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Auch ohne die Galionsfigur
Ronald Schill geht die mit populistischen Sprüchen garnierte hamburgische
Abschiebungspolitik unter dem jetzigen Innensenator Dirk Nockemann weiter. Anlässlich eines Besuches auf dem vielfach
kritisierten Wohnschiff „Bibby Altona“, wo die Erstunterbringung von
Asylsuchenden stattfindet, präsentierte sich, so das Hamburger Abendblatt vom
6. Januar 2004, Nockemann, als Hardliner. Die Zahl der Rückführungen steige
seit Jahren an: „Zeichen einer immer konsequenteren Asylpolitik.“ Im Jahre 2003
seien 2.400 Asylsuchende nach Hamburg gekommen, aber 3.150 „zurückgeführt“
worden. Nockemann erneuerte seine schon zur letzten Innenministerkonferenz vorgetragene
Ankündigung, sich dafür einsetzen zu wollen, dass „unbegleitet reisende junge
Männer aus Afghanistan“ (als Flüchtlinge bezeichnet er sie bereits nicht mehr,
PRO ASYL) schneller als bisher abgeschoben würden. Nockemann laut Hamburger
Abendblatt: „In Afghanistan helfen unsere Menschen, zum Beispiel über das
Technische Hilfswerk. Da fließen viele Millionen aus Deutschland hin. Insofern
ist mir unverständlich, wieso diese Männer nicht dahin zurückkehren sollten.“
Ähnlich sieht dies inzwischen auch Bundesinnenminister Otto Schily. Am Rande
eines Treffens der EU-Innen und –Justizminister in Dublin bezeichnete Schily
nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 23. Januar 2004 die
Rückführung der afghanischen Kriegsflüchtlinge als eine größere Gemeinschaftsaufgabe
der EU: „Wenn man deutschen Polizisten, Soldaten und Angehörigen von
Hilfsorganisationen den Aufenthalt in Afghanistan zumuten könne, dann auch
afghanischen Staatsbürgern“. Härten sollten möglichst vermieden werden. Es
ist nicht anzunehmen, dass Schily zur nächsten Innenministerkonferenz
vorschlagen wird, rückzuführende afghanische Kriegsflüchtlinge – um Härten zu
vermeiden – zu bewaffnen, damit sie hinsichtlich ihrer Sicherheitssituation mit
deutschen Soldaten gleichziehen können.
Anlässlich der Übernahme des
Vorsitzes der Innenministerkonferenz ist der schleswig-holsteinische
Innenminister Klaus Buß in einer Pressemitteilung vom 12.
Januar 2004 für ein Bleiberecht für afghanische Staatsangehörige
eingetreten. Insbesondere alte
Menschen, die in Afghanistan keine Familie, dafür aber im Bundesgebiet Kinder
oder Enkel mit dauerhaftem Aufenthalt oder deutscher Staatsangehörigkeit haben,
sollten nach Ansicht von Buß ein Bleiberecht bekommen. Gelten solle dies auch
für Menschen, die sich mindestens sechs Jahren ununterbrochen in Deutschland
aufhalten und seit mehr als zwei Jahren in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis
stehen. Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und
Zuwanderungsfragen des Landes, Helmut Frenz , sowie der Flüchtlingsrat
Schleswig-Holstein e.V.
haben die Initiative des Kieler
Innenministers begrüßt, Einzelheiten der vorgeschlagenen Regelung jedoch
kritisiert. Nach Auffassung des Flüchtlingsrates bergen insbesondere die im Entwurf
formulierten Voraussetzungen der Nichtinanspruchnahme von Sozialhilfe,
Erwerbstätigkeit und ausreichendem Wohnraum die Gefahr, regelmäßig als
Ausschlusskriterium zu wirken.
Der Bundestagsabgeordnete
Wimmer (CDU) hat Verteidigungsminister Struck aufgefordert, internationale
Haftbefehle gegen afghanische Drogenbarone zu erwirken, die „in höchsten
afghanischen Regierungsstellen“ tätig und Struck bekannt seien, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10.
Januar 2004. Bis in die Kreise der derzeitigen afghanischen Regierung seien die
Verantwortlichen für die auch Westeuropa bedrohenden Drogen auszumachen. „Wir
müssen leider erkennen, dass durch den Ihnen bekannten Personenkreis unsere
Sicherheit in einem Maße gefährdet ist, wie es selbst für die Taliban so nicht
festzustellen war.“ Unmittelbar nach der ersten Reise eines deutschen
Erkundungsteams nach Kundus sei dem Verteidigungsministerium berichtet worden,
dass der afghanische Vizepräsident und Verteidigungsminister Fahim Khan die
Region mit seiner Privatarmee kontrolliere. Seine Provinz Badakshan sei das
drittgrößte Anbaugebiet für Schlafmohn in Afghanistan. Inzwischen seien aber
auch die Bauern anderer Provinzen zum Anbau von Schlafmohn gezwungen worden.
Allerdings: Was Herr Wimmer aus Quellen de Verteidigungsministeriums erfahren
haben will, stand schon vor einiger Zeit in der Zeitung und findet sich zu
großen Teilen auch in einer Schrift Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge mit dem Titel „Afghanistan – Kurzinformation – Die Provinz Kundus“
vom September 2003. Darin heißt es zu den Machtverhältnissen: „Kundus ist
das Einflussgebiet des afghanischen Verteidigungsministers Mohammed Fahim, der
immer noch über eine starke Privatarmee verfügt und finanziell durch
Drogengeschäfte abgesichert sein soll. Örtlicher Militärkommandeur ist Mohammad
Daud – ein Veteran der Nordallianz und Freund des Verteidigungsministers Fahim.“
Auch zum Thema Opium weiß das Bundesamt unter Berücksichtigung des
Reinheitsgebots einiges zu berichten: „Im Gebiet um die Stadt Kundus und im
nahen Zentralasien befinden sich aber auch zahlreiche Drogenlabors, die das
Rohopium zu Heroin verarbeiten. Der Drogenhandel spielt hier eine zentrale
Rolle, in den alle wichtigen Personen mehr oder weniger involviert sein sollen.
In der benachbarten Provinz Badakshan wächst angeblich das reinste Rohopium der
Welt.“ Realismus am Hindukusch, so wird Herr Struck Herrn Wimmer wohl
erklärt haben, heißt: Kooperation mit alten und neuen warlords und wegschauen
bei der ökonomischen Grundlage ihrer Herrschaft. Die FAZ hatte dies mit einer
Karikatur bereits im letzten Jahr zynisch kommentiert: Der deutsche
Kundus-Orden – umrahmt von Hanfblättern. Die Verwechselung von Hanf und
Schlafmohn allerdings wird bei den besonders kritischen FAZ-Lesern nicht
durchgehen. „Eyes wide shut“ hat der Spiegel den Bundeswehreinsatz in Kundus
zutreffend betitelt.
Herrn Wimmer wäre vielleicht zu raten, den Bundesinnenminister auf das Problem
aufmerksam zu machen. Denn die Bundesrepublik Deutschland hat bereits zu Beginn
des Jahres 2002 die internationale Führungsrolle für den Wiederaufbau der
afghanischen Polizei übernommen, so ein Artikel der
BMI-Internetredaktion vom 22. Januar 2004 . Auf diesem Gebiet habe es
bereits in den 60er und 70er Jahren eine enge Zusammenarbeit mit Afghanistan
gegeben. Ein seit April 2002 in Kabul tätiges deutsches Projektbüro, in dem zur
Zeit 16 Beamte aus Bund und Ländern tätig sind, werde durch eine Projektgruppe
im BMI unterstützt, nachdem Sitz- und Statusabkommen vom 15. März 2002 hat das
Projektbüro eine ganze Reihe von Aufgaben, darunter die Beratung der
afghanischen Sicherheitsbehörden beim Aufbau einer Polizei, die rechtsstaatlichen
Grundsätzen und der Beachtung der Menschenrechte verpflichtet ist, und bei der
Bekämpfung von Drogenanbau, –verarbeitung und –handel. Laut einer Pressemitteilung des BMI vom 28. Januar 2004 wird der
Schwerpunkt für das Jahr 2004 bei der Ausdehnung der Ausbauarbeit in die
Provinzen liegen. Dabei sollen fünf deutsche Polizeiberater nach Kundus und
vier nach Herat entsandt werden. Für das Rückführungskonzept, welches Bund und
Länder erarbeitet haben, bedeutet dies: Abhängig von der Sicherheitslage vor
Ort sowie von aufenthaltsrechtlichen Kriterien soll möglichst noch in diesem
Frühjahr mit der Rückführung begonnen werden.
Flüchtlinge, die
eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Sachleistungen
und einen minimalen Bargeldbetrag) erhalten, müssen weder die nach der
Gesundheitsreform vorgesehene Praxisgebühr noch Medikamentenzuzahlungen leisten. § 4 Asylbewerberleistungsgesetz legt die Zuständigkeit
der Behörden für die eingeschränkte Gesundheitsversorgung fest. In den ersten
drei Jahren des Aufenthaltes sind Asylbewerber nicht in einer gesetzlichen
Krankenversicherung versichert. Wer Leistungen nach §2 Asylbewerberleistungsgesetz
entsprechend BSHG erhält, unterliegt jedoch den Regelungen über Praxisgebühren
und Zuzahlungen. Die Bild-Zeitung vom 22. Januar 2004 findet dies offenbar empörend,
leitet sie doch einen kurzen Artikel zum Thema ein mit der Überschrift „Asylbewerber
zahlen nix! Die verkorkste Gesundheitsreform sorgt jeden Tag für neuen Ärger!
Jetzt kommt es heraus: Auch rund 200.000 Asylbewerber sind von der Praxisgebühr
und der Medikamentenzuzahlung befreit.“ Asylsuchende sind leider auch von
regulären Sozialhilfeleistungen weitgehend „befreit“.
Einen aktuellen Überblick zum
Thema „Gesundheitsreform – Zuzahlungen, Befreiungen und Regelungslücken“ hat Georg
Classen unter dem Titel „Die Auswirkungen der
Gesundheitsreform auf die medizinische Versorgung von Sozialhilfeberechtigten
und Flüchtlingen - Rechtgrundlagen und Erläuterungen“ veröffentlicht.
Zum Jahresende 2003 ist die
soziale Betreuung von Flüchtlingen durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des
Flughafensozialdienstes in der Flughafenunterkunft im Transitbereich des
Frankfurter Flughafens zu Ende gegangen. Vielfältige Proteste gegen die Entscheidung des Landes Hessen, den
Kirchen als Trägerorganisationen die Zuständigkeit für Betreuung und Versorgung
von Asylsuchenden zu entziehen, blieben erfolglos. Ende September 2003 hatte
das Regierungspräsidium Darmstadt den kirchlichen Trägern das Ende der Arbeit
angekündigt. Stattdessen sollen nun die bei der Schließung der hessischen
Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Schwalbach nicht mehr benötigten
Landesbediensteten im Frankfurter Flughafentransit weiter beschäftigt werden.
In einer Presseinformation vom 28. November 2003 teilt
das Hessische Sozialministerium mit, dass der Evangelische
Regionalverband und der Caritasverband in Frankfurt in zwei zur Verfügung
gestellten Räumen Verfahrensberatung und –betreuung in der Einrichtung anbieten
können. Kirchenvertreter hatten mehrfach ihre Absicht bekundet, Flüchtlinge
auch künftig im Transit nicht allein zu lassen und die Aufgabe auf eigene
Kosten zu übernehmen.
Auch 48 der im Rahmen der sogenannten asylrechtskundigen Beratung von
Flüchtlingen am Rhein-Main-Flughafen tätigen Anwältinnen und Anwälte hatten
sich für die Weiterführung der Arbeit des Flughafensozialdienstes in der
bisherigen Form eingesetzt. Nach ihrer Erfahrung waren u.a. die
Fremdsprachenkenntnisse der Bediensteten des Flughafensozialdienstes für die
Kommunikation der auf dem Flughafen nur zeitweilig anwesenden Rechtsanwälte bei
Nachfragen in laufenden Verfahren unentbehrlich (Pressemitteilung
vom 6. November 2003) . Das Hessische Sozialministerium vertritt die
Auffassung, dass mit der neuen Konstruktion den Anforderungen des
Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der asylrechtskundlichen Beratung im
Flughafen, wie sie das Urteil vom 14. Mai 1996 zum Flughafenverfahren vorsieht,
Rechnung getragen ist.
Nach einem Bericht des
Weser-Kuriers vom 6. Januar 2004 hat der Bundesgrenzschutz am Flughafen
Frankfurt am Main den ersten Augenscanner in Betrieb genommen. Das Gerät erfasst Merkmale der Augeniris und
speichert sie in einer lokalen Datenbank. Die Registrierung erfolgt zunächst
bei Freiwilligen aus EU-Staaten, die zunächst grenzpolizeilich überprüft
wurden. Sie können dann beim nächsten Grenzübertritt anhand ihrer Iris
identifiziert werden. Im selben Artikel berichtet der Weser-Kurier darüber,
dass in spätestens zwei Jahren nach dem Willen des EU-Ministerrats europaweit
bislang noch nicht festgelegte biometrische Merkmale auf einem Chip im Visum
gespeichert werden sollen. Erst später sollen die Reisepässe von EU-Bürgern mit
biometrischen Daten versehen werden. Bereits jetzt würden allerdings in der deutschen
Botschaft in Nigeria Visumantragstellern Fingerabdrücke abgenommen und mit dem
deutschen Asyl- und Straftäterbestand abgeglichen. Das Innenministerium prüfe
zur Zeit, ob das Pilotprojekt ausgeweitet werde. Weitere Informationen zu diesem
Thema finden sich in einer Rede, welche der
Staatssekretär im BMI Lutz Diwell anlässlich des 5. Internationalen Airport
Forums am 11. September 2003 in Frankfurt/M gehalten hat.
Bayern ist offenbar dabei,
ein flächendeckendes System von Abschiebelagern aufzubauen. „Abschiebelager light“ nennt
sie Alexander Thal von res publica im Infodienst des Bayerischen
Flüchtlingsrates vom Dezember 2003. Sinn und Zweck der Einweisung in solche
Zentren sei nicht mehr die Effektivierung der Passersatzbeschaffung, wofür auch
gar keine Fachleute vor Ort seien. Mit möglichst isolierter Unterbringung
sollten Flüchtlinge unter Leidensdruck gesetzt werden, indem sie aus ihrer
gewohnten Gegend herausgerissen werden. Betroffen sind auch Flüchtlinge, die
seit Jahren in bayerischen Ballungszentren leben, die in das in der Nähe des
Chiemsees gelegene Engelsberg eingewiesen werden.
Ausreisepflichtige Ausländer
werden in Sachsen-Anhalt vor ihrer Abschiebung auch weiterhin zentral in
Halberstadt untergebracht. Nach Angaben von Innenminister Klaus Jeziorsky in einer Pressemitteilung seines Hauses vom 18. Januar 2004 hat
sich die zentrale Unterbringung bewährt. Der Grundgedanke sei „eine
Kombination aus sozialer Betreuung und ausländerrechtlicher Beratung,
insbesondere über Programme zur Unterstützung freiwilliger Rückkehr, die durch
Sozialarbeiter und Dolmetscher erfolgt“. Den Untergebrachten solle
verdeutlicht werden, „dass durch die Ausreisepflicht keine Aufenthaltsperspektive
in Deutschland und damit keine Alternative zur Ausreise bestehe.“ Der
abschiebungsorientierten Sozialarbeit werden inzwischen auch kinderlose Ehepaare
unterworfen. Straftäter und zur Gewalttätigkeit neigende Personen sind von der
Unterbringung ausgenommen. Wie bei den Statistiken vergleichbarer
Ausreisezentren anderer Bundesländer ergibt sich eine erhebliche Diskrepanz
zwischen den Zahlen und der Behauptung des Ministers, das Grundanliegen der
Einrichtung würde durch die zentrale Unterbringung wesentlich gefördert.
Seit Beginn des Projektes im Januar 2002 wurden der Einrichtung 106 Personen
zugewiesen. Davon sind bis Oktober 2003 52 Personen „freiwillig ausgereist bzw.
untergetaucht“. (Wie bei anderen Statistiken auch werden die zwei Fallgruppen
zusammengezogen, da dem Innenministerium der Unterschied offensichtlich
unwichtig ist.) Gerade mal 8 Abschiebungen nach Identitätsfeststellungen und 9
weitere Identitätsfeststellungen werden gemeldet.
Der Brandenburger
Flüchtlingsrat hat die Zustände in der zentralen Abschiebungshaftanstalt des
Landes in Eisenhüttenstadt kritisiert.
Bemängelt werden die zum Teil mangelhafte medizinische Versorgung und die
Nichtzulassung einer unabhängigen Rechtsberatung. Die Kritik wird vom deutschen
Anwaltsverein und der evangelischen Landeskirche unterstützt. Die vom DAV angebotene
kostenlose Rechtsberatung werde mit der Begründung abgelehnt, die Inhaftierten
könnten sich an Wachpersonal oder die Mitarbeiter der Ausländerbehörde wenden.
Ein Vertreter des DAV wies darauf hin, dass die Häftlinge in Eisenhüttenstadt
lediglich eine Liste mit Telefonnummern überwiegend nicht spezialisierter
Rechtsanwälte erhielten. Seit einigen Wochen liegen zwei Strafanzeigen gegen
Bedienstete vor, eine wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung bei
einer Vietnamesin, die ihr Kind verlor. Im zweiten Fall soll eine Kenianerin
achtmal teilweise bis zu 10 Stunden in einer „Beruhigungszelle“ ans Bett
gefesselt worden sein.
Am 17. Januar 1994 wurden
die ersten Abschiebehäftlinge in der JVA Büren eingesperrt. 30.000 Menschen
wurden dort inzwischen inhaftiert und
anschließend abgeschoben. Eine kurze Bilanz der mit 560 Plätzen größten Abschiebehaftanstalt
Europas nach 10 Jahren zieht der im Mai 1994 entstandene Verein Hilfe für Menschen
in Abschiebehaft Büren e.V. in einer Pressemitteilung
vom 16. Januar 2004.
Der niedersächsische
Landtagsausschuss für Inneres und Sport hat am 16. Dezember 2003 eine Anhörung
zum „Entwurf eines Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur
Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes“ durchgeführt. Der Entwurf eines neuen
niedersächsischen Aufnahmegesetzes sieht u.a. die Unterbringung einer Vielzahl
von Personen in Gemeinschaftsunterkünften vor, die einer Aufnahmeeinrichtung
angegliedert sind. Er flankiert die bereits jetzt schon laufende Praxis
der Unterbringung von Asylsuchenden in Großlagern, obwohl eine Verteilung
neueinreisender Asylsuchender auf die Kommunen durchaus unproblematisch wäre.
Die Auslastung von Überkapazitäten in den Großlagern wird zu einer aus sozialen
und humanitären Gründen nicht hinnehmbaren Umverteilung von Personen, die in
bereits gefestigten Lebensumständen leben. Der Förderverein
niedersächsischer Flüchtlingsrat e.V. hat sich in einer Stellungnahme
vom 22. Dezember 2003 u.a. für eine Weiterführung der Verteilung
von Asylsuchenden auf die Kommunen sowie für die Schließung der großen
Gemeinschaftsunterkünfte in den zentralen Anlaufstellen des Landes ausgesprochen.
Der Flüchtlingsrat befürchtet auch, dass der Gesetzentwurf eine Kostenabwälzung
auf die Kommunen darstellt, die zuletzt die Flüchtlinge selbst treffen wird,
wenn der Kostendruck von den Kommunen an sie weitergegeben wird. Denn im Rahmen
des Aufnahmegesetzes sollen die Kosten künftig auf eine Art und Weise
pauschaliert werden, die der niedersächsische Flüchtlingsrat als unzureichend
kritisiert.
Der "Gesetzes- und
Beratungsdienst (GBD)" des niedersächsischen Landtags hält den Gesetzesentwurf der Landesregierung zum
Aufnahmegesetz in einer internen Stellungnahme für grundgesetzwidrig. Dies geht aus einer Presseerklärung des niedersächsischen Flüchtlingsrats vom
30.Januar 2004 hervor. Das Land habe mit dem Gesetzesentwurf seine Kompetenzen
überschritten und Grundrechtseinschränkungen vorgenommen, die auf
landesrechtlicher Grundlage nicht zulässig seien, so der GBD. Mit der im
Gesetzesentwurf vorgesehenen Möglichkeit, nicht nur Asylbewerber/innen und
Bürgerkriegsflüchtlinge, sondern darüber hinaus auch weitere Personengruppen in
das Aufnahme- und Verteilungssystem des Landes einzubeziehen, werde "in
einem bundesgesetzlich nicht vorgesehenen Umfang in deren Recht auf allgemeine
Handlungsfreiheit aus Artikel 2 Abs. 1 GG eingegriffen".
Fünf Tage vor Inkrafttreten
des nordrhein-westfälischen Winterabschiebestopperlasses für Roma-Flüchtlinge
nutzte die Kölner Stadtverwaltung die Gelegenheit, noch 22 Roma abzuschieben. Der Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates
Claus-Ulrich Prölß kritisiert den Vorgang: Nach einem Bericht des Auswärtigen
Amtes könne für die Wintermonate nicht ausgeschlossen werden, dass die Kinder
von Roma Familien auf Lebensverhältnisse treffen, in denen sie schwere
Gesundheitsschäden erleiden. Es sei klar, dass der Winter jetzt schon in
Jugoslawien eingezogen sei und damit das im Erlass genannte Problem bestehe.
Trotzdem seien unter den 22 Abgeschobenen aus Köln allein 11 Kinder unter 16
Jahren gewesen.
Nach Medienberichten hat
Bundesinnenminister Otto Schily nach Gesprächen mit seinem libanesischen
Amtskollegen Elias Murr in Beirut bekannt gegeben, dass rund 10.000 Libanesen
abgeschoben werden sollten. Ein Rücknahmeabkommen solle bis zu einem Gegenbesuch Murrs in Berlin erarbeitet
werden. Zehntausende von Libanesen waren während des Bürgerkrieges von 1975
bis 1990 und während der israelischen Besetzung des Südlibanon bis 2000 geflohen.
Unklar ist, auf welche Personengruppen die Vereinbarung zielt. Schily wies
darauf hin, dass viele Libanesen nach dem Abzug der israelischen Truppen aus
Südlibanon ihren Flüchtlingsstatus verloren hätten. Nach Schilys Äußerung steht
jedenfalls jeder fünfte Libanese in Deutschland zur Abschiebung an.
Im Rahmen der Gespräche zwischen Schily und Murr ging es auch um eine Zusammenarbeit
im Kampf gegen Terrorismus, illegale Einwanderung, das organisierte Verbrechen
und den Drogenschmuggel. Anzunehmen ist, dass das Treffen und sein Ergebnis
auch ein Resultat der Proteste des Bundesinnenministers gegen die Freilassung
des vom Spiegel in seiner Ausgabe Nr. 1/2004 als „König der Schleuser“
bezeichneten Syrers Majed Berki ist. Berki war Anfang Oktober 2003 aufgrund
einer Entscheidung eines Militärrichters aus der libanesischen
Untersuchungshaft entlassen worden. Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt,
Bundesgrenzschutz und zwei Staatsanwaltschaften hatten ihn, so der Spiegel,
gejagt. Nachdem der libanesische Innenminister im April die Festnahme Berkis
vor der Presse gefeiert hatte, schickte Schily Glückwünsche. Durch die
Freilassung Berkis sah Schily sich desavouiert. Die Bundesregierung sei sich
ziemlich sicher, dass Syrien, die wahre Macht im Libanon, Berkis Zellentür
öffnen ließ. Schily fand sich im Spiegel zitiert mit der Äußerung, dass „die partnerschaftliche
Zusammenarbeit zwischen dem Libanon und Deutschland durch diesen Vorfall keinen
Schaden nimmt.“ Das geplante Rückübernahmeabkommen dürfte ein Effekt der
bekräftigten partnerschaftlichen Zusammenarbeit sein. Schily wie Murr dürften
sich im Vorfeld Rückendeckung in Damaskus geholt haben. Der militärische
Geheimdienst Syriens steht laut vom Spiegel zitierten deutschen
Geheimdienstquellen seit langem in Verdacht, Schiffsschleusungen entweder zu
dulden, zu nutzen oder mit zu organisieren. Der französische, der italienische
und der deutsche Botschafter in Damaskus hätten am 19. November 2003 im
syrischen Außenministerium vorgesprochen, mit dem Ziel einer erneuten
Verhaftung Berkis. Eigentlich, so der Spiegel, seien die deutsch-syrischen
Beziehungen so gut wie nie. Geheimdienst- und Polizeidienstdelegationen
pendelten nach dem 11. September ständig zwischen Damaskus und Berlin hin und
her. Mehr am Rande seines Artikels referiert der Spiegel eine BND-Theorie zum
möglichen Interesse des syrischen militärischen Geheimdienstes an der
organisierten Fluchthilfe: „Außerdem sollen sie von den Schleppern Tipps
bekommen, welcher Flüchtling bereit wäre, die syrische Exilgemeinde in Europa
auszuhorchen, mutmaßt der BND.“ Hinter dem Rückübernahmeabkommen dürfte
also auch Damaskus stehen. „Was also ist der Preis für Berki? Oder weiß er so
viel, dass er unbezahlbar ist?“ Möglicherweise ist der Preis jetzt bekannt:
10.000 Abschiebungen, Berki unauffindbar.
Der Innensenator der Hansestadt
Bremen, Thomas Röwekamp, hat nun, dem Hamburger Vorbild folgend, ein härteres
Vorgehen bei der Prüfung gesundheitsbedingter Abschiebungshindernisse
angekündigt. Neuerdings entscheidet die Innenbehörde, welche Ärzte
Flüchtlinge medizinisch begutachten dürfen und welche nicht. Bisher lag die
Zuständigkeit beim Bremer Gesundheitsamt. Das reagierte verwundert. Der
Sprecher des Innensenators hingegen verlautbarte, man habe lediglich eine von
mehreren Alternativen gewählt, um ein ärztliches Gutachten prüfen zu lassen.
Bereits im September 2003 hatte Röwekamp die Begutachtungen durch den
Sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt als ärgerliches Abschiebungshindernis
bezeichnet und Gespräche mit „betroffenen Stellen“ angekündigt. Der „Ratschlag
Bremer Asylpolitik“ bezeichnet den Vorstoß in einer Presseerklärung
vom 29. Januar 2004 als weiteren Schritt, einer Gruppe von Menschen,
die bereits zu den Bedrängtesten unserer Gesellschaft gehört, den letzten,
ihnen medizinisch und ethisch zustehenden Schutz zu nehmen.
Ein fragwürdiges Urteil des
VG Kassel referiert der Einzelentscheiderbrief
des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge vom November 2003 unter der Überschrift „PTBS: § 53 VI AuslG ungeeignet?“. Mit Urteil
vom 9. September 2003 (AZ.: 6 E 166/02.A) hat das VG Kassel die Klage eines
PTBS-kranken Türken abgelehnt. In einer Vielzahl von Verfahren wird das
Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) vorgetragen, die in
der Türkei nicht hinreichend behandelt werden könne. Von der fehlenden
Behandlungsmöglichkeit sei damit eine ganze Personengruppe betroffen. Ein
individuelles Abschiebungshindernis könne ohne politische Leitentscheidung nach
§ 54 AuslG wegen der Sperrwirkung von § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG nicht gewährt
werden. Es sei nicht davon auszugehen, dass der Betroffene durch die Rückkehr
dem sicheren Tod oder vergleichbaren schweren Verletzungen ausgeliefert würden.
Die in einer ärztlichen Stellungnahme des Behandlungszentrums für Folteropfer
diagnostizierte Suizidalität könne im Rahmen einer psychiatrischen
Akutbehandlung in der Türkei behandelt werden. Eine Gesprächstherapie in
Deutschland könne der Betroffene aufgrund seiner mangelnden deutschen
Sprachkenntnisse und des Fehlens muttersprachlicher Therapeuten, die wohl auch
nicht zu bezahlen seien, kaum finden. Eine langfristig angelegte Psychotherapie
werde aufgrund der Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht zu
finanzieren sein, da dieses nur die Behandlung akuter Erkrankungen und
Schmerzzustände vorsehe. Nach den ärztlichen Stellungnahmen sei für die
Genesung ein gesichertes Aufenthaltsrecht bedeutsam. Dieses aber könne der
Kranke auch mit der gesetzlich vorgesehenen Dreimonatsduldung über § 53 Abs. 6
Satz 1 AuslG nicht erlangen. Selbst mit der Zuerkennung eines
Abschiebungshindernisses seien damit die Voraussetzungen für eine erfolgreiche
Therapie nicht zu schaffen. Falls Therapiemöglichkeiten in der Türkei nicht
vorhanden seien, ergebe sich daraus gegenüber der geschilderten Konstellation
keine günstigere Situation.
Dass posttraumatische Belastungsstörungen in Deutschland angeblich nicht
behandelbar seien, findet sich in zumeist verkürzter Interpretation ärztlicher
Stellungnahmen in verschiedenen Urteilen der letzten Jahre. Auffällig an
der Entscheidung des VG Kassel ist der aufwändige Versuch, die Problematik im
Rahmen eines tiefgestaffelten Argumentationssystems zu erledigen, demzufolge
kein PTBS-Opfer in Deutschland mehr Abschiebungsschutz erhalten würde. Tenor:
Wer in Deutschland mit einer 3-Monats-Duldung in der Tasche nicht gesund werden
kann, der lebt auch im Zielland der Abschiebung nicht schlechter. Sinnvolle
Langzeittherapien sind – eine höchst fragwürdige Interpretation des Gerichts –
leistungsrechtlich ausgeschlossen. Und da es so viele gibt, die sich auf ein
Trauma als Abschiebungshindernis berufen, möge sich doch die
Innenministerkonferenz im Rahmen einer politischen Leitentscheidung mit dem
Ganzen befassen.
Das Offenburger Tageblatt vom
19. Dezember 2003 berichtet über die Klage eines Asylbewerbers gegen die
Stadt Offenburg. Seit sieben Jahren ist er gezwungen, mit seiner Familie
auf engstem Raum in einer Unterkunft für Asylsuchende zu leben. Seit drei
Jahren versuche er vergebens, mit Attesten zu ständig wiederkehrenden
Hautinfektionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung eine anderweitige
Unterbringung zu erreichen. Für Stadtoberrechtsrat Reiner Zind ist der
Gesundheitszustand des Klägers noch nicht schwerwiegend genug, um von der
Regelunterbringung abzuweichen, der Kreisamtsrat Hans-Peter Rothardt formuliert
noch härter: „Kein Auszug, es sei denn, es liegen Krankheiten vor, wie
schwere Diabetes mit Insulinpumpe oder Krebs“. Wer ausziehen darf, befindet
sich schon in Grabesnähe. Rothardt: „Die meisten, die aus diesen Gründen
eine Genehmigung erhalten hatten, sind kurze Zeit später auch gestorben.“ Was
in Bayern seit einiger Zeit umgesetzt wird, ein „Lebenslang im Lager“ findet
offenbar auch in Teilen Baden-Württembergs statt.
amnesty international hat am 14. Januar 2004 einen Bericht „Erneut im Focus – Vorwürfe über polizeiliche
Misshandlung und den Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt in Deutschland“
veröffentlicht. Die fraglichen Übergriffe hätten sich, so ai, gewöhnlich bei
der Festnahme der mutmaßlichen Opfer oder in Polizeihaft zugetragen. Es gebe
jedoch auch Berichte über die Anwendung übermäßiger Gewalt gegenüber
ausländischen Staatsbürgern, die aus Deutschland abgeschoben werden sollten. ai
konstatiert eine relativ geringe Zahl dokumentierter Misshandlungsvorwürfe.
Anlass zu Kritik gebe allerdings die Tatsache, „dass Misshandlungsopfer
vielfach erst einen mühseligen und langwierigen Kampf haben ausfechten müssen,
bevor die von ihnen beschuldigten Polizisten endlich vor Gericht gebracht
wurden. Bis zur Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaften verstrich häufig
eine unverhältnismäßig lange Zeitspanne von mehreren Monaten oder sogar Jahren.
Manchmal konnten Misshandlungsopfer erst im Widerspruchsverfahren erwirken,
dass vorherige Entscheidungen der Staatsanwaltschaften über die Einstellungen
strafrechtlicher Ermittlungen aufgehoben wurden und gegen die beschuldigten
Polizisten doch noch Anklage ergangen ist. Zwischen Anklageerhebung und Prozess
vergingen anschließend nicht selten viele weitere Monate.“ (...) Dass der
Misshandlung schuldig gesprochene Polizisten bisweilen Strafen erhielten, die
in keinem Verhältnis zur Schwere der Tat standen, ist für amnesty international
gleichfalls ein fragwürdiger Umstand. So wurden Polizeibeamte, unter deren
Übergriffen Menschen schwere Verletzungen davon getragen haben, manchmal zu
eher symbolisch anmutenden Strafen verurteilt, wie beispielsweise Bewährungs-
oder Geldstrafen. Einen weiteren Missstand sieht ai darin, „dass die Staatsanwaltschaften
Beschwerden über polizeiliche Misshandlungen oftmals gar nicht an die Gerichte
weiterleiteten“. In der Praxis schienen Staatsanwaltschaften „nur all zu oft
geneigt, der polizeilichen Version Glauben zu schenken, dass der
Beschwerdeführer sich seine Verletzungen zugezogen habe, als er sich seiner
Festnahme zu widersetzen versuchte.“ amnesty international macht in seinem
Bericht eine Reihe von konstruktiven Vorschlägen, wie die statistische
Erfassung von Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten, die Einführung
unabhängiger Überwachungsmechanismen und Schutzmaßnahmen gegen Misshandlungen
bei Abschiebungen. Die Kritik der Berufsorganisationen der Polizei war
eindeutig: Das Problem wird weiterhin verleugnet. Bei amnesty international
finden sich noch weitere
Informationen zu dem Bericht.
Die Beauftragte der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat ihren Migrationsbericht 2003 vorgelegt. Er enthält eine Vielzahl von Daten und Fakten zur
Migration von und nach Deutschland.
Heiratet jemand mit einem
Aufenthaltsrecht in Deutschland eine Person ohne eigenes ausreichendes
Aufenthaltsrecht und beantragt der Ehepartner aufgrund der Heirat eine
Aufenthaltsgenehmigung, ergeben sich oftmals eine Vielzahl von Problemen. Eines
davon ist der behördliche Verdacht, die Ehegatten führten lediglich eine
sogenannte Scheinehe. Unter der Überschrift „Verdacht
der Scheinehe!? – Aufenthalt in Deutschland durch Eheschließung“ setzt
sich Rechtsanwalt Christian Wächtler (München) mit der Gesamtproblematik
auseinander. Der Artikel ist zuerst erschienen im Infodienst des Bayerischen
Flüchtlingsrates vom Dezember 2003.
Die chinesische
Nachrichtenagentur Xinhua hat am 15. Dezember 2003 mitgeteilt, dass verschiedene
ostturkistanische Exilorganisationen, so der „Weltkongress der uighurischen
Jugend“ und das „ostturkistanische Informationszentrums“ sowie namentlich
benannte, im westlichen Ausland lebende uighurische Personen zu
„Terroristen“ erklärt worden sind. Betroffen sind auch die in München
residierenden Organisationen „Weltkongreß der uighurischen Jugend“ und das
„Ostturkistan-Informationszentrum“. Nach Angaben der chinesischen Regierung
sollen die insgesamt vier genannten Organisationen mit gewalttätigen Methoden
das Ziel eines unabhängigen islamischen Staates Ostturkistan zu erreichen
versuchen. Den Organisationen wird vorgeworfen, Trainingslager in
Tschetschenien und Afghanistan zu unterhalten und zum Teil Mittel von al Qaida
erhalten zu haben. Die chinesische Regierung erwartet Unterstützung von der
internationalen Gemeinschaft und strebt Organisationsverbote und die
Auslieferung der Führungspersonen an. Sprecher der beiden in Deutschland
ansässigen Organisationen bestreiten die Vorwürfe und weisen darauf hin, dass
sie sich im Rahmen deutscher Gesetzgebung bewegten und vom Verfassungsschutz
nicht beobachtet würden. Bereits im August hatten chinesische Bestrebungen
erreicht, dass die uighurische separatistische Bewegung „Islamische Bewegung
Ostturkestan“ von den USA und später von den UN als terroristische Organisation
eingestuft wurde. Amnesty international hat das chinesische Vorgehen gegen
die uighurischen Organisationen und Einzelpersonen in einer Presseerklärung
vom 19. Dezember 2003 als einen neuerlichen Versuch bezeichnet, die Stimmen
uighurischer Aktivisten im Ausland zum Schweigen zu bringen, indem man ihre
politischen Aktivitäten als „Terrorismus“ brandmarke. Chinesische Behörden
machten weiterhin keine oder nur geringe Unterscheidung zwischen gewaltsamer
Opposition und dem friedlichen Versuch, Menschenrechte auszuüben. China
bezeichne jede Art des Eintretens für größere Autonomie oder Unabhängigkeit als
ethnischen Separatismus, ein Verbrechen gegen die Staatssicherheit nach
chinesischer Gesetzgebung. Mehrere hundert Uighuren seien seit Mitte der 90er
Jahre nach einer Anklage wegen einer Verwicklung in solche Aktivitäten nach
unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert und gefoltert worden. Der Ruf nach
internationaler Kooperation zu Lasten uighurischer Dissidenten ordne sich in
Chinas Versuche der vergangenen Jahre ein, auf Nachbarländer Druck auszuüben,
um Auslieferungen der Betroffenen zu erreichen. Mehrere Uighuren sind u.a. aus
Nepal und Pakistan abgeschoben worden, einige unter ihnen anerkannte
Flüchtlinge. Anfang Dezember 2003 hatte amnesty international eine urgent
action veröffentlicht, nachdem bekannt geworden war, dass us-amerikanische und
chinesische Behörden Geheimverhandlungen über die Zwangsrückkehr von Uighuren
geführt hatten, die zur Zeit auf dem US-Stützpunkt in Guantamo-Bay festgehalten
werden. Die Betroffenen sollen angeblich in Afghanistan in 2001 festgenommen
worden sein. Amnesty international bezweifelt nicht, dass einige uighurische
Gruppen oder Personen für Gewaltakte verantwortlich sein könnten, tritt aber
dennoch dafür ein, dass auch im Rahmen von Auslieferungsverfahren wegen des
Risikos von Folter und Hinrichtung keine Uighuren nach China abgeschoben
werden.
BBC-News vom 16. Dezember 2003 interpretiert die chinesischen Bemühungen im
Rahmen der veränderten Politik nach dem 11. September 2001. Bis dahin habe
man Separatisten als psychisch Kranke dargestellt. Nach dem 11. September 2001
habe China zugleich seinen Druck gegen die Uighuren erhöht und begonnen, Hilfe
im Ausland einzuklagen. Was vorher ein geheimes und delikates inneres Problem
Chinas gewesen sei, werde jetzt als integraler Teil eines Krieges gegen den
globalen Terrorismus dargestellt. Während ExpertInnen eine Verbindung zwischen
uighurischen Gruppen und Al Qaida für wenig wahrscheinlich halten, zitiert
BBC-News einen Experten der Asia Pacific Foundation, der davon ausgeht, dass zumindest
das Eastern Turkistan Islamic Movement (ETM) und die Eastern Turkestan
Liberation Organisation (ETLO) enge Verbindungen mit den terroristischen
Gruppen der Region haben.
Der in Deutschland lebende Dolquun Isa, früherer Präsident des
Weltkongresses der uighurischen Jugend hat mit einer Erklärung
in eigener Sache auf die gegen ihn von chinesischer Seite erhobenen Vorwürfe
reagiert.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat in einer Presseerklärung
vom 19. Dezember 2003 auf den chinesischen Vorstoß reagiert. Die
Bundesregierung könne nicht zulassen, dass China seine umstrittene
Anti-Terror-Kriegsführung auf Deutschland ausdehne. Bereits am 17. Dezember
2003 hatte die gfbv in einer weiteren Presseerklärung die türkische Regierung
kritisiert. Uighuren aus aller Welt hatten keine Einreisevisa für die Teilnahme
an der Gedenkfeier für den verstorbenen uighurischen Exilpolitiker Isa Yusuf
Alptekin erhalten. Offenbar standen die Namen auf Listen, die von der
chinesischen Botschaft in Ankara verbreitet wurden.
Die Unruhe unter den in Deutschland lebenden uighurischen Flüchtlingen ist
verständlich, unterhält doch das chinesischen Ministerium für öffentliche
Sicherheit, das für die Vorwürfe gegen uighurische Organisationen
verantwortlich zeichnet, inzwischen enge Kontakte zu deutschen Behörden. So
hat das Bundesministerium des Innern im Jahr 2002 in China Gespräche mit der
Abteilung für die Verwaltung der Aus- und Einreise im Ministerium für
öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China geführt. Diese Gespräche dienten
der Organisation und der Vorbereitung der im Jahr 2003 erfolgten umstrittenen
Anhörungen chinesischer Staatsangehöriger durch chinesische Experten in
Deutschland. Als Ländervertreter nahm der Leiter der Trierer Clearingstelle für
Passbeschaffung und Flugabschiebungen, Martini-Emden, teil. Für die
chinesischen ExpertInnen wurden offenbar problemlos Einreisevisa erteilt. Im
Herbst 2003 hielten sich eine hochrangige 12-köpfige Delegation des chinesischen
Ministeriums für öffentliche Sicherheit und der Leiter der chinesischen
Grenzpolizei in Deutschland auf. Eine Intensivierung der Zusammenarbeit
zwischen den Grenzpolizeien der Volksrepublik China und der Bundesrepublik
Deutschland ist angestrebt, der Austausch von Polizeibeamten beider Länder als
Dokumentenberater oder Verbindungsbeamte angedacht (vgl. Infoservice Nummer 85).
Weitere Informationen zur Situation der Uighuren
finden sich auf folgenden Web-Seiten:
East Turkestan
Information Center
Uyghur
American Assocation
Uyghur Human Rights Coalition
Nach einer Meldung des
IMK-Menschenrechtsinformationsdienstes Nr. 210-211 vom 15. Januar 2004 hat der
türkische Justizminister Cemil Cicek
bei der Beantwortung einer Anfrage im Parlament angegeben, dass die Türkei
in 392 Verfahren, die bislang wegen des Vorwurfes der Folter vor den Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof gebracht wurden, 4,3 Millionen Euro an Entschädigungen
zahlen muss. Weitere 149 Klagen in Straßburg seien derzeit noch anhängig.
Erst kürzlich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei
wegen der mutwilligen Zerstörung kurdischer Häuser in der Provinz Diyarbakir im
Jahr 1993 verurteilt. Das Gericht gab fünf Klägern recht, die geltend machten,
dass die Türkei gegen Artikel 3 (Verbot unmenschlicher Behandlung) und 8 (Recht
auf Eigentum) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe.
Türkische Behörden seien den Vorwürfen erst nachgegangen, nachdem die Klage in
Straßburg bekannt geworden sei. Den fünf Klägern steht eine Entschädigung von
mehr als 210.000 Euro zu.
Der Vorsitzende der
Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV), Yavuz Önen, hat in einer Botschaft
der Annahme der EU widersprochen, dass unter der aktuellen Regierung wichtige
Schritte in Richtung einer Demokratisierung umgesetzt worden seien und in seiner Bilanz für das Jahr 2003 eine
Vielzahl von Problemen aufgezählt (Quelle:
IMK-Menschenrechtsinformationsdienst Nr. 210-211).
Der IHD Diyarbakir hat
seinen Jahresbericht 2003 über Menschenrechtsverletzungen im Osten und
Südosten der Türkei veröffentlicht und eine starke Zunahme von
Menschenrechtsverletzungen in der Region dargestellt, darunter eine Vielzahl
von Fällen, in denen der Vorwurf von Folter und Misshandlung durch
Sicherheitskräfte und Gendarmeriepersonal im Raum steht (Quelle:
IMK-Menschenrechtsinformationsdienst Nr. 210-211).
„Kriegsdienstverweigerer
aus der Türkei brauchen Asyl!“ Unter dieser Überschrift bittet die
Initiative der kurdisch-türkischen KriegsgegnerInnen in Deutschland um
Unterstützung für ihre Forderung nach Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung
als Asylgrund. Gefordert wird von den deutschen Behörden, insbesondere vom
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, eine Veränderung der
Nichtanerkennungspraxis.
Anlässlich der Türkeireise
von Bundesaußenminister Fischer hat Mehmet Sahin, Geschäftsführer des
Dialog-Kreises „Türkei – die Zeit ist reif für eine politische Lösung“
kritisiert, dass man in Europa noch bis vor einigen Jahren offen von der
ungelösten Kurdenfrage gesprochen und eine Lösung des Konflikts gefordert habe.
Heute sei von einer europäischen Initiative keine Rede mehr. Nach der einseitigen Einstellung des bewaffneten
Kampfes durch die PKK lasse man „quasi die Kurdenakte im Regal verstauben.“
Faktisch gebe es eine Zweiteilung der Türkei. Während sich der Westen der
Türkei seit Jahrzehnten in vieler Hinsicht Europa annähere, so Sahin in einem
Interview mit der Jungen Welt vom 22. Januar 2004, habe man in Kurdistan eine
Politik der verbrannten Erde betrieben. Immer noch hätten über 10 Millionen
Menschen, überwiegend Kurden, nicht einmal einen Dollar pro Tag zur Verfügung.
Mit Blick auf die Menschenrechte, aber auch die ökonomischen Rahmenbedingungen,
gebe es weiterhin erhebliche Defizite hinsichtlich der von der EU formulierten
Beitrittskriterien. Mehmet Sahin hat seine Thesen zum EU-Beitritt bei
einer Veranstaltung in Frankfurt am Main am 19. Januar 2004 vorgetragen. Die Überschrift:
„Die EU-Kandidatin Türkei und die Kurden im Jahre 2004“
.
Zur Höflichkeit ermahnt der
niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander mit einem Höflichkeitserlass. „Es entspricht doch einfach angemessenen
Umgangsformen, dass sich ein Vertreter einer Landesbehörde vorher anmeldet,
wenn auf einem Grundstück Bestandserfassungen und Biotopkartierungen
vorgenommen werden. Darum geht es im Höflichkeitserlass. Sind Sie wirklich der
Überzeugung, dass wir uns diesen Umgang mit Menschen nicht leisten können?“
Zeitgemäße Umgangsformen sieht Sanders Kollege, der niedersächsische Innenminister
Schünemann anders. Er will eine Vorschrift aus dem Jahr 1995 aufheben, in der
den Ausländerbehörden detailliert das Verfahren bei der Einleitung von
Abschiebungen vorgeschrieben wird. „Die dort festgelegte Informationspflicht
der Ausländerbehörden an die Betroffenen über ihre bevorstehende Abschiebung
ist nicht mehr zeitgemäß, denn die Praxis hat gezeigt, dass eine Vielzahl der
Betroffenen diese Information benutzt, kurz vor dem Abschiebungstermin unterzutauchen,“
so der Minister.
dpa zitiert Bundesinnenminister
Otto Schily bei einer Tagung des Deutschen Beamtenbundes in Bad
Kissingen: „In meinem Ministerium darf jeder das tun, was ich will.“
Diese keineswegs selbstironische Darstellung des Innenministers gilt auch für
nachgeordnete Bundesämter, die ebenfalls das tun dürfen, was Schily will. Da
Schily seiner Maxime gerade am Beispiel des Bundeskriminalamtes Geltung zu
schaffen versuchte, blieb der historische Tiefstand bei den Asylbewerberzahlen
diesmal in den Medien eine Marginalie.
Meldungen aus dem
europäischen Ausland
Anlässlich des Treffens der
EU-Innen- und Justizminister am 22./23. Januar haben die 78
Mitgliedsorganisationen des Europäischen Flüchtlingsrats die rot/grüne
Bundesregierung eindringlich aufgefordert, ihren Versuch aufzugeben, die
deutsche Drittstaatenregelung im europäisch harmonisierten Asylrecht zu
verankern. Die Übernahme der
deutschen Regelung würde eine umfassende „Asylverweigerung“ in einer
erweiterten Europäischen Union bedeuten. In einer Presseerklärung
vom 21. Januar 2004 kritisiert Karl Kopp, Europareferent von PRO
ASYL, die Tatsache, dass die rot/grüne Koalition diese Entwicklung
maßgeblich forciert und gestaltet habe.
UN-Flüchtlingskommissar Ruud
Lubbers hat in einer Rede vor dem EU-Ministerrat für Justiz- und Inneres davor
gewarnt, dass die bevorstehende Erweiterung der EU die Asylsysteme in einigen
der neuen Mitgliedsstaaten überfordern könne. In einer Presseerklärung vom 22. Januar 2004
wird auch kritisch darauf hingewiesen, dass der derzeitige Entwurf einer
EU-Verfahrensrichtlinie allein 23 Kategorien von Fällen vorsieht, in denen
Asylsuchende abgeschoben werden können, bevor ihre Asylentscheidung rechtlich
überprüft wurde. Ein siebenseitiges
Papier mit den Vorschlägen der UN-Flüchtlingsorganisation wurde den Regierungen kurz vor dem Treffen in Dublin
übermittelt.
PRO
ASYL hat mit einer Presseerklärung am 23. Januar 2004
zu Lubbers Warnungen und Vorschlägen Stellung genommen. Während PRO ASYL Lubbers kritische Diagnose zum
Zustand des Asylsystems in Europa teilt, werden viele seiner Vorschläge für ein
verändertes Asylsystem kritisch bewertet. Auch Lubbers Vorschläge liefen darauf
hinaus, die schutzunwilligen und zahlenmäßig immer weniger belasteten
EU-Staaten auf Kosten Dritter weiter zu entlasten.
Eines der Konferenzergebnisse ist die Einrichtung eines mit 30 Millionen Euro
ausgestatteten EU-Fonds für gemeinsame Rückführungsmaßnahmen, wobei besonderer
Wert auf den verstärkten Einsatz von Abschiebungscharterflügen gelegt wird. Die
französische Flüchtlingsorganisation cimade hat sich in einem Appell,
den inzwischen viele europäische Organisationen unterschrieben haben, gegen
die demütigende Praxis der Charterflüge gewendet.
Unter der Überschrift „Kalkulierte Katastrophen – in keinem Bereich klappt die
Zusammenarbeit in der EU so gut wie in der Flüchtlingspolitik“ befasst
sich Danièle Weber in der Zeitschrift jungle world Nummer 52 vom 17.12.2003
mit den jüngsten Restriktionen europäischer Asylpolitik.
Schweiz
Die schweizerische Organisation augenauf berichtet in ihrem Bulletin
Nummer 40 vom Dezember 2003 über eine für den 20. August 2003 geplante und
schließlich doch nicht zustande gekommene Abschiebungsaktion der Schweizer
Behörden mit der Fluggesellschaft
Swiss. In Vorbereitung der Aktion habe das Schweizerische Bundesamt für
Flüchtlinge (BFF) am 4. Juni 2003 den Generaldirektor der kongolesischen
Migrationsbehörde (DGM) Pierre Yambuya in der Schweiz empfangen. Mit dieser
„schillernden Figur“, Autor eines Buches unter dem Titel „Ich war der Pilot von
Mobutu“ habe der Vizedirektor des BFF am 5. Juni 2003 ein gemeinsames
Kommuniqué unterzeichnet. Demnach sollte in Zukunft die kongolesische
Grenzpolizei und Migrationsbehörde DGM für die Identifikation und Rückkehr von
papierlosen Staatsangehörigen der DR Kongo zuständig sein. Die kongolesische
Botschaft in der Schweiz, üblicherweise für die Beschaffung von Reisedokumenten
zuständig, blieb aus dem Spiel. Tätig wurde allerdings der Leiter der
sogenannten Abteilung „Vollzugsunterstützung“, der eine Liste der Abzuschiebenden
an die DGM in Kinshasa übermittelte. Eine Delegation der DGM begutachtete die
Abzuschiebenden in der Schweiz. Nachdem der Chef der Abteilung
„Vollzugsunterstützung“ die Ankunft des Abschiebungsfluges in Kinshasa
vorbereitet hatte, wurden die zur Abschiebung vorgesehenen zusammen mit 29
Polizisten auf die vom BFF gecharterte Swiss Maschine gebucht. Weder der Leiter
der Abteilung „Vollzugsunterstützung“ noch die Begleitpolizisten hatten von der
Botschaft ausgestellte Visa. Offenbar war es ein entscheidender, den Flug
schließlich verhindernder Fehler, dass die Schweizer Behörden versucht hatten,
sich lediglich auf die DGM zu verlassen. Drei Minister der kongolesischen
Übergangsregierung ließen die Kooperation von BFF und DGM schließlich
scheitern. Nach Ansicht von augenauf wirft der Vorgang Fragen auf: „Weshalb
dürfen Vertreter der kongolesischen Migrationsbehörde in Schweizer Gefängnissen
umherspazieren? Wie können die Vollzugsunterstützer garantieren, dass die von
der DGM ausgewählten Flüchtlinge im Kongo nicht gefährdet sind? Seit wann
werden abgewiesene Flüchtlinge den Behörden des Fluchtlandes und ihren
Geheimdiensten auf dem Servierteller präsentiert? Was sagt
Außenministerin Micheline Calmy-Rey zum Versuch des BFF, direkte Kontakte zu
kongolesischen Polizeibehörden aufzubauen, deren Ruf alles andere als glänzend
ist?!“ Als Konsequenz dieses und früherer Vorfälle bei Abschiebungen
fordert augenauf die Abschaffung der BFF-Abteilung „Vollzugsunterstützung“. Im
Bulletin Nummer 40 werden bisherige Fälle juristisch
fragwürdigen Vorgehens bei Abschiebungsversuchen aufgezählt.
Am 3. Juli 2003 stürmte eine
Sondereinheit der Polizei des Kantons Glarus zwei Durchgangszentren und zwei
Wohnungen von Asylsuchenden. Die Bewohner wurden an Händen und Füßen gefesselt,
ihnen wurden Säcke über den Kopf gestülpt, teilweise wurden sie nackt
fotografiert. Kaum bekleidet und an Händen und Füßen gefesselt und mit dem Sack
über dem Kopf wurden sie 6 Stunden festgehalten. Einigen Flüchtlingen wurde mit
einem Klebeband der Mund zugeklebt,
damit sie nicht sprechen konnten. So stellt die schweizerische Organisation
augenauf ebenfalls im Bulletin Nummer 40 die Vorgänge
dar, die zu einem Ermittlungsverfahren geführt haben. Inzwischen hat ein
außerordentlicher Ermittlungsrichter die Vorgänge überprüft, die
Ungesetzlichkeit des polizeilichen Vorgehens festgestellt, jedoch das
Strafverfahren eingestellt. Die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des
Amtsmissbrauchs und der Freiheitsberaubung seien erfüllt, die
Hausdurchsuchungen hätten auch keine nennenswerten Ergebnisse ergeben. In
Anbetracht der Tatsache, dass den Betroffenen die Augen verdeckt waren und das
Verkleben des Mundes zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen bis hin zum
Tode hätte führen können, müsse die Maßnahme nicht nur als unverhältnismäßig,
sondern als unzulässig bezeichnet werden. Grund für dennoch erfolgte
Einstellung der Verfahren: Die Polizeibeamten hätten nicht vorsätzlich oder mit
bedingtem Vorsatz gehandelt.
Mangelnde Schulung, mangelnde Routine, zu wenig klare Dienstanweisungen führen
offenbar zur Entlastung der verantwortlichen Beamten, so augenauf. Die Kenntnis
einschlägiger Gesetze gehöre wohl nicht zu den Pflichten schweizerischer
Beamter. Augenauf spricht von einer Geheimjustiz in der Schweiz, da viele
Akten, auf denen die Entscheidung des Untersuchungsrichters basiere, nicht
zugänglich sind. Polizeiinterne Unterlagen wie Dienstbefehle und
Ausbildungsunterlagen würden nicht herausgegeben, so dass der Anwalt der
Betroffenen keine Möglichkeit habe zu prüfen, ob die angewendeten Maßnahmen
internen Vorschriften überhaupt entsprechen.
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