Presseerklärung

Förderverein
Niedersächsischer
Flüchtlingsrat e. V.

 

Nds. Flüchtlingsrat ž Lessingstr. 1 ž 31135 Hildesheim

03.04.2002

 

Hildesheim: Pastoren auf der Anklagebank

Wegen Kirchenasyl als "Schlepper" angeklagt

Staatsanwaltschaft verhängt drakonische Strafbefehle

Verhandlung am 15.04.2002 um 10 Uhr im Amtsgericht Hildesheim

 

Die beiden Pastoren der Matthäus-Gemeinde Hildesheim, Gerjet Harms und Philipp Meyer, müssen sich am 15. April 2002 vor dem Amtsgericht Hildesheim verantworten. Ihr "Verbrechen": Seit dem 20.4.2001 gewähren sie mit ihrer Gemeinde einer kurdischen Flüchtlingsfamilie den Schutz der Kirche. Ende Januar des Jahres 2002 stellte die Staatsanwaltschaft den beiden Pastoren Strafbefehle in Höhe von 5.250 bzw. 3.750 EURO aus. Zur Begründung bezieht sich die Staatsanwaltschaft nicht auf §27 StGB, der die "Beihilfe" zu einer Straftat (illegaler Aufenthalt der betroffenen Flüchtlinge) unter Strafe stellt, sondern auf den sog. "Schlepperparagraphen" §92a Ausländergesetz ("Einschleusen von Ausländern"). Nach Absatz 1 dieses Paragraphen wird "mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe" bestraft, wer "wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern" beim illegalen Aufenthalt Hilfe leistet. Eine Verurteilung nach §92a Ausländergesetz als "Schlepper" ist also theoretisch auch dann möglich, wenn Pastoren bedrängten Flüchtlingen aus christlicher Verantwortung Schutz gewähren.

In der Praxis wurden Strafverfahren gegen Kirchenasyl gewährende Pastoren oder Gemeinden jedoch bislang nur selten eröffnet oder wegen "geringer Schuld" aus Opportunitätsgründen eingestellt. Nur in einem einzigen Fall wurde ein katholischer Geistlicher, Pastor Gerrit Weustorf aus Papenburg, wegen "Beihilfe" zum Verstoß gegen das Ausländergesetz zu einer Strafe in Höhe von 2.045 Euro verurteilt. Auch wenn sich bundesweit eine zunehmende Tendenz zur Kriminalisierung von Kirchenasyl feststellen lässt, ist seine strafrechtliche Verfolgung bislang eher die Ausnahme. Insofern dürfte dem Strafbefehl der Hildesheimer Staatsanwaltschaft sowohl hinsichtlich seiner Höhe als auch hinsichtlich seiner Form Präzedenzcharakter zukommen. Offenbar will die Staatsanwaltschaft mit diesem drakonischen Strafmaß eine abschreckende Wirkung erzielen. PRO ASYL hat angekündigt, die Pastoren im anstehenden Verfahren finanziell zu unterstützen.

 

In Ausübung ihrer Glaubensverantwortung und im Rückgriff auf christliche Tradition und Lehre gewähren Kirchengemeinden Flüchtlingen seit Jahren Unterkunft, Verpflegung und Betreuung in ihren Räumen. In vielen Fällen konnte so die drohende Abschiebung verhindert, ein humanitäres Bleiberecht oder sogar eine Asylanerkennung erreicht werden. Im Juni 2001 veröffentlichte die "Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche" aktuelle Zahlen zum Kirchenasyl: Danach gewährten im Jahr 2000 mehr als 200 Kirchengemeinden im gesamten Bundesgebiet rund 900 Menschen Schutz vor drohender Abschiebung - nicht eingerechnet die Fälle von nicht öffentlich gemachter "stiller" Asylgewährung in Kirchenräumen. Zwei Drittel der Flüchtlinge stammten aus der Türkei, die meisten von ihnen waren kurdischer Volkszugehörigkeit. In 73% der Fälle endete die kirchliche Obhut positiv: Die Aufgenommenen fanden durch Kirchenasyl dauerhaften oder zumindest vorläufigen Schutz in Deutschland durch die nachträgliche Anerkennung des Asylrechts oder sonstiger rechtlicher Abschiebungshindernisse.

Zum Hintergrund des Kirchenasyls:

Seit fast einem Jahr schützt die Matthäusgemeinde die kurdische Familie Gündüz und ihre fünf Kinder. Der Familienvater Zeki Gündüz, dessen Bruder als PKK-Kämpfer 1991 erschossen wurde, war in Verdacht geraten, die PKK zu unterstützen. Nach mehrfachen Festnahmen und Misshandlungen durch die türkische Gendarmerie floh er mit seiner Familie 1995 aus der Türkei in die Bundesrepublik. Nach seiner Flucht suchten die türkischen Polizisten den Vater von Zeki Gündüz auf und befragten ihn unter Schlägen und Tritten nach dem Aufenthaltsort seines Sohnes. Diese Verfolgungsmaßnahmen sind auch durch Atteste belegt.

Dennoch lehnten das Bundesamt und das Verwaltungsgericht die Asylanträge der Familie ab. Auch ein Folgeantrag, begründet mit vielfältigen exilpolitischen Betätigungen der Familie, blieb ohne Erfolg. Als die Abschiebung drohte, floh die Familie ins Kirchenasyl nach Wuppertal und gelangte durch kirchliche Vermittlung schließlich wieder zurück nach Hildesheim. Im Schutz des Kirchenasyls strengte die Familie mit finanzieller Unterstützung durch PRO ASYL eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an, über die noch nicht entschieden wurde.

Der niedersächsische Flüchtlingsrat überprüfte das Verfolgungsschicksal in der Folgezeit durch eine eigene Recherche in der Türkei: Wir beauftragten den renommierten türkischen Anwalt Metin Kilavuz vom Vorstand des türkischen Menschenrechtsvereins IHD, der das Dorf der Familie in der Nähe von Diyabakir aufsuchte, mit Nachbarn und Familienangehörigen sprach und schließlich am 15.2.2002 einen Bericht verfasste, der die Verfolgungsgeschichte der Familie Gündüz im Wesentlichen bestätigte. Abschließend stellt RA Kilavuz fest, "dass das Risiko für Mehmet Zeki, unter den gegebenen Umständen gefoltert zu werden, sehr hoch ist und seine persönliche Freiheit und Sicherheit [in der Türkei] bedroht sind".

Wir sind überzeugt davon, dass der Familie Gündüz in der Türkei eine weitere politische Verfolgung nach Abschiebung drohen würde. Seit 1998 haben wir gemeinsam mit PRO ASYL kursierende Berichte über Folter und Verfolgung nach der Abschiebung überprüft und bis heute insgesamt 40 Fälle von erneuter Verfolgung nachweisen können. "Zwar hat das Auswärtige Amt unsere Recherchen im Wesentlichen bestätigt, an der rigiden Ablehnungspraxis der Behörden und Gerichte hat sich aber bislang nichts Grundlegendes geändert", so Claudia Gayer vom Türkei-Projekt des nds. Flüchtlingsrats. "Nicht die Kirchenasyl gewährenden Pastoren gehören auf die Anklagebank, sondern die Asylpraxis der Bundesrepublik Deutschland."

 

weitere Infos: Geschäftsstelle des nds. Flüchtlingsrats, Tel. 05121-15605