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Flüchtlingsfonds gefördert

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Infoservice Nr. 70 - September 2002

PRO ASYL hat den Entstehungsprozess des Zuwanderungsgesetzes kritisch begleitet. Fazit: Viel Schatten – wenig Licht. Unter diesem Titel gibt PRO ASYL nun auch einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen im Zuwanderungsgesetz. Wer wissen will, was sich ändert im Asyl- und Flüchtlingsrecht, welche neuen Aufenthaltstitel welche Rechtfolgen haben, wie der Familiennachzug künftig funktionieren soll u.v.a.m. der ist hier an der richtigen Stelle. PRO ASYL möchte mit dem Text auch eine Botschaft vermitteln: Trotz aller berechtigten Kritik am Zuwanderungsgesetz müssen sich Flüchtlingsorganisationen dafür einsetzen, dass die positiven Errungenschaften, die es in diesem Gesetz auch gibt, nicht wieder rückgängig gemacht werden.

Insbesondere Politiker von CDU und CSU versuchen, im Bundestagswahlkampf Stimmung zu machen mit der Verwendung des Begriffes einer „Zuwanderung in die Sozialsysteme“. Diese Anstiftung zum Sozialneid hat die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen in einer Mitteilung mit der Überschrift Zuwanderung in die Sozialsysteme – eine Milchmädchenrechnung Fakten gegenübergestellt.

Trotz des drohenden Krieges lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asylanträge von Irakern zunehmend ab. Am Vorabend des möglichen Krieges bewegt sich die Zahl der anerkannten irakischen Flüchtlinge auf einen Tiefpunkt zu. Der Grund für den Umschwung ist nicht im Irak, sondern in der deutschen Interpretation der Situation zu suchen. Darauf weist Thomas Uwer in einem Artikel, der unter der Überschrift Helft euch doch selbst“ in Jungle World vom 28. August 2002 erschienen ist.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der PDS-Fraktion (BT-Drucksachen 14/9855 und 14/9916) gibt die Bundesregierung über die Umsetzung der sogenannten Altfallregelungen für Flüchtlinge 1999 und 2001 in den Bundesländern Auskunft. Nach der Altfallregelung 1999 haben 25.721 Personen eine Aufenthaltsbefugnis erhalten. Aus drei Bundesländern liegen keine Zahlen vor. Die Zahlen belegen, dass die Antragsteller in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche Chancen hatten, eine Aufenthaltsbefugnis zu erhalten (restriktivstes Bundesland Baden-Württemberg, 20,4 % positive Entscheidungen), an der Spitze Schleswig-Holstein (68 %).

Wie viele Menschen durch den Rost gefallen sind, verdeutlichen folgende Zahlen:

 

Im August 2002, also zwei Jahre nach Abschluss der Regelung, gibt es immer noch knapp 80.000 Geduldete, die bereits zum (Familien-) Stichtag am 1. Juli 1993 in Deutschland lebten. Und 12.500 davon lebten sogar schon am 1. Januar 1990 in Deutschland. Hinzu kommt eine nicht zu unterschätzende Zahl von Kindern, die in Deutschland geboren wurden.

Ähnlich verhält es sich mit der Regelung für Flüchtlinge aus Jugoslawien von 2001: 12.500 Geduldete erhielten darüber ein Aufenthaltsrecht. Nimmt man die sechsjährige Aufenthaltsdauer als Kriterium, viel zu wenig: Denn noch heute leben 54.000 Jugoslawinnen – inzwischen – länger als 7 Jahre in Deutschland.

 

7.200 Befugnisse wurden nach den Regelungen für Bosnier/innen erteilt (Stand August 2002).

Die innenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke, hält die Altfallregelungen vor dem Hintergrund der erhobenen Zahlen für gescheitert. Deshalb müsse eine Regelung geschaffen werden, die diesen Menschen ohne langwierige Einzelfallprüfung ein Bleiberecht verschaffe, so eine Presseerklärung vom 6. September 2002.

Ein neuer Rundumschlag der Hamburger Innen- und Sozialbehörden. Innensenator Schill regiert die Stunde. Seine unflätigen Äußerungen im Bundestag werden von allen Seiten kritisiert, die Konzeptionen seines Hauses, die im selben Geiste angefertigt werden, interessieren weniger. Am 1. August 2002 gelangte ein Konzept für ein neues Lager in Hamburg an die Öffentlichkeit. Zugrunde lag ein „Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Neuordnung der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA)“ vom 27. Juni 2002. Conni Grenz hat Papier und Absichten in einem Artikel für die aktuelle Ausgabe von off limits  analysiert. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Hamburger Behörden aus den Erfahrungen anderer Bundesländer gelernt haben und alle restriktiven Funktionen eines Ausreisezentrums bereits in die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung in Hamburg verlegen wollen. Damit würde die geplante ZEA ein kombiniertes Ein- und Ausreiselager. Die Mehrheit der Flüchtlinge soll dieses Lager gar nicht mehr verlassen – außer zur Abschiebung. Im Vordergrund stehen unter anderem generalpräventive Aspekte. Hamburg soll durch die Neukonzeption „für illegale Einwanderer noch unattraktiver werden“. In der neuen Einrichtung soll „der enge räumliche Kontakt“ zum Beispiel zielgerichtete Durchsuchungen ermöglichen, um Erkenntnisse über den Einreiseweg zu gewinnen. Personen, bei denen es Anhaltspunkte für die Möglichkeit einer zeitnahen Aufenthaltsbeendigung gibt, sollen in der Einrichtung verbleiben, womit der direkte Zugriff der Ausländerbehörden deutlich verbessert wäre. Ein vergleichbares Konzept hatte offenbar das Bayerische Innenministerium bereits im letzten Jahr im Auge.

Der Einzelentscheider-Brief des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (ehemals realitätsfern Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge genannt) befasst sich in der Nummer 8+9/02 unter dem Titel „Neue Steuerungsaufgabe für das Bundesamt“ mit den Folgen des Wegfalls der Funktion des Bundesbeauftragten. Die Einheitlichkeit der Entscheidungspraxis ist künftig ausschließlich selbst durch ‚behördeninterne Steuerung‘ herbeizuführen, die u.a. durch die neu eingeführten amtsinternen Orientierungshilfen (Herkunftsländerleitsätze) erfolgen soll. Diese sollen dafür sorgen, dass einheitliche Lageeinschätzungen bei vergleichbaren Sachverhalten in allen Außenstellen des Bundesamtes erfolgen (z.B. zur inländischen Fluchtalternative oder zur Gruppenverfolgung). Sie ersetzen angeblich nicht die Individualprüfung der Asylanträge. Wie ein neu eingeführtes Bundesamtsformular „Kurzübersicht Entscheidung“  zeigt, wird es den Vorgesetzten der jeweiligen Einzelentscheider erleichtert, Abweichungen von den jeweiligen Herkunftsländerleitsätzen zu erkennen. Der einzelfallbezogene Begründungsaufwand für dissidente Entscheider des Bundesamtes dürfte ins Unermessliche steigen. Das verwendete Formular zeigt das verwendete Abprüfungs-/Ablehnungsschema. Interessant auch, dass bei Ablehnungen gemäß § 53 Ausländergesetz bereits der Sachverhalt „Wegfall der Gefahr durch Kostenübernahme“ als Bestandteil der Ablehnungsbegründung aufgeführt ist. Dies lässt darauf schließen, dass künftig in einer erheblichen Zahl von Fällen damit zu rechnen ist, dass - etwa bei gesundheitsbedingten Abschiebungshindernissen im Sinne des § 53 Absatz 6 AuslG - der Gefährdungstatbestand durch die Übernahme der Kosten (zum Beispiel für eine ärztliche Behandlung – im Herkunftsland) ausgeräumt werden soll.

In derselben Nummer des Einzelentscheider-Briefes setzen sich Mechthild Wenk-Ansohn, Ferdinand Haenel, Angelika Birck und Ralf Weber, Mitarbeiter des Behandlungszentrums für Folteropfer e.V. in Berlin erneut mit den Anforderungen an Gutachten zu posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen psychisch-reaktiven Traumafolgen auseinander.

Der Verwaltungsrichter Dr. Wolfgang Treiber hat sich in der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik Nummer 8/2002 mit dem Thema „Flüchtlingstraumatisierung im Schnittfeld zwischen Justiz und Medizin“ auseinandergesetzt. Der auch für Nichtjuristen sehr gut lesbare Text beschäftigt sich u.a. mit den Schwierigkeiten richterlicher Befassung mit dem Traumatisierungsthema, Anforderungen an Fachgutachten zur Traumatisierung und nennt Quellen, bei denen man sich weiter sachkundig machen kann: „In Deutschland ist in den letzten zehn Jahren insbesondere von dem bis 1995 in Freiburg und seither in Köln lehrenden Professor Gottfried Fischer die Fachdisziplin ‚Psychotraumatologie‘ mitaufgebaut und ausgebaut worden. 1991 wurde von ihm das Deutsche Institut für Psychotraumatologie (DIPT)mitbegründet, das sich unter anderem zum Ziel gesetzt hat, Standards und Verfahren der Traumabegutachtung zu entwickeln und in der Praxis einzusetzen, und Fachkongresse veranstaltet. Im Thieme-Verlag erscheint seit Herbst 2000 die Fachzeitschrift „Psychotraumatologie“ auch online (dazu: www.thieme.de/psychotrauma/aktuelles.html und www.thieme.de/psychotrauma/schriftleitung.html; vgl. auch www.koedops.de). Die oben genannten Richtlinien sind über die Arbeitsgemeinschaft zu beziehen (c/o Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf, Benratherstr. 7, 40213 Düsseldorf, email).
Als umfassendes aktuelles Standardwerk ist sicher das ‚Lehrbuch der Psychotraumatologie‘ von Fischer/Riedesser, (2. Aufl., 1999, 383 S., Reinhardt, München, 39,00 €) zu bezeichnen, für die gerichtliche Praxis dürfte ferner das Buch „Psychotraumatologie der Gedächtnisleistung“ von Hinckeldey/Fischer (1. Aufl., 2000, Thieme, Stuttgart) interessant sein.
Im Internet finden sich unter www.trauma-netz.drk.de Aufsätze, Kontaktadressen und Ähnliches, die das Deutsche Rote Kreuz zusammengestellt hat. Die Adressen aller deutschen Behandlungszentren finden sich auch in der BAFl-Schriftenreihe Nr. 7 (dort S. 248) sowie in den erwähnten Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren (dort S. 119). Einen weltweiten Überblick und weitere Links zum Thema enthält auch die Homepage der International Rehabilitation Centers for Victims of Torture. Speziell mit der Psychotraumatologie bezüglich Flüchtlingen befasst sich auch die VIVO-Foundation .
Was die Befragung von Asylbewerbern angeht, ist auf den vom UNHCR (Bezug über gfrnu@unhcr.ch) herausgegebenen ‚Trainingsbaustein: Befragung von Asylbewerbern‘ (Genf, 1995, 105 S.) zu verweisen. Außerdem gibt es von Wenzel/Buchhorn ein ‚Trainingshandbuch zum Umgang mit den psychosozialen Folgen von Verfolgung, Traumatisierung und Flucht‘ (Wien, 1997, 237 S.; siehe Literaturhinweis im Einzelentscheider-Brief 01/2001, S. 4). Von Abdallah Steinkopf (refugio München) stammt eine lesenswerte Kurzübersicht über die ‚Exploration der traumatischen Erfahrung‘, die durchaus auch für vernehmende Richter interessant sein kann. Die International Association of Refugee Law Judges (Sekretariat-email ) schließlich hat anlässlich ihrer Konferenz in Ottawa 1998 ein sehr lesenswertes Arbeitshandbuch „Seminar for New refugee Law Judges“ herausgebracht, das in Kap. 5 und 6 (Questioning Techniques and the Assessment of Credibility Special Issues) einige Grundprinzipien vorsichtiger und sensibler Anhörung von traumatisierten Flüchtlingen darstellt.

Die Flüchtlingsinitiative „grenzenlos“ kritisiert erneut die Missstände im bremischen Abschiebeknast in der Vahr. Die Gruppe hat Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung erstattet, nachdem ein bewusstloser türkischer Gefangener nach der Aussage von Mithäftlingen ohne rechtzeitige medizinische Versorgung blieb. Trotz vieler vergeblicher Hilferufe auch über die Gegensprechanlage sei ihm über längere Zeit nicht geholfen worden. Die taz Bremen vom 22. August 2002 berichtet über die Einzelheiten, auch über die gegenteiligen Behauptungen des Polizeipräsidenten, Beamte hätten sofort nach dem Alarm mit Reanimationsversuchen begonnen und sogar „schnell und vorbildlich gehandelt“. Wie fast immer in solchen Fällen stehen die Aussagen gegeneinander: Die eidesstattlichen Versicherungen von Abschiebungshäftlingen gegen Polizeiprotokolle. Praktikerinnen und Praktiker prognostizieren nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte: Die polizeiliche Sicht der Dinge wiegt gewöhnlich schwer.

Nach zweijährigem Aufenthalt in einer Ausreiseunterkunft , dem sogenannten Modellprojekt X in Niedersachsen, hat nunmehr das VG Oldenburg (Az: 11B 3213/02) im Falle eines bhutanesischen Staatsangehörigen nepalesischer Volkszugehörigkeit in einem Beschluss vom 23. August 2002 die weitere Unterbringung in der Einrichtung für rechtswidrig erachtet und die sofortige Vollziehung der Wohnsitzauflage – also der Einweisung in die Einrichtung – aufgehoben. Das Hauptsacheverfahren läuft weiter. Die Staatsangehörigkeit ist nach Auffassung der Behörden weiterhin ungeklärt. Aus der Begründung: „Wenn sich nach fast zweijährigem Aufenthalt des Antragstellers in der Gemeinschaftsunterkunft keine wesentlichen neuen Erkenntnisse ergeben haben, die zur Identitätsfeststellung und Ermöglichung der Ausreise führen können, kann die Notwendigkeit des weiteren Aufenthalts in der Gemeinschaftsunterkunft im Wege der sofortigen Vollziehung nicht mehr ausreichend begründet werden.“

Das Gericht führt aus, dass das Interesse eines Ausländers an der Vermeidung der Zwangsunterbringung in einer solchen Einrichtung um so gewichtiger ist, je größer im Laufe des Verfahrens die Zweifel werden, ob angestellte Ermittlungen überhaupt noch zu Ergebnissen in Bezug auf die Staatsangehörigkeit führen, vertritt allerdings die Auffassung, dass bei Entstehen weiterer Aufklärungsmöglichkeiten eine erneute Unterbringung in einer Ausreiseeinrichtung möglich ist. Die Entwurzelung durch die erzwungene Aufgabe von Kontakten und den Abbruch von Integrationsbemühungen werden offenbar als rechtmäßig angesehen. Mit der Entscheidung dürfte das VG Oldenburg seine Auffassung zum Ausdruck gebracht haben, dass zwei Jahre Unterbringung in einer Ausreiseeinrichtung auch nach dem neuen Zuwanderungsgesetz durchaus nicht die Obergrenze der Unterbringungsdauer sein dürften. PRO ASYL hat den Fall aus seinem Rechtshilfefonds unterstützt. Nach Auffassung von PRO ASYL hätte der Betroffene längst aus der Unterkunft entlassen werden müssen. Die Staaten Bhutan, Nepal und Indien hatten frühzeitig erklärt, der Antragsteller sei nicht ihr Staatsangehöriger. Die darüber hinaus angestellten Nachforschungen von Behördenseite gestalteten sich schleppend und schikanös.

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. begrüßt in einer Presseerklärung vom 4. September 2002 einen Erlass des Innenministeriums, in dem die Ausländerbehörden darauf hingewiesen werden, dass auch weiterhin Aufenthaltsbefugnisse für afghanische Flüchtlinge erteilt werden können.

10 Jahre nach dem Pogrom von Rostock-Lichtenhagen versetzte ein rassistischer Mob Flüchtlinge in einer Flüchtlingsunterkunft in Algermissen (Niedersachsen) in Angst und Schrecken. Der Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e.V. weist in einer Presseerklärung vom 3. September 2002 darauf hin, dass es sich nicht um den ersten Anschlag mit rassistischem Hintergrund am Ort handelt. Kritisiert wird die Haltung von Gemeindedirektor und Polizei, die keinen rassistischen Hintergrund erkennen konnten. Ein Gedächtnisprotokoll  schildert den Überfall aus der Sicht von vier Personen, die in der Flüchtlingsunterkunft untergebracht sind. In einer Resolution verurteilten Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Rundes Tisches den Überfall („Algermissen ist weltoffen und tolerant), stellten jedoch zugleich Behauptungen auf, die zur Empörung bei Flüchtlingsorganisationen und Betroffenen führten, die wiederum mit einem Offenen Brief antworteten.

Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat in einem Schreiben an das Niedersächsische Innenministerium auf den Berliner Abschiebestopp für russische Staatsangehörige tschetschenischer Herkunft hingewiesen und eine entsprechende Regelung für Niedersachsen angemahnt. Das Niedersächsische Innenministerium hat dies zum Anlass genommen, den Bundesinnenminister um kurzfristige Prüfung zu bitten , ob der Beschluss des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages, der eine Einzelfallprüfung bei Tschetschenenfällen gefordert hat, zu einer grundlegenden Änderung der Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes und gegebenenfalls zu einer Änderung der Entscheidungspraxis des Bundesamtes führen werde. Die Thematik soll bei einer Besprechung der Ausländerreferenten des Bundes und der Länder im Oktober 2002 besprochen werden. Die Notwendigkeit eines Abschiebestopps allerdings wird verneint. Begründung: Die Frage einer inländischen Fluchtalternative habe bereits das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse zu klären. Diese Auffassung vertritt das Niedersächsische Innenministerium auch in einem Schreiben an die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Christa Nickels. Zutreffend allerdings wird in diesem Schreiben auch darauf hingewiesen, dass es seit 1. Juli 2002 eine weitere Möglichkeit gibt, der Schutzbedürftigkeit bestimmter Personengruppen gerecht zu werden. Das Bundesministerium des Innern hat nach dem Wegfall der Weisungsungebundenheit der Bundesamtsentscheider „jetzt nicht nur die Möglichkeit – wie bereits bisher schon – Einfluss auf die Entscheidung zum Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG zu nehmen, sondern auch Weisungen hinsichtlich der Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 AuslG zu erteilen.“ Mehr Mut wäre gut.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe hat im Mai 2002 einen Länderbericht zu Tunesien veröffentlicht. Hingewiesen wird auf die schlechte Menschenrechtslage in Tunesien, die politische Verfolgung der Opposition und die systematische Folter in Polizeihaft und bei Verhören im Innenministerium. Angehörige der politischen  Polizei genießen de facto Immunität. (vgl. auch Infoservice Nummer 68)

Der Umgang des Düsseldorfer Oberbürgermeisters Joachim Erwin mit den Roma-Protesten gegen ihre drohende Abschiebung irritiert inzwischen auch die konservative Presse.Gegen den OB ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Nach Angaben der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft besteht der Anfangsverdacht der Störung der Versammlungsfreiheit, der schweren Nötigung und der Untreue gegen Erwin. Ihm wird vorgeworfen, seine Stellung als Amtsträger missbraucht und die Demonstrationen behindert zu haben. Ausgerechnet auf einem für eine Kundgebung angemeldeten Platz mussten plötzliche zwingende Kanalarbeiten erledigt werden, so dass dort parkende Baufahrzeuge und Baumaterial die Demonstration blockierten. Ein anderes Mal hatten Mitarbeiter des Garten- und Friedhofsamtes zum Zeitpunkt einer angemeldeten Demonstration unbedingt die Blumen auf dem Rathausplatz pflegen müssen. Die Staatsanwaltschaft wird sich in diesem Zusammenhang damit beschäftigen müssen, ob offenbar das ziellose Umherfahren städtischer Fahrzeuge und der sachfremde Einsatz des Personals den Vorwurf der Untreue rechtfertigt. OB Erwin stand bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz am 2. September 2002 für Rückfragen nicht zur Verfügung. Er hält das Ermittlungsverfahren für eine politische Inszenierung und wies bei der Pressekonferenz auf seine weiterhin handschellenfreien Handgelenke hin.

Drei Jahre nachdem der Marokkaner Rachid Sbaai in der Abschiebehaftanstalt Büren zu Tode kam, haben die örtlichen Unterstützer und Unterstützerinnen auf dem Rathausplatz Paderborn seiner gedacht. Vor der Abschiebehaftanstalt Büren wurde anschließend auf einem Grünstreifen der Zufahrtstraße ein Gedenkstein errichtet. Der Verein für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. hatte sich schon seit langem vergeblich bemüht, an der Mauer der JVA eine Gedenktafel anbringen zu dürfen. Gedenktafel samt Gedenkveranstaltung könnten möglicherweise dem reibungslosen Ablauf der Haft schaden, so die Behörden. Diese Einschätzung dürfte vermutlich auch dazu geführt haben, dass der Gedenkstein wenige Stunden nach seiner Errichtung bereits wieder entfernt war – trotz seines beträchtlichen Gewichtes von etwa 250 kg.
Näheres schildern Pressemitteilungen des Vereins vom 30. August und 2. September 2002.

Mit Schreiben vom 13. Juli 2002 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz eine Beschwerde der PDS-Gruppe im Kölner Stadtrat über das Mobilfunkunternehmen Vodafone beantwortet.Vodafone hatte eine Verbindung zwischen Betrügereien und angeblichen Asylbewerberunterkünften hergestellt. Es sei zwar nicht zu beanstanden, dass im Rahmen einer Bonitätsprüfung auch Erfahrungen des Unternehmens selbst einbezogen werden. Die Kombination der Anschrift mit der Nennung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe führe allerdings zu einer Stigmatisierung der Betroffenen, die nicht erfolgen dürfe. Vodafone habe zugesichert, die Praxis umgehend einzustellen. In einer internen Mitteilung hatte Vodafone vor bestimmten Kundenanschriften gewarnt und behauptet, dabei handele es sich um Asylbewerberheime. Abgesehen von dem stigmatisierenden Effekt waren die Angaben zudem in vielen Fällen sachlich falsch.

Der Bayerische Innenminister Günther Beckstein hat es sich nicht nehmen lassen, in der heißen Phase des Bundestagswahlkampfes die erste bayerische Ausreiseeinrichtung zu präsentieren. Bayern ist damit das vierte Bundesland, das eine solche Einrichtung bereits vor Inkrafttreten der entsprechenden Regelung im Zuwanderungsgesetz eröffnet. Bereits im letzten Jahr hatte das Bayerische Innenministerium angekündigt, über die Praxis anderer Länder bei der Einweisung von Menschen in solche Einrichtungen noch hinausgehen zu wollen. PRO ASYL hat in einer Presseerklärung vom 9. September 2002 die Fakten präsentiert, die sich aus den Erfahrungen mit den bisher existierenden Modellprojekten von Ausreiseeinrichtungen ergeben. Weitere Informationen dazu finden sich auch auf der „Dokumentationsseite Ausreisezentren” der Initiative Res-publica.

Das Frauenrechtsbüro gegen sexuelle Folter e.V. in Berlin ruft erneut zu einer Delegationsreise zur Prozessbeobachtung in die Türkei auf.kIm Oktober finden in Istanbul zwei Prozesse statt: der Prozess gegen 18 Frauen und den Vater einer vergewaltigten Frau, denen vorgeworfen wird, an einem Kongress gegen sexuelle Folter teilgenommen zu haben, wird am 10. Oktober 2002 fortgesetzt. Am 11. Oktober 2002 wird gegen die Rechtsanwältin Eren Keskin verhandelt wegen des Vorwurfs der „Diffamierung der Türkei“. Der Vorwurf bezieht sich auf Äußerungen, die Eren Keskin bei einem Gespräch mit der deutschen Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin am Rande einer offiziellen Reise der Justizministerin gemacht haben soll. Hertha Däubler-Gmelin hatte sich auch mit oppositionellen Gruppen getroffen. Eren Keskin berichtete dabei über die Arbeit des Frauenrechtshilfeprojektes und des Menschenrechtsvereins IHD. Die politische Verfolgung von Kritikerinnen und Kritikern schwerer Menschenrechtsverletzungen mit justiziellen Mitteln lässt Zweifel an den vom türkischen Parlament verabschiedeten Reformen aufkommen. Die Zeitschrift Publik-Forum Nr. 16/2002 hat Eren Keskin unter der Überschrift „100 Prozesse laufen allein gegen mich“ interviewt . Fazit: Die Türkei nähert sich Europa – aber nicht den Menschenrechten.

Der Internationale Menschenrechtsverein IHD Diyarbakir hat anlässlich einer Pressekonferenz im August auf eine zunehmende Zahl von Menschenrechtsverletzungen in den Monaten Juni und Juli 2002 hingewiesen. Fazit: „Die Türkei befindet sich auf dem Weg in die EU. Obwohl es positive Veränderungen der Gesetzeslage gegeben hat, ist in der Bilanz der Menschenrechtsverletzungen keine nennenswerte Verbesserung zu registrieren. Wir denken, dass der Hauptgrund dafür darin liegt, dass die vollzogenen Gesetzesänderungen sich nicht in der Praxis widerspiegeln.“

In einem Länderkurzbericht zu Ägypten vom 1. Juli 2002 hat amnesty international darauf hingewiesen, dass Folterungen und Misshandlungen an Gefangenen nach wie vor weit verbreitet sind. Die Todesstrafe werde weiterhin in großem Ausmaß verhängt und Todesurteile auch vollstreckt. Die Haftbedingungen in ägyptischen Gefängnissen kämen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleich. Ai weist darauf hin, dass aktive Menschenrechtsverteidiger Ziel staatlicher Verfolgungsmaßnahmen sind. Dutzende Männer wurden im Jahr 2001 wegen ihrer angeblichen sexuellen Orientierung mit Gerichtsverfahren überzogen und zum Teil zu Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt. Die Kriminalisierung von gleichgeschlechtlichen und einvernehmlichen sexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen stellt eine Verletzung internationaler Menschenrechtsstandards dar. Tausende politische Gefangene befinden sich weiterhin in Verwaltungshaft – ohne richterliche Anordnung, ohne Gerichtsverfahren, unter Rückgriff auf Notstandsgesetze, einige Menschen seit mehr als einem Jahrzehnt.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe hat im Juli 2002 ein Update „Zur sozialen und medizinischen Situation in Bosnien und Herzegowina“ veröffentlicht. Darin wird u.a. auf folgendes hingewiesen: Der gesetzliche Anschein eines universellen Krankenversicherungsschutzes trügt. Einer sehr großen Zahl von traumatisierten Personen steht ein eingeschränktes Angebot an Unterstützung zur Verfügung. Viele NGOs, die in diesem Feld tätig waren, sind abgezogen. Bei der Prüfung von Rückkehrmöglichkeiten von chronisch oder lebensbedrohlich erkrankten Personen sollte jeweils untersucht werden, ob die nötigen Medikamente und Behandlungsformen vor Ort überhaupt erhältlich sind.

Das Amtsgericht Waldshut hat gegen einen Mitarbeiter des Badischen Aktionsbündnisses gegen Abschiebungen (SAGA) einen Strafbefehl in Höhe von 2.400 Euro verhängt wegen „Anstiftung zu einem Verstoß gegen eine Wohnsitzauflage nach dem Asylverfahrensgesetz“. Auf den Einspruch des Betroffenen hin, der als Vormund von zwei Jugendlichen aus Guinea das Aufenthaltsbestimmungsrecht für diese hatte, wird am 17. September 2002um 11. Uhr vor dem Amtsgericht in Waldshut verhandelt. Nachdem das Landratsamt Waldshut einem Umverteilungsantrag nicht zugestimmt hatte, sah sich der nunmehr Angeklagte veranlasst zu handeln, weil er der Auffassung war, dass die Unterbringung in einer problematischen Asylbewerberunterkunft mit dem Kindeswohl nicht länger vereinbar sei. Näheres findet sich in einer Presseerklärung der SAGA vom 9. September 2002.

Dass der Sitzstreik nicht in jedem Falle die politisch gebotene Aktionsform ist, belegt ein erfolgreicher „Stehstreik“, mit dem ein Fluggast in einer Maschine der ungarischen Fluglinie Malev von Berlin-Tegel nach Budapest die Abschiebung eines Bosniers verhindert hat. Das Netzwerk „Kein Mensch ist illegal“ wertet den Vorfall als einen Beleg dafür, dass der Aufruf zur Zivilcourage gegen Abschiebungen in der Deportation Class offenbar immer weitere Kreise ziehe.

Liste

 

Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden.