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vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
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Infoservice Nr. 99 - April 2005 |
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INHALT
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Wie jetzt bekannt geworden ist, haben sich auf einem Treffen in Berlin am 25. und 26. April 2005 Vertreter von UNMIK (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo) und eine deutsche Delegation (Bundesinnenministerium und Ländervertreter) darauf geeinigt, dass ab Mai 2005 mit der zwangsweisen Rückführung von Minderheiten aus dem Kosovo, die bislang vor Abschiebung sicher waren, begonnen wird. Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, dass ab Mai 2005 monatlich 300 Angehörige
der ethnischen Minderheiten Ashkali und Ägypter für die zwangsweise Rückführung
vorgeschlagen werden sollen. Ab Juli 2005 soll das Kontingent auf 500 pro Monat erhöht werden.
Ab Januar 2006 soll es gar keine zahlenmäßige Begrenzung möglicher Abschiebungen
mehr geben. UNHCR Deutschland hat im März 2005 eine aktualisierte UNHCR-Position zur fortdauernden Schutzbedürftigkeit von Personen aus dem Kosovo vorgelegt. Die Sicherheitssituation im Kosovo, so das Papier, bleibe weiterhin zerbrechlich und unberechenbar. Angehörige von Minderheitengemeinschaften seien nach wie vor der Gefahr ethnisch motivierter Zwischenfälle ausgesetzt. Eine Vielzahl dieser Zwischenfälle gelange der Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis, weil die Opfer aus Furcht meist schwiegen. Der Ausbruch neuerlicher Gewalttätigkeiten könne auch in diesem Jahr nicht ausgeschlossen werden. UNHCR vermag eine gewisse Stabilisierung nach den gewalttätigen ethnischen Auseinandersetzungen im März 2004 zu erkennen. Der registrierte Rückgang schwerwiegender Straftaten mit interethnischem Hintergrund sei allerdings auch auf die gravierenden Einschränkungen der Freizügigkeit zurückzuführen, denen Angehörigen der ethnischen Minderheiten seit März 2004 praktisch ausgesetzt seien. Im Klartext bedeutet dies: Ein Mehr an Sicherheit müssen die Betroffenen durch den Verzicht auf Freizügigkeit erkaufen. Von den im Rahmen der Märzpogrome 2004 Vertriebenen seien wegen Sicherheitsbedenken zum Jahrestag der Ausschreitungen weniger als die Hälfte in ihre Heimatorte zurückgekehrt. UNHCR bekräftigt seine bisherige Position, wonach für Angehörige der Roma-Minderheit, für Kosovo-Serben und Angehörige der albanischen Volksgruppe, wo diese in ihrem Gebiet die Minderheit darstellen, ein fortgesetztes Bedürfnis nach internationalem Schutz bestehe. Verändert hat UNHCR seine Position unverständlicherweise hinsichtlich der Minderheiten der Aschkali und der Ägypter. Deren Schutzbedürfnis soll nach UNHCR-Auffassung in einem individuellen Verfahren geprüft werden, während diese Personengruppe bislang zu den Minderheiten mit generell besonderem Schutzbedürfnis gezählt wurde. Die Pogrome gegen die Aschkali-Gemeinschaft in Vucitrn, die eine große Zahl von Personen betrafen, werden als vereinzelte Ausnahme gesehen, während man ihnen – ebenso wie den Bosniern und den Gorani – „insgesamt offenbar mit größerer Toleranz" begegne. UNHCR zählt weitere Personengruppen mit besonderen Schutzbedürfnissen auf. Einer erhöhten Verfolgungsgefahr ausgesetzt seien u.a. Personen, die der Kollaboration mit dem serbischen Regime nach 1990 verdächtigt würden, Opfer von Menschenhandel und Personen in gemischt ethnischen Ehen. Unter den im Sinne humanitärer Kategorien besonders verwundbaren Personengruppen zählt UNHCR Personengruppen auf, bei denen deutsche Ausländerbehörden immer wieder Abschiebungen versuchen, so zum Beispiel psychisch Kranke, deren qualifizierte medizinische Versorgung im Kosovo nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden kann.
Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben – oder sich das bestätigen lassen, was
er bereits vorher zu wissen glaubte. Auf solche Weise unterwegs traute sich Hamburgs Innensenator
Udo Nagel, inzwischen parteiloses Überbleibsel der Schill-Partei bereits am 3. Tag einer
Reise nach Afghanistan das Urteil zu, afghanische Flüchtlinge in Deutschland könnten
jetzt „heimkehren". Sein Eindruck nach Gesprächen mit Regierungsvertretern und Hilfsorganisationen
sei positiv. PRO ASYL hat Nagels Äußerungen am 20. April 2005 in einer Presseerklärung
als Schönfärberei zur Abschiebungsvorbereitung kritisiert. Nachdem Hamburg bereits bei
der letzten Innenministerkonferenz erklärt hat, auf jeden Fall mit Abschiebungen nach Afghanistan
beginnen zu wollen, auch wenn eine verbindliche Regelung in Form eines Abkommens nicht vorliege,
macht Nagel jetzt die Speerspitze der experimentellen Abschiebungen. Tausende von Afghanen haben
eine Ausreiseaufforderung erhalten. Durch gezielte Abschiebungen insbesondere junger Männer
soll offenbar der Ausreisedruck auf die Restfamilien erhöht werden.
Anlässlich einer Pressekonferenz in Berlin haben amnesty international, PRO ASYL und
weitere Flüchtlingsorganisationen einen verbesserten Schutz für tschetschenische Flüchtlinge
in Deutschland gefordert. Trotz weiterhin schlechter Menschenrechtslage in Tschetschenien
erhielten Flüchtlinge aus der Region auch mehr als zehn Jahre nach Beginn des Krieges nicht
den Schutz, den sie benötigten. Besonders problematisch sei die Tatsache, dass nach der Dublin
II-Verordnung viele Tschetschenen in andere EU-Staaten, insbesondere nach Polen, zurückgeschickt
würden. Bei diesen Rücküberstellungen gebe es einen Automatismus, bei dem psychische
Probleme oder familiäre Bindungen in der Regel unberücksichtigt blieben. Geduldete verlieren seit In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes reihenweise ihre Jobs – dies
hatte PRO ASYL mit Erschrecken in den ersten Wochen des Jahres festgestellt und die Verantwortlichen
umgehend zu einer Korrektur der Behördenpraxis
aufgefordert. Die Arbeitsverbote sind auf Entscheidungen der Ausländerbehörden zurückzuführen,
die seit 1.1.2005 für die Vergabe von Beschäftigungserlaubnissen zuständig sind.
Ursache ist aber nicht nur der Zuständigkeitswechsel (bisher wurden die Arbeitserlaubnisse
bei den Arbeitsämtern beantragt), sondern auch auf eine restriktive Auslegung der neuen Rechtslage
durch die Ausländerbehörden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ignoriere Änderungen durch das neue Zuwanderungsgesetz, nach denen auch Opfern nichtstaatlicher Verfolgung grundsätzlich ein Schutzrecht zusteht. Dies behauptet der Jesuiten-Flüchtlingsdienst, der in einer
Pressemeldung vom 26. April 2005 gegen die drohende Abschiebung eines nigerianischen Christen protestiert. Peter O. sitzt bereits in Abschiebungshaft. Er sei aus seiner Heimat Nigeria geflohen, weil muslimische Fanatiker eine Fatwa gegen ihn verhängten und ihn mit dem Tod bedrohten. Der Staat vermochte ihn nicht zu schützen. Im März 2005 berief sich Peter O. in einem Asylfolgeantrag auf das neue Zuwanderungsgesetz. Der ist inzwischen bereits abgelehnt mit einem Bescheid, in dem kein Bezug auf die veränderte Rechtslage genommen wird.
In einem Offenen Brief hat sich das aus über 25 Organisationen bestehende Bündnis Bleiberecht Schleswig-Holstein an Politiker aus CDU und SPD gewandt, die Verhandlungspartner im Ringen um eine große Koalition in Schleswig-Holstein sind. Darin äußert das Bündnis für die Gruppe der bleiberechtsungesicherten Flüchtlinge und MigrantInnen, für deren Integration es in der Vergangenheit keine politischen Mehrheiten gegeben habe, seine Hoffnung, dass sich die künftige Landesregierung mit einer "dem Lösungsbedarf angemessenen Differenziertheit und unaufgeregter Gelassenheit" dieses Themas annimmt. Die im Bündnis Bleiberecht Schleswig-Holstein vertretenen Organisationen appellieren an die Koalitionäre, den Bestand der wichtigen Institution Härtefallkommission weiterhin zu sichern. Sie stellen aber auch klar, dass die sich mit besonderen humanitären Härten im Einzelfall befassende Kommission keine Alternative zu der geforderten Gruppenbleiberechtsregelung für langjährig gedultete und hier weitgehend integrierter Familien und Einzelpersonen sein kann.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat seinen Tätigkeitsbericht für 2003 und 2004 vorgestellt (Bundestagsdrucksache 15/5252 vom 19. April 2005) . Die Pressekonferenz des Datenschutzbeauftragten zur Vorstellung des Berichts fand die aufgeregte Aufmerksamkeit des Bundesinnenministers, der der Auffassung war, mit seiner Kritik etwa an der übereilten Einführung technisch nicht ausgereifter Systeme bei der Aufnahme von biometrischen Daten in Pässe überschreite der Datenschützer seine Kompetenzen. Menschen mit beschränkter Lesekapazität sollten vielleicht die Kapitel Innere Sicherheit (ab Seite 52) und Innere Verwaltung (ab Seite 76) zur Kenntnis nehmen, die großenteils den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums betreffen. Dabei wird deutlich, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte vom Bundesinnenminister gelegentlich brüskiert wird. So erfolgte die Änderung des BGS-Gesetzes ohne die Beteiligung des Datenschutzbeauftragten, der die wesentlichen Unterlagen nicht oder zum Teil verspätet erhielt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhält vom Bundesdatenschutzbeauftragten ein positives Zeugnis: Er habe dort einen erfreulich hohen Datenschutzstandard festgestellt. Was Viele wohl nicht wussten: Beim Bundesamt gab es bis Ende 2002 ein Pilotprojekt „Alternierende Telearbeit für Einzelentscheider". Das Pilotprojekt wurde inzwischen um ein Jahr verlängert. Im Rahmen einer Dienstanweisung werden bestimmte Akten und Aktenbestandteile als telearbeitgeeignet eingestuft und dürfen damit am Telearbeitsplatz gelesen werden. Telearbeitgeeignet ist auch das Korrekturlesen sämtlicher Anhörungen und Bescheide unter der Bedingung, dass am Telearbeitsplatz keine sogenannte Kopfleiste auftaucht sowie keine schützenswerten Daten Dritter aus dem Herkunftsland eines Asylbewerbers enthalten sind. Ob der Aufwand lohnt, wenn dies in datenschutzrechtlicher Weise umgesetzt wird?
Wer eine kurz gefasste Zusammenstellung der jeweils aktuellsten restriktiven Rechtsprechung sucht, ist immer noch am besten bedient mit dem Einzelentscheider-Brief des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge . In bewährter Qualität zeigt sich auch die Nummer 2/05, welche der besonders spezialisierte Redaktionsleiter Dr. Roland Bell zusammengestellt hat. Man kann sicher sein, dass jede Gerichtsentscheidung, die der Türkei bereits jetzt Abwendung von Folter und Hinwendung zur Rechtsstaatlichkeit attestiert, vom Bundesamt sehr schnell fruchtbar gemacht wird. Einig mit Dr. Roland Bell sind wir uns hinsichtlich des von ihm in der Kolumne „Literaturhinweis" behandelten Problemthemas der Verlässlichkeit von Medienberichten.
Das Oberlandesgericht Celle hat am 05. April 2005
(Az. 22 W 12/05) beschlossen, dass auch Flüchtlinge, die sich in Abschiebungshaft befinden, während des gesamten Verfahrens ein Recht auf einen Dolmetscher haben. Die gegenteilige Entscheidung der Zivilkammer 28 des Landgerichts Hannover wurde
In den Genuss des freien Personenverkehrs innerhalb der EU kommen nur EU-BürgerInnen. Asylsuchende machen sich dafür strafbar. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hält die starken Einschränkungen der Bewegungsfreiheit für unangemessen und fordert in einer Pressemitteilung vom 1. April 2005 – dem Europaweiten Aktionstag für Bewegungsfreiheit und Bleiberecht – Flüchtlingen, die sich legal in einem europäischen Land aufhalten, im Zweifel mit Reisefreiheit anstatt mit Abschiebungshaft zu begegnen.
Das Sozialgerichts Hildesheim hat sich in einem Beschluss vom 28.2.2005 - Az. S 34 AY 2/05 ER - zum Anspruch von Ashkali aus dem Kosovo auf Leistungen nach §2 AsylbLG geäußert: "Nach Ansicht des Gerichts setzt der Begriff des Rechtsmissbrauchs mehr voraus als bloßes Nichtstun. Auch wenn die Antragsteller lediglich geduldet sind und insofern einer grundsätzlichen Ausreisepflicht unterliegen, stellt das bloße Nichtausreisen keinen Rechtsmissbrauch dar."
Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat hat in einer e-mail vom 12. April darauf hingewiesen, dass in Niedersachsen offenbar verbreitet Asylverfahren für Flüchtlingskinder eingeleitet werden, die vor dem 1.1.2005 eingereist sind. Zwar sieht der neue §14a AsylVfG vor, dass für minderjährige Kinder automatisch ein Asylantrag mitgestellt ist, wenn die Erziehungsberechtigten einen Asylantrag stellen, es sei denn, die Eltern widersprechen dem ausdrücklich. Diese Bestimmung ist jedoch nur für solche Flüchtlinge anwendbar, die ab dem 1.1.2005 eingereist sind, nicht für Altfälle! Es häufen sich jetzt Meldungen, wonach Flüchtlinge aus allen Wolken fallen, weil sie vom Bundesamt Ablehnungsbescheide verbunden mit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung für ihre minderjährigen Kinder erhalten. Diese Bescheide sind aller Voraussicht nach rechtswidrig, so jedenfalls die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Göttingen, das VG Braunschweig hat sich am 30.3.2005 der Rechtsauffassung des VG Göttingen angeschlossen und ergänzend ausgeführt: "...Auch die in § 14 a Abs. 2 AsylVfG in der ab dem 1. Januar 2005 geltenden Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 ... vorgesehene Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der Geburt eines Kindes im Bundesgebiet spricht bei vorläufiger Prüfung dafür, dass die Norm nur für nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung geborene Kinder anzuwenden ist, denn bei Kindern, die - wie die Antragsteller - schon Jahre zuvor, nämlich im August 2000 und im August 2001, geboren worden sind, ist eine unverzüglich nach der Geburt erfolgende Anzeige nicht mehr möglich." (Az. 5 B 260/05) Wir raten dringend dazu, gegen vergleichbare Bescheide des Bundesamtes zu klagen. Immer weniger Menschen stellen in den Industrienationen einen Antrag auf Asyl. Dies geht aus der neuesten Jahresstatistik des Amts des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) hervor. Der in englischer Sprache erhältliche Bericht „Asylum Levels and Trends in Industrialized Countries 2004" zeigt, dass die Asylanträge in den Industrienationen – 44 europäische Staaten und sechs nicht-europäische – im Jahr 2004 stark zurückgegangen sind. Während 2003 immerhin noch 508.070 Anträge gestellt wurden, sank diese Zahl 2004 um 22 Prozent auf 396.380. Die große Mehrheit der Asylbewerber stellte ihren Antrag in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (71 Prozent). Im Zeitraum zwischen 2000 und 2004 wurden in der EU insgesamt 1.923.640 Asylanträge gestellt – seit 2002 ist aber auch hier ein rückläufiger Trend zu beobachten. Waren es in dem Jahr noch 425.520 Antragsteller, sank diese Zahl 2003 auf 346.700 (-18,5 Prozent). Im Jahr 2004 waren es sogar nur noch 282.480 Anträge, was einen erneuten Rückgang von 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet - die Zahl der Asylsuchenden ist damit die niedrigste seit 1997. Ein interessantes Bild ergibt sich jedoch, betrachtet man die alten und neuen EU-Mitgliedstaaten getrennt: In den EU-15 Staaten sanken die Anträge um 21 Prozent (-65.780 Anträge), in den neuen Mitgliedstaaten stiegen sie dagegen um vier Prozent (+1.560). Das Londoner Institute of Race Relations hat als Spezialausgabe des European Race Bulletins (Nummer 51) eine Dokumentation zum Umgang der EU-Staaten mit abgelehnten Asylsuchenden veröffentlicht. Unter dem Titel „The Deportation Machine – Europe, Asylum and Human Rights" hat die Autorin Liz Fekete eine Vielzahl von Einzelbeispielen zu allen Aspekten der Abschiebungspraxis zusammengestellt. Sie beschäftigt sich mit dem Problem der gewalttätigen Durchsetzung von Abschiebungen ebenso sehr wie mit der Praxis von EU-Staaten, Menschen humanitären Schutz zu verweigern und sie in gefährdende Situationen zurückzuschieben. Das alles ordnet sich ein in eine langfristig geplante und zu großen Teilen bereits innerhalb der EU abgestimmten Strategie, bei der der Extremfall – die in einer ganzen Reihe von EU-Staaten tödlich ausgegangenen Abschiebungen – ein Schlaglicht auf die „normalen Praktiken" wirft. Viele Beispiele stammen auch aus Deutschland. Wer aber meint, anderswo sei es generell besser, sehe sich eines Besseren belehrt. In einer Pressemitteilung vom 21. April 2005 hat sich amnesty international zur Polizeigewalt in der Türkei geäußert: Gerichte dürfen Täter nicht schützen! ai fordert von der türkischen Regierung, endlich die Umsetzung der angekündigten Politik der „Null-Toleranz gegen Folter". Tatsächlich verschleppten Richter weiterhin Prozesse gegen Polizisten und Klagen werden wegen Verjährung eingestellt. ai-Mitarbeiter beobachten zur Zeit einen Prozess in Iskenderun gegen Polizisten, die junge Frauen auf einer Wache geschlagen und vergewaltigt haben sollen. Zur Menschenrechtssituation in der Türkei gibt es zwei neue Berichte. Zum Einen hat das US-Außenministerium den aktuellen Menschenrechtsbericht mit dem Titel „Turkey -Country Report on Human Rights Practices 2004" veröffentlicht, zum Anderen hat Human Rights Watch in einer Pressemitteilung auf eine neue Publikation zum Thema „inländisch vertriebene Kurden in der Türkei" hingewiesen. Der Titel: „Still critical" . Am 10 Februar 2005 wurde die 24jährige Gazale Salame gewaltsam von ihrer Familie im Landkreis Hildesheim getrennt und zusammen mit ihrer einjährigen Tochter Schams in die Türkei abgeschoben. Eine UnterstützerInnengruppe reiste in die Türkei, um Gazale Salame vor Ort zu unterstützen und veröffentlichte einen Bericht über die derzeitige Situation. In einer Pressemitteilung vom 14. März 2005 machte der Arbeitskreis Asyl Göttingen darauf aufmerksam, dass sich die psychische Verfassung von Gazale Salame massiv verschlechtert hat und es ihr in der Türkei an sozialer Bindung fehlt. Weitere Infos gibt es bei Libasoli in Niedersachsen. Politische Gefangene sitzen in Tunesien in jahrelanger Isolationshaft. Dies kritisiert die Organisation Human Rights Watch in einem 39 Seiten umfassenden Bericht mit dem Titel „Tunisia: Crushing the Person, Crushing a Movement" (pdf-version); Langzeitisolationshaft, in Tunesien insbesondere gegen die islamische Opposition verhängt, verletzt internationale Vorschriften und selbst tunesisches Recht. Human Rights Watch erhielt unmittelbar danach die Erlaubnis, tunesische Gefängnisse zu besichtigen. Die tunesische Regierung versprach, sie werde Gefangene nicht länger als zehn Tage in Isolationshaft nehmen lassen. Ob dies praktisch umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Immerhin war seit 1991 keiner unabhängige Menschenrechtsorganisation mehr der Zugang zu Gefängnissen gestattet worden.
Eine Tagungs-Dokumentation mit dem Titel
„Gewalt gegen Frauen – Eine Menschenrechtsverletzung" ist bei amnesty international in Österreich erschienen.
Regierungen in Europa und Nordamerika würden Verdächtige immer öfter auf der Grundlage fadenscheiniger „diplomatischer Zusicherungen" in Staaten ausweisen, die für ihre Folterpraxis bekannt sind, erklärte Human Rights Watch in einem am 14. 4.2004 veröffentlichten Bericht. Der 91 Seiten lange Bericht „Immer noch in Gefahr: Diplomatische Zusicherungen bedeuten keinen Schutz vor Folter"
(pdf-version) beschreibt ausführlich ein Dutzend Fälle tatsächlicher oder versuchter Ausweisungen an Länder, in denen Folter alltäglich ist. Die Europäische Union hat am Rande des Innen- und Justizministerrates ein Rücknahmeabkommen mit Albanien unterzeichnet. Das Abkommen sieht vor, dass Tirana illegale Einwanderer zurücknimmt, die aus oder durch Albanien in die EU gekommen sind. Die Vereinbarung "gehört zu einem Rahmen, der auch ein neues Visa-Regime vorsieht", sagte EU-Kommissar Frattini. Im Vorfeld der Beratungen hatte die Association européenne pour la défense des droits de l’Homme (FIDH-AE) in einem Offenen Brief die Europäische Union aufgefordert, auf den Abschluss von Rückübernahmeabkommen zu verzichten und ihre zukünftige Kooperation der Entwicklung einer gerechten Asyl- und Immigrationspolitik zu widmen. Spanien In Spanien haben bisher fast 300000 sogenannte illegale Einwanderer einen Antrag auf eine offizielle Arbeitserlaubnis gestellt. Diese Zahlen präsentierte einen Monat vor Ablauf der »Regulierungsfrist« am 7. Mai Einwanderungsministerin Consuelo Rumi in Madrid. Weitere Informationen finden sich in einem Artikel der taz vom 5. April 2005. Griechenland Zwei Einwanderer aus Irak und Mauretanien sind am 4. April 2005 in einem Minenfeld an der griechisch-türkischen Grenze ums Leben gekommen. Ein weiterer Mensch wurde schwer verletzt. Damit erhöhte sich die Zahl der Toten in diesen Minenfeldern auf 95 seit 1990. Trotz ständiger Beteuerungen von griechischer Seite, die Minen zu entfernen, kommt es immer wieder zu Todesfällen in an der griechisch-türkischen Grenze. Griechenland ratifizierte Ende September 2004 die „Ottawa Konvention" über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und zu deren Vernichtung (vgl. Infoservice 85). Frankreich In einem Rundschreiben des Innenministers Villepin an die Präfekten werden diese
ermächtigt, nach ihrem Ermessen unbegleiteten Minderjährigen unter bestimmten Voraussetzungen
bei Volljährigkeit einen Aufenthaltstitel geben. Voraussetzungen sind hauptsächlich,
dass die Betroffenen keinen Kontakt mehr zu ihrer Familie im Herkunftsland haben, dass sie von
der ASE (Soziale Hilfe für Kinder) aufgenommen wurden, eine Ausbildung machen und gut integriert
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Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. |
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