wird vom Europäischen
Flüchtlingsfonds gefördert

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Infoservice Nr. 71 - Oktober 2002

Anlässlich der Tagung „Der lange Weg zu einem europäischen Asylrecht“, die von PRO ASYL und der Ev. Akademie Bad Boll veranstaltet wurde, hat Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL im September 2002 eine Bilanz des europäischen Asylrechts-Vergemeinschaftungs-Prozesses vorgelegt. Der Titel: „Der lange Weg zu einem gemeinsamen europäischen Asylrecht – Flickenteppich im Asylrecht bleibt – Der Wettlauf der Schäbigkeiten geht weiter“. Bei derselben Tagung referierte Mark Holzberger, Referent für Flüchtlings- und Migrationspolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen über die grenzenlose Polizeikooperation innerhalb und am Rande der EU. Drei Formen der Europäisierung werden zur Zeit diskutiert, vorbereitet und teilweise betrieben: Der Aufbau einer EU-Außengrenzpolizei, eines Netzwerks polizeilicher Verbindungsbeamter sowie von Polizeiverbänden für ein sogenanntes ziviles Krisenmanagement. Mit Erlaubnis des Autors dokumentieren wir zwei Texte von Mark Holzberger, die der Zeitschrift Bürgerrechte und Polizei/CILIP Nr.66 und Nr. 69 zu entnehmen sind.

Am 4. Oktober wurde der diesjährige Tag des Flüchtlings begangen. An vielen  Orten fanden Aktionen, Pressegespräche oder Demonstrationen statt. PRO ASYL hat den Tag des Flüchtlings zum Anlass genommen, in einer Presseerklärung eine großzügige und unbürokratische Bleiberechtsregelung zu fordern: Langjährig hier lebende Menschen mit Duldung bzw. ohne Aufenthaltsrecht müssen ein Bleiberecht erhalten, das ihren Aufenthalt langfristig absichert und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht.
Ein Bleiberecht fordert PRO ASYL für:

  • Menschen ohne Aufenthaltsstatus,
  • die seit 5 Jahren in Deutschland leben,
  • Familien mit Kindern, die seit 3 Jahren in Deutschland leben,
  • unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit 2 Jahren in Deutschland leben,
  • traumatisierte Kriegsopfer und
  • Opfer rassistischer Angriffe.

In den kommenden Wochen und Monaten wird mit der PRO ASYL-Kampagne „Hier geblieben! Recht auf Bleiberecht!“ mit Plakaten, Anzeigen, Informationsmaterial, Veranstaltungen und Aktionen öffentlicher Druck erzeugt werden. Mit weiteren Forderungen zum Bundesamtsverfahren, der europäischen Asylpolitik, Kinderrechtskonvention, Abschiebungshaft, Flughafenverfahren sowie der sozialen Situation von Asylsuchenden hat sich PRO ASYL, insbesondere in Hinblick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen, kritisch zu Wort gemeldet.

Über die Verfassungsmäßigkeit des Zustandekommens des Zuwanderungsgesetz wird das Bundesverfassungsgericht aller Wahrscheinlichkeit nach noch in diesem Jahr entscheiden. Am 23. Oktober 2002 wird die mündliche Verhandlung in Karlsruhe stattfinden. Umstritten ist, ob im Bundesrat die Stimmen Brandenburgs gültig abgegeben worden sind. Gleichzeitig wird das Zuwanderungsgesetz z.T. schon angewendet: Bundesinnenminister Schily hat nun die Mitglieder des neu eingerichteten Zuwanderungsrates, ein weisungsunabhängigen Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration, berufen. Rita Süßmuth wird den Vorsitz übernehmen.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat zumindest für einen Flüchtling die Zwangsunterbringung im Ausreisezentrum Braunschweig beendet: es entschied in seinem Urteil vom 29.8.2002 (Az. 3 A 110/02), dass nach 11 Monaten Aufenthalt die weitere Unterbringung in der Ausreiseeinrichtung unverhältnismäßig sei. Damit hat das Gericht deutlich gemacht, dass Ausreisepflichtige nicht ohne zeitliches Limit in derartigen Lagern untergebracht werden dürfen. Die Unterbringung habe den Zweck, die Identität des Betroffenen festzustellen und Passersatzpapiere zu beschaffen. Wenn dies nach so langer Zeit nicht gelungen sei, diene der weitere Verbleib des Ausreisepflichtigen in der Unterkunft „in Anbetracht der damit verbundenen Belastungen im Wesentlichen dem Zweck, Druck auf ihn auszuüben, um letztlich seine bisher gemachten Angaben zu ändern oder in Anbetracht der aus seiner Sicht ausweglosen Situation unterzutauchen.“ Anders als sich das mancher Innenminister wünschen mag, ist das Mürbemachen von Menschen kein anerkannter Zweck staatlicher Maßnahmen.  Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat in einer Presseerklärung vom 1.10.2002 auf das Urteil aufmerksam gemacht und die sofortige Schließung der niedersächsischen Ausreiselager gefordert.

Die Organisation Algeria-Watch hat ihre Infomappe 20 – 21 vom September 2002 veröffentlicht. Einen Schwerpunkt bildet die Berichterstattung über den Prozess gegen den Unteroffizier der algerischen Armee Habib Souaidia, Verfasser des Buches „Der schmutzige Krieg“. General Khaled Nezzar, ehemaliger Verteidigungsminister Algeriens und später Mitglied des Staatsrates hatte gegen den Autor eine Verleumdungsklage angestrengt. Der Prozess entwickelte sich zu einem 5-tägigen Lehrstück. Schließlich stand weniger der Autor, als „die Junta vor Gericht“. Der Prozess war beileibe keine Privatangelegenheit. Für alle Kosten des Rechtsbeistands von Nezzar kam der algerische Staat auf. Algeria-Watch: „Damit wird deutlich, dass die algerische Militärführung in die Offensive geht und alles daran setzt, den drohenden Anklagen wegen Verbrechen gegen die Menschheit vorzubeugen.“ Der Prozess hat auch einige wesentliche Erkenntnisse zur in Deutschland asylrelevanten Frage, der für die Gewalt in Algerien verantwortlich ist, gebracht.

Weitere Schwerpunkte der aktuellen Infomappe von Algeria-Watch, die Parlamentswahlen vom 30. Mai 2002, das Assoziierungsabkommen und weitere Nachrichten vom „schmutzigen Krieg“.

Am 24. November 2000 stürzte sich der kurdische Jugendliche Davut K., der die Berliner Therapieeinrichtung für Folteropfer XENION in Berlin aufgesucht hatte, auf der Flucht vor der Berliner Polizei aus dem Fenster der Beratungsstelle, als Polizisten mit gezogenen Waffen die Räume stürmten. Anwesende Ärzte hatten sich gegen das Vorgehen der Polizei ohne Durchsuchungsbefehl gewendet. Daraufhin ging ein Strafbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, gegen den Einspruch eingelegt wurde. Die Hauptverhandlung findet am 15. Oktober 2002 bei dem Amtsgericht Tiergarten, Turmstr. 91 in Berlin um 11:10 Uhr in Raum 371 statt. Zum Hintergrund eine Presseerklärung der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen vom 27. November 2000.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz für das Recht auf Akteneinsicht hat in einem Schreiben vom 5. August 2002 an den Flüchtlingsrat Brandenburg zur Frage der Besucherkontrollen in Brandenburgischen Asylbewerberunterkünften Stellung genommen. Dort werden in vielen Fällen sogenannte „Besucherbücher“ geführt, in die die Daten aus dem Identitätsnachweis eingetragen werden, den Besucher für die Dauer ihres Besuches hinterlegen müssen. Als Rechtsgrundlage haben die Behörden bisher auf das Ordnungsbehördengesetz in Verbindung mit dem Brandenburgischen Polizeigesetz verwiesen. So einfach geht es wohl nicht. Nach dem Brandenburgischen Polizeigesetz ist Voraussetzung für eine Identitätsfeststellung das Bestehen einer konkreten Gefahr, zu deren Abwehr es erforderlich ist, die Identität des Störers festzustellen. „Dass diese Voraussetzung nicht bei jedem Besuchsfall erfüllt ist, liegt auf der Hand, da nicht jeder Besucher bei einer Asylbewerberunterkunft ein Störer im Sinne des Polizeirechts ist.“

Um die soziale Situation von Menschen ohne Papiere („Illegale“) ist es in Deutschland nicht gut bestellt. Der Polnische Sozialrat e.V. in Berlin weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass auch Haushaltshilfen, bei denen es sich um illegal Beschäftigte ohne geregelten Aufenthaltsstatus handelt, legal bei der „Gesetzlichen Unfallversicherung der Unfallkasse“ versichert werden können. 2,7 Millionen deutsche Haushalte beschäftigen eine Haushaltshilfe, 38.000 sind bei der Sozialversicherung gemeldet. Der Polnische Sozialrat e.V. hat auch entsprechende Beratungsflugblätter für die Betroffenen herausgegeben, die unter folgender Adresse bezogen werden können:
Polnischer Sozialrat e.V.
Oranienstr. 34
10999 Berlin
Tel. 030/6151717
mail 

Unter dem Motto "Tag der offenen Tür" soll am Samstag, 02.11.2002, ein bundesweiter Aktionstag gegen Abschiebehaft stattfinden. Darauf einigte sich das zweite bundesweite Vernetzungstreffen von Abschiebehaftgruppen und –initiativen, das Anfang April in Leipzig stattgefunden hat. Das Vernetzungsprojektkt, angesiedelt beim Flüchtlingsrat Leipzig e.V., wird vom Förderverein PRO ASYL und der Deutschen Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe gefördert. Im Rahmen des Vernetzungstreffens referierten Abschiebungshaftexperten von Nichtregierungsorganisationen aus Frankreich, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und Polen über System und Probleme der Abschiebungshaft in den jeweiligen Staaten.

Der Strafprozess gegen einen Mitarbeiter des Südbadischen Aktionsbündnisses gegen Abschiebungen (SAGA) wegen „Anstiftung zu einem Verstoß gegen eine Wohnungsauflage“ ist eingestellt. Dieser hatte als Vormund zweier minderjähriger Flüchtlinge im Missstand ihrer Unterbringung in einem völlig isolierten und problematischen Flüchtlingslager abgeholfen. Zunächst war ein Strafbefehl in Höhe von 2.400,-- EUR gegen den Vormund ergangen. Das Gericht erklärte sich für unzuständig. Die Hintergründe erläutert eine Presseerklärung der SAGA vom 18. September 2002.

In einer Stellungnahme vom 20. September 2002 drückt Amnesty International seine Besorgnis aus über die Zustände in der Bundesrepublik Jugoslawien im Vorfeld des beabsichtigten Beitritts zum Europarat. Amnesty International ist besorgt über das offensichtliche Versagen der Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien adäquate Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Menschen gegen Angriffe nichtstaatlicher Akteure zu schützen, die sie wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder sexuellen Orientierung erleiden. Es gelinge nicht die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen. Amnesty International zeigt sich darüber hinaus besorgt über die fortgesetzte Diskriminierung der Roma, insbesondere der Roma aus dem Kosovo, die im Laufe des Kosovo-Konflikts vertrieben wurden.

Die Trennung von Eltern und Kindern bei einer Abschiebung nimmt die Ausländerbehörde des Landkreises Goslar in Kauf und behauptet, dabei die Rückendeckung des Niedersächsischen Innenministeriums zu haben. Obwohl die Ehefrau und Mutter vier minderjähriger Kinder sich in stationärer Krankenhausbehandlung befand teilte der Landkreis in einem Schreiben vom 3. Juni 2002 den Rechtsanwälten mit, dass eine festgestellte Reiseunfähigkeit keine Auswirkungen auf die Abschiebung des Ehemannes sowie der Kinder hätte. Zitat: „Das Niedersächsische Innenministerium hat gegenüber dem Präsidenten des Niedersächsischen Landtages deutlich gemacht, dass das Recht auf Schutz der Familie nach Art. 6 GG einer vorübergehenden Trennung der einzelnen Familienmitglieder nicht entgegen steht.“

In einem Beschluss vom 11.09.2002 entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht, dass der Antrag eines Asylbewerbers auf Auszahlung von Bargeld statt der Gewährung von Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz rechtswidrig abgelehnt worden ist. Die Behörde habe ermessensfehlerhaft entschieden. Die Ablehnung einer Geldleistung unter Berufung auf den Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu § 2 Abs. 2 AsylbLG vom 11.5.2000 (Az.: 46-1353.70/1) und mit der Begründung, dass es in der Gemeinschaftsunterkunft an Leistungsberechtigte aus unterschiedlichen Kulturkreisen vermutlich zu Spannungen kommen könne und außerdem dadurch die für alle Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft eingerichteten Sachleistungsversorgung nicht mehr aufrechterhalten werden könne, entspreche nicht den Anforderungen an die Ermessensausübung. Das Gericht machte deutlich, dass mit einer derart pauschalen Ablehnung der Geldleistung jeder Antrag abgelehnt werden könnte. Das Gesetz gehe aber von einer Differenzierungsmöglichkeit aus. Aus denselben Gründen hat das Gericht den der Behördenentscheidung zugrunde gelegten Erlass als rechtswidrig eingestuft.

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