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wird
vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
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Infoservice Nr. 74 - Januar 2003 |
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![]() | Am 15. Januar
2003 hat die Bundesregierung beschlossen, das am 18. Dezember 2002 vom
Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte Zuwanderungsgesetz noch vor
Ostern erneut in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Das Zuwanderungsgesetz wurde vom Kabinett inhaltlich
unverändert beschlossen (z.T. gibt es redaktionelle Änderungen: die Absätze von
§ 25 AufenthG sind neu numeriert.) Die Begründung des
Gesetzesentwurfes wurde ebenfalls beschlossen. | |
![]() | Weiterhin hat
das Kabinett zwei Rechtsverordnungen beschlossen, die ebenso wie das gesamte
Zuwanderungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bedürfen: Durchführungsverordnung zum Aufenthaltsgesetz (mit Begründung) und die Integrationskursverordnung.
Der Entwurf für die nicht zustimmungsbedürftige Beschäftigungsverordnung ist
erst einmal auf Eis gelegt.
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![]() | Das Urteil des
Bundesverfassungsgericht über das Zuwanderungsgesetz hat zur Folge, dass die
Teile des Gesetzes, die bereits am 1. Juli 2002 in Kraft getreten waren, wieder
außer Kraft treten. Zu den Auswirkungen nimmt das Bundesamt in der neusten
Ausgabe des Einzelentscheiderbriefes Stellung. Insbesondere wird der
Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten, der abgeschafft war, wieder in
Funktion treten. Es ist also wieder damit zu rechnen, dass, vor allem positive Asylbescheide
vom Bundesbeauftragten vor Gericht angefochten werden. Allerdings hat der
Bundesbeauftragte hinsichtlich der Bescheide, die nach dem 30. Juni 2002 bis
zur Entscheidung des BVerfG ergingen, zwecks Rechtssicherheit einen generellen
Verzicht auf die Einlegung von Rechtsbehelfen erklärt. | |
![]() | Mehmet Kilic,
Vorsitzender des Bundsausländerbeirates, hat einen Aufsatz zum Thema „Schutz vor nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung
im neuen ‘Zuwanderungsgesetz“ geschrieben. Der Aufsatz gibt einen guten Überblick
über die geltende Rechtslage und die Veränderungen, die das Zuwanderungsgesetz
zum Thema nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung bringen würde.
Da das Zuwanderungsgesetz erneut in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht
wird, bleiben diese Fragen nach wie vor aktuell.
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![]() | In einer Presseerklärung vom 9. Januar
2003 hat PRO ASYL Bundesinnenminister Schily kritisiert, die einen Tag
zuvor präsentierten niedrigen Anerkennungsquoten und niedrigen
Flüchtlingszahlen als Erfolg seiner Politik zu präsentieren. Angesichts der
gravierenden Menschenrechtsverletzungen, vor denen Flüchtlinge fliehen, sei
dies beschämend, so PRO ASYL. Deutschland schottet sich immer effektiver vom
weltweiten Flüchtlingselend ab. Diejenigen, die Deutschland erreichen, müssen
feststellen, dass ihre Fluchtgründe immer weniger zählen. Bei irakischen
Flüchtlingen fiel die Anerkennungsquote des Bundesamtes beispielsweise von 65 %
im Jahr 2001 kontinuierlich bis auf nur noch knapp 13 % Ende 2002 (anerkannt
als Asylberechtigte gem. Art. 16a GG oder Konventionsflüchtlinge nach § 51
AuslG). Die durchschnittliche Anerkennungsquote irakischer Flüchtlinge für das
gesamte Jahr 2002 liegt bei knapp 26 %. Die sinkenden Anerkennungsquoten machen
die Schutzlücken des deutschen Asylrechts deutlich.
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![]() | Am 15. Februar
2003 findet in Berlin eine bundesweite Großdemonstration gegen den Irak-Krieg
im Rahmen eines Europaweiten Aktionstag statt. Die beiden Auftaktkundgebungen
finden um 12 Uhr am Bahnhof Zoo und am Alexanderplatz statt. In dem Aufruf zur
Demonstration heisst es: „Ein neuer Golfkrieg bringt der irakischen Bevölkerung,
die unter dem Embargo bittere Not und Hunger leidet und durch das diktatorische
Regime Saddam Husseins unterdrückt wird, noch mehr Elend, weitere tausende Tote
und die Zerstörung von Städten und Infrastruktur. Wir erklären uns solidarisch
mit dem Menschen im Irak in ihrem Widerstand gegen Krieg und Diktatur.“ In Rom,
London, Paris, Brüssel, Amsterdam, Wien, Bern und anderen Hauptstädten werden
am 15. Februar Millionen Menschen auf die Straße gehen.
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![]() | Die „Koalition
für Leben und Frieden", der auch das PRO ASYL-Vorstandsmitglied Heiko
Kauffmann angehört, wandte sich am 13.1.2003 mit einem offenen
Brief an Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD). Darin fordert die
Koalition den Kanzler auf, mit anderen europäischen Regierungen aktiv gegen einen
Irak-Krieg einzutreten. Im UN-Sicherheitsrat solle Deutschland gegen einen
Beschluss stimmen, "der auf einen Regimewechsel in Irak mit Waffengewalt
zielt". In dem Brief heißt es außerdem: “Die Resolution 1441 des
UN-Sicherheitsrates vom 8. November 2002 ist ein Ergebnis von Völkerrecht und
politisch begründeten Positionen der Kriegsgegner. Diese Resolution entstand
gegen den erklärten Willen der US-Regierung. Völlig unabhängig davon, ob diese
Resolution einen erneuten Beschluss des UN-Sicherheitsrates nach dem Bericht
der UN-Waffeninspekteure am 27. Januar 2003 formal zwingend vorschreibt oder
nicht, wäre es unserer Meinung nach konsequent und auch angebracht, dass Ihre
Regierung im UN-Sicherheitsrat politisch für einen erneuten Sicherheitsratbeschluss
eintritt und in Übereinstimmung mit Ihrem Nein zum Krieg, alle noch verfügbaren
Chancen zur Verhinderung des Irak-Krieges nutzt.“
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![]() | In der
aktuellen Ausgabe der Zeitschrift des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein „Der
Schlepper“ stellt Andrea Kothen von PRO ASYL in einem Beitrag
die Kampagne „Hier geblieben - Recht auf Bleiberecht“ vor. Mit dieser Kampagne,
die neben Pro Asyl, Flüchtlingsräte auch Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände
und Menschenrechtsorganisationen tragen, soll ein Bleiberecht für langjährig
hier lebende Menschen mit Duldung erreicht werden. Rund 230.000 Menschen leben
in Deutschland nur mit einer Duldung. Sie werden bewusst in einem Zustand der
Desintegration gehalten. PRO ASYL fordert die verantwortlichen Politiker auf,
mit den neuen Verhandlungen um das Zuwanderungsgesetz sich auf eine großzügige
Bleiberechtsregelung für Geduldete zu einigen.
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![]() | Bei der Wahl
zum Unwort
des Jahres 2002 landete unter anderem auf Vorschlag einer Mitarbeiterin von
PRO ASYL der Begriff „Ausreisezentrum“ auf Platz zwei (gleich hinter der
„Ich-AG“). „Dieses Wort soll offenbar Vorstellungen von freiwilliger
Auswanderung oder gar Urlaubsreisen wecken. Es verdeckt damit auf zynische
Weise einen Sachverhalt, der den Behörden wohl immer noch peinlich ist. Sonst
hätte man eine ehrlichere Benennung gewählt.“ lautete die Begründung der Jury.
Ausreisezentren sind Sammellager, in denen Ausreisepflichtige zwangsuntergebracht
werden, um ihre angeblich freiwillige Ausreise zu bewirken. In der Praxis heißt
dies, dass die Betroffenen so lange sozialer Druck ausgeübt wird, bis sie es
nicht mehr aushalten. Die Folge ist dann aber meist nicht die Ausreise, sondern
die Betroffenen tauchen in die Illegalität ab. PRO ASYL lehnt diese neue Form
der sozialen Ausgrenzung und Entrechtung ab. Res publica, die Kampagne gegen
Abschiebehaft und der Bayrische Flüchtlingsrat stellten in einer gemeinsamen Presseerklärung vom 21.1.2003 fest: „Die Wahl des
Begriffs Ausreisezentrum zu einem der Unworte des Jahres 2002 macht das
Scheitern der Strategie der verantwortlichen Innenminister deutlich, der
Öffentlichkeit vorzugaukeln, diese menschenunwürdigen und menschenrechtswidrigen
Abschiebelager hätten etwas mit dem Reisezentren der Bahn zu tun“.
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![]() | UNHCR hat eine
Anmerkung zum Kosovo-Beschluss der Innenminister
und –Senatoren vom 6. Dezember 2002 erarbeitet. UNHCR geht davon aus, das vor
dem Abschluss der Gespräche zwischen dem Bundesministerium des Innern und der
UNMIK und ohne eine entsprechende Vereinbarung keine Abschiebungen von
Minderheiten in das Kosovo durchgeführt werden.
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![]() | Das
Bundesverwaltungsgericht hat am 17.12.2002 entschieden, dass Flüchtlingen nicht
deshalb die Aufenthaltsbefugnis verwehrt werden darf, weil die Ausländerbehörde
Zweifel an ihrer Identität hat. Die Kläger hatten erfolgreich geltend gemacht,
bei einer Rückkehr in ihre Herkunftsstaaten (Irak bzw. Sudan) politisch
verfolgt zu werden. Die Ausländerbehörde erteilte ihnen dennoch keine Aufenthaltsbefugnisse,
da Zweifel hinsichtlich ihrer Identität und Staatsangehörigkeit bestünden und
die Kläger an der Klärung dieser Fragen nicht hinreichend mitgewirkt hätten.
Der Gesetzgeber habe beabsichtigt, anerkannte Flüchtlinge nicht über einen
längeren Zeitraum auf eine bloße Duldung zu verweisen. (Aktenzeichen: BVerwG 1
C 3.02, 1 C 12.02, 1 C 25.02) PRO ASYL begrüßt diese Entscheidung, die mehr
Rechtssicherheit für anerkannte Flüchtlinge schafft.
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![]() | Das Bundesland
Berlin hat am 18.12.2002 einen Antrag zur Änderung des
Ausländergesetzes (§ 56b) in den Bundesrat eingebracht. Die
Bundesländer wollen eine Rechtsgrundlage zur „Verteilung“ von unerlaubt
eingereisten Ausländern, die keinen Asylantrag gestellt haben, erreichen.
Bisher existiert eine solche Regelung nicht. Die Betroffenen sollen keinen
Anspruch darauf haben, in einem bestimmten Bundesland oder an einem bestimmten
Ort wohnen zu dürfen. Bei diesem Vorschlag stehen vor allem die
finanzpolitischen Erwägungen der Länder im Mittelpunkt. Die Bedürfnisse der
Betroffenen finden kaum einen Niederschlag in dem Vorschlag. Dies spiegelt sich
auch in der technokratischen Formulierungen wieder, die die Betroffenen als
„verteilte Ausländern“ bezeichnet – die Degradierung zu Objekten bürokratischer
Verwaltungsabläufe könnte nicht treffender zum Ausdruck gebracht werden.
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![]() | Der Kritik am
umstrittenen Ausreisezentrum in Fürth haben sich nun auch SPD- Politiker
angeschlossen. „Das ist eine bloße politische Show-Veranstaltung, die keine
objektive Verbesserung bringt“, sagt der rechtspolitische Sprecher der
SPD-Landtagsfraktion Klaus Hahnzog, der gleichzeitig Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) ist in der Nürnberger
Zeitung vom 21. Januar 2003. Einen Erfolg sieht Hahnzog in dem
Modellprojekt nicht. Offiziell seien erst vier Personen in ihre Heimat zurückgekehrt,
bzw. werden demnächst zurückkehren. „Aus meiner Sicht gibt es keine
Rechtfertigung, Menschen so zusammenzuschließen“, meint der Vorsitzende des
Ausschusses für Eingaben und Beschwerden des Landtags, Franz Schindler (SPD).
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![]() | Am 16. Januar 2003 erhängte sich der yezidische Flüchtling David Mamedov in seiner Wohnung aus Angst vor der drohenden Abschiebung. Zuvor hatte ihm die Ausländerbehörde des Landkreises Gütersloh mitgeteilt, dass er in Kürze abgeschoben werde, und ihm die Duldung entzogen. In einer Presseerklärung vom 19.1.2003 brachte das Yezidisches Forum seine Erschütterung zum Ausdruck. David Mamedov floh 1996 nach schweren Misshandlungen mit seiner Familie aus Georgien. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge befand seine Schilderung der Verfolgungen und Misshandlungen für glaubhaft. Er wurde mit Bescheid vom 10. Februar 1997 als Asylberechtigter anerkannt. Dagegen erhob der Bundesbeauftragte für Asylverfahren erfolgreich Klage: Die Anerkennung wurde vom Verwaltungsgericht Minden aufgehoben. Weil der Bundesbeauftragte die Klagefrist im Fall der ebenfalls anerkannten Ehefrau und der Kinder versäumt hatte, wurde die Anerkennung für die Angehörigen rechtskräftig. Daraufhin betrieb der Bundesbeauftragte ein Aufhebungsverfahren, wieder beim Verwaltungsgericht Minden, und wieder mit Erfolg: Im August 2002 wurde die Anerkennung revidiert. David Mamedov sah keinen Ausweg mehr. PRO ASYL hat in einem dringenden Appell die Bundesregierung, den Bundespräsidenten
Johannes Rau und die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses Christa Nickels
aufgefordert, alle politischen und diplomatischen Initiativen zu ergreifen, um
die drohende Todesstrafe von Professor Davinder Pal Singh Bhullar abzuwenden.
In einer Presseerklärung
vom 20.1.2003 informierte PRO ASYL die Öffentlichkeit darüber, dass dem
indischen Staatsbürger nach seiner Zurückweisung aus Deutschland die
Hinrichtung in Indien drohe. Nach Kenntnis von PRO ASYL ist dies der erste
Fall, in dem einem Flüchtling, der wegen einer fehlerhaften Asylentscheidung
von Deutschland zurückgewiesen wurde, die Todesstrafe droht. Auf dramatische
Weise zeigt der Fall des Herrn Singh Bhullar die strukturellen Mängel des
bundesdeutschen Flughafenverfahrens. Entscheidungen über Leben und Tod können
nicht in Schnellverfahren unter haftähnlichen Bedingungen gefällt werden.
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![]() | Bereits im November 2002 wurde die Stellungnahme des Flüchtlingsrates Thüringen zum Flüchtlingsbericht 2001 erstellt. Die Stellungnahme geht ausführlich auf die prekäre Wohnsituation von Flüchtlingen in Thüringen ein. Bezüglich der sozialen Betreuung und Verfahrensberatung beklagt der Flüchtlingsrat, dass die eingestellten Mittel zu niedrig bemessen seien. Flüchtlinge seien die Leittragenden der negativen Folgen fehlender Beratung. Im weiteren setzt sich die Stellungnahme kritisch mit der Situation von minderjährigen Flüchtlingen, der sozialen und medizinischen Situation von Flüchtlingen sowie u.a. den negativen Folgewirkungen der Residenzpflicht auseinander. EUROPA |
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![]() | Frankreich Innerhalb von noch nicht einmal drei Wochen sind in Frankreich zwei Personen bei einer Flugabschiebung umgekommen. Der Argentinier Ricardo Barrientos ist am 30. Dezember 2002 während der Abschiebung vom Flughafen Roissy aus in einem Flugzeug der Air France gestorben. Am Tag seiner Entlassung aus dem Gefängnis sollte er gegen seinen erklärten Willen in sein Herkunftsland abgeschoben werden. Ricardo Barrientos wurde von einer Polizeieskorte ins Flugzeug geführt, auf seinem Sitz wurde sein Körper gekrümmt bis der Kopf auf den Knien lag und er wurde mit Handschellen im Rücken oder am Sitz fixiert. Ricardo Barrientos soll an Herzversagen kurz vor dem Flugzeugstart gestorben sein. Am 16. Januar 2003 starb der junge Somalier, Mariame Getu Hagos, 24 Jahre alt, als er per Flugzeug der Air France nach Johannesburg abgeschoben werden sollte. Er war am 11. Januar aus Johannesburg gekommen, allein und ohne Papiere. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Am Abschiebungstag wurde er nachmittags und abends wegen Unwohlseins in der Flughafenunterkunft untersucht. Die Flughafenpolizei schloss auf Simulation angesichts der drohenden Abschiebung. Um 23 Uhr wurde er von drei – statt normalerweise zwei - Polizisten ins Flugzeug gebracht. Er soll sehr unruhig gewesen sein. Er wurde auf dieselbe Art wie Ricardo Barrientos verbogen und gefesselt. In dieser Situation wurde ihm zum dritten Mal unwohl. Er zeigte keine Regungen mehr. Wiederbelebungsversuche hatten keinen Erfolg, Mariame Getu Hagos wurde ins Krankenhaus transportiert, lag kurze Zeit im Koma und starb zwei Stunden später. Aufgrund des Autopsieberichtes von zwei gerichtsmedizinischen Experten hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt eingeleitet. Die drei Polizisten, die Mariame Getu Hagos eskortiert haben, werden vorläufig vom Dienst suspendiert. Nach dem Tod von Ricardo Barrientos hatte sich Anafé
(Organisation zur Hilfe für Ausländer an den Grenzen) an den Premierminister
gewandt und auf eine Empfehlung der parlamentarischen Versammlung des
Europarates über die Abschiebungen von Ausländern hingewiesen, die am 22.
Januar 2002 angenommen wurde. Anafé betont in einer Erklärung vom 21. Januar
2003, dass die Organisation seit Jahren beunruhigt ist über die Brutalität der
Polizei vor allem bei Zwangsabschiebungen. Anafé hat sich einer Klage
angeschlossen, die von mehreren Organisationen nach dem Tod des Argentiniers eingereicht
wurde.
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![]() | Frankreich In einer Mitteilung des französischen Innenministeriums vom 13. Dezember 2002 wird die Öffentlichkeit über die Inhalte und Ergebnisse des Treffens zwischen Sarkozy (Innenminister Frankreichs) und Schily (12.12.) informiert. Das Treffen diente der Vorbereitung des nächsten deutsch-französischen Gipfels, der am 22. Januar 2003 stattfand. Die wesentlichen Inhalte/Ergebnisse dieses Vorbereitungstreffens waren: Die französische und deutsche Regierung sind dabei, eine neue Vereinbarung über die Rücknahme von Ausländern in irregulärer Situation zu verhandeln. Beide Minister haben auch entschieden, gemeinsam von sogenannten „Illegalen“ zu organisieren. Sie haben eine enge Zusammenarbeit bei der Nutzung von biometrischen Merkmalen in Pässen, Personalausweisen, Visa, Aufenthaltstiteln beschlossen wie auch bei der Festlegung internationaler Standards für die Einführung solcher Daten und Verfahren. Beide Minister haben sich geeinigt über die Einrichtung
gemeinsamer Patrouillen an der gesamten Grenze und die Schaffung gemeinsamer
Observations- und Untersuchungsmannschaften.
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![]() | Frankreich Die französische Koordination für das Asylrecht (CFDA) ist beunruhigt wegen des Gesetzentwurfs des Innenministeriums zum Asylrecht. Das Ofpra, seit 50 Jahren für die Asylverfahren zuständig, ist dem Außenministerium unterstellt. Der französische Innenminister versucht nun, dort einen Fuß reinzusetzen. Das Innenministerium schlägt eine gemeinsame Zuständigkeit von Innen- und Außenministerium vor. Es will auch den Direktor der Ofpra ernennen oder zumindest seinen Stellvertreter. Patrick Delouvin von der CFDA: „Wir würden erleben, wie der Verantwortliche für die Ausweisungen in das Ofpra einzieht und wie gleichzeitig der UNHCR, der den Schutz der Flüchtlinge gewährleistet, auszieht. Der Schutz der Flüchtlinge hat aber mehr mit Menschenrechten und internationalen Texten als mit der Kontrolle von Migrationsströmen zu tun.“ Um die Vorherrschaft des Innenministeriums abzusichern, schlägt die Mannschaft von Sarkozy tatsächlich vor, den UNHCR aus einigen Instanzen des Asylverfahrens auszuschließen (bisherige Besonderheit in Frankreich). Besonders aus der Rechtsmittelkommission der Flüchtlinge, der Berufungsinstanz. Die CFDA kritisiert auch die beabsichtigte exzessive Beschleunigung der Verfahren. Der Gesetzentwurf sieht zum Beispiel für Ausländer in Abschiebungshaft sehr kurze Fristen für die Antragsprüfung vor. Das Ofpra hätte nur 72 Stunden für eine Überprüfung. „Es wird keine Anhörung mehr beim Ofpra geben“, äußert sich Patrick Delouvin beunruhigt. Die Asylbewerber würden also ihre Verfolgungsgeschichte persönlich nicht mehr vortragen können. Entscheidungsbasis für das Ofpra würden allein eilig zusammengestoppelte Anträge sein. Wenn die Behörden den Verdacht haben, dass ein Asylantrag unbegründet ist oder zur Abwendung einer Ausweisung dient, soll ein Dringlichkeitsverfahren durchgeführt werden. Das Ofpra soll dann innerhalb von 14 Tagen, ohne Anhörung und ohne Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen, entscheiden. Ein weiterer wesentlicher
Bestandteil der vorgesehenen Reform ist die Frage nach dem Urheber der
Verfolgung. „Da gibt es einen Fortschritt, aber auch einen Rückschritt“, so die
CFDA. Bis dahin erkannte Frankreich nur Staaten als Verfolger an. Das
Territorialasyl wurde zur Behebung dieses Mangels in Bezug auf algerische
Asylbewerber eingeführt. Nun sollen auch Verfolgungen berücksichtigt werden
„von nichtstaatlichen Urhebern, wenn die staatlichen Behörden es ablehnen oder
nicht in der Lage sind, Schutz zu gewähren.“ Dieser Fortschritt würde aber, so
die CFDA, von Teilen des Gesetzentwurfes konterkariert, die von europäischen
Gesetzestexten inspiriert sind. So soll einer Person das Asylrecht verwehrt
werden, die „Zugang zu Schutz im ganzen oder in einem Teil des Herkunftslandes
hat“. Patrick Delouvin kommentiert: „ Man könnte von einem Sri Lanker, der im
Norden des Landes bedroht ist, verlangen, nach Colombo zu fliehen, von einem
Bosnier, sich unter den Schutz der UNO z.B. in Srebnica zu begeben, oder auch
von Kurden, im Nordirak zu bleiben. Man könnte sich eine ganze Menge ähnlicher
Situationen vorstellen. Diese inländische Fluchtalternative ist sicher kein Fortschritt.“
(Zusammenfassende Übersetzung aus Libération und Teile aus Le Monde vom 14.
Januar 2003)
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![]() | Frankreich Die außerparlamentarische Linke in Frankreich mobilisiert gegen den Gesetzentwurf des Innenministers Sarkozy zur „inneren Sicherheit“. Die französische Liga für Menschenrechte dazu: „Das ist ein Krieg gegen die Armen und die Etablierung einer gesellschaftlichen Ordnung mit einer mehr und mehr autoritären Staatsmacht.“ Vorgesehene Maßnahmen sind u.a. - die Einführung neuer Straftatsbestände, wie z.B. Bettelei, das Anmachen von Freiern, die Niederlassung auf fremden Grundstücken ohne Erlaubnis (gegen Roma), verbale Ausrutscher gegen Polizisten, Gefängniswärter oder Zöllner ;- die Verstärkung polizeilicher Überwachung durch elektronische Erfassung von Hausbesetzern (Hausbesetzungen sind in Frankreich, vor allem in Paris, bei den Armen an der Tagesordnung), Prostituierten, Bettlern, sans-papiers etc. in polizeilicher Datenbank, Durchsuchung von Autos, genetischer Fingerabdruck etc. In einem Aufruf zur Demonstration am 15. Dezember
2002 sagte die Menschenrechtsorganisation Gisti: „Ausländer, die keine
Aufenthaltserlaubnis haben, werden sich noch mehr als zuvor verstecken müssen.
Man nimmt ihnen den Zugang zu legaler Arbeit, Wohnung, Sozialversicherung und
ständig droht ihnen die Abschiebung in ein instabiles oder Kriegsland.“ Der
Gesetzentwurf, der eines der Hauptprojekte der Regierung Raffarin ist, wurde im
Senat schon abgestimmt und wird ab 14. Januar in der Nationalversammlung
überprüft. Die Regierung hat für Senat und Parlament nur je eine einzige(!)
Lesung des Gesetzentwurfes durchgesetzt.
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![]() | Frankreich Die Regierung Jospin (Sozialistische Partei) hatte die sans-papiers bereits von einer umfassenden Gesundheitsversorgung ausgeschlossen (medizinische Versorgung nur in Krankenhäusern, Brillen und Prothesen werden nicht bezahlt). Durch einen Runderlass der Regierung Sarkozy wird es für sie noch schwieriger, an medizinische Versorgung zu kommen. Die Zugangsbedingungen werden erschwert und die Kranken müssen eine Selbstbeteiligung zahlen. In einem weiteren Runderlass will Sarkozy die Möglichkeit, Krankheit als Abschiebungshindernis geltend zu machen, massiv einschränken. Immer größer sei die Zahl der Migranten, die bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels falsche medizinische Bescheinigungen vorlegen. Er fordert deshalb die Präfekten auf, im Fall des Verdachts auf Betrug die Ärztekammer, den medizinischen Experten bei den Gerichten oder beim Büro für internationale Migration anzurufen. Die Organisation Médecins sans frontières widerspricht dem Minister, der behauptet hatte, es habe bisher gereicht, wenn die Migranten das Attest eines behandelnden Arztes einreichen. Vielmehr muss dieses von einem Krankenhausarzt, oder einem Arzt, der von der Präfektur zugelassen ist, ausgestellt werden. Es wird dann von einem Arzt des Gesundheitsamtes überprüft. Nur dieser darf feststellen, dass eine medizinische Behandlung nötig ist, die im Herkunftsland nicht möglich ist. Die Maßnahmen des Ministers drücken also Misstrauen gegenüber den beamteten Ärzten aus. Diese wurden übrigens ins Gesundheitsministerium vorgeladen und dort kritisiert, sie seien zu lasch. (Auszüge aus einem Flugblatt von Act up und aus Le Monde vom 24.12.2002). | |
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Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. |
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