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Infoservice Nr. 102 - Juli 2005
INHALT

Probleme der freiwilligen Rückkehr

Der Einzelentscheider-Brief des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Nummer 5/05 befasst sich u.a. mit der freiwilligen Rückkehr in wichtige Herkunftsländer und -gebiete. Obwohl nicht anzunehmen ist, dass das Bundesamt zum Thema eine besonders kritische Position vertritt, werden dennoch einige Probleme der freiwilligen Rückkehr deutlich, so zum Beispiel beim Irak.

Ärgerlich die Information zum vom IOM betreuten „Look and See-Programm" für Afghanistan. Bei einer Tagung im Frühjahr hatte PRO ASYL im Beisein von Bundesamtsvertretern gefordert, bei der Rückkehr nach Afghanistan auf vollkommene Freiwilligkeit zu setzen und analog zu Regelungen, die vor vielen Jahren für Bosnien galten, großzügige Rückkehroptionen einzuräumen und Informationsreisen zu unterstützen, bei denen potentiell Rückkehrwillige einen Eindruck gewinnen können, ob sie eine Chance haben, ihre Existenz zu sichern und Risiken zu vermeiden. Dies war damals positiv aufgenommen worden mit dem Hinweis, man denke über ähnliches nach. Nun stellt sich heraus, dass jedenfalls das IOM-Programm darin besteht, dass zehn ausgewählte Personen für zwanzig Tage nach Afghanistan reisen und dabei von einem Kamerateam begleitet werden. Der Film wird später bei Informationsveranstaltungen gezeigt. „Look and See" bezieht sich also mehr auf das Medium als auf die Realität afghanischer Flüchtlinge, denen niemand das Problem abnehmen kann, ihre Chancen und Risiken selbst einschätzen zu müssen.

Über Fragen der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen und der humanitären Reintegration in die jeweiligen Herkunftsländer sowie über entsprechende Konzepte und Qualitätskriterien, gibt es eine zunehmend intensivere Diskussion. Am 27./28. April 2005 veranstalteten die AWO Bremerhaven und das Projekt Heimatgarten in Berlin zu diesem Thema eine Tagung unter dem Titel „Gehen oder Bleiben?". Stephan Dünnwald vom bayerischen Flüchtlingsrat hielt dort einen längeren Beitrag, der in überarbeiteter Fassung im Infodienst des bayerischen Flüchtlingsrates Nr. 03/Juni/Juli 2005 abgedruckt ist. Titel: Anmerkungen zur Rückkehr ohne Konzept" .

Widerrufsverfahren gegen anerkannte Afghanen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in Anlehnung an die Beschlüsse der IMK in einem Schreiben an die Außenstellen angekündigt, dass Widerrufsverfahren gegen anerkannte Afghanen eingeleitet werden sollen. Begonnen werden soll zunächst mit alleinstehenden volljährigen männlichen Afghanen im Alter von 18 bis 65 Jahren, die ab dem Jahr 1999 ihre Anerkennung bekommen haben.

Hamburger Ausländerbehörde bereitet die Abschiebung von Ehepaaren nach Afghanistan vor

Nach Medienberichten bereitet die Hamburger Ausländerbehörde nun auch die Abschiebung von Ehepaaren nach Afghanistan vor. Zunächst betroffen sind nach einer Meldung der taz vom 19. Juli 2005 kinderlose Verheiratete, die weniger als 6 Jahre in Deutschland leben. Auch Abschiebungen von Frauen, deren Ehegatten in Afghanistan leben, sind ins Auge gefasst und werden nach Angaben des Sprechers der Ausländerbehörde geprüft. Bislang hat Hamburg nur in wenigen Fällen Abschiebungen vollziehen können, insbesondere weil die Betroffenen Rechtsmittel eingelegt bzw. einen Asylantrag gestellt haben.

Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan

Zahlreiche hochrangige Funktionäre und Berater der aktuellen afghanischen Regierung waren in den frühen neunziger Jahren in Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen verwickelt. Dies vertritt die Organisation Human Rights Watch in einem 133-seitigen Bericht vom 7. Juli 2005 „Blood-Stained Hands: Past Atrocities in Kabul and Afghanistan’s Legacy of Impunity" (Blut an den Händen: Einstige Gräueltaten in Kabul und Straffreiheit für Afghanistans Erblast). Obwohl einige der Täter tot oder untergetaucht seien, würden viele der damals involvierten Anführer heute als Funktionäre in Ministerien arbeiten oder als Berater für den Präsidenten Hamid Karzai. Einige kandidieren für die Parlamentswahlen im September 2005. Andere seien als Kriegsherren tätig oder übten über Gefolgsmänner in öffentlichen Ämtern Macht aus. Human Rights Watch ruft die Regierung von Afghanistan und die internationale Gemeinschaft dazu auf, sich dafür einzusetzen, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und ein Sondergericht einzurichten. Zu den Verantwortlichen zählt der Bericht von Human Rights Watch auch hochrangige Personen, so die Berater von Präsident Karzai, einen seiner beiden Stellvertreter und den inzwischen im Verteidigungsministerium tätigen früheren Chef der Nordallianz Dostum.

Situation der Roma - Gemeinschaften im Kosovo

Ein soeben erschienener Lagebericht der Schweizer Flüchtlingshilfe zur Situation der Roma - Gemeinschaften im Kosovo (Roma / Askhali / ÄgypterInnen) sieht die Problem dieser Gruppen und die sie betreffenden Gefährdungsmomente sehr viel drastischer als viele andere Quellen.

Angst sei für Roma, Ashkali und die sogenannten Ägypter weiterhin eine ständige Begleiterin. Seit den Unruhen im März 2004 säßen diese Menschen auf gepackten Koffern, bereit von einem Augenblick zum nächsten erneut zu fliehen.

Sehr kritisch setzt sich der Bericht mit den Aktivitäten des UNMIK Office of Returns & Communities auseinander, das angeblich die geplante Rückkehr von Ashkali und ÄgypterInnen im voraus überprüfen will. „Die bisherigen Erfahrungen sprechen nicht dafür, dass der UNMIK eine sorgfältige und auf das Individuum bezogene Prüfung überhaupt möglich ist. Sie ist weder personell noch fachlich ausgerüstet, individuelle Gefährdungen festzustellen. Nötig wären Risiko-Assessments, eine aufwendige Methode, um potentielle Bedrohung durch die Nachbarschaft und das künftige Umfeld der RückkehrerInnen erfassen zu können. Weder für Assessments vor der Rückkehr noch für Überprüfungen in der Zeit nach der Rückführung gibt es Budgets bei der Organisation. Auch das UNHCR sah bisher keine Möglichkeit, die Situation der rückgeführten Ashkali abzuklären. Zwar wünscht sich der UNMIK-Chef, dass Kapazitäten der kosovarischen Behörden aufgebaut werden, um solche Personen auf Gemeindeebene aufzunehmen. Dabei handelt es sich jedoch nur um Planspiele, solange die Finanzierungsfragen nicht gelöst werden. (...) So scheinen auch nach den Rückführungen von Ashkali aus Deutschland nach Ferizaj die Zuständigkeiten nur so weit klar zu sein, dass es keine gibt. Nicht einmal der Transport vom Flughafen Prishtina zum Bestimmungsort ist organisiert. Nach der Ankunft führt die Kosovo-Polizei ein Gespräch mit den zurückgeführten Personen, offenbar aber nur, um festzustellen, dass diese angekommen sind. Weder sehen sich die internationalen Organisationen noch die Kosovo-Regierung, noch lokale Stellen imstande, den Zurückgeführten bei Unterbringung, sozialer Unterstützung, medizinischer oder psychologischer Hilfe oder beim Wiederaufbau der zerstörten Häuser beizustehen. (...) Zudem hat die UNMIK selbst keine Möglichkeiten, Wohnraum bereitzustellen. Die Organisation zieht sich weitgehend aus örtlichen Verwaltungsaufgaben zurück, für Obdachlose gibt es eine (theoretische) Zuständigkeit der kosovarischen Gemeindeverwaltungen der Herkunftsgemeinde. Recherchen der Schweizerischen Flüchtlingshilfe zur Frage, was die lokalen Behörden bei obdachlosen (meist albanischen) RückkehrerInnen zu leisten imstande waren, haben gezeigt, dass diese sich in keinem einzigen der untersuchten Fälle in der Lage sahen, substanzielle Hilfe bei der Unterkunft, beim Wiederaufbau oder bei der Lösung sozialer Probleme zu leisten. Internationale Hilfsorganisationen, die nach dem Krieg Wiederaufbauprogramme durchführten, haben sich aus Kosovo zurückgezogen."

Dieser niederschmetternden Bilanz ist von PRO ASYL nur anzufügen, dass die UNMIK-Unzuständigkeit und ihr scheinbarer Dilettantismus nicht Zufall sind. Das Office for Returns and Communities der UNMIK erfüllt mit all seinen Defiziten einen Zweck: Abschiebungen zu legitimieren, indem der Anschein erweckt wird, eine ernsthafte Prüfung der Voraussetzungen fände statt. Und die Abschiebungen wiederum dienen zum Beweis dafür, dass humanitäre Standards soweit entwickelt sind, dass mit Verhandlungen über den Status des Kosovo begonnen werden kann.

Seit 1999 recherchieren der US-amerikanische Journalist und Menschenrechtler Paul Polansky und sein Team im Auftrag der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Menschenrechtslage der Roma-Minderheiten (Roma, Aschkali, "Ägypter") im Kosovo. In mehreren detaillierten Reporten wurden die erbärmlichen Bedingungen, unter denen die meisten noch im Kosovo verbliebenen Roma, Aschkali und "Ägypter" leben müssen, seitdem dokumentiert.

Die aktuelle Stellungnahme enthält die neusten Erkenntnisse des GfbV-Teams im Kosovo aus dem Zeitraum Dezember 2004 bis Mai.

Weitere Berichte zur Situation im Kosovo (u.a. auch zum Gesundheitssystem) finden sich auf der Länderseite der Schweizerischen Flüchtlingshilfe.

10 Jahre nach dem Massaker von Srebrenica

Am 10./11. Juli 2005 jährte sich das Massaker von Srebrenica zum zehnten mal. Truppen der bosnischen Serben töteten bei Massenexekutionen zwischen 7.000 und 8.000 bosniakische Jungen und Männer. Mehrere Offiziere der Armee der Republika Srpska wurden wegen Beteiligung an diesem Genozid vom Internationalen Gerichtshof des ehemaligen Jugoslawien in Den Haag verurteilt. Die Anstifter Karadzic und Mladic haben sich bislang ihrer Verhaftung entziehen können. Anlässlich des Jahrestages des Massakers fanden nicht nur bei Srebrenica sondern auch an anderen Orten Europas Gedenkveranstaltungen statt. Die Heinrich-Böll-Stiftung, Regionalbüro Sarajevo, hat im Mai 2005 ein Buch mit dem Titel „Srebrenica – Erinnerung für die Zukunft" veröffentlicht. Das Buch ist gegen einen Unkostenbeitrag von 5,- € für Versand und Verpackung bei der Heinrich-Böll-Stiftung erhältlich:

Heinrich-Böll-Stiftung
Rosenthaler Str. 40-41
10178 Berlin

Rückkehr in den Irak

In einem Erlass zur Rückkehr irakischer Staatsangehöriger vom 29. Juni 2005 weist das Hessische Innenministerium auf den IMK-Beschluss vom 24. Juni diesen Jahres zurück, demgemäss Abschiebungen auch weiterhin tatsächlich unmöglich sind und nicht absehbar ist, wann mit Rückführungen begonnen werden kann. Duldungen können demgemäss bis Jahresende verlängert werden. Hinsichtlich der Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise wird auf Ausführungen im Asyllagebericht des Auswärtigen Amtes (Stand: Mai 2005) verwiesen. Wir zitieren in diesem Zusammenhang die Grenzschutzdirektion Koblenz (siehe auch weiter unten im Text):

„Irak (Bagdad). Aufgrund der auch weiterhin noch nicht gegebenen Anbindung des Flughafens in Bagdad an den internationalen Flugverkehr sind keine Rückführungen dorthin möglich. Es bestehen wieder vereinzelte Flugverbindungen von Amman nach Bagdad (Royal Jordanian, Iraqi Airways). An- und abfliegende Flugzeuge geraten gelegentlich unter Beschuss durch die militante Opposition. Auf der Flughafenstraße werden regelmäßig Anschläge auf Fahrzeuge verübt. Aufgrund der äußerst prekären Sicherheitslage und mangelnden Personals kann die deutsche Botschaft Bagdad Rückführungen nicht unterstützen.

Es gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. [...]"

In einem Schreiben an einen Rechtsanwalt übermittelt das VG Köln die Leitsätze einer Entscheidung vom 10. Juni 2005 (Aktenzeichen: Az. 18 K 4074/04. A) im Widerrufsverfahren eines irakischen Flüchtlings. Im Unterschied zu anderen Verwaltungsgerichten vermag das VG Köln im Falle des Irak – auch unter Bezugnahme auf die EU-Qualifikationsrichtlinie vom 29. April 2004 und in vernünftiger Interpretation der sogenannten Wegfall der Umstände Klausel des Artikels 1c (5) der Genfer Flüchtlingskonvention – keine Veränderung der Situation im Irak zu sehen, die einen Widerruf der Asylanerkennung rechtfertigt. Die Feststellung des Wegfalls der Verfolgungsgefahr setze einen grundlegenden, stabilen und dauerhaften Charakter der Veränderungen voraus. Sie sei nicht nur spiegelbildlich auf den Wegfall der ursprünglich verfolgungsbegründenden Umstände beschränkt. Angesichts der instabilen Lage im Irak könne von einer dauerhaften und stabilen Änderung der Verhältnisse nicht ausgegangen werden. Der Regimewechsel reiche nicht aus.

Menschenrechtssituation in der Türkei

Angesichts der in jüngster Zeit zu beobachtenden Tendenz, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ebenso wie einige deutsche Verwaltungsgerichte die Reformen in der Türkei zum Anlass nehmen, um die Menschenrechtssituation in der Türkei pauschal als unproblematisch darzustellen, nimmt die deutsche Sektion von amnesty international in einer Länderkurzinfo zu einigen zentralen Problembereichen Stellung.

Sammelabschiebung von ca. 70 Flüchtlingen aus der Türkei über Düsseldorf

Abschiebungsvollzug radikal. Am 28. Juni 2005 wurden im Rahmen einer Sammelabschiebung ca. 70 Flüchtlinge aus der Türkei über Düsseldorf abgeschoben. Der Flüchtlingsrat NRW e.V. hat mit Datum vom 7. Juli 2005 eine Falldokumentation über die Abschiebung von sechs Familien/Personen veröffentlicht. Sie zeigt, dass das Herausholen aus Psychiatrien, das Auseinanderreißen von Familien bei der Abschiebung und die Übergehung von Attesten zur Reisefähigkeit an der Tagesordnung sind. Der Flüchtlingsrat hat den nordrhein-westfälischen Innenminister um Auskunft zu den Vorfällen gebeten.

Gefährdungslage für Bundesgrenzschutzbeamte bei der Abschiebungsbegleitung

Die Gefährdungslage für Bundesgrenzschutzbeamte bei der Abschiebungsbegleitung ist eine Sache, die Rückkehrgefährdung für abzuschiebende ausländische Staatsangehörige wohl eine Andere. Ein Schreiben der Grenzschutzdirektion Koblenz an das Bundesministerium des Innern stellt die Situation der Staaten, für die tatsächliche Abschiebungshindernisse bestehen bzw. bestanden, mit Stichtag 23. Mai 2005 dar (Auszug):

Afghanistan (Kabul). Kabul ist wieder an den Internationalen Flugverkehr angebunden und wird u.a. durch die Luftverkehrsgesellschaften Pakistan International Airlines und Ariana Afghan Airlines angeflogen. Aufgrund der aktuellen Lage in Afghanistan sind begleitete Rückführungen zurzeit nur mit luftverkehrsgesellschaftseigenen Sicherheitsbegleitern möglich.

Bisher konnten vereinzelte durch Sicherheitspersonal der Ariana Afghan Airlines und der Pakistan International Airlines begleitete Rückführungen afghanischer Staatsangehöriger von Frankfurt/Main nach Kabul vollzogen werden.

Es gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. [...]

Côte d’Ivoire (Abidjan). Nach vorheriger Absprache mit der Botschaft in Abidjan und unter Beachtung gewisser Sicherheitsmaßnahmen (Benutzung nur von regulären Taxen, Verbleiben im Hotel) sind vereinzelt begleitete Rückführungen möglich. Den begleitenden Beamten wird nahe gelegt, das Land möglichst sofort wieder zu verlassen, statt in Abidjan zu übernachten. Außer dem täglichen Flug der Luftverkehrsgesellschaft Air France von Paris nach Abidjan fliegt auch die belgische Luftverkehrsgesellschaft SN Brussels Abidjan dreimal wöchentlich, Montag, dienstags und donnerstags an. Der Rückflug ist jeweils am gleichen Tag.

Guinea-Bissau (Bissau). Aufgrund mangelnder adäquater Fluganbindungen sind durch den Bundesgrenzschutz begleitete Rückführungen nach Guinea-Bissau derzeit nicht möglich. Die bestehende Flugverbindung mit Air Portugal machte eine Übernachtung in Lissabon erforderlich. Erfahrungsgemäß werden entsprechende Durchbeförderungsersuchen seitens der portugiesischen Behörden abschlägig beschieden.

Eine weitere innerafrikanische Verbindung mit der Luftverkehrsgesellschaft Air Senegal International scheidet aus, da keine Mitnahmebestätigung für die Rückzuführenden zu erhalten ist. [...]

Irak (Bagdad). Aufgrund der auch weiterhin noch nicht gegebenen Anbindung des Flughafens in Bagdad an den internationalen Flugverkehr sind keine Rückführungen dorthin möglich. Es bestehen wieder vereinzelte Flugverbindungen von Amman nach Bagdad (Royal Jordanian, Iraqi Airways). An- und abfliegende Flugzeuge geraten gelegentlich unter Beschuss durch die militante Opposition. Auf der Flughafenstraße werden regelmäßig Anschläge auf Fahrzeuge verübt. Aufgrund der äußerst prekären Sicherheitslage und mangelnden Personals kann die deutsche Botschaft Bagdad Rückführungen nicht unterstützen.

Es gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. [...]

Palästinensische Gebiete (Gaza/Westbank). Die Sicherheitslage in den Palästinensischen Gebieten ist nach wie vor angespannt. Große Teile des Gebietes sind durch Israel besetzt und zum Teil gesperrt worden. Des Weiteren ist der Flughafen in Gaza aufgrund von Zerstörungen für den Flugverkehr unverändert nicht nutzbar.

Begleitete Rückführungen mit PVB des BGS sind aufgrund des bestehenden Sicherheitshinweises des Auswärtigen Amtes in die Palästinensischen Gebiete nicht möglich.

Somalia. Grundsätzlich sind nach Erkenntnissen des Auswärtigen Amtes begleitete Rückführungen nach Somalia lediglich nach Hargeisa in Nordwestsomalia (Somaliland) möglich. Die Fluggesellschaft Ethiopian Airlines bietet dorthin eine regelmäßige Fluganbindung, die jedoch aufgrund eines mehr als 14-stündigen Transitaufenthaltes in Addis Abeba nicht für begleitete Rückführungen geeignet ist.

Auch in die restlichen Landesteile von Somalia sind wegen unzureichender Fluganbindungen sowie der Verhältnisse in den einzelnen Clangebieten (u.a. Gefährdung der Begleitbeamten sowie finanzielle Forderungen) begleitete Rückführungen weiterhin nicht möglich.

Es gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Sierra Leone (Freetown): Die deutsche Botschaft in Freetown ist am 01. Dezember 2003 als Kleinstvertretung mit einer entsandten Beamtin als Geschäftsträgerin wieder eröffnet worden. Die operative Arbeit der Kleinstbotschaft Freetown ist daher im Rechts- und Konsularbereich nur beschränkt möglich. Zur Anbindung des internationalen Flughafens in Freetown liegen folgende Erkenntnisse vor:

Der internationale Flughafen Lungi liegt auf einer Halbinsel, die zurzeit praktisch nur mit einem Helicopter-Shuttle aus der Stadt Freetown selbst zu erreichen ist. Zugang über den Landweg und die Fährverbindung stellen wegen der mehrstündigen Fahrzeit keine Alternative dar.

Die Kosten pro einfachem Flug mit dem Helicopter betragen 35 US-$.

Aufgrund der geschilderten Sachlage bittet das Auswärtige Amt von der Unterstützung der Kleinstbotschaft Freetown in Rückführungsangelegenheiten nur im Ausnahmefall Gebrauch zu machen und hierüber das Referat 508 mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zu informieren.

Im Einzelfall könnte die belgische Luftverkehrsgesellschaft SN Brussels für eine begleitete Rückführung in Betracht kommen, da die Begleiter mit einem direkten Umkehrflug zurückkehren können (ansonsten wären drei Übernachtungen erforderlich.) [...]

Togo. Aufgrund eines bestehenden Sicherheitshinweises für Togo werden begleitete Rückführungen nach Togo derzeit nur mit direkten Umkehrflügen durchgeführt. ..."

Erlasse zur Abschiebungshaft werden in NRW systematisch ignoriert

Erlasse zur Abschiebungshaft werden in Nordrhein-Westfalen systematisch ignoriert. Dies behauptet der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V." in einer Pressemitteilung vom 13. Juli 2005 mit der Überschrift Ausländerbehörden tanzen dem Innenministerium auf der Nase herum" . Seit 1996 gebe es zwar in Nordrhein-Westfalen eine Richtlinie, die regelt, unter welchen Bedingungen Ausländer in Abschiebehaft genommen werden dürften. Die Vorgaben würden jedoch in vielen Fällen missachtet. Die Missstände werden im einzelnen aufgelistet.

Von Familie getrennt in die Türkei abgeschoben

In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni hat ein Greiftrupp der Segeberger Ausländerbehörde den nach Angaben des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein schwer traumatisierten Kurden Murat Savas aus stationärer Behandlung in einer psychiatrischen Klinik in Ricklingen herausgeholt und von seiner Familie getrennt in die Türkei abgeschoben. In einer Presseerklärung vom 1. Juli 2005 kritisiert der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein den Vorgang als Fortsetzung einer restriktiven, gegen kranke ausreisepflichtige Menschen gezielten Vollstreckungspraxis.

Aufruf zur Demonstration am Abschiebelager in Bramsche-Hesepe

Zu einer öffentlichen gewaltfreien Inspektion und Demonstration am Abschiebelager in Bramsche-Hesepe rufen das Komitee für Grundrechte und Demokratie und das Anti-Lager-Netzwerk für den 24. September 2005 auf. Bei Bramsche-Hesepe handelt es sich um eines der nunmehr auch im Zuwanderungsgesetz festgeschriebenen Ausreiselager. Die Situation der dort zwangsuntergebrachten Menschen schildert der Aufruf.

Mit der gewaltfreien öffentlichen Inspektion soll die staatlich gewollte Isolation und Desintegration der Flüchtlinge wenigstens für einen Tag unterbrochen werden.

Vom bayerischen Gefängnis ins slowenische Gefängnis – die Erfahrungen der Flüchtlingsfamilie Avdija in Bayern

Die Rücküberstellungen von Asylsuchenden in andere EU-Staaten auf der Basis der sogenannten Dublin II-Verordnungen nehmen zu. Auf humanitäre Belange wird kaum Rücksicht genommen. Aus Bayern wurde die Familie Avdija trotz bei der Mutter nachgewiesener Traumatisierung und zweier Suizidversuche nach Slowenien abgeschoben. Unter der Überschrift Vom bayerischen Gefängnis ins slowenische Gefängnis – die Erfahrungen der Flüchtlingsfamilie Avdija in Bayern" beschreibt der Religionspädagoge Erwin Bartsch die Ereignisse. Auch hier geschieht wieder, was in der letzten Zeit Standard zu werden droht: das Herausholen aus einer psychiatrischen Station eines Krankenhauses. Der bayerische Flüchtlingsrat unternahm am 20. und 21. Juli 2005 eine Recherchereise nach Ljubljana, um die Situation der Familie Avdija in Slowenien zu untersuchen und dokumentiert den Ablauf der Abschiebung und die Situation der Familie in Slowenien in einer Pressemitteilung vom 26. Juli 2005 . Auch die Antwort des Bayerischen Innenstaatssekretärs Georg Schmid ließ nicht lange auf sich warten.

Flüchtlingsfrauen – verborgene Ressourcen

Die Ressourcen von Flüchtlingsfrauen werden in Deutschland wenig wahrgenommen und genutzt. Dies ist einer der Ergebnisse einer vom Deutschen Institut für Menschenrechte veröffentlichten Studie „Flüchtlingsfrauen – verborgene Ressourcen". Die Autorinnen Fadia Foda und Monika Kadur haben sich im Rahmen eines empirischen Forschungsprojektes über die berufliche Situation von Flüchtlingsfrauen damit auseinandergesetzt, welchen Bildungs- und Ausbildungshintergrund Flüchtlingsfrauen aus unterschiedlichen Herkunftsregionen haben, welche Berufserfahrungen und Kompetenzen vorhanden sind und welche Hürden dann beim tatsächlichen Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt bestehen. Die Autorinnen geben Empfehlungen ab, wie die berufliche Integration von Flüchtlingsfrauen verbessert werden könnte. Bislang verfügen weder Arbeitsämter noch Handwerkskammern über die Instrumentarien, um die Ressourcen dieser Personengruppe feststellen zu können und einen Qualifikationstransfer zu begleiten.

Andreas Schwantner, ai-Flüchtlingsbeauftragter in Hessen, hat eine aktualisierte Version einer Übersicht über die Härtefallkommissionen in den Bundesländern (Stand 7. Juli 2005) veröffentlicht.

Merkblatt für die ärztliche Prüfung der Reisefähigkeit vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer

Ein interessantes Merkblatt für die ärztliche Prüfung der Reisefähigkeit vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer dient in Niedersachsen dazu, Ärzte, die man mit der Prüfung der Reisefähigkeit von Personen beauftragen will, deren Abschiebung bevorsteht, zu informieren bzw. zu suggerieren, dass es Reiseunfähigkeit, reduziert auf die bloße Flugtauglichkeit, in der Regel ohnehin nicht geben kann. Es wird versucht, den Prüfungsauftrag auf die Frage zu reduzieren, ob aufgrund der geltend gemachten gesundheitlichen Gründe durch den Vorgang der Abschiebung (im wesentlichen die Flugreise) eine erhebliche Gefahr für Gesundheit oder Leben zu befürchten ist. Ärzten, die dagegen möglicherweise Bedenken der ärztlichen Ethik hegen, wird dann bedeutet, dass es ihnen selbstverständlich unbenommen sei, sich zu gravierenden gesundheitlichen Gefahren im Zielstaat unter „sonstige zu beachtende Besonderheiten" zu äußern. Die Behauptung, die Ausländerbehörde werde dann in diesem Fall dem Ausländer „unverzüglich seine rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen, durch Anerkennung eines Abschiebehindernisses doch noch ein Aufenthaltsrecht zu erhalten", stößt bei Kennern der niedersächsischen Abschiebungspraktiken auf Unglauben. Eventuell noch vorhandene Hemmungen werden mit dem Hinweis auf die Verantwortung des Gesetzgebers beseitigt:

„Bitte, beachten Sie: Die mit einer Abschiebung gegen den Willen des Betroffenen stets zwangsläufig verbundenen psychischen Belastungen waren dem Gesetzgeber bekannt. Das Gesetz nimmt sie in Kauf; sie allein dürfen nicht zum Verzicht auf die Abschiebung führen."

Sonderheft zu Problemen der Gesundheit und Beschäftigung für Flüchtlinge

Gefördert im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative Equal setzt sich SpuK, das Projekt „Sprache und Kultur" mehrerer niedersächsischer Träger mit Problemen der Gesundheit und Beschäftigung für Flüchtlinge auseinander. Als Sonderheft Nummer 107 der Zeitschrift des Flüchtlingsrats – Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachsen – ist im Juni 2005 eine Broschüre zum Projekt erschienen. Sie enthält Empfehlungen, wie die Projekterfahrungen im Rahmen von Regelangeboten berücksichtigt und umgesetzt werden können. Die Broschüre kann bezogen werden beim: Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e.V., Langer Garten 23 B, 31137 Hildesheim, Tel. 05121-102686/87, Fax: 05121/31609, E-Mail: gesundheit@nds-fluerat.org

Arbeitsverbote und andere Sanktionen

In einem Schreiben an den bayerischen Innenminister Dr. Günther Beckstein vom 20. Juni 2005 hat Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly auf das Problem von etwa siebzig langzeitgeduldeten Eritreern und Äthiopiern hingewiesen, die nach wie vor keine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz erhalten und zum Teil mit Arbeitsverboten überzogen werden. Ihnen wird vorgeworfen, ihre Passlosigkeit verschuldet ohne an der Passbeschaffung nicht ausreichend mitgewirkt zu haben. Der betroffene Personenkreis werde auch mit Arbeitsverboten und anderen Sanktionen nicht dazu gebracht werden, seiner Ausreiseverpflichtung freiwillig nachzukommen. Die Beispiele, die OB Maly zu den Passbeschaffungsbemühungen der Betroffenen anführt, sind allerdings eher geeignet, den Eindruck zu erwecken, dass die Betroffenen die Passlosigkeit nicht verschuldet haben. Demgemäss könnte der Oberbürgermeister selbst handeln und seine Verwaltung veranlassen Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen. Der Nürnberger Rechtsanwalt Musiol wirft in einer Pressemitteilung dem OB vor, sein Brief an Beckstein sei Propaganda. Fast gleichzeitig verfasse seine Verwaltung Schriftsätze, in denen die Arbeitsverbote gerechtfertigt würden und suggeriert werden, die Betroffenen hätten sich nach Deutschland begeben, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten, zum Beispiel im Fall einer Frau, die sechs Jahre lang in Nürnberg versicherungspflichtig gearbeitet hat.

Das Recht des statuslosen Kindes auf Bildung

Ralf Fodor und Dr. Erich Peter haben im Auftrag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ein Gutachten angefertigt zum Thema Aufenthaltsrechtliche Illegalität und soziale Mindeststandards – das Recht des statuslosen Kindes auf Bildung". Das Gutachten kommt zu folgenden Ergebnissen:

- Statuslose Kinder haben einen Anspruch auf den Besuch einer öffentlichen Grund- und Hauptschule, nicht aber auf den Besuch eines Kindergartens.

- Weder Schulleiter noch die Leitungen von Kindergärten in freier Trägerschaft unterliegen der Mitteilungspflicht gemäß § 87 Aufenthaltsgesetz. Leiter von Kindergärten in öffentlicher Trägerschaft unterliegen der Mitteilungspflicht, wenn sie bei der Aufnahme eines Kindes Kenntnisse über ausländerrechtlich relevante Umstände erlangen.

- Schulleiter machen sich nicht gemäß § 96 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt schuldig. Bei dem Leitungspersonal von Kindergärten kommt es auf die Gesamtumstände des Einzelfalls an.

Datenbereinigung im Ausländerzentralregister

Im Rahmen einer Datenbereinigung wurde die Zahl der im Ausländerzentralregister erfassten Ausländer von 7,3 Millionen im Jahre 2003 auf nunmehr 6,7 Millionen zum Jahresende 2004 korrigiert. Eine Korrektur um 618.000 Personen weist auf Mängel der bisherigen statistischen und der Meldevorgänge hin. Seit Jahresbeginn führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Ausländerzentralregister, das laut Pressemitteilung vom 29. Juni 2005 nun in Kooperation mit den beteiligten Ausländerbehörden für eine Verbesserung der Datenqualität sorgen will.

Ausländerbehörden führen „Sicherheitsgespräche"

Im Zuge der Terrorismusbekämpfung führen die Ausländerbehörden zunehmend sogenannte „Sicherheits-gespräche" durch. Die Praxis ist undurchsichtig. Die Handhabung und die entsprechenden Vorladungsschreiben erzeugen bei den Betroffenen ein Gefühl der Unsicherheit, zumal in einigen Bescheiden darauf hingewiesen wird, dass ein Nichtmitwirken zur Ausweisung führen könnte und in Aussicht gestellt wird, bei unentschuldigter Nichtteilnahme könnten Kosten in Rechnung gestellt werden. Eine Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt nicht. Zu den Fragen, die sich zu diesen ausländerrechtlichen Sicherheitsgesprächen ergeben, hat Rechtsanwalt Hubert Heinhold (München) am 19. Juli 2005 Stellung genommen , nachdem die Angelegenheit zuvor Gegenstand einer mündlichen Verhandlung beim Bayerischen Verwaltungsgericht München am 14. Juli 2005 gewesen war. Die Situation lässt sich wie folgt zusammenfassen:

„1) Formlose Aufforderungen, zum Sicherheitsgespräch zu erscheinen, begründen keine Verpflichtung der Betroffenen. Die Nicht-Befolgung hat keine Konsequenzen. Wenn überhaupt kann erst eine förmliche Anordnung unter Androhung von Zwangsmitteln solche nach sich ziehen.

2) Erscheint der Betroffene nicht zum Sicherheitsgespräch, kann eine Ausweisung nicht allein hierauf gestützt werden.

3) Der Betroffene braucht bei dem Sicherheitsgespräch jedenfalls keine Angaben machen, mit denen er sich selbst oder einen der in § 52 StPO genannten Angehörigen einer Straftat bezichtigen müsste. Hierüber ist er zu belehren."

Flüchtlinge aus Turkmenistan

Flüchtlinge aus Turkmenistan gibt es in der Bundesrepublik bislang nur wenige. Ein Bericht von amnesty international Turkmenistan: Unterdrückung anderer Meinungen und der Religionsfreiheit hält an" weist jedoch sowohl auf die katastrophale Menschenrechtssituation in Turkmenistan hin als auch auf die Gefahr, dass abgelehnte Asylsuchende, die zwangsweise abgeschoben werden, in Turkmenistan Opfer von willkürlicher Haft, Folter, Misshandlungen und Gefängnisstrafen nach unfairen Prozessen sein könnten. Die deutsche Übersetzung des amnesty-Berichtes ist nicht amtlich. Verbindlich ist das englische Original.

Menschenrechtsverletzungen in Togo

Die Zahl der Menschen, die aus Togo nach dem Wahlbetrug des Regimes und der folgenden Verfolgungswelle geflohen sind, ist weiter gestiegen. Aus einer Presseerklärung des UN News Service vom 1. Juli ergibt sich, dass inzwischen 38.000 Menschen in Ghana und Benin Zuflucht gesucht haben. Überwiegend werden die Flüchtlinge in beiden Staaten von Verwandten, Freunden und anderen Gastfamilien aufgenommen, die zum Teil durch UNHCR und Nichtregierungsorganisationen unterstützt werden. Ein aktueller amnesty international-Bericht mit dem Titel „Togo : Will history repeat itself? dokumentiert die Menschenrechtsverletzungen in Togo nach dem Wahlbetrug.

Katastrophale Situation im nigerianischen Polizeigewahrsam

Einen Bericht zur katastrophalen Situation im nigerianischen Polizeigewahrsam hat Human Rights Watch veröffentlicht. Der 76-seitige Bericht „Rest in Pieces’: Police Torture and Deaths in Custody in Nigeria," (Ruhe in Stücken: Folter und Tod in Polizeigewahrsam in Nigeria) stützt sich auf Interviews mit über 50 Opfern und Augenzeugen. Es ist die erste umfassende Untersuchung zu diesem Thema und dokumentiert brutale Folterungen und Misshandlungen in Polizeigewahrsam, der für Dutzende Menschen den Tod bedeute. Auszüge aus dem Bericht finden sich in der Pressemitteilung von HRW vom 27. Juli 2005.

Informationsfreiheitsgesetz hat den Bundesrat passiert

Das Informationsfreiheitsgesetz hat den Bundesrat passiert und wird damit zum Januar 2006 in Kraft treten. Ein Bündnis von Journalisten- und Bürgerrechtsgruppen hat diesen Schritt in Richtung Informationsfreiheit nachdrücklich begrüßt . Mit dem Gesetz wird für die öffentlichen Stellen des Bundes ein Informationszugangsrecht eingeführt. Bürger können Einsicht in Verwaltungsakten nehmen oder Kopien der entsprechenden Unterlagen beantragen – ohne persönlich betroffen zu sein oder den Antrag begründen zu müssen. Kollidiert das Informationsinteresse mit anderen Rechtsgütern, dann hat die Behörde eine Begründungspflicht, wenn sie die Informationen nicht zur Verfügung stellen will.

Auswahl der Firma Sodexho als Catering-Firma kritisiert

Die Initiative gegen das Chipkartensystem hat die für die Ausrichtung des Katholischen Weltjugendtags 2005 verantwortlichen Gremien wegen der Auswahl der Firma Sodexho als Catering-Firma kritisiert. Neben dem normalen Catering für die beiden letzten und den jetzigen Weltjugendtag und der Bewirtschaftung von Krankenhäusern vertreibe Sodexho diskriminierende Gutscheine und Chipkarten, mit denen Asylbewerber beim Einkauf eingeschränkt würden und verköstige Soldaten im Einsatz. Man wünsche sich eine transparente innerkirchliche Diskussion mit dem Ziel eines Boykotts von Firmen, die von den Leiden gesellschaftlich Benachteiligter profitierten. Eine Stellungnahme des Weltjugendtagsbüros gab es nicht.

Während ein zweimonatiger Boykott gegen die Lieferung von Essenspaketen in einer Münchner Flüchtlingsunterkunft zu Ende geht und das Bayerische Sozialministerium wohl als Reaktion auf die Proteste auf ein sogenanntes Bestellsystem ausweichen will, gibt es jetzt Proteste gegen die Versorgung mit Sachleistungen und Lebensmittelpaketen im Sammellager Landsberg. Näheres findet sich bei der Karawane München.

Bleiberecht von Kindern und Jugendliche

Auf einen Offenen Brief der Europa-Abgeordneten Gisela Kallenbach zum Bleiberecht von Kindern und Jugendlichen gab es bisher zwei Rückmeldungen.

Wir dokumentieren die Antworten der CDU-Bundesgeschäftsstelle und aus dem Innenministerium Schleswig-Holsteins .

SchülerInnendemo unter dem Motto „Hiergeblieben – Für das Bleiberecht von SchülerInnen"

Am 14. Juli 2005 fand in Frankfurt/M eine SchülerInnendemo unter dem Motto „Hiergeblieben – Für das Bleiberecht von SchülerInnen" statt. Mehrere hundert Teilnehmer setzen sich mit Sprechchören, Plakaten, Reden etc. für ihre von Abschiebung bedrohten MitschülerInnen ein. Die Aktionen der Frankfurter SchülerInnen machen Mut und geben Anstoß, sich bundesweit für ein Bleiberecht der von Abschiebung bedrohten SchülerInnen einzusetzen! Bilder und Videos von der Demo finden sich auf den Seiten des Jugendnetz Wetzlar.

Beckstein wünscht sich mehr Migranten bei der Polizei

Bayern will mehr Migranten als Beamte" titelte die Frankfurter Rundschau vom 21. Juni 2005. Manchmal war tatsächlich in den letzten Jahren der Eindruck entstanden, in Bayern gebe es mehr Beamte als Migranten. Doch ist dies keine Ankündigung eines überraschenden Vorstoßes des Bayerischen Innenministers Günter Beckstein für eine an der bayerischen Beamtenquote orientierte Neueinwanderung. Im weiteren Verlauf des Rundschauartikels klärt sich die Sachlage: Beckstein wünscht sich mehr Migranten bei der Polizei. So missverständlich ist die deutsche Sprache gelegentlich. Allerdings ist auch die so klargestellte Becksteinsche Idee nützlich, weil sie auf ein Defizit verweist, das allerdings nicht nur in Bayern besteht. Seit 1993 sind nach Becksteins Angaben nur 83 Migranten in die bayerische Polizei übernommen worden.

IOM-Büro migriert nach Nürnberg

Das deutsche IOM-Büro migriert nach Nürnberg. Wer die neue Besucheradresse liest, weiß, dass jetzt zusammen wächst, was zusammengehört. In der Frankenstraße 210 sitzt auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Trotz der Synergieeffekte im Rahmen des vom Bundesinnenminister Otto Schily und dem Bundesamtspräsidenten propagierten One-Stop-Government firmieren beide Fachorganisationen für globale Migrations- und Fluchtkontrolle getrennt. Wir werden unsere Leser darüber auf dem laufenden halten, wenn im Zuge dieser fortschreitenden Kontraktionslogik eine bundesweite Konzentration aller einschlägigen Aktivitäten und Organisationen unter der Hausanschrift: Alt Moabit 101 d, 10559 Berlin stattfinden sollte.

Europa

Die Innenminister von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, der Niederlande, Österreichs und Spaniens haben am 27. Mai 2005 in Prüm (Eifel) einen „Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration geschlossen", der allerdings noch ratifiziert werden muss. Stefan Keßler vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst hat die deutsche Fassung von Kapitel IV des Vertrages übermittelt, der sich mit Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration befasst. In diesem Kapitel wird weitgehend zwischenstaatlich das festgeschrieben, was nationalstaatlich geregelt oder in der Grauzone schon an der Tagesordnung ist, so der Einsatz von Dokumentenberatern, die in Staaten, die als Ausgangs- oder Transitstaaten illegaler Migration eingestuft werden, gefälschte Dokumente erkennen und entsprechende Schulungen durchführen sollen. Über die so gewonnenen Erkenntnisse informieren sich die Vertragsparteien künftig regelmäßig über Erkenntnisse zur illegalen Migration „auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts", was auch immer diese Formulierung bedeuten soll. Geht es um die Beachtung des Datenschutzes, sollte man sich deutlicher ausdrücken können.

Künftig sollen diese Aktivitäten eben so koordiniert im Rahmen eines Netzes durchgeführt werden wie der Einsatz von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen. Sogenannte Liaison-Beamte gibt es bereits jetzt bei einer Reihe deutscher Auslandsvertretungen. Artikel 23 regelt die gegenseitige Unterstützung bei Rückführungen (Abschiebungen) unter Berücksichtigung einer Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 29. April 2004 zur Organisation von Sammelflügen zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen. Schon längst gibt es die hier angesprochenen EU-Charterflüge. Auffällig ist: Während man sich nach dem Wortlaut des Vertrages über die Begleitung der rückzuführenden Personen und die Sicherheitsmaßnahmen verständigen will, werden die Grenzen der anzuwendenden Methoden nicht gemeinsam festgelegt oder gar konkret beschrieben – im Gegenteil: Der Vertragsstaat, durch dessen Hoheitsgebiet hindurch zurückgeführt bzw. abgeschoben werden soll, entscheidet über die Rückführung, die Durchführungsbestimmungen und wendet nach seinem innerstaatlichen Recht die zulässigen Zwangsmittel an. Damit könnten Bundesgrenzschutzbeamte künftig in dem Dilemma stecken, an Abschiebungsflügen teilzunehmen, bei denen die Partnerstaaten Zwangsmittel anwenden, die nach deutschen Vorschriften nicht zulässig wären. Es ist zu befürchten, dass damit die deutschen Bestimmungen über die Abschiebung auf dem Luftweg mit ihrem Motto „keine Abschiebung um jeden Preis" Makulatur werden.

Anfang Juni hatte die Europäische Union den Startschuss für ihre umstrittene Zusammenarbeit mit Libyen in der Flüchtlingspolitik gegeben (vgl. Presseerklärung von PRO ASYL vom 1. Juni 2005). Die Innenminister der 25 EU-Staaten hatten sich bei einem Treffen in Luxemburg auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Der Beschluss sah einen Dialog mit der Regierung in Tripolis vor, um zu einer "konkreten Kooperation" in Einwanderungsfragen zu kommen. Bei einem Besuch wurden nun konkrete Schritte vereinbart und ein Aktionsplan verabschiedet. Inzwischen ist bekannt, dass die EU Libyens Grenzpolizisten ausbildet. Die sollen im Vorfeld afrikanische Einwanderer abfangen. Neben Libyen wird auch Marokko in die Politik der EU eingebunden, als Druckmittel dient der Konflikt um die Westsahara. Ralf Streck hat die Maßnahmen der EU in einem Artikel mit der Überschrift „Libyen wird Vorposten der EU" zusammengefasst.

Die neue Grenzschutz-Agentur der Europäischen Union in Warschau hat ihre Arbeit aufgenommen. Hauptaufgaben der neuen Behörde werden zunächst die Risikoanalyse sowie die Harmonisierung der Aus- und Fortbildung von Grenzschützern sein. Die Agentur soll auch die gemeinsame Abschiebung von Menschen aus Drittstaaten koordinieren.

Österreich

Das österreichische Parlament hat ein neues Asylgesetz verabschiedet. Die Abgeordneten der konservativen Regierungskoalition und die oppositionellen Sozialdemokraten stimmten für die umstrittene Vorlage, Die Grünen dagegen. Menschenrechtsaktivisten erklärten, das Gesetz strafe Menschen, die vor Krieg und Diktatur geflohen seien. Besonders in der Kritik stehen die weitreichenden Befugnisse der Behörden zur Inhaftnahme von Asylsuchenden und der unzureichende Datenschutz. Das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) kritisierte in einer Presseerklärung , dass die Behörden künftig persönliche Informationen über einen Asylsuchenden in sein Heimatland weiterleiten können. Die Menschenrechtsorganisation „SOS Mitmensch" hat der österreichischen Innenministerin eine Wette über die Verfassungskonformität des Gesetzes angeboten.

Griechenland

Ein neues Ausländergesetz in Griechenland verschlechtert die Situation von Migranten. Die Tageszeitung jungewelt interviewte Eva Fakinou (Rechtsanwältin und Mitglied im griechischen „Netzwerk zur Unterstützung von Flüchtlingen und Migranten" zum Inhalt und den olgen der neuen Gesetzgebung.

Schweiz

Der Menschenrechtsverein augenauf weist in seinem neuesten Bulletin darauf hin, dass in Zukunft Abkommen mit afrikanischen Staaten über die Rückübernahme von Asylsuchenden nicht mehr publiziert werden sollen. Mit diesem Schritt möchte Justizminister Blocher verhindern, dass ein Abkommen aufgrund von öffentlichem Druck scheitert, wie im März 2003 mit dem Senegal geschehen (vgl. Infoservice 76).

augenauf kommentiert den Vorgang so: „Da nun aber in Migrationsfragen keine demokratische Öffentlichkeit gefragt ist, verlegt man sich lieber auf Geheimdiplomatie."

Weitere interessante Europa-Meldungen finden sich auch im aktuellen Asyl-Magazin.

Liste


 

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