wird vom Europäischen
Flüchtlingsfonds gefördert

Donation

Suche

Infoservice Nr. 88 - März 2004
 

Das Verfahren um den Erstickungstod von Aamir Ageeb in den Händen von Beamten des Bundesgrenzschutzes am 28. Mai 1999 muss vor einem Schwurgericht neu aufgerollt werden Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme gebe es einen hinreichenden Tatverdacht, dass die Anklage nunmehr auf Körperverletzung mit Todesfolge lauten müsse, so das Amtsgericht Frankfurt am Main. Bisher waren die drei Bundesgrenzschützer nur der fahrlässigen Tötung angeklagt. Die Mindeststrafe für Körperverletzung mit Todesfolge liegt bei drei Jahren. PRO ASYL hat sich zu dieser Entscheidung in einer (Presseerklärung vom 24. März 2004 geäußert. Bereits am 16. März 2004 hatte das „Aktionsbündnis gegen Abschiebungen / Kein Mensch ist illegal“ auch gegen den für den Abschiebungsflug im Fall Ageeb verantwortlichen Lufthansakapitän Eike R. Strafanzeige bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft erstattet. Das Bündnis wirft dem Piloten fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor. Der Pilot habe einschreiten und einen Transport untersagen müssen. Der Flugkapitän habe Ageebs Fixierung an den Sitz unmittelbar mitbekommen und diese Fesselungsmethode, die nach den Regeln der Luftsicherheit untersagt sei, gebilligt. In einer Presseerklärung vom 16. März 2004 wies das Aktionsbündnis darauf hin, dass Ageebs Tod in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Fesselung und Fixierung im Flugzeug stehe. Das Unterlassen des Lufthansapiloten sei kausal für Ageebs Tod gewesen.

Über deutsche Flughäfen wurden im Jahr 2003 insgesamt 23.944 Abschiebungen auf dem Luftweg durchgeführt, gegenüber 26.286 im Jahr zuvor. Dies ergibt sich aus einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Fritz Rudolf Körper, im Rahmen einer Fragestunde im Bundestag am 3. März 2004 . Angaben darüber, in wie vielen Fällen Abschiebungen gegen den Widerstand von Abzuschiebenden vorgenommen worden sind, liegen Körper angeblich nicht vor. Körpers Hinweis darauf, dass für Abschiebungen in erster Linie die Länder zuständig sind und der Bundesgrenzschutz nur im Zuge der Amtshilfe daran beteiligt sei, greift nicht. Nach den geltenden Bestimmungen über Rückführungen auf dem Luftwege ist der Bundesgrenzschutz von den Länderbehörden über Probleme im Vorfeld der Abschiebung, wozu auch Widerstand gehört, zu informieren. Im Übrigen ist der Bundesgrenzschutz im Zuge der Amtshilfe an jeder Luftabschiebung beteiligt. Körpers Wortgirlanden („Wie schwierig sich ein Abschiebungsprozess im Einzelfall darstellt und wie schwierig er ist, kann statistisch wohl nur sehr schwer erfasst werden. Tatsache ist, dass die eine oder andere Abschiebung leichter durchzuführen ist, während die eine oder andere leider zu schwierigsten Situationen führt.“) passen exakt zu dem Bild, das der Bundesgrenzschutz im Prozess um den Tod des 1999 aus Frankfurt am Main abgeschobenen Aamir Ageeb abgegeben hat. Die Haltung des Wir-wollen-es-gar-nicht-so-genau-wissen zieht sich von oben nach unten durch. Befragt, ob ihm bekannt sei, wie viele Menschen aus Furcht vor drohender Abschiebung einen Selbstmordversuch unternommen bzw. Selbstmord begangen haben, verweist der Staatssekretär auf die Zeitungslektüre, kennt aber keine diesbezügliche statistische Auflistung. So müssen wir uns zufrieden geben mit dem Hinweis auf die Sensibilität der Beamtinnen und Beamten, die mit der Durchführung von Abschiebungen betraut sind, was ein wenig makaber klingt, vor dem Hintergrund des Verfahrens um den Tod von Aamir Ageeb.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Georgia Langhans (Bündnis90/Die Grünen) äußert sich die niedersächsische Landesregierung zur Situation unbegleiteter Minderjähriger in Niedersachsen. Unter anderem verweist die Landesregierung darauf, dass die Anordnung von Abschiebungshaft für Kinder grundsätzlich nicht ausgeschlossen sei, Minderjährige vor Vollendung des 14. Lebensjahres jedoch nicht in Abschiebungshaft genommen würden. Man darf daraus schließen, dass sich die Landesregierung zum Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention bekennt. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die älter als 16 Jahre sind, werden in zentralen Anlaufstellen oder Gemeinschaftsunterkünften wie Erwachsene untergebracht.

UNHCR Genf hat in einem “Update to the International Protection Response to Asylum-Seekers from Iraq” vom 2. März 2004 vor dem Hintergrund der aktuellen Lage im Irak seine früheren Empfehlungen bekräftigt. Dazu gehört die Forderung nach der Gewährung eines zeitweiligen Schutzes für alle Asylsuchenden und im Asylverfahren Abgelehnten und der Verzicht auf zwangsweise Rückkehr. UNHCR selbst wirbt vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Irak nicht für eine freiwillige Rückkehr. UNHCR Berlin hat eine deutsche Fassung des Textes veröffentlicht.

Der Flüchtlingsrat Berlin hat die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung in einem Schreiben vom 1. März 2004 auf Probleme und Lücken in der Versorgung von Sozialhilfeberechtigten und Flüchtlingen aufmerksam gemacht, die Folgen der Gesundheitsreform sind. In der Zusammenfassung des Schreibens heißt es: „Wir haben große Sorge, dass die Gesundheitsreform dazu führt, dass Flüchtlinge und andere sozial benachteiligte Menschen seltener zum Arzt gehen, kränker werden und möglicherweise früher sterben. In vielen der oben genannten Fälle können Sie die erforderliche medizinische Versorgung überhaupt nicht mehr erhalten. Hieran ändern im Ergebnis auch die für Sozialhilfeberechtigte, Kinder und Chroniker ggf. möglichen Ermäßigungen und Befreiungen nichts. Die Gesundheitskosten und die durch das GMG auf Kranke zukommenden Eigenleistungen und Zuzahlungen sind (...) naturgemäß im Einzelfall sehr unterschiedlich. Schon deshalb können sie über einen pauschalen, knapp zur Sicherung des Existenzminimums reichenden Sozialhilfe“regel“satz nicht nebenbei mit abgedeckt werden.“ Der Flüchtlingsrat fordert die Rückkehr zu einer verfassungskonformen bedarfsdeckenden medizinischen Versorgung.

Anlässlich einer Tagung der Rechtsanwaltskammer Frankfurt hat sich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Alfred Hartenbach (SPD) am 5. März 2004 in einer Rede für eine Öffnung des Rechtsberatungsmarktes und damit eine grundlegende Reform des Rechtsberatungsgesetzes ausgesprochen. Das Rechtsberatungsgesetz entspreche in weiten Bereichen nicht mehr den tatsächlich gegebenen Verhältnissen. Erfreulich ist insbesondere, dass Hartenbach keine Scheu hat, auf die belastete Vergangenheit des Rechtsberatungsgesetz hinzuweisen: „Die Reform soll dem Gesetz den Charakter eines Nazigesetzes nehmen.“ Wer den Eindruck hatte, die Regierungskoalition werde eine Reform des Rechtsberatungsgesetzes auf die lange Bank schieben, sieht sich positiv enttäuscht von Hartenbachs Darstellung der Grundgedanken der anstehenden Reform in sieben Punkten. Hinsichtlich der karitativen Rechtsberatungstätigkeit durch Verbände und andere Organisationen wird erwogen, juristische Beratungsqualität über Anforderungen an die jeweilige Organisation zu verwirklichen. Während die Anforderung, Rechtsberatung durchweg durch juristisch qualifizierte Personen zu erbringen, von karitativ tätigen Organisationen kaum zu erfüllen wäre, geht die Überlegung, Nichtjuristen die Beratungstätigkeit innerhalb einer Organisation zu gestatten, wenn Anleitung und Aufsicht durch eine juristisch qualifizierte Person gewährleistet ist, in die richtige Richtung. PRO ASYL hatte sich in einer Stellungnahme für eine weitergehende Deregulierung eingesetzt.

Ursache dafür, dass beim Rechtsberatungsgesetz ein gewisser Handlungsdruck entstanden ist, dürfte ein Vorstoß des EU-Wettbewerbskommissars Mario Monti gegen die in Deutschland geltenden Standesregeln gewesen sein. Die Bundesverfassungsrichterin Renate Jäger wies bei der Veranstaltung der Frankfurter Rechtsanwaltskammer darauf hin, dass ein Teil der für Anwältinnen und Anwälte geltenden Regelungen keiner ernsthaften Prüfung durch Verfassungs- und Europarecht standhalten werde. Zulässig seien zukünftig nur Einschränkungen, die dem allgemeinen Interesse, etwa an der Qualität der Beratung, dienen. Damit besteht die Hoffnung, dass an die Stelle des bisherigen Rechtsberatungsgesetzes mit seinen monopolisierenden Elementen für den Anwaltsstand eine Regelung tritt, bei der die verbraucherschützerischen Elemente im Vordergrund stehen.

Das European Roma Rights Center hat dem ab 16. März tagenden UN-Menschenrechtskomitee schriftliche Bemerkungen zu deutschen Verstößen gegen den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vorgelegt. Die kritischen Bemerkungen des ERRC beziehen sich auf die Behandlung von Sinti und Roma in Deutschland. Breiten Raum in den kritischen Bemerkungen nimmt die Darstellung der deutschen Abschiebungspraxis gegen Roma nach Serbien und Montenegro ein. Sehr praxisnah wird das Schicksal von Roma geschildert, die nach langjährigem Aufenthalt in Deutschland abgeschoben wurden.

Am Abend des 18. Februar 2004 hat sich der kurdische Asylsuchende Ümit Abay in Köln auf offener Straße mit Benzin übergossen und verbrannt. Nach Angaben seines Rechtsanwaltes war Abay in der Türkei wegen Unterstützung einer linksradikalen Organisation zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden und im Herbst 2003 nach Deutschland geflohen. Nach Angaben des Anwaltes habe Abay über psychische Probleme aufgrund der belastenden Unterbringung in Jena, entfernt von Freunden und Verwandten, geklagt. Seine Chancen im Asylverfahren hätten allerdings nicht schlecht gestanden, so der Rechtsanwalt gegenüber der taz vom 4. März 2004. Das Asylverfahren habe sich verzögert, weil eine vorgelegte Urkunde falsch übersetzt worden sei. Dies sei aber korrigierbar gewesen. Verwandte und Menschenrechtsgruppen machen – zum Teil recht pauschal – die deutsche Asylpolitik für den Suizid verantwortlich und betonen den Protestcharakter der Selbstverbrennung. Ein Psychotherapeut hat in einem Schreiben an PRO ASYL auf das Risiko zunehmender zum Teil öffentlicher Suizide von Kriegsflüchtlingen in Deutschland hingewiesen. Schon jetzt behandle er insbesondere kurdische Patienten, die Suizidversuche beispielsweise durch öffentliche Selbstverbrennung planten. Nur zum Teil konnte die Realisierung solcher Pläne durch intensive Interventionen verhindert werden. Er sehe dies im Zusammenhang mit der zunehmenden empathielosen Abfertigung kurdischer Flüchtlinge durch Bundesamt und Verwaltungsgerichte. Deren Praktiken sprächen sich in den kurdischen Netzwerken herum. Die Ablehnung durch Entscheider des Bundesamtes und die Verwaltungsgerichte werde zum Teil als persönlicher Angriff und vermeintliches Komplott mit den vormaligen Foltertätern des Herkunftslandes verstanden. Der Therapeut schildert einen Fall: Die posttraumatische Belastungsstörung einer kurdischen Asylantragstellerin wurde vom zuständigen VG mit dem Hinweis abgelehnt, eine Retraumatisierung könne der Patientin im Falle einer Abschiebung zugemutet werden. Ihr Ehemann habe sich bei seinen sehr konkreten Suizidplanungen genau auf dieses Urteil bezogen und eine öffentliche Selbstverbrennung als Protestakt geplant, was verhindert werden konnte. Vor dem Hintergrund einer solchen, uns auch von anderer Seite geschilderten Dynamik müssen sich auch Kritiker der deutschen Asylpolitik überlegen, wie sie verantwortlich über Suizide und Suizidversuche berichten. Reaktionen, die sich auf den Tenor „noch ein Opfer der deutschen Flüchtlingspolitik“ reduzieren, können leicht zum Beitrag einer Eskalationsspirale werden, in dem die Betroffenen den Eindruck gewinnen könnten, sie würden nur als Opfer ernst genommen.

Für eine großzügige Asylanerkennungspraxis hat Bayerns Innenminister Günter Beckstein (CSU) nach Agenturmeldungen plädiert. Er sei dafür, lieber einen zu viel anzuerkennen als einen zu wenig, sagte Beckstein bei der Eröffnung der Misereor Fastenaktion. Dabei komme es nicht auf Hundert oder Tausend an. Das Boot sei nicht so voll, dass in Deutschland nicht mehr geholfen werden könne. Allerdings verstieg sich Beckstein zu der Behauptung, wer in Not sei, werde hierzulande auch nicht abgeschoben und meinte zugleich, vor dem „Entstehen einer Missbrauchsindustrie“ mahnen zu müssen. Der bayerische Flüchtlingsrat begrüßt die Äußerungen Becksteins und erwartet, dass sich der bayerische Innenminister auch berufen sieht, als oberster Chef der bayerischen Innenbehörden eine liberale und menschliche Entscheidungspraxis in Bezug auf Aufenthaltsrechte umzusetzen.

Der Stürmer nutzte seine Chance“ kann auch im Sportteil der Zeitung eine ausländerrechtliche Nebenbedeutung haben. Mit einem Tor in einem Testspiel könnte der 18-jährige Besart Berisha seine Chance auf ein Bleiberecht genutzt haben, wenn er beim Hamburger SV einen Profivertrag erhält. Berisha flüchtete mit Familie vor 11 Jahren aus dem Kosovo. Mit dem Profivertrag würde die nach Ablauf der Duldung drohende Abschiebung verhindert werden. Der Familie Berisha wäre eine solche Lösung sicher zu gönnen. Bedauerlich ist, dass in der Debatte um das Zuwanderungsgesetz kreative Vorstöße für eine Bleiberechtsregelung unterhalb der Profiebene bislang ausgeblieben sind.

Meldungen aus dem europäischen Ausland

Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf Presseberichte und auf das von uns zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet, eine Veröffentlichung der Migration Policy Group (MPG), Brüssel.
Migration Policy Group

205 rue Belliard, box 1
B – 1040 Brussels
Tel. & Fax +32 2 230 3750
mns@migpolgroup.com

Europa

Arbeitsverbot, Wartefristen, Vorrangprüfung, Zwang zu Billigjobs, etc. Die Liste der Restriktionen, welchen Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sind, ist lang. Das europaweite Forschungsnetzwerk "Resource - Refugees` Contribution to Europe" (mit PRO ASYL als deutscher Partnerorganisation) stellte am 8. Februar 2004 in Madrid die Ergebnisse eines vom europäischen Flüchtlingsfond (EFF) finanzierten Forschungsprojektes vor, das sich diesem Problem einmal von einer anderen Seite genähert hat.

Wie ist es für Flüchtlinge trotz dieser Restriktionen möglich, sich auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren, wie sollte das System der Jobsuche aus Sicht der Flüchtlinge reformiert werden? Ausgehend von der Analyse der arbeitsrechtlichen Bedingungen in den jeweiligen europäischen Mitgliedsstaaten beschreiben die Länderstudien den Fachkräftebedarf unter anderem im Bereich der stationären und ambulanten Kranken- und Altenpflege und in der IT-Branche; beides Sektoren, in denen trotz Wirtschaftsflaute ein akuter und künftiger Fachkräftemangel besteht. Im Anschluss werden einige Erfolgsgeschichten der rund 300 befragten Flüchtlinge vorgestellt, die in den genannten Sektoren eine Arbeit gefunden haben. Im Schlussteil werden die Erfahrungen der interviewten Flüchtlinge zusammengefasst und Empfehlungen ausgesprochen, wie die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt erfolgreicher gestaltet werden kann.

Die auf der Konferenz zu Wort gekommenen Flüchtlinge fassten zusammen, dass neben einer einschlägigen Berufserfahrung vor allem persönliche Eigenschaften, wie Beharrlichkeit, Motivation und Eigenverantwortung, notwendig sind, um die vielen Barrieren auf dem Weg zur Erwerbstätigkeit überwinden zu können. Dies spiegelte sich in vielen Biographien wider: einige haben durch eine Vielzahl von Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen neue Arbeitsmöglichkeiten gefunden, andere haben sogar durch die Gründung von Kleinstunternehmen den Schritt in den Arbeitsmarkt bewerkstelligt.

Die rund 250 Teilnehmer der Konferenz sprachen sich schließlich dafür aus, an diesen Erfahrungen orientierend nationale Verfahrensweisen zu entwickeln, die es Asylbewerbern und Flüchtlingen schneller und einfacher erlauben, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können. Anstatt Asylbewerber und Flüchtlinge als eine “Bedrohung” und eine “Belastung” zu begreifen, müssten Unternehmen und staatliche Institutionen erkennen, dass diese neuen MitbürgerInnen eine Bereicherung sind und einen substantiellen Beitrag für die europäische Staatengemeinschaft leisten können.

Der Länderbericht für Deutschland (in Englisch) kann über die Geschäftsstelle von PRO ASYL bezogen werden:
Postfach 160624
60069 Frankfurt/M
Tel.: 069-230688
Fax: 069-230650
e-mail: proasyl@proasyl.de

deutsche Übersetzung

Die Länderberichte zu den anderen europäischen Mitgliedsstaaten (ohne Dänemark) und eine genauere Beschreibung des Projektes finden sich auf der Web-Site von France Terre d'Asile

EU-Osterweiterung

Die Europäische Union wächst - die Grenzen verschieben sich. Im Europa der 25 liegt der Fokus auf Abwehr. Auch Nichtregierungsorganisationen im Bereich der Menschenrechts- und Asylpolitik müssen beginnen, sich verstärkt zu vernetzen.

Als Antwort auf die restriktive Asylpolitik der EU haben sich im Information and Cooperation Forum (ICF) 13 Menschenrechtsorganisationen aus Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien und Ungarn zu einem Netzwerk, dem „Cross-border Asylum Network“, zusammengeschlossen. Koordiniert wird die Vereinigung von Pro Asyl. Inhaltlicher Schwerpunkt des diesjährigen Projektes, das vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert wird, sind die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in diesen sieben Ländern.

Aktuell gehen die Aufnahmestandards in dieser europäischen Region weit auseinander. Bis zum 6. Februar 2005 sollen sie durch eine Richtlinie in der gesamten EU angeglichen werden. Das Cross-border Asylum Network begleitet  die Umsetzung dieser EU-Mindeststandards kritisch: Wie finden Schutzsuchende überhaupt noch Zugang zum europäischen Territorium und zu einem fairen Asylverfahren? Wie sehen menschenwürdige Aufnahmebedingungen für Asylsuchende aus? Wie kann verhindert werden, dass Schutzsuchenden weiterhin elementare Rechte vorenthalten werden?

Belgien

Die belgische Liga für Menschenrechte berichtet in einer Presseerklärung vom 11. März 2004, dass Belgien in Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Luxemburg einen gemeinsamen Charterflug zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber und Illegalisierter nach Tirana und Pristina organisiert hat. Gechartert wurde ein Militärflugzeug – ein Airbus der belgischen Luftstreitkräfte. Mit diesem Charterflug werde – so die Liga – zum ersten Mal eine gemeinsame Rückführungspolitik umgesetzt, die beim Treffen des EU-Ministerrates in Dublin am 22. und 23. Januar 2004 Thema war. Die Innenminister der drei Länder haben den gemeinsamen Abschiebeflug als europäisches Pilotprojekt konzipiert. Die belgische Liga für Menschenrechte prangert die Organisation von gemeinsamen Abschiebeflügen auf EU-Ebene an, da sie ein Ansteigen dieser Art von Abschiebungen und damit deren Banalisierung sowie eine Einschränkung der Garantien für die Überprüfung individueller Asylanträge befürchtet.
(Quelle: Presseerklärung der belgischen Liga für Menschenrechte vom 11. März 2004)

Dänemark

Bei der humanitären Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen sogenannter Resettlement-Programme aus Drittstaaten geht es in Dänemark ganz offiziell nicht mehr nur um Quantität – auch die „Qualität“ der Schutzsuchenden soll in Zukunft, wenn es nach dem Minister für Einwanderung, Integration und Flüchtlinge, Bertel Haarder, ginge, eine Rolle spielen. Dänemark nimmt jedes Jahr etwa 500 Flüchtlinge auf, die im Zuge des Resettlement-Programmes von UNHCR verteilt werden. Doch Haarder fühlt sich ungerecht behandelt: Während Kanada sich seine Flüchtlinge aussuchen dürfe, müsse Dänemark diejenigen aufnehmen, die UNHCR ihm zuteilt. Doch schließlich, so Haarder, könne es nicht nur um Schutz gehen; man müsse doch auch fragen, ob die Asylsuchenden es in Dänemark „schaffen“ würden. „Die Schwächsten haben keine Chance, Arbeit zu finden. Auch wenn es nur 500 sind – sie sind eine Last.“ Oppositionsparteien kritisierten Haarder scharf für seine Haltung. So herzlos könne man nicht an ein humanitäres Thema herangehen.

Frankreich

Die Kommission für Standespflichten der Sicherheit(sdienste) hat in einer bisher unveröffentlichten Stellungnahme vom 19. November 2003 den Ablauf von Abschiebeflügen kritisiert. Im März und April 2003 waren 5 Gruppenflüge gechartert worden, um Ausländer in irregulärer Situation oder ohne Einreisegenehmigung nach Côte d`Ivoire und in den Senegal zurückzubringen. Zwischenfälle hatten das Anbordbringen der Zwangspassagiere begleitet, NGOs hatten die Polizeigewalt angeprangert. Der Innenminister hatte das allerdings mit Hilfe von Videos abgestritten.

Die Kommission legt in ihrer Stellungnahme das Gewicht auf Verstöße gegen die Standespflichten von Polizisten und gegen internationale Verpflichtungen Frankreichs. So unterstreicht sie, dass das überstürzte Handeln der Behörden Gesetzwidrigkeiten nach sich gezogen hat:

  • Die Verwaltung habe die Frist von 24 Stunden zwischen der Information des Betroffenen über die bevorstehende Abschiebung und die Abschiebung selbst nicht eingehalten;
  • die Zwangspassagiere konnten nur an Bord gebracht werden nachdem gerichtlich eine „ausnahmsweise“ Verlängerung des Aufenthaltes in der Wartezone beschlossen wurde;
  • die Transportgesellschaften wurden über die Identität der Passagiere nicht informiert;
  • „andauernde Kriegszustände“ im Zielland wurden nicht berücksichtigt; die körperlichen Durchsuchungen waren von „exzessiver Dauer“.
  • „Die Würde der Person ist nicht immer geachtet worden“, fasst der Bericht zusammen.

Die Kommission fügt ihren Feststellungen eine Reihe von Empfehlungen bei. Sie schärft der Regierung ein, den in den Wartezonen zugelassenen NGOs die Liste der Personen zukommen zu lassen, die mit einem Gruppenflug abgeschoben werden sollen. Sie weist darauf hin, dass körperliche Durchsuchungen und Entkleidungen einen „Ausnahmecharakter“ behalten sollen. Schließlich fordert der Bericht, dass Fesselungen nur dann angewandt werden sollen, „wenn die Person als gefährlich und fluchtverdächtig eingestuft wird“ Auf keinen Fall dürfe diese Maßnahme, so der Bericht unter Hinweis auf die Empfehlung des Europarates, „während des Starts und der Landung“ ergriffen werden.
(Quelle Le Monde vom 7.2.2004)

Frankreich

Drei Flugpassagiere stehen am 24. März 04 in Frankreich vor Gericht, weil sie während einer versuchten Abschiebung nicht passiv zugeschaut haben. Am 31. Januar sollte ein Flüchtling aus der Demokratischen Republik Kongo von Paris aus abgeschoben werden. An Bord der Air France-Maschine legten drei Passagiere Protest dagegen ein. Sie forderten die Polizeibeamten auf, das Flugzeug zu verlassen oder die Handschellen des Abzuschiebenden zu lösen. Tatsächlich wurde die Abschiebung gestoppt, dafür wurden die Protestierenden in Handschellen abgeführt. Ihnen wird nun Beleidigung von Polizeibeamten und Anstiftung zum Widerstand vorgeworfen, was mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft werden kann.

Frankreich

Drei humanitäre Organisationen in Frankreich (Action contre la Faim, Handicap International und Médecins du Monde) haben die Abschiebungen tschetschenischer Flüchtlinge in ihr Herkunftsland als „Rückkehr in die Hölle“ kritisiert. Weder in Tschetschenien noch in Inguschetien gebe es die von russischen Behörden behauptete „Rückkehr zur Normalität“. Die tschetschenische Bevölkerung berichte von Entführungen und Plünderungen durch verschiedene tschetschenische und russische Sicherheitsdienste, nicht nur Männer, sondern auch Frauen und Kinder verschwinden. Personen, die in provisorischen Unterkünften untergebracht waren, seien unter dem Versprechen einer finanziellen Entschädigung daraus vertrieben worden. In den Bergen Tschetscheniens, wo ein Drittel der Häuser und 80 % des Viehbestands zerstört worden sei, sei das Überleben eine tägliche Herausforderung. In der ganzen Republik seien „Verletzungen und Traumatisierungen durch den Krieg weiterhin weit verbreitet trotz des Geredes über eine Befriedung und Normalisierung der Situation“. Was die tschetschenischen Flüchtlinge in Inguschetien angeht, so heben die NGOs hervor, dass die russischen Behörden sie mit Drohungen, Versprechungen, militärischem und polizeilichem Terror“ zwingen wollen, nach Tschetschenien zurückzukehren. In den Flüchtlingslagern verschlechtern sich die Lebensbedingungen immer mehr, Gas werde abgestellt und die Polizeikontrollen vervielfacht.
(Quelle: AFP, 11.3.2004)

Frankreich
Die CNCDH kritisiert das Dekret über die Anwendung des Asylgesetzes . Die CNCDH (Nationale Beratungsorganisation für Menschenrechte), die beim Premierminister angesiedelt ist und aus Vertretern von Nichtregierungsorganisationen und der Verwaltung zusammengesetzt ist, hat Ende Januar eine Stellungnahme zum Dekret über die Anwendung des Asylgesetzes (seit Januar 2004 in Kraft) veröffentlicht. Vor allem die Verkürzung der Fristen bei Asylanträgen wird darin heftig kritisiert.

Das Dekret verfügt, dass ein Ausländer „seinen vollständigen Antrag innerhalb von 21 Tagen vorlegen muss“, gerechnet von dem Moment an, in dem ihm ein provisorisches Aufenthaltsdokument ausgestellt wird. Vorher hatte er dafür einen Monat Zeit. Nach Ansicht der CNCDH ist die Frist in Wirklichkeit auf 1 Woche verkürzt worden, wenn man die Zeit für den Postweg und das Eingangszertifikat abziehe. Für die Ausländer in Abschiebehaft reduziert sich die tatsächliche Frist noch mehr, nämlich auf 5 Tage. Und der Antrag muss in französischer Sprache verfasst sein. „Man muss sich nur in die Situation eines Ausländers versetzen, der seinen Antrag in einer total fremden Sprache verfassen soll und dazu in einem Land, von dessen juristischem System er überhaupt nichts weiß, weshalb er auch die Konsequenzen der jeweiligen Bestimmungen nicht einschätzen kann.“ Die CNCDH fordert deshalb, dass die Frist von einem Monat beibehalten und eine kostenlose juristische Hilfe organisiert wird.

Die Kommission kritisiert auch die kurze Zeit – 14 Tage Maximum – für die Überprüfung vorrangiger Anträge, d.h. von Antragstellern, die in Abschiebehaft sind oder aus Ländern kommen, die als sicher angesehen werden: diese Frist sei „unkompatibel mit der Garantie einer individuellen Überprüfung, wie sie vom Gesetz vorgesehen ist.“

Die CNCDH kritisiert darüber hinaus, dass die Modalitäten der Anhörungen bei der Ofpra nicht präzisiert wurden. Das schade dem Recht der Antragsteller auf eine faire Behandlung ihrer Anträge.

Die Kommission ist beunruhigt darüber, dass bei den Sicherheitsbehörden angefragt wird, sobald ein Asylantrag überprüft wird. Die Kommission fordert die Abschaffung dieser Bestimmung.
(Quelle: Le Monde vom 4.2.2004)

Frankreich
Wie in der BRD findet auch in Frankreich zur Zeit ein rapider sozialer Kahlschlag statt, von dem auch bzw. ganz besonders MigrantInnen und Asylsuchende betroffen sind. Dazu gehört die Änderung eines Gesetzes, das bisher 150.000 Personen - die ohne Aufenthaltstitel in Frankreich leben oder ein extrem niedriges Einkommen haben - eine kostenlose medizinische Hilfe des Staates verschafft hat. Diese staatliche Leistung machte es bis dahin möglich, Krankheitsbilder, die im medizinischen Alltag auftauchen, von Bronchitis bis Krebs, kostenlos zu behandeln. Eine Notsituation war nicht Bedingung für eine Behandlung. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht die Abschaffung dieser Form der Hilfe vor. Jetzt müssen Anträge bei der Krankenkasse gestellt werden.

Médecins du Monde und Médecins Sans Frontières haben dazu einen Offenen Brief an den Gesundheitsminister und den Sozialminister gerichtet, der inzwischen als Aufruf von einem ganz breiten Spektrum gesellschaftlicher Gruppen – Menschenrechtsorganisationen, politische Organisationen, soziale Bewegungen etc. – und von Prominenten unterzeichnet wurde.

Die Unterzeichner weisen darauf hin, dass die Lebensbedingungen illegalisierte Flüchtlinge es unmöglich machen, die für den Antrag erforderlichen Papiere (Mietvertrag, Lohnbescheinigung etc.) vorzulegen. Während eine Notfallbehandlung weiterhin kostenlos möglich sei, müssten die Patienten einen Teil der Kosten z.B. von Nachbehandlungen selbst tragen. Sie fragen, was nach einer Notbehandlung geschehe: „Wie sollen Patienten ihre Behandlung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus fortsetzen, wenn sie sie bezahlen müssen? Ist es vernünftig, heute einen Patienten im Krankenhaus zu behandeln und ihm morgen jede weitere Behandlung zu verweigern?“
(Quelle: Offener Brief von Médecins du Monde und Médecins Sans Frontières)

Frankreich
Bisher konnten in Frankreich Asylbewerber, die keine Unterkunft hatten, bei Sozial- oder Flüchtlingsverbänden eine „Meldeadresse“ erhalten. Unter dem Titel “Werden Asylbewerber bald ihres Aufenthaltsrechtes beraubt werden?“ berichtet die CFDA (Französische Koordination für das Asylrecht) in einem Kommuniqué über das Vorhaben der französischen Regierung, den Asylbewerbern per Dekret diese Möglichkeit zu beschneiden. Dh. diese ‚Meldeadresse’ soll nur noch für die Dauer von 4 Monaten bestehen können. Die Konsequenz: Asylbewerber, die 4 Monate nach ihrer Einreise keine Unterkunft gefunden haben, – und die Unterkunftsmöglichkeiten für Asylbewerber sind rar in Frankreich, viele leben auf der Straße – verlieren damit den Nachweis, dass sie sich in Frankreich aufhalten dürfen, werden also zu sans-papiers, außerdem können sie keine Sozialhilfeleistungen mehr beziehen, auch keine kostenlose medizinische Behandlung. Sie dürfen zwar gemäß der Genfer Konvention nicht ausgewiesen werden, bis über ihren Asylantrag entschieden wurde, müssen aber, sollte dieses Dekret in Kraft treten, in dreifacher Hinsicht - juristisch, sozial und ökonomisch - in einer prekären Situation leben. Darüber hinaus sollen in Zukunft nur von den Präfekturen zugelassene Verbände solche ‚Meldeadressen’ zur Verfügung stellen dürfen. Die Verbände laufen Gefahr, die Zulassung zu verlieren, sollten sie nicht willig mit den staatlichen Stellen kooperieren. Für die Französische Koordination reiht sich dieses staatliche Vorhaben in die Maßnahmen gegen das Asylrecht ein; Fristen werden gekürzt, Anhörungen (bei offensichtlich unbegründeten Anträgen) abgeschafft und jetzt soll mit dem anvisierten Dekret auch noch die bloße Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, begrenzt werden.
(Quelle: Kommuniqué der CFDA)

Großbritannien
Damit haben die Briten nicht gerechnet: Ihr Plan, abgelehnte Asylsuchende aus verschiedenen afrikanischen Ländern nach Tansania zu bringen, geht nicht auf. Nur wenige Stunden nachdem Tony Blair am 25. Februar verkündet hatte, die britische Regierung stehe in Verhandlungen mit Südafrika und Tansania über ein Aufnahmeabkommen von Flüchtlingen aus Somalia, wies der tansanische Innenminister, John Chiligati, diese Vereinbarung zurück: „Wir sehen keinen Grund und keinen Sinn darin, dass Flüchtlinge nach Tansania geschickt werden, bevor sie wieder in ihr Heimatland zurückkehren müssen.“ In Tansania leben schon jetzt mehr Flüchtlinge als in jedem anderen Land südlich der Sahara.

Der Plan sah vor, dass in GB abgelehnte Flüchtlinge, die behauptet hatten, aus Somalia zu kommen – Somalia war 2003 mit 5100 Asylanträgen in GB das stärkste Herkunftsland – in Tansania aufgenommen werden sollten. Dafür sollte Tansania mit über 6,5 Mio. Euro entlohnt werden. Auch Dänemark und die Niederlande erarbeiten derzeit Aufnahmeabkommen mit afrikanischen Ländern (vgl. Infoservice Nr. 84 und 85).

Großbritannien hat einen zweiten Plan, der momentan im Asylbereich mit äußerster Skepsis beobachtet wird: Blair verhandelt, ob nicht nur abgelehnte Asylbewerber in afrikanischen Ländern in Sammellagern aufgenommen werden können, sondern ob nicht auch Flüchtlinge schon vor ihrer Flucht nach Europa z.B. in Tansania abgefangen werden können, um gleich vor Ort ihre Asylanträge zu prüfen.

Während die Konservative Partei Blair vorwarf, ihren Entwurf abgekupfert zu haben, wurde er von den Liberalen Demokraten kritisiert, weil er zu „internationalem Handel mit Schutzbedürftigen“ ermutige.

Neben der Gefahr für den individuellen Flüchtlingsschutz würden diese Konzepte dazu führen, dass „Entwicklungshilfe“ abhängig von der Aufnahme von abgelehnten Flüchtlingen würde. Die Absage Tansanias zeigt, dass die Vorstellungen der EU, sich des Flüchtlingsschutzes in Richtung Herkunftsregion zu entledigen, nicht ohne die Kooperation der afrikanischen Länder zu erfüllen sein wird.

Großbritannien

Die „Law Lords“, die höchsten Richter des Landes, haben in den Fällen einer irakischen und einer afghanischen Familie eine weitreichende Entscheidung getroffen: Vier von fünf Richtern haben dafür gestimmt, dass anerkannte Flüchtlinge an einem Ort ihrer Wahl leben dürfen. Diese Entscheidung vom 5. Februar trifft London und den Südwesten des Landes überraschend -  dort wollen die meisten Flüchtlinge leben. Diese Gemeinden müssen nun für Unterkunft, Schulen und andere Leistungen aufkommen. Die Richter argumentierten, die finanziellen Folgen für die jeweiligen Gemeinden seien zwar zu erwägen, doch das Recht auf eine freie Entscheidung müsse den Flüchtlingen gewährt werden. Ihr neues Zuhause sollen sie unabhängig von dem Ort wählen dürfen, an dem sie während des Asylverfahrens lebten.

Niederlande

Das Parlament in Den Haag billigt die Abschiebung von 26.000 Asylsuchenden. Unabhängig davon, wie lange sie sich in den Niederlanden aufgehalten haben, sollen die Flüchtlinge, die vor dem 1. April 2001 eingereist sind, in den kommenden drei Jahren in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden. Gegen diesen Beschluss hatten Menschenrechtsorganisationen und weite Teile der Bevölkerung heftig protestiert. Nur 2.300 Menschen, deren Situation als besonders schwer eingestuft wurde, dürfen bleiben.

Norwegen

Noch nie hat das Königreich so vielen Menschen Asyl gewährt wie 2003. 600 Menschen bekamen den Flüchtlingsstatus, 700 weitere durften aus humanitären Gründen im Land bleiben. Dazu kamen 1.145 schon anerkannte Flüchtlinge, die UNHCR nach Norwegen brachte (Resettlement). Grund für die höhere Anerkennungsquote von jetzt 5%: Norwegen hatte u.a. aufgrund von UNHCR-Empfehlungen Asylanerkennungskriterien überarbeitet. Die meisten anerkannten Antragsteller kommen aus Tschetschenien, Iran und Afghanistan.

Bemerkenswert ist vor allem die relativ hohe Zahl von Anerkennungen auf der Basis geschlechtsspezifischer Verfolgung. 50 Frauen aus Iran, Äthiopien und Afghanistan (u.a.), die ihre Heimat wegen Zwangsehen, Gewalt im Zusammenhang mit einem Ehrenkodex oder Vergewaltigung verlassen mussten, bekamen Asyl. Auch einige homosexuelle Männer und Frauen wurden als Flüchtlinge anerkannt.

Norwegen

Während sein Film für einen Oskar nominiert wurde, wartet der Hauptdarsteller auf den Ausgang seines Asylverfahrens. Der 12-jährige Nikola Jankovic spielte die Hauptrolle in dem Kurzfilm „Die Rote Jacke“ – eine Geschichte über einen bosnischen Waisen, der eine rote Jacke vom Roten Kreuz bekommt, in die noch der Name des alten Besitzers genäht ist. Der verwundete Junge wird aus Sarajevo evakuiert und aufgrund des Namensschildes nach Deutschland gebracht.

Schnitt: Der reale Nikola Jankovic kehrte nach dreieinhalb Jahren in Deutschland „freiwillig“ mit seinen Eltern – der Vater Serbe, die Mutter Roma - zurück nach Kosovo. Weil sie dort nicht bleiben konnten, flohen sie nach Norwegen.

Österreich

Ein ehemaliger Wachdienst-Mitarbeiter von European Homecare steht unter dem Verdacht, eine Asylbewerberin im Flüchtlingslager Traiskirchen vergewaltigt zu haben. Zu der Tat soll es in der Nacht zum 15. Januar 2004 gekommen sein. Die 35-jährige Asylbewerberin aus Kamerun gibt an, von dem Uniformierten in dessen Dienstzimmer gelockt und darin vergewaltigt worden zu sein. Der 47-jährige Beschuldigte behauptet, der Geschlechtsverkehr sei „auf freiwilliger Basis“ geschehen. Er befindet sich nun in Haft. Die Afrikanerin wird nach Angaben des Innenminister Ernst Strasser psychologisch betreut. Schon am 14. Januar wurden Mitarbeiter von European Homecare in einer anonymen E-Mail beschuldigt, sich durch sexuelle Übergriffe strafbar gemacht zu haben. Diese Vorwürfe werden derzeit in der Kriminalabteilung Niederösterreich untersucht.

Nur wenige Tage, nachdem dieser Vorfall durch die österreichische Presse ging, wurde über das Lager Traiskirchen der nächste Skandal bekannt: ein Asylsuchender aus Georgien soll von einem European Homecare-Angestellten mit einer glimmenden Zigaretten misshandelt worden sein. Auch diese Vorwürfe werden momentan überprüft.

Indessen manifestieren sich die Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Innenministers, European Homecare mit der Betreuung des Lagers zu beauftragen. Die Firma ist € 1,10 pro Bewohner billiger als der andere Anbieter aus dem Bereich der Wohlfahrtsverbände.

UNHCR forderte eine Untersuchung der Einrichtung. Die Bedingungen dort seien offenbar zu riskant für die 100 weiblichen Flüchtlinge, die dort leben. Sie könnten weder nachts ihre Zimmer verschließen noch die Waschräume.

Österreich

Viele tschetschenische Flüchtlinge versuchen derzeit, über Tschechien nach Österreich zu gelangen. Während die österreichische Grenzpolizei im November 03 Schlagzeilen machte, weil sie 74 Tschetschenen an der Grenze Asyl verweigert hatten (vgl. Infoservice Nr. 84), griff sie am Wochenende vom 7./8. Februar insgesamt 156 Asylsuchende auf, die versuchten, unbemerkt die Grenze nach Österreich zu überqueren. Wieder waren die meisten von ihnen aus Tschetschenien geflohen. Ein Polizeibeamter berichtet, einige Flüchtlinge hätten Eisenbahnschienen blockiert – aus Angst vor einer Zurückweisung in die Tschechische Republik. Sie sind nun im Lager Traiskirchen.

Die Sicherheitsdirektion behauptet, tschetschenische Flüchtlinge würden immer aggressiver. Sie ließen sogar ihre Kinder als „lebende Schutzschilde“ vor sich herlaufen. Nur aufgrund des „besonders besonnenen Verhaltens der Einsatzkräfte“ sei es nicht zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen. Die Flüchtlinge seien schon ein Mal nach Österreich gekommen, damals aber an der Grenze zurückgewiesen worden. In tschechischen Flüchtlingsunterkünften seien sie von Mitgliedern einer Menschenrechtsorganisation aufgefordert worden, noch einmal die österreichische Grenze zu überqueren. Die österreichische Polizei hält sich darüber hinaus an Behauptungen fest, tschechische Beamte hätten den Tschetschenen gesagt, die Grenze sei bis Mitte Februar 2004 „völlig offen“.
(Quellen: Die Presse, 10.2.04 / Pressemitteilung der Sicherheitsdirektion vom 08.02.2004)

Rumänien

Rumänien bereitet sich auf die EU-Mitgliedschaft vor. Dazu gehören Tausende von Asylsuchenden, für die das Land im Falle eines Beitritts verantwortlich sein wird. Im Februar eröffnete der Leiter der Delegation der Europäischen Kommission, Jonathan Scheele, eine Flüchtlingsunterbringung in Timisoara, 500 km westlich von Bukarest. Die EU stellte 1 Million Euro bereit, um die ehemalige Kaserne für 250 Asylsuchende umzubauen. Die ersten Flüchtlinge werden noch in diesem Monat erwartet.

2003 wurden nur 1000 Asylanträge in Rumänien gestellt. Tausende Flüchtlinge aus Afrika und Asien reisen jedes Jahr durch Rumänien nach Westeuropa. Falls Rumänien 2007 der EU beitritt, wird es durch den Aquis der EU (das bestehende gemeinsame Recht) verpflichtet sein, die Anträge dieser Asylsuchenden entgegenzunehmen und sie an einer Weiterreise zu hindern.

Russland

Noch 6.500 Tschetschenen leben in Flüchtlingslagern in der Nachbarrepublik Inguschetien. UNHCR und der stellvertretende UNO-Untergeneralsekretär für Humanitäre Angelegenheiten, Jan Egeland, kritisierten den Umgang Russlands mit den tschetschenischen Flüchtlingen. Das Versprechen, die Schutzsuchenden nicht zurück nach Tschetschenien zu treiben, werde nicht eingehalten. Vielmehr würden sie bedroht und bestochen, in ihre Heimat zurückzukehren. Die von UNHCR erhobenen Vorwürfe, gegen die Flüchtlinge würde Gewalt angewandt, wies Russland zurück.

Schweden

Am 24. Februar wurden in Schweden drei Entscheidungen über Asylantragsteller aus Irak gefällt, die als Präzedenzfälle für 5.400 weitere irakische Anträge dienen werden: Der Antrag eines Irakers, der einer Minderheit im kurdisch-dominierten Gebiet angehört, wurde abgelehnt. Seine Ausführungen bildeten keine ausreichende Basis für eine Anerkennung, so die Migrationsbehörde, zumal „vielversprechende Demokratisierungsprozesse“ vor allem im Nordirak im Gange seien. Eine Frau aus Bagdad, die Irak verlassen musste, weil ihre Familie sie wegen Bruches des Ehrenkodex verfolgt hatte, bekam eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung: Die Behörden in Zentral- und Südirak seien nicht in der Lage oder gewillt, Frauen in dieser Situation zu schützen. Einer zweite Frau mit den gleichen Fluchtgründen wurde der Flüchtlingsstatus nicht gewährt – sie stammt aus dem Norden und dort sei die Situation für Frauen deutlich besser.

Von nun an werden in Schweden wahrscheinlich viele Anträge von Flüchtlingen aus Irak abgelehnt. Dennoch sollen alle Fälle individuell überprüft und entschieden werden. Zwangsausweisungen oder –abschiebungen soll es nach Aussage der Migrationsbehörde nicht geben. Schweden verhält sich damit in Übereinstimmung mit den Forderungen von UNHCR.

Auch hinsichtlich tschetschenischer Flüchtlinge wurden in Schweden im Februar richtungsweisende Entscheidungen getroffen: Auf Empfehlung des Alien Appeals Board (AAB, Ausländerbeschwerdekommission) erteilte die Regierung sechs von insgesamt acht Antragstellern eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung bis zu zwei Jahren; zwei Antragsteller bekamen eine sechsmonatige Aufenthaltsgenehmigung aufgrund ihres „anti-sozialen oder kriminellen Verhaltens“. Die Entscheidungen gründen sich auf einen Gesetzesparagraphen, der für Menschen gilt, die ihre Herkunftsländer wegen externer oder interner politischer Konflikte verlassen mussten, bei denen man davon ausgeht, dass sie in absehbarer Zeit gelöst werden. Die Antragsteller waren selbst nicht politisch aktiv, würden aber im Fall einer sofortigen Rückkehr politischer Verfolgung ausgesetzt. Sollten sie bei Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung weiterhin Verfolgung in Tschetschenien fürchten, können sie einen Folgeantrag stellen.

Derzeit leben 400 Flüchtlinge aus Tschetschenien in Schweden. Das AAB argumentierte gegenüber der Regierung, dass es in der Russischen Föderation keine interne Fluchtalternative für Tschetschenen gäbe.

Schweden

Zu sechs Monaten Haft wurde ein Sprachanalytiker verurteilt, weil er einen Asylsuchenden aus Libyen erpresst hat. 5000 US-Dollar hatte er von von dem Flüchtling gefordert, damit er dessen Informationen nicht an den libyschen Sicherheitsdienst weiterleite. Die Sprachtests dienen der Identitätsfeststellung von Asylantragstellern. Der Antragsteller spricht 10-15 Minuten auf ein Tonband, das dann anonymisiert an einen Analysten weitergegeben wird. In diesem Fall konnte der Analyst die Identität des Asylsuchenden jedoch über die private Firma, bei der er angestellt war, ausfindig machen.

Schweden

In jüngster Zeit kam in Schweden wiederholt Kritik an Übersetzungen und Übersetzern auf. Bisher gibt es keine einheitliche Regelung für die Überprüfung ihrer Qualität und Integrität. Nun soll das Kammkollegiet (Zentrales Verwaltungsamt für öffentliches Vermögen) Übersetzern eine Lizenz ausstellen. Nur diejenigen mit dieser Erlaubnis sollen dann Verträge mit staatlichen Behörden abschließen dürfen.

Slowakische Republik

Am 1. Januar 2003 trat ein neues Asylgesetz in Kraft. Es gibt zwei wesentliche Verbesserungen. Erstens wurde ein unabhängiges Revisionssystem für Asylverfahren geschaffen. Das Landgericht in Bratislava und Košice wird nun die Asylantragsentscheidungen der  Migrationsbehörde überprüfen. Das Gericht kann die Entscheidung der Migrationsbehörde ablehnen oder ihr zustimmen. Es kann zwar kein Asyl gewähren, aber dem Antragsteller die Möglichkeit geben, sein Anliegen erneut vorzutragen und Beweise vorzulegen. Während die Migrationsbehörde an die Entscheidung des Gerichts gebunden ist, untersteht das Landgericht dem Höchsten Gericht, das wiederum die Entscheidung des Landgerichts ablehnen kann. 

Die zweite Neuerung ist, dass erstmals das Prinzip des Non-Refoulement angewandt werden soll. Es spielte hier bisher keine Rolle. Entscheidet die Migrationsbehörde, dass ein Flüchtling nicht abgeschoben werden darf, erhält er nicht automatisch ein Bleiberecht, sondern muss eine „Duldung“ („tolerated stay“) beantragen. Die Non-Refoulement-Entscheidung der Behörde wirkt sich positiv auf diese zweite Entscheidung aus. Spricht die Behörde jedoch kein Abschiebungsverbot aus, entscheidet die Ausländerpolizei erneut, unabhängig von der Entscheidung der Migrationsbehörde, ob es Abschiebungshindernisse gibt. Im Falle einer Ablehnung kann der Antragsteller vor Gericht Klage einlegen.

Asylsuchende, die während ihres Asylverfahrens inhaftiert sind, werden so lange in Haft bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Bisher war die Slowakei tendenziell ein Transitland. Das wird sich mit dem Beitritt in die EU ab 1. Mai 2004 ändern. Die Slowakei wird dann verpflichtet sein, die Asylanträge der Asylsuchenden, die durch die Slowakei reisen, deren Ziel aber der Westen Europas ist, zu überprüfen und sie an der Weiterreise zu hindern. In Erwartung dieser höheren Zahl von Asylsuchenden hat die slowakische Ausländer- und Grenzpolizei zusammen mit der Delegation der Europäischen Kommission vier Arbeitsgruppen zur Erstellung von Empfehlungen in Bezug auf den Beitritt gegründet. Das Resultat: Das Asylverfahren ist zu langsam. Die wenigen Zuständigen werden nicht in der Lage sein, die deutlich höhere Anzahl von Anträgen zu bewältigen. Nun sollen zunächst mehr Beamte eingesetzt werden.
(Quelle: Slovak Helsinki Committee, Bratislava, Slowakei)

Slowakische Republik

Derzeit leben über 2000 Asylsuchende in sechs Unterbringungseinrichtungen. Die Situation ist ernst. Die Lager sind völlig überfüllt. Außerdem arbeiten nicht genügend Mitarbeiter der Migrationsbehörde (Entscheidungsträger, Sozialarbeiter) dort. So sind in der Unterbringung Gabčíkovo nur zwei Sozialarbeiter für mehr als 700 Flüchtlinge zuständig. Die Migrationsbehörde wandte sich mit der Bitte um Unterstützung an die Flüchtlingsorganisation Slovak Humanitarian Council, die zwei Sozialarbeiter für jeweils eine Unterkunft bereitstellte.
(Quelle: Slovak Humanitarian Council, Bratislava, Slowakei)

Spanien

Als am 25. Oktober 2003 ein Boot vor der Küste von Cadiz (im westlichsten Teil Andalusiens) kenterte, brauchten die Rettungskräfte 52 Minuten, um auf den SOS-Notruf zu reagieren. 37 Flüchtlinge kamen ums Leben. Die Staatsanwaltschaft in Cadiz entschied sich gegen eine strafrechtliche Verfolgung der Rettungsgesellschaft. Ihr Leiter, Isidoro Hidalgo, sagt, die schlechte Koordination des Einsatzes und die das fehlende Material müssten Bestand einer politischen, nicht einer strafrechtlichen Untersuchung werden. Die linke Oppositionspartei Izquierda Unida (IU) brachte den Fall unterdessen vor das Europäische Parlament.

Spanien/Marokko

Die spanisch-marokkanische Kommission für bilaterale Zusammenarbeit hat – wahrscheinlich bei ihrer Zusammenkunft am 23. Dezember 2003 - eine Vereinbarung getroffen, wonach Marokko alle in Spanien illegalisierten MigrantInnen aus den subsaharischen Ländern aufnimmt, die seit 12 Jahren bei der Durchreise nach Spanien marokkanisches Territorium betreten haben. (Vor 12 Jahren war bereits eine ähnliche Vereinbarung getroffen und von beiden Ländern unterzeichnet worden, einige Tage darauf hatte die marokkanische Seite allerdings wieder einen Rückzieher gemacht.)

Die marokkanischen Behörden haben zum ersten Mal akzeptiert, die Rückführung von 30 Illegalisierten aus den subsaharischen Ländern durchzuführen, die einige Tage vorher von der spanischen Polizei auf der Insel Fuerteventura festgenommen worden waren. Die Festgenommenen stammten aus verschiedenen afrikanischen Staaten und wollten über den Süden Marokkos mit einem Boot Europa erreichen. Bei ihrer Festnahme auf spanischem Boden wurden sie nicht den üblichen Prozeduren unterworfen (Registrierung, Befragung über das Herkunftsland und befristete Unterkunft für Illegalisierte), sondern einfach in ein Charterflugzeug gesetzt und nach Laâyoune, Marokko gebracht, von wo aus sie unter marokkanischer Verantwortung in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden sollen. Es soll die Absicht bestehen, weitere 600 MigrantInnen aus Subsaharastaaten, die auf den kanarischen Inseln in festgenommen wurden, nach Marokko zu bringen.

„Sollen in Marokko offiziell Flüchtlingslager mit dem Ziel südliche Länder entstehen? Wird Laâyoune und seine Umgebung das privilegierte Ziel für mehr und mehr Illegalisierte, die in Europa festgenommen werden? Das ist die große soziale Frage der Zukunft“ heißt es am Schluss des Zeitungsartikels.
(Quelle: Gazette du Maroc, 1. März 2004)

Tschechische Republik

In einer Pressekonferenz am 30. Januar 2004 stellte der tschechische Innenminister die neue Asylstatistik vor. Danach wurden 2003 insgesamt 11.396 Asylanträge gestellt. 208 davon wurden anerkannt – das ist die höchste Anerkennungsquote seit 1993. Die meisten der anerkannten Flüchtlinge kommen aus Tschetschenien.

Etwa 50% der Asylverfahren wurden eingestellt, weil der Aufenthaltsort der Antragsteller dem Innenministerium nicht bekannt war. Nach Meinung nach tschechischen Flüchtlingsorganisation OPU (Organization for Aid to Refugees) liegt das an der niedrigen Anerkennungsquote und der mangelnden Integrationsmöglichkeit schon anerkannter Flüchtlinge. Die Antragsteller warten das Ergebnis nicht ab, sondern tauchen in die Illegalität ab oder ziehen weiter Richtung Deutschland oder Österreich.
(Quelle: OPU, Prag, 11. Februar 2004)

Liste


 

Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden.