Gemeinsame Stellungnahme zum Abschiebungsschutz für gefährdete Gruppen aus dem Kosovo von
amnesty international, Gesellschaft für bedrohte Völker, Pro Asyl und Raphaels-Werk
zur Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder am 5. und 6. Juni 2002
Als Organisationen, zu deren Aufgaben der Einsatz für den Schutz von Flüchtlingen gehört, haben wir den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 8. November 2001 in Meisdorf, dem zufolge die Länder die Duldungen von Minderheiten aus dem Kosovo für weitere sechs Monate verlängern konnten, begrüßt. Diese Regelung will die Innenministerkonferenz nunmehr einer neuen Prüfung unterziehen. Wir appellieren an die Innenministerkonferenz, den Beschluss zu fassen, dass Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo aufgrund der ihnen weiterhin drohenden Menschenrechtsverletzungen auch nach negativem Abschluss ihrer Asyl- und Abschiebungsschutzverfahren nicht abgeschoben werden sollten.
Für Kosovo-Albaner, die seit längerem in Deutschland leben und hier faktisch integriert sind, sollte eine Abschlussregelung getroffen werden. Für die betroffenen Kosovo-Albaner würde sich durch eine solche Regelung eine Lebensperspektive und eine Sicherheit für die Zukunft bieten.
Roma, Serben, Ashkali und Angehörige anderer Minderheiten sind weiterhin zahlreichen Übergriffen durch die albanische Bevölkerung ausgesetzt. Die KFOR und UNMIK sind nach wie vor nicht in der Lage, für einen effektiven Schutz dieser Minderheiten zu sorgen. In den letzten Monaten hat sich die Sicherheitslage für ethnische Minderheiten im Vergleich zu den ersten Monaten im Jahr 2001 leicht verbessert. Von einer nachhaltigen Verbesserung der Lage ist jedoch nicht auszugehen, so dass sich Angehörige ethnischer Minderheiten nach den Erkenntnissen von unterschiedlichen Organisationen wie dem UNHCR, der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und amnesty international weiterhin in großer Gefahr für Leib und Leben befinden. Die Innenministerkonferenz wird daher noch einmal aufgefordert, zu bedenken welche Flüchtlingsgruppen aus dem Kosovo nach negativem Abschluss ihrer Asyl- und Abschiebungsschutzverfahren wegen konkreter Gefahren drohender Menschenrechtsverletzungen nicht abgeschoben werden können. Insbesondere auf der Grundlage der jüngsten Stellungnahme des UNHCR zum Kosovo vom April 2002 muss vor einer zwangsweisen Rückführung von Minderheiten aus dem Kosovo ausdrücklich gewarnt werden. Eine Rückkehr darf nur auf einer absolut freiwilligen Basis erfolgen. In jedem Einzelfall sollte eine Rückkehr sorgfältig vorbereitet werden, um die Dauerhaftigkeit der Rückkehr zu sichern.
Nach Angaben des UNHCR (vgl. Stellungnahme vom April 2002) bleibt die Gemeinschaft der Kosovo-Serben das primäre Ziel ethnisch motivierter Gewaltattacken. Ziel dieser Angriffe waren auch ältere Menschen, Frauen und Kinder. Viele der Kosovo-Serben leben in Enklaven, in denen sie jeden Tag 24 Stunden Schutz durch die KFOR benötigen, insbesondere auch für jeden Schritt außerhalb dieser Gebiete. Trotz des Schutzes der KFOR und der UNMIK berichtet die Schweizerische Flüchtlingshilfe in ihrem Bericht vom 16. April 2002 von zahlreichen Übergriffen auf Angehörige der serbischen Minderheiten. Ethnisch motivierte Verbrechen scheinen dabei häufig das Ziel zu verfolgen, sicherzustellen, dass Kosovo-Serben die Provinz verlassen oder nicht zurückkehren. Sie müssen andauernd Verletzungen von Eigentumsrechten, wie Zwangsräumungen, illegale Besetzungen von Wohneigentum, Zwangsverkäufen von Eigentum, Zerstörung von Eigentum sowie Angriffe auf religiöse Orte und Denkmäler und die Verwüstung von Friedhöfen ertragen. Diese Erlebnisse und Bedrohungen erzeugen ein ernst zu nehmendes Empfinden einer permanenten Bedrohung unter den Mitgliedern der kosovo-serbischen Gemeinschaft.
Auch weiterhin ist die Lage von Roma, Ashkali und Ägyptern bedrohlich. Die Sicherheitslage für diese Gruppen hat sich nicht in nachhaltiger Weise verbessert. Es kommt zu Zwischenfällen, in denen Angehörige der Gruppe Gewalt und Einschüchterung ausgesetzt sind. In einer Situation besonderer inter-ethnischen Intoleranz, verbunden mit einer besonderen Diskriminierung gegenüber diesen Gruppen, verschlimmert sich der Grad der Not, in der sie leben. Nach Darstellung der Schweizerischen Flüchtlingshilfe werden Personen mit dunkler Hautfarbe als Roma, Ashkali oder Ägypter identifiziert. Ihre möglichen Assimilationsbestrebungen oder auch Albanischkenntnisse schützen sie daher nicht vor Belästigung, Einschüchterung und Ausgrenzung.
Nach Angaben des UNHCR sind Personen besonders betroffen, die im Exil waren und folglich nicht mit der Realität in den verschiedenen Gemeinden, in denen Roma, Ashkali und Ägypter leben, vertraut sind. Trotz einer umfassenden Planung der Rückkehr kommt es zu Zwischenfällen, wie beispielsweise Steinwürfen auf Häuser.
Die Sicherheitslage der Kosovo-Bosniaken wird in der Stellungnahme des UNHCR als relativ stabil bezeichnet. Wobei die Gemeinschaft mit verschiedenen Formen von Misshandlungen konfrontiert wird, einschließlich Einschüchterungen, Belästigungen und Diskriminierung, sowie gewaltsamen Zwischenfällen.
Für die Gorani gelten die ähnlichen Sicherheitsbedenken wie für die Kosovo-Bosniaken. Auch sie erleben Einschüchterungen sowie gewaltsame Zwischenfälle. Nach Angaben der Schweizerischen Flüchtlingshilfe ist die Situation sogar teilweise etwas prekärer, weil sie aus geschichtlichen Gründen von albanischer Seite stärker mit Serbien assoziiert werden, und weil sie in einer Bergregion isoliert leben.
Ein Verweis von Minderheiten auf andere Gebiete innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien greift zu kurz. Viele Flüchtlinge aus Kroatien und Bosnien sowie Binnenvertriebene aus dem Kosovo werden schon in Belgrad trotz der schlechten wirtschaftlichen Lage beherbergt. Nach Darstellung des UNHCR ist die Aufnahmekapazität von Serbien und Montenegro bis zum Äußersten ausgelastet und sie sind nicht mehr in der Lage, Neuankommende aus dem Kosovo oder einem Drittland Unterkunft zu gewähren. Vom weitgehenden Zusammenbruch der sozialen Strukturen in Jugoslawien sind die verwundbarsten Teile der Bevölkerung besonders betroffen. Für Minderheitenangehörige verschärft sich die Situation durch massive Ausgrenzung und Diskriminierung. Angesichts mehr als 230.000 Binnenvertriebener ist absehbar, dass die Aufnahme einer großen Zahl von Rückkehrern unter menschenwürdigen Bedingungen nicht möglich ist. Die Gruppe der Roma, Ashkali und Ägypter werden besonders mit Diskriminierungen konfrontiert. Ihnen wurde vorgeworfen, im Kosovo-Konflikt mit der einen oder der anderen Seite kollaboriert zu haben. Insbesondere Roma werden häufig Opfer von polizeilicher, aber auch nichtstaatlicher Gewalt, sind Rassismus und permanenter Diskriminierung ausgesetzt. Gegen Übergriffe bieten die jugoslawischen Behörden häufig keinen Schutz. Nach Angaben des UNHCR leben viele Roma, Ashkali und Ägypter häufig unterhalb des menschenwürdigen Niveaus.
Von einer nachhaltigen Verbesserung der Lage ist nicht auszugehen, so dass sich Angehörige ethnischer Minderheiten nach unseren Erkenntnissen weiterhin in großer Gefahr für Leib und Leben befinden. Die Innenministerkonferenz möge daher beschließen, dass von Abschiebungen bis zu einer nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitslage für die einzelnen Gruppen abzusehen ist.
Nochmals möchten wir darüber hinaus auf Berichte hinweisen, in denen die örtlichen Ausländerbehörden übertriebene Zweifel an der Zugehörigkeit zu einer Minderheitengruppe erheben. Es ist dadurch zu befürchten, dass es gegenwärtig trotz der bisherigen Empfehlungen des Bundesministeriums des Innern und trotz der bestehenden Gefahren für Minderheiten im Kosovo zu Abschiebungen von Angehörigen dieser Minderheiten in den Kosovo kommt. Daher fordern wir die Innenministerkonferenz auf, die Ausländerbehörden anzuweisen, an die Prüfung der Zugehörigkeit zu einer Minderheitengruppe nicht unangemessen hohe Maßstäbe anzulegen, sondern stattdessen im Zweifelsfall unabhängige Experten heranzuziehen.
Berlin, den 14. Mai 2002