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Infoservice Nr. 84 - November 2003
 

* Obwohl Deutschland auf EU-Ebene mit Schweden maßgeblich die „Britischen Asylvorschläge“ ablehnte und auch in den Verhandlungen zur Asylverfahrensrichtlinie in der Ausgestaltung einer künftigen EU-Drittstaatenregelung teilweise im Widerspruch zu Großbritannien steht, liefert der deutsche Verhandlungsansatz eine Steilvorlage, um die britischen Ansätze doch noch durch die Hintertür zu realisieren. Die PRO ASYL vorliegenden aktuellen Dokumente aus den Ratsverhandlungen zu Asylverfahren sehen bei der Anwendung des Konzepts „Sicherer Drittstaat“ sogar eine weit über die bundesdeutsche Drittstaatenregelung hinausgehende Konzeption vor: Ein Asylsuchender kann in ein beliebiges Drittland zurückgewiesen werden, ohne dass er es jemals betreten hat. Selbst Staaten, die die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention nicht ratifiziert haben, dürfen als „sicher“ qualifiziert werden. Auf massiven Druck der Bundesrepublik soll die deutsche Praxis - die restriktivste in Europa - als Kann-Bestimmung abgebildet werden. Beliebige Kriterien, gepaart mit dem Vorschlag Deutschlands, ohne Einzelfallprüfung die Zurückweisung bzw. Zurückschiebung durch die Grenzbehörden zu exekutieren, ermöglichen es, zentrale Ziele der britischen Initiative auf EU-Ebene doch noch zu realisieren: Der „Flüchtlingsschutz“ wird weitgehend in Transit- und Herkunftsregionen ausgelagert.

Worin unterscheiden sich aktuell die deutsche und die britische Position bei den Verhandlungen über die EU-Asylverfahrensrichtlinie ? Deutschland setzt bei der Konzeption „sicherer Drittstaaten“ immer noch einen vorherigen Gebietskontakt des Asylsuchenden voraus und weigert sich bis jetzt, Teilstaaten zu „sicheren Drittstaaten“ zu deklarieren.
Bei den Kriterien zur Bestimmung der „sicheren Drittstaaten“ bewegt sich Innenminister Schily immer mehr auf die britische Position zu. Im Vorfeld des EU- Innenministertreffens am 6.11.2003 legte das Bundesinnenministerium einen Vorschlag (ASILE 58/Artikel 35a) vor, in dem explizit selbst die im Grundgesetz normierten Kriterien aufgeweicht werden: Das Bundesinnenministerium fordert lediglich, dass der „sichere Drittstaat“ die Genfer Flüchtlingskonvention oder die in dem dazugehörigen Protokoll enthaltenen Bestimmungen über den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung einhält.
Bezogen auf die Europäische Menschenrechtskonvention gilt im wesentlichen das gleiche. Vorausgesetzt wird - im Gegensatz zum Grundgesetzartikel 16 a - nicht mehr die Unterzeichnung, die Ratifizierung und Sicherstellung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Sichergestellt ist die Anwendung der GFK und EMRK nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nur durch den Beitritt zu den beiden Konventionen.

Die absichtlich unpräzise Formulierung aus dem Bundesinnenministerium soll die Möglichkeit eröffnen, Schutzsuchende beispielsweise auch in nichteuropäische Staaten ohne Einzelfallprüfung zurückzuweisen, obwohl dort die Standards des internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsschutzes nicht gewährleistet sind. Ein solche Politik liefe auf die Abschaffung des individuellen Asylrechts in Europa hinaus und wäre das Modell für eine weltweite Erosion des Flüchtlingsschutzes.

Mit dem Beitritt der zehn neuen Staaten im Mai 2004 wird die derzeitige deutsche Konzeption „sichere Drittstaaten“ obsolet. Mit Ausnahme der Schweiz werden alle „sicheren Drittstaaten“ an EU-Zuständigkeitsregelungen ( Dublin I bzw. Dublin II) partizipieren. Auf absehbare Zeit wird aber auch die Schweiz an diesen teilhaben. Da die EU-Asylverfahrensrichtlinie erst nach dem Erweiterungsprozess in Kraft treten wird, lässt sich das bundesdeutsche Vorgehen auf EU-Ebene rational nur so interpretieren, dass Deutschland seinen restriktiven Standard - die Unmöglichkeit, die Sicherheit im Drittstaat im Einzelfall zu widerlegen - europaweit exportieren und perspektivisch vor allem die bestehende bundesdeutsche Liste „Sicherer Drittstaaten“ drastisch erweitern will. Nimmt man den Versuch Schilys hinzu, selbst die Kriterien für sichere Drittstaaten aufzuweichen, ist der deutsche Beitrag zur Abschaffung des Asylrechts komplett. Ob man dies dann als „britische“ oder „deutsche Asylinitiative“ bezeichnet, bleibt für den demontierten europäischen Flüchtschutz gleichgültig.

PRO ASYL und amnesty international warnten bereits in einer gemeinsamen Pressekonferenz am 30.September vor diesem Angriff auf den Flüchtlingsschutz in Europa. Aus der Sicht von PRO ASYL schreibt der Ratsentwurf zu gemeinsamen Asylverfahren nicht nur den kleinsten gemeinsamen Nenner fest, sondern unterschreitet diesen noch weit. Er harmonisiert nichts, lässt völkerrechtliche Standards außer Acht und dokumentiert in erster Linie den gemeinsamen Unwillen, Flüchtlinge in der Europäischen Union aufzunehmen. Wer immer noch ein Europäisches Asylrecht will, das seinen Namen verdient, muss dafür sorgen, dass dieser EU-Entwurf im Reißwolf verschwindet. ECRE weist in einer Presseerklärung vom gleichen Tag ebenfalls den Ratsentwurf in Gänze zurück. ECRE hat aus diesem Grund die Lobbyarbeit in Detailfragen eingestellt. Falls der Ratsentwurf nicht grundlegend überarbeitet wird, erwägt ECRE, die Europäische Kommission aufzufordern, den Vorschlag zur Asylverfahrensrichtlinie zurückzuziehen.

* Unzufrieden mit neuen EU-Regelungen zur Familienzusammenführung zeigt sich UNHCR in einer Presseerklärung vom 23. September 2003. UNHCR erklärte, die Standards der Harmonisierung seien in diesem Bereich während des langen Verhandlungszeitraums herabgesetzt worden. Bestimmte Kategorien von Flüchtlingen würden diskriminiert. UNHCR kritisiert u.a., dass Familienzusammenführungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, inneren Sicherheit und Gesundheit verweigert werden könnten, wobei vor allem der Begriff „öffentliche Ordnung“ sehr vage sei. Die Richtlinie enthalte eine Vorschrift, nach der auch Flüchtlinge nicht automatisch berechtigt sind, mit ihren Ehegatten vereinigt zu werden, wenn diese nicht über 21 Jahre alt sind. Damit könne es zur Trennung bereits jahrelang verheirateter Ehepaare kommen, die möglicherweise auch gemeinsame Kinder hätten. Enttäuscht zeigt sich UNHCR darüber, dass die Richtlinie keine Rechte für Menschen vorsieht, denen subsidiärer Schutz wegen menschenrechtlicher Abschiebungshindernisse gewährt worden ist.

* Zahlreiche europäische NGOs forderten das Europäische Parlament dazu auf, das Inkrafttreten der Richtlinie zur Familienzusammenführung zu verhindern, indem es den Europäischen Gerichtshof anruft, um die Nichtigerklärung dieser Richtlinie einzuklagen, weil sie gegen die Grundsätze des EU-Vertrags verstoße. Schon im April 2003 hatte das EU-Parlament heftige Kritik an dem Richtlinienvorschlag geäußert und die Kommission aufgefordert, ihn zurückzuziehen. (Quelle: Europäische Koordination für das Recht von Migranten auf Schutz der Familie, 7.10.03)

* Bei der Behandlung des Zuwanderungsgesetzes im Vermittlungsausschuss ist einer der Streitpunkte die Anerkennung nichtstaatlicher sowie geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgründe. Zur drohenden Gefahr der Genitalverstümmelung als einer weit verbreiteten und brutalen Variante geschlechtsspezifischer Verfolgung liegen mehrere aktuelle Verwaltungsgerichtsurteile vor. Die Mädchen und Frauen drohende Gefahr der Beschneidung ist asylrechtlich erheblich. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin am 3. September 2003 (AZ.: VG 1 X 23.03) und verpflichtete das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, die Klägerin, ein 6-jähriges Mädchen aus Guinea,  nach Artikel 16 a des Grundgesetzes als Asylberechtigte anzuerkennen. Zwar gehe die Gefahr nicht unmittelbar vom Staat aus, der unter dem Eindruck internationaler Konventionen zumindest Maßnahmen ergriffen habe, um die Praxis zu verhindern, es gebe bislang jedoch weder einen entsprechenden Straftatbestand im guineischen Strafgesetzbuch noch eingeleitete Strafverfahren. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte zu der Frage, ob weibliche Genitalverstümmelung die Gewährung politischen Asyls rechtfertigt, bislang keine Entscheidung getroffen. Obergerichtliche Entscheidungen zu dieser Frage sind bisher nicht bekannt geworden, so eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. September 2003.

Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Urteil vom 12 August 2003 (AZ.: 2K1140/02.A) die einer Nigerianerin drohende Genitalverstümmelung als politische Verfolgung qualifiziert und dabei darauf hingewiesen, dass der nigerianische Staat über eine Missbilligung der Zwangsbescheidung bislang nicht hinaus gekommen ist und ein eigenständiger Straftatbestand sich erst im Gesetzgebungsverfahren befindet. Wo nigerianische Bundesstaaten die Genitalverstümmelung in einem eigenen Straftatbestand geregelt haben, sei es bislang nicht zu Strafverfahren gekommen. Dass ein großer Teil der nigerianischen weiblichen Bevölkerung von Genitalverstümmelung betroffen sei, hindere nicht die Annahme einer Verfolgung. Zur Verfolgungsmaßnahme werde diese dadurch, dass sie zwangsweise erfolgt. Als solche knüpfe sie auch nicht an das Geschlecht per se an, sondern richte sich gegen die sich weigernden Mädchen und Frauen, nicht aber gegen diejenigen, die die Beschneidung als Tradition akzeptieren. Der Bewertung der Maßnahme als politische Verfolgung stehe auch nicht entgegen, dass sie die betroffenen Frauen nicht aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen wolle, sondern gerade den Zweck einer Integration in die Gesellschaft als vollwertiges Mitglied verfolge. Die Zwangsbeschneidung sei gerade darauf gerichtet, die sich Weigernden in ihrer politischen Überzeugung zu treffen und sie unter Missachtung ihres Selbstbestimmungsrechtes Traditionen zu unterwerfen und zu verstümmelten Objekten zu machen.

Die seltsame Ansicht, Genitalverstümmelung beinhalte ihrer Natur nach keine Ausgrenzung aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates, sondern sei geradezu integrativ, hatte die 9. Kammer des VG Frankfurt in einem Urteil vom 29. März 1999 vertreten.

Auch die 3. Kammer des VG Frankfurt/Main hält mit ähnlichen Argumenten die weibliche Genitalverstümmelung in Sierra Leone nicht für politische Verfolgung. In einem Urteil vom 10.07.2003 (AZ.:3 E 31074/98.A) heißt es: „Dabei ist die Frage der Ausgrenzung nach den soziokulturellen Vorstellungen in dem betreffenden Staat bzw. in der betreffenden Gemeinschaft zu beurteilen und nicht auf der Grundlage mitteleuropäischer. Aus der Sicht der im Herkunftsland Sierra Leone bestehenden kulturellen Gemeinschaft kann von einer ausgrenzenden  Verfolgung schon deswegen keine Rede sein, weil die von den Klägerinnen (...) befürchtete zwangsweise Beschneidung, die ihre Wurzeln in animistischen Initiationsriten hat, gerade den Zweck verfolgt, das betreffende Mädchen in den Kreis der Frauengemeinschaft als vollwertiges Mitglied aufzunehmen.“ Auch Abschiebungshindernisse im Sinne des § 53 Absatz 6 AuslG billigte das VG den Klägerinnen nicht zu, weil es „keineswegs eine vollständige – im Sinne einer hundertprozentigen – Beschneidung von Mädchen und jungen Frauen in Sierra Leone“ gebe, womit die Angaben, die Beschneidung der Kinder nicht verhindern zu können „für von taktischen Überlegungen geprägt und deshalb nicht für vollständig glaubhaft“ zu sehen seien.

* Am 11. und 12.09.2003 fanden in Berlin Gespräche zwischen Vertretern der UNMIK und einer deutschen Delegation über die Erfahrungen bei der Umsetzung des Memorandum of Understanding vom 31.03.2003 sowie über Abschiebungen in das Kosovo allgemein statt. Auf deutscher Seite nahm u. a. Herr Braun vom Innenministerium NRW teil. Über die Gespräche wurde eine Abgestimmte Niederschrift angefertigt. Diese sowie „ergänzende Hinweise“ des BMI sind Bestandteil des Erlasses des Innenministeriums NRW vom 19.09.2003 Nr. 14.1/VI.2.1-138. Aus der Abgestimmten Niederschrift:
„4. Im Hinblick auf die von der UNMIK geäußerten Fragen bzw. Einwände gegen Rückführungen in einzelnen Fällen wurde wie folgt Einvernehmen erzielt:
a) Gesundheitliche Bedenken:
- in Fällen mit gesundheitlicher Problematik werden die deutschen Behörden zusätzliche stichwortartig zusammengefasste Anmerkungen zu dem spezifischen Problem und den sich daraus ergebenen Konsequenzen übermitteln.
- UNMIK wird ihrerseits eventuelle Nachfragen so rasch wie möglich an die deutsche Seite richten, damit Unklarheiten noch während der 33-tägigen Frist (bei ethnischen Minderheiten) und innerhalb der 7-tägigen Frist vor dem Flugtermin (bei Kosovo-Albanern) geklärt werden können. – Die Nachfragen werden grundsätzlich an den Koordinator im Deutschen Verbindungsbüro in Pristina gerichtet und nur ausnahmsweise, in Fällen großer Eilbedürftigkeit können sie an die für die Koordinierung der Rückführungen zuständigen Zentralstellen in Deutschland gerichtet werden.
- UNMIK wird der deutschen Seite die vorhandenen Informationen über die medizinische Versorgungslage im Kosovo zur Verfügung stellen.
b) Wahrung der Familieneinheit
- Vom Begriff der Familie werden die Eltern (auch Elternteile) und ihre ledigen minderjährigen Kinder umfasst.
- Bei Rückführungen ist grundsätzlich die Familieneinheit zu gewährleisten; nach einer Rechtsgüterabwägung kann es hier jedoch Ausnahmen geben.

- Die deutschen Behörden werden in Fällen, in denen die Frage der Familientrennung auftreten kann, relevante Informationen hierzu im Rahmen der Rückführungsankündigungen in stichwortartiger Zusammenfassung mitteilen, um diese Fragen rasch klären zu können

c) Volkszugehörigkeit
In Fällen von Zweifeln an der angegebenen Volkszugehörigkeit eines Rückzuführenden wird UNMIK weiterhin die Rückführung der betreffenden Person nicht gänzlich ablehnen, sondern Fragen hinsichtlich der Volkszugehörigkeit möglichst frühzeitig äußern und diese Fragen begründen. Die deutschen Behörden werden ebenfalls so schnell als möglich auf solche Fragen antworten.
d) Personen, die aus dem nördlichen Mitrovica stammen
- Auf Ersuchen der deutschen Behörden wird UNMIK zur Bestätigung des vormaligen Wohnorts der Personen, die vorgeben, aus dem nördlichen Mitrovica zu stammen, die Angaben überprüfen.
- Für die nicht diskriminierende Anwendung ihrer Politik ist UNMIK bereit, die Fälle von Serben, die aus dem nördlichen Mitrovica stammen, auf Ersuchen der deutschen Behörden zu überprüfen. Solche Ersuchen sollten 33 Tage vor einer vorgeschlagenen Rückführung gestellt werden.
e) Fehlende Unterbringungsmöglichkeiten
UNMIK bestätigte, daß sie Rückführungen nicht wegen fehlender Unterbringungsmöglichkeiten ablehnt; allerdings kann UNMIK in einigen solcher Fälle um einen Aufschub von 30 Tagen ersuchen.
5. Es bestand Einigkeit darin, daß das Memorandum of Understanding die Rückführung von bis zu 1000 Personen im ersten Jahr seiner Anwendung zuläßt. Die deutsche Seite kann ab jetzt bis zu 120 Rückführungen pro Monat ankündigen. Darüber hinaus verständigten sich beide Seiten darauf, daß von UNMIK bereits bestätigte, durch die deutsche Seite aus praktischen Gründen jedoch nicht rückgeführte Personen zahlenmäßig flexibel zurückgeführt werden können.
6. Die deutsche Seite sagte zu, die Rückführungsankündigungen 7 Tage vor dem vorgesehenen Flugtermin zu übermitteln und darauf die zuvor bereits bestätigten Personen (Minderheiten) als solche kenntlich zu machen.
7. Es wurde Einvernehmen dahingehend erzielt, daß Anfang des Jahres 2004 Gespräche zu der in Ziffer 9 des Memorandum of Understanding vorgesehenen Evaluierung und der Weiterentwicklung des Verfahrens stattfinden sollen.“

Die „ergänzenden Hinweise“ des BMI im Erlass des Innenministeriums NRW läßt etwas von dem erahnen, wie die Gespräche tatsächlich abgelaufen sind:
Zu Ziffer 4 a) (Gesundheitliche Bedenken) legte UNMIK dar, daß sich aus internationalen Regelungen für UNMIK eine Verpflichtung zur Überprüfung der Einhaltung ‚internationaler Standards‘ bei Rückführungen unter dem Aspekt eventueller gesundheitlicher Probleme des Rückzuführenden ergebe. Die deutsche Seite wies darauf hin, daß sie ebenfalls ‚internationalen Standards‘ verpflichtet sei und in Übereinstimmung damit die notwendigen umfassenden Überprüfungen sowohl der gesundheitlichen Situation des Rückzuführenden als auch der medizinischen Versorgungslage im Kosovo vor jeder Abschiebung durchführe und daß es nicht Aufgabe von UNMIK sei, die Einhaltung ‚internationaler Standards‘ durch Deutschland zu kontrollieren. Entsprechend der Vereinbarung in der Abgestimmten Niederschrift bitte ich Sie, in unserem gemeinsamen Interesse dafür Sorge zu tragen, daß künftig zur Erleichterung der Rückführung von Kosovo-Albanern sowie ethnischen Minderheiten in Fällen mit möglicher gesundheitlicher Problematik bereits im Rahmen der Rückführungsankündigung ergänzende, stichwortartig zusammengefaßte Informationen zu dem spezifischen gesundheitlichen Problem der rückzuführenden Person und den sich daraus evtl. ergebenen Konsequenzen an UNMIK übermittelt werden (z.B. auch, warum trotz gesundheitlicher Probleme eine Rückführung für möglich gehalten wird).
Zu Ziffer 4 b) (Wahrung der Familieneinheit) konnte nach langer Diskussion zwischen UNMIK und uns nur eine Einigung auf dem ‚kleinsten gemeinsamen Nenner‘ erzielt werden. Nach Auffassung von UNMIK können vom ‚internationalen Standard‘ in diesem Zusammenhang auch nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie Lebensgemeinschaften erfaßt sein, die nach einem (nur) traditionellen Ritus geschlossen worden sind, während nach deutscher Auffassung ausschließlich Ehen berücksichtigt werden können, die nach staatlich vorgeschriebenem Recht geschlossen worden sind. Auch die deutsche Auffassung, daß sich die Frage der Familieneinheit dann nicht stellen kann, wenn die Partner trotz formal bestehender Ehe getrennt leben, vermag UNMIK nicht in jedem Einzelfall zu teilen. ... Entsprechend der Vereinbarung in der Abgestimmten Niederschrift bitte ich Sie in unserem gemeinsamen Interesse künftig dafür Sorge zu tragen, daß in Fällen, in denen die Frage der Familientrennung auftreten könnte, relevante Gesichtspunkte hierzu im Rahmen der Rückführungsankündigungen stichwortartig zusammenfassend an UNMIK mitgeteilt werden, damit gegebenenfalls bei UNMIK auftretende Fragen rascher geklärt werden und die Rückführung termingemäß vollzogen werden kann.
Zu Ziffer 4 d) (Personen, die aus dem nördlichen Mitrovica stammen) hat die deutsche Seite ihre Auffassung bekräftigt, daß Rückführungen grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort erfolgen. UNMIK wird – im Hinblick auf seine Politik der Wiederaussiedlung von Rückkehrern an ihrem Herkunftsort im Kosovo – ungeachtet dessen auch künftig die Rückführung aller Personen nicht serbischer Ethnie, die aus dem nördlichen Mitrovica stammen, ablehnen, weil diese dort gefährdet seien. Gleichwohl wird UNMIK auf Bitten deutscher Behörden die Angaben (Namen + Adressen) von vorgeblich aus dem nördlichen Mitrovica stammenden Personen prüfen. Unter Aufgreifen der UNMIK-Argumentation ist es der deutschen Delegation gelungen, mit UNMIK zu vereinbaren, daß UNMIK ab sofort auch Rückführungsersuchen von aus dem nördlichen Mitrovica stammenden Serben prüfen wird. ... Ich weise darauf hin, daß dieses Einverständnis seitens UNMIK die im Memorandum of Understanding vom 31.03.2003 unter Ziffer 4, letzter Satz getroffene Regelung insofern nicht modifiziert, als weiterhin generelle Rückführungen von Angehörigen der serbischen Minderheit (die nicht aus dem nördlichen Mitrovica stammen) ausgeschlossen bleiben.“
Ferner wurde vereinbart, dass die Umsetzung des Memorandums of Understanding vom 31.03.2003 erst im Mai 2003 begonnen hat und der genannte Einjahreszeitraum zum 30.04.2003 endet. Hinsichtlich der Ende März 2003 von UNMIK an die deutsche Seite übermittelte Ortsliste für Ashkali und Ägypter erklärte UNMIK diese als „abschließend“; angekündigte Rückführungen würden auch künftig allein aus dem Grund abgelehnt, dass die betreffende Person aus einem Ort im Kosovo stammt, der nicht auf der Liste steht.

* Ein Team der Gesellschaft für bedrohte Völker unter Leitung des us-amerikanischen Schriftstellers Paul Polansky hat 7 Monate lang die Lage der Roma, Aschkali und „Ägypter“ im Kosovo untersucht. Der Recherche liegen insbesondere auch Gespräche mit Vertretern dieser Minderheiten über die gegenwärtige Lage zu Grunde sowie 500 Interviews mit weiblichen Minderheitengehörigen. Die erschütternden Ergebnisse der Untersuchung wurden – rechtzeitig zur kommenden Innenministerkonferenz – von der Gesellschaft für bedrohte Völker unter dem Titel „Roma, Aschkali und ‚Ägypter’ – ohne Zukunft im Kosovo“ veröffentlicht.“
Bezugsadresse: Gesellschaft für bedrohte Völker, Postfach 2024, 37010 Göttingen, Tel. 0551/499060, Fax 0551/58028, E-Mail: info@gbfv.de, Preis: 8,- Euro zuzüglich Versandkosten.
In der Zusammenfassung der Recherchen beschreibt die gfbv die Situation vor Ort wie folgt:
“Gegenüber der Situation, die 1999 und 2000 vorgefunden, ist eine beängstigende Verschlimmerung eingetreten. Trotz der internationalen Verwaltung und der Präsenz der KFOR-Truppen und Polizei ist die Bewegungsfreiheit der Roma, Aschkali und ‚Ägypter’ im Kosovo vielerorts nicht gewährleistet.
In einigen Gegenden sind vor allem Roma, in manchen Ortschaften auch Aschkali und ‚Ägypter’ Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt. So werden z.B. in Vushtrri/Vucitrn Roma und Aschkali bis heute überfallen, verprügelt und mit allen erdenklichen Mitteln unter Druck gesetzt, den Kosovo zu verlassen.
In anderen Gebieten ist die Tendenz zur Gewalt an den Minderheitenangehörigen weniger offen. Jedoch werden Roma, Aschkali und ‚Ägypter’ immer wieder Opfer subtiler Methoden der Einschüchterung und Diskriminierung
.“
Die gfbv fordert ein Eingreifen der internationalen Staatengemeinschaft zu Gunsten eines Schutzes der Minderheiten. Der Schutz der Minderheitengemeinschaften müsse nicht nur aufrechterhalten, sondern wirksam ausgeübt werden. Stattdessen seien bereits jetzt die meisten KFOR-Kontrollpunkte abgebaut. Verantwortliche für Übergriffe an den Minderheiten müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Bei Wiederaufbau- und Förderprogrammen müssten die Minderheiten gezielt berücksichtigt werden. Wenn sich die Lage der Minderheiten nicht bessere, müssten sich die westlichen Länder auf die Aufnahme Tausender neuer Flüchtlinge von dort gefasst machen.

* Die Berliner Ausländerbehörde hat am 15. Oktober 2003 eine schwangere Romafrau nach Belgrad abgeschoben. Zuvor war sie trotz ihrer Schwangerschaft mehr als zwei Monate in Abschiebehaft gehalten worden. Obwohl die Betroffene während der Haft wegen Beschwerden infolge der Schwangerschaft mehrfach im Krankenhaus behandelt werden musste, so eine Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Berlin e.V. vom 17. Oktober 2003, habe der polizeiärztliche Dienst sie für haft- und flugfähig erklärt. Obwohl der Vater ihres ungeborenen Kindes Deutscher ist und eine Vaterschaftsanerkennung vorgelegt wurde, wurde die Abschiebung vollzogen. Nach Angaben des Flüchtlingsrates wurde am Folgetag eine weitere schwangere Romafrau mit ihren vier Kindern nach Sarajevo abgeschoben. Die Betroffene lebte in Berlin mit ihrem Sohn und ihrem deutschen Ehemann zusammen. Über eine eingereichte Petition sei noch nicht entschieden gewesen. Vor diesem Hintergrund erhebt der Berliner Flüchtlingsrat massive Vorwürfe. Mit der Inhaftierung und zwangsweisen Abschiebung hätten die Berliner Behörden Gefährdungen während der Schwangerschaft bewusst in Kauf genommen und die Tatsache missachtet, dass in beiden Fällen die erwarteten Kinder Deutsche sind, so dass ihre Mütter mit der Geburt ohnehin ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben.

* Auf Einladung des BMI fanden am 25./26.06.2003 in Berlin zwischen Vertretern Äthiopiens und Deutschlands Gespräche über Rückführungsangelegenheiten statt. Nach der Abgestimmten Niederschrift vom 26.06.2003 ist als ein zentrales Ergebnis der Gespräche festzuhalten:
2. Was die Rückführung von Personen mit vermuteter äthiopischer Staatsangehörigkeit betrifft, so verständigte man sich darauf, dass ihre Staatsangehörigkeit geklärt werden und eine endgültige Entscheidung der zuständigen deutschen Rechtsbehörde darüber vorliegen muss, dass sie Deutschland zu verlassen haben. Ein wesentlicher Bestandteil der Feststellung der Staatsangehörigkeit besteht in Anhörungen der betroffenen Personen, die von der äthiopischen Botschaft in Berlin oder anderswo in Deutschland auf der Grundlage einer wirkungsvollen Zusammenarbeit mit der Deutschen Seite durchgeführt werden. Für die Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden die erforderlichen Reisedokumente ausgestellt.“
Mit Schreiben vom 06.10.2003 an die Innenministerien/Senatsverwaltungen der Länder teilte das Innenministerium NRW mit, daß der BMI NRW als Vorsitzland der Arbeitsgruppe „Rückführung“ gebeten hat, die Umsetzung der in der Abgestimmten Niederschrift festgehaltenen Ergebnisse federführend vorzubereiten:
Mit Blick auf Nr. 2 der Niederschrift wäre die äthiopische Botschaft in Berlin dankbar, eine Liste der ausreisepflichtigen äthiopischen Staatsangehörigen zu erhalten, bei denen die äthiopische Staatsangehörigkeit im Rahmen einer Vorführung festgestellt werden könnte. Die Vorführung könnte dann in Berlin oder in anderen Orten organisiert werden. Ich bitte mir, bis zum 31.10.2003 eine Excel-Liste über die vordringlichsten Fälle, bei denen aus Ihrer Sicht die äthiopische Staatsangehörigkeit feststeht, mit folgenden Angaben zu übersenden: - Name, - Vorname, - Geburtstag, - Geburtsort, - letzte Wohnanschrift in Äthiopien, - Beweis- oder Glaubhaftmachungsmittel für die äthiopische Staatsangehörigkeit, - Einreisedatum, - Ausreisepflichtig seit ... Absprachegemäß werde ich dem Bundesministerium des Innern zunächst eine Liste von ca. 100 Personen zusenden, die dem äthiopischen Botschafter in geeigneter Form übergeben wird.“
Die Abgestimmte Niederschrift sowie das o. g. Schreiben an die Länder wurden vom Innenministerium NRW mit Erlass vom 06.10.2003 - 15.1/VI.2.1-225 - an die Bezirksregierungen in NRW weitergeleitet „mit der Bitte, mir die dort erbetenen Angaben für Nordrhein-Westfalen ebenfalls bis zum 31.10.2003 zu übermitteln.“
Im Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 15.01.2003 hieß es dagegen noch u.a.: „Bei der Feststellung der Staatsangehörigkeit vermutlicher Äthiopier, die über keine Dokumente verfügen, kooperiert die äthiopische Botschaft allenfalls sehr zögerlich. Die äthiopischen Behörden sind nicht bereit, bei der Feststellung der Staatsangehörigkeit von Personen mitzuwirken oder Personen einreisen zu lassen, die ohne von der äthiopischen Botschaft ausgestellte gültige Reisepapiere nach Äthiopien gebracht werden.“ (Quelle: Flüchtlingspolitische Nachrichten und Protokoll der Sitzung vom 8. Oktober 2003 des Kölner Flüchtlingsrates)

* Staatenlose Libanesen stehen seit einiger Zeit verstärkt unter Druck. Bremens Innensenator Röwekamp engagiert sich in der Bildzeitung für eine verstärkte Abschiebung von Angehörigen dieser Personengruppe. Auch andernorts wird einseitig Stimmung gemacht (Informationen bei Libasoli). Vielen sich selbst als Staatenlose aus dem Libanon Verstehenden wird von den Behörden entgegengehalten, sie seien in türkischen Melderegistern eingetragen und hätten deshalb die türkische Staatsangehörigkeit. Dies hat in einer Reihe von Fällen zu Abschiebungen in die Türkei geführt. So auch im Fall von Gürcü Baran alias Zabida Alzayn, die 1988 als Minderjährige gemeinsam mit ihren Eltern und Geschwistern in die Bundesrepublik eingereist war. Mit 7 Kindern wurde sie im Juni 2003 in die Türkei abgeschoben. Der Eintrag im türkischen Melderegister genügte. Die Flüchtlingsinitiative Bremen und der Arbeitskreis Ökumenischer Ausländerarbeit in Bremen erreichten über Angehörige beunruhigende Nachrichten über die Lage der Familie in der Türkei. Daher wurde eine Erkundungsreise geplant und von 3 Personen im Zeitraum vom 10. bis 14. Oktober 2003 durchgeführt. Entstanden ist ein Bericht über die Ergebnisse einer Reise nach Ückavak zur Erkundung der Lebensumstände der abgeschobenen Gürcü Baran alias Zabida Alzayn vom 10. – 14. Oktober 2003, der zu Anfang die Geschehnisse in Deutschland resümiert und dann auf die Ergebnisse der Recherchen in der Südosttürkei eingeht. Für die TeilnehmerInnen der Delegation steht nach den Recherchen außer Zweifel, dass die Abgeschobene und ihre Kinder über keinerlei verwandtschaftliche Kontakte in der Region verfügen, ohne Perspektive von Almosen der Dorfbevölkerung leben und auf keine Strukturen zurückgreifen können, die den Aufbau einer Existenzgrundlage ermöglichen. Der Bürgermeister von Ückavak äußert sich zum Schicksal der aus Deutschland abgeschobenen arabisch-stämmigen Personen dahingehend, dass ein Existenzaufbau in der Region nicht möglich sei. Die Gründe sieht er vor allem in der Tatsache, dass die Mehrzahl dieser Familien zwar in türkischen Melderegistern registriert seien, weil die Vorfahren aus der Region stammten, aber de facto dort nicht gelebt hätten und familiäre Wurzeln in der Region nicht mehr vorhanden seien. Bereits früher wurde darauf hingewiesen, dass einem Eintrag in ein türkisches Melderegister nur ein begrenzter Beweiswert  zukommt und sich der Kurzschluss: Eintrag vorhanden – Abschiebung in die Türkei möglich, verbietet. (vgl. Infoservice Nummer 38/49/59/64/67)

* Der Evangelische Kirchenkreis Recklinghausen hat sich im Mai in einem Schreiben an den NRW-Innenminister für einen Abschiebestop für staatenlose Flüchtlinge aus dem Libanon eingesetzt. Einem großen Teil dieser Personengruppe wird zur Last gelegt, zwar aus dem Libanon eingereist aber gleichzeitig in der Türkei als Staatsbürger registriert gewesen zu sein. Dies wird als vorsätzliche Täuschung über die Staatsangehörigkeit bewertet. In einer Vielzahl von Fällen werden Ermittlungsverfahren wegen mittelbarer Falschbeurkundung oder Sozialhilfebetruges eingeleitet. Aufenthaltsbefugnisse werden durch die Ausländerbehörden widerrufen, obwohl die Sachlage in vielen Fällen so eindeutig nicht ist, wie sie die Behördenseite darstellt. Der nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Fritz Behrens hat sich in einem Schreiben von Juni 2003 kritisch zur Abschiebestopp-Forderung des Evangelischen Kirchenkreises Recklinghausen geäußert. Auch den Hinweis darauf, dass eine Vielzahl von Kindern, Jugendlichen und mittlerweile Volljährigen durch mögliche aufenthaltsbeendende Maßnahmen entwurzelt würden, ließ Behrens nicht gelten: „Was die Situation der zwischenzeitlich erwachsen gewordenen angeht, die als minderjährige Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern eingereist sind, darf ich darauf hinweisen, dass auch sie spätestens mit Eintreten der Volljährigkeit sowohl in ausländerrechtlicher wie auch in strafrechtlicher Hinsicht verpflichtet waren, den Ausländerbehörden die Ihnen bekannten Sachverhalte offen zu legen.“ Mehr noch als ihren Eltern dürften vielen Minderjährigen die ausländerrechtlichen Sachverhalte kaum bekannt gewesen sein, da sie über mögliche Einträge in türkischen Geburtsregistern kaum informiert gewesen sein dürften. Behrens dennoch: „Die Täuschungshandlungen der Eltern sind den (damals minderjährigen) Kindern auch zuzurechnen. Die Rechtsprechung geht deshalb grundsätzlich davon aus, dass das Kind eines über seine Identität Täuschenden der Behörde zur Offenlegung seiner wahren Identität verpflichtet ist und dies auch schon vor Erreichen der Volljährigkeit, da die ausländerrechtliche Handlungsfähigkeit bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres eintritt.“ Demnach könnten sie kein weiteres Aufenthaltsrecht erhalten.

Allein im Kreis Recklinghausen soll nach Angaben des Evangelischen Kirchenkreises tausend staatenlosen Kurdinnen und Kurden das Bleiberecht entzogen werden.

* Die togoische Oppositionspartei UFC hat am 1. August 2003 ein Memorandum über politische Gewalt in Togo veröffentlicht. Das Memorandum soll dazu dienen, die Öffentlichkeit und die internationale Gemeinschaft über die Menschenrechtsverletzungen in Togo im Umfeld der letzten Präsidentenwahlen zu informieren. Togo stand vor und nach der Wahl nur kurzfristig im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Nach der erfolgreichen Wahlfarce des langjährigen Diktators Eyadema fanden sich vereinzelt in der internationalen Presse Hinweise auf das gegenüber dem diktatorischen Normalzustand extrem erhöhte Niveau von Menschenrechtsverletzungen während der Vor- und Nachwahlzeit. Inzwischen ist Togo, wie viele Staaten des subsaharischen Afrika, wieder der medialen Vergessenheit anheim gefallen und mit Flüchtlingen aus Togo wird hierzulande asylrechtlich umgegangen wie bisher auch. Obwohl das Memorandum einer politischen Partei kritisch zu lesen ist und das UFC-Memorandum einen Schwerpunkt auf Repressionen gegen die UFC legt, ist es als eine Quelle zu werten, die geeignet ist, andere Berichte über politische Gewalt im Umfeld der Wahlen in Togo zu ergänzen (vgl. Infoservice Nummer 82). [Übersetzung: PRO ASYL]

* Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Kerstin Müller, kritisierte im Gespräch mit dem togoischen Premierminister Koffi Sama am 5. November 2003 in Berlin „scharf“ die Menschenrechtsverletzungen, willkürlichen Verhaftungen und Wahlmanipulationen in Togo. Die Wiederaufnahme der bilateralen Kooperation zwischen Togo und Deutschland machte sie von konkreten Fortschritten bei der Beachtung der Menschenrechte und der Demokratisierung des Landes abhängig.

* Welchen Ermessensspielraum haben die zuständigen Behörden bei der Entscheidung über die Form der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Hinblick auf verfassungsrechtliche, bundesgesetzliche und landesrechtliche Vorgaben? Dies untersucht ein Gutachten der Rechtsanwältin Anja Lederer mit dem Titel: Rechtliche Zulässigkeit der Gewährung von ‚Geld statt Gutscheinen’ durch die Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg. Das Fazit des Gutachtens: „Das Asylbewerberleistungsgesetz lässt die Zahlung von Bargeld anstelle von Sachleistungs-, Gutscheingewährung oder sonstigen unbaren Abrechnungen an Flüchtlinge außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen durch die zuständigen Behörden ausdrücklich zu. Angesichts der Entstehungsgeschichte der Vorschriften und ihres Sinns und Zwecks unter Berücksichtigung sonstiger rechtlicher Bindungen und der sich stetig in Richtung eines Geldleistungsvorrangs fortentwickelnden Verwaltungspraxis in den Ländern gibt es einen Sachleistungsvorrang im engeren Sinn rechtlich und faktisch nicht mehr. Die kommunalen Entscheidungen zugunsten von Geldleistungen, die aus politischen, humanitären, fiskalischen, verwaltungsorganisatorischen und weiteren grundsätzlichen Einwänden gegen das Sachleistungsprinzip resultieren, stehen damit in Übereinstimmung mit den maßgebenden gesetzlichen Vorgaben.“

* Seit dem 22. September 2003 entscheidet das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wieder Asylverfahren irakischer Staatsangehöriger. Nach Angaben der Leiterin des Informationszentrums Asyl und Migration beim Bundesamt, Ursula Gräfin Praschma, habe der Entscheidungsstopp bisher verhindert, dass die Verfahren von Personen eingestellt werden konnten, die freiwillig ausreisen wollten. Diesen Fällen werde zunächst Priorität eingeräumt, dann werde man sich Verfahren von Antragstellern aus dem Nordirak mit kurdischer Volkszugehörigkeit zuwenden. Flächendeckende Widerrufsverfahren seien zur Zeit nicht eingeleitet. Vorrang hätten diese in Fällen, in denen Ausländerbehörden aus Anlass von Familiennachzugs- oder Einbürgerungsanträgen beim Bundesamt anfragten sowie bei Straftätern.

* Unter der Überschrift Der Status als Flüchtling – ohne Ewigkeitsgarantie beschäftigt sich Rechtsanwältin Kerstin Müller, Köln, im Asylmagazin Nummer 10/2003 mit Widerrufs- und Rücknahmeverfahren sowie den Folgen einer Aufhebung des Flüchtlingsstatus für den Aufenthalt. Von dem Thema betroffen ist gerade zur Zeit eine Vielzahl von Flüchtlingen, zum Beispiel aus dem Kosovo, Afghanistan oder dem Irak. Hier wurden zum Teil bereits Widerrufsverfahren eingeleitet oder sie stehen bevor.

* Werden Asylbewerber in der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt (ZAST) in einem sogenannten Beruhigungszimmer unmenschlich behandelt? Diese Frage werfen zwei Fälle auf, die die antirassistische Initiative Berlin (ARI) dokumentiert hat. Nach Angaben der Jungen Welt erheben demnach zwei ZAST-Insassen den Vorwurf, in einem sogenannten Beruhigungszimmer auf ein Bett gebunden und fixiert worden zu sein. Der stellvertretende Pressesprecher des brandenburgischen Innenministeriums erklärte, ohne den Bericht der ARI zu kennen, er schließe es grundsätzlich aus, dass es zu unverhältnismäßiger Gewaltanwendung komme. Eine Delegation des Antifolterkomitees des Europarates (CPT) hatte im Dezember 2000 in der ZAST Eisenhüttenstadt einen Verwahrraum mit 4 Eisenringen am Boden entdeckt, die dazu dienten, Häftlinge mit gespreizten Armen und Beinen zu fixieren. Sollten sich die Vorwürfe der Betroffenen erhärten, dürfte CPT ein erhebliches Interesse an einer erneuten Überprüfung der Zustände haben.

* Sunny Omwenyeke, einer der profiliertesten Aktivisten gegen die Residenzpflicht, wurde vom Amtsgericht Bremen wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbeschränkung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 7,50 Euro verurteilt. Sunny Omwenyeke entschloss sich zu einer explizit politischen Verteidigungsstrategie und bestritt die Tat, das Verlassen des Landkreises Wolfsburg im Mai 2001, nicht. Er versteht sie als notwendigen Akt zivilen Ungehorsams gegen eine menschenunwürdige Behandlung von Flüchtlingen in Deutschland. Die Prozessberichterstattung der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten über den zweiten und dritten Verhandlungstag schildert detailliert die mühsame juristische Bewältigung eines vom Gesetzgeber zu verantwortenden Skandals.

* Anlässlich einer Bustour zu den Orten der Hamburger Abschiebepolitik hat Conni Gunßer vom Flüchtlingsrat Hamburg eine Rede zu den aktuellen Praktiken der Hamburger Flüchtlingspolitik gehalten. Der Nachfolger des entlassenen Innensenators Ronald Schill hat anlässlich seiner Amtseinführung programmatisch verkündet, er sei optimistisch, dass in diesem Jahr erstmals die Schallmauer von mehr als 3.000 Abgeschobenen durchbrochen werden könnte.

* Rechtsanwalt Rainer M. Hofmann, Aachen, hat ein praxisnahes Merkblatt zur Zusammenarbeit von Anwälten mit DolmetscherInnen erarbeitet, das für diesen oftmals wenig beachteten Bereich hilfreich sein kann.

* Refugio, das Zentrum für Behandlung, Beratung und Psychotherapie von Folter-, Flucht- und Gewaltopfern in Schleswig-Holstein e.V. hat unter dem Titel „Gute Praxis der Rehabilitation von Opfern von Folter und politisch organisierter Gewalt“ eine 133-seitige Studie vorgelegt, die gegen eine Schutzgebühr von 10 Euro über Refugio, Königsweg 20, 24103 Kiel, Tel. 0431/733313, Fax 0431/7068966, E-Mail: info@refugio-kiel.de zu beziehen ist. Sie stellt eine Bestandsaufnahme der aktuellen schleswig-holsteinischen Praxis beim Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen und eine Wiedergabe des aktuellen Diskussionsstandes dar. Auch in Schleswig-Holstein bleiben viele Betroffene mangels Behandlungsplätzen und fehlender Mittel unversorgt, die Traumata anderer unerkannt. Entlang der Nöte traumatisierter Flüchtlinge wurde trotz aller Hindernisse in Schleswig-Holstein ein psychotherapeutisches Netzwerk und ein komplexes Kooperationssystem unter Einbeziehung der verschiedensten Nichtregierungs- und Regierungsorganisationen eingerichtet, das bundesweit ein Novum darstellt. Die Studie soll ein Beitrag dazu sein, im Rahmen von künftigen best-practice Strategien weiterführende Perspektiven zu erarbeiten. Der Aufbau vergleichbarer Kooperationsstrukturen, wie sie in Schleswig-Holstein entstanden oder im Entstehen begriffen sind, wäre auch andernorts zur Ergänzung der Arbeit der psychosozialen Zentren wünschenswert, setzt aber eine Dialogbereitschaft insbesondere auch der staatlichen Seite voraus.

* Was wäre diese Bundesregierung ohne die Ein-Mann-Krisenreaktionskraft Otto Schily und ein wöchentlich leicht variiertes Bedrohungsszenario? Dies fragt sich der Leser der BMI-Pressemitteilung Nummer 208 vom 4. November 2003 unter der Überschrift „EU-Grenzbeamte kontrollieren bei ‚Semper Vigilia’ gemeinsam: Schily sieht großen Erfolg“. Grenzschutzbeamte aus Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Spanien, Rumänien und Deutschland haben in den vergangenen Wochen in gemischten Teams insbesondere Busse aus Mittel- und Osteuropa kontrolliert, weil internationale Buslinien nach angeblichen polizeilichen Erkenntnissen zur illegalen Einreise und anschließender verbotener Arbeitsaufnahme in Europa genutzt werden. Unter dem gelehrt klingenden lateinischen Motto „Semper Vigilia“ überprüften vermutlich nicht lateinisch sprechende Grenzbeamte ca. 160.000 Reisende und über 11.500 Fahrzeuge. Ergebnis: 416 Personen wegen Verdachts der illegalen Einreise zurückgewiesen, Strafanzeige gegen 308 Personen. Wenn die Kontrolle sich tatsächlich überwiegend auf Busse konzentriert hat, in denen überschlägig in der Regel ca. 50 Personen sitzen, dann ist die Zahl der Verdachtszurückweisungen und Strafanzeigen eher marginal. Dass Otto Schily den Einsatz dennoch cum ira et studio als großen Erfolg werten würde, war zu erwarten, denn polizeiliche und grenzpolizeiliche Arbeitsaufträge führen eo ipso zu großen Erfolgen und stärken das Sicherheitsgefühl.

Wichtiger als die Bewertung ist die Information, dass es sich bei der Aktion bereits um den siebten länderübergreifenden und vom beim Bundesinnenministerium angesiedelten „Zentrum Landgrenzen“ koordinierten Einsatz handelt, Teil eines Netzwerkes zur Zusammenarbeit der Grenzpolizeien in Europa. Alle Operationen dieses Zentrums werden durch die EU finanziell unterstützt. Das sogenannte Argo-Programm soll die Zusammenarbeit der Grenzpolizeien in Europa fördern. Das Projekt einer europäischen Grenzpolizei, für die sich insbesondere Bundesinnenminister Schily einsetzt, zeichnet sich ab. „Grenzsicherung ist Voraussetzung für die Sicherheit im europäischen Binnenraum – in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, so Otto Schily wörtlich in einer idyllischen Beschreibung des europäischen Drinnen. Doch draußen, vor dem Limes, toben die Barbaren. Schily: „Organisierte grenzüberschreitende Kriminalität, illegale Migration, Menschenhandel und Rauschgiftschmuggel sind Bedrohungen, denen alle Staaten in der EU ausgesetzt sind, die wir gemeinsam wirkungsvoll bekämpfen müssen.“ Alles Böse kommt von draußen und bedroht den gefühlsbesetzten Raum der inneren Sicherheit. Wo ministerielle Weltbilder in Schlichtbauweise derart dominieren, darf man vermuten, dass Flüchtlinge umstandslos der illegalen Migration zugeschlagen werden.

* Am 22. Oktober 2003 fand in Berlin ein Expertengespräch der Kinderkommission des Deutschen Bundestages statt. Thema war dabei auch die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und hierbei die Rücknahme der entsprechenden deutschen Vorbehalte. Die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hat am 24. Oktober 2003 die Forderung nach der Rücknahme der Vorbehalte erneuert und gleiches Recht für alle in Deutschland lebenden Kinder eingefordert. Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition, einem Netzwerk von 100 Nichtregierungsorganisationen, appellierte an die Mitglieder der Kinderkommission, die Bundesregierung aufzufordern, die kommende Anhörung des UN-Ausschusses am 16. Januar 2004 in Genf, bei der über den Zweitbericht Deutschlands gesprochen wird, zum Anlass zu nehmen, die diskriminierten Vorbehalte zurückzunehmen.

* Eine Dokumentation des Internationalen Zentrums für Menschenrechte der Kurden (IMK e.V.) beschäftigt sich mit dem Thema „Mord im Namen der Ehre“ und geht Entwicklungen und Hintergründen sogenannter „Ehrenmorde“ als einer in Kurdistan verbreiteten Form der Gewalt gegen Frauen nach. Untersucht werden die entsprechenden Phänomene im türkischen Teil Kurdistans sowie im Irak, vor allem in den Gebieten, die schon vor dem Sturz des Saddam-Regimes dessen Zugriff entzogen waren. Immer häufiger scheinen in den entsprechenden Regionen Frauen ermordet zu werden, weil sie in Konflikt mit rigiden Moralvorstellungen geraten sind. Ein weiterer Beitrag informiert darüber, wie das deutsche Flüchtlingsrecht mit Frauen umgeht, die durch solche Praktiken gefährdet sind. Preis: 12,-- Euro (incl. Versandkosten); Bestelladresse:
IMK e.V. - Internationales Zentrum für die Menschenrechte der Kurden, Postfach 200738, 53 137 Bonn, Telefon 0228 / 36 28 02, Fax: 0228 / 36 32 28,  E-Mail: imkkurds@aol.com und imk-bonn@t-online.de, Internet

* Eine weitere Studie des IMK e.V. beschäftigt sich mit der Situation von ca. 120.000 KurdInnen, denen 1962 die syrische Staatsangehörigkeit entzogen wurde und die damit zu Staatenlosen, Ausländern im eigenen Land, wurden. Die Schrift mit dem Titel „Ausländer im eigenen Land – Die Situation staatenloser Kurden in Syrien“ weist auch auf den deutschen Umgang mit diesem Personenkreis hin. Seit Anfang 2001 haben staatenlose Kurden aus Syrien als Asylantragsteller kaum Chancen.

* Der Flüchtlingsrat Thüringen hat den „Preis für die größtmögliche Gemeinheit“ an die CDU-Landtagsfraktion verliehen. Das ergibt sich aus einer Pressemitteilung des Flüchtlingsrates vom 2. Oktober 2003. Ausgezeichnet wurden die Preisträger für ihren Beitrag zur Verhinderung der Schulpflicht für Flüchtlingskinder.

* Die Anwaltsnachrichten Ausländer- und Asylrecht (ANA – ZAR) des Deutschen Anwaltvereins stellen zur Abschreckung regelmäßig mündliche oder schriftliche Äußerungen gegenüber Ausländern aus Rechtsprechung und Verwaltung vor, die nach dem Verständnis des DAV ausländerfeindlich, diskriminierend, empörend oder völlig unverständlich sind. Titel der Abschreckungsaktion Die Entgleisung des Monats. Als Entgleisung des Monats Oktober 2003 wurden die Formulierungen des Vorsitzenden der 9. Kammer des VG Hamburg Knauf in zwei Beschlüssen ausgewählt.

* In derselben Nummer von ANA – ZAR setzt sich Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Hoffmann unter der Überschrift „Diplomatisches Ungemach“ mit der aktuellen Praxis deutscher Botschaften auseinander, bei der Legalisierung von Dokumenten die Beförderung mit der Kurierpost des Auswärtigen Amtes zu verweigern.

* Mit dem Schwerpunktthema „Kinder und Jugendliche als Migranten“ beschäftigt sich die Zeitschrift nah & fern, ein Material- und Informationsdienst für Ökumenische Ausländerarbeit in ihrem Heft 29 vom September 2003. Zur Lage von Flüchtlingskindern in Deutschland äußert sich der Leiter der Grundsatz- und Informationsabteilung von UNICEF/Deutschland, Christian Schneider, in einem Interview. PRO ASYL-Vorstandsmitglied Heiko Kauffmann fordert 11 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland das Ende der Ausgrenzung von Flüchtlingskindern und kritisiert die Tatsache, dass auch unter der rot-grünen Bundesregierung Flüchtlingskindern Rechte verweigert werden.
Bestelladresse: Berliner Missionswerk, Georgenkirchstr. 70, 10249 Berlin, Tel. 030/24344-123, Fax –124, E-Mail: bmw@berliner-missionswerk.de

* Das DISS-Journal des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung beschäftigt sich in einem Sonderheft mit analytischen Beiträgen mit dem Irak-Krieg 2003. Das Heft enthält auch einen Artikel von Heiko Kauffmann mit der Überschrift „Krieg gegen Flüchtlinge – das Asylrecht ist weltweit bedroht“. Bezugsadresse: DISS, Siegstr. 15, 47051 Duisburg,
Tel.: 0203/20249, Fax: 0203/287881, E-Mail: diss@uni-duisburg.de

* Etwas an der Kleiderordnung im Verkehr vorbei formuliert der TÜV Süddeutschland in einem Schreiben an alle Fahrschulen zur besonderen Beachtung. Dort heißt es: „Nach Rücksprache mit dem BstMi (Bayerisches Staatsministerium des Innern, PRO ASYL) und verschiedenen Ausländerbehörden ist folgendes klarzustellen: Der Jeanspass (blauer Reisepass der BRD) ist grundsätzlich kein gültiger Identitätsnachweis im Sinne der FeV (Fahrerlaubnisverordnung, PRO ASYL). Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass in allen Fällen eine erfolgreiche Identitätsprüfung vorliegt.“ Nur das hochwertige Dokument mit innerdeutscher Bügelfalte führt umstandslos zum Lappen. Besitzer von „Jeanspässen“, angeblich nicht erfolgreich identitätsgeprüft, werden des öfteren abgebügelt.

*
Meldungen aus dem europäischen Ausland

Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf Presseberichte und auf das von uns zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet, eine Veröffentlichung der Migration Policy Group (MPG), Brüssel.
Migration Policy Group

205 rue Belliard, box 1
B – 1040 Brussels
Tel. & Fax +32 2 230 3750
mns@migpolgroup.com

* Belgien
Am 10. September begann das Gerichtsverfahren gegen fünf Polizisten, die für den Tod von Semira Adamu verantwortlich sein sollen. Die junge Frau aus Nigeria erstickte während ihrer Abschiebung am 22. September 1998 in einem Flugzeug auf dem Brüsseler Flughafen Zaventem, als die Polizisten versuchten, sie mit Gewalt zur Ruhe zu bringen.
Erstmals wurde eine von den Polizisten selbst gedrehte Videoaufzeichnung gezeigt, auf der das Verhalten der Männer während der Aktion zu sehen ist: Die Männer pressten die junge Frau, die die ganze Zeit über angeschnallt war und deren Hände auf ihrem Rücken gefesselt waren, mit der Brust gegen die Knie eines der Beamten und stützten sich gleichzeitig mit aller Kraft auf ihren Rücken. Ein Kissen wurde ihr aufs Gesicht gedrückt. Semira Adamus Todeskampf dauerte zwischen sechs und acht Minuten. Es war der sechste Versuch, sie abzuschieben. Drei der Polizisten sind der fahrlässigen Tötung angeklagt. Ihre zwei Vorgesetzten, die die Aktion leiteten, sind der Fahrlässigkeit und der unterlassenen Hilfeleistung angeklagt. Der Staatsanwalt fordert jedoch milde Strafen: Bewährung für den Hauptangeklagten, Strafverschonung für die 2 anderen, Freispruch für die 2 Offiziere. Das Urteil steht noch aus.
(Migration News Sheet Okt. 03)

* Finnland
Die finnischen Behörden verabreichten einer vierköpfigen Asylbewerberfamilie Beruhigungsmittel gegen deren Willen. Das brachte ein Bericht des European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) an die Öffentlichkeit. Die Regierung veranlasste eine Untersuchung des Vorgangs. Es wird vermutet, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt. Die finnische Asylbehörde ist bereits von dem UN Committee on the Elimination of Racial Discrimination (CERD) und der EU Commission Against Racism and Intolerance (ECRI) heftig für ihre Verfahrensweisen kritisiert worden. (Quelle: Center for research on ethnic relations and nationalism, Helsinki, 28.10.03)

* Frankreich
Im Oktober 2003 wurde das neue Migrationsgesetz verabschiedet. Es wird am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Veränderungen gab es u.a. zu folgenden Punkten:
- Abschiebungshaft:
*Maximaldauer wird von 12 auf 32 Tage erhöht.
*Die Frist für Einlegung eines Rechtsmittels gegen einen Abschiebungsbeschluss wird von 48 auf 72 Stunden erhöht
*Einrichtung einer nationalen Kommission zur Kontrolle der Abschiebungszentren oder „Wartezonen“.
*Die Gerichte erhalten die Möglichkeit von Anhörungen in den Häfen, Bahnhöfen oder Flughäfen ((Dagegen protestierten am 26. Oktober Anwaltsvereinigungen und die Liga für Menschenrechte. Sie warnten davor, das Gericht könne unter den am Flughafen gegebenen Umständen nicht unabhängig entscheiden.)
*Einrichtung von Räumen in den Abschiebungszentren, in denen die Möglichkeit zum Gespräch mit Rechtsanwälten besteht.
*Der Transport von Personen in Abschiebungszentren kann von Privatunternehmen durchgeführt werden. Die Fahrer können bewaffnet werden.
- Aufenthaltstitel von 10 Jahren
kann erst nach 5 Jahren (legalen) Aufenthaltes erworben werden (vorher 3). Auch eine gute Integration ist notwendige Voraussetzung.
- Aufenthaltstitel nach Heirat
erst nach 2 Jahren gemeinsamen Lebens (vorher 1 Jahr).
- Doppelstrafe
(Darunter wird in Frankreich eine in der Öffentlichkeit sehr umstrittene repressive Maßnahme verstanden, dass Personen, die nicht die französische Staatsangehörigkeit besitzen nach dem Absitzen einer Gefängnisstrafe in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können, obwohl sie nie dort gelebt haben, bzw. seit frühester Kindheit in Frankreich leben.)
Ausländer, die in Frankreich geboren sind und seit ihrer Kindheit dort leben, können nicht mehr des Landes verwiesen werden. Diejenigen, die seit 20 Jahren dort leben und eine Familie gegründet haben, ebenfalls nicht. Ausnahmen sind: terroristische Straftat, Straftaten gegen die Interessen des Staates und Anstiftung zu rassistisch oder religiös begründetem Hass.
- Ofpra (wie BAFl)
Das Ofpra wird alle Asylanträge prüfen und entscheiden, auch bei nichtstaatlicher Verfolgung.
- Die Entscheidungen des Ofpra - dessen Generaldirektor von Außen- und Innenminister ernannt wird (früher nur vom Außenminister) – und Identitäts- sowie Reisepapiere werden dem Innenminister zugehen, um Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern zu erleichtern.
- Das Prinzip der inländischen Fluchtalternative wird ins Gesetz aufgenommen.
(Infos aus Artikel von Le Monde und Libération Oktober 2003)
 

* Frankreich
Aus Anlass der Einweihung der neuen Räume des Ofpra (franz. Asylentscheidungsbehörde) weist ein Artikel in Libération vom 4. November 2003 unter dem Titel „Ofpra: neue Räume, gleicher Kampf“, darauf hin, dass die Mittel des Amtes um die Hälfte erhöht wurden. „Das Amt wird jetzt täglich mehr als 300 Entscheidungen treffen, 350 Besucher empfangen und mehr als 100 Anhörungen organisieren...“, so der Direktor des Ofpra. In seiner Ansprache in Gegenwart des Außenministers drückte er die Besorgnis seiner Mitarbeiter aus, mit der stärkeren Einbindung des Innenministeriums in die Arbeit des Ofpra ihre Unabhängigkeit bei den Entscheidungen über die Asylanträge zu verlieren.

* Frankreich
Die französische Flüchtlingsorganisation ANAFE (Nationaler Verband zur Hilfe für Ausländer an den Grenzen, ein Zusammenschluss von Flüchtlingsorganisationen in Frankreich) hat Anzeige gegen Air France erstattet, nachdem der Pilot einer Air France Maschine seinen Flug von Brazzaville nach Paris nicht unterbrochen hat, obwohl er darüber informiert wurde, dass sich im Laderaum des Flugzeugs ein blinder Passagier befand. Bei der Ankunft wurde der 16-jährige Passagier tot geborgen, er war im Laderaum erfroren. In einem Kommuniqué vom 24. Oktober 2003 fordert ANAFE eine Klärung und Überprüfung der Gründe, die dazu führten, dass der Flugplan nicht geändert wurde durch die Justiz und ggf. eine Strafverfolgung.

* Frankreich
In den ersten acht Monaten dieses Jahres habe es über 22.000 Abschiebungen abgelehnter Asylsuchender gegeben, so eine Meldung des Innenministeriums vom 29. September. Dies sei eine Zunahme von 12% im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Unter den abgeschobenen Personen waren vor allem Asylsuchende aus Algerien, Marokko, China, Irak und Senegal. 7.342 von ihnen wurden praktisch schon vor ihrer Ankunft in Frankreich zurückgewiesen – über sie wurde schon in Flugzeugen oder in den „Wartezonen“ am Flughafen entschieden. (Migration News Sheet Okt. 03)

* Frankreich
Laut der Tageszeitung „Le Monde“ (1.10.2003) hat der Präfekt der Region Ile de France, zu der auch Paris gehört, einen Entwurf vorgelegt, der dazu dienen soll, Asylverfahren von unbegleiteten Minderjährigen zu beschleunigen. Das Ziel dieser neuen Maßnahmen solle sein, die Kinder und Jugendlichen so schnell wie möglich in ihre Herkunftsländer zurückweisen zu können. So sollen Minderjährige, die im Flugzeug ankommen, in den „Wartezonen“ von Erwachsenen getrennt festgehalten werden. Die bisherige maximale Dauer eines solchen Aufenthalts von 20 Tagen soll verdoppelt werden. Auf dem Landweg ankommende Kinder sollen in speziellen Aufnahmezentren für Minderjährige untergebracht werden, während ihres individuellen Asylverfahrens.
(Migration News Sheet Okt. 03)

* Griechenland
Griechenland ist weiterhin der EU-Mitgliedsstaat mit der geringsten Asylanerkennungsquote. In den ersten acht Monaten dieses Jahres wurden von einer Gesamtzahl von 5.467 Asylsuchenden lediglich 3 Personen als Flüchtlinge anerkannt. 25 weitere erhielten einen humanitären Status. Dem stehen 2.754 Negativentscheidungen gegenüber.

* Griechenland
Am 12. September teilte die US-amerikanische Botschaft in Athen mit, dass Griechenland nicht mehr auf der Liste der Länder ist, die den Menschenhandel nicht entschlossen genug bekämpfen. Die Regierung habe in den letzten Monaten ihre Bemühungen, den Menschenhandel zu stoppen, deutlich verstärkt. Zur Erinnerung: In seinem Jahresbericht zum Menschenhandel 2002 hatte das Außenministerium der USA Griechenland neben Belize, Bosnien-Herzegowina, Kuba, der Dominikanischen Republik, Georgien u. a. auf diese Liste gestellt. Athen hatte äußerst verärgert reagiert.
(Migration News Sheet Okt. 03)

* Großbritannien
Am 27.Oktober 2003 stellte der britische Innenminister, der sich rühmt, das härteste Asylrecht Europas zu haben („so hart wie ein alter Stiefel“ (Guardian 28. Okt.)), seine Vorschläge zu einem veränderten Asylrecht vor. Danach ist das Fehlen von Ausweispapieren für Asylsuchende in England eine Straftat und soll mit zwei Jahren Haft geahndet  werden – ein glatter Verstoß gegen Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention. Des weiteren sollen die Berufungsmöglichkeiten von Asylsuchenden weiter eingeschränkt werden.
Am gleichen Tag traf sich Premierminister Tony Blair mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen Ruud Lubbers. Blair macht Lubbers erneut deutlich, dass er die Genfer Flüchtlingskonvention für „vollkommen unzeitgemäß“ hält. (Guardian 29. Okt.).
Diese Stellungnahme drückt noch einmal deutlich die Haltung des Blair-Blunkett-Teams aus. In England werden Schritt für Schritt Regelungen eingeführt, die den Schutz von Flüchtlingen gefährden, und die sowohl die GFK als auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzen. So legte Blunkett 2001 ein umfassendes Anti-Terror-Gesetz vor. Damit sind Menschen, die des Terrorismus verdächtigt werden, vom Asylrecht ausgeschlossen. Sie dürfen auf unbegrenzte Zeit inhaftiert werden. Um das möglich zu machen, sind die Briten aus dem Artikel 5 der EU-Menschenrechtskonvention ausgestiegen, der eine Inhaftierung ohne Verurteilung verbietet. Dieser nur scheinbar legitimierte Gesetzesbruch übersieht jedoch, dass auch der Artikel 6 der EMRK verletzt wird - das Recht auf ein faires Verfahren. Momentan sind zehn Flüchtlinge unter diesen Prämissen inhaftiert, einige von ihnen werden seit Dezember 2001 in Hochsicherheitsgefängnissen festgehalten. Bisher gab es keine Verurteilungen, ein gerichtliches Verfahren hat nicht einmal begonnen. Anwälte haben keine Einsicht in die Anklagedokumente. Stattdessen wurden den Häftlingen „Spezial-Verteidiger“ zugeteilt. 

UNHCR drückte große Besorgnis über die Erwägungen der britischen Regierung aus, den kostenlosen Rechtsbeistand für Asylbewerber drastisch zu beschneiden. Die Regierung hatte vorgeschlagen, Asylbewerbern im ersten Verfahren nur fünf Stunden für ein Gespräch mit einem Anwalt zu gewähren, im Berufungsverfahren nur vier Stunden. UNHCR erinnerte warnend daran, dass Sprachbarrieren, Traumata, Angst, Schamgefühle oder kulturelle Tabus ein längeres  Beratungsgespräch erforderlich machen würden. Die Organisation appellierte an die Regierung, stattdessen den Missbrauch von Seiten der Anwälte zu bekämpfen, die sich unzulässig an Asylverfahren bereichern oder unzureichende Hilfe bieten.
(Migration News Sheet Okt. 03)

Am 24.10.03 verkündete Innenminister Blunkett eine Art „Altfallregelung“ für bis zu 15.000 Familien (etwa 50.000 Personen), die vor dem 2. Oktober 2000 Asyl beantragt haben. Ihnen soll ein Bleiberecht gewährt werden: Sie dürfen unbefristet in England bleiben und arbeiten (Home Office-Meldung 24. Okt.). Den Grund für seine Großzügigkeit lieferte das Innenministerium gleich mit: Diese Maßnahme wird dem Staat hohe Kosten ersparen. Für 1000 Familien, die der Staat nicht mehr unterstützen muss, werden 15 Mio. Pfund eingespart.

Alle Familien, die danach kamen und kein Asyl erhielten,  werden von nun an keinerlei Unterstützung mehr vom Staat bekommen, wenn sie nicht die  freiwillige Rückkehr antreten. (Home Office-Meldung 24. Okt.)

Am 3. November erteilten Richter des Hohen Gerichtshofs daraufhin Notverordnungen zur „Rettung“ von 800 nicht mehr vom Staat versorgten Flüchtlingen. Jede Woche werden etwa 60 weitere Notmaßnahmen dieser Art getroffen werden, schätzt Richter Sir Stephen Sedley. (Guardian 4. Nov.).

Gleichzeitig mit diesen Verschlechterungen der Lage für Flüchtlinge in GB erklärte sich England dazu bereit, als neunzehnter Staat am Resettlement-Programm von UNHCR teilzunehmen. England wird in diesem Rahmen jährlich etwa 500 schutzbedürftige Flüchtlinge aufnehmen. Außerdem spendet die Regierung 1 Mio. Pfund an UNHCR. Mit diesem Geld sollen „Erkundungs- und Vorbereitungsfahrten“  für in GB lebende afghanische Flüchtlinge finanziert werden.

In GB wird derzeit überlegt, neben Sexualstraftätern auch Asylsuchende an elektronische Fußfesseln zu legen. 1999 beschloss die britische Regierung, wegen der überfüllten Gefängnisse einige Strafgefangene vorzeitig zu entlassen und den Rest der Strafe mit der elektronischen Fußfessel abzudienen. Das betraf seit 1999 fast 70.000 Gefangene. Nun überlegt das Innenministerium, Flüchtlingen entweder anzubieten, sich freiwillig eine solche Überwachungsfessel anlegen zu lassen und damit die Chancen für eine Aufenthaltsgenehmigung zu steigern, oder Asylbewerber zwangsweise damit zu versehen, um ein Untertauchen unmöglich zu machen. Offenbar besteht eine Zusammenarbeit mit der US-Einwanderungsbehörde: in Florida und Alaska werden bereits elektronische Fußfesseln für Ausländer getestet, die wegen geringer Vergehen gegen die Einwanderungsgesetze ansonsten inhaftiert würden. (Quelle: heise.de, 29.09.03)

Die sogenannte Asylkommission der oppositionellen Conservative Party veröffentlichte am 9. September ihren Vorschlag zu einer umfassenden Asylreform mit der Überschrift „Building a Fair Asylum System“. Einer der Kernpunkte ist die Idee, anerkannten  Asylsuchenden eine Probezeit von fünf Jahren zu geben. Mit der Anerkennung würden die Flüchtlinge eine Vereinbarung mit ihnen vorgeschriebenen Verhaltensregeln unterschreiben. Sollten sie diese nicht einhalten, würde sie ihren „provisorischen“ Flüchtlingsstatus wieder verlieren. Das bisherige Recht auf juristischen Beistand und den Zugang zu Gerichten sollen Asylsuchende verlieren. Stattdessen soll eine unabhängige „Bewerbungsstelle“, die dem Parlament unterstünde, innerhalb von sechs Wochen über Asylanträge entscheiden. Die Asylsuchenden sollen in entlegenen Aufnahmezentren in bevölkerungsarmen Gegenden untergebracht werden. Es wird allgemein vermutet, dass es sich hierbei vor allem um Schottland handeln würde. Weiter wird gefordert:

- die Möglichkeit, in britischen Botschaften und Konsulaten Asyl zu beantragen
- die Errichtung von  Verfahrenszentren in den Herkunftsregionen
- die Anerkennung ausschließlich von Flüchtlingen, die vom Staat verfolgt sind - „wie Deutschland“
- der Widerstand der Conservative Party gegen die sich entwickelnde EU-Asylrechtsharmonisierung (Migration News Sheet Okt. 03)

Der Vorsitzende des Verbandes der britischen Polizeibeamten, Kevin Morris, will mit dem schlechten Image von Asylsuchenden aufräumen. Sie seien insgesamt „gesetzestreu“ und „äußerst positiv“, sagte er am 8. September anlässlich der Jahreskonferenz der Vereinigung. Asylsuchende seien öfter die Opfer von Straftaten als die Täter. In einem Workshop, der im Rahmen der Konferenz angeboten wurde, sollten die Beamten über diesen Sachverhalt aufgeklärt werden und den Umgang mit Asylsuchenden und einer insgesamt veränderten Gesellschaft üben.

* Niederlande
Die niederländische Regierung setzt sich für das Zustandekommen eines Aufnahmezentrums für Asylsuchende in der Herkunftsregion ein und damit für die Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in die Nähe des Verfolgerstaates. Die niederländische Einwanderungsministerin Rita Verdonk kündigte in der Haushaltsdebatte am 16. September 2003 an, dass die Regierung zu den Kosten eines solchen Projektes beisteuern wolle. Vorbereitende Arbeiten würden im Jahre 2004 realisiert. Zu diesem Zweck würden Gespräche nicht nur mit EU-Mitgliederstaaten und UNHCR geführt.

  * Niederlande
Die Ministerin für Immigration und Integration, Rita Verdonk, will mehr Asylsuchende als bisher abschieben. Am 16. September gab sie bekannt, vor allem Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung und verurteilte Asylsuchende abschieben zu wollen. Auf zwei Flughäfen (Schiphol und Zestienhoven) werden Abschiebezentren für insgesamt 600 Menschen gebaut, die sich illegal in den Niederlanden aufhalten. Desweiteren sollen mehr Flugzeuge gechartert werden, um die Ausreise umzusetzen. Im Hinblick auf die geplante Einführung biometrischer Daten auf Visumspapieren warten die Niederländer auf eine baldige EU-Regelung.  (Migration News Sheet Okt. 03)

  * Niederlande
Am 10. September beschloss das Unterhaus, Asylsuchenden, die schon seit über fünf Jahren auf eine Entscheidung in ihrem Asylverfahren warten, unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltsgenehmigung auszustellen. Diese Regelung trifft auf etwa 2000 Menschen zu. Die Kriterien sind bereits massiver Kritik ausgesetzt. So dürfen sich Asylsuchende beispielsweise nicht selbst darum bewerben, sie werden von den zuständigen Behörden ausgewählt. Des weiteren sind Menschen ausgeschlossen, die nicht mehr auf die Entscheidung in ihrem ersten Verfahren warten, sondern einen Folgeantrag gestellt haben. Darüber hinaus fallen Personen nicht unter diese Bleiberechtsregelung, wenn sie  eine „Gefahr für Ordnung und Sicherheit“ darstellen – eine Formulierung, die weitläufig interpretiert werden kann. (Migration News Sheet Okt. 03)

* Norwegen
Der Leiter der Einwanderungsbehörde (UDI), Trygve Nordby, lehnte einen Vorschlag der Progress Partei ab, nach dem Asylsuchende mit elektronischen Fußfesseln versehen werden sollten. Nordby zog in seiner Erklärung am 28. September einen Vergleich zu den Juden, die von den Nazis zur Erkennung markiert wurden. Die norwegische Polizei dagegen unterstützt den Vorschlag. (Migration News Sheet Okt. 03)

* Norwegen
Die norwegische Ministerin Erna Solberg zieht in Erwägung, die juristische Beratung von Asylsuchenden während des Erstverfahrens abzuschaffen. Es habe zu viel Missbrauch von Anwälten gegeben, die ihre Mandanten teilweise nicht einmal persönlich kennen gelernt haben, aber ihre Anwaltstätigkeiten beim Staat in Rechnung stellen. Stattdessen sollten im ersten Verfahren Nichtregierungsorganisationen die Beratung übernehmen. Eine der Organisationen, die Norwegische Organisation für Asylsuchende (NOAS) hat sich schon bereit erklärt, mit der Einwanderungsbehörde (UDI) zusammenzuarbeiten. Sowohl das Ministerium als auch die NOAS wurden heftig von der Anwaltsvereinigung kritisiert, auf diese Weise würden Beratungsstandards abgesenkt.
(Migration News Sheet Okt. 03)

* Österreich
Im Oktober 2002 erließ das Bundesinnenministerium unter Minister Ernst Strasser (ÖVP) eine Richtlinie, die Asylsuchende aus bestimmten Herkunftsstaaten von der Bundesbetreuung ausschloss. Keinen Anspruch auf soziale Leistungen haben danach Schutzsuchende aus

-  EWR-Staaten
- Schweiz
- USA
- Kanada
- Japan
- Neuseeland
- EU-Kandidatenländern

Nach einer Ablehnung haben in der Regel auch Asylsuchende aus folgenden Ländern keinen Anspruch:

- Russland
- Armenien
- Türkei
- Georgien
- Aserbeidschan
- Mazedonien
- Jugoslawien
- Nigeria

Nun erklärte der Oberste Gerichtshof (OGH) diese Richtlinie erneut für rechtswidrig

. Anlass für das Urteil war der Fall einer Asylsuchenden aus Georgien, die mit ihren beiden Kleinkindern aus der Bundesbetreuung entlassen wurde, weil sie nicht als „besonders hilfsbedürftig“ eingestuft wurde – nur dann haben Flüchtlinge aus den oben aufgeführten Staaten Recht auf Unterstützung. Die georgische Frau zog in letzter Instanz vor den OGH. Das Urteil: der Ausschluss aus der Bundesbetreuung allein auf Grund der Staatsbürgerschaft verstößt gegen den „Gleichbehandlungsgrundsatz“ .

Strasser befürchtet nun, dass Österreich „die erste Adresse für Wirtschaftsflüchtlinge“ würde und rechnet mit 20.000 neuen Asylsuchenden „auf einen Schlag“ und damit mit Mehrkosten von zwölf Millionen Euro pro Monat. Die  NGOs beklagen, dass dem OGH-Urteil noch keine Verbesserung der Versorgungslage gefolgt ist. Die Bundesregierung reagierte am 23.10.03 mit einer Novelle zum Bundesbetreuungsgesetz auf das Urteil. Asylsuchende haben weiterhin keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Bundesbetreuung. Vorgesehen ist, dass der Bund für Unterbringung, Verpflegung, Krankenhilfe und „sonstige Betreuungsmaßnahmen“ hilfsbedürftiger Asylbewerber aufkommt. „Hilfsbedürftig“ ist, wer Lebensunterhalt und Unterbringung für sich und seine Familie „nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften beschaffen kann“. Dabei sind auch Leistungen zu berücksichtigen, „die etwa von karitativen Organisationen oder anderen Gebietskörperschaften erbracht werden“.
Keinen Anspruch auf Bundesbetreuung haben auch „trotz bestehender Hilfsbedürftigkeit“ Flüchtlinge aus EU-Ländern, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Auch wird trotz Hilfsbedürftigkeit ausgeschlossen, wer

  - trotz Aufforderung nicht an der Feststellung seiner Identität oder Hilfebedürftigkeit mitwirkt
- bis zu sechs Monate nach seiner rechtskräftigen Ablehnung einen weiteren Asylantrag stellt
- seinen Asylantrag aus nicht näher definierten „asylfremden Motiven“ eingebracht hat
- wegen „einer gerichtlich strafbaren Handlung, wenn auch nicht rechtskräftig, verurteilt“ wurde
- „in der Unterkunft ein für die anderen Mitbewohner unzumutbares Verhalten“ an den Tag legt. (Kurier vom 13.10.)

Innenminister Strasser bleibt bei seiner Position, es würden keine weiteren Asylsuchenden aufgenommen, weil das BMI keine weiteren Bundesbetreuungsplätze zur Verfügung stellen könnte. Mit einstweiligen Verfügungen erzwingt nun das Netzwerk „AsylAnwalt“ Bundesbetreuungsplätze für Asylbewerber. Einem Drittel der Anträge sei bereits stattgegeben worden.

Von insgesamt 9200 Flüchtlingen, die in Bundesbetreuung sind, sind mehr als 3000 im Aufnahmezentrum in Traiskirchen untergebracht. Der dortige Bürgermeister Fritz Knotzer konstatiert, die Überfüllung des „Lagers Traiskirchen“ habe „mittlerweile unzumutbare Ausmaße angenommen.“ Die Reaktion der Bürgermeister anderer Orte auf den Appell Knotzers, ihn in der Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen, ist niederschmetternd. Die meisten von ihnen lehnen eine Aufnahme von Asylsuchenden in ihren Gemeinden strikt ab. Die Landesregierung von Oberösterreich hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Asylgesetz beschlossen.

Die Caritas wirft dem Innenministerium unterdessen vor, dass einzelnen Flüchtlingen das Stellen eines Asylantrages in Traiskirchen verweigert worden sei. Des weiteren erstattete SOS Mitmensch Strafanzeige gegen BeamtInnen des Grenzüberwachungsposten Gmünd, weil sie in der Nacht zum 1. November 74 Tschetschenen verweigert hätten, Asylanträge zu stellen. (Quellen: Kurier vom 12.11.03, Standard vom 12.11.03)

* Schottland
Um gegen den Bevölkerungsschwund in Schottland anzugehen, will Regierungschef Jack McConnell ausländische Arbeitskräfte ermutigen, nach Schottland zu immigrieren. Dazu sollen spezielle Beratungszentren errichtet werden, in denen sich die Interessenten über Visa, Arbeitsgenehmigungen und das Leben in Schottland informieren können. Diese Maßnahme ziele jedoch nicht darauf ab, ein von England separates Einwanderungssystem einzuführen.
Anders sieht das die Opposition: John Swinney, Chef der Scottish Nationalist Party, fordert ein eigenes schottisches Einwanderungssystem. Schottland dürfe sich nicht die rassistische Asylpolitik aus London vorschreiben lassen, so Swinney.
(Migration News Sheet Okt. 03)

* Schweiz
Seit dem 1. Oktober dürfen auf dem Flohmarkt am Helvetiaplatz in Zürich nur noch Bürgerinnen und Bürger ausgewählter Staaten verkaufen: Schweizer, EU- und Efta-Bürger und Ausländer mit einem B- oder C-Ausweis (beide haben Arbeitsgenehmigungen).
Ausgeschlossen vom Flohmarktbetrieb sind Asylsuchende, „Vorläufig Aufgenommene“ (mit zeitlich befristeter Aufenthaltserlaubnis), B-Ausweis-Ausländer aus der Türkei oder Ex-Jugoslawien, „Saisonniers“ (Saisonarbeiter, die bis zu 9 Monaten in der Schweiz arbeiten dürfen) und „Sans-papiers“ (MigrantInnen, die ihre Aufenthaltsgenehmigung verloren haben).
Hintergrund der Neuerung ist die Reorganisation der Zürcher Stadtpolizei. Bisher war die Gewerbepolizei für die jährliche Flohmarktbewilligung zuständig, jetzt ist es die Marktpolizei, deren Chef Ernst Germann kommentiert: „Wir wollten Ordnung haben.“ (Quelle: Tagesanzeiger, 14.10.03)

* Schweiz
In Lugano (Tessin) wurde im August ein „Sicherheitszentrum“ fertiggestellt, das für die Unterbringung von „negativ aufgefallenen und papierlosen“ Asylbewerbern auf Kosten der Stadt umgebaut wurde. Das Gebäude steht jedoch bis heute leer. Grund dafür sind einerseits die hohen Betriebskosten und auf der anderen Seite die Kritik von Seiten verschiedener Flüchtlingsorganisationen an dem Projekt. In dem Zentrum sollten Straftäter ebenso wie Flüchtlinge, denen Dokumente fehlen, zusammen unter einer scharfen Hausordnung leben. Inzwischen schlug Regierungschef Marco Borradori vor, ein Autonomes Jugendzentrum aus dem Gebäude zu machen. Die „dissozialen Asylbewerber“ könnte man dann in stillgelegten Militärfestungen im Tessin unterbringen. Diese Idee ist abgelehnt worden. Über das „Sicherheitszentrum“ wurde bisher nicht entschieden. (Quelle: Zofinger Tagblatt, 09.10.03)

* Schweiz
Die Polizei des Kantons Glarus steht unter Druck. Ihr wird vorgeworfen, bei einer Razzia in drei „Durchgangszentren“ für Asylbewerber massiv gegen die Menschenrechte verstoßen zu haben. Anfang Juli stürmten maskierte Glarner Polizisten morgens gegen 5:30 Uhr die Gebäude, fesselten die Flüchtlinge, zogen ihnen Kapuzen über die Köpfe, fotografierten sie nackt und ließen sie stundenlang gefesselt, maskiert und teilweise geknebelt sitzen. Ihnen wurde verboten, zu sprechen. Nach mehreren Stunden kam ein Mitarbeiter des Schweizer Roten Kreuzes und intervenierte. Bevor die Asylsuchenden befreit wurden, wurden sie noch einmal fotografiert. Erst dann verschwanden die „maskierten Sonderpolizisten“ und „normale“ uniformierte Polizisten kamen in die Räume.
Die Glarner Kantonspolizei kommentierte die Vorwürfe zunächst damit, der Einsatz sei „im Rahmen solcher Aktionen“ verlaufen, „das machen wir immer so“. Erst nachdem amnesty international, zwei grüne Parlamentarierinnen und die Medien Druck machten, reichten die Glarner Behörden Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen sich selbst ein. Auch einige der misshandelten Flüchtlinge stellten Strafanzeigen. (Quelle: augenauf, Oktober 2003)

* Schweiz
Einer Asylbewerberin, die angab, aus Angola zu kommen, wurde aufgrund des Ergebnisses eines Sprachtests vorgeworfen, ein falsches Herkunftsland genannt zu haben. Der Asylantrag der seit sieben Jahren in der Ostschweiz lebenden fünfköpfigen Familie wurde abgelehnt. Das ihr stattdessen zugeordnete Herkunftsland ist nicht bereit, die Familie aufzunehmen, da der Vater ohne Zweifel Angolaner ist.
Der ältesten Tochter wurden inzwischen ernsthafte post-traumatische Störungen und suizidale Tendenzen attestiert. Sie soll im Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) in Givisier (Romandie) direkt befragt werden. Wieder gibt es sprachliche Schwierigkeiten: Das Mädchen spricht fließend deutsch, die Zuständigen in der Behörde französisch. Bisher ist das Gespräch nicht zustande gekommen, weil das BFF nicht in der Lage war, eine Deutsch-Französisch-Übersetzerin zu finden. Randnotiz: Wäre ein Sprachtest der Tochter ausschlaggebend, könnte die Familie in der Ostschweiz bleiben. (Quelle: augenauf, Oktober 2003)

* Türkei
Der türkischen Menschenrechts-Stiftung TIHV droht die Zwangsschließung. Ihr werden illegale Spendenaufrufe und verbotene Auslandskontakte vorgeworfen. Das staatliche Generaldirektorat für Stiftungen beanstandet, dass die TIHV im Jahr 2001 im Internet zu Geldspenden für die Behandlung Hungerstreikender aufgerufen habe. Der Vorwurf der rechtswidrigen Auslandskontakte bezieht sich auf Berichte über die Situation in türkischen Gefängnissen, Hinrichtungen ohne Gerichtsurteil und das „Verschwinden“ von Bürgerrechtlern an die UN, das Europäische Parlament und den Europarat. (FR, 03.11.03)

* Die New Economics Foundation (NEF) fordert, Opfer von Umweltkatastrofen als Flüchtlinge unter den Schutz der GFK zu stellen. Die Organisation stellte deren Zahl von 25 Millionen gegenüber 22 Millionen Opfer von Bürgerkrieg und Verfolgung. Der umweltschädliche Lebensstil der Industrienationen sei mit Schuld an Umweltkatastrophen, deswegen müssten Europa und Nordamerika Verantwortung für „Umweltflüchtlinge“ übernehmen. Im Sommer 2002 hatten bereits britische Parlamentarier ihre Regierung dazu aufgefordert, „Umweltflüchtlinge“ unter ihren Schutz zu stellen. (Migration News Sheet Okt. 03)

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