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Infoservice Nr. 98 - Februar/März 2005

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

aus organisatorischen Gründen ist die Februar-Ausgabe des Infoservice Asyl leider ausgefallen. Mit dieser Ausgabe wird der Infoservice wieder wie gewohnt monatlich erscheinen.

Wir möchten Sie auch besonders auf die Tagung „Flüchtlinge im 21. Jahrhundert" hinweisen, welche am 2.-3. Mai 2005 in der Evangelischen Akademie Bad Boll stattfinden wird. Im Mittelpunkt der Tagung stehen Fragen nach veränderten Fluchtursachen, militärischen Interventionen und neuen Schutzkonzepten.

Weitere Informationen und Programm - Anmeldung

 

INHALT

Faltblatt zum Antidiskriminierungsgesetz veröffentlicht

„Schutz vor Diskriminierung ist Menschenrecht!" unter dieser Überschrift haben der Interkulturelle Rat in Deutschland e.V. und PRO ASYL ein Faltblatt veröffentlicht, das erklären soll, warum ein Antidiskriminierungsgesetz nötig ist. Trotz vieler Kritikpunkte halten die beiden Organisationen das Antidiskriminierungsgesetz für ein grundsätzlich geeignetes Instrument, um zum Abbau von Diskriminierung und Benachteiligung beizutragen. Ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz sei allerdings noch keine umfassende Antidiskriminierungspolitik. Ein umfassender Ansatz zur Bekämpfung von Diskriminierung müsse auch gegen staatliche Diskriminierung und die ihr zugrundeliegenden Gesetze vorgehen wie z. B. die Residenzpflicht für Asylsuchende, sozialrechtliche Benachteiligungen usw. Das vierseitige Faltblatt ist bei PRO ASYL kostenlos zu beziehen.

Stellungnahme zu den vorläufigen Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums zum Aufenthaltsgesetz

PRO ASYL hat am 28. Februar 2005 eine kritische Stellungnahme zu den vorläufigen Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums zum Aufenthaltsgesetz veröffentlicht. Die Anwendungshinweise konterkarierten positive Absichten des Gesetzgebers. Mit der vom BMI vorgegebenen restriktiven Auslegung etwa von § 25 Abs. 4 AufenthG würden die Kettenduldungen nicht abgeschafft.

Stellungnahme zur Ausländer-Beschäftigungsverfahrensordnung

In einer weiteren Stellungnahme zur Ausländer-Beschäftigungsverfahrensordnung hat PRO ASYL am 28. Februar 2005 daraufhingewiesen, dass seit In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes zahlreiche Fälle aufgetreten sind, die belegen, dass sich die Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme insbesondere für Geduldete drastisch verschlechtert haben. Langjährig Beschäftigte verlieren ihre Arbeitsstelle. Jugendliche können ihre Ausbildungsplätze nicht antreten, weil die behördliche Erlaubnis nicht erteilt wird. Ursache der Missstände seien zum Teil Mängel der Beschäftigungsverfahrensordnung selbst, aber auch Ausländerbehörden, die ihre neuen Kompetenzen bei der Entscheidung über Arbeitserlaubnisse für die Gestaltung einer restriktiven Anwendungspraxis missbrauchten.
Die dramatischen Verschlechterungen beim Arbeitsmarktzugang hat PRO ASYL auch zum Gegenstand einer Presseerklärung am 01. März 2005 gemacht.

Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes und Integration in Niedersachsen

Die niedersächsische Landesregierung hat am 28. Januar 2005 eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Georgia Langhans (Grüne) zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes und Integration in Niedersachsen beantwortet . Sie kann als Anregung verstanden werden, in anderen Länderparlamenten vergleichbare Anfragen anzuregen, die Problemfelder deutlich machen. Die Beantwortung der niedersächsischen Anfrage hat Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen kommentiert

Anwendungshinweise zu den humanitären Regelungen im Aufenthaltsgesetz vom Innenministerium Rheinland-Pfalz

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat bereits am 17. Dezember 2004 Anwendungshinweise zu den humanitären Regelungen im Aufenthaltsgesetz veröffentlicht. Sie unterscheiden sich positiv von den vorläufigen Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums. Abweichend vom manipulativen Vorgehen des Bundesinnenministeriums wird etwa zu § 25 Abs. 5 AufenthG die Gesetzesbegründung nicht nur selektiv zitiert. Auch Minderjährige und Personen mit langjährigem Aufenthalt sollen die Möglichkeit erhalten, eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG zu erhalten. Bei der Prüfung der Frage, ob eine Ausreisemöglichkeit besteht, ist nach den rheinland-pfälzischen Regelungen auch die subjektive Möglichkeit und damit die Zumutbarkeit der freiwilligen Ausreise zu berücksichtigen. Auch bei § 25 Abs. 4 wird betont, dass die Regelung geeignet ist, den Ausländerbehörden zu ermöglichen, gravierende Härtefälle einer dauerhaften Lösung zuzuführen. Eine vollziehbare Ausreisepflicht soll kein Ausschlussgrund sein.

VG Stuttgart zur nichtstaatlichen Verfolgung von Roma, Ashkali und Ägyptern im Kosovo

Mit Beschluss vom 31. Januar 2005 (A 10 K 13481/04) hat das Verwaltungsgericht Stuttgart festgestellt, dass Roma, Ashkali und Ägypter im Kosovo einer nichtstaatlichen Verfolgung ausgesetzt sind, vor der internationale Organisationen wie KFOR oder die UN-Polizei keinen Schutz bieten könnten. In Anwendung des neuen Aufenthaltsgesetzes stellt das Gericht fest, der Antragsteller habe einen Anspruch auf die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen gem. § 60 Abs. 1 AufenthG. Der Gesetzeswortlaut verdeutliche, dass der Schutz des Abkommens jetzt auch auf Fälle von nichtstaatlicher Verfolgung erstreckt werden solle. Das Gericht bezieht sich hinsichtlich seiner Tatsachenfeststellung insbesondere auf die pogromartigen Ereignisse im März 2004 und die Reaktionen darauf. Angesichts der Heftigkeit, der Zahl der handelnden nichtstaatlichen Akteure und des politischen Hintergrunds der Übergriffe, die weitere befürchten ließen, könne nicht von einer bloß theoretischen Möglichkeit einer Minderheitenverfolgung ausgegangen werden. Es bestehe auch keine inländische Fluchtalternative im restlichen Serbien oder in Montenegro verbunden mit der Möglichkeit, die Existenz zu sichern.

VG Kassel stoppt Abschiebung von 3 Mädchen nach Togo

Mit einem Eilbeschluss vom 02. Februar 2005 hat das VG Kassel die Abschiebung von drei Mädchen in ihr Heimatland Togo gestoppt, weil ihnen dort die Zwangsbeschneidung drohe. In einer Pressemitteilung vom 08. Februar 2005 weist das Gericht daraufhin, dass seit In-Kraft-Treten des neuen Zuwanderungsgesetzes Abschiebungsschutz auch dann zu gewähren ist, wenn die Bedrohung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder Freiheit allein an das Geschlecht anknüpft.

Kein Anspruch auf Familienasyl

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine lediglich nach religiösem Ritus geschlossene Ehe, die vom Heimatstaat nicht anerkannt wird, keinen Anspruch auf Familienasyl auslöst. Mit dem Urteil vom 22. Februar 2005 (Pressemitteilung) hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision einer staatenlosen Kurdin jezidischen Glaubens aus Syrien zurück gewiesen. Sie hatte argumentiert, ihr Heimatstaat mache die Registrierung der Heirat davon abhängig, dass die Eheleute ihre Religionszugehörigkeit verleugneten.

Keine asylrelevante Gefährdung für Christen im Irak

Das OVG Rheinland-Pfalz sieht keine asylrelevante Gefährdung für Christen im Irak. Mit diesem Beschluss aufgrund der Beratung vom 24. Januar 2005 (AZ: 10A10001/05.OVG) (Pressemitteilung) verweigerte das OVG einer chaldäischen Christin Asyl und Abschiebungsschutz.

Türkeireise einer internationalen Menschenrechtsdelegation

Vertreter des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, der deutschen Sektion der Internationalen Liga für Menschenrechte und der europäischen Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte sowie der Vereinigung für demokratische Juristinnen und Juristen in der Bundesrepublik haben sich im Rahmen der Türkeireise einer internationalen Menschenrechtsdelegation nach Ankara und Istanbul im Dezember 2004 über die aktuelle Situation informiert und ihren Bericht im Februar 2005 veröffentlicht. Die Mitglieder der Menschenrechtsdelegation vertreten u. a. die Auffassung, das weiterhin von systematischer Folter in der Türkei gesprochen werden müsse, obwohl es richtig zu sein scheine, dass der türkische Staat oder einzelne staatliche Organe die Folter nicht mehr anordnen oder deckten. Es handele sich aber keinesfalls um einzelne „Amtswalterexzesse". Die Mitglieder der Menschenrechtsdelegation haben auf der Basis der bei der Reise gewonnenen Erkenntnisse konkrete Forderungen, darunter die Einrichtung einer ständigen Kommission zur Überwachung der Menschenrechtsreformen, die Aufhebung der Isolationshaft für Abdullah Öcalan, die Verabschiedung eines Amnestiegesetzes und die Förderung der Rückkehr vertriebener Kurden in die Heimatorte erhoben.

BMI verhandelt mit dem Libanon über den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens

In einem Schreiben an den Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Volker Ratzmann hat die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Kerstin Müller am 18. Februar 2005 mitgeteilt, die Bundesregierung verhandele unter Federführung des BMI mit dem Libanon über den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens. Diese Verhandlungen stünden kurz vor dem Abschluss. Die libanesische Regierung verpflichte sich nicht nur, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen, sondern alle im Libanon offiziell registrierten palästinensischen Flüchtlinge, deren Herkunft aus dem Libanon nachgewiesen werden könne. Die libanesische Regierung habe sich zudem bereit erklärt, schon vor In-Kraft-Treten des Abkommens palästinensische Volkszugehörige zurückzunehmen.

Berliner Innensenator ignoriert das Votum der Härtefallkommission

Der Jesuitenflüchtlingsdienst hat in einer(Pressemeldung vom 1. Februar 2005 den Berliner Innensenator kritisiert, der im Fall eines schwerkranken Angolaners das Votum der Härtefallkommission ignoriert habe und durch die Abschiebung Lebensgefahr heraufbeschwöre. Der Knirps braucht einen Namen – Geburtsurkunden für alle in Berlin geborenen Kinder!

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin hat sich in einem Antrag mit der Überschrift Der Knirps braucht einen Namen – Geburtsurkunden für alle in Berlin geborenen Kinder!" für die Beendigung der Berliner Praxis eingesetzt, dort geborenen Kindern keine Geburtsurkunde auszustellen, wenn die Mütter nicht über gültige Heimatpässe verfügen. Bei einigen Berlinern Standesämtern werden nämlich in das amtliche Geburtenbuch weder der Name des Kindes noch der der Eltern eingetragen. Stattdessen werden die Einträge in Berlin des öfteren: „Eine Frau, deren Identität nicht geklärt ist, deren Wohnort unbekannt ist, hat am ... ein Mädchen geboren. Das Kind hat noch keinen Vornamen erhalten und noch keinen Familiennamen." Die staatliche Verpflichtung zur Registrierung Neugeborener ist im Internationalen Menschenrechtsabkommen festgelegt.

Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein

Der Landesbeirat für den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein hat seinen Jahresbericht 2004 vorgelegt. Interessant sind insbesondere auch die statistischen Angaben zu Haftanlass und Haftdauer, die der Beirat u. a. mit der Frage verbindet, ob bestimmte Ausländerbehörden Abschiebungshaft nicht zu schnell angeordnet haben. In der Zusammenfassung setzt sich der Beirat dafür ein, insbesondere für Jugendliche Alternativen zur Abschiebungshaft zu suchen.

Haft- und Abschiebungshaftanstalten in Bremen

Vier Ehrenamtler wären wohl nicht einmal genug, um sich mit den Haft- und Abschiebungshaftanstalten in Bremen oder gar mit der dortigen Praxis der Verabreichung von Brechmitteln an mutmaßliche Dealer zu beschäftigen. Der Arzt Dr. Hans-Joachim Streicher wirft in einem Artikel für das Bremer Ärztejournal den Bremischen Ärzten und ihren Institutionen vor, jahrelang weggeschaut und verharmlost zu haben. Insbesondere habe die Ethikkommission der Bremer Ärztekammer im Oktober 1998 einen völlig unzureichenden Beschluss gefasst. Allein in seiner Praxis habe der Autor in dem Zeitraum von sechs Jahren 13 Fälle von Schädigungen nach Brechmittelvergabe gegeben. Wenn dies schon bei „freiwilliger" Einnahme der Fall gewesen sei, wie mögen die Schäden dann erst bei der zwangsweisen Vergabe mittels Magensonde ausgesehen haben? Die Innenbehörde und der Leiter des medizinischen Beweissicherungsdienstes hätten indes keinen einzigen Schädigungsfall mitgeteilt.

Untersuchung zur Abschiebungshaft in Europa

Der Jesuitenflüchtlingsdienst Europa hat im Oktober 2004 eine Untersuchung zur Abschiebungshaft unter dem Titel(„Detention in Europe – Administrative Detention of Asylum-seekers and Irregular Migrants" veröffentlicht. Der Jesuitenflüchtlingsdienst Europa zeigt sich besorgt über die verstärkte Verhängung von Verwaltungshaft in den verschiedenen europäischen Staaten und über die Haftbedingungen. Der Jesuitenflüchtlingsdienst (JRS) bemüht sich eine globale Koalition zusammenzubringen, sich mit Fragen der Verwaltungshaft beschäftigt. Der hierzu öffentlichen Untersuchung liegen Erfahrungen mit Hafteinrichtungen in 24 europäischen Staaten zu Grunde. Die Untersuchung und das darin enthaltene Positionspapier soll ergänzt und gelegentlich aktualisiert werden. Es findet sich im Internet .

Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen

Neu erschienen ist die 12. aktualisierte Auflage der Dokumentation „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen". Sie mfasst den Zeitraum von 1993 bis 2004. Die Dokumentation ist auf Papier (DIN A4 - 318 Seiten, Ringbindung), und demnächst auf CD-Rom erhältlich, zum Preis von 12,00 Euro  (bei Versand: plus 1,60 Euro für Porto &, Verpackung); im Netz (zur Zeit noch die 11. Auflage) unter der Adresse:

Bundestagsdebatte über das absolute Folterverbot

Anlässlich einer Bundestagsdebatte über das absolute Folterverbot und das Zusatzprotokoll zur UN-Antifolter-Konvention hat sich amnesty international am 23. Februar 2005 mit einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet. Begrüßt wird darin, dass sich Bund und Länder auf die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Antifolter-Konvention verständigt haben. Leider sei der vorgesehene „nationale Präventionsmechanismus" nach den aktuellen Planungen nicht mehr als ein Feigenblatt, so die ai-Generalsekretärin Barbara Lochbihler. Die deutsche Kommission solle lediglich mit vier ehrenamtlich tätigen Experten besetzt werden, wohin gegen die viel kleinere Schweiz die entsprechende Konvention mit 12 bis 20 Experten besetzen werde. ai kritisiert, dass dies alles andere als eine konsequente Anti-Folter-Politik darstelle und die Bundesrepublik mit schlechtem Beispiel für andere Staaten vorangehen werde. Das nationale Gremium soll befugt sein, Orte wie Gefängnisse, Gewahrsamsräume, Polizeiwachen, Abschiebezentren und psychiatrische Anstalten, aber auch Alten- und Pflegeheime, sowie geschlossene Heime für Kinder und Jugendliche unangemeldet zu besuchen.

Erlass zur Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen nochmals modifiziert

Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat seinen Erlass zur Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen und den zugehörigen „Informations- und Kriterienkatalog" nochmals modifiziert. Hinzu gekommen ist eine Mustereinverständniserklärung. Außerdem wurden redaktionelle Fehler beseitigt.

Reaktionäre Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen

Offenbar um einer allzu positiven Aufnahme seiner Erlassregelungen zur Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen entgegen zu wirken hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 28. Januar 2005 auf die aktuelle und konsequent reaktionäre Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen hingewiesen und je eine Entscheidung des 13. sowie des 18. Senats an die Bezirksregierungen und Ausländerbehörden versandt. Die gesondert hervorgehobenen Kernaussagen aus den Beschlüssen der OVG-Senate basieren auf Sachverhaltsfeststellungen, bei denen die richterliche Lebenserfahrung in Form geronnener Vorurteile an die Stelle von Fakten tritt. Eine besondere Rolle spielen die höchst fragwürdigen Auskünfte des Deutschen Verbindungsbüros im Kosovo zur Möglichkeit der Behandlung traumatischer Störungen. Dass mit Ausnahme der Auskünfte des Deutschen Verbindungsbüros fast alle anderen verfügbaren Quellen auf die extreme Mangelversorgung in diesem Bereich verweisen, ändert nichts daran, dass sich für den 13. Senat des OVG die Lage zu einem bagatellisierendem Bild einer „geschwächten allgemeinen Gesundheitsversorgung" verfestigt, die nicht annähernd den Standard zur deutschen Gesundheitsversorgung erreiche, was allerdings auch nicht der Maßstab sein könne. Soweit Stellungnahmen jedoch die Defizite einer absolut unzureichenden Psychotherapie bemängelten, geschehe dies erkennbar unter dem Blickwinkel einer heilenden oder lindernden Behandlungen schwerer psychischer Erkrankungen nach „hier allerdings nicht maßgebenden" deutschen oder westeuropäischen Standards.

Mit scholastischen Wendungen kommt der 13. Senat zu der Auffassung, dass auch in kritischen Stellungnahmen zur medizinischen Versorgungslage eine Verschlimmerung einer vorliegenden PTBS oder schweren Depression im Sinne einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben bei einer Behandlung nach dem im Kosovo gegebenen Möglichkeiten nicht definitiv behauptet werde. Kronzeuge: Das Deutsche Verbindungsbüro Kosovo, dass mehrfach betont habe, dass namhafte albanische Ärzte die Auffassung verträten, dass unterstützende Gespräche in Verbindung mit medikamentöser Behandlung geeignet seien zur Vermeidung einer Verschlimmerung des Krankheitszustands. Die Auskünfte des Deutschen Verbindungsbüros Kosovo stünden nämlich gar nicht im Widerspruch zu den Stellungnahmen der Fachärztin Dr. Schlüter-Müller und der Schweizer Flüchtlingshilfe. Letztere legten nur einfach die falschen Maßstäbe, nämlich europäische Standards, an. Die Auskünfte des Deutschen Verbindungsbüros beinhalteten im Übrigen Fakten ohne Wertungen und Informationen von Vertrauensärzten.

Der Beschluss des 13. Senats steckt – auch über die sonst in Urteilen anzutreffenden Zynismen hinaus voller Unverschämtheiten. So heißt es zu den Stellungnahmen der im Kosovo selbst im Fortbildungsbereich engagierten Fachärztin Dr. Schlüter-Müller: „Soweit die Qualifikation der freiberuflich Tätigen und anderen Psychotherapeuten im Kosovo von der Fachärztin Dr. Schlüter-Müller angezweifelt wird, ist bereits deren berechtigte und Befähigung zur Bewertung der Kenntnisse und Fertigkeiten der betroffenen Therapeuten und der Wirksamkeit ihrer Behandlungsmethoden nicht erkennbar sowie deren Bewertung wegen des – unzutreffenden Vergleichs mit deutschen und europäischen Behandlungsstandards und im Übrigen als persönliche Ansicht nicht maßgebend. Die von ihr wegen der Kriegserlebnisse für behandlungsbedürftig gehaltene Zahl von 140.000 - 200.000 Menschen des Kosovo, die aus Sicht eines / einer die Psychotherapie als Lebensaufgabe sehenden und engagierten Facharztes / Fachärztin verständlich ist, bedeutet nicht, dass all diese Menschen Psychotherapie nachfragen oder ohne eine solche die Traumafolgen oder sonstige psychischen Störungen nicht überwinden oder nicht auf ein tragbares Maß durch gebotenes Eigenverhalten und Eigenheilkraft mindern, wie das beispielsweise vielen 1000 Ausgebombten und Kriegsvertriebenen Deutschen gelungen ist."

Wir sind wieder wer, wir Deutsche, als Folge unseres wunderbaren Eigenverhaltens und des Vertrauens auf unsere Eigenheilkraft. Ein makabrer Beitrag zur jahrzehntelangen Verdrängung des Traumas Bombenkrieg in Deutschland. Geschichtslosigkeit in juristische Formeln gegossen. Hingewiesen wird auch in diesem Urteil wieder einmal auf den unvermeidlichen niederländischen „Experten" van Krieken, der bereits im Informationsbrief Ausländerrecht Jahrgang 2000, Seite 518 ff. die ansonsten wenig beachtete Ansicht vertreten hat, die Behandlung schwerer psychischer Erkrankungen wie PTBS oder Depression „habe auch und gerade im muttersprachlichen, kulturell vertrauten befriedeten Heimatland gute Erfolgsaussichten."

Der 13. Senat nimmt im Folgenden eine Gesamtschau des gesammelten Mumpitz vor. Wenn die Wissenschaft für den Erfolg psychotherapeutischer Behandlung ein friedliches und sicheres Umfeld erfordere, werdebei einem Vergleich der Vor- und Nachteile eines Lebens in Deutschland und im Heimatland „in heimatlich befriedete Umgebung und heimatliche Kultur inklusive Sozialgemeinschaft" deutlich, dass dem mindestens genauso, wenn nicht besser in der Heimatregion getragen werden könne. Denn klar sei: Eine Therapie in Deutschland stehe ja unter der dem Erkrankten bewussten „Drohung" der Abschiebung. Das für eine erfolgreiche Behandlung vielfach geforderte Bleiberecht sehe das Ausländerrecht jedoch nicht vor. Überdies sei einer mit einem Dolmetscher durchgeführte Gesprächstherapie in Deutschland „weniger zielführend" als eine muttersprachliche im Kosovo durchgeführte Therapie.

Die Existenz von im Kosovo psychotherapeutisch tätigen Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen belegt für den Senat, dass nicht jeder traumatisierte Mensch nur außerhalb seines Heimatlandes erfolgreich therapiert werden könne, was in dieser Schlichtheit wohl auch niemand behauptet hat. Im Übrigen leuchtet dem Senat nicht ein, „weshalb einem traumatisierten Ausländer nicht zugemutet werden dürfe, das Schicksal seiner in der Heimat verbliebenen ebenfalls traumatisierten Landsleute zu teilen um die Symptome und Folgen einer Traumatisierung im Heimatland zu überwinden." Krankheit ist Schicksal, Leben ein solches in einer Schicksalsgemeinschaft von Kriegsopfern. Die zwangsweise Beendigung der Flucht dient der Wiedereingliederung in die Schicksalsgemeinschaft.

Einer eventuellen Suizidgefahr empfiehlt der Senat durch geeignete Vorkehrungen und die richtige Gestaltung der Abschiebung zu begegnen. Sollte es zu einem Suizid erst nach der Rückschiebung kommen, so „handelt es sich zum Einen hinsichtlich des Eintritts der Tat regelmäßig um ein ungewisses und – im Rahmen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG – bezüglich seiner Eintrittswahrscheinlichkeit nicht annähernd greifbares und deshalb nicht konkretes Ereignis sowie zum Anderen, wenn das Heimatland hinreichend Behandlungsmöglichkeiten für die als Abschiebungshindernis geltend gemachte Erkrankung bietet, eben nicht um ein an Gegebenheiten im Heimatland anknüpfendes, sondern um ein allein der Person des Ausländers zuzuschreibendes und von seinem individuellen Entschluss abhängendes Ereignis." So zum Freitod geadelt entzieht sich der ohnehin ungreifbare Suizid der juristischen Berurteilung.

Hat man sich an Beschlüsse dieser Qualität bei Einzelrichterentscheidungen schon gewöhnt, so überrascht es doch, dass eine solche Beschlussbegründung in voller Kammerbesetzung bei einem OVG möglich ist.

Neuerscheinungen

Wir bleiben draussen" lautet der Titel einer Studie, die terre des hommes zum Thema Schulpflicht und Schulrecht von Flüchtlingskindern veröffentlicht hat. Die Studie behandelt die relevanten Gesetzeswerke und juristischen Grundlagen der Schulpflicht in den einzelnen Bundesländern und trägt die Argumente für eine Einbeziehung aller in Deutschland lebenden Kinder in die allgemeine Schulpflicht zusammen. Die Broschüre kann kostenlos bei terre des hommes bezogen werden.

„Flüchtlingsrat", die Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachsen, hat ein Sonderheft mit dem Titel „Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge - Grundlagen für die Praxis" herausgegeben. Der Ratgeber erläutert, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland lebende Ausländer Sozialleistungen erhalten, dargestellt werden die Ansprüche für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), weitere Sozialleistungen, Deutschkurse und auf eine Arbeitserlaubnis.

Bestelladresse:
Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e. V.
Langer Garten 23 B
31137 Hildesheim
Tel: + 49 (05121) 15 605
Fax: + 49 (05121) 31 609
E.-Mail: nds@nds-fluerat.org

Zum Thema „Asyl in Polen" ist beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein eine Broschüre mit dem bezeichnenden Titel „Dann wird es kritisch" erschienen.

Die Broschüre fasst die Ergebnisse von Gesprächen zusammen, die Wolfgang Pomrehn im Auftrag des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein mit Behörden, Hilfs- und Flüchtlingsorganisationen in Warschau führte. Im Anhang enthält die Broschüre außerdem eine Adressliste von Anlauf- und Beratungsstellen für Flüchtlinge in Polen. Die einzelnen Kapitel können hier als pdf-Dateien heruntergeladen werden.

Bezugsmöglichkeit:
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
Oldenburger Str. 25, D-24143 Kiel
www.frsh.de
Tel. +49-(0)431-735 000
Fax: +49-(0)431-736 077
eMail: office@frsh.de

Einen anderen Umgang mit der „illegalen Arbeitsmigration" fordern mehr als 370 Politiker, Juristen, Sozialarbeiter, Kirchenvertreter und Publizisten in einem Manifest . Initiiert wurde der Appell vom „Katholischen Forum Leben in der Illegalität". In dem Papier wird darauf hingewiesen, dass „illegale Einwanderung" auch trotz des neuen Zuwanderungsgesetzes ein ungelöstes Problem bleibt und ordnungsrechtliche Schritte gegen „illegale Zuwanderung" nicht ausreichen. „Die Beschneidung legaler Zuwanderung verstärkt illegale Migration", so Jörg Alt, Geschäftsführer des Katholischen Forums, bei der Veröffentlichung des Manifestes in Berlin.

Internationale Meldungen

Australien

Eine 104 Jahre alte Chinesin, die aus Australien abgeschoben werden sollte, darf nun doch auf dem Fünften Kontinent bleiben. Die «besonderen Umstände» machten eine Sondergenehmigung möglich, sagte Einwanderungsministerin Amanda Vanstone. Die alte Dame dankte der zuständigen Ministerin für ihr gutes Herz und wünschte ihr, dass sie auch 100 Jahre alt wird. PRO ASYL meint: Recht so! Wer lange lebt, muss bleiben dürfen!

Großbritannien

Die britische Labourregierung hat Verschärfungen der Asylpolitik angekündigt, nachdem die Führung der Konservativen das Thema als Wahlkampfthema zunächst für sich reklamiert hatte. Tory-Führer Howard hatte u. a. in Zeitungsinseraten eine Länderquote für Asylsuchende und die Aufkündigung der Genfer Flüchtlingskonvention durch Großbritannien verlangt. Beides hält der Labour-Innenminister Clarke für undurchführbar und inakzeptabel. Er kündigte aber eine Verschärfung der Rückführungspolitik an. Unkooperative Herkunftsstaaten sollen Konsequenzen fürchten müssen. Insbesondere sollen ihre Bürger sich nicht mehr für die legale Einwanderung nach Großbritannien qualifizieren können. Die Zerstörung von Personaldokumenten soll künftig als Delikt behandelt werden.

Griechenland

Auch in Griechenland ist eine weitere Amnestie für irreguläre Migranten in Planung, die dritte insgesamt. Menschenrechtsgruppen, Gewerkschaften und Migrantenorganisationen haben dies begrüßt und hoffen, dass der Umsetzungsprozess diesmal weniger chaotisch ablaufen wird als bei den vorangegangenen Legalisierungsrunden in den Jahren 1998 und 2001. In diesen Fällen zog sich die bürokratische Bewältigung der Legalisierungsprozesse jeweils über Jahre hin. >

Russland

Die Abgeordneten der russischen Staatsduma wollen die Einreisebedingungen nach Russland verschärfen.

Als Begründung für die unbedingte Einreiseverweigerung gelten unter anderem Aufrufe zu einer gewaltsame Änderung der Verfassungsgrundlagen des russischen Staatsaufbaus, Finanzierung, Planung und Verübung von Terroranschlägen sowie Unterstützung terroristischer und extremistischer Aktivitäten", so der Vorsitzende des Duma-Ausschusses für Verfassungsgesetzgebung und Staatsaufbau Wladimir Pligin.

Je nach der konkreten Situation können auch andere Umstände als Gründe für Einreiseverweigerung betrachtet werden, hieß es. Das betreffe etwa die von einem Gericht für ungültig erklärte Eheschließung mit einem russischen Bürger, die auf die Einbürgerung in Russland abziele, Drogensucht oder Infektionskrankheiten bei Ausländern, aber auch Verstöße gegen die geltenden Regeln bei der Ausreise aus Russland.

Schweden

Eine Expertenkommission hat der schwedischen Regierung vorgeschlagen, abgelehnten Asylsuchenden, die ihre Identität nicht belegen können, lediglich noch einen zeitlich auf zwei Jahre befristeten Aufenthalt zu gewähren. Diese zwei Jahre sollten allerdings nicht als regulärer Aufenthalt gelten. Den Betroffenen soll keine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Darüber hinaus sollen sie zwangsweise in Lagern der Einwanderungsbehörde leben und vom Zugang zu Sozialleistungen ausgeschlossen sein. Wie in deutschen Ausreiseeinrichtungen sollen abgewiesene Asylsuchende auch in Schweden durch Druck zur Mitwirkung bei der Feststellung ihrer Identität bewegt werden. Die Expertenkommission schlägt weiter vor, dass nichtkooperationswilligen Personen die Beschwerdemöglichkeit gegen die ablehnende Entscheidung auf alle befristete Aufenthaltserlaubnisse genommen werden sollte.

Schweiz

Wieder steht mit Schwester Emmanuelle eine Person vor dem trafgericht des Saanebezirks, die Papierlose bei sich aufgenommen hatte. Bisher wurden wegen dem gleichen Vergehen Madeleine Parrat und Bernard Bavaud verurteilt, hingegen Pater Raphaël Deillon und der Filmemacher Res Balzli freigesprochen.

Die 61-Jährige ist sich aber keiner Schuld bewusst. Nie hätte sie oder sonst eine Glaubensschwester gedacht, dass es ein Verbrechen sei, jemanden bei sich aufzunehmen. «Es ist unsere Aufgabe und Berufung, Personen in Schwierigkeiten zu helfen.», sagte die Nonne gegenüber dem katholischen Mediendienst. Erst als Madeleine Parratim vergangenen Jahr angeklagt wurde, hat die Glaubensgemeinschaft ihr Vergehen erkannt und sich - wie 340 andere Personen - selber angezeigt.

Slowakei

Von 11.391 Asylantragstellern in der Slowakei haben gerade einmal 15 Personen einen Schutzstatus erhalten. Selbst verglichen den teilweise auch sehr restriktiven Nachbarstaaten oder den minimalen Anerkennungszahlen in Deutschland ist dies sehr wenig. Der UNHCR Vertreter in der Slowakei hat Ende Januar seine Enttäuschung über die Tatsache ausgedrückt. Zu den Hauptherkunftsländern von Asylsuchenden in der Slowakei gehören Indien, Russland und Georgien.

Spanien

Die sozialistische Regierung hat Anfang Februar mit einem Legalisierungsprozess für Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung begonnen. Wie viele von den schätzungsweise 800.000 Immigranten ohne Papiere von der Regelung begünstigt sein können, deren Antragsfrist am 7. Mai 2005 usläuft, ist unklar. Die spanische Regierung hat angekündigt, danach rigider insbesondere gegen Arbeitgeber vorzugehen, die Menschen ohne Papiere beschäftigten und darauf hingewiesen, dass es eine weitere Legalisierungsrunde wohl nicht geben werde. Die EU-Partnerstaaten haben Vorbehalte gegen die Legalisierung geäußert, allen voran Deutschland und die Niederlande. Bedenken bestehen offenbar nicht nur gegen eine spätere Freizügigkeit der Legalisierten sondern auch bezüglich der Signalwirkung dieser Legalisierung.

Spanien

Die Nichtregierungsorganisation Asociación Pro Derechos Humanos de Andalucía hat in einem Bericht zur klandestinen Einwanderung im Jahr 2004 angegeben, dass 289 irreguläre Migranten nach bestätigten Meldungen in spanischen Gewässern zu Tode gekommen seien. Dies sei die höchste Zahl innerhalb der letzten acht Jahre gewesen. Die meisten Todesopfer hat es vor den kanarischen Inseln gegeben. Die Nichtregierungsorganisation vermutet, dass die tatsächliche Zahl der Toten wohl näher bei 500 liegen könnte, weil in vielen Fällen bestätigte Informationen nicht zu erhalten seien. Die veröffentlichten Zahlen des spanischen Innenministeriums sind wesentlich geringer.

Spanien

Die Zahl der im Rahmen von Rückübernahmeabkommen abgeschobenen Ausländern hat drastisch zugenommen.

Innerhalb eines Jahres von 51.000 auf mehr als 82.000 Personen im Jahre 2004. Demgegenüber ist die Zahl der Aufgriffe an der Grenze zurück gegangen. Die meisten Abschiebungen wurden auf dem Luftweg durchgeführt. Hiervon betroffen waren hauptsächlich rumänische Staatsangehörige, gefolgt von Ecuadorianern und Nigerianern.

Liste


 

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