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wird
vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
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Infoservice Nr. 71 - Oktober 2002 |
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![]() | Anlässlich
der Tagung „Der lange Weg zu einem europäischen Asylrecht“, die von PRO ASYL
und der Ev. Akademie Bad Boll veranstaltet wurde, hat Karl Kopp, Europareferent
von PRO ASYL im September 2002 eine Bilanz des europäischen Asylrechts-Vergemeinschaftungs-Prozesses
vorgelegt. Der Titel: „Der lange Weg zu einem gemeinsamen europäischen Asylrecht – Flickenteppich
im Asylrecht bleibt – Der Wettlauf der Schäbigkeiten geht weiter“. Bei derselben
Tagung referierte Mark Holzberger, Referent für Flüchtlings- und Migrationspolitik
der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen über die grenzenlose Polizeikooperation
innerhalb und am Rande der EU. Drei Formen der Europäisierung werden zur Zeit
diskutiert, vorbereitet und teilweise betrieben: Der Aufbau einer EU-Außengrenzpolizei,
eines Netzwerks polizeilicher Verbindungsbeamter sowie von Polizeiverbänden
für ein sogenanntes ziviles Krisenmanagement. Mit Erlaubnis des Autors dokumentieren
wir zwei Texte von Mark Holzberger, die der Zeitschrift Bürgerrechte und Polizei/CILIP
Nr.66 und Nr. 69 zu entnehmen sind.
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![]() | Am 4. Oktober wurde der diesjährige Tag des Flüchtlings begangen.
An vielen Orten fanden Aktionen, Pressegespräche oder Demonstrationen statt.
PRO ASYL hat den Tag des Flüchtlings zum Anlass genommen, in einer Presseerklärung
eine großzügige und unbürokratische Bleiberechtsregelung zu fordern: Langjährig hier
lebende Menschen mit Duldung bzw. ohne Aufenthaltsrecht müssen ein Bleiberecht
erhalten, das ihren Aufenthalt langfristig absichert und eine gleichberechtigte
Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht.
In den kommenden Wochen und Monaten wird mit der PRO ASYL-Kampagne „Hier
geblieben! Recht auf Bleiberecht!“ mit Plakaten, Anzeigen, Informationsmaterial,
Veranstaltungen und Aktionen öffentlicher Druck erzeugt werden. Mit weiteren
Forderungen zum Bundesamtsverfahren, der europäischen Asylpolitik, Kinderrechtskonvention,
Abschiebungshaft, Flughafenverfahren sowie der sozialen Situation von Asylsuchenden
hat sich PRO ASYL, insbesondere in Hinblick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen,
kritisch zu Wort gemeldet.
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![]() | Über die Verfassungsmäßigkeit
des Zustandekommens des Zuwanderungsgesetz wird das Bundesverfassungsgericht
aller Wahrscheinlichkeit nach noch in diesem Jahr entscheiden. Am 23. Oktober
2002 wird die mündliche Verhandlung in Karlsruhe stattfinden. Umstritten ist,
ob im Bundesrat die Stimmen Brandenburgs gültig abgegeben worden sind. Gleichzeitig
wird das Zuwanderungsgesetz z.T. schon angewendet: Bundesinnenminister Schily
hat nun die Mitglieder des neu eingerichteten Zuwanderungsrates, ein weisungsunabhängigen
Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration, berufen. Rita Süßmuth wird den Vorsitz übernehmen.
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![]() | Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat zumindest für einen Flüchtling
die Zwangsunterbringung im Ausreisezentrum Braunschweig beendet: es entschied
in seinem Urteil vom 29.8.2002 (Az. 3 A 110/02), dass nach 11 Monaten Aufenthalt
die weitere Unterbringung in der Ausreiseeinrichtung unverhältnismäßig sei.
Damit hat das Gericht deutlich gemacht, dass Ausreisepflichtige nicht ohne zeitliches
Limit in derartigen Lagern untergebracht werden dürfen. Die Unterbringung habe
den Zweck, die Identität des Betroffenen festzustellen und Passersatzpapiere
zu beschaffen. Wenn dies nach so langer Zeit nicht gelungen sei, diene der weitere
Verbleib des Ausreisepflichtigen in der Unterkunft „in Anbetracht der damit
verbundenen Belastungen im Wesentlichen dem Zweck, Druck auf ihn auszuüben,
um letztlich seine bisher gemachten Angaben zu ändern oder in Anbetracht der
aus seiner Sicht ausweglosen Situation unterzutauchen.“ Anders als sich das
mancher Innenminister wünschen mag, ist das Mürbemachen von Menschen kein anerkannter
Zweck staatlicher Maßnahmen. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat in einer
Presseerklärung vom 1.10.2002 auf das Urteil aufmerksam
gemacht und die sofortige Schließung der niedersächsischen Ausreiselager gefordert.
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![]() | Die Organisation
Algeria-Watch hat ihre Infomappe 20 – 21 vom September 2002 veröffentlicht. Einen
Schwerpunkt bildet die Berichterstattung über den Prozess gegen den Unteroffizier
der algerischen Armee Habib Souaidia, Verfasser des Buches „Der schmutzige Krieg“.
General Khaled Nezzar, ehemaliger Verteidigungsminister Algeriens und später
Mitglied des Staatsrates hatte gegen den Autor eine Verleumdungsklage angestrengt.
Der Prozess entwickelte sich zu einem 5-tägigen Lehrstück. Schließlich stand
weniger der Autor, als „die Junta vor Gericht“. Der Prozess war beileibe keine
Privatangelegenheit. Für alle Kosten des Rechtsbeistands von Nezzar kam der
algerische Staat auf. Algeria-Watch: „Damit wird deutlich, dass die algerische
Militärführung in die Offensive geht und alles daran setzt, den drohenden Anklagen
wegen Verbrechen gegen die Menschheit vorzubeugen.“ Der Prozess hat auch einige
wesentliche Erkenntnisse zur in Deutschland asylrelevanten Frage, der für die
Gewalt in Algerien verantwortlich ist, gebracht.
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![]() | Am 24. November
2000 stürzte sich der kurdische Jugendliche Davut K., der die Berliner Therapieeinrichtung
für Folteropfer XENION in Berlin aufgesucht hatte, auf der Flucht vor der Berliner
Polizei aus dem Fenster der Beratungsstelle, als Polizisten mit gezogenen Waffen
die Räume stürmten. Anwesende Ärzte hatten sich gegen das Vorgehen der Polizei
ohne Durchsuchungsbefehl gewendet. Daraufhin ging ein Strafbefehl wegen Widerstands
gegen Vollstreckungsbeamte, gegen den Einspruch eingelegt wurde. Die Hauptverhandlung
findet am 15. Oktober 2002 bei dem Amtsgericht Tiergarten, Turmstr. 91 in Berlin
um 11:10 Uhr in Raum 371 statt. Zum Hintergrund eine Presseerklärung der
Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen vom 27. November 2000.
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![]() | Der Landesbeauftragte
für den Datenschutz für das Recht auf Akteneinsicht hat in einem Schreiben
vom 5. August 2002 an den Flüchtlingsrat Brandenburg zur Frage der Besucherkontrollen
in Brandenburgischen Asylbewerberunterkünften Stellung genommen. Dort werden
in vielen Fällen sogenannte „Besucherbücher“ geführt, in die die Daten aus dem
Identitätsnachweis eingetragen werden, den Besucher für die Dauer ihres Besuches
hinterlegen müssen. Als Rechtsgrundlage haben die Behörden bisher auf das Ordnungsbehördengesetz
in Verbindung mit dem Brandenburgischen Polizeigesetz verwiesen. So einfach
geht es wohl nicht. Nach dem Brandenburgischen Polizeigesetz ist Voraussetzung
für eine Identitätsfeststellung das Bestehen einer konkreten Gefahr, zu deren
Abwehr es erforderlich ist, die Identität des Störers festzustellen. „Dass diese
Voraussetzung nicht bei jedem Besuchsfall erfüllt ist, liegt auf der Hand, da
nicht jeder Besucher bei einer Asylbewerberunterkunft ein Störer im Sinne des
Polizeirechts ist.“
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![]() | Um die soziale
Situation von Menschen ohne Papiere („Illegale“) ist es in Deutschland nicht
gut bestellt. Der Polnische Sozialrat e.V. in Berlin weist in einer Pressemitteilung
darauf hin, dass auch Haushaltshilfen, bei denen es sich um illegal Beschäftigte
ohne geregelten Aufenthaltsstatus handelt, legal bei der „Gesetzlichen Unfallversicherung
der Unfallkasse“ versichert werden können. 2,7 Millionen deutsche Haushalte
beschäftigen eine Haushaltshilfe, 38.000 sind bei der Sozialversicherung gemeldet.
Der Polnische Sozialrat e.V. hat auch entsprechende Beratungsflugblätter für
die Betroffenen herausgegeben, die unter folgender Adresse bezogen werden können:
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![]() | Unter dem
Motto "Tag der offenen Tür" soll am Samstag, 02.11.2002, ein bundesweiter
Aktionstag gegen Abschiebehaft stattfinden. Darauf einigte sich das zweite bundesweite
Vernetzungstreffen von Abschiebehaftgruppen und –initiativen, das Anfang April
in Leipzig stattgefunden hat. Das Vernetzungsprojektkt, angesiedelt beim Flüchtlingsrat Leipzig e.V., wird vom Förderverein
PRO ASYL und der Deutschen Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe gefördert. Im Rahmen
des Vernetzungstreffens referierten Abschiebungshaftexperten von Nichtregierungsorganisationen
aus Frankreich, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und Polen über System
und Probleme der Abschiebungshaft in den jeweiligen Staaten.
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![]() | Der Strafprozess
gegen einen Mitarbeiter des Südbadischen Aktionsbündnisses gegen Abschiebungen
(SAGA) wegen „Anstiftung zu einem Verstoß gegen eine Wohnungsauflage“ ist eingestellt.
Dieser hatte als Vormund zweier minderjähriger Flüchtlinge im Missstand ihrer
Unterbringung in einem völlig isolierten und problematischen Flüchtlingslager
abgeholfen. Zunächst war ein Strafbefehl in Höhe von 2.400,-- EUR gegen den
Vormund ergangen. Das Gericht erklärte sich für unzuständig. Die Hintergründe
erläutert eine Presseerklärung der SAGA vom 18. September
2002.
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![]() | In einer Stellungnahme
vom 20. September 2002 drückt Amnesty International seine Besorgnis aus
über die Zustände in der Bundesrepublik Jugoslawien im Vorfeld des beabsichtigten
Beitritts zum Europarat. Amnesty International ist besorgt über das offensichtliche
Versagen der Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien adäquate Schutzmaßnahmen
zu ergreifen, um Menschen gegen Angriffe nichtstaatlicher Akteure zu schützen,
die sie wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder sexuellen Orientierung erleiden.
Es gelinge nicht die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen. Amnesty International
zeigt sich darüber hinaus besorgt über die fortgesetzte Diskriminierung der
Roma, insbesondere der Roma aus dem Kosovo, die im Laufe des Kosovo-Konflikts
vertrieben wurden.
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![]() | Die Trennung
von Eltern und Kindern bei einer Abschiebung nimmt die Ausländerbehörde des
Landkreises Goslar in Kauf und behauptet, dabei die Rückendeckung des Niedersächsischen
Innenministeriums zu haben. Obwohl die Ehefrau und Mutter vier minderjähriger
Kinder sich in stationärer Krankenhausbehandlung befand teilte der Landkreis
in einem Schreiben vom 3. Juni 2002 den Rechtsanwälten
mit, dass eine festgestellte Reiseunfähigkeit keine Auswirkungen auf die Abschiebung
des Ehemannes sowie der Kinder hätte. Zitat: „Das Niedersächsische Innenministerium
hat gegenüber dem Präsidenten des Niedersächsischen Landtages deutlich gemacht,
dass das Recht auf Schutz der Familie nach Art. 6 GG einer vorübergehenden Trennung
der einzelnen Familienmitglieder nicht entgegen steht.“
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![]() | In einem Beschluss vom 11.09.2002 entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht, dass der Antrag eines Asylbewerbers auf Auszahlung von Bargeld statt der Gewährung von Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz rechtswidrig abgelehnt worden ist. Die Behörde habe ermessensfehlerhaft entschieden. Die Ablehnung einer Geldleistung unter Berufung auf den Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu § 2 Abs. 2 AsylbLG vom 11.5.2000 (Az.: 46-1353.70/1) und mit der Begründung, dass es in der Gemeinschaftsunterkunft an Leistungsberechtigte aus unterschiedlichen Kulturkreisen vermutlich zu Spannungen kommen könne und außerdem dadurch die für alle Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft eingerichteten Sachleistungsversorgung nicht mehr aufrechterhalten werden könne, entspreche nicht den Anforderungen an die Ermessensausübung. Das Gericht machte deutlich, dass mit einer derart pauschalen Ablehnung der Geldleistung jeder Antrag abgelehnt werden könnte. Das Gesetz gehe aber von einer Differenzierungsmöglichkeit aus. Aus denselben Gründen hat das Gericht den der Behördenentscheidung zugrunde gelegten Erlass als rechtswidrig eingestuft. | |
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