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Infoservice Nr. 93 - August 2004

INHALT


Informationspapier zur Situation im Irak und zur Rückkehrsituation

UNHCR Genf hat im August 2004 unter der Überschrift „Country of Origin Information – IRAQ" ein Informationspapier zur Situation im Irak und zur Rückkehrsituation vorgelegt. Neben der allgemein bekannten extrem schwierigen Sicherheitssituation wird auf die menschenrechtliche Situation verwiesen, die insbesondere auch Flüchtlinge betrifft. So heißt es, Flüchtlinge hätten eine deutliche Verschlechterung der Zugangsmöglichkeiten zur Basisversorgung und anderer humanitärer Hilfe feststellen müssen. Obwohl nach Gruppen und Regionen unterschiedlich, sei die Einhaltung ihrer Menschenrechte überall weit davon entfernt, befriedigend zu sein. So sei die Bewegungsfreiheit im Lande durch die Sicherheitssituation sehr eingeschränkt, was die Möglichkeiten zur Selbstversorgung behindere. Auch im Nordirak stellt UNHCR einen neuen, allerdings noch begrenzten Trend, zur Inhaftierung von iranischen Flüchtlingen fest. Christen sehen sich aus verschiedenen Gründen einer wesentlich verschlechterten Situation gegenüber, die auch in den jüngsten Bombenanschlägen auf Kirchen in Bagdad und Mosul am 1. August 2004 zum Ausdruck kam. Die Situation von Frauen hat sich gegenüber der Situation unter dem Saddam Hussein – Regime verschlechtert. Die Staatenlosigkeit von etwa einer halben Million Iraker, die unter dem Vorgängerregime ihrer Staatsangehörigkeit beraubt wurden, ist ein ungelöstes Problem, ebenso die Existenz von 10 Millionen Minen und nicht explodierter Munition. Nach ausführlichen Ausführungen zur Versorgungssituation und rechtlichen Fragen der Eigentumsrechte sowie zur Situation der Binnenvertriebenen kommt UNHCR zur Analyse der Situation der Rückkehrbedingungen. 189.000 Menschen sind bislang auf eigene Faust aus dem Iran zurückgekehrt. Knapp 13.000 Menschen sind mit UNHCR-Unterstützung aus Saudi-Arabien und dem Iran zurückgekehrt. Wie alle anderen Iraker litten sie unter der nach wie vor instabilen Sicherheitslage. Es gäbe Versorgungsprobleme bei der Integration in die Kommunen, deren Aufnahmekapazität vor dem Hintergrund der Sicherheitssituation begrenzt sei. Vom Mangel an Unterkunftsmöglichkeiten, einem allgemeinen Problem im Irak, seien Rückkehrer besonders im Süden betroffen. Rückkehrer in den Irak hätten außerdem viele Probleme im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Eigentumsrestitution, Bewegungsfreiheit und Registrierung.
Bereits am 9. Juni 2004 hat der UN Hochkommissar für Menschenrechte (UNHCHR) einen Bericht zur aktuellen Lage der Menschenrechte im Irak (5 MB!)vorgelegt.

Infomappe Nr. 28 von Algeria-Watch

Die Organisation Algeria-Watch hat ihre aktuelle Infomappe Nr. 28 vom 25. Juli 2004 herausgegeben. Hingewiesen wird auf neue Fakten zur französischen Mitverantwortung im schmutzigen Krieg der algerischen Militärführung gegen die eigene Bevölkerung vor dem Hintergrund einer Ende April in Frankreich erschienenen Untersuchung mit dem Titel: „Françalgérie", crimes et mensonges d’Etat (Françalgérie, Staatsverbrechen und –lügen, Paris 2004). Die Infomappe beschäftigt sich außerdem mit der illustren Figur des Abderrezak „al-Para", der für die spektakuläre Geiselnahme im Jahr 2003 verantwortlich gemacht wird, bei der 32 Europäer in der algerischen Sahara entführt wurden. Algeria Watch hat ein Observatorium für Menschenrechte in Algerien eingerichtet, dessen Aufgabe darin besteht, Informationen über Menschenrechtsverletzungen zu sammeln und zu melden.

Polizeiliche Aufbauhilfe in Afghanistan

Der Bundesgrenzschutz im Out-of-Area-Einsatz in Afghanistan. Einblicke in die „polizeiliche Aufbauhilfe in Afghanistan" gibt eine gemeinsam vom Auswärtigen Amt und vom Bundesministerium des Innern herausgegebene Broschüre . Deutschland engagiert sich bei der Neuorganisation der afghanischen Polizei und des afghanischen Innenministeriums. Übersichten des neuen Polizeiaufbaus und der Organisationsstruktur des Innenministeriums tragen die deutsche Handschrift ebenso wie z.B. die Ausbildung und Ausstattung von Grenzschützern am Flughafen Kabul. Bislang dürfte es sich noch vorrangig um den Aufbau eines Kabuler Großstadtreviers handeln, die Beschreibung der Aktivitäten in den Provinzen ist wenig aussagekräftig. Im Bereich der Rauschgiftbekämpfung ist Großbritannien die Führungsnation, nach den Erntemeldungen der letzten Jahre wohl mit mehr als mäßigem Erfolg vor dem Hintergrund der Warlord-Ökonomie mangels anderer Einkunftsquellen. Immerhin beweist ein Foto, dass afghanische Soldaten einmal Benzin über insgesamt 1.200 kg beschlagnahmte Drogen geschüttet haben, um sie anschließend zu verbrennen. Auf derselben Seite untersucht ein afghanischer Landwirt den Reifegrad einer Schlafmohnkapsel. Die Broschüre macht deutlich, dass die Bundesregierung bislang relativ unkritisch auf die Regierung Karsai reagiert. Zur Vergangenheit des Präsidenten und zur Schwäche des Karsai-Regimes sowie zum unsicheren Kräftegleichgewicht zwischen Kriegsherren hat die Friedrich-Ebert-Stiftung bereits im März 2003 einen Text mit dem Titel „Nach dem Sturz der Taliban: kein Frieden von Kabul bis Kaschmir" von Michael Lüders ins Internet gestellt.

Gewalt gegen Frauen in Afghanistan

Nach Feststellungen der Frauenrechtsorganisation Medica Mondiale ist Gewalt gegen Frauen auch unter der jetzigen afghanischen Regierung an der Tagesordnung. Es sei nicht übertrieben zu sagen, dass für die meisten Frauen ganz Afghanistan ein großes Gefängnis ist, so Monika Hauser in einer Presseerklärung vom 2. August 2004. So gebe es beispielsweise selbst in der Hauptstadt Kabul die Praxis der Zwangsverheiratung minderjähriger Mädchen. Vergewaltigungen in der Haft sowie Attacken auf Frauen ohne Schleier in der Öffentlichkeit seien an der Tagesordnung.

Kettenduldungen

Mit dem Zuwanderungsgesetz sollen Kettenduldungen angeblich künftig abgeschafft werden. Trotz der aktuell und auf unabsehbare Zeit hinaus unsicheren Situation im Irak, haben jedoch die Innenminister der Bundesländer in Umsetzung des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 7./8. Juli 2004 lediglich festgestellt, es bestehe weiterhin eine tatsächliche Unmöglichkeit der zwangsweisen Rückführung vollziehbar Ausreisepflichtiger irakischer Staatsangehöriger in den Irak, so dass weiterhin Duldungen für die Dauer von 6 Monaten zu erteilen seien.

Das selbe Spiel wird mit afghanischen Staatsangehörigen als Ergebnis des entsprechenden IMK-beschlusses getrieben. So heißt es in dem entsprechenden Runderlass des niedersächsischen Innenministeriums vom 19. Juli 2004: „Die erstmalige Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG kommt weiterhin nicht in Betracht. Bereits erteile Aufenthaltsbefugnisse bitte ich jedoch weiter zu verlängern und Duldungen für vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige jeweils für 6 Monate zu erneuern."

Umstrukturierung des BAFL

Mit dem Inkrafttreten der ersten Teile des Zuwanderungsgesetzes beginnt die Umstrukturierung des bisherigen Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge erneut. Nach Medienmeldungen zeigt sich der Präsident des Bundesamtes, Albert Schmid, zum wiederholten Mal erfreut darüber, dass seine Behörde nun mehr zu einem Kompetenzzentrum mit fachlichen und steuerungspolitischen Aufgaben in Migrationsfragen umgestaltet wird. Angesichts der Halbjahresstatistik zu Asylneuantragstellungen in Deutschland und Entscheidungen des Bundesamtes wird deutlich, dass Abschottungspolitik und restriktive Entscheidungspraxis des Bundesamtes zu Lasten von Flüchtlingen zusammenwirken. Zu befürchten ist, dass die alten Kernaufgaben des Bundesamtes, die Sicherstellung des Flüchtlingsschutzes durch ein adäquates und faires Asylprüfungsverfahren, künftig noch mehr vernachlässigt werden.

Ausländerpolitik mit der Brechstange

Die Berliner Ausländerbehörde nimmt bei Abschiebungen nach Bosnien die Trennung von Familien in Kauf und betreibt Ausländerpolitik mit der Brechstange." Diesen Vorwurf erhebt der Flüchtlingsrat Berlin in einer Presseerklärung vom 11. August 2004 , in der zwei solcher Fälle geschildert werden.

Debatte des Niedersächsischen Landtages zu Bleiberecht

Der Niedersächsische Landtag hat am 25. Juni 2004 über einen Antrag der SPD „Für eine humanitäre Bleiberechtsregelung 2004" und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Bleiberecht für ethnische Minderheiten aus dem Kosovo" debattiert. Die Anträge wurden zur weiteren Behandlung an die Ausschüsse verwiesen. Kai Weber vom niedersächsischen Flüchtlingsrat hat Auszüge aus der Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages kurz kommentiert .

Sozialämter verweigern Roma-Flüchtlingen Leistungen nach § 2 AsylbLG

Einzelne Sozialämter, nicht nur in Niedersachsen, versuchen, Roma-Flüchtlingen aus dem Kosovo die Leistungen nach § 2 AsylbLG unter Hinweis auf die Behauptung zu verweigern, eine „freiwillige Rückkehr" sei in das Kosovo sowie nach Serbien und Montenegro möglich. Zum Teil finden sich entsprechende Hinweise in Ländererlassen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in einem Beschluss vom 18. Mai 2004 (Az. 3 B 59/04) einen Leistungsanspruch nach § 2 Abs. 1 AsylbLG für Minderheitenangehörige aus dem Kosovo festgestellt.

Erstaufnahmestelle für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt - Das Lager mit der Zelle 2008

Die schwierigen Lebensumstände für Flüchtlinge in der zentralen Erstaufnahmestelle für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt und dem gleich nebenan existierenden Abschiebeknast

haben schon öfter öffentliche Beachtung gefunden. Die aktuelle Situation, in vieler Hinsicht nicht verbessert gegenüber den Zuständen in den Vorjahren, beschreibt ein Artikel in der Zeitung Jungle World vom 11. August 2004 unter der Überschrift „Das Lager mit der Zelle 2008". Der Artikel ist im Online-Archiv der Jungle World abrufbar.

Keine Ehrendoktorwürde für Wladimir Putin

Der russische Präsident Wladimir Putin wird jetzt offenbar doch nicht die Ehrendoktorwürde des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Hamburg erhalten. So peinlich wie die ursprüngliche Idee war die Begründung der Absage: „Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften und das Präsidium der Universität Hamburg teilen mit, dass die Verleihung der Ehrendoktorwürde an den russischen Staatspräsidenten Putin nicht am 10.9.2004 stattfinden wird. Die in solchen Fällen notwendigen Vorbereitungen können bis zu diesem Termin nicht abgeschlossen werden." Entscheidend dürfte die öffentliche Debatte und der erhebliche Widerstand aus Universitätskreisen und darüber hinaus gewesen sein. Professoren der Hamburger Universität hatten den völkerrechtswidrigen Tschetschenienkrieg und die Unterdrückung und Schikanierung von Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen in Russland als Argument ins Feld geführt.

Demonstration gegen den Abschiebeknast in Büren am 3. Oktober 2004

Ein breites regionales Bündnis hat zu einer Demonstration gegen den Abschiebeknast in Bürenam 3. Oktober 2004 aufgerufen. Aus der vor mehr als 10 Jahren in Betrieb genommenen Einrichtung in Büren sind seit der Inbetriebnahme mehr als 30.000 Menschen abgeschoben worden. In dem Aufruf wird insbesondere auf den Trend hingewiesen, Lager und Abschiebungshaftanstalten teilweise zu privatisieren.

Protest von Flüchtlingen in Brandenburg

Flüchtlinge in Brandenburg haben durch die Verweigerung der Neuaufladung ihrer Chipkarten gegen diese diskriminierende Leistungsform protestiert. Über die Protestaktion berichtet Indymedia am 5. August 2004 unter der Überschrift „Flüchtlingsproteste in Brandenburg". Nach einem Bericht der Jungen Welt vom 6. August 2004 behauptet der zuständig Landrat, dass er leider nichts zu Gunsten der Betroffenen tun könne, weil das Asylbewerberleistungsgesetz die Ausgabe von Chipkarten bzw. Gutscheinen vorschreibt. Erst vor kurzem hat allerdings der nahegelegene Kreis Teltow-Fläming auf Bargeld umgestellt. So diskriminierend wie die Leistungspraxis ist die Argumentation des Landrats gegen Bargeldleistungen, den Schwächeren würde das Geld möglicherweise von Kriminellen weggenommen werden und man müsse die Schwächeren schützen. Bargeldlosigkeit als Schutz – eine denkbare Begründung für Hartz V ff.?

Objektive Gutachter – oder willfährige Abschiebeärzte?

In einer im Juli 2004 erschienenen PRO ASYL Broschüre unter dem Titel „Objektive Gutachter – oder willfährige Abschiebeärzte?" hat sich der Kölner Rechtsanwalt Gunter Christ mit der Qualität von Gutachten zweier Fachärzte, die im Auftrag nordrhein-westfälischer Ausländerbehörden erstellt wurden, auseinandergesetzt. Die Broschüre enthält auch eine Reihe von Artikeln, die sich seit 1999 mit dem Thema der Beteiligung von Ärzten bei der Vorbereitung von Abschiebungen auseinandergesetzt haben. Sie ist zum Preis von 3,-- Euro bei PRO ASYL, Postfach 16 06 24, 60069 Frankfurt am Main oder online , zu beziehen.

Fachtagungen von IPPNW und BAFF

Eine Fachtagung zum Thema "Traumatisierte Flüchtlinge im Spannungsfeld zwischen Medizin und Asyl- und Ausländerrecht"veranstalten IPPNW und Neue Richtervereinigung vom 3.-5. September 2004 in der Ev. Akademie Thüringen. Anmeldung und Information in der IPPNW-Geschäftsstelle: Tel. 030/6980740, Email: ippnw@ippnw.de. Der Tagungsbeitrag für Unterkunft, Verpflegung und Seminarkosten beträgt 100 Euro.

XENION e.V. - Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte - läd ein zur Fachtagung der BAFF ( Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer) "Der Gutachtendisput: Folteropfer und Kriegsflüchtlinge im rechtlichen Regelwerk".

Die Tagung findet vom 19.-21.September 2004 im Schloss Lübbenau in der Mark Brandenburg statt. Das Tagungsprogramm und das Anmeldeformular finden Sie hier .

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Rechtsberatungsgesetz

Zumindest berufserfahrene Juristen dürfen zukünftig straflos unentgeltlich Freunde, Verwandte und Nachbarn beraten. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2004 (BVerfG, 1 BvR 737/00 vom 29.7.2004). Ein pensionierter Richter hatte sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen unerlaubter geschäftsmäßiger Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten zur Wehr gesetzt. Die 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verurteilung der Vorinstanzen aufgehoben, weil das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt sei und die Sache an das Amtsgericht Braunschweig zurückverwiesen. Die Gerichte müssten künftig prüfen, so das Bundesverfassungsgericht, ob die gesetzliche Regelung des Rechtsberatungsgesetzes vor dem Hintergrund des Wandelns sozialer Verhältnisse und gesellschaftlicher Anschauungen lückenhaft geworden ist. Die Bindung des Richters an das Gesetz bedeute nicht die Bindung an dessen Buchstaben, sondern ein Gebundensein an Sinn und Zweck des Gesetzes. Im vorliegenden Fall sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit jedenfalls nicht hinreichend beachtet worden. Ob der Beschluss für den Bereich der Flüchtlingsberatung anwendbar ist, ist unklar, da die Begründung keine klare Aussage dazu enthält, unter welchen Umständen Beratung nach gewandelter Anschauung stattfinden darf und deutlich auf die berufliche Qualifikation des pensionierten Richters als Beschwerdeführer Bezug genommen wird.

Die Verfassungsrichter erklärten das Rechtsberatungsgesetz damit selbst nicht für verfassungswidrig, sondern fordern künftig eine verfassungskonforme Auslegung der Geschäftsmäßigkeit und des Schutzzwecks. In Kürze will das Justizministerium einen Entwurf zur Reform des Rechtsberatungsgesetzes vorlegen, der hoffentlich mutiger ist als die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

Flüchtlingslager in Nordafrika

Zur Diskussion um die Pläne von Bundesinnenminister Schily, Flüchtlingslager in Nordafrika errichten zu wollen und diese Absicht, insbesondere gemeinsam mit seinem italienischen Amtskollegen Pisanu auf EU-Ebene vorantreiben zu wollen, hat PRO ASYL in einer Presseerklärung vom 2. August 2004 sowie in einer Vielzahl von Interviews Stellung genommen. Dass es viele Elemente einer südeuropäischen Abschiebungspolitik, insbesondere als Resultat bilateraler Vereinbarungen z.B. zwischen Italien und mehreren nordafrikanischen Staaten bereits gibt, belegt ein hochaktueller Text von Paolo Cuttitta , der in der Frankfurter Rundschau vom 14. August 2004 erschienen ist.

Widersprüche des Schily-Modells

In einem beeindruckenden Artikel im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung vom 18. August 2004 hat Axel Rühle unter der Überschrift „Ganz unten – Ceuta gehört zu Spanien, liegt in Marokko und zeigt: Jeder Zaun zieht Flüchtlinge an" die inneren Widersprüche des Schily-Modells aufgezählt. In Ceuta werden diese sichtbar. Deshalb die Forderung des Journalisten: „Man sollte Otto Schily mal 4,63 Euro schicken. Soviel kostet die teuerste Taxifahrt im kleinen Ceuta, die einen ins Ceti führt, das Aufnahmelager, das außerhalb des Städtchens liegt, kurz vor der Stacheldrahtgrenze." Seine Schlussfolgerung zur Debattenlage in Deutschland in sarkastischer Formulierung: „Bei uns ist seit Jahren schon das Boot voll. Deutschland hat ein Hartz-IV-Problem. Es hat ein Besitzstandswahrungsproblem, ein Überalterungs-Problem, wahrscheinlich sogar ein Rechtschreib-Problem. Aber ein Flüchtlings-Problem? Durch schärfere Asyl- und Zuwanderungsgesetze geht die Zahl der Asylbewerber seit Jahren zurück. 27 Anträge von Afrikanern wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres entschieden. Davon einer positiv."

Enforcer II

Der Bundesgrenzschutz hat nach Medienmeldungen ein neues Boot in Dienst gestellt, der Beginn einer umfassenden Flottenerneuerung beim BGS. Mit der jetzt in Dienst gestellten „Enforcer II" (Übersetzung etwa: Durchsetzer) löst der „flinke Flitzer" die bisher eingesetzten Charter-Yachten ab.

Zuwanderung mit Weitsicht?

Es lächelt der See, er ladet zum Bade. Diese Bilder stellen sich ein, schaut man sich eine neue Broschüre der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Unser Land – Zuwanderung mit Weitsicht" an. Eine Kleinfamilie mit leichtem Immigrationstuch vor einer alpinen Bergseekulisse – Weitsicht also etwas eingeschränkt. Im Inneren des Minileporellos, der drei Jahre Verhandlungen auf das Textformat von Größe einer Schuhsohle bringt mit ungewollter Ironie die Konterfeis zweier sichtlich kurzsichtiger brillentragender MdB’s, die sich zur Klarheit einer Franziska van Almsick (4 Jahre Training umsonst) nicht durchringen konnten. Ins luftige Layout hätte ein Diktum von Verona Pooth, geb. Feldbusch, wunderbar hineingepasst: „Am emotionalsten fand ich die Einwanderung der Länder."

Internationale Meldungen

Australien

Der oberste Gerichtshof hat am 6. August die Entscheidung der Regierung bestätigt, Asylsuchende auf unbestimmte Zeit in Lagern festzuhalten. Erste Priorität sei, dass sie so lange dort untergebracht werden, bis sie Asyl erhalten oder abgeschoben werden, und nicht die Länge des Aufenthalts.

Quelle: Yahoo! Nachrichten, 6.8.04

Australien

Seit zwei Jahren werden Flüchtlinge, die auf dem Weg nach Australien sind, vor den Küsten festgenommen, manche von ihnen werden schon in Indonesien festgenommen und dort wie illegale Einwanderer behandelt. So auch eine Gruppe von 40 Flüchtlingen aus Afghanistan, die seit zwei Jahren in einer Flüchtlingsunterkunft in Bogor lebt. Achtzehn von ihnen sind jetzt in Hungerstreik getreten und haben sich die Münder zugenäht. Sie wollen an die Vereinten Nationen appellieren, ihren Flüchtlingsstatus anzuerkennen und ihnen die Ausreise in ein Drittland zu ermöglichen. Der Hohe Flüchtlingskommissar der UN hatte dies vorher abgelehnt.

Letztes Jahr musste Australien dank scharfer Kritik von den Vereinten Nationen und Menschenrechtsorganisationen das Wüstencamp Woomera schließen, in dem zeitweise bis zu 1.400 Asylsuchende unter unmenschlichen Bedingungen interniert waren. Ein Viertel von ihnen kam aus Afghanistan.

Quelle: Tiroler Tageszeitung, 11.8.04

Griechenland/Türkei

An der Grenze zwischen Griechenland und der Türkeikam am 5. August 04 ein palästinensischer Flüchtling bei der Explosion einer Landmine ums Leben. Sechs weitere Männer wurden verletzt. (Quelle: die tageszeitung, 6.8.04)

Griechenland ratifizierte im September 2003 die „Ottawa Konvention" über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und zu deren Vernichtung. Bis die Regierung die Konvention umsetzt, sterben weiter Asylsuchende in den Minenfeldern.

Großbritannien

Ein Erdrutsch für die Menschenrechte in Großbritannien ereignete sich, als am 11. August die Berufungskammer des britischen High Court, die zweithöchste Rechtsinstanz im Land, entschied, dass erstens terrorverdächtige Ausländer ohne Anklage unbegrenzt in Haft gehalten werden können, und dass zweitens unter Folter erpresste Geständnisse als Haftgrund dienen können. Schuld an dieser menschenrechtlich katastrophalen Entscheidung ist das im Schnellverfahren erstellte britische Antiterrorgesetz. Die UN Anti-Folter-Konvention umfasst unter Folter erstandene Beweismittel. Diese haben vor keinem Gericht Aussagekraft. Doch das scheint den britischen Bush-Brüdern außer Sicht geraten zu sein. Innenminister David Blunkett „freue sich, dass die Richter seiner Auffassung folgten, die Internierten als ‚internationale Terroristen’ einzustufen. [...] Es sei um die Kontrolle von Verdächtigen gegangen, die man nicht habe abschieben können, weil ihr Leben im Herkunftsland gefährdet sei.

Der Fall der zehn nicht-britischen Männer, die auf dieser Basis seit 2001 ohne Anklage, jetzt aber vermeintlich rechtmäßig in Hochsicherheitsgefängnissen sitzen, soll nun möglicherweise vor die höchste Rechtsinstanz gebracht werden. Menschenrechtler nannten das Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh ein "britisches Guantanamo".

Die Zukunft sieht düster aus: Das Anti-Terrorismus-Gesetz, das vorerst nur bis 2006 gilt, soll noch vor den Wahlen im nächsten Jahr verlängert werden, so Blunkett. Außerdem will er es verschärfen und auf britische Staatsbürger erweitern.

Quelle: Human Rights Watch, 11.8.04; Deutsche Welle (dw-world.de), 13.8.04

Niederlande

Die niederländische Einwanderungsministerin Rita Verdonk freut sich. Das neu gebaute „Abreisezentrum" Ter Apel sei ein „Triumph" ihrer Politik. Das Lager steht 90 km nordwestlich von Osnabrück auf dem platten Land in der Nähe der Ortschaft Ter Apel. Es besteht aus trostlosen Baracken mit Plätzen für 400 Personen und ähnelt einer neu gebauten Kaserne. Hier sollen ab August diejenigen Flüchtlinge untergebracht werden, deren Asylanträge endgültig abgelehnt wurden und die binnen einer Frist von acht Wochen nicht „freiwillig" ausgereist sind. In Ter Apel haben sie dann noch mal acht bis zwölf Wochen, um ihre Ausreise zu organisieren. Wer dem nicht fristgerecht nachkommt, wird inhaftiert oder zwangsabgeschoben. Während ihrer Zeit in Ter Apel müssen die Flüchtlinge zwei Mal am Tag ihre Fingerabdrücke abgeben. Dadurch soll überprüft werden, dass sie nicht geflohen sind. Andernfalls leitet die Polizei umgehend die Fahndung ein. Verdonk gibt sich zuversichtlich: noch zwei oder drei solcher Lager sollen gebaut werden. Die Regierung in Den Haag hat sich ein hohes Ziel gesetzt: Innerhalb der nächsten dreieinhalb Jahre will sie 26.000 abgelehnte Asylsuchende abschieben.

Quelle: Hamburger Abendblatt, 5.8.04

Österreich

Die österreichische Kleinstadt Traiskirchen brodelt. In dem dort angesiedelten Flüchtlingslager, das mit Abstand das größte in Österreich ist, leben derzeit fast 1.700 Asylsuchende. Die meisten von ihnen kommen aus Afghanistan, Irak, Tschetschenien oder Nigeria. Seit der Gesetzesänderung vom 1. Mai ist Traiskirchen eine Erstaufnahmeeinrichtung. Dort soll laut Gesetz innerhalb von 3 Wochen geprüft werden, ob eine Person Anspruch auf Asyl hat oder nicht.

Alle Bundesländer sind verpflichtet, eine bestimmte Zahl von Flüchtlingen aufzunehmen. Doch das System funktioniert nicht. Die Länder kommen ihrer Pflicht nicht nach. Täten sie das, wären in Traiskirchen nur bis zu 700 Flüchtlinge. So aber warten in Traiskirchen noch immer 300 Menschen auf Erledigung ihrer Anträge, weitere 700 haben das Erstaufnahmeverfahren hinter sich und sollten längst in einer anderen Eichrichtung untergekommen sein.

Neben Traiskirchen erfüllt die Stadt Wien die Quote. Hier lebt eine Gruppe tschetschenischer Asylsuchender seit Mai in einem Notquartier, weil dauerhafte Unterkunftsplätze nicht zur Verfügung stehen. Die anderen Bundesländer weigern sich, die Tschetschenen aufzunehmen, so werden sie in dem Notquartier so lange warten müssen, bis in Wien Plätze frei werden. Bei dieser Gruppe handelt es sich um Familien mit kleinen Kindern.

Unterdessen spitzt sich die Stimmung in der Gemeinde Traiskirchen zu. Unter Führung des Bürgermeisters Franz Knotzer, SPÖ, wurde nun über die Asylsuchenden eine nächtliche Ausgangssperre ab 22 Uhr verhängt. Knotzer hatte dafür auf der Straße mobilisiert, Unterschriften gesammelt und angekündigt, „bis auf weiteres" werde es jeden Freitag Nachmittag eine Kundgebung geben. Auslöser für die Aufregung und die daraus resultierende Ausgangssperre war ein Handtaschendiebstahl. UNHCR kritisierte unterdes die Ausgangssperre mit dem Hinweise, sie verstoße gegen Artikel 13 (1) der Genfer Flüchtlingskonvention zur Bewegungsfreiheit.

Quellen: Die Presse, 6.8.04; die tageszeitung, 9.8.04

Schweden

Etwa 150 Flüchtlingskinder in Schweden liegen in Krankenhausbetten und warten auf den Tod. Sie sind zwischen vier und siebzehn Jahren, essen und sprechen nicht mehr, sind inkontinent, völlig apathisch. Manche von ihnen leben seit über vierzig Wochen in diesem Zustand. Die Ärzte sind ratlos. Wissenschaftliche Studien über das Phänomen, das jetzt „partieller Funktionsverlust" genannt wird, gibt es noch nicht. Klar ist, dass der Zustand dieser Kinder in untrennbarem Zusammenhang mit dem Asylverfahren ihrer Familie steht. Die meisten von ihnen warten auf die Abschiebung. Bisher ist der „partielle Funktionsverlust" in dieser Weise nur in Schweden aufgetreten. Kinderpsychiater Bodegård geht aber davon aus, dass es diese Kinder zu Tausenden in Europa gibt: „Es kann nämlich sehr gut sein, dass man darauf in anderen Ländern nur noch nicht so systematisch aufmerksam geworden ist." Vielleicht liegt das auch daran, dass im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern Flüchtlingskinder und illegalisierte Kinder in Schweden Zugang zu psychiatrischer Krankenversorgung haben.

Quelle: taz vom 3.8.2004

Weltweit

gibt es fast 12 Millionen Flüchtlinge und Asylsuchende, die ihre Herkunftsländer verlassen haben (hinzu kommen 23 Millionen Binnenvertriebene, die nicht über die Landesgrenzen fliehen). Von diesen 12 Millionen leben mehr als sieben Millionen Menschen bereits seit über zehn Jahren in Lagern oder abgegrenzten Siedlungen – ohne dass sich eine dauerhafte Perspektive für sie abzeichnet. Sie leben dort in den meisten Fällen isoliert, perspektivlos und der Rechte beraubt, die ihnen nach der Genfer Flüchtlingskonvention zustehen. Diese erschreckende Zahl gibt das U.S. Committee for Refugees in seinem World Refugee Survey 2004 bekannt. In seinem Artikel stellt der Herausgeber Merrill Smith die Problematik von Aufenthalten in Lagern dar. „Warehousing Refugees" nennt Smith die Einlagerung der Schutzsuchenden.

 

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