Obwohl Deutschland auf EU-Ebene mit Schweden maßgeblich die „Britischen
Asylvorschläge“ ablehnte und auch in den Verhandlungen zur
Asylverfahrensrichtlinie in der Ausgestaltung einer künftigen
EU-Drittstaatenregelung teilweise im Widerspruch zu Großbritannien steht, liefert
der deutsche Verhandlungsansatz eine Steilvorlage, um die britischen Ansätze
doch noch durch die Hintertür zu realisieren. Die PRO ASYL
vorliegenden aktuellen Dokumente aus den Ratsverhandlungen zu Asylverfahren
sehen bei der Anwendung des Konzepts „Sicherer Drittstaat“ sogar eine weit
über die bundesdeutsche Drittstaatenregelung hinausgehende Konzeption vor:
Ein Asylsuchender kann in ein beliebiges Drittland zurückgewiesen werden, ohne
dass er es jemals betreten hat. Selbst Staaten, die die Genfer
Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention nicht
ratifiziert haben, dürfen als „sicher“ qualifiziert werden. Auf massiven Druck
der Bundesrepublik soll die deutsche Praxis - die restriktivste in Europa - als
Kann-Bestimmung abgebildet werden. Beliebige Kriterien, gepaart mit dem
Vorschlag Deutschlands, ohne Einzelfallprüfung die Zurückweisung bzw.
Zurückschiebung durch die Grenzbehörden zu exekutieren, ermöglichen es,
zentrale Ziele der britischen Initiative auf EU-Ebene doch noch zu realisieren:
Der „Flüchtlingsschutz“ wird weitgehend in Transit- und Herkunftsregionen
ausgelagert.
Worin unterscheiden sich aktuell die deutsche und die britische Position bei
den Verhandlungen über die EU-Asylverfahrensrichtlinie ? Deutschland setzt bei
der Konzeption „sicherer Drittstaaten“ immer noch einen vorherigen
Gebietskontakt des Asylsuchenden voraus und weigert sich bis jetzt, Teilstaaten
zu „sicheren Drittstaaten“ zu deklarieren.
Bei den Kriterien zur Bestimmung der „sicheren Drittstaaten“ bewegt sich
Innenminister Schily immer mehr auf die britische Position zu. Im Vorfeld des
EU- Innenministertreffens am 6.11.2003 legte das Bundesinnenministerium einen
Vorschlag (ASILE 58/Artikel 35a) vor, in dem explizit selbst die im Grundgesetz
normierten Kriterien aufgeweicht werden: Das Bundesinnenministerium fordert
lediglich, dass der „sichere Drittstaat“ die Genfer Flüchtlingskonvention oder
die in dem dazugehörigen Protokoll enthaltenen Bestimmungen über den Grundsatz
der Nicht-Zurückweisung einhält.
Bezogen auf die Europäische Menschenrechtskonvention gilt im wesentlichen das
gleiche. Vorausgesetzt wird - im Gegensatz zum Grundgesetzartikel 16 a - nicht
mehr die Unterzeichnung, die Ratifizierung und Sicherstellung der Genfer
Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK). Sichergestellt ist die Anwendung der GFK und EMRK nach Auffassung des
Bundesverfassungsgerichts nur durch den Beitritt zu den beiden Konventionen.
Die absichtlich unpräzise Formulierung aus dem Bundesinnenministerium soll die
Möglichkeit eröffnen, Schutzsuchende beispielsweise auch in nichteuropäische
Staaten ohne Einzelfallprüfung zurückzuweisen, obwohl dort die Standards des
internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsschutzes nicht gewährleistet
sind. Ein solche Politik liefe auf die Abschaffung des individuellen Asylrechts
in Europa hinaus und wäre das Modell für eine weltweite Erosion des
Flüchtlingsschutzes.
Mit dem Beitritt der zehn neuen Staaten im Mai 2004 wird die derzeitige deutsche
Konzeption
„sichere Drittstaaten“ obsolet. Mit Ausnahme der Schweiz werden alle
„sicheren Drittstaaten“ an EU-Zuständigkeitsregelungen ( Dublin I bzw. Dublin
II) partizipieren. Auf absehbare Zeit wird aber auch die Schweiz an diesen
teilhaben. Da die EU-Asylverfahrensrichtlinie erst nach dem Erweiterungsprozess
in Kraft treten wird, lässt sich das bundesdeutsche Vorgehen auf EU-Ebene
rational nur so interpretieren, dass Deutschland seinen restriktiven Standard -
die Unmöglichkeit, die Sicherheit im Drittstaat im Einzelfall zu widerlegen -
europaweit exportieren und perspektivisch vor allem die bestehende
bundesdeutsche Liste „Sicherer Drittstaaten“ drastisch erweitern will. Nimmt
man den Versuch Schilys hinzu, selbst die Kriterien für sichere Drittstaaten
aufzuweichen, ist der deutsche Beitrag zur Abschaffung des Asylrechts komplett.
Ob man dies dann als „britische“ oder „deutsche Asylinitiative“ bezeichnet,
bleibt für den demontierten europäischen Flüchtschutz gleichgültig.
PRO ASYL und amnesty international
warnten bereits in einer gemeinsamen Pressekonferenz am 30.September vor diesem
Angriff auf den Flüchtlingsschutz in Europa. Aus der Sicht von PRO ASYL
schreibt der Ratsentwurf zu gemeinsamen Asylverfahren nicht nur den kleinsten
gemeinsamen Nenner fest, sondern unterschreitet diesen noch weit. Er
harmonisiert nichts, lässt völkerrechtliche Standards außer Acht und
dokumentiert in erster Linie den gemeinsamen Unwillen, Flüchtlinge in der
Europäischen Union aufzunehmen. Wer immer noch ein Europäisches Asylrecht will,
das seinen Namen verdient, muss dafür sorgen, dass dieser EU-Entwurf im
Reißwolf verschwindet. ECRE weist in einer Presseerklärung
vom gleichen Tag ebenfalls den Ratsentwurf in Gänze zurück. ECRE hat aus diesem
Grund die Lobbyarbeit in Detailfragen eingestellt. Falls der Ratsentwurf nicht
grundlegend überarbeitet wird, erwägt ECRE, die Europäische Kommission
aufzufordern, den Vorschlag zur Asylverfahrensrichtlinie zurückzuziehen.
Unzufrieden mit neuen EU-Regelungen zur
Familienzusammenführung zeigt sich UNHCR in einer Presseerklärung
vom 23. September 2003. UNHCR
erklärte, die Standards der Harmonisierung seien in diesem Bereich während des
langen Verhandlungszeitraums herabgesetzt worden. Bestimmte Kategorien von
Flüchtlingen würden diskriminiert. UNHCR kritisiert u.a., dass
Familienzusammenführungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, inneren
Sicherheit und Gesundheit verweigert werden könnten, wobei vor allem der
Begriff „öffentliche Ordnung“ sehr vage sei. Die Richtlinie enthalte eine
Vorschrift, nach der auch Flüchtlinge nicht automatisch berechtigt sind, mit
ihren Ehegatten vereinigt zu werden, wenn diese nicht über 21 Jahre alt sind.
Damit könne es zur Trennung bereits jahrelang verheirateter Ehepaare kommen,
die möglicherweise auch gemeinsame Kinder hätten. Enttäuscht zeigt sich UNHCR
darüber, dass die Richtlinie keine Rechte für Menschen vorsieht, denen
subsidiärer Schutz wegen menschenrechtlicher Abschiebungshindernisse gewährt
worden ist.
Zahlreiche europäische NGOs forderten das Europäische Parlament dazu
auf, das Inkrafttreten der Richtlinie zur Familienzusammenführung zu verhindern,
indem es den Europäischen Gerichtshof anruft, um die Nichtigerklärung dieser
Richtlinie einzuklagen, weil sie gegen die Grundsätze des EU-Vertrags verstoße.
Schon im April 2003 hatte das EU-Parlament heftige Kritik an dem
Richtlinienvorschlag geäußert und die Kommission aufgefordert, ihn
zurückzuziehen. (Quelle: Europäische Koordination für das Recht von Migranten
auf Schutz der Familie, 7.10.03)
Bei der Behandlung des
Zuwanderungsgesetzes im Vermittlungsausschuss ist einer der Streitpunkte die Anerkennung
nichtstaatlicher sowie geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgründe.
Zur drohenden Gefahr der Genitalverstümmelung als einer weit verbreiteten und
brutalen Variante geschlechtsspezifischer Verfolgung liegen mehrere aktuelle
Verwaltungsgerichtsurteile vor. Die Mädchen und Frauen drohende
Gefahr der Beschneidung ist asylrechtlich erheblich. So entschied das
Verwaltungsgericht Berlin am 3. September 2003 (AZ.: VG 1 X 23.03) und
verpflichtete das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, die
Klägerin, ein 6-jähriges Mädchen aus Guinea, nach Artikel 16 a des
Grundgesetzes als Asylberechtigte anzuerkennen. Zwar gehe die Gefahr nicht
unmittelbar vom Staat aus, der unter dem Eindruck internationaler Konventionen
zumindest Maßnahmen ergriffen habe, um die Praxis zu verhindern, es gebe
bislang jedoch weder einen entsprechenden Straftatbestand im guineischen
Strafgesetzbuch noch eingeleitete Strafverfahren. Das Verwaltungsgericht Berlin
hatte zu der Frage, ob weibliche Genitalverstümmelung die Gewährung politischen
Asyls rechtfertigt, bislang keine Entscheidung getroffen. Obergerichtliche
Entscheidungen zu dieser Frage sind bisher nicht bekannt geworden, so eine
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. September 2003.
Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Urteil vom 12 August 2003 (AZ.:
2K1140/02.A) die einer Nigerianerin drohende Genitalverstümmelung als
politische Verfolgung qualifiziert und dabei darauf hingewiesen, dass der
nigerianische Staat über eine Missbilligung der Zwangsbescheidung bislang nicht
hinaus gekommen ist und ein eigenständiger Straftatbestand sich erst im
Gesetzgebungsverfahren befindet. Wo nigerianische Bundesstaaten die
Genitalverstümmelung in einem eigenen Straftatbestand geregelt haben, sei es
bislang nicht zu Strafverfahren gekommen. Dass ein großer Teil der
nigerianischen weiblichen Bevölkerung von Genitalverstümmelung betroffen sei,
hindere nicht die Annahme einer Verfolgung. Zur Verfolgungsmaßnahme werde diese
dadurch, dass sie zwangsweise erfolgt. Als solche knüpfe sie auch nicht an das
Geschlecht per se an, sondern richte sich gegen die sich weigernden Mädchen und
Frauen, nicht aber gegen diejenigen, die die Beschneidung als Tradition
akzeptieren. Der Bewertung der Maßnahme als politische Verfolgung stehe auch
nicht entgegen, dass sie die betroffenen Frauen nicht aus der übergreifenden
Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen wolle, sondern gerade den
Zweck einer Integration in die Gesellschaft als vollwertiges Mitglied verfolge.
Die Zwangsbeschneidung sei gerade darauf gerichtet, die sich Weigernden in
ihrer politischen Überzeugung zu treffen und sie unter Missachtung ihres
Selbstbestimmungsrechtes Traditionen zu unterwerfen und zu verstümmelten Objekten
zu machen.
Die seltsame Ansicht, Genitalverstümmelung beinhalte ihrer Natur nach keine
Ausgrenzung aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates, sondern sei
geradezu integrativ, hatte die 9. Kammer des VG Frankfurt in einem Urteil vom
29. März 1999 vertreten.
Auch die 3. Kammer des VG Frankfurt/Main hält mit ähnlichen Argumenten
die weibliche Genitalverstümmelung in Sierra Leone nicht
für politische Verfolgung. In einem Urteil vom 10.07.2003 (AZ.:3 E
31074/98.A) heißt es: „Dabei ist die Frage der Ausgrenzung nach den
soziokulturellen Vorstellungen in dem betreffenden Staat bzw. in der
betreffenden Gemeinschaft zu beurteilen und nicht auf der Grundlage
mitteleuropäischer. Aus der Sicht der im Herkunftsland Sierra Leone bestehenden
kulturellen Gemeinschaft kann von einer ausgrenzenden Verfolgung schon
deswegen keine Rede sein, weil die von den Klägerinnen (...) befürchtete
zwangsweise Beschneidung, die ihre Wurzeln in animistischen Initiationsriten
hat, gerade den Zweck verfolgt, das betreffende Mädchen in den Kreis der
Frauengemeinschaft als vollwertiges Mitglied aufzunehmen.“ Auch
Abschiebungshindernisse im Sinne des § 53 Absatz 6 AuslG billigte das VG den
Klägerinnen nicht zu, weil es „keineswegs eine vollständige – im Sinne einer
hundertprozentigen – Beschneidung von Mädchen und jungen Frauen in Sierra Leone“
gebe, womit die Angaben, die Beschneidung der Kinder nicht verhindern zu können
„für von taktischen Überlegungen geprägt und deshalb nicht für vollständig
glaubhaft“ zu sehen seien.
Am 11. und 12.09.2003 fanden in
Berlin Gespräche zwischen Vertretern der UNMIK und einer deutschen
Delegation über die Erfahrungen bei der Umsetzung des Memorandum of Understanding
vom 31.03.2003 sowie über Abschiebungen in das Kosovo allgemein statt.
Auf deutscher Seite nahm u. a. Herr Braun vom Innenministerium NRW teil. Über
die Gespräche wurde eine Abgestimmte Niederschrift angefertigt. Diese sowie
„ergänzende Hinweise“ des BMI sind Bestandteil des Erlasses des
Innenministeriums NRW vom 19.09.2003 Nr. 14.1/VI.2.1-138. Aus der Abgestimmten
Niederschrift:
„4. Im Hinblick auf die von der UNMIK geäußerten Fragen bzw. Einwände gegen
Rückführungen in einzelnen Fällen wurde wie folgt Einvernehmen erzielt:
a) Gesundheitliche Bedenken:
- in Fällen mit gesundheitlicher Problematik werden die deutschen Behörden
zusätzliche stichwortartig zusammengefasste Anmerkungen zu dem spezifischen
Problem und den sich daraus ergebenen Konsequenzen übermitteln.
- UNMIK wird ihrerseits eventuelle Nachfragen so rasch wie möglich an die deutsche
Seite richten, damit Unklarheiten noch während der 33-tägigen Frist (bei ethnischen
Minderheiten) und innerhalb der 7-tägigen Frist vor dem Flugtermin (bei
Kosovo-Albanern) geklärt werden können. – Die Nachfragen werden grundsätzlich
an den Koordinator im Deutschen Verbindungsbüro in Pristina gerichtet und nur
ausnahmsweise, in Fällen großer Eilbedürftigkeit können sie an die für die
Koordinierung der Rückführungen zuständigen Zentralstellen in Deutschland
gerichtet werden.
- UNMIK wird der deutschen Seite die vorhandenen Informationen über die
medizinische Versorgungslage im Kosovo zur Verfügung stellen.
b) Wahrung der Familieneinheit
- Vom Begriff der Familie werden die Eltern (auch Elternteile) und ihre ledigen
minderjährigen Kinder umfasst.
- Bei Rückführungen ist grundsätzlich die Familieneinheit zu gewährleisten;
nach einer Rechtsgüterabwägung kann es hier jedoch Ausnahmen geben.
- Die deutschen Behörden werden in Fällen, in denen die Frage der
Familientrennung auftreten kann, relevante Informationen hierzu im Rahmen der
Rückführungsankündigungen in stichwortartiger Zusammenfassung mitteilen, um
diese Fragen rasch klären zu können
c) Volkszugehörigkeit
In Fällen von Zweifeln an der angegebenen Volkszugehörigkeit eines
Rückzuführenden wird UNMIK weiterhin die Rückführung der betreffenden Person
nicht gänzlich ablehnen, sondern Fragen hinsichtlich der Volkszugehörigkeit
möglichst frühzeitig äußern und diese Fragen begründen. Die deutschen Behörden
werden ebenfalls so schnell als möglich auf solche Fragen antworten.
d) Personen, die aus dem nördlichen Mitrovica stammen
- Auf Ersuchen der deutschen Behörden wird UNMIK zur Bestätigung des vormaligen
Wohnorts der Personen, die vorgeben, aus dem nördlichen Mitrovica zu stammen,
die Angaben überprüfen.
- Für die nicht diskriminierende Anwendung ihrer Politik ist UNMIK bereit, die
Fälle von Serben, die aus dem nördlichen Mitrovica stammen, auf Ersuchen der
deutschen Behörden zu überprüfen. Solche Ersuchen sollten 33 Tage vor einer
vorgeschlagenen Rückführung gestellt werden.
e) Fehlende Unterbringungsmöglichkeiten
UNMIK bestätigte, daß sie Rückführungen nicht wegen fehlender
Unterbringungsmöglichkeiten ablehnt; allerdings kann UNMIK in einigen solcher
Fälle um einen Aufschub von 30 Tagen ersuchen.
5. Es bestand Einigkeit darin, daß das Memorandum of Understanding die
Rückführung von bis zu 1000 Personen im ersten Jahr seiner Anwendung zuläßt.
Die deutsche Seite kann ab jetzt bis zu 120 Rückführungen pro Monat ankündigen.
Darüber hinaus verständigten sich beide Seiten darauf, daß von UNMIK bereits
bestätigte, durch die deutsche Seite aus praktischen Gründen jedoch nicht
rückgeführte Personen zahlenmäßig flexibel zurückgeführt werden können.
6. Die deutsche Seite sagte zu, die Rückführungsankündigungen 7 Tage vor dem
vorgesehenen Flugtermin zu übermitteln und darauf die zuvor bereits bestätigten
Personen (Minderheiten) als solche kenntlich zu machen.
7. Es wurde Einvernehmen dahingehend erzielt, daß Anfang des Jahres 2004
Gespräche zu der in Ziffer 9 des Memorandum of Understanding vorgesehenen
Evaluierung und der Weiterentwicklung des Verfahrens stattfinden sollen.“
Die „ergänzenden Hinweise“ des BMI im Erlass des Innenministeriums NRW läßt
etwas von dem erahnen, wie die Gespräche tatsächlich abgelaufen sind:
„Zu Ziffer 4 a) (Gesundheitliche Bedenken) legte UNMIK dar, daß
sich aus internationalen Regelungen für UNMIK eine Verpflichtung zur
Überprüfung der Einhaltung ‚internationaler Standards‘ bei Rückführungen unter
dem Aspekt eventueller gesundheitlicher Probleme des Rückzuführenden ergebe.
Die deutsche Seite wies darauf hin, daß sie ebenfalls ‚internationalen
Standards‘ verpflichtet sei und in Übereinstimmung damit die notwendigen
umfassenden Überprüfungen sowohl der gesundheitlichen Situation des Rückzuführenden
als auch der medizinischen Versorgungslage im Kosovo vor jeder Abschiebung
durchführe und daß es nicht Aufgabe von UNMIK sei, die Einhaltung
‚internationaler Standards‘ durch Deutschland zu kontrollieren. Entsprechend
der Vereinbarung in der Abgestimmten Niederschrift bitte ich Sie, in unserem
gemeinsamen Interesse dafür Sorge zu tragen, daß künftig zur Erleichterung der
Rückführung von Kosovo-Albanern sowie ethnischen Minderheiten in Fällen mit möglicher
gesundheitlicher Problematik bereits im Rahmen der Rückführungsankündigung
ergänzende, stichwortartig zusammengefaßte Informationen zu dem
spezifischen gesundheitlichen Problem der rückzuführenden Person und den sich
daraus evtl. ergebenen Konsequenzen an UNMIK übermittelt werden (z.B. auch,
warum trotz gesundheitlicher Probleme eine Rückführung für möglich gehalten
wird).
Zu Ziffer 4 b) (Wahrung der Familieneinheit) konnte nach langer
Diskussion zwischen UNMIK und uns nur eine Einigung auf dem ‚kleinsten
gemeinsamen Nenner‘ erzielt werden. Nach Auffassung von UNMIK können vom
‚internationalen Standard‘ in diesem Zusammenhang auch nichteheliche
Lebensgemeinschaften sowie Lebensgemeinschaften erfaßt sein, die nach einem
(nur) traditionellen Ritus geschlossen worden sind, während nach deutscher
Auffassung ausschließlich Ehen berücksichtigt werden können, die nach staatlich
vorgeschriebenem Recht geschlossen worden sind. Auch die deutsche Auffassung, daß
sich die Frage der Familieneinheit dann nicht stellen kann, wenn die Partner
trotz formal bestehender Ehe getrennt leben, vermag UNMIK nicht in jedem
Einzelfall zu teilen. ... Entsprechend der Vereinbarung in der Abgestimmten
Niederschrift bitte ich Sie in unserem gemeinsamen Interesse künftig dafür
Sorge zu tragen, daß in Fällen, in denen die Frage der Familientrennung
auftreten könnte, relevante Gesichtspunkte hierzu im Rahmen der
Rückführungsankündigungen stichwortartig zusammenfassend an UNMIK
mitgeteilt werden, damit gegebenenfalls bei UNMIK auftretende Fragen rascher
geklärt werden und die Rückführung termingemäß vollzogen werden kann.
Zu Ziffer 4 d) (Personen, die aus dem nördlichen Mitrovica stammen)
hat die deutsche Seite ihre Auffassung bekräftigt, daß Rückführungen
grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort erfolgen. UNMIK wird – im Hinblick
auf seine Politik der Wiederaussiedlung von Rückkehrern an ihrem Herkunftsort
im Kosovo – ungeachtet dessen auch künftig die Rückführung aller Personen nicht
serbischer Ethnie, die aus dem nördlichen Mitrovica stammen, ablehnen, weil
diese dort gefährdet seien. Gleichwohl wird UNMIK auf Bitten deutscher Behörden
die Angaben (Namen + Adressen) von vorgeblich aus dem nördlichen Mitrovica
stammenden Personen prüfen. Unter Aufgreifen der UNMIK-Argumentation ist es der
deutschen Delegation gelungen, mit UNMIK zu vereinbaren, daß UNMIK ab sofort
auch Rückführungsersuchen von aus dem nördlichen Mitrovica stammenden Serben
prüfen wird. ... Ich weise darauf hin, daß dieses Einverständnis seitens UNMIK
die im Memorandum of Understanding vom 31.03.2003 unter Ziffer 4, letzter Satz
getroffene Regelung insofern nicht modifiziert, als weiterhin
generelle Rückführungen von Angehörigen der serbischen Minderheit (die nicht
aus dem nördlichen Mitrovica stammen) ausgeschlossen bleiben.“
Ferner wurde vereinbart, dass die Umsetzung des Memorandums of Understanding
vom 31.03.2003 erst im Mai 2003 begonnen hat und der genannte Einjahreszeitraum
zum 30.04.2003 endet. Hinsichtlich der Ende März 2003 von UNMIK an die deutsche
Seite übermittelte Ortsliste für Ashkali und Ägypter erklärte UNMIK diese als
„abschließend“; angekündigte Rückführungen würden auch künftig allein aus dem
Grund abgelehnt, dass die betreffende Person aus einem Ort im Kosovo stammt,
der nicht auf der Liste steht.
Ein Team der Gesellschaft
für bedrohte Völker unter Leitung des us-amerikanischen Schriftstellers
Paul Polansky hat 7 Monate lang die Lage der Roma, Aschkali und „Ägypter“ im
Kosovo untersucht. Der Recherche liegen insbesondere auch Gespräche mit
Vertretern dieser Minderheiten über die gegenwärtige Lage zu Grunde sowie 500
Interviews mit weiblichen Minderheitengehörigen. Die erschütternden Ergebnisse
der Untersuchung wurden – rechtzeitig zur kommenden Innenministerkonferenz –
von der Gesellschaft für bedrohte Völker unter dem Titel „Roma,
Aschkali und ‚Ägypter’ – ohne Zukunft im Kosovo“ veröffentlicht.“
Bezugsadresse: Gesellschaft für bedrohte Völker, Postfach 2024, 37010
Göttingen, Tel. 0551/499060, Fax 0551/58028, E-Mail: info@gbfv.de, Preis: 8,- Euro zuzüglich
Versandkosten.
In der Zusammenfassung der Recherchen beschreibt die gfbv die Situation vor Ort
wie folgt:
“Gegenüber der Situation, die 1999 und 2000 vorgefunden, ist eine
beängstigende Verschlimmerung eingetreten. Trotz der internationalen Verwaltung
und der Präsenz der KFOR-Truppen und Polizei ist die Bewegungsfreiheit der
Roma, Aschkali und ‚Ägypter’ im Kosovo vielerorts nicht gewährleistet.
In einigen Gegenden sind vor allem Roma, in manchen Ortschaften auch Aschkali
und ‚Ägypter’ Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt. So werden z.B. in Vushtrri/Vucitrn
Roma und Aschkali bis heute überfallen, verprügelt und mit allen erdenklichen
Mitteln unter Druck gesetzt, den Kosovo zu verlassen.
In anderen Gebieten ist die Tendenz zur Gewalt an den Minderheitenangehörigen
weniger offen. Jedoch werden Roma, Aschkali und ‚Ägypter’ immer wieder Opfer
subtiler Methoden der Einschüchterung und Diskriminierung.“
Die gfbv fordert ein Eingreifen der internationalen Staatengemeinschaft zu
Gunsten eines Schutzes der Minderheiten. Der Schutz der
Minderheitengemeinschaften müsse nicht nur aufrechterhalten, sondern wirksam
ausgeübt werden. Stattdessen seien bereits jetzt die meisten KFOR-Kontrollpunkte
abgebaut. Verantwortliche für Übergriffe an den Minderheiten müssten zur
Rechenschaft gezogen werden. Bei Wiederaufbau- und Förderprogrammen müssten die
Minderheiten gezielt berücksichtigt werden. Wenn sich die Lage der Minderheiten
nicht bessere, müssten sich die westlichen Länder auf die Aufnahme Tausender
neuer Flüchtlinge von dort gefasst machen.
Die Berliner
Ausländerbehörde hat am 15. Oktober 2003 eine schwangere Romafrau nach
Belgrad abgeschoben. Zuvor war sie trotz ihrer Schwangerschaft mehr als
zwei Monate in Abschiebehaft gehalten worden. Obwohl die Betroffene während der
Haft wegen Beschwerden infolge der Schwangerschaft mehrfach im Krankenhaus
behandelt werden musste, so eine Pressemitteilung des
Flüchtlingsrates Berlin e.V. vom 17. Oktober 2003, habe der
polizeiärztliche Dienst sie für haft- und flugfähig erklärt. Obwohl der Vater
ihres ungeborenen Kindes Deutscher ist und eine Vaterschaftsanerkennung
vorgelegt wurde, wurde die Abschiebung vollzogen. Nach Angaben des
Flüchtlingsrates wurde am Folgetag eine weitere schwangere Romafrau mit ihren
vier Kindern nach Sarajevo abgeschoben. Die Betroffene lebte in Berlin mit
ihrem Sohn und ihrem deutschen Ehemann zusammen. Über eine eingereichte
Petition sei noch nicht entschieden gewesen. Vor diesem Hintergrund erhebt der
Berliner Flüchtlingsrat massive Vorwürfe. Mit der Inhaftierung und zwangsweisen
Abschiebung hätten die Berliner Behörden Gefährdungen während der
Schwangerschaft bewusst in Kauf genommen und die Tatsache missachtet, dass in
beiden Fällen die erwarteten Kinder Deutsche sind, so dass ihre Mütter mit der
Geburt ohnehin ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben.
Auf Einladung des BMI fanden am
25./26.06.2003 in Berlin zwischen Vertretern Äthiopiens und Deutschlands
Gespräche über Rückführungsangelegenheiten statt. Nach der Abgestimmten
Niederschrift vom 26.06.2003 ist als ein zentrales Ergebnis der Gespräche
festzuhalten:
„2. Was die Rückführung von Personen mit vermuteter äthiopischer
Staatsangehörigkeit betrifft, so verständigte man sich darauf, dass ihre
Staatsangehörigkeit geklärt werden und eine endgültige Entscheidung der
zuständigen deutschen Rechtsbehörde darüber vorliegen muss, dass sie
Deutschland zu verlassen haben. Ein wesentlicher Bestandteil der Feststellung
der Staatsangehörigkeit besteht in Anhörungen der betroffenen Personen, die von
der äthiopischen Botschaft in Berlin oder anderswo in Deutschland auf der
Grundlage einer wirkungsvollen Zusammenarbeit mit der Deutschen Seite
durchgeführt werden. Für die Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen,
werden die erforderlichen Reisedokumente ausgestellt.“
Mit Schreiben vom 06.10.2003 an die Innenministerien/Senatsverwaltungen der
Länder teilte das Innenministerium NRW mit, daß der BMI NRW als Vorsitzland der
Arbeitsgruppe „Rückführung“ gebeten hat, die Umsetzung der in der Abgestimmten
Niederschrift festgehaltenen Ergebnisse federführend vorzubereiten:
„Mit Blick auf Nr. 2 der Niederschrift wäre die äthiopische Botschaft in
Berlin dankbar, eine Liste der ausreisepflichtigen äthiopischen
Staatsangehörigen zu erhalten, bei denen die äthiopische Staatsangehörigkeit im
Rahmen einer Vorführung festgestellt werden könnte. Die Vorführung könnte dann
in Berlin oder in anderen Orten organisiert werden. Ich bitte mir, bis zum
31.10.2003 eine Excel-Liste über die vordringlichsten Fälle, bei denen aus
Ihrer Sicht die äthiopische Staatsangehörigkeit feststeht, mit folgenden
Angaben zu übersenden: - Name, - Vorname, - Geburtstag, - Geburtsort, - letzte
Wohnanschrift in Äthiopien, - Beweis- oder Glaubhaftmachungsmittel für die
äthiopische Staatsangehörigkeit, - Einreisedatum, - Ausreisepflichtig seit ...
Absprachegemäß werde ich dem Bundesministerium des Innern zunächst eine Liste
von ca. 100 Personen zusenden, die dem äthiopischen Botschafter in geeigneter
Form übergeben wird.“
Die Abgestimmte Niederschrift sowie das o. g. Schreiben an die Länder wurden
vom Innenministerium NRW mit Erlass vom 06.10.2003 - 15.1/VI.2.1-225 - an die
Bezirksregierungen in NRW weitergeleitet „mit der Bitte, mir die dort erbetenen
Angaben für Nordrhein-Westfalen ebenfalls bis zum 31.10.2003 zu übermitteln.“
Im Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 15.01.2003 hieß es dagegen noch u.a.:
„Bei der Feststellung der Staatsangehörigkeit vermutlicher Äthiopier, die
über keine Dokumente verfügen, kooperiert die äthiopische Botschaft allenfalls
sehr zögerlich. Die äthiopischen Behörden sind nicht bereit, bei der Feststellung
der Staatsangehörigkeit von Personen mitzuwirken oder Personen einreisen zu
lassen, die ohne von der äthiopischen Botschaft ausgestellte gültige Reisepapiere
nach Äthiopien gebracht werden.“ (Quelle: Flüchtlingspolitische Nachrichten
und Protokoll der Sitzung vom 8. Oktober 2003 des Kölner Flüchtlingsrates)
Staatenlose Libanesen stehen seit einiger Zeit verstärkt unter Druck.
Bremens Innensenator Röwekamp engagiert sich in der Bildzeitung für eine
verstärkte Abschiebung von Angehörigen dieser Personengruppe. Auch andernorts
wird einseitig Stimmung gemacht (Informationen
bei Libasoli). Vielen sich selbst als
Staatenlose aus dem Libanon Verstehenden wird von den Behörden
entgegengehalten, sie seien in türkischen Melderegistern eingetragen und hätten
deshalb die türkische Staatsangehörigkeit. Dies hat in einer Reihe von Fällen
zu Abschiebungen in die Türkei geführt. So auch im Fall von Gürcü Baran alias Zabida
Alzayn, die 1988 als Minderjährige gemeinsam mit ihren Eltern und Geschwistern
in die Bundesrepublik eingereist war. Mit 7 Kindern wurde sie im Juni 2003 in
die Türkei abgeschoben. Der Eintrag im türkischen Melderegister genügte. Die Flüchtlingsinitiative
Bremen und der Arbeitskreis Ökumenischer Ausländerarbeit in Bremen
erreichten über Angehörige beunruhigende Nachrichten über die Lage der Familie
in der Türkei. Daher wurde eine Erkundungsreise geplant und von 3 Personen
im Zeitraum vom 10. bis 14. Oktober 2003 durchgeführt. Entstanden ist ein „Bericht über die Ergebnisse einer Reise nach Ückavak zur
Erkundung der Lebensumstände der abgeschobenen Gürcü Baran alias Zabida Alzayn
vom 10. – 14. Oktober 2003“, der zu Anfang die Geschehnisse in
Deutschland resümiert und dann auf die Ergebnisse der Recherchen in der
Südosttürkei eingeht. Für die TeilnehmerInnen der Delegation steht nach den
Recherchen außer Zweifel, dass die Abgeschobene und ihre Kinder über keinerlei
verwandtschaftliche Kontakte in der Region verfügen, ohne Perspektive von
Almosen der Dorfbevölkerung leben und auf keine Strukturen zurückgreifen
können, die den Aufbau einer Existenzgrundlage ermöglichen. Der Bürgermeister
von Ückavak äußert sich zum Schicksal der aus Deutschland abgeschobenen
arabisch-stämmigen Personen dahingehend, dass ein Existenzaufbau in der Region
nicht möglich sei. Die Gründe sieht er vor allem in der Tatsache, dass die
Mehrzahl dieser Familien zwar in türkischen Melderegistern registriert seien,
weil die Vorfahren aus der Region stammten, aber de facto dort nicht gelebt
hätten und familiäre Wurzeln in der Region nicht mehr vorhanden seien. Bereits
früher wurde darauf hingewiesen, dass einem Eintrag in ein türkisches
Melderegister nur ein begrenzter Beweiswert zukommt und sich der Kurzschluss:
Eintrag vorhanden – Abschiebung in die Türkei möglich, verbietet. (vgl.
Infoservice Nummer 38/49/59/64/67)
Der Evangelische
Kirchenkreis Recklinghausen hat sich im Mai in einem Schreiben an den
NRW-Innenminister für einen Abschiebestop für staatenlose Flüchtlinge aus dem
Libanon eingesetzt. Einem großen
Teil dieser Personengruppe wird zur Last gelegt, zwar aus dem Libanon
eingereist aber gleichzeitig in der Türkei als Staatsbürger registriert gewesen
zu sein. Dies wird als vorsätzliche Täuschung über die Staatsangehörigkeit
bewertet. In einer Vielzahl von Fällen werden Ermittlungsverfahren wegen
mittelbarer Falschbeurkundung oder Sozialhilfebetruges eingeleitet. Aufenthaltsbefugnisse
werden durch die Ausländerbehörden widerrufen, obwohl die Sachlage in vielen
Fällen so eindeutig nicht ist, wie sie die Behördenseite darstellt. Der
nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Fritz Behrens hat sich in einem
Schreiben von Juni 2003 kritisch zur Abschiebestopp-Forderung des Evangelischen
Kirchenkreises Recklinghausen geäußert. Auch den Hinweis darauf, dass eine
Vielzahl von Kindern, Jugendlichen und mittlerweile Volljährigen durch mögliche
aufenthaltsbeendende Maßnahmen entwurzelt würden, ließ Behrens nicht gelten: „Was
die Situation der zwischenzeitlich erwachsen gewordenen angeht, die als
minderjährige Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern eingereist sind, darf ich
darauf hinweisen, dass auch sie spätestens mit Eintreten der Volljährigkeit
sowohl in ausländerrechtlicher wie auch in strafrechtlicher Hinsicht
verpflichtet waren, den Ausländerbehörden die Ihnen bekannten Sachverhalte
offen zu legen.“ Mehr noch als ihren Eltern dürften vielen Minderjährigen
die ausländerrechtlichen Sachverhalte kaum bekannt gewesen sein, da sie über
mögliche Einträge in türkischen Geburtsregistern kaum informiert gewesen sein
dürften. Behrens dennoch: „Die Täuschungshandlungen der Eltern sind den
(damals minderjährigen) Kindern auch zuzurechnen. Die Rechtsprechung geht
deshalb grundsätzlich davon aus, dass das Kind eines über seine Identität
Täuschenden der Behörde zur Offenlegung seiner wahren Identität verpflichtet
ist und dies auch schon vor Erreichen der Volljährigkeit, da die
ausländerrechtliche Handlungsfähigkeit bereits mit Vollendung des 16.
Lebensjahres eintritt.“ Demnach könnten sie kein weiteres Aufenthaltsrecht
erhalten.
Allein im Kreis Recklinghausen soll nach Angaben des Evangelischen
Kirchenkreises tausend staatenlosen Kurdinnen und Kurden das Bleiberecht
entzogen werden.
Die togoische
Oppositionspartei UFC hat am 1. August 2003 ein „Memorandum
über politische Gewalt in Togo“ veröffentlicht. Das
Memorandum soll dazu dienen, die Öffentlichkeit und die internationale
Gemeinschaft über die Menschenrechtsverletzungen in Togo im Umfeld der letzten
Präsidentenwahlen zu informieren. Togo stand vor und nach der Wahl nur
kurzfristig im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Nach der erfolgreichen Wahlfarce
des langjährigen Diktators Eyadema fanden sich vereinzelt in der
internationalen Presse Hinweise auf das gegenüber dem diktatorischen
Normalzustand extrem erhöhte Niveau von Menschenrechtsverletzungen während der
Vor- und Nachwahlzeit. Inzwischen ist Togo, wie viele Staaten des subsaharischen
Afrika, wieder der medialen Vergessenheit anheim gefallen und mit Flüchtlingen
aus Togo wird hierzulande asylrechtlich umgegangen wie bisher auch. Obwohl das
Memorandum einer politischen Partei kritisch zu lesen ist und das UFC-Memorandum
einen Schwerpunkt auf Repressionen gegen die UFC legt, ist es als eine Quelle
zu werten, die geeignet ist, andere Berichte über politische Gewalt im Umfeld
der Wahlen in Togo zu ergänzen (vgl. Infoservice Nummer 82). [Übersetzung: PRO
ASYL]
Die Staatsministerin im
Auswärtigen Amt, Kerstin Müller, kritisierte im Gespräch mit dem togoischen
Premierminister Koffi Sama am 5. November 2003 in Berlin „scharf“ die Menschenrechtsverletzungen,
willkürlichen Verhaftungen und Wahlmanipulationen in Togo. Die
Wiederaufnahme der bilateralen Kooperation zwischen Togo und Deutschland machte
sie von konkreten Fortschritten bei der Beachtung der Menschenrechte und der
Demokratisierung des Landes abhängig.
Welchen Ermessensspielraum
haben die zuständigen Behörden bei der Entscheidung über die Form der Gewährung
von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Hinblick auf
verfassungsrechtliche, bundesgesetzliche und landesrechtliche Vorgaben? Dies
untersucht ein Gutachten der Rechtsanwältin Anja Lederer mit dem Titel: „Rechtliche Zulässigkeit der Gewährung von ‚Geld statt
Gutscheinen’ durch die Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg“.
Das Fazit des Gutachtens: „Das Asylbewerberleistungsgesetz lässt die Zahlung
von Bargeld anstelle von Sachleistungs-, Gutscheingewährung oder sonstigen unbaren
Abrechnungen an Flüchtlinge außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen durch die
zuständigen Behörden ausdrücklich zu. Angesichts der Entstehungsgeschichte der
Vorschriften und ihres Sinns und Zwecks unter Berücksichtigung sonstiger
rechtlicher Bindungen und der sich stetig in Richtung eines
Geldleistungsvorrangs fortentwickelnden Verwaltungspraxis in den Ländern gibt
es einen Sachleistungsvorrang im engeren Sinn rechtlich und faktisch nicht
mehr. Die kommunalen Entscheidungen zugunsten von Geldleistungen, die aus
politischen, humanitären, fiskalischen, verwaltungsorganisatorischen und
weiteren grundsätzlichen Einwänden gegen das Sachleistungsprinzip resultieren,
stehen damit in Übereinstimmung mit den maßgebenden gesetzlichen Vorgaben.“
Seit dem 22. September 2003
entscheidet das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wieder
Asylverfahren irakischer Staatsangehöriger. Nach Angaben der Leiterin des Informationszentrums Asyl und Migration
beim Bundesamt, Ursula Gräfin Praschma, habe der Entscheidungsstopp bisher
verhindert, dass die Verfahren von Personen eingestellt werden konnten, die
freiwillig ausreisen wollten. Diesen Fällen werde zunächst Priorität
eingeräumt, dann werde man sich Verfahren von Antragstellern aus dem Nordirak
mit kurdischer Volkszugehörigkeit zuwenden. Flächendeckende Widerrufsverfahren
seien zur Zeit nicht eingeleitet. Vorrang hätten diese in Fällen, in denen
Ausländerbehörden aus Anlass von Familiennachzugs- oder Einbürgerungsanträgen
beim Bundesamt anfragten sowie bei Straftätern.
Unter der Überschrift „Der Status als Flüchtling – ohne Ewigkeitsgarantie“
beschäftigt sich Rechtsanwältin Kerstin Müller, Köln, im Asylmagazin
Nummer 10/2003 mit Widerrufs- und Rücknahmeverfahren sowie den Folgen einer
Aufhebung des Flüchtlingsstatus für den Aufenthalt. Von dem Thema betroffen ist
gerade zur Zeit eine Vielzahl von Flüchtlingen, zum Beispiel aus dem Kosovo,
Afghanistan oder dem Irak. Hier wurden zum Teil bereits Widerrufsverfahren
eingeleitet oder sie stehen bevor.
Werden Asylbewerber in der
Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt (ZAST) in einem
sogenannten Beruhigungszimmer unmenschlich behandelt? Diese Frage werfen zwei Fälle auf, die die
antirassistische Initiative Berlin (ARI) dokumentiert hat. Nach
Angaben der Jungen Welt erheben demnach zwei ZAST-Insassen den Vorwurf, in
einem sogenannten Beruhigungszimmer auf ein Bett gebunden und fixiert worden zu
sein. Der stellvertretende Pressesprecher des brandenburgischen
Innenministeriums erklärte, ohne den Bericht der ARI zu kennen, er schließe es
grundsätzlich aus, dass es zu unverhältnismäßiger Gewaltanwendung komme. Eine
Delegation des Antifolterkomitees des Europarates (CPT) hatte im Dezember 2000
in der ZAST Eisenhüttenstadt einen Verwahrraum mit 4 Eisenringen am Boden
entdeckt, die dazu dienten, Häftlinge mit gespreizten Armen und Beinen zu
fixieren. Sollten sich die Vorwürfe der Betroffenen erhärten, dürfte CPT ein
erhebliches Interesse an einer erneuten Überprüfung der Zustände haben.
Sunny Omwenyeke, einer der profiliertesten Aktivisten gegen die
Residenzpflicht, wurde vom Amtsgericht Bremen wegen Verstoßes gegen die
Aufenthaltsbeschränkung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 7,50 Euro
verurteilt. Sunny Omwenyeke entschloss sich zu einer explizit politischen
Verteidigungsstrategie und bestritt die Tat, das Verlassen des Landkreises
Wolfsburg im Mai 2001, nicht. Er versteht sie als notwendigen Akt zivilen
Ungehorsams gegen eine menschenunwürdige Behandlung von Flüchtlingen in
Deutschland. Die Prozessberichterstattung der Karawane für die Rechte der
Flüchtlinge und Migranten über den zweiten und dritten Verhandlungstag schildert detailliert die mühsame
juristische Bewältigung eines vom Gesetzgeber zu verantwortenden Skandals.
Anlässlich einer Bustour zu
den Orten der Hamburger Abschiebepolitik hat Conni Gunßer vom Flüchtlingsrat
Hamburg eine Rede zu den aktuellen Praktiken der
Hamburger Flüchtlingspolitik gehalten. Der Nachfolger des entlassenen
Innensenators Ronald Schill hat anlässlich seiner Amtseinführung programmatisch
verkündet, er sei optimistisch, dass in diesem Jahr erstmals die Schallmauer
von mehr als 3.000 Abgeschobenen durchbrochen werden könnte.
Rechtsanwalt Rainer M.
Hofmann, Aachen, hat ein
praxisnahes Merkblatt zur Zusammenarbeit von Anwälten
mit DolmetscherInnen erarbeitet, das für diesen oftmals wenig
beachteten Bereich hilfreich sein kann.
Refugio, das Zentrum für Behandlung, Beratung und
Psychotherapie von Folter-, Flucht- und Gewaltopfern in Schleswig-Holstein
e.V. hat unter dem Titel „Gute Praxis der Rehabilitation von Opfern von
Folter und politisch organisierter Gewalt“ eine 133-seitige Studie
vorgelegt, die gegen eine Schutzgebühr von 10 Euro über Refugio, Königsweg 20,
24103 Kiel, Tel. 0431/733313, Fax 0431/7068966, E-Mail: info@refugio-kiel.de zu beziehen ist.
Sie stellt eine Bestandsaufnahme der aktuellen schleswig-holsteinischen
Praxis beim Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen und eine Wiedergabe des
aktuellen Diskussionsstandes dar. Auch in Schleswig-Holstein bleiben viele
Betroffene mangels Behandlungsplätzen und fehlender Mittel unversorgt, die
Traumata anderer unerkannt. Entlang der Nöte traumatisierter Flüchtlinge wurde
trotz aller Hindernisse in Schleswig-Holstein ein psychotherapeutisches
Netzwerk und ein komplexes Kooperationssystem unter Einbeziehung der
verschiedensten Nichtregierungs- und Regierungsorganisationen eingerichtet, das
bundesweit ein Novum darstellt. Die Studie soll ein Beitrag dazu sein, im
Rahmen von künftigen best-practice Strategien weiterführende Perspektiven zu
erarbeiten. Der Aufbau vergleichbarer Kooperationsstrukturen, wie sie in
Schleswig-Holstein entstanden oder im Entstehen begriffen sind, wäre auch
andernorts zur Ergänzung der Arbeit der psychosozialen Zentren wünschenswert,
setzt aber eine Dialogbereitschaft insbesondere auch der staatlichen Seite
voraus.
Was wäre diese Bundesregierung
ohne die Ein-Mann-Krisenreaktionskraft Otto Schily und ein wöchentlich leicht
variiertes Bedrohungsszenario? Dies fragt sich der Leser der BMI-Pressemitteilung Nummer 208 vom 4. November 2003
unter der Überschrift „EU-Grenzbeamte kontrollieren bei ‚Semper Vigilia’
gemeinsam: Schily sieht großen Erfolg“. Grenzschutzbeamte aus
Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Spanien, Rumänien und Deutschland
haben in den vergangenen Wochen in gemischten Teams insbesondere Busse aus
Mittel- und Osteuropa kontrolliert, weil internationale Buslinien nach
angeblichen polizeilichen Erkenntnissen zur illegalen Einreise und anschließender
verbotener Arbeitsaufnahme in Europa genutzt werden. Unter dem gelehrt
klingenden lateinischen Motto „Semper Vigilia“ überprüften vermutlich nicht
lateinisch sprechende Grenzbeamte ca. 160.000 Reisende und über 11.500
Fahrzeuge. Ergebnis: 416 Personen wegen Verdachts der illegalen Einreise
zurückgewiesen, Strafanzeige gegen 308 Personen. Wenn die Kontrolle sich
tatsächlich überwiegend auf Busse konzentriert hat, in denen überschlägig in
der Regel ca. 50 Personen sitzen, dann ist die Zahl der Verdachtszurückweisungen
und Strafanzeigen eher marginal. Dass Otto Schily den Einsatz dennoch cum ira
et studio als großen Erfolg werten würde, war zu erwarten, denn polizeiliche
und grenzpolizeiliche Arbeitsaufträge führen eo ipso zu großen Erfolgen und
stärken das Sicherheitsgefühl.
Wichtiger als die Bewertung ist die Information, dass es sich bei der Aktion
bereits um den siebten länderübergreifenden und vom beim Bundesinnenministerium
angesiedelten „Zentrum Landgrenzen“ koordinierten Einsatz handelt, Teil eines
Netzwerkes zur Zusammenarbeit der Grenzpolizeien in Europa. Alle Operationen
dieses Zentrums werden durch die EU finanziell unterstützt. Das sogenannte Argo-Programm
soll die Zusammenarbeit der Grenzpolizeien in Europa fördern. Das Projekt einer
europäischen Grenzpolizei, für die sich insbesondere Bundesinnenminister Schily
einsetzt, zeichnet sich ab. „Grenzsicherung ist Voraussetzung für die
Sicherheit im europäischen Binnenraum – in einem Raum der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts“, so Otto Schily wörtlich in einer idyllischen
Beschreibung des europäischen Drinnen. Doch draußen, vor dem Limes, toben die
Barbaren. Schily: „Organisierte grenzüberschreitende Kriminalität, illegale
Migration, Menschenhandel und Rauschgiftschmuggel sind Bedrohungen, denen alle
Staaten in der EU ausgesetzt sind, die wir gemeinsam wirkungsvoll bekämpfen
müssen.“ Alles Böse kommt von draußen und bedroht den gefühlsbesetzten Raum
der inneren Sicherheit. Wo ministerielle Weltbilder in Schlichtbauweise derart
dominieren, darf man vermuten, dass Flüchtlinge umstandslos der illegalen
Migration zugeschlagen werden.
Am 22. Oktober 2003 fand in
Berlin ein Expertengespräch der Kinderkommission des Deutschen Bundestages
statt. Thema war dabei auch die
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und hierbei die Rücknahme der
entsprechenden deutschen Vorbehalte. Die National Coalition für die
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hat am 24. Oktober 2003
die Forderung nach der Rücknahme der Vorbehalte erneuert
und gleiches Recht für alle in Deutschland lebenden Kinder eingefordert. Dr.
Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition, einem Netzwerk von 100
Nichtregierungsorganisationen, appellierte an die Mitglieder der
Kinderkommission, die Bundesregierung aufzufordern, die kommende Anhörung des
UN-Ausschusses am 16. Januar 2004 in Genf, bei der über den Zweitbericht
Deutschlands gesprochen wird, zum Anlass zu nehmen, die diskriminierten
Vorbehalte zurückzunehmen.
Eine Dokumentation des
Internationalen Zentrums für Menschenrechte der Kurden (IMK e.V.)
beschäftigt sich mit dem Thema „Mord im Namen der Ehre“ und geht
Entwicklungen und Hintergründen sogenannter „Ehrenmorde“ als einer in Kurdistan
verbreiteten Form der Gewalt gegen Frauen nach. Untersucht werden die
entsprechenden Phänomene im türkischen Teil Kurdistans sowie im Irak, vor allem
in den Gebieten, die schon vor dem Sturz des Saddam-Regimes dessen Zugriff
entzogen waren. Immer häufiger scheinen in den entsprechenden Regionen Frauen
ermordet zu werden, weil sie in Konflikt mit rigiden Moralvorstellungen geraten
sind. Ein weiterer Beitrag informiert darüber, wie das deutsche
Flüchtlingsrecht mit Frauen umgeht, die durch solche Praktiken gefährdet sind.
Preis: 12,-- Euro (incl. Versandkosten); Bestelladresse:
IMK e.V. - Internationales Zentrum für die Menschenrechte der Kurden, Postfach
200738, 53 137 Bonn, Telefon 0228 / 36 28 02, Fax: 0228 / 36 32 28, E-Mail: imkkurds@aol.com und imk-bonn@t-online.de, Internet
Eine weitere Studie des IMK
e.V. beschäftigt sich mit der Situation von ca. 120.000 KurdInnen, denen
1962 die syrische Staatsangehörigkeit entzogen wurde und die damit zu
Staatenlosen, Ausländern im eigenen Land, wurden. Die Schrift mit dem Titel „Ausländer
im eigenen Land – Die Situation staatenloser Kurden in Syrien“ weist auch
auf den deutschen Umgang mit diesem Personenkreis hin. Seit Anfang 2001 haben
staatenlose Kurden aus Syrien als Asylantragsteller kaum Chancen.
Der Flüchtlingsrat Thüringen
hat den „Preis für die größtmögliche Gemeinheit“ an die CDU-Landtagsfraktion
verliehen. Das ergibt sich aus einer Pressemitteilung
des Flüchtlingsrates vom 2. Oktober 2003. Ausgezeichnet wurden die
Preisträger für ihren Beitrag zur Verhinderung der Schulpflicht für
Flüchtlingskinder.
Die Anwaltsnachrichten
Ausländer- und Asylrecht (ANA – ZAR) des Deutschen Anwaltvereins stellen
zur Abschreckung regelmäßig mündliche oder schriftliche Äußerungen gegenüber
Ausländern aus Rechtsprechung und Verwaltung vor, die nach dem Verständnis des
DAV ausländerfeindlich, diskriminierend, empörend oder völlig unverständlich
sind. Titel der Abschreckungsaktion „Die Entgleisung
des Monats“. Als Entgleisung des Monats Oktober 2003 wurden die
Formulierungen des Vorsitzenden der 9. Kammer des VG Hamburg Knauf in zwei
Beschlüssen ausgewählt.
In derselben Nummer von ANA
– ZAR setzt sich Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Hoffmann unter
der Überschrift „Diplomatisches Ungemach“ mit
der aktuellen Praxis deutscher Botschaften auseinander, bei der Legalisierung
von Dokumenten die Beförderung mit der Kurierpost des Auswärtigen Amtes zu
verweigern.
Mit dem Schwerpunktthema „Kinder
und Jugendliche als Migranten“ beschäftigt sich die Zeitschrift nah
& fern, ein Material- und Informationsdienst für Ökumenische
Ausländerarbeit in ihrem Heft 29 vom September 2003. Zur Lage von Flüchtlingskindern
in Deutschland äußert sich der Leiter der Grundsatz- und Informationsabteilung
von UNICEF/Deutschland, Christian Schneider, in einem Interview. PRO ASYL-Vorstandsmitglied
Heiko Kauffmann fordert 11 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention
durch Deutschland das Ende der Ausgrenzung von Flüchtlingskindern und
kritisiert die Tatsache, dass auch unter der rot-grünen Bundesregierung
Flüchtlingskindern Rechte verweigert werden.
Bestelladresse: Berliner Missionswerk, Georgenkirchstr. 70, 10249
Berlin, Tel. 030/24344-123, Fax –124, E-Mail: bmw@berliner-missionswerk.de
Das DISS-Journal des
Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung beschäftigt sich in einem Sonderheft
mit analytischen Beiträgen mit dem Irak-Krieg 2003. Das Heft enthält auch einen
Artikel von Heiko Kauffmann mit der Überschrift „Krieg gegen
Flüchtlinge – das Asylrecht ist weltweit bedroht“. Bezugsadresse: DISS, Siegstr.
15, 47051 Duisburg,
Tel.: 0203/20249, Fax: 0203/287881, E-Mail: diss@uni-duisburg.de
Etwas an der Kleiderordnung im
Verkehr vorbei formuliert der TÜV Süddeutschland in einem Schreiben an alle
Fahrschulen zur besonderen Beachtung. Dort heißt es: „Nach Rücksprache
mit dem BstMi (Bayerisches Staatsministerium des Innern, PRO ASYL) und
verschiedenen Ausländerbehörden ist folgendes klarzustellen: Der Jeanspass
(blauer Reisepass der BRD) ist grundsätzlich kein gültiger Identitätsnachweis
im Sinne der FeV (Fahrerlaubnisverordnung, PRO ASYL). Es kann nicht davon
ausgegangen werden, dass in allen Fällen eine erfolgreiche Identitätsprüfung
vorliegt.“ Nur das hochwertige Dokument mit innerdeutscher Bügelfalte führt
umstandslos zum Lappen. Besitzer von „Jeanspässen“, angeblich nicht erfolgreich
identitätsgeprüft, werden des öfteren abgebügelt.
Meldungen aus dem europäischen Ausland
Meldungen aus dem europäischen
Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf Presseberichte und auf das von uns
zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet, eine Veröffentlichung der
Migration Policy Group (MPG), Brüssel.
Migration Policy
Group
205 rue Belliard,
box 1
B – 1040 Brussels
Tel. & Fax +32 2
230 3750
mns@migpolgroup.com
Belgien
Am 10. September begann das Gerichtsverfahren gegen fünf Polizisten, die für
den Tod von Semira Adamu verantwortlich sein sollen. Die junge Frau aus Nigeria erstickte während
ihrer Abschiebung am 22. September 1998 in einem Flugzeug auf dem Brüsseler
Flughafen Zaventem, als die Polizisten versuchten, sie mit Gewalt zur Ruhe zu
bringen.
Erstmals wurde eine von den Polizisten selbst gedrehte Videoaufzeichnung
gezeigt, auf der das Verhalten der Männer während der Aktion zu sehen ist: Die
Männer pressten die junge Frau, die die ganze Zeit über angeschnallt war und
deren Hände auf ihrem Rücken gefesselt waren, mit der Brust gegen die Knie
eines der Beamten und stützten sich gleichzeitig mit aller Kraft auf ihren
Rücken. Ein Kissen wurde ihr aufs Gesicht gedrückt. Semira Adamus Todeskampf
dauerte zwischen sechs und acht Minuten. Es war der sechste Versuch, sie
abzuschieben. Drei der Polizisten sind der fahrlässigen Tötung angeklagt. Ihre
zwei Vorgesetzten, die die Aktion leiteten, sind der Fahrlässigkeit und der
unterlassenen Hilfeleistung angeklagt. Der Staatsanwalt fordert jedoch milde
Strafen: Bewährung für den Hauptangeklagten, Strafverschonung für die 2
anderen, Freispruch für die 2 Offiziere. Das Urteil steht noch aus. (Migration News Sheet Okt.
03)
Finnland
Die finnischen Behörden verabreichten einer vierköpfigen Asylbewerberfamilie
Beruhigungsmittel gegen deren Willen. Das
brachte ein Bericht des European Committee for the Prevention of Torture and
Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) an die Öffentlichkeit. Die
Regierung veranlasste eine Untersuchung des Vorgangs. Es wird vermutet, dass es
sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt. Die finnische Asylbehörde ist
bereits von dem UN Committee on the Elimination of Racial Discrimination (CERD)
und der EU Commission Against Racism and Intolerance (ECRI) heftig für ihre
Verfahrensweisen kritisiert worden. (Quelle: Center for research on ethnic
relations and nationalism, Helsinki, 28.10.03)
Frankreich
Im Oktober
2003 wurde das neue Migrationsgesetz verabschiedet. Es wird am 1. Januar
2004 in Kraft treten. Veränderungen gab es u.a. zu folgenden Punkten:
- Abschiebungshaft:
*Maximaldauer wird von 12 auf 32 Tage erhöht.
*Die Frist für Einlegung eines Rechtsmittels gegen einen Abschiebungsbeschluss
wird von 48 auf 72 Stunden erhöht
*Einrichtung einer nationalen Kommission zur Kontrolle der Abschiebungszentren
oder „Wartezonen“.
*Die Gerichte erhalten die Möglichkeit von Anhörungen in den Häfen, Bahnhöfen
oder Flughäfen ((Dagegen protestierten am 26. Oktober Anwaltsvereinigungen und
die Liga für Menschenrechte. Sie warnten davor, das Gericht könne unter den am
Flughafen gegebenen Umständen nicht unabhängig entscheiden.)
*Einrichtung von Räumen in den Abschiebungszentren, in denen die Möglichkeit
zum Gespräch mit Rechtsanwälten besteht.
*Der Transport von Personen in Abschiebungszentren kann von Privatunternehmen
durchgeführt werden. Die Fahrer können bewaffnet werden.
- Aufenthaltstitel von 10 Jahren
kann erst nach 5 Jahren (legalen) Aufenthaltes erworben werden (vorher 3). Auch
eine gute Integration ist notwendige Voraussetzung.
- Aufenthaltstitel nach Heirat
erst nach 2 Jahren gemeinsamen Lebens (vorher 1 Jahr).
- Doppelstrafe
(Darunter wird in Frankreich eine in der Öffentlichkeit sehr umstrittene
repressive Maßnahme verstanden, dass Personen, die nicht die französische
Staatsangehörigkeit besitzen nach dem Absitzen einer Gefängnisstrafe in ihr
Herkunftsland abgeschoben werden können, obwohl sie nie dort gelebt haben, bzw.
seit frühester Kindheit in Frankreich leben.)
Ausländer, die in Frankreich geboren sind und seit ihrer Kindheit dort leben,
können nicht mehr des Landes verwiesen werden. Diejenigen, die seit 20 Jahren
dort leben und eine Familie gegründet haben, ebenfalls nicht. Ausnahmen sind:
terroristische Straftat, Straftaten gegen die Interessen des Staates und
Anstiftung zu rassistisch oder religiös begründetem Hass.
- Ofpra (wie BAFl)
Das Ofpra wird alle Asylanträge prüfen und entscheiden, auch bei
nichtstaatlicher Verfolgung.
- Die Entscheidungen des Ofpra - dessen Generaldirektor von Außen- und
Innenminister ernannt wird (früher nur vom Außenminister) – und Identitäts-
sowie Reisepapiere werden dem Innenminister zugehen, um Abschiebungen von
abgelehnten Asylbewerbern zu erleichtern.
- Das Prinzip der inländischen Fluchtalternative wird ins Gesetz
aufgenommen.
(Infos aus Artikel von Le Monde und Libération Oktober 2003)
Frankreich
Aus Anlass der Einweihung der
neuen Räume des Ofpra (franz. Asylentscheidungsbehörde) weist ein
Artikel in Libération vom 4. November 2003 unter dem Titel „Ofpra: neue Räume,
gleicher Kampf“, darauf hin, dass die Mittel des Amtes um die Hälfte erhöht
wurden. „Das Amt wird jetzt täglich mehr als 300 Entscheidungen treffen, 350
Besucher empfangen und mehr als 100 Anhörungen organisieren...“, so der
Direktor des Ofpra. In seiner Ansprache in Gegenwart des Außenministers drückte
er die Besorgnis seiner Mitarbeiter aus, mit der stärkeren Einbindung
des Innenministeriums in die Arbeit des Ofpra ihre Unabhängigkeit bei den
Entscheidungen über die Asylanträge zu verlieren.
Frankreich
Die französische
Flüchtlingsorganisation ANAFE (Nationaler Verband zur Hilfe für
Ausländer an den Grenzen, ein Zusammenschluss von Flüchtlingsorganisationen in
Frankreich) hat Anzeige gegen Air France erstattet, nachdem der Pilot
einer Air France Maschine seinen Flug von Brazzaville nach Paris nicht
unterbrochen hat, obwohl er darüber informiert wurde, dass sich im Laderaum des
Flugzeugs ein blinder Passagier befand. Bei der Ankunft wurde der
16-jährige Passagier tot geborgen, er war im Laderaum erfroren. In einem
Kommuniqué vom 24. Oktober 2003 fordert ANAFE eine Klärung und Überprüfung der
Gründe, die dazu führten, dass der Flugplan nicht geändert wurde durch die
Justiz und ggf. eine Strafverfolgung.
Frankreich
In den ersten acht Monaten dieses Jahres habe es über 22.000 Abschiebungen
abgelehnter Asylsuchender gegeben,
so eine Meldung des Innenministeriums vom 29. September. Dies sei eine Zunahme
von 12% im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Unter den abgeschobenen
Personen waren vor allem Asylsuchende aus Algerien, Marokko, China, Irak und
Senegal. 7.342 von ihnen wurden praktisch schon vor ihrer Ankunft in Frankreich
zurückgewiesen – über sie wurde schon in Flugzeugen oder in den „Wartezonen“ am
Flughafen entschieden. (Migration News Sheet Okt. 03)
Frankreich
Laut der Tageszeitung „Le Monde“
(1.10.2003) hat der Präfekt der Region Ile de France, zu der auch Paris
gehört, einen Entwurf vorgelegt, der dazu dienen soll, Asylverfahren
von unbegleiteten Minderjährigen zu beschleunigen. Das Ziel dieser neuen
Maßnahmen solle sein, die Kinder und Jugendlichen so schnell wie möglich in
ihre Herkunftsländer zurückweisen zu können. So sollen Minderjährige, die im
Flugzeug ankommen, in den „Wartezonen“ von Erwachsenen getrennt festgehalten
werden. Die bisherige maximale Dauer eines solchen Aufenthalts von 20 Tagen
soll verdoppelt werden. Auf dem Landweg ankommende Kinder sollen in speziellen
Aufnahmezentren für Minderjährige untergebracht werden, während ihres
individuellen Asylverfahrens. (Migration News Sheet Okt. 03)
Griechenland
Griechenland ist weiterhin der EU-Mitgliedsstaat mit der geringsten
Asylanerkennungsquote. In den
ersten acht Monaten dieses Jahres wurden von einer Gesamtzahl von 5.467
Asylsuchenden lediglich 3 Personen als Flüchtlinge anerkannt. 25 weitere
erhielten einen humanitären Status. Dem stehen 2.754 Negativentscheidungen
gegenüber.
Griechenland
Am 12. September teilte die US-amerikanische Botschaft in Athen mit, dass Griechenland
nicht mehr auf der Liste der Länder ist, die den Menschenhandel nicht
entschlossen genug bekämpfen. Die Regierung habe in den letzten Monaten
ihre Bemühungen, den Menschenhandel zu stoppen, deutlich verstärkt. Zur
Erinnerung: In seinem Jahresbericht zum Menschenhandel 2002 hatte das
Außenministerium der USA Griechenland neben Belize, Bosnien-Herzegowina, Kuba,
der Dominikanischen Republik, Georgien u. a. auf diese Liste gestellt. Athen
hatte äußerst verärgert reagiert. (Migration News Sheet Okt. 03)
Großbritannien
Am 27.Oktober 2003 stellte der
britische Innenminister, der sich rühmt, das härteste Asylrecht Europas zu
haben („so hart wie ein alter Stiefel“ (Guardian 28. Okt.)), seine
Vorschläge zu einem veränderten Asylrecht vor. Danach ist das Fehlen von
Ausweispapieren für Asylsuchende in England eine Straftat und soll mit zwei
Jahren Haft geahndet werden – ein glatter Verstoß gegen Artikel 31 der Genfer
Flüchtlingskonvention. Des weiteren sollen die Berufungsmöglichkeiten von
Asylsuchenden weiter eingeschränkt werden.
Am gleichen Tag traf sich Premierminister Tony Blair mit dem Hohen
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen Ruud Lubbers. Blair macht Lubbers
erneut deutlich, dass er die Genfer Flüchtlingskonvention für „vollkommen
unzeitgemäß“ hält. (Guardian 29. Okt.).
Diese Stellungnahme drückt noch einmal deutlich die Haltung des Blair-Blunkett-Teams
aus. In England werden Schritt für Schritt Regelungen eingeführt, die den
Schutz von Flüchtlingen gefährden, und die sowohl die GFK als auch die
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzen. So legte Blunkett 2001
ein umfassendes Anti-Terror-Gesetz vor. Damit sind Menschen, die des
Terrorismus verdächtigt werden, vom Asylrecht ausgeschlossen. Sie dürfen auf
unbegrenzte Zeit inhaftiert werden. Um das möglich zu machen, sind die Briten
aus dem Artikel 5 der EU-Menschenrechtskonvention ausgestiegen, der eine
Inhaftierung ohne Verurteilung verbietet. Dieser nur scheinbar legitimierte
Gesetzesbruch übersieht jedoch, dass auch der Artikel 6 der EMRK verletzt wird
- das Recht auf ein faires Verfahren. Momentan sind zehn Flüchtlinge unter
diesen Prämissen inhaftiert, einige von ihnen werden seit Dezember 2001 in
Hochsicherheitsgefängnissen festgehalten. Bisher gab es keine Verurteilungen,
ein gerichtliches Verfahren hat nicht einmal begonnen. Anwälte haben keine
Einsicht in die Anklagedokumente. Stattdessen wurden den Häftlingen
„Spezial-Verteidiger“ zugeteilt.
UNHCR drückte große Besorgnis über die Erwägungen der britischen Regierung
aus, den kostenlosen Rechtsbeistand für Asylbewerber drastisch zu beschneiden.
Die Regierung hatte vorgeschlagen, Asylbewerbern im ersten Verfahren nur fünf
Stunden für ein Gespräch mit einem Anwalt zu gewähren, im Berufungsverfahren
nur vier Stunden. UNHCR erinnerte warnend daran, dass Sprachbarrieren,
Traumata, Angst, Schamgefühle oder kulturelle Tabus ein längeres
Beratungsgespräch erforderlich machen würden. Die Organisation appellierte an
die Regierung, stattdessen den Missbrauch von Seiten der Anwälte zu bekämpfen,
die sich unzulässig an Asylverfahren bereichern oder unzureichende Hilfe
bieten. (Migration
News Sheet Okt. 03)
Am 24.10.03 verkündete
Innenminister Blunkett eine Art „Altfallregelung“ für bis zu 15.000 Familien
(etwa 50.000 Personen), die vor dem 2. Oktober 2000 Asyl beantragt haben. Ihnen soll ein Bleiberecht gewährt werden: Sie
dürfen unbefristet in England bleiben und arbeiten (Home Office-Meldung 24. Okt.). Den Grund für seine Großzügigkeit lieferte das Innenministerium gleich
mit: Diese Maßnahme wird dem Staat hohe Kosten ersparen. Für 1000 Familien, die
der Staat nicht mehr unterstützen muss, werden 15 Mio. Pfund eingespart.
Alle Familien, die danach kamen und kein Asyl erhielten, werden von nun an
keinerlei Unterstützung mehr vom Staat bekommen, wenn sie nicht die
freiwillige Rückkehr antreten. (Home Office-Meldung 24. Okt.)
Am 3. November erteilten Richter des Hohen Gerichtshofs daraufhin
Notverordnungen zur „Rettung“ von 800 nicht mehr vom Staat versorgten
Flüchtlingen. Jede Woche werden etwa 60 weitere Notmaßnahmen dieser Art
getroffen werden, schätzt Richter Sir Stephen Sedley. (Guardian 4. Nov.).
Gleichzeitig mit diesen Verschlechterungen der Lage für Flüchtlinge in
GB erklärte sich England dazu bereit, als neunzehnter Staat am Resettlement-Programm
von UNHCR teilzunehmen. England wird in diesem Rahmen jährlich etwa 500
schutzbedürftige Flüchtlinge aufnehmen. Außerdem spendet die Regierung 1 Mio.
Pfund an UNHCR. Mit diesem Geld sollen „Erkundungs- und Vorbereitungsfahrten“
für in GB lebende afghanische Flüchtlinge finanziert werden.
In GB wird derzeit überlegt, neben Sexualstraftätern auch Asylsuchende an
elektronische Fußfesseln zu legen. 1999 beschloss die britische Regierung,
wegen der überfüllten Gefängnisse einige Strafgefangene vorzeitig zu entlassen
und den Rest der Strafe mit der elektronischen Fußfessel abzudienen. Das betraf
seit 1999 fast 70.000 Gefangene. Nun überlegt das Innenministerium,
Flüchtlingen entweder anzubieten, sich freiwillig eine solche Überwachungsfessel
anlegen zu lassen und damit die Chancen für eine Aufenthaltsgenehmigung zu
steigern, oder Asylbewerber zwangsweise damit zu versehen, um ein Untertauchen
unmöglich zu machen. Offenbar besteht eine Zusammenarbeit mit der
US-Einwanderungsbehörde: in Florida und Alaska werden bereits elektronische
Fußfesseln für Ausländer getestet, die wegen geringer Vergehen gegen die
Einwanderungsgesetze ansonsten inhaftiert würden. (Quelle: heise.de, 29.09.03)
Die sogenannte Asylkommission der oppositionellen Conservative Party
veröffentlichte am 9. September ihren Vorschlag zu einer umfassenden Asylreform
mit der Überschrift „Building a Fair Asylum System“. Einer der Kernpunkte
ist die Idee, anerkannten Asylsuchenden eine Probezeit von fünf Jahren zu
geben. Mit der Anerkennung würden die Flüchtlinge eine Vereinbarung mit ihnen
vorgeschriebenen Verhaltensregeln unterschreiben. Sollten sie diese nicht
einhalten, würde sie ihren „provisorischen“ Flüchtlingsstatus wieder verlieren.
Das bisherige Recht auf juristischen Beistand und den Zugang zu Gerichten
sollen Asylsuchende verlieren. Stattdessen soll eine unabhängige
„Bewerbungsstelle“, die dem Parlament unterstünde, innerhalb von sechs Wochen
über Asylanträge entscheiden. Die Asylsuchenden sollen in entlegenen
Aufnahmezentren in bevölkerungsarmen Gegenden untergebracht werden. Es wird
allgemein vermutet, dass es sich hierbei vor allem um Schottland handeln würde.
Weiter wird gefordert:
- die Möglichkeit, in britischen Botschaften und Konsulaten Asyl zu beantragen
- die Errichtung von Verfahrenszentren in den Herkunftsregionen
- die Anerkennung ausschließlich von Flüchtlingen, die vom Staat verfolgt sind
- „wie Deutschland“
- der Widerstand der Conservative Party gegen die sich entwickelnde
EU-Asylrechtsharmonisierung (Migration News Sheet
Okt. 03)
Der Vorsitzende des Verbandes der britischen Polizeibeamten, Kevin
Morris, will mit dem schlechten Image von Asylsuchenden aufräumen. Sie
seien insgesamt „gesetzestreu“ und „äußerst positiv“, sagte er am 8. September
anlässlich der Jahreskonferenz der Vereinigung. Asylsuchende seien öfter die
Opfer von Straftaten als die Täter. In einem Workshop, der im Rahmen der
Konferenz angeboten wurde, sollten die Beamten über diesen Sachverhalt
aufgeklärt werden und den Umgang mit Asylsuchenden und einer insgesamt
veränderten Gesellschaft üben.
Niederlande
Die niederländische Regierung setzt sich für das Zustandekommen eines
Aufnahmezentrums für Asylsuchende in der Herkunftsregion ein und damit für die Auslagerung des
Flüchtlingsschutzes in die Nähe des Verfolgerstaates. Die niederländische
Einwanderungsministerin Rita Verdonk kündigte in der Haushaltsdebatte am 16.
September 2003 an, dass die Regierung zu den Kosten eines solchen Projektes
beisteuern wolle. Vorbereitende Arbeiten würden im Jahre 2004 realisiert. Zu
diesem Zweck würden Gespräche nicht nur mit EU-Mitgliederstaaten und UNHCR
geführt.
Niederlande
Die Ministerin für Immigration und Integration, Rita Verdonk, will mehr
Asylsuchende als bisher abschieben. Am 16. September gab sie bekannt, vor allem Menschen
ohne Aufenthaltsgenehmigung und verurteilte Asylsuchende abschieben zu wollen.
Auf zwei Flughäfen (Schiphol und Zestienhoven) werden Abschiebezentren für
insgesamt 600 Menschen gebaut, die sich illegal in den Niederlanden aufhalten. Desweiteren
sollen mehr Flugzeuge gechartert werden, um die Ausreise umzusetzen. Im
Hinblick auf die geplante Einführung biometrischer Daten auf Visumspapieren
warten die Niederländer auf eine baldige EU-Regelung. (Migration News Sheet Okt. 03)
Niederlande
Am 10. September beschloss das Unterhaus, Asylsuchenden, die schon seit über fünf Jahren auf eine
Entscheidung in ihrem Asylverfahren warten, unter bestimmten Bedingungen eine
Aufenthaltsgenehmigung auszustellen. Diese Regelung trifft auf etwa 2000
Menschen zu. Die Kriterien sind bereits massiver Kritik ausgesetzt. So dürfen
sich Asylsuchende beispielsweise nicht selbst darum bewerben, sie werden von
den zuständigen Behörden ausgewählt. Des weiteren sind Menschen ausgeschlossen,
die nicht mehr auf die Entscheidung in ihrem ersten Verfahren warten, sondern
einen Folgeantrag gestellt haben. Darüber hinaus fallen Personen nicht unter
diese Bleiberechtsregelung, wenn sie eine „Gefahr für Ordnung und Sicherheit“
darstellen – eine Formulierung, die weitläufig interpretiert werden kann. (Migration News Sheet Okt.
03)
Norwegen
Der Leiter der Einwanderungsbehörde (UDI), Trygve Nordby, lehnte einen
Vorschlag der Progress Partei ab, nach dem Asylsuchende mit elektronischen
Fußfesseln versehen werden sollten.
Nordby zog in seiner Erklärung am 28. September einen Vergleich zu den Juden,
die von den Nazis zur Erkennung markiert wurden. Die norwegische Polizei
dagegen unterstützt den Vorschlag. (Migration News Sheet Okt. 03)
Norwegen
Die norwegische Ministerin Erna Solberg zieht in Erwägung, die juristische
Beratung von Asylsuchenden während des Erstverfahrens abzuschaffen. Es habe zu viel Missbrauch von Anwälten gegeben,
die ihre Mandanten teilweise nicht einmal persönlich kennen gelernt haben, aber
ihre Anwaltstätigkeiten beim Staat in Rechnung stellen. Stattdessen sollten im
ersten Verfahren Nichtregierungsorganisationen die Beratung übernehmen. Eine
der Organisationen, die Norwegische Organisation für Asylsuchende (NOAS) hat
sich schon bereit erklärt, mit der Einwanderungsbehörde (UDI)
zusammenzuarbeiten. Sowohl das Ministerium als auch die NOAS wurden heftig von
der Anwaltsvereinigung kritisiert, auf diese Weise würden Beratungsstandards
abgesenkt. (Migration News Sheet Okt. 03)
Österreich
Im Oktober 2002 erließ das Bundesinnenministerium unter Minister Ernst Strasser
(ÖVP) eine Richtlinie, die Asylsuchende aus bestimmten Herkunftsstaaten von der
Bundesbetreuung ausschloss. Keinen
Anspruch auf soziale Leistungen haben danach Schutzsuchende aus
- EWR-Staaten
- Schweiz
- USA
- Kanada
- Japan
- Neuseeland
- EU-Kandidatenländern
Nach einer Ablehnung haben in der Regel auch Asylsuchende aus folgenden Ländern
keinen Anspruch:
- Russland
- Armenien
- Türkei
- Georgien
- Aserbeidschan
- Mazedonien
- Jugoslawien
- Nigeria
Nun erklärte der Oberste
Gerichtshof (OGH) diese Richtlinie erneut für rechtswidrig
. Anlass für das Urteil war der Fall einer
Asylsuchenden aus Georgien, die mit ihren beiden Kleinkindern aus der
Bundesbetreuung entlassen wurde, weil sie nicht als „besonders hilfsbedürftig“
eingestuft wurde – nur dann haben Flüchtlinge aus den oben aufgeführten Staaten
Recht auf Unterstützung. Die georgische Frau zog in letzter Instanz vor den
OGH. Das Urteil: der Ausschluss aus der Bundesbetreuung allein auf Grund der Staatsbürgerschaft
verstößt gegen den „Gleichbehandlungsgrundsatz“ .
Strasser befürchtet nun, dass Österreich „die erste Adresse für
Wirtschaftsflüchtlinge“ würde und rechnet mit 20.000 neuen Asylsuchenden „auf
einen Schlag“ und damit mit Mehrkosten von zwölf Millionen Euro pro Monat. Die
NGOs beklagen, dass dem OGH-Urteil noch keine Verbesserung der Versorgungslage
gefolgt ist. Die Bundesregierung reagierte am 23.10.03 mit einer Novelle zum
Bundesbetreuungsgesetz auf das Urteil. Asylsuchende haben weiterhin keinen
einklagbaren Rechtsanspruch auf die Bundesbetreuung. Vorgesehen ist, dass der
Bund für Unterbringung, Verpflegung, Krankenhilfe und „sonstige
Betreuungsmaßnahmen“ hilfsbedürftiger Asylbewerber aufkommt. „Hilfsbedürftig“
ist, wer Lebensunterhalt und Unterbringung für sich und seine Familie „nicht
oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften beschaffen kann“. Dabei sind auch
Leistungen zu berücksichtigen, „die etwa von karitativen Organisationen oder
anderen Gebietskörperschaften erbracht werden“.
Keinen Anspruch auf Bundesbetreuung haben auch „trotz bestehender
Hilfsbedürftigkeit“ Flüchtlinge aus EU-Ländern, der Schweiz, Norwegen, Island
und Liechtenstein. Auch wird trotz Hilfsbedürftigkeit ausgeschlossen, wer
- trotz Aufforderung nicht an
der Feststellung seiner Identität oder Hilfebedürftigkeit mitwirkt
- bis zu sechs Monate nach seiner rechtskräftigen Ablehnung einen weiteren
Asylantrag stellt
- seinen Asylantrag aus nicht näher definierten „asylfremden Motiven“
eingebracht hat
- wegen „einer gerichtlich strafbaren Handlung, wenn auch nicht rechtskräftig,
verurteilt“ wurde
- „in der Unterkunft ein für die anderen Mitbewohner unzumutbares Verhalten“
an den Tag legt. (Kurier vom 13.10.)
Innenminister Strasser bleibt
bei seiner Position, es würden keine weiteren Asylsuchenden aufgenommen, weil
das BMI keine weiteren Bundesbetreuungsplätze zur Verfügung stellen könnte. Mit
einstweiligen Verfügungen erzwingt nun das Netzwerk „AsylAnwalt“
Bundesbetreuungsplätze für Asylbewerber. Einem Drittel der Anträge sei
bereits stattgegeben worden.
Von insgesamt 9200 Flüchtlingen, die in Bundesbetreuung sind, sind mehr als
3000 im Aufnahmezentrum in Traiskirchen untergebracht. Der dortige
Bürgermeister Fritz Knotzer konstatiert, die Überfüllung des „Lagers
Traiskirchen“ habe „mittlerweile unzumutbare Ausmaße angenommen.“ Die
Reaktion der Bürgermeister anderer Orte auf den Appell Knotzers, ihn in der
Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen, ist niederschmetternd. Die
meisten von ihnen lehnen eine Aufnahme von Asylsuchenden in ihren Gemeinden
strikt ab. Die Landesregierung von Oberösterreich hat eine
Verfassungsbeschwerde gegen das neue Asylgesetz beschlossen.
Die Caritas wirft dem Innenministerium unterdessen vor, dass einzelnen
Flüchtlingen das Stellen eines Asylantrages in Traiskirchen verweigert worden
sei. Des weiteren erstattete SOS Mitmensch Strafanzeige gegen BeamtInnen
des Grenzüberwachungsposten Gmünd, weil sie in der Nacht zum 1. November 74
Tschetschenen verweigert hätten, Asylanträge zu stellen. (Quellen: Kurier vom
12.11.03, Standard vom 12.11.03)
Schottland
Um gegen den Bevölkerungsschwund in Schottland
anzugehen, will Regierungschef Jack McConnell ausländische Arbeitskräfte
ermutigen, nach Schottland zu immigrieren. Dazu sollen spezielle Beratungszentren
errichtet werden, in denen sich die Interessenten über Visa,
Arbeitsgenehmigungen und das Leben in Schottland informieren können. Diese
Maßnahme ziele jedoch nicht darauf ab, ein von England separates
Einwanderungssystem einzuführen.
Anders sieht das die Opposition: John Swinney, Chef der Scottish Nationalist
Party, fordert ein eigenes schottisches Einwanderungssystem. Schottland dürfe
sich nicht die rassistische Asylpolitik aus London vorschreiben lassen, so Swinney.
(Migration News
Sheet Okt. 03)
Schweiz
Seit dem 1. Oktober dürfen auf dem
Flohmarkt am Helvetiaplatz in Zürich nur noch Bürgerinnen und Bürger
ausgewählter Staaten verkaufen: Schweizer, EU- und Efta-Bürger und Ausländer
mit einem B- oder C-Ausweis (beide haben Arbeitsgenehmigungen).
Ausgeschlossen vom Flohmarktbetrieb sind Asylsuchende, „Vorläufig
Aufgenommene“ (mit zeitlich befristeter Aufenthaltserlaubnis), B-Ausweis-Ausländer
aus der Türkei oder Ex-Jugoslawien, „Saisonniers“ (Saisonarbeiter, die bis
zu 9 Monaten in der Schweiz arbeiten dürfen) und „Sans-papiers“ (MigrantInnen,
die ihre Aufenthaltsgenehmigung verloren haben).
Hintergrund der Neuerung ist die Reorganisation der Zürcher Stadtpolizei.
Bisher war die Gewerbepolizei für die jährliche Flohmarktbewilligung zuständig,
jetzt ist es die Marktpolizei, deren Chef Ernst Germann kommentiert: „Wir
wollten Ordnung haben.“ (Quelle: Tagesanzeiger, 14.10.03)
Schweiz
In Lugano
(Tessin) wurde im August ein „Sicherheitszentrum“ fertiggestellt, das für
die Unterbringung von „negativ aufgefallenen und papierlosen“ Asylbewerbern auf
Kosten der Stadt umgebaut wurde. Das Gebäude steht jedoch bis heute
leer. Grund dafür sind einerseits die hohen Betriebskosten und auf der
anderen Seite die Kritik von Seiten verschiedener Flüchtlingsorganisationen an
dem Projekt. In dem Zentrum sollten Straftäter ebenso wie Flüchtlinge, denen
Dokumente fehlen, zusammen unter einer scharfen Hausordnung leben. Inzwischen
schlug Regierungschef Marco Borradori vor, ein Autonomes Jugendzentrum aus dem
Gebäude zu machen. Die „dissozialen Asylbewerber“ könnte man dann in
stillgelegten Militärfestungen im Tessin unterbringen. Diese Idee ist abgelehnt
worden. Über das „Sicherheitszentrum“ wurde bisher nicht entschieden. (Quelle: Zofinger
Tagblatt, 09.10.03)
Schweiz
Die Polizei des Kantons Glarus steht unter Druck. Ihr wird vorgeworfen, bei
einer Razzia in drei „Durchgangszentren“ für Asylbewerber massiv gegen die
Menschenrechte verstoßen zu haben. Anfang Juli stürmten maskierte Glarner
Polizisten morgens gegen 5:30 Uhr die Gebäude, fesselten die Flüchtlinge, zogen
ihnen Kapuzen über die Köpfe, fotografierten sie nackt und ließen sie
stundenlang gefesselt, maskiert und teilweise geknebelt sitzen. Ihnen wurde
verboten, zu sprechen. Nach mehreren Stunden kam ein Mitarbeiter des Schweizer
Roten Kreuzes und intervenierte. Bevor die Asylsuchenden befreit wurden, wurden
sie noch einmal fotografiert. Erst dann verschwanden die „maskierten
Sonderpolizisten“ und „normale“ uniformierte Polizisten kamen in die Räume.
Die Glarner Kantonspolizei kommentierte die Vorwürfe zunächst damit, der
Einsatz sei „im Rahmen solcher Aktionen“ verlaufen, „das machen wir immer so“.
Erst nachdem amnesty international, zwei grüne Parlamentarierinnen und die
Medien Druck machten, reichten die Glarner Behörden Strafanzeige wegen
Amtsmissbrauchs gegen sich selbst ein. Auch einige der misshandelten
Flüchtlinge stellten Strafanzeigen. (Quelle: augenauf, Oktober 2003)
Schweiz
Einer Asylbewerberin, die angab, aus Angola zu kommen, wurde aufgrund des Ergebnisses
eines Sprachtests vorgeworfen, ein falsches Herkunftsland genannt zu
haben. Der Asylantrag der seit sieben Jahren in der Ostschweiz lebenden
fünfköpfigen Familie wurde abgelehnt. Das ihr stattdessen zugeordnete
Herkunftsland ist nicht bereit, die Familie aufzunehmen, da der Vater ohne
Zweifel Angolaner ist.
Der ältesten Tochter wurden inzwischen ernsthafte post-traumatische Störungen
und suizidale Tendenzen attestiert. Sie soll im Bundesamt für Flüchtlinge (BFF)
in Givisier (Romandie) direkt befragt werden. Wieder gibt es sprachliche
Schwierigkeiten: Das Mädchen spricht fließend deutsch, die Zuständigen in der
Behörde französisch. Bisher ist das Gespräch nicht zustande gekommen, weil das
BFF nicht in der Lage war, eine Deutsch-Französisch-Übersetzerin zu finden.
Randnotiz: Wäre ein Sprachtest der Tochter ausschlaggebend, könnte die Familie
in der Ostschweiz bleiben. (Quelle: augenauf, Oktober 2003)
Türkei
Der türkischen Menschenrechts-Stiftung TIHV droht die Zwangsschließung.
Ihr werden illegale Spendenaufrufe und verbotene Auslandskontakte vorgeworfen.
Das staatliche Generaldirektorat für Stiftungen beanstandet, dass die TIHV im
Jahr 2001 im Internet zu Geldspenden für die Behandlung Hungerstreikender
aufgerufen habe. Der Vorwurf der rechtswidrigen Auslandskontakte bezieht sich
auf Berichte über die Situation in türkischen Gefängnissen, Hinrichtungen ohne
Gerichtsurteil und das „Verschwinden“ von Bürgerrechtlern an die UN, das
Europäische Parlament und den Europarat. (FR, 03.11.03)
Die New Economics Foundation
(NEF) fordert, Opfer von Umweltkatastrofen als Flüchtlinge unter den Schutz der
GFK zu stellen. Die Organisation
stellte deren Zahl von 25 Millionen gegenüber 22 Millionen Opfer von
Bürgerkrieg und Verfolgung. Der umweltschädliche Lebensstil der
Industrienationen sei mit Schuld an Umweltkatastrophen, deswegen müssten Europa
und Nordamerika Verantwortung für „Umweltflüchtlinge“ übernehmen. Im Sommer
2002 hatten bereits britische Parlamentarier ihre Regierung dazu aufgefordert,
„Umweltflüchtlinge“ unter ihren Schutz zu stellen. (Migration News Sheet Okt. 03)