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vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
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Infoservice Nr. 104 - September 2005 |
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INHALT
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ige Schily die illegale und inhumane Behandlung der Gefangenen indirekt.
Zum menschenverachtenden und völkerrechtswidrigen Umgang der spanischen Behörden mit den Flüchtlingen in Ceuta und Melilla hat PRO ASYL zwei Presseerklärungen herausgegeben „Der „Eiserne Vorhang" muss weg!" vom 6. Oktober 2005 und „Flüchtlingsdrama in Ceuta und Melilla: Spanien und Europa setzen auf militärische Lösung / PRO ASYL: Menschenverachtend und völkerrechtswidrig" vom 7. Oktober 2005). Anlässlich des Tags des Flüchtlings 2005 haben PRO ASYL und amnesty international bei einer
Pressekonferenz in Berlin ihre Erwartungen an den neuen Bundestag und die neue Bundesregierung formuliert:
Der Flüchtlingsschutz muss verbessert werden . Dazu gehört insbesondere ein faires Verfahren für Flüchtlinge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Beendigung der Praxis der Widerrufsverfahren und die vorbehaltlose Umsetzung der völkerrechtlichen und europarechtlichen Verpflichtungen. Da das Problem der Kettenduldungen auch durch das Zuwanderungsgesetz nicht gelöst werde, sei es Zeit für eine großzügige und unbürokratische Bleiberechtsregelung. amnesty international hat die Forderungen in einem zur Pressekonferenz ebenfalls vorgelegten
Papier für bestimmte Herkunftsländer von Flüchtlingen spezifiziert. Zum Tag des Flüchtlings hat das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) in einer Pressemitteilung unter der Überschrift „Warten auf den Durchbruch" ebenfalls Verbesserungen für den Flüchtlingsschutz in Deutschland angemahnt. Bundesinnenminister Otto Schily kritisierte die Forderungen von amnesty international und PRO ASYL zum verbesserten Flüchtlingsschutz als „dümmlich" und bewies damit einmal mehr Dünnhäutigkeit. In einer Kritik an der Wahlkampfberichterstattung der Medien hatte Schily sich beschwert, es hätten dort „Häme, Schadenfreude und zum Teil beleidigender Spott" dominiert. Mit welchen Mitteln Otto Schily gegen die Pressefreiheit im Allgemeinen und gegen investigativen Journalismus im Besonderen vorgeht, schildert Harald Neuber für das Online-Magazin „telepolis".
Das Europaparlament hat nein gesagt zum Entwurf einer Asylverfahrensrichtlinie der EU-Innenminister. Darüber freut sich PRO ASYL in einer Presseerklärung vom 27. September 2005 . Die Botschaft des Parlaments: mehr Flüchtlingsschutz, mehr Rechte für Flüchtlingskinder und keine Drittstaatenregelung nach dem deutschen Modell. Das Abstimmungsergebnis war extrem knapp (305 zu 302 Stimmen). PRO ASYL und Partnerorganisationen aus anderen Ländern hatten sich für die Annahme des kritischen Berichts des Abgeordneten Kreissel-Dörfler (SPD) eingesetzt. Die verabschiedete Resolution beinhaltet auch Forderungen nach einer aufschiebenden Wirkung von durch Asylsuchende eingelegte Rechtsmittel und bezieht sich positiv auf menschenrechtliche Verpflichtungen, insbesondere die UN-Kinderrechtskonvention. Bundesinnenminister Schily hat seine Lagerpläne in Nordafrika unter der Überschrift „Effektiver Schutz für Flüchtlinge, wirkungsvolle Bekämpfung illegaler Migration – Überlegung des Bundesministers des Innern zur Errichtung einer EU-Aufnahmeeinrichtung in Nordafrika" in einer neuen Fassung verbreitet. Er wirbt für gemeinsame Maßnahmen der EU, „wirksame Lösungen von Flucht- und Migrationssituationen in Drittstaaten (...) vor Erreichen des Hoheitsgebiets der Mitgliedsstaaten bereits nahe der Herkunftsregion" anzustreben. Eine „Aufnahmeeinrichtung auf dem afrikanischen Kontinent" soll Teil einer langfristigen EU-Strategie sein, die Aufnahme- und Schutzkapazitäten der bisherigen Transitstaaten auszubauen. Diese Strategie werde für Nordafrika von der EG-Kommission und vom UNHCR befürwortet. In der Konkretisierung seines Vorschlages wird deutlich, dass der Bundesinnenminister sich kein reguläres Asylverfahren dort vorstellt, sondern Prozeduren unterhalb dessen, was für Asylverfahren in den EU-Mitgliedsstaaten gilt. Stattfinden soll kein förmliches Asylverfahren, sondern ein Screening im Rahmen eines freiwilligen und zusätzlichen humanitären Aufnahmeprogramms, also ohne bindende rechtliche Verpflichtung. Die Bewertung der Schutzbedürftigkeit in der Aufnahmeeinrichtung „kann dem Verfahren nachgebildet werden, wie es der UNHCR in Drittstaaten durchführt." Es handelt sich also höchstens um analoge Verfahren, nicht um Verfahren auf der Basis der Genfer Flüchtlingskonvention. Auch für Personen, deren Schutzbedürftigkeit in einem solchen Screening-Verfahren festgestellt worden ist, soll in erster Linie die Aufnahme in sicheren Ländern der Herkunftsregion angestrebt werden. Hier wiederholt Schily seine Auffassung, dass Afrikas Probleme in Afrika gelöst werden müssten. Die Länder der Herkunftsregionen, heute schon Hauptaufnahmestaaten für den größten Teil der Weltflüchtlingsbevölkerung, sollen weiter in die Pflicht genommen werden. Der „Sitzstaat", in dem das EU-Lager eingerichtet wird, ist auch für die zwangsweise Rückführung angeblich nicht schutzbedürftiger Personen zuständig. Diese Sitzstaaten müssten nicht einmal die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben. Die Errichtung der Aufnahmeeinrichtungen und das weitere Vorgehen erfolgen nach den Planungen des Bundesinnenministers in Zusammenarbeit mit dem UNHCR und anderen internationalen Organisationen. IOM darf man dies zutrauen. UNHCR als Garant des internationalen Flüchtlingsschutzes wird zu überlegen haben, inwieweit man sich dem Versuch beugt, Fakten für Substandards des Flüchtlingsschutzes unter Berufung auf UNHCR zu schaffen.
Im selben Zusammenhang ist auf eine Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft an den Rat und das Europäische Parlament
„Überregionale Schutzprogramme vom 1. September 2005 KOM(2005) 388 endgültig" hinzuweisen. Hier finden sich die Planung, die in eine ähnliche Richtung gehen. Entstehen sollen Pilotprogramme für solche regionalen Schutzprogramme. Verpackt wird das Ganze in eine flüchtlingsfreundliche Phraseologie. Die regionalen Schutzprogramme sollen demnach „die Schutzkapazitäten in Gebieten stärken, die sich in der Nähe der Ursprungsregionen befinden. Ziel sollte sein, die Voraussetzungen für eine der drei dauerhaften Lösungen zu schaffen, d.h. Rückkehr, lokale Integration oder Neuansiedlung." Zum Inhalt solcher Schutzprogramme sollen auch Projekte zur Einführung eines effizienten Verfahrens zur Feststellung des Flüchtlingsstatus gehören, freundlich empfohlen von der Kommission mit der Zielsetzung „den Aufnahmeländern dabei zu helfen, die Migrationsfolgen von Flüchtlingssituationen besser zu bewältigen und die Ressourcen auf die Kernflüchtlingsbevölkerung zu konzentrieren." Auch hier also erkennbar die Haltung, Drittstaaten stärker noch als bisher in die Flüchtlingsaufnahme einzubinden. Etwas klarer als Schily setzt sich die Kommission dafür ein, dass die Neuansiedlung von Flüchtlingen in den EU-Mitgliedsstaaten ein wichtiger Faktor sein soll, die Drittstaaten einzubinden, schön genannt „partnerschaftliche Komponente". Zweites Zielgebiet für die Pläne ist das Gebiet der großen Seen in Afrika. Im Auge hat man Tansania, das bereits Flüchtlinge aus Burundi und der Demokratischen Republik Kongo in großer Zahl aufgenommen hat. Versucht wird, einen Fuß in die Tür zu stellen im Rahmen der Entwicklungskooperation mit den AKP-Ländern. Man plane, so die Formulierungen nach einem ganzen Kreide-Menu „in einen Dialog mit den tansanischen Behörden zu treten, um die Chancen und die Zweckmäßigkeit eines regionalen Schutzprogramms für die Flüchtlinge aus dem Gebiet der großen Seen in dem Land zu erörtern". Die Mittelausstattung für Maßnahmen zur Bereitstellung dauerhafter Lösungen für Flüchtlinge im subsaharischen Afrika beträgt allerdings nach der Mitteilung der Kommission ganze vier Millionen Euro. Weitere 5 Millionen Euro sind für Maßnahmen zur Migrationssteuerung vorgesehen. Die globalen Steuerungsansprüche sind also finanziell ziemlich unterfinanziert. Weitere Optionen sollen geprüft werden, insbesondere solche in Nordafrika, in der „Region Afghanistan" – eine sehr interessante Formulierung (irgendwo am Hindukusch) – und am Horn von Afrika (irgendwo in Afrika), wo UNHCR einen umfassenden Aktionsplan für somalische Flüchtlinge vorbereitet.
Kaum ein Tag vor der Bundestagswahl ohne mindestens eine Presseerklärung aus dem BMI. Unter den vielen Existenznachweisen und Tätigkeitsberichten des Bundesinnenministers befand sich am 26. August 2005 eine Art Zwischenbilanz zum Zuwanderungsgesetz: „Schily: Zuwanderungsgesetz erhöht Integrationschancen und bringt Deutschland wirtschaftlich voran". 700 Hochqualifizierte seien seit Beginn dieses Jahres auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes nach Deutschland gekommen und „tragen an verantwortlicher Stelle zu Wachstum und Wohlstand in Deutschland bei". Wie üblich ungnädiger geht Otto Schily mit dem Thema Asyl um. Die Asylbewerberzahlen hätten sich seit Beginn seiner Amtszeit kontinuierlich auf 35.607 im Jahr 2004 verringert. Der niedrigste Stand seit 1984 sei auf die erfolgreiche Zuwanderungspolitik der Bundesregierung zurückzuführen, die den „Missbrauch des Asylrechts" konsequent bekämpfe und für den raschen Vollzug der Ausreisepflicht sorge.
In einem Artikel für die Tageszeitung „Neues Deutschland" mit dem Titel „Kinder wie Kinder, nicht als »Ausländer« behandeln" hat PRO ASYL-Vorstandsmitglied Heiko Kauffmann ein Ende der institutionellen Gewalt und der Diskriminierung von Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen gefordert. Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. hat die Allgemeine Bemerkung Nr.6 des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes in deutscher Sprache veröffentlicht. Titel: Behandlung unbegleiteter und von ihren Eltern getrennter Kinder außerhalb ihres Herkunftslandes . Prof. Dr. Lothar Krappmann, Mitglied im United Nations Committee on the Rights of the Child schreibt in seiner Vorbemerkung: „Die Bemerkungen sind „allgemeine", und nicht für ein Land, auch nicht für Deutschland, geschrieben, obwohl manches, was in diesem Text steht, sich wie ein kritischer Kommentar zur Praxis des Umgangs mit unbegleiteten,von ihren Eltern getrennten Flüchtlingskindern in diesem Land anhört.Es ist zu hoffen, dass dieser Kommentar in Deutschland von den Verantwortlichen, wo immer sie mit dieser Problematik befasst sind, gelesen wird." Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) vom 8. September 2005 , das der Bundestag überraschenderweise mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen hat, enthält in § 42 eine Rechtsgrundlage für die Unterbringung auch der 16- bis 18-jährigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Einrichtungen der Jugendhilfe. Es sollte nun versucht werden, die problematische Unterbringung der Betroffenen in Gemeinschaftsunterkünften für Erwachsene in allen Bundesländern zu beenden. Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. hat eine Kurzerläuterung zu den Auswirkungen des neuen Kinder- und Jugendhilfeentwicklungsgesetz (KICK) veröffentlicht.
Mit Datum vom 27. Juli 2005 hat das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Auslegungshinweise zur Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen als Erlass veröffentlicht.
UNHCR in Deutschland hat am 30. August 2005 eine „Stellungnahme des UNHCR zur Behandlung von Asylsuchenden aus Togo" veröffentlicht. Für togoische Flüchtlinge in Aufnahmestaaten außerhalb Afrikas empfiehlt UNHCR die Durchführung individueller Flüchtlingsanerkennungsverfahren. Für Personen, die möglicherweise nach einer solchen Einzelfallprüfung nicht schutzbedürftig im Sinne der GFK sind, setzt sich UNHCR dafür ein, die Möglichkeit des subsidiären Schutze wohlwollend zu prüfen. Unter Berücksichtigung der prekären Sicherheitslage und der andauernden Menschenrechtsverletzungen setzt sich UNHCR bis auf weiteres für ein Moratorium der zwangsweisen Rückführungen abgelehnter Asylsuchender nach Togo ein. Es wird darauf hingewiesen, dass die gewaltsame Unterdrückung durch den Staatsapparat nicht zwischen ranghohen Vertretern und einfachen Anhängern der Oppositionsbewegung unterscheide.
UNHCR Deutschland hat eine
aktualisierte UNHCR-Position zu Möglichkeiten der Rückkehr irakischer Flüchtlinge (September 2005) veröffentlicht. Das Papier ersetzt die vorherige UNHCR-Position zum Schutzbedürfnis und zu Möglichkeiten der Rückkehr irakischer Asylsuchender vom Oktober 2004. Viele irakische Flüchtlinge sind nach der neuen Position weiterhin schutzbedürftig. UNHCR zeigt sich besorgt über drastisch gesunkene Anerkennungszahlen sowie die Praxis verschiedener Aufnahmestaaten, bereits jetzt über einen Widerruf der Flüchtlingseigenschaft zu entscheiden. Im Hinblick auf die drei nordirakischen Provinzen Sulaimaniya, Erbil und Dohuk geht UNHCR davon aus, dass eine freiwillige Rückkehr von Personen, die von dort stammen, möglich ist, sofern sie in familiäre und andere soziale Strukturen vor Ort eingebunden sind. UNHCR empfiehlt dringend, keine Personen in den Nordirak abzuschieben, die nicht von da stammen. Aufnahmestaaten, die eine zwangsweise Rückführung in den Nordirak in Erwägung ziehen, bittet UNHCR dann wie üblich submissest sicherzustellen, dass zwangsweise Rückführungen schrittweise, geordnet und in enger Abstimmung mit der kurdischen Regionalregierung erfolgen. Das aber scheint zur Zeit kaum möglich (s. oben).
Nachdem in Deutschland u.a. von einem Reisebüro die Nachricht verbreitet wurde, es gebe nunmehr eine direkte Fluglinie zwischen Frankfurt am Main und Arbil im kurdischen Teil des Iraks, erlaubte sich der Flüchtlingsrat Berlin einmal nachzufragen, ob die neue Fluglinie auch den Ausländerbehörden, den Innenministerien und dem Bundesgrenzschutz für die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger zur Verfügung stehe. Irak-Reisen GSA Kurdistan Airlines beehrte sich
mitzuteilen , dass der erste Flug am 19. September gut gelandet sei „Natürlich stehen wir den Ausländerbehörden, Innenministerien und Bundesgrenzschutz für Abschiebungen zur Verfügung." Das Internationale Zentrum für die Menschenrechte der Kurden IMK e.V., das ebenfalls die erfreuliche Nachricht des Direktfluges verbreitet hatte, nahm zum Thema schon weit differenzierter
Stellung und gab, so jedenfalls der Geschäftsführer des Zentrums, Abubekir Saydam, „die Haltung der Regierung des Bundeslandes Kurdistan in Arbil" wieder. Die kurdische Regierung habe mit der Bundesregierung in Bagdad und UNHCR ein Abkommen abgeschlossen. Demnach würden keine kurdischen Flüchtlinge aus dem Irak über Bagdad abgeschoben. Die Regierung Kurdistans werde auch in Arbil keine abgeschobenen Flüchtlinge annehmen, wenn die abschiebeinteressierten Länderregierungen mit der kurdischen Regierung keinen Kooperationsvertrag abschließen würden. Regierungen und Behörden Kurdistans seien jetzt schon beim Wiederaufbau des Landes an die Grenzen ihrer Möglichkeiten angelangt. Man verlange von der Bundesregierung einen Kooperationsvertrag, mit dem die Bundesregierung einen Teil der Kosten für die Wohnraum- und Arbeitsplatzbeschaffung übernehmen. Bemerkenswert zurückhaltend sind demgegenüber Saydams Anmerkungen zur Widerrufspraxis des Bundesamts. Ob die Standpunkte der kurdischen Regionalregierung und ihre Wiedergabe durch den IMK-Vertreter auch künftig deckungsgleich sind, wird man in der Zukunft interessiert beobachten können. Das klarste
Statement in der Angelegenheit kam jedenfalls vom offiziellen Vertreter der Regionalregierung Kurdistan-Irak in Deutschland, Dilshad Barzani. Irak-Reisen sei nicht befugt, Erklärungen zu Abschiebungen abzugeben. Die Äußerungen stünden im krassen Gegensatz zur Politik der Regionalregierung. Einen Abschiebungsversuch britischer Behörden, den Flughafen zu Abschiebungen ohne Zustimmung der kurdischen Regionalregierung zu nutzen, habe man kürzlich verhindert. Ohne ein Kooperationsabkommen werde es keine Abschiebungen aus Deutschland in das irakische Kurdistan geben. Barzani wirft der Bundesregierung, federführend das Bundesinnenministerium, vor, einen betonierten Verweigerungszustand eingeführt zu haben. Das habe Auswirkungen auch auf Programme für eine freiwillige Rückkehr, da diese mit dem Verdacht belastet würden, es könne sich um versteckte Hintertürenprogramme zur Durchsetzung von anders nicht möglichen Abschiebungen handeln. Deutsche Strategien sind in Irakisch-Kurdistan nicht unbekannt. Rechtsanwalt Michael Ton aus Dresden hat sich in einem Aufsatz unter der Überschrift „Sollen irakische Exilanten Deutschland jetzt verlassen?" zur aktuellen Situation dieser Personengruppe geäußert. Algeria Watch hat die Infomappe 32/Sommer 2005 vorgelegt. Sie enthält ein Interview mit Uta Simon, Mitarbeiterin in der Nordafrika-Abteilung des internationalen Sekretariats von amnesty international zur Situation in Algerien, wohin amnesty international im Mai 2005 nach langem Zögern der algerischen Behörden eine Delegationsreise machen durfte. Schwerpunkte der Mission waren die Themen Folter, Einschränkung der öffentlichen Freiheiten, Gewalt gegen Frauen und insbesondere auch die von Präsident Bouteflika geplante Generalamnestie. ai befürchtet, dass mit dieser Maßnahme auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit amnestiert werden sollen, ohne dass deren Hintergründe aufgeklärt worden wären. Eines der Hauptprobleme ist weiterhin das Schicksal Tausender von Menschen, die infolge von Verhaftungen durch algerische Sicherheitskräfte „verschwunden" sind.
In deutscher Übersetzung erschienen ist das neue ai-Dokument zur Lage der usbekischen Flüchtlinge in Kirgisistan: „Usbekistan auf den Fersen der Flüchtlinge in Kirgisistan: Die aktuelle Entwicklung" . Der Bericht stellt eine Aktualisierung eines am 30. Juni veröffentlichten ai-Berichts „Kirgisistan: Flüchtlinge auf der Suche nach Schutz" dar. Seit Mai bemühen sich usbekische Behörden hartnäckig um die Auslieferung einer großen Zahl von Flüchtlingen. amnesty international wendet sich aufgrund langjähriger Recherchen gegen die unfreiwillige Rückkehr von Asylsuchenden nach Usbekistan, da die Betroffenen wohlbegründete Angst haben, bei ihrer Rückkehr gefoltert oder zum Tode verurteilt zu werden. Hunderte von Flüchtlingen hatten sich während der Ereignisse in der Stadt Andischan im Mai 2005 veranlasst gesehen, die usbekische Grenze nach Kirgisistan auf der Suche nach internationalem Schutz zu überqueren. Usbekistan versuche mit allen Mitteln, die zwangsweise Überstellung usbekischer Bürger zu erreichen. Die Behörden in Kirgisistan seien effektiv nicht in der Lage, Flüchtlingen physischen Schutz vor den Organen der usbekischen Regierung zu gewähren und sie vor einer zwangsweisen Rückkehr zu schützen. Von vier Flüchtlingen, die den usbekischen Verfolgern ausgeliefert wurden, soll bereits einer in Haft gestorben, andere aufgrund von Folterverletzungen in Krankenhäuser eingeliefert worden sein. Die Regierung von Usbekistan versucht durch massive Polizeieinsätze zu verhindern, dass die Wahrheit über das Massaker von Andischan den Tod von Hunderten von Zivilisten ans Tageslicht kommt, stellt Human Rights Watch in einem 73-seitigen Bericht „Burying the Truth: Uzbekistan Rewrites the Story of the Andijan Massacre" (Die Wahrheit begraben: Usbekistan schreibt die Geschichte des Massakers von Andischan um) veröffentlicht. Augenzeugenberichten zufolge habe die Polizei Menschen dazu gezwungen „zu gestehen", dass sie zu extremistischen religiösen Organisationen gehörten und bei den Protesten in Andischan bewaffnet gewesen seien. Human Rights Watch nimmt an, dass den Angeklagten auch Terrorismus vorgeworfen wird, worauf die Todesstrafe steht. Human Rights Watch fordert die EU und die USA auf, ein Waffenembargo für Usbekistan zu verhängen und usbekischen Regierungsvertretern keine Visa zu erteilen.
Die Äthiopien-/Eritrea-Koordinationsgruppe von amnesty international hat den Eritrea Rundbrief 2005 im September veröffentlicht. Er enthält Informationen und Daten zur allgemeinen Lage im Land und speziell zur Menschenrechtssituation in Eritrea. In Anbetracht der spärlichen Informationen, die über die internationalen Medien zu Eritrea veröffentlicht werden, sei dies nicht so einfach, so die Redaktion in ihrer Vorbemerkung. Eritrea gehöre zu den Ländern, für die sich die Öffentlichkeit nur anlässlich akuter Krisen interessiere. Die Gefangenen vom 18. September 2001 werden ai zufolge weiter ohne Kontakt zur Außenwelt an geheimen Orten gefangen gehalten wie auch Tausende von Menschen, die versucht haben, der Zwangsrekrutierung zu entgehen oder zu desertieren. Zu beziehen ist der Eritrea-Rundbrief über: ai-Äthiopien/Eritrea-Koordinationsgruppe
Das russische Menschenrechtszentrum „Memorial" hat den vierten Jahresbericht zur Situation der Bürger der Tschetschenischen Republik in Russland veröffentlicht. Der Bericht geht detailliert auf die Situation der tschetschenischen Bevölkerung ein und wirft darüber hinaus einen Blick auf die wachsende Fremdenfeindichkeit in der russischen Gesellschaft.
Der Münchner Rechtsanwalt Hubert Heinhold, Vorstandsmitglied von PRO ASYL, hat sich in einer kurzen Stellungnahme zum Thema „Widerrufsverfahren gegen Angehörige und Sympathisanten der Organisation Volksmodjahedin Iran" geäußert.
Ausreisepflichtige geduldete Flüchtlinge unterliegen regelmäßig der Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von Identitätsnachweisen und/oder Reisedokumenten. Die Landesbehörden bzw. Ausländerbehörden laden in diesem Zusammenhang häufig Betroffene zu sogenannten Botschaftsvorführungen oder zu Anhörungen durch im Bundesgebiet herumreisende, unklar legitimierte „Delegationen", die angeblich ein bestimmtes Land vertreten. Zu dieser Praxis hat Rechtsanwalt Hubert Heinhold aus München, Vorstandsmitglied von PRO ASYL ein Papier mit dem Titel „Vorladung zu ausländischen Delegationen" verfasst, das sich mit den juristischen Problemen dieser Konstruktion beschäftigt.
Am Mittwoch, den 24. August 2005 startete erneut eine Sammelabschiebung vom Düsseldorfer Flughafen über Istanbul nach Sri Lanka. An Bord ca. 120 Flüchtlinge aus mehreren Bundesländern, deren Einchecken nachts um 4 Uhr begann. Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen kritisiert in einer Pressemitteilung vom 26. August 2005 die bei der Rückführung angewendeten Praktiken als barbarisch. Der Flüchtlingsrat hatte sich bereits zuvor mit einer ausführlichen Dokumentation von sechs Fällen im Zusammenhang mit einer Sammelabschiebung am 28. Juni 2005 an das Innenministerium gewandt und um Aufklärung gebeten. Warum die Sammelabschiebung von Flüchtlingen in die Türkei am 28. Juni 2005 mit nächtlicher Abholung verbunden war, beantwortete das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit erfrischender Offenheit. Wegen der Ferienzeit habe es nur einen Flug der Fluggesellschaft Aeroflight gegeben, der auf 8 Uhr 40 festgelegt werden musste. Deshalb habe man für die Ausländerbehörden eine Treffzeit von 5 Uhr 30 festgelegt. Interessant hinsichtlich der Beantwortung der Fragen zu den verwendeten Praktiken, wie der Kontaktunterbindung zwischen Rechtsanwalt und Mandant, der Fesselung mit Handschellen und der Familientrennung ist die regelmäßige Wiederkehr der Argumentationsfigur, solches geschehe „nur in Einzelfällen, „nur in Ausnahmefällen", die aber offenbar einen ganzen Ausnahmekatalog ausmachen. Mit seiner Antwort habe das Innenministerium einen Persilschein für barbarische Abschiebepraxis ausgestellt, so der Flüchtlingsrat.
Die Essener Rechtsanwältin Birgit Landgraf hat sich in einer
Stellungnahme vom 20. September 2005 zu den vom Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen kritisierten Sammelabschiebungen zur Nachtzeit geäußert. Das Innenministerium hatte auf eine Anfrage des Flüchtlingsrates behauptet, es sei polizeirechtlich zulässig, Wohnungen zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit zu betreten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen. Dabei könne es sich auch um vollziehbar ausreisepflichtige Ausländern handeln und je nach Wortlaut der Duldung könne auch bei Geduldeten strafbares Verhalten vorliegen, das ein Betreten der Wohnung rechtfertige. Diese Rechtsauffassung findet nach Auffassung der Rechtsanwältin im Gesetz keine Stütze. Werde eine betroffene Person geduldet, so halte sie sich nicht illegal auf und verwirkliche keinen Straftatbestand. Das Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen biete keine Rechtsgrundlage für das Betreten der Wohnung einer abzuschiebenden Person, da ein Verstoß gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften nicht vorlag, weil in fast allen Fällen die Betroffenen zum Zeitpunkt ihrer Abholung durch die Polizei noch geduldet waren.
Über „Sonderrückführungen" nach Nepal hatten wir im Infoservice Nummer 103 berichtet. Die zentrale Ausländerbehörde Bielefeld hat in einem
Antwortschreiben an den Flüchtlingsrat NRW darüber berichtet, dass es sich um ein aus ihrer Sicht gut eingespieltes Verfahren handelt und Details offengelegt. In den Jahren 2002 bis 2004 seien 41 Personen auf diese Weise (Abschiebungen mit einem EU-Reisedokument und von Mitarbeitern der ZAB begleitet) durchgeführt worden. Eine einzige Verweigerung der Aufnahme im Zielstaat habe es gegeben. Der Begriff „Sonderrückführung" werde intern in der ZAB als Differenzierungsmerkmal für Rückführungen ohne abschließende Klärung der Identität verwendet. Es handele sich dabei nicht um etwas Besonderes, denn die bloße Glaubhaftmachung der Identität sei in einem Großteil der Rückübernahmeabkommen enthalten. Das gelte bei vielen Staaten auch für das Verfahren der Passersatzpapierausstellung durch Botschaften. Auch hier gebe es in vielen Fällen nur eine summarische Prüfung, ob die Staatsangehörigkeit glaubhaft ist, jedoch keine abschließende Identifizierung. Wesentliches Kriterium für deutsche Ausländerbehörden dürfte einfach sein: Der Betreffende kommt in der Regel nicht zurück. Für Befürchtungen, im direkten Kontakt mit den Grenzbeamten bitterarmer Herkunftsländer werde einiges dafür getan, dass dem möglichst regelmäßig so sei, gibt es keine Belege. In einem Antrag im nordrhein-westfälischen Landesparlament fordern Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Die Abschiebepraxis in NRW muss dringend geändert werden" (Landtagsdrucksache 14/206 vom 6. September 2005) . Kritisiert wird insbesondere, dass die Abschiebepraktiken die bisherigen Erlasse zur Rückführung verletzten und nicht mehr gewährleistet sei, dass landesweit einheitliche humanitäre Standards eingehalten würden. Entgegen eigener Kriterienkataloge würden unqualifizierte Ärzte zur Flugreisetauglichkeit Stellung nehmen. Entgegen grundgesetzlicher Vorgaben seien durch die Ausländerbehörden Familien auseinandergerissen und Mütter von ihren Kindern getrennt worden. Über eine weitere europäisch koordinierte Euro-Charter-Abschiebung berichtet die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen in einer Pressemitteilung vom 20. September 2005 . Unter völliger Geheimhaltung hätten sich unter Führung der Hamburger Innenbehörde und der Bundespolizeidirektion Sicherheitskräfte und Abschiebebürokraten aus Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Belgien, der Niederlande, der Schweiz, Malta, Italien und Spanien in der Nacht vom 14. auf den 15. September auf dem Hamburger Flughafen versammelt und die Abschiebung von 27 Menschen nach Togo, Nigeria und Benin beobachtet. Spanische und italienische Vertreter waren als Beobachter anwesend. Die in einer Pressemitteilung des Bundesinnenministers vom 15. September 2005 enthaltene Behauptung, es habe sich bei den aus Deutschland abgeschobenen fünfzehn Menschen ausschließlich um Personen gehandelt, deren Abschiebung zuvor an erheblichem Widerstand gescheitert war, hält die Karawane für falsch. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns habe bestätigt, dass es bei zwei togoischen Flüchtlingen aus Mecklenburg keinen vorherigen Abschiebungsversuch gegeben habe und beide auch nicht straffällig geworden seien. Ähnliches habe die Hamburger Ausländerbehörde für die aus Hamburg stammenden Personen zugeben müssen. „Die Pressemitteilung des BMI ist eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit," so die Karawane. Sie diene dazu, rassistische Stereotype zu reproduzieren und die Nacht- und Nebelaktionen zu rechtfertigen.
In einem
Schreiben an den Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns Dr. Gottfried Timm vom 26. August 2005 hat sich der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern besorgt gezeigt über die Ankündigung, dass ein Teil der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Boizenburg/Horst zu einer sogenannten Landesgemeinschaftsunterkunft umgewidmet werden soll. Untergebracht werden sollen dort Asylbewerber, deren Antrag während der Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, soweit sie keine Klage gegen die ablehnende Entscheidung erhoben haben und Asylbewerber, die während ihres Aufenthaltes vollziehbar ausreisepflichtig geworden sind, ebenfalls Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge. Der Flüchtlingsrat hat den Eindruck, dass damit durch die Hintertür eine Art Ausreisezentrum geschaffen werden soll. Man orientiere sich offenbar am Modell Brandenburgs, wo sich die zentrale Aufnahmestelle und ein Ausreisezentrum bei Eisenhüttenstadt auf ein und demselben Gelände befinden. Der Flüchtlingsrat kritisiert, dass damit auch die bisherige Linie des Landes unterlaufen werde, Gemeinschaftsunterkünfte nur in bebauten Gebieten einzurichten, um eine Teilnahme am Gemeinschaftsleben zu ermöglichen. Die Flüchtlingsräte der norddeutschen Bundesländer haben gegen länderübergreifende Pläne zur Kasernierung von Flüchtlingen protestiert und gemeinsam mit anderen Organisationen zu einer Demonstration gegen die Kasernierung von Flüchtlingen in Lagern vor der Kaserne der Erstaufnahmeeinrichtung Horst/Nostorf aufgerufen. Weitere Informationen gibt es beim Flüchtlingsrat Hamburg. In Bramsche-Hesepe haben etwa 550 gegen das dortige Abschiebelager protestiert. Angekündigt war eine „öffentliche gewaltfreie Inspektion und Demonstration am Abschiebelager in Bramsche-Hesepe bei Osnabrück" Umfangreiche Hintergrundinformationen dazu finden sich auch beim Flüchtlingsrat Hamburg.
Die Kirchenleitung der nordelbischen evangelisch-lutherischen Kirche hat Forderungen zur Verbesserung der Bundesamtspraxis erhoben. In einem Beschluss „Anhörung traumatisierter Flüchtlinge vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Feststellung humanitärer Abschiebungshindernisse für traumatisierte Flüchtlinge nach dem Zuwanderungsgesetz" wird eine bessere Schulung der EinzelentscheiderInnen ebenso vorgeschlagen wie eine verbesserte Anerkennungspraxis bei traumatisierten Flüchtlingen. Georgia Langhans, migrationspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag, hat an einer Delegationsreise des niedersächsischen Landtags in den Kosovo vom 30. Mai bis zum 3. Juni 2005 teilgenommen. In einem Bericht über die Delegationsreise spricht sie sich vor dem Hintergrund der dort gemachten Erfahrungen gegen die Politik der Zwangsrückführungen in den Kosovo aus. Die Stadt Münster hat ihre Beteiligung an einem Modellprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen zur freiwilligen Rückkehr abgesagt. Nach einer Meldung der taz vom 15. September 2005 hatte man nach einer Erkundungsfahrt in den Kosovo festgestellt, dass die Situation für Roma dort zu unsicher sei. Die siebentägige Informationsfahrt wurde von der Arbeiterwohlfahrt Bremerhaven initiiert. Auch die Essener Caritas, nach eigenen Aussagen oft weit vorne bei der Rückkehrhilfe, hält die Situation der Roma im Kosovo für nicht sicher. Der Arbeitskreis Asyl Baden-Württemberg hat am 5. September 2005 in einer Presseerklärung gegen die Abschiebung einer Familie in das Kosovo protestiert. Dem Regierungspräsidium in Stuttgart habe ein Gerichtsbeschluss vorgelegen, der die Abschiebung ausdrücklich untersagt habe. Ein Vertreter der Bezirksstelle für Asyl habe den gerichtlichen Beschluss rechtzeitig erhalten, tatsächlich aber nichts unternommen, um die Abschiebung zu stoppen, die dann am 2. August 2005 um 11 Uhr erfolgte. „Gilt der Rechtsstaat für Flüchtlinge nicht?" fragt der Arbeitskreis Asyl Baden-Württemberg.
Nach mehr als viereinhalb Jahren ist ein Kirchenasyl für eine kurdische Familie in Emden zu Ende gegangen. Ein Gutachten des Behandlungszentrums für Folteropfer in Berlin, in Auftrag gegeben vom Oldenburger Verwaltungsgericht, hatte physische und psychische Probleme dargestellt. Aufgrund dessen gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass Frau A. unmittelbar nach ihrer Rückkehr in die Türkei wegen der fehlenden Möglichkeit einer ausreichenden und sachgerechten Behandlung damit rechnen müsse, alsbald in eine lebensbedrohliche menschenunwürdige Lage zu geraten. An Spenden und Kollekten waren während des Kirchenasyls über 47.000 Euro zusammengekommen. Die Stadt Emden hatte es den Kindern gestattet, weiter die Schule zu besuchen. Für die fehlende Krankenversicherung der Familie mit fünf Kindern sprangen Ärzte und Vertreter anderer Heilberufe im Notfall aus eigener Initiative ein.
Die niedersächsische Landesregierung hat am 25. August 2005 eine kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat (Grüne) vom 4. August 2005 beantwortet (Landtagsdrucksache 15/2139). Thema: „Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen" . Polat hatte nach den geltenden Anweisungen und Erlassen in Niedersachsen zur Rückführungsmaßnahmen gefragt und Auskunft erbeten, ob die Landesregierung den Informations- und Kriterienkatalog künftig zur Grundlage nehmen werden, den die Innenminister der Länder am 19. November 2004 zur Kenntnis genommen haben und der von der Bundesärztekammer inzwischen gebilligt worden ist. Dem niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann genügt ein eigenes Formblatt. Auf die Weitergabe des Informations- und Kriterienkatalogs werde man verzichten. Das niedersächsische Merkblatt ist einer von vielen Versuchen, den Verantwortungsbereich der Ärzte manipulativ zu reduzieren und zu behaupten, ihr Prüfungsauftrag sei nach vorangegangenem asyl- und ausländerrechtlichem Verfahren darauf beschränkt zu prüfen, ob durch den Vorgang der Abschiebung eine erhebliche Gefahr für Gesundheit oder Leben zu befürchten sei.
Nach einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2005 sind Abschiebungsandrohungen „auf Vorrat" nur im Rahmen des sogenannten Flughafenverfahrens zulässig. Sie dürfen gegenüber erfolglosen Asylbewerbern auf Vorrat nicht ausgesprochen werden.
Eine kleine Anfrage der SPD in der Bremer Bürgerschaft zum „Sachstand bezüglich der Personengruppe der Kurden und Kurdinnen türkischer bzw. libanesischer Staatsangehörigkeit" vom Juli 2005 hat der Senat in einer Mitteilung beantwortet. Inwieweit künftig der Aufenthalt von als Minderjährigen eingereisten oder im Bundesgebiet geborenen oder inzwischen volljährig gewordenen Ausländern dieser Personengruppe ermöglicht werden könne, hänge u.a. von den weiteren Beratungen über die Einrichtung einer Härtefallkommission ab. Absurd und zynisch sind die Anmerkungen des Senats auf die Frage, wie man die Situation und insbesondere die von jungen Frauen mit kurdisch-libanesischem Hintergrund und deutscher Sozialisation nach einer Abschiebung in die Türkei beurteilen und worin etwa die Existenzgrundlage abgeschobener junger Frauen in den durch Familienclans und kleinbürgerliche Strukturen geprägten Herkunftsgebiete bestehe. Die Schwierigkeiten seien nicht als so gravierend anzusehen, dass sie grundsätzlich einer Rückführung entgegenstünden. Im übrigen könnten die Betroffenen ja ihren Aufenthalt in städtischen Regionen nehmen.
In einer europäisch abgestimmten Aktion setzen sich Prominente aus verschiedenen EU-Ländern in einem „Appell aus Europa für Frieden und Dialog im türkisch-kurdischen Konflikt" ein. Die Unterzeichner fordern, den Konflikt endlich friedlich zu lösen. Sowohl die jüngste Erklärung des türkischen Ministerpräsidenten, in der er die Existenz eines „Kurdenproblems" anerkannt habe, wie auch der einmonatige Waffenstillstand von Seiten der kurdischen Kongra-Gel biete eine Chance für einen solchen Neuanfang. Der in Deutschland vom Dialogkreis „Die Zeit ist reif für eine politische Lösung im Konflikt zwischen Türken und Kurden" initiierte Appell wurde auch von PRO ASYL-Vorstandsmitglied Heiko Kauffmann unterzeichnet.
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat in einem Urteil vom 20. Juli 2005 einem Asylbewerber Schadenersatz zugesprochen, weil gegen ihn Abschiebungshaft rechtswidrig angeordnet worden sei. Dem Kläger wurde ein Schadenersatzanspruch gemäß Artikel 5 Absatz 5 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) zuerkannt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist die Revision zugelassen. Was ist ein „Integrationspraktiker"? Diese Frage blieb jedenfalls in einem BMI-Artikel vom 25. September 2005 zum bundesweiten „Tag der Integration" unbeantwortet. Zweimal heißt es darin gleich, an diesem Tag machten „Integrationspraktiker" auf ihr Wirken aufmerksam. Anlass, den 25. September 2005 zu wählen, sei das an diesem Tag stattfindende Großereignis Berlin-Marathon und die Eröffnung der Woche der ausländischen Mitbürger – Interkulturellen Woche gewesen. Bei beiden Veranstaltungen war nämlich Sportminister und Integrationspraktiker Schily präsent. Wird es 2006 die ersten „Integrationspraktiker-Märkte" geben? Frankreich In seiner Rede vor einer Versammlung der französischen Präfekten am 9. September 2005, verlangt Frankreichs Innenminister Sarkozy von diesen, das von ihm gesetzte Soll von mindestens 23.000 Abschiebungen für 2005 zu erfüllen. Bis August 2005 sei mit 12.849 Abschiebungen eine Quote von 56 % erreicht worden, nun sei es Sache der Präfekten die Hundert Prozent bis zum Ende des Jahres zu erreichen. Sarkozy legt ihnen dazu verschiedene Vorgehensweisen nahe. So sollen die Präfekten den ganzen Handlungsspielraum der Gesetze ausschöpfen und auch unabhängig von den Bedingungen vor Ort Entscheidungen über den Aufenthalt von Ausländern treffen, dabei zum Beispiel den Forderungen von Unterstützern oder Selbsthilfeorganisationen der sans-papiers – die nur sich selbst repräsentieren würden - nicht nachgeben. Er weist auch darauf hin, dass rumänische und bulgarische Staatsangehörige keinen Anspruch auf rechtlichen Schutz vor Ausweisung haben. Und außerdem: „Ich erinnere ebenfalls daran, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nie irgendeine Art von Recht anerkannt hat, wonach jeder sein Familienleben da leben kann, wo er will." Um vor Verwaltungsgerichten und bei Gerichtsverfahren zu Abschiebungshaft besser durchzukommen sollen sich die Präfekten sogar der Hilfe von Anwälten bedienen. Mit der Verschlechterung der sozialen Bedingungen scheint Sarkozy die Hoffnung zu verknüpfen, seinem Ziel näher zu kommen: Die abgelehnten Asylbewerber hätten kein Recht auf Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, denn sie hätten ja französischen Boden zu verlassen. Da die OFPRA (wie BAMF) und die Rechtsmittelkommission ihre Anstrengungen zur Bearbeitung der Asylanträge verstärkt haben, rechnet Sarkozy mit mehreren Zehntausend Ablehnungen für die nächsten Monate. Er kündigt eine Erhöhung der Zahl der Plätze in der Abschiebungshaft an, um mehr Abschiebungen möglich zu machen. Während es 2002 weniger als 1.000 Plätze waren, sollen es bis 2006 1.800 Plätze sein. Bis 2007 sollen in allen französischen Konsulaten Visa nur noch mit biometrischen Daten ausgestellt werden. Nicht-kooperative Länder, was laisser-passers angeht, werden damit sanktioniert, dass die Zahl von kurzfristigen Visa begrenzt wird. Sarkozy nennt folgende Länder: Serbien-Montenegro, Guinea, Sudan, Kamerun, Pakistan, Georgien, Belorussland und Ägypten. Der Vorsitzende der Liga für Menschenrechte in Frankreich, Jean-Pierre Dubois, kritisiert die Vorhaben Sarkozys: „Der Minister will das Leid ignorieren, aber auch die universellen Rechte wie Recht auf Unterkunft, auf Gesundheit, auf Erziehung. Was Sarkozy interessiert, ist die Vorbereitung der Präsidentschaftswahlen, er nutzt deshalb alle Möglichkeiten der Gesetze, die er hat abstimmen lassen, er mobilisiert den ganzen Staatsapparat in die repressivmöglichste Richtung. Was wir derweil sehen, sind Kinder, die in Schulen verhaftet werden und Familien, die in besetzten Häusern verbrennen. Natürlich ist die Regierung insgesamt für diese unakzeptable Politik verantwortlich." "Wenn das Ziel darin besteht, die Ausländer zu schikanieren, dann kann man diese
Rede verstehen", sagte Pierre Henry, Vorsitzender von France terre d’asile. „Wenn
es aber das Ziel ist, die politische Situation von Zehntausenden – oft ungerechtfertigt - abgelehnter
Asylbewerber zu regeln, kann man so nicht handeln. Ich habe den Eindruck, dass der Minister die
Konfrontation mit den Unterstützer- und Betroffenengruppen anheizt; und wenn man dieses Gegeneinander
von Kollektiven und Polizei laufen lässt, rennt man gegen die Wand." Der Abschiebungsdruck, den Sarkozy erzeugt, seine Aufforderung an die Präfekten, Handlungsspielräume auszuschöpfen, wird auch von dem Netzwerk RESF (Erziehung ohne Grenzen) angegriffen. In einer Pressekonferenz am 15. September 2005 fragen sie, wo angesichts dieser verheerenden Politik die Rechte des Kindes bleiben. Das Netzwerk, das die Regularisierung aller jugendlichen Ausländer fordert, schilderte auf der Pressekonferenz die ihm bekannten Schicksale von 30 abgeschobenen Jugendlichen, die während der Sommerferien 2005 abgeschoben wurden. Die Vertreter des Netzwerkes haben keinen Zugang zu den vollständigen Zahlen, sind aber überzeugt, dass die ihnen bekannten Fälle nur die Spitze des Eisbergs sind. Die Aktivitäten des Netzwerks haben sich in den letzten Wochen darauf konzentriert, die Abschiebung des Schülers Guy Effeye zu verhindern, der nach Kamerun abgeschoben werden sollte. Das Wiederholen der Klasse war der Anlass dafür, die Abschiebung einzuleiten. SchülerInnen, LehrerInnen, VertreterInnen von Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen haben zum Zeitpunkt der Abschiebung des Schülers auf dem Flughafen Roissy von Paris protestiert. Guy Effeye hatte sich gegen die Abschiebung gewehrt, Passagiere, die vorher vom Netzwerk auf die Abschiebung aufmerksam gemacht worden waren, protestierten und der Flugkapitän schließlich lehnte es ab, ihn mitzunehmen. Wer sich in Frankreich gegen eine Abschiebung wehrt, muss damit rechnen, dass deswegen ein Strafverfahren eingeleitet wird und mit bis zu 6 Monaten Gefängnis und Aufenthaltsverbot bestraft werden kann. Gegen Guy Effeye wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Daraufhin haben MitschülerInnen und LehrerInnen gestreikt und vor dem zuständigen Gericht protestiert. Seine vorläufige Freilassung und die Zusage des Innenministeriums für eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben sie inzwischen erreicht. Die Mobilisierung soll so lange fortgesetzt werden, bis das Strafverfahren eingestellt und ein langfristiger Aufenthaltstitel für Guy Effeye erreicht wird. Handlungsspielräume ausschöpfen, heißt im Moment in Frankreich auch: regelmäßige Kontrollen an den U-Bahnstationen unter dem Vorwand des Verdachts von Straftaten. Die Flüchtlingsorganisation Cimade, Gisti und eine Richtergewerkschaft haben in einer Presseerklärung unter der Überschrift: Verstärkte Abschiebung von Ausländern: die Razzien einer Politik, die nur an Zahlen interessiert ist eine – nicht erschöpfende – Liste von neun ihnen bekannten Razzien in Paris, für den Zeitraum zwischen dem 25. Juli und dem 6. September aufgestellt. Die Razzien finden in den Vierteln statt, in denen viele MigrantInnen leben, die Kontrollen werden dort zur Regel. Ergebnis der Razzien: einige zig Abschiebungen, kein einziges Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat. Die Organisation Anafe, die sich vor allem um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kümmert, die in Flughafenunterkünften untergebracht sind, spricht von alarmierenden Zahlen seit Anfang des Jahres. Eine wachsende Zahl, nämlich 259 unbegleitete Minderjährige waren bis Ende April 2005 in Flughafenunterkünften untergebracht, 55% davon sind abgeschoben worden. Die Organisation fordert u.a., dass alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge einreisen dürfen, damit ihnen der notwendige Schutz gewährt werden kann. Der Vorsitzende der Organisation „La Voix des Sans-Voix pour les droits de l’homme" (VSV)
aus der DR Kongo, zeigt sich in einem Brief vom 15. September 2005 an den Vorsitzenden
der französischen Menschenrechtsorganisation „Agir ensemble pour les Droits de l’Homme"
besorgt über die Vorfälle bei zwei Abschiebungen vom französischen Flughafen
Charles de Gaulle und dem belgischen Flughafen Zaventem aus. Nach der selben Quelle sei in Frankreich währenddessen am 16. August 2005 ein Berichterstatter der Nationalversammlung der DR Kongo, Monsieur Luhulu, auf dem Flughafen Charles de Gaulle von einer Gruppe französischer Polizisten gedemütigt worden, nachdem er gegen die schlechte Behandlung von zwei Kongolesen eingegriffen hatte, die mit der Maschine, in der er saß, nach Kinshasa abgeschoben werden sollten. Er hatte die Aufmerksamkeit einer Hostess erregt, als er dem Flugkapitän gegenüber einige Bemerkungen fallen ließ. Daraufhin sei er von einer Gruppe von etwa zehn Polizisten grob behandelt worden, sie seien gewaltsam über ihn hergefallen, hätten ihm Handschellen angelegt und aus dem Flugzeug gezogen. Erst als er auf der Polizeidienststelle des Flughafens seinen Diplomatenpass gezeigt hat, sei er wieder freigelassen worden. Griechenland In einem Bericht mit dem Titel „OUT OF THE SPOTLIGHT - The rights of foreigners and minorities are still a grey area" wirft amnesty international Griechenland Menschenrechtsverletzungen gegenüber Asylsuchenden vor. Nach ai-Angaben unterlaufe das Land geltende EU-Standards, so würden z.B. Flüchtlinge an der Grenze zurückgewiesen, ohne dass sie einen Asylantrag stellen konnten. Schweden Der schwedische Reichstag hat in Stockholm eine pauschale Aufenthaltsgenehmigung für alle 34.000 bis 31. März eingereisten Asylbewerber abgelehnt. Die Amnestie sollte auch etwa schätzungsweise 13.000 illegal in Schweden lebende Flüchtlinge umfassen, die nach Ablehnung ihrer jeweiligen Asylanträge untergetaucht sind. Die Spitzen von Schwedens protestantischer Staatskirche hatten zusammen mit katholischen Bischöfen und einer breiten Koalition von der Heilsarmee bis zur Linkspartei 157.000 Unterschriften mit der Forderung nach einer Flüchtlingsamnestie bei der Regierung eingereicht. Die PICUM Rundbriefe August 2005 / September 2005 enthalten nützliche Informationen aus aller Welt zur Situation von Menschen ohne Papiere.
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