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Infoservice Nr. 95 - November 2004

INHALT


Innenministerkonferenz am 18. und 19. November 2004 in Lübeck

Vor der Innenministerkonferenz am 18. und 19. November 2004 in Lübeck hat sich PRO ASYL in einem Schreiben an die Innenminister des Bundes und der Länder gewendet und sich zur Situation verschiedener Flüchtlingsgruppen geäußert. Kritisiert wurde auch die bisherige Nichtbefassung der IMK mit der Situation von Flüchtlingen aus Tschetschenien.

Leider hat die IMK einmal mehr flüchtlingspolitisch keine Nägel mit Köpfen gemacht. Allerdings ist der Beschluss der IMK hinsichtlich von Staatsangehörigen aus Afghanistan, der eigentlich nicht zur Veröffentlichung bestimmt war, bekannt geworden. Afghanische Staatsangehörige können in bestimmten Fällen aus humanitären Gründen und zur Vermeidung außergewöhnlicher Härten auf der Grundlage des § 23 AufenthG dauerhaft von der Durchsetzung der Rückführungsverpflichtung ausgenommen werden. Der bekannt gewordene Beschluss hat Verwirrung gestiftet, regelt jedoch, dass die Rückführung und weitere Behandlung der afghanischen Flüchtlinge auf der Grundlage der beiliegenden Grundsätze erfolgen soll. In den Grundsätzen heißt es unter Ziffer 5.6: „Ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann innerhalb von drei Monaten nach dem (Tag nach Ziff. 5.1) gestellt werden." Der maßgebliche Tag wäre – den Wortlaut herangezogen – der Tag des IMK-Beschlusses, also der 19. November 2004. Es wäre allerdings schlicht rechtsstaatswidrig, einen nicht bekannt gegebenen Tag als Beginn der Antragsfrist festzulegen. Es ist deshalb abzuwarten, welche Ländererlasse, die für die Interpretation der Regelung entscheidend sind, veröffentlicht werden und auf welches Datum sie Bezug nehmen.

Die Regelungen der Grundsätze hinsichtlich des Personenkreises, dessen weiterer Aufenthalt zugelassen werden kann, sind in vieler Hinsicht restriktiv. Sowohl das Erfordernis von sechs Jahren ununterbrochenen Mindestaufenthalts als auch seiner Verbindung mit dem Erfordernis eines zweijährigen dauerhaften Beschäftigungsverhältnisses ist problematisch. Gerade in der letzten Zeit sind afghanische Flüchtlinge durch verschiedene Faktoren, nicht nur durch die schlechte Konjunkturlage , sondern auch die Versuche, ihre ausländerrechtliche Stellung zu verschlechtern, aus bestehenden Beschäftigungsverhältnissen herausgefallen. Unfein ist auch die Regelung, dass der tatsächliche Schulbesuch aller Kinder für das gesamte schulfähige Alter nachgewiesen werden muss, obwohl in einigen Bundesländern keine Schulpflicht existiert. Ausgeschlossen von der Regelung bleiben auch Straftäter wobei Geldstrafen nun mehr addiert werden und 50 Tagessätze, die „Bagatellegrenze" darstellen, wahrlich kein Sicherheitsgewinn für die deutsche Bevölkerung, sondern eine Bedrohung für Residenzpflichtverletzer oder Schwarzfahrer. Problemgruppen werden auch alte Menschen sein, deren Angehörige ihre Unterstützung ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen nicht sicherstellen können sowie Erwerbsunfähige, deren Lebensunterhalt oder Pflege nicht ohne Leistung der öffentlichen Hand dauerhaft gesichert ist. Die Klausel für „Zweifels- und Härtefälle" am Ende der Ziffer 5.2.2 der Grundsätze wird hier nur selten eine Lösung sein.

Hamburg macht laut Protokollnotiz wieder einmal eigenständig Weltpolitik und behält sich ausdrücklich vor, mit Rückführungen nach Afghanistan ab dem 1. Mai 2005 zu beginnen, auch wenn die bevorstehenden Verhandlungen mit afghanischen Regierungsvertretern bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgreich abgeschossen werden. Da wird die afghanische Regierung dem Hamburger Innensenator wohl eine Extrawurst braten müssen.

Hinsichtlich des Iraks teilen die Innenminister die Einschätzung des Bundes, dass zwangsweise Rückführungen derzeit noch nicht möglich sind. Die völlig unüberschaubare Lage kurzfristig außer Acht lassend bitten sie den Bund immerhin um Prüfung, ob und gegebenenfalls zu welchem frühestmöglichen Zeitpunkt in 2005 eine Rückführung von Straftätern und Personen, die die Innere Sicherheit gefährden, angestrebt werden kann.

In völliger Verkennung der Realität bitten die Innenminister den Bundesinnenminister hinsichtlich der Minderheiten aus dem Kosovo weiterhin mit den zuständigen Stellen im Kosovo auf der Grundlage der bisherigen Beschlusslage zügig zu verhandeln. Damit wird die Dauerduldungspraxis für Minderheitenangehörige fortgesetzt, da an eine Rückkehr auf absehbare Zeit nicht zu denken ist. Die sogenannten A-Länder haben zu Protokoll gegeben, dass selbst dann, wenn die weiteren Gespräche zu einer baldigen grundsätzlichen Öffnung der Rückführung von Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo führen würden, mit einem über mehrere Jahre dauernden Rückführungsprozess zu rechnen sei. Da dann wohl zunächst den Empfängern von Sozialleistungen Priorität bei der Rückführung eingeräumt werden müsste, würde sich selbst in diesem Fall die Rückkehr der jetzt Erwerbstätigen über viele Jahre hinziehen. Dann aber halten diese Bundesländer eine Rückführung der integrierten Minderheitenangehörigen nicht mehr für realistisch. Deshalb befürworten sie eine Bleiberechtsregelung für Minderheiten, die sich in die hiesigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse integriert haben. Ein ziemlich kompliziertes argumentatives Konstrukt, das übersieht, dass die meisten der 38.000 Minderheitsangehörigen aus dem Kosovo schon viele Jahre in Deutschland leben.

Obwohl zum Thema Vaterschaftsanerkennungen zu Zwecken der Erlangung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise der deutschen Staatsangehörigkeit" die Fakten und damit der Umfang des Problems nicht als gesichert gelten können, ist das Thema bereits im Vorfeld der Innenministerkonferenz medienmäßig boulevardisiert worden unter dem Stichwort „Scheinvaterschaften" . Die IMK ist der Auffassung, dass ein befristetes Anfechtungsrecht für einen Träger öffentlicher Belange bei Vaterschaftsanerkennungen im Bürgerlichen Gesetzbuch geschaffen werden muss. Auf eine die weitere mediale Aufbereitung des Themas durch einzelne Innenministerien oder andere interessierte Stellen wird man sich einrichten müssen.

Nicht bekannt wurde leider, was das Land Brandenburg zu TOP 6 Öffentlichkeitsarbeit über Abschiebungshafteinrichtungen" zu sagen wusste. Kaum zu erwarten ist, dass das Land Brandenburg für eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit und mehr Transparenz im Zusammenhang mit der Durchführung von Abschiebungshaft geworben hat. Eher durfte es um das brandenburgische Problembiotop Eisenhüttenstadt gegangen sein, wo die Zustände immer mal wieder das Interesse der Öffentlichkeit auf sich ziehen.

Im Vorfeld der Innenministerkonferenz in Lübeck hat sich UNHCR Deutschland für eine Bleiberechtsregelung zugunsten von Minderheiten aus dem Kosovo und afghanischen Flüchtlingen eingesetzt und entsprechende Vorschläge von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz unterstützt. Kurzfristig ausgestellte Duldungen reichten vor dem Hintergrund der auf absehbare Zeit unmöglichen Rückkehr in das Kosovo nicht mehr aus. Die mit ihnen verbundene Perspektivlosigkeit verhindere jede Chance auf Integration. Der UNHCR- Vertreter in Deutschland, Stefan Berglund, sprach sich auch hinsichtlich afghanischer Flüchtlinge für eine differenzierte Bleiberechtsregelung aus. Sie solle die Möglichkeit einer Rückkehr auf Zeit bei Erhalt des Aufenthaltsrechts in Deutschland, aber auch langfristige Bleibemöglichkeiten für bislang geduldete Flüchtlinge einschließen.

Lage im Kosovo

Der Bundesminister des Auswärtigen und der Bundesminister der Verteidigung haben sich am 25. Oktober 2004 im Rahmen einer „Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch das Auswärtige Amt über aktuelle Fragen zur Lage im Kosovo"geäußert. In dem Papier heißt es unter anderem: „Auch die Sicherheit der Angehörigen der Minderheiten gibt weiterhin Anlass zur Sorge. Aus Angst vor Übergriffen ist ihre Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt; noch immer ist Begleitschutz durch KFOR-Soldaten oder Angehörige des Kosovo Police Service erforderlich."

Zuwanderungsgesetz

Noch ist das Zuwanderungsgesetz zum großen Teil nicht in Kraft getreten, da gibt es schon ein erstes Änderungsgesetz. Durch die getrennt voneinander laufenden Gesetzgebungsverfahren „Hartz IV" und Zuwanderungsgesetz war eine Anpassung nötig geworden. In einer Pressemitteilung vom 10. November 2004 kommentiert die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen die Beschlussempfehlung des Innenausschusses und die vorgeschlagenen Änderungen. Nicht unwichtig: Personen im sogenannten vorübergehenden Schutz nach der EU-Richtlinie 01/55/EG vom 20. Juli 2001 über „Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und über Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung ..." die einen besonderen Bedarf an medizinischer und psychologischer Versorgung haben, sollen die notwendigen Behandlungsleistungen über die Akutbehandlung hinaus erhalten. Ebenfalls eine verbessernde Klarstellung: Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zuwanderungsgesetzes seit mehr als drei Jahren unanfechtbar anerkannt sind und deren Anerkennung nicht widerrufen worden ist, werden von der Regelüberprüfungspflicht des Bundesamtes im Dreijahresturnus ausgenommen und erhalten eine Niederlassungserlaubnis. Allerdings bleibt die Möglichkeit des Bundesamtes, die Anerkennung im Einzelfall zu widerrufen oder zurückzunehmen, davon unberührt.

Die Unionsfraktion im Bundestag hat SPD und Bündnis90/Die Grünen daraufhin vorgeworfen, sie wollten den ausgehandelten Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz aufkündigen, denn es handele sich um Ergänzungen, die nicht Gegenstand des Kompromisses gewesen seien. Die Union kritisiert auch, dass der Bezug von Arbeitslosengeld II kein Grund für Ermessensausweisungen sei. Der Gesetzentwurf könnte nun im Bundesrat scheitern. Unklar ist, wie sich die FDP in denjenigen Bundesländern verhält, wo es schwarz-gelbe Koalitionen gibt. Der innenpolitische Sprecher der FDP Bundestagsfraktion Max Stadler hat im Innenausschuss des Bundestages die Position der Bundesregierung aus inhaltlicher Überzeugung unterstützt.

Beschäftigungsverfahrensordnung – Inland verabschiedet

Die Beschäftigungsverfahrensordnung – Inland (Verordnung über das Verfahren und die Zulassung von im Inland lebenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung) ist verabschiedet. Sie ist eine der Verordnungen, die mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 das bisher geltende Arbeitsgenehmigungsrecht ablöst. Bundesinnenminister Schily hatte den vorherigen fast wortgleichen Entwurf der Verordnung vor einigen Wochen im Kabinett gestoppt, obwohl die Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien bereits abgeschlossen war. Weitere Verschlechterungen konnten jedoch verhindert werden.

Sachverständigenrat für Zuwanderung veröffentlicht Jahresgutachten

Nach Medienmeldungen will der Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration seine Arbeit fortsetzen, obwohl im Haushalt 2005 alle Etatmittel gestrichen worden sind. Allerdings hat sich der Bundesinnenminister noch nicht entschieden, ob er den Sachverständigenrat auf ehrenamtlicher Basis überhaupt noch will. Nachdem das Zuwanderungsgesetz keine rechtliche Grundlage für das Gremium mehr enthält und der Einwanderungskorridor selbst für Hochqualifizierte äußerst eng ist, droht dem Zuwanderungsrat die Existenz einer relativ einflusslosen Sachverständigenkommission. In einem ersten Jahresgutachten im Oktober hatte sich der Sachverständigenrat mit der Prognose eines Arbeitskräftebedarfs von 25.000 qualifizierten Zuwanderern beim Innenminister nicht besonders beliebt gemacht. Das Gutachten (Kurzfassung / Langfassung )ist zu beziehen über: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

90343 Nürnberg
Telefon: +49 (0)9 11 / 9 43 - 0
Fax: +49 (0)9 11 / 9 43 - 40 00
E-mail: info@bamf.bund.de

Vielen Lesern wird sich die Frage stellen: Was leistet das Gutachten des Zuwanderungsrates im Vergleich zum Bericht der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung?

Praxisorientierte Arbeitshilfe zum Zuwanderungsgesetz

Rechtzeitig zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 gibt der Informationsverbund Asyl / ZDWF e.V. eine praxisorientierte Arbeitshilfe für professionelle und ehrenamtliche FlüchtlingsberaterInnen und UnterstützerInnen heraus. Verfasser der Broschüre sind Hubert Heinhold, Rechtsanwalt in München und Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat. Die Schrift mit dem Titel „Das Zuwanderungsgesetz – Hinweise für die Flüchtlingssozialarbeit – Einführung in die Neuregelungen des Aufenthaltsgesetzes, das Asylverfahrensgesetzes und des Sozialrechtes („Hartz IV")" ist zu beziehen bei:

IBIS-Interkulturelle Arbeitsstelle e.V.
Alexanderstr. 48
26121 Oldenburg
Fax: 0441 / 984 96 06
E-Mail: ibisev.ol@t-online.de
148 Seiten, 9,50 EUR geb.

FDP-Fraktion im Bundestag: „Zukunft für Tschetschenien"

Die FDP-Fraktion im Bundestag hat unter der Überschrift Zukunft für Tschetschenien" einen Entschließungsantrag eingebracht, der von der Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit einer veränderten Tschetschenienpolitik fordert. Gefordert wird auch ein Bleiberecht für tschetschenische Flüchtlinge in Deutschland und ein Abschiebungsstopp, da aufgrund der Diskriminierung von Tschetschenen in Russland keine Binnenfluchtmöglichkeit bestehe.

ai-Bericht zu Tschetschenien

Klagen in Straßburg können für Tschetschenen tödlich sein, stellt amnesty international in seinem Bericht „Russian Federation: The risk of speaking out. Attacks on human rights defenders in the context of the armed conflict in Chechnya" fest. Wer als Tschetschene vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klage, müsse um sein Leben fürchten, so amnesty international in der begleitenden Presseerklärung vom 24. November 2004 – die EU schweige dazu. Der ai-Bericht belegt, dass Tschetschenen und Inguschen in mehreren Fällen getötet, gefoltert, sexuell missbraucht oder bedroht wurden, nachdem sie Klage eingereicht hatten.

UNHCR-Position zum Schutzbedürfnis und zu Möglichkeiten der Rückkehr irakischer Flüchtlinge

Eine überarbeitete UNHCR-Position zum Schutzbedürfnis und zu Möglichkeiten der Rückkehr irakischer Flüchtlinge hat UNHCR in deutscher Fassung im Oktober 2004 vorgelegt. Hingewiesen wird unter anderem darauf, dass die zuständige irakische Ministerin für Vertriebene, Flüchtlinge und Migranten vor kurzem wiederholt an die Regierungen der Aufnahmestaaten appelliert hat, dem Irak nicht durch verstärkten Druck zur freiwilligen Rückkehr oder durch zwangsweise Rückführung weitere Lasten aufzubürden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt seien verstärkte Rückkehrbewegungen irakischer Staatsangehöriger, in welchen Landesteil auch immer, mit erheblichen Risiken behaftet. UNHCR ersucht die Staaten in seinen Empfehlungen, keinerlei Maßnahmen einzuleiten, die auf eine freiwillige Rückkehr auch abgelehnter irakischer Asylsuchender gerichtet sind. Hierzu zählen auch finanzielle und sonstige Anreize. UNHCR regt weiterhin die Durchführung individueller Statusfeststellungsverfahren unter Berücksichtigung bestehender Bedürfnisse nach internationalem Schutz an. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass effektiver innerstaatlicher Schutz im Irak zur Zeit nicht gewährleistet ist und verschiedene Personengruppen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen politischen Überzeugung oder wegen ihrer Ethnie oder Religion gezielten Angriffen ausgesetzt sind. Weitere Empfehlung des UNHCR: Asylbegehren irakischer Flüchtlinge sollen nicht unter alleinigem Hinweis auf das Bestehen einer innerstaatlichen Fluchtalternative abgelehnt werden. Wohnortwechsel in bestimmte Gebiete seien häufig praktisch unmöglich oder unsicher. Durch einen Umzug könnten drohende Verfolgungsgefahren auch nicht abgewendet werden.

Gesundheitsversorgung im Irak heute schlechter als vor dem Krieg

Die Gesundheitsversorgung im Irak ist heute schlechter als vor dem Krieg. Dies meldet das deutsche Ärzteblatt online am 22. November 2004. Bald dürfte die Zahl der Patienten, die an Infektionskrankheiten sterben die Zahl der Kriegstoten übersteigen, befürchten internationale Hilfsorganisationen. Die Zahl der Typhuserkrankungen ist explosionsartig gestiegen. Krankheiten wie Mumps oder Tuberkulose sind auf dem Vormarsch, so der irakische Gesundheitsminister auf einem Treffen des Ärztebundes. Nach seinen Angaben ist die durchschnittliche Lebenserwartung auf unter 60 Jahre gesunken. Jedes vierte Kind sei nach einem Bericht des British Medical Journal bereits heute unterernährt.

SPD-Innenpolitiker Politiker Dieter Wiefelspütz setzt sich für Bleiberechtsregelung ein

Bewegung in Sachen Bleiberecht. Der SPD-Innenpolitiker Politiker Dieter Wiefelspütz hat sich in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau für eine Bleiberechtsregelung eingesetzt. Die Härtefallregelung und die Teilabschaffung der Kettenduldungen könnten kein Ersatz für eine solche Bleiberechtsregelung sein. Er sehe bei den Innenministern eine gewachsene Bereitschaft, über das Problem zu sprechen und hoffe auf ein Bündnis für Humanität und Vernunft. Er kündigte einen Vorstoß seitens der SPD zu diesem Thema an. Wiefelspütz setzte sich außerdem für einen schnelleren Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt ein. Der Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in einem Beschluss vom November 2004 ebenfalls auf das Problem der Dauergeduldeten hingewiesen und Sorge bekundet, „dass nach den Regelungen des Zuwanderungsgesetzes in § 25 Abs. 5 AufenthG die problematische rechtliche Situation von Geduldeten nur ansatzweise gelöst wird." Der Ausschuss würde es deshalb begrüßen, wenn im Rahmen einer Übergangsregelung langjährig in Deutschland geduldeten Menschen, die faktisch integriert sind, ein rechtmäßiger Aufenthaltstitel erteilt werden könnte. Im Vorfeld der Innenministerkonferenz am 18. / 19. November 2004 haben CDU/CSU allerdings deutlich gemacht, dass sie sich weiterhin gegen ein Bleiberecht für langjährig in Deutschland lebende Geduldete wenden. Dies machten Unionsvertreter auch bei der Parlamentsdebatte über ein erstes Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetz deutlich. Außerhalb des Parlaments erklärte der CSU-Innenpolitiker Zeitlmann mit bestechender Logik, ein Bleiberecht für Flüchtlinge klinge zwar human, helfe den Menschen aber nicht wirklich. Es führe nämlich dazu, dass der Staat die Duldung so rasch wie möglich beenden und die Flüchtlinge abschieben werde, um einen dauerhaften Aufenthalt zu verhindern. Richtig hinterlistig ist er, dieser Staat. Aber wer ist der Staat? Eventuell auch ein wenig Zeitlmann.

Asylantragszahlen weiter auf historischem Tiefstand

Weiterhin auf historischem Tiefstand sind die Asylantragzahlen beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Von Januar bis Oktober 2004 ist die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 30,3 % gesunken. Von Januar bis Oktober 2004 traf das Bundesamt 53.281 Entscheidungen. Lediglich 1,6 % der Antragsteller wurden als Asylberechtigte anerkannt. 1,7 % erhielten den Abschiebungsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (§51 Abs. 1 AuslG). Bezogen auf den Oktober 2004 liegen die entsprechenden Quoten nochmals tiefer. Anerkennung als Asylberechtigte: 1,3 %, GFK-Status: 1,3 %. Das Bundesamt, künftig als Amt für Migration und Flüchtlinge firmierend, tut vieles dafür, seinen zweiten Namensbestandteil zum Verschwinden zu bringen. Weitere Zahlen in der BMI-Pressemitteilung vom 11. November 2004.

Einrichtung einer Härtefallkommission in Sachsen und Hamburg verhindert

Trotz vieler Unterschriften für eine Härtefallkommission unter den entsprechenden Aufruf von pax christi, Flüchtlingsrat Leipzig und Sächsischem Flüchtlingsrat wurde ein entsprechender Antrag zur Einrichtung einer Härtefallkommission in Sachsen, eingebracht von PDS und Bündnis90/Die Grünen von den anderen Fraktionen unter Einschluss der NPD verhindert. Die Parteien der Regierungskoalition stehen offenbar immer noch auf dem Standpunkt, dass die bisherige Praxis von Härtefallgesprächen mit dem sächsischen Ausländerbeauftragten und dem Innenminister ein akzeptables Verfahren gewesen sei und darum Grundlage der künftigen Arbeit sein soll.

In Hamburg soll ein dreiköpfiger Unterausschuss des Petitionsausschusses über Härtefälle entscheiden. Die CDU-Fraktion hat eine Kommission aus Behördenmitarbeitern und Vertreten gesellschaftlicher Gruppen abgelehnt. Die kirchliche Flüchtlingsarbeit im Sprengel Hamburg kritisiert dies in einer Pressemitteilung vom 11. November 2004.

Rückführungen von Roma-Familien in Berlin

Der Berliner Innensenator hat die Rückführungen von Roma-Familien mit Kindern und alleinerziehenden Roma nach Serbien und Montenegro aus humanitären Gründen ab 1. November 2004 bis zum 31. März 2005 ausgesetzt. Für diese Winterabschiebungspause gelten allerdings eine Reihe von Ausnahmen.

Checkliste zur Vorbereitung und Durchführung von Luftabschiebungen

Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Checkliste zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Rückführungsmaßnahmen entwickelt. Sie soll den Ausländerbehörden bei der Vorbereitung und Durchführung von Luftabschiebungen eine Hilfestellung geben und zugleich die – löbliche Absicht – Einhaltung der in NRW geltenden Standards sichern. Das Innenministerium geht davon aus, dass die Ausländerbehörden anderer Bundesländer, die sich an Rückführungen über Nordrhein-Westfalen beteiligen, die in Nordrhein-Westfalen geltenden Standards ebenfalls einhalten. Sollte das nicht der Fall sein, könnte dies zum Ausschluss der jeweiligen Ausländerbehörden an Abschiebungen über NRW führen. Nordrhein-Westfalen besteht auf der Einhaltung der Bestimmungen für die Rückkehr auf dem Luftwege (Best.RückLuft), die im Lande selbst bereits seit einiger Zeit für verbindlich erklärt worden sind, durch alle anderen an Sammelcharterflügen teilnehmenden Bundesländer.

Streit in Bremens Großer Koalition über Leistungen für Asylbewerber

Streit in Bremens Großer Koalition über Leistungen für Asylbewerber. Die Folge: Bremen enthält sich im Bundesrat bei seinem eigenen Antrag, Sozialleistungen für Flüchtlinge zu kürzen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende in der Bürgerschaft, Jens Böhrnsen und andere haben sich offenbar erfolgreich quergestellt. Bürgermeister Henning Scherf hat sich nun ebenfalls vom Vorstoß für eine dauerhafte Leistungskürzung für Flüchtlinge distanziert. Der Bremer Vorstoß mache keinen Sinn mehr, da das neue Zuwanderungsgesetz nun vorsehe, dass Flüchtlinge, die ihr Verfahren schuldhaft verzögerten, dauerhaft geringere Leistungen erhalten.

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Hamburg

Am 19. Oktober 2004 hat der Senat der Hansestadt Hamburg eine schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Möller (GAL) zum Thema minderjährige unbegleitete Flüchtlinge beantwortet . Deutlich wird aus der Antwort, dass das aktenmäßige „Ältermachen" – im Verwaltungsjargon „Altersfiktivsetzung" genannt - weit mehr als die Hälfte der zunächst als unbegleitete Minderjährige eingereisten Flüchtlinge betraf. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sich in jüngster Zeit in Jugend- bzw. Abschiebungshaft befunden haben und wie viele nach einer Altersfeststellung in Haftanstalten für Erwachsene übernommen wurden, wollte der Senat unter Hinweis auf die für die Beantwortung einer schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und den unvertretbaren Verwaltungsaufwand nicht ermitteln. Mit den Urteilen des Verwaltungsgerichts Freiburg zur Problematik des Verfahrens der Altersfiktivsetzung hat sich der Senat nach eigenem Bekunden nicht befasst. Er hätte ja möglicherweise Konsequenzen für die Praxis ziehen müssen.

15. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention

Zum 15. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention hat das FORUM MENSCHENRECHTE – ein Netzwerk von 45 deutschen Menschenrechts-, Flüchtlingsschutz- und Kinderrechtsorganisationen – die bundesweite Kampagne „Alle Kinder haben Rechte. UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos umsetzen!" gestartet. Das Faltblatt zur Kampagne ist beim FORUM Menschenrechte erhältlich:

Forum Menschenrechte
Sekretariat
Greifswalder Str. 4
10404 Berlin
info@forum-menschenrechte.de

Heiko Kauffmann, Vorstandsmitglied von PRO ASYL, hat sich in einem Artikel insbesondere mit der deutschen Staatenpraxis im Umgang mit Kinderflüchtlingen und der mangelhaften Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention befasst.

Eritreer – Kriegsdienstverweigerer und Desertion

Bei einer Pressekonferenz am 25. November 2004 in Frankfurt am Main haben sich junge Deserteure aus Eritrea – Männer und Frauen – öffentlich zu Wort gemeldet, über ihr Schicksal berichtet und das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in Eritrea sowie auf Asyl in Deutschland eingefordert. Vorgestellt bei der Pressekonferenz wurde die gemeinsam von der Kriegsdienstverweigererorganisation Connection e.V. und der Eritreischen Antimilitaristischen Initiative in Zusammenarbeit mit der Flüchtlingsseelsorge der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau herausgegebene (auch von PRO ASYL finanziell unterstützte) Broschüre „Eritreer – Kriegsdienstverweigerer und Desertion". Sie enthält nicht nur die ausführlichen Selbstzeugnisse der Betroffenen sondern eine umfassende Dokumentation zur Menschenrechtssituation in Eritrea und begleitende Artikel. Die Deserteurinnen und Deserteure aus Eritrea berichten über ein Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen an Rekruten, über Razzien und Zwangsrekrutierungen sowie den Einsatz von Kindersoldaten. Viele der Sachverhalten, oft auch durch andere Quellen belegt, tauchen im aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amtes nicht auf. Mit dieser Tatsache setzte sich Bernd Mesovic von PRO ASYL im Rahmen der Pressekonferenz in einem Beitrag auseinander.

PRO ASYL hat den Eindruck, dass in der letzten Zeit die eritreischen Auslandsvertretungen offenbar häufiger Papiere für Personen ausstellen, derer sie habhaft werden wollen. Sollte sich dieser Eindruck bestätigen, dann nehmen die Risiken für diejenigen, denen asyl- und menschenrechtlicher Schutz versagt worden ist, zu.

Die Broschüre kostet 5,- Euro zzgl. Versandkosten (ab 5 Ex. 4,- Euro zzgl. Versandkosten) und ist zu beziehen über: Connection e.V., Gerberstr. 5, 63065 Offenbach, Tel:. 069 7 82 37 55 34; Fax: 069 / 82 37 55 35, E-Mail: office@Connection-eV.de

Interessante Artikel im Asylmagazin 10/2004

Welche Rechte haben Staatenlose?". Diese Frage beantwortet Prof. Dr. Holger Hoffmann im Asylmagazin Nr. 10/2004 in einem Beitrag für die Beratungspraxis. Im selben Heft: Die Härtefallregelung im neuen Zuwanderungsgesetz" von Tim Schröder. Der Beitrag setzt sich mit vielen der durch die Härtefallregelung in § 23 a AufenthG aufgeworfenen Fragen auseinander.

PICUM-Newsletter November 2004 veröffentlicht

Der PICUM-Newsletter November 2004ist erschienen. Er informiert hauptsächlich über Entwicklungen in der EU-Politik im Bereich der Grundrechte von Menschen ohne Papiere. Außerdem weist er auf Veröffentlichungen und Veranstaltungen in Europa zu den Themen Flucht und Migration hin.

Service für traumatisierte Flüchtlinge

Seit Juni 2002 bieten die MW Malteser Werke gGmbH einen gezielten Service für traumatisierte Flüchtlinge und Mitarbeiter aus der Flüchtlingshilfe im Internet (vgl. Infoservice No. 80). Im Internet findet sich eine ständig aktualisierte Datenbank mit Adressen von mittlerweile über 170 Therapeuten, die deutschlandweit Traumaerkrankungen behandeln.

Weitere Informationen:
TraumaNetzwerk, MW Malteser Werke gGmbH, Abteilung Migration
Katrin Heim, Tel.: 0221-98 22 564
Katrin.Heim@malteser.de

 

Europa

Italien
amnesty international hat sich in einem Bericht „Concerns in Europe and Central Asia - January – June 2004" unter anderem mit der Behandlung von Flüchtlingen in besonderen Centren (CPTs – Centri di permanenza temporanea) befasst. Misshandlungsvorwürfe und ihre Behandlung stehen im Mittelpunkt. Im Weiteren beschäftigt sich das Papier auch mit Beschwerden über polizeiliche Misshandlungen auf offener Straße und in Polizeistationen.

Österreich
Das österreichische Nachrichtenmagazin NEWS veröffentlicht in seiner aktuellen Ausgabe ein vertrauliches Informationspapier für den österreichischen Innenminister, das angeblich in dessen Auftrag erarbeitet wurde und am Rande einer Sitzung des Innenministeriums verteilt worden sein soll. Der Autor des Dossiers fordert mehr oder weniger, dass Asylverfahren in Zukunft kurz und erfolglos zu verlaufen haben. Zum Erstickungstod des Marcus Omofuma während seiner Abschiebung auf dem Luftwege äußert sich das Papier eindeutig: „Seit dem Fall Omofuma hat es bei der positiven Effektuierung von Flugabschiebungen einen Rückgang der Erfolge gegeben." Das österreichische Innenministerium hat die Existenz des Informationspapieres bestätigt. Es gebe eben keine Denkverbote.

Schweiz
Der Entwurf für ein Zwangsanwendungsgesetz soll klar stellen, welche Mittel bei der Anwendung polizeilichen Zwangs, z.B. im Fall von Abschiebungen eingesetzt werden dürfen. Zulässig sind nach dem Gesetzentwurf Handschellen, Fußfesseln und Fesselungsbänder. Elektroschockgeräte sowie Schlag- und Abwehrstöcke sollen nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen. Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement behauptet, Elektroschockgeräte führten bei korrekter Anwendung nicht zu erheblichen Verletzungen. Auf Langstreckenflügen sind Windeln zulässig, wenn Widerstandshandlungen beim Gang zur Toilette erwartet werden. Verbote sieht der Gesetzentwurf für Integralhelme, Knebel und andere Mittel, die die Atemwege beeinträchtigen könnten, vor. Atmungsbehindernde Festhaltungstechniken sind ebenso untersagt wie andere Sistierungstechniken, die die Gesundheit erheblich beeinträchtigen können. Die gesetzlichen Bestimmungen sollen auch für Transporte gelten, die innerhalb der Schweiz im Auftrag von Bundesbehörden durchgeführt werden. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH), die vom eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement nicht angehört wurde, kritisiert den Gesetzentwurf heftig. Sie fordert den Einsatz unabhängiger Menschenrechtsbeobachter bei Abschiebungen. amnesty international zeigte sich schockiert darüber, dass Elektroschockgeräte zugelassen bleiben sollen. In den USA habe es 11 Todesfälle bei ihrem Einsatz gegeben. Unmenschlich sei auch die Verwendung von Fußfesseln und Windeln bei der Abschiebung.

Schweiz
Wie die schweizer Behörden mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gelegentlich umgehen, schildert die Gruppe augenauf in ihrem Bulletin 43 vom September 2004 unter der Überschrift „Flucht in die Hölle – ein 15-jähriger Moldawier in den Fängen der Ausschaffungsindustrie".

 

Liste



 

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