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wird
vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
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Infoservice
Nr. 72-
November
2002 |
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Das Rückführungs- und Übernahmeabkommen zwischen Deutschland und Jugoslawien, über dessen Unterzeichnung die Medien
vor Wochen berichtet haben, ist inzwischen im Wortlaut bekannt
geworden. Es handelt sich in weiten Teilen um ein mit anderen
Rückübernahmeabkommen identisches Standardabkommen. Mit dem Inkrafttreten des
Abkommens endet die vorläufige Anwendung des Abkommens vom 10. Oktober 1996
zwischen den beiden Regierungen über die Rückführung und Rückübernahme reisepflichtiger
jugoslawischer und deutscher Staatsangehöriger. Gemäß Artikel 12 Absatz 1 und 2
des Rückübernahmeabkommens bleiben die Anwendung der Genfer
Flüchtlingskonvention und die Verpflichtungen der Vertragsparteien aus
sonstigen völkerrechtlichen Übereinkünften unberührt. Artikel 12 Absatz 3
regelt, dass dies auch für „Vereinbarungen mit den Vereinten Nationen über die
Rückkehr“ gilt. Nach Angaben von UNHCR Deutschland hat das
Bundesinnenministerium auf Nachfrage deutlich gemacht, dass man Artikel 12 Absatz
3 so auslege, dass Personen aus dem Kosovo nicht in die Bundesrepublik
Jugoslawien abgeschoben werden. Das Abkommen wird ab 1. November 2002
umgesetzt. Die Zustimmung zur Übernahme gilt nach den Bestimmungen des
Abkommens erteilt, wenn die jugoslawische Seite nicht innerhalb eines Monats
Hinderungsgründe genannt hat. Wesentliche „Verbesserungen“ des Abkommens aus
deutscher Behördensicht sind u.a., dass Minderjährige zusammen mit ihren
volljährigen Familienmitgliedern zurückgenommen werden. Dies gilt auch für im
Ausland geborene Kinder jugoslawischer Eltern, die nicht in das jugoslawische
Geburten- und Staatsangehörigkeitsregister eingetragen sind, sofern eine
internationale Geburtsurkunde vorgelegt wird. Weiterhin sollen auch Kinder und
Ehepartner anderer Staatsangehörigkeit, sowie unter den Voraussetzungen des
Artikel 4 des Abkommens auch Drittstaatsangehörige und Staatenlose übernommen
werden. | |
![]() | Der Berliner Innensenator Körting hat auf der Sitzung des Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September 2002 zugesagt, auf der Innenministerkonferenz im Dezember sich für ein Bleiberecht für langjährig hier lebende Roma einzusetzen. | |
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Die Schweizerische Flüchtlingshilfe hat mit Stand September 2002 ein Kurzinfo zu Roma in Rumänien herausgegeben.
Fazit: Zwar finden Pogrome wie in den frühen 90er Jahren nicht mehr statt. Doch
ist die Lebenssituation der Roma geprägt durch Polizeibrutalität,
Diskriminierung, miserable Wohn- und Lebensverhältnisse. Die Schweizerische
Flüchtlingshilfe weist darauf hin, dass auch UNHCR mit Besorgnis feststellt,
dass ein rumänischer Erlass eine Bestrafung von Personen vorsieht, denen das
illegale Betreten oder Verlassen des Staatsgebietes vorgeworfen wird. Zwar gibt
es informelle Zusicherungen von behördlicher Seite, dass das bloße unerlaubte
Überqueren der Landesgrenze noch keine Freiheitsstrafe nach sich zieht, dennoch
liefert der Erlass eine weitere Möglichkeit, gegen Roma vorzugehen. | |
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Hauptherkunftsland von Asylsuchenden in Hessen war im
September 2002 plötzlich Bulgarien. Die
Asyl-Nachrichten, der Informationsdienst des Frankfurter Flüchtlingsbeirats, weist
in der Ausgabe 119 vom Oktober 2002 darauf hin, dass die
Asylantragsteller wohl Roma und andere Minderheitenangehörige aus Vidin, einer
Stadt an der Donau im Nordwesten Bulgariens, sind. Dort kam es Ende Juni nach
einem Mord an einem Jugendlichen zu Unruhen zwischen verschiedenen
Romafamilien, die einen weiteren Toten und mehrere Verletzte forderten. Die
Gewalttätigkeiten sollen durch den Einsatz von 350 schwer bewaffneten
Polizisten beendet worden sein, wobei die Härte des Polizeieinsatzes die Kritik
von Menschenrechtlern ausgelöst hat. Eine der in den Konflikt verwickelten
Romafamilien soll darauf zwangsweise aus Vidin deportiert worden sein und
vergebens versucht haben, eine neue Bleibe in anderen bulgarischen Städten zu
finden. Aus Protest gegen diese Behandlung soll sich ein Rom am 26. Juli 2002
in Sofia angezündet haben. | |
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Dieselbe Ausgabe der
Asyl-Nachrichten kommentiert unter dem Titel „Wo ein Wille (der Behörden) ist, ist auch
eine Fluchtalternative für Flüchtlinge“, was der Einzelentscheider-Brief des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
vom August 2002 über die inländische
Fluchtalternative für Tschetscheninnen und Tschetschenen in der russischen
Föderation zu sagen wusste. Nach einem Länderseminar der Origin
Determination Expert Group im Juni hatten sich Vertreter von
Flüchtlingsbehörden aus neun Staaten auf die Sichtweise verständigt, „dass derzeit – nicht zuletzt wegen der Größe
der russischen Föderation – eine inländische Fluchtalternative nicht generell
verneint werden könnte.“ Besonders verharmlosend wirkt, nach all dem, was
jetzt an Jagdszenen gegen „Menschen kaukasischen
Aussehens“ an die Öffentlichkeit dringt, die Formulierung, aufgrund der
restriktiven Haltung der russischen Behörden könnten Tschetschenen in Moskau
und Sankt Petersburg „kein normales Leben führen“. Die europäischen Experten
und das Bundesamt dürften allerdings im Meinungstrend auch dieser
Bundesregierung liegen: Schärfste Verurteilung des Terrorismus bei
gleichzeitiger Verharmlosung einer russischen Kriegsführung mit
staatsterroristischem Charakter. Karl
Grobe hat die Bigotterie im Feuilleton der Frankfurter Rundschau vom 5. November 2002 unter der Überschrift „Gelähmte Zunge“ kommentiert. | |
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Die nächste turnusmäßige Sitzung der Innenministerkonferenz findet vom 4.- 6. Dezember 2002 in Bremen statt. Beraten werden die Innenminister des Bundes und der Länder voraussichtlich u.a. über die Lage der Minderheiten aus dem Kosovo die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen, Rückkehrmöglichkeiten nach Afghanistan und Bleiberechtsforderungen für Roma aus Jugoslawien. Roma und Staatenlose aus dem Libanon beabsichtigen, zur Innenministerkonferenz vor Ort zu demonstrieren. Zur Demonstration am 5. Dezember 2002 nachmittags ruft der Arbeitskreis Asyl in Göttingen auf.
Voraussichtlich wird die Innenministerkonferenz auch über die Frage eines Abschiebestopps für Tschetscheninnen
und Tschetschenen beraten müssen. Ende Mai 2002 hatte das Berliner
Abgeordnetenhaus eine Abschiebestoppregelung beschlossen (vgl. Infoservice Nr. 66). Nur
wenn gesichert ist, dass ein Abzuschiebender in Russland bei Verwandten
unterkommt, darf abgeschoben werden. Insgesamt haben sich die Chancen
tschetschenischer Flüchtlinge in Deutschland mit der Aufhebung eines
Entscheidungsstopps beim Bundesamt im Mai 2001 verschlechtert. Es setzte sich die
Ansicht durch, sie hätten in Russland eine inländische Fluchtalternative mit
ausreichender Lebensgrundlage. Was damit gemeint ist, erklärte ein Sprecher des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegenüber afp mit wünschenswerter
Deutlichkeit: „Die Anforderungen sind da
sehr gering. Essen, Wasser, Zelt“. (afp vom 25. Oktober 2002) | |
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Der Deutsche Bundestag hat sich für den weiteren Aufenthalt
einer russischen Staatsangehörigen tschetschenischer Volkszugehörigkeit
eingesetzt, deren Asylantrag vom Bundesamt und
vom Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren abgelehnt worden war (Petitions-Nr.1-14-06-266-047790). Das Votum des
Petitionsausschusses geriet zu einer umfassenden Rüge des Bundesamtes- und Gerichtsverfahrens. Der Petitionsausschuss teilt auch nicht die Ansicht des Bundesamtes und
des Bundesinnenministeriums, dass es für die tschetschenische Petentin eine
inländische Fluchtalternative in der Russischen Förderation gebe. Hierfür
führt der Petitionsausschuss eine Reihe von die Petentin individuell betreffenden
Gründen an. Darüber hinaus wird auf den Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur
Russischen Föderation (Tschetschenien) vom 7. Mai 2002 und den Bericht der
Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarates (ECRI) vom 16. März
2001 hingewiesen, die auf ein erhöhtes Risiko einer besonderen Gefährdung für
bestimmte Personengruppen hinweisen. | |
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Der Trend geht seit langem bei
der Durchsetzung von Abschiebungen zum Facharzt
für Abschiebungen und Abschiebungsbegleitung. Darauf hat PRO ASYL mehrmals
hingewiesen. Auch in Köln stellt nun
das Ausländeramt eigens Ärzte für
Abschiebegutachten ein, wie die Ärztezeitung
vom 25. Oktober 2002 berichtet. Zwei Abschiebungsärzte sollen in Zukunft
begutachten, ob die Gesundheit eines Flüchtlings die Abschiebung erlaubt und zu
diesem Zweck die Atteste niedergelassener Ärzte überprüfen. Bislang hat dies
das Gesundheitsamt übernommen. Der Leiter des Kölner Gesundheitsamtes weigert
sich, die Fachaufsicht über die im Ausländeramt tätigen Mediziner zu
übernehmen, obwohl sie außerhalb seines Bereichs tätig sind. Zu hoffen ist,
dass individuelle Verweigerungen dieser Art auch flankiert werden durch ein
klares Verhalten der Ärztekammern und Ärzteorganisationen. Die Praktiken der
örtlichen Gesundheitsämter im Umgang mit Attesten niedergelassener Ärzte sind
unterschiedlich. In Köln haben sich die Gutachter des Gesundheitsamtes in mehr
als 95 % der Fälle der Meinung der niedergelassenen Ärzte angeschlossen –
offenbar ein Dorn im Auge der Ausländerbehörde. An einigen anderen Orten sind
die Gesundheitsämter „kooperationsbereit“ im Sinne der Ausländerbehörden. | |
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Mit Erlass vom 4. September 2002 hat das Innenministerium Rheinland-Pfalz
geregelt, dass mittellose Personen bei
Abschiebung ein Handgeld
erhalten können. Immer wieder kommt es vor, so die Begründung, dass bei einer
Abschiebung die Abzuschiebenden auf dem Zielflughafen mittellos ankommen und
nicht in der Lage sind, an ihren Herkunftsort weiter zu reisen oder sich zu verpflegen. Künftig sollen Abzuschiebende,
die glaubhaft machen, nicht über finanzielle Mittel in ausreichender Höhe zu
verfügen, als freiwillige Leistung des Landes ein Handgeld erhalten. Im Falle
kontrollierter Rückführung soll dies 70 Euro betragen, bei zwangsweiser
Rückführung 50 Euro. | |
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Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Ausländerbeschäftigungsverordnung
– einer der ausstehenden Rechtsverordnungen zum Zuwanderungsgesetz –
vorgelegt (Stand 24.7.2002). Die Ausländerbeschäftigungsverordnung soll sowohl
die Arbeitsgenehmigungsverordnung als auch die Anwerbestoppausnahmeverordnung
ersetzen. Sie ergänzt die Bestimmungen des Zuwanderungsgesetzes zur
Ausländerbeschäftigung (§ 39 Aufenthaltsgesetz). | |
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Im Rahmen der Beantwortung einer kleinen
Anfrage der Abgeordneten Friedel Grützmacher (Bündnis 90/Die Grünen)
hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz Auskunft gegeben zur Abschiebehaft in Rheinland-Pfalz. Die
Landtagsdrucksache 14/1331 vom 16. August 2002 liefert Daten zur Zahl der
Menschen in Abschiebungshaft, zu Haftdauer und Herkunftsstaaten der Menschen in
Abschiebungshaft. | |
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Staat und die Dr. Mabuses der
Medizin haben in Hamburg ein besonders kuscheliges Verhältnis. Am 9. September
2001 kam im dortigen Institut für Rechtsmedizin der wegen Verdacht auf Drogen
festgenommene Achidi J. bei einem Brechmitteleinsatz
ums Leben. Wie die Staatsanwaltschaft mit dem Fall umgeht, enthüllt eine Informationskampagne
gegen den Brechmitteleinsatz. Nicht zum ersten Mal bei einem Todesfall in
staatlicher „Obhut“ finden wir als Ergebnis medizinischer Gutachten die Feststellung eines schicksalhaften Todes
des Betroffenen wegen einer bestehenden Herzerkrankung, der von der beteiligten
Ärztin auch bei Einleitung von Reanimationsmaßnahmen angeblich nicht zu
verhindern gewesen war. Kritikerinnen und Kritiker sehen hier nicht zum ersten
Mal Exkulpationsstrategien für Ärzte, die an umstrittenen Einsätzen beteiligt
sind. Die haben ihre Apologeten. Bei einer Veranstaltung der Evangelischen
Akademie am 30. April 2002 erklärte der Leiter des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin,
Professor Dr. Püschel, unter dem Beifall des anwesenden leitenden
Oberstaatsanwaltes Köhnke: „Zur
Aufrechterhaltung des Staates werden Mediziner benötigt, die nicht nur dazu da
sind, Menschen zu helfen. Aus großer innerlicher Überzeugung sage ich: Der
Staat wird die Sicherheit und die Freiheit nicht gewährleisten können, wenn er
nicht von Medizinern dabei unterstützt wird.“ Kommentar des Moderators: „Wie weit kann ein Arzt gehen in der
Durchsetzung der Ansprüche des Staates? An die Grenze zur Folter, die in
Hamburg vielleicht schon überschritten ist?“ Die Kampagne gegen
Brechmitteleinsätze fragt weiter, „ob
hier unter dem Schutz der Justiz wieder eine Ärzteschaft heranwächst, der die
Grundprinzipien ärztlicher Ethik fremd sind.“ Nichts ist den Püschels unter
den Ärzten so im Wege wie die Öffentlichkeit. Die Bürgerschaft der Hansestadt
Hamburg hat konsequenterweise vor kurzem 50.000 Euro für gesonderte
Räumlichkeiten für den Einsatz von Brechmitteln bewilligt. Diese Stadt kennt
nicht nur ein Brechmittel. | |
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Die Arbeitsgemeinschaft
kirchlicher
Flüchtlingsarbeit
in Hamburg
hat
in einer
Presseerklärung
vom
4. Oktober
2002
eine
alarmierende
Bilanz
der
Hamburger
Flüchtlingspolitik
gezogen.
Man
lerne
dieser
Tage,
„dass
kein
Schrecken
groß
genug
ist,
als
dass
er nicht
noch
steigerungsfähig
wäre“.
Alarmierende
Zustände
würden
erreicht
bei
der
amtlichen
Unterbringung
von
Flüchtlingen,
bei
der
Abschiebungspolitik,
bei
der
Entscheidungspraxis
der
zentralen
Ausländerbehörde,
im Umgang
mit
Menschen
ohne
Papiere,
bei
der
defizitären
Betreuung
von
Kinderflüchtlingen.
In einem
Positionspapier
hatten
die
Arbeitsgemeinschaft
und
der
Flüchtlingsbeauftragte
der
nordelbischen
Kirche
im September
die
Defizite
der
einzelnen
Bereiche
aufgeführt. | |
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Bei einem Aktionstag gegen Abschiebungshaft und Ausreisezentren am 2.
November 2002 wurde an vielen Orten in Deutschland die Existenz von
Abschiebungshaftanstalten und Ausreisezentren angeprangert. Mit den im
Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Ausreisezentren wird das System der
Abschiebungshaft um ein Element erweitert. Noch mehr Menschen sollen künftig in
Haft oder unterhaftähnlichen Umständen leben müssen. Diesem Trend stellen sich
Flüchtlingsinitiativen und andere Organisationen entgegen. Immerhin haben
einige Bundesländer erklärt, auf Ausreisezentren verzichten zu wollen. Zuletzt
erklärte eine Mitarbeiterin des sächsischen Innenministeriums bei einer
Veranstaltung in Leipzig, dass nach einem Beschluss des sächsischen
Innenministers Rasch in Sachsen kein
Ausreisezentrum eingerichtet werden soll. | |
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In Bayern hat die
Menschenrechtsorganisation res publica anlässlich eines Aktionstages gegen
Abschiebelager 30
m Unterschriften gegen Ausreisezentren an das Innenministerium übergeben. Res publica hat in einer bei gleicher
Gelegenheit vorgestellten Untersuchung „Ausreisezentren. Eine Untersuchung unter dem Blickpunkt der
Menschenwürde und der Menschenrechte“ eine Vielzahl von Verstößen gegen
die Menschenrechte aufgelistet und angekündigt, man werde sich deshalb an die
Menschenrechtskontrollausschüsse der Vereinten Nationen wenden. | |
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Bereits am 10. Oktober 2002
hatte sich der Bayerische Flüchtlingsrat
in einem offenen Brief an die Kirchen und
Wohlfahrtsverbände in Bayern gewandt. In diesem Brief wurde Besorgnis
darüber geäußert, „dass sich eine Reihe
von VertreterInnen der Kirchen und Wohlfahrtsverbände in Bayern gegenüber der
Errichtung von sogenannten Ausreiseeinrichtungen bisher nur mit zurückhaltender
Kritik äußerten, die eine Kooperation kirchlicher Wohlfahrtsverbände bei der
Umsetzung nicht ausschließt.“ Der Brief schließt mit einem Appell an die
beiden großen Kirchen, sich deutlich
gegen Ausreisezentren auszusprechen. Die Wohlfahrtsverbände werden
aufgefordert, sich nicht am Modell Ausreiseeinrichtung zu beteiligen und
Beratungsaktivitäten außerhalb der Einrichtungen stattfinden zu lassen. | |
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Der nationale geistige Rat der Bahá‘í-Vertretung Berlin hat im Oktober
2002 einen Bericht
zur Lage der Bahá‘í im Iran – aktuelle Verfolgung und deren Hintergründe – vorgelegt. Der nationale geistige
Rat weist darauf hin, dass sich die Lage der Religionsgemeinschaft, die ca.
350.000 Anhänger im Iran haben soll, seit Scheitern der Iran-Resolution der
UN-Menschenrechtskommission im April 2002 verschlechtert hat und Übergriffe
gegen Angehörige der Minderheit zunehmen. Die deutsche Bahá’í-Gemeinde richtet
konkrete Forderungen an die Bundesregierung. Sie soll darauf drängen, dass die
EU bei der 57. Sitzung der UN-Generalversammlung eine Resolution zur
Menschenrechtslage im Iran unter Berücksichtigung der Lage Bahá’í einbringt, im
Menschenrechtsdialog zwischen der EU und dem Iran konkrete benchmarks in
Richtung auf eine schrittweise Gleichstellung der Bahá’í gesetzt werden und
technische Kooperationsprogramme mit dem Iran von Seiten der Bundesregierung
nur unterstützt werden, wenn ein Monitoring der Menschenrechtslage im Land
möglich ist. | |
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Im Einzelentscheider-Brief
des Bundesamtes vom Oktober 2002 findet sich ein Überblicksartikel von Maria
Schäfer mit dem Titel „Zur Rückkehr nach
Afghanistan“. Er enthält kurzgefasste Informationen über die
Rückkehrsituation, die Asylverfahrenspraxis in verschiedenen europäischen
Ländern und die deutsche Rechtsprechung. | |
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Das bereits einmal verlegte Irak-Experten-Hearing des Bundesamtes
ist nunmehr kurzfristig ganz abgesagt
worden. Während sich in den Ausladungsschreiben an die Referentinnen und
Referenten keine Begründung findet, verlautete aus Kreisen des Bundesamtes, die
Absage gehe auf eine Intervention des Auswärtigen Amtes zurück, dem zur Zeit
daran gelegen sei, alles zu vermeiden, was die deutsch-amerikanischen
Beziehungen weiter belasten könnte. Warum dies allerdings gerade ein
Irak-Experten-Hearing des Bundesamtes sein soll, bleibt unerfindlich. | |
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Das Südbadische Aktionsbündnis
gegen Abschiebungen (SAGA) hat am 6.
Oktober 2002 über einen weiteren Brand
im Flüchtlingslager „Stieg“ bei Albbruck berichtet und dessen Schließung
gefordert. Die Unterkunft war durch mehrfache Brände und zwei Selbstmorde
innerhalb von zwei Jahren in die Schlagzeilen geraten. | |
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Eine bereits beschlossene oder konkretisiert unmittelbar
bevorstehende Rechtsänderung kann ein Abschiebungsverbot auslösen, sofern sie den betroffenen Ausländer begünstigt. Dies
ergibt sich aus einem Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts (AZ: 2 BvR
283/99) vom 24. Februar 1999. Wir zitieren diese Entscheidung, da das
Zuwanderungsgesetz eine Härtefallregelung beinhaltet, deren Umsetzung
allerdings bislang nicht konkretisiert ist. Im Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts heißt es: „Sollte
allerdings bis zum Zeitpunkt der vorgesehenen Abschiebung der Beschwerdeführerin
eine auch sie erfassende Altfall- oder Härtefallregelung beschlossen werden
oder konkretisiert unmittelbar bevorstehen, so müsste – etwa durch den Verzicht
auf den Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen – sicher gestellt werden, dass
sie auch der Beschwerdeführerin effektiv zugute kommt.“ | |
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Wenn Richter ihre richterliche
Lebenserfahrung an die Stelle medizinischer Sachkunde treten lassen, dann führt
das nicht selten zu kruden Ergebnissen. Besonders exotische Erwägungen finden sich in einem Urteil der 10. Kammer des VG Gießen (AZ.: 10 E 293/02.A).
Mit Urteil vom 27. September 2002 wies der Richter am Verwaltungsgericht Höfer
als Einzelrichter die Klage einer kurdischen Familie aus der Türkei auf die
Feststellung von Abschiebungshindernissen ab. Die Urteilsbegründung setzt sich
ausführlich mit der für die Mutter vorgetragenen, durch ärztliche Atteste
untermauerten, posttraumatischen Belastungsstörung auseinander. Der behandelnde
Arzt hat als Zeuge in der mündlichen Verhandlung vorgetragen, seine Anamnese
beruhe im wesentlichen auf den Angaben der Klägerin und er habe versucht
herauszufinden, ob die Angaben mit den festzustellenden Symptomen wissenschaftlich
in Übereinklang zu bringen seien. Von Bedeutung für ihn seien dabei
insbesondere Sprache und Mimik. Da er weder türkisch noch kurdisch spreche,
könne er nicht sagen, ob alle bis dahin existierenden Befundberichte
unmittelbar auf die Angaben der Betroffenen oder die Übersetzung zurückzuführen
seien. In seinen Ausführungen bewegt
sich Richter Höfer irgendwo zwischen Volkskunde und Theaterkritik.
Insbesondere vermochte er nicht nachzuvollziehen, dass die von dem ärztlichen
Zeugen als bedeutsam eingeschätzte Mimik zu dem dem Gericht vorliegenden
Befundbericht geführt haben könnte: „Entgegen
der Auffassung des Zeugen ist die Mimik nämlich nicht immer gleich. Aus einer
Vielzahl verhandelter Verfahren anderer Volksgruppen hat das Gericht Kenntnis,
dass die Mimik auch bei Schilderung eines annähernd gleichen Ereignisses nichts
bei allen Bevölkerungsgruppen gleich ist. So ergeben sich zum Beispiel
erhebliche Abweichungen bei der Schilderung gleichartiger Ereignisse in der
Mimik europäischer, osteuropäischer, arabischer afrikanischer und
kurdischstämmiger Asylbewerber. Diese Abweichungen in der Mimik haben zudem
einen Niederschlag in einer entsprechenden Theatralik der vorgetragenen
Ereignisse. Von daher kann das Gericht nicht nachvollziehen, dass die von dem Zeugen
als Qual empfundene Darstellung durch die Klägerin zu 1. unbedingt auch eine
Qual aufgrund eines traumatisierenden Ereignisses sein muss. Die
Darstellungsformen in den verschiedenen Volksgruppen weichen derart voneinander
ab, dass die Angaben des Zeugen hierzu für das Gericht nicht ohne weiteres
nachvollziehbar sind. Von einer gleichförmigen Mimik oder einen gleichförmigen
Theatralik bei der Darstellung als quälend empfundener traumatisierender
Ereignisse kann keineswegs ausgegangen werden.“ | |
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Dass das richterliche Vorurteil integraler Bestandteil des
Urteils werden kann, belegt auch ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 30.
Mai 2001 (AZ.: RO 11 K 01.30071). Richter am Verwaltungsgericht Chaborski als
Einzelrichter der 11. Kammer wies die Klage eines Iraners gegen die Ablehnung
seines Asylantrags durch das Bundesamt ab. Im Kern ging es um die Frage, welche
Gefahren dem Kläger, der in Deutschland zum christlichen Glauben übergetreten
ist, bei einer Abschiebung in den Iran drohen. Denn, so auch das Gericht, der Abfall
vom Islam ist nach nicht kodifiziertem islamischem Recht theoretisch mit der
Todesstrafe bedroht. | |
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Eine neue Studie des Ausländerrates Dresden e.V. belegt: Das
Sachleistungsprinzip im Asylbewerberleistungsgesetz
ist teuer, ungerecht und überflüssig.
Das ergibt sich aus einer Pressemitteilung des
Ausländerbeirates Dresden e.V. Grundlage dieses Urteils ist eine Studie von
Michaela Bär mit dem Titel „Probleme der Versorgung von Personen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz in Dresden“. Die Studie belegt u.a., dass die durch
die für die Sachleistungsversorgung zuständigen Firmen gelieferten Waren im
Vergleich zum Einzelhandel um mehr als 30 % teurer sind. Die Autorin behauptet,
dass die Firmen statt des auf 15 % der Summe des Verpflegungsgeldes
festgeschriebenen Entgeltes für ihre Arbeit den doppelten Betrag einbehalten.
Das alles führe zu gravierenden Problemen bei der Versorgung. Fazit: Verzicht
auf das überflüssige und kostspielige Sachleistungssystem. | |
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Der UNHCR hat vor wenigen Tagen sein erstes „Statistical Yearbook“
veröffentlicht. Das Jahrbuch enthält eine zahlenmäßige Übersicht über weltweite
Vertreibungen während der letzten 10 Jahre, darin ausführliche Daten über die
Aufnahmetrends in den Industriestaaten sowie über Flüchtlingszahlen auf der
ganzen Welt. Das Buch macht deutlich, dass gegenüber sinkenden Zahlen von
Flüchtlingen, die internationale Grenzen überschreiten, die Zahl der
Binnenvertriebenen angestiegen ist. Unter dem Vorbehalt, dass es grundsätzlich
schwierig ist, verlässliche Daten über die Zahl der Binnenvertriebenen zu
erhalten, geht man dennoch von weltweit schätzungsweise 25 Millionen Menschen
aus, die dieser Flüchtlingsgruppe angehören. | |
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Die Schweizerische Flüchtlingshilfe hat im September 2002 ein
17seitiges Themenpapier von Jenny
Pieth zur Situation
der Frauen im regierungskontrollierten Gebiet
der Demokratischen Republik Kongo veröffentlicht. Das Papier
macht deutlich, dass Frauen, verstärkt durch ihre benachteiligte
gesellschaftliche Stellung, ganz besonders unter der prekären humanitären und
medizinischen Versorgungslage in der DR Kongo leiden. | |
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„Kinder als Opfer von Krieg und Verfolgung“ ist der Titel einer Dokumentation
zur Ausstellung „Ich hab‘ den Krieg gezeichnet“, für die sich der Verein
Cultur Cooperation e.V., Nernstweg 32-34 in 22765 Hamburg verantwortlich
zeichnet. Ausstellung und Dokumentation zeigen, wo und wie Kinder in besonderem
Maße Opfer bewaffneter Konflikte und auch zu Flüchtlingen werden, deren Rechte
in Deutschland systematisch verletzt werden. Die Dokumentation kann unter der
angegebenen Adresse für € 8 zzgl. Versandkosten bestellt werden.
Am 27. September 2002 hat UNHCR Genf eine Statistik
zur Zahl der Asylanträge, die von
unbegleiteten oder von der Familie getrennten Kindern im Jahr 2001 gestellt
wurden, veröffentlicht. Die deutschen Zahlen wären höher, wenn sie die
16- bis 18jährigen einschlössen, die nach deutscher Lesart und Statistik
ausländerrechtlich handlungsfähig sind. Statistiken im Flüchtlingsbereich sind
auch aus anderen Gründen, zum Beispiel wegen unterschiedlicher
Registrierungspraktiken, mit Zurückhaltung zu verwerten. Deutlich wird
allerdings, dass die Niederlande und Großbritannien im Jahre 2001 mit weitem
Abstand die europäischen Hauptaufnahmeländer für unbegleitete Minderjährige
gewesen sind. | |
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Österreich: Die Zahl der Asylanträge in Österreich sind im Oktober 2002
zurückgegangen. Nach Angaben des Innenministeriums wurden im Oktober 31,7
Prozent weniger Asylanträge gestellt als noch im September. In absoluten Zahlen
waren es im September 4.527 Anträge, im Oktober nur 3.090. | |
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Österreich: | |
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Österreich:
Die Caritas Österreich klagt beim Verfassungsgerichtshof gegen eine neue
Asylrichtlinie des Innenministeriums. Die
Richtlinie schließt Asylbewerber aus bestimmten Herkunftsstaaten von der
sogenannten Bundesbetreuung, und damit der Unterbringung und Versorgung von
staatlicher Seite aus. Ein Gutachten des Verfassungsjuristen Gerhard Muzak
kommt zu dem Schluss, ein solches Verfahren sei „verfassungsrechtlich
bedenklich“. Denn für die Versorgung von Asylsuchenden gelten die Regeln des
Bundesbetreuungsgesetzes. Das verknüpfe die Gewährung von Unterkunft und
Versorgung während des Asylverfahrens nicht mit der Staatsangehörigkeit. Eine
Länderliste der von der Versorgung Auszuschließenden widerspreche dem
Gleichheitsgrundsatz. Demnach dürfen Angehörige verschiedener Staaten nur dann
unterschiedlich behandelt werden, wenn es hierfür sachliche Gründe gibt. | |
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Österreich:
Eine weitere Lehre hat der unabhängige Bundesasylsenat,
das Berufungsgericht für Asylbewerber in Österreich,
dem österreichischen Innenminister Strasser erst vor kurzem erteilt. Nach einer Entscheidung vom 17. Oktober
2002 ist Italien im konkreten Fall eines Kurden aus der Türkei nicht als
sicherer Drittstaat anzusehen. Der Betroffene, nach eigenen Angaben als
PKK-Unterstützer zuhause von Folter und Haft bedroht, gab an, die italienischen
Behörden hätten ihn bereits aufgefordert, Italien binnen einer Woche zu
verlassen. Italien habe auch bereits mehrere kurdische Asylbewerber ohne
Asylverfahren in Italien in die Türkei zurückgeschoben. Der unabhängige
Bundesasylsenat holte Gutachten von UNHCR Italien und von italienischen
Rechtsanwälten ein. Der Vorsitzende des Asylsenats selbstbewusst: „In Fällen des Dubliner Übereinkommens haben
wir den Auftrag des Verfassungs- und des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte, den Rückschiebeschutz zu prüfen. Bei uns hat die
Menschenrechtskonvention Verfassungsrang.“
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Frankreich:
Ein Drei-Parteien-Abkommen über die
freiwillige Rückkehr von Afghanen wurde am 28. September 2002 von der
afghanischen Regierung, der französischen Regierung und UNHCR unterzeichnet.
Das Abkommen hat „die unterstützte freiwillige
Rückkehr von Afghanen in Frankreich“ zum Ziel. Die in der französischen
Koordination für das Recht auf Asyl (CFDA) zusammengeschlossenen
Flüchtlingsorganisationen zeigen sich besorgt, insbesondere über Artikel 3 des
Abkommens. Dort findet sich neben dem Hinweis, dass die Rückführung auf der
Basis der Freiwilligkeit und unter der Beachtung der Genfer
Flüchtlingskonvention stattfinden wird, eine zweite Verfahrensweise „bezüglich der Afghanen, die keinen Schutz
genießen oder die keinen zwingenden humanitären Bedarf haben, der ihr Bleiben
auf französischem Territorium rechtfertigt, die aber dennoch beharrlich das
freiwillige Rückführprogramm ablehnen, das im Abkommen dargestellt wird.“
Für diese Personengruppe sollen „andere
Lösungen als die freiwillige Rückkehr, die im Hinblick auf internationales
Recht als akzeptabel anerkannt werden, ins Auge gefasst werden.“ Die
französischen Flüchtlingsorganisationen der Koordination für das Recht auf Asyl
fragen in einer Stellungnahme vom 24. Oktober 2002 nach der Bedeutung dieser
Kategorisierung, und zwar „um so
schärfer, als uns scheint, dass der UNHCR dazu aufgefordert wurde, eine
entscheidende Rolle bei der Identifizierung von Personen zu spielen, die sich
in Sangatte befinden, und zwar von ‚Afghanen, die keinen Schutz genießen oder
die keinen zwingenden humanitären Bedarf haben, der ihr Bleiben auf
französischem Territorium rechtfertigt.‘“ | |
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Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. |
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