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vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
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Infoservice Nr. 94 - 2004 |
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Vorbemerkung: INHALT
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Vor der 21. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts ging am 18. Oktober 2004 die justizielle
Bewältigung des Abschiebungstodes des Sudanesen Aamir Ageeb zu Ende – fünfeinhalb Jahre
nach der Tat. Das Urteil: Neun Monate auf Bewährung für jeden der drei angeklagten Bediensteten
des Bundesgrenzschutzes. Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der für die festgestellte
Körperverletzung mit Todesfolge gesetzlich vorgesehene – eigentlich zwingende – Mindeststrafe
von einem Jahr. Die Verfahrensdauer, auch vom Richter in der mündlichen Urteilsbegründung
als Justizskandal apostrophiert, war ebenso wie das komplette Organisationsversagen innerhalb
der Bundesgrenzschutzhierarchie einer der wesentlichen vom Gericht als exzeptionell berücksichtigten
Strafmilderungsgründe. Damit bleibt trotz der vom Gericht engagiert versuchten Aufklärung
der Vorgänge und der prononcierten Urteilsbegründung ein bitterer Beigeschmack. Schleppende
Ermittlungen und das nicht-Wissen-wollen um Verantwortlichkeiten innerhalb des BGS führten
zudem – auch von den Medien – als sehr milde bezeichneten Urteil. Ein Normalbürger dürfte
kaum auf vergleichbare Milde rechnen. Das Gericht geriet an die Grenze dessen, was Strafjustiz
als nachholende Gerechtigkeit leisten kann, wo Ermittlungsbehörden und Politik versagt haben.
Die Letzten sollten nicht die Hunde beißen, so der Kammervorsitzende in der letzten Urteilsbegründung
seiner Richterkarriere. Mit der vom Strafgesetzbuch eigentlich nicht vorgesehenen Unterschreitung
des Mindeststrafmaßes unter Berufung auf eine Entscheidung des BGH, die in einem anderen
Kontext ergangen ist, hat das Gericht eine problematische Konstruktion gewählt. „Das Strafmaß
hinterlässt einen bitteren Beigeschmack", so PRO ASYL in einer von mehreren
Presseerklärungen zum Ende des Prozesses.
Schilys Trotzreaktionen prägen auch die Diskussion um die Einrichtung von Asylzentren in Nordafrika, von Wolfgang Schäuble unter Inrechnungstellung der Realitäten etwa in Libyen als „Internierungslager am Rande der Sahara" bezeichnet, vom Bundesinnenminister inzwischen als „Anlaufstellen" tituliert. Diesem Jargon entsprechend wäre dann das italienische Internierungslager in Lampedusa eine Variante der Schiffsbegrüßungsanlage in Blankenese und die illegale und völkerrechtswidrige Abschiebung von boat-people ohne jede individuelle Prüfung der Fluchtgründe und bei systematischer Ausschaltung von UNHCR-Vertretern eine Art freundliche Empfehlung im Sinne der Bremer Stadtmusikanten: Etwas besseres als den Tod werdet ihr überall finden. Bundeskanzler Schröder hat dem früheren „Paten des internationalen Terrorismus"
vor Ort im ehemaligen Schurkenstaat Libyen seine Aufwartung gemacht. Das ZDF: „Der eigentliche
Grund: Nach jahrzehntelanger Isolation ist Libyen eine Top-Destination für Investoren."
Es gehe jetzt nicht mehr um rückwärtsgewandte Schuldzuweisungen, sondern um die Unterstützung
positiver Entwicklungen. Das ZDF: „Die Logik des Besuchs: Der Mann war ein Schurke – aber was
für einer! Einer, der Öl hat, einer ohne Staatsschulden, einer mit einem schier unendlichen
Einkaufszettel..." „Schröder startet Ölbohrung in der Wüste" – so eine
Überschrift von ap und dann ging es ins nächste Ölland nach Algerien. „Für
Öl, gegen Flüchtlinge", so die klare Überschrift der Süddeutschen Zeitung
vom 15. Oktober 2004, die die Interessenlage der deutschen Handelsdelegation in Regierungsbegleitung
beschreibt. Denn das Problem ist nicht nur Gaddafis Vergangenheit, sondern auch sein aktueller
Umgang mit Flüchtlingen und sein Verhältnis zu Menschenrechten im eigenen Land. Eingeladen
ist Gaddafi jetzt auch nach Deutschland. Rommels verbliebene Minen im Lande werden hierfür
ebenso wenig ein Hindernis sein wie Flüchtlingsschicksale. Fehlt nur noch eine Universität,
die dem libyschen Autokraten anlässlich seines Besuches die Ehrendoktorwürde anträgt.
Dass dies bei Putin schief ging, wird wohl kaum ein Hindernis sein. UNHCR Genf hat sich in einer Briefing Note vom 21. September 2004 unter anderem besorgt
über die weiterbestehende Praxis von Abschiebungen potentieller Flüchtlinge aus Libyen
geäußert. 60 eritreische Passagiere des entführten Flugzeugs konnte UNHCR nach
ihrer Ankunft in Khartoum / Sudan interviewen. Die Betroffenen schilderten, dass man sie ohne
Anklage für längere Zeit in der libyschen Stadt Kufra festgehalten habe. Dabei seien
sie Opfer fortgesetzter Misshandlungen geworden. Zugang zu einer Asylprozedur sei ihnen nicht
gewährt worden. Man hab sie niemals über die von den libyschen Behörden getroffene
Entscheidung einer Abschiebung nach Eritrea informiert. 60 von 75 Passagieren haben inzwischen
einen Flüchtlingsstatus im Sudan erhalten. Libyen ist nicht Unterzeichnerstaat der Genfer
Flüchtlingskonvention und hat einer formalen Anwesenheit von UNHCR im Lande nicht zugestimmt.
Dennoch habe es sich bei der Abschiebung um eine schwere Verletzung der OAU Konvention gehandelt. Auf besorgte Schreiben an den Bundeskanzler betreffend Schilys Pläne zum Mittelmeer und zu Nordafrika antwortet das Bundeskanzleramt mit Brief und Dank „für Ihre engagierten Ausführungen, in denen Sie sich für eine humanitäre Unterstützung der Flüchtlinge im Mittelmeer aussprechen." Erbeten war allerdings nicht eine Unterstützung „im Mittelmeer" sondern eine adäquate Prüfung der Flüchtlingseigenschaft an Land. Das Bundeskanzleramt versteigt sich zu gewagten Behauptungen: „Dabei steht außer Frage, dass das Ziel dieser Maßnahmen allein die Verbesserung der humanitären Situation der Flüchtlinge sein kann. Die in der Genfer Flüchtlingskonvention festgeschriebenen Grundsätze werden in keinem Fall unterschritten werden. Zudem ist bei der Ausarbeitung möglicher Lösungsvorschläge das UNHCR stets beteiligt und eng eingebunden." Festzustellen ist: Schilys italienischer Kollege Pisano schaltet das UNHCR bei seinen ad hoc-Lösungen systematisch aus und schiebt unter Missachtung der Genfer Flüchtlingskonvention ab. Der Völkerrechtsbruch hat seine Sympathisanten. Auch die rechtlichen Grundsätze, denen sich die EU verpflichtet hat, werden systematisch missachtet, wie PRO ASYL in einer Presseerklärung vom 13. Oktober 2004 festgestellt hat. Der Bundesinnenminister, mit seinen „Lösungsvorschlägen" beim G5-Gipfel nicht mehrheitsfähig, hat keinen Zweifel daran gelassen, dass der Schulterschluss mit dem italienischen Amtskollegen Pisanu die kommenden Monate prägen wird. Italien – der neue Schurkenstaat? Das wohl doch nicht. Unter der Überschrift „Schwarzes Asyl – die Drecksarbeit der Flüchtlingsabwehr macht Nordafrika" hat Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 18. Oktober 2004 die Sommerdebatte zusammengefasst und das Fazit gezogen: „Das Asylrecht in Europa leidet an galoppierender Inflation." Verschiedene europäische Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen haben sich in einem Appell vom 12. Oktober 2004 gegen die Errichtung von Lagern an den europäischen Grenzen gewendet und es sich nicht nehmen lassen, „Camps" zu nennen, was einige europäische Innenminister „assistance centers" nennen würden. In einer Empfehlung des Europaparlament vom 14.10.2004 lehnt die Mehrheit der EU-Abgeordneten Flüchlingslager außerhalb der Europäischen Union ab. Das Parlament weist damit die Pläne des deutschen und des italienischen Innenministers zurück und stellt in der Empfehlung klar: „Flüchtlingslager" außerhalb der Union bringen die „offensichtliche Gefahr" mit sich, dass „die Grundrechte verletzt werden". Anlässlich des G5-Treffens in Florenz hat sich der europäische Flüchtlingsrat ECRE ebenfalls zum Thema zu Wort gemeldet. In einer Presserklärung vom 18. Oktober 2004 fordert ECRE unter Anderem eine veränderte Visumpraxis in den europäischen Mitgliedsstaaten. Ernst Strasser, österreichischer Innenminister, unterstützt den Vorschlag seines deutschen Amtskollegen Otto Schily (SPD), in Nordafrika ein "Betreuungslager" für Flüchtlinge aus Afrika zu errichten. Zusätzlich sei aber auch eine ähnliche Einrichtung in der Nähe von Tschetschenien notwendig. Diese Idee hat er mit den drei baltischen Staaten bei einem Innenministertreffen im September in Wien abgestimmt. Als Standort für ein solches Lager habe man die Ukraine im Auge. (vgl. Die Presse 07.10.2004). Ernst Strasser sieht in diesen "Betreuungseinrichtungen" eine Motivation für die Flüchtlinge dort zu bleiben. In diesen EU-Einrichtungen soll es um die Versorgung der Flüchtlinge - mit einer Unterkunft, ärztlicher Behandlung, sowie Nahrung und Wasser innerhalb ihres angestammten klimatischen und kulturellen Kreises - gehen. (Vgl. der Standard vom 19. Oktober 2004) Strasser macht sich aber auch weitergehende Gedanken, für den Fall dass diese EU-Auslagerungsprojekte sich nicht kurzfristig realisieren lassen. Die so genannte EU- Asylverfahrensrichtlinie bietet mannigfaltige Möglichkeiten, Schutzsuchende in „Supersichere Drittstaaten" und in „Sichere Drittstaaten" zu schicken. Im Zuge von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, so Strasser, müssten ein Rückübernahme-Abkommen mit der EU und die Drittstaatensicherheit "ganz oben auf der Agenda" sein. (Vgl. der Standard 19. Oktober 2004)
Ist „süßes Erdöl" auch einer der Gründe dafür, dass sich die europäischen Staaten für die massiven Menschenrechtsverletzungen in der sudanesischen Region Darfur interessieren? Wem nützt der Sudan-Konflikt vor dem Hintergrund welcher Medienberichterstattung und welche Formen haben die in den Raum gestellten Argumente für Sanktionen oder gar Interventionen? Antworten versucht der Sudanexperte Dr. Stefan Kröpelin in der Frankfurter Rundschau vom 14. Oktober 2004 unter der Überschrift „Spielball der Mächtigen" zu geben. Er weißt unter anderem darauf hin, dass im Februar 2005 der Vertrag ausläuft, der den Vereinigten Staaten seit 50 Jahren das Erdölmonopol in Saudi-Arabien sicherte und kaum in dieser Form verlängert werde. Die Erdölfunde der letzten Jahre in Libyen, im Tschad und im Sudan erhielten vor diesem Hintergrund zunehmende Bedeutung. Explorationskonzessionen seien auch für Darfur bereits vergeben. „Will man den historischen, ökologischen und demographischen Ursachen des Konflikts näherkommen, muss man weiter zurückgehen als die wenigen Monate, seit denen der Darfur ins Bewusstsein westlicher Politiker und Medien gerückt ist", so Kröpelin, der die Medienberichterstattung zum Darfur in Frage stellt. Gerhart Baum, Bundesinnenminister a.D. und bis 2003 UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechte im Sudan, wirft Kröpelin in einem Leserbrief in der Frankfurter Rundschau vom 16. Oktober 2004 „eine geschickte Mischung aus Wahrheit und Unwahrheit" vor und kritisiert unter anderem Kröpelins Vorwurf der „Manipulierung der Opferzahlen" an die Hilfsorganisationen. Dabei könnte, so Baum, „die Verhöhnung der Opfer, die Diskreditierung der Hilfsorganisationen und aller derjenigen, die sich jetzt um Frieden bemühen Wasser auf die Mühlen der sudanesischen Regierung sein."
Frauen in Afghanistan sind bei der Ausübung ihrer Rechte weiterhin gefährdet und werden mit Gewalt an der Teilnahme am öffentlichen Leben gehindert. Verantwortlich: Kriegsherren und Taliban. Dies berichtet die Organisation Human Rights Watch in einem am 5. Oktober 2004 veröffentlichten Bericht unter der Überschrift: „Between Hope and Fear: Intimidation and Threats Against Women in Public Life" Die Lebensumstände der Frauen hätten sich seit dem Sturz der Taliban zwar verbessert, aber jetzt gebe es Kriegsherren, die systematisch Frauen daran hinderten, ihre Recht wahrzunehmen. Am selben Tag hat amnesty international in einer Pressemitteilung ebenfalls gefordert: „Neue afghanische Regierung muss Frauen wirksam schützen! " Bedrohungen und Gewalt gegen Frauen seien weiterhin allgegenwärtig. Eine funktionierende Justiz, die Bedrohungen und Misshandlungen ahnden könne, gebe es jedoch ebenso wenig wie die entsprechenden Gesetze.
Am 15. September 2004 hat UNHCR Berlin die dritte Aussendung seines Informationsdienstes Irak (IDI) veröffentlicht. Sie umfasst „Informationen zur Schutzgewährung und zur freiwilligen Rückkehr irakischer Flüchtlinge". Es handelt sich um die deutsche Fassung eines am 4. August 2004 von UNHCR Genf herausgegebenen Informationspapiers. Hingewiesen wird auf zunehmend massive Sicherheitsdefizite, die zu einer Beeinträchtigung wesentlicher Grundrechte der irakischen Bevölkerung führen. Darüber hinaus habe sich die humanitäre Situation im Land spürbar verschlechtert. Die politischen Friktionen hätten ebenfalls zu einer deutlichen Verschlechterung der Situation nicht-moslemischer religiöser Minderheiten sowie zu teils gravierenden Einschränkungen der Rechte irakischer Frauen geführt. Wird in der Türkei systematisch oder unsystematisch gefoltert? Und welche Konsequenzen
sind daraus zu ziehen – nicht nur für die Frage des Beitritts der Türkei zur EU? Diese
Fragen hat der EU-Bericht über den Stand der Reformen aufgeworfen und der vormalige Erweiterungskommissar
Günter Verheugen hat sie gegenüber den Medien bereits beantwortet. In der Türkei
werde eben nicht mehr systematisch gefoltert. Statt dessen spricht der Bericht davon, es kämen
„immer noch viele Fälle von Folter und Misshandlungen vor". Das hat der Vorstandsvorsitzende
der Friedrich-Naumann-Stiftung, Dr. Otto Graf Lambsdorff, in einer Presseerklärung vom 24.
September 2004 mit der Frage kommentiert, ob „unsystematisches" Foltern den Beitritt zur
EU nicht behindere.
Haftbedingungen in 37 Staaten in aller Welt stehen im Mittelpunkt einer Veröffentlichung des Immigration Advisory Service im Vereinigten Königreich, die im September 2004 veröffentlicht worden ist. Die Untersuchung ist von Bedeutung für Menschen und Organisationen, die Asylsuchende beraten und bislang am Mangel von Informationen zu konkreten Haftbedingungen litten. Darüber hinaus kann die Veröffentlichung von Bedeutung sein für Asylfälle, in denen es auf Haftbedingungen im Herkunftsland ankommt.
Die Septemberausgabe des Forced Migration Review ist bei Forced Migration Online (FMO) erschienen. Sie umfasst Artikel zur Situation in Darfur, zur australischen Asylpolitik, zu Binnenvertriebenen im Nord-Kaukasus und methodischen und ethischen Herausforderungen der Untersuchung von Zwangsmigration.
PICUM-Newsletter Oktober 2004 ist erschienen. Er informiert über Entwicklungen in der EU-Politik im Bereich der sozialen Grundrechte von Menschen ohne Papiere. Außerdem weist er auf Veröffentlichungen und Veranstaltungen in Europa zu den Themen Flucht und Migration hin.
Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Stephan Reimers, hat anlässlich eines Fachgespräches zu „Fragen der Harmonisierung von Abschiebestandards in Europa" den Ausbau von Abschiebebeobachtung und eine Stärkung der Rechte der Betroffenen bei Abschiebungen gefordert. Projekte des Abschiebemonitorings könnten allerdings nicht die Notwendigkeit rechtlich bindender Standards auf europäischer Ebene ersetzen. Bislang gebe es dort nur rechtlich unverbindliche Leitlinien. Das Thema ist Gegenstand einer Presseerklärung der EKD vom 24. September 2004 . Die Forderungen stehen, diplomatisch formuliert, in einem gewissen Gegensatz zur Praxis der Nacht- und Nebelabschiebungen á la Hamburg.
Gegen die zunehmende Praxis sogenannter EU-Sammelabschiebungen auf dem Luftwege haben sich verschiedene Gruppen und Organisationen gewendet. Hintergrund ist insbesondere die maßgebliche Beteiligung Hamburgs bei der Gesamtplanung und Durchführung zweier Massenabschiebungen, die letzte unter Aufhebung des Nachtflugverbotes auf dem Hamburger Flughafen Fuhlsbüttel.
Das Antirassismusbüro Bremen hat eine neue Broschüre zur Bewegung gegen die International Organization for Migration (IOM) herausgegeben. Ihr Titel: „Stop IOM. Globale Bewegung gegen Migrationskontrolle". In der Broschüre geht es um die Rolle von IOM bei der Errichtung eines umfassenden globalen Migrationsmanagements. Themen sind u.a. die Rolle von IOM beim Aufbau des türkischen Migrationsregimes, in Afghanistan und die Beteiligung bei der pazifischen Lösung des boat people Problems auf Nauru und anderen Inseln. Bestelladdresse per Post: Antirassismusbüro, Sielwall 38, 28203 Bremen, oder per e-mail oder e-mail oder Fax: 0421-706445
In der Zeitschrift Kommune Nr. 4/04 hat Rechtsanwalt Victor Pfaff eine Polemik zur Mausgeburt Zuwanderungsgesetz veröffentlicht. Ihr Titel: „Wirt eine Maus darauss". Pfaff fördert abstruse Einzelheiten des Gesetzes zutage und kritisiert Bündnis90/Die Grünen. Allerdings nicht ihre Zustimmung zum Ergebnis müsse man ihnen übel nehmen, sondern ihre Neigung zum Schönreden: „ Übel nehmen muss man aber, wenn Maus als Löwenbaby verkauft wird, das, ordentlich gefüttert, sich als der große Wurf erweisen werde." Seine Diagnose: „Was Recht und Gesetz wird, bestimmt die Ministerialbürokratie von Bund und Ländern, und sonst niemand: Deutschland ist kein Einwanderungsland – und dabei bleibt es."
Selten ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes unterschiedlicher kommentiert worden
als der Beschluss
des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2004 (BVerfG, 2 BvR 1481/04 vom 14.10.2004, Absatz-Nr.
(1 - 73)) zum Verhältnis der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Grundrechte.
Sowohl die fehlende Auseinandersetzung der deutschen Justiz mit einer Entscheidung des Gerichtshofs
für Menschenrechte als auch eine gegen vorrangiges deutsches Recht verstoßende schematische
„Vollstreckung" kann gegen Grundrechte in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstoßen,
so der Senat. Sehr eindeutig hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die
Entscheidung aufgefasst. Dessen Präsident Lucius Wildhaber und der deutsche Richter des Menschenrechtsgerichtshofs,
Georg Ress, kritisierten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. In ihr werde die „bekannte
introvertierte deutsche Betrachtungsweise" deutlich. Kritisch gesehen wird insbesondere die
Ausstrahlungswirkung auf andere Staaten. Die Karlsruher Entscheidung werde wahrscheinlich im Ausland
falsch verstanden und das Bundesverfassungsgericht habe sich darüber klar sein müssen,
dass seine Ausführungen etwa in Russland, der Ukraine oder der Türkei in dem Sinne aufgefasst
werden können, „dass man in Zukunft die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte nicht mehr strikt beachten müsse, so Ress – mit allen verheerenden Folgen
für den europäischen Menschenrechtsschutz. Wildhaber erlaubte sich den deutlichen Hinweis,
dass selbst in der Türkei nach der jüngsten Verfassungsänderung die Europäische
Menschenrechtskonvention einen höheren Rang als türkische Gesetze habe – vorbehaltlos.
Der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes hat im Oktober 2004 Arbeitsmaterialien zur Migrationspolitik vorgelegt. Der Titel: „Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge". Beleuchtet werden der bemerkenswerte politische Alleingang des Bundesinnenministers in der Kabinettsitzung am 22. September 2004. Schily stoppte damals den Entwurf der Beschäftigungsverordnung – Inland, obgleich bereits alle Bundesressorts zugestimmt hatten. „Offensichtlich verfolgt Schily das Ziel, allen Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis auf Dauer den Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbieten", so der DGB. Schilys Argumente werden im Einzelnen diskutiert und aus gewerkschaftlicher Sicht widerlegt. Zurecht hatte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer in einer Pressemitteilung vom 27. September 2004 darauf hingewiesen: „Die Verordnung, die Otto Schily am Mittwoch gekippt hat, stellt ohnehin nur eine geringe Verbesserung gegenüber dem bisherigen Recht dar." PRO ASYL hat sich bereits am 28. September 2004 an den Fraktionsvorsitzenden der SPD Franz Müntefering gewandt und gebeten, Einfluss zu nehmen, um die regierungsinternen Auseinandersetzungen um die Beschäftigungsverordnung zu einem positiven Ergebnis für die Geduldeten zu führen. Die Unterstützung der Gewerkschaften hat Otto Schily für sein Kabinettsolo jedenfalls nicht, die des Koalitionspartners auch nicht – bleibt nur die Vermutung einer Art Kettenduldung von Seiten des Bundeskanzleramtes. Ob sich auch das federführende Ministerium für Wirtschaft und Arbeit vom ressortübergreifenden Veto Schilys beeindrucken lässt? Dann wäre es konsequent, dass der übermächtige Innenminister bei einer anstehenden Kabinettumbildung die Ressorts, denen er dreinredet, gleich übernimmt. Wieczorek-Zeuls BMWZ bietet sich an: Von afrikanischen Zuständen versteht er ja etwas: Afrikas Probleme müssten in Afrika gelöst werden. Eine Übernahme des Verkehrsministerium würde eine reibungslosere Abwicklung von Eurocharterabschiebungsflügen ermöglichen. Dass das Bundesjustizministerium bei Gesetzesentwürfen noch mitredet, ist verfahrensverzögernd. Dass der Bundesaußenminister mit knapper Not noch mehr reist als Schily, ist ein Ärgernis, ebenso wie dessen Popularitätswerte. Und wäre Schily der deutsche Vertreter im Weltsicherheitsrat – sein eingebautes Veto würde die Welt verändern.
Ein inländisches Problem beleuchtet umfassend die kürzlich als Sonderheft 99 der
Zeitschrift Flüchtlingsrat – Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachen
erschienene Broschüre „Gesundheit von Flüchtlingen – zwischen Staatsinteresse
und Patientenwohl – Erfahrungen aus der Praxis". Sie ist entstanden als Dokumentation
im Rahmen des Projekts SpuK – Sprache und Kultur: Grundlagen für eine effektive Gesundheitsversorgung.
Die Schrift befasst sich mit den Notwendigkeiten einer interkulturell orientierten und effektiven
Gesundheitsversorgung – auch für Migranten und Flüchtlinge. Gesundheit braucht Information,
Kommunikation, Sicherheit und ein Umfeld, das den Lebensmut der Patienten stärkt, so
die Zwischenüberschriften. Fast alle denkbaren Bereiche der, großenteils mangelhaften,
Gesundheitsversorgung für die genannten Gruppen werden berührt. Beispiele aus dem
Ausland illustrieren einen deutschen Rückstand. Ausführlich behandelt werden Themen,
die Flüchtlinge betreffen, so der umstrittene Umgang mit Krankheit als Abschiebungshindernis,
die negativen Auswirkungen der erzwungenen Wohnsituation von Flüchtlingen und die Auswirkungen
der Gesundheitsreform auf sie. Die Dokumentation ist gegen Rechnung zu beziehen bei: Eine zweite Broschüre aus derselben Reihe (Sonderheft 101/September 2004 der Zeitschrift
Flüchtlingsrat) befasst sich mit der medizinischen Versorgung illegalisierten MigrantInnen
zwischen exklusiven Staatsbürgerrechten und universellen Menschenrechten. Der Titel der
Broschüre: „Recht auf Gesundheit?", die Autorin: Doreen Müller. Die
Autorin versucht zunächst, theoretische Grundpositionen in der Debatte um Menschenrechte
und Staatsbürgerschaft zu thematisieren und schildert dann umfassend die Lebenssituation
Illegalisierter am Beispiel der deutschen Gesundheitsversorgung. Es folgen Vorschläge
zu Möglichkeiten der Inklusion Illegalisierter in die Gesundheitsversorgung. Was bislang
fehlt, so Doreen Müller am Ende ihrer Untersuchung, „ist die Auseinandersetzung mit den
vorliegenden Lösungsvorschlägen und deren Umsetzung auf der Grundlage bestehender
menschenrechtlicher Verpflichtungen." Denn, so hat es die Bundesregierung in ihrem Menschenrechtsbericht
bereits sehr treffend formuliert: „Menschenrechtspolitik fängt zuhause an". Die
Schrift ist zu beziehen bei:
Am 4. Juni 2004 fand im Rathaus der Stadt Hannover eine von einem breiten Bündnis durchgeführte „Anhörung zum Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge und Asylsuchende" statt. Die jetzt erschienene Dokumentation der Veranstaltung hat 70 Seiten und enthält unter anderem Beiträge von Dr. Christian Schwarz-Schilling, Marieluise Beck, Dr. Rita Süssmuth, Herbert Schmalstieg, Vertreterinnen und Vertretern der Wohlfahrtsverbände und Kirchen, des DGB, weiterer Fachleute und vieler betroffener Flüchtlinge. Die Broschüre kann auch zum Stückpreis von 3,- Euro bestellt werden. Bestellungen per E-Mail an: verwaltung@nds-fluerat.org
In einem „Memorandum zur Asyl- und Flüchtlingspolitik der Niedersächsischen Landesregierung" haben sich die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Niedersächsische Flüchtlingsrat unter anderem für eine menschenwürdige Aufnahme und Unterbringung sowie die faire Durchführung des Asylverfahrens in Niedersachsen ausgesprochen. Gleichzeitig wurden Befürchtungen geäußert, dass die restriktiven Tendenzen in der niedersächsischen Flüchtlingspolitik eine Isolation und Ausgrenzung der Betroffenen zur Folge haben. Das Memorandum enthält konkrete Forderungen für eine verbesserte Politik in den verschiedensten Sektoren, so zum Beispiel für den Bereich der Erstaufnahme, die Unterbringung während des Verfahrens, die Abschiebungshaft und die soziale Versorgung.
Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt in einer Pressemitteilung das jetzt rechtskräftig gewordene Urteil der 18. Kammer des Verwaltungsgerichts München vom 26. Mai 2004. Das Gericht hat der unerbittlichen Umsetzung des Sachleistungsprinzips in Bayern, der entmündigenden Dauerversorgung durch Lebensmittelpakete, Grenzen gesetzt. Die zuständige Behörde müsse tatsächlich auf die konkreten örtlichen Umstände bei der Entscheidung über die Leistungsform abstellen, wie dies § 2 Abs. 2 AsylbLG vorsieht. Per Erlass könne ein landesweiter Vorrang des Sachleistungsprinzips nicht festgelegt werden. Der Bayerische Flüchtlingsrat geht davon aus, dass das Sozialministerium die Konsequenzen aus dem Urteil wohl nicht ziehen werde. Statt dessen seien weitere Klagen nötig.
Rage against abschiebung – die compilation 1996-2003ist erschienen. Darin enthalten: Eine CD mit 22 Tracks ausgewählter Rage-Bands der letzten Jahre / eine Multimedia-CD mit allen 44 Bands der letzten fünf Festivals + Interviews + Videomitschnitte + Bildmaterial. Außerdem: Als 24-seitiges booklet ein Leitfaden zu Abschiebungen am Flughafen und konkrete Handlungsvorschläge zur Intervention bei Abschiebungen. Der Erlös wird, wie bei den Festivals auch, in die konkrete Flüchtlingsarbeit fließen. Zu bestellen ist die compilation zum Preis von 17,- € + Versandkosten bei Bodensatz und in gut sortierten Plattenläden.
Die Flüchtlingsinitiative Brandenburg hat in einer Presseerklärung vom 15. Oktober 2004 auf die Fortsetzung der Zeugenvernehmung im Prozess gegen zwei Asylbewerber aus einer örtlichen Flüchtlingsunterkunft in Rathenow hingewiesen. Die beiden Heimbewohner wurden wegen Urkundenfälschung, Verleumdung und übler Nachrede vom Heimbetreiber, der Arbeiterwohlfahrt, Kreis Havelland und der früher im Hause tätigen Sicherheitsfirma Zarnikow angeklagt. In der ursprünglichen Anklageschrift war der Vorwurf enthalten, die Angeklagten hätten ein Memorandum verfasst, in dem sie Eingriffe in die Privatsphäre und die strikte Überwachung im Heim angeprangert hätten. Darin seien Bedienstete der Sicherheitsfirma als Ex-Neonazis dargestellt worden. Der Prozess entwickelt sich zu einem Problem für die AWO. Die Flüchtlingsinitiative Brandenburg fordert: „Die Verstrickung des AWO-Landesverbandes mit rechtsradikalen Exponenten im Land Brandenburg muss restlos aufgeklärt werden."
Mit Beschluss vom 25. August 2004 (Az. 6 T 120/04) hat das Landgericht Verden die polizeiliche Durchsuchung einer Wohnung zur Nachtzeit zum Zwecke der Ergreifung eines für die Abschiebung Vorgesehenen für rechtswidrig erklärt. Eine nächtliche Durchsuchung zum Zweck des Auffindens der illegal aufhältigen Person sei auch durch die einschlägigen niedersächsischen Gesetze nicht um 5.00 Uhr morgens erlaubt.
Auf die Nachricht von seiner bevorstehenden Abschiebung hin, hat sich nach einem Bericht
der Neuen Westfälischen vom 12. Oktober 2004 ein 18-jähriger Schwarzafrikaner bei
einem Selbsttötungsversuch in Paderborn schwere Stichverletzungen am Bauch zugefügt.
Zuvor habe ein von der Stadt beauftragter psychiatrischer Gutachter die Suizidgefahr
verneint. Zur Qualität der Gutachten und Suizidprognosen in solchen Fällen verweisen
wir erneut auf die im Juli 2004 erschienene PRO ASYL-Broschüre
„Objektive Gutachter – oder willfährige Abschiebeärzte?"
, in der sich der Kölner Rechtsanwalt Gunter Christ mit der Qualität von Gutachten
zweier bei nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden ehemals beliebter Fachärzte
auseinander gesetzt hat.
Am 27. September 2004 starb in der Justizvollzugsanstalt Büren ein 23-jähriger Abschiebehäftling an den Folgen einer Lungenembolie. Der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V." stellt ein einer Presseerklärung vom selben Tage die kritische Frage, warum der Verstorbene sich nicht in einer Fachklinik befand, sondern in der Krankenabteilung der JVA.
Zum 50sten Mal wurde der Weltkindertag am 20. September 2004 begangen. Die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hat dies zum Anlass einer Pressemitteilung unter der Überschrift „Weltkindertag. Kinderrechte nur auf dem Papier?" genommen. Damit Kinder und Jugendliche aber nicht nur auf dem Papier Rechte haben, sondern auch zu ihrem Recht kommen, fordert die National Coalition den Aufbau eines auf die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland abgestimmten unabhängigen Überwachungs- und Kontrollsystems zur Verwirklichung der Kinderrechte. Die National Coalition hat vielfach auf die Probleme von Flüchtlingskindern hingewiesen, insbesondere auf die problematischen deutschen Vorbehaltserklärungen zur Kinderrechtskonvention. Zur Erinnerung. Anlässlich der Eröffnung der Kinderrechtskonferenz in Sarajewo vom 13. – 15. Mai 2004 hatte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Kerstin Müller, dazu aufgerufen, die deutsche Vorbehaltserklärung zur Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Adressaten ihres Appells aus Sarajewo: die deutschen Bundesländer.
Mit dem sogenannten Clearingverfahren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
in Deutschland beschäftigt sich ein neu erschienenes Buch aus dem von Loeper Literaturverlag.
Der Titel: „Der erste Augenblick entscheidet". Das vom Bundesfachverband unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge e.V., terre des hommes und PRO ASYL mitherausgegebene Buch
beleuchtet alle wichtigen Aspekte des Erstaufnahmeverfahrens für unbegleitete Minderjährige.
Bislang gibt es keine einheitlichen Standards für den Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen
und auch nicht in allen Bundesländern Clearingstellen, in denen unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge bei ihrer Einreise in Obhut genommen und die weiteren notwendigen Schritte abgeklärt
werden können. Das von Albert Riedelsheimer und Irmela Wiesinger verantwortete Buch dient
als Handreichung für den Arbeitsalltag und beantwortet praktische Fragen. Zugleich will der
Band, entstanden aus einer Zusammenarbeit der mit der Betreuung und Clearingarbeit befassten Nichtregierungsorganisationen
und staatlichen Dienststellen Standards und Leitlinien für die Praxis setzen. Mit dem Buch
verbunden ist die Aufforderung an die politisch Verantwortlichen, der Notwendigkeit des Schutzes
für minderjährige Flüchtlinge Rechnung zu tragen – durch die zügige Umsetzung
der vorgeschlagenen Standards und notwendige Rechtsänderungen. Wie sein oberster Dienstherr ist der Bundesgrenzschutz inzwischen im Bundesgebiet omnipräsent, auch weitab jeder Grenze und im Ausland. Bundesinnenminister Schily zieht die Konsequenzen: „BGS erhält blaue Uniformen und heißt zukünftig Bundespolizei", so eine Pressemitteilung des BMI vom 8. Oktober 2004. Nichts werde sich inhaltlich und bei den bestehenden Zuständigkeiten mit dem neuen Namen ändern, so der offenbar auf Koalitionspartner und Länder gemünzte Hinweis. Dort werden Schilys Bestrebungen zu einer weiteren Zentralisierung der Sicherheitsarchitektur argwöhnisch verfolgt. Blaue Uniformen sind da eine vertrauensbildende Maßnahme. Etwas kurios, wie gelegentlich in der Öffentlichkeitsarbeit des BMI, die Begründung: „Anlass hierfür ist nicht zuletzt die zunehmende Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit anderen, bereits überwiegend blau uniformierten Polizeien der EU-Staaten." Nur nicht auffallen im Ausland? Was ist mit der Verwechslungsgefahr mit der Marine? Nicht jeder leitende BGS-Beamte lässt sich mangels besserer Kenntnis vom Bürger gerne als Korvettenkapitän oder Konteradmiral anreden. Otto Schilys Farbwahl nach dem Motto „auf keinen Fall grün" soll in der Umsetzung kostenneutral bleiben, so die Pressemitteilung.
Die Herausgeber einer am 22. September 2004 vorgestellten Politikerbibel „Suchet der Stadt Bestes" hatten die Idee, Politiker um die Kurzkommentierung eines von Ihnen selbst ausgewählten Bibelwortes zu bitten. Viele machten mit und suchten der Stadt Berlin ihr Bestes aus. So auch Bundesinnenminister Schily, der sich in den Sprüchen Salomos umtat und folgende Stelle favorisierte: „Wer weise ist, der höre zu und wachse an Weisheit; und wer verständig ist, der lasse sich raten." Aus Schilys Reflexionen über die Weisheit: „Das Wort ist nahezu aus unserem Sprachgebrauch verschwunden. Allenfalls die Altersweisheit lässt man gelten. Man sollte aber bedenken, dass die Völker über die Jahrhunderte hinweg die Geschicke ihrer Staaten mit Vorliebe den Älteren anvertraut haben, die viel weiser als die Jungen galten. Im obersten Regierungsgremium der römischen Republik, im Senat, entschieden Senatoren – also nach der Wurzel des Wortes (Senex) die alten Männer – über das Wohl und Wehe Roms. Dies waren die durch Alter, Erfahrung und Lebensweisheit ausgezeichneten Männer. Nicht selten verfielen jedoch die scheinbar so weisen alten Männer in Starrsinn, Machtsucht und Hartherzigkeit. Wir können deshalb froh sein, dass moderne Regierungen nicht an bestimmte Generationen gebunden sind." Das Wort des weisen Salomo, so Otto Schily, helfe aber auch bei der Entscheidung, „ob, wann und von wem man sich raten lassen will." Unser Tipp an den Innenminister: Das „ob" steht so nicht in der Bibel. Alles neu macht der Mai – und im Oktober sieht es schon wieder ganz anders aus. Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) hat sich zu früh gefreut : Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien hat am 15. Oktober 2004 das neue Asylgesetz, das seit dem 1. Mai 2004 in Kraft ist, in drei Punkten für verfassungswidrig erklärt Die Stadt Wien, das Land Oberösterreich aber auch der Unabhängige Bundesasylsenat hatten das Gesetz vor den VfGH gebracht. Mit der Entscheidung vom 15. Oktober werden das umstrittene "Neuerungsverbot" für ungültig erklärt, Abschiebungen während laufender Verfahren erschwert und die "Schubhaft-Regelung" bei Folgeverfahren teilweise gekippt. Das Neuerungsverbot sah bisher vor, dass in zweiter Instanz nur in Ausnahmefällen – z.B. bei Traumatisierung, bei geändertem Sachverhalt oder bei Verfahrensmängeln - neue Fluchtgründe vorgebracht werden durften. Die Einschränkung auf medizinisch nachweisbare Traumatisierungen war den Verfassungsrichtern zu eng gefasst. In Zukunft dürfen neue Argumente auch ohne ärztliches Attest immer dann vorgebracht werden, wenn der Asylsuchende nicht in der Lage war, diese vorzubringen. Ebenfalls verfassungswidrig ist die Bestimmung, wonach bei negativem Ausgang in der ersten Instanz generell kein Abschiebeschutz mehr besteht. Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofes könne das - unter Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention - nur im Einzelfall entschieden werden. Bei Flüchtlingen, die unter die so genannte Dubliner Verordnung fallen, sind Abschiebungen im laufenden Verfahren nicht mehr zulässig. "Eine nach der Europäischen Menschenrechtskonvention erforderliche Interessensabwägung kann nur im Einzelfall vorgenommen werden. Der generelle Ausschluss der aufschiebenden Wirkung macht eine derartige Interessensabwägung unmöglich", so der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung. Als dritter Punkt wurde aufgehoben, dass die bloße Stellung eines Folgeasylantrag automatisch zur Abschiebungshaft führt. Sehr wohl verfassungskonform ist hingegen die ebenfalls angefochtene Liste sicherer Dritt- und Herkunftsstaaten (EU-Staaten, Schweiz, Liechtenstein, Australien, Island, Kanada, Neuseeland und Norwegen). Auch das Bundesbetreuungsgesetz und die Durchsuchungsbestimmungen von Flüchtlingen wurden nicht aufgehoben. Verfassungskonform ist auch, dass Abschiebungshaft verhängt werden darf, wenn ein Asylsuchender "ungerechtfertigt" die Erstaufnahmestelle verlässt. Insgesamt kritisierte das Gericht die "legistische Qualität" des Gesetzes.
Der tobende Innenminister Strasser, dessen Rücktritt aufgrund der Verfassungswidrigkeiten
z.B. von der Organisation Asyl in Not gefordert wird, lässt sich das nicht zwei Mal sagen.
Er will im November eine verschärfte Neufassung des gesamten Asylrechts vorlegen.
Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) schlägt nun richtig um sich. Er wies Ermittlungen gegen zwei Asylanwälte wegen Verdachts der Schlepperei an. Ganz konkret handelt es sich um die etablierten Asylanwälte Georg Bürstmayr und Nadja Lorenz, die beide Mitglieder im Menschenrechtsbeirat des Innenministeriums sind. Bürstmayr wird „Schlepperei" vorgeworfen, weil er illegal eingereiste tschetschenische Asylsuchende in „fremdenpolizeilichen und asylrechtlichen Angelegenheiten beraten" und „rechtliche Hilfe bei den österreichischen Asylverfahren angeboten" habe. Ein weiterer Vorwurf: er habe Asylsuchenden Visitenkarten zugesteckt und ihnen angeboten, „dass sie sich in Rechtsfragen an ihn wenden können". Die Asylsuchenden aus Tschetschenien seien mehrmals von Strassers Fahndern verhört und unter Druck gesetzt worden, berichtet Bürstmayr, sogar ein Foto des Anwalts sei ihnen vorgelegt worden. Auf Schlepperei steht bis zu fünf Jahren Haft. Der Anwältin Lorenz, die auch Sprecherin von SOS Mitmensch ist, wurde wegen „Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze" angezeigt. Grundlage sind Sätze wie: „Wenn schwer traumatisierte Menschen von Abschiebung bedroht sind, muss man ihnen helfen." Der Generalsekretär von Amnesty International Österreich, Heinz Patzelt, bezeichnet die Ermittlungen als „klassische politische Verfolgung". Die ai.-Zentrale in London soll in Kürze über die Vorgänge informiert werden. Auch Beamte des Innenministeriums, die mit der Suche nach Beweisen gegen Bürstmayr und Lorenz beauftragt waren, legen Protest ein. Einer von ihnen vergleicht die Ermittlungen mit der Inquisition. Das Timing der Strafanzeigen sei „auffallend gut gewählt", schreibt die Stadtzeitung der Falter, der Ermittlungsakten des Ministeriums vorliegen. In den nächsten Tagen werden nämlich einige Mitglieder der Kommission des Menschenrechtsbeirats ausgewechselt. Bürstmayr und Lorenz gehören zu den unbequemen Mitgliedern dieses Gremiums, das nach dem Tod des Abzuschiebenden Marcus Omofuma gegründet wurde und unangemeldet die Polizei kontrollieren darf. Eine politische Motivation des Verfahrens gegen die beiden Asylanwälte ist nicht von der Hand zu weisen. Quelle: Der Falter, 26.10.2004 Nur allmählich können Erkenntnisse über die Praxis im Dublin-Verfahren gewonnen werden, die seit dem 1. Mai 2004 auch in den an Deutschland angrenzenden neuen EU-Mitgliedstaaten im Osten angewendet wird. In Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei und Slowenien gibt es die ersten paar hundert Asylsuchenden, die aus westlichen EU-Ländern aufgrund der Dublin-Regelung zurückgeschickt wurden, weil sie die EU dort zum ersten Mal betreten haben. Der Trend zur Inhaftierung dieser Menschen ist besorgniserregend. Oft werden sie in Deutschland zur Prüfung der Zuständigkeit gemäß Dublin II in Haft genommen, bis sie überstellt werden. Angekommen in den zuständigen Staaten im Osten werden sie ein weiteres Mal ins Gefängnis gebracht, manchmal Monate lang. Die Rücküberstellungsverfahren dauern mitunter einige Monate. In Tschechien sitzen die Flüchtlinge diese Zeit im Knast ab. In der Hafteinrichtung Balkova werden sie wie Strafgefangene gekleidet. Psychologische Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge gibt es faktisch nicht. Singh S. wurde am 20.5.1983 geboren und kommt aus Indien. Auf seiner Flucht hatte er den ersten EU- Gebietskontakt in der Slowakei und reiste weiter in die Tschechische Republik. Dort wurde er inhaftiert und nach Balkova gebracht. Fast alle anderen Männer aus seiner Gruppe konnten Balkova bald verlassen und wurden aufgrund von Dublin II in die Slowakische Republik zurückgeschoben. Dort wurden sie in offenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. S. blieb aber weiterhin in Balkova. Währenddessen lief sein Dublin-Verfahren. Nach vier Monaten (ca. 20. September 2004) unternahm er einen Suizidversuch: er wollte sich im Waschraum erhängen, wurde jedoch rechtzeitig gefunden. Als Folge des Suizidversuchs wird das Dublin-Verfahren nun beschleunigt. Martin Krahulik, der als Anwalt für die Organization for Aid to Refugees (OPU) in Prag arbeitet und S. betreut, berichtet, es dauere oft 3-6 Monate, bis die slowakischen Behörden einwilligen, einen Asylsuchenden, für den sie gemäß Dublin II zuständig sind, aufzunehmen. So lange bleiben die Asylsuchenden in Balkova. In der Tschechischen Republik gehen die Antragszahlen weiterhin stetig zurück. In den ersten acht Monaten des Jahres 2004 haben bis jetzt nur 4.125 Flüchtlinge Asyl beantragt, das sind 60% weniger als im gleichen Zeitraum in 2003. Das stärkste Herkunftsland bleibt die Russische Föderation - fast alle Personen kommen aus Tschetschenien - mit 1.350 Asylsuchenden. Zweitstärkstes Herkunftsland ist Ukraine (1.133). Den Rückgang bei den Asylgesuchen führt OPU auf die restriktive Anerkennnungspraxis, ein mangelhaftes Integrationssystem und fehlende Community-Strukturen zurück. Tschechien ist weiterhin Transitland. Ein weiterer wichtiger Grund dafür, dass weniger Asylanträge gestellt werden, ist die Dublin II-Verordnung. Viele Schutzlsuchende leben lieber ohne Registrierung in Tschechien, als aufgrund ihrer Fingerabdrücke in die Slowakische Republik oder nach Polen zurückgeschoben zu werden. Daher werden die meisten Asylanträge erst aus dem Gefängnis gestellt, um drohende Abschiebungen in die Herkunftsländer zu vermeiden. Während die drei von OPU regelmäßig besuchten Abschiebungsgefängnisse voll ausgelastet sind, stehen die offenen Aufnahmeeinrichtungen fast leer. (Quelle: OPU Prag, Oktober 2004) Das Ungarische Helsinki Committee berichtet im ECRE Country Report 2003, dass im ungarische Grenzgebiet aufgegriffene Schutzsuchende aus Afghanistan, Somalia und Irak ohne eine Asylprüfung in die Ukraine zurückgewiesen wurden. Die Ukraine ist als "sicheres Drittland" qualifiziert. Aufgrund des bestehenden Rückübernahmeabkommens zwischen der Ukraine und Ungarn laufen die Zurückweisung relativ reibungslos. Nach einer kurzen Inhaftierungszeit in Ungarn, etwas Papierarbeit und einer Befragung werden die Flüchtlinge innerhalb von 24 Stunden zurück geschickt. Häufig werden Schutzersuchen von den Grenzbeamten völlig ignoriert. Obwohl in den Grenzbefragungen der "Illegalen" beispielsweise politische Verfolgung explizit erwähnt und protokolliert wurde, vernahmen die Grenzbehörden mit ihrem "selektiven Ohr" kein Schutzbegehren und vollzogen die unmittelbare Zurückweisung. Die ungarischen Kollegen sprechen in diesem Zusammenhang von einem klaren Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und die ungarischen Asylgesetze. Trotz Drittstaatenregelung müsste demnach eine Einzelfallprüfung stattfinden und die Flüchtlinge müssten an die zuständige ungarische Asylbehörde weitergeleitet werden. Die Zustände in den Flüchtlingslagern in der Ukraine, in denen von ungarischen, aber auch polnischen oder slowakischen Grenzbeamten zurückgewiesene Asylsuchende landen, sind katastrophal. Das Lager Mukacevo liegt etwa 45-50 km von der ungarischen und nur ein wenige Kilometer von der slowakischen Grenze entfernt. Hier leben mehrere hundert Frauen und Kinder, manche von ihnen sind inhaftiert, andere dürfen sich auf dem Gelände frei bewegen. Einige haben Asylanträge gestellt, andere werden als „illegale Migranten" festgehalten. Im Lager in Pavshyno, einer Kaserne des Grenzschutzes, sitzen die Männer in Haft, momentan etwa 300, es waren aber auch schon 500. Anfangs gab es in dem Lager nur Zelte, inzwischen sind es Baracken. Der Internationale Verein zur Förderung der Zakarpatien Region (NEEKA) berichtet, dass sich phasenweise bis zu zweihundert Männer ca. 180 m² in zwei mehr oder minder zerfetzten Mannschaftszelten teilten. Wenn ein Flüchtling zur Toilette wollte, meldete er sich bei einem der Wachsoldaten, der begleitete ihn über den Hof zu den Toiletten in die Kaserne, wartete auf ihn und führte ihn wieder zu den Zelten zurück. Waschgelegenheiten gab es für die Flüchtlinge nicht. Im April 2000 erwarb ein ungarischer Geschäftsmann eine 230 qm große Baracke - sie ist mit Waschgelegenheiten und Klosetts ausgestattet - und organisierte den Transport nach Mukacevo. Die Versorgungslage der Flüchtlinge hat sich durch die Hilfe von NEEKA, ADRA Österreich und dem UNHCR zwar etwas verbessert, ist aber nach wie vor katastrophal. Die inhaftierten Flüchtlingen bekommen auch weiterhin noch sehr unregelmäßig zu essen. Neuerdings führt die österreichische Caritas mit EU-Geldern (Haushaltslinie „Cooperation with third countries in the area of migration") ein Projekt durch, dessen Ziele nicht nur die Schulung von NGOs, Rechtsberatern und Behörden sind, sondern auch die ganz konkrete erste Hilfe: Insgesamt 500 Asylsuchende in vier ukrainischen Hafteinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften werden mit Nahrungsmitteln versorgt. Nach wie vor leiden viele Asylsuchende in diesen Lagern Hunger. (Quellen: Hungarian Helsinki Committee, Caritas Österreich, NEEKA)
Die Mltgliedstaaten der Europäischen Union streiten sich weiterhin bei der Frage einer gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik. In freundlichen Worten kleidet Bundesinnenminister Otto Schily seine Lustlosigkeit, den zweiten Harmonisierungsschritt im Asylbereich zügig anzugehen. „Es ist gut, wenn wir das nicht überhasten, sondern Schritt für Schritt vollziehen", kommentierte Bundesinnenminister Otto Schily kritisch den Zeitplan der niederländischen Präsidentschaft. Dieser sieht vor, bis 2010 ein gemeinsames europäisches Asylsystem aufzubauen. Dieses Arbeitsprogramm muss von den Staats- und Regierungschefs auf dem EU-Gipfel am 4. und 5. November in Brüssel beschlossen werden. Das sogenannte Haager Programm der Präsidentschaft sieht vor, dass die Kommission die Bewertung der Umsetzung der verschiedenen Richtlinien bis 2007 abschließen soll. Vor Ende 2010 sollen bereits die Richtlinien und Verordnungen der zweiten Harmonisierungsphase angenommen werden. Außerdem soll 2005 eine EU-Asylstelle für die Koordinierung der praktischen Zusammenarbeit zwischen den Asylbehörden der Mitgliedstaaten eingerichtet werden. Diese Stelle soll den Mitgliedstaaten u.a. dabei beistehen, ein einheitliches Verfahren für die Beurteilung von Asylanträge einzuführen und gemeinsam Informationen über Herkunftsländer zu sammeln, zu bewerten und zu verwenden. Diese Asylstelle sollte ferner die Mitgliedstaaten unterstützen - gedacht ist vor allem an die neuen Mitgliedstaaten -, wenn ein besonderer Druck auf die nationalstaatliche Asylsysteme und Aufnahmekapazitäten besteht, u.a. aufgrund der geografischen Lage. Sobald ein gemeinsames Asylverfahren eingeführt ist, soll diese Asylstelle in ein europäisches Asylamt umgewandelt werden, das mit allen Formen der Kooperation im Rahmen der gemeinsamen europäischen Asylregelung betraut wird. Die niederländische Präsidentschaft schlägt außerdem vor, dass die EU-Kommission eine Studie über die rechtlichen und praktischen Auswirkungen einer gemeinsamen Behandlung von Asylanträgen in der Union vorlegt, wobei auch die Durchführbarkeit einer gemeinsamen Behandlung von Asylanträgen außerhalb (!) der EU zur berücksichtigen ist. Der Rat Justiz und Inneres bereitet derzeit seine Stellungnahme zu diesem anvisierten Mehrjahresprogramm Innen- und Justizpolitik vor. Im Hinblick auf die „Partnerschaft mit den Transitländern und –regionen", soll sowohl an den südlichen als auch an den östlichen Grenzen der Europäischen Union die Zusammenarbeit intensiviert werden. Anvisiert wird ein verstärkter "Kapazitätsaufbau", damit die betreffenden Länder "die Wanderungsbewegungen besser steuern und Flüchtlingen angemessenen Schutz bieten können." Wörtlich hieß es noch im ersten Entwurf: „Nur den Ländern, die Ihren Verpflichtungen nach der Genfer Flüchtlingskonvention nachkommen, wird Unterstützung beim Kapazitätsaufbau für nationale Asylsysteme, Grenzkontrollen und eine umfassendere Zusammenarbeit in Migrationsangelegenheiten gewährt werden." (EU-Ratsdok.-Nr. 13302/04 vom 11. 10.04) Knapp zehn Tage wurde bezüglich der Kriterien schon deutlich wolkiger formuliert. „Unterstützung beim Kapazitätsaufbau für nationale Asylsysteme, Grenzkontrollen und eine umfassendere Zusammenarbeit in Migrationsangelegenheiten wird den Ländern gewährt werden, die ein echtes Engagement für die Erfüllung der Verpflichtungen nach der Genfer Flüchtlingskonvention an den Tag legen." (EU-Ratsdokument 13302/2/04 vom 22.Oktober 2004) Zur Erinnerung: Bereits im März 2004 beschloss die EU ein eigenes Finanzierungsinstrument für die finanzielle und technische Hilfe für solche Drittländer im Migrations- und Asylbereich (AENEAS), die Rücknahmeabkommen mit der EU geschlossen haben. Ziel dieses Finanzierungsinstruments ist es, diese Länder bei der Flucht- und Migrationskontrolle stärker einzubeziehen. Bis 2008 werden hierfür jährlich 50 Mio. Euro (insgesamt also 250 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. Hiermit sollen u. a. Projekte finanziert werden, die den Drittländern helfen sollen, Rechtsvorschriften im Bereich legaler Einwanderung, Asyl und Integration sowie zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung zu erlassen und umzusetzen. Finanziert werden aber auch Vorhaben zur Verbesserung der Grenzkontrollen bzw. der operativen polizeilichen Zusammenarbeit und zur Rückübernahme von Personen, die über das Gebiet des betreffenden Drittlandes illegal in die EU eingereist sind. |
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