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Infoservice Nr. 79 - Juni 2003

Anlässlich des Weltflüchtlingstages und unmittelbar vor dem EU-Gipfel in Thessaloniki hat PRO ASYL gemeinsam mit einem breiten Bündnis die EU-Staaten vor Plänen gewarnt, den Flüchtlingsschutz an die Ränder der Europäischen Union oder gar in die Herkunftsregionen verlagern zu wollen.  Die Kritik des Bündnisses aus Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen sowie Juristenvereinigungen richtet sich dabei sowohl gegen die Pläne der britischen Regierung, in Europa ankommende Flüchtlinge so schnell wie möglich in Aufnahmelager in der Nähe der Herkunftsregionen transportieren zu wollen als auch gegen die Vorstellung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, Ruud Lubbers, die dieser unter dem Arbeitstitel „Convention Plus“ verbreitet hat. Die UNHCR-Pläne sehen vor, geschlossene Lager zur Aufnahme von Asylsuchenden auf dem Gebiet der Beitrittsstaaten zur Europäischen Union zu errichten. Die Asylanträge angeblicher „Wirtschaftsmigranten“ aus „sicheren Herkunftsstaaten“ sollen dort in einmonatigen Kurzasylverfahren behandelt werden. Zu beiden Konzeptionen hat das Bündnis eine dreiseitige Stellungnahme mit dem Titel Zum Konzept des regionalisierten Flüchtlingsschutzes herausgegeben. Nachdem Medienmeldungen zufolge die britische Regierung ihre Pläne wenige Tage vor dem Thessaloniki-Gipfel aufgegeben haben soll, ist zu befürchten, dass die UNHCR-Position die Linie eines künftigen Minimalkonsenses der EU-Staaten bezeichnen soll. Sie wäre aber keineswegs eine Convention plus, also eine Fortentwicklung der Genfer Flüchtlingskonvention, sondern eine Convention minus, bei deren Verwirklichung sich eine ganze Region von wesentlichen Teilen des Flüchtlingsschutzes verabschieden würde.

 

Mit den Konzeptionen zur Auslagerung des Flüchtlingsschutzes beschäftigt sich auch ein umfangreiches Papier des EU-Büros von Amnesty International. Unter dem Titel „UK/EU/UNHCR: Unlawful and Unworkable – Amnesty International’s views on proposals for extraterritorial processing of asylum claims“ werden die Vorschläge der britischen Regierung, die Vorstellungen des UNHCR und die bisherige Meinungsbildung innerhalb der EU-Gremien dargestellt und kritisch beleuchtet.

Am 2. Juli 2003 hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Sachverständigenanhörung zu den aktuellen EU-Richtlinienvorschlägen, die Flüchtlinge und andere Migrationsbelange betreffen, durchgeführt. Auf der Sachverständigenbank auch: Professor Dr. Kay Hailbronner von der Universität Konstanz, bekannt als der Lieblingsausländerrechtsspezialist der Union zu Kohl-Kanther-Zeiten, Bevollmächtigter der Bundesregierung im Verfassungsstreit um das neue Asylrecht im Jahre 1996 und zuletzt Kombattant des schweizerischen Rechtspopulisten Christoph Blocher bei dessen schweizerischer Asylverschärfungsinitiative. Wir dokumentieren die ausführliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Reinhard Marx (Frankfurt am Main) zum umfangreichen Fragenkatalog des Ausschusses.

 

„Verteidigung lässt sich geographisch nicht mehr begrenzen“, dies ist das Credo von Bundesverteidigungsminister Peter Struck, nachzulesen in einem Redetext vom 21. Mai 2003. Dass das Bekenntnis zur Vorneverteidigung am Hindukusch und anderswo nicht nur mit Terrorismusrisiken zu tun hat, belegt ein Artikel von Albrecht Kieser in der Jungen Welt vom 7. Juni 2003 mit dem Titel „Bundeswehr gegen Migranten. Der Neuigkeitswert der neuen verteidigungspolitischen Richtlinien liegt nicht mehr im Bekenntnis zur grenzenlosen Intervention. Unter den Stichworten für künftige Einsatzgründe findet sich auch das Thema der „zunehmenden Migrationsbewegung“. Wenig professionelle Öffentlichkeitsarbeit – oder wenn man will: bewaffnete Ehrlichkeit – beweist Oberstleutnant Michael Kötting vom Pressestab des Bundesverteidigungsministeriums. Konfrontiert mit einem apokalyptischen worst case-Szenario Kiesers, der eine Massenflucht nach dem Zusammenbruch der Ukraine in den Raum stellt, bestätigte Kötting, dass „wenn alle anderen Politikfelder nicht greifen, auch die Bundeswehr in solchen Fällen zum Einsatz kommen könnte.“ Dass die Bundeswehr allerdings erhebliche Probleme hat, wenn sie sich an angeblich friedenssichernden Maßnahmen im Ausland beteiligt, zeigt nicht nur das Lehrstück der wetterbehinderten Verlegung von Bundeswehr-Einheiten nach Afghanistan im Winter 2001/2002. Wenn die Bundeswehrlogistik global wird, könnte der Bundesverteidigungsminister schnell zum Mehdorn der Verteidigungspolitik werden. Der Trend wird jedenfalls vorläufig eher zum Einsatz eines europäischen Grenzschutzkorps gehen als zur vollmilitarisierten Verteidigung der neuen EU-Außengrenzen gegen Flüchtlinge.

 

Eine Tagung mit dem Titel „Europa: Militarisierung und Flüchtlingsabwehr – Erfahrungen, Gegenstrategien und Perspektiven“ veranstaltet Connection e.V. am 17. und 18. Oktober in Frankfurt/M.

Nähere Informationen bei:
Connection e.V., Gerberstr. 5, D-63065 Offenbach
Tel.: 069-82375534, Fax: 069-82375535
Email: office@Connection-eV.de

 

Wer hätte das gedacht: Migration kann Profit bringen, so eine Überschrift der taz vom 11. Juni 2003. Der Inhalt der entsprechenden Meldung: Die Vereinten Nationen haben die Regierungen in aller Welt zu einer langfristig ausgerichteten Einwanderungspolitik aufgerufen. Sowohl die Heimat- als auch die Zielländer könnten dann von der Migration profitieren, so der Jahresbericht der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Viele Staaten reagierten der IOM-Kritik zufolge lediglich spontan und kurzfristig auf Flüchtlingskrisen. Eine längerfristige Planung könne allerdings allen Beteiligten zugute kommen – eine etwas absurde Formulierung im Zusammenhang mit Fluchtbewegungen. Dass IOM aber denjenigen nahe steht, die mit Konzepten zur Regionalisierung der Flüchtlingspolitik und des Fernhaltens von Flüchtlingen den „spontanen“ Flüchtling abschaffen wollen, belegt auch der Versuch der britischen Regierung, in ihrer Konzeption einer „New Vision for Refugees“ IOM eine zentrale Rolle zuzuweisen. Auf die vielschichtige Rolle von IOM weist die Initiative gegen Abschiebungen (IGA) anlässlich einer Veranstaltung im Rahmen der Kampagne gegen das internationale Migrationsmanagement in Frankfurt hin. IOM wird immer mehr zum globalen Universaldienstleistungsunternehmen, das einerseits Zubringerdienste bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber organisiert, mediale Abschreckungskampagnen gegen Flüchtlinge durchführt, den Import von „nützlichen“ Arbeitskräften in die Nationalstaaten flankiert und sich darüber hinaus noch an humanitären Projekten beteiligt.

 

In allen Kriegen der letzten Jahre kam zum Durchbruch, was die internationale Flüchtlings- und Migrationspolitik seit längerem umtreibt: Die aktive Fluchtverhinderungs- und Rückführungspolitik ist selbst zum Kriegsziel geworden. Was PRO ASYL bereits zu den Plänen des britischen Premierministers Blair zum Outsourcing der Asylverfahren aus Europa kritisch angemerkt hat, ist auch Thema eines Artikels von Helmut Dietrich mit dem Titel Kosovo, Afghanistan, Irak – der Krieg gegen die Flüchtlinge, der in FANTOMAS, Magazin für linke Debatte und Praxis Nummer 3, Sommer 2003 erschien. Interessant auch in diesem Artikel die Ausführungen zur Rolle von IOM.

In einer Ad hoc-Information zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in Afghanistan hat das Auswärtige Amt zur landesweiten Sicherheitslage Stellung genommen (Stand: 5. Mai 2003). Die Sicherheitslage für afghanische Staatsangehörige habe sich in den zurückliegenden Monaten landesweit nicht verbessert, in mancher Beziehung sogar verschlechtert. Eine ganze Reihe von Ursachen und Konflikten wird aufgelistet:
- das Aufbrechen traditioneller Muster von Kämpfen zwischen militärischen und politischen Rivalen sowie Stammesfehden;
- der fortdauernde Krieg der Anti-Terror-Koalition, die sich weiterhin mit „über 7.000 Mann islamistische Kräfte“ auseinandersetzen muss;
- verstärktes Wiedereinsickern u.a. von Taliban und Al Quaida aus Pakistan sowie von Anhängern des Warlords Hekmatyar;
- der verstärkte Einfluss der Drogenbarone, der nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes das Gewaltpotential erhöht.
- der landesweit bestehende Zustand weitgehender Rechtlosigkeit des Einzelnen „trotz intensiver internationaler Bemühungen und institutioneller Fortschritte“. Angeführt werden hier eine Vielzahl meist unbekannt bleibender Menschenrechtsverletzungen oder Streitigkeiten um willkürlich besetzte Privatgrundstücke und Wasserquellen, zu deren Opfern typischerweise auch Auslandsafghanen und Rückkehrer gehören;
- fortgesetzte Binnenvertreibungen;
- rechtswidrige Zwangsrekrutierungen insbesondere im Norden;
- Plünderungen und Erpressungen, denen ebenfalls häufig Binnenvertriebene und Rückkehrer zum Opfer fallen sowie Lösegelderpressungen und Entführungen, die insbesondere Frauen betreffen;
- Repressionen gegen ethnische Gruppen und Minderheiten;
- Repressionen gegen politisch vermeintlich Andersdenkende, die mit harten Sanktionen von Seiten der Warlords, der Drogenbarone, der Regionalkommandeure und Milizenführer im jeweiligen Machtbereich zu rechnen haben;
- der Mangel an Möglichkeiten, einen eigenen Lebensunterhalt sicher zu stellen, so dass ein Minimum an sozialer Sicherheit, wie Gesundheitsvorsorge, nicht vorhanden sind. Das AA-Papier belegt, dass keinerlei Grundlagen für eine Rückführung/Abschiebung von Flüchtlingen gegeben sind. Die Afghanistanbeschlüsse der letzten Innenministerkonferenz stellen sich vor diesem Hintergrund als völlig verfehlt dar.

 

Eine weitere ad hoc-Information des Auswärtigen Amtes mit Stand vom 30. April 2003 betrifft die asyl- und abschiebungsrelevante Lage im Irak. Darin heißt es, die Erstellung eines umfassenden aktualisierten Lageberichtes könne erst dann erfolgen, wenn die Voraussetzungen für eine zuverlässige Lageeinschätzung vor Ort gegeben sind und insbesondere die Botschaft in Bagdad wieder existiere. Eine systematische Einschätzung der einzelnen Aspekte der Menschenrechtslage sei derzeit noch nicht möglich, obwohl sich mit dem Ende des Saddam-Regimes die Menschenrechtslage im Irak deutlich verbessert habe. Hingewiesen wird auf die kritische Wasserversorgung, was im übrigen mehrere Berichte von Hilfsorganisationen bestätigen, sowie die angespannte Lage der medizinischen Versorgung. Für die Hilfsorganisationen gebe es ein Problem des Zugangs in den Irak. Die humanitäre Lage bleibe insgesamt schwierig wegen instabiler Sicherheitslage, fehlender Verwaltungsstrukturen und restriktiver US-Zugangspraxis. Ein am 25. April 2003 von UNHCR vorgestellter Plan für die Rückkehr von bis zu 500.000 der weltweit ca. 900.000 irakischen Flüchtlinge sei noch nicht ins Werk gesetzt worden. Es bestehe auch die Gefahr, dass eine Flüchtlingsrückkehr in größerem Umfang die Situation weiter destabilisieren könnte.

 

Irakische Flüchtlinge, die eine Familienzusammenführung betreiben, sehen sich neuen Problemen gegenüber. So werden offenbar Ausländerbehörden, die bereits die Zustimmung zu Einreise der Familienangehörigen erteilt haben, vom Bundesinnenministerium des Innern darauf hingewiesen, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die Möglichkeit eines Widerrufsverfahrens prüfen wird. Im PRO ASYL bekannt gewordenen Fall hatte die zuständige Ausländerbehörde bestätigt, dass dem Betroffenen auch weiterhin eine Aufenthaltsbefugnis auch in dem Fall erteilt werden würde, wenn das Bundesamt die Anerkennung als Flüchtling nach § 51 Abs. 1 Ausländergesetz widerrufen sollte. Der Betroffene stehe seit langem in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, beziehe keine Sozialhilfe, habe keine strafrechtlichen Eintragungen und der Familiennachzug sei bereits im August 2002 beantragt worden. Per Speicheltest habe der Antragsteller nachgewiesen, dass er der Vater seiner zwei Kinder ist. Ein medizinisches Problem komme hinzu. Im Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. Juni 2003 heißt es: „Aufgrund der geänderten Situation im Irak wird das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ein Widerrufsverfahren nach Aufnahme der Bearbeitung erneut prüfen. Sollte dies den Widerruf der Rechtsstellung als politischer Flüchtling zur Folge haben, wäre eine hierauf gegründete Aufenthaltsbefugnis nicht mehr zu verlängern, es sei denn, Sie halten eine Verlängerung aus ausländerrechtlichen Erwägungen, beispielsweise aus humanitären Gründen, für möglich.“ Trotz des per Speicheltest erbrachten Abstammungsnachweises verweist das BMI darauf, dass die vorgelegten irakischen Identitätskarten der Kinder nicht echt seien. Identität und Staatsangehörigkeit der Antragsteller auf Familiennachzug seien so nicht nachgewiesen. Weitere Fälle ähnlicher Art sind bekannt geworden. Ein Familiennachzug soll offenbar in Kooperation mit dem Bundesamt verhindert werden.

Das Hearing zur verschärften Ausländer- und Flüchtlingspolitik in Hamburg im Mai 2003 (vgl. Infoservice Ausgabe Nr. 78) fand ein breites Medienecho. Während der innenpolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion Carsten Lüdemann gegenüber NDR 90,3 immerhin zugab, falls es zu Rechtsbrüchen in den Behörden gekommen sei, müsse dies untersucht werden, wies der persönliche Referent des Innensenators Ronald Schill, Marc März, alle Vorwürfe des Hamburger Bündnisses demselben Sender gegenüber als haltlos zurück. Es sei ausgeschlossen, dass eine Behörde Rechtsbrüche begehe. Freispruch also für den rechtspopulistischen Innensenator in eigener Sache. Berlusconi zeigt, wie man weiter verfahren muss.

 

Deutsche Abschiebungsbehörden führen Abschiebungsflüge in das Kosovo durch und verletzten dabei die Absprachen mit der Un-Interimsverwaltung (UNMIK). Dies hat PRO ASYL in einer Presseerklärung vom 30. Juni 2003 vor dem Hintergrund eines gescheiterten Abschiebungsfluges nach Pristina öffentlich gemacht. Die zum selben Thema von der Landtagsabgeordneten Monika Düker (Bündnis 90/Die Grünen) im nordrhein-westfälischen Landtag eingebrachte dringliche Anfrage brachte interessante Ergebnisse. Ausgerechnet der nordrhein-westfälische Finanzminister Jochen Dieckmann sah sich genötigt zuzugeben, dass ein nach einer ersten Einschätzung mehr als 90.000 Euro teures Büroversehen bei der Bezirksregierung Düsseldorf wesentlich zu dem Abschiebungsdesaster beigetragen hat, ob das „Versehen“ nicht doch Methode hatte und dazu dienen sollte, das Verhalten von UNMIK auszuloten, werden künftige Abschiebungsflüge zeigen. Der Nächste ist bereits geplant.

Das European Roma Rights Center (ERRC) hat in Zusammenarbeit mit dem Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte im Zuständigkeitsbereich von Serbien und Montenegro (UN OHCHR) ein Memorandum mit dem Titel The Protection oft Roma Rights in Serbia and Montenegro vorgelegt, das sich ausführlich mit den Problemen auseinandersetzt, denen sich Roma in Serbien und Montenegro gegenüber sehen. Dabei geht es unter anderem um bestehende Defizite in der nationalen Antidiskriminierungsgesetzgebung, um gewalttätige Übergriffe gegen Roma, die von Polizei und Behördenmitarbeitern verübt werden, um Gewalttätigkeiten von Skinheadgruppen und anderer nichtstaatlicher Akteure, um Diskriminierung und Ausgrenzung im Erziehungsbereich und Binnenvertreibungsprozesse. Ein umfangreicher Katalog von Empfehlungen zur notwendigen Verbesserung richtet sich an die Regierung von Serbien und Montenegro. Die zugrundeliegenden Standards werden detailliert benannt.

Der Einzelentscheider-Brief des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge beschäftigt sich in seiner Juni-Ausgabe 2003 unter der Überschrift „Afghanistan – Zur Entscheidungspraxis europäischer Partnerbehörden“ mit der Asylpraxis anderer europäischer Staaten in Afghanistanfällen. Nach Auskunft des BAFL ist der Entscheidungstopp für Afghanistan bereits seit dem 23. Mai 2003 aufgehoben.

Was ist bei Widerrufsverfahren bei anerkannten Flüchtlingen oder gegebenenfalls dann bereits zu berücksichtigen, wenn sich solche abzeichnen? Hinweise hierzu geben zwei Papiere des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e.V. zum Thema „Widerrufsverfahren bei anerkannten Flüchtlingen“, deren eines sich vorrangig an Flüchtlingsinitiativen und Berater und Beraterinnen wendet, während das andere zum Gebrauch für betroffene Flüchtlinge nützlich sein kann.

Dr. med. Hans Wolfgang Gierlichs hat sich mit einem problematischen Artikel auseinandergesetzt, der im Einzelentscheider-Brief des Bundesamtes Nummer 11/02 abgedruckt war. Berichtet wurde dort über ein „Praktikertreffen“ in der Bundesamtsaußenstelle Bielefeld, wobei ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie zum Thema posttraumatische Belastungsstörungen referierte. In einer Stellungnahme vom 3. Juni 2003 zu dem Referat des Facharztes kritisiert Gierlichs dessen zentrale Behauptungen anhand der Fachliteratur als vereinfachend, unzutreffend und nicht verwertbar.

Mit dem Thema der Gesundheit von Flüchtlingen hat sich der Infodienst des Bayerischen Flüchtlingsrates in seiner Nummer 3 vom Mai/Juni 2003 in mehreren Beiträgen befasst. So setzt sich Dr. med. Hans Wolfgang Gierlichs, Koordinator der Arbeitsgruppe „Standards für die Begutachtung psychotraumatisierter Menschen“ und Psychoanalytiker unter der Überschrift Zerbrechliche Erinnerungen mit den Auswirkungen psychischer Traumafolgen für das Asyl- und Aufenthaltsverfahren auseinander. Ein Interview mit Sabine Böhlau von refugio, dem Behandlungszentrum für traumatisierte Flüchtlinge in München beschreibt unter dem Titel Teufelskreis Therapie die praktischen Probleme der Behandlungszentren. Ein gemeinsamer Beitrag mehrerer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Behandlungszentrums für Folteropfer Ulm beleuchtet das ständig in seiner Bedeutung zunehmende Problem der Traumatisierung durch Vertreibung und Migration ebenfalls sehr praxisnah.

Die Ruine des Zuwanderungsgesetzes scheint sich immer noch zur politischen Profilierung für Politiker zu eignen, die das Stichwort Zuwanderungsgesetz benutzen, um Themen ins Gespräch zu bringen, die es auch gäbe, wenn das festgefahrene Reformprojekt nicht existierte. So wirft der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten in Deutschland, Jochen Welt, der Opposition in einer Pressemitteilung vor, die Kommunen mit ihrer Opposition gegen das Zuwanderungsgesetz in den Ruin zu treiben. Wenn die Opposition es zulasse, dass monatlich 2.000 Angehörige von Spätaussiedlern ohne Sprachkenntnisse einreisten, dann erweise sie auch den Aussiedlern einen Bärendienst. Den Schlüssel zur Integration, nämlich die Sprache, halte aber die Opposition in der Hand, so lange sie das Zuwanderungsgesetz blockiere. Denn das Zuwanderungsgesetz verlange auch von mitreisenden Familienangehörigen ausreichende Sprachkenntnisse bei der Einreise. Das Problem der Desintegration von Aussiedlern wird so zum Gegenstand eines Ausgrenzungsdiskurses, der in seiner Verkürzung die Betroffenen stigmatisiert, wenn der Beauftragte der Bundesregierung binnen weniger Zeilen den Bogen schlägt von mangelnden Deutschkenntnissen über Isolation zu Drogenkonsum und Aggression auf allen Seiten. Vor allem aber braucht die Regierungskoalition für verstärkte Integrationsanstrengungen im Aussiedlerbereich keine Zuwanderungsgesetz. Im Gegenteil: Mit dem eingeschlagenen Weg in das Vermittlungsverfahren hat sie das Gesetz des Handelns aus der Hand gegeben.

Die Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer ist neue Schirmherrin der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Dies teilte die National Coalition in einer Presseerklärung vom 23. Mai 2003 mit. Aus aktuellem Anlass stellt die National Coalition den aktuellen „Ergänzenden Bericht der National Coalition zum Zweitbericht der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 Abs. 1 Buchstabe b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes“ vor, den sie dem Kinderrechteausschuss der UN vorlegen wird. In dem Bericht wird erneut die Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention, die ausländer- und asylrechtliche Fragen betreffen, angemahnt. Die Aufrechterhaltung der Vorbehalte führen, so die National Coalition, dazu, dass Flüchtlingskinder in Deutschland weiterhin nicht die gleichen Rechte wie deutsche Kinder haben.

Der "Ergänzende Bericht der National Coalition zum Zweitbericht der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 Abs. 1 Buchstabe b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes" kann bei Interesse in der Geschäftsstelle der National Coalition angefordert werden.

Informationen unter:
Geschäftsstelle National Coalition:
Claudia Kittel und Kirsten Schweder
Tel.: 030. 40 040 216 oder 218

Beschränkungen der Religionsfreiheit in Georgien sind Anlass für eine kleine Anfrage der CDU/CSU im Bundestag (Bundestagsdrucksache 15/1156). Nach gewaltsamen Kampagnen organisierter Gruppen militanter Zivilisten wird das Recht auf das freie Glaubensbekenntnis nicht mehr gewährleistet. Die Bundesregierung soll Stellung dazu nehmen, wie die Situation für nicht orthodoxe Christen in Georgien künftig verbessert werden kann. Weitere Anfragen zur Situation der religiösen Toleranz in verschiedenen Hauptherkunftsländern von Asylsuchenden bieten sich nach Auffassung von PRO ASYL an, damit es nicht bei einer Einmalaktion „Christen für Christen“ bleibt.

Der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich im Rahmen einer Delegationsreise vom 10. bis 16. Mai 2003 über die Situation im Iran und in der Türkei informiert. Besonders interessant im Delegationsbericht vom 16. Juni 2003 sind die Einlassungen der iranischen Gesprächspartner vor dem Hintergrund der aktuell sich erneut verbreiternden Demokratiebewegung. So unterstreicht Danesh Yazdi, Generaldirektor für internationale Angelegenheiten im iranischen Außenministerium und zugleich Leiter der iranischen Delegation beim EU-/Iran-Menschenrechtsdialog, dass das Ausbleiben einer Länderresolution im Rahmen der Menschenrechtskonferenz erst die Voraussetzung für einen solchen Dialog geschaffen habe. Ständige Kritik wie entsprechender politischer Druck von außen hätten im Iran innenpolitisch einen Dialog bisher verhindert. Es handelt sich um ein Dialogverständnis, das nicht wenige autoritäre Regierungen teilen dürften. In die Linie dieses Menschenrechtsverständnisses passt es auch, dass Yazdi dass Bahaii-Problem nicht für eines der iranischen Regierungspolitik hält: „Das Problem der Bahaii sei nicht eines der Politik der Regierung, sondern der Gesellschaft. Da diese gegenüber der Religionsausübung der Bahaii feindlich reagiere, wage es die Regierung nicht, tatsächliche Verbesserungen hinsichtlich der Situation der Bahaii bekannt zu geben. Sonst gäbe es Probleme mit der Bevölkerung.“ Andere Gesprächspartner des Menschenrechtsausschusses waren da wesentlich kritischer. Ein Stück weit offener waren offenbar die Gespräche des Ausschusses mit türkischen Gesprächspartnerinnen und –partnern. Insbesondere fragten die Mitglieder des Bundestagsausschusses gezielt nach Einzelfällen wie den Anklagen gegen den Schriftsteller Baskaya, gegen deutsche Stiftungen und nach dem Stand des Verfahrens gegen ein Mitglied der Internationalen Ärzte gegen den Atomkrieg. Von den türkischen Gesprächspartnern wurde offen darauf hingewiesen, dass insbesondere Artikel 8 des Antiterrorgesetzes noch nicht aufgehoben ist. „Dies nicht zuletzt wegen der bestehenden Spannungen zwischen Regierung und Militär“. Eine weitere Auswahl der Gesprächspartner hätte wohl eine kritischere Beurteilung der aktuellen Situation in der Türkei zu Tage fördern können. Insbesondere ist die Kluft zwischen liberalen Absichtserklärungen in Sachen Menschenrechte und der Alltagspraxis in der Türkei weiterhin groß. So wurde erst am 14. Juni 2003 Gülbahar Gündüz, Vorstandsmitglied der Frauenfraktion der prokurdischen demokratischen Volkspartei (DEHAP) von vier Zivilpolizisten entführt und vergewaltigt. Auf einer Pressekonferenz des Istanbuler Menschenrechtsvereins erklärte die selbst mit einem einjährigen Berufsverbot belegte Rechtsanwältin Eren Eskin: „Ich bin vielen Fällen sexueller Folter nach der Festnahme begegnet, aber ein Verbrechen dieser Art in dieser Zeit und mit dieser Gelassenheit ist aufsehenerregend.“ Gülbahar Gündüz berichtete bei der Pressekonferenz, dass ihre vier Peiniger sie beschimpft und ihr vorgeworfen hätten, an der derzeit türkeiweit laufenden Kampagne für eine Generalamnestie für politische Gefangene und Mitglieder der Guerilla beteiligt zu sein. Das Europaparlament wurde über den Vorfall informiert. Seit Jahren weisen der IHD und insbesondere Eren Keskin darauf hin, dass sexuelle Folter an Verhafteten und Gefangenen an der Tagesordnung ist.

Ein Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge hatte ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag (Drucksache 15/101) gefordert. Das Protokoll der Plenarsitzung des Landtags vom 14. Mai 2003 zeigt die Argumentationsmuster, mit denen bei der CDU und bei der SPD Realitätsverweigerung in Sachen Bleiberecht betrieben wird. Bündnis 90/Die Grünen und FDP setzten sich in der Debatte für die Abschaffung von Kettenduldungen ein. Der FDP-Landtagsabgeordnete Roland Riese konnte sich einer Bemerkung nicht enthalten, die allerdings handwerklich ganz falsch war: „Zum Handwerklichen möchte ich noch darauf hinweisen, dass erhebliche Textbausteine dieses Konzeptes (des von der FDP im Deutschen Bundestag vorgelegten Konzeptes, PRO ASYL) aus der Zeitschrift Der Schlepper, Nr. 20, vom Dezember 2002 stammen, Wort für Wort abgeschrieben aus dem Artikel ‚Hiergeblieben! Recht auf Bleiberecht’. Ich bin schon einigermaßen erschüttert, dass die Initiative PRO ASYL ihre Zeitschrift Der Schlepper nennt. Ich muss noch in Erfahrung bringen, wie es zu einem (solchen) Titel kommt.“ Zur Erklärung: PRO ASYL hat keine Verbandszeitschrift. Der Schlepper ist die Zeitschrift des schleswig-holsteinischen Flüchtlingsrates, immer voller küstennaher Sprachbilder in einem wetterfesten Leuchtturmlayout. So kommt es zum Titel, wobei es Herrn Riese sicher auch nicht recht wäre, wenn im Titel eine Schleuse vorkäme. Demselben Redebeitrag ist zu entnehmen, dass PRO ASYL „tatsächlich auch eine rechtliche Regelung auf europäischer Ebene für das Thema fordert“, wo es nach Ansicht von Herrn Riese hingehört. Allerdings: Gerade dieses nationale Thema haben wir nicht nach Europa wegdiskutiert, sondern des öfteren darauf hingewiesen, dass andere europäische Staaten im Umgang mit Altfall- und Bleiberechtsregelungen oder Legalisierungsprozessen pragmatischer und großzügiger sind als Deutschland.

Ebenfalls auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte sich der Niedersächsische Landtag in seiner 6. Sitzung am 14. Mai 2003 erneut mit dem Thema Wertgutscheine für Flüchtlinge auseinander zu setzen. Interessant ist insbesondere, dass sich die SPD in ihrer neuen Rolle als Opposition im Land vom bisherigen Gutscheinzwang für Flüchtlinge abzusetzen scheint.

Bereits am 13. Mai 2003 hat das norwegische Helsinki-Komitee für Menschenrechte den niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann aufgefordert, einen sofortigen Abschiebungsstopp für tschetschenische Flüchtlinge zu erlassen. Hintergrund ist der Fall des aus Niedersachsen abgeschobenen tschetschenischen Flüchtlings Vakha Saiyev, der nach seiner Abschiebung verfolgt und misshandelt wurde. Saiyevs Familie gelang die Weiterflucht nach Norwegen, während Saiyev selbst nach Moskau abgeschoben wurde. Dort nahmen ihm die russischen Behörden die Papiere ab und entließen ihn zunächst. Aufgrund seiner fehlenden Personaldokumente war er von da ab ständigen Repressionen ausgesetzt. Als er nach Tschetschenien reiste, um sich neue Papiere ausstellen zu lassen, geriet er in eine Polizeiaktion in seinem ehemaligen Wohnort und wurde in Haft genommen. Verhöre und Folter waren die Folge. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat e.V. hat die Vorgänge in einer Presseerklärung am 13. Mai 2003 aufgegriffen.

Der Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Migrationsfragen in Schleswig-Holstein, Helmut Frenz, hat kürzlich Mindeststandards für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen gefordert. Die Umstände der Unterbringung in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften sind bislang in fast allen Bundesländern unzureichend geregelt. Der Orientierungsrahmen des Landesbeauftragten in seinem Papier vom 1. Juni 2003: „Alle äußeren Umstände müssen so angelegt werden, dass die Menschen in die Lage versetzt werden, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten.“

Chuzpe beweist das Rechtsamt der Stadt Mainz in einem Klageerwiderungsschriftsatz vom 19. Mai 2003. Behauptet wird, dass der Aufenthalt in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige (inzwischen in Trier), dem rheinland-pfälzischen Ausreisezentrum, keine Maßnahme sei, die auf eine „Bestrafung“ oder Sanktion der Ausländer abzielt. Die entsprechende Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz ist den Betreibern des Ausreisezentrums nämlich inzwischen ein Dorn im Auge. Zur näheren Darlegung und Erläuterung der betriebenen Maßnahmen soll nach den Vorstellungen des Rechtsamts der Stadt Mainz als Zeuge u.a. der einschlägig bekannte Herr Martini-Emden, Amt für Ausländerangelegenheiten, Clearingstelle Rheinland-Pfalz, in Trier gehört werden. Der hatte bereits vor längerem mit dankenswerter Offenheit in einem Papier erklärt, dass durch die Unterbringung in einem Ausreisezentrum „Ausreisepflichtige damit in eine gewisse Stimmung der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit versetzt werden sollen“. Diese Zermürbungstaktik dann nicht als Strafe oder Sanktion zu bezeichnen, würde einigen argumentativen Begründungsaufwand erfordern. Besonders pikant an der Angelegenheit ist, dass sich im vorliegenden Streitfall die Protagonisten eines Skandals gegenüberstehen. Im Verwaltungsrechtsstreit durchgesetzt werden soll die Entlassung eines bundesweit bekannt gewordenen Opfers der rheinland-pfälzischen Ausreisezentrumspraxis aus der Unterkunft. Der Kläger, Herr G., war im Januar 2002 Opfer einer makabren „Penisschau“ zum Zwecke der Bestimmung seiner Staatsangehörigkeit vgl. Presseerklärung PRO ASYL vom 4. Februar 2002). Gerechtfertigt wurden die damaligen Vorgänge insbesondere in einem Schreiben von Herrn Martini-Emden, der sich vorstellen konnte, dass das Vorzeigen des Penis „möglicherweise ein freiwilliges Beweisangebot von Herrn G. war“. Dass Herr G. immer noch im Ausreisezentrum sitzt, während Herr Martini-Emden auch weiterhin die staatliche Sicht der Zustände in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige präsentieren darf, spricht sowohl für die Unsensibilität der beteiligten Behörden als auch für ein Versagen der Dienstaufsicht.

Nach Meldungen der Lokalpresse hat sich ein 19-jähriger Asylbewerber aus dem Irak in der Asylbewerberunterkunft Hemminger Sägmühle bei Hemmingen (Baden-Württemberg) den Mund zugenäht, um gegen die Zustände in dem Heim zu protestieren. Hauptkritikpunkte an der Einrichtung, die auch von Asylinitiativen vorgebracht werden, sind die abgelegene Lage der Unterkunft, die sanitären Zustände und das erzwungene Nichtstun. Mitbewohner des Irakers haben sich nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 27. Juni 2003 mit seinen Forderungen solidarisiert. Eine ursprünglich beabsichtigte Schließung des Heims sei offenbar bereits wieder vom Tisch, obwohl der zuständige Dezernent beim Landratsamt von einer zeitlich befristeten Nutzung der Unterkunft spricht. Der Iraker wurde inzwischen aus der psychiatrischen Klinik entlassen.

16 Jahre Erfahrung mit den Problemen der Betreuung von Flüchtlingen in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften dokumentiert der Verein Flüchtlingsbetreuung nach dem Münchner Modell e.V. in einem Buch mit dem Titel „Flüchtlingsbetreuung im Sammellager ‚mit Sonderaufgaben’“, erschienen im Schardt-Verlag, zu beziehen zum Preis von 12 Euro über den Bayerischen Flüchtlingsrat, Augsburgerstraße 13, 80337 München. Bei dem Münchner Betreuungsmodell handelt es sich um den Versuch, trotz vorgegebener rechtlicher Restriktionen und hohem Außendruck eine möglichst humane Betreuung von Flüchtlingen in Münchner Gemeinschaftsunterkünften umzusetzen. Der Sammelband reflektiert die Chancen und Grenzen des Modells.

Über „Angriffe auf Schulkinder“ berichtet Christel Wagner-Schurwanz vom ABAD-Büro Gera im Info des Flüchtlingsrates Thüringen Nummer 2/2003. Hintergrund sind Berichte über Angriffe auf Flüchtlingskinder in Schulen. Erfahrungen zeigen, dass eine Befassung mit dem Thema von Seiten der Schulen heftig abgewehrt wird und Handlungsvorschläge keinen Resonanzboden finden. Von 5 Grund- und Regelschulen, in denen es bis jetzt zu Angriffen auf ausländische oder ausländische aussehende Kinder gekommen sein soll, verneinten alle ausnahmslos die Existenz des Problems.

Europa

Niederlande

Der niederländische Flüchtlingsrat hat die Inbetriebnahme eines ersten von zwei sogenannten Abschiebungszentren für illegal Eingewanderte und abgewiesene Asylbewerber kritisiert. Die dort Untergebrachten sollen dort bis zu ihrer Abschiebung festgehalten werden. Die erste Einrichtung ging auf dem Rotterdamer Flughafen in Betrieb und nimmt zunächst 200 Personen auf. Ähnliches ist für den Amsterdamer Flughafen geplant. Finanziert wird das Ganze im Rahmen eines Programms mit dem Titel „Der Weg zu einer sichereren Gesellschaft“. Die Untergebrachten dürfen die Abschiebungszentren nicht verlassen. Freigang gibt es lediglich stundenweise zu einem Außengelände.

Belgien

Belgien will den 2.000 im Lande lebenden Kriegsflüchtlingen aus Tschetschenien politisches Asyl gewähren, so eine Meldung der taz vom 26. Juni 2003. Der Konflikt in Tschetschenien habe solche Ausmaße angenommen, dass es unmenschlich wäre sie zurückzuschicken.

Frankreich

Vor dem EU-Gipfel in Thessaloniki haben auch in Frankreich die Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen vor einer Umsetzung der britischen Pläne zur Auslagerung des Flüchtlingsschutzes an die Ränder bzw. außerhalb der Europäischen Union gewarnt. So sieht die CFDA – ein Zusammenschluss von NGOs in Frankreich, der sich den Schutz des Asylrechts zur Aufgabe macht – in der Auslagerung der Asylverfahren eine Infragestellung der Prinzipien der Genfer Konvention. Sie forderte in einem Kommuniqué vom 17. Juni 2003 den Präsidenten Chirac und Premierminister Raffarin auf, sich in Thessaloniki jeder Maßnahme zu widersetzen, die die Auslagerung des Flüchtlingsschutzes und die Einrichtung von geschlossenen Zentren für Asylbewerber sei es innerhalb oder außerhalb der Grenzen der EU zum Ziel hat. Die CFDA kritisiert weiterhin, dass die Initiative der britischen Regierung weder in den Parlamenten der Mitgliedsstaaten noch auf europäischer Ebene öffentlich diskutiert wurde. Der UNHCR wird als Organisation genannt, die die Pläne der britischen Regierung unterstützt.
Mit einer Zusammenstellung von Dokumenten auf der Website der sans-papiers wird nach dem Gipfel von Thessaloniki zur Wachsamkeit aufgerufen. Auch wenn die Schaffung von Lagern außerhalb Europas für Asylbewerber nicht beschlossen wurde, gebe es viele Hinweise, die darauf hindeuten, dass das Projekt nicht aufgegeben worden sei.

1.                Nach dem Treffen vom 19. Juni 2003 habe der griechische Premierminister in einer Pressekonferenz auf Fragen von Journalisten geantwortet, dass die britischen Vorschläge „verändert worden sind und offen bleiben“.

2.                Diplomatische Quellen, so ein Artikel des Guardian, weisen darauf hin, dass der Europäische Rat grünes Licht für Initiativen auf nationaler Ebene geben könnte.

3.                In einem Artikel von Le Monde wird berichtet, Tony Blair wünsche grünes Licht, um „ein Pilotprojekt für ein Transitzentrum in der Nähe der Unruheländer, wo die Asylbewerber Schutz finden könnten“ anzugehen. Dorthin sollten dann Flüchtlinge abgeschoben werden, die in den britischen Häfen und Flughäfen ankommen. Das Foreign Office habe Kroatien, die Ukraine, Türkei, Marokko oder auch Kenia erwähnt.

4.                Für den Fall, dass Großbritannien dieses grüne Licht nicht erhalte, habe es schon vor einigen Monaten wissen lassen, dass es sein Projekt auch mit anderen Partnern, nämlich z.B. Australien und die USA umsetzen könne. Einige Länder der EU stehen allerdings bekanntlich dem Projekt positiv gegenüber (Spanien, Italien, Dänemark, Niederlande...).
Auch wenn eine EU-Initiative zur Schaffung von Lagern außerhalb Europas zur Zeit auszuschließen ist, bleibt die Möglichkeit der Schaffung geschlossener Zentren für Asylbewerber innerhalb der EU aktuell.

5.                Denn in seinem Kommuniqué vom 3. Juni „Für ein leichter zugängliches, ausgewogeneres und organisierteres Asylverfahren“ hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, dass die zukünftige europäische Richtlinie zum Asylverfahren, die gerade zur Diskussion steht, „so angepasst wird, dass besondere Maßnahmen vorgesehen werden für einen komplementären Mechanismus zur Prüfung einiger Kategorien für die Bearbeitung von Anträgen, die in der EU oder an der Grenze der EU gestellt werden und zwar ‚eventuell’ in geschlossenen Zentren auf dem Territorium der EU oder an seinen Außengrenzen.“ (Quelle: Website der sans-papiers,

Frankreich

Drei Personen wurden am 23. Juni 2003 vom Gericht von Bobigny für schuldig befunden, aber nicht bestraft. Sie hatten im April diesen Jahres vor dem Abflug ihres Flugzeugs nach Mali gegen Zwangsmaßnahmen protestiert, die gegenüber vier Maliern angewandt wurden, die nach Mali abgeschoben werden sollten und die anderen Passagiere aufgefordert, sich ebenfalls einzumischen.
Interessant in diesem Zusammenhang ist ein Interview in Libération vom 24. Jun. 2003 mit Michel Tubiana, Rechtsanwalt und Vorsitzender der Liga für Menschenrechte. Michel Tubiana sagt dort u.a.: „Es ist nicht zu bezweifeln, dass die Maßnahmen gegen Gewerkschafter oder andere politisch Aktive zunehmen und dass sich systematisch der Wille äußert, alle diejenigen, die gegen die etablierte gesellschaftliche Ordnung protestieren, zu verfolgen. [...] Es existiert der Wille, eine autoritäre gesellschaftliche Ordnung zu behaupten und ihr Respekt zu verschaffen.“

Frankreich

Ab Mitte Juli voraussichtlich wird das Rote Kreuz die AusländerInnen, denen die Einreise verweigert wird, im Flughafen von Roissy betreuen. Seine Aufgabe wird es sein, die AusländerInnen über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, eine Sprechstunde zur Beratung und psychologischen Unterstützung einzurichten, sie auf Schwierigkeiten vorzubereiten, auf die sie sowohl bei der Einreise als auch bei der Zurückschiebung stoßen könnten, eine Vermittlung zwischen den verschiedenen Nationalitäten und Ethnien und auch zwischen den AusländerInnen und den Behörden (vor allem der Flughafenpolizei) sicherzustellen. Ein Teil der etwa 20 HelferInnen hat vorher im Lager von Sangatte gearbeitet. <

Frankreich

In Frankreich müssen die Fotos für Ausweise und sonstige Identitätspapiere ohne Verschleierung aufgenommen werden.
Das wöchentlich erscheinende Satiremagazin, „Le Canard echaîné“ hat nun enthüllt, dass sich die Ehefrau des Präsidenten, Bernadette Chirac, im November 2002 bei der zuständigen Behörde für Schwester Adalberta, Nonne eines katholischen Ordens, eingesetzt hatte. Diese brauchte daraufhin nicht ihren Kopfschleier für das Foto ihres Ausweises entfernen.
Der Vorfall war für die Regierung peinlich: So mußte sich bei Moslems doch der Eindruck aufdrängen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Frankreich, Deutschland, England

Ende Mai 2003 fand ein Treffen zwischen dem französischen Innenminister Nicholas Sarkozy und dem deutschen Innenminister Otto Schily, dem englischen Innenminister David Blunkett und dem Hohen UN-Flüchtlingskommissar Ruud Lubbers statt. In dieser Runde wurde die Möglichkeit der Rückführung irakischer Flüchtlinge diskutiert. Sarkozy hatte dieses Treffen wegen der „illegalen kurdischen Einwanderer aus dem Irak“ vorgeschlagen. Sarkozy sagte, dass in Frankreich Tausende von irakischen Kurden ihr Asylverfahren lieber in Großbritannien durchführen wollen, da sie dorthin enge Familienkontakte haben. An UNHCR formulierte Sarkozy die Erwartung, dieses Problem zu klären.
Unmittelbar vor dem Treffen hatte der UN-Sonderbeauftragte für den Irak, Sergio Vieira de Mello, gesagt, dass er zwar die Ungeduld vieler Länder verstehe, die irakische Flüchtlinge zurückführen wollten, jedoch appellierte er an diese, Geduld zu haben bis sich die Situation im Irak stabilisiert habe. Norwegen

Am 2. Mai 2003 hat Norwegens Ministerium für regionale Entwicklung angekündigt, die Zahl der in Norwegen lebenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge reduzieren zu wollen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge seien in Norwegen eine vergleichsweise bessergestellte Gruppe von Flüchtlingen. In den ersten beiden Monaten in diesem Jahr erreichten 215 unbegleitete minderjähriger Flüchtlinge Norwegen. Die Jugendministerin  Kristin Ærmen Johnsen behauptete, dass zwei Drittel der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Wirklichkeit älter als 18 Jahre seien. Die Ministerin will durch strikterer Alterskontrollen die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge senken und gleichzeitig für die Jugendlichen eine bessere Betreuung und eine Verbesserung des Integrationsprozesses bereitstellen.

Liste
 

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