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Infoservice Nr. 87 - Februar 2004
 

*      Die Verhandlungen um die Asylverfahrensrichtlinie der Europäischen Union sind aus flüchtlingspolitischer Sicht an einem Tiefpunkt angelangt: Die Regierungsvertreter der EU-Mitgliedstaaten überbieten sich gegenseitig mit Vorschlägen, wie der Schutzanspruch von Flüchtlingen möglichst effektiv ausgehebelt werden soll. Von Seiten des Bundesinnenministers ist der Vorschlag eingebracht worden, die deutsche Drittstaatenregelung in der gesamten Europäischen Union zur Anwendung zu bringen. Pro Asyl befürchtet, dass dies zur Folge hätte, dass sich der Europäische Kontinent damit der Verantwortung für den Flüchtlingsschutz vollständig entziehen würde. Wenn die Nachbarstaaten u.a. der EU-Beitrittsstaaten künftig als sichere Drittstaaten gelten würden und Flüchtlinge an der EU-Außengrenze mit dem Verweis auf diese zurückgewiesen werden könnten, dann wäre das Asylrecht in der EU nur noch eine Illusion.
PRO ASYL hat in einer Presseerklärung vom 18.2.2004 an die Bundesregierung appelliert, die deutsche Drittstaatenregelung nicht auf EU-Ebene zu exportieren.
Gemeinsam in einem breiten Bündnis von Organisationen hat PRO ASYL zum Entwurf der Asylverfahrensrichtlinie kritisch Position bezogen.
In einer gemeinsamen Stellungnahme warnen die Neue Richtervereinigung, der Deutsche Anwaltverein, die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische Wohlfahrtsverband, amnesty international und PRO ASYL vor einer Verabschiedung der Richtlinie. Im Vorfeld des Treffens der EU-Justiz- und Innenminister am 19./20. Februar 2004 in Brüssel kommen die sieben deutschen Organisationen zu dem Schluss: „Der derzeitige Entwurf würde einen starken Rückschritt für den europäischen Flüchtlingsschutz bedeuten und steht nicht in Einklang mit internationalen Standards.“
Die  unterzeichnenden Organisationen fordern, dass diese Fassung der Asylverfahrensrichtlinie nicht verabschiedet wird.

*      Am 11.2.2004 hat PRO ASYL dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages 40.000 Unterschriften übergeben, mit denen der Aufruf von PRO ASYL und Dr. Christian Schwarz-Schilling „Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen!“ unterstützt wird. Die Unterzeichner sprechen sich für das in der Petition geforderte Bleiberecht für die langjährig in Deutschland Geduldeten aus.
An der Übergabe der Unterschriften nahmen neben Dr. Christian Schwarz-Schilling und PRO ASYL-Vertretern auch zwei junge Flüchtlinge, die mit einer Duldung leben, teil. Die Mitglieder des Petitionsausschusses zeigten sich sichtlich beeindruckt von den Erzählungen der beiden Flüchtlinge. Beide leben seit vielen Jahren in Deutschland, haben die Schule erfolgreich durchlaufen und fühlen sich hier zu Hause. Eine der beiden würde gerne studieren – kann jedoch die ihr in Westdeutschland angebotenen Studienplätze nicht wahrnehmen, da sie wegen der Residenzpflicht Berlin nicht verlassen darf. Ein derartiger Umgang mit Entwicklungspotentialen junger Menschen ist kennzeichnend für die verfehlte Politik gegenüber den Geduldeten, die längst in die deutsche Gesellschaft integriert sind.

*      Anlässlich der Übergabe der Unterschriften an den Petitionsausschuss luden PRO ASYL und Dr. Christian Schwarz-Schilling am 11.2.2004 zu einer Pressekonferenz. Thema war die Notwendigkeit einer Bleiberechtsregelung für die langjährig Geduldeten.
In diesem Zusammenhang nahm PRO ASYL auch zum aktuellen Stand der Verhandlungen um das Zuwanderungsgesetz im Vermittlungsausschuss Stellung. Unter anderem kommt PRO ASYL zu dem Schluss, dass der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes das Problem der Kettenduldungen unbeantwortet lässt: Es fehlt eine Bleiberechtsregelung. Eine Härtefallregelung sei zwar außerordentlich zu begrüßen, ersetze jedoch keine Bleiberechtsregelung. Zudem warnt PRO ASYL vor einer Verwässerung der Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung im Vermittlungsverfahren. PRO ASYL hat eine Stellungnahme zum aktuellen Verhandlungsstand erarbeitet.

*      Das Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz setzt auf das Zustandekommen einer Einigung im Vermittlungsverfahren zum Zuwanderungsgesetz. Zwar will man keine Vorgriffsregelung für den voraussichtlich bei der Erteilung eines Bleiberechts begünstigten Personenkreis treffen, jedoch wird im Rahmen eines Erlasses vom 4. Februar 2004 den nachgeordneten Behörden mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen, wenn zunächst „im Rahmen einer Priorisierung der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Rückführungskapazitäten vorrangig solche Personen zurückgeführt werden, deren Ausreisepflicht auch nach dem neuen Recht nicht in Frage stehen würde.“ Diejenigen Einzelfälle mit langjährigem Aufenthalt sollen ab sofort zurückgestellt werden, „bei denen eine Aufenthaltsbeendigung nicht erfolgt ist oder erfolgen konnte, eine soziale Integration vorliegt, der Lebensunterhalt gesichert wird sowie dringende humanitäre oder persönliche Gründe einen weiteren Aufenthalt rechtfertigen.“

*      Am 2. Februar 2004 holten sieben Beamte des Bundesgrenzschutzes im Frankfurter Markus-Krankenhaus eine im Flughafenasylverfahren abgelehnte, psychisch kranke Tunesierin ab. Sie wurde am nächsten Tag in Begleitung von drei Beamten nach Tunis abgeschoben. Der behandelnde Krankenhausarzt hatte zuvor schriftlich mitgeteilt, dass eine Abschiebung aus medizinischer Sicht nicht verantwortbar sei und ein weiterer Behandlungsbedarf bestehe. Trotz zuvor attestierter Suizidalität wurde die Frau dennoch für flugreisefähig erklärt. Die zentrale Rolle spielte offenbar ein aus Nordrhein-Westfalen beigeschaffter Spezialist in Sachen Reisefähigkeitsbegutachtung. „Ein bemerkenswert begrenztes Verständnis vom Menschenwürdegebot des Grundgesetzes“ attestierte PRO ASYL dem BGS in einer Presseerklärung vom 12. Februar 2004. Bemerkenswert ist auch die Unsensibilität des BGS: Man brachte es fertig, genau am Tage der Prozesseröffnung im Fall Ageeb eine schwer kranke Frau aus dem Bett eines diakonischen Krankenhauses abzuschieben.

Bei einer eilig einberufenen Pressekonferenz am 13. Februar 2004 versuchten Vertreterinnen und Vertreter des Markus-Krankenhauses und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau (das Krankenhaus gehört zum Verbund der Diakonischen Krankenhäuser) die Vorgänge aus ihrer Sicht darzustellen. Ziemlich lasch war die Darstellung der Leitung des Markus-Krankenhauses mit der Behauptung, es habe für die Klinik keine rechtliche Möglichkeit gegeben, sich gegen die Abholung zur amtsärztlichen Untersuchung zur Wehr zu setzen. Kritische Nachfragen bei der Pressekonferenz zielten unter anderem darauf, warum die Patientin nicht auf der Station selbst durch den Amtsarzt untersucht worden sei. Eine klare Antwort erfolgte nicht. Dem resignativen Einknicken des Krankenhausträgers („Das öffentliche Rechtsverhältnis war stärker als das Behandlungsverhältnis zur Klinik.“) stellte der Menschenrechtsbeauftragte der Hessischen Ärztekammer außerhalb der Pressekonferenz die Notwendigkeit gegenüber, auf der Basis des ärztlich-ethischen Selbstverständnisses in solchen Fällen „nein“ zu sagen. Schockiert über das Vorgehen des BGS zeigte sich Pfarrer Dr. Wolfgang Gern, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau. Bei dem Vorgang sei die Würde der Patientin verletzt worden. Vorläufiges Zwischenergebnis: Die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, die die Vorgänge bewerten und vermeiden helfen soll, dass sich ähnliche Ereignisse wiederholen.

Las sich die Arbeitsbeschreibung der einzusetzenden Kommission zunächst noch schlicht – Vergleichbares zu verhindern – so wächst sich die weitere Kommissionsarbeit offenbar zu einer „Parallelaktion“ musilschen Ausmaßes (vgl. „Der Mann ohne Eigenschaften“). Kein Geringerer als der ehemalige hessische Innenminister Gerhard Bökel (SPD) soll der Kommission vorsitzen, deren Einsetzung der Diakonie-Vorsitzende Wolfgang Gern am 20. Februar mit den schwerblütigen Worten bekannt gab: „Verantwortlichkeiten müssen benannt, aber auch unterschieden werden“. Vor allem müssen Verantwortlichkeiten auch wahr genommen werden, wäre man versucht ohne jede Berufung auf Luther anzufügen. Die Kommission arbeitet nun unter dem Titel „Abschiebung kranker Flüchtlinge und ethische Verantwortung“. Ein weites, wenn auch eben nicht ganz neues Feld, bei deutschen Ärztetagen seit Ende der 90er Jahre in der Diskussion und in Teilbereichen auch bereits Gegenstand evangelischer Kirchentage. Unabhängig soll die Kommission sein, so die Ankündigung des Diakonischen Werkes. Bei diesem Etikett verwundert es ein wenig, dass der Leiter des Bundesgrenzschutzes am Flughafen Frankfurt, Hubert Steiger, ihr angehören soll. Immerhin war es ja der Bundesgrenzschutz, der für die Abschiebung aus dem Krankenbett im Falle der tunesischen Staatsangehörigen verantwortlich war. Verantwortlichkeiten müssen benannt werden, um mit dem Diakonie-Vorsitzenden Wolfgang Gern zu sprechen. Fast jeder kann also mitmachen bei der Abschiebungsethikdiskussion, deren Zeithorizont schon bis Herbst 2004 abgesteckt ist. Bis dahin gilt: erhöhte Vorsicht für Menschen ohne verfestigten Aufenthaltsstatus auch in diakonischen Krankenhäusern. Wer dort als „Gutachter“ oder als „Amtsarzt“ am Krankenbett auftaucht, kann ein Vertreter der ärztlichen Spezies der „Flugreisetauglichkeitsgesundbeter“ sein. Näheres zu dieser Spezies findet sich in einem Text von Bernd Mesovic mit der Überschrift „Am Ende will es keiner gewesen sein“, den die FR vom 18.2.2004 in einer gekürzten Fassung veröffentlicht hat.

*      Das Bündnis „Einspruch! Gegen die Hamburger Flüchtlingspolitik“ hat am 18. Februar 2004 ein Hearing zur Hamburger Bürgerschaftswahl durchgeführt. Es stand unter der Überschrift „Menschenrechte – Ein Fremdwort in der Hamburger Flüchtlingspolitik?“. Die Fachvorträge zu Einzelthemen, wie zum Verwaltungsumgang mit Kranken oder zur Behandlung von Kinderflüchtlingen in Hamburg sind Teil einer Dokumentation.

*      Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus in Berlin hat sich in einem Antrag für eine Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete eingesetzt und sich dabei auf die entsprechenden Vorschläge von PRO ASYL bezogen.

*      Die Organisation Algeria Watch hat im Januar 2004 die Infomappe 25/26 herausgegeben. Schwerpunktthemen: Die Präsidentschaftswahl in Algerien sowie ein Bericht über Folter, geheime Haftzentren und Befehlsstrukturen. Allein 45 Seiten widmet Algeria Watch dem Versuch, die algerische „Mordmaschine“ mit ihren Zuständigkeiten und Örtlichkeiten detailliert zu beschreiben. Es handelt sich um ein Kompendium von mühsam zusammengetragenen Fakten über den algerischen Staatsterrorismus, dessen Apparat seit 1992 ausgebaut und perfektioniert wurde. Obwohl seit 1994 Zeugenaussagen ehemaliger Angehöriger der Sicherheitskräfte Algeriens vorlagen, die das verordnete Schweigen brachen, dauerte es bis zum Jahr 2000, bis zumindest in Frankreich die tiefe staatliche Verstrickung in den Terrorismus ein Thema wurde. Auch in Großbritannien wurde zunehmend kritisch über die algerischen Generäle und ihre Folterknechte berichtet. In Deutschland haben Bundesamt und Verwaltungsgerichte die Asylanträge algerischer Staatsangehöriger mit bürokratischer Effizienz abgearbeitet. Es wurde nicht einmal versucht, der Realität des Folterstaates Algerien und dem Schutzbedürfnis der algerischen Flüchtlinge gerecht zu werden. Abzuschiebende wurden algerischen Sicherheitskräften bereits auf deutschem Boden übergeben, die potentiellen Schergen als Ordnungsfaktor behandelt (vgl. PRO ASYL-Presseerklärung vom 3. Mai 1999).

*      Die Festvorträge zum 50-jährigen Geburtstag des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat selbiges nun als Band 11 der hauseigenen Schriftenreihe veröffentlicht. Titel: „50 Jahre Behörde im Wandel“. Den frappierendsten Beitrag stellt ohne Zweifel das Grußwort des Präsidenten des Bundesamtes, Dr. Albert Schmid, dar. Keine Silbe verliert der Bundesamtschef über den Flüchtlingsschutz, um so mehr hat es ihm die moderne Verwaltung angetan. Der Präsident des Bundesamtes ist für technische Spielereien und Management-Newspeak überaus begeisterbar, ob für zukunftssichere und flexible Workflow-Technologie, das Prinzip des One-Stop-Government, das Instrumentarium des Change Managements, usw. usf. Man wundert sich nur noch, dass das Bundesamt nicht längst in „Bundesagentur für globale Migrationssteuerung“ umbenannt worden ist. Wenigstens ein Gastbeitrag im Rahmen der Broschüre beschäftigt sich mit der Kernaufgabe des Bundesamtes. Rechtsanwalt Dr. Reinhard Marx setzt sich mit den Anforderungen an die asylrechtliche Tatsachenfeststellung auseinander und weist auf Mängel der bisherigen Anhörungspraxis hin.

Bezogen werden kann die Schrift beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, 90461 Nürnberg oder online beim BAFL.

*      Nach Informationen des UNHCR sind mehr als acht Jahre nach Ende des Krieges in Bosnien weniger als die Hälfte der 2,2 Millionen Flüchtlinge und Vertriebenen in ihre alten Heimatorte zurückgekehrt. Damit sind die Absichtserklärungen aus der Zeit des Friedensschlusses von Dayton nicht umgesetzt worden. Die durch Krieg und ethnische Säuberung geschaffenen Fakten haben großenteils Bestand.

*      Seit Januar 2003 ist die schleswig-holsteinische Abschiebungshaftanstalt Rendsburg in Betrieb. Der vom Justizministerium des Landes berufene Anstaltsbeirat, der aus mehreren unabhängigen Personen besteht, hat jetzt seinen ersten Erfahrungsbericht vorgelegt.

*      Die FDP fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die am 6. März 1992 hinterlegte Vorbehaltserklärung Deutschlands zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Diesen Antrag hat die FDP-Fraktion im Bundestag Anfang Februar eingebracht (BT-Drucksache 15/2419). So könne Deutschland die international bestehenden Zweifel an der Bereitwilligkeit Deutschlands, die Konvention uneingeschränkt durchzusetzen, ausräumen. Ein entsprechendes Verhalten der Bundesregierung stärke die Position der Bundesrepublik bezüglich des internationalen Menschenrechtsschutzes. Die Rücknahme sei auch erforderlich, um keine Argumente für andere Staaten zu liefern, ihrerseits Vorbehalte zur Konvention anzubringen.

*      Petra Follmar und Hendrik Cremer haben sich in einem Policy Paper des Deutschen Institutes für Menschenrechte mit dem Titel „Das neue Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention“ mit der Bedeutung dieses Protokolls für die deutsche Innenpolitik beschäftigt. Deutschland hat das Zusatzprotokoll noch nicht unterzeichnet. Widerstände, so die Autoren, scheint es gegen den vorgesehenen nationalen Besuchsmechanismus zu geben. „In Deutschland gibt es weder auf Bundes- noch auf Landesebene unabhängige Einrichtungen, die menschenrechtssensible Bereiche umfassend und effektiv überwachen. Insbesondere im Arbeitsfeld der Polizei und des Bundesgrenzschutzes (BGS) fehlen innerstaatliche unabhängige Kontrolleinrichtungen.“

*      Die antirassistische Initiative e.V. Berlin hat im Februar die 11. aktualisierte Auflage ihrer Dokumentation „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen“ veröffentlicht. Sie umfasst den Zeitraum von 1993 bis 2003.
Die Dokumentation ist auf Papier (DIN A4, 286 Seiten, Ringbindung) und demnächst auf CD-Rom erhältlich zum Preis von € 10,- zzgl. € 1,60 für Porto und Verpackung zu beziehen über die ARI Berlin.

*      Die EU-Kommission will bereits in der ersten Jahreshälfte 2004 einen Vorschlag machen, wie biometrische Verfahren für europäische Pässe genutzt werden können. Darauf weist der Bundesinnenminister in einer Pressemitteilung vom 12. Februar 2004 anlässlich der Inbetriebnahme des Pilotprojekts „Automatisierte und Biometriegestützte Grenzkontrolle“ auf dem Flughafen Frankfurt Rhein-Main hin. Der Bundesinnenminister selbst erklärt, dass noch nicht alle technischen Fragen abschließend geklärt sind. „Insbesondere die Untersuchungen zur Sicherheit, Verlässlichkeit und Langzeiteignung laufen noch.“

Das alarmierende Fazit: Der Einsatz der Biometrie ist nicht mehr aufzuhalten. So resümiert Detlef Borchers in einem Text für heise-online-news das Ergebnis einer Hamburger Tagung über „Biometrische Verfahren im praktischen Einsatz“. Biometrie sei ein Instrument für weltweites Migrationsmanagement geworden. Der Datenschutz spiele eine relativ geringe Rolle.

*      Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2004 in Genf „Abschließende Beobachtungen“ (Concluding Observations) zum Zweitbericht der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes veröffentlicht. Der Ausschuss empfiehlt unter anderem eine Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung, die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz und die Einführung unabhängiger und effektiver Kontrollmechanismen bei der Umsetzung der Kinderrechte.
 
Eine deutsche (nichtamtliche) Arbeitsversion der „Abschließenden Beobachtungen“ ist bei der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention erhältlich unter der Tel.Nr.: 030 / 400 40 218, E-Mail: claudia.kittel@agj.de

*      Euphorische Stimmung bei staatenlosen Rumänen und ihren Unterstützern hat zeitweilig ein Schriftstück ausgelöst, das der Beauftragte der rumänischen Regierung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verfasst hat. Die rumänische Regierung erklärt darin, sie habe auch im Rahmen des deutsch-rumänischen Rückübernahmeabkommens keinerlei Verpflichtung übernommen, Staatenlose gegen ihren Willen aufzunehmen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die rumänische Regierung zuvor am 7. Juli 2003 aufgefordert, einige Fragen im Zusammenhang mit einem anhängigen Einzelfall zu beantworten. Gefragt wurde danach, ob die Rückführung des Antragstellers nach Rumänien ihn der Gefahr einer Art. 3 der Konvention widersprechenden Handlung aussetzen könne, wenn man berücksichtige, dass der Rückgeführte sich dann möglicherweise im Transitbereich des Flughafens Bukarest-Otopeni aufhalten werde. Gefragt wurde weiter danach, auf welche Weise der rumänische Staat die Einreise des Antragstellers auf sein eigenes Staatsgebiet garantiere und ob Rumänien nach internationalem Recht verpflichtet sei, den ehemaligen Staatsangehörigen wieder zurückzunehmen.

Mehrfach beharrt die rumänische Regierung auf ihrer Auffassung, dass es bei der Einreise auf den Willen der Betroffenen ankommt und die rumänischen Behörden nicht die Verpflichtung übernommen haben, ehemalige rumänische Staatsbürger, die inzwischen staatenlos sind, gegen deren Willen wieder aufzunehmen. In jedem Fall garantiert Rumänien nur für die Einreise, wenn der Wunsch geäußert wird, in Rumänien einreisen zu wollen. Sehr deutlich wird die rumänische Regierung hinsichtlich der von deutschen Behörden immer wieder ins Feld geführten abgestimmten Niederschrift, die parallel zur Unterzeichnung des Rückübernahmeabkommens vom 9. Juni 1998 unterzeichnet wurde. Darin bringen die rumänischen Behörden ihre grundsätzliche Bereitschaft zum Ausdruck, zur Lösung der Situation der Staatenlosen beizutragen. Die rumänische Regierung macht deutlich, dass dieses Dokument keinerlei Rechtskraft besitzt, sich hieraus keine Verpflichtungen für Rumänien gegenüber Deutschland bezüglich der Rückübernahme besagter Staatenlosen ableiten und die Niederschrift generell nicht angewendet wird und darüber hinaus nicht als rechtliche Grundlage für die Rückübernahme Staatenloser verwendet werden kann, die nicht den Wunsch äußern, nach Rumänien zurückkehren zu wollen. Für den rumänischen Staat gebe es keinerlei rechtliche Obliegenheiten, inzwischen staatenlose ehemalige Staatsangehörige einreisen zu lassen. Soweit Einreisen zugestimmt werde, geschehe dies aus humanitären Gründen und ohne rechtliche Verpflichtung.

Offenbar ist die rumänische Regierung jedoch bereit, abgeschobene Staatenlose nicht sofort nach Deutschland zurückzuschicken, sondern sie im Transitbereich des Flughafens Bukarest-Otopeni unterzubringen, wo sich bereits jetzt sieben Personen seit langer Zeit aufhalten. Selbst eine Dauerunterbringung dort verstößt aus rumänischer Sicht nicht gegen Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ob es sich also um einen Durchbruch handelt, bleibt abzuwarten.

*      In der Vergangenheit war oftmals unklar, ob und unter welcher Voraussetzung serbisch-montenegrinische Staatsangehörige aus dem Kosovo Nationalpässe oder von der UN-Interimsverwaltung (UNMIK) ausgestellte Kosovo Travel Documents (KTD) erhalten konnten. Ein Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 5. Februar 2004 regelt das Thema nunmehr neu.

Liste


 

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