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vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
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Infoservice Nr. 97 - Januar 2005 |
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INHALT
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Erneuter historischer Tiefstand bei den Asylbewerberzahlen im Jahr 2004. Am 23. Januar
2005 hat das BMI in einer Pressemitteilung die Asylbewerberzahlen
2004 präsentiert. 35607 Personen haben in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem
Vorjahr ist dies ein weiterer Rückgang um 29,6 %. In Otto Schilys Rückführungsjargon
liest sich dies so: „Damit ist die Zahl der Erstanträge nach starken Zugängen zu
Beginn der 90er Jahre wieder auf das Niveau von 1984 zurückgeführt. Dies belegt den
Erfolg der politischen Anstrengungen der Bundesregierung. Einerseits hilft Deutschland mit großen
finanziellen Anstrengungen weltweit, Not und Bürgerkrieg vor Ort einzudämmen. Andererseits
wurde durch die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes durch die vorausgehende intensive politische
Debatte in aller Welt deutlich, dass der Missbrauch des Asylrechts kein erfolgversprechendes Mittel
der Zuwanderung nach Deutschland ist." Als Beispiele für die Anstrengungen der Bundesrepublik
erwähnt Schily Bosnien, Herzegowina und Afghanistan, beides bekanntlich blühende Landschaften
mit großer politischer Stabilität. Unerklärlich, dass der Bundesinnenminister
auf die Erwähnung Afrikas, dessen Probleme er im letzten Sommer den Afrikanern zur Lösung
übergeben wollte, verzichtet hat, diente doch seine Idee der Auffanglager in Nordafrika ebenso
dem Ziel „Not und Bürgerkrieg vor Ort einzudämmen" – also Opfer und Flüchtlinge
auf jeden Fall nicht nach Europa kommen zu lassen.
Am 19. Januar 2005 hat Bundesinnenminister Schily seinen Länderkollegen empfohlen, für zunächst drei Monate keine Abschiebungen in tsunami-betroffene Staaten und Regionen durchzuführen. Schily ist damit einer Bitte des UNHCR gefolgt, der andere europäische Staaten bereits entsprochen hatten. Nach dem Wortlaut der Pressemitteilung des BMI vom 19. Januar 2005 soll „Rücksicht genommen werden auf die verheerenden Schäden in den Krisengebieten sowie auf die Wiederaufbauarbeiten." Es dürfte eine Kunst gewesen sein, diesen Satz zu formulieren, ohne das in ihm Menschen vorkommen. UNHCR hat die Empfehlung eines Abschiebestopps am 20. Januar 2005 begrüßt. Zu hoffen ist, dass die Empfehlung jetzt in klare Ländererlasse umgesetzt werden. Erlasse aus Schleswig-Holstein und Hessen liegen bereits vor. Während Schleswig-Holstein die Abschiebungen klipp und klar „aussetzt", kann sich das Hessische Innenministerium lediglich dazu durchringen, ein vorübergehendes Absehen von Abschiebungen in die von der Flutkatastrophe betroffenen Gebiete „sorgfältig zu prüfen".
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Ländervertretern und Vertretern der Bundesärztekammer hat sich auf Kriterien zur Mitwirkung von Medizinern bei Abschiebungen verständigt. Der vom Vorstand der Bundesärztekammer gebilligte Informations- und Kriterienkatalog zum Thema wird jedoch von einer Mehrheit der unionsregierten Länder abgelehnt. Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat jedoch mit Erlass vom 16. Dezember 2004 die nachgeordneten Behörden angewiesen, ab sofort nach diesem Informations- und Kriterienkatalog zu verfahren. Eine der zentralen Regelungen: Bei beachtlichen Vorträgen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen muss diesen in jedem Stadium des Vorgangs einer Abschiebung nachgegangen werden. Eine differenzierte Wertung nimmt Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat in einer E-Mail vom 06. Januar 2005 vor. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Ottmar Kloiber hält das Papier für einen Fortschritt. Es ermögliche den Ärzten entsprechend ihrer Sorgfaltspflicht zu handeln, kommentierte er gegenüber der Frankfurter Rundschau vom 24. Januar. Wenn die Landesärztekammern nun in den geplanten Handreichungen für die Ärzteschaft deutlich machen, dass Ärzte nicht gezwungen sind, sich an die Begrenzung ihres Begutachtungsauftrags auf die Feststellung der Flugreisetauglichkeit zu halten, wäre die Regelung tatsächlich ein Fortschritt.
Am 06. Dezember 2004 hat die Bundesregierung eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion
„Flüchtlinge aus Tschetschenien" beantwortet (BT Drucksache 15/4465). Interessant die Antwort der Bundesregierung auf die nur am Rande das Tschetschenien-Problem betreffende Frage, wie sich die Vorschläge des Bundesinnenministers zur Schaffung von Aufnahmestellen für Flüchtlinge außerhalb der EU von den Ideen des österreichischen Innenministers Dr. Ernst Strasser und des britischen Innenministers David Blunkett unterscheiden: „Der Vorschlag des Bundesministers des Innern, Otto Schily, zu Anlaufstellen außerhalb der EU unterscheidet sich von Vorschlägen des Vereinigten Königreichs insbesondere durch folgende Gesichtspunkte: Der Vorschlag von Bundesminister Schily ist in seinem Anwendungsbereich auf Personen beschränkt, die über das Mittelmeer in die EU einzureisen versuchen. Durch den Vorschlag sollen auch keine Personen erfasst werden, die bereits das Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten erreicht haben. Die Bewertung der Schutzbedürftigkeit von Personen in der Anlaufstelle und die Entscheidung über ihre Aufnahme aus Nordafrika in Mitgliedstaaten der EU soll lt. diesem Vorschlag im Rahmen von freiwilligen humanitären Aufnahmeprogrammen erfolgen, durch die die Asylverfahren in den Mitgliedstaaten nur ergänzt, nicht aber ersetzt werden." Das hat man alles schon einmal etwas klarer gehört, vom Innenminister selbst. Der hatte im letzten Sommer deutlich gemacht, dass auch für die Hilfsbedürftigen und die Asylberechtigten nicht die freiwillige humanitäre Aufnahme im Rahmen irgendwelcher Quoten das Ziel sei, sondern im Regelfall die Unterbringung in den Herkunftsregionen.
In einer gemeinsamen Note (englisch /deutsch ) haben sich UNMIK und das Gesundheitsministerium des Kosovo zur Verfügbarkeit adäquater Behandlung für posttraumatische Stressstörungen im Kosovo geäußert („Availability of Adequate Medical Treatment for Post-Traumatic Stress Disorder (PTSD) in Kosovo"). Die notwendige Behandlung für PTSD-Patienten, die Psychotherapie, Beratung und soziale Unterstützung einschließen müsse, sei für die Mehrheit der Betroffenen trotz aller Anstrengungen des Gesundheitsministeriums und von UNMIK nicht erreichbar. Eine der Schlussfolgerungen des Papiers: Vor dem Hintergrund der begrenzten Behandlungskapazitäten sollte bei PTSD-Patienten vor einer Rückkehr die Behandlung abgeschlossen sein. Es bleibt die Position von UNMIK, dass Menschen, die unter Posttraumatischen Belastungsstörungen leiden und behandlungsbedürftig sind, nicht zwangsweise in das Kosovo zurück geführt werden sollten. Die einzige offizielle Version des Papiers ist die englische Orginalfassung. Die vorgelegte deutsche Version soll lediglich der Arbeitserleichterung dienen, ist aber kein offizielles UNMIK-Dokument.
Algeria Watch hat im Januar 2005 die Infomappe Nr. 29/30 vorgelegt. Einer der Schwerpunkte: das Basso-Tribunal zu Menschenrechtsverletzungen in Algerien, das im November 2004 in Paris stattgefunden hat. Organisiert wurde es vom Komitee Gerechtigkeit für Algerien mit der Unterstützung algerischer, französischer und internationaler NGOs. PRO ASYL hat das Tribunal ebenfalls unterstützt. Warum ein symbolisches Tribunal? In erster Linie, weil die internationale Gemeinschaft versagt hat, die Hintergründe des Krieges, der in Algerien seit 1992 Zehntausende von Menschenleben gekostet hat, aufzuklären und eine internationale Untersuchungskommission einzusetzen. Versuche der Opfer, andere Rechtswege einzuschlagen, stießen auf große Hindernisse. Verschiedene Dossiers, deren Kurzfassung in der Infomappe abgedruckt ist, beschäftigen sich mit einzelnen Aspekten von Menschenrechtsverletzungen und den ihnen zu Grunde liegenden politischen Rahmenbedingungen. Alle Dossiers wurden mehrere Monate vor der Session allen Mitgliedern des Tribunals übergeben. Sie umfassen jeweils 20 – 100 Seiten mit Tausenden von Belegen. Zusammenfassungen und vollständige Dossiers sind auch auf der Website des Algerien-Tribunals abrufbar. Die Infomappe enthält außerdem den turnusmäßigen Bericht des Observatoriums für Menschenrechte in Algerien für den Zeitraum vom August bis Dezember 2004 und einen zuerst im Guardian vom 24. November 2004 erschienen Artikel „A pile-up of shameful contradictions", der sich mit der fragwürdigen Qualität nicht nur des Algerienlageberichtes der beim britischen Innenministerium für die Erstellung von Lageberichten zuständigen Country Information Policy Unit (CIPO) auseinander setzt.
Der Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Reinhard Marx hat am 04. Januar 2005 ein „Rechtsgutachten
zu den innerstaatlichen Auswirkungen des Ratsbeschlusses 2002/460/EG vom 17. Juni 2002 auf die
Rechtsstellung der Angehörigen der Organisation Mujahedin-e-Khalq im Asyl-, Ausweisungs-,
Aufenthalts-, Flüchtlings- und Staatsgehörigkeitsrecht" vorgelegt. Hintergrund
ist die Tatsache, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vermehrt versucht,
Asylanerkennungen zu widerrufen – zum Teil unter Berufung auf die sogenannte Terrorliste der EU,
auf der als terroristisch geltende Einzelpersonen und Organisationen aufgeführt sind. Betroffen
sind u. a. die iranischen Volksmujahedin. Diese wurden in der Vergangenheit z.T. als Asylberechtigte
anerkannt, sehen sich jetzt aber mit dem Widerruf ihrer Anerkennung konfrontiert, während
gleichzeitig auch Asylneuantragsteller aus diesem Spektrum abgelehnt werden. Im Hintergrund steht
offensichtlich der Druck des iranischen Regimes, in Fragen des staatlichen Terrors sicher selbst
nicht unverdächtig.
Mit Schreiben vom 11. Januar 2005 hat sich UNHCR Deutschland an verschiedene Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte die Zwischenbilanz einer ersten Analyse von 137
Widerrufsverfahren in Fällen irakischer Asylberechtigter bzw. Konventionsflüchtlinge
vorgelegt. Erste Analysen der Widerrufsvorgänge hätten u. a. ergeben, dass –
UNHCR Berlin hat am 23. Dezember 2004 „Erste Anregungen von UNHCR zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes im Hinblick auf die materiellen Voraussetzungen für die Zuerkennung von Flüchtlingsstatus und subsidiärem Schutz" vorgelegt. UNHCR hofft, dass sich die Interpretation des Flüchtlingsbegriffs durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Gerichte künftig enger als bisher an der Genfer Flüchtlingskonvention und der Staatenpraxis orientieren wird und damit alle Schutzbedürftigen, die die Voraussetzungen der Konvention erfüllen, den Flüchtlingsstatus erhalten.
Die Bundesregierung hat Berichten zufolge am 26. Januar 2005 beschlossen, zum 1. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetz doch noch einmal den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das bedeutet, dass sich das ursprünglich geplante Inkrafttreten zum 1.3.2005 günstigstenfalls nach hinten verschiebt. Dies schließt auch die vorgesehene Übergangsregelung für Inhaber des „kleinen Asyls" ein: Wer seit mindestens drei Jahren bereits als anerkannter Konventionsflüchtling eine Aufenthaltsbefugnis besitzt, sollte nach der vorgesehenen Vorschrift eine Niederlassungserlaubnis erhalten, ohne dass das Bundesamt prüfen müsste, ob die Flüchtlingsanerkennung widerrufen werden soll. Diese Regelung tritt nun vorerst nicht in Kraft. Somit muss in jedem Fall bei Inhabern des „kleinen Asyls" vor einem Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sorgfältig geprüft werden, ob damit die Gefahr eines Widerrufs heraufbeschworen wird.
Ende Dezember hat das BMI seine Vorläufigen Anwendungshinweise zum Aufenthaltshaltsgesetz herausgegeben. Sie legen die einzelnen Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes aus und werden deswegen für die Rechtsanwendung in der Praxis große Bedeutung haben. Um so ärgerlicher ist es, dass selbst die wenigen Möglichkeiten, die das Gesetz zur Verbesserung der rechtlichen Situation der Betroffenen vorsieht, auch noch restriktiv ausgelegt werden. Dass Auslegungsspielräume zugunsten der Betroffenen ausgelegt werden, war zwar nicht ernsthaft zu erwarten, ist aber dennoch äußerst ärgerlich. So enthalten die Hinweise zu § 25 Abs. 5 AufenthG, mit dem eigentlich die Kettenduldung abgeschaffen werden sollte, nicht einmal alle positiven Aspekte der Gesetzesbegründung – zum Beispiel dass zumindest langjährig in Deutschland aufhältige Geduldete und Minderjährige eine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen. Wünschenswert wäre es, wenn zumindest in einigen Bundesländern eigene Anwendungshinweise erlassen werden, die weniger restriktiv sind.
„Integration geht nur mit Druck"
so die Überschrift eines aufschlussreichen Interviews von Lukas Wallraff mit dem Präsidenten
des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Albert Schmid in der taz vom 30. Dezember
2005. Auf die Frage, wie aus einer Asylbehörde ein Integrationsmotor werden könne,
mit dem bisherigen Personal: „Es war in der Tat sehr schwierig, diese Behörde geistig
umzuprogrammieren. Hier wurden ja über 50 Jahre lang weit über 90 % negative Entscheidungen
über Migranten getroffen. Da kann man nicht annehmen, das von Haus aus sehr viel Verständnis
für Integration da ist." Macht nichts: Für Flüchtlinge war ja auch keines
da. Schmids handgegriffene Zahlen über den Zeitraum von 50 Jahren hinweg verschleiern, dass
es die Ära Schmid ist, in der die Flüchtlingsanerkennungszahlen endgültig gegen
Null tendieren. Auf die Frage, ob er es als Erfolg betrachte, dass Deutschland immer geringere
Anerkennungsquoten habe und immer weniger Flüchtlinge aufnehme: „Das lässt sich nicht
unter den Begriffen Erfolg oder Misserfolg bemessen. Es geht hier um existenzielle Fragen, außerdem
spielen dabei ganz andere Faktoren als der politische Wille eine Rolle. In den Jahren 2001/2002
hatten wir zum Beispiel hohe Anerkennungsquoten. Damals wurde mir unverdient eine besonders hohe
humanitäre Gesinnung attestiert. Die Ursache war schlicht und einfach, dass der Hauptzustrom
damals aus Irak und Afghanistan kam und diese Herkunftsländer positive Entscheidungen nahe
legten ..." Aha: Dass Deutschland weniger Flüchtlinge aufnimmt, zählt unter
die existenziellen Fragen, bei denen der politische Wille keine Rolle spielt. Irgend jemand muss
Herrn Schmid in den Jahren 2001/2002 eine „besonders hohe humanitäre Gesinnung" attestiert
haben. Anerkennungsquoten in der besagten Zeit hatten hinsichtlich Afghanistans im Wesentlichen
mit der geänderten obergerichtlichen Rechtsprechung zu tun, die sehr lange brauchte, um in
der Verfolgung durch die Taliban eine quasi-staatliche Verfolgung zu sehen. Auch beim Irak war
das Bundesamt in den fraglichen Jahren bemüht, eine inländische Fluchtalternative im
Nordirak für möglichst viele Betroffene zu konstruieren. Die Ursache der im Übrigen
eher marginal erhöhten Anerkennungsquoten war also wohl nicht „schlicht und einfach",
dass diese Herkunftsländer positive Entscheidungen nahe gelegt hätten.
Wenn es um illegale Zuwanderer geht, agiert die Politik auf unsicherer Wissensbasis. Zu allen Aspekten der illegalen Migration und des illegalen Aufenthalts von Ausländerinnen und Ausländern liegen kaum gesicherte Kenntnisse vor. So heißt es in einer Pressemitteilung unter der Überschrift „Illegale Zuwanderung: Viele Ängste, kaum gesicherte Kenntnisse" vom 17. Januar 2005, mit der das Wissenschaftszentrum Berlin eine Forschungsbilanz vorstellt, die die Arbeitsstelle interkulturelle Konflikte und gesellschaftliche Integration vorgelegt hat. Sie wertet alle Arbeiten aus, die in den vergangenen 10 Jahren zum Thema Migration und Illegalität in Deutschland veröffentlicht wurden. Studien in anderen Ländern zeigten, dass durch gut konzipierte Forschungsprojekte und Kooperation mit den Behörden besser abgesicherte Erkenntnisse erarbeitet werden könnten. Hätten wir eine klügere Politik, wenn Politik durch Kooperation mit der Wissenschaft klüger wäre? Diese Frage stellt sich angesichts der Diagnose der Kurzfassung der Forschungsbilanz: „Politik operiert heute auf der Basis großer Ungewissheit, und es wäre dringend erforderlich, durch klug konzipierte Anstrengungen unsere –Wissensbasis zu erweitern und gleichzeitig politische Interventionen stärker auf ihre Wirkungen hin zu überprüfen." Die klug konzipierten Forschungsmittelakquisitionsanstrengungen des WZB in allen Ehren – die Voraussetzung regelmäßiger politischer Skandalisierung des Themas „Illegalität" ist doch gerade der politisch befriedigende „unbefriedigende Kenntnisstand". Ungeachtet dieser Skepsis bietet die Langfassung dann doch einen sehr brauchbaren Überblick über Forschungsstand– und Methoden und eine interessante Diskussion des statistischen Umgangs mit der naturgemäß schwer zu erfassenden Gruppe.
Will eine Behörde per Verwaltungsakt das Alter eines Ausländers förmlich festsetzen,
so fehlt es hierfür an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigung. Auch § 19 AsylVfG
stellt keine Grundlage für einen entsprechenden Verwaltungsakt dar. So jedenfalls sieht es
das Verwaltungsgericht Berlin in einem Urteil vom 30. Dezember 2004 (AZ:
35 A 129.03), das noch nicht rechtskräftig ist. Mit dem 7. Sozialgerichtsänderungsgesetz sind ab 01. Januar 2005 die Sozialgerichte – und damit nicht mehr die Verwaltungsgerichte – für Verfahren nach dem AsylbLG zuständig.
Der Interkulturelle Rat in Deutschland e. V. hat Materialien zur internationalen Woche gegen Rassismus erstellt und diese am 19. Januar 2005 mit einer Pressemitteilung der Öffentlichkeit vorgestellt.
Aus dem Newsletter des deutschen Bundestages bzw. in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP (Drucksache 15/4616) : Die Bundesregierung strebt an, bis zum Jahr 2007 einen neuen Personalausweis mit biometrischen Daten und einer „Bürgerkartenfunktion" für den elektronischen Geschäftsverkehr einzuführen. Das Wort ist so neu, dass der Newsletter des Deutschen Bundestages es gleich einmal abwandelt in „Bürgerdatenfunktion". Jedenfalls handelt es sich terminologisch um etwas Bürgerservicefreundliches. Besonders schön in dieser Parlamentsdrucksache ist die Antwort der Bundesregierung auf die Frage, wie realistisch es denn sei, dass die neue Technik an den zukünftigen Außengrenzen des Schengener Informationssystems rechtzeitig vorhanden sei. Die Bundesregierung geht davon aus, berücksichtigt dabei jedoch, „das der Roll-out-Prozess neuer Dokumente einige Jahre dauern wird." Das klingt danach, als sollte die Vorstellung des ersten flugfähigen Ausweises mit Biometrik-Merkmalen und Bürgerkartenfunktion in einem Ambiente stattfinden, in dem üblicherweise der Roll-out neuer Flugzeugmodelle gefeiert wird. Dieser Gedanke liegt auch nahe, wird doch das Grundformat der gespeicherten biometrischen Daten nach Auskunft der Bundesregierung von der Zivilluftfahrtorganisation ICAO vorgegeben, wie der Drucksache zu entnehmen ist.
Die Vorbehaltserklärung, die Deutschland bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 nach Abstimmung mit den Bundesländern abgab, hat SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Widerspruch veranlasst. In ihrem Antrag (15/4724) setzen sie sich dafür ein, dass die Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen wird, da aus ihrer Sicht sonst die Glaubwürdigkeit Deutschlands in Sachen Stärkung der Kinderrechte auf internationaler Ebene leiden wird.Nach dem Willen der Abgeordneten soll die Bundesregierung darüber erneut mit den Landesregierungen verhandeln. Um die Rücknahme der Erklärung werde bereits seit mehreren Jahren politisch gerungen, heißt es weiter. Die Erklärung werde zwar in ihrem ausländerrechtlichen Teil als Interpretationserklärung ohne Rechtsfolgen bewertet, sie schmälere aber den insgesamt positiven Blick auf die Situation der Kinderrechte hierzulande. Als Streitpunkt gilt dabei die Frage, ob ausländische Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren bei der Einreise in die Bundesrepublik und mit Blick auf ihren Aufenthalt nach Erwachsenen- oder Kinderrecht behandelt werden. Politischen Handlungsbedarf leitet die Koalition auch aus einer EU-Richtlinie "über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen als Flüchtlinge oder Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes" ab. Nach dieser Richtlinie soll unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unter 18 Jahren eine besondere rechtliche Stellung eingeräumt werden. Die Bundesregierung soll deshalb prüfen, wie der ausländerrechtliche Vorbehalt zurückgenommen werden kann.
Am 06. Dezember 2004 hat der Senat von Berlin eine kleine Anfrage der Abgeordneten Jasenka Villbrandt (Bündnis 90/Die Grünen) zum Thema „Humane Auslegung des § 1 a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in den Bezirken sicherstellen" beantwortet . Nach Informationen des Berliner Flüchtlingsrates sind die dort dargestellten Ergebnisse einer Umfrage zum Leistungseinstellungen im Rahmen des § 1 a AsylbLG bei den Berliner Bezirksämtern nur bedingt aussagekräftig, da nur unvollständig geantwortet wurde.
Der Flüchtlingsrat Berlin hat am 14. Januar 2005 anlässlich der ersten Sitzung der neu berufenen Härtefallkommission in einer Presseerklärung festgestellt, dass ungeachtet der absolut gesunkenen Abschiebungszahlen der Anteil abgeschobener Flüchtlinge, die sich seit langem in Berlin aufhielten, gestiegen ist.
Die Göttinger Stadtverwaltung hat für ein 3-jähriges deutsches Kind den Staatsangehörigkeitseintrag im Einwohnermelderegister eigenmächtig auf „serbisch-montenegrinisch" geändert. Die abstruse Rechtspraxis der Göttinger Stadtverwaltung erläutert Rechtsanwalt Bernd Waldmann-Stocker in einer Presseerklärung vom 07. Januar 2005 .
Die Flüchtlingsinitiative Brandenburg, der Verein Opferperspektive und der Flüchtlingsrat Brandenburg fordern in einer Presseerklärung vom 22. Dezember 2004 Konsequenzen aus einem Urteil, dass das Amtsgericht Rathenow am 01. November 2004 gesprochen hat. Zwei ehemalige Bewohner des Rathenower Asylbewerberheims wurden damals von der Anklage der üblen Nachrede freigesprochen. Die schweren Vorwürfe gegen den Betreiber, die Arbeiterwohlfahrt Havelland, hätten sich in der Gerichtsverhandlung bestätigt, so die Presseerklärung. Die politisch Verantwortlichen werden aufgefordert den Vertrag mit dem Heimbetreiber jetzt unverzüglich zu kündigen. Im Prozess hätten sich die Vorwürfe der Bewohner des Heims gegen die Heimleitung bestätigt. AWO-Geschäftsführer Schröder, durch eine Affäre um die Beschäftigung von Rechtsextremisten bei der Sicherheitsfirma Zarnikow bereits vor zwei Jahren diskreditiert, scheint sich weiterhin uneinsichtig zu zeigen.
Mit einer gnadenlosen Abschiebungsentscheidung riss der Landkreis Celle kurz vor Weihnachten eine kurdische Familie auseinander. Der 20jährige Süleyman Bulut wurde um 03:00 Uhr morgens aus dem Bett geholt ohne Eltern und seine sechs Geschwister in die Türkei abgeschoben. Der Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e. V. wirft dem Landkreis in einer Presserklärung vom 23. Dezember 2004 vor, gegenüber der Rechtsanwältin und dem Unterstützerkreis des Betroffenen mit gezinkten Karten gespielt und behauptet zu haben, es werde vor einer Abschiebung noch ein weiteres Gutachten zur Reisefähigkeit erstellt, obwohl die Abschiebung längst gebucht war. Das zweite Gutachten lag erst vier Tage vor dem Abschiebungstermin vor. Der damit beauftragte Arzt, Dr. Helmut Kunz vom Allgemeinen Krankenhaus Celle soll sich bereits am Tag der Untersuchung einer Unterstützerin gegenüber geäußert haben, er habe schon Flugbegleitung bei Abschiebungen gemacht. Er bescheinigte den Betroffenen zwar eine reaktive Depression und eine in Konfliktsituationen nicht kalkulierbare Suizidalität. Die Abschiebung sei jedoch in Begleitung eines psychiatrisch erfahrenen Arztes sowie mit Polizeibegleitpersonen durchführbar, so die Diagnose dieses offenbar für die Behörden sehr praktischen Arztes.
Regionalstudien zur Situation von Asylsuchenden sind selten. Innerhalb der EQUAL-Entwicklungspartnerschaft „SpuK Sprache und Kultur: Grundlagen für eine effektive Gesundheitsversorgung" ist eine Regionalanalyse zur gesundheitlichen Analyse zur gesundheitlichen Situation von Asylsuchenden im Raum Osnabrück (Niedersachsen) erstellt worden. Mit Hilfe von soziologischen Forschungsmethoden wurden die Auswirkungen der Lebensbedingungen von Asylsuchenden auf ihre Gesundheit herausgearbeitet. Die Studie ist als pdf-Datei unter www.spuk.info und dann unter dem Link „Publikationen" erhältlich. Wer die Studie als Auslagematerial für Veranstaltungen haben möchte oder mit der pdf-Version nicht zurecht kommt, kann sie als Broschüre per Mail anfordern bei Gertrud Friedrichs: GFriedrichs@caritas-os.de. Für inhaltliche Rückfragen stehen die Verfasserinnen der Studie zur Verfügung, Anfragen per Mail an birgit.behrensen@uni-osnabrueck.de.
Bei einem Brand im Dessauer Polizeirevier ist am 05. Januar 2005 ein 21jähriger Asylsuchender aus Sierra Leone ums Leben gekommen. Den tragischen Vorfall, im Übrigen in vielerlei Hinsicht ungeklärt, schildert das Naumburger Tageblatt in einem Artikel vom 07. Januar 2005 skandalöser Weise unter Verwendung des Begriffes „Schutzhaft". Im Artikel heißt es: „Die Polizisten hatten gegen 12:05 Uhr nach einem Feueralarm versucht, den wenige Stunden zuvor in Schutzhaft genommenen Mann aus seiner Zelle zu retten." Was ist nach dem Verständnis des Naumburger Tageblatts „Schutzhaft"? „Nach Polizeiangaben hatte er im Stadtgebiet mehrere Frauen bei ihrer Arbeit belästigt und Widerstand gegen hinzugerufene Polizisten geleistet. Daraufhin sei er in „Schutzhaft" genommen worden. Eine kurze Erklärung des Begriffs „Schutzhaft" und seine historische Entwicklung findet sich bei der Online-Enzyklopädie „Wikipedia".
Auf unsere sanfte Kritik am Hessischen Polizeimaskottchen „Polizist im Schafspelz" hat die Hessische Polizei reagiert und entdeckt, dass das hessische Wappentier kein Schaf ist. Ihre Präventionsarbeit für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter findet künftig unter dem Zeichen des Löwen statt. Der polizeiliche Sympathieträger heißt vorläufig „Kommissar Löwe" . Kinder können allerdings noch Namensvorschläge machen. Jede Schülerin/jeder Schüler, der an dem entsprechenden Wettbewerb teilnimmt, erhält mindestens eine Urkunde und einen Kinderpolizeidienstausweis.
UNHCR Berlin hat am 23. Dezember 2004 eine nicht offizielle deutsche Übersetzung des UNHCR Papiers „Anmerkungen von UNHCR zur Mitteilung der europäischen Kommission zur kontrollierten Einreise von Personen, die internationalen Schutz benötigen, in die EU zur Stärkung der Schutzkapazität von Herkunftsregionen: Verbesserung des Zugangs zu dauerhaften Lösungen" vorgelegt. Der Überschrift ist mit einiger Mühe zu entnehmen, dass es sich hier um einen Beitrag zu den politischen Debatten der letzten Jahre, insbesondere des letzten Sommers in Deutschland, handelt, Herkunftsregionen noch stärker als bisher in den Schutz von Flüchtlingen einzubeziehen und daneben Neuansiedlungsprogramme (Resettlement) als Instrument für dauerhafte Lösung und als Beitrag zur Lastenteilung zwischen den Herkunftsregionen und EU zu fördern. Ressettlement-Programme haben bislang in Deutschland, trotz der Forderung von UNHCR, keine Rolle gespielt. Zur Stärkung der Schutzkapazität in den Herkunftsregionen empfiehlt UNHCR in dem entsprechenden Kapitel II zunächst eine Untersuchung der Hauptursachen von Migrationsbewegungen – jenseits von Asylpolitik und Migrationssteuerung, verhält sich jedoch gegenüber dem Vorschlag regionaler Schutzprogramme der EU bereits im folgenden Satz affirmativ. In einer umfassenden Aufzählung weist UNHCR auf zusätzliche Maßnahmen hin, die „den Prozess der lokalen Integration in den Aufnahmeländern erleichtern und zu einer dauerhaften Rückkehr der Flüchtlinge führen können." Diese Liste ist eine spannende Diskussionsgrundlage, aber auch ein Katalog der Probleme, der für die Hälfte der Weltflüchtlingsbevölkerung, die seit vielen Jahren in Lagern in Aufnahmestaaten leben, ungelöst ist. Im Kapitel III „Umfassender Ansatz" wird deutlich, dass UNHCR versucht, sich mit seiner politisch weitgehend toten „Convention Plus-Initiative" als Gesprächspartner im Spiel zu halten bei Staaten, die bewiesen haben, wie entschlossen sie sind, UNHCR in seiner Funktion als Wahrer des Flüchtlingsschutzes aus ihrem Umgang mit real existierenden Flüchtlingen an den Grenzen der EU herauszuhalten. Belgien Belgien hat rund 10.000 ehemaligen Asylbewerbern und Asylbewerberinnen ein Bleiberecht in Aussicht gestellt. Innenminister Patrick Dewael habe parallel zu einer Demonstration, bei der Asylbewerber durchsichtigere Anerkennungsverfahren gefordert hatten, die individuelle Regelung von Altfällen von mehr als vier Jahren Aufenthalt versprochen. Dies berichtet die Wiener Zeitung vom 22. Dezember 2004. Belgische NGOs kritisieren, dass Versprechen gebe es bisher nur mündlich. Griechenland Am 13. Dezember 2004 stürmten Beamte aus einem Athener Innenstadt Polizeirevier ein Wohnheim
für Asylbewerber. 40 afghanische Asylsuchende berichten über ihre Erlebnisse. Man
habe sie gezwungen, sich nackt auszuziehen, sie verprügelt, mit eiskaltem Wasser bespritzt,
mit Stöcken geschlagen und psychisch und sexuell misshandelt. Einer der Betroffenen berichtet
darüber, im Untergeschoss der Polizeistation mit Gummischläuchen und Gürteln ausgepeitscht
worden zu sein. Er sei dabei mit Handys fotografiert worden. Während der zwei Tage dauernden
Misshandlungen sollen Scheinhinrichtungen stattgefunden haben. Nachdem sich die Flüchtlinge
an Nicht-Regierungsorganisationen gewendet hatten, bestätigten medizinische Gutachten die
Vorwürfe der Afghanen. Asylsuchenden, die in der nördlichen Ägäis ankommen, wird jede medizinische Hilfe verweigert, die die Vertreter des regionalen Gesundheitssystems im Zusammenhang mit einem älteren gesundheitsministeriellen Erlass als nicht unmittelbare Notfallhilfe ansehen. Nach diesem Erlass aus dem Jahre 2000 sind staatliche Krankenhäuser angewiesen, medizinische Hilfe für irreguläre Emigranten zu verweigern. Ausnahmen geltend nur in Notfallsituationen bis der Zustand des Patienten stabil ist. Dieser Erlass wird jetzt offenbar auch auf Asylsuchende angewandt, die ihre Entscheidung erwarten. Griechenland Eine alarmierende Meldung hat der Griechische Flüchtlingsrat bereits am 19. November 2004 veröffentlicht. Sie betrifft den Umgang Griechenlands mit der Dublin-II-Verordnung, konkret die Frage, was mit Asylsuchenden geschieht, die nach Art. 13 Dublin-II-VO aus anderen Staaten nach Griechenland zurück überstellt werden, wo sie einen Asylantrag gestellt haben. Wer sich vorstellt, das Asylverfahren in Griechenland laufe weiter, wenn Griechenland einer Rückübernahme zugestimmt habe, sieht sich getäuscht. Der griechische Flüchtlingsrat stellt die Praxis dar: Wenn die griechischen Behörden einer Rückübernahme zustimmen, wird das Asylverfahren nicht weiter geführt. Erfolgt diese Entscheidung vor der Ankunft des Asylsuchenden in Griechenland, wird sofort nach der Rückkunft des Asylsuchenden in Griechenland eine Abschiebungsanordnung ausgestellt und unter Umständen Abschiebehaft verhängt. Auf jeden Fall hat der Asylsuchende Griechenland zu verlassen – ggf. wird abgeschoben. Wird die Entscheidung über die Beendigung des Asylverfahrens nach der Ankunft des Betroffenen in Griechenland ausgestellt, kann sich der Asylsuchende, kurzfristig mit dem Status eines Asylsuchenden in Griechenland aufhalten, später wird verfahren wie oben geschildert. Die einzige Chance wäre, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Nach der Rechtsauslegung der griechischen Verwaltung haben solche Anträge nur eine Chance in Fällen „höherer Gewalt". Diese Praxis gibt es seit Januar 2004. Sie führt dazu, das letztendlich der Asylsuchende in keinem EU-Land sein Anliegen zu Gehör bringen kann. Der Griechische Flüchtlingsrat geht davon aus, dass weder den Flüchtlingen selbst noch den Behörden anderer EU-Staaten bewusst ist, dass das Asylverfahren in Griechenland nicht wieder aufgenommen und die Flüchtlingseigenschaft nicht geprüft wird. GriechenlandDer stellvertretende Verteidigungsminister hat angekündigt, dass irreguläre Migranten
und Asylsuchende die an der griechischen Grenze Opfer von Landminenexplosionen geworden
sind, künftig nicht mehr ausgewiesen werden. Stattdessen wird ihnen ein Bleiberecht und
kostenfreie medizinische Hilfe gewährt. Letztere schließt ggf. Prothesen und das
Training nach der prothetischen Versorgung ein. Damit schließt Griechenland eine Glaubwürdigkeitslücke
seiner Politik. 1997 hat Griechenland den Ottawa-Vertrag unterzeichnet. Seitdem sind 70 Menschen
durch Minenexplosionen an Griechenlands Grenzen getötet worden. Griechenland ist innerhalb
von 10 Jahren verpflichtet, alle Anti-Personen-Minen auf seinem Gebiet zu entfernen. Bislang waren
überlebende Minenopfer oftmals inhaftiert und später ausgewiesen worden. Großbritannien Nach einer Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 25. Januar 2005 hat der britische Oppositionsführer Howard angekündigt, dass eine künftige konservative britische Regierung aus der Genfer Flüchtlingskonvention austreten würde. Die Bestimmungen der Konvention passten nicht mehr zu den „Bedingungen des Massenverkehrs von heute." Asylbewerber sollen künftig gar nicht erst nach Groß-Britannien kommen, sondern in der Nähe ihres Fluchtlandes erfasst werden, einen Gedanken, den Tony Blair schon vor einiger Zeit in seinem Papier „New Vision for refugees" in die Welt gesetzt hatte und der sich in abgewandelter Form im letzten Sommer bei Otto Schily fand. Selbst die steigende Zahl der Neueinbürgerungen halten die Konservativen für ein Problem, zeigt jedoch, dass die meisten Migranten nicht mehr an Rückkehr denken. Die öffentlichen Dienste seien eh schon überlastet. Labor dürfte in Kürze die weich gespülte Fassung solcher Pläne bekannt geben.
Einige Informationen zu Abschiebungshaftanstalten in Großbritannien enthält der NCADC (National Coalition of Anti-Deportation Campaigns) News Service . Der Text enthält auch eine Fundstelle für Berichte der Chefinspekteurin für Gefängnisse Ann Owers zu einzelnen Haftanstalten.
Beschuldigungen wegen Misshandlung in Unterbringungseinrichtungen gibt es auch in Irland. Am 08. Dezember 2004 bestätigte die reception integration agency, dass man eine Serie von einschlägigen Vorwürfen in einigen der 62 Unterbringungszentren im Lager untersuche. Asylsuchende hatten sich über massive Belästigungen beschwert und seien nach Beschwerden ohne Erklärung verlegt worden. Überwachungspersonal soll in einigen Fällen auch in Lebensmittel von Asylbewerbern gespuckt und ihnen Mahlzeiten auf Tellern serviert haben, die für Haustiere vorgesehen waren. Italien/Libyen Der libysche Staatschef Gaddafi hat in zwei Interviews mit italienischen Medien die europäischen Regierungen darauf hingewiesen, sein Land könne nicht die Küstenwache Europas darstellen. Die aus Europa bekannte Flutmetaphorik aufnehmen behauptet Gaddafi, man leide unter einer Flut von Menschen aus dem subsaharischen Afrika. Libyen könne die Millionen alleine nicht stoppen. Er wolle jedoch die regulären Migranten in seinem Land stoppen. Malta amnesty international hat sich in einer Presseerklärung vom 13. Januar 2005 „Malta: Alleged Ill-treatment of asylum-seekers must be investigated" dafür eingesetzt, dass Misshandlungsvorwürfen gegen maltesisches Militär nachgegangen wird. ai hatte Berichte erhalten, dass am 13. Januar 2005 der friedliche Protest von mehr als 90 Insassen im Safi-Internierungszentrum von Soldaten mit exzessiver Gewalt gebrochen worden war. Es soll viele Verletzte unter den Insassen, von denen einige offenbar seit mehr als 18 Monaten in Abschiebehaft gehalten worden waren, gegeben haben. ai nimmt dies zum Anlass, erneut Besorgnis über die Situation von Asylsuchenden und Migranten ohne Dokumente in Malta sowie die maltesische Regierungspolitik einer umfassenden Inhaftierung von Asylsuchenden zu äußern.
Das Safi-Internierungszentrum – Teil einer größeren Militärkaserne aus den 1960er Jahren – wird seit 2002 als Unterkunft für Asylsuchende und Migranten benutzt. Es wird von Militärs verwaltet und soll bis zu 270 Menschen aufnehmen können. Zeitweise wurden dort jedoch bis zu 450 Menschen untergebracht, zum Teile in Zelten, die wenig Schutz vor winterlicher Kälte oder sommerlicher Hitze bieten. Schweiz Widerstand gegen die drohende Abschiebung mehrerer hundert Asylsuchender gibt es im Kanton Waadt. Die Waadtländer Asylkoordination, amnesty international und die Kirchen setzen sich auf verschiedene Weise gegen die drohenden Abschiebungen ein. Mehrfache Überprüfungen der ablehnenden Asylentscheidungen mit dem Resultat, dass in einer ganzen Reihe von Fällen nachträglich ein Bleiberecht eingeräumt wurde, zeigen die Verunsicherung der Behörden. Kündigt der Kanton Waadt allerdings eine Abmachung mit dem Bund nicht völlig auf, so muss er demnächst mehrere hundert Asylsuchender abschieben. Die Kirchen des Waadtlands wollten Abschiebungen verhindern und bieten sich in mehreren Städten als Zufluchtsort an. Nach einem Bericht des Bieler Tagblatts im Januar 2005 stehen in Lausanne, Vevey, Payerne, Yverdon und Grandson den Betroffenen Refugien zur Verfügung. Schweiz Wer Prepaid Handys nutzt, unterliegt in der Schweiz einer rückwirkend geltenden Registrierungspflicht für solche Handys. Ursprünglich als Maßnahme der Terrorbekämpfung eingeführt, hat sich der Zweck der Verordnung inzwischen verschoben: Alle Asylsuchenden und andere Personengruppen, insbesondere solche, die keine Passpapiere vorweisen können, sind von der Registrierung als Prepaid Handybenutzer ausgeschlossen. Die Schweizer Menschenrechtsorganisation augenauf hat sich zu einer Massenregistrierungsaktion entschlossen. Da die Verordnung erlaubt, dass Betroffene ihre Handys durch Vertrauenspersonen registrieren lassen können, hat augenauf allen Flüchtlingen die Registrierung von Telefonen angeboten. 3000 Nummern sind inzwischen registriert.
Der Erzbischof der lutheranischen Kirche in Schweden hat in seiner Weihnachtsbotschaft an die Regierung eine neue Asylpolitik gefordert. Insbesondere müsse die unwürdige Behandlung von Familien und Kindern aufhören. Erzbischof K. G. Hamar riet eine Amnestie für Flüchtlinge an, die in den vergangenen Jahren abgewiesen worden sind und nun im Verborgenen leben. Nach Schätzungen soll es sich um 10.000 Menschen handeln, darunter 3.000 Kinder. Schweiz In einem Artikel der Schweizer Zeitung „Le Matin" vom 04. Dezember 2004 wird ein Vergleich gezogen zwischen der Behandlung abgewiesener Asylsuchender und der von Tieren. Mit der Zulassung der elektrischen Schockpistole für Polizeibeamte, die abgewiesene Asylsuchende bei der Rückführung begleiten, durch das neue Zwangsanwendungsgesetz sei eine neue Qualität erreicht worden. Die Schweizer Regierung sehe dieses Instrument als das letzte Mittel von Zwangsabschiebungen, während die Verwendung dieser Methode bei Tieren generell untersagt sei. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Ein Elektroschocker darf benutzt werden, wenn es keine andere Methode gibt um Schlachtvieh dazu zu veranlassen, den Weg ins Schlachthaus anzutreten. Slowakei Nach einem Bericht des Fernsehsenders n-tv hat die Slowakei im vergangenen Jahr nur 15 von 11.391 Asylanträgen akzeptiert. Die Regierung des am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Landes begründete ihr Vorgehen in einer ersten Reaktion damit, dass der Staat kein Geld für die Aufnahme von Flüchtlingen habe. Spanien Am 30. Dezember 2004 hat die spanische Regierung ein Dekret verabschiedet, nach dem ab dem
07. Februar Emigranten ihren Aufenthaltsstatus legalisieren können. Drei Monate haben
die Betroffenen Zeit, um den Antrag zu stellen. Voraussetzung für die Legalisierung ist der
Nachweis eines Arbeitsvertrages mit einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten. Antragsteller
ist das Unternehmen. Belegt werden muss zudem ein mehr als halbjähriger Aufenthalt im Land,
wofür als Beleg der Eintrag im Melderegister anerkannt wird. Natürlich haben sich Menschen
ohne Papiere dort nicht gemeldet. Besorgen müssen die Regularisierungswilligen neben einem
Pass auch noch einen Auszug aus dem Strafregister des Heimatlandes. amnesty international kritisiert,
dass dies für politische Flüchtlinge nicht möglich ist. Spanien/Tunesien Der spanische Verteidigungsminister hat zugestimmt, dass Tunesien ein 36 Meter langes Kriegsschiff zu einem symbolischen Preis erhält. Tunesien soll damit ermöglicht werden, die Überwachung seiner territorialen Gewässer unter dem Gesichtspunkt der Bekämpfung klandestiner Emigration zu verbessern. |
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Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. |
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