| |
Das Verfahren um den
Erstickungstod von Aamir Ageeb in den Händen von Beamten des
Bundesgrenzschutzes am 28. Mai 1999 muss vor einem Schwurgericht neu
aufgerollt werden Nach dem
Ergebnis der Beweisaufnahme gebe es einen hinreichenden Tatverdacht, dass
die Anklage nunmehr auf Körperverletzung mit Todesfolge lauten müsse, so
das Amtsgericht Frankfurt am Main. Bisher waren die drei
Bundesgrenzschützer nur der fahrlässigen Tötung angeklagt. Die
Mindeststrafe für Körperverletzung mit Todesfolge liegt bei drei Jahren. PRO
ASYL hat sich zu dieser Entscheidung in einer (Presseerklärung vom 24. März
2004 geäußert. Bereits am 16. März 2004 hatte das
„Aktionsbündnis gegen Abschiebungen / Kein Mensch ist illegal“ auch gegen
den für den Abschiebungsflug im Fall Ageeb verantwortlichen
Lufthansakapitän Eike R. Strafanzeige bei der Frankfurter
Staatsanwaltschaft erstattet. Das Bündnis wirft dem Piloten
fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor. Der Pilot habe einschreiten und
einen Transport untersagen müssen. Der Flugkapitän habe Ageebs Fixierung
an den Sitz unmittelbar mitbekommen und diese Fesselungsmethode, die nach
den Regeln der Luftsicherheit untersagt sei, gebilligt. In einer Presseerklärung vom 16. März 2004 wies das
Aktionsbündnis darauf hin, dass Ageebs Tod in unmittelbarem Zusammenhang
mit seiner Fesselung und Fixierung im Flugzeug stehe. Das Unterlassen des
Lufthansapiloten sei kausal für Ageebs Tod gewesen.
Über deutsche Flughäfen wurden im
Jahr 2003 insgesamt 23.944 Abschiebungen auf dem Luftweg durchgeführt,
gegenüber 26.286 im Jahr zuvor. Dies ergibt sich aus einer Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Fritz Rudolf
Körper, im Rahmen einer Fragestunde im Bundestag am 3. März 2004 .
Angaben darüber, in wie vielen Fällen Abschiebungen gegen den Widerstand von
Abzuschiebenden vorgenommen worden sind, liegen Körper angeblich nicht vor.
Körpers Hinweis darauf, dass für Abschiebungen in erster Linie die Länder
zuständig sind und der Bundesgrenzschutz nur im Zuge der Amtshilfe daran
beteiligt sei, greift nicht. Nach den geltenden Bestimmungen über Rückführungen
auf dem Luftwege ist der Bundesgrenzschutz von den Länderbehörden über Probleme
im Vorfeld der Abschiebung, wozu auch Widerstand gehört, zu informieren. Im
Übrigen ist der Bundesgrenzschutz im Zuge der Amtshilfe an jeder
Luftabschiebung beteiligt. Körpers Wortgirlanden („Wie schwierig sich ein
Abschiebungsprozess im Einzelfall darstellt und wie schwierig er ist, kann
statistisch wohl nur sehr schwer erfasst werden. Tatsache ist, dass die eine
oder andere Abschiebung leichter durchzuführen ist, während die eine oder
andere leider zu schwierigsten Situationen führt.“) passen exakt zu dem
Bild, das der Bundesgrenzschutz im Prozess um den Tod des 1999 aus Frankfurt am
Main abgeschobenen Aamir Ageeb abgegeben hat. Die Haltung des
Wir-wollen-es-gar-nicht-so-genau-wissen zieht sich von oben nach unten durch.
Befragt, ob ihm bekannt sei, wie viele Menschen aus Furcht vor drohender
Abschiebung einen Selbstmordversuch unternommen bzw. Selbstmord begangen haben,
verweist der Staatssekretär auf die Zeitungslektüre, kennt aber keine
diesbezügliche statistische Auflistung. So müssen wir uns zufrieden geben mit
dem Hinweis auf die Sensibilität der Beamtinnen und Beamten, die mit der
Durchführung von Abschiebungen betraut sind, was ein wenig makaber klingt, vor
dem Hintergrund des Verfahrens um den Tod von Aamir Ageeb.
In der Antwort
auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Georgia Langhans (Bündnis90/Die
Grünen) äußert sich die niedersächsische Landesregierung zur Situation
unbegleiteter Minderjähriger in Niedersachsen. Unter anderem verweist die Landesregierung darauf, dass die Anordnung
von Abschiebungshaft für Kinder grundsätzlich nicht ausgeschlossen sei, Minderjährige
vor Vollendung des 14. Lebensjahres jedoch nicht in Abschiebungshaft genommen
würden. Man darf daraus schließen, dass sich die Landesregierung zum Verstoß
gegen die UN-Kinderrechtskonvention bekennt. Unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge, die älter als 16 Jahre sind, werden in zentralen Anlaufstellen
oder Gemeinschaftsunterkünften wie Erwachsene untergebracht.
UNHCR Genf hat in einem “Update
to the International Protection Response to Asylum-Seekers from Iraq” vom
2. März 2004 vor dem Hintergrund der aktuellen Lage im Irak seine
früheren Empfehlungen bekräftigt. Dazu gehört die Forderung nach der Gewährung
eines zeitweiligen Schutzes für alle Asylsuchenden und im Asylverfahren
Abgelehnten und der Verzicht auf zwangsweise Rückkehr. UNHCR selbst wirbt vor
dem Hintergrund der aktuellen Situation im Irak nicht für eine freiwillige
Rückkehr. UNHCR Berlin hat eine deutsche Fassung des
Textes veröffentlicht.
Der Flüchtlingsrat Berlin hat
die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung in einem Schreiben vom 1. März 2004 auf Probleme und Lücken in der
Versorgung von Sozialhilfeberechtigten und Flüchtlingen aufmerksam gemacht, die Folgen der Gesundheitsreform sind. In der
Zusammenfassung des Schreibens heißt es: „Wir haben große Sorge, dass die
Gesundheitsreform dazu führt, dass Flüchtlinge und andere sozial benachteiligte
Menschen seltener zum Arzt gehen, kränker werden und möglicherweise früher
sterben. In vielen der oben genannten Fälle können Sie die erforderliche
medizinische Versorgung überhaupt nicht mehr erhalten. Hieran ändern im
Ergebnis auch die für Sozialhilfeberechtigte, Kinder und Chroniker ggf.
möglichen Ermäßigungen und Befreiungen nichts. Die Gesundheitskosten und die
durch das GMG auf Kranke zukommenden Eigenleistungen und Zuzahlungen sind (...)
naturgemäß im Einzelfall sehr unterschiedlich. Schon deshalb können sie über
einen pauschalen, knapp zur Sicherung des Existenzminimums reichenden
Sozialhilfe“regel“satz nicht nebenbei mit abgedeckt werden.“ Der
Flüchtlingsrat fordert die Rückkehr zu einer verfassungskonformen
bedarfsdeckenden medizinischen Versorgung.
Anlässlich einer Tagung der
Rechtsanwaltskammer Frankfurt hat sich der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesjustizministerium Alfred Hartenbach (SPD) am 5. März 2004 in einer Rede für eine Öffnung des Rechtsberatungsmarktes
und damit eine grundlegende Reform des Rechtsberatungsgesetzes ausgesprochen. Das Rechtsberatungsgesetz entspreche in weiten
Bereichen nicht mehr den tatsächlich gegebenen Verhältnissen. Erfreulich ist
insbesondere, dass Hartenbach keine Scheu hat, auf die belastete Vergangenheit
des Rechtsberatungsgesetz hinzuweisen: „Die Reform soll dem Gesetz den
Charakter eines Nazigesetzes nehmen.“ Wer den Eindruck hatte, die
Regierungskoalition werde eine Reform des Rechtsberatungsgesetzes auf die lange
Bank schieben, sieht sich positiv enttäuscht von Hartenbachs Darstellung der
Grundgedanken der anstehenden Reform in sieben Punkten. Hinsichtlich der karitativen
Rechtsberatungstätigkeit durch Verbände und andere Organisationen wird erwogen,
juristische Beratungsqualität über Anforderungen an die jeweilige Organisation
zu verwirklichen. Während die Anforderung, Rechtsberatung durchweg durch
juristisch qualifizierte Personen zu erbringen, von karitativ tätigen
Organisationen kaum zu erfüllen wäre, geht die Überlegung, Nichtjuristen die
Beratungstätigkeit innerhalb einer Organisation zu gestatten, wenn Anleitung
und Aufsicht durch eine juristisch qualifizierte Person gewährleistet ist, in
die richtige Richtung. PRO ASYL hatte sich in einer Stellungnahme für eine
weitergehende Deregulierung eingesetzt.
Ursache dafür, dass beim Rechtsberatungsgesetz ein gewisser Handlungsdruck
entstanden ist, dürfte ein Vorstoß des EU-Wettbewerbskommissars Mario Monti
gegen die in Deutschland geltenden Standesregeln gewesen sein. Die
Bundesverfassungsrichterin Renate Jäger wies bei der Veranstaltung der
Frankfurter Rechtsanwaltskammer darauf hin, dass ein Teil der für Anwältinnen
und Anwälte geltenden Regelungen keiner ernsthaften Prüfung durch Verfassungs-
und Europarecht standhalten werde. Zulässig seien zukünftig nur Einschränkungen,
die dem allgemeinen Interesse, etwa an der Qualität der Beratung, dienen. Damit
besteht die Hoffnung, dass an die Stelle des bisherigen Rechtsberatungsgesetzes
mit seinen monopolisierenden Elementen für den Anwaltsstand eine Regelung tritt,
bei der die verbraucherschützerischen Elemente im Vordergrund stehen.
Das European Roma Rights
Center hat dem ab 16. März tagenden UN-Menschenrechtskomitee schriftliche
Bemerkungen zu deutschen Verstößen gegen den internationalen Pakt über
bürgerliche und politische Rechte vorgelegt. Die kritischen Bemerkungen des ERRC beziehen sich auf die Behandlung
von Sinti und Roma in Deutschland. Breiten Raum in den kritischen Bemerkungen
nimmt die Darstellung der deutschen Abschiebungspraxis gegen Roma nach Serbien
und Montenegro ein. Sehr praxisnah wird das Schicksal von Roma geschildert, die
nach langjährigem Aufenthalt in Deutschland abgeschoben wurden.
Am Abend des 18. Februar 2004
hat sich der kurdische Asylsuchende Ümit Abay in Köln auf offener Straße mit
Benzin übergossen und verbrannt.
Nach Angaben seines Rechtsanwaltes war Abay in der Türkei wegen Unterstützung
einer linksradikalen Organisation zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt
worden und im Herbst 2003 nach Deutschland geflohen. Nach Angaben des Anwaltes
habe Abay über psychische Probleme aufgrund der belastenden Unterbringung in
Jena, entfernt von Freunden und Verwandten, geklagt. Seine Chancen im
Asylverfahren hätten allerdings nicht schlecht gestanden, so der Rechtsanwalt
gegenüber der taz vom 4. März 2004. Das Asylverfahren habe sich verzögert, weil
eine vorgelegte Urkunde falsch übersetzt worden sei. Dies sei aber korrigierbar
gewesen. Verwandte und Menschenrechtsgruppen machen – zum Teil recht pauschal –
die deutsche Asylpolitik für den Suizid verantwortlich und betonen den
Protestcharakter der Selbstverbrennung. Ein Psychotherapeut hat in einem
Schreiben an PRO ASYL auf das Risiko zunehmender zum Teil öffentlicher Suizide
von Kriegsflüchtlingen in Deutschland hingewiesen. Schon jetzt behandle er
insbesondere kurdische Patienten, die Suizidversuche beispielsweise durch
öffentliche Selbstverbrennung planten. Nur zum Teil konnte die Realisierung
solcher Pläne durch intensive Interventionen verhindert werden. Er sehe dies im
Zusammenhang mit der zunehmenden empathielosen Abfertigung kurdischer Flüchtlinge
durch Bundesamt und Verwaltungsgerichte. Deren Praktiken sprächen sich in den
kurdischen Netzwerken herum. Die Ablehnung durch Entscheider des Bundesamtes
und die Verwaltungsgerichte werde zum Teil als persönlicher Angriff und
vermeintliches Komplott mit den vormaligen Foltertätern des Herkunftslandes
verstanden. Der Therapeut schildert einen Fall: Die posttraumatische
Belastungsstörung einer kurdischen Asylantragstellerin wurde vom zuständigen VG
mit dem Hinweis abgelehnt, eine Retraumatisierung könne der Patientin im Falle
einer Abschiebung zugemutet werden. Ihr Ehemann habe sich bei seinen sehr
konkreten Suizidplanungen genau auf dieses Urteil bezogen und eine öffentliche
Selbstverbrennung als Protestakt geplant, was verhindert werden konnte. Vor dem
Hintergrund einer solchen, uns auch von anderer Seite geschilderten Dynamik
müssen sich auch Kritiker der deutschen Asylpolitik überlegen, wie sie
verantwortlich über Suizide und Suizidversuche berichten. Reaktionen, die sich
auf den Tenor „noch ein Opfer der deutschen Flüchtlingspolitik“ reduzieren,
können leicht zum Beitrag einer Eskalationsspirale werden, in dem die
Betroffenen den Eindruck gewinnen könnten, sie würden nur als Opfer ernst
genommen.
Für eine großzügige
Asylanerkennungspraxis hat Bayerns Innenminister Günter Beckstein (CSU) nach
Agenturmeldungen plädiert. Er sei
dafür, lieber einen zu viel anzuerkennen als einen zu wenig, sagte Beckstein
bei der Eröffnung der Misereor Fastenaktion. Dabei komme es nicht auf Hundert
oder Tausend an. Das Boot sei nicht so voll, dass in Deutschland nicht mehr
geholfen werden könne. Allerdings verstieg sich Beckstein zu der Behauptung,
wer in Not sei, werde hierzulande auch nicht abgeschoben und meinte zugleich,
vor dem „Entstehen einer Missbrauchsindustrie“ mahnen zu müssen. Der bayerische
Flüchtlingsrat begrüßt die Äußerungen Becksteins und erwartet, dass sich der
bayerische Innenminister auch berufen sieht, als oberster Chef der bayerischen
Innenbehörden eine liberale und menschliche Entscheidungspraxis in Bezug auf
Aufenthaltsrechte umzusetzen.
„Der Stürmer nutzte seine
Chance“ kann auch im Sportteil der Zeitung eine ausländerrechtliche
Nebenbedeutung haben. Mit einem Tor in einem Testspiel könnte der 18-jährige
Besart Berisha seine Chance auf ein Bleiberecht genutzt haben, wenn er
beim Hamburger SV einen Profivertrag erhält. Berisha flüchtete mit Familie vor
11 Jahren aus dem Kosovo. Mit dem Profivertrag würde die nach Ablauf der
Duldung drohende Abschiebung verhindert werden. Der Familie Berisha wäre eine
solche Lösung sicher zu gönnen. Bedauerlich ist, dass in der Debatte um das
Zuwanderungsgesetz kreative Vorstöße für eine Bleiberechtsregelung unterhalb
der Profiebene bislang ausgeblieben sind.
Meldungen aus dem europäischen Ausland
Meldungen aus dem europäischen
Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf Presseberichte und auf das von uns
zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet, eine Veröffentlichung der
Migration Policy Group (MPG), Brüssel.
Migration Policy
Group
205 rue Belliard,
box 1
B – 1040 Brussels
Tel. & Fax +32 2
230 3750
mns@migpolgroup.com
Europa
Arbeitsverbot, Wartefristen,
Vorrangprüfung, Zwang zu Billigjobs, etc. Die Liste der Restriktionen, welchen
Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sind, ist lang. Das europaweite
Forschungsnetzwerk "Resource - Refugees` Contribution to Europe" (mit
PRO ASYL als deutscher Partnerorganisation) stellte am 8. Februar 2004 in
Madrid die Ergebnisse eines vom europäischen Flüchtlingsfond (EFF) finanzierten
Forschungsprojektes vor, das sich diesem Problem einmal von einer anderen
Seite genähert hat.
Wie ist es für Flüchtlinge trotz dieser Restriktionen möglich, sich auf dem Arbeitsmarkt
zu etablieren, wie sollte das System der Jobsuche aus Sicht der Flüchtlinge
reformiert werden? Ausgehend von der Analyse der arbeitsrechtlichen Bedingungen
in den jeweiligen europäischen Mitgliedsstaaten beschreiben die Länderstudien
den Fachkräftebedarf unter anderem im Bereich der stationären und ambulanten
Kranken- und Altenpflege und in der IT-Branche; beides Sektoren, in denen trotz
Wirtschaftsflaute ein akuter und künftiger Fachkräftemangel besteht. Im
Anschluss werden einige Erfolgsgeschichten der rund 300 befragten Flüchtlinge
vorgestellt, die in den genannten Sektoren eine Arbeit gefunden haben. Im
Schlussteil werden die Erfahrungen der interviewten Flüchtlinge zusammengefasst
und Empfehlungen ausgesprochen, wie die Integration von Flüchtlingen in den
Arbeitsmarkt erfolgreicher gestaltet werden kann.
Die auf der Konferenz zu Wort gekommenen Flüchtlinge fassten zusammen, dass
neben einer einschlägigen Berufserfahrung vor allem persönliche Eigenschaften,
wie Beharrlichkeit, Motivation und Eigenverantwortung, notwendig sind, um die
vielen Barrieren auf dem Weg zur Erwerbstätigkeit überwinden zu können. Dies
spiegelte sich in vielen Biographien wider: einige haben durch eine Vielzahl
von Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen neue Arbeitsmöglichkeiten
gefunden, andere haben sogar durch die Gründung von Kleinstunternehmen den
Schritt in den Arbeitsmarkt bewerkstelligt.
Die rund 250 Teilnehmer der Konferenz sprachen sich schließlich dafür aus, an
diesen Erfahrungen orientierend nationale Verfahrensweisen zu entwickeln, die
es Asylbewerbern und Flüchtlingen schneller und einfacher erlauben, eine
Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können. Anstatt Asylbewerber und Flüchtlinge als
eine “Bedrohung” und eine “Belastung” zu begreifen, müssten Unternehmen und
staatliche Institutionen erkennen, dass diese neuen MitbürgerInnen eine
Bereicherung sind und einen substantiellen Beitrag für die europäische Staatengemeinschaft
leisten können.
Der Länderbericht für Deutschland (in Englisch) kann über die Geschäftsstelle
von PRO ASYL bezogen werden:
Postfach 160624
60069 Frankfurt/M
Tel.: 069-230688
Fax: 069-230650
e-mail: proasyl@proasyl.de
deutsche Übersetzung
Die Länderberichte zu den anderen europäischen Mitgliedsstaaten (ohne Dänemark)
und eine genauere Beschreibung des Projektes finden sich auf der Web-Site von France Terre
d'Asile
EU-Osterweiterung
Die Europäische Union wächst - die
Grenzen verschieben sich. Im Europa der 25 liegt der Fokus auf Abwehr. Auch
Nichtregierungsorganisationen im Bereich der Menschenrechts- und Asylpolitik
müssen beginnen, sich verstärkt zu vernetzen.
Als Antwort auf die restriktive Asylpolitik der EU haben sich im Information
and Cooperation Forum (ICF) 13 Menschenrechtsorganisationen aus Deutschland,
Österreich, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien und Ungarn zu einem
Netzwerk, dem „Cross-border Asylum Network“, zusammengeschlossen.
Koordiniert wird die Vereinigung von Pro Asyl. Inhaltlicher Schwerpunkt des
diesjährigen Projektes, das vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert wird,
sind die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in diesen sieben Ländern.
Aktuell gehen die Aufnahmestandards in dieser europäischen Region weit
auseinander. Bis zum 6. Februar 2005 sollen sie durch eine Richtlinie in der
gesamten EU angeglichen werden. Das Cross-border Asylum Network begleitet die
Umsetzung dieser EU-Mindeststandards kritisch: Wie finden Schutzsuchende
überhaupt noch Zugang zum europäischen Territorium und zu einem fairen
Asylverfahren? Wie sehen menschenwürdige Aufnahmebedingungen für Asylsuchende
aus? Wie kann verhindert werden, dass Schutzsuchenden weiterhin elementare
Rechte vorenthalten werden?
Belgien
Die belgische Liga für Menschenrechte berichtet in einer Presseerklärung vom
11. März 2004, dass Belgien in Zusammenarbeit mit den Niederlanden und
Luxemburg einen gemeinsamen Charterflug zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber
und Illegalisierter nach Tirana und Pristina organisiert hat. Gechartert
wurde ein Militärflugzeug – ein Airbus der belgischen Luftstreitkräfte. Mit
diesem Charterflug werde – so die Liga – zum ersten Mal eine gemeinsame
Rückführungspolitik umgesetzt, die beim Treffen des EU-Ministerrates in Dublin
am 22. und 23. Januar 2004 Thema war. Die Innenminister der drei Länder haben
den gemeinsamen Abschiebeflug als europäisches Pilotprojekt konzipiert. Die
belgische Liga für Menschenrechte prangert die Organisation von gemeinsamen
Abschiebeflügen auf EU-Ebene an, da sie ein Ansteigen dieser Art von
Abschiebungen und damit deren Banalisierung sowie eine Einschränkung der
Garantien für die Überprüfung individueller Asylanträge befürchtet.
(Quelle: Presseerklärung der belgischen Liga für Menschenrechte vom 11. März
2004)
Dänemark
Bei der humanitären Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen sogenannter
Resettlement-Programme aus Drittstaaten geht es in Dänemark ganz offiziell
nicht mehr nur um Quantität – auch die „Qualität“ der Schutzsuchenden soll
in Zukunft, wenn es nach dem Minister für Einwanderung, Integration und
Flüchtlinge, Bertel Haarder, ginge, eine Rolle spielen. Dänemark nimmt jedes
Jahr etwa 500 Flüchtlinge auf, die im Zuge des Resettlement-Programmes von
UNHCR verteilt werden. Doch Haarder fühlt sich ungerecht behandelt: Während
Kanada sich seine Flüchtlinge aussuchen dürfe, müsse Dänemark diejenigen
aufnehmen, die UNHCR ihm zuteilt. Doch schließlich, so Haarder, könne es nicht
nur um Schutz gehen; man müsse doch auch fragen, ob die Asylsuchenden es in
Dänemark „schaffen“ würden. „Die Schwächsten haben keine Chance, Arbeit zu
finden. Auch wenn es nur 500 sind – sie sind eine Last.“ Oppositionsparteien
kritisierten Haarder scharf für seine Haltung. So herzlos könne man nicht an
ein humanitäres Thema herangehen.
Frankreich
Die Kommission für Standespflichten der Sicherheit(sdienste) hat in einer
bisher unveröffentlichten Stellungnahme vom 19. November 2003 den Ablauf von
Abschiebeflügen kritisiert. Im März und April 2003 waren 5 Gruppenflüge
gechartert worden, um Ausländer in irregulärer Situation oder ohne
Einreisegenehmigung nach Côte d`Ivoire und in den Senegal zurückzubringen.
Zwischenfälle hatten das Anbordbringen der Zwangspassagiere begleitet, NGOs hatten
die Polizeigewalt angeprangert. Der Innenminister hatte das allerdings mit
Hilfe von Videos abgestritten.
Die Kommission legt in ihrer Stellungnahme das Gewicht auf Verstöße gegen die
Standespflichten von Polizisten und gegen internationale Verpflichtungen
Frankreichs. So unterstreicht sie, dass das überstürzte Handeln der Behörden
Gesetzwidrigkeiten nach sich gezogen hat:
-
Die Verwaltung habe die Frist von 24 Stunden zwischen der Information des
Betroffenen über die bevorstehende Abschiebung und die Abschiebung selbst nicht
eingehalten;
-
die Zwangspassagiere konnten nur an Bord gebracht werden nachdem gerichtlich
eine „ausnahmsweise“ Verlängerung des Aufenthaltes in der Wartezone beschlossen
wurde;
-
die Transportgesellschaften wurden über die Identität der Passagiere nicht
informiert;
-
„andauernde Kriegszustände“ im Zielland wurden nicht berücksichtigt; die
körperlichen Durchsuchungen waren von „exzessiver Dauer“.
-
„Die Würde der Person ist nicht immer geachtet worden“, fasst der Bericht zusammen.
Die Kommission fügt ihren Feststellungen eine Reihe von Empfehlungen bei. Sie
schärft der Regierung ein, den in den Wartezonen zugelassenen NGOs die Liste
der Personen zukommen zu lassen, die mit einem Gruppenflug abgeschoben werden
sollen. Sie weist darauf hin, dass körperliche Durchsuchungen und Entkleidungen
einen „Ausnahmecharakter“ behalten sollen. Schließlich fordert der Bericht,
dass Fesselungen nur dann angewandt werden sollen, „wenn die Person als
gefährlich und fluchtverdächtig eingestuft wird“ Auf keinen Fall dürfe diese
Maßnahme, so der Bericht unter Hinweis auf die Empfehlung des Europarates,
„während des Starts und der Landung“ ergriffen werden.
(Quelle Le Monde vom 7.2.2004)
Frankreich
Drei Flugpassagiere stehen am 24. März 04 in Frankreich vor Gericht, weil
sie während einer versuchten Abschiebung nicht passiv zugeschaut haben. Am
31. Januar sollte ein Flüchtling aus der Demokratischen Republik Kongo von
Paris aus abgeschoben werden. An Bord der Air France-Maschine legten drei
Passagiere Protest dagegen ein. Sie forderten die Polizeibeamten auf, das
Flugzeug zu verlassen oder die Handschellen des Abzuschiebenden zu lösen.
Tatsächlich wurde die Abschiebung gestoppt, dafür wurden die Protestierenden in
Handschellen abgeführt. Ihnen wird nun Beleidigung von Polizeibeamten und
Anstiftung zum Widerstand vorgeworfen, was mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft
werden kann.
Frankreich
Drei humanitäre Organisationen in Frankreich (Action contre la Faim,
Handicap International und Médecins du Monde) haben die Abschiebungen
tschetschenischer Flüchtlinge in ihr Herkunftsland als „Rückkehr in die Hölle“
kritisiert. Weder in Tschetschenien noch in Inguschetien gebe es die von
russischen Behörden behauptete „Rückkehr zur Normalität“. Die tschetschenische Bevölkerung
berichte von Entführungen und Plünderungen durch verschiedene tschetschenische
und russische Sicherheitsdienste, nicht nur Männer, sondern auch Frauen und
Kinder verschwinden. Personen, die in provisorischen Unterkünften untergebracht
waren, seien unter dem Versprechen einer finanziellen Entschädigung daraus
vertrieben worden. In den Bergen Tschetscheniens, wo ein Drittel der Häuser und
80 % des Viehbestands zerstört worden sei, sei das Überleben eine tägliche
Herausforderung. In der ganzen Republik seien „Verletzungen und
Traumatisierungen durch den Krieg weiterhin weit verbreitet trotz des Geredes
über eine Befriedung und Normalisierung der Situation“. Was die
tschetschenischen Flüchtlinge in Inguschetien angeht, so heben die NGOs hervor,
dass die russischen Behörden sie mit Drohungen, Versprechungen, militärischem
und polizeilichem Terror“ zwingen wollen, nach Tschetschenien zurückzukehren.
In den Flüchtlingslagern verschlechtern sich die Lebensbedingungen immer mehr,
Gas werde abgestellt und die Polizeikontrollen vervielfacht.
(Quelle: AFP, 11.3.2004)
Frankreich
Die CNCDH kritisiert das Dekret über die Anwendung des Asylgesetzes
. Die CNCDH (Nationale Beratungsorganisation für
Menschenrechte), die beim Premierminister angesiedelt ist und aus Vertretern
von Nichtregierungsorganisationen und der Verwaltung zusammengesetzt ist, hat
Ende Januar eine Stellungnahme zum Dekret über die Anwendung des Asylgesetzes
(seit Januar 2004 in Kraft) veröffentlicht. Vor allem die Verkürzung der
Fristen bei Asylanträgen wird darin heftig kritisiert.
Das Dekret verfügt, dass ein Ausländer „seinen vollständigen Antrag innerhalb
von 21 Tagen vorlegen muss“, gerechnet von dem Moment an, in dem ihm ein
provisorisches Aufenthaltsdokument ausgestellt wird. Vorher hatte er dafür einen
Monat Zeit. Nach Ansicht der CNCDH ist die Frist in Wirklichkeit auf 1 Woche
verkürzt worden, wenn man die Zeit für den Postweg und das Eingangszertifikat
abziehe. Für die Ausländer in Abschiebehaft reduziert sich die tatsächliche
Frist noch mehr, nämlich auf 5 Tage. Und der Antrag muss in französischer
Sprache verfasst sein. „Man muss sich nur in die Situation eines Ausländers
versetzen, der seinen Antrag in einer total fremden Sprache verfassen soll und
dazu in einem Land, von dessen juristischem System er überhaupt nichts weiß,
weshalb er auch die Konsequenzen der jeweiligen Bestimmungen nicht einschätzen
kann.“ Die CNCDH fordert deshalb, dass die Frist von einem Monat beibehalten
und eine kostenlose juristische Hilfe organisiert wird.
Die Kommission kritisiert auch die kurze Zeit – 14 Tage Maximum – für die
Überprüfung vorrangiger Anträge, d.h. von Antragstellern, die in Abschiebehaft
sind oder aus Ländern kommen, die als sicher angesehen werden: diese Frist sei
„unkompatibel mit der Garantie einer individuellen Überprüfung, wie sie vom
Gesetz vorgesehen ist.“
Die CNCDH kritisiert darüber hinaus, dass die Modalitäten der Anhörungen bei
der Ofpra nicht präzisiert wurden. Das schade dem Recht der Antragsteller auf
eine faire Behandlung ihrer Anträge.
Die Kommission ist beunruhigt darüber, dass bei den Sicherheitsbehörden
angefragt wird, sobald ein Asylantrag überprüft wird. Die Kommission fordert
die Abschaffung dieser Bestimmung.
(Quelle: Le Monde vom 4.2.2004)
Frankreich
Wie in der BRD findet auch in Frankreich zur Zeit ein rapider
sozialer Kahlschlag statt, von dem auch bzw. ganz besonders MigrantInnen
und Asylsuchende betroffen sind. Dazu gehört die Änderung eines Gesetzes,
das bisher 150.000 Personen - die ohne Aufenthaltstitel in Frankreich leben
oder ein extrem niedriges Einkommen haben - eine kostenlose medizinische Hilfe
des Staates verschafft hat. Diese staatliche Leistung machte es bis dahin
möglich, Krankheitsbilder, die im medizinischen Alltag auftauchen, von
Bronchitis bis Krebs, kostenlos zu behandeln. Eine Notsituation war nicht Bedingung
für eine Behandlung. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht die Abschaffung dieser
Form der Hilfe vor. Jetzt müssen Anträge bei der Krankenkasse gestellt werden.
Médecins du Monde und Médecins Sans Frontières haben dazu einen Offenen Brief
an den Gesundheitsminister und den Sozialminister gerichtet, der inzwischen als
Aufruf von einem ganz breiten Spektrum gesellschaftlicher Gruppen –
Menschenrechtsorganisationen, politische Organisationen, soziale Bewegungen
etc. – und von Prominenten unterzeichnet wurde.
Die Unterzeichner weisen darauf hin, dass die Lebensbedingungen illegalisierte
Flüchtlinge es unmöglich machen, die für den Antrag erforderlichen Papiere
(Mietvertrag, Lohnbescheinigung etc.) vorzulegen. Während eine Notfallbehandlung
weiterhin kostenlos möglich sei, müssten die Patienten einen Teil der Kosten
z.B. von Nachbehandlungen selbst tragen. Sie fragen, was nach einer
Notbehandlung geschehe: „Wie sollen Patienten ihre Behandlung nach der Entlassung
aus dem Krankenhaus fortsetzen, wenn sie sie bezahlen müssen? Ist es
vernünftig, heute einen Patienten im Krankenhaus zu behandeln und ihm morgen
jede weitere Behandlung zu verweigern?“
(Quelle: Offener Brief von
Médecins du Monde und Médecins Sans Frontières)
Frankreich
Bisher konnten in Frankreich Asylbewerber, die keine Unterkunft hatten, bei
Sozial- oder Flüchtlingsverbänden eine „Meldeadresse“ erhalten. Unter dem
Titel “Werden Asylbewerber bald ihres Aufenthaltsrechtes beraubt werden?“ berichtet
die CFDA (Französische Koordination für das Asylrecht) in einem Kommuniqué über
das Vorhaben der französischen Regierung, den Asylbewerbern per Dekret diese
Möglichkeit zu beschneiden. Dh. diese ‚Meldeadresse’ soll nur noch für die
Dauer von 4 Monaten bestehen können. Die Konsequenz: Asylbewerber, die 4 Monate
nach ihrer Einreise keine Unterkunft gefunden haben, – und die
Unterkunftsmöglichkeiten für Asylbewerber sind rar in Frankreich, viele leben
auf der Straße – verlieren damit den Nachweis, dass sie sich in Frankreich
aufhalten dürfen, werden also zu sans-papiers, außerdem können sie keine
Sozialhilfeleistungen mehr beziehen, auch keine kostenlose medizinische
Behandlung. Sie dürfen zwar gemäß der Genfer Konvention nicht ausgewiesen
werden, bis über ihren Asylantrag entschieden wurde, müssen aber, sollte dieses
Dekret in Kraft treten, in dreifacher Hinsicht - juristisch, sozial und
ökonomisch - in einer prekären Situation leben. Darüber hinaus sollen in
Zukunft nur von den Präfekturen zugelassene Verbände solche ‚Meldeadressen’ zur
Verfügung stellen dürfen. Die Verbände laufen Gefahr, die Zulassung zu
verlieren, sollten sie nicht willig mit den staatlichen Stellen kooperieren.
Für die Französische Koordination reiht sich dieses staatliche Vorhaben in die
Maßnahmen gegen das Asylrecht ein; Fristen werden gekürzt, Anhörungen (bei
offensichtlich unbegründeten Anträgen) abgeschafft und jetzt soll mit dem
anvisierten Dekret auch noch die bloße Möglichkeit, einen Asylantrag zu
stellen, begrenzt werden.
(Quelle: Kommuniqué der CFDA)
Großbritannien
Damit haben die Briten nicht gerechnet: Ihr Plan, abgelehnte Asylsuchende aus
verschiedenen afrikanischen Ländern nach Tansania zu bringen, geht nicht auf.
Nur wenige Stunden nachdem Tony Blair am 25.
Februar verkündet hatte, die britische Regierung stehe in Verhandlungen mit
Südafrika und Tansania über ein Aufnahmeabkommen von Flüchtlingen aus Somalia,
wies der tansanische Innenminister, John Chiligati, diese Vereinbarung zurück:
„Wir sehen keinen Grund und keinen Sinn darin, dass Flüchtlinge nach Tansania
geschickt werden, bevor sie wieder in ihr Heimatland zurückkehren müssen.“ In
Tansania leben schon jetzt mehr Flüchtlinge als in jedem anderen Land südlich
der Sahara.
Der Plan sah vor, dass in GB abgelehnte Flüchtlinge, die behauptet hatten, aus
Somalia zu kommen – Somalia war 2003 mit 5100 Asylanträgen in GB das stärkste
Herkunftsland – in Tansania aufgenommen werden sollten. Dafür sollte Tansania
mit über 6,5 Mio. Euro entlohnt werden. Auch Dänemark und die Niederlande
erarbeiten derzeit Aufnahmeabkommen mit afrikanischen Ländern (vgl. Infoservice
Nr. 84 und 85).
Großbritannien hat einen zweiten Plan, der momentan im Asylbereich mit äußerster
Skepsis beobachtet wird: Blair verhandelt, ob nicht nur abgelehnte Asylbewerber
in afrikanischen Ländern in Sammellagern aufgenommen werden können, sondern ob
nicht auch Flüchtlinge schon vor ihrer Flucht nach Europa z.B. in Tansania
abgefangen werden können, um gleich vor Ort ihre Asylanträge zu prüfen.
Während die Konservative Partei Blair vorwarf, ihren Entwurf abgekupfert zu
haben, wurde er von den Liberalen Demokraten kritisiert, weil er zu „internationalem
Handel mit Schutzbedürftigen“ ermutige.
Neben der Gefahr für den individuellen Flüchtlingsschutz würden diese Konzepte
dazu führen, dass „Entwicklungshilfe“ abhängig von der Aufnahme von abgelehnten
Flüchtlingen würde. Die Absage Tansanias zeigt, dass die Vorstellungen der EU,
sich des Flüchtlingsschutzes in Richtung Herkunftsregion zu entledigen, nicht
ohne die Kooperation der afrikanischen Länder zu erfüllen sein wird.
Großbritannien
Die „Law Lords“, die höchsten Richter des Landes, haben in den Fällen
einer irakischen und einer afghanischen Familie eine weitreichende Entscheidung
getroffen: Vier von fünf Richtern haben dafür gestimmt, dass anerkannte
Flüchtlinge an einem Ort ihrer Wahl leben dürfen. Diese Entscheidung vom 5.
Februar trifft London und den Südwesten des Landes überraschend - dort wollen
die meisten Flüchtlinge leben. Diese Gemeinden müssen nun für Unterkunft,
Schulen und andere Leistungen aufkommen. Die Richter argumentierten, die
finanziellen Folgen für die jeweiligen Gemeinden seien zwar zu erwägen, doch
das Recht auf eine freie Entscheidung müsse den Flüchtlingen gewährt werden.
Ihr neues Zuhause sollen sie unabhängig von dem Ort wählen dürfen, an dem sie
während des Asylverfahrens lebten.
Niederlande
Das Parlament in Den Haag billigt die Abschiebung von 26.000 Asylsuchenden.
Unabhängig davon, wie lange sie sich in den Niederlanden aufgehalten haben,
sollen die Flüchtlinge, die vor dem 1. April 2001 eingereist sind, in den
kommenden drei Jahren in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden. Gegen
diesen Beschluss hatten Menschenrechtsorganisationen und weite Teile der
Bevölkerung heftig protestiert. Nur 2.300 Menschen, deren Situation als
besonders schwer eingestuft wurde, dürfen bleiben.
Norwegen
Noch nie hat das Königreich so vielen Menschen Asyl gewährt wie 2003.
600 Menschen bekamen den Flüchtlingsstatus, 700 weitere durften aus humanitären
Gründen im Land bleiben. Dazu kamen 1.145 schon anerkannte Flüchtlinge, die
UNHCR nach Norwegen brachte (Resettlement). Grund für die höhere
Anerkennungsquote von jetzt 5%: Norwegen hatte u.a. aufgrund von
UNHCR-Empfehlungen Asylanerkennungskriterien überarbeitet. Die meisten
anerkannten Antragsteller kommen aus Tschetschenien, Iran und Afghanistan.
Bemerkenswert ist vor allem die relativ hohe Zahl von Anerkennungen auf der
Basis geschlechtsspezifischer Verfolgung. 50 Frauen aus Iran, Äthiopien und Afghanistan
(u.a.), die ihre Heimat wegen Zwangsehen, Gewalt im Zusammenhang mit einem
Ehrenkodex oder Vergewaltigung verlassen mussten, bekamen Asyl. Auch einige
homosexuelle Männer und Frauen wurden als Flüchtlinge anerkannt.
Norwegen
Während sein Film für einen Oskar nominiert wurde, wartet der Hauptdarsteller
auf den Ausgang seines Asylverfahrens. Der 12-jährige Nikola Jankovic
spielte die Hauptrolle in dem Kurzfilm „Die Rote Jacke“ – eine Geschichte über
einen bosnischen Waisen, der eine rote Jacke vom Roten Kreuz bekommt, in die
noch der Name des alten Besitzers genäht ist. Der verwundete Junge wird aus
Sarajevo evakuiert und aufgrund des Namensschildes nach Deutschland gebracht.
Schnitt: Der reale Nikola Jankovic kehrte nach dreieinhalb Jahren in Deutschland
„freiwillig“ mit seinen Eltern – der Vater Serbe, die Mutter Roma - zurück nach
Kosovo. Weil sie dort nicht bleiben konnten, flohen sie nach Norwegen.
Österreich
Ein ehemaliger Wachdienst-Mitarbeiter von European Homecare steht unter dem
Verdacht, eine Asylbewerberin im Flüchtlingslager Traiskirchen vergewaltigt zu
haben. Zu der Tat soll es in der Nacht zum 15. Januar 2004 gekommen sein.
Die 35-jährige Asylbewerberin aus Kamerun gibt an, von dem Uniformierten in
dessen Dienstzimmer gelockt und darin vergewaltigt worden zu sein. Der
47-jährige Beschuldigte behauptet, der Geschlechtsverkehr sei „auf freiwilliger
Basis“ geschehen. Er befindet sich nun in Haft. Die Afrikanerin wird nach
Angaben des Innenminister Ernst Strasser psychologisch betreut. Schon am 14.
Januar wurden Mitarbeiter von European Homecare in einer anonymen E-Mail
beschuldigt, sich durch sexuelle Übergriffe strafbar gemacht zu haben. Diese
Vorwürfe werden derzeit in der Kriminalabteilung Niederösterreich untersucht.
Nur wenige Tage, nachdem dieser Vorfall durch die österreichische Presse ging,
wurde über das Lager Traiskirchen der nächste Skandal bekannt: ein
Asylsuchender aus Georgien soll von einem European Homecare-Angestellten mit
einer glimmenden Zigaretten misshandelt worden sein. Auch diese Vorwürfe werden
momentan überprüft.
Indessen manifestieren sich die Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des
Innenministers, European Homecare mit der Betreuung des Lagers zu beauftragen.
Die Firma ist € 1,10 pro Bewohner billiger als der andere Anbieter aus dem
Bereich der Wohlfahrtsverbände.
UNHCR forderte eine Untersuchung der Einrichtung. Die Bedingungen dort seien
offenbar zu riskant für die 100 weiblichen Flüchtlinge, die dort leben. Sie
könnten weder nachts ihre Zimmer verschließen noch die Waschräume.
Österreich
Viele tschetschenische Flüchtlinge versuchen derzeit, über Tschechien nach
Österreich zu gelangen. Während die österreichische Grenzpolizei im
November 03 Schlagzeilen machte, weil sie 74 Tschetschenen an der Grenze Asyl
verweigert hatten (vgl. Infoservice Nr. 84), griff sie am Wochenende vom 7./8.
Februar insgesamt 156 Asylsuchende auf, die versuchten, unbemerkt die Grenze
nach Österreich zu überqueren. Wieder waren die meisten von ihnen aus
Tschetschenien geflohen. Ein Polizeibeamter berichtet, einige Flüchtlinge
hätten Eisenbahnschienen blockiert – aus Angst vor einer Zurückweisung in die
Tschechische Republik. Sie sind nun im Lager Traiskirchen.
Die Sicherheitsdirektion behauptet, tschetschenische Flüchtlinge würden immer
aggressiver. Sie ließen sogar ihre Kinder als „lebende Schutzschilde“ vor sich
herlaufen. Nur aufgrund des „besonders besonnenen Verhaltens der Einsatzkräfte“
sei es nicht zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen. Die Flüchtlinge seien
schon ein Mal nach Österreich gekommen, damals aber an der Grenze
zurückgewiesen worden. In tschechischen Flüchtlingsunterkünften seien sie von
Mitgliedern einer Menschenrechtsorganisation aufgefordert worden, noch einmal
die österreichische Grenze zu überqueren. Die österreichische Polizei hält sich
darüber hinaus an Behauptungen fest, tschechische Beamte hätten den
Tschetschenen gesagt, die Grenze sei bis Mitte Februar 2004 „völlig offen“.
(Quellen: Die Presse, 10.2.04 / Pressemitteilung der Sicherheitsdirektion vom
08.02.2004)
Rumänien
Rumänien bereitet sich auf die EU-Mitgliedschaft vor. Dazu gehören Tausende von
Asylsuchenden, für die das Land im Falle eines Beitritts verantwortlich sein
wird. Im Februar eröffnete der Leiter der Delegation der Europäischen
Kommission, Jonathan Scheele, eine Flüchtlingsunterbringung in Timisoara,
500 km westlich von Bukarest. Die EU stellte 1 Million Euro bereit, um
die ehemalige Kaserne für 250 Asylsuchende umzubauen. Die ersten Flüchtlinge
werden noch in diesem Monat erwartet.
2003 wurden nur 1000 Asylanträge in Rumänien gestellt. Tausende Flüchtlinge aus
Afrika und Asien reisen jedes Jahr durch Rumänien nach Westeuropa. Falls
Rumänien 2007 der EU beitritt, wird es durch den Aquis der EU (das bestehende
gemeinsame Recht) verpflichtet sein, die Anträge dieser Asylsuchenden
entgegenzunehmen und sie an einer Weiterreise zu hindern.
Russland
Noch 6.500 Tschetschenen leben in Flüchtlingslagern in der Nachbarrepublik
Inguschetien. UNHCR und der stellvertretende UNO-Untergeneralsekretär für
Humanitäre Angelegenheiten, Jan Egeland, kritisierten den Umgang Russlands mit
den tschetschenischen Flüchtlingen. Das Versprechen, die Schutzsuchenden
nicht zurück nach Tschetschenien zu treiben, werde nicht eingehalten. Vielmehr
würden sie bedroht und bestochen, in ihre Heimat zurückzukehren. Die von UNHCR
erhobenen Vorwürfe, gegen die Flüchtlinge würde Gewalt angewandt, wies Russland
zurück.
Schweden
Am 24. Februar wurden in Schweden
drei Entscheidungen über Asylantragsteller aus Irak gefällt, die als Präzedenzfälle
für 5.400 weitere irakische Anträge dienen werden: Der Antrag eines
Irakers, der einer Minderheit im kurdisch-dominierten Gebiet angehört, wurde
abgelehnt. Seine Ausführungen bildeten keine ausreichende Basis für eine
Anerkennung, so die Migrationsbehörde, zumal „vielversprechende
Demokratisierungsprozesse“ vor allem im Nordirak im Gange seien. Eine Frau aus
Bagdad, die Irak verlassen musste, weil ihre Familie sie wegen Bruches des
Ehrenkodex verfolgt hatte, bekam eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung: Die
Behörden in Zentral- und Südirak seien nicht in der Lage oder gewillt, Frauen
in dieser Situation zu schützen. Einer zweite Frau mit den gleichen
Fluchtgründen wurde der Flüchtlingsstatus nicht gewährt – sie stammt aus dem
Norden und dort sei die Situation für Frauen deutlich besser.
Von nun an werden in Schweden wahrscheinlich viele Anträge von Flüchtlingen
aus Irak abgelehnt. Dennoch sollen alle Fälle individuell überprüft und entschieden
werden. Zwangsausweisungen oder –abschiebungen soll es nach Aussage der
Migrationsbehörde nicht geben. Schweden verhält sich damit in
Übereinstimmung mit den Forderungen von UNHCR.
Auch hinsichtlich tschetschenischer Flüchtlinge wurden in Schweden im
Februar richtungsweisende Entscheidungen getroffen: Auf Empfehlung des
Alien Appeals Board (AAB, Ausländerbeschwerdekommission) erteilte die Regierung
sechs von insgesamt acht Antragstellern eine vorübergehende
Aufenthaltsgenehmigung bis zu zwei Jahren; zwei Antragsteller bekamen eine
sechsmonatige Aufenthaltsgenehmigung aufgrund ihres „anti-sozialen oder
kriminellen Verhaltens“. Die Entscheidungen gründen sich auf einen Gesetzesparagraphen,
der für Menschen gilt, die ihre Herkunftsländer wegen externer oder interner
politischer Konflikte verlassen mussten, bei denen man davon ausgeht, dass sie
in absehbarer Zeit gelöst werden. Die Antragsteller waren selbst nicht
politisch aktiv, würden aber im Fall einer sofortigen Rückkehr politischer
Verfolgung ausgesetzt. Sollten sie bei Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung
weiterhin Verfolgung in Tschetschenien fürchten, können sie einen Folgeantrag
stellen.
Derzeit leben 400 Flüchtlinge aus Tschetschenien in Schweden. Das AAB argumentierte
gegenüber der Regierung, dass es in der Russischen Föderation keine interne
Fluchtalternative für Tschetschenen gäbe.
Schweden
Zu sechs Monaten Haft wurde ein Sprachanalytiker verurteilt, weil er einen
Asylsuchenden aus Libyen erpresst hat. 5000 US-Dollar hatte er von von dem
Flüchtling gefordert, damit er dessen Informationen nicht an den libyschen
Sicherheitsdienst weiterleite. Die Sprachtests dienen der Identitätsfeststellung
von Asylantragstellern. Der Antragsteller spricht 10-15 Minuten auf ein
Tonband, das dann anonymisiert an einen Analysten weitergegeben wird. In diesem
Fall konnte der Analyst die Identität des Asylsuchenden jedoch über die private
Firma, bei der er angestellt war, ausfindig machen.
Schweden
In jüngster Zeit kam in Schweden wiederholt Kritik an Übersetzungen und
Übersetzern auf. Bisher gibt es keine einheitliche Regelung für die Überprüfung
ihrer Qualität und Integrität. Nun soll das Kammkollegiet (Zentrales Verwaltungsamt
für öffentliches Vermögen) Übersetzern eine Lizenz ausstellen. Nur diejenigen
mit dieser Erlaubnis sollen dann Verträge mit staatlichen Behörden abschließen
dürfen.
Slowakische Republik
Am 1. Januar 2003 trat ein neues Asylgesetz in Kraft. Es gibt zwei wesentliche
Verbesserungen. Erstens wurde ein unabhängiges Revisionssystem für Asylverfahren
geschaffen. Das Landgericht in Bratislava und Košice wird nun die
Asylantragsentscheidungen der Migrationsbehörde überprüfen. Das Gericht kann
die Entscheidung der Migrationsbehörde ablehnen oder ihr zustimmen. Es kann
zwar kein Asyl gewähren, aber dem Antragsteller die Möglichkeit geben, sein
Anliegen erneut vorzutragen und Beweise vorzulegen. Während die
Migrationsbehörde an die Entscheidung des Gerichts gebunden ist, untersteht das
Landgericht dem Höchsten Gericht, das wiederum die Entscheidung des
Landgerichts ablehnen kann.
Die zweite Neuerung ist, dass erstmals das Prinzip des Non-Refoulement angewandt
werden soll. Es spielte hier bisher keine Rolle. Entscheidet die Migrationsbehörde,
dass ein Flüchtling nicht abgeschoben werden darf, erhält er nicht automatisch
ein Bleiberecht, sondern muss eine „Duldung“ („tolerated stay“) beantragen. Die
Non-Refoulement-Entscheidung der Behörde wirkt sich positiv auf diese zweite
Entscheidung aus. Spricht die Behörde jedoch kein Abschiebungsverbot aus, entscheidet
die Ausländerpolizei erneut, unabhängig von der Entscheidung der
Migrationsbehörde, ob es Abschiebungshindernisse gibt. Im Falle einer Ablehnung
kann der Antragsteller vor Gericht Klage einlegen.
Asylsuchende, die während ihres Asylverfahrens inhaftiert sind, werden so lange
in Haft bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Bisher war die Slowakei tendenziell ein Transitland. Das wird sich mit dem
Beitritt in die EU ab 1. Mai 2004 ändern. Die Slowakei wird dann verpflichtet
sein, die Asylanträge der Asylsuchenden, die durch die Slowakei reisen, deren
Ziel aber der Westen Europas ist, zu überprüfen und sie an der Weiterreise zu
hindern. In Erwartung dieser höheren Zahl von Asylsuchenden hat die slowakische
Ausländer- und Grenzpolizei zusammen mit der Delegation der Europäischen
Kommission vier Arbeitsgruppen zur Erstellung von Empfehlungen in Bezug auf den
Beitritt gegründet. Das Resultat: Das Asylverfahren ist zu langsam. Die wenigen
Zuständigen werden nicht in der Lage sein, die deutlich höhere Anzahl von
Anträgen zu bewältigen. Nun sollen zunächst mehr Beamte eingesetzt werden.
(Quelle: Slovak Helsinki Committee, Bratislava, Slowakei)
Slowakische Republik
Derzeit leben über 2000 Asylsuchende in sechs Unterbringungseinrichtungen.
Die Situation ist ernst. Die Lager sind völlig überfüllt. Außerdem arbeiten
nicht genügend Mitarbeiter der Migrationsbehörde (Entscheidungsträger,
Sozialarbeiter) dort. So sind in der Unterbringung Gabčíkovo nur zwei
Sozialarbeiter für mehr als 700 Flüchtlinge zuständig. Die Migrationsbehörde
wandte sich mit der Bitte um Unterstützung an die Flüchtlingsorganisation Slovak
Humanitarian Council, die zwei Sozialarbeiter für jeweils eine Unterkunft bereitstellte.
(Quelle: Slovak Humanitarian
Council, Bratislava, Slowakei)
Spanien
Als am 25. Oktober 2003 ein Boot vor der Küste von Cadiz (im westlichsten
Teil Andalusiens) kenterte, brauchten die Rettungskräfte 52 Minuten, um auf den
SOS-Notruf zu reagieren. 37 Flüchtlinge kamen ums Leben. Die
Staatsanwaltschaft in Cadiz entschied sich gegen eine strafrechtliche Verfolgung
der Rettungsgesellschaft. Ihr Leiter, Isidoro Hidalgo, sagt, die schlechte
Koordination des Einsatzes und die das fehlende Material müssten Bestand einer
politischen, nicht einer strafrechtlichen Untersuchung werden. Die linke
Oppositionspartei Izquierda Unida (IU) brachte den Fall unterdessen vor das
Europäische Parlament.
Spanien/Marokko
Die spanisch-marokkanische Kommission für bilaterale Zusammenarbeit hat –
wahrscheinlich bei ihrer Zusammenkunft am 23. Dezember 2003 - eine Vereinbarung
getroffen, wonach Marokko alle in Spanien illegalisierten MigrantInnen aus den
subsaharischen Ländern aufnimmt, die seit 12 Jahren bei der Durchreise nach
Spanien marokkanisches Territorium betreten haben. (Vor 12 Jahren war bereits
eine ähnliche Vereinbarung getroffen und von beiden Ländern unterzeichnet
worden, einige Tage darauf hatte die marokkanische Seite allerdings wieder
einen Rückzieher gemacht.)
Die marokkanischen Behörden haben zum ersten Mal akzeptiert, die Rückführung
von 30 Illegalisierten aus den subsaharischen Ländern durchzuführen, die einige
Tage vorher von der spanischen Polizei auf der Insel Fuerteventura festgenommen
worden waren. Die Festgenommenen stammten aus verschiedenen afrikanischen
Staaten und wollten über den Süden Marokkos mit einem Boot Europa erreichen.
Bei ihrer Festnahme auf spanischem Boden wurden sie nicht den üblichen
Prozeduren unterworfen (Registrierung, Befragung über das Herkunftsland und
befristete Unterkunft für Illegalisierte), sondern einfach in ein
Charterflugzeug gesetzt und nach Laâyoune, Marokko gebracht, von wo aus sie
unter marokkanischer Verantwortung in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden
sollen. Es soll die Absicht bestehen, weitere 600 MigrantInnen aus
Subsaharastaaten, die auf den kanarischen Inseln in festgenommen wurden, nach
Marokko zu bringen.
„Sollen in Marokko offiziell Flüchtlingslager mit dem Ziel südliche Länder entstehen?
Wird Laâyoune und seine Umgebung das privilegierte Ziel für mehr und mehr
Illegalisierte, die in Europa festgenommen werden? Das ist die große soziale
Frage der Zukunft“ heißt es am Schluss des Zeitungsartikels.
(Quelle: Gazette du Maroc, 1. März 2004)
Tschechische Republik
In einer Pressekonferenz am 30. Januar 2004 stellte der tschechische Innenminister
die neue Asylstatistik vor. Danach wurden 2003 insgesamt 11.396 Asylanträge
gestellt. 208 davon wurden anerkannt – das ist die höchste Anerkennungsquote
seit 1993. Die meisten der anerkannten Flüchtlinge kommen aus Tschetschenien.
Etwa 50% der Asylverfahren wurden eingestellt, weil der Aufenthaltsort der
Antragsteller dem Innenministerium nicht bekannt war. Nach Meinung nach
tschechischen Flüchtlingsorganisation OPU (Organization for Aid to Refugees)
liegt das an der niedrigen Anerkennungsquote und der mangelnden Integrationsmöglichkeit
schon anerkannter Flüchtlinge. Die Antragsteller warten das Ergebnis nicht ab,
sondern tauchen in die Illegalität ab oder ziehen weiter Richtung Deutschland
oder Österreich.
(Quelle: OPU, Prag, 11. Februar 2004)
|