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Flüchtlingsfonds gefördert

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Infoservice Nr. 74 - Januar 2003

Am 15. Januar 2003 hat die Bundesregierung beschlossen, das am 18. Dezember 2002 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte Zuwanderungsgesetz noch vor Ostern erneut in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Das Zuwanderungsgesetz wurde vom Kabinett inhaltlich unverändert beschlossen (z.T. gibt es redaktionelle Änderungen: die Absätze von § 25 AufenthG sind neu numeriert.) Die Begründung des Gesetzesentwurfes wurde ebenfalls beschlossen.
PRO ASYL hatte nach dem Karlsruher Urteil vor diesem Weg gewarnt: Ein ohnehin schon restriktives Gesetz droht nun im Vermittlungsausschuss noch weiter verschärft zu werden. Zwar gibt es wichtige Verbesserungen im Zuwanderungsgesetz: Positiv würde sich die Härtefallregelung auswirken, die individuelle Härten des Ausländerrechts abmildern könnte. Mit der Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung würde Deutschland insoweit endlich seine Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkennen. An anderer Stelle setzt das Zuwanderungsgesetz sich in neue Widersprüche zur GFK: Subjektive Nachfluchtgründe (=exilpolitische Aktivitäten) werden nicht mehr im Folgeverfahren anerkannt. Damit können Flüchtlinge ihre drohenden Verfolgung faktisch gar nicht mehr mit ihrem politische Engagement im Exil begründen. Dies ist absurd: denn für viele Oppositionelle bietet das Ausland ja gerade erst den Schutz, ihre Überzeugungen ohne Gefahr zu äußern.
Auch im Asylverfahren sind Verschärfungen enthalten: Verstöße gegen Mitwirkungspflichten sollen künftig dazu führen, dass der Asylsuchende seine Asylgründe nicht mehr geltend machen kann. Er kann nur noch ein Asyl-Folgeverfahren durchführen.
Insbesondere für die bislang Geduldeten sieht das Zuwanderungsgesetz viele Verschlechterungen vor: die die Duldung ersetzende „Bescheinigung“ bedeutet für die Betroffenen ein absolutes Arbeitsverbot. Viele müssen sogar mit der Unterbringung in Ausreisezentren rechnen. Damit würde die Politik der Desintegration gegenüber Geduldeten in verschärfter Form gegenüber den Bescheinigten fortgesetzt.
Aller Voraussicht nach wird das Zuwanderungsgesetz in den Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag kommen. Dort werden dann die Änderungswünsche der Länder verhandelt werden. Es muss damit gerechnet werden, dass vor allem die Streichlisten der CDU/CSU geführten Länder verhandelt werden. Zu befürchten ist, dass unter anderem die Härtefallregelung, die Anerkennung der nichtstaatlichen und geschlechtsspezifischen Verfolgung, die Einwanderung nach dem Punktesystem Opfer des Verhandlungspoker werden könnten.

Weiterhin hat das Kabinett zwei Rechtsverordnungen beschlossen, die ebenso wie das gesamte Zuwanderungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bedürfen: Durchführungsverordnung zum Aufenthaltsgesetz (mit Begründung) und die Integrationskursverordnung. Der Entwurf für die nicht zustimmungsbedürftige Beschäftigungsverordnung ist erst einmal auf Eis gelegt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht über das Zuwanderungsgesetz hat zur Folge, dass die Teile des Gesetzes, die bereits am 1. Juli 2002 in Kraft getreten waren, wieder außer Kraft treten. Zu den Auswirkungen  nimmt das Bundesamt in der neusten Ausgabe des Einzelentscheiderbriefes Stellung. Insbesondere wird der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten, der abgeschafft war, wieder in Funktion treten. Es ist also wieder damit zu rechnen, dass, vor allem positive Asylbescheide vom Bundesbeauftragten vor Gericht angefochten werden. Allerdings hat der Bundesbeauftragte hinsichtlich der Bescheide, die nach dem 30. Juni 2002 bis zur Entscheidung des BVerfG ergingen, zwecks Rechtssicherheit einen generellen Verzicht auf die Einlegung von Rechtsbehelfen erklärt.
Ausserdem gewinnen die Einzelentscheider im Asylverfahren wieder ihre Weisungsunabhängigkeit zurück. Weiterhin verliert das Bundesamt die neu hinzugewonnen Zusständigkeiten für die Sprach- und Integrationskurse. Das Bundesamt weist aber darauf hin, dass dem Bundesamt im Bereich der Integrationsförderung durch Aufgabenverlagerung vom Bundesverwaltungsamt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit folgende Aufgaben ab dem 1. Januar 2003 übertragen werden: Förderung der sozialen Integration der Spätaussiedler und Ausländer durch gemeinwesenorientierte Projekte; Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme jüdischer Immigranten aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion; Förderung der Integration von Ausländern durch soziale Maßnahmen.

Mehmet Kilic, Vorsitzender des Bundsausländerbeirates, hat einen Aufsatz zum Thema „Schutz vor nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung im neuen ‘Zuwanderungsgesetz“ geschrieben. Der Aufsatz gibt einen guten Überblick über die geltende Rechtslage und die Veränderungen, die das Zuwanderungsgesetz zum Thema nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung bringen würde. Da das Zuwanderungsgesetz erneut in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird, bleiben diese Fragen nach wie vor aktuell.

In einer Presseerklärung vom 9. Januar 2003 hat PRO ASYL Bundesinnenminister Schily kritisiert, die einen Tag zuvor präsentierten niedrigen Anerkennungsquoten und niedrigen Flüchtlingszahlen als Erfolg seiner Politik zu präsentieren. Angesichts der gravierenden Menschenrechtsverletzungen, vor denen Flüchtlinge fliehen, sei dies beschämend, so PRO ASYL. Deutschland schottet sich immer effektiver vom weltweiten Flüchtlingselend ab. Diejenigen, die Deutschland erreichen, müssen feststellen, dass ihre Fluchtgründe immer weniger zählen. Bei irakischen Flüchtlingen fiel die Anerkennungsquote des Bundesamtes beispielsweise von 65 % im Jahr 2001 kontinuierlich bis auf nur noch knapp 13 % Ende 2002 (anerkannt als Asylberechtigte gem. Art. 16a GG oder Konventionsflüchtlinge nach § 51 AuslG). Die durchschnittliche Anerkennungsquote irakischer Flüchtlinge für das gesamte Jahr 2002 liegt bei knapp 26 %. Die sinkenden Anerkennungsquoten machen die Schutzlücken des deutschen Asylrechts deutlich.

Am 15. Februar 2003 findet in Berlin eine bundesweite Großdemonstration gegen den Irak-Krieg im Rahmen eines Europaweiten Aktionstag statt. Die beiden Auftaktkundgebungen finden um 12 Uhr am Bahnhof Zoo und am Alexanderplatz statt.  In dem Aufruf zur Demonstration heisst es: „Ein neuer Golfkrieg bringt der irakischen Bevölkerung, die unter dem Embargo bittere Not und Hunger leidet und durch das diktatorische Regime Saddam Husseins unterdrückt wird, noch mehr Elend, weitere tausende Tote und die Zerstörung von Städten und Infrastruktur. Wir erklären uns solidarisch mit dem Menschen im Irak in ihrem Widerstand gegen Krieg und Diktatur.“ In Rom, London, Paris, Brüssel, Amsterdam, Wien, Bern und anderen Hauptstädten werden am 15. Februar Millionen Menschen auf die Straße gehen.

Die „Koalition für Leben und Frieden", der auch das PRO ASYL-Vorstandsmitglied Heiko Kauffmann angehört, wandte sich am 13.1.2003 mit einem offenen Brief an Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD). Darin fordert die Koalition den Kanzler auf, mit anderen europäischen Regierungen aktiv gegen einen Irak-Krieg einzutreten. Im UN-Sicherheitsrat solle Deutschland gegen einen Beschluss stimmen, "der auf einen Regimewechsel in Irak mit Waffengewalt zielt". In dem Brief heißt es außerdem: “Die Resolution 1441 des UN-Sicherheitsrates vom 8. November 2002 ist ein Ergebnis von Völkerrecht und politisch begründeten Positionen der Kriegsgegner. Diese Resolution entstand gegen den erklärten Willen der US-Regierung. Völlig unabhängig davon, ob diese Resolution einen erneuten Beschluss des UN-Sicherheitsrates nach dem Bericht der UN-Waffeninspekteure am 27. Januar 2003 formal zwingend vorschreibt oder nicht, wäre es unserer Meinung nach konsequent und auch angebracht, dass Ihre Regierung im UN-Sicherheitsrat politisch für einen erneuten Sicherheitsratbeschluss eintritt und in Übereinstimmung mit Ihrem Nein zum Krieg, alle noch verfügbaren Chancen zur Verhinderung des Irak-Krieges nutzt.“

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein „Der Schlepper“ stellt Andrea Kothen von PRO ASYL in einem Beitrag die Kampagne „Hier geblieben - Recht auf Bleiberecht“ vor. Mit dieser Kampagne, die neben Pro Asyl, Flüchtlingsräte auch Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und Menschenrechtsorganisationen tragen, soll ein Bleiberecht für langjährig hier lebende Menschen mit Duldung erreicht werden. Rund 230.000 Menschen leben in Deutschland nur mit einer Duldung. Sie werden bewusst in einem Zustand der Desintegration gehalten. PRO ASYL fordert die verantwortlichen Politiker auf, mit den neuen Verhandlungen um das Zuwanderungsgesetz sich auf eine großzügige Bleiberechtsregelung für Geduldete zu einigen.

Bei der Wahl zum Unwort des Jahres 2002 landete unter anderem auf Vorschlag einer Mitarbeiterin von PRO ASYL der Begriff „Ausreisezentrum“ auf Platz zwei (gleich hinter der „Ich-AG“). „Dieses Wort soll offenbar Vorstellungen von freiwilliger Auswanderung oder gar Urlaubsreisen wecken. Es verdeckt damit auf zynische Weise einen Sachverhalt, der den Behörden wohl immer noch peinlich ist. Sonst hätte man eine ehrlichere Benennung gewählt.“ lautete die Begründung der Jury. Ausreisezentren sind Sammellager, in denen Ausreisepflichtige zwangsuntergebracht werden, um ihre angeblich freiwillige Ausreise zu bewirken. In der Praxis heißt dies, dass die Betroffenen so lange sozialer Druck ausgeübt wird, bis sie es nicht mehr aushalten. Die Folge ist dann aber meist nicht die Ausreise, sondern die Betroffenen tauchen in die Illegalität ab. PRO ASYL lehnt diese neue Form der sozialen Ausgrenzung und Entrechtung ab. Res publica, die Kampagne gegen Abschiebehaft und der Bayrische Flüchtlingsrat stellten in einer gemeinsamen Presseerklärung vom 21.1.2003 fest: „Die Wahl des Begriffs Ausreisezentrum zu einem der Unworte des Jahres 2002 macht das Scheitern der Strategie der verantwortlichen Innenminister deutlich, der Öffentlichkeit vorzugaukeln, diese menschenunwürdigen und menschenrechtswidrigen Abschiebelager hätten etwas mit dem Reisezentren der Bahn zu tun“.

UNHCR hat eine Anmerkung zum Kosovo-Beschluss der Innenminister und –Senatoren vom 6. Dezember 2002 erarbeitet. UNHCR geht davon aus, das vor dem Abschluss der Gespräche zwischen dem Bundesministerium des Innern und der UNMIK und ohne eine entsprechende Vereinbarung keine Abschiebungen von Minderheiten in das Kosovo durchgeführt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17.12.2002 entschieden, dass Flüchtlingen nicht deshalb die Aufenthaltsbefugnis verwehrt werden darf, weil die Ausländerbehörde Zweifel an ihrer Identität hat. Die Kläger hatten erfolgreich geltend gemacht, bei einer Rückkehr in ihre Herkunftsstaaten (Irak bzw. Sudan) politisch verfolgt zu werden. Die Ausländerbehörde erteilte ihnen dennoch keine Aufenthaltsbefugnisse, da Zweifel hinsichtlich ihrer Identität und Staatsangehörigkeit bestünden und die Kläger an der Klärung dieser Fragen nicht hinreichend mitgewirkt hätten. Der Gesetzgeber habe beabsichtigt, anerkannte Flüchtlinge nicht über einen längeren Zeitraum auf eine bloße Duldung zu verweisen. (Aktenzeichen: BVerwG 1 C 3.02, 1 C 12.02, 1 C 25.02) PRO ASYL begrüßt diese Entscheidung, die mehr Rechtssicherheit für anerkannte Flüchtlinge schafft.

Das Bundesland Berlin hat am 18.12.2002 einen Antrag zur Änderung des Ausländergesetzes (§ 56b) in den Bundesrat eingebracht. Die Bundesländer wollen eine Rechtsgrundlage zur „Verteilung“ von unerlaubt eingereisten Ausländern, die keinen Asylantrag gestellt haben, erreichen. Bisher existiert eine solche Regelung nicht. Die Betroffenen sollen keinen Anspruch darauf haben, in einem bestimmten Bundesland oder an einem bestimmten Ort wohnen zu dürfen. Bei diesem Vorschlag stehen vor allem die finanzpolitischen Erwägungen der Länder im Mittelpunkt. Die Bedürfnisse der Betroffenen finden kaum einen Niederschlag in dem Vorschlag. Dies spiegelt sich auch in der technokratischen Formulierungen wieder, die die Betroffenen als „verteilte Ausländern“ bezeichnet – die Degradierung zu Objekten bürokratischer Verwaltungsabläufe könnte nicht treffender zum Ausdruck gebracht werden.

Der Kritik am umstrittenen Ausreisezentrum in Fürth haben sich nun auch SPD- Politiker angeschlossen.  „Das ist eine bloße politische Show-Veranstaltung, die keine objektive Verbesserung bringt“, sagt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Klaus Hahnzog, der gleichzeitig Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) ist in der Nürnberger Zeitung vom 21. Januar 2003. Einen Erfolg sieht Hahnzog in dem Modellprojekt nicht. Offiziell seien erst vier Personen in ihre Heimat zurückgekehrt, bzw. werden demnächst zurückkehren. „Aus meiner Sicht gibt es keine Rechtfertigung, Menschen so zusammenzuschließen“, meint der Vorsitzende des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden des Landtags, Franz Schindler (SPD).

Am 16. Januar 2003 erhängte sich der yezidische Flüchtling David Mamedov in seiner Wohnung aus Angst vor der drohenden Abschiebung. Zuvor hatte ihm die Ausländerbehörde des Landkreises Gütersloh mitgeteilt, dass er in Kürze abgeschoben werde, und ihm die Duldung entzogen. In einer Presseerklärung vom 19.1.2003 brachte das Yezidisches Forum seine Erschütterung zum Ausdruck. David Mamedov floh 1996 nach schweren Misshandlungen mit seiner Familie aus Georgien. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge befand seine Schilderung der Verfolgungen und Misshandlungen für glaubhaft. Er wurde mit Bescheid vom 10. Februar 1997 als Asylberechtigter anerkannt. Dagegen erhob der Bundesbeauftragte für Asylverfahren erfolgreich Klage: Die Anerkennung wurde vom Verwaltungsgericht Minden aufgehoben. Weil der Bundesbeauftragte die Klagefrist im Fall der ebenfalls anerkannten Ehefrau und der Kinder versäumt hatte, wurde die Anerkennung für die Angehörigen rechtskräftig. Daraufhin betrieb der Bundesbeauftragte ein Aufhebungsverfahren, wieder beim Verwaltungsgericht Minden, und wieder mit Erfolg: Im August 2002 wurde die Anerkennung revidiert. David Mamedov sah keinen Ausweg mehr.

PRO ASYL hat in einem dringenden Appell die Bundesregierung, den Bundespräsidenten Johannes Rau und die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses Christa Nickels aufgefordert, alle politischen und diplomatischen Initiativen zu ergreifen, um die drohende Todesstrafe von Professor Davinder Pal Singh Bhullar abzuwenden. In einer Presseerklärung vom 20.1.2003 informierte PRO ASYL die Öffentlichkeit darüber, dass dem indischen Staatsbürger nach seiner Zurückweisung aus Deutschland die Hinrichtung in Indien drohe. Nach Kenntnis von PRO ASYL ist dies der erste Fall, in dem einem Flüchtling, der wegen einer fehlerhaften Asylentscheidung von Deutschland zurückgewiesen wurde, die Todesstrafe droht. Auf dramatische Weise zeigt der Fall des Herrn Singh Bhullar die strukturellen Mängel des bundesdeutschen Flughafenverfahrens. Entscheidungen über Leben und Tod können nicht in Schnellverfahren unter haftähnlichen Bedingungen gefällt werden.

Bereits im November 2002 wurde die Stellungnahme des Flüchtlingsrates Thüringen zum Flüchtlingsbericht 2001 erstellt. Die Stellungnahme geht ausführlich auf die prekäre Wohnsituation von Flüchtlingen in Thüringen ein. Bezüglich der sozialen Betreuung und Verfahrensberatung beklagt der Flüchtlingsrat, dass die eingestellten Mittel zu niedrig bemessen seien. Flüchtlinge seien die Leittragenden der negativen Folgen fehlender Beratung. Im weiteren setzt sich die Stellungnahme kritisch mit der Situation von minderjährigen Flüchtlingen, der sozialen und medizinischen Situation von Flüchtlingen sowie u.a. den negativen Folgewirkungen der Residenzpflicht auseinander.

EUROPA

Frankreich

Innerhalb von noch nicht einmal drei Wochen sind in Frankreich zwei Personen bei einer Flugabschiebung umgekommen.

Der Argentinier Ricardo Barrientos ist am 30. Dezember 2002 während der Abschiebung vom Flughafen Roissy aus in einem Flugzeug der Air France gestorben. Am Tag seiner Entlassung aus dem Gefängnis sollte er gegen seinen erklärten Willen in sein Herkunftsland abgeschoben werden. Ricardo Barrientos wurde von einer Polizeieskorte ins Flugzeug geführt, auf seinem Sitz wurde sein Körper gekrümmt bis der Kopf auf den Knien lag und er wurde mit Handschellen im Rücken oder am Sitz fixiert. Ricardo Barrientos soll an Herzversagen kurz vor dem Flugzeugstart gestorben sein.

Am 16. Januar 2003 starb der junge Somalier, Mariame Getu Hagos, 24 Jahre alt, als er per Flugzeug der Air France nach Johannesburg abgeschoben werden sollte. Er war am 11. Januar aus Johannesburg gekommen, allein und ohne Papiere. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Am Abschiebungstag wurde er nachmittags und abends wegen Unwohlseins in der Flughafenunterkunft untersucht. Die Flughafenpolizei schloss auf Simulation angesichts der drohenden Abschiebung. Um 23 Uhr wurde er von drei – statt normalerweise zwei - Polizisten ins Flugzeug gebracht. Er soll sehr unruhig gewesen sein. Er wurde auf dieselbe Art wie Ricardo Barrientos verbogen und gefesselt. In dieser Situation wurde ihm zum dritten Mal unwohl. Er zeigte keine Regungen mehr. Wiederbelebungsversuche hatten keinen Erfolg, Mariame Getu Hagos wurde ins Krankenhaus transportiert, lag kurze Zeit im Koma und starb zwei Stunden später. Aufgrund des Autopsieberichtes von zwei gerichtsmedizinischen Experten hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt eingeleitet. Die drei Polizisten, die Mariame Getu Hagos eskortiert haben, werden vorläufig vom Dienst suspendiert.

Nach dem Tod von Ricardo Barrientos hatte sich Anafé (Organisation zur Hilfe für Ausländer an den Grenzen) an den Premierminister gewandt und auf eine Empfehlung der parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Abschiebungen von Ausländern hingewiesen, die am 22. Januar 2002 angenommen wurde. Anafé betont in einer Erklärung vom 21. Januar 2003, dass die Organisation seit Jahren beunruhigt ist über die Brutalität der Polizei vor allem bei Zwangsabschiebungen. Anafé hat sich einer Klage angeschlossen, die von mehreren Organisationen nach dem Tod des Argentiniers eingereicht wurde.

Frankreich

In einer Mitteilung des französischen Innenministeriums vom 13. Dezember 2002 wird die Öffentlichkeit über die Inhalte und Ergebnisse des Treffens zwischen Sarkozy (Innenminister Frankreichs) und Schily (12.12.) informiert.

Das Treffen diente der Vorbereitung des nächsten deutsch-französischen Gipfels, der am 22. Januar 2003 stattfand. Die wesentlichen Inhalte/Ergebnisse dieses Vorbereitungstreffens waren:

Die französische und deutsche Regierung sind dabei, eine neue Vereinbarung über die Rücknahme von Ausländern in irregulärer Situation zu verhandeln. Beide Minister haben auch entschieden, gemeinsam von sogenannten „Illegalen“ zu organisieren.

Sie haben eine enge Zusammenarbeit bei der Nutzung von biometrischen Merkmalen in Pässen, Personalausweisen, Visa, Aufenthaltstiteln beschlossen wie auch bei der Festlegung internationaler Standards für die Einführung solcher Daten und Verfahren.

Beide Minister haben sich geeinigt über die Einrichtung gemeinsamer Patrouillen an der gesamten Grenze und die Schaffung gemeinsamer Observations- und Untersuchungsmannschaften.

Frankreich

Die französische Koordination für das Asylrecht (CFDA) ist beunruhigt wegen des Gesetzentwurfs des Innenministeriums zum Asylrecht. Das Ofpra, seit 50 Jahren für die Asylverfahren zuständig, ist dem Außenministerium unterstellt. Der französische Innenminister versucht nun, dort einen Fuß reinzusetzen. Das Innenministerium schlägt eine gemeinsame Zuständigkeit von Innen- und Außenministerium vor. Es will auch den Direktor der Ofpra ernennen oder zumindest seinen Stellvertreter. Patrick Delouvin von der CFDA: „Wir würden erleben, wie der Verantwortliche für die Ausweisungen in das Ofpra einzieht und wie gleichzeitig der UNHCR, der den Schutz der Flüchtlinge gewährleistet, auszieht. Der Schutz der Flüchtlinge hat aber mehr mit Menschenrechten und internationalen Texten als mit der Kontrolle von Migrationsströmen zu tun.“ Um die Vorherrschaft des Innenministeriums abzusichern, schlägt die Mannschaft von Sarkozy tatsächlich vor, den UNHCR aus einigen Instanzen des Asylverfahrens auszuschließen (bisherige Besonderheit in Frankreich). Besonders aus der Rechtsmittelkommission der Flüchtlinge, der Berufungsinstanz.

Die CFDA kritisiert auch die beabsichtigte exzessive Beschleunigung der Verfahren. Der Gesetzentwurf sieht zum Beispiel für Ausländer in Abschiebungshaft sehr kurze Fristen für die Antragsprüfung vor. Das Ofpra hätte nur 72 Stunden für eine Überprüfung. „Es wird keine Anhörung mehr beim Ofpra geben“, äußert sich Patrick Delouvin beunruhigt. Die Asylbewerber würden also ihre Verfolgungsgeschichte persönlich nicht mehr vortragen können. Entscheidungsbasis für das Ofpra würden allein eilig zusammengestoppelte Anträge sein. Wenn die Behörden den Verdacht haben, dass ein Asylantrag unbegründet ist oder zur Abwendung einer Ausweisung dient, soll ein Dringlichkeitsverfahren durchgeführt werden. Das Ofpra soll dann innerhalb von 14 Tagen, ohne Anhörung und ohne Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen, entscheiden.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der vorgesehenen Reform ist die Frage nach dem Urheber der Verfolgung. „Da gibt es einen Fortschritt, aber auch einen Rückschritt“, so die CFDA. Bis dahin erkannte Frankreich nur Staaten als Verfolger an. Das Territorialasyl wurde zur Behebung dieses Mangels in Bezug auf algerische Asylbewerber eingeführt. Nun sollen auch Verfolgungen berücksichtigt werden „von nichtstaatlichen Urhebern, wenn die staatlichen Behörden es ablehnen oder nicht in der Lage sind, Schutz zu gewähren.“ Dieser Fortschritt würde aber, so die CFDA, von Teilen des Gesetzentwurfes konterkariert, die von europäischen Gesetzestexten inspiriert sind. So soll einer Person das Asylrecht verwehrt werden, die „Zugang zu Schutz im ganzen oder in einem Teil des Herkunftslandes hat“. Patrick Delouvin kommentiert: „ Man könnte von einem Sri Lanker, der im Norden des Landes bedroht ist, verlangen, nach Colombo zu fliehen, von einem Bosnier, sich unter den Schutz der UNO z.B. in Srebnica zu begeben, oder auch von Kurden, im Nordirak zu bleiben. Man könnte sich eine ganze Menge ähnlicher Situationen vorstellen. Diese inländische Fluchtalternative ist sicher kein Fortschritt.“ (Zusammenfassende Übersetzung aus Libération und Teile aus Le Monde vom 14. Januar 2003)

Frankreich

Die außerparlamentarische Linke in Frankreich mobilisiert gegen den Gesetzentwurf des Innenministers Sarkozy zur „inneren Sicherheit“. Die französische Liga für Menschenrechte dazu: „Das ist ein Krieg gegen die Armen und die Etablierung einer gesellschaftlichen Ordnung mit einer mehr und mehr autoritären Staatsmacht.“ Vorgesehene Maßnahmen sind u.a. - die Einführung neuer Straftatsbestände, wie z.B. Bettelei, das Anmachen von Freiern, die Niederlassung auf fremden Grundstücken ohne Erlaubnis (gegen Roma), verbale Ausrutscher gegen Polizisten, Gefängniswärter oder Zöllner ;- die Verstärkung polizeilicher Überwachung durch elektronische Erfassung von Hausbesetzern (Hausbesetzungen sind in Frankreich, vor allem in Paris, bei den Armen an der Tagesordnung), Prostituierten, Bettlern, sans-papiers etc. in polizeilicher Datenbank, Durchsuchung von Autos, genetischer Fingerabdruck etc.

In einem Aufruf zur Demonstration am 15. Dezember 2002 sagte die Menschenrechtsorganisation Gisti: „Ausländer, die keine Aufenthaltserlaubnis haben, werden sich noch mehr als zuvor verstecken müssen. Man nimmt ihnen den Zugang zu legaler Arbeit, Wohnung, Sozialversicherung und ständig droht ihnen die Abschiebung in ein instabiles oder Kriegsland.“ Der Gesetzentwurf, der eines der Hauptprojekte der Regierung Raffarin ist, wurde im Senat schon abgestimmt und wird ab 14. Januar in der Nationalversammlung überprüft. Die Regierung hat für Senat und Parlament nur je eine einzige(!) Lesung des Gesetzentwurfes durchgesetzt.

Frankreich

Die Regierung Jospin (Sozialistische Partei) hatte die sans-papiers bereits von einer umfassenden Gesundheitsversorgung ausgeschlossen (medizinische Versorgung nur in Krankenhäusern, Brillen und Prothesen werden nicht bezahlt). Durch einen Runderlass der Regierung Sarkozy wird es für sie noch schwieriger, an medizinische Versorgung zu kommen. Die Zugangsbedingungen werden erschwert und die Kranken müssen eine Selbstbeteiligung zahlen.

In einem weiteren Runderlass will Sarkozy die Möglichkeit, Krankheit als Abschiebungshindernis geltend zu machen, massiv einschränken. Immer größer sei die Zahl der Migranten, die bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels falsche medizinische Bescheinigungen vorlegen. Er fordert deshalb die Präfekten auf, im Fall des Verdachts auf Betrug die Ärztekammer, den medizinischen Experten bei den Gerichten oder beim Büro für internationale Migration anzurufen. Die Organisation Médecins sans frontières widerspricht dem Minister, der behauptet hatte, es habe bisher gereicht, wenn die Migranten das Attest eines behandelnden Arztes einreichen. Vielmehr muss dieses von einem Krankenhausarzt, oder einem Arzt, der von der Präfektur zugelassen ist, ausgestellt werden. Es wird dann von einem Arzt des Gesundheitsamtes überprüft. Nur dieser darf feststellen, dass eine medizinische Behandlung nötig ist, die im Herkunftsland nicht möglich ist. Die Maßnahmen des Ministers drücken also Misstrauen gegenüber den beamteten Ärzten aus. Diese wurden übrigens ins Gesundheitsministerium vorgeladen und dort kritisiert, sie seien zu lasch. (Auszüge aus einem Flugblatt von Act up und aus Le Monde vom 24.12.2002).

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