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vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
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Infoservice Nr. 67 - Juli 2002 |
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![]() | Gegen Abschiebegefängnisse und Ausreisezentren haben
mehr als 600 Menschen am 29. Juni 2002 in Ingelheim demonstriert. Ausreisezentren
erweisen sich nach Erfahrungen von Flüchtlingsinitiativen in den Bundesländern,
wo sie bereits existieren, als eine auf die Zermürbung von Menschen ausgerichtete
Ergänzung des Abschiebungshaftsystems. Das neue Zuwanderungsgesetz legalisiert
die bisher in einer rechtlichen Grauzone fungierenden Modellprojekte für Ausreiseunterkünfte.
Dass Druck auf Flüchtlinge dort Programm ist und mit welchen weiteren Entwicklungen
gerechnet werden muss, hat für PRO ASYL Bernd Mesovic in einem Redebeitrag zur
Ingelheimer Demonstration thematisiert. | |
![]() | Wie das Leben in einer Ausreiseeinrichtung aus der Sicht eines
Betroffenen aussieht, zeigt das Interview mit einem ungenannten Insassen des
niedersächsischen Projektes X, das der Infodienst Nummer
3/2002 des Bayerischen Flüchtlingsrates abgedruckt hat. | |
![]() | Wie man in Bayern die Voraussetzungen zu schaffen versucht,
letztlich alle Angaben von Flüchtlingen zu ihrer Identität und Staatsangehörigkeit
in Zweifel zu ziehen und damit möglicherweise auch die Voraussetzungen schafft,
um die betroffenen Menschen in Ausreiseeinrichtungen unterbringen zu können,
verdeutlichen Ausschnitte aus Interviews, die
der Infodienst 3/2002 des Bayerischen Flüchtlingsrates mit Monika Steinhauser
vom Münchner Flüchtlingsrat und mit der Leiterin der Münchner Ausländerbehörde,
Claudia Vollmer, unter dem Titel „Angeblich geboren – Angeblich verfolgt“ geführt
und veröffentlicht hat. Hintergrund: Auf Weisung des Bayerischen Innenministeriums
werden seit Mitte letzten Jahres die Duldungen für eine Reihe von Flüchtlingen
mit Zusätzen versehen, welche die Identität der Inhaber in Zweifel ziehen. Vor
dem Namen und vor der Staatsangehörigkeit des jeweiligen Flüchtlings findet
sich in der Duldung der Vermerk „angeblich... die Identität ist nicht geklärt“,
unter der Staatsangehörigkeit findet sich der Vermerk „angeblich..., die Staatsangehörigkeit
ist nicht geklärt“. Die so abgewertete Duldung, die auch noch den Hinweis enthält,
dass der Inhaber mit ihr nicht der Passpflicht genügt und keinen Ausweisersatz
in Händen hält, führt dazu, dass die Betroffenen eine Menge Probleme im Alltag
haben. | |
![]() | Am 2. Juli 2002 hat der Bremer Innensenator Kuno Böse (CDU) einen
neuen ausländerrechtlichen Erlass vorgestellt, der einen Teil der staatenlosen Kurden
aus dem Libanon betrifft. Die erwachsenen Kinder der als „falsche Libanesen“
diskreditierten staatenlosen Kurden aus dem Libanon sollen bleiben dürfen. Nach
der Neuregelung können die als Minderjährige eingereisten und inzwischen volljährig
gewordenen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltsbefugnis
nach der Altfallregelung erhalten. Voraussetzung hierfür ist u.a. dass sie ihren
Lebensunterhalt bzw. den ihrer inzwischen gegründeten Familien durch legale
Erwerbstätigkeit sicherstellen, über ausreichenden Wohnraum verfügen und nicht
wegen erheblicher Straftaten in Erscheinung getreten sind. Eine Entscheidung
des OVG Bremen hatte die Kehrtwende einige Wochen zuvor eingeleitet. Deren Tenor:
Kinder haften ausländerrechtlich nicht in jedem Fall für ihre Eltern. Allein
die Täuschung der Eltern über ihre Staatsangehörigkeit zu einem Zeitpunkt, zu
dem ein Antragsteller minderjährig war, könne den Ausschluss von der Altfallregelung
nicht zwingend begründen. | |
![]() | Der Flüchtlingsrat Berlin fordert weiterhin die Abschaffung
der Chipkarte, mit der ca. 3.000 Asylbewerber in der Stadt nur in ca.
80 Geschäften in Berlin einkaufen können. Heftige Kritik übt der Flüchtlingsrat
Berlin an der PDS-Sozialsenatorin Dr. Knake-Werner. Trotz anderer Möglichkeiten
sei der Vertrag des Landes Berlin mit der Firma SODEXHO zum Einsatz der Chipkarte
noch am 30. Juni 2002 verlängert worden. Unter dem Motto „Cash – no chips“ fand
in Berlin eine Woche der öffentlichen Proteste zur Abschaffung des Chipkartensystems
statt. Der Flüchtlingsrat
warf der Berliner Sozialverwaltung und der verantwortlichen Sozialsenatorin
darüber hinaus vor, mit Hilfe von Rechentricks die Leistungen für Asylbewerber
ab 1. Juli 2002 noch weiter zu kürzen. | |
![]() | Die geschlossene Unterbringung von Kindern propagiert ein von
der hamburgischen Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) vorgestelltes
Konzept, mit dem gleichzeitig auch eine spezialisierte Abschiebungshaftanstalt
für Kinder eingeführt werden soll. Die Kriminologische Initiative
Hamburg e.V. hat sich in einer Stellungnahme kritisch
mit dem Konzept auseinandergesetzt. Es sei hinreichend nachgewiesen, dass die
geschlossene Unterbringung die Probleme schaffe, die zu lösen sie vorgebe. Den
Tabubruch einer eigenen Abschiebungshaftanstalt für Minderjährige haben PRO
ASYL und der Bundesfachverband für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge am
5. Juli 2002 in einer Presseerklärung
kritisiert. Nunmehr beruft sich die Sozialbehörde gegenüber der Presse auf
einen „Formulierungsfehler“. Illegaler Aufenthalt genüge nicht für die Unterbringung. | |
![]() | Eine eigenständige Außenpolitik verfolgt die Freie und
Hansestadt Hamburg in Sachen Flüchtlinge nach Auffassung des Abgeordneten
Michael Neumann (SPD). Der hatte in zwei schriftlichen kleinen Anfragen vom
20. März und 2. Mai 2002 Auskunft zur Absichtserklärung des Herrn Schill
verlangt, auf eigene Faust zu versuchen, Staaten zu finden, die sich bereit
erklären, ausreisepflichtige Ausländer aufzunehmen, die sich in Hamburg aufhalten,
auch wenn diese nicht Staatsangehörige des jeweiligen Staates sind. Blieb die
Antwort auf die erste Kleine Anfrage im wesentlichen
unergiebig, so gab der Senat am 10. Mai 2002k zu: „Zur Klärung einer etwaigen
Bereitschaft, die Einreise auch von Personen mit ungeklärter Herkunft zu gestatten,
hat die zuständige Behörde mit Vertretern afrikanischer Staaten bisher erste
informelle Gesprächkontakte aufgenommen. Insofern wäre es verfrüht, zum jetzigen
Zeitpunkt Informationen zu publizieren.“ Eine Änderung des Artikels 32 GG
als Voraussetzung einer eigenständigen Außen- und Abschiebungspolitik sei weder
seitens einzelner Behörden noch des Senats angestrebt. Überlegungen zur Stärkung
und Unterstützung der Aufnahmebereitschaft auswärtiger Staaten seien zur Zeit
noch nicht hinreichend konkretisierbar. Man darf gespannt sein, welche hochdelikaten
Sachverhalte aus dem Schillschen Abschiebungslabor demnächst nach außen dringen. | |
![]() | Der Einzelentscheider-Brief des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge – ab sofort Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
– Nummer
6/02 befasst sich u.a. mit dem Thema „Iran: Zur Verfolgungsgefahr bei Konversion
und Missionierung“. Zunehmend berufen sich iranische Asylbewerber auf ihre Abwendung
vom Islam und die Hinwendung zum Christentum. Die obergerichtliche Rechtsprechung
zum Thema ist unterschiedlich. Während eine beachtliche Gefährdung allein wegen
der religiösen Konversion verneint wird, wird die Frage von den Oberverwaltungsgerichten
unterschiedlich gesehen, wenn die Betroffenen aktiv missionierende Christen
sind (vgl. auch die Zusammenfassung der Rechtsprechung durch Theresia Wolf im
Asylmagazin 5/2002) | |
![]() | Die Beschlüsse der letzten Innenministerkonferenz zur Rückführung
von Minderheiten aus dem Kosovo werden Zug um Zug in Ländererlasse umgesetzt.
Spitzenreiter beim rigorosen Vorgehen gegen nicht-albanische Volkzugehörige
aus dem Kosovo ist ohne Zweifel das Innenministerium Baden-Württemberg.
Zwar sollen Abschiebungen von nicht-albanischen Volkszugehörigen auch dort vorläufig
weiterhin nur in Ausnahmefällen geschehen und im Einzelfall mit UNMIK abgeklärt
werden. Darüber hinaus heißt es jedoch im Erlass: „Weitere Duldungen dienen
lediglich der kurzfristigen Überbrückung bis zur freiwilligen Ausreise bzw.
zwangsweise erfolgenden Rückführung. Sie sind daher grundsätzlich nur noch monatlich
zu erteilen bzw. zu verlängern. Bis auf weiteres sollen die Duldungen noch nicht
mit einem Verbot der Erwerbstätigkeit und der auflösenden Bedingung der Mitteilung
des Abschiebungstermins versehen werden.“ Weil die lokalen Ausländerbehörden
vor dem Hintergrund des Erlasses eventuell immer noch nicht kapiert haben, wie
man richtig Druck auf die Betroffenen ausübt, fügt das Innenministerium dem
Erlass gleich ein Musterschreiben
an ausreisepflichtige Kosovoflüchtlinge nicht-albanischer Volkszugehörigkeit
bei, in dem das Damoklesschwert der drohenden Abschiebung vorgezeigt wird. So
sollen die Adressaten des Briefes ihren Arbeitgeber unverzüglich über ihre bevorstehende
Rückkehr in das Kosovo berichten. Empfohlen wird, die Rückkehr möglichst rasch
vorzubereiten und es nicht darauf ankommen zu lassen, dass die Ausreisepflicht
zwangsweise durchgesetzt werden muss. | |
![]() | Eine Dienstanweisung des Bundesamtes
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 7. Juni 2002 an die Einzelentscheider
schreibt eine informatorische Anhörung von Asylantragstellern vor, wenn sie
vortragen, traumatisiert zu sein. Ergibt sich nach der Anhörung, dass eine Traumatisierung
offensichtlich vorliegt oder nicht vorliegt, besteht kein weiterer Ermittlungsbedarf.
In allen anderen Fällen sollen weitere Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung
ergriffen werden. Behauptete Traumatisierungen können – wie bisher schon schwere
im Herkunftsland nicht behandelbare Krankheiten und die drohende Genitalverstümmelung
– Anlass dafür sein, ein Wiederaufgreifen des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen. | |
![]() | Der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Buß hat am 28.
Juni 2002 konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Härtefallklausel
im neuen Zuwanderungsgesetz gemacht und sich dabei positiv auf die Arbeit der
seit sechs Jahren arbeitenden Härtefallkommission in Schleswig-Holstein bezogen.
Als Einzelfallkonstellationen, die durch die Härtefallregelung künftig gelöst
werden sollten, nannte er einen langfristigen Aufenthalt und eine fortgeschrittene
Integration sowie gesundheitliche Probleme, die im Heimatland nicht angemessen
behandelt werden können. | |
![]() | Mit Fragen der „Umsetzung des Zuwanderungs- und Integrationsgesetzes“
hat sich ein Workshop des Gesprächskreises Migration und Integration der Friedrich-Ebert-Stiftung
am 27. Mai 2002 in Berlin auseinandergesetzt. Die Beiträge der Referentinnen
und Referenten zu den Themen Arbeitsmigration, Integration und Flüchtlinge sind
über die Internetseite der Stiftung
abrufbar. | |
![]() | Einen seltenen Einblick in das Grundrechtsverständnis mancher
Sachbearbeiter von Ausländerbehörden ermöglicht ein Beschluss des Oberlandesgerichts
Celle vom 18. Dezember 2001 (AZ.: 17 W 41/01), mit der eine Entscheidung
des Landgerichts als Vorinstanz bestätigt wird. Ein zu Unrecht in Abschiebehaft
Gehaltener habe ein schützenswertes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit
seiner weiteren Inhaftierung. Es bestehe zwar in der höchstrichterlichen
Rechtsprechung Streit darüber, ob bei einem erledigten Grundrechtseingriff eine
nachträgliche gerichtliche Prüfung möglich sein müsse (das Bundesverfassungsgericht
hat dies in einem Beschluss vom 5. Dezember 2001, (Az.: 2 BvR 1777/00) inzwischen
für die Abschiebungshaft so gesehen). Wenn die Gefahr von Wiederholungen unzulässiger
Maßnahmen, die tiefgreifende Grundrechtseingriffe beinhalten, bestehe, sei ein
rechtlich geschütztes Interesse, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns
auch nach der Beendigung der jeweiligen Maßnahme feststellen zu lassen, allerdings
zu bejahen. Im konkreten Fall habe Wiederholungsgefahr gedroht. „Die Wiederholungsgefahr
ergibt sich aus der vom Landgericht zutreffend beanstandeten Behandlung der
Angelegenheit durch einen Sachbearbeiter der Ausländerbehörde. Dieser Sachbearbeiter
hat, nachdem sich herausgestellt hatte, dass der Betroffene wohl aus Guinea
stammt, einen Aktenvermerk mit folgendem Inhalt gefertigt: ‚Anruf Bevollm.,
kurz Sachverhalt mitgeteilt. Bevollm. erkundigt sich, ob Vorführungstermin GUINEA
geplant ist – HA!HA!‘ | |
![]() | Was Sachbearbeiter einiger Ausländerbehörden zum Zwecke erleichterter
Abschiebung sonst noch zu treiben bereit sind, beleuchtet ein Beschluss des
Oberlandesgerichtes Oldenburg vom 13. Dezember 2001 (AZ.: 6 W 64/01). Der
Sachbearbeiter der Ausländerbehörde eines Landkreises hatte anlässlich
der Beantragung von Passersatzpapieren bei einer Auslandsvertretung eines in
Rede stehenden Herkunftsstaates fiktive Angaben in Formulare eingetragen.
Daraufhin war der Betroffene auch noch in Abschiebungshaft genommen worden.
Dieses der Behörde zurechenbare rechtswidrige Verhalten ihres
Mitarbeiters könne, so das OLG Oldenburg einen Schmerzensgeldanspruch
für zu Unrecht erlittene Abschiebungshaft begründen. Der Landkreis habe
dafür einzustehen, dass sein Mitarbeiter „bei der Beantragung von Passersatzpapieren
für den Antragsteller einen fiktiven Geburtsort und einen fiktiven Wohnort,
gelegen in der Demokratischen Republik Kongo, angegeben hat. Dieses Verhalten
war ohne Zweifel rechtswidrig. | |
![]() | Mit der Frage des Verhaltens von Inhaftierten bei der Bemessung
eventueller Schmerzensgeldansprüche beschäftigt sich auch ein Beschluss des
schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichtes vom 26. November 2001 (AZ.: 11
W 23/2001). Im Beschluss wird zunächst festgestellt, das für zu Unrecht erlittene
Abschiebungshaft nach dem BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG kein Schmerzensgeldanspruch
geltend gemacht werden könne, hier greife nämlich der Haftungsausschluss aus
Artikel 77 EGBGB in Verbindung mit § 7 des Preußischen Gesetzes über die Haftung
des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei
Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 (Anmerkung von PRO ASYL:
Die Unantastbarkeit des preußischen Beamten wäre wohl einmal reformbedürftig.
Der 100. Geburtstag des preußischen Haftungsausschlusses ist in Sicht). Es erscheine
jedoch zweifelhaft, ob dieser Haftungsausschluss, so das OLG, für einen Anspruch
aus Artikel 5 Absatz EMRK gelte. Zur Höhe des möglichen Entschädigungsanspruches
weist das OLG jedoch darauf hin, die Situation des Inhaftierten sei zum Zeitpunkt
seiner Inhaftierung „dadurch gekennzeichnet gewesen, dass er keinen festen
Wohnsitz gehabt habe und ‚untergetaucht‘ sei. Eine mit der Inhaftierung verbundene
Belastung seines Rufes im Freundes- und Bekanntenkreis sowie in der Öffentlichkeit
und auch eine Beeinträchtigung seines Erwerbs- oder Berufslebens sei nicht feststellbar“. | |
![]() | Der Rat der europäischen Union hat die im Mai 2002 veröffentlichte
Liste von als terroristisch eingestuften Personen
und Organisationen mit Ratsbeschluss vom 17. Juni 2002 erweitert.
Sie umfasst jetzt 8 Einzelpersonen und 20 Organisationen. Die zugrundeliegende
Definition des Terrorismusbegriffs bleibt ebenso unklar wie die Kriterien, die
zur Aufnahme in die Liste geführt haben. So hat das Bundeskriminalamt die kurdische
Arbeiterpartei (PKK) zuletzt lediglich als kriminelle Organisation, nicht aber
als terroristische Organisation eingestuft. Kritikwürdig ist, dass die rot-grüne Koalition überhaupt
noch auf die Einführung des § 129b StGB bestanden hat. Handelt es sich doch
um ein Instrumentarium, das mit rechtsstaatlichen Anforderungen nicht in Einklang
zu bringen ist. Das Prinzip der Vorhersehbarkeit der Strafbarkeit ist eines
der wichtigsten Ausformungen des Rechtsstaatsprinzip, das im Strafrecht zu gelten
hat. Vorhersehbar kann die Strafbarkeit aber nicht sein, wenn die Bestimmung
der Strafbarkeitsvoraussetzung „terroristische Vereinigung im Ausland“ denkbar
uneindeutig ist. Auch hier stellt sich die Frage, wann eine ausländische Vereinigung
eine Befreiungsbewegung und wann eine Terror-Gruppe ist. Die von der Regierungskoalition
vorgesehene Regelung, wonach der Justizminister diese Unterscheidung von Fall
zu Fall vornehmen soll, verschärft das Problem fehlender Vorhersehbarkeit zusätzlich,
ohne die rechtsstaatlichen Bedenken abzumildern.“ Der EU-Ratsbeschluss dürfte
den Interpretationsspielraum der Justizminister faktisch einschränken. | |
![]() | In Leipzig darf ein Teil der dort lebenden Asylbewerber und
Geduldeten jetzt dezentral wohnen – auch an vielen anderen Orten ein wichtiges
Anliegen von Flüchtlingen und Unterstützerorganisationen, die sich gegen die
Lagerunterbringung wenden. Allerdings handelt es sich bei der Leipziger Neuregelung
um eine „Humanität mit Hindernissen“, wie Dieter Karg vom
Flüchtlingsrat Leipzig in dessen Informationsblatt Flucht und Asyl Nummer 17/Juli
2002 berichtet. | |
![]() | Am 20. Juni 2002 hat die Bundesregierung eine kleine Anfrage der PDS-Fraktion vom 31. Mai 2002 zur Haft
und Folterung eines syrischen Flüchtlings nach dessen Abschiebung beantwortet.
Es ging dabei um den am 10. Dezember 2000 nach Syrien abgeschobenen Hussein
Daoud, den syrische Sicherheitskräfte bereits bei seiner Ankunft am Flughafen
von Damaskus in Haft genommen und wegen seiner politischen Aktivitäten in Deutschland
verhört hatten. Er verschwand darauf monatelang in verschiedenen Haftanstalten
und wurde dort verhört und gefoltert. Erst aufgrund von Nachfragen aus dem Ausland
bestätigten syrische Behörden im Mai 2001 die Inhaftierung. | |
![]() | Anlässlich der Umtaufe des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge hat der Nordbayerische Kurier seine Leser dazu aufgerufen,
sich für den Bundesgrenzschutz einen neuen Namen auszudenken. Auch Otto
Schily hat kürzlich über einen neuen Namen nachgedacht. Der Kurier: „Die
Resonanz war groß, die Vorschläge zahlreich. Die Namen zum Teil staatstragend
bis monströs. Vorschläge wie ‚Bundesschutzgruppe‘ oder ‚Nationales Einsatzkommando‘
wurden zugeschickt. Darunter auch zuweilen kuriose Abkürzungen wie ‚FRED‘ (Friedens-Reserveeinheit
Deutschland) oder ‚BASTIA‘ (Bundesangelegenheiten-Schutztruppe für innere Aufgaben,
wobei man bei dieser Namensgebung wohl auf der Abkürzung beharren sollte!).
Schily nahm’s gelassen, freute sich über die Aktion des Kurier, dankte den Lesern
für ihr ‚erstaunliches Interesse‘, sich an der Umtaufe des BGS zu beteiligen
und merkte an: Nicht alle Vorschläge fände er geeignet, weil manche doch die
neue Rolle des BGS sehr in Richtung Staatsschutz definierten. Der Vorschlag
eines BGS-Beamten, der für die Verwendung des alten Begriffes ‚Gendarmerie’
plädiert hatte, fand jedoch des Ministers Gefallen.“ Unser Vorschlag: Inländische
Polizeialternative – die mit dem grünen Alternativhauch. Meldungen aus dem europäischen Ausland: | |
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Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. |
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