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Infoservice Nr. 103 - August 2005

INHALT

Ermittlungsverfahren gegen vier Beamte des Bundesgrenzschutzes wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingestellt

Die justizielle Bewältigung der Vorgänge vor der Abschiebung des sudanesischen Staatsangehörigen Aamir Ageeb am 28. Mai 1999 hat ein unbefriedigendes Ende gefunden. Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main hat ein Ermittlungsverfahren gegen vier Beamte des Bundesgrenzschutzes wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingestellt. Die Vier waren nicht identisch mit den Beamten des Bundesgrenzschutzes, die später Aamir Ageeb ins Flugzeug transportierten und fesselten und schon vor einigen Monaten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sind. Die in Rede stehenden Vorgänge spielten sich in einer Zelle des Bundesgrenzschutzes ab. Eine Strafanzeige hatte PRO ASYL erstattet, nachdem in der Hauptverhandlung gegen die drei anderen Beamten des Bundesgrenzschutzes um den Tod Aamir Ageebs deutlich geworden war, dass Aamir Ageeb bereits Stunden vor der Abschiebung in lebensgefährdender Weise gefesselt worden war – in der sogenannten „Hogtiefesselung". Die jetzige Verfahrenseinstellung kritisiert PRO ASYL in einer Presseerklärung vom 28. Juli 2005: Exzessive Gewalt von staatlicher Seite bleibe wieder einmal straflos.

Skandalöse Inhaftnahme einer tschetschenischen Flüchtlingsfrau

Die skandalöse Inhaftnahme einer tschetschenischen Flüchtlingsfrau war Gegenstand zweier Presseerklärungen (10. August 2005 und 17. August 2005) von PRO ASYL. Frau A. wurde einen Tag vor der Verhängung der Abschiebungshaft aus der Psychiatrie entlassen. Als sie am 29. Juli beim Sozialamt vorsprach, um einen Krankenschein abzuholen, wurde sie dort festgenommen. Im Fall dieser traumatisierten Flüchtlingsfrau aus Tschetschenien wurde ihr Suizidversuch als Argument missbraucht, sie in Abschiebungshaft zu nehmen.

In einem Beschluss vom 17. August 2005 stellte das Landgericht Dortmund fest, dass sowohl der Haftantrag der Ausländerbehörde Kreis Unna als auch der Beschluss des Amtgerichts Kamen offensichtlich rechtwidrig waren. Die schwerkranke Frau A. wurde nach 18 Tagen Martyrium aus der Haft entlassen.

Bericht zur Situation tschetschenischer Flüchtlinge in der Russischen Föderation erschienen

Die tschechische Flüchtlingshilfsorganisation OPU (Organization for Aid to Refugees) hat einen „Report on the Situation of Chechen Refugees in the Russian Federation"

in englischer Sprache veröffentlicht. Das Papier basiert auf Informationen, die die Organisation im Rahmen eines Erfahrungsaustauschs vor Ort mit russischen Nichtregierungsorganisationen erhalten hatten.

Verfolgungsgefahr für türkische Staatsangehörige kurdischer Herkunft ?

Besteht für türkische Staatsangehörige kurdischer Herkunft, die eine Schadenersatzklage eingereicht haben, eine Verfolgungsgefahr? Diese Frage versucht die Schweizerische Flüchtlingshilfe in einem Papier Türkei: Gefährdungsprofil für türkische Staatsangehörige kurdischer Herkunft bei Klagen gegen den türkischen Staat" zu beantworten. Hintergrund ist die Tatsache, dass im Rahmen der türkischen Reformen im Vorfeld der Aufnahmeverhandlungen mit der EU das türkische Parlament ein Gesetz zur Rückerstattung von Schäden, die Teilen der Bevölkerung durch den Terror und die Bekämpfung des Terrors entstanden sind (Gesetz Nummer 5233) verabschiedet hat.

Organisierte Unzuständigkeit im Kosovo

Was erwartet Minderheitenangehörige aus dem Kosovo, die dorthin abgeschoben werden? Die Antwort gibt ein Artikel aus Jungle World Nummer 32 vom 10. August 2005. Organisierte Unzuständigkeit aller Orten. Weder UNHCR, noch UNMIK sind oder fühlen sich zuständig. „Kann es wirklich sein, dass aus Deutschland tausende Flüchtlinge abgeschoben werden und sich im UN-Protektorat Kosovo niemand um ihre Unterkunft kümmert?" fragt Jungle World und muss dies nach den Ergebnissen der Recherche vor Ort bejahen.

Unzulänglichkeit des Gesundheitssystems im Kosovo

Eindeutige Hinweise auf die Unzulänglichkeit des Gesundheitssystems für psychische Krankheiten im Kosovo gibt ein Papier des Gesundheitsministeriums des Kosovo vom März 2005 "Mental Health Service Capacities in Kosovo" (Leistungsfähigkeit des psychischen Gesundheitsdienstes im Kosovo).

Menschenrechtsverletzungen im Iran

Auch nach der Wahl des neuen Staatspräsidenten gehen Menschenrechts-verletzungen im Iran unvermindert weiter.

Die Internationale Liga für Menscherechte nennt in einer Pressemitteilung vom 24. August 2005 Fälle systematischer Menschenrechtsverletzungen und fordert unverzügliche Konsequenzen von Seiten der Bundesregierung und der EU.

Gewalt und Repression in Togo gehen weiter

Den amnesty Bericht Togo – wird sich die Geschichte wiederholen?"gibt es mit Datum vom 20. Juli 2005 nunmehr auch in deutscher Sprache. In dem Dokument heißt es u.a.: „Die Repression vor und nach der Präsidentschaftswahl im April 2005 hat gezeigt, dass sich Armee und Milizen auch nach General Eyadémas Tod weiterhin systematisch der Mittel der Einschüchterung und Gewalt bedienen." Amnesty international beklagt, dass die internationale Gemeinschaft inzwischen nicht mehr entschlossen genug gegenüber dem togoischen Regime auftrete. „Angesichts dieses Stillschweigens, das bestenfalls als Ohnmacht, schlimmstenfalls als Komplizenschaft zu deuten ist, hat sich in der togoischen Bevölkerung, die eine politische Veränderung und die Achtung des Rechtsstaates herbeisehnt, eine totale Hoffnungslosigkeit ausgebreitet. Es ist sicher, dass Terror die Ruhe im Land regiert und Tausende Personen zur Flucht außer Landes getrieben hat. Aber die internationale Gemeinschaft hat die Pflicht, das togoische Volk nicht im Sich zu lassen." Amnesty international begrüßt u.a. die Entsendung einer Fact-Finding-Mission nach Togo.

Genitalverstümmelung im Irak

Genitalverstümmelung trifft auch Frauen im Irak. Dieses wenig bekannte Faktum hat die Nichtregierungsorganisation Wadi e.V., seit vielen Jahren im Nordirak engagiert, nach einer Untersuchung veröffentlicht und erfuhr daraufhin heftige Kritik auch von Teilen der Politik im Nordirak. Der Christian Science Monitor vom 10. August 2005 befasst sich mit dem Thema.

Freie Wahlen für Frauen in Afghanistan?

In einem neuen Bericht beschreibt Human Rights Watch die Schwierigkeiten, mit denen Frauen, die bei den afghanischen Parlaments- und Regionalwahlen kandidieren, zu kämpfen haben. Politisch aktive Frauen agieren in einem Klima der Angst, obwohl sich ihr Leben seit dem Fall der Taliban in einiger Hinsicht verbessert hat. Der 28-seitige Bericht „Campaigning against Fear: Womens’s Participation in Afghanistan’s 2005 Elections" stützt sich insbesondere auf Gespräche mit Wahlkandidatinnen und –helferinnen.

Anhörungen vietnamesischer Staatsangehöriger zur Identitätsfeststellung

In Hessen hat es im Juli Anhörungen vietnamesischer Staatsangehöriger zur Identitätsfeststellung gegeben. Die Betroffenen wurden zu Ausländerbehörden bestellt und von dort zur Kaserne der Bereitschaftspolizei in Mühlheim am Main gebracht. Die Umstände der Anhörungen sind skandalös. Insbesondere wurden zu diesen Anhörungen, obwohl sie nicht auf Botschaftsgelände stattfanden, weder Begleitpersonen noch Anwälte zugelassen. Die Betroffenen erhalten auch keine Anhörungsprotokolle oder sonstige verwertbare Dokumente. Es handelt sich um einen klaren Verstoß gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz, das z. B. den Ausschluss von Beiständen nicht vorsieht. Dass damit quasi eine exterritoriale Zone geschaffen wird, kritisiert der Hessische Flüchtlingsrat in einer Presseerklärung vom 28. Juli 2005. In einem Schreiben an den Hessischen Flüchtlingsrat hatte das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Stelle für die Delegationsanhörungen am 18. Juli 2005 mitgeteilt, dass es sich bei den Anhörungen durch eine aus Hanoi anreisende Ministerialdelegation „ausschließlich um ein in eigener Verantwortung durchzuführendes Identitätsfeststellungsverfahren handelt", auf das deutsche Verwaltungsverfahrensvorschriften insoweit keine Anwendung finden würden.

Wie das Regierungspräsidium dann auf die Idee kommt zu behaupten, die Rahmenbedingungen entsprächen rechtsstaatlichen Grundsätzen, ist schwer nachvollziehbar. Dass man nichts weiß, ergibt sich aus dem Rundschreiben ebenfalls: „Folglich kann ich Ihnen einige Ihrer Fragen auch nicht beantworten." Von der Behauptung, man schaffe quasi exterritoriale Bereiche, will das Regierungspräsidium nichts wissen. Anwesende Polizeibedienstete (in den Anhörungsräumen oder außerhalb?) gewährleisteten den Schutz der Delegation wie auch der anwesenden anzuhörenden Personen und Behördenbediensteten. Es hat in der Vergangenheit bereits Fälle bei ähnlichen Anhörungen gegeben, in denen die Betroffenen von den Vertretern des vietnamesischen Innenministeriums, das für die Staatssicherheit nach dem vietnamesischen Staatsverständnis verantwortlich ist, auf eine Weise behandelt wurden, dass sie danach als Asylberechtigte anerkannt wurden.

Sonderrückführungen nach Nepal

Sogenannte Sonderrückführungen nach Nepal nehmen offenbar zu. Da Abschiebungen bislang kaum möglich waren, versucht die Zentrale Ausländerbehörde Bielefeld, die bundesweit für Abschiebungen nach Nepal zuständig ist, nach belgischem Vorbild Nepalesen mit einem deutschen Laissez-Passer nach Nepal zurückzuführen. Über die Einzelheiten berichtet der Flüchtlingsrat NRW in einem Papier vom 5. August 2005. Mit einem nur kurzfristig gültigen deutschen Laisser-Passer sind demnach die Flüchtlinge in Begleitung von Mitarbeitern der ZAB nach Katmandu geflogen. Die vorherige Abstimmung mit der Einwanderungsbehörde in Nepal wird allerdings von der dann erst erfolgenden persönlichen Vorstellung des Flüchtlings dort abhängig gemacht. Der Initiative „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V." ist es bislang nicht gelungen, Kontakt zu den auf diesem Wege zurückgeführten Menschen aufzunehmen. (Zum Verfahren im einzelnen auch Infoservice Nummer 90).

Abschiebungen aus stationärer Behandlung

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat am 9. Juli 2005 auf mehrere Abschiebungen aus stationärer Behandlungen in Krankenhäusern Baden-Württembergs heraus reagiert. Die Landesärztekammer ersucht den Landesinnenminister, künftig notwendige stationäre medizinische Behandlung oder Rehabilitation nicht ohne richterlichen Beschluss oder gegen ärztlichen Rat zwangsweise beenden zu lassen. Ärztliche Behandlungskompetenz dürfe durch behördliche Maßnahmen nicht in Zweifel gezogen oder wirkungslos gemacht werden.

Ärzte zur Begleitung von Abschiebungen

Die Frage, woher niedersächsische Behörden Ärzte zur Begleitung von Abschiebungen rekrutieren, beantwortet der Landkreis Göttingen in einer Stellungnahme an das VG Göttingen (3b 363/05):

"... die begleitung waehrend der gesamten abschiebung (ab austritt aus der jva langenhagen bis zur ankunft im zielstaat) wird durch einen arzt sichergestellt. eine namentliche benennung kann zum einen zum schutz des arztes und zum anderen bedingt dadurch, dass durch die niedersaechsischen behoerden noch keine abschiebung organisiert wurde, nicht erfolgen. fest steht, dass der kontakt ueber die johanniter-unfallhilfe, mit der das landeskriminalamt niedersachsen eng zusammen arbeitet, hergestellt wird. bei den fuer eine derartige massnahme zur verfuegung stehenden aerzten handelt es sich um bei der medizinischen hochschule hannover angestellte notfallaerzte (allgemeinmediziner), die dort in allen medizinischen bereichen eingesetzt erden. alle zur verfuegung stehenden aerzte haben erfahrung mit aerztlicher begleitung depressiv erkrankter und suizidgefaehrdeter menschen ..."

Thema „Traumatisierung"

Seit der Einführung des Zuwanderungsgesetzes hat sich die Rechtsprechung zunehmend mit dem Thema „Traumatisierung" auseinandergesetzt, die Situation für die betroffenen AsylantragsstellerInnen ist jedoch nicht leichter geworden. Zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen möchten die Autoren eines Beitrages mit dem Titel: „Grenzen und Möglichkeiten klinischer Gutachten im Ausländerrecht".

Kein Waffenschein für Sozialamtsbediensteten

  • Ein in der Betreuung von Asylbewerbern tätiger Sozialamtsbediensteter hat kein waffenrechtliches Bedürfnis, das zur Ausstellung eines Waffenscheins zum Zwecke des Tragens einer Dienstwaffe führt. Das entsprechende Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 25. März 2004 , mit dem die Berufung der beigeladenen Verbandsgemeinde, für die der Beamte tätig war, zurückgewiesen wird, wirft ein bezeichnendes Licht auf Zustände, die es wohl nicht nur in Bad Dürkheim an der Weinstraße gibt. Dass sich Sachbearbeiter in Sozialhilfeangelegenheiten als Vermittler im Stile von Detektiven gerieren, macht es nötig, diesen Missstand zu ändern, nicht aber noch Dienstwaffen zu erlauben. Dies hat das OVG Rheinland-Pfalz mit wünschenswerter Deutlichkeit klar gestellt. Für Beamte der Sozialverwaltung fehle es an einer gesetzlichen Befugnisnorm etwa zur Durchführung von Maßnahmen der beobachtenden Fahndung und der Observation. Sozialarbeiter dürften nicht in Konkurrenz zur Polizei treten. Observationen verdächtiger Personen nach Art eines Detektivs – zum Teil über Wochen hinweg und auch nachts – seien nicht vom Gesetzgeber erwünscht. Der Sozialamtsmitarbeiter, der sechs Jahre lang einen Waffenschein hatte, der dann nicht mehr verlängert wurde, besaß eine Stellenbeschreibung mit der Formulierung: „Ansprechpartner der Bevölkerung bei auftretenden Problemen oder Unruhen aus den Sammelunterkünften". Der Idee, dass es dabei auch um die bewaffnete Absicherung nächtlicher Streitschlichtung gehe, erteilt das OVG Rheinland-Pfalz eine Absage. Der Dienstherr handele gegen seine Schutzpflichten, wenn er es zulasse, den Sozialamtsmitarbeiter – ob mit oder ohne Schusswaffe – allein und zur Nachtzeit in Konflikt- und Unruhesituationen einzusetzen. Selbst die Polizei tue vergleichbares nur mit bewaffneten Doppelstreifen und rufe gegebenenfalls Verstärkung herbei. Die Verbandsgemeinde Bad Dürkheim hatte ihre Fürsorgepflicht zuvor ganz anders interpretiert. In der Berufungsbegründung wurde argumentiert, mit der Verweigerung des Waffenscheins werde sie gehindert, ihren Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, sich in Gefahrensituationen selbst zu schützen. Im übrigen habe das Urteil der Vorinstanz in das beamtenrechtliche Direktionsrecht eingegriffen, in dem es der Gemeinde auferlegt habe, durch organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die persönlichen Gefährdungen reduziert würden.

    Illegalität von Migranten in Deutschland

    Obwohl nur am Rande mit dem Thema befasst hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Nummer 2/2005 seiner Working Papers eine Zusammenfassung des Forschungsstandes zur Illegalität von Migranten in Deutschland" vorgelegt. Der Text referiert objektiv unterschiedliche Standpunkte und ist als Kurzübersicht tauglich. Berührungspunkte des Bundesamtes mit dem Thema gibt es nach eigener Aussage bezüglich der Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer nach § 15 a Aufenthaltsgesetz, im Bereich der Rückkehrförderung und – das ist überraschend – bezüglich der Härtefallkommissionen, die nach § 23 a Aufenthaltsgesetz durch die Landesregierungen eingerichtet werden können. Das Bundesamt werde, heißt es in der Schrift „die Härtefallkommissionen der Länder in ihrer Arbeit unterstützen". Es gibt nichts, wofür das Bundesamt nicht entweder seine Allzuständigkeit reklamiert oder sich als Kompetenzzentrum anbietet.

    „Menschen ohne Papiere" heißt ein vor kurzem im Retap Verlag erschienenes Taschenbuch von Siegfried Pater, mit dem der Bonner Arbeitskreis „Migranet" auf das Schattendasein von Menschen ohne Papiere in Deutschland aufmerksam machen will. Durch eine Sammlung anonymisierter Erfahrungsberichte betroffener Migrantinnen und Migranten gelingt es dem Autor, deutlich zu machen, was es heißt, ohne Papiere seinen Alltag bewältigen zu müssen. Die plastischen autobiografischen Schilderungen sollen dazu beitragen, das Thema „Illegalität" in der Öffentlichkeit zu enttabuisieren und bislang nicht mit der Thematik befasste Menschen hierfür zu sensibilisieren. Wie und im Rahmen welcher Kampagnen und Aktionen Menschen ohne Papiere bislang unterstützt worden sind, wird anhand einiger Beispiele aufgezeigt. Für den konkreten Handlungsbedarf finden sich im Anhang brauchbare Literaturhinweise sowie Adressen (leider nur für den Raum Bonn) von Organisationen und Rechtsanwälten.

    Das 136 Seiten starke Taschenbuch ist für 9,90 € erhältlich (ISBN 3931988-12-0).

    Fusion der Erstaufnahmeeinrichtungen vom Tisch

    Die Idee einer Fusion der Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ist kein Thema mehr, so der Sprecher des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt Mathias Schuppe gegenüber der mitteldeutschen Zeitung vom 21. Juli 2005. Der Bund – wohl das Bundesinnenministerium - habe entsprechende Vorschläge abgelehnt.

    Flüchtlingssozialrecht

    Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin hat ein umfassendes Update seiner Rechtssprechungsübersicht zum Flüchtlingssozialrecht vorgelegt.

    Der Flüchtlingsrat Berlin hat sich gegen die Ausweitung des Leistungsentzuges nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgesprochen und die in Berlin eingeführte Codierung von Duldungen als rechtswidrig kritisiert. Die Berliner Sozialamtspraxis lasse sich auf die simple Formel bringen: Kein gültiger Pass ist gleich Passbeschaffungsauflage ist gleich angeblicher Tatbestand nach § 1 a AsylbLG ist gleich Streichung des Barbetrages bzw. Nullleistung. Bemühungen der Betroffenen um einen Pass, Fragen der rechtlichen und tatsächlichen Abschiebemöglichkeiten usw. würden in Berlin nicht mehr geprüft.

    Weltjugendtag in Köln

    Den Weltjugendtag hat der Kölner Appell gegen Rassismus zum Anlass genommen, den jugendlichen Teilnehmern ans Herz zu legen, dafür einzutreten, dass sich alle Menschen auf dieser Erde frei bewegen können und sich auch ein paar andere Örtlichkeiten in Köln anzuschauen als die üblichen. Unter der Überschrift Good morning, Jugend der Welt – give me your Geld"werden einige kritische Fragen formuliert.

    Menschenrechtsorganisationen haben die Beauftragung des auch im Flüchtlingsbereich tätigen Cateringunternehmens Sodexho mit dem Catering für den Weltjugendtag kritisiert. Auf der eigenen Internetseite wirbt Sodexho mit Dienstleistungen im Bereich der Militärlogistik, „die in den nächsten 10 Jahren höhere Mobilität erforderten", so die taz vom 19. August 2005. Nach Angaben der taz hat der Geschäftsführer des Weltjugendtages u.a. erklärt, es sei das Unternehmen mit dem schlüssigsten Konzept ausgewählt worden und es handle sich nicht um einen Konzern, der Waffen liefere. Wer ein wenig Einblick in die Leistungen des Sodexho-Konzern nehmen möchte, findet einige Informationen z.B. in einem internationalen Bericht über die Privatisierung des Strafvollzugs unter der Überschrift „Der europäische Markt für privatisierte Dienstleistungen im Strafvollzug: Entwicklungen und Folgebewertung".

    Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes in Berlin

    Eine kleine Anfrage der Abgeordneten Jasenka Villbrandt (Bündnis 90/Die Grünen) vom 7. Juni 2005 zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes in Berlin hat die Senatsverwaltung für Inneres am 5. Juli 2005 beantwortet (Drucksache 15/12 583). Statistisches Material zu Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen Gesetz in den ersten Monaten des Jahres 2005 ist dünn und nach Auffassung der Senatsverwaltung großenteils mit einem vertretbaren Aufwand nicht zu ermitteln. Immerhin gibt es eine Statistik über die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen auf der Grundlage der §§ 22-25 Aufenthaltsgesetz.

    Minderjährige im Abschiebungsgewahrsam

    Damit das skandalträchtige Thema nicht vergessen wird, hat die Abgeordnete Jasenka Villbrandt (Bündnis 90/Die Grünen) in einer kleinen Anfrage vom 7. Juni 2005 das Thema Minderjährige im Abschiebungsgewahrsam thematisiert. Die Senatsverwaltung für Inneres hat am 22. Juni 2004 ihre Fragen beantwortet (Drucksache 15/12 584). Seit dem 1. Januar 2005 wurden immerhin 66 Minderjährige in Berlin in Abschiebungsgewahrsam genommen, darunter 35 länger als 24 Stunden. Der generelle Verzicht auf die Beantragung von Abschiebungshaft für Minderjährige bleibe aus Rechtsgründen nicht in vollem Umfang umsetzbar. Die Ausländerbehörde prüfe jedoch immer alle Möglichkeiten, mildere Mittel, die Abschiebung sichern könnten. Dies sei auch im Haftantrag darzulegen. Ausschließlich im Falle mehrfach gescheiterter Abschiebungen, bei Straffälligkeit oder bei begründeter Furcht vor eigenständigem Untertauchen könne es ausnahmsweise zur Inhaftierung von unter 16-jährigen kommen und eine anderweitige Unterbringung nicht in Betracht gezogen werden. Die „begründete Furcht vor eigenständigem Untertauchen" allerdings ist ein Gummiparagraph.

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit?

    Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 1999/2000 wurde eine bis dahin gültige Regelung abgeschafft, nach der deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit hatten, eine weitere Staatsangehörigkeit anzunehmen, ohne den Verlust der deutschen befürchten zu müssen, zumindest wenn sie im Inland wohnten. Seit dem 1. Januar 2000 gilt § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz. Wer eine andere Staatsangehörigkeit annimmt, verliert seine deutsche Staatsangehörigkeit, sofern deren Beibehaltung nicht erlaubt ist. Überwiegend in Unkenntnis dieser Regelung haben möglicherweise bis zu 90.000 Menschen inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, schätzt der DGB-Bundesvorstand, Referat Migrationspolitik in einer Informationsschrift für die Betroffenen zum „Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit – Aufenthaltserlaubnis für ehemalige Deutsche – Regelung in den Bundesländern". Der Beratungsbedarf ist ohne Zweifel groß, zumal die Bundesländer ihrerseits in äußerst unterschiedlichem Maß informiert haben. Aus Sicht des DGB und der Gewerkschaften besteht hinsichtlich der Voraussetzungen zur Wiedereinbürgerung Handlungsbedarf für eine gemeinsame Vorgehensweise der Bundesländer. Darüber hinaus wäre eine liberale Regelung oder Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit sinnvoll gewesen. Bund und Länder sollten deshalb die Inländerklausel in § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz wieder einfügen, so die Forderung der Herausgeberorganisationen.

    Eindrucksvolle Erfolge ...

    Die Wahlkampfzeit ist die Zeit der eindrucksvollen Erfolge, die allerorten zu vermelden sind. So lobte die Bundespolizei laut einer Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 5. August 2005 den „länderübergreifenden Fahndungstag" am 4. August in Süddeutschland. Zwei Länderpolizeien und das Bundespolizeipräsidium Süd samt ihrer Einsatzkräfte waren bei der „parallelen Aktion" von Bund und Ländern beteiligt (zum Begriff Parallelaktion: „Der Mann ohne Eigenschaften" von Robert Musil.) Unter Aufbietung dieser Kräfte wurden „zwei Verstöße nach dem Aufenthaltsgesetz, eine Aufenthaltsermittlung und eine Straftat der Leistungserschleichung festgestellt sowie drei Identitätsfeststellungen vorgenommen." Vermutlich also: zwei Residenzpflichtverletzer und ein Schwarzfahrer – eindrucksvoll. Bundesinnenminister Otto Schily: „Die heutigen Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei knüpfen eindrucksvoll an die Erfolge unserer Bekämpfungsstrategien gegen unerlaubte Einreise und illegalen Aufenthalt an."

    Bundesgrenzschutz - Bundespolizei

    Zur Erinnerung: Der Bundesgrenzschutz heißt jetzt Bundespolizei. „Ein vordergründig rein sachlicher Vorgang. Aber es steckt ein bisschen mehr dahinter," kommentiert Volker Hesse in „die bundespolizei – offizielles organ der bundespolizeigewerkschaft – verbund innere sicherheit". Es war der immer mehr festzustellende Grenzmangel, der die Umbenennung nötig machte: „Und mit einem kleinen verschmitzten Lächeln registriere ich auch die Tatsache, dass es nicht mehr möglich ist zu sagen: ‚Aber ihr habt doch gar keine Grenze mehr, was macht ihr denn eigentlich noch?’" Grenzenlos optimistisch das weitere Motto des Autors: „Also: mit Vollgas weiter in die Zukunft – aber die Geschichte nicht vergessen!"

  • Mit der Umbenennung des alten Bundesgrenzschutz war es nicht getan. Bundesinnenminister Schily hatte sich für die Einführung neuer Uniformen stark gemacht. Über die Probleme des Übergangs von grünen zu blauen Uniformen und das vorübergehend äußerst unterschiedliche Erscheinungsbild der Bundespolizei hatten wir berichtet. Dankenswerterweise referiert „die bundespolizei - offizielles organ der bundespolizeigewerkschaft – verbund innere sicherheit" in ihrer Ausgabe von Juli/August 2005 den Sachstand zur „Einführung der blauen Dienstbekleidung in der Bundespolizei": „Das Beschaffungsamt des BMI wird verschiedene Artikel der Alltagsdienstbekleidung in unterschiedlichsten Blautönen übersenden. Gleichzeitig sind Uniformen aus Niedersachsen und ggf. Hessen als Ansichtsexemplare im Zulauf. Bis zum 10. Juni 2005 soll eine breite Palette unterschiedlicher blauer Farbtöne für die Auswahl durch die erweiterte Bekleidungskommission zur Verfügung gestellt werden. ... Ziel ist es nach wie vor, bis zur WM 2006 blaue Dienstbekleidung in nicht unerheblichem Ausmaß zur Verfügung zu stelle. Die zeitliche Realisierung stellt sich für die Alltagsdienstbekleidung problematisch dar, da nach Auskunft des Beschaffungsamtes zwischen Beschaffungsauftrag und Auslieferung der Kleidung ca. ein Jahr liegt. Weitere geplante Einzelheiten sind: Die Alltagsdienstbekleidung wird einfarbig (Hose und Oberbekleidung – außer Hemden) ausgestaltet. Überschiebbare Schulterschlaufen werden aus Kostengründen eingeführt. Zukünftig soll als Ärmelabzeichen ein goldener Adler mit Schriftzug „POLIZEI" getragen werden. Größe orientiert sich an den Länderpolizeien. Im Unterschied zu den sog. Nordländern lediglich auf einem Ärmel. Die Knöpfe sollen alle laufbahnunabhängig in Gold gehalten werden. Im Bezug auf die Mütze wird festgestellt, dass, um eine eindeutige Erkennbarkeit der Träger als Polizeibeamte zu gewährleisten, die Kokarde erhalten bleibt. Daneben Polizeistern mit Adler, angepasst an das Ärmelabzeichen. Es soll zukünftig nur noch eine blaue Mütze, die analog dem Modell Hamburgs aus reflektierendem Material besteht , beschafft werden. Weiterhin wird das Basecap als Teil der Elinsatzbekleidung eingeführt." Der Text erschließt sich dem nicht einschlägig vorgebildeten Zivilisten nur schwer. „Laufbahnunabhängiges Gold" ist – so wird deutlich – kein Begriff aus der Leichtathletik. Vielleicht wichtigste Aussage: Unabhängig von der Frage, ob es der erweiterten Bekleidungskommission inzwischen gelungen ist, die mehr als drei Farben blau zu sichten, werden zur WM 2006 nicht alle Bundespolizisten blau sein. Nach dem Modell Hamburgs werden Bundespolizisten künftig reflektieren, wenn sie nicht gerade mit der Basecap unterwegs sind. Bürger, die in der genannten Übergangszeit Bundespolizisten erkennen wollen, sollten sich in dem lediglich auf einem Ärmel getragenen Schriftzug „Polizei" mit goldenem Adler orientieren. Nicht eindeutig erkennbar ist der Bundespolizist an der Kokarde, da diese ihn nur allgemein als Polizeibeamten ausweist. Welche Farbe das Hemd der Alltagsdienstkleidung hat, scheint noch nicht festzustehen. PRO ASYL verfolgt den weiteren Verlauf des Umkleideverfahrens und begrüßt schon jetzt die aus Kostengründen eingeführten überschiebbaren Schulterschlaufen, falls diese die gebotenen Tests überstehen.

    Europa

    Großbritannien plant Abschiebungen in den Irak

    Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch oder der British Refugee Council kritisierten die geplanten Abschiebungen mit dem Hinweis auf die prekäre Sicherheitslage im Irak. In einer Pressemitteilung vom 19. August 2005 forderte Human Rights Watch die britische Regierung auf, sich an internationales Recht zu halten und die Pläne für Abschiebungen zu beenden.

    PRO ASYL befürchtet, dass andere EU-Mitgliedstaaten dem britischen Vorbild folgen werden. Auch in Deutschland werden Flüchtlinge aus dem Irak auf Vorrat „abschiebungsreif" gemacht. Allein im Jahr 2004 widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge knapp 7000 Flüchtlingen aus dem Irak den Flüchtlingsstatus.

    Belgien

    Im E-Mail-Verteiler der sans papiers in Frankreich wird am 17.8.2005 die Nachricht verbreitet, dass in Belgien etwa 50 Personen aus der Gemeinschaftsunterkunft von Jumet Zuflucht in der Saint-Christophe Basilika in Charleroi gefunden haben. Ihre Entscheidung, die Gemeinschaftsunterkunft zu verlassen, ist eine Reaktion auf das Eingreifen der Polizei, die sich am Freitag davor dort präsentiert hatte, um einen abgelehnten Asylbewerber aus Togo abzuschieben, (Er hatte Rechtsmittel eingelegt, das jedoch keine aufschiebende Wirkung hatte.). Die Bewohner der GU befürchten, dass weitere Asylbewerber (vor allem aus Russland und Afrika), die sich in der gleichen Situation befinden, auch von Abschiebungsmaßnahmen betroffen sein werden. Sie wollen damit aber auch ihren Protest gegen die Abschiebungsmaßnahmen ausdrücken und fordern, dass diese bis zum endgültigen Abschluss ihres Verfahrens unterlassen werden. Gewerkschafter und Kirchenleute helfen den Zufluchtsuchenden. Am gleichen Tag haben Asylbewerber aus einer anderen Gemeinschaftsunterkunft eine Pressekonferenz abgehalten. Auch dort wurde kritisiert, dass abgelehnte Asylbewerber abgeschoben werden, obwohl das Verfahren wegen Einlegung eines Rechtsmittels noch nicht beendet ist. Sie gaben an, dass die Polizei regelmäßig jede Nacht in mehreren Aufnahmezentren des Landes Asylbewerber verhaftet. Die Asylbewerber weisen die Übereinkunft zurück, die es zwischen dem Ausländeramt und Fedasil (zuständig für Unterbringung) gegeben hat. Dieser Vertrag, der Anfang August geschlossen wurde, macht es möglich, dass Asylbewerber, deren Berufung anhängig ist, festgenommen und abgeschoben werden können. Die Organisatoren der Pressekonferenz gaben an, dass seitdem etwa 60 Personen aus verschiedenen Aufnahmezentren in Abschiebungshaft genommen wurden.

    Frankreich

    Am 26. Juni 2004 fand im Pariser Gewerkschaftshaus eine Versammlung von Lehrern, Erziehern, Eltern von Schülern, Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen statt, die eines gemeinsam hatten: die Sorge um SchülerInnen ohne Papiere. Sie entschlossen sich ein frankreichweites Netzwerk aufzubauen, unter dem Namen „Education sans frontières" (Erziehung ohne Grenzen). Inzwischen zählt dieses Netzwerk über 70 Organisationen zu seinen Mitgliedern, darunter: attac, Cimade, Gewerkschaften, Gisti, Liga für Menschenrechte, MRAP, KP, Grüne, Kollektive der sans papiers. Seitdem ist die Organisation mit vielfältigen Aktionen und Aktivitäten an die Öffentlichkeit getreten. In ihrer Publikation auf der Homepage berichtet das Netzwerk von vielfältigen Aktionen, Abschiebungen von SchülerInnen und Schüler und ihren Eltern zu verhindern. Zahlreiche Schulen haben mobilisiert und Unterschriftenlisten kursieren lassen, Delegationen zu den Ausländerbehörden geschickt, Pressearbeit gemacht und Demonstrationen organisiert. Mit ihren Aktionen haben sie verhindert, dass Jugendliche und Erwachsene abgeschoben wurden. Sie haben sans papiers aus der Abschiebehaft herausgeholt und einigen sogar zu Aufenthaltstiteln verholfen. Die Mobilisierung geht über den Bereich der Schulen schon hinaus, ganze Dörfer und Stadtviertel engagieren sich, um das Bleiberecht von Familien zu verteidigen.

    Das OFPRA (wie BAMF) hat am 30. Juni eine Liste von 12 Länder veröffentlicht, die es als sichere Herkunftsländer einstuft. Diese Liste umfasst folgende Länder: Benin, Bosnien-Herzegovina, Georgien, Ghana, Indien, Kapverden, Kroatien, Mali, Mauritius, Mongolei, Senegal und Ukraine. Asylanträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern werden vorrangig bearbeitet, die Bearbeitungsdauer soll höchstens 14 Tage dauern. In dieser Zeit erhalten sie weder einen Aufenthaltstitel noch Sozialleistungen. Die Anträge werden darauf geprüft, ob eine persönliche und reale Gefahr droht, vor allem von Seiten nichtstaatlicher Verfolger.

    Am 29. Juni hat Cimade eine Presseerklärung zur Abschiebungshaft herausgebracht unter der Überschrift: Von der Abschiebungshaft zu Lagern?. Darin kritisiert sie die Bedingungen in den Abschiebungshaftzentren. Diese sind vollkommen überbelegt, Folge einer – durch Gesetz – verdreifachten Dauer der Abschiebehaft und der von der Regierung forcierten Abschiebungspraxis, die die jährlichen Zahlen von Abschiebungen immer höher treibt. Der Druck der Regierung produziert massive Razzien und Verhaftungen in Stadtvierteln. Ausländer werden in die Präfekturen vorgeladen und dort festgenommen. Minderjährige Kinder werden in Schulen festgenommen und dann zur ihren Eltern in Abschiebehaft gebracht. Personen, von denen man weiss, dass sie nicht abgeschoben werden können, werden wiederholt in Abschiebehaft genommen. Das Personal in den Abschiebungszentren – Polizei, soziale und medizinische Helfer – ist überlastet. Die Behörden lehnen Überprüfungen auch von solchen Fällen ab, wo die Unterbringung in den Abschiebungszentren offensichtlich auf einem Irrtum beruht. Angesichts der Ankündigung des Innenministers, die Abschiebungszahlen um 50 % zu erhöhen, drückt Cimade die Befürchtung aus, dass die Entwicklung darauf hin steuert, Lager für die einzurichten, die abgeschoben werden sollen. Cimade fordert stattdessen, die Zahl der Personen in Abschiebehaft zu begrenzen, um Spannungen und Gewalttätigkeiten zu vermeiden. Der Innenminister solle seine „Zahlenpolitik" beenden, man könne die Abschiebung von Leuten nicht wie die Produktion in einer Fabrik verwalten. Personen, die in Abschiebehaft sind, soll kostenlos ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden. Die Unterbringung von Familien mit Kindern in Abschiebezentren soll aufgegeben werden.

    Verschiedene Organisationen, die sich für Menschenrechte und Gesundheit einsetzen, haben in einer Erklärung dagegen protestiert, dass die französische Regierung die Ferienzeit dazu benutzt, ihr langjähriges, aber wegen der Proteste bisher nicht realisiertes Vorhaben umsetzt, den Zugang von sans papiers zu medizinischer Versorgung für erheblich zu erschweren. Das deklarative Prinzip wird außer Kraft gesetzt, das heißt bisher konnten Personen durch eine schriftliche Erklärung ihre Identität und ihr Einkommen nachweisen und erhielten damit Zugang zu medizinischer Hilfe. Alle Personen, die AME (Medizinische Hilfe des Staates) beanspruchen, sollen jetzt – mit oft schwer zu erhaltenden Papieren - nachweisen, dass sie sich seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Frankreich aufhalten. Auch über ihr Einkommen müssen sie jetzt einen Nachweis vorlegen. Zwar sind hier alle Personen betroffen, die AME in Anspruch nehmen wollen, am meisten trifft es aber die sans papiers.

    Schweiz

    Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH hat am 9. August 2005 eine erste Jahresbilanz zu den Verschärfungen vom 1. April 2004 im Asyl- und Ausländerbereichveröffentlicht. Aufgrund ihrer Beobachtungen fordert sie realistische Ausreisefristen und Rückkehrberatung nach Nichteintretens-entscheiden. Die SFH lehnt auch die geplante Ausdehnung des Sozialhilfestopps ab.

    Malta

    Auf der Mittelmeerinsel Malta sind am 30. Juli 2005 207 Flüchtlinge mit einem fünfzehn Meter langen Boot eingetroffen. Als Reaktion kündigten die maltesischen Behörden den Bau neuer Abschiebungshaftzentren an, um dem „Zustrom von illegalen Einwanderern zu begegnen". Des Weiteren sollen die diplomatischen Beziehungen zu den Nachbarländern intensiviert werden, darunter auch Libyen, das als Hauptstartpunkt an der Küste Nordafrikas gesehen wird.

    Italien

    Seit Anfang dieses Jahres finden Hungerstreiks und Revolten in Internierungslagern (CPTs) in ganz Italien statt, mit der Unterstützung von NGOs und Aktivisten. Hungerstreiks begannen am 21. Juni in Mailand, Bologna und Turin (http://www.meltingpot.org/articolo5490.html). 9 von 21 regionalen Regierungschefs sprechen sich für die Schließung der Internierungslager (CPTs) aus. http://www.meltingpot.org/articolo5543.html

     

    Liste


     

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