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vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
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Infoservice Nr. 78 - Mai 2003 |
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![]() | Die Innenminister und –senatoren der Länder haben am 14. und 15. Mai 2003 in Erfurt ihre turnusmäßige Frühjahrstagung durchgeführt. Schwerpunkt u.a.: Fragen der Rückführung von Flüchtlingen aus dem Irak, Afghanistan und dem Kosovo. Die
Beschlüsse hat PRO ASYL in einer Presseerklärung vom 15. Mai kritisiert. So soll bei der Rückführung von Minderheiten in das Kosovo Druck auf die Übergangsverwaltung des Kosovo (UNMIK) zur Erweiterung der Rückführungsmöglichkeiten ausgeübt werden. Dies betrifft insbesondere ca. 30.000 Roma, die bislang noch von der Rückführung/Abschiebung ausgenommen worden sind. Aber auch die Situation anderer Minderheiten ist höchst problematisch. | |
![]() | Wie bereits in einer Vorausgabe berichtet, hat das Bundesamt in mehreren Außenstellen Widerrufsverfahren für Flüchtlinge aus dem Kosovo eingeleitet. Anerkennende Entscheidungen aus dem Zeitraum, für den jetzt Widerrufsverfahren eingeleitet werden, waren oftmals nicht ausführlich begründet, so dass die Entscheider nunmehr nochmals eingehend prüfen müssen. Die Betroffenen werden aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Viele Flüchtlinge reagieren auf die entsprechenden Schreiben nicht. Wenn abgewartet wird, bis das Widerrufsverfahren abgeschlossen ist und das Bundesamt dies der Ausländerbehörde mitteilt, kann es zu spät sein, um in das ausländerrechtliche Verfahren noch eingreifen zu können. Beratungsstellen und Rechtsanwälte sollten die Flüchtlinge daher auf die entsprechenden Schreiben des Bundesamtes vorbereiten und in den geforderten Stellungnahmen auch auf die Gründe für eine mögliche Festigung des Aufenthaltes eingehen. In allen in Frage kommenden Fällen muss geprüft werden, ob ein Antrag auf Aufenthaltsberechtigung in Frage kommt. | |
![]() | Nach dem sogenannten Memorandum Of Understanding zwischen der UNMIK und dem Bundesinnenministerium sollen bis Ende des Jahres 2003 keine Abschiebungen von Roma und Serben in das Kosovo stattfinden. Die Angehörigen dieser beiden Gruppen haben, einen bislang dreijährigen Aufenthalt vorausgesetzt, Anspruch auf Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, der gegebenenfalls durchgesetzt werden muss. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat weist auf einschlägige positive Entscheidungen des VG Lüneburg hin. | |
![]() | Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten will die Frage des Vorhandenseins einer inländischen Fluchtalternative für russische Staatsangehörige tschetschenischer Volkszugehörigkeit in allen anderen Landesteilen der russischen Föderation, insbesondere in Dagestan und Inguschetien, geklärt wissen. In den entsprechenden Begründungen der Anträge auf Zulassung der Berufung werden aktuelle Lageberichte nicht zur Kenntnis genommen, sondern die unterschiedliche Beurteilung der Fakten durch die Verwaltungsgerichte zugrunde gelegt. Tatarenmeldungen aus dem Umfeld der russischen Regierung werden dagegen zitiert: „Diese eher positive Einschätzung durch einen überwiegenden Teil der Rechtsprechung wird gestützt durch Presseberichte, wonach die russische Regierung mit gemäßigten und „moskautreuen" tschetschenischen Politikern und Geistlichen in Kontakt getreten und bemüht sei, Tschetschenien durch politische Lösungsansätze zu entschärfen. So hat Präsident Putin ein Referendum über eine Verfassung in Tschetschenien vorgeschlagen, was umgehend von der deutschen Regierungsspitze als „guter Ansatz" gewürdigt wurde." Dass Schröder aus diplomatischen Gründen einmal mehr gute Ansätze in Tschetschenien sehen möchte, wird umgehend zum Versuch, Tschetschenen das Verbleiben in Russland nahezulegen. Völlig entgegen der aktuellen Faktenlage werden Verwaltungsgerichte mit dem überholten Hinweis zitiert, dass Tschetschenen in großer Zahl Aufnahme in den angrenzenden Teilrepubliken, so auch in Inguschetien finden könnten. Trotz Asylbewerberzahlen, die in diesem Jahr auf dem niedrigen Niveau von 1987 angekommen sind, konnte sich der Bundesbeauftragte auch nicht enthalten, die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung seines Antrages mit dem Argument der großen Zahl zu untermauern. „Infolge des Tschetschenienkonflikts hatten 1999 um fast 100 % mehr Asylsuchende mit einschlägigem Vorbringen in Deutschland um Schutz nachgesucht als im Vorjahreszeitraum. Für Januar-März 2000 stieg deren Anzahl nochmals um 20 % (...). Nicht nur im Jahr 2000, sondern weiterhin zählt die Russische Föderation zu einem der zehn aufkommensstärksten Herkunftsländer (...), wobei der Großteil der Schutzsuchenden ebenfalls zur tschetschenischen Volksgruppe gehört und sich im wesentlichen auf Gefährdungen wegen bzw. infolge des Tschetschenienkonflikts beruft." Das personell abgespeckte Amt des Bundesbeauftragten findet weiterhin Zeit für seine traditionelle Aufgabe: Anerkennungen um fast jeden Preis abzuwenden. | |
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Bundesinnenminister Schily hat einen Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration berufen. Der entsprechenden Pressemitteilung vom 26. Mai 2003 sind auch dessen Mitglieder zu entnehmen. Ein ausgesprochener Spezialist für Flüchtlingsthemen ist nicht darunter. | |
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Die Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat bereits im April
66 Forderungen zum Flüchtlingsrecht, Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsrecht veröffentlicht. Hintergrund: Mit der Notwendigkeit der neuen Diskussion des Zuwanderungsgesetzes sei ein geeigneter Zeitpunkt gekommen, Ansprüche zu formulieren. Hervorgehoben wird in dem Papier jeweils, wo eine Gesetzesänderung nötig und eine Veränderung auf dem Ordnungswege möglich ist. Damit werden Reformmöglichkeiten auch jenseits der festgefahrenen Zuwanderungsgesetzdiskussion aufgezeigt. | |
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Konsequenzen aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2003 fordern die Flüchtlingsräte mehrerer Bundesländer. Das Bundesverfassungsgericht hatte in dem entsprechenden Beschluss darauf hingewiesen, dass immer dann, wenn ein ausreisepflichtiger Ausländer nicht „ohne Verzögerung (abgeschoben) werden kann oder der Zeitpunkt der Abschiebung ungewiss ... ist" ein gesetzlicher Anspruch auf die Erteilung einer Duldung besteht. Liege diese Voraussetzung vor, sei keine Konstellation vorstellbar, in der der Ausländer nicht einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hätte. Immer noch müssen offenbar Duldungsansprüche gegen die Ausländerbehörden mit einstweiligen Anordnungen bei den Verwaltungsgerichten unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes durchgesetzt werden. | |
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Unter dem Motto „Einspruch! Gegen die Hamburger Flüchtlingspolitik" haben sich 28 Einrichtungen und Institutionen aus dem Migrationsbereich und zahlreiche Einzelpersonen des Hamburger öffentlichen Lebens zu einem Bündnis zusammengeschlossen. Der Einspruch gilt den dramatischen Verschlechterungen der hamburgischen Migrations- und Flüchtlingspolitik. Sie ist geprägt von systematischen Rechtsbrüchen, einem rigiden Umgang mit kranken Flüchtlingen, extremen Abschiebungspraktiken. Im Rahmen eines Hearings am 19. Mai 2003 stellten Fachleute verschiedener Hamburger Organisationen und Institutionen die Einzelthemen einem fachkundig besetzten Podium dar. UNHCR-Vertreter Stefan Berglund machte deutlich, dass auch er die Fülle der vorgetragenen Probleme für mehr als ungewöhnlich halte und ein Gespräch mit Innensenator Schill suchen wolle. Zu den Problemen gehören: Die Verschleppung oder Nichtbearbeitung von Anträgen, die willkürliche Ablehnung von Befugnisanträgen, nötigende Verhaltensweisen von Seiten der Ausländerbehörde, Verweigerung der Akteneinsicht auch für Rechtsanwälte, das Anlegen getrennter Geheimakten, gelegentliche Falschangaben gegenüber Gerichten und Nichtumsetzung von Gerichtsbeschlüssen. Darüber hinaus sind die Praktiken bei der „Altersfeststellung" bei jugendlichen Flüchtlingen skandalös. Bei Abschiebungen finden überraschende Festnahmen in den Nachtstunden vermehrt statt – auch bei Familien mit Kindern und psychisch Kranken. Bei dem Hearing wurde vorgetragen, dass dabei regelmäßig keine Gerichtsbeschlüsse für die Festnahmen und das Aufbrechen der Wohnungen eingeholt werden. Eine umfassende
Dokumentation zum Hearing wurde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. | |
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Das Robert-Koch-Institut hat am 24. März 2003 eine
Anfrage zu gesundheitlichen Risiken HIV-positiver MigrantInnen bei Ausreise in afrikanische Länder beantwortet . Neben differenzierten Informationen zum Thema stellt das Robert-Koch-Institut abschließend fest: „Die Anerkennung einer nach ärztlichem Urteil behandlungsbedürftigen HIV-Infektion als Abschiebungshindernis so lange wie im Herkunftsland des Patienten eine angemessene medizinische Versorgung nicht gewährleistet ist, würde daher de facto der Mehrzahl dieser Menschen erlauben zu überleben, es würde die Ernsthaftigkeit des deutschen Engagements bei der weltweiten Bekämpfung von Aids unterstreichen und müsste keineswegs zu einer die deutschen Sozialsysteme über Gebühr beanspruchenden Belastung durch gezielte Zuwanderung aus stark von Aids betroffenen Regionen führen. Nicht zuletzt würde es denen in die Verfahren involvierten deutschen Staatsbürgern eine Situation ersparen, in der sie das Lebensrecht von hilfsbedürftigen Personen mit zweierlei Mass messen müssen." | |
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Am 22. Mai 2003 – dem Tag vor dem Verfassungstag – wurde der jährliche Grundrechtereport zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland der Öffentlichkeit präsentiert. In 34 Beiträgen zieht der sich als „alternativer Verfassungsschutz" verstehende Report Bilanz. Der von PRO ASYL mit herausgegebene Grundrechtereport enthält auch Beiträge zu Ausreisezentren, zum Zuwanderungsgesetz und zur Einführung des neuen Paragraphen 129 b Strafgesetzbuch, der terroristische Vereinigungen im Ausland betrifft. Der Grundrechtereport 2003 erscheint im Rowohlt-Verlag, Reinbek, (Reihe aktuell), ISBN 3-4l99l-234129-X, 240 S., 9,90 Euro und kann über PRO ASYL bestellt)werden. | |
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Jungen Asylbewerbern und Asylbewerberinnen soll die Aufnahme eines Studiums und einer Berufsausbildung ermöglicht werden. Dafür hat sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache 15/1622 vom 30. April 2003) in Abgeordnetenhaus in Berlin eingesetzt. Junge Asylsuchende und Flüchtlinge brauchten Zukunftsperspektiven, so die Begründung. Dabei sei es unerheblich, ob sie die erworbenen Kenntnisse nach der Rückkehr in ihre Heimat oder im Fall eines dauerhaften Aufenthalts in Deutschland nutzen könnten. | |
![]() | Die Initiative gegen Abschiebehaft in Berlin hat im März 2003 eine Broschüre unter dem Titel „Abschiebehaft abschaffen! Einblick in die Realität der Abschiebehaft in Berlin" veröffentlicht. Im Jahre 2001 wurden über 2.000 Personen in Berlin in Abschiebungshaft genommen. Die 67-seitige Broschüre schildert die Gesetze und Verwaltungsvorgänge, die Geschichte der Abschiebehaft in Berlin und den konkreten Alltag der Abschiebehaft, wie er sich aus Gesprächen mit ehemaligen Häftlingen ergibt. Die Zustände in der Abschiebungshaft Köpenick beschäftigen in ihren extremen Auswirkungen wie Hungerstreiks und Selbstmordversuche seit langem die Öffentlichkeit. | |
![]() | Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres hat dem Berliner Flüchtlingsrat mit Schreiben
vom 15. April 2003 mitgeteilt, dass für die besonders schutzbedürftigen Personengruppen, für die grundsätzlich keine Haftanträge gestellt werden, die Höchstdauer der Abschiebungshaft auf drei Monate begrenzt wurde. Die entsprechende Weisung betrifft Schwangere sowie nachweislich Minderjährige nach Vollendung des 16. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. | |
![]() | Auch vier Jahre nach dem gewaltsamen Tod des Sudanesen Aamir Ageeb während seines Abschiebeflugs von Frankfurt am Main nach Khartoum am 28. Mai 1999, ist der Fall noch immer nicht gerichtlich geklärt. Drei Bundesgrenzschutzbeamte, die damals für die Umstände der Abschiebung verantwortlich waren, sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, doch nicht einmal der Verhandlungsbeginn ist bis heute terminiert. Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 2. Juni 2003 spricht die Organisation Ärzte in sozialer Verantwortung in diesem Zusammenhang von Prozessverschleppung. Am „Fall" Ageeb werde wieder einmal deutlich, dass sich die Justiz in Fällen gravierender Menschenrechtsverletzungen schwer tue. Obwohl seit Anklageerhebung bereits 15 Monate vergangen sind, wisse der zuständige Amtsrichter immer noch nicht, welche der Zeugen, die damals in der Lufthansamaschine gesessen haben, zum Prozess geladen werden sollten. Von einem Prozessbeginn werde jedoch noch in diesem Jahr ausgegangen. | |
![]() | Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag hat einen Entschließungsantrag
(Drucksache 15 / 0107) gestellt, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, eine Bundesratsinitiative zur Erteilung eines Bleiberechts für langjährig geduldete Flüchtlinge auf den Weg zu bringen. Der Entschließungsantrag greift die Forderungen der PRO ASYL-Bleiberechtskampagne auf. Der Antrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. | |
![]() | Die Polizei der Stadt München schikaniert Asylbewerber mit unsinnigen Strafanzeigen, um Pluspunkte für die Beförderung zu sammeln. Diesen Vorwurf erhebt die Initiative Bayerischer Strafverteidiger. Betroffen sind Menschen mit Duldungsbescheinigung mit Lichtbild, die nicht als Passersatz gilt und deren Herkunftsstaaten oftmals keine Nationalpässe ausstellen. Regelmäßig, so der Münchener Rechtsanwalt und PRO ASYL-Vorstandsmitglied Hubert Heinhold, gibt die Polizei die Akte an die Staatsanwaltschaft ab. Formblattmäßig wird dann ein Strafbefehl beantragt, den Richter in der Regel genauso routinemäßig unterschreiben. Eine Rückfrage bei der Ausländerbehörde, ob sich der Ausländer um einen Pass bemüht hat, unterbleibt zumeist. Uninformierte oder überforderte Betroffene akzeptieren zumeist den Strafbefehl, womit die Kriminalstatistik einen Fall mehr hat. Für die Betroffenen bedeutet dies in der Regel eine Geldstrafe von ca. 150 Euro. Eine weitere Folge ist, dass ihnen später aufgrund des Deliktes keine Aufenthaltsgenehmigung mehr erteilt wird. Die Vorwürfe werden angeblich überprüft, so die rechtsstaatliche Formel. | |
![]() | Die Stadt Celle hat entschieden, Flüchtlinge künftig in einer einsam gelegenen, videoüberwachten Unterkunft in Scheuen, weitab sonstiger Bebauung unterzubringen. Dies kritisiert der Niedersächsische Flüchtlingsrat in einer
Presseerklärung vom 14. Mai 2003 mit dem Hinweis, nach dem berüchtigten „Celler Mauerbau" mache die Stadt wieder Schlagzeilen mit abschreckenden Maßnahmen, die eine Isolation und Ausgrenzung von Flüchtlingen bewirken. | |
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Am 23. Mai 2003 hat die Polizei im Kreis Viersen das Kloster der Dominikanerinnen von Schwalmtal-Waldniel gestürmt, um drei dort lebende Kurden aus der Türkei in Abschiebungshaft nehmen zu können. Der Bruch des Kirchenasyls wurde ebenso wie der Widerspruch der Ordensleute
dokumentiert. | |
![]() | Am diesjährigen Ökumenischen Kirchentag in Berlin konnten nach langwieriger Abstimmung zwischen den Ländern auch Asylbewerber teilnehmen, so ein Schreiben des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz vom 17. April 2003 an die Präsidentin und den Präsidenten des Kirchentages. Unter den Innenministern bestehe Einverständnis, dass man sich dem Anliegen selbstverständlich nicht verschließen werde, „sofern ein kirchliches Engagement der Betroffenen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird." Diese kleinkarierte Formulierung ließ vermuten, dass im Vorfeld des Kirchentages bei der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen zum Verlassen des Aufenthaltgestattungsbereiches intensivste Glaubensüberprüfungen stattgefunden hätten. Bislang sind PRO ASYL entsprechende Berichte oder Probleme der Betroffenen nicht bekannt geworden. Dass Kirchentage keineswegs nur innerkirchliche Veranstaltungen bereits religiös engagierter Menschen sind, ist dem ausländerrechtlichen Tunnelblick der Innenminister, darunter auch Christen im Amte, offenbar entgangen. | |
![]() | Wo hat nicht Bundesinnenminister Otto Schily überall seine Finger drin. Aber sind es wirklich seine Finger und ist es wirklich er? Diese Frage stellt sich nach einem Bericht der taz vom 19. Mai 2003. Die berichtet, dass Schily die Grenzen biometrischer Verfahren am eigenen Leibe erfuhr. Bei drei Versuchen in der privatisierten Bundesdruckerei mit dem Zweck, sich die neusten biometrischen Verfahren vorführen zu lassen, ist der Versuch, Schily an seinem Fingerabdruck zu identifizieren, jedes Mal gescheitert. Daraus ergeben sich riesige Folgeprobleme. Die Planungen für die Aufnahme eines biometrischen Datums in Ausweispapiere geraten in die Krise. Falls Schily nicht Schily ist – wer ist dann Bundesinnenminister? Ist Schily ein Außerirdischer ohne Fingerabdruck? Dann entsteht ein bislang unbekanntes ausländerrechtliches Problem: Wohin soll abgeschoben werden? Die Antwort der Bundesdruckerei, nach dem 70. Lebensjahr sei die charakteristische Struktur der Fingerkuppen schwächer ausgeprägt und deshalb versagten die hochempfindlichen Scanner, ist ein wenig dünn, denn Schily wird erst im Juli 71 Jahre alt, falls eine Altersfeststellung nichts anderes ergibt. Eine Röntgenaufnahme seines Handwurzelknochens wird ihm hierbei weder der Koalitionspartner zumuten wollen, noch wäre die Methode aussichtsreich, da Schilys Handwurzelknochen schon seit mehreren Jahrzehnten geschlossen sind. Die bei deutschen Behörden im Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen vielfach praktizierte Methode, statt einer regulären Altersfeststellung Altersschätzungen durch die Gegenüberstellung mit hierfür angeblich erfahrenem Personal vorzunehmen, würde im Fall des angeblichen „Otto Schily" ebenfalls Probleme aufwerfen, da der Großteil des hierfür in Frage kommenden Personals seiner Dienstaufsicht unterliegt, was für die Genauigkeit der Schätzungen nichts Gutes ahnen lässt. Wenn die Erklärung nicht greift, dass Otto Schily alias N.N. sich die Fingerkuppen beim vielen Aktenlesen abgewetzt hat und auch ein Blick in den Irisscanner Zweifel an der Identität hinterlässt, dann wird es ganz eng. Denn eines steht fest und ist von erheblicher ausländerrechtlicher Relevanz: Flugreisefähig ist der Mann allemal. Hoffen wir also, dass der einfache Indizienbeweis genügt. Schily verhält sich immer wie Schily. So sieht dies auch der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Hermann Gröhe MdB, der anlässlich einer Sitzung des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am 7. Mai 2003 zu dem Schluss kam: „Schily bleibt sich treu. Erneut brüskiert er den Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Als sich dieser Ausschuss am gestrigen Tag mit der Sitzung der Innenministerkonferenz befassen wollte, die am 14./15. Mai 2003 in Erfurt stattfinden wird und bei der es auch um Fragen des Flüchtlingsschutzes und der Rückführung von Flüchtlingen gehen wird, verweigerte sich das Innenministerium. (...) Kein Bild, kein Ton – Schily macht das schon." Kein Bild, kein Ton? Man könnte fast schon wieder misstrauisch werden.
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Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. |
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