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Infoservice Nr. 99 - April 2005

INHALT

Rückführung von Minderheiten aus dem Kosovo

Wie jetzt bekannt geworden ist, haben sich auf einem Treffen in Berlin am 25. und 26. April 2005 Vertreter von UNMIK (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo) und eine deutsche Delegation (Bundesinnenministerium und Ländervertreter) darauf geeinigt, dass ab Mai 2005 mit der zwangsweisen Rückführung von Minderheiten aus dem Kosovo, die bislang vor Abschiebung sicher waren, begonnen wird.

Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, dass ab Mai 2005 monatlich 300 Angehörige der ethnischen Minderheiten Ashkali und Ägypter für die zwangsweise Rückführung vorgeschlagen werden sollen. Ab Juli 2005 soll das Kontingent auf 500 pro Monat erhöht werden. Ab Januar 2006 soll es gar keine zahlenmäßige Begrenzung möglicher Abschiebungen mehr geben.

Bezogen auf die Minderheit der Roma hat UNMIK die Zustimmung erteilt, dass monatlich 40 Personen für die Abschiebung vorgeschlagen werden sollen, mit dem Ziel, im Juli und August jeweils 20 Personen ins Kosovo abzuschieben. Von September 2005 an sollen die Zahlen der Abschiebungen auf monatlich 30 Personen erhöht werden.

PRO ASYL hat in einer Presseerklärung vom 3. Mai das neue Übereinkommen zwischen BMI und UNMIK als „humanitären Dammbruch" bezeichnet. Angesichts der fragilen Sicherheitslage im Kosovo sind die nun drohenden Abschiebungen von Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo nichts anderes als eine „zynische Versuchsreihe". Der permanente Druck der deutschen Innenministerien auf die UNMIK hatte nunmehr Wirkung – die UNMIK knickte gegenüber den deutschen Geldgebern ein. Auf der Strecke bleiben: die Moral und der Flüchtlingsschutz.

UNHCR Deutschland hat im März 2005 eine aktualisierte UNHCR-Position zur fortdauernden Schutzbedürftigkeit von Personen aus dem Kosovo vorgelegt. Die Sicherheitssituation im Kosovo, so das Papier, bleibe weiterhin zerbrechlich und unberechenbar. Angehörige von Minderheitengemeinschaften seien nach wie vor der Gefahr ethnisch motivierter Zwischenfälle ausgesetzt. Eine Vielzahl dieser Zwischenfälle gelange der Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis, weil die Opfer aus Furcht meist schwiegen. Der Ausbruch neuerlicher Gewalttätigkeiten könne auch in diesem Jahr nicht ausgeschlossen werden. UNHCR vermag eine gewisse Stabilisierung nach den gewalttätigen ethnischen Auseinandersetzungen im März 2004 zu erkennen. Der registrierte Rückgang schwerwiegender Straftaten mit interethnischem Hintergrund sei allerdings auch auf die gravierenden Einschränkungen der Freizügigkeit zurückzuführen, denen Angehörigen der ethnischen Minderheiten seit März 2004 praktisch ausgesetzt seien. Im Klartext bedeutet dies: Ein Mehr an Sicherheit müssen die Betroffenen durch den Verzicht auf Freizügigkeit erkaufen. Von den im Rahmen der Märzpogrome 2004 Vertriebenen seien wegen Sicherheitsbedenken zum Jahrestag der Ausschreitungen weniger als die Hälfte in ihre Heimatorte zurückgekehrt. UNHCR bekräftigt seine bisherige Position, wonach für Angehörige der Roma-Minderheit, für Kosovo-Serben und Angehörige der albanischen Volksgruppe, wo diese in ihrem Gebiet die Minderheit darstellen, ein fortgesetztes Bedürfnis nach internationalem Schutz bestehe.

Verändert hat UNHCR seine Position unverständlicherweise hinsichtlich der Minderheiten der Aschkali und der Ägypter. Deren Schutzbedürfnis soll nach UNHCR-Auffassung in einem individuellen Verfahren geprüft werden, während diese Personengruppe bislang zu den Minderheiten mit generell besonderem Schutzbedürfnis gezählt wurde. Die Pogrome gegen die Aschkali-Gemeinschaft in Vucitrn, die eine große Zahl von Personen betrafen, werden als vereinzelte Ausnahme gesehen, während man ihnen – ebenso wie den Bosniern und den Gorani – „insgesamt offenbar mit größerer Toleranz" begegne. UNHCR zählt weitere Personengruppen mit besonderen Schutzbedürfnissen auf. Einer erhöhten Verfolgungsgefahr ausgesetzt seien u.a. Personen, die der Kollaboration mit dem serbischen Regime nach 1990 verdächtigt würden, Opfer von Menschenhandel und Personen in gemischt ethnischen Ehen. Unter den im Sinne humanitärer Kategorien besonders verwundbaren Personengruppen zählt UNHCR Personengruppen auf, bei denen deutsche Ausländerbehörden immer wieder Abschiebungen versuchen, so zum Beispiel psychisch Kranke, deren qualifizierte medizinische Versorgung im Kosovo nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden kann.

Hamburgs Innensenator in Afghanistan

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben – oder sich das bestätigen lassen, was er bereits vorher zu wissen glaubte. Auf solche Weise unterwegs traute sich Hamburgs Innensenator Udo Nagel, inzwischen parteiloses Überbleibsel der Schill-Partei bereits am 3. Tag einer Reise nach Afghanistan das Urteil zu, afghanische Flüchtlinge in Deutschland könnten jetzt „heimkehren". Sein Eindruck nach Gesprächen mit Regierungsvertretern und Hilfsorganisationen sei positiv. PRO ASYL hat Nagels Äußerungen am 20. April 2005 in einer Presseerklärung als Schönfärberei zur Abschiebungsvorbereitung kritisiert. Nachdem Hamburg bereits bei der letzten Innenministerkonferenz erklärt hat, auf jeden Fall mit Abschiebungen nach Afghanistan beginnen zu wollen, auch wenn eine verbindliche Regelung in Form eines Abkommens nicht vorliege, macht Nagel jetzt die Speerspitze der experimentellen Abschiebungen. Tausende von Afghanen haben eine Ausreiseaufforderung erhalten. Durch gezielte Abschiebungen insbesondere junger Männer soll offenbar der Ausreisedruck auf die Restfamilien erhöht werden.

Kurz vor dem Hamburger Innensenator war eine Delegation von Richtern und Rechtsanwälten in Afghanistan unterwegs. Die Erfahrungen, die der Rechtsanwalt Victor Pfaff, Mitglied von PRO ASYL bei dieser Recherchereise gemacht hat, unterscheiden sich sehr von denen Nagels.

Schutz für tschetschenische Flüchtlinge in Deutschland!

Anlässlich einer Pressekonferenz in Berlin haben amnesty international, PRO ASYL und weitere Flüchtlingsorganisationen einen verbesserten Schutz für tschetschenische Flüchtlinge in Deutschland gefordert. Trotz weiterhin schlechter Menschenrechtslage in Tschetschenien erhielten Flüchtlinge aus der Region auch mehr als zehn Jahre nach Beginn des Krieges nicht den Schutz, den sie benötigten. Besonders problematisch sei die Tatsache, dass nach der Dublin II-Verordnung viele Tschetschenen in andere EU-Staaten, insbesondere nach Polen, zurückgeschickt würden. Bei diesen Rücküberstellungen gebe es einen Automatismus, bei dem psychische Probleme oder familiäre Bindungen in der Regel unberücksichtigt blieben.

In ihrer gemeinsamen Presseerklärung vom 21. April 2005 fordern die Flüchtlingsorganisationen das Bundesinnenministerium auf, die Zuständigkeitsregelungen der Dublin II-Verordnung nicht schematisch anzuwenden und großzügig Asylverfahren abweichend von der formalen Zuständigkeit in eigener Regie zu behandeln. Polen und andere neue EU-Staaten sollten beim Aufbau von Behandlungskapazitäten unterstützt werden. (Materialien und Statements zur Pressekonferenz)

Nicht nur der Verschiebebahnhof der Dublin II-Verordnung ist ein Problem, sondern trotz einiger Verbesserungen auch immer noch die Entscheidungspraxis des Bundesamtes und der Gerichte in Deutschland in Tschetschenen-Fällen. Zahlen und Fakten zur Situation hat PRO ASYL im April in einem Faltblatt unter dem Titel „Fluchtalternative mit Lebensgefahr – Zum Umgang mit tschetschenischen Flüchtlingen" veröffentlicht.

Autokanzler Schröder hat anlässlich der Messe Hannover den russischen Autokraten Putin getroffen, die Fortsetzung einer – so auch die deutschen Medien – seit längerem bestehenden Männerfreundschaft, um den Begriff der politischen Scheinehe zu vermeiden. Auf Meldungen, dass Putin neben dem tschetschenischen Präsidenten von Moskaus Gnaden Alu Alchanow auch noch den als notorischen Menschenrechtsverletzer berüchtigten stellvertretenden Regierungschef Ramzan Kadirov mitbringen wolle, reagierten PRO ASYL und der Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e.V. mit einer Presseerklärung vom 8. April 2005. Der Begriff Kadirovzi ist in Tschetschenien in etwa synonym mit Todesschwadronen. Tatsächlich ist Kadirov Oberbefehlshaber einer mehrere tausend Mann starken „Leibwache" des tschetschenischen Präsidenten. Ihm werden Entführungen und Morde in großer Zahl zur Last gelegt. Angesichts des Untersuchungsausschusses zum „Visumskandal" ist daran zu erinnern, dass mutmaßliche Verbrecher einer ganz anderen Kategorie nicht selten gar kein Visum brauchen. Kadirov kam dann doch nicht. Schön, dass der Widerstand gegen Reisefreiheiten solcher Art nicht nur von PRO ASYL und anderen Nichtregierungsorganisationen kam, sondern – ebenso wie bei der Frage der Aufhebung des Waffenembargos gegen China – aus den eigenen Reihen.

Schlechter geht es gelegentlich gemäßigten tschetschenischen Politikern, die für eine politische Lösung in Tschetschenien eintreten, von Seiten der Russischen Föderation jedoch als Gesprächspartner abgelehnt werden. In einer Pressemitteilung vom 20. April 2005 bedauert der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Verweigerung der Einreise für den tschetschenischen Politiker Ahmed Zakajew. Aufgrund eines Sperrvermerks nach Artikel 96 des Schengener Abkommens war diesem im Vorfeld geplanter informeller Gespräche mit Abgeordneten aller Fraktionen im Bundestag mitgeteilt worden, dass er nicht einreisen könne. Der Politiker hat zwar in Großbritannien politisches Asyl erhalten, dennoch hat Frankreich den Sperrvermerk initiiert.

Zuwanderungsgesetz

Geduldete verlieren seit In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes reihenweise ihre Jobs – dies hatte PRO ASYL mit Erschrecken in den ersten Wochen des Jahres festgestellt und die Verantwortlichen umgehend zu einer Korrektur der Behördenpraxis aufgefordert. Die Arbeitsverbote sind auf Entscheidungen der Ausländerbehörden zurückzuführen, die seit 1.1.2005 für die Vergabe von Beschäftigungserlaubnissen zuständig sind. Ursache ist aber nicht nur der Zuständigkeitswechsel (bisher wurden die Arbeitserlaubnisse bei den Arbeitsämtern beantragt), sondern auch auf eine restriktive Auslegung der neuen Rechtslage durch die Ausländerbehörden.

Viele Ausländerbehörden hatten in den vergangenen Wochen das Arbeitsverbot bereits dann ausgesprochen, wenn (angeblich) eine „freiwillige Ausreise" der Betroffenen möglich sei. Nach der bisherigen Rechtslage kam es hingegen darauf an, ob die Abschiebung aufgrund selbstverschuldeter Gründe unmöglich gewesen sein soll.

Mit Schreiben vom 18. März 2005 hat nun der Leiter der Abteilung Migration aus dem Bundesinnenministerium, Dr. Gerold Lehnguth, auf die Kritik reagiert und in einem Brief an die Innenministerien der Länder die Rechtsauffassung des BMI zu § 11 Beschäftigungsverfahrensverordnung erläutert. Er hat klargestellt, dass die bisherigen Versagensgründen denen der bisherigen Regelung entsprechen würden.

Die Arbeitsverbote gegenüber Geduldeten sind damit jedoch nicht insgesamt vom Tisch, da in vielen Fällen die Ausländerbehörden das Verbot pauschal auf fehlende „Mitwirkung" bei der Ermöglichung der Abschiebung begründet. Die Hoffnung viele Betroffenen, durch das Zuwanderungsgesetz ihre Lebenssituation in Deutschland zu verbessern, ist schon wenige Wochen nach dem In-Kraft-Treten bitter enttäuscht worden.

Die Anwendung des Zuwanderungsgesetzes ist in vielen Fragen ungeklärt. Wie die neuen Bestimmungen auszulegen sind, darüber herrscht in vielen Bereichen Uneinigkeit. Neben den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums haben in der Zwischenzeit auch einige Länder entsprechende Hinweise herausgegeben. Diese rechtlich unverbindlichen Konkretisierungen der Regelungen sind praktisch von großer Bedeutung, da sich die Ausländerbehörden bei ihren Entscheidungen daran ihnen orientieren.

Das Niedersächsische Innenministerium hat eigene Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz herausgegeben. Ein besonderes Augenmerk sollten u. a. Praktiker auf die Auslegungshinweise zu den Übergangsregelungen (§§ 102, 104 AufenthG) haben.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ignoriere Änderungen durch das neue Zuwanderungsgesetz, nach denen auch Opfern nichtstaatlicher Verfolgung grundsätzlich ein Schutzrecht zusteht. Dies behauptet der Jesuiten-Flüchtlingsdienst, der in einer Pressemeldung vom 26. April 2005 gegen die drohende Abschiebung eines nigerianischen Christen protestiert. Peter O. sitzt bereits in Abschiebungshaft. Er sei aus seiner Heimat Nigeria geflohen, weil muslimische Fanatiker eine Fatwa gegen ihn verhängten und ihn mit dem Tod bedrohten. Der Staat vermochte ihn nicht zu schützen. Im März 2005 berief sich Peter O. in einem Asylfolgeantrag auf das neue Zuwanderungsgesetz. Der ist inzwischen bereits abgelehnt mit einem Bescheid, in dem kein Bezug auf die veränderte Rechtslage genommen wird.

Härtefallkommission in Schleswig-Holstein – Offener Brief

In einem Offenen Brief hat sich das aus über 25 Organisationen bestehende Bündnis Bleiberecht Schleswig-Holstein an Politiker aus CDU und SPD gewandt, die Verhandlungspartner im Ringen um eine große Koalition in Schleswig-Holstein sind.

Darin äußert das Bündnis für die Gruppe der bleiberechtsungesicherten Flüchtlinge und MigrantInnen, für deren Integration es in der Vergangenheit keine politischen Mehrheiten gegeben habe, seine Hoffnung, dass sich die künftige Landesregierung mit einer "dem Lösungsbedarf angemessenen Differenziertheit und unaufgeregter Gelassenheit" dieses Themas annimmt. Die im Bündnis Bleiberecht Schleswig-Holstein vertretenen Organisationen appellieren an die Koalitionäre, den Bestand der wichtigen Institution Härtefallkommission weiterhin zu sichern. Sie stellen aber auch klar, dass die sich mit besonderen humanitären Härten im Einzelfall befassende Kommission keine Alternative zu der geforderten Gruppenbleiberechtsregelung für langjährig gedultete und hier weitgehend integrierter Familien und Einzelpersonen sein kann.

Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat seinen Tätigkeitsbericht für 2003 und 2004 vorgestellt (Bundestagsdrucksache 15/5252 vom 19. April 2005) . Die Pressekonferenz des Datenschutzbeauftragten zur Vorstellung des Berichts fand die aufgeregte Aufmerksamkeit des Bundesinnenministers, der der Auffassung war, mit seiner Kritik etwa an der übereilten Einführung technisch nicht ausgereifter Systeme bei der Aufnahme von biometrischen Daten in Pässe überschreite der Datenschützer seine Kompetenzen. Menschen mit beschränkter Lesekapazität sollten vielleicht die Kapitel Innere Sicherheit (ab Seite 52) und Innere Verwaltung (ab Seite 76) zur Kenntnis nehmen, die großenteils den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums betreffen. Dabei wird deutlich, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte vom Bundesinnenminister gelegentlich brüskiert wird. So erfolgte die Änderung des BGS-Gesetzes ohne die Beteiligung des Datenschutzbeauftragten, der die wesentlichen Unterlagen nicht oder zum Teil verspätet erhielt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhält vom Bundesdatenschutzbeauftragten ein positives Zeugnis: Er habe dort einen erfreulich hohen Datenschutzstandard festgestellt. Was Viele wohl nicht wussten: Beim Bundesamt gab es bis Ende 2002 ein Pilotprojekt „Alternierende Telearbeit für Einzelentscheider". Das Pilotprojekt wurde inzwischen um ein Jahr verlängert. Im Rahmen einer Dienstanweisung werden bestimmte Akten und Aktenbestandteile als telearbeitgeeignet eingestuft und dürfen damit am Telearbeitsplatz gelesen werden. Telearbeitgeeignet ist auch das Korrekturlesen sämtlicher Anhörungen und Bescheide unter der Bedingung, dass am Telearbeitsplatz keine sogenannte Kopfleiste auftaucht sowie keine schützenswerten Daten Dritter aus dem Herkunftsland eines Asylbewerbers enthalten sind. Ob der Aufwand lohnt, wenn dies in datenschutzrechtlicher Weise umgesetzt wird?

Zusammenstellung der jeweils aktuellsten restriktiven Rechtsprechung

Wer eine kurz gefasste Zusammenstellung der jeweils aktuellsten restriktiven Rechtsprechung sucht, ist immer noch am besten bedient mit dem Einzelentscheider-Brief des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge . In bewährter Qualität zeigt sich auch die Nummer 2/05, welche der besonders spezialisierte Redaktionsleiter Dr. Roland Bell zusammengestellt hat. Man kann sicher sein, dass jede Gerichtsentscheidung, die der Türkei bereits jetzt Abwendung von Folter und Hinwendung zur Rechtsstaatlichkeit attestiert, vom Bundesamt sehr schnell fruchtbar gemacht wird. Einig mit Dr. Roland Bell sind wir uns hinsichtlich des von ihm in der Kolumne „Literaturhinweis" behandelten Problemthemas der Verlässlichkeit von Medienberichten.

Flüchtlinge in Abschiebungshaft haben Recht auf Dolmetscher

Das Oberlandesgericht Celle hat am 05. April 2005 (Az. 22 W 12/05) beschlossen, dass auch Flüchtlinge, die sich in Abschiebungshaft befinden, während des gesamten Verfahrens ein Recht auf einen Dolmetscher haben. Die gegenteilige Entscheidung der Zivilkammer 28 des Landgerichts Hannover wurde

damit aufgehoben.

Einschränkungen der Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge

In den Genuss des freien Personenverkehrs innerhalb der EU kommen nur EU-BürgerInnen. Asylsuchende machen sich dafür strafbar. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hält die starken Einschränkungen der Bewegungsfreiheit für unangemessen und fordert in einer Pressemitteilung vom 1. April 2005 – dem Europaweiten Aktionstag für Bewegungsfreiheit und Bleiberecht – Flüchtlingen, die sich legal in einem europäischen Land aufhalten, im Zweifel mit Reisefreiheit anstatt mit Abschiebungshaft zu begegnen.

Anspruch von Ashkali aus dem Kosovo auf Leistungen nach §2 AsylbLG

Das Sozialgerichts Hildesheim hat sich in einem Beschluss vom 28.2.2005 - Az. S 34 AY 2/05 ER - zum Anspruch von Ashkali aus dem Kosovo auf Leistungen nach §2 AsylbLG geäußert: "Nach Ansicht des Gerichts setzt der Begriff des Rechtsmissbrauchs mehr voraus als bloßes Nichtstun. Auch wenn die Antragsteller lediglich geduldet sind und insofern einer grundsätzlichen Ausreisepflicht unterliegen, stellt das bloße Nichtausreisen keinen Rechtsmissbrauch dar."

Asylverfahren für Flüchtlingskinder

Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat hat in einer e-mail vom 12. April darauf hingewiesen, dass in Niedersachsen offenbar verbreitet Asylverfahren für Flüchtlingskinder eingeleitet werden, die vor dem 1.1.2005 eingereist sind. Zwar sieht der neue §14a AsylVfG vor, dass für minderjährige Kinder automatisch ein Asylantrag mitgestellt ist, wenn die Erziehungsberechtigten einen Asylantrag stellen, es sei denn, die Eltern widersprechen dem ausdrücklich. Diese Bestimmung ist jedoch nur für solche Flüchtlinge anwendbar, die ab dem 1.1.2005 eingereist sind, nicht für Altfälle!

Es häufen sich jetzt Meldungen, wonach Flüchtlinge aus allen Wolken fallen, weil sie vom Bundesamt Ablehnungsbescheide verbunden mit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung für ihre minderjährigen Kinder erhalten. Diese Bescheide sind aller Voraussicht nach rechtswidrig, so jedenfalls die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Göttingen, das VG Braunschweig hat sich am 30.3.2005 der Rechtsauffassung des VG Göttingen angeschlossen und ergänzend ausgeführt: "...Auch die in § 14 a Abs. 2 AsylVfG in der ab dem 1. Januar 2005 geltenden Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 ... vorgesehene Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der Geburt eines Kindes im Bundesgebiet spricht bei vorläufiger Prüfung dafür, dass die Norm nur für nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung geborene Kinder anzuwenden ist, denn bei Kindern, die - wie die Antragsteller - schon Jahre zuvor, nämlich im August 2000 und im August 2001, geboren worden sind, ist eine unverzüglich nach der Geburt erfolgende Anzeige nicht mehr möglich." (Az. 5 B 260/05)

Wir raten dringend dazu, gegen vergleichbare Bescheide des Bundesamtes zu klagen.

Internationale Meldungen

Immer weniger Menschen stellen in den Industrienationen einen Antrag auf Asyl. Dies geht aus der neuesten Jahresstatistik des Amts des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) hervor.

Der in englischer Sprache erhältliche Bericht Asylum Levels and Trends in Industrialized Countries 2004" zeigt, dass die Asylanträge in den Industrienationen – 44 europäische Staaten und sechs nicht-europäische – im Jahr 2004 stark zurückgegangen sind. Während 2003 immerhin noch 508.070 Anträge gestellt wurden, sank diese Zahl 2004 um 22 Prozent auf 396.380.

Die große Mehrheit der Asylbewerber stellte ihren Antrag in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (71 Prozent). Im Zeitraum zwischen 2000 und 2004 wurden in der EU insgesamt 1.923.640 Asylanträge gestellt – seit 2002 ist aber auch hier ein rückläufiger Trend zu beobachten. Waren es in dem Jahr noch 425.520 Antragsteller, sank diese Zahl 2003 auf 346.700 (-18,5 Prozent). Im Jahr 2004 waren es sogar nur noch 282.480 Anträge, was einen erneuten Rückgang von 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet - die Zahl der Asylsuchenden ist damit die niedrigste seit 1997. Ein interessantes Bild ergibt sich jedoch, betrachtet man die alten und neuen EU-Mitgliedstaaten getrennt: In den EU-15 Staaten sanken die Anträge um 21 Prozent (-65.780 Anträge), in den neuen Mitgliedstaaten stiegen sie dagegen um vier Prozent (+1.560).

Das Londoner Institute of Race Relations hat als Spezialausgabe des European Race Bulletins (Nummer 51) eine Dokumentation zum Umgang der EU-Staaten mit abgelehnten Asylsuchenden veröffentlicht. Unter dem Titel „The Deportation Machine – Europe, Asylum and Human Rights" hat die Autorin Liz Fekete eine Vielzahl von Einzelbeispielen zu allen Aspekten der Abschiebungspraxis zusammengestellt. Sie beschäftigt sich mit dem Problem der gewalttätigen Durchsetzung von Abschiebungen ebenso sehr wie mit der Praxis von EU-Staaten, Menschen humanitären Schutz zu verweigern und sie in gefährdende Situationen zurückzuschieben. Das alles ordnet sich ein in eine langfristig geplante und zu großen Teilen bereits innerhalb der EU abgestimmten Strategie, bei der der Extremfall – die in einer ganzen Reihe von EU-Staaten tödlich ausgegangenen Abschiebungen – ein Schlaglicht auf die „normalen Praktiken" wirft. Viele Beispiele stammen auch aus Deutschland. Wer aber meint, anderswo sei es generell besser, sehe sich eines Besseren belehrt.

In einer Pressemitteilung vom 21. April 2005 hat sich amnesty international zur Polizeigewalt in der Türkei geäußert: Gerichte dürfen Täter nicht schützen! ai fordert von der türkischen Regierung, endlich die Umsetzung der angekündigten Politik der „Null-Toleranz gegen Folter". Tatsächlich verschleppten Richter weiterhin Prozesse gegen Polizisten und Klagen werden wegen Verjährung eingestellt. ai-Mitarbeiter beobachten zur Zeit einen Prozess in Iskenderun gegen Polizisten, die junge Frauen auf einer Wache geschlagen und vergewaltigt haben sollen.

Zur Menschenrechtssituation in der Türkei gibt es zwei neue Berichte. Zum Einen hat das US-Außenministerium den aktuellen Menschenrechtsbericht mit dem Titel Turkey -Country Report on Human Rights Practices 2004" veröffentlicht, zum Anderen hat Human Rights Watch in einer Pressemitteilung auf eine neue Publikation zum Thema „inländisch vertriebene Kurden in der Türkei" hingewiesen. Der Titel: Still critical" .

Am 10 Februar 2005 wurde die 24jährige Gazale Salame gewaltsam von ihrer Familie im Landkreis Hildesheim getrennt und zusammen mit ihrer einjährigen Tochter Schams in die Türkei abgeschoben. Eine UnterstützerInnengruppe reiste in die Türkei, um Gazale Salame vor Ort zu unterstützen und veröffentlichte einen Bericht über die derzeitige Situation. In einer Pressemitteilung vom 14. März 2005 machte der Arbeitskreis Asyl Göttingen darauf aufmerksam, dass sich die psychische Verfassung von Gazale Salame massiv verschlechtert hat und es ihr in der Türkei an sozialer Bindung fehlt. Weitere Infos gibt es bei Libasoli in Niedersachsen.

Politische Gefangene sitzen in Tunesien in jahrelanger Isolationshaft. Dies kritisiert die Organisation Human Rights Watch in einem 39 Seiten umfassenden Bericht mit dem Titel „Tunisia: Crushing the Person, Crushing a Movement" (pdf-version); Langzeitisolationshaft, in Tunesien insbesondere gegen die islamische Opposition verhängt, verletzt internationale Vorschriften und selbst tunesisches Recht. Human Rights Watch erhielt unmittelbar danach die Erlaubnis, tunesische Gefängnisse zu besichtigen. Die tunesische Regierung versprach, sie werde Gefangene nicht länger als zehn Tage in Isolationshaft nehmen lassen. Ob dies praktisch umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Immerhin war seit 1991 keiner unabhängige Menschenrechtsorganisation mehr der Zugang zu Gefängnissen gestattet worden.

Eine Tagungs-Dokumentation mit dem Titel Gewalt gegen Frauen – Eine Menschenrechtsverletzung" ist bei amnesty international in Österreich erschienen.

Regierungen in Europa und Nordamerika würden Verdächtige immer öfter auf der Grundlage fadenscheiniger „diplomatischer Zusicherungen" in Staaten ausweisen, die für ihre Folterpraxis bekannt sind, erklärte Human Rights Watch in einem am 14. 4.2004 veröffentlichten Bericht. Der 91 Seiten lange Bericht „Immer noch in Gefahr: Diplomatische Zusicherungen bedeuten keinen Schutz vor Folter" (pdf-version) beschreibt ausführlich ein Dutzend Fälle tatsächlicher oder versuchter Ausweisungen an Länder, in denen Folter alltäglich ist.

Die Europäische Union hat am Rande des Innen- und Justizministerrates ein Rücknahmeabkommen mit Albanien unterzeichnet. Das Abkommen sieht vor, dass Tirana illegale Einwanderer zurücknimmt, die aus oder durch Albanien in die EU gekommen sind. Die Vereinbarung "gehört zu einem Rahmen, der auch ein neues Visa-Regime vorsieht", sagte EU-Kommissar Frattini. Im Vorfeld der Beratungen hatte die Association européenne pour la défense des droits de l’Homme (FIDH-AE) in einem Offenen Brief die Europäische Union aufgefordert, auf den Abschluss von Rückübernahmeabkommen zu verzichten und ihre zukünftige Kooperation der Entwicklung einer gerechten Asyl- und Immigrationspolitik zu widmen.

Spanien

In Spanien haben bisher fast 300000 sogenannte illegale Einwanderer einen Antrag auf eine offizielle Arbeitserlaubnis gestellt. Diese Zahlen präsentierte einen Monat vor Ablauf der »Regulierungsfrist« am 7. Mai Einwanderungsministerin Consuelo Rumi in Madrid. Weitere Informationen finden sich in einem Artikel der taz vom 5. April 2005.

Griechenland

Zwei Einwanderer aus Irak und Mauretanien sind am 4. April 2005 in einem Minenfeld an der griechisch-türkischen Grenze ums Leben gekommen. Ein weiterer Mensch wurde schwer verletzt. Damit erhöhte sich die Zahl der Toten in diesen Minenfeldern auf 95 seit 1990. Trotz ständiger Beteuerungen von griechischer Seite, die Minen zu entfernen, kommt es immer wieder zu Todesfällen in an der griechisch-türkischen Grenze. Griechenland ratifizierte Ende September 2004 die „Ottawa Konvention" über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und zu deren Vernichtung (vgl. Infoservice 85).

Frankreich

In einem Rundschreiben des Innenministers Villepin an die Präfekten werden diese ermächtigt, nach ihrem Ermessen unbegleiteten Minderjährigen unter bestimmten Voraussetzungen bei Volljährigkeit einen Aufenthaltstitel geben. Voraussetzungen sind hauptsächlich, dass die Betroffenen keinen Kontakt mehr zu ihrer Familie im Herkunftsland haben, dass sie von der ASE (Soziale Hilfe für Kinder) aufgenommen wurden, eine Ausbildung machen und gut integriert sind.

Das Netzwerk Erziehung ohne Grenzen (70 Mitglieder, u.a. CIMADE, Liga für Menschenrechte und Gisti, Gewerkschaften, Kommunistische Partei und Grüne) sieht dieses Rundschreiben einerseits als ein Zugeständnis der Regierung an die Jugendlichen, die sich gegen die ungerechten Bestimmungen des Sarkozy-Gesetzes (Dezember 2003) gewehrt haben (die Mobilisierung von SchülerInnen hatte in mehreren Fällen die Abschiebungen von MitschülerInnen verhindert), kritisiert es allerdings in einer Erklärung vom 31. März 2005 als unzureichend, da die Entscheidung in das Ermessen der Präfekten gestellt wird, die Minderjährigen also keinen Rechtsanspruch haben. Darüber hinaus wäre die einzige Lösung für die oft tragische Situation unbegleiteter Minderjähriger die Verleihung der französischen Staatsbürgerschaft oder zumindest ein Aufenthaltstitel für 10 Jahre an alle, die von der ASE aufgenommen wurden unabhängig von der Dauer der Betreuung – wie es Recht und Praxis vor in Kraft treten des Sarkozy-Gesetzes war. Seit in Kraft treten des Sarkozy-Gesetzes müssen die unbegleiteten Minderjährigen mindestens 3 Jahre von der ASE betreut worden sein.

Das Netzwerk Erziehung ohne Grenzen sieht die Situation als Aufforderung an alle SchülerInnen, sich dem Kampf für das Aufenthaltsrecht und ein normales Leben anzuschließen.

Aufgrund einer Beschwerde der Internationale Föderation der Ligen für Menschenrechte, des Gisti und der Liga für Menschenrechte beim Europäischen Komitee für soziale Rechte des Europarates hat dieses entschieden, dass der Schutz durch die Sozialcharta auch für sans-papiers gelten muss. Anlass der Beschwerde waren Reformen der französischen Regierung, die die staatliche Abdeckung der medizinischen Hilfe für sans-papiers drastisch beschnitten und so ihren Zugang zu medizinischer Versorgung in Frage gestellt haben.

Die CFDA (Koordination, in der alle relevanten Flüchtlingsorganisationen zusammengeschlossen sind) gibt in einem Brief vom 8. April 2005 an den Leiter der OFPRA (wie Bundesamt in BRD) ihrer Besorgnis über eine von OFPRA erstellte Liste sicherer Herkunftsländer Ausdruck. In dieser Liste seien nach ersten Informationen auch Länder enthalten, die durch innere Krisen (wie Senegal) destabilisiert sind oder Länder, in denen die Todesstrafe angewandt wird (wie Benin, Ghana, Mali oder die Mongolei). Ebenso sollen in der Liste Länder aufgeführt sein, in denen Genitalverstümmelung geschieht. Es reiche nicht, wenn internationaler Schutz mit dem Hinweis verweigert wird, einige dieser Länder bemühten sich, ihre Bevölkerung vor diesen Verfolgungen zu schützen, so die CDFA.

Die CDFA bedauert den Mangel an Transparenz und die Eile, mit der diese Liste erstellt wurde, ohne die wiederholten Warnungen des UNHCR und der Flüchtlingsverbände zu berücksichtigen.

Die Koordination ist erstaunt, dass diese Liste zu einem Zeitpunkt in Frankreich aufgestellt wird, wo sich die EU-Länder noch um eine gemeinsame Liste bemühen. Sie erinnert außerdem daran, dass sie das Konzept einer Liste von „sicheren" Herkunftsstaaten selbst ablehnt. Eine solche Liste widerspreche dem Artikel 3 der Genfer Flüchtlingskonvention.

Die UNICEF hat sans-papiers, die ihre Räume seit 47 Tagen besetzt hatten und seit 33 Tagen im Hungerstreik waren, mit polizeilicher Gewalt räumen lassen. Gewerkschaften, Parteien, Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen unterstützen die sans papiers und fordern die Regierung zum Handeln auf. Die Pariser Eisenbahner der Gewerkschaft SUD ziehen in einem Kommuniqué vom 27. April 2005 eine Verbindung zwischen ihrem eigenen Kampf und dem der sans papiers. Konfrontiert mit der Auslagerung von Arbeitsbereichen an private Firmen, die eine Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeiter aus diesen Firmen bedeuten und aus dem Wissen, dass die Notlage der sans papiers ausgenutzt wird, um soziale Errungenschaften zu vernichten, fordern sie: eine Regularisierung aller Arbeiter in irregulärer Situation, die Achtung der Würde jedes einzelnen und die Anwendung internationaler Rechte zum Schutz der Kinder.

Über den Verteiler von Anafe Info (Hilfsorganisation für Ausländer an den Grenzen, z.B. in den Flughafenunterkünften) werden neue Zahlen der OFPRA (wie BAMF in BRD) zu Asylsuchenden in Frankreich veröffentlicht und kommentiert. Danach hat die Zahl der Erstanträge auf Asyl abgenommen (2004 wurden 65.600 Erstanträge registriert), die Zahl der Folgeanträge hat sich dagegen verdreifacht (von 2.225 auf 7.069). Der Anteil der unbegleiteten Minderjährigen ist weiter gewachsen (von 845 in 2002 auf 1.221 in 2004). Die Mehrzahl der Minderjährigen kommt aus afrikanischen Ländern – hauptsächlich DR Kongo und Angola -, im wesentlichen sind es Jugendliche, nur 4 % sind jünger als 16 Jahre.

Frankreich bleibt damit an der Spitze der Zielländer von Asylbewerbern, vor den USA, Großbritannien, Deutschland und Österreich.

Die OFPRA hat ihr Ziel, die Bearbeitungszeiten für die Asylanträge zu verkürzen, erreicht. 2004 wurden 68.100 Entscheidungen getroffen, ca. 5.700 pro Monat. 11.292 Antragstellern wurde Schutz gewährt, d.h. 16,6 % (gegenüber 14,8% in 2003).

Die meisten Entscheidungen werden von den Asylbewerbern angefochten, 80 % der Anträge wurden an die Berufungsinstanz weitergeleitet, das sind mehr als 61.000 Anträge in 2004 gegenüber 34.000 im Vorjahr.

Liste




 

Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden.