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vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
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Infoservice Nr. 64 - Mai 2002 |
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![]() | Die Schweizerische
Flüchtlingshilfe (SFH) hat mit Datum vom 16. April 2002 ein Update
zur Situation der ethnischen Minderheiten mit dem Titel „Kosova
– Situation der Minderheiten“ veröffentlicht. Noch immer verlassen
mehr Minderheitenangehörige das Kosovo als es Rückkehrer und Rückkehrerinnen
gibt. Die SFH sieht als Voraussetzungen für die Rückkehr von Minderheiten
u.a. an: | |
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Genau diese
Ideologie, die die SFH hier kritisiert, findet sich in Textbausteinen
des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge,
nachdem ein informeller Entscheidungsstopp zu Kosovominderheiten
am 26. März 2002 aufgehoben worden ist. Der Tenor: Die Sicherheitslage
für Minderheiten sei immer noch schwierig. Ein Anspruch auf Asyl oder
Abschiebungsstopp bestehe gleichwohl nicht, weil UNMIK und KFOR im Kosovo
die Staats- und Gebietshoheit ausübten. Sie gewährten grundsätzlich allen
im Kosovo lebenden Bevölkerungsgruppen mit den ihnen zur Verfügung stehenden
Mitteln Schutz. Gewaltsame Übergriffe hätten zwar nicht verhindert werden
können. Trotzdem könne davon ausgegangen werden, dass UNMIK und KFOR zur
Schutzgewährung bereit und fähig sind. Der Umstand allein, dass trotz
prinzipieller Schutzbereitschaft von KFOR und UNMIK Übergriffe vorkämen,
bleibe asylrechtlich außer Acht, weil die asylrechtliche Verantwortlichkeit
jenseits der zur Verfügung stehenden Mittel ende. | |
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Anfang März
hat eine Delegationsreise von Vertretern aus dem BMI, den Länderinnenministerien
Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens in das Kosovo stattgefunden.
Ein konkretes Ergebnis ist bislang nicht bekannt geworden. Es verdichten
sich jedoch die Hinweise, dass bei der Innenministerkonferenz vom 5.
bis 6. Juni in Bremerhaven (Vorkonferenz 28./29. Mai) grünes Licht
für den Auftakt einer Rückführung auch von Minderheiten im großen Stil
gegeben werden soll. Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, parlamentarische
Staatssekretärin im Bundesinnenministerium hat auf eine Anfrage des Bielefelder
Flüchtlingsrates am 18. April 2002 darauf verwiesen, dass die Innenminister
des Bundes und der Länder sich einig seien, dass für alle Personen aus
der Bundesrepublik Jugoslawien, die kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht
besitzen, die Verpflichtung besteht, in ihre Heimat zurückzukehren. Diesen
Grundsatz habe die Innenministerkonferenz zu keinem Zeitpunkt aufgegeben.
Daran ändere sich auch nichts, wenn zwischen der Aufnahme und der Möglichkeit
der Rückkehr einige Zeit vergangen sei. Offenbar werden große Hoffnungen
auf die derzeitigen deutsch-jugoslawischen Verhandlungen zur generellen
Rückführung in die BR Jugoslawien gesetzt. Vor diesem Hintergrund ist
zu befürchten, dass die Innenministerkonferenz ein Konzept zur Erhöhung
des Ausreisedrucks mit einigen flankierenden „Freiwilligkeitselementen“
billigen könnte. | |
![]() | Zur Frage
der Rückführung von Minderheiten nach Serbien und Montenegro hat
sich der Innenminister Nordrhein-Westfalens Dr. Fritz Behrens mit
Schreiben vom 18. März 2002 geäußert. Darin heißt es u.a.: „Bereits
mit meinem Schreiben vom 17.12.2001 habe ich darauf hingewiesen, dass
sich aus den Darlegungen des Lageberichtes des Auswärtigen Amtes vom Mai
2001 nicht ergibt, dass zurückkehrende Roma und Angehörige anderer Minderheiten
in die BR Jugoslawien allgemein einer erheblichen Gefahr für Leib und
Leben ausgesetzt sind. Insbesondere ist dem Lagebericht zu entnehmen,
dass es Politik der neuen jugoslawischen Bundesregierung Jugoslawiens
ist, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Rechte der Minderheiten
durch ein Minderheitengesetz gemäß internationalem Standard zu sichern.
Die Berufung eines Angehörigen einer früher diskriminierten Minderheit
zum Minderheitenminister zeugt von der Ernsthaftigkeit des politischen
Willens, Minderheiten den gebotenen Schutz zu gewähren. Diese Einschätzung
wird durch den jüngsten Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom Februar
2002 bestätigt, in welchem bezüglich ethnischer Minderheiten in der BR
Jugoslawien ausgeführt wird, dass ‚die Regierung BRJ und der Republiken
Serbien und Montenegro keine gezielte Unterdrückung bestimmter Gruppen
ausüben, weder nach Merkmalen von ethnischer Zugehörigkeit, Religion,
Nationalität noch politischer Überzeugung. Die Lage der Minderheiten in
der BRJ entspricht aber nicht internationalen Standards. Betroffen sind
v.a. die Sanzak-Moslems, Roma und die Minderheiten in der Vojvodina. Die
Pflege der Kultur, Freizügigkeit, Zugang zu Bildung, freie Berufswahl
u.a. Rechte sind zwar nicht per Gesetz aber de facto eingeschränkt. Die
neue Regierung arbeitet zur Zeit ein neues Minderheitengesetz aus, das
den internationalen Standards entsprechen und die genannten Benachteiligungen
beenden soll.‘ Hinsichtlich der Roma wird erneut ausgeführt, dass
die Bundesregierung Jugoslawien sich bemüht, die Lage der Roma durch eine
Minderheitenpolitik zu verbessern. Insbesondere ist im neuen Minderheitengesetz
vorgesehen, dass Roma den Status einer nationalen Minderheit erhalten
und proportional in öffentlichen Ämtern vertreten sind (v.a. auf der Gemeindeebene).
Danach ist die wirtschaftliche und soziale Lage weiterhin zwar als
schwierig anzusehen, sie ist aber nicht von einer Qualität, dass eine
generelle Aussetzung von Abschiebungen oder eine gesonderte Erlassregelung
nach § 32 AuslG geboten oder vertretbar wäre.“ | |
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Auch UNHCR
hat im April 2002 eine neue Stellungnahme zum Thema vorgelegt mit
dem Titel „UNHCR-Position
zur fortdauernden Schutzbedürftigkeit von Personen aus dem Kosovo“.
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Roma-Organisationen aus Niedersachsen, Bremen und anderen
Bundesländern bereiten Protestaktionen gegen die
drohenden Abschiebungen nach Serbien, Montenegro und Kosovo vor
und rufen unter dem Motto „Schutz und
Sicherheit für Roma“ zu Protesten anlässlich der Innenministerkonferenz
am 4. und 5. Juni 2002 auf. | |
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Systematische Menschenrechtsverletzungen
durch russische Soldaten in Tschetschenien hatte eine kleine Anfrage der PDS-Fraktion im
Bundestag (Drucksache 14/8596)
zum Thema. Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 14/8745)
vom 14. April 2002 enthält Angaben zur Zahl der aus Tschetschenien
stammenden Asylantragsteller (2.244 von Januar 2001 bis Februar 2002)
und zur Anerkennungspraxis, bagatellisiert jedoch die Probleme der Tschetschenen,
die sich in Russland außerhalb der Republik Tschetschenien aufhalten.
Benachteiligungen und Schwierigkeiten bei der Registrierung ist dort die
Regel, während der Begriff Diskriminierung reserviert scheint für die
Wiedergabe von Informationen von Menschenrechtsorganisationen. Das Fazit:
„Gespräche, die die Botschaft mit der russischen Regierung und mit
Menschenrechtsorganisationen, die sich mit Einzelfällen im Zusammenhang
mit Tschetschenien befassen, geführt hat, haben bisher keine Hinweise
auf eine spezifische Diskriminierung von abgeschobenen Tschetschenen ergeben.“ | |
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Tim Schröder, Mitglied von amnesty international in Kiel,
beschreibt in einem Aufsatz mit dem Titel „Russland – kein Zufluchtsort
für Tschetschenen“ die Situation tschetschenischer Flüchtlinge
ungeschminkt und stellt die Haltung der deutschen Rechtsprechung zur Frage
der inländischen Fluchtalternative dar. Der Aufsatz erschien in Der
Schlepper (Zeitschrift des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e.V.
Nummer 18/2002). | |
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Ob gesundheitliche
Risiken wegen mangelnder Anpassungsmöglichkeiten des Immunsystems für
RückkehrerInnen/Abzuschiebende in bestimmte Herkunftsstaaten ein Abschiebungshindernis
begründen können, ist seit langem umstritten. Dass insbesondere Kindern
bei einer Abschiebung zum Beispiel in die demokratische Republik Kongo
im nahen zeitlichen Zusammenhang mit der Abschiebung mit hoher Wahrscheinlichkeit
schwerwiegende gesundheitliche Schäden und ein drastisch erhöhtes Sterberisiko
droht, war etwa Gegenstand eines Gutachtens des Tropenmediziners Dr. med.
T. Junghans vom Universitätsklinikum Heidelberg (vgl. Infoservice Ausgabe
Nr. 52). Das Bundesverwaltungsgericht
hatte sich mit der Frage vor kurzem in einem Berufungsverfahren auseinander
zu setzen (vgl. Infoservice Nr. 62).
In einem Gutachten für das Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 2. April 2002 äußert
sich nunmehr Professor Dr. M. Dietrich vom Bernhard-Nocht-Institut
für Tropenmedizin zum Risiko einer Malariaerkrankung bei Rückkehr von
Asylantragstellern aus der Demokratischen Republik Kongo. Der Gutachter
behauptet, Diagnosen und Behandlungsmöglichkeiten einer Malaria bestünden
in der Demokratischen Republik Kongo landesweit. Eine gewagte Behauptung
unter der Prämisse, dass weite Teile des Landes unter Bürgerkriegsbedingungen
in den letzten Jahren kaum zugänglich und von externer Versorgung abgeschnitten
waren. Im übrigen äußert sich das Gutachten differenziert zur Frage der
sogenannten Semi-Immunität von Personen, die an Malaria erkrankt sind.
Deren Risiko der Erkrankung ist im Vergleich zu den in Deutschland geborenen
Kindern und Erwachsenen, die ihre Semi-Immunität möglicherweise verloren
haben, geringer. Dem Bernhard-Nocht-Institut sind zahlreiche Fälle
von Asylbewerbern bekannt, die nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt in
ihr Heimatland zurückkehren und – wenn keine Präventionsmaßnahmen durchgeführt
werden – nach Rückkehr an Malaria erkranken. Dies führt zu der Frage,
wie es zu solchen Vorfällen kommt. Das Gutachten dürfte erneut auch die
Frage nach der konkreten Erreichbarkeit der benötigten medizinischen Versorgung
bei einer Rückkehr im Einzelfall aufwerfen. Der Gutachterstreit, von großer
Bedeutung für Betroffene, die lediglich aufgrund gesundheitsbedingter
Abschiebungshindernisse geduldet werden, dürfte aufgrund einer Vielzahl
offener Fragen weitergehen. Beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge wird dem Thema große Bedeutung geschenkt. Kann man, so könnte
man dessen Erkenntnisinteresse verkürzt formulieren, das Abschiebungshindernis
nicht doch beseitigen, indem man Abzuschiebenden ein Moskitonetz mitgibt
und ihnen einen Jahresvorrat an Malariaprophylaxemitteln in die Tasche
steckt? | |
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Die Beseitigung
gesundheitsbedingter Abschiebungshindernisse wird von verschiedenen
Seiten angegangen. Der willfährige Facharzt für Abschiebungen ist nicht
nur aus Hamburg bekannt. Neu ist aber, sich der – preiswerten – Ärzte
des Abschiebungszielstaates zu bedienen. Die zentrale Ausländerbehörde
Bielefeld plant nach Informationen eines Bielefelder Anwaltsbüros offenbar
ein Verfahren, mit dem die Abschiebung georgischer Flüchtlinge,
bei denen gesundheitsbedingte Abschiebungshindernisse bestehen, möglich
gemacht werden soll. Eine georgische Psychologin soll demnächst zur Betreuung
und zur Krisenintervention eingeflogen werden, um die Betroffenen bei
den Flugabschiebungen zu begleiten. Ein Krankenhaus in Tiflis soll sich
bereit erklärt haben, die Abgeschobenen weiter zu versorgen. Die medikamentöse
Versorgung soll gegebenenfalls durch deutsche Sozialämter auf Sachleistungsbasis
oder durch die Zurverfügungstellung eines Geldbetrages zur Beschaffung
der Medikamente sichergestellt werden. Ins Auge gefasst bei dieser lückenlosen
„Behandlungskette“ wird offenbar auch die Abschiebung Ins Auge gefasst
wird offenbar auch die Abschiebung psychisch Schwerkranker, etwa solchen
mit posttraumatischem Belastungssyndrom. Welche gesundheitlichen Folgen
das für die Betroffenen hat, wird nach erfolgten Abflug aus Deutschland
kaum noch festzustellen sein. Es handelt sich offenbar um einen weiteren
Modellversuch zur Beseitigung gesundheitsbedingter Abschiebungshindernisse,
mit dem die ZAB Bielefeld Schule machen könnte. Der mitfliegende „Vertrauensarzt“
aus dem Herkunftsstaat der Abzuschiebenden erspart den inländischen Medizinern
kritische Fragen nach ihrem ärztlichen Selbstverständnis. Betroffen sind
im vorliegenden Fall nach Schätzungen der Anwälte, die Georgier vertreten,
möglicherweise zwischen 80 und 150 Familien, bei denen Angehörige aus
Gesundheitsgründen geduldet werden. | |
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Vom 19. bis
21. April 2002 fand in Leipzig das 2. Treffen für in Abschiebungshaft
ehrenamtlich Tätige statt. Das beim Flüchtlingsrat Leipzig e.V. angesiedelte
Projekt zur Vernetzung von Initiativen und Einzelpersonen, die sich gegen
Abschiebungshaft engagieren, das von PRO ASYL unterstützt und finanziell
gefördert wird, wird ein weiteres Jahr fortgeführt. (Die
gemeinsamen Internetseiten der
Abschiebungshaftgruppen ). Beim 2. Vernetzungstreffen verständigten
sich die anwesenden Anti-Abschiebungshaft-Initiativen unter anderem darauf,
sich öffentlich gegen die das System der Abschiebungshaft ergänzenden
Ausreisezentren, wie sie das neue Zuwanderungsgesetz vorsieht,
zu engagieren. Weitere Informationen zu den Ergebnissen des Treffens folgen. | |
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Voraussichtlich Ende Mai geht eine neue Unterkunft für Flüchtlinge
im Flughafenasylverfahren auf dem Rhein-Main-Flughafen Frankfurt am
Main in Betrieb. In unmittelbarer Nachbarschaft entsteht neben der für
100 Personen ausgelegten Unterkunft im Transitbereich ab 2003 eine
Rückschiebehaftanstalt für bis zu 60 Personen. Beide Einrichtungen
befinden sich im abgelegensten Winkel des Flughafens und lösen das seit
langem in Kritik stehende Gebäude C 183 ab. Die Parteien der Regierungskoalition
hatten vereinbart, das Flughafenverfahren unter dem Gesichtspunkt der
Verhältnismäßigkeit und seiner Dauer einer Überprüfung zu unterziehen.
Dies ist nicht geschehen. Stattdessen ist das neu entstehende Gebäude
das technokratische Bekenntnis zur Weiterführung des strukturell unfairen
Flughafenasylverfahrens mit seinen verkürzten inakzeptablen Fristen. | |
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Asylsuchende
haben die Verpflichtung, ihre Fluchtgründe wahrheitsgetreu, chronologisch,
widerspruchsfrei, detailreich und vollständig zu schildern. Viele Asylanträge
scheitern daran, dass die AntragstellerInnen diese Anforderungen nicht
erfüllen können und deshalb nicht für glaubwürdig gehalten werden. Doch
oftmals machen es sich Bundesamt und Gerichte zu einfach. Probleme der
interkulturellen Kommunikation, Folgen psychischer Traumata, körperlicher
Folter und Gedächtnisstörungen wirken sich auf die Fähigkeit, Erlebtes
widerspruchsfrei, detailreich und vollständig zu schildern aus. Angelika
Birck, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Behandlungszentrum für Folteropfer
Berlin, hat sich mit diesen Problemen in einem soeben erschienenen Buch
mit dem Titel „Traumatisierte Flüchtlinge – wie glaubhaft sind ihre
Aussagen?“ beschäftigt. Das Buch ist erschienen im Asanger Verlag
und kostet 17
€. Das Buch schließt
eine Lücke. Während es zahlreiche Literatur zur Glaubhaftigkeitsbeurteilung
etwa von Zeugen im Strafprozess gibt, stand eine umfangreiche forensisch-psychologische
Untersuchung zu Fragen der Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen
zu politischer Verfolgung und zur klinischen Einschätzung der „Echtheit“
bzw. des Vortäuschens von psychischen Störungen bislang aus. Pflichtlektüre
also für AusländerrechtlerInnen und Bedienstete des Bundesamtes für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, PsychologInnen, MedizInerinnen
und FlüchtlingsberaterInnen. | |
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Der Kurde Hakan Temel, der im August 2000
auf Betreiben des Lahn-Dill-Kreises (Hessen) in die Türkei abgeschoben
und danach misshandelt und gefoltert worden ist, soll die Kosten seiner
Abschiebung weiterhin erstatten.
Als „unübertrefflichen Zynismus“ und „eine Art Realsatire“ bezeichnet
der Niedersächsische Flüchtlingsrat in seiner Presseerklärung vom
24. April 2002 das Schreiben, in dem die Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises
der Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter e.V. (ACAT) gegenüber
ihren Rechtsstandpunkt erläutert. Dadurch, dass Temel sich entschieden
habe, zunächst in Deutschland unterzutauchen, habe er zu verantworten,
dass er polizeilich gesucht und letztendlich nach einer Verhaftung in
die Türkei abzuschieben war. Damit habe er die entstandenen Kosten selbst
verursacht. „Dadurch, dass sich die Einschätzung der zuständigen Behörden
und der Verwaltungsgerichte mit den später eintretenden Ereignissen in
der Türkei nicht gedeckt haben, sind die Entscheidungen dieser Behörde
und der Gerichte nicht im nachhinein rechtswidrig geworden.“ Daraus
folge, dass die entstandenen Kosten in rechtmäßiger Weise von Herrn Temel
verlangt werden könnten. Als geradezu abwegig bezeichnet der durch nichts
zu erschütternde Beamte des Lahn-Dill-Kreises die Auffassung der ACAT,
dass das Land Hessen bzw. die Bundesrepublik Herrn Temel für die erlittenen
Menschenrechtsverletzungen entschädigen müsse. „Die Abschiebung selbst
wurde durch ihn verursacht, da er nicht den rechtmäßigen Weg der freiwilligen
Ausreise gewählt hat. Insofern eine Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland
bzw. des Landes Hessen für die Folterungen der Türkei zu konstruieren,
ist nicht nachvollziehbar, so dass Ihre Forderung ohne jede rechtliche,
aber auch moralische Grundlage ist.“ Die Unterschrift? Nicht Pontius
Pilatus, sondern Strack-Schmalor, Regierungsoberrat. | |
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Vom 30. November
bis 2. Dezember 2001 fand in der Evangelischen Akademie Bad Boll eine
Tagung statt, zu der nun die Dokumentation erschienen ist mit dem
Titel „Kurden im Irak und Iran – Chancen sowie Perspektiven von Autonomie
und Selbstverwaltung“. Die Beiträge befassen sich u.a. mit der aktuellen
Lage der kurdischen Bevölkerung im Nordirak und Westiran. Vertreter und
Vertreterinnen kurdischer Parteien und Minderheiten im Exil kamen zu Wort.
Gegenstand der Debatte waren auch die geostrategische und wirtschaftliche
Bedeutung Kurdistans und die Folgen einer möglichen militärischen Intervention
der USA im Irak. Die Dokumentation kann u.a. beim an der Tagung beteiligten
Internationalen Verein für Menschenrechte der Kurden
– IMK e.V., Postfach 200738, 53137 Bonn, Telefon: 0228 / 36
28 02, Fax: 0228 / 36 32 97 zum Preis von EUR 4,60 + Versandkosten bezogen
werden. | |
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Über die unmenschliche
Unterbringung von Asylsuchenden in Ausreisezentren berichtet die Zeitschrift
Publik-Forum Nummer 7 / 12. April 2002 unter der Überschrift „Aus
Verzweiflung im Hungerstreik“.Gegen die Einführung von Ausreiseeinrichtungen
in Bayern und anderen Bundesländern ruft ein breites Bündnis auf.
Am 25. Mai 2002 um 12 Uhr soll vom Karlsplatz/Stachus ausgehend eine Demonstration
beginnen. Weitere Informationen beim Bayerischen Flüchtlingsrat, Tel.
089/762234, Fax: 089/762236, E-Mail: bfr@gmx.de.
Zum Thema Ausreisezentren ist erneut auf die Homepage der Organisation
res publica e.V. hinzuweisen. | |
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Was wird aus abgeschobenen staatenlosen
Libanesen, die man – nicht nur in Bremen – verstärkt abschiebt?
Im Falle der vor Monaten aus Bremen abgeschobenen Familie Al-Zein hat
der Weser-Kurier recherchiert und am 22. April 2002 folgendes berichtet:
„Flüchtlingshelfer hatten die Innenbehörde stets beschworen: Bei einer
Abschiebung in die Türkei stünden viele der so genannten kurdischen Libanesen
vor dem Nichts. Im Falle der aus dem Buntentorsteinweg abgeschobenen Familien
Al-Zein scheinen sich die Befürchtungen zu bestätigen. In einem Telefonat
mit unserer Zeitung beschreiben die Töchter im Alter zwischen sieben und
14 Jahren, wie es ihnen seit ihrer Abschiebung Anfang Februar ergangen
ist. | |
![]() | Heimat, deine Sterne! Anlässlich eines zweitägigen Rumänienbesuchs Mitte April wurde Bundesinnenminister Otto Schily vom rumänischen Staatspräsidenten Illiescu mit dem Orden „Stern von Rumänien“ ausgezeichnet. Laut BMI erklärte Bundesinnenminister Schily am Rande der Reise: „Die Aufhebung der Visumspflicht für Rumänen bei Einreise in die EU, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, hat sich als politisch richtig erwiesen. Rumänien hat moderne ausländerrechtliche und grenzpolizeiliche Standards eingeführt – sei es bei der Passkontrolle oder bei der Rückübernahme von Staatenlosen. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit des deutschen und rumänischen Innenministeriums hat entscheidend zu diesem erfreulichen Ergebnis beigetragen. Wir werden Rumänien auch weiterhin bei der Bekämpfung von illegaler Migration und bei der Verbesserung grenzpolizeilicher Maßnahmen unterstützen. Deutschland hat wie die EU ein essentielles Interesse daran, die Sicherung der künftigen EU-Außengrenzen in Osteuropa den UN-Standards anzupassen.“ | |
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Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. |
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