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wird
vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
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Infoservice Nr. 70 - September 2002 |
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![]() | PRO ASYL hat
den Entstehungsprozess des Zuwanderungsgesetzes kritisch begleitet. Fazit: „Viel
Schatten – wenig Licht“. Unter diesem Titel gibt PRO ASYL nun
auch einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen im Zuwanderungsgesetz.
Wer wissen will, was sich ändert im Asyl- und Flüchtlingsrecht, welche neuen
Aufenthaltstitel welche Rechtfolgen haben, wie der Familiennachzug künftig funktionieren
soll u.v.a.m. der ist hier an der richtigen Stelle. PRO ASYL möchte mit dem
Text auch eine Botschaft vermitteln: Trotz aller berechtigten Kritik am Zuwanderungsgesetz
müssen sich Flüchtlingsorganisationen dafür einsetzen, dass die positiven Errungenschaften,
die es in diesem Gesetz auch gibt, nicht wieder rückgängig gemacht werden.
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![]() | Insbesondere
Politiker von CDU und CSU versuchen, im Bundestagswahlkampf Stimmung zu machen
mit der Verwendung des Begriffes einer „Zuwanderung in die Sozialsysteme“. Diese
Anstiftung zum Sozialneid hat die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen
in einer Mitteilung mit der Überschrift „Zuwanderung in
die Sozialsysteme – eine Milchmädchenrechnung“ Fakten gegenübergestellt.
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![]() | Trotz des drohenden Krieges lehnt
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asylanträge von Irakern zunehmend
ab. Am Vorabend des möglichen Krieges bewegt sich die Zahl
der anerkannten irakischen Flüchtlinge auf einen Tiefpunkt zu. Der Grund für
den Umschwung ist nicht im Irak, sondern in der deutschen Interpretation der
Situation zu suchen. Darauf weist Thomas Uwer in einem Artikel, der unter
der Überschrift „Helft
euch doch selbst“ in Jungle World vom 28. August 2002 erschienen ist.
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![]() | In ihrer Antwort
auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der PDS-Fraktion (BT-Drucksachen
14/9855 und 14/9916) gibt
die Bundesregierung über die Umsetzung der sogenannten Altfallregelungen für
Flüchtlinge 1999 und 2001 in den Bundesländern Auskunft. Nach der Altfallregelung
1999 haben 25.721 Personen eine Aufenthaltsbefugnis erhalten. Aus drei Bundesländern
liegen keine Zahlen vor. Die Zahlen belegen, dass die Antragsteller in den einzelnen
Bundesländern sehr unterschiedliche Chancen hatten, eine Aufenthaltsbefugnis
zu erhalten (restriktivstes Bundesland Baden-Württemberg, 20,4 % positive Entscheidungen),
an der Spitze Schleswig-Holstein (68 %).
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Wie viele Menschen durch den Rost gefallen sind, verdeutlichen folgende Zahlen: | |
Im August 2002, also zwei Jahre nach Abschluss der Regelung,
gibt es immer noch knapp 80.000 Geduldete, die bereits zum (Familien-) Stichtag
am 1. Juli 1993 in Deutschland lebten. Und 12.500 davon lebten sogar schon am
1. Januar 1990 in Deutschland. Hinzu kommt eine nicht zu unterschätzende Zahl
von Kindern, die in Deutschland geboren wurden.
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Ähnlich verhält es sich mit der Regelung für Flüchtlinge aus Jugoslawien von 2001: 12.500 Geduldete erhielten darüber ein Aufenthaltsrecht. Nimmt man die sechsjährige Aufenthaltsdauer als Kriterium, viel zu wenig: Denn noch heute leben 54.000 Jugoslawinnen – inzwischen – länger als 7 Jahre in Deutschland. | |
7.200 Befugnisse wurden nach den Regelungen für Bosnier/innen
erteilt (Stand August 2002). | ||
![]() | Ein neuer Rundumschlag der Hamburger Innen- und Sozialbehörden. Innensenator Schill regiert die Stunde. Seine unflätigen Äußerungen im Bundestag werden von allen Seiten kritisiert, die Konzeptionen seines Hauses, die im selben Geiste angefertigt werden, interessieren weniger. Am 1. August 2002 gelangte ein Konzept für ein neues Lager in Hamburg an die Öffentlichkeit. Zugrunde lag ein „Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Neuordnung der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA)“ vom 27. Juni 2002. Conni Grenz hat Papier und Absichten in einem Artikel für die aktuelle Ausgabe von off limits analysiert. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Hamburger Behörden aus den Erfahrungen anderer Bundesländer gelernt haben und alle restriktiven Funktionen eines Ausreisezentrums bereits in die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung in Hamburg verlegen wollen. Damit würde die geplante ZEA ein kombiniertes Ein- und Ausreiselager. Die Mehrheit der Flüchtlinge soll dieses Lager gar nicht mehr verlassen – außer zur Abschiebung. Im Vordergrund stehen unter anderem generalpräventive Aspekte. Hamburg soll durch die Neukonzeption „für illegale Einwanderer noch unattraktiver werden“. In der neuen Einrichtung soll „der enge räumliche Kontakt“ zum Beispiel zielgerichtete Durchsuchungen ermöglichen, um Erkenntnisse über den Einreiseweg zu gewinnen. Personen, bei denen es Anhaltspunkte für die Möglichkeit einer zeitnahen Aufenthaltsbeendigung gibt, sollen in der Einrichtung verbleiben, womit der direkte Zugriff der Ausländerbehörden deutlich verbessert wäre. Ein vergleichbares Konzept hatte offenbar das Bayerische Innenministerium bereits im letzten Jahr im Auge. |
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Der Einzelentscheider-Brief des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (ehemals realitätsfern Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge genannt) befasst sich in der Nummer 8+9/02 unter dem Titel „Neue Steuerungsaufgabe für das Bundesamt“ mit den Folgen des Wegfalls der Funktion des Bundesbeauftragten. Die Einheitlichkeit der Entscheidungspraxis ist künftig ausschließlich selbst durch ‚behördeninterne Steuerung‘ herbeizuführen, die u.a. durch die neu eingeführten amtsinternen Orientierungshilfen (Herkunftsländerleitsätze) erfolgen soll. Diese sollen dafür sorgen, dass einheitliche Lageeinschätzungen bei vergleichbaren Sachverhalten in allen Außenstellen des Bundesamtes erfolgen (z.B. zur inländischen Fluchtalternative oder zur Gruppenverfolgung). Sie ersetzen angeblich nicht die Individualprüfung der Asylanträge. Wie ein neu eingeführtes Bundesamtsformular „Kurzübersicht Entscheidung“ zeigt, wird es den Vorgesetzten der jeweiligen Einzelentscheider erleichtert, Abweichungen von den jeweiligen Herkunftsländerleitsätzen zu erkennen. Der einzelfallbezogene Begründungsaufwand für dissidente Entscheider des Bundesamtes dürfte ins Unermessliche steigen. Das verwendete Formular zeigt das verwendete Abprüfungs-/Ablehnungsschema. Interessant auch, dass bei Ablehnungen gemäß § 53 Ausländergesetz bereits der Sachverhalt „Wegfall der Gefahr durch Kostenübernahme“ als Bestandteil der Ablehnungsbegründung aufgeführt ist. Dies lässt darauf schließen, dass künftig in einer erheblichen Zahl von Fällen damit zu rechnen ist, dass - etwa bei gesundheitsbedingten Abschiebungshindernissen im Sinne des § 53 Absatz 6 AuslG - der Gefährdungstatbestand durch die Übernahme der Kosten (zum Beispiel für eine ärztliche Behandlung – im Herkunftsland) ausgeräumt werden soll. | |
![]() | In derselben
Nummer des Einzelentscheider-Briefes setzen sich Mechthild Wenk-Ansohn,
Ferdinand Haenel, Angelika Birck und Ralf Weber, Mitarbeiter des Behandlungszentrums
für Folteropfer e.V. in Berlin erneut mit den Anforderungen an Gutachten
zu posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen psychisch-reaktiven Traumafolgen
auseinander.
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Der Verwaltungsrichter Dr. Wolfgang Treiber hat sich in der Zeitschrift
für Ausländerrecht und Ausländerpolitik Nummer 8/2002 mit dem Thema „Flüchtlingstraumatisierung
im Schnittfeld zwischen Justiz und Medizin“ auseinandergesetzt. Der auch
für Nichtjuristen sehr gut lesbare Text beschäftigt sich u.a. mit den
Schwierigkeiten richterlicher Befassung mit dem Traumatisierungsthema,
Anforderungen an Fachgutachten zur Traumatisierung und nennt Quellen,
bei denen man sich weiter sachkundig machen kann: „In Deutschland ist
in den letzten zehn Jahren insbesondere von dem bis 1995 in Freiburg und
seither in Köln lehrenden Professor Gottfried Fischer die Fachdisziplin
‚Psychotraumatologie‘ mitaufgebaut und ausgebaut worden. 1991 wurde von
ihm das Deutsche Institut
für Psychotraumatologie (DIPT)mitbegründet,
das sich unter anderem zum Ziel gesetzt hat, Standards und Verfahren der
Traumabegutachtung zu entwickeln und in der Praxis einzusetzen, und Fachkongresse
veranstaltet. Im Thieme-Verlag erscheint seit Herbst 2000 die Fachzeitschrift
„Psychotraumatologie“ auch online (dazu: www.thieme.de/psychotrauma/aktuelles.html
und www.thieme.de/psychotrauma/schriftleitung.html;
vgl. auch www.koedops.de). Die oben
genannten Richtlinien sind über die Arbeitsgemeinschaft zu beziehen (c/o
Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf, Benratherstr. 7, 40213
Düsseldorf, email). | |
![]() | Die Flüchtlingsinitiative
„grenzenlos“ kritisiert erneut die Missstände im bremischen Abschiebeknast
in der Vahr. Die Gruppe hat Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung
erstattet, nachdem ein bewusstloser türkischer Gefangener nach der Aussage
von Mithäftlingen ohne rechtzeitige medizinische Versorgung blieb. Trotz vieler
vergeblicher Hilferufe auch über die Gegensprechanlage sei ihm über längere
Zeit nicht geholfen worden. Die taz
Bremen vom 22. August 2002 berichtet über die Einzelheiten, auch über
die gegenteiligen Behauptungen des Polizeipräsidenten, Beamte hätten sofort
nach dem Alarm mit Reanimationsversuchen begonnen und sogar „schnell und vorbildlich
gehandelt“. Wie fast immer in solchen Fällen stehen die Aussagen gegeneinander:
Die eidesstattlichen Versicherungen von Abschiebungshäftlingen gegen Polizeiprotokolle.
Praktikerinnen und Praktiker prognostizieren nach den Erfahrungen der letzten
Jahrzehnte: Die polizeiliche Sicht der Dinge wiegt gewöhnlich schwer. | |
![]() | Nach zweijährigem Aufenthalt in einer
Ausreiseunterkunft
, dem sogenannten Modellprojekt X
in Niedersachsen, hat nunmehr das VG Oldenburg (Az: 11B 3213/02) im Falle
eines bhutanesischen Staatsangehörigen nepalesischer Volkszugehörigkeit in einem
Beschluss vom 23. August
2002 die weitere Unterbringung in der Einrichtung für rechtswidrig
erachtet und die sofortige Vollziehung der Wohnsitzauflage – also der Einweisung
in die Einrichtung – aufgehoben. Das Hauptsacheverfahren läuft weiter. Die Staatsangehörigkeit
ist nach Auffassung der Behörden weiterhin ungeklärt. Aus der Begründung: „Wenn
sich nach fast zweijährigem Aufenthalt des Antragstellers in der Gemeinschaftsunterkunft
keine wesentlichen neuen Erkenntnisse ergeben haben, die zur Identitätsfeststellung
und Ermöglichung der Ausreise führen können, kann die Notwendigkeit des weiteren
Aufenthalts in der Gemeinschaftsunterkunft im Wege der sofortigen Vollziehung
nicht mehr ausreichend begründet werden.“ | |
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Der Flüchtlingsrat
Schleswig-Holstein e.V. begrüßt in einer Presseerklärung
vom 4. September 2002 einen Erlass des Innenministeriums, in dem die Ausländerbehörden
darauf hingewiesen werden, dass auch weiterhin Aufenthaltsbefugnisse für afghanische
Flüchtlinge erteilt werden können. | |
![]() | 10 Jahre nach dem Pogrom von Rostock-Lichtenhagen versetzte ein
rassistischer Mob Flüchtlinge in einer Flüchtlingsunterkunft in Algermissen
(Niedersachsen) in Angst und Schrecken. Der Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat
e.V. weist in einer Presseerklärung
vom 3. September 2002 darauf hin, dass
es sich nicht um den ersten Anschlag mit rassistischem Hintergrund am Ort handelt.
Kritisiert wird die Haltung von Gemeindedirektor und Polizei, die keinen rassistischen
Hintergrund erkennen konnten. Ein Gedächtnisprotokoll
schildert den Überfall aus der Sicht von vier Personen, die in der Flüchtlingsunterkunft
untergebracht sind. In einer Resolution
verurteilten Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Rundes Tisches den Überfall
(„Algermissen ist weltoffen und tolerant), stellten jedoch zugleich Behauptungen
auf, die zur Empörung bei Flüchtlingsorganisationen und Betroffenen führten,
die wiederum mit einem Offenen Brief antworteten. |
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![]() | Der Niedersächsische
Flüchtlingsrat hat in einem Schreiben an das Niedersächsische Innenministerium
auf den Berliner Abschiebestopp für russische Staatsangehörige tschetschenischer
Herkunft hingewiesen und eine entsprechende Regelung für Niedersachsen angemahnt.
Das Niedersächsische Innenministerium hat dies zum Anlass genommen, den Bundesinnenminister um kurzfristige Prüfung zu bitten
, ob der Beschluss des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des
Deutschen Bundestages, der eine Einzelfallprüfung bei Tschetschenenfällen gefordert
hat, zu einer grundlegenden Änderung der Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes
und gegebenenfalls zu einer Änderung der Entscheidungspraxis des Bundesamtes
führen werde. Die Thematik soll bei einer Besprechung der Ausländerreferenten
des Bundes und der Länder im Oktober 2002 besprochen werden. Die Notwendigkeit
eines Abschiebestopps allerdings wird verneint. Begründung: Die Frage einer
inländischen Fluchtalternative habe bereits das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge bei der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse zu klären.
Diese Auffassung vertritt das Niedersächsische Innenministerium auch in einem
Schreiben an die Vorsitzende des Bundestagsausschusses
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Christa Nickels. Zutreffend allerdings
wird in diesem Schreiben auch darauf hingewiesen, dass es seit 1. Juli 2002
eine weitere Möglichkeit gibt, der Schutzbedürftigkeit bestimmter Personengruppen
gerecht zu werden. Das Bundesministerium des Innern hat nach dem Wegfall der
Weisungsungebundenheit der Bundesamtsentscheider „jetzt nicht nur die Möglichkeit
– wie bereits bisher schon – Einfluss auf die Entscheidung zum Vorliegen von
Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG zu nehmen, sondern auch Weisungen hinsichtlich
der Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 AuslG zu erteilen.“ Mehr Mut
wäre gut. | |
![]() | Die Schweizerische Flüchtlingshilfe
hat im Mai 2002 einen Länderbericht zu Tunesien veröffentlicht.
Hingewiesen wird auf die schlechte Menschenrechtslage in Tunesien, die politische
Verfolgung der Opposition und die systematische Folter in Polizeihaft und bei
Verhören im Innenministerium. Angehörige der politischen Polizei genießen de
facto Immunität. (vgl. auch Infoservice Nummer
68) |
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![]() | Der Umgang
des Düsseldorfer Oberbürgermeisters Joachim Erwin mit den Roma-Protesten gegen
ihre drohende Abschiebung irritiert inzwischen
auch die konservative Presse.Gegen
den OB ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Nach Angaben der Düsseldorfer
Staatsanwaltschaft besteht der Anfangsverdacht der Störung der Versammlungsfreiheit,
der schweren Nötigung und der Untreue gegen Erwin. Ihm wird vorgeworfen, seine
Stellung als Amtsträger missbraucht und die Demonstrationen behindert zu haben.
Ausgerechnet auf einem für eine Kundgebung angemeldeten Platz mussten plötzliche
zwingende Kanalarbeiten erledigt werden, so dass dort parkende Baufahrzeuge
und Baumaterial die Demonstration blockierten. Ein anderes Mal hatten Mitarbeiter
des Garten- und Friedhofsamtes zum Zeitpunkt einer angemeldeten Demonstration
unbedingt die Blumen auf dem Rathausplatz pflegen müssen. Die Staatsanwaltschaft
wird sich in diesem Zusammenhang damit beschäftigen müssen, ob offenbar das
ziellose Umherfahren städtischer Fahrzeuge und der sachfremde Einsatz des Personals
den Vorwurf der Untreue rechtfertigt. OB Erwin stand bei einer kurzfristig einberufenen
Pressekonferenz am 2. September 2002 für Rückfragen nicht zur Verfügung. Er
hält das Ermittlungsverfahren für eine politische Inszenierung und wies bei
der Pressekonferenz auf seine weiterhin handschellenfreien Handgelenke hin. | |
![]() | Drei Jahre
nachdem der Marokkaner Rachid Sbaai in der Abschiebehaftanstalt Büren
zu Tode kam, haben die örtlichen Unterstützer und Unterstützerinnen auf dem
Rathausplatz Paderborn seiner gedacht. Vor der Abschiebehaftanstalt Büren wurde
anschließend auf einem Grünstreifen der Zufahrtstraße ein Gedenkstein errichtet.
Der Verein für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. hatte sich schon
seit langem vergeblich bemüht, an der Mauer der JVA eine Gedenktafel
anbringen zu dürfen. Gedenktafel samt Gedenkveranstaltung könnten möglicherweise
dem reibungslosen Ablauf der Haft schaden, so die Behörden. Diese Einschätzung
dürfte vermutlich auch dazu geführt haben, dass der Gedenkstein wenige Stunden
nach seiner Errichtung bereits wieder entfernt war – trotz seines beträchtlichen
Gewichtes von etwa 250 kg. | |
![]() |
Mit Schreiben
vom 13. Juli 2002 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz eine Beschwerde
der PDS-Gruppe im Kölner Stadtrat über das Mobilfunkunternehmen Vodafone
beantwortet.Vodafone hatte eine Verbindung zwischen Betrügereien und angeblichen
Asylbewerberunterkünften hergestellt. Es sei zwar nicht zu beanstanden, dass
im Rahmen einer Bonitätsprüfung auch Erfahrungen des Unternehmens selbst einbezogen
werden. Die Kombination der Anschrift mit der Nennung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe
führe allerdings zu einer Stigmatisierung der Betroffenen, die nicht erfolgen
dürfe. Vodafone habe zugesichert, die Praxis umgehend einzustellen. In einer
internen Mitteilung hatte Vodafone vor bestimmten Kundenanschriften gewarnt
und behauptet, dabei handele es sich um Asylbewerberheime. Abgesehen von dem
stigmatisierenden Effekt waren die Angaben zudem in vielen Fällen sachlich falsch. | |
![]() | Der Bayerische
Innenminister Günther Beckstein hat es sich nicht nehmen lassen, in der heißen
Phase des Bundestagswahlkampfes die erste bayerische Ausreiseeinrichtung
zu präsentieren. Bayern ist damit das vierte Bundesland, das eine solche Einrichtung
bereits vor Inkrafttreten der entsprechenden Regelung im Zuwanderungsgesetz
eröffnet. Bereits im letzten Jahr hatte das Bayerische Innenministerium angekündigt,
über die Praxis anderer Länder bei der Einweisung von Menschen in solche Einrichtungen
noch hinausgehen zu wollen. PRO ASYL hat in einer Presseerklärung vom 9. September
2002 die Fakten präsentiert, die sich aus den Erfahrungen mit
den bisher existierenden Modellprojekten von Ausreiseeinrichtungen ergeben.
Weitere Informationen dazu finden sich auch auf der „Dokumentationsseite Ausreisezentren”
der Initiative Res-publica. | |
![]() | Das Frauenrechtsbüro
gegen sexuelle Folter e.V. in Berlin ruft erneut zu einer
Delegationsreise zur Prozessbeobachtung in die Türkei auf.kIm Oktober
finden in Istanbul zwei Prozesse statt: der Prozess gegen 18 Frauen und den
Vater einer vergewaltigten Frau, denen vorgeworfen wird, an einem Kongress gegen
sexuelle Folter teilgenommen zu haben, wird am 10. Oktober 2002 fortgesetzt.
Am 11. Oktober 2002 wird gegen die Rechtsanwältin Eren Keskin verhandelt wegen
des Vorwurfs der „Diffamierung der Türkei“. Der Vorwurf bezieht sich auf Äußerungen,
die Eren Keskin bei einem Gespräch mit der deutschen Justizministerin Hertha
Däubler-Gmelin am Rande einer offiziellen Reise der Justizministerin gemacht
haben soll. Hertha Däubler-Gmelin hatte sich auch mit oppositionellen Gruppen
getroffen. Eren Keskin berichtete dabei über die Arbeit des Frauenrechtshilfeprojektes
und des Menschenrechtsvereins IHD. Die politische Verfolgung von Kritikerinnen
und Kritikern schwerer Menschenrechtsverletzungen mit justiziellen Mitteln lässt
Zweifel an den vom türkischen Parlament verabschiedeten Reformen aufkommen.
Die Zeitschrift Publik-Forum Nr. 16/2002 hat Eren Keskin unter der Überschrift
„100 Prozesse laufen allein gegen mich“ interviewt .
Fazit: Die Türkei nähert sich Europa – aber nicht den Menschenrechten. | |
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Der Internationale
Menschenrechtsverein IHD Diyarbakir hat anlässlich einer Pressekonferenz
im August auf eine zunehmende Zahl von Menschenrechtsverletzungen in den
Monaten Juni und Juli 2002 hingewiesen.
Fazit: „Die Türkei befindet sich auf dem Weg in die EU. Obwohl
es positive Veränderungen der Gesetzeslage gegeben hat, ist in der Bilanz der
Menschenrechtsverletzungen keine nennenswerte Verbesserung zu registrieren.
Wir denken, dass der Hauptgrund dafür darin liegt, dass die vollzogenen Gesetzesänderungen
sich nicht in der Praxis widerspiegeln.“ | |
![]() | In einem Länderkurzbericht
zu Ägypten vom 1. Juli 2002 hat amnesty
international darauf hingewiesen, dass Folterungen und Misshandlungen an
Gefangenen nach wie vor weit verbreitet sind. Die Todesstrafe werde weiterhin
in großem Ausmaß verhängt und Todesurteile auch vollstreckt. Die Haftbedingungen
in ägyptischen Gefängnissen kämen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender
Behandlung gleich. Ai weist darauf hin, dass aktive Menschenrechtsverteidiger
Ziel staatlicher Verfolgungsmaßnahmen sind. Dutzende Männer wurden im Jahr 2001
wegen ihrer angeblichen sexuellen Orientierung mit Gerichtsverfahren überzogen
und zum Teil zu Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt. Die Kriminalisierung
von gleichgeschlechtlichen und einvernehmlichen sexuellen Beziehungen zwischen
Erwachsenen stellt eine Verletzung internationaler Menschenrechtsstandards dar.
Tausende politische Gefangene befinden sich weiterhin in Verwaltungshaft – ohne
richterliche Anordnung, ohne Gerichtsverfahren, unter Rückgriff auf Notstandsgesetze,
einige Menschen seit mehr als einem Jahrzehnt. | |
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Die Schweizerische
Flüchtlingshilfe hat im Juli 2002 ein Update „Zur sozialen und medizinischen Situation in Bosnien und
Herzegowina“ veröffentlicht. Darin wird u.a. auf folgendes hingewiesen:
Der gesetzliche Anschein eines universellen Krankenversicherungsschutzes trügt.
Einer sehr großen Zahl von traumatisierten Personen steht ein eingeschränktes
Angebot an Unterstützung zur Verfügung. Viele NGOs, die in diesem Feld tätig
waren, sind abgezogen. Bei der Prüfung von Rückkehrmöglichkeiten von chronisch
oder lebensbedrohlich erkrankten Personen sollte jeweils untersucht werden,
ob die nötigen Medikamente und Behandlungsformen vor Ort überhaupt erhältlich
sind. | |
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Das Amtsgericht
Waldshut hat gegen einen Mitarbeiter des Badischen Aktionsbündnisses gegen Abschiebungen
(SAGA) einen Strafbefehl in Höhe von 2.400 Euro verhängt wegen „Anstiftung
zu einem Verstoß gegen eine Wohnsitzauflage nach dem Asylverfahrensgesetz“.
Auf den Einspruch des Betroffenen hin, der als Vormund von zwei Jugendlichen
aus Guinea das Aufenthaltsbestimmungsrecht für diese hatte, wird am 17. September
2002um 11. Uhr vor dem Amtsgericht in Waldshut verhandelt. Nachdem das Landratsamt
Waldshut einem Umverteilungsantrag nicht zugestimmt hatte, sah sich der nunmehr
Angeklagte veranlasst zu handeln, weil er der Auffassung war, dass die Unterbringung
in einer problematischen Asylbewerberunterkunft mit dem Kindeswohl nicht länger
vereinbar sei. Näheres findet sich in einer Presseerklärung
der SAGA vom 9. September 2002. | |
![]() | Dass der Sitzstreik nicht in jedem Falle die politisch gebotene Aktionsform ist, belegt ein erfolgreicher „Stehstreik“, mit dem ein Fluggast in einer Maschine der ungarischen Fluglinie Malev von Berlin-Tegel nach Budapest die Abschiebung eines Bosniers verhindert hat. Das Netzwerk „Kein Mensch ist illegal“ wertet den Vorfall als einen Beleg dafür, dass der Aufruf zur Zivilcourage gegen Abschiebungen in der Deportation Class offenbar immer weitere Kreise ziehe. | |
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![]() | Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. |
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