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Infoservice Nr. 82 - September 2003
 

* Anlässlich des 20. Todestages von Cemal K. Altun, der am 30. August 1983 aus einem Fenster im 6. Stock des Berliner Verwaltungsgerichtsgebäudes gesprungen war, hat Heiko Kauffmann, Vorstandsmitglied von PRO ASYL, bei einer Gedenkveranstaltung in Berlin eine kritische Bilanz deutscher Asylpolitik gezogen.

* Die drohende Abschiebung des 40-jährigen togoischen Oppositionellen John Akouete Agbolete aus Bremen hat PRO ASYL in einer Presseerklärung vom 26. August 2003 kritisiert. Dem Betroffenen hatte eine Bremer Kirchengemeinde Kirchenasyl gewährt, denn andernfalls wäre er schon während des laufenden Verfahrens nach Togo abgeschoben worden. Alle von Agboletes Anwalt gestellten Beweisanträge zu seiner Gefährdung durch herausgehobene Betätigungen als Oppositioneller wurden vom Verwaltungsgericht abgelehnt, so auch die Vernehmung eines Zeugen, der bestätigen konnte, dass dem togoischen Diktator ein Zeitungsartikel vom Februar vergangenen Jahres vorlag, in dem Agbolete als oppositioneller Aktivist namentlich benannt war. Obwohl der Einzelrichter die entscheidenden Behauptungen als wahr unterstellte, wollte er daraus nicht ableiten, dass Agbolete im Falle einer Abschiebung nach Togo mit „beachtlicher Wahrscheinlichkeit“ politisch verfolgt würde. Er sei nicht mit „der Gabe der Prophetie geschlagen“. Bis zum 27. August 2003 hatte Agbolete sich zu entscheiden, entweder ein voraussichtlich negatives Urteil abzuwarten und dann abgeschoben zu werden oder „freiwillig“ nach Togo auszureisen. Er entschied sich inzwischen, seine Klage vor dem Verwaltungsgericht zurückzunehmen und den Versuch zu machen, in ein Drittland auszureisen. Die Kirchenasyl gewährende Gemeinde möchte ihm auch künftig helfen. Agboletes Anwalt Günter Werner sprach von einem „typischen Fall politischer Justiz“, PRO ASYL von einem „einem gefährlichen Jonglieren mit Wahrscheinlichkeitsmaßstäben“. Eyademas Willkürherrschaft entzieht sich – als unberechenbar apostrophiert – offenbar juristischen Prognosemaßstäben.

* Wie sehr sich die Lage in Togo nach der manipulierten Wiederwahl Eyademas am 1. Juli 2003 verschärft hat, belegt ein Artikel unter der Überschrift „In Togo herrscht wieder die Normalität der Diktatur“ in „Der Überblick – Zeitschrift für ökumenische Begegnung und internationale Zusammenarbeit“. Unmittelbar nach der Wahl ging Despot Eyadema wieder einmal von Manipulationen zur Gewalt über: „Unter der Führung von Eyademas Mann fürs Grobe, seinem erstgeborenen Sohn Colonel Ernest Gnassingbé wurden Oppositionelle durch eigens hierfür abgestellte Einheiten systematisch verfolgt, misshandelt und inhaftiert. In den Nächten der Wahl beeilten sich die Menschen vor Einbruch der Dunkelheit zuhause zu sein, da offensichtlich systematisch Listen abgearbeitet wurden und Menschen spurlos verschwanden. Gleichzeitig wurde bekannt, dass sich eine Vielzahl einfacher Soldaten, die ihre Stimmen zwei Tage vor dem offiziellen Wahltermin abzugeben hatten, seit dem 2. Juni en mission befinde – das gebräuchliche Kürzel für die Reise ohne Wiederkehr“. Nach Angaben der Zeitschrift wurden „durch den Schlächter Ernest Gnassingbé mehrere hundert Söldner aus dem Tschad und ehemalige RUF-Kämpfer aus Sierra Leone rekrutiert, die nicht nur an der Wahl teilnahmen, sondern auch danach bar jeglicher Skrupel auf Wehrlose eindroschen.“ Die Verfasserin des Artikels wirft ausländischen Botschaften Indifferenz gegenüber diesen Zuständen vor: „Die deutsche Botschaft in Lomé blieb stumm zu den Ereignissen, Botschafter Papenfuß hatte sich rechtzeitig vor den Wahlen in den Urlaub und die anschließende Pension abgeseilt. Auch die Amerikaner blieben den Ereignissen gegenüber auffallend indifferent – entgegen ihren Gepflogenheiten zu lamentieren, wenn die Franzosen mal wieder zu sehr daneben greifen. Bush gratulierte gar Anfang Juli 2003 Eyadema und übermittelte seine ‚innigen und wärmsten Glückwünsche’. Verwunderlich ist das nicht, wurde doch am 16. Juli die bilaterale Vereinbarung zwischen Togo und den USA unterschrieben, die vorsieht, dass amerikanische Staatsbürger von der Verfolgung durch den UN-Strafgerichtshof in Den Haag auszuschließen sind.“ Die togoische Bevölkerung ist damit wieder auf Jahre hinaus ihrem Diktator, dem dienstältesten in Afrika, ausgeliefert. Die Fluchtursache Nummer 1 amtiert weiter.

* Die komplette Ausgabe der Zeitschrift „Der Überblick - Zeitschrift für ökumenische Begegnung und internationale Zusammenarbeit“ mit dem Schwerpunktthema „Afrika: Aufbruch und Niedergang“kann auf der Webseite der Zeitschrift bestellt werden.

* Man durfte gespannt sein, wie sich die Verhältnisse vor und nach der Wahl in Togo im Lagebericht des Auswärtigen Amtes (Stand: August 2003) auswirken würden. Während die togoische Menschenrechtsmisere in den Einschätzungen zur allgemeinen politischen Lage relativ deutlich benannt wird und die Manipulationen im Vorfeld der Wahl bis Anfang 2003 geschildert werden, schiebt man bei der Bewertung des Charakters der Wahl die Europäische Union vor: „Die Europäische Union zeigte sich ernstlich besorgt über Zwischenfälle vor, während und nach den Wahlen und kritisierte in einer offiziellen Erklärung unter anderem die Behinderung der Opposition in Form von Verboten, Einschüchterungen und Festnahmen, die Verweigerung der Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse für bestimmte Personen sowie Zwischenfälle bei der Ausgabe von Wählerkarten und die Schließung von Wahllokalen, wodurch viele Bürger Togos an der Stimmabgabe gehindert wurden. Auch rügte sie die Festnahme von Mitgliedern der Opposition nach den Wahlen.“ Sollte also die von „Der Überblick“ behauptete Abwesenheit des deutschen Botschafters dazu geführt haben, dass man sich lieber auf die Einschätzung der EU verlässt? Zu dem Terror nach der Wahl, der noch in den Berichtszeitraum des Lageberichtes fällt, findet sich dort nichts. Auch an anderer Stelle entsteht eine Diskrepanz zwischen der relativ deutlichen Benennung der politischen Wirklichkeit und gelegentlichen Missgriffen bei der zusammenfassenden Bewertung. So heißt es: „Die Regierung ist auch in der jüngeren Vergangenheit wiederholt mit Verhaftungen und Beschlagnahmungen gegen die – zum Teil sehr kritische – Oppositionspresse vorgegangen. Ferner wurden auch politisch motivierte strafrechtliche Maßnahmen gegen führende Angehörige von Oppositionsparteien, oppositionelle Studentenführer und Zeitungsverleger sowie Demonstrationsteilnehmer ergriffen und gegen Angehörige der Opposition wegen Beleidigungen oder Pressedelikten unverhältnismäßig hohe Strafen verhängt. Zudem wird in Verfahren mit politischem Hintergrund regelmäßig massiver Druck auf die Justiz ausgeübt. Demonstrationen und Versammlungen der Opposition wurden wiederholt verboten oder behindert. Die von der Verfassung vorgesehen Kontrollorgane (...) sind tatsächlich nicht von der Regierung unabhängig, sondern werden für politische Zwecke der Regierung instrumentalisiert und können daher ihre Kontrollfunktion nicht ausüben.“ Auch an anderer Stelle wird das ganze Spektrum diktatorischer Herrschaftssicherung ausgebreitet – von der Einschränkung der Betätigungsmöglichkeit nichtstaatlicher Menschenrechtsorganisationen, die eine unabhängige Prüfung von Menschenrechtsverletzungen im Einzelfall äußerst schwierig macht, über die straflos bleibende wachsende Kriminalität innerhalb der „Sicherheitskräfte“ und die staatlichen Repressionen gegen Mitglieder der Opposition. Unverständlich, dass sich zwischen der Schilderung solcher Zustände die Einschätzung findet: „In Togo herrscht ein Klima subtiler politischer Einschüchterung.“ Was deutsche Berufsdiplomaten nach einigen Jahren im auswärtigen Dienst als „subtil“ bezeichnen, ist bemerkenswert.

Im Kapitel „Asylrelevante Tatsachen“ findet sich das, was Verwaltungsgerichte – so auch der Einzelrichter des Bremer Verwaltungsgerichts im Fall Agbolete – offenbar selektiv lesen: „Charakteristisch für Repressionen in Togo war und ist die Unberechenbarkeit der gegen die Opfer ergriffenen Maßnahmen. Politisch aktive Oppositionelle werden je nach Einzelfall verbal eingeschüchtert, bedroht, geschlagen, von ihrem Wohnsitz vertrieben, gefoltert oder (z. T. auf grausame Weise) ermordet.“ In diesem Sinne, in seiner Methodenwahl, ist Eyadema tatsächlich unberechenbar. Da aber in den Köpfen vieler deutscher Richter die Vorstellung von politischer Verfolgung als gezielte alternativlose Vernichtungsstrategie im Sinne eines Verfolgungsprogramms als Masterplan existiert, wirkt sich die grausame Flexibilität und Bandbreite der diktatorischen Maßnahmen oftmals gegen togoische Asylsuchende aus. Wie wahrscheinlich ist es nach den Denkmodellen deutscher Verwaltungsrichter, einem „unberechenbaren“ Regime zum Opfer zu fallen? Für die Folgerungen aus seinen Berichten ist das Auswärtige Amt, siehe die grundsätzlichen Anmerkungen, die dem Lagebericht vorangestellt sind, nicht verantwortlich: „Wertungen und rechtliche Schlussfolgerungen aus der tatsächlichen Lage haben die zuständigen Behörden und Gerichte vorzunehmen.“

Und noch eine Exkulpationsstrategie hält der Lagebericht zur Bewertung durch die Gerichte vor: „Die Frage, inwieweit Repressionsmaßnahmen dem staatlichen Handeln zurechenbar sind, ist in Togo äußerst schwierig zu beantworten. Immer wieder gibt es tätliche Angriffe der Sicherheitskräfte oder nicht feststellbarer Personen auf Oppositionelle. Bei den meisten Überfällen auf Mitglieder der Oppositionsparteien ist aber nicht ersichtlich, ob die sie verübenden Sicherheitskräfte auf Anordnung oder aus eigenem Antrieb handelten. In vielen Fällen kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass Repressionsmaßnahmen durch Mitglieder der Regierung oder der Staatsführung angeordnet wurden. Die Täter müssen jedenfalls kaum damit rechnen für ihre Taten zur Verantwortung gezogen zu werden.“ Muss man sich derart umständliche Gedanken über die innere Motivation togoischer Sicherheitskräfte machen, die den erwünschten Terror entweder auf Befehl oder in vorauseilendem Gehorsam exekutieren, wenn doch über das Faktum der Straflosigkeit klar wird, dass sie im Sinne des Regimes handeln? Wir befinden uns nicht in einem Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof, sondern bei der Benennung asylrelevanter Tatsachen für deutsche Verwaltungsgerichte. Unberechenbar ist, so die Sichtweise des Lageberichtes, das Regime insgesamt, nicht aber in einer Hinsicht: „Repressionsopfer sind vor allem politisch aktive Mitglieder der Opposition. Dabei ist weniger der Rang in oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei – politisch aktive Personen in Togo sind fast immer in Parteien organisiert – als der Grad der politischen Aktivität ausschlaggebend.“ Diese Gewissheit des Auswärtigen Amtes bringt Verwaltungsgerichte immer wieder dazu, nur extrem herausgehobene politische Oppositionelle im Falle einer Rückkehr/Abschiebung für gefährdet zu halten. Auch im vorliegenden Lagebericht des AA findet sich der kryptische und in den meisten Lageberichten enthaltene Satz: „Eine Asylantragstellung allein löst nach den dem Auswärtigen Amt vorliegenden Erkenntnissen keine staatlichen Repressionen aus.“ Als gebe es so etwas wie eine Asylantragstellung im luftleeren Raum („Asylantragstellung allein“). Und noch eine Rationalität des ansonsten völlig unberechenbaren Eyadema scheint es nach dem Lagebericht zu geben: „Erfahrungen aus der jüngeren Vergangenheit zufolge sind die togoischen Behörden in der Regel um korrekte Behandlung der Rückkehrer bemüht, um weder den deutschen Behörden noch den togoischen Exilorganisationen Anlass zur Kritik zu geben. Es ist aber nicht auszuschließen, dass Grenzkontroll- oder andere Beamte Rückkehrer in Einzelfällen unkorrekt behandeln.“ Also: Der Diktator pflegt sein Image in Deutschland. Geht es mal daneben mit dem Versuch, keinen Anlass zur Kritik zu bieten, dann handelt es sich um Aktivitäten verselbständigter Beamter. Gegenteiligen Behauptungen über das Schicksal von Rückkehrern geht das Auswärtige Amt, so der Lagebericht, in allen Fällen nach. In keinem Fall hätten sich solche Behauptungen bei den Nachprüfungen bestätigt. Eine Nachprüfung der Nachprüfungsqualität dürfte schwer möglich sein, weil abgeschobene Togoer, denen es gelungen ist, den Flughafen zu verlassen, aus nachvollziehbaren Gründen nicht die besten Zeugen in eigener Sache sind. Am Flughafen werden Abschiebungen (i.e. die Ankünfte Abgeschobener) nach Angaben des Auswärtigen Amtes vielfach beobachtet.

Immerhin gibt dieser durchwachsene Lagebericht einen Hinweis darauf, warum sich die Fluchtursache Nummer 1, der Diktator höchstselbst, abgesehen vom eigenen herrschaftssichernden Terror, an der Macht halten kann. So wird darauf verwiesen, dass der Diktator bei dem Versuch, kritische Medien zu behindern, Unterstützer hat: Der Sender RFI (Radio France Internationale) wurde seit September ebenfalls an der weiteren Ausstrahlung seines Programms gehindert, nachdem er ein Interview mit dem Ex-Premierminister Agbeyome angekündigt und trotz staatlicher Einflussnahme des Quai d’Orsay schließlich doch gesendet hatte. Im Sinne der französischen Außenpolitik dürfte Eyadema nach wie vor als berechenbar gelten.

* Die verschiedenen Gründe, die Menschen zu Binnenflüchtlingen im Irak gemacht haben, schildert ein Artikel von Brenda Oppermann in „Refugees International“ vom 25. August 2003 mit dem Titel „The many causes of internal displacement in central and northern Iraq: Consequences and recommendations”. Etwa 900.000 Binnenflüchtlinge (internally displaced people/IDPs) gibt es nach Schätzungen im Lande. Ihnen schenkt die Übergangsverwaltung nach Ansicht von Oppermann zu wenig Beachtung. Wie die Probleme dieser Personengruppe gelöst würden, sei ein Indikator, ob Pluralismus und Demokratie im Irak Fuß fassen könnten. Gerechte Lösungen für die verschiedenen Bevölkerungsgruppen müssten gefunden werden.

* Dr. med. Susanne Schlüter-Müller, Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –Psychotherapie aus Frankfurt hat sich im Rahmen eines Sachverständigengutachtens zu Fragen der Behandlung seelischer Erkrankungen, insbesondere posttraumatischer Belastungsstörungen im Kosovo geäußert. Die Ärztin bezieht ihre Erkenntnisse aus persönlichen Erfahrungen während ihrer Arbeit als Ausbilderin und Supervisorin im Kosovo seit 2001. Ihre schockierenden Ausführungen machen deutlich, dass die psychiatrischen Versorgungsmöglichkeiten im Kosovo – sofern sie überhaupt vorhanden sind – nur sehr mangelhaft und wenig effizient sind. Traumatisierte und Suizidgefährdete haben dementsprechend kaum Chancen auf eine adäquate Behandlung. Insbesondere für albanische Volkszugehörige muslimischen Glaubens ist der Zugang zu Behandlungsmöglichkeiten äußerst problematisch.

* Regula Kienholz hat in einem Papier der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 13. August 2003 Die medizinische Versorgungslage in der Türkei dargestellt. Das Papier enthält u.a. Informationen zur Struktur des türkischen Gesundheitswesens, zu den Problemen des Zugangs zum Gesundheitswesen, zu Behandlungsmöglichkeiten für einzelne Krankheiten sowie Kontaktadressen.

* Die Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland e.V. hat im August 2003 eine Presseinformation in Form einer 80-seitigen Broschüre mit der Überschrift: „Verfolgung der Ahmadi-Muslime in der islamischen Republik Pakistan“ veröffentlicht. Dokumentiert werden insbesondere Quellen zur Diskriminierung sowie politischen und religiösen Verfolgung von Ahmadis in Pakistan. Während die Regierung untätig bleibe, förderten Behördenvertreter die gewalttätigen Ausschreitungen gegenüber Ahmadis. Die kürzliche Verabschiedung der Scharia-Verordnungen in der Nordwest-Grenzprovinz habe den vorhandenen Problemen eine weitere Dimension hinzu gefügt. In Anbetracht des wachsenden Einflusses extremistischer Parteien und der Schwäche der Regierung scheine es in der näheren Zukunft keine Chance zu geben, dass sich die Situation der Ahmadis und anderer religiöser Minderheiten in Pakistan verbessern werde. Die Broschüre kann unter folgender Adresse bezogen werden: Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland e.V., Genfer Str. 11, 60437 Frankfurt am Main.

* In seinen am 23. Juli 2003 herausgegebenen (nicht bindenden) Richtlinien zum Flüchtlingsschutz/inländische Fluchtalternative (Guidelines on International Protection: „Internal Flight or Relocation Alternative“ ...) plädiert der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) für eine zurückhaltende Anwendung des Konzepts für eine „inländische Fluchtalternative“ bei der Flüchtlingsanerkennung. Stefan Kessler, Referent des Flüchtlingsrates Nordrhein-Westfalen, fasst die wesentlichen Elemente der Richtlinie zusammen.

* Einem langjährig in Deutschland lebenden Ausländer ist eine befristete Arbeitserlaubnis zu erteilen, wenn für die Zukunft mit einer Abschiebung nicht zu rechnen ist. Dies hat der 1. Senat des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 16. Juni 2003 (AZ: L 1 AL 2/02) entschieden. Den zugrundeliegenden Sachverhalt schildert die Pressestelle des Landessozialgerichtes NRW in einer Pressemitteilung vom 1. September 2003.

* Üblicherweise sind Äußerungen der Verwaltungsgerichte gegenüber den Medien von einer gewissen Zurückhaltung geprägt, was sich aus dem hohen Stellenwert der richterlichen Unabhängigkeit erklärt. Selten nehmen Verwaltungsgerichte über die Erläuterung der Entscheidungsgründe in einem bestimmten Verfahren hinaus zu anderen Sachverhalten Stellung, weil dies den Eindruck der Parteinahme erwecken könnte. Ganz anders die Richter der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz. In einer Pressemitteilung vom 4. September 2003 (Pressemitteilung 19/2003), die die Überschrift trägt: ’Terz gemacht’ – Abschiebung verhindert“. Offenbar vergrätzt darüber, dass die von ihnen durch mehrere Entscheidungen „freigegebene Abschiebung“ durch den Widerstand der kongolesischen Antragstellerin verhindert worden war, sahen sie sich ganz unbefangen veranlasst, der Vollstreckungsbehörde einen Hinweis zu geben: „In Fällen der vorliegenden Art kann erwogen werden, die Abschiebung erneut und in Begleitung von Beamten des Bundesgrenzschutzes in Angriff zu nehmen.“ Dass sich die Richter undistanziert der Formulierung, die Betroffene habe „Terz gemacht“, bedienen, zeigt, dass ihr Interesse an einer wirksamen Vollstreckung nicht an der Tür des Gerichtssaals endet. Offenbar erwartet man öffentlichen Beifall für die „schnellste gerichtliche Entscheidung“, die „unter hohem Zeitdruck“ getroffen wurde. Wenn deutsche Verwaltungsgerichte trotz ihrer angeblich hohen Arbeitsbelastung künftig nicht mehr nur ihre Entscheidungen, sondern auch deren Vollstreckung kommentieren, dann dürfte dies dem Bild des Berufsrichters eine neue Facette hinzufügen. Vom Verwaltungsgericht Mainz bis zum Rhein-Main-Flughafen Frankfurt sind es nur wenige Kilometer, so dass die Richter der 4. Kammer auch noch die Vollstreckung ihrer Urteile persönlich in Augenschein nehmen könnten. Besonders empfehlenswert wäre eine Überprüfung des weiteren Vorgangs in Kinshasa. Grund genug für das rheinland-pfälzische Justizministerium, einmal zu klären, wo die Grenzen richterlicher Kompetenz und Kommentierungsfreiheit liegen.

* Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am 1. September 2003 entschieden, dass die Abschiebung von Orabi Mamavi bis zur Entscheidung über seinen Asylfolgeantrag ausgesetzt wird (vgl.Infoservice Nr.81). Damit darf der Asylbewerber aus Togo, der am 4. September abgeschoben werden sollte, zunächst in Brandenburg bleiben. Dies ergibt sich aus einer Pressemitteilung des Vereins „Opferperspektive e.V.“, der sich – wie PRO ASYL – für ein unbeschränktes Bleiberecht für den Betroffenen einsetzt, der zweimal von Rechtsextremisten rassistisch angegriffen und zusammengeschlagen wurde. ( Weitere Hintergründe ).

* Der Versuch der Ausländerbehörde Hamburg, eine 14-jährige Ghanaerin, die seit drei Jahren bei ihrer Mutter in Hamburg lebt, in ein Waisenhaus nach Ghana abzuschieben, hat in der Öffentlichkeit Aufsehen erregt, zumal er offenbar den Auftakt für ein ähnliches Vorgehen in anderen Fällen darstellen soll. Der Hamburger Arbeitskreis Asyl und der sozialalternative Wohlfahrtsverband (SOAL) haben gemeinsam mit der Mutter des Kindes gegen den Leiter des Einwohnerzentralamtes Strafanzeige und Strafantrag u.a. wegen des Verdachts der versuchten Kindesentziehung gestellt. Eine Pressemitteilung des Hamburger Arbeitskreises Asyl e.V. vom 27. August 2003 erläutert die Gründe.

* In einem Bericht des Auswärtigen Amtes „Im Hinblick auf die Einstufung der Republik Ghana als sicherer Herkunftsstaat im Sinne des § 29a AsylVfG“ wird im Kapitel IV. Rückkehrfragen über die Rücknahmepraxis der ghanaischen Einwanderungsbehörde gegenüber eigenen Staatsangehörigen und Drittstaatlern berichtet. Anders als in den Vorjahren habe es im Jahr 2002 keine Fälle mehr gegeben, in denen die ghanaische Einwanderungsbehörde die Rücknahme zurückgeführter ghanaischer Staatsangehöriger, die im Besitz eines ghanaischen Reisepasses oder eines sogenannten Emergency Travel Certificate (ETC) waren, verweigert hätten, auch wenn diese bei Ankunft in Ghana angaben, sie seien Staatsangehörige anderer Staaten. „Mittlerweile vertraut die Einwanderungsbehörde darauf, dass die ghanaische Botschaft nur dann ein ETC ausstellt, wenn sichergestellt ist, dass die Person tatsächlich die ghanaische Staatsangehörigkeit besitzt. Rückkehrer nach Ghana, die kein gültiges Reisedokument besitzen, aber zugeben, ghanaische Staatsangehörige zu sein, werden zunächst ausführlich von den Einreisebehörden über Verwandte und Freunde befragt, die ihre Identität bestätigen können. Bestätigen die Ermittlungen der Behörden die Richtigkeit der Angaben, wird die Einreise nach Ghana genehmigt. Die ghanaischen Behörden lehnen es ab, bei der Rückführung von Drittstaatlern über den Flughafen Accra zu kooperieren.“ Letzteres soll nicht immer so gewesen sein. Die Perspektive der ghanaischen Einwanderungsbehörde ist eine ganz andere, wie sich aus einem Interview der tageszeitung vom 18. August 2003 mit Elizabeth Adjei, Direktorin der Einwanderungsbehörde, zeigt. Darin heißt es: „Heute müssen wir über die Verantwortlichkeit der abschiebenden Länder sprechen. Es wird ja immer grotesker. Manchmal kommen am Flughafen Leute an, die sagen, sie seien gar nicht ghanaische Staatsbürger. Wir können aber nicht über die Staatsbürgerschaft von Einreisenden entscheiden. Wir können nur die Papiere überprüfen. Wenn nicht eindeutig klar ist, dass ein Abgeschobener die ghanaische Staatsbürgerschaft hat, und sich auch dazu bekennt, muss die Fluggesellschaft die Leute wieder mitnehmen. Wir sind nicht mehr bereit, die Aufgaben europäischer Behörden zu übernehmen.“ Elizabeth Adjei geht im übrigen offensiv um mit den Ansinnen europäischer Staaten, abschieben zu wollen, ohne sich um die Begleitumstände zu kümmern und die Bereitschaft zur Aufnahme mit der Drohung zu verbinden, die Entwicklungshilfeleistungen „neu zu bewerten“. Adjei: „Wir sollen unsere Länder offen für alles machen: Menschen, Produkte, Investitionen. Jeder kann vom Norden in den Süden, aber umgekehrt gibt es große Hindernisse.“ Sie habe in der Tat öfters wütende Botschafter vor sich sitzen und bekomme Protestnoten. Einem italienischen Botschafter habe sie gesagt, dass seine Landsleute auch nicht überall hin legal eingewandert seien. Man wüsste gern, was dem italienischen Botschafter dazu eingefallen ist.

Adjei äußert sich in dem Interview auch zum Vorhaben der Stadt Hamburg, ghanaische Kinder nach Accra abzuschieben. Auch hier ist ihr Maßstab ein Allgemeinplatz, der bei der Ausländerbehörde jedenfalls nicht vorherrscht. Adjei: „Ich weiß nicht, was die deutschen Behörden da machen. Ich habe echte Probleme, eine Entscheidung für eine Abschiebung von Minderjährigen weg von ihren Erziehungsberechtigten nachzuvollziehen. In Ghana würde in so einem Fall zunächst der Status der Erziehungsberechtigten geprüft. Wenn deren Papiere in Ordnung sind, dann hätten die minderjährigen Kinder automatisch eine Aufenthalterlaubnis, egal, wann sie eingereist sind.“

Das Auswärtige Amt in seinem Lagebericht: „Für unbegleitete minderjährige Rückkehrer bestehen Aufnahmemöglichkeiten über das Kinderhilfswerk Ghana, das auch eine Unterbringung in SOS-Kinderdörfern vermitteln kann.“ Dieser Satz dürfte die Kreativität der Hamburger Ausländerbehörde angestachelt haben.

* Die Hamburger Abschiebungshaftanstalt Glasmoor wird voraussichtlich zum Jahresende geschlossen. Die geplanten Veränderungen lassen, so der Nordelbische Arbeitskreis Asyl in der Kirche in der Einladung zum voraussichtlich letzten Abendmahlsgottesdienst mit Prozession vor den Toren der Abschiebungshaftanstalt, eher schlimmeres befürchten. Zukünftig sollen statt der bisherigen 84 Haftplätze 124 in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel für den Vollzug von Abschiebungshaft vorgesehen sein.

* Makabre Jubiläen in Nordrhein-Westfalen: Im Herbst 2003 werden in Moers und Neuss Abschiebungshafteinrichtungen seit 10 Jahren genutzt. Die große Haftanstalt Büren hat ihr „Jubiläum“ im Januar 2004. Nach offiziellen Angaben, so eine Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Nordrhein-Westfalen e.V. vom 29. August 2003 befanden sich im Jahr 2003 durchschnittlich 599 Gefangene in Abschiebungshaft. Als besonders bestürzend bezeichnet der Flüchtlingsrat die Inhaftierung von Kindern und Jugendlichen. Richtlinien des Innenministeriums NRW, die für diese Personengruppe gelten, würden in der alltäglichen Praxis nicht angewendet.

* Ein irakischer Flüchtling, der sich seit dem 30. Juli 2003 in einem Hungerstreik befindet, um gegen die Lebensbedingungen der Flüchtlinge in der landeseigenen Gemeinschaftsunterkunft in Neumünster zu protestieren, hat sich aus Protest den Mund zugenäht. Dies ergibt sich aus einer Presseerklärung des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e.V. vom 2. September 2003. Dem Hungerstreik hatten sich zuvor weitere Flüchtlinge angeschlossen. Hintergrund der Proteste scheint neben Beschwerden über die Lebensbedingungen in der Unterkunft und eine angeblich respektlose Behandlung auch die Tatsache zu sein, dass die Untergebrachten nicht zeitnah in Kreise und kreisnahe Städte verteilt werden. Nach dem Durchlaufen der Erstaufnahmephase in Lübeck müssen Viele noch monatelang unter schwierigen Begleitumständen in Neumünster bleiben. Die dortige Unterkunft war zunächst als Durchgangsunterkunft gedacht. Die Aufenthaltsdauer beträgt inzwischen aber teilweise über 6 Monate.

* Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat nach Medienberichten angekündigt, im Falle weiterer Kirchenasyle künftig schärfer gegen die beteiligten Pfarrer vorzugehen. Obwohl ein Ermittlungsverfahren gegen einen Pfarrer aus Schwante, der einem Vietnamesen und seinem Sohn zeitweilig Kirchenasyl gewährt hatte, eingestellt worden war, gebe es keinen Zweifel an der grundsätzlichen Strafbarkeit der Gewährung von Kirchenasyl. Man erwarte von Pfarrern „rechtstreues Verhalten“. Vor dem Hintergrund des Falles hatten der brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), Innenminister Jörg Schönbohm und der Berliner Bischof Wolfgang Huber vereinbart, dass das Kirchenasyl respektiert wird und auf Polizeieinsätze in kirchlichen Einrichtungen verzichtet werde. Kaum anzunehmen, dass es sich bei der jetzigen Ankündigung um einen Alleingang der Neuruppiner Staatsanwaltschaft handelt.

* Cornelius Yufanyi, bundesweit wohl bekanntester „Residenzpflichtverletzer“, der sich zu einer offensiven politischen Verteidigung in seinem Verfahren wegen eines Verstoßes gegen die Residenzpflicht entschlossen hatte, ist am 4. September 2003 in Worbis zu einer Strafe von 15 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt worden. Über den Prozess berichtet  der Göttinger Arbeitskreis zur Unterstützung von Asylsuchenden e.V.

* Das Land Niedersachsen plant eine Erhöhung der Zahl der Unterbringungsplätze für Asylsuchende im ehemaligen Grenzdurchgangslager Bramsche-Hesepe von bisher 181 auf 550. Diese Regelung wird voraussichtlich im Oktober in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sollen nur noch Flüchtlinge untergebracht werden, bisher vorbehaltene Plätze für andere Personengruppen entfallen. Zur Begründung werden Kosteneinsparungen genannt. In einem Schreiben an den Niedersächsischen Flüchtlingsrat vom 18. August 2003 hat der Leiter des Referats Ausländer- und Asylrecht des Niedersächsischen Innenministeriums, Hans-Hermann Gutzmer, die Planungen bestätigt und u.a. mit der Ausschöpfung der Kapazitäten in Einrichtungen des Landes begründet. Die Landesregierung sei insbesondere dafür verantwortlich, dass „die Ziele der einschlägigen Gesetze erreicht werden, die öffentlichen Finanzen geschont werden und die Fürsorgepflicht für die Beschäftigten wahrgenommen wird“. Gegen diese Lagerunterbringungspolitik, bei der die Lebensbedingungen der Betroffenen wenig gelten, wendet sich das Osnabrücker Bündnis gegen Abschiebung in einer Presseerklärung vom 28. August 2003 . Tatsächlich würden im Lager Flüchtlinge, deren Asylverfahren noch gar nicht abgeschlossen sei, regelmäßig bei einer Verlängerung ihrer Duldung durch die lagereigene Ausländerbehörde dazu gedrängt, ein Schreiben zur „freiwilligen“ Ausreise zu unterschreiben und mit Sanktionen konfrontiert. So werde Bramsche-Hesepe eine immer problematischere Ausreiseeinrichtung. Innerhalb der Modellversuche für solche Einrichtungen nehme Bramsche-Hesepe sogar eine Sonderrolle ein, indem begleitete und unbegleitete Minderjährige dort untergebracht würden. Durch die Lagerunterbringung gebe es auch für die Flüchtlinge keine unabhängige Verfahrensberatung mehr, seitdem die Niedersächsische Landesregierung einen Vertrag über eine solche in Erstaufnahmeeinrichtungen durch die Wohlfahrtsverbände bereits Ende 2002 gekündigt habe.

Auch der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat am 28. August 2003 in einer Presseerklärung die Ausgrenzungspolitik des Landes verurteilt und die Schließung des Lagers Bramsche sowie die Einbeziehung von Asylsuchenden in Integrationsprogramme des Landes gefordert.

* Am 11. August 2003 haben die Initiative gegen Abschiebehaft Berlin und die Kooperative Flüchtlingssolidarität Hannover nach eigenen Angaben eine Abschiebung mit einem Air France Flug von Hannover über Paris nach Douala (Kamerun) verhindert. Der Flugkapitän sei mit einem Fax darauf hingewiesen worden, dass der Passagier Elvis T. nicht freiwillig mitfliegen werde. Am Hannoveraner Flughafen habe die lokale Kooperative Flüchtlingssolidarität Flugblätter an die Passagiere verteilt und Gelegenheit gehabt, mit dem Flugkapitän zu sprechen. Der habe Herrn T. noch vor dem Einsteigen gefragt, ob er freiwillig mitfliege und ihn dann nicht mitgenommen.
Über einen unter ähnlichen Umständen gescheiterten Abschiebungsversuch eines Sierra Leoners nach Nigeria berichtet die Berliner Initiative gegen Abschiebehaft. AbschiebegegnerInnen hätten beobachten können, wie der Betroffene vom begleitenden BGS-Personal in die bereit stehende KLM-Maschine getragen wurde, jedoch kurz vor dem Abflug wieder herausgeführt wurde. Zuvor hätten ca. 25 AbschiebegegnerInnen vor den Schaltern der Fluglinie KLM mitreisende Fluggäste über die Situation des unfreiwilligen Passagiers informiert. Es habe sich um den dritten gescheiterten Abschiebungsversuch gehandelt.

* Das Bündnis für Demokratie und Toleranz hat auch in diesem Jahr einen Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz ausgeschrieben. Angesprochen sind Gruppen und Einzelpersonen, die sich engagiert gegen Ausländerfeindlichkeit, Diskriminierung und Ausgrenzung sowie für den gegenseitigen Respekt verschiedener Kulturen und Lebensweisen einsetzen. Projekte, die am besten gelungen sind, werden ausgewählt und mit Preisen ausgezeichnet, die zwischen 500 und 5.000 Euro liegen (Gesamtsumme: 200.000 Euro). Im letzten Jahr wurden etwa 90 Projekte ausgezeichnet. Eine Chance gerade auch für die kleineren Initiativen und Projekte im Flüchtlingsbereich, ihre Arbeit darzustellen. Einsendeschluss für die Projektpräsentation ist der 15. Oktober 2003. (Näheres).

Meldungen aus dem europäischen Ausland

Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf Presseberichte und auf das von uns zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet, eine Veröffentlichung der Migration Policy Group (MPG), Brüssel.

Migration Policy Group
205 rue Belliard, box 1
B – 1040 Brussels
Tel. & Fax +32 2 230 3750
e-Mail: mns@migpolgroup.com


* Niederlande/Deutschland

Über den gescheiterten Versuch einer Sammelabschiebung in die Demokratische Republik Kongo am 20. August 2003 berichtet das autonoomcentrum in den Niederlanden. Es seien auch abgelehnte Asylsuchende aus Deutschland auf den Charterflug gebucht gewesen. Der Flug habe schließlich annulliert werden müssen, weil die Behörden in Kinshasa Landerecht verweigert hätten. Das autonoomcentrum und die Docu Kongo, eine niederländische Menschenrechtsgruppe, hätten Druck auf die niederländische Regierung ausgeübt. Die dreißig Deportees hätten den ganzen Tag in einem Bus mit Einzelzellen in einem Hangar auf dem Flughafen Schiphol unter Bewachung von 100 Polizeibeamten warten müssen. Eine Gruppe von 13 Kamerunern, darunter die Abzuschiebenden aus Deutschland, habe man jedoch mit demselben Flugzeug abgeschoben. Das autonomcentrum hat die beteiligte Charterfluggesellschaft Transavia, eine 100%-ige KLM-Tochtergesellschaft, aufgefordert, Abzuschiebende nicht mehr zu transportieren.

* Großbritannien
Nach einer Meldung der Frankfurter Rundschau vom 19. August 2003 hat Brasilien einem von der britischen Regierung gecharterten Flugzeug die Landeerlaubnis verweigert. Mit der Maschine sollten 94 illegal Eingereiste in ihre Heimat abgeschoben werden. Die Frankfurter Rundschau bezieht sich auf einen Daily Mail-Bericht, nach dem das brasilianische Außenministerium verlange, dass Abzuschiebende mit Linienflügen transportiert würden, um ihre Würde und Privatsphäre zu wahren. Der britische Innenminister David Blunkett sei höchst verärgert gewesen.

* Italien/Deutschland
Bei einem Treffen auf Sardinien haben Bundesinnenminister Schily und sein italienischer Kollege Giuseppe Pisano ihren Willen bekundet, bei der Einrichtung eines europäischen Grenzschutzkorps voranzukommen. Deutschland und Italien sehen sich in einer Vorreiterrolle, nachdem sich im Herbst letzten Jahres die Innen- und Justizminister einig geworden waren, die Zusammenarbeit beim „Schutz der Außengrenzen“ anzugehen. Dies berichtet die Stuttgarter Zeitung vom 26. August 2003. Deutschland hat demnach die Federführung bei der Planung für den Schutz der Landgrenzen übernommen, während Italien die Arbeit der EU-Fachleute für die Einwanderungsbehörden an den Flughäfen organisiere. Bei zweiten Schritt, der Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle in Brüssel, besteht jedoch offenbar noch keine Einigkeit. Briten, Schweden und Österreicher wollen einen Verlust ihrer nationalen Souveränität an den Grenzen nicht hinnehmen. Der Druck auf eine europäische Lösung sei jedoch, so die Stuttgarter Zeitung, groß – insbesondere vor dem Hintergrund der Aufnahme zehn neuer Mitgliedsstaaten in die EU im Mai 2004.

* Großbritannien
Nach einer vom britischen Gesundheitsministerium am 28. August 2003 veröffentlichten Studie sind MigrantInnen einem größerem Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Gründe dafür sind u.a. Probleme wie der Zugang zu medizinischen und psychischen Betreuung und Sprachproblemen. Von sechs ethnischen Bevölkerungsgruppen entspricht nur der Gesundheitszustand der irischen Minderheit dem Durchschnitt der britischen Bevölkerung. MigrantInnen aus Pakistan und Bangladesch sind nach dieser Studie am meisten von Gesundheitsproblemen betroffen. Großbritannien
Innenminister David Blunkett kündigte am 3. September an, dass MigrantInnen, die sich um einen britischen Pass bewerben, künftig einen Test über britische politische Kultur und Geschichte bestehen müssten.  Sie müssten zwar nicht die Namen der sechs Frauen von Henry VIII wissen, aber gewisse Kenntnisse der britischen Geschichte könnten das Verständnis von gemeinsamen Werten verstärken. Verschiedene politische Parteien und auch der British Refugee Council begrüßten den Vorschlag, mahnten aber an, dass der Test dazu genutzt werden könnte, einseitig kulturelle und religiöse Werte zu vermitteln.

* Großbritannien
Offenbar zeigt die restriktive britische Asylpolitik erste Folgen. Die am 28. August 2003 veröffentlichten Asylstatistiken des Home Office für das Jahr 2002 zeigen einen deutlichen Rückgang der Asylbewerberzahlen in Großbritannien. Die Zahlen liegen selbst unter dem von Tony Blair gesetzten Limit von durchschnittlich 4.500 Asylanträgen pro Monat: Nur noch durchschnittlich 3.500 Flüchtlinge haben monatlich einen Antrag gestellt, im vergangenen Oktober lag der monatliche Durchschnitt noch bei 8.900. Der British Refugee Council beklagt, dass verschärfte Visa- Bestimmungen und Grenzkontrollen bedrohte Flüchtlinge an einer legalen Einreise nach Großbritannien hinderten. Im Gegensatz zum Home Office bestreitet die Organisation, dass die Änderungen im Nationality, Immigration and Asylum Act eine Auswirkung auf den dramatischen Rückgang der Zahlen haben könnten. Vielmehr sei die Hauptursache die restriktive Politik der britischen Regierung, wie  z.B. die Forcierung der Schließung des Auffanglagers in Sangatte bei Calais oder striktere Grenzkontrollen. Auch habe die veränderte Situation in Afghanistan, im Irak und in Sri Lanka einen Rückgang der Flüchtlinge bewirkt, so Innenminister David Blunkett nach einem Bericht des „Guardian“. Eine weitere Ursache liegt in der Einführung der „white list“, einer Liste von sogenannten „sicheren Herkunftsländern“. Das erklärte Ziel der Blair-Regierung ist, v.a. sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge an der Einreise nach Großbritannien zu hindern. Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international verurteilen diese Politik, da möglicherweise von Folter oder Verfolgung bedrohten Flüchtlingen kein Schutz gewährleistet werde. Maeve Sherlock vom Refugee Council bedauert, dass die aktuellen Maßnahmen die Gründe von Flucht völlig außer Acht ließen und somit keine langfristige Lösung des Problems seien. Menschen einfach davon abzuhalten, in Großbritannien um Asyl zu suchen, sei unmenschlich und könne nicht als Erfolg dargestellt werden. Wie auch die Statistiken des Home Office bestätigen, komme die Mehrzahl der AsylantragstellerInnen aus Ländern wie Somalia, Simbabwe und China, wo es immer wieder Menschenrechtsverletzungen gebe.

* Finnland
Migration News Sheet berichtet, dass die Zahl der festgenommenen Personen, die ohne gültige Papiere nach Finnland einreisen wollten, stark angestiegen ist. Nach einem Bericht der finnischen Polizei vom 21. August seien in den letzten sechs Monaten 434 Menschen entdeckt worden,  im Gegensatz zu 250 im gleichen Zeitraum 2002. Die meisten von ihnen stammen aus dem früheren Jugoslawien, gefolgt von Irakern, Türken, Bulgaren und Somalis.

* Frankreich
Der aus Bénin stammende Sprecher der französischen sans papiers-Bewegung, Romain Binanzon, wurde am 24. August 2003 am Flughafen von Roissy festgenommen.
Er war auf dem Weg in sein Heimatland und hatte sich für zwei illegale Flüchtlinge eingesetzt, die abgeschoben werden sollten. Seit dem Tod von zwei Flüchtlingen während ihrer Abschiebung Anfang diesen Jahres muss bei jeder Abschiebung eine Begleitung des Roten Kreuzes anwesend sein und es darf keine Gewalt angewendet werden. Als Binanzon die Beamten darauf aufmerksam machte, wurde er festgenommen und wegen Störung des Flugverkehrs und Aufruf zur Einmischung verhört. Binanzon war selbst mehrere Male von Abschiebung bedroht gewesen, bis er 2002 von Präsident Chirac einen regulären Aufenthaltsstatus erhielt. Zwei Tage nach seiner Festnahme wurde Binanzon vorläufig freigelassen. Am 24. September wird er auch wegen angeblicher Gewaltanwendung angeklagt.

* Frankreich
Während eines Besuches des Innenministers Nicolas Sarkozy in einem Centre de Rétention administrative (CRA) am 1. August kündigte er an, dass bis 2005 weitere 60 Plätze in den Haftzentren für Personen ohne Papiere und in Ausnahmefällen für AsylbewerberInnen geschafft werden würden. Zur Zeit gibt es in Frankreich 18 CRA und weitere fünf in den départements außerhalb Frankreichs, zusammen ergibt dies 715 Plätze. Bis jetzt war die durchschnittliche Aufenthaltsdauer auf 5-6 Tage beschränkt, nach dem neuen Gesetzesvorschlag der französischen Regierung soll die Dauer auf 32 Tage erhöht werden, was Prostest bei Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen hervorgerufen hat.
Der detaillierte Bericht kann bei CIMADE angefordert werden:
CIMADE, 176, rue de Grenelle, F- 75007 Paris

* Irland
Ab dem 15. September werden Asylsuchende aus den EU Beitrittsländern nicht mehr als Bona Fide-Flüchtlinge anerkannt (als Bona-Fide-Flüchtlinge gelten Asylberechtigte, deren Anerkennung noch nicht rechtskräftig geworden ist). Davon betroffen sind hauptsächlich Flüchtlinge aus den Ländern in Mittel- und Osteuropa, die im Mai 2004 Mitgliedsstaaten werden, aber auch Rumänien und Bulgarien. Ihre Fälle werden in einem Schnellverfahren behandelt und ein Einspruch gegen eine negative Entscheidung kann nur noch schriftlich eingereicht werden. Diese Maßnahmen könnten v.a. Rumänen betreffen, da sie 11% der 5.397 Asylsuchenden, die im letzten Halbjahr nach Irland gekommen sind, ausmachen.

* Kroatien
Human Rights Watch hat am 3.
September 2003 einen 61-seitigen Bericht mit dem Titel Broken Promises: Impediments to Refugee Return to Croatia“ über die Rückkehr von kroatischen Serben nach Kroatien veröffentlicht. Die ohnehin schwierige Rückkehr an ihren früheren Heimatort wird von der ansässigen Bevölkerung oft erschwert. Es gibt keine genauen Angaben über die Zahl der Rückkehrer. Im Jahr 1991 wurden 12.1% Serbokroaten in Kroatien registriert, 2001 lag der Anteil nur noch bei ca. 4.5%. Rückkehrer, die früher als Bauern auf dem Lande gearbeitet haben, haben bessere Chancen, ihre Höfe wiederzuerhalten und zu überleben, da sie eine Altersrente von der Regierung bekommen. Für Jüngere hingegen ist die Lage fast aussichtslos, da sie kaum eine Beschäftigungschance haben und jederzeit wegen möglicher Kriegsverbrechen willkürlich festgenommen werden können. Eine Krankenpflegerin berichtet, dass ihre Bewerbung acht Mal zugunsten von kroatischen Mitbewerberinnen abgelehnt wurde, obwohl diese geringer qualifiziert gewesen seien. Human Rights Watch wirft der kroatischen Regierung vor, die Rückkehr von kroatischen Serben durch diskriminierende Maßnahmen zu verhindern. Deshalb fordert die Menschenrechtsorganisation die EU auf, die Behandlung von serbischen Rückkehrern nach Kroatien zur Bedingung für den Beitritt des Landes in die EU zu machen.

* Polen- Weißrussland
Migration News Sheet berichtet, dass der polnische Außenminister Andrzej ZALUCKI und sein weißrussischer Amtskollege Alyaksandr HERASIMENKA einen Vertrag unterzeichnet haben,  der der visafreien Einreise ins jeweilige Nachbarland ein Ende setzt. Ab dem 1. Oktober 2003 können Ukrainer und Polen nur noch mit einem Visum einreisen, welches umgerechnet 10 Euro kostet und nur für Kinder und ältere Menschen kostenlos ist.

* Spanien
Am 23. August wurden insgesamt 98 Bootsflüchtlinge an der südspanischen Küste bei Tarifa und auf Lanzarote festgenommen. Damit ist die Zahl der im Monat August festgenommenen Bootsflüchtlinge auf 2.152 (Stand: 25.8.03) gestiegen, im Monat zuvor waren es noch 1.660. Allein zwischen dem 18. und dem 23. August wurden 919 Flüchtlinge festgenommen. Wie viele Bootsflüchtlinge bei ihrer gefährlichen Reise umkommen, ist aus den öffentlichen Zahlen nicht ersichtlich, da nur Tote mitgezählt werden, deren Leichen geborgen oder an Land gespült werden. In der Nacht vom 31. Juli auf den 1. August sanken zwei Schlepperboote, davon eines an einer sehr tiefen Stelle, so dass die Körper nicht geborgen werden konnten. Obwohl davon ausgegangen wird, dass dabei 15 Personen ertrunken sind, werden diese nicht in die offiziellen Zahlen miteinbezogen.

* Schweiz
Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat die Beschwerde einer Privatperson gegen einen Werbespot der Schweizerischen Flüchtlingshilfe abgewiesen. Politische Werbung ist im Schweizerischen Fernsehen nicht zulässig, wenn in einem konkreten Fall „relevante und ausreichende Gründe für ein Verbot“ bestehen. Ansonsten hat das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Vorrang. Der Spot der Schweizerischen Flüchtlingshilfe sei zwar als politische Werbung einzustufen, jedoch habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Entscheidung in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass ein absolutes Verbot politischer Werbung im Fernsehen ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention sei. Der Spot der Schweizerischen Flüchtlingshilfe war nach der Beendigung der Anti-Asylinitiative der Schweizerischen Volkspartei ausgestrahlt worden. Gezeigt wurde ein Schweizer Kreuz, dessen Schenkel nacheinander zuklappten. Die unterlegten Geräusche sollten an zuschlagende Gefängnistüren erinnern. Ein eingeblendeter Text lautete: „Wer andere ausschließt, schließt sich selber ein“. Relevante Gründe für ein Verbot hätten u.a. auch deshalb, so die Entscheidung der UBI, nicht vorgelegen, weil die Ausstrahlung des Spots nach der Abstimmung erfolgt sei. Allgemeine Stellungnahmen von Organisationen reichten jedoch nicht aus, um sie als politische Werbung zu verbieten.

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