Die Verhandlungen um die
Asylverfahrensrichtlinie der Europäischen Union sind aus flüchtlingspolitischer Sicht an einem Tiefpunkt angelangt: Die Regierungsvertreter der
EU-Mitgliedstaaten überbieten sich gegenseitig mit Vorschlägen, wie der
Schutzanspruch von Flüchtlingen möglichst effektiv ausgehebelt werden soll. Von
Seiten des Bundesinnenministers ist der Vorschlag eingebracht worden, die
deutsche Drittstaatenregelung in der gesamten Europäischen Union zur Anwendung
zu bringen. Pro Asyl befürchtet, dass dies zur Folge hätte, dass sich der
Europäische Kontinent damit der Verantwortung für den Flüchtlingsschutz
vollständig entziehen würde. Wenn die Nachbarstaaten u.a. der
EU-Beitrittsstaaten künftig als sichere Drittstaaten gelten würden und
Flüchtlinge an der EU-Außengrenze mit dem Verweis auf diese zurückgewiesen
werden könnten, dann wäre das Asylrecht in der EU nur noch eine Illusion.
PRO ASYL hat in einer Presseerklärung
vom 18.2.2004 an die Bundesregierung appelliert, die deutsche
Drittstaatenregelung nicht auf EU-Ebene zu exportieren.
Gemeinsam in einem breiten Bündnis von Organisationen hat PRO ASYL zum Entwurf
der Asylverfahrensrichtlinie kritisch Position bezogen.
In einer gemeinsamen
Stellungnahme warnen die Neue Richtervereinigung, der Deutsche
Anwaltverein, die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische
Wohlfahrtsverband, amnesty international und PRO ASYL vor einer Verabschiedung
der Richtlinie. Im Vorfeld des Treffens der EU-Justiz- und Innenminister am
19./20. Februar 2004 in Brüssel kommen die sieben deutschen Organisationen zu
dem Schluss: „Der derzeitige Entwurf
würde einen starken Rückschritt für den europäischen Flüchtlingsschutz bedeuten
und steht nicht in Einklang mit internationalen Standards.“
Die unterzeichnenden Organisationen
fordern, dass diese Fassung der Asylverfahrensrichtlinie nicht verabschiedet
wird.
Am 11.2.2004
hat PRO ASYL dem Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages 40.000 Unterschriften übergeben, mit denen der Aufruf
von PRO ASYL und Dr. Christian Schwarz-Schilling „Wer lange
hier lebt, muss bleiben dürfen!“ unterstützt wird. Die Unterzeichner
sprechen sich für das in der Petition geforderte Bleiberecht für die langjährig
in Deutschland Geduldeten aus.
An der Übergabe der Unterschriften nahmen neben Dr. Christian Schwarz-Schilling
und PRO ASYL-Vertretern auch zwei junge Flüchtlinge, die mit einer Duldung
leben, teil. Die Mitglieder des Petitionsausschusses zeigten sich sichtlich
beeindruckt von den Erzählungen der beiden Flüchtlinge. Beide leben seit vielen
Jahren in Deutschland, haben die Schule erfolgreich durchlaufen und fühlen sich
hier zu Hause. Eine der beiden würde gerne studieren – kann jedoch die ihr in
Westdeutschland angebotenen Studienplätze nicht wahrnehmen, da sie wegen der
Residenzpflicht Berlin nicht verlassen darf. Ein derartiger Umgang mit
Entwicklungspotentialen junger Menschen ist kennzeichnend für die verfehlte
Politik gegenüber den Geduldeten, die längst in die deutsche Gesellschaft
integriert sind.
Anlässlich der
Übergabe der Unterschriften an den Petitionsausschuss luden PRO ASYL und Dr.
Christian Schwarz-Schilling am 11.2.2004 zu einer Pressekonferenz. Thema war die Notwendigkeit einer Bleiberechtsregelung
für die langjährig Geduldeten.
In diesem Zusammenhang nahm PRO ASYL auch zum aktuellen Stand der Verhandlungen
um das Zuwanderungsgesetz im Vermittlungsausschuss Stellung. Unter anderem
kommt PRO ASYL zu dem Schluss, dass der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes das
Problem der Kettenduldungen unbeantwortet lässt: Es fehlt eine
Bleiberechtsregelung. Eine Härtefallregelung sei zwar außerordentlich zu
begrüßen, ersetze jedoch keine Bleiberechtsregelung. Zudem warnt PRO ASYL vor
einer Verwässerung der Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung im
Vermittlungsverfahren. PRO ASYL hat eine Stellungnahme zum aktuellen Verhandlungsstand erarbeitet.
Das Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz
setzt auf das Zustandekommen einer Einigung im Vermittlungsverfahren zum
Zuwanderungsgesetz. Zwar will man
keine Vorgriffsregelung für den voraussichtlich bei der Erteilung eines
Bleiberechts begünstigten Personenkreis treffen, jedoch wird im Rahmen eines Erlasses vom 4. Februar 2004 den nachgeordneten Behörden
mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen, wenn zunächst „im Rahmen einer Priorisierung
der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Rückführungskapazitäten vorrangig solche Personen zurückgeführt werden,
deren Ausreisepflicht auch nach dem neuen Recht nicht in Frage stehen würde.“
Diejenigen Einzelfälle mit langjährigem Aufenthalt sollen ab sofort
zurückgestellt werden, „bei denen eine
Aufenthaltsbeendigung nicht erfolgt ist oder erfolgen konnte, eine soziale
Integration vorliegt, der Lebensunterhalt gesichert wird sowie dringende
humanitäre oder persönliche Gründe einen weiteren Aufenthalt rechtfertigen.“
Am 2. Februar 2004 holten sieben Beamte des Bundesgrenzschutzes
im Frankfurter Markus-Krankenhaus eine im Flughafenasylverfahren abgelehnte,
psychisch kranke Tunesierin ab. Sie wurde am nächsten Tag in Begleitung von
drei Beamten nach Tunis abgeschoben. Der behandelnde Krankenhausarzt hatte
zuvor schriftlich mitgeteilt, dass eine Abschiebung aus medizinischer Sicht
nicht verantwortbar sei und ein weiterer Behandlungsbedarf bestehe. Trotz zuvor
attestierter Suizidalität wurde die Frau dennoch für flugreisefähig erklärt.
Die zentrale Rolle spielte offenbar ein aus Nordrhein-Westfalen beigeschaffter
Spezialist in Sachen Reisefähigkeitsbegutachtung. „Ein bemerkenswert begrenztes
Verständnis vom Menschenwürdegebot des Grundgesetzes“ attestierte PRO ASYL dem BGS in einer Presseerklärung vom 12.
Februar 2004. Bemerkenswert ist auch die Unsensibilität des BGS: Man
brachte es fertig, genau am Tage der Prozesseröffnung im Fall Ageeb eine schwer
kranke Frau aus dem Bett eines diakonischen Krankenhauses abzuschieben.
Bei einer eilig einberufenen Pressekonferenz
am 13. Februar 2004 versuchten Vertreterinnen und Vertreter des
Markus-Krankenhauses und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau (das
Krankenhaus gehört zum Verbund der Diakonischen Krankenhäuser) die Vorgänge aus
ihrer Sicht darzustellen. Ziemlich lasch war die Darstellung
der Leitung des Markus-Krankenhauses mit der Behauptung, es habe für die
Klinik keine rechtliche Möglichkeit gegeben, sich gegen die Abholung zur
amtsärztlichen Untersuchung zur Wehr zu setzen. Kritische Nachfragen bei der
Pressekonferenz zielten unter anderem darauf, warum die Patientin nicht auf der
Station selbst durch den Amtsarzt untersucht worden sei. Eine klare Antwort
erfolgte nicht. Dem resignativen Einknicken des Krankenhausträgers („Das
öffentliche Rechtsverhältnis war stärker als das Behandlungsverhältnis zur
Klinik.“) stellte der Menschenrechtsbeauftragte der Hessischen Ärztekammer
außerhalb der Pressekonferenz die Notwendigkeit gegenüber, auf der Basis des
ärztlich-ethischen Selbstverständnisses in solchen Fällen „nein“ zu sagen.
Schockiert über das Vorgehen des BGS zeigte sich Pfarrer Dr.
Wolfgang Gern, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werkes in Hessen und
Nassau. Bei dem Vorgang sei die Würde der Patientin verletzt worden.
Vorläufiges Zwischenergebnis: Die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, die
die Vorgänge bewerten und vermeiden helfen soll, dass sich ähnliche Ereignisse
wiederholen.
Las sich die Arbeitsbeschreibung der einzusetzenden Kommission zunächst noch
schlicht – Vergleichbares zu verhindern – so wächst sich die weitere
Kommissionsarbeit offenbar zu einer „Parallelaktion“ musilschen Ausmaßes (vgl.
„Der Mann ohne Eigenschaften“). Kein Geringerer als der ehemalige hessische
Innenminister Gerhard Bökel (SPD) soll der Kommission vorsitzen, deren
Einsetzung der Diakonie-Vorsitzende Wolfgang Gern am 20. Februar mit den
schwerblütigen Worten bekannt gab: „Verantwortlichkeiten müssen benannt, aber
auch unterschieden werden“. Vor allem müssen Verantwortlichkeiten auch wahr
genommen werden, wäre man versucht ohne jede Berufung auf Luther anzufügen. Die
Kommission arbeitet nun unter dem Titel „Abschiebung kranker Flüchtlinge und
ethische Verantwortung“. Ein weites, wenn auch eben nicht ganz neues Feld, bei
deutschen Ärztetagen seit Ende der 90er Jahre in der Diskussion und in
Teilbereichen auch bereits Gegenstand evangelischer Kirchentage. Unabhängig
soll die Kommission sein, so die Ankündigung des Diakonischen Werkes. Bei diesem
Etikett verwundert es ein wenig, dass der Leiter des Bundesgrenzschutzes am
Flughafen Frankfurt, Hubert Steiger, ihr angehören soll. Immerhin war es ja der
Bundesgrenzschutz, der für die Abschiebung aus dem Krankenbett im Falle der
tunesischen Staatsangehörigen verantwortlich war. Verantwortlichkeiten müssen benannt
werden, um mit dem Diakonie-Vorsitzenden Wolfgang Gern zu sprechen. Fast jeder
kann also mitmachen bei der Abschiebungsethikdiskussion, deren Zeithorizont
schon bis Herbst 2004 abgesteckt ist. Bis dahin gilt: erhöhte Vorsicht für
Menschen ohne verfestigten Aufenthaltsstatus auch in diakonischen Krankenhäusern.
Wer dort als „Gutachter“ oder als „Amtsarzt“ am Krankenbett auftaucht, kann ein
Vertreter der ärztlichen Spezies der „Flugreisetauglichkeitsgesundbeter“ sein.
Näheres zu dieser Spezies findet sich in einem Text von Bernd Mesovic mit der Überschrift „Am Ende will es keiner gewesen sein“, den
die FR vom 18.2.2004 in einer gekürzten Fassung veröffentlicht hat.
Das Bündnis „Einspruch! Gegen die Hamburger
Flüchtlingspolitik“ hat am 18. Februar 2004 ein Hearing zur Hamburger Bürgerschaftswahl durchgeführt. Es stand
unter der Überschrift „Menschenrechte –
Ein Fremdwort in der Hamburger Flüchtlingspolitik?“. Die Fachvorträge zu
Einzelthemen, wie zum Verwaltungsumgang mit Kranken oder zur Behandlung von
Kinderflüchtlingen in Hamburg sind Teil einer Dokumentation.
Die Fraktion
Bündnis90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus in Berlin hat sich in einem Antrag für eine Bleiberechtsregelung
für langjährig Geduldete eingesetzt und sich dabei auf die
entsprechenden Vorschläge von PRO ASYL bezogen.
Die
Organisation Algeria Watch hat im Januar 2004
die Infomappe 25/26
herausgegeben. Schwerpunktthemen: Die Präsidentschaftswahl
in Algerien sowie ein Bericht über
Folter, geheime Haftzentren und Befehlsstrukturen. Allein 45 Seiten widmet
Algeria Watch dem Versuch, die algerische „Mordmaschine“ mit ihren
Zuständigkeiten und Örtlichkeiten detailliert zu beschreiben. Es handelt sich
um ein Kompendium von mühsam zusammengetragenen Fakten über den algerischen
Staatsterrorismus, dessen Apparat seit 1992 ausgebaut und perfektioniert wurde.
Obwohl seit 1994 Zeugenaussagen ehemaliger Angehöriger der Sicherheitskräfte
Algeriens vorlagen, die das verordnete Schweigen brachen, dauerte es bis zum
Jahr 2000, bis zumindest in Frankreich die tiefe staatliche Verstrickung in den
Terrorismus ein Thema wurde. Auch in Großbritannien wurde zunehmend kritisch
über die algerischen Generäle und ihre Folterknechte berichtet. In Deutschland
haben Bundesamt und Verwaltungsgerichte die Asylanträge algerischer
Staatsangehöriger mit bürokratischer Effizienz abgearbeitet. Es wurde nicht
einmal versucht, der Realität des Folterstaates Algerien und dem
Schutzbedürfnis der algerischen Flüchtlinge gerecht zu werden. Abzuschiebende
wurden algerischen Sicherheitskräften bereits auf deutschem Boden übergeben,
die potentiellen Schergen als Ordnungsfaktor behandelt (vgl. PRO ASYL-Presseerklärung
vom 3. Mai 1999).
Die Festvorträge zum 50-jährigen Geburtstag des
Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat selbiges nun
als Band
11 der hauseigenen Schriftenreihe veröffentlicht. Titel: „50 Jahre Behörde im Wandel“. Den
frappierendsten Beitrag stellt ohne Zweifel das Grußwort des Präsidenten des
Bundesamtes, Dr. Albert Schmid, dar. Keine Silbe verliert der Bundesamtschef
über den Flüchtlingsschutz, um so mehr hat es ihm die moderne Verwaltung
angetan. Der Präsident des Bundesamtes ist für technische Spielereien und Management-Newspeak
überaus begeisterbar, ob für zukunftssichere und flexible Workflow-Technologie,
das Prinzip des One-Stop-Government, das Instrumentarium des Change
Managements, usw. usf. Man wundert sich nur noch, dass das Bundesamt nicht
längst in „Bundesagentur für globale Migrationssteuerung“ umbenannt worden ist.
Wenigstens ein Gastbeitrag im Rahmen der Broschüre beschäftigt sich mit der
Kernaufgabe des Bundesamtes. Rechtsanwalt Dr. Reinhard Marx setzt sich mit den
Anforderungen an die asylrechtliche Tatsachenfeststellung auseinander und weist
auf Mängel der bisherigen Anhörungspraxis hin.
Bezogen werden kann die Schrift beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge, 90461 Nürnberg oder online beim BAFL.
Nach Informationen
des UNHCR sind mehr als acht Jahre nach Ende des Krieges in Bosnien weniger als die Hälfte der 2,2
Millionen Flüchtlinge und Vertriebenen in
ihre alten Heimatorte zurückgekehrt. Damit sind die Absichtserklärungen aus
der Zeit des Friedensschlusses von Dayton nicht umgesetzt worden. Die durch
Krieg und ethnische Säuberung geschaffenen Fakten haben großenteils Bestand.
Seit Januar
2003 ist die schleswig-holsteinische Abschiebungshaftanstalt
Rendsburg in Betrieb. Der vom Justizministerium des Landes berufene Anstaltsbeirat, der aus mehreren
unabhängigen Personen besteht, hat jetzt seinen ersten Erfahrungsbericht vorgelegt.
Die FDP fordert die Bundesregierung auf,
unverzüglich die am 6. März 1992 hinterlegte Vorbehaltserklärung Deutschlands
zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Diesen Antrag hat die FDP-Fraktion im Bundestag Anfang Februar
eingebracht (BT-Drucksache 15/2419). So könne
Deutschland die international bestehenden Zweifel an der Bereitwilligkeit
Deutschlands, die Konvention uneingeschränkt durchzusetzen, ausräumen. Ein
entsprechendes Verhalten der Bundesregierung stärke die Position der
Bundesrepublik bezüglich des internationalen Menschenrechtsschutzes. Die
Rücknahme sei auch erforderlich, um keine Argumente für andere Staaten zu
liefern, ihrerseits Vorbehalte zur Konvention anzubringen.
Petra Follmar und Hendrik Cremer haben
sich in einem Policy Paper des Deutschen
Institutes für Menschenrechte mit dem Titel „Das neue Zusatzprotokoll zur
UN-Anti-Folter-Konvention“ mit der Bedeutung dieses Protokolls für die
deutsche Innenpolitik beschäftigt. Deutschland hat das Zusatzprotokoll noch
nicht unterzeichnet. Widerstände, so die Autoren, scheint es gegen den vorgesehenen
nationalen Besuchsmechanismus zu geben. „In Deutschland gibt es weder auf
Bundes- noch auf Landesebene unabhängige Einrichtungen, die
menschenrechtssensible Bereiche umfassend und effektiv überwachen. Insbesondere
im Arbeitsfeld der Polizei und des Bundesgrenzschutzes (BGS) fehlen
innerstaatliche unabhängige Kontrolleinrichtungen.“
Die
antirassistische Initiative e.V. Berlin hat im Februar die 11. aktualisierte
Auflage ihrer Dokumentation
„Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen“
veröffentlicht. Sie umfasst den Zeitraum von 1993 bis 2003.
Die Dokumentation ist auf Papier (DIN A4, 286 Seiten, Ringbindung) und
demnächst auf CD-Rom erhältlich zum Preis von € 10,- zzgl. € 1,60 für Porto und
Verpackung zu beziehen über die ARI Berlin.
Die EU-Kommission
will bereits in der ersten Jahreshälfte 2004 einen Vorschlag machen, wie
biometrische Verfahren für europäische Pässe genutzt werden können. Darauf
weist der Bundesinnenminister in einer Pressemitteilung vom 12. Februar 2004
anlässlich der Inbetriebnahme des Pilotprojekts „Automatisierte und
Biometriegestützte Grenzkontrolle“ auf dem Flughafen Frankfurt Rhein-Main hin.
Der Bundesinnenminister selbst erklärt, dass noch nicht alle technischen Fragen
abschließend geklärt sind. „Insbesondere die Untersuchungen zur Sicherheit,
Verlässlichkeit und Langzeiteignung laufen noch.“
Das alarmierende Fazit: Der Einsatz der Biometrie ist nicht mehr aufzuhalten.
So resümiert Detlef Borchers in einem Text für heise-online-news das Ergebnis
einer Hamburger Tagung über „Biometrische Verfahren im praktischen Einsatz“. Biometrie
sei ein Instrument für weltweites Migrationsmanagement geworden. Der Datenschutz
spiele eine relativ geringe Rolle.
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2004 in Genf „Abschließende
Beobachtungen“ (Concluding Observations)
zum Zweitbericht der Bundesrepublik
Deutschland an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 des Übereinkommens
über die Rechte des Kindes veröffentlicht. Der Ausschuss empfiehlt unter
anderem eine Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung, die Aufnahme von
Kinderrechten ins Grundgesetz und die Einführung unabhängiger und effektiver Kontrollmechanismen
bei der Umsetzung der Kinderrechte.
Eine deutsche (nichtamtliche) Arbeitsversion der „Abschließenden Beobachtungen“
ist bei der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
erhältlich unter der Tel.Nr.: 030 / 400 40 218, E-Mail: claudia.kittel@agj.de
Euphorische
Stimmung bei staatenlosen Rumänen und ihren Unterstützern hat zeitweilig ein Schriftstück ausgelöst, das der Beauftragte der rumänischen Regierung beim Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte verfasst hat. Die rumänische Regierung erklärt darin, sie habe auch im Rahmen des
deutsch-rumänischen Rückübernahmeabkommens keinerlei Verpflichtung übernommen,
Staatenlose gegen ihren Willen aufzunehmen. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hatte die rumänische Regierung zuvor am 7. Juli 2003
aufgefordert, einige Fragen im Zusammenhang mit einem anhängigen Einzelfall zu
beantworten. Gefragt wurde danach, ob die Rückführung des Antragstellers nach
Rumänien ihn der Gefahr einer Art. 3 der Konvention widersprechenden Handlung
aussetzen könne, wenn man berücksichtige, dass der Rückgeführte sich dann
möglicherweise im Transitbereich des Flughafens Bukarest-Otopeni aufhalten
werde. Gefragt wurde weiter danach, auf welche Weise der rumänische Staat die
Einreise des Antragstellers auf sein eigenes Staatsgebiet garantiere und ob
Rumänien nach internationalem Recht verpflichtet sei, den ehemaligen Staatsangehörigen
wieder zurückzunehmen.
Mehrfach beharrt die rumänische Regierung auf ihrer Auffassung, dass es bei der
Einreise auf den Willen der Betroffenen ankommt und die rumänischen Behörden
nicht die Verpflichtung übernommen haben, ehemalige rumänische Staatsbürger,
die inzwischen staatenlos sind, gegen deren Willen wieder aufzunehmen. In jedem
Fall garantiert Rumänien nur für die Einreise, wenn der Wunsch geäußert wird,
in Rumänien einreisen zu wollen. Sehr deutlich wird die rumänische Regierung
hinsichtlich der von deutschen Behörden immer wieder ins Feld geführten abgestimmten
Niederschrift, die parallel zur Unterzeichnung des Rückübernahmeabkommens vom
9. Juni 1998 unterzeichnet wurde. Darin bringen die rumänischen Behörden ihre
grundsätzliche Bereitschaft zum Ausdruck, zur Lösung der Situation der
Staatenlosen beizutragen. Die rumänische Regierung macht deutlich, dass dieses
Dokument keinerlei Rechtskraft besitzt, sich hieraus keine Verpflichtungen für
Rumänien gegenüber Deutschland bezüglich der Rückübernahme besagter
Staatenlosen ableiten und die Niederschrift generell nicht angewendet wird und
darüber hinaus nicht als rechtliche Grundlage für die Rückübernahme
Staatenloser verwendet werden kann, die nicht den Wunsch äußern, nach Rumänien
zurückkehren zu wollen. Für den rumänischen Staat gebe es keinerlei rechtliche
Obliegenheiten, inzwischen staatenlose ehemalige Staatsangehörige einreisen zu
lassen. Soweit Einreisen zugestimmt werde, geschehe dies aus humanitären
Gründen und ohne rechtliche Verpflichtung.
Offenbar ist die rumänische Regierung jedoch bereit, abgeschobene Staatenlose
nicht sofort nach Deutschland zurückzuschicken, sondern sie im Transitbereich
des Flughafens Bukarest-Otopeni unterzubringen, wo sich bereits jetzt sieben
Personen seit langer Zeit aufhalten. Selbst eine Dauerunterbringung dort
verstößt aus rumänischer Sicht nicht gegen Art. 3 der Europäischen
Menschenrechtskonvention. Ob es sich also um einen Durchbruch handelt, bleibt
abzuwarten.
In der
Vergangenheit war oftmals unklar, ob und unter
welcher Voraussetzung serbisch-montenegrinische Staatsangehörige aus dem Kosovo
Nationalpässe oder von der UN-Interimsverwaltung (UNMIK) ausgestellte Kosovo Travel
Documents (KTD) erhalten konnten. Ein Erlass des
Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 5. Februar 2004 regelt
das Thema nunmehr neu.