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vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
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Infoservice Nr. 101 - Juni 2005 |
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INHALT
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PRO ASYL hat sich im Vorfeld der Innenministerkonferenz am 23. und 24. Juni in Stuttgart mit Bitten und Forderungen an die Konferenz gewendet. Konkrete Anliegen wurden hinsichtlich der Flüchtlinge aus Afghanistan, Kosovo, Tschetschenien, Togo und dem Irak vorgetragen. In diesen Fällen hält es PRO ASYL für erforderlich, dass von zwangsweisen Rückführungen abgesehen wird und sinnvolle Aufenthaltsregelungen hierzulande getroffen werden. Da die Praxis gezeigt hat, dass das Zuwanderungsgesetz in der großen Mehrzahl der Fälle nicht zur Abschaffung von Kettenduldungen führt, hat PRO ASYL die IMK erneut zu einer konstruktiven Befassung mit einer allgemeinen Bleiberechtsregelung aufgefordert. Als enttäuschend hat PRO ASYL in einer Presseerklärung
vom 24. Juni 2005 die Ergebnisse der Innenministerkonferenz
in Stuttgart gewertet. Ein überraschenderweise kurzfristig von
Bundesinnenminister
Otto Schily vorgeschlagenes Bleiberecht für seit vielen Jahren in Deutschland
lebende Kinder und ihre Familien, unterstützt von den Innenministern mehrerer Bundesländer,
fand keine Mehrheit. Verwiesen wurde von maßgeblichen Unionspolitikern stattdessen auf die
Möglichkeit, die Härtefallregelung des Aufenthaltsgesetzes zur Lösung solcher Fälle
in Anspruch nehmen zu können oder Verbesserungen im Rahmen eines 2. Änderungsgesetzes
zum Aufenthaltsgesetz zu betreiben. Beides sind keine realistischen Optionen. Angesichts der Größe
der betroffenen Personengruppe – Bundesinnenminister Schily ging von bis zu 40.000 nach seiner
Vorstellung Bleibeberechtigten aus – würde die strukturelle Überlastung der Härtefallkommissionen
fortgeschrieben. Die Härte für die Betroffenen besteht regelmäßig im Faktum
des langjährigen Aufenthaltes und der erfolgten Integration. Diverse Innenminister hatten
in den letzten Monaten erklärt bzw. in Erlassen geregelt, dass die bloße Länge
des Aufenthaltes kein Härtefallkriterium sei. Otto Schilys Vorstoß für ein Bleiberecht
mag wahlkampfbedingt und schlecht vorbereitet gewesen sein. Dennoch bleibt die Kritik an der Blockadehaltung
der Innenminister der unionsregierten Bundesländer. Hinsichtlich einer Bleiberechtsregelung
für Kinder und Jugendliche gilt weiter das Prinzip: Kinder haften für ihre Eltern.
Zeitgleich zur Innenministerkonferenz in Stuttgart veranstaltete der Flüchtlingsrat NRW eine Mahnwache am Düsseldorfer Flughafen. Dort sollte am 23. Juni 2005 eine Abschiebeflug nach Pristina erfolgen. In einem Grußwort äußerte sich die grüne Europa-Parlamentarierin und frühere UN-Bürgermeisterin in Pec, Gisela Kallenbach zur Lage im Kosovo. Sämtliche Berichte von renommierten Institutionen in den letzten Wochen würden einstimmig »die fragile politische Situation und die gegenwärtige Spannung im Land« bestätigen. Fotos und den Redebeitrag von Herbert Leuninger bei der Mahnwache finden sich hier.
Ein Bündnis aus Wohlfahrtsorganisationen, Richter- und Anwaltsvereinigungen sowie Menschenrechtsorganisationen unter Einschluss von PRO ASYL hat am 16. Juni 2005 in Berlin ein gemeinsames
„Memorandum zur derzeitigen Situation des deutschen Asylverfahrens" vorgestellt. Das Asylverfahren befindet sich in einem ständigen Prozess des Verfalls, so amnesty international, der Paritätische Wohlfahrtsverband und PRO ASYL in einer
Presseerklärung vom 16. Juni 2005 . Die deutsche Praxis, Asylbegehren zu behandeln, widerspreche verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben. Das Verfahrensklima in Deutschland sei von einer verhärteten Grundhaltung geprägt. Die Qualität der Entscheidungsfindung beim Bundesamt und die Qualitätskontrolle der Entscheidungen sei mangelhaft.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sieht das naturgemäß ganz anders. Anlässlich des 5. Berliner Symposiums zum Flüchtlingsschutz verwahrte sich der Abteilungsleiter Asylverfahren Hartmut Sprung gegen die Kritik des Memorandums und der Unterzeichnerorganisationen. Mit Datum vom 7. Juni 2005 legte er eine Position des Bundesamtes zum Memorandum vor, in der allerdings, zumindest in weiten Passagen, auf Fragen geantwortet wird, die gar nicht gestellt worden waren. An mehreren Stellen im Papier wird darauf hingewiesen, es gebe ständige Qualitätskontrolle und zur Qualitätssicherung eingesetzte Qualitätsförderung sowie ein hierfür eingerichtetes Zentralreferat. Indes – man würde gerne wissen, was denn die Qualitätsmaßstäbe sind, nach den etwa die Qualität von Bescheiden überprüft wird, bevor sie das Haus verlassen. Der Mitverfasser des Memorandums, Rechtsanwalt Dr. Reinhard Marx, hat in seinem einleitenden Beitrag zum Berliner Symposium unter der Überschrift „Vom Verlust des guten Glaubens" auch kritisiert, dass die „euphemistisch als Qualitätskontrolle bezeichnete Verfahrensoptimierung, die anders als der Name verspricht, nicht auf eine inhaltliche Verbesserung der Ermittlungspraxis, sondern auf eine Optimierung des Output zielt".
Vor dem Hintergrund der beginnenden Abschiebungen nach Afghanistan ist eine Delegation des Rechtsberaternetzes in das Land gereist, um der Fragestellung nachzugehen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Rückführung von afghanischen Flüchtlingen, die jahrelang in Europa gelebt haben, angesichts der gegenwärtigen Verhältnisse in Afghanistan ohne Gefahr für Leib und Leben möglich ist. Und gibt es Gruppierungen, die in besonderem Maße schutzbedürftig sind? Die Delegation hat die Erfahrungen der Reise, die vom 29. März bis 16. April 2005 stattfand, in einem Bericht zusammengefasst. PRO ASYL hat auf Grundlage der Schilderungen ein 4-seitiges Flugblatt zur Lage in Afghanistan veröffentlicht. Der Deutsche Caritasverband forderte die Innenministerkonferenz in einer Pressemitteilung auf, keine afghanischen Flüchtlinge abzuschieben. Es sei verantwortungslos, wenn der Hamburger Innensenator Udo Nagel behaupte, dass die Flüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren könnten, weil Bundeswehr und Polizei in einem großen Teil des Landes für Sicherheit sorgen würden, erklärte Caritas-Präsident Peter Neher. Weitere Informationen zur Lage in Afghanistan enthält ein Reisebericht von Fanny Dethloff , der Flüchtlingsbeauftragten der nordelbischen evangelisch-lutherischen Kirche. Sie hat sich vom 4. bis zum 11. Mai 2005 im Lande aufgehalten. Auch sie hält es für indiskutabel, jetzt mit zwangsweisen Rückführungen beginnen zu wollen. Bereits am 1. Mai 2005 hat der Freistaat Sachsen mit der Abschiebung afghanischer Flüchtlinge begonnen. Es habe sich um einen Straftäter gehandelt, der auch nicht unter eine künftige Bleiberechtsregelung fallen würde, so dass Sächsische Staatsministerium des Innern am 03.06.2005 in Beantwortung einer kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Cornelia Ernst von der PDS-Fraktion .
Der Direktor der UN-Mission für das Kosovo (UNMIK), Kilian Kleinschmidt, beurteilt die Lage in der Region auftragsgemäß optimistisch. In einem Interview mit Deutschlandradio am 2. Juni 2005 geht er soweit zu behaupten, dass Bundeswehrsoldaten voraussichtlich nicht mehr sehr lange im Kosovo bleiben müssten. Kleinschmidts Hauptinteresse ist, die Verbesserung innerhalb des einen Jahres seit den Pogromen ins richtige Licht zu rücken, nachdem UNMIK mit seiner geänderten Lagemitteilung mit dazu beigetragen hat, den Weg frei zu machen für Statusverhandlungen um den Kosovo. Im Übrigen spiegelt das Interview letztendlich die Unsicherheit Kleinschmidts. Er weiß, dass ihm das Thema jederzeit auf die Füße fallen kann. Mit großer Einigkeit hat der Bundestag der Verlängerung des Kosovo-Mandats für die Bundeswehr Anfang Juni zugestimmt. Eine militärische Absicherung des fragilen Zustands ist noch auf Jahre hinaus unabdingbar, so die Frankfurter Rundschau vom 2. Juni 2005. Daniel Riegger in der FR: „Also werden im Herbst die Verhandlungen über den künftigen Status beginnen, auch wenn die geforderten demokratischen und rechtstaatlichen Standards, wie zum Beispiel der Schutz der serbischen Minderheit, längst nicht gewährleistet sind. Was zählt, ist der gute Wille." Gegenwärtig befinden sich etwa 16.000 Soldaten aus 34 Staaten im Kosovo. Für die 12-monatige Verlängerung des Mandats werden in der Bundesrepublik Kosten von über 200 Millionen Euro entstehen. Verteidigungsminister Struck sagte in der Debatte, im Kosovo herrsche noch keine „dauerhafte und selbsttragende Stabilität". Zwei Drittel der Grünen-Fraktion schlossen sich einer Erklärung der Abgeordneten Claudia Roth und Josef Winkler an, die sich gegen die zwangsweise Rückführung von Minderheitenangehörigen aussprachen. In einer weiteren Pressemitteilung der Bundestagsfraktion von
Bündnis90/Die Grünen vom 22. Juni forderte Marianne Tritz, Mitglied des Auswärtigen
Ausschusses und Berichterstatterin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, keine
Abschiebungen von Flüchtlingen in das Kosovo durchzuführen.
Dr. med. Susanne Schlüter-Müller aus Frankfurt hat am 20. Mai 2005 zum auch von PRO ASYL heftig kritisierten Skandalbeschluss des OVG NRW zur Behandelbarkeit von posttraumatischen Belastungsstörungen im Kosovo Stellung genommen . Den Verkürzungen des OVG Münster werden Fakten, gewonnen aus praktischer Tätigkeit vor Ort, gegenübergestellt.
Generelle Defizite beim Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen, die immer wieder zu unzulässigen Eingriffen in die Grundrechte der betroffenen Personen führen, hat die unabhängige Kommission „Abschiebung kranker Flüchtlinge und ethische Verantwortung" festgestellt. Die Kommission war vom Diakonischen Werk in Hessen und Nassau (DWHN) ins Leben gerufen worden, nachdem der Bundesgrenzschutz im Februar 2004 die Abschiebung einer tunesischen Patientin aus dem der Diakonie gehörenden Markus-Krankenhaus in Frankfurt am Main durchgesetzt hatte. Die Kommission hat ihre Ergebnisse nunmehr in einem
dreißigseitigen Bericht vorgestellt und bei einer
Pressekonferenz auf die „teilweise menschenrechtlich bedenkliche Praxis bei Abschiebung traumatisierter Flüchtlinge" hingewiesen. Der Vorsitzende des Gremiums war der ehemalige hessische Innenminister Gerhard Bökel: „Wo es zu Konflikten kommt und befürchtet werden muss, dass staatliche Stellen ihrer Verpflichtung zum Schutz der Menschenwürde nicht nachkommen, ist ziviler Ungehorsam als ultima ratio legitim." Der Kommissionsbericht enthält konkrete Handlungshinweise für einen verantwortlichen Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen, an denen sich Bundesgrenzschutz, Polizei und Ärzte orientieren können. Das Diakonische Werk wird den Bericht jetzt den in den Bundesländern zuständigen Ministerien und Behörden vorlegen. Bei Mitarbeitern des Diakonischen Werkes werde ziviler Ungehorsam von Mitarbeitern in diesen Fällen nicht sanktioniert, so Jürgen Gohde, Präsident des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Eine wissenschaftliche Untersuchung der psychologischen Forschungs- und Modellambulanz für Flüchtlinge der Universität Konstanz und vivo, Konstanz, hat sich vor dem Hintergrund der Tatsache, dass posttraumatische Belastungsstörungen in der Asylverfahrenspraxis eine zunehmende Rolle spielen, mit folgenden Fragestellungen befasst: „Stellt PTSD eine relevante Größe unter Asylbewerbern in Deutschland dar? Können Einzelentscheider mit Hilfe von Kurzinstrumenten Anzeichen einer PTSD erkennen?" Eigens geschulte Einzelentscheider befragten im Rahmen der Untersuchung 76 Asylantragsteller mit einem wissenschaftlich anerkannten Diagnoseverfahren (Posttraumatic diagnostic scale). 42 dieser Asylsuchenden wurden in einem klinisch strukturierten Interview ausführlich nachuntersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung zur „Prävalenz der posttraumatischen Belastungsstörungen (PTSD) und Möglichkeiten der Ermittlung in der Asylverfahrenspraxis" sind jetzt in der Zeitschrift für klinische Psychologie und Psychotherapie veröffentlicht worden. Das Ergebnis in Kürze: „Bei Asylsuchenden beträgt die PTSD-Punkt-Prävalenz ca. 40 Prozent. Es ergab sich keine überzufällige Erkennung dieser psychischen Erkrankung durch die Einzelentscheider." Und die hieraus gezogenen Schlussfolgerungen: „Die posttraumatische Belastungsstörung tritt bei Asylbewerbern in Deutschland deutlich häufiger auf als bisher angenommen." Die Schwierigkeit, traumatische Erfahrungen und PTSD-Symptome im Rahmen der Erstanhörung durch geschulte Mitarbeiter des Bundesamtes erkennen zu können, weise „auf eine gewisse Verbesserungswürdigkeit der Verfahrensökonomie des Asylverfahrens hin." Die vom Bundesamt unterstützte Untersuchung förderte also zutage, was das Bundesamt ganz gewiss nicht wissen wollte: Es gibt weit mehr Menschen mit posttraumatischer Belastung als bisher - gerade auch vom Bundesamt – angenommen. Auch geschulte Einzelentscheider liegen hinsichtlich ihrer Fähigkeiten, das Vorliegen einer PTSD erkennen zu können, nicht über den Ergebnissen, die die Verwendung eines Zufallsgenerators erbringen würde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Bundesamt für die Untersuchung eine Positivauswahl getroffen hatte. Das Durchschnittsalter der teilnehmenden Einzelentscheider und Einzelentscheiderinnen lag bei 45,6 Jahren, die durchschnittliche Berufserfahrung bei 12,6 Jahren. In der Mehrheit nahmen ausgebildete Juristen und Diplomverwaltungswirte teil. Alle Einzelentscheider hatten das Amt von Sonderbeauftragten inne: dreimal für geschlechtsspezifisch Verfolgte, achtmal für Folteropfer und traumatisierte Asylbewerber und einmal für unbegleitete Minderjährige. Es besteht gravierender Handlungsbedarf. Mit der diplomatischen Formulierung der Studie, es gebe „eine gewisse Verbesserungsbedürftigkeit der Verfahrensökonomie" ist es wohl nicht getan. Wenn – der Studie folgend – etwa 40 Prozent der Asylsuchenden in Deutschland eine posttraumatische Belastungsstörung aufweisen, dann kann dies nicht mehr nur unter dem Gesichtspunkt möglicher Abschiebungshindernisse diskutiert werden, sondern das Asylverfahren bedarf einer umfassenden Neustrukturierung.
Erstmals bekommt ein Putingegner Asyl in Deutschland, so der Tagesspiegel vom 8. Juni 2005 in einer nicht ganz korrekten Überschrift. Denn auch tschetschenische Flüchtlinge dürften in der Regel Putingegner sein – und einige von ihnen haben auch Asyl bekommen. Aufgrund seines Engagements für die Oppositionspartei „Jabloko", so entschied das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, drohe dem 36-jährigen Oleg Liskin bei einer Rückkehr nach Russland politische Verfolgung. Putinfreund Schröder, so der Tagesspiegel vom 9. Juni 2005, habe damit ein neues Problem, einen „kleinen Fall Chodorkowskij", wie dies der SPD-Bundestagsabgeordnete Rudolf Bindig vermutet. Ganz anders möchte dies Fraktionskollege Gernot Erler, Koordinator für die deutsch-russischen Beziehungen der Bundesregierung, sehen. Dem ist nicht bekannt, dass man in Russland allein wegen der Unterstützung einer Oppositionspartei ins Gefängnis kommen kann. In aller Unkenntnis der Praxis des Bundesamtes vermutet er, dass der schlechte Gesundheitszustand von Liskin den Ausschlag für die Gewährung von Asyl gegeben habe.
Flüchtlinge aus Tschetschenien werden in Russland nach einer Studie des norwegischen Flüchtlingsrates mit dem Titel „Whose responsibility?" unter Druck gesetzt und zur Rückkehr in das Kriegsgebiet genötigt. Nicht nur in Deutschland gingen Asylbehörden davon aus, dass eine Rückkehr nach Tschetschenien möglich ist, erklärte der norwegische Flüchtlingsrat bei der Vorstellung der Studie in Moskau.
Wie bei der Afrika-Berichterstattung deutscher Medien fast immer üblich ist die Situation in Togo nach der Fälschung der Präsidentenwahl sehr schnell aus den Schlagzeilen verschwunden. Doch der Flüchtlingsstrom in die Nachbarländer ist seitdem nicht abgerissen. Frankreich, die ECOWAS-Staaten und die Afrikanische Union haben trotz offensichtlicher Wahlfälschung den Wahlsieg von Faure Gnassingbé akzeptiert. Hinrich Kuessner, SPD-Politiker aus Mecklenburg-Vorpommern, und Eugen Keteku, ein in Deutschland lebender Ghanae, haben Anfang April und im Juni 2005 Togo bereist. In Togo hatten sie Kontakte zu Vertretern der Opposition. Gemeinsam haben sie in einem Papier mit der Überschrift „Demokraten zerstören die Hoffnung eines Volkes" Fakten und Bewertungen zusammengetragen. Schwere Vorwürfe erheben sie gegen die französische Einflussnahme in Togo, ohne die nach ihrer Auffassung Faure in Togo keine Chance gehabt hätte. Aber die europäischen Partner Frankreichs und die Bundesregierung schweigen zu Mord und Vertreibung. In weiteren Papieren berichten die Autoren über die Situation von togoischen Flüchtlingen in Ghana. Über die Hintergründe der politischen Situation in Togo informiert ein Artikel von Dirk Kohnert „Togo: Ein Lehrstück fehlgeleiteter Demokratisierung" in der Zeitschrift „Afrika im Blickpunkt" des Instituts für Afrika-Kunde in Hamburg.
Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch wirft der burmesischen Militärjunta vor, Minderheiten im Land zu verfolgen, obwohl deren Rebellengruppen Frieden mit Rangun geschlossen haben. In einem 70-seitigen Papier mit dem Titel "They Came and Destroyed Our Village Again’: The Plight of Internally Displaced Persons in Karen State" wird über Zwangsarbeit, Vergewaltigung und Mord berichtet. Das Vorgehen gegen die Minderheiten sei als ethnische Säuberung zu bezeichnen, allerdings kein Massenmord wie in Ruanda, sondern eine langsame, indirekte Form der Zerstörung. Die internationale Aufmerksamkeit richte sich, so kritisiert Human Rights Watch, lediglich auf die Verfassungsdebatte und die Behandlung der Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi. Kaum jemand nehme das Schicksal der Vertriebenen wahr.
Der 10. Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen hat am 15. Juni 2005 sein Amt angetreten. António Guterres steht an der Spitze der Genfer UNHCR-Zentrale. Seine Vita enthält die Presseerklärung von UNHCR , sein Statement zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2005 hat UNHCR ebenfalls veröffentlicht.
Eine reichlich merkwürdige Einladung hat das Einwohnerzentralamt der Hansestadt Hamburg am 18. Mai 2005 verschickt. „Einladung zu einer Guinea Rückkehrförderung – Informationsveranstaltung für Nicht-Straftäter" konnten die Empfänger dieses Schreibens in deutsch und französisch lesen. Bestellt wurden die Betroffenen in die „Flüchtlingshilfe". Im Schreiben heißt es weiter: „Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung wollen Sie die Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe, des Amtes für Soziales und Integration sowie die Ausländerbehörde Hamburg über die Integrationsangebote informieren und Ihnen gleichzeitig letztmalig die Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise anbieten." Einige der Angeschriebenen haben von der letztmaligen Freiwilligkeit Gebrauch gemacht. Was sich abspielte , darüber berichten Zeugen aus Hamburg.
In einer Pressemitteilung vom 1. Juni 2005 „Außer menschliches Leid nichts gebracht" setzt sich der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. für die Schließung der Ausreiseeinrichtung in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt ein. Die PDS-Fraktion im Landtag hatte zuvor in einer kleinen Anfrage an die Landesregierung Fakten für das Jahr 2004 erbeten. Im ganzen Jahr 2004 erfolgte nur eine „freiwillige" Ausreise. Die Landesregierung erklärte darüber hinaus, dass die Angebote zur Motivierung zur Mitwirkung bei der Identitätsklärung nicht angenommen wurden.
Zum wiederholten Mal in die Kritik geraten sind die Zustände im Berliner Abschiebegewahrsam in Köpenick. Zum wiederholten Male geht es auch um Mängel bei der ärztlichen Versorgung, nachdem ein 27-jähriger Algerier Ende Mai einen Herzinfarkt erlitt. Erst vier Stunden später und nach langem Drängen von Mitgefangenen wurde er von einem Arzt untersucht. Hierzu ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen unterlassener Hilfeleistung gegen das Personal. Seit April gibt es immer wieder Hungerstreiks gegen lange Haftzeiten und die Haftumstände. Am Tag des Vorfalls war es in Berlin extrem schwül und heiß. Zum Teil soll sich die Polizei bei solchen Temperaturen geweigert haben, für ausreichende Belüftung im Plattenbaugefängnis zu sorgen. Auch der algerische Häftling hatte vermutlich zuvor am Hungerstreik teilgenommen. Er wurde schließlich nicht mit einem Rettungswagen der Feuerwehr, sondern mit einem Polizeigefangenentransporter ins Krankenhaus gebracht und soll den Vorfall nur knapp überlebt haben. Einen vergleichbaren Vorfall hatte es bereits vor vier Jahren in der Abschiebungshaft Köpenick gegeben. Dessen juristische Bewältigung ging erst im Januar dieses Jahres zu Ende. Die (taz vom 18. Januar 2005 hat über die näheren Umstände berichtet.
Die Abschiebung der kurdischen Familie Özdemir aus Norderstedt war Anlass einer vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein einberufenen Pressekonferenz in Kiel am 8. Juni 2005 . Am 25. Mai 2005 hatten örtliche Polizei und ein Sondereinsatzkommando mit einer nächtlichen Abschiebung vollendete Tatsachen geschaffen: Die infolge von in der Türkei erlittener polizeilicher Gewalt schwer traumatisierte Mutter wurde mit einem Teil der Kinder nach Istanbul abgeschoben. Der suizidale, ebenfalls traumatisierte Vater in Abschiebungshaft genommen. Der Landesbeauftragte für Flüchtlings- und Zuwanderungsfragen in Schleswig-Holstein hält die Vollstreckung der Abschiebung für nicht vertretbar und juristisch unzulässig. Auch eine Vertreterin der Landesärztekammer verurteilte das Verwaltungshandeln entschieden. Schleswig-Holsteins Flüchtlingsrat befürchtet, dass die neue Landesregierung sich in ihren Praktiken an Hamburg orientiert. Bislang habe die Abschiebungspraxis in Schleswig-Holstein als vergleichsweise liberal gegolten. Gerade in Fällen, in denen Traumatisierung in Rede stand, waren qualifizierte Gutachten akzeptiert oder eingeholt worden.
Am 9. Juni 2005 wurde der Vater von vier minderjährigen Kindern bei einer Vorladung in der zentralen Rückführungsstelle Zirndorf (ZRS) vor den Augen seiner schwer traumatisierten Ehefrau verhaftet und nach Angaben des bayerischen Flüchtlingsrates „als Pfand für die geplante Rückschiebung des sechsköpfigen Ashkalifamilie aus dem Kosovo nach Slowenien in Sicherungshaft genommen". Der bayerische Flüchtlingsrat kritisiert in einer Presseerklärung vom 22. Juni 2005 unter der Überschrift „Gewissenlose Durchsetzung der Abschiebung einer Flüchtlingsfamilie" das Vorgehen der Behörden. Die hatten zwei Tage nach einem Suizidversuch der Mutter über das Jugendamt die Einweisung der vier Kinder der Familie in ein Heim bei Nürnberg veranlasst.
Neu erschienen: Die Broschüre „Möglichkeiten und Grenzen der medizinischen Versorgung von Patienten und Patientinnen ohne legalen Aufenthaltsstatus" von Jessica Groß, herausgegeben vom Flüchtlingsrat Berlin, dem Büro für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin, PRO ASYL und IPPNW. Es handelt sich um eine kurz gefasste Darstellung eines regional meist sehr unterschiedlichen Problemkreises. Die Broschüre ist praxisbezogen und beantwortet solche Fragen wie: Welche gesundheitlichen Gefahren birgt das Leben ohne legalen Aufenthaltsstatus? Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es auch ohne Aufenthaltsstatus? Machen sich Helferinnen und Helfer strafbar? Unter welchen Umständen kann eine Legalisierung erreicht werden? Was tun bei Schwangerschaft und Geburt? Die Broschüre ist zu bestellen bei PRO ASYL unter bestellung@proasyl.de oder über unsere Homepage www.proasyl.de, sie kostet 1,00 Euro zzgl. Versandkosten.
Wie illegalisierte Menschen nach den Vorstellungen der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag zu behandeln sind, gibt sich aus einer Pressemitteilung vom 12. Mai 2005. Der innenpolitische Sprecher der Fraktion Hartmut Koschyk und der Obmann im Innenausschuss, Thomas Strobl erklärten, für eine Altfall/Amnestieregelung gebe es keine parlamentarische Mehrheit nach dem Zuwanderungskompromiss. Grund: Die unerwünschte Anreizwirkung für weitere illegale Zuwanderung. Konsequenzen werden pastoral formuliert: „Wer kein Aufenthaltsrecht erlangen kann, der sollte in Würde zurückgeführt werden. Demgegenüber würde die Schaffung einer (gesicherten) Gesundheitsversorgung oder einer Möglichkeit zum Schulbesuch bedeuten, dass in der Konsequenz die Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts beseitigt und auf eine bloße Ordnungswidrigkeit reduziert werden müsste sowie eine Abschiebung womöglich dauerhaft unmöglich gemacht würde." Die Logik ist nicht zu kapieren, nur das Ergebnis festzustellen: Kinder von illegalisierten Menschen sollen, koste es was es wolle, auch im Untergrund leben – jedenfalls nicht ohne Risiko zur Schule gehen können. Was andere Staaten bereits längst auf ganz pragmatische Erwägungen tun – eine medizinische Grundversorgung ohne Offenbarungspflicht für diese Personengruppe, scheitert an einem vorrangig polizeirechtlichen Denken.
Für Menschen, die ohne Papiere und ohne Chipkarte in Deutschland leben, hat IPPNW eine Kampagne "achten statt verachten" ins Leben gerufen. Ein 16-seitiges Faltblatt informiert über das in der Öffentlichkeit weitgehend verdrängte Thema. In einer bundesweiten Unterschriftenaktion fordert die IPPNW den Bundestag zudem auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für ein System anonymer Behandlungsangebote für Flüchtlinge ohne Papiere zu schaffen und Rechtssicherheit bei der Unterstützung, Betreuung und Behandlung von Menschen ohne Papiere herzustellen. Die Unterschriften sollen Anfang 2006 an Bundespräsident Wolfgang Thierse übergeben werden. Volker Maria Hügel, Vorstandsmitglied von PRO ASYL, hat sich in einem Interview mit der Zeitschrift SPERRE Nr. 03/04 2005 zu den Folgen des Zuwanderungsgesetzes geäußert und es in einen größeren gesellschaftlichen Rahmen gestellt. Die Fraktionen der Regierungskoalition im Bundestag haben bereits im April 2005 in einem Fachgespräch eine Bewertung der ersten Erfahrungen mit dem Zuwanderungsgesetz vorgenommen. Einige gesetzliche Regelungen hätten sich als unklar formuliert erwiesen, so dass ein erneutes gesetzgeberisches Tätigwerden notwendig sei. In Teilen spiegelten die vorläufigen Anwendungshinweise des BMI zum Zuwanderungsgesetz nicht die gesetzgeberische Intention des Zuwanderungsgesetzes. Das aus dem koalitionsinternen Fachgespräch hervorgegangene Ergebnispapier vom 28. April 2005 listet den Änderungsbedarf im Einzelnen auf.
In einem Interview mit Spiegel online offenbarte der bayerische Innenminister Günther Beckstein am 1. Juni 2005 seine Wertschätzung des jetzigen Bundesinnenministers: „Otto Schily war trotz des falschen Parteibuchs ein guter Lehrling in diesem Bereich", gemeint ist der Sicherheitsbereich. Die Frage von Spiegel online: „Sie verstehen sich so gut, dass man ihn sich auch als Innenminister unter einer unionsgeführten Regierung vorstellen könnte" wird Otto Schily aufmerksam gelesen haben. Warum nicht ein bisschen mehr Flexibilität bei der Parteizugehörigkeit? Von grün zu rot zu schwarz – die Zeiten ändern sich. Ganz leicht wird es nicht werden. Günther Beckstein im Interview: „Trotzdem verhehle ich nicht, dass beim Bundesinnenminister ein gewisser Altersstarrsinn sichtbar wurde."
Den Teddybär aktualisiert und in seiner Bekleidung angepasst an die weltweiten Ambitionen der Bundeswehr hat die LH Dienstbekleidungsgesellschaft mbH. Sie bietet unter der Überschrift „Bei uns ist der Bär los!" mit einem Werbefolder folgende volleingekleidete Bären: Teddybär Flecktarn, Teddybär Wüsten Flecktarn, Teddybär Luftwaffe, Teddybär Marine. Und das auch noch für einen guten Zweck! So die Selbsteinschätzung. Für jeden verkauften Bären gehen 2,50 Euro als Spende zu Gunsten des Bundeswehr-Sozialwerkes e.V. an Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien (Schirmherrin Frau Elfi Wörner). Nach den ganzen Leos, Mardern, Spürfüchsen usw. ein weiterer Beitrag zur Verankerung einer flauschigen Bundeswehr in Kinderseelen. Prophezeiungen sind keine Hexerei: Wie von PRO ASYL prognostiziert hat beim Fußballturnier der Migrationsbehörden Europasin der Freizeitklasse die Mannschaft des Zolls gewonnen. Ausgangspunkt für die Idee eines solchen Turniers, sei das In-Kraft-Treten des Schengener Abkommen gewesen, so der Bundesamtspräsident Dr. Albert Schmid. Bayernmanager Uli Hoeneß spendierte 4.600 Bratwürste für die Fußballspieler. „Migration ist eine der zentralen Fragen für die Zukunft Europas", sagte der bayerische Innenminister Beckstein mit gewohnt souveräner Vieldeutigkeit.
Und noch eine Meldung aus der Welt des Fußballs. Der Bundesligist intracht Frankfurt und die Airline Aero Flight mit Sitz in Oberursel/Ts haben eine strategische Partnerschaft vereinbart. In einer Pressemitteilung kündigt Aero Flight an, dass in Zukunft ein Airbus A 320 mit dem Logo und dem Schriftzug der Eintracht künftig auf vielen Flughäfen Europas präsent sein wird. Dort heisst es: „Der majestätische Flug des Adlers ‚provoziert’ Synergien, die uns mit der Eintracht verbinden." Der neue Sponsor von Eintracht Frankfurt war allerdings erst in den vergangenen Wochen und Monaten in die Schlagzeilen gekommen. Allerdings nicht als Sportsfreund, sondern als Airline, die mit Charter-Abschiebungen Geschäfte macht. Einen Tag vor Beginn des Prozesses gegen "Libertad!" wegen einer Protestaktion gegen das Abschiebegeschäft der Lufthansa AG demonstrierten Abschiebegegner/innen vor der Aero Flight Zentrale in Oberursel. Näheres zu der Demo und zum Geschäft mit Sammelabschiebungen findet sich auf den Seiten von Libertad! und in einem Artikel der jungen welt vom 7. Juli 2005. Im luxemburgischen Städtchen Schengen gab es aus der Sicht zu PRO ASYL zum 20. Jahrestag der Unterzeichnung des Schengener Abkommen am 2. Juni nichts zu feiern. In einer Presseerklärung vom 1. Juni 2005 nennt PRO ASYL den Preis der Freizügigkeit innerhalb der Schengenländer: Über 5.000 tote Flüchtlinge und Migranten in den letzten 10 Jahren an den europäischen Außengrenzen. Und die Zusammenarbeit mit Regierungen und Regimen außerhalb des Schengensystems geht weiter. In Zukunft soll eng mit Libyen kooperiert werden. Die ersten Beiträge sind technischer Art: Leichensäcke für die Opfer der gescheiterten Fluchtversuche nach Europa, Wärmebildkameras, Jeeps, Schnellboote, ein paar Wolldecken für die künftig willkürlich inhaftierten Flüchtlinge, neue Lager usw. Am 3. Juni 2005 berichteten die Medien darüber, dass die EU jetzt ernst mache mit der Zusammenarbeit mit Libyen. Bundesinnenminister Schily zeigte sich erfreut darüber, dass das jetzt in konkrete Politik übergehe. Das Konzept dürfe nicht auf Libyen begrenzt bleiben, sondern müsse auch in anderen nordafrikanischen Staaten angewendet werden. Mit dem Schwerpunktthema „Asyl in Europa" ist die Ausgabe 23 des Forced Migration Review erschienen. Die Zeitschrift, ein Kooperationsprojekt des Refugee Studies Centre / University of Oxford und des Norwegischen Flüchtlingsrats, enthält u.a Artikel zu den Themen Integrationspolitik in Europa, Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge, „Regional Protection Areas" auf dem afrikanischen Kontinent uvm. Das Ministerkomitee des Europarates hat am 11. Mai 2005 eine 20 Punkte umfassende Liste von Leitlinien verabschiedet, nach denen sich die Behörden der Mitgliedstaaten richten sollen, die für die Abschiebung von Ausländern zuständig sind. Die Leitlinien sollen die Einhaltung menschenrechtlicher Standards bei dem Verfahren der Abschiebung fördern, sie sind aber für die Mitgliedsstaaten des Europarates nicht bindend. Die Leitlinien sind eine Antwort auf die jüngsten Todesfälle bei Abschiebungen, wie sie die Parlamentarische Versammlung des Europarates im Jahre 2002 festgestellt hatte. GriechenlandErneut sind an der griechisch-türkischen Grenze zwei Menschen in einem Minenfeld ums Leben gekommen. Damit erhöht sich die Zahl der Todesopfer seit dem 4. Dezember 1997 (Unterzeichnung der Ottawa-Konvention) auf 76. Griechenland hat sich verpflichtet, bis ins Jahr 2014 alle Minen in der Grenzregion zu zerstören. In der „Zwischenzeit" kommt es immer wieder zu Todesfällen von Flüchtlingen. Die Warnhinweise vor den Minenfeldern sind laut „Migration News Sheet" in Griechisch und Englisch verfasst. 22 kurdische Bootsflüchtlinge seien auf der griechischen Insel Santorini achtzehn Tage lang ohne Licht eingesperrt worden. Dies hat der Flüchtlingsrat Hamburg in einer Presseerklärung vom 7. Mai 2005 behauptet. Die Presseerklärung enthielt massive Vorwürfe gegen drei MitarbeiterInnen des griechischen Flüchtlingsrates, die die Flüchtlinge nicht beraten oder juristischen Beistand vermittelt hätten. Das Einsperren in einem provisorischen Gefängnis hätte die zuständige Mitarbeiterin mit dem Hinweis verteidigt, Flüchtlinge könnten Kriminelle sein. PRO ASYL hat den griechischen Flüchtlingsrat mit der Presseerklärung aus Hamburg konfrontiert und um eine Darstellung der Sachverhalte aus seiner Sicht gebeten. Italien Nach Protesten der italienischen NGOs ESC, Action und ASTRA hat die Fluggesellschaft „Blue Panorama Airline" erklärt, keine Charterflüge zu Abschiebungszwecken mehr durchzuführen. Die Airline erklärte, sie werde für Massenabschiebungen, wie sie zur Zeit auf der Insel Lampedusa durchgeführt werden, keine Flugzeuge zur Verfügung stellen. Schweden Das UN-Komitee gegen die Folter rügt Schweden wegen der Auslieferung von Terrorverdächtigen an Ägypten und kritisiert Verstöße gegen die Antifolterkonvention. Dies berichtet die taz vom 23.Mai 2005. Die beiden ägyptischen Staatsbürger Ahmed Agiza und Mohammad al-Zery waren am 18. Dezember 2001 am Stockholmer Flughafen von einem aus Washington eingeflogenen US-Spezialkommando ("Special Access Program") übernommen und mit einem Jet mit der Registrierungsnummer N379P nach Kairo verfrachtet worden. Anna Wigenmark vom "Helsinki-Komitee für Menschenrechte" begrüßte die Entscheidung des Anti-Foler-Kommittees: "Wäre die UNO zum Ergebnis gekommen, dass Schweden mit dieser Aktion nicht gegen die Antifolterkonvention verstoßen hätte, wäre damit die Tür für alle anderen Staaten offen, ähnlich zu handeln." Schweden Das Phänomen der „apathischen Kinder", bisher nur aus Schweden bekannt, ist nun auch in Finnland festgestellt worden (vgl. Infoservice 93). Eine Untersuchung der „Central Union for Child Welfare" stellte sechs Fälle in fünf verschiedenen Familien fest. In Schweden gibt es etwa 150 Kinder aus Osteuropa, die während des Asylverfahrens oder danach in eine tiefe Apathie verfallen sind. Sie essen und trinken nicht und sind nicht ansprechbar. Das Phänomen trat erstmals 2003 auf. Zwar besteht inzwischen Einigkeit, dass die Kinder nicht simulieren, aber die Ursachen der Krankheit bleiben rätselhaft. Psychologen vermuten, dass die Krankheit mit dem Gefühl der Machtlosigkeit während des Asylverfahrens zu tun habe (vgl. Infoservice Nr. 93). Schweiz Das UN-Komitee gegen Folter hat sich kritisch zu den Plänen der Schweizer Behörden geäußert, für Ausschaffungen in Zukunft möglicherweise Elektroschock-Waffen (Taser) einzusetzen. Nachdem verschiedene Polizeikorps den Taser zu Testzwecken oder für den Einsatz angeschafft hatten, hat die Schweizer Sektion von amnesty international bereits im November letzten Jahres in einer Stellungnahme )den Einsatzstopp von Elektroschock-Waffen gefordert.
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Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. |
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