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Anlässlich des 20. Todestages von Cemal K. Altun, der am 30. August 1983 aus einem Fenster im 6.
Stock des Berliner Verwaltungsgerichtsgebäudes gesprungen war, hat Heiko Kauffmann, Vorstandsmitglied von
PRO ASYL, bei einer Gedenkveranstaltung in Berlin eine kritische Bilanz deutscher Asylpolitik gezogen.
Die drohende Abschiebung des 40-jährigen
togoischen Oppositionellen John Akouete Agbolete aus Bremen hat PRO ASYL in einer Presseerklärung vom 26. August
2003 kritisiert. Dem Betroffenen hatte eine Bremer Kirchengemeinde
Kirchenasyl gewährt, denn andernfalls wäre er schon während des laufenden
Verfahrens nach Togo abgeschoben worden. Alle von Agboletes Anwalt gestellten
Beweisanträge zu seiner Gefährdung durch herausgehobene Betätigungen als
Oppositioneller wurden vom Verwaltungsgericht abgelehnt, so auch die Vernehmung
eines Zeugen, der bestätigen konnte, dass dem togoischen Diktator ein
Zeitungsartikel vom Februar vergangenen Jahres vorlag, in dem Agbolete als
oppositioneller Aktivist namentlich benannt war. Obwohl der Einzelrichter die
entscheidenden Behauptungen als wahr unterstellte, wollte er daraus nicht
ableiten, dass Agbolete im Falle einer Abschiebung nach Togo mit „beachtlicher
Wahrscheinlichkeit“ politisch verfolgt würde. Er sei nicht mit „der Gabe der Prophetie geschlagen“. Bis
zum 27. August 2003 hatte Agbolete sich zu entscheiden, entweder ein
voraussichtlich negatives Urteil abzuwarten und dann abgeschoben zu werden oder
„freiwillig“ nach Togo auszureisen. Er entschied sich inzwischen, seine Klage
vor dem Verwaltungsgericht zurückzunehmen und den Versuch zu machen, in ein
Drittland auszureisen. Die Kirchenasyl gewährende Gemeinde möchte ihm auch
künftig helfen. Agboletes Anwalt Günter Werner sprach von einem „typischen Fall politischer Justiz“, PRO
ASYL von einem „einem gefährlichen
Jonglieren mit Wahrscheinlichkeitsmaßstäben“. Eyademas Willkürherrschaft
entzieht sich – als unberechenbar apostrophiert – offenbar juristischen
Prognosemaßstäben.
Wie sehr sich
die Lage in Togo nach der manipulierten
Wiederwahl Eyademas am 1. Juli 2003 verschärft hat, belegt ein Artikel
unter der Überschrift „In Togo herrscht wieder die Normalität der Diktatur“ in
„Der Überblick – Zeitschrift für
ökumenische Begegnung und internationale Zusammenarbeit“. Unmittelbar nach der
Wahl ging Despot Eyadema wieder einmal von Manipulationen zur Gewalt über: „Unter der Führung von Eyademas Mann fürs
Grobe, seinem erstgeborenen Sohn Colonel Ernest Gnassingbé wurden
Oppositionelle durch eigens hierfür abgestellte Einheiten systematisch verfolgt,
misshandelt und inhaftiert. In den Nächten der Wahl beeilten sich die Menschen
vor Einbruch der Dunkelheit zuhause zu sein, da offensichtlich systematisch
Listen abgearbeitet wurden und Menschen spurlos verschwanden. Gleichzeitig
wurde bekannt, dass sich eine Vielzahl einfacher Soldaten, die ihre Stimmen
zwei Tage vor dem offiziellen Wahltermin abzugeben hatten, seit dem 2. Juni en
mission befinde – das gebräuchliche Kürzel für die Reise ohne Wiederkehr“.
Nach Angaben der Zeitschrift wurden „durch
den Schlächter Ernest Gnassingbé mehrere hundert Söldner aus dem Tschad und
ehemalige RUF-Kämpfer aus Sierra Leone rekrutiert, die nicht nur an der Wahl
teilnahmen, sondern auch danach bar jeglicher Skrupel auf Wehrlose eindroschen.“
Die Verfasserin des Artikels wirft ausländischen Botschaften Indifferenz
gegenüber diesen Zuständen vor: „Die
deutsche Botschaft in Lomé blieb stumm zu den Ereignissen, Botschafter Papenfuß
hatte sich rechtzeitig vor den Wahlen in den Urlaub und die anschließende
Pension abgeseilt. Auch die Amerikaner blieben den Ereignissen gegenüber
auffallend indifferent – entgegen ihren Gepflogenheiten zu lamentieren, wenn
die Franzosen mal wieder zu sehr daneben greifen. Bush gratulierte gar Anfang
Juli 2003 Eyadema und übermittelte seine ‚innigen und wärmsten Glückwünsche’.
Verwunderlich ist das nicht, wurde doch am 16. Juli die bilaterale Vereinbarung
zwischen Togo und den USA unterschrieben, die vorsieht, dass amerikanische
Staatsbürger von der Verfolgung durch den UN-Strafgerichtshof in Den Haag
auszuschließen sind.“ Die togoische Bevölkerung ist damit wieder auf Jahre
hinaus ihrem Diktator, dem dienstältesten in Afrika, ausgeliefert. Die
Fluchtursache Nummer 1 amtiert weiter.
Die
komplette Ausgabe der Zeitschrift „Der Überblick - Zeitschrift für
ökumenische Begegnung und internationale Zusammenarbeit“
mit dem Schwerpunktthema „Afrika: Aufbruch und Niedergang“kann auf der Webseite
der
Zeitschrift bestellt werden.
Man durfte
gespannt sein, wie sich die Verhältnisse
vor und nach der Wahl in Togo im Lagebericht des Auswärtigen Amtes (Stand:
August 2003) auswirken würden. Während die togoische Menschenrechtsmisere in
den Einschätzungen zur allgemeinen politischen Lage relativ deutlich benannt
wird und die Manipulationen im Vorfeld der Wahl bis Anfang 2003 geschildert
werden, schiebt man bei der Bewertung des Charakters der Wahl die Europäische
Union vor: „Die Europäische Union zeigte
sich ernstlich besorgt über Zwischenfälle vor, während und nach den Wahlen und
kritisierte in einer offiziellen Erklärung unter anderem die Behinderung der
Opposition in Form von Verboten, Einschüchterungen und Festnahmen, die
Verweigerung der Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse für bestimmte
Personen sowie Zwischenfälle bei der Ausgabe von Wählerkarten und die
Schließung von Wahllokalen, wodurch
viele Bürger Togos an der Stimmabgabe gehindert wurden. Auch rügte sie die
Festnahme von Mitgliedern der Opposition nach den Wahlen.“ Sollte also die
von „Der Überblick“ behauptete Abwesenheit des deutschen Botschafters dazu
geführt haben, dass man sich lieber auf die Einschätzung der EU verlässt? Zu
dem Terror nach der Wahl, der noch in den Berichtszeitraum des Lageberichtes
fällt, findet sich dort nichts. Auch an anderer Stelle entsteht eine Diskrepanz
zwischen der relativ deutlichen Benennung der politischen Wirklichkeit und
gelegentlichen Missgriffen bei der zusammenfassenden Bewertung. So heißt es: „Die Regierung ist auch in der jüngeren
Vergangenheit wiederholt mit Verhaftungen und Beschlagnahmungen gegen die – zum
Teil sehr kritische – Oppositionspresse vorgegangen. Ferner wurden auch
politisch motivierte strafrechtliche Maßnahmen gegen führende Angehörige von
Oppositionsparteien, oppositionelle Studentenführer und Zeitungsverleger sowie
Demonstrationsteilnehmer ergriffen und gegen Angehörige der Opposition wegen
Beleidigungen oder Pressedelikten unverhältnismäßig hohe Strafen verhängt.
Zudem wird in Verfahren mit politischem Hintergrund regelmäßig massiver Druck
auf die Justiz ausgeübt. Demonstrationen und Versammlungen der Opposition
wurden wiederholt verboten oder behindert. Die von der Verfassung vorgesehen
Kontrollorgane (...) sind tatsächlich nicht von der Regierung unabhängig,
sondern werden für politische Zwecke der Regierung instrumentalisiert und
können daher ihre Kontrollfunktion nicht ausüben.“ Auch an anderer Stelle
wird das ganze Spektrum diktatorischer Herrschaftssicherung ausgebreitet – von
der Einschränkung der Betätigungsmöglichkeit nichtstaatlicher
Menschenrechtsorganisationen, die eine unabhängige Prüfung von
Menschenrechtsverletzungen im Einzelfall äußerst schwierig macht, über die
straflos bleibende wachsende Kriminalität innerhalb der „Sicherheitskräfte“ und
die staatlichen Repressionen gegen Mitglieder der Opposition. Unverständlich,
dass sich zwischen der Schilderung solcher Zustände die Einschätzung findet: „In Togo herrscht ein Klima subtiler
politischer Einschüchterung.“ Was deutsche Berufsdiplomaten nach einigen
Jahren im auswärtigen Dienst als „subtil“ bezeichnen, ist bemerkenswert.
Im Kapitel „Asylrelevante Tatsachen“
findet sich das, was Verwaltungsgerichte – so auch der Einzelrichter des Bremer
Verwaltungsgerichts im Fall Agbolete – offenbar selektiv lesen: „Charakteristisch für Repressionen in Togo
war und ist die Unberechenbarkeit der gegen die Opfer ergriffenen Maßnahmen.
Politisch aktive Oppositionelle werden je nach Einzelfall verbal
eingeschüchtert, bedroht, geschlagen, von ihrem Wohnsitz vertrieben, gefoltert
oder (z. T. auf grausame Weise) ermordet.“ In diesem Sinne, in seiner
Methodenwahl, ist Eyadema tatsächlich unberechenbar. Da aber in den Köpfen
vieler deutscher Richter die Vorstellung von politischer Verfolgung als
gezielte alternativlose Vernichtungsstrategie im Sinne eines
Verfolgungsprogramms als Masterplan existiert, wirkt sich die grausame
Flexibilität und Bandbreite der diktatorischen Maßnahmen oftmals gegen
togoische Asylsuchende aus. Wie wahrscheinlich ist es nach den Denkmodellen deutscher
Verwaltungsrichter, einem „unberechenbaren“ Regime zum Opfer zu fallen? Für die
Folgerungen aus seinen Berichten ist das Auswärtige Amt, siehe die
grundsätzlichen Anmerkungen, die dem Lagebericht vorangestellt sind, nicht
verantwortlich: „Wertungen und rechtliche
Schlussfolgerungen aus der tatsächlichen Lage haben die zuständigen Behörden
und Gerichte vorzunehmen.“
Und noch eine Exkulpationsstrategie hält der Lagebericht zur Bewertung durch
die Gerichte vor: „Die Frage, inwieweit
Repressionsmaßnahmen dem staatlichen Handeln zurechenbar sind, ist in Togo
äußerst schwierig zu beantworten. Immer wieder gibt es tätliche Angriffe der
Sicherheitskräfte oder nicht feststellbarer Personen auf Oppositionelle. Bei
den meisten Überfällen auf Mitglieder der Oppositionsparteien ist aber nicht
ersichtlich, ob die sie verübenden Sicherheitskräfte auf Anordnung oder aus
eigenem Antrieb handelten. In vielen Fällen kann aber nicht ausgeschlossen
werden, dass Repressionsmaßnahmen durch Mitglieder der Regierung oder der
Staatsführung angeordnet wurden. Die Täter müssen jedenfalls kaum damit rechnen
für ihre Taten zur Verantwortung gezogen zu werden.“ Muss man sich derart
umständliche Gedanken über die innere Motivation togoischer Sicherheitskräfte
machen, die den erwünschten Terror entweder auf Befehl oder in vorauseilendem
Gehorsam exekutieren, wenn doch über das Faktum der Straflosigkeit klar wird,
dass sie im Sinne des Regimes handeln? Wir befinden uns nicht in einem
Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof, sondern bei der Benennung
asylrelevanter Tatsachen für deutsche Verwaltungsgerichte. Unberechenbar ist,
so die Sichtweise des Lageberichtes, das Regime insgesamt, nicht aber in einer
Hinsicht: „Repressionsopfer sind vor
allem politisch aktive Mitglieder der Opposition. Dabei ist weniger der Rang in
oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei – politisch aktive Personen
in Togo sind fast immer in Parteien organisiert – als der Grad der politischen
Aktivität ausschlaggebend.“ Diese Gewissheit des Auswärtigen Amtes bringt
Verwaltungsgerichte immer wieder dazu, nur extrem herausgehobene politische
Oppositionelle im Falle einer Rückkehr/Abschiebung für gefährdet zu halten.
Auch im vorliegenden Lagebericht des AA findet sich der kryptische und in den
meisten Lageberichten enthaltene Satz: „Eine
Asylantragstellung allein löst nach
den dem Auswärtigen Amt vorliegenden Erkenntnissen keine staatlichen
Repressionen aus.“ Als gebe es so etwas wie eine Asylantragstellung im
luftleeren Raum („Asylantragstellung allein“). Und noch eine Rationalität des
ansonsten völlig unberechenbaren Eyadema scheint es nach dem Lagebericht zu
geben: „Erfahrungen aus der jüngeren
Vergangenheit zufolge sind die togoischen Behörden in der Regel um korrekte
Behandlung der Rückkehrer bemüht, um weder den deutschen Behörden noch den
togoischen Exilorganisationen Anlass zur Kritik zu geben. Es ist aber nicht
auszuschließen, dass Grenzkontroll- oder andere Beamte Rückkehrer in
Einzelfällen unkorrekt behandeln.“ Also: Der Diktator pflegt sein Image in
Deutschland. Geht es mal daneben mit dem Versuch, keinen Anlass zur Kritik zu
bieten, dann handelt es sich um Aktivitäten verselbständigter Beamter.
Gegenteiligen Behauptungen über das Schicksal von Rückkehrern geht das
Auswärtige Amt, so der Lagebericht, in allen Fällen nach. In keinem Fall hätten
sich solche Behauptungen bei den Nachprüfungen bestätigt. Eine Nachprüfung der
Nachprüfungsqualität dürfte schwer möglich sein, weil abgeschobene Togoer,
denen es gelungen ist, den Flughafen zu verlassen, aus nachvollziehbaren
Gründen nicht die besten Zeugen in eigener Sache sind. Am Flughafen werden
Abschiebungen (i.e. die Ankünfte Abgeschobener) nach Angaben des Auswärtigen
Amtes vielfach beobachtet.
Immerhin gibt dieser durchwachsene Lagebericht einen Hinweis darauf, warum sich
die Fluchtursache Nummer 1, der Diktator höchstselbst, abgesehen vom eigenen
herrschaftssichernden Terror, an der Macht halten kann. So wird darauf
verwiesen, dass der Diktator bei dem Versuch, kritische Medien zu behindern, Unterstützer
hat: Der Sender RFI (Radio France Internationale) wurde seit September
ebenfalls an der weiteren Ausstrahlung seines Programms gehindert, nachdem er
ein Interview mit dem Ex-Premierminister Agbeyome angekündigt und trotz
staatlicher Einflussnahme des Quai d’Orsay schließlich doch gesendet hatte. Im
Sinne der französischen Außenpolitik dürfte Eyadema nach wie vor als
berechenbar gelten.
Die
verschiedenen Gründe, die Menschen zu Binnenflüchtlingen im Irak gemacht haben,
schildert ein Artikel von Brenda
Oppermann in „Refugees
International“ vom 25. August 2003 mit dem Titel „The many causes of
internal displacement in central and northern Iraq: Consequences and
recommendations”. Etwa 900.000
Binnenflüchtlinge (internally displaced people/IDPs) gibt es nach Schätzungen
im Lande. Ihnen schenkt die Übergangsverwaltung nach Ansicht von Oppermann zu
wenig Beachtung. Wie die Probleme dieser Personengruppe gelöst würden, sei ein
Indikator, ob Pluralismus und Demokratie im Irak Fuß fassen könnten. Gerechte
Lösungen für die verschiedenen Bevölkerungsgruppen müssten gefunden werden.
Dr. med. Susanne Schlüter-Müller, Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
–Psychotherapie aus Frankfurt hat sich im Rahmen eines Sachverständigengutachtens zu Fragen der Behandlung seelischer Erkrankungen, insbesondere
posttraumatischer Belastungsstörungen im
Kosovo geäußert. Die Ärztin bezieht ihre Erkenntnisse aus persönlichen
Erfahrungen während ihrer Arbeit als Ausbilderin und Supervisorin im Kosovo
seit 2001. Ihre schockierenden Ausführungen machen deutlich, dass die psychiatrischen
Versorgungsmöglichkeiten im Kosovo – sofern sie überhaupt vorhanden sind – nur
sehr mangelhaft und wenig effizient sind. Traumatisierte und Suizidgefährdete
haben dementsprechend kaum Chancen auf eine adäquate Behandlung. Insbesondere
für albanische Volkszugehörige muslimischen Glaubens ist der Zugang zu
Behandlungsmöglichkeiten äußerst problematisch.
Regula
Kienholz hat in einem Papier der Schweizerischen
Flüchtlingshilfe vom 13. August 2003 „Die
medizinische Versorgungslage in der Türkei“ dargestellt. Das Papier
enthält u.a. Informationen zur Struktur des türkischen Gesundheitswesens, zu
den Problemen des Zugangs zum Gesundheitswesen, zu Behandlungsmöglichkeiten für
einzelne Krankheiten sowie Kontaktadressen.
Die Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland e.V.
hat im August 2003 eine Presseinformation in Form einer 80-seitigen Broschüre mit der Überschrift: „Verfolgung der Ahmadi-Muslime in der
islamischen Republik Pakistan“ veröffentlicht. Dokumentiert werden
insbesondere Quellen zur Diskriminierung sowie politischen und religiösen
Verfolgung von Ahmadis in Pakistan. Während die Regierung untätig bleibe,
förderten Behördenvertreter die gewalttätigen Ausschreitungen gegenüber
Ahmadis. Die kürzliche Verabschiedung der Scharia-Verordnungen in der
Nordwest-Grenzprovinz habe den vorhandenen Problemen eine weitere Dimension
hinzu gefügt. In Anbetracht des wachsenden Einflusses extremistischer Parteien
und der Schwäche der Regierung scheine es in der näheren Zukunft keine Chance
zu geben, dass sich die Situation der Ahmadis und anderer religiöser
Minderheiten in Pakistan verbessern werde. Die Broschüre kann unter folgender
Adresse bezogen werden: Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland e.V., Genfer Str.
11, 60437 Frankfurt am Main.
In seinen
am 23. Juli 2003 herausgegebenen (nicht bindenden) Richtlinien zum Flüchtlingsschutz/inländische Fluchtalternative (Guidelines on International Protection: „Internal Flight or
Relocation Alternative“ ...) plädiert
der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) für eine zurückhaltende Anwendung
des Konzepts für eine „inländische Fluchtalternative“ bei der
Flüchtlingsanerkennung. Stefan Kessler,
Referent des Flüchtlingsrates Nordrhein-Westfalen, fasst die
wesentlichen Elemente der Richtlinie zusammen.
Einem langjährig in Deutschland lebenden Ausländer
ist eine befristete Arbeitserlaubnis zu erteilen, wenn für die Zukunft mit
einer Abschiebung nicht zu rechnen ist.
Dies hat der 1. Senat des
Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 16. Juni 2003 (AZ: L 1 AL 2/02)
entschieden. Den zugrundeliegenden Sachverhalt schildert die Pressestelle des
Landessozialgerichtes NRW in einer Pressemitteilung vom 1. September 2003.
Üblicherweise
sind Äußerungen der Verwaltungsgerichte gegenüber den Medien von einer gewissen
Zurückhaltung geprägt, was sich aus dem hohen Stellenwert der richterlichen
Unabhängigkeit erklärt. Selten nehmen Verwaltungsgerichte über die Erläuterung
der Entscheidungsgründe in einem bestimmten Verfahren hinaus zu anderen
Sachverhalten Stellung, weil dies den Eindruck der Parteinahme erwecken könnte.
Ganz anders die Richter der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts
Mainz. In einer Pressemitteilung
vom 4. September 2003 (Pressemitteilung 19/2003), die die Überschrift
trägt: ’Terz gemacht’ – Abschiebung
verhindert“. Offenbar vergrätzt darüber, dass die von ihnen durch mehrere
Entscheidungen „freigegebene Abschiebung“
durch den Widerstand der kongolesischen Antragstellerin verhindert worden war,
sahen sie sich ganz unbefangen veranlasst, der Vollstreckungsbehörde einen Hinweis
zu geben: „In Fällen der vorliegenden Art
kann erwogen werden, die Abschiebung erneut und in Begleitung von Beamten des
Bundesgrenzschutzes in Angriff zu nehmen.“ Dass sich die Richter
undistanziert der Formulierung, die Betroffene habe „Terz gemacht“, bedienen,
zeigt, dass ihr Interesse an einer wirksamen Vollstreckung nicht an der Tür des
Gerichtssaals endet. Offenbar erwartet man öffentlichen Beifall für die „schnellste gerichtliche Entscheidung“,
die „unter hohem Zeitdruck“ getroffen
wurde. Wenn deutsche Verwaltungsgerichte trotz ihrer angeblich hohen
Arbeitsbelastung künftig nicht mehr nur ihre Entscheidungen, sondern auch deren
Vollstreckung kommentieren, dann dürfte dies dem Bild des Berufsrichters eine
neue Facette hinzufügen. Vom Verwaltungsgericht Mainz bis zum
Rhein-Main-Flughafen Frankfurt sind es nur wenige Kilometer, so dass die
Richter der 4. Kammer auch noch die Vollstreckung ihrer Urteile persönlich in
Augenschein nehmen könnten. Besonders empfehlenswert wäre eine Überprüfung des
weiteren Vorgangs in Kinshasa. Grund
genug für das rheinland-pfälzische Justizministerium, einmal zu klären, wo die
Grenzen richterlicher Kompetenz und Kommentierungsfreiheit liegen.
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am 1. September
2003 entschieden, dass die Abschiebung von Orabi Mamavi bis zur Entscheidung
über seinen Asylfolgeantrag ausgesetzt wird (vgl.Infoservice
Nr.81). Damit darf der
Asylbewerber aus Togo, der am 4. September abgeschoben werden sollte, zunächst
in Brandenburg bleiben. Dies ergibt sich aus einer Pressemitteilung
des Vereins „Opferperspektive e.V.“, der sich – wie PRO ASYL – für ein
unbeschränktes Bleiberecht für den Betroffenen einsetzt, der zweimal von
Rechtsextremisten rassistisch angegriffen und zusammengeschlagen wurde. ( Weitere Hintergründe ).
Der Versuch der Ausländerbehörde Hamburg, eine
14-jährige Ghanaerin, die seit drei Jahren bei ihrer Mutter in Hamburg lebt, in
ein Waisenhaus nach Ghana abzuschieben, hat in der Öffentlichkeit Aufsehen
erregt, zumal er offenbar den Auftakt für ein ähnliches Vorgehen in anderen
Fällen darstellen soll. Der Hamburger Arbeitskreis Asyl und der
sozialalternative Wohlfahrtsverband (SOAL) haben gemeinsam mit der Mutter des
Kindes gegen den Leiter des Einwohnerzentralamtes Strafanzeige und Strafantrag
u.a. wegen des Verdachts der versuchten Kindesentziehung gestellt. Eine Pressemitteilung des Hamburger Arbeitskreises Asyl e.V. vom 27.
August 2003 erläutert die Gründe.
In einem Bericht des Auswärtigen Amtes „Im Hinblick auf die Einstufung der Republik
Ghana als sicherer Herkunftsstaat im Sinne des § 29a AsylVfG“ wird im
Kapitel IV. Rückkehrfragen über die Rücknahmepraxis der ghanaischen
Einwanderungsbehörde gegenüber eigenen Staatsangehörigen und Drittstaatlern
berichtet. Anders als in den Vorjahren habe es im Jahr 2002 keine Fälle
mehr gegeben, in denen die ghanaische Einwanderungsbehörde die Rücknahme
zurückgeführter ghanaischer Staatsangehöriger, die im Besitz eines ghanaischen
Reisepasses oder eines sogenannten Emergency Travel Certificate (ETC) waren,
verweigert hätten, auch wenn diese bei Ankunft in Ghana angaben, sie seien
Staatsangehörige anderer Staaten. „Mittlerweile
vertraut die Einwanderungsbehörde darauf, dass die ghanaische Botschaft nur
dann ein ETC ausstellt, wenn sichergestellt ist, dass die Person tatsächlich
die ghanaische Staatsangehörigkeit besitzt. Rückkehrer nach Ghana, die kein
gültiges Reisedokument besitzen, aber zugeben, ghanaische Staatsangehörige zu
sein, werden zunächst ausführlich von den Einreisebehörden über Verwandte und
Freunde befragt, die ihre Identität bestätigen können. Bestätigen die
Ermittlungen der Behörden die Richtigkeit der Angaben, wird die Einreise nach
Ghana genehmigt. Die ghanaischen Behörden lehnen es ab, bei der Rückführung von
Drittstaatlern über den Flughafen Accra zu kooperieren.“ Letzteres soll
nicht immer so gewesen sein. Die Perspektive der ghanaischen
Einwanderungsbehörde ist eine ganz andere, wie sich aus einem Interview der
tageszeitung vom 18. August 2003 mit Elizabeth Adjei, Direktorin der
Einwanderungsbehörde, zeigt. Darin heißt es: „Heute müssen wir über die Verantwortlichkeit der abschiebenden Länder
sprechen. Es wird ja immer grotesker. Manchmal kommen am Flughafen Leute an,
die sagen, sie seien gar nicht ghanaische Staatsbürger. Wir können aber nicht
über die Staatsbürgerschaft von Einreisenden entscheiden. Wir können nur die
Papiere überprüfen. Wenn nicht eindeutig klar ist, dass ein Abgeschobener die
ghanaische Staatsbürgerschaft hat, und sich auch dazu bekennt, muss die
Fluggesellschaft die Leute wieder mitnehmen. Wir sind nicht mehr bereit, die
Aufgaben europäischer Behörden zu übernehmen.“ Elizabeth Adjei geht im
übrigen offensiv um mit den Ansinnen europäischer Staaten, abschieben zu
wollen, ohne sich um die Begleitumstände zu kümmern und die Bereitschaft zur
Aufnahme mit der Drohung zu verbinden, die Entwicklungshilfeleistungen „neu zu bewerten“. Adjei: „Wir sollen unsere Länder offen für alles
machen: Menschen, Produkte, Investitionen. Jeder kann vom Norden in den Süden,
aber umgekehrt gibt es große Hindernisse.“ Sie habe in der Tat öfters
wütende Botschafter vor sich sitzen und bekomme Protestnoten. Einem
italienischen Botschafter habe sie gesagt, dass seine Landsleute auch nicht
überall hin legal eingewandert seien. Man wüsste gern, was dem italienischen
Botschafter dazu eingefallen ist.
Adjei äußert sich in dem Interview auch zum Vorhaben der Stadt Hamburg,
ghanaische Kinder nach Accra abzuschieben. Auch hier ist ihr Maßstab ein
Allgemeinplatz, der bei der Ausländerbehörde jedenfalls nicht vorherrscht.
Adjei: „Ich weiß nicht, was die deutschen
Behörden da machen. Ich habe echte Probleme, eine Entscheidung für eine
Abschiebung von Minderjährigen weg von ihren Erziehungsberechtigten
nachzuvollziehen. In Ghana würde in so einem Fall zunächst der Status der
Erziehungsberechtigten geprüft. Wenn deren Papiere in Ordnung sind, dann hätten
die minderjährigen Kinder automatisch eine Aufenthalterlaubnis, egal, wann sie
eingereist sind.“
Das Auswärtige Amt in seinem Lagebericht: „Für
unbegleitete minderjährige Rückkehrer bestehen Aufnahmemöglichkeiten über das
Kinderhilfswerk Ghana, das auch eine Unterbringung in SOS-Kinderdörfern
vermitteln kann.“ Dieser Satz dürfte die Kreativität der Hamburger
Ausländerbehörde angestachelt haben.
Die Hamburger Abschiebungshaftanstalt Glasmoor wird
voraussichtlich zum Jahresende geschlossen. Die geplanten Veränderungen lassen, so der Nordelbische Arbeitskreis
Asyl in der Kirche in der Einladung zum voraussichtlich
letzten Abendmahlsgottesdienst mit Prozession vor den Toren der Abschiebungshaftanstalt,
eher schlimmeres befürchten. Zukünftig sollen statt der bisherigen 84
Haftplätze 124 in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel für den Vollzug von
Abschiebungshaft vorgesehen sein.
Makabre Jubiläen in Nordrhein-Westfalen: Im Herbst 2003 werden in Moers und Neuss Abschiebungshafteinrichtungen seit 10
Jahren genutzt. Die große Haftanstalt Büren hat ihr „Jubiläum“ im Januar
2004. Nach offiziellen Angaben, so eine Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Nordrhein-Westfalen e.V.
vom 29. August 2003 befanden sich im Jahr 2003 durchschnittlich 599
Gefangene in Abschiebungshaft. Als besonders bestürzend bezeichnet der
Flüchtlingsrat die Inhaftierung von Kindern und Jugendlichen. Richtlinien des
Innenministeriums NRW, die für diese Personengruppe gelten, würden in der
alltäglichen Praxis nicht angewendet.
Ein irakischer Flüchtling, der sich seit dem 30. Juli 2003 in einem Hungerstreik befindet, um gegen die Lebensbedingungen der
Flüchtlinge in der landeseigenen Gemeinschaftsunterkunft in Neumünster zu
protestieren, hat sich aus Protest den
Mund zugenäht. Dies ergibt sich aus einer Presseerklärung des
Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e.V. vom 2. September 2003. Dem
Hungerstreik hatten sich zuvor weitere Flüchtlinge angeschlossen. Hintergrund
der Proteste scheint neben Beschwerden über die Lebensbedingungen in der
Unterkunft und eine angeblich respektlose Behandlung auch die Tatsache zu sein,
dass die Untergebrachten nicht zeitnah in Kreise und kreisnahe Städte verteilt
werden. Nach dem Durchlaufen der Erstaufnahmephase in Lübeck müssen Viele noch
monatelang unter schwierigen Begleitumständen in Neumünster bleiben. Die
dortige Unterkunft war zunächst als Durchgangsunterkunft gedacht. Die
Aufenthaltsdauer beträgt inzwischen aber teilweise über 6 Monate.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat nach
Medienberichten angekündigt, im Falle
weiterer Kirchenasyle künftig schärfer gegen die beteiligten Pfarrer vorzugehen.
Obwohl ein Ermittlungsverfahren gegen einen Pfarrer aus Schwante, der einem
Vietnamesen und seinem Sohn zeitweilig Kirchenasyl gewährt hatte, eingestellt
worden war, gebe es keinen Zweifel an der grundsätzlichen Strafbarkeit der
Gewährung von Kirchenasyl. Man erwarte von Pfarrern „rechtstreues Verhalten“. Vor dem Hintergrund des Falles hatten der
brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), Innenminister Jörg
Schönbohm und der Berliner Bischof Wolfgang Huber vereinbart, dass das
Kirchenasyl respektiert wird und auf Polizeieinsätze in kirchlichen
Einrichtungen verzichtet werde. Kaum anzunehmen, dass es sich bei der jetzigen
Ankündigung um einen Alleingang der Neuruppiner Staatsanwaltschaft handelt.
Cornelius Yufanyi, bundesweit wohl bekanntester „Residenzpflichtverletzer“, der sich zu einer offensiven politischen
Verteidigung in seinem Verfahren wegen eines Verstoßes gegen die
Residenzpflicht entschlossen hatte, ist am 4. September 2003 in Worbis zu einer Strafe von 15 Tagessätzen à 10
Euro verurteilt worden. Über den Prozess berichtet der Göttinger Arbeitskreis zur
Unterstützung von Asylsuchenden e.V.
Das Land Niedersachsen plant eine Erhöhung der Zahl
der Unterbringungsplätze für Asylsuchende im ehemaligen Grenzdurchgangslager
Bramsche-Hesepe von bisher 181 auf 550. Diese Regelung wird voraussichtlich
im Oktober in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sollen nur noch Flüchtlinge
untergebracht werden, bisher vorbehaltene Plätze für andere Personengruppen
entfallen. Zur Begründung werden Kosteneinsparungen genannt. In einem Schreiben
an den Niedersächsischen Flüchtlingsrat vom 18. August 2003 hat der Leiter des
Referats Ausländer- und Asylrecht des Niedersächsischen Innenministeriums,
Hans-Hermann Gutzmer, die Planungen bestätigt und u.a. mit der Ausschöpfung der
Kapazitäten in Einrichtungen des Landes begründet. Die Landesregierung sei
insbesondere dafür verantwortlich, dass „die
Ziele der einschlägigen Gesetze erreicht werden, die öffentlichen Finanzen
geschont werden und die Fürsorgepflicht für die Beschäftigten wahrgenommen wird“.
Gegen diese Lagerunterbringungspolitik, bei der die Lebensbedingungen der
Betroffenen wenig gelten, wendet sich das Osnabrücker Bündnis gegen Abschiebung
in einer Presseerklärung vom 28. August 2003 .
Tatsächlich würden im Lager Flüchtlinge, deren Asylverfahren noch gar nicht
abgeschlossen sei, regelmäßig bei einer Verlängerung ihrer Duldung durch die
lagereigene Ausländerbehörde dazu gedrängt, ein Schreiben zur „freiwilligen“
Ausreise zu unterschreiben und mit Sanktionen konfrontiert. So werde
Bramsche-Hesepe eine immer problematischere Ausreiseeinrichtung. Innerhalb der
Modellversuche für solche Einrichtungen nehme Bramsche-Hesepe sogar eine
Sonderrolle ein, indem begleitete und unbegleitete Minderjährige dort
untergebracht würden. Durch die Lagerunterbringung gebe es auch für die
Flüchtlinge keine unabhängige Verfahrensberatung mehr, seitdem die
Niedersächsische Landesregierung einen Vertrag über eine solche in Erstaufnahmeeinrichtungen
durch die Wohlfahrtsverbände bereits Ende 2002 gekündigt habe.
Auch der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat am 28. August 2003 in einer Presseerklärung
die Ausgrenzungspolitik des Landes verurteilt und die Schließung des Lagers
Bramsche sowie die Einbeziehung von Asylsuchenden in Integrationsprogramme des
Landes gefordert.
Am 11. August
2003 haben die Initiative gegen
Abschiebehaft Berlin und die Kooperative Flüchtlingssolidarität Hannover nach
eigenen Angaben eine Abschiebung mit einem Air France Flug von Hannover über
Paris nach Douala (Kamerun) verhindert. Der Flugkapitän sei mit einem Fax
darauf hingewiesen worden, dass der Passagier Elvis T. nicht freiwillig
mitfliegen werde. Am Hannoveraner Flughafen habe die lokale Kooperative
Flüchtlingssolidarität Flugblätter an die Passagiere verteilt und Gelegenheit
gehabt, mit dem Flugkapitän zu sprechen. Der habe Herrn T. noch vor dem
Einsteigen gefragt, ob er freiwillig mitfliege und ihn dann nicht mitgenommen.
Über einen unter ähnlichen Umständen
gescheiterten Abschiebungsversuch eines Sierra Leoners nach Nigeria berichtet
die Berliner Initiative gegen Abschiebehaft. AbschiebegegnerInnen hätten
beobachten können, wie der Betroffene vom begleitenden BGS-Personal in die
bereit stehende KLM-Maschine getragen wurde, jedoch kurz vor dem Abflug wieder
herausgeführt wurde. Zuvor hätten ca. 25 AbschiebegegnerInnen vor den Schaltern
der Fluglinie KLM mitreisende Fluggäste über die Situation des unfreiwilligen
Passagiers informiert. Es habe sich um den dritten gescheiterten
Abschiebungsversuch gehandelt.
Das Bündnis
für Demokratie und Toleranz hat auch in diesem Jahr einen Wettbewerb „Aktiv für Demokratie
und Toleranz“ ausgeschrieben. Angesprochen sind Gruppen und
Einzelpersonen, die sich engagiert gegen Ausländerfeindlichkeit,
Diskriminierung und Ausgrenzung sowie für den gegenseitigen Respekt
verschiedener Kulturen und Lebensweisen einsetzen. Projekte, die am besten
gelungen sind, werden ausgewählt und mit Preisen ausgezeichnet, die zwischen
500 und 5.000 Euro liegen (Gesamtsumme: 200.000 Euro). Im letzten Jahr wurden
etwa 90 Projekte ausgezeichnet. Eine Chance gerade auch für die kleineren
Initiativen und Projekte im Flüchtlingsbereich, ihre Arbeit darzustellen.
Einsendeschluss für die Projektpräsentation ist der 15. Oktober 2003. (Näheres).
Meldungen aus dem europäischen Ausland
Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie
meistens unter Bezugnahme auf Presseberichte und auf das von uns zum Abonnement
empfohlene Migration News Sheet, eine Veröffentlichung der Migration Policy
Group (MPG), Brüssel.
Migration Policy
Group
205 rue
Belliard, box 1
B – 1040 Brussels
Tel. & Fax +32 2
230 3750
e-Mail: mns@migpolgroup.com
Niederlande/Deutschland
Über den gescheiterten Versuch einer
Sammelabschiebung in die Demokratische Republik Kongo am 20. August 2003
berichtet das autonoomcentrum in den Niederlanden. Es seien auch abgelehnte
Asylsuchende aus Deutschland auf den Charterflug gebucht gewesen. Der Flug habe
schließlich annulliert werden müssen, weil die Behörden in Kinshasa Landerecht
verweigert hätten. Das autonoomcentrum und die Docu Kongo, eine niederländische
Menschenrechtsgruppe, hätten Druck auf die niederländische Regierung ausgeübt.
Die dreißig Deportees hätten den ganzen Tag in einem Bus mit Einzelzellen in
einem Hangar auf dem Flughafen Schiphol unter Bewachung von 100 Polizeibeamten
warten müssen. Eine Gruppe von 13 Kamerunern, darunter die Abzuschiebenden aus
Deutschland, habe man jedoch mit demselben Flugzeug abgeschoben. Das
autonomcentrum hat die beteiligte Charterfluggesellschaft Transavia, eine
100%-ige KLM-Tochtergesellschaft, aufgefordert, Abzuschiebende nicht mehr zu
transportieren.
Großbritannien
Nach einer Meldung der Frankfurter Rundschau vom 19.
August 2003 hat Brasilien einem von der britischen Regierung gecharterten
Flugzeug die Landeerlaubnis verweigert. Mit der Maschine sollten 94 illegal
Eingereiste in ihre Heimat abgeschoben werden. Die Frankfurter Rundschau
bezieht sich auf einen Daily Mail-Bericht, nach dem das brasilianische
Außenministerium verlange, dass Abzuschiebende mit Linienflügen transportiert
würden, um ihre Würde und Privatsphäre zu wahren. Der britische Innenminister
David Blunkett sei höchst verärgert gewesen.
Italien/Deutschland
Bei einem Treffen auf Sardinien haben Bundesinnenminister Schily und sein italienischer Kollege Giuseppe Pisano ihren Willen bekundet,
bei der Einrichtung eines europäischen Grenzschutzkorps voranzukommen. Deutschland
und Italien sehen sich in einer Vorreiterrolle, nachdem sich im Herbst letzten
Jahres die Innen- und Justizminister einig geworden waren, die Zusammenarbeit
beim „Schutz der Außengrenzen“ anzugehen. Dies berichtet die
Stuttgarter Zeitung vom 26. August 2003. Deutschland hat demnach die
Federführung bei der Planung für den Schutz der Landgrenzen übernommen, während
Italien die Arbeit der EU-Fachleute für die Einwanderungsbehörden an den
Flughäfen organisiere. Bei zweiten Schritt, der Einrichtung einer gemeinsamen
Koordinierungsstelle in Brüssel, besteht jedoch offenbar noch keine Einigkeit.
Briten, Schweden und Österreicher wollen einen Verlust ihrer nationalen
Souveränität an den Grenzen nicht hinnehmen. Der Druck auf eine europäische
Lösung sei jedoch, so die Stuttgarter Zeitung, groß – insbesondere vor dem
Hintergrund der Aufnahme zehn neuer Mitgliedsstaaten in die EU im Mai 2004.
Großbritannien
Nach einer vom britischen Gesundheitsministerium am 28. August 2003
veröffentlichten Studie sind MigrantInnen
einem größerem Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Gründe dafür sind u.a.
Probleme wie der Zugang zu medizinischen und psychischen Betreuung und
Sprachproblemen. Von sechs ethnischen Bevölkerungsgruppen entspricht nur der
Gesundheitszustand der irischen Minderheit dem Durchschnitt der britischen
Bevölkerung. MigrantInnen aus Pakistan und Bangladesch sind nach dieser Studie
am meisten von Gesundheitsproblemen betroffen. Großbritannien
Innenminister David Blunkett kündigte am
3. September an, dass MigrantInnen, die sich um einen britischen Pass bewerben,
künftig einen Test über britische politische Kultur und Geschichte bestehen
müssten. Sie müssten zwar nicht die
Namen der sechs Frauen von Henry VIII wissen, aber gewisse Kenntnisse der
britischen Geschichte könnten das Verständnis von gemeinsamen Werten
verstärken. Verschiedene politische Parteien und auch der British Refugee
Council begrüßten den Vorschlag, mahnten aber an, dass der Test dazu genutzt
werden könnte, einseitig kulturelle und religiöse Werte zu vermitteln.
Großbritannien
Offenbar zeigt die restriktive
britische Asylpolitik erste Folgen. Die am 28. August 2003 veröffentlichten Asylstatistiken des
Home Office für das Jahr 2002 zeigen einen deutlichen Rückgang
der Asylbewerberzahlen in Großbritannien. Die Zahlen liegen selbst unter dem
von Tony Blair gesetzten Limit von durchschnittlich 4.500 Asylanträgen pro
Monat: Nur noch durchschnittlich 3.500 Flüchtlinge haben monatlich einen Antrag
gestellt, im vergangenen Oktober lag der monatliche Durchschnitt noch bei
8.900. Der British
Refugee Council beklagt, dass
verschärfte Visa- Bestimmungen und Grenzkontrollen bedrohte Flüchtlinge an
einer legalen Einreise nach Großbritannien hinderten. Im Gegensatz zum Home
Office bestreitet die Organisation, dass die Änderungen im Nationality, Immigration and Asylum Act eine Auswirkung auf den
dramatischen Rückgang der Zahlen haben könnten. Vielmehr sei die Hauptursache die restriktive Politik der britischen
Regierung, wie z.B. die
Forcierung der Schließung des Auffanglagers in Sangatte bei Calais oder
striktere Grenzkontrollen. Auch habe die veränderte Situation in Afghanistan,
im Irak und in Sri Lanka einen Rückgang der Flüchtlinge bewirkt, so
Innenminister David Blunkett nach einem Bericht des
„Guardian“.
Eine weitere Ursache liegt in der Einführung der „white list“, einer Liste von
sogenannten „sicheren Herkunftsländern“. Das
erklärte Ziel der Blair-Regierung ist, v.a. sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge
an der Einreise nach Großbritannien zu hindern.
Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international verurteilen diese
Politik, da möglicherweise von Folter oder Verfolgung bedrohten Flüchtlingen
kein Schutz gewährleistet werde. Maeve Sherlock vom Refugee Council bedauert, dass die aktuellen Maßnahmen
die Gründe von Flucht völlig außer Acht ließen und somit keine langfristige
Lösung des Problems seien. Menschen einfach davon abzuhalten, in Großbritannien
um Asyl zu suchen, sei unmenschlich und könne nicht als Erfolg dargestellt
werden. Wie auch die Statistiken des Home Office bestätigen, komme die Mehrzahl
der AsylantragstellerInnen aus Ländern wie Somalia, Simbabwe und China, wo es
immer wieder Menschenrechtsverletzungen gebe.
Finnland
Migration
News Sheet berichtet, dass die Zahl der festgenommenen Personen, die ohne
gültige Papiere nach Finnland einreisen wollten, stark angestiegen ist.
Nach einem Bericht der finnischen Polizei vom 21. August seien in den letzten
sechs Monaten 434 Menschen entdeckt worden,
im Gegensatz zu 250 im gleichen Zeitraum 2002. Die meisten von ihnen
stammen aus dem früheren Jugoslawien, gefolgt von Irakern, Türken, Bulgaren und
Somalis.
Frankreich
Der aus Bénin stammende Sprecher der französischen sans papiers-Bewegung,
Romain Binanzon, wurde am 24. August 2003 am Flughafen von Roissy festgenommen. Er war auf dem Weg in sein Heimatland und hatte
sich für zwei illegale Flüchtlinge eingesetzt, die abgeschoben werden sollten.
Seit dem Tod von zwei Flüchtlingen während ihrer Abschiebung Anfang diesen
Jahres muss bei jeder Abschiebung eine Begleitung des Roten Kreuzes anwesend
sein und es darf keine Gewalt angewendet werden. Als Binanzon die Beamten
darauf aufmerksam machte, wurde er festgenommen und wegen Störung des
Flugverkehrs und Aufruf zur Einmischung verhört. Binanzon war selbst mehrere
Male von Abschiebung bedroht gewesen, bis er 2002 von Präsident Chirac einen
regulären Aufenthaltsstatus erhielt. Zwei Tage nach seiner Festnahme wurde
Binanzon vorläufig freigelassen. Am 24. September wird er auch wegen
angeblicher Gewaltanwendung angeklagt.
Frankreich
Während eines Besuches des Innenministers
Nicolas Sarkozy in einem Centre de Rétention administrative (CRA) am 1.
August kündigte er an, dass bis 2005
weitere 60 Plätze in den Haftzentren für Personen ohne Papiere und in
Ausnahmefällen für AsylbewerberInnen geschafft werden würden. Zur Zeit gibt
es in Frankreich 18 CRA und weitere fünf in den départements außerhalb
Frankreichs, zusammen ergibt dies 715 Plätze. Bis jetzt war die durchschnittliche
Aufenthaltsdauer auf 5-6 Tage beschränkt, nach dem neuen Gesetzesvorschlag der
französischen Regierung soll die Dauer auf 32 Tage erhöht werden, was Prostest
bei Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen hervorgerufen hat.
Der detaillierte Bericht kann bei CIMADE
angefordert werden:
CIMADE, 176, rue de Grenelle, F- 75007 Paris
Irland
Ab dem 15. September werden Asylsuchende
aus den EU Beitrittsländern nicht mehr als Bona Fide-Flüchtlinge anerkannt
(als Bona-Fide-Flüchtlinge gelten Asylberechtigte, deren Anerkennung noch nicht
rechtskräftig geworden ist). Davon betroffen sind hauptsächlich Flüchtlinge aus
den Ländern in Mittel- und Osteuropa, die im Mai 2004 Mitgliedsstaaten werden,
aber auch Rumänien und Bulgarien. Ihre Fälle werden in einem Schnellverfahren
behandelt und ein Einspruch gegen eine negative Entscheidung kann nur noch
schriftlich eingereicht werden. Diese Maßnahmen könnten v.a. Rumänen betreffen,
da sie 11% der 5.397 Asylsuchenden, die im letzten Halbjahr nach Irland
gekommen sind, ausmachen.
Kroatien
Human Rights Watch hat am 3. September 2003 einen 61-seitigen Bericht mit dem
Titel „Broken Promises: Impediments to Refugee Return to
Croatia“über die Rückkehr von kroatischen Serben nach
Kroatien veröffentlicht. Die
ohnehin schwierige Rückkehr an ihren früheren Heimatort wird von der ansässigen
Bevölkerung oft erschwert. Es gibt keine genauen Angaben über die Zahl der Rückkehrer.
Im Jahr 1991 wurden 12.1% Serbokroaten in Kroatien registriert, 2001 lag der
Anteil nur noch bei ca. 4.5%. Rückkehrer, die früher als Bauern auf dem Lande
gearbeitet haben, haben bessere Chancen, ihre Höfe wiederzuerhalten und zu
überleben, da sie eine Altersrente von der Regierung bekommen. Für Jüngere
hingegen ist die Lage fast aussichtslos, da sie kaum eine Beschäftigungschance
haben und jederzeit wegen möglicher Kriegsverbrechen willkürlich festgenommen
werden können. Eine Krankenpflegerin berichtet, dass ihre Bewerbung acht Mal
zugunsten von kroatischen Mitbewerberinnen abgelehnt wurde, obwohl diese
geringer qualifiziert gewesen seien. Human Rights Watch wirft der kroatischen
Regierung vor, die Rückkehr von kroatischen Serben durch diskriminierende
Maßnahmen zu verhindern. Deshalb fordert die Menschenrechtsorganisation die EU
auf, die Behandlung von serbischen Rückkehrern nach Kroatien zur Bedingung für
den Beitritt des Landes in die EU zu machen.
Polen- Weißrussland
Migration
News Sheet berichtet, dass der polnische Außenminister Andrzej ZALUCKI und
sein weißrussischer Amtskollege Alyaksandr HERASIMENKA einen Vertrag
unterzeichnet haben, der der visafreien
Einreise ins jeweilige Nachbarland ein Ende setzt. Ab dem 1. Oktober 2003
können Ukrainer und Polen nur noch mit einem Visum einreisen, welches
umgerechnet 10 Euro kostet und nur für Kinder und ältere Menschen kostenlos
ist.
Spanien
Am 23. August wurden insgesamt 98 Bootsflüchtlinge
an der südspanischen Küste bei Tarifa und auf Lanzarote festgenommen. Damit
ist die Zahl der im Monat August festgenommenen Bootsflüchtlinge auf 2.152
(Stand: 25.8.03) gestiegen, im Monat zuvor waren es noch 1.660. Allein zwischen
dem 18. und dem 23. August wurden 919 Flüchtlinge festgenommen. Wie viele
Bootsflüchtlinge bei ihrer gefährlichen Reise umkommen, ist aus den
öffentlichen Zahlen nicht ersichtlich, da nur Tote mitgezählt werden, deren
Leichen geborgen oder an Land gespült werden. In der Nacht vom 31. Juli auf den
1. August sanken zwei Schlepperboote, davon eines an einer sehr tiefen Stelle,
so dass die Körper nicht geborgen werden konnten. Obwohl davon ausgegangen
wird, dass dabei 15 Personen ertrunken sind, werden diese nicht in die
offiziellen Zahlen miteinbezogen.
Schweiz
Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat die Beschwerde einer Privatperson gegen einen
Werbespot der Schweizerischen Flüchtlingshilfe abgewiesen. Politische
Werbung ist im Schweizerischen Fernsehen nicht zulässig, wenn in einem
konkreten Fall „relevante und ausreichende
Gründe für ein Verbot“ bestehen. Ansonsten hat das Grundrecht auf freie
Meinungsäußerung Vorrang. Der Spot der Schweizerischen Flüchtlingshilfe sei
zwar als politische Werbung einzustufen, jedoch habe der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte in einer Entscheidung in einem vergleichbaren
Fall entschieden, dass ein absolutes Verbot politischer Werbung im Fernsehen
ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention sei. Der Spot der
Schweizerischen Flüchtlingshilfe war nach der Beendigung der
Anti-Asylinitiative der Schweizerischen Volkspartei ausgestrahlt worden.
Gezeigt wurde ein Schweizer Kreuz, dessen Schenkel nacheinander zuklappten. Die
unterlegten Geräusche sollten an zuschlagende Gefängnistüren erinnern. Ein
eingeblendeter Text lautete: „Wer andere
ausschließt, schließt sich selber ein“. Relevante Gründe für ein Verbot
hätten u.a. auch deshalb, so die Entscheidung der UBI, nicht vorgelegen, weil
die Ausstrahlung des Spots nach der Abstimmung erfolgt sei. Allgemeine
Stellungnahmen von Organisationen reichten jedoch nicht aus, um sie als
politische Werbung zu verbieten.
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