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Presseinformation zum "Aktionsplan gegen Rassismus" Netz gegen Rassismus Bundespressekonferenz 15. Juni 2000
Das "Netz gegen Rassismus, für gleiche Rechte" stellt heute seinen "Aktionsplan gegen Rassismus" der Öffentlichkeit vor. Er wird in der heutigen Pressekonferenz präsentiert von: • Wolfgang Barth (Arbeiterwohlfahrt, Bundesverband) Was ist das "Netz gegen Rassismus - für gleiche Rechte" Das Netz, gegründet Anfang 1998, ist ein lockerer Zusammenschluss von knapp hundert überregional, in der Antirassismus- und Migrationsarbeit tätigen Organisationen, Verbänden und Initiativen aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Organisationen haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam gegen Rassismus und Ausgrenzung sowie für gleiche Chancen und Rechte für alle Gruppen der Bevölkerung einzutreten. Dieses soll durch einen Erfahrungsaustausch, durch gegenseitige Unterstützung und durch eine möglichst gemeinsame Einflussnahme auf nationale und europäische Entscheidungen umgesetzt werden. Das Netz ist Mitglied im "European Network against Racism"(ENAR). Der Aktionsplan ist unser Beitrag zum Bündnis für Demokratie und Toleranz Aus unserer Sicht kann Rassismus und Ausgrenzung nur nachhaltig beseitigt werden, wenn einerseits die Rahmenbedingungen für eine zivile demokratische Gesellschaft vorhanden sind und andererseits alle gesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Einrichtungen ihre Verantwortung dafür akzeptieren. Daher begrüßt das Netz, dass die Bundesregierung sich im Koalitionsvertrag verpflichtet hat, den Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu einem Schwerpunkt der Politik zu machen und ein Bündnis für Demokratie und Toleranz einzurichten. Wir verstehen unseren Vorschlag für einen Aktionsplan gegen Rassismus" auch als politisch inhaltlichen Beitrag für das vom BMI und BMJ ausgerufenen Bündnis. Warum ein Aktionsplan gegen Rassismus? Rechtsextremismus kann auf Dauer nur dort gedeihen, wo ihm das soziale Umfeld offen oder verdeckt zustimmt, so das Ergebnis einer Ende Mai veröffentlichten Untersuchung aus Mecklenburg-Vorpommern, bei der mehr als tausend Schülerinnen und Schüler befragt wurden. Mit Wahlkampfsprüchen, wie "Ausbildung statt Einwanderung" von Jürgen Rüttgers oder auch mit Aussagen, wie "Die Belastungsgrenze ist überschritten" von Bundesminister Schily werden rechtsextreme Vorbehalte verstärkt und fremdenfeindliche Angriffe in den Augen der Täter legitimiert. Daher fordert das Netz von allen Repräsentanten der Politik und der gesellschaftlichen Gruppen:
Lassen sie uns gemeinsam, auch im Bündnis für Demokratie und Toleranz, einen gesellschaftlichen Konsens gegen Rassismus, Diskriminierung und Ungleichbehandlung herstellen! Das "Netz gegen Rassismus, für gleiche Rechte" setzt sich mit seinem "Vorschlag für einen Aktionsplan gegen Rassismus‘ für eine umfassende "Mainstreaming-Strategie gegen Rassismus und für Akzeptanz und Gleichbehandlung" ein und hat Handlungsfelder beschrieben, in denen diese Strategie umgesetzt werden sollte. Rechtliche Gleichbehandlung als Voraussetzung für die Gestaltung der offenen, pluralen Gesellschaft Defizite der bisherigen Migrationspolitik Auch kurz vor Halbzeit der Legislaturperiode, über 1 ½ Jahre nach Antritt der neuen Bundesregierung und der Verkündigung ihres Programms "Aufbruch und Erneuerung" warten die Organisationen des Netzes gegen Rassismus - für gleiche Rechte" auf dringend notwendige Verbesserungen in den Bereichen der Antirassismus-, Flüchtlings- und Migrationspolitik. Insbesondere die in diesem Zusammenhang auf Kap. IX des Koalitionsvertrages - Abschnitt 4: "Bündnis für Demokratie und Toleranz"; Abschnitt 7: "Integration" und Abschnitt 10 "Minderheitenrechte" gerichteten Erwartungen haben sich bis jetzt noch nicht erfüllt. Die in diesen Feldern entstandenen gesellschaftlichen Defizite sind auch das Ergebnis einer auf Abwehr und Ausgrenzung gerichteten falschen Ausländer- und Asylpolitik der Ära Kohl/Kanther. Maßnahmen gegen Rassismus, Diskriminierung und Ungleichbehandlung verlangen daher als Voraussetzung die volle Umsetzung, Anwendung und Konkretisierung aller von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten Konventionen zum Schutz der Menschen- und Flüchtlingsrechte und zur Beseitigung jeder Form von (Rassen)diskriminierung. Unsere Vorschläge Als Handlungsfelder einer auf rechtliche Gleichbehandlung zielenden und Ausgrenzung vermeidende Strategie nennt der Aktionsplan u.a. eine Antidiskriminierungsgesetzgebung und -politik
den verbesserten Schutz für besonders gefährdete Gruppen (Frauen, minderjährige Flüchtlinge, Folteropfer, Traumatisierte);
Weiterhin wird ein integratives Ausländerrecht gefordert, das z.B. nach 5-jährigem legalen Aufenthalt ein Recht auf Daueraufenthalt begründet sowie eine Zuwanderungsgesetzgebung, die auf Integration, Gleichbehandlung und die Geltung der Menschenrechte setzt. Bildung und Ausbildung Etwa 30 % der in Deutschland geborenen Kinder haben zumindest einen ausländischen Eltern- oder Großelternteil. Sie wachsen mit mehreren Sprachen auf, leben mit unterschiedlichen kulturellen Traditionen, bauen ständig Brücken zwischen Herkunfts- und Einwanderungsland und lernen dadurch, kreativ und flexibel auf teilweise sehr widersprechende Situationen zu reagieren. In unserem Bildungssystem werden diese Fähigkeiten unbeachtet gelassen, wenn nicht gar diskriminiert. Das Ergebnis ist fatal: Ausländische Schülerinnen und Schüler sind an Hauptschulen fast doppelt so häufig anzutreffen wie deutsche; fast 20 % von ihnen erreichen keinen Abschluss (gegenüber knapp 8 % bei den deutschen Schüler/-innen); 45-50 % der 20-25-Jährigen jungen Erwachsenen ausländischer Herkunft sind ohne Berufsabschluss (rund 12 °/o bei der deutschen Vergleichsgruppe). (Zahlen aus: Über die Lage der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland, Februar 2000, Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen) Bildung und Ausbildung haben eine Schlüsselfunktion in einer pluralistischen Gesellschaft. Um allen jungen Menschen eine entsprechende Teilhabe zu ermöglichen, fordert das Netz gegen Rassismus in seinem Aktionsplan u.a.: Die Schule als Lernort interkultureller Kompetenz zu nutzen und die unterschiedlichen Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler nicht als Problem sondern als Chance zu begreifen. Dies bedeutet sowohl Förderprogramme für bestimmte Zielgruppen als auch die flächenübergreifende Integration interkultureller Themen für alle Jahrgangsstufen Die Förderung von Mehrsprachigkeit bereits im Vorschulbereich Die Aus- und Fortbildung von Erzieher/-innen, Lehrer/-innen sowie anderen pädagogischen Fachkräften mit Blick auf die Heterogenität ihres Klientels zu ergänzen. Umgang mit Differenz oder Deutsch als Zweitsprache sollten verpflichtender Teil der Ausbildung sein Die stärkere Berücksichtigung interkultureller Kompetenzen der Bewerber/-innen bei Bewerbungsgesprächen sowie eine einfachere Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse Die strukturelle Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern ausländischer Herkunft liegt auch darin , dass sie nicht die gleichen Bürgerrechte wie die Mitschüler/-innen haben. Ohne Gleichheit vor dem Gesetz sind jedoch Bemühungen um Chancengleichheit in der Bildung obsolet. "Arbeit und Beschäftigung - ein wichtiger Ort für Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung" Migranten in Ausbildung, Beruf und Arbeit Im April 2000 waren 17,7 % der ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeitslos. Der Berufsbildungsbericht 2000 weist aus, dass nur 37,8 % der ausländische Jugendlichen eine berufliche Ausbildung absolvieren. Bei den deutschen Jugendlichen liegt die Quote bei 65,9 %. Diese beiden Daten machen deutlich, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Zuwandern, deren Kinder und Enkel beim Zugang zu Arbeit und Ausbildung noch nicht erreicht ist. Hauptgründe sind:
Im Aktionsplan gegen Rassismus fordert das Netz gegen Rassismus, für gleiche Rechte Maßnahmen zu ergreifen, um gleiche Chancen in Ausbildung und Beschäftigung zu erreichen. Dazu gehören u.a.: Allen in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen eine Arbeitserlaubnis zu erteilen, zumindest für den Zeitraum des legalen Aufenthalts. Entsprechend einer Studie der internationalen Arbeitsorganisation werden Jugendliche mit einem Migrationshintergrund, trotz vergleichbarer Qualifikation und guten Sprachkenntnissen bereits bei der Bewerbung für die Ausbildung diskriminiert. Daher muss der Art. 13 des Amsterdamer Vertrages in deutsches Recht umgesetzt werden. Das gilt auch für entsprechende Betriebsvereinbarungen, die es ja schon gibt. Eine Ausweitung der Maßnahmen zur Wiedereingliederung von langzeitarbeitslosen deutschen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die individuell auf die unterschiedlichen Defizite zugeschnitten sind. Zur Verbesserung der Ausbildungsvoraussetzungen für ausländische Jugendliche müssen sowohl die Schulen, insbesondere bei der Vermittlung von Sprachkompetenzen und die Berufsberatung bei der Berufsvorbereitung und Orientierung beitragen. Daher freut es uns, dass beim Sonderprogramm der Bundesregierung für arbeitslose Jugendliche (JUMP) die ausländischen Jugendlichen als besondere Zielgruppe berücksichtigt werden. Und positiv zu vermerken ist, dass im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung ein Aktionsprogramm für die Verbesserung der Chancen von ausländischen Jugendlichen zur Ausbildung vorbereitet wird. Neben den notwendigen Maßnahmen zur Herstellung gleicher Chancen beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit ist das Netz der Auffassung, dass ausländische Beschäftigte die Mitbestimmungsmöglichkeiten in den Betrieben nutzen sollten. Dazu sind auch weiterhin spezielle Angebote der Gewerkschaften notwendig. Letztlich ist aus der Sicht des Netzes die Aufnahme von neuen Ländern in die EU sozialgerecht zu gestalten, d.h. es müssen Mindestnormen durchgesetzt und insbesondere die Probleme mit der Dienstleistungsfreizügigkeit angegangen werden. Akzeptanz und Zusammenleben - Ausgrenzen, Abschotten und Ausweisen sind keine politische Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft Das Netz gegen Rassismus teilt die Auffassung, die Bundespräsident Rau in seiner Berliner Rede zum Ausdruck gebracht hat. Der Bundespräsident hat gesagt: ,.Wie wir miteinander leben, das ist eines der wichtigsten Themen überhaupt, wenn wir an die Zukunft unserer Gesellschaft denken." Wir verstehen diese Aussage als einen Appell endlich das Migrationsgeschehen und das Zusammenleben zwischen den Ethnien und den Kulturen als politischen Gestaltungsauftrag zu verstehen. Die bisherigen politischen STrategien des Ausgrenzens, Abschottens und Ausweisens greifen nicht mehr. Die Städte und Gemeinden, Schulen und Betriebe, Sportvereinen und Behörden sind die Orte, an denen gemeinsam oder nebeneinander gelebt und gestritten wird. Die Zuwanderungspolitik der vergangenen 30 Jahre hat zwar immer die Integration der Zuwanderer gefordert, hat aber nur geringe Integrationsangebote gemacht. Unterstützung für die individuelle Integration gab und gibt es nur in geringem Umfang. Deshalb ist es auch nicht erstaunlich, dass nur die wenigsten Kommunen eine Vorstellung davon haben, wie diese Integrationsprozesse organisiert werden können. Das "Netz gegen Rassismus" schlägt deshalb vor:
Vernetzung und Kampagneninstrumente zur Bekämpfung von Rassismus Das "Netz gegen Rassismus" fordert auf allen Ebenen der Gesellschaft Bündnisse gegen Rassismus und für die Förderung der Akzeptanz einer pluralistischen Gesellschaft zu bilden. Viele Städte und Gemeinden, u. a. in NRW und in Brandenburg, haben bereits lokale Bündnisse und Netzwerke gegen die anwachsende Gewaltbereitschaft und mangelnde Zivilcourage in der Bevölkerung gebildet. Das "Netz gegen Rassismus" fordert alle Nichtregierungsorganisationen. Städte und Gemeinden auf, ähnliche Bündnisse oder "Runde Tische" zu bilden, die alle nichtrechten gesellschaftlichen Gruppen einbeziehen. In einigen Bundesländern, wie z. B. Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt gibt es auf Länderebene ähnliche Bündnisse, in die auch die Kommunen einbezogen werden sollten. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Koalitionsvertrages angekündigt, ein "Bündnis für Demokratie und Toleranz" zu gründen. Ein Bündnis auf Bundesebene ist besonders wichtig, um Einstellungen und Verhaltensweisen bei der Mehrheitsgesellschaft, aber auch bei immigrierten Minderheiten zu bewirken. Das "Netz gegen Rassismus" bedauert, dass die Aufgaben und die Struktur dieses Bündnisses bislang nicht klar zu erkennen sind und hält folgende Positionen bei der Konstituierung für wichtig: Alle Fragen des Zusammenlebens und des staatlichen wie auch nichtstaatlichen Handelns müssen thematisiert werden können. Eine gemeinsame Erklärung aller Bündnispartner könnte hierzu beitragen. Die Ziele sind handlungsorientiert zu definieren, damit sie bei der Ausgestaltung des politischen Handels der Bundesregierung berücksichtigt werden können. Es sollten Vorschläge für eine auf das gleichberechtigte Zusammenleben aller Bevölkerungsgruppen ausgerichtete Innen- und Rechtspolitik entwickelt werden. Das Bündnis sollte Aktivitäten der Beteiligten unterstützen, in eine gemeinsame Strategie einbinden und entsprechende Kampagnen initiieren. Bei der Zusammensetzung des Bündnisses sollten alle Akteure, insbesondere die Migranten- und Antirassismusorganisationen einbezogen werden. Die von europäischer Ebene aus initiierten Kampagnen gegen Rassismus sollten auf bundesdeutscher Ebene durch das Bündnis fortgeführt und durch Ministerien und die Ausländerbeauftragte unterstützt werden. Für die Zielgruppe der Migranten fordert das Netz gegen Rassismus" u.a.:
Ein öffentliches Bekenntnis von Regierungen, Parteien und Organisationen zu Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung fördert ihre Akzeptanz bei der Bevölkerung. Die Nichtregierungsorganisationen des "Netzes gegen Rassismus" stellen ihre breitgefächerten Kompetenzen zur Verfügung. Wir bieten an, derartige Kampagnen tatkräftig zu unterstützen. |
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