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vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
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Infoservice Nr. 100 - Mai 2005 |
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INHALT
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„Zwei Unterrichtsstunden für das Bleiberecht von Kindern und Jugendlichen sowie deren
Familien." So lautet das Motto eines gemeinsamen Aktionsprogramms des Berliner
GRIPS-Theaters, von PRO ASYL, des Berliner Flüchtlingsrates und der GEW, das als bundesländerübergreifendes
Modell entwickelt worden ist. Dahinter verbirgt sich ein Konzept, durch das das Thema „Hier
geblieben! – Asyl und Bleiberecht" in Anlehnung an die Bleiberechtskampagne
von PRO ASYL an die Schulen getragen wird. Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen
werden unter anderem darüber informiert, wie sie im „Ernstfall" dazu beitragen können,
über eine Intervention bei den zuständigen Behörden die Abschiebung ihrer Freundinnen
und Freunde zu verhindern. Am Ende der Doppelstunde können die Kinder und Jugendlichen ihre
Meinungen und Wünsche auf einer „Ansichts-Karte" niederschreiben, malen oder zeichnen.
Diese werden anschließend in einer Ausstellung – und
bereits jetzt im Internet - gezeigt.
Was es als „agreed note", von PRO ASYL an die Öffentlichkeit gebracht, nach regierungsamtlicher
Auffassung eigentlich nicht wirklich gegeben hatte, gibt es jetzt in deutscher Fassung, die
„Abgestimmte Niederschrift über Gespräche zur Rückführung
von Minderheiten in das Kosovo am 25. und 26. April 2005 in Berlin"
. Es handelt sich um nichts anderes als den von PRO ASYL heftig kritisierten Einstieg in eine
Abschiebungspolitik für Minderheiten, die zunächst Angehörige der Ashkali-Minderheit
und der sogenannten Kosovo-Ägypter trifft. UNMIK, vertreten durch den deutschen Abschiebungsinteressen
offenbar mehr als die Vorgänger geneigten Kilian Kleinschmidt, hatte sich zu der Auffassung
verstiegen, diese Minderheiten seien zur Zeit nicht grundsätzlich international schutzbedürftig
- ein Jahr nach den Pogromen - die insbesondere auch Ashkali getroffen haben. Die abgestimmte
Niederschrift enthält die diplomatische Formel, die Gespräche seien in offener und konstruktiver
Atmosphäre verlaufen. Wie tatsächlich von der deutschen Seite Druck gemacht wurde
und wie kontrovers zumindest einige Themen noch sind, macht ein ganz und gar undiplomatischer
Ausführungserlass des niedersächsischen Ministeriums für
Inneres und Sport vom 3. Mai 2005 deutlich. Da wird gejubelt über
den „Einstieg in den Rückführungsprozess von Angehörigen der Roma",
obgleich die Vereinbarung zunächst nur Straftäter dieser Gruppe betrifft. Angesichts
der programmatischen Äußerungen im niedersächsischen Erlass wird UNMIK kaum behaupten
können, man habe Schlimmeres verhindern können. Eine Erweiterung des Personenkreises
war bereits in der abgestimmten Niederschrift als Absichtserklärung enthalten. Warum UNMIK und UNHCR in Sachen Kosovo einknicken, ist deutlich: Die Verhandlungen über
einen künftigen Status des Kosovo stehen an. Da müssen Verbesserungen der menschenrechtlichen
Standards behauptet werden, denn sie waren die benchmark. Zur Lektüre empfohlen: Das Papier
der International Crisis Group (ICG) „Kosovo: Toward final status"
vom 24. Januar 2005, in dem Handlungsalternativen und Zeitpläne dargestellt werden. Die ICG
hat gute Zugänge zu den zentralen politischen Akteuren, wie sich u.a. aus ihrem board of
trustees ergibt. Allein zwei der dort Aufgelisteten waren als Kandidaten für den nächsten
UNHCR im Gespräch. Verhandlungsstil nach Gutsherrenart auch im Umgang mit den Gespächspartnern einer Bund-Länder-Delegation,
die im Februar 2005 in Kabul Gespräche zum Abschluss eines Memorandums of Understanding zur
Rückübernahme in Deutschland lebender afghanischer Staatsangehöriger geführt
hat. Dies ergibt sich aus einem Erlass des Hessischen Ministeriums
des Innern und für Sport vom 17. Mai 2005 zur Rückführung afghanischer
Staatsangehöriger. Zum Abschluss eines Memorandums of Understanding ist es nicht gekommen.
Die afghanische Seite habe sich allerdings zur völkerrechtlichen Verpflichtung zur Rückübernahme
eigener Staatsangehöriger bekannt. „Die afghanische Delegation erklärte weiterhin,
dass sie einseitig von Deutschland vorgenommene Rückführungsmaßnahmen hinnehmen
werde. Der afghanische Flüchtlingsminister brachte diesbezüglich zum Ausdruck, dass
er sich ohne eine vertragliche Bindung nicht in der direkten Mitverantwortung für zwangsweise
Rückführungen sehe." Im Klartext: Die deutsche Seite erwartet, dass die afghanische
Regierung Abgeschobene nicht zurückschickt, wenn sie auf einseitiger Basis in den Flieger
in Deutschland gesteckt werden. Was danach passiert, ist den Handelnden egal. Im Visier sind auch
bereits alleinstehende weibliche Erwachsene, obwohl deren Rückführung ebenso zu extremer
Gefährdung führen würde, wie die Rückführung auch alter Menschen, die
ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Erwerbstätigkeit sichern können. Auch in diesem
Erlass wird die Strategie deutlich: Der Einstieg in Abschiebungen erfolgt über Straftäter
und „Sicherheitsgefährder", in der Hoffnung, dann politische Akzeptanz für die
Abschiebungen anderer Personengruppen erreichen zu können. Ranghöchster Vereinfacher in Sachen Sicherheitslage im Kosovo ist der Chef der UNO-Übergangsverwaltung,
Sören Jessen-Petersen, auch er bis vor kurzem ein Anwärter auf den Posten des UNHCR.
Vor dem UN-Sicherheitsrat sprach er hinsichtlich der Demokratisierung und des Zusammenlebens der
Bevölkerungsgruppen von „konkreten Schritten vorwärts". Immerhin: Sein Bericht
erwähnte auch, dass keiner der acht Standards völlig erfüllt wurde. In den Tenor,
Sicherheitsprobleme für die serbische Minderheit zu konstatieren, sich über Ashkali
und Ägypter auszuschweigen, ordnet sich der Sonderkoordinator des EU-Stabilitätspaktes
für Südosteuropa, Erhard Busek, ein. In einem Gespräch mit dem Handelsblatt erklärte
er, Deutschlands Vorgehen gegen die Kosovo-Minderheiten für berechtigt im Sinne einer Normalisierung
der Situation: Die Abschiebungen sollen also die Normalisierung demonstrieren. Die Fragilität
des Prozesses und die prekären Implikationen des Statusverhandlungsprozesses für die
Minderheiten werden weitgehend ausgeblendet. In einem Artikel unter der Überschrift: „Gefährliche
Flüchtlingscamps" berichtet die Junge Welt vom 31. Mai 2005,
in drei von Roma besiedelten Flüchtlingscamps in Kosovo häuften sich offenbar Bleivergiftungen.
Für eine Umsiedlung fühle sich niemand zuständig. Die Weltgesundheitsorganisation
habe bereits im vergangenen Jahr nach einem Delegationsbesuch die sofortige Umsiedlung der Roma
gefordert. Mitarbeiter von UNHCR sähen ihre Hände gebunden. Die Roma in den Flüchtlingslagern
würden als Binnenvertriebene behandelt. Keine albanische Gemeinde wolle sie in der Nähe
haben, sodass eine Umsiedlung bisher nicht möglich gewesen sei. Eine wohlfeile Lösung,
so der Artikel, soll UNMIK-Chef Sören Jessen-Petersen angeboten haben: Die einzige Lösung
sei die sichere und würdevolle Rückkehr der Romaflüchtlinge. Soweit zur Verbesserung
der Lage für die Minderheiten. Kosovo-Flüchtlinge werden rigoros abgeschoben. So überschreibt der Arbeitskreis Asyl Baden-Württemberg eine Presseerklärung vom 20. Mai 2005 . Geschildert wird der Fall eines 79 Jahre alten und schwerkranken Mannes. Obwohl er eine Vielzahl von Medikamenten und verlässliche ärztliche Behandlung braucht, sieht das Verwaltungsgericht Karlsruhe kein Hindernis für eine Abschiebung.
In rosigem Lichte sieht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Situation in der Türkei in einem weitgehend aus Textbausteinen bestehenden Schreiben zur Einleitung eines Widerrufsverfahrens . Absichtserklärungen der türkischen Regierung zur Verbesserung der Menschenrechtssituation und Absichtserklärungen der EU, strenge Kontrollen in Bezug auf die Umsetzung des Demokratieprozesses in der Türkei während des gesamten Aufnahmeprozesses durchführen zu wollen, werden beim Bundesamt bereits für bare Münze genommen und zur Grundlage von Widerrufen. Man wird sich darauf einstellen müssen, dass mit in dieser Richtung fortentwickelten Textbausteinen demnächst in größerer Zahl Widerrufsverfahren von Seiten des Bundesamtes eingeleitet werden. Einer der ersten Beiträge Deutschlands zum Beitrittsprozess wird nicht der Einsatz für eine Entschädigung der Opfer der Dorfzerstörungen in der Osttürkei oder der Einsatz gegen fortbestehende Folterpraktiken sein, sondern die Rechtlosstellung hierzulande bereits anerkannter Flüchtlinge. Während das Bundesamt die Türkei schon weit voran geschritten sieht in Richtung auf menschenrechtliche Sonne und Freiheit, sah sich amnesty international zu einer urgent action für Mitglieder des türkischen Menschenrechtsvereins IHD gezwungen. ai fürchtet um die Sicherheit von drei auch im Ausland bekannten Mitgliedern des Menschenrechtsvereins IHD, die Morddrohungen erhalten haben. Die bekannte Rechtsanwältin Eren Keskin erhält nicht nur seit Jahren immer wieder Morddrohungen, sie ist zudem mehrmals wegen ihres Menschenrechtsengagements strafrechtlich verfolgt worden. Deshalb ist es nur konsequent, dass die türkischen Behörden aufgefordert werden sollen, ihre Sicherheit und die der beiden anderen IHD-Mitglieder durch wirksame Maßnahmen zu gewährleisten. In einer weiteren urgent action vom 13. Mai 2005 hat sich amnesty international besorgt gezeigt über eine Novellierung des türkischen Strafgesetzbuches, die dem türkischen Parlament zur Verabschiedung vorliegt. Sie könnte nach Auffassung von ai in der Praxis das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken und dazu führen, dass Personen als gewaltlose politische Gefangene inhaftiert werden. Das Gesetz berge auch die Möglichkeit der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und behindere immer noch Anklagevertreter bei der strafrechtlichen Verfolgung der Folter. amnesty international hat einen die Türkei betreffenden Auszug aus dem im März 2005 erschienenen Bericht „Concerns in Europe and Central Asia" veröffentlicht. Er betrifft den Zeitraum vom Juli bis zum Dezember 2004. Trotz verbesserter Haftvorschriften im Rahmen der angekündigten Politik der Regierung für „Null Toleranz gegen Folter" werden entsprechende Vorschriften wie zum Beispiel das Recht auf einen Rechtsbeistand oft nicht angewendet und Fälle von Folter und Misshandlungen im Polizeigewahrsam oder bei der Gendarmerie sind weiterhin ein ernsthaftes Problem. Foltermethoden, die keine Spuren hinterlassen, sind weit verbreitet. Ein wirksamer Mechanismus, mit dem die Umsetzung der Haftvorschriften beobachtet und Muster des Missbrauchs durch die Sicherheitskräfte untersucht werden könnten, fehlt. Die Praxis der Straflosigkeit in Folterfällen ist weiterhin an der Tagesordnung.
Algeria Watch hat seine Infomappe 31/April 2005 herausgegeben. Sie beschäftigt sich u.a. mit den fragwürdigen Aspekten eines vom Regime organisierten „Versöhnungsprozesses" von oben. Internationale Organisationen warnen davor, eine Generalamnestie zu erlassen, da diese die Straflosigkeit auch für schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesetzlich verankern würde. Ein weiterer Schwerpunkt des Heftes ist die Auseinandersetzung von algeria watch mit den Behauptungen des Vorsitzenden der nationalen Beratungskommission für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Algerien, Farouk Ksentini. Der erklärt nämlich zu den tausendfachen Fällen von Verschwindenlassen seit 1992: „Der Krieg der Terroristen war so vernichtend, dass der erste Verschwundene der Staat selbst war. Niemand befahl Niemandem mehr. Dieser Bruch in der Befehlskette und die Panik erklären in großem Maße die Geschehnisse." Die Exkulpation der algerischen Todesmaschinerie der Antiterrorrepression mit dem Hinweis auf eine Panik und Brüche in der Befehlskette zu erklären, widerspricht allen Erkenntnissen, die algeria watch zur Systematik der Vorgehensweise und zu dem Beitrag verschiedenen Verantwortlicher zusammengetragen hat. Die Überschrift des entsprechenden Artikels heißt deshalb: „Die Armee– und Geheimdienstchefs sind verantwortlich und schuldig". Wer die US-amerikanische und europäische Nordafrikapolitik beobachtet, findet Beiträge zum Ausverkauf des Landes insbesondere durch europäische und nordamerikanische Konzerne, die durch eine Teilprivatisierung der Bodenschätze beschleunigt wird. Eine Debatte über die Privatisierung des Trinkwassers, im trockenen Algerien von besonderer Bedeutung, hat begonnen. Mit einer kritischen Anmerkung zur Praxis der deutschen Ausgabe von Le Monde diplomatique, unautorisierte Veränderungen an einem Artikel vorzunehmen druckt algeria watch einen im Februar 2005 dort unter dem Titel „Verwischte Spuren in der Sahara" unter dem ursprünglichen Titel „Untersuchung über den seltsamen Ben Laden der Sahara" erneut ab. Die Autoren, Salima Mellah und Jean Baptiste Revoir, haben in diesem Artikel eine Reihe von Indizien dafür zusammengetragen, dass nicht Ben Laden, sondern der algerische Geheimdienst aktiv in die Entführung von 32 westlichen Touristen in Südalgerien verstrickt war. In der Folge sei es Algerien gelungen, endlich seine Beziehungen zu Washington zu verbessern. Die gewachsene geostrategische Bedeutung des Landes für die USA ermögliche dem Regime gleichzeitig auch eine größere Unabhängigkeit gegenüber der EU und Frankreich. Ein 28-seitiger Bericht von Human Rights Watch beschäftigt sich mit Menschenrechtsverletzungen, die die Volksmudjahedin in Lagern im Irak an abtrünnigen Mitgliedern begangen haben. Der Bericht „No exit: human rights abuses inside the MKO-Camps" (pdf-Version) basiert nach Angaben von Human Rights Watch auf den Aussagen von einem Dutzend ehemaliger Volksmudjahedinmitglieder, die angaben, gefoltert und langer Einzelhaft unterzogen worden zu sein. Human Rights Watch kritisiert, dass sich eine Reihe von Parlamentsmitgliedern in verschiedenen europäischen Staaten und im europäischen Parlament für die Herausnahme der Volksmudjahedin aus der Liste der terroristischen Organisationen einsetzt. Inzwischen gebe es auch Unterstützer solcher Forderungen sowohl bei Republikanern als auch Demokraten im US-Kongress. Angesichts der aktuell spannungsreichen Beziehung der USA zum Iran warnt Human Rights Watch davor, eine Oppositionsgruppe zu unterstützen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sei. Die Friends of Free Iran im europäischen Parlament kritisieren in einer
Presseerklärung vom 19. Mai 2005 den Human Rights
Watch Bericht über die Organisation der Volksmudjahedin Irans als einseitig. HRW
hatte behauptet, dass die Organisation dissidente Mitglieder misshandele. Die Friends sind schockiert
darüber, dass HRW es nicht für nötig befunden habe, vor der Veröffentlichung
die Volksmudjahedin über entsprechende Behauptungen zu informieren. Mitglieder der Freunde
eines freien Irans hätten einzeln und als Gruppe auf der Basis von Fakten und Dokumenten
umfassende Widerlegungen der entsprechenden Behauptungen gehört. Das deute darauf hin, dass
das iranische Regime und sein Geheimdienst die Hauptquelle der Behauptungen sei. Human Rights
Watch solle den Bericht zurückziehen und nicht gestatten, dass er als Waffe in den Händen
des iranischen Regimes benutzt werde.
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat eine Broschüre vorgelegt mit dem Titel „Tschetschenien – Die Folgen imperialer Politik... und Europa sieht weg". Der Autor des Haupttextes, Karl Grobe-Hagel, Journalist bei der Frankfurter Rundschau und Kenner der Kaukasusregion liefert einen profunden Beitrag über die Ursachen des Wegsehens, die Interessen der europäischen Staaten und die Entwicklung in Tschetschenien. Es handelt sich um eine gute Ergänzung des PRO ASYL-Faltblattes „Fluchtalternative mit Lebensgefahr – Zum Umgang mit tschetschenischen Flüchtlingen". Bestellmöglichkeit: Komitee für Grundrechte und Demokratie Aquinostr. 7-11, 50670 Köln
amnesty international beobachtet mit großer Sorge die
jüngste Entwicklung der Menschenrechtslage in Togo, so eine Stellungnahme
der Togo-Koordinatorin, die konkrete Möglichkeiten des Engagements aufzählt.
Das Office for the Coordination of Humanitarian Affairs der Vereinten Nationen hat am 24.
Mai darauf hingewiesen, dass auch einen Monat nach der Präsidentschaftswahl in Togo die nächtliche
Menschenjagd auf die Opposition weitergeht. Kein Grund natürlich für deutsche Innenminister,
eine Abschiebestopp nach Togo zu erlassen. Eine diesbezügliche Bitte des Flüchtlingsrats
Brandenburg beantwortete das brandenburgische Innenministerium am 20. Mai 2005: „Das Bundesministerium
des Innern, sieht – ebenso wie die Länder – derzeit keine Veranlassung für die Anordnung
der Aussetzung von Abschiebungen nach Togo. (...) Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, nach
der alle deutschen Staatsbürger zur vorübergehenden Ausreise aufgefordert werden, sind
aus hiesiger Sicht keine ausreichende Grundlage für die Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen.
Die Gefährdungslage für Ausländer – insbesondere deutsche Staatsangehörige
– in Togo ist nicht ohne weiteres auf rückzuführende Togoer übertragbar."
Derzeit sei die Lage gespannt, aber ruhig. Die Schreie Gefolterter dringen ja nicht bis nach Potsdam
und was das deutsche Fernsehen nicht bringt, gibt es auch nicht in der Welt. Togo ist gefährlich,
besonders für Deutsche. Die Einheimischen sind Jahrzehnte des Terrors unter dem Regime Eyadema
gewöhnt, nach dem Vater der Sohn. Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD) allerdings
hat sich für einen bundesweiten Abschiebestopp nach Togo ausgesprochen. Das Bundesland schiebt
zur Zeit keine Flüchtlinge nach Togo ab und stützt sich dabei auf die Warnung des Auswärtigen
Amtes an deutsche Staatsbürger und auf UN-Angaben.
Wegen der beabsichtigten vorgezogenen Neuwahl des Deutschen Bundestages wird der Visa-Ausschuss seine Arbeit nicht wie geplant abschließen können, so Medienberichte. Der CDU-Obmann im Ausschuss, Ekkehard von Klaeden, hat, so die Frankfurter Rundschau vom 26. Mai 2005, erklärt, was er auf jeden Fall für entbehrlich hält: die Anhörung großer Versicherungsgesellschaften zu den umstrittenen Reiseschutzpässen. Stattdessen könne man noch rechtzeitig Bundesinnenminister Schily befragen und danach einen Sachstandsbericht erarbeiten. Interessant daran ist, was die CDU für entbehrlich hält, drängte sich doch nach dem bisherigen Verlauf des Visa-Untersuchungsausschusses die Frage geradezu auf, welchen Beitrag deutsche Versicherungsgesellschaften dabei gespielt haben, den Anbietern der Reiseschutzpässe ein Entrée zu verschaffen. Die inzwischen zum Teil auf der Anklagebank sitzenden Anbieter solcher Reiseschutzpässe hatten in der Regel mit namhaften deutschen Versicherungsgesellschaften kooperiert. Die Prüfung eventuell bestehender personeller Querverbindungen wäre höchst spannend geworden. Stattdessen ging es im Ausschuss im wesentlichen um die Frage der persönlichen politischen Verantwortung, eine Verengung des Blicks, die die umfassende Aufklärung wohl für immer verhindern wird.
Gegen die gewaltsame Abschiebung einer kurdischen Familie aus Norderstedt hat der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein in einer Pressemitteilung vom 27. Mai 2005 protestiert. Trotz behördlicher Kenntnis ärztlicher Gutachten zur schweren Erkrankung der Frau sei die gewalttraumatisierte Mutter mit drei Kindern in die Türkei abgeschoben worden. Die Eskalation war nach Angaben der Anwältin der Familie überflüssig, da noch ein Klageverfahren anhängig ist und ein Eilantrag vom Gericht nur abgelehnt worden sei, da nach Aussage der Ausländerbehörde eine Abschiebung nicht beabsichtigt gewesen war. Nach Behördenangaben hat der Vater bei der unangekündigten nächtlichen Abschiebung gewalttätigen Widerstand geleistet, sodass ein Sondereinsatzkommando der Polizei gerufen werden musste, um ihn abzuführen. Er sitzt in Abschiebungshaft.
Der niedersächsische Innenminister Schünemann hat eine kleine
Anfrage des Abgeordneten Biester (CDU) im niedersächsischen Landtag am 20. Mai 2005 beantwortet.
Das Thema: sogenannte Scheinvaterschaften . Die Landesregierung
unterstützt die von der Innenministerkonferenz angestoßene Forderung, durch eine Änderung
des BGB ein befristetes Anfechtungsrecht für Träger öffentlicher Belange bei einer
Vaterschaftsanerkennung zu schaffen. Eine von der IMK bereits im Jahr 2002 eingesetzte Arbeitsgruppe
hatte halbgare Erkenntnisse zu angeblichen Verdachtsfällen vorgelegt. Als solcher Verdachtsfall
gilt den Innenministern offenbar jeder Fall, bei dem aufgrund der Vaterschaftsanerkennung ein
Aufenthaltsrecht erteilt wurde. Weitere kritische Bemerkungen hat Kai Weber vom niedersächsischen
Flüchtlingsrat formuliert.
Gegen eben diesen Kai Weber, Geschäftsführer des niedersächsischen Flüchtlingsrates,
ermittelt die Staatsanwaltschaft Hildesheim wegen angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz.
Als Leiter einer angemeldeten Demonstration habe er Auflagen der Stadt Hildesheim verletzt. Unter
anderem habe er bei einer Zwischenkundgebung am Hildesheimer Kreishaus Rufe in Richtung dieses
Gebäudes „Arschloch, rauskommen" nicht unterbunden. Da diese Rufe aber bereits nach
10 Sekunden verstummten (so auch die Ermittlungsergebnisse), wäre eine adäquate Reaktion
auch kaum möglich gewesen. Im Selbstversuch lässt sich übrigens nachvollziehen,
wie oft ein solchermaßen nicht gemaßregelter Demonstrant in 10 Sekunden laut hörbar
„Arschloch, rauskommen" rufen kann. Weiteres berichtet die Junge Welt vom 24. Mai 2005 unter
der adäquaten Überschrift „Realsatire in Hildesheim". Ein ICE-Bahnhof schützt
nicht vor Provinzialismus mit Video-Verlaufsbericht.
Deutschlands größter Flughafen ist privater Raum. Dieser Auffassung ist das Landgericht Frankfurt und hat die Berufung von AbschiebegegnerInnen gegen das gegen sie verfügte Hausverbot in einem Urteil vom 20. Mai 2005 abgelehnt. Die Flughafenbetreiberin Fraport dürfe die Realisierung der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Versammlungsfreiheit innerhalb ihrer Räumlichkeiten untersagen, da sie als Aktiengesellschaft diesbezüglich keiner direkten Grundrechtsbindung unterliege. Revision wurde zugelassen. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. hat das Verfahren beobachtet und in einer Presseerklärung heftig Kritik geübt. Die Einschätzung des Komitees: „Das Landgericht hat damit eine fatale Einschränkung der BürgerInnen in Zusammenhang mit der staatlichen Abschiebepraxis juristisch abgesegnet." Das Urteil erlaube es Fluggesellschaften und Flughafenbetreibern, das Meinungs- und Versammlungsrecht auf dem Flughafengelände massiv einzuschränken. 50 Millionen Besucher jährlich hat das private Wohnzimmer der Familie Fraport offenbar, so die Prozessbeobachter zynisch.
Erneut hat die Berliner Ausländerbehörde bei der Durchführung ausländerrechtlicher Zwangsmaßnahmen Kinderrechte missachtet. Diesen Vorwurf erhebt der Flüchtlingsrat Berlin in einer Presseerklärung vom 13. Mai 2005. Am 26. April 2005 habe man eine alleinerziehende Mutter von ihren drei minderjährigen Kindern bei der Vorsprache auf der Ausländerbehörde getrennt. Sie befinde sich seitdem im Abschiebungsgewahrsam, die Kinder seien vom Kindernotdienst aufgenommen worden. Das Vorgehen der Ausländerbehörde sei von der Senatsverwaltung für Inneres gebilligt worden.
Seit dem 18. April 2005 protestierten ungefähr 15 Insassen des Abschiebegewahrsams Berlin-Köpenick mit einem Hungerstreik gegen die aus ihrer Sicht schlechten Haftbedingungen und forderten transparente Verfahrensweisen von Seiten der Ausländerbehörde. Auslöser des Hungerstreiks war laut einer Presseerklärung von Rechtsanwalt Volker Gerloff vom 4. Mai 2005 die Misshandlung eines Palästinensers. Von sieben Zeugen des Vorfalls seien allerdings schon zwei abgeschoben worden. Er hoffe dennoch auf eine Aufklärungsmöglichkeit.
Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen hatte vor der Landtagswahl den Parteien flüchtlingspolitische Wahlprüfsteine zugeleitet und um die Beantwortung einer Reihe von Fragen gebeten und die programmatischen Antworten der Parteien dann veröffentlicht.
Offenbar für einige Tage eingestellt hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine rastlose Produktion von Asylwiderrufen und Ablehnungsentscheidungen zugunsten einer wegweisenden Veranstaltung. Unter Schirmherrschaft seines Präsidenten findet nämlich vom 1. Juni bis zum 3. Juni 2005 ein internationales Fußballturnier der Migrationsbehörden Europas in Nürnberg statt. 122 Spiele an zwei Tagen – die Handschrift des Bundesamtes bleibt bei diesen Erledigungszahlen erkennbar – die Spielzüge der deutschen Teams werden vermutlich als Textbausteinhandbuch ausgegeben. Unklar ist, ob den jeweiligen Gegnern der deutschen Teams – es sind mehrere – vor dem Anpfiff 25 Fragen zum Reiseweg gestellt werden und welche Folgen dies hat. Besonders symbolträchtig auch die Unterbringung der meisten Teilnehmer in der Nürnberger Burg. Der deutsche Beitrag zur Fußballfestung Europa wird folgerichtig ein modernisierter Catenaccio sein. Schließlich weiß der Präsident, wie man fachlich versiert Beton anrührt. Die Kreativabteilung des BAMFspielt offenbar als selbständige Mannschaft (Deutschland-Integration), allerdings nur im Erholungsturnier (Recreation Tournament), bei dem sich auch der Zoll, die Arbeitsagentur Nürnberg (die Hartz IV-er Kette!), das Landratsamt Fürth, das Technische Hilfswerk und ein separatistisches Bavaria Team finden. Im Professional Tournament treten die überbevölkerten Niederlande gleich mit zwei Teams an, während Deutschland sich in der Erholungsliga mit drei Teams tummelt. Drei Erholungsmannschaften und eine von der Arbeitsagentur – das zur Krise Deutschlands im Jahr 2005. Wir hätten die Teilnahme eines Teams aus Libyen begrüßt, können uns aber die Einwände Otto Schilys denken: Afrika muss seine Eigentore selber schießen. Ach ja, der Bundesinnenminister: eine Gelegenheit zum letzten Anstoß, wenn es denn nicht die Fußballweltmeisterschaft 2006 sein darf? PRO ASYL-Favoriten im Erholungsturnier sind die ausgeruhten Vertreter der Arbeitsagentur Nürnberg und die Nichtraucher vom Zoll. Oder was machen die eigentlich mit den sichergestellten Kippen?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat ein Leitbild: „Unser
Leitbild" – so heißt der kleine Folder, Unterzeile das Motto: „Den Menschen
im Blick. Schütze. Integrieren." Damit nah an das Leitbild der Feuerwehr herangekommen
(Retten, löschen, bergen, schützen) ist das Ganze eher ein drolliges Dokument der Selbstüberschätzung
und der mit dem Aufgabenzuwachs des „Kompetenzzentrums für Migration und Integration in Deutschland"
gewachsenen Eitelkeiten. Wir nehmen an, dass folgender, teilweise wahrer Satz ohne jede Selbstironie
ins Leitbild aufgenommen wurde: „Wir begegnen Asylsuchenden unvoreingenommen und mit Respekt,
auch wenn wir überwiegend ablehnende Entscheidungen treffen müssen." Man sieht
den Präsidenten sozusagen höchst persönlich leiden unter dem Martyrium des „ablehnende-Entscheidungen-treffen-Müssens".
Noch kein Präsident vor ihm hat mehr müssen als dieser. Und die Anerkennungsquoten seines
Amtes belegen es. Nur noch der Bundesinnenminister hat ein bisschen mehr müssen als der Präsident:
Dafür sorgen, dass die Ablehnungsfront gegen Flüchtlinge in ganz Europa steht.
Wir verweisen zunächst auf den im Mai erschienen Picum-Rundbrief , der neben europäischen Politikentwicklungen im Migrationsbereich auch wieder hinweist auf den täglich stattfindenden Skandal des Todes an den europäischen Außengrenzen. Frankreich Am 11. Mai 2005, einen Tag vor einem G5 Treffen der
Innenminister Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Spaniens, dessen
Thema u.a. verstärkte Anstrengungen im gemeinsamen Kampf gegen illegale Einwanderung war,
hat Frankreichs ehemaliger Innenminister Villepin der französischen Öffentlichkeit seinen
Plan gegen illegale Einwanderung vorgestellt. Nach Zeitungsmeldungen soll der frühere
Premierminister Raffarin den Innenminister dazu gedrängt haben.
Villepin gab bekannt, dass die Zahl der Abschiebungen von 11.000 im Jahre 2003 auf 16.000
in 2004 gestiegen ist. Für 2005 hat er sich das Ziel von 20.000 Abschiebungen gesetzt. Trotz aller Härte, die Villepin auch in Zukunft zeigen will, wurden nach einem 50 tägigen Hungerstreik, der auch von gesellschaftlichen Gruppen unterstützt wurde (s. Infoservice 99), 12 sans papiers regularisiert. Die französische Organisation Gisti, die MigrantInnen und Flüchtlinge informiert und unterstützt, bemerkte mit Bitterkeit, dass der Einsatz ihres eigenen Lebens eines der wenigen Mittel ist, das die Menschen haben, um nach Frankreich zu kommen, aber auch um dort bleiben zu können. Anläßlich eines Seminars zur "Zusammenarbeit der maritimen Polizei- und Zolleinheiten"
in der spanischen Stadt Alicante, an dem Vertreter 22 europäischer Staaten und von Europol
teilnahmen, hat Ralf Streck in einem Artikel
für telepolis die Maßnahmen und Bemühungen der europäischen
Staaten zur Grenzsicherung skizziert. amnesty international hat im April 2005 einen Bericht über Polizeigewalt in Frankreich veröffentlicht, den die Westeuropakoordination von amnesty international ins deutsche übersetzt hat. Die Themen sind auch in Deutschland keine Unbekannten: die faktische Straflosigkeit von Beamten mit Polizeibefugnissen bei Fällen von Gewahrsamstoten, Folter und Misshandlung. |
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Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. |
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