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Flüchtlingsfonds gefördert

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Infoservice Nr. 61 - März 2002

Rekonstruktion eines Skandals, der wieder einmal ein bezeichnendes Licht auf die Zustände in den Abschiebungs- haftanstalten wirft, durch den Flüchtlingsrat Berlin. Am 2. Dezember 2001 erlitt ein 27-jähriger Kosovo-Albaner im Abschiebungsgewahrsam Köpenick einen Herzinfarkt. Die diensthabenden Sanitäter maßen seinen Beschwerden nicht die ihnen zukommende Bedeutung bei, verabreichten falsche Medikamente, informierten weder die zuständige Polizeiärztin noch den ärztlichen Notdienst von Feuerwehr oder kassenärztlicher Vereinigung in Berlin. Erst nach einer Intervention des Anstaltspfarrers, einem Notruf des Kranken an die Polizei außerhalb der Gefängnismauern und der Drohung des Betroffenen, durch Legen von Feuer auf seinen desolaten Zustand aufmerksam zu machen, wurde er 24 Stunden nach dem Infarkt mit auf dem Rücken gefesselten Händen in der Notaufnahme einer Klinik vorgeführt. Ein gesichertes Aufenthaltsrecht für den Zeitraum bis zum Abschluss der notwendigen ärztlichen Behandlungen wurde durch die Berliner Ausländerbehörde bislang nicht eingeräumt. Stattdessen sollte mit dem polizeiärztlichen Dienst diejenige Stelle, die Reise- und Flugfähigkeit des Betroffenen für seine Abschiebung prüfen, die in die Mangelversorgung maßgeblich involviert war.

Aus Anlass der Anhörung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zur Lage der Flüchtlingskinder in Deutschland hat der Flüchtlingsrat Berlin e.V. am 25. Februar 2002 erneut darauf hingewiesen, dass (nicht nur) dort Minderjährige weiterhin in Abschiebungshaft sitzen. Mit der Inhaftierungspraxis setzt sich der Senat bislang über einen Beschluss des Abgeordnetenhauses vom September 2001 hinweg, demgemäss auf die Inhaftierung Minderjähriger verzichtet werden sollte. Zwei Jugendliche, die dem Flüchtlingsrat bekannt sind, befinden sich seit etwa 6 Monaten in Abschiebungshaft.

Auch in Sachsen gibt es Minderjährige in Abschiebungshaft. Dies ist eine der Tatsachen, die sich aus der Beantwortung einer Großen Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag (Landtagsdrucksache 3/4944) (über Recherche Drucksache) durch die sächsische Landesregierung  ergibt. Die PDS-Fraktion hatte in ihrer umfangreichen Anfrage nach den Themenkomplexen statistische Angaben, Unterbringungssituation, Versorgung, medizinische und psychosoziale Betreuung, soziale Betreuung und Bildung, Arbeitssituation, Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, rechtsradikale Übergriffe, Ausländerbeauftragte, Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereiches, Abschiebungen, Abschiebungshaft und Perspektiven gefragt. Zu vielen Bereichen sind die Antworten unergiebig, insbesondere weil Statistiken nicht geführt, Angaben nicht erhoben werden oder die Landesregierung darauf hinweist, dass die Durchsicht von Akten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre. Besonders auffällig ist das so zustande gekommene Nichtwissen der sächsischen Staatsregierung beim Thema der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Welche Verfahren der Altersfeststellung werden angewendet und wie viele? Der sächsischen Staatsregierung liegen keine Informationen vor. Für wie viele unbegleitete Minderjährige wurden Duldungen erteilt? Eine Auswertung aller Einzelakten wäre unverhältnismäßig. Auch über die Anzahl von abgeschobenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die über 16 Jahre alt sind, liegen keine statistischen Erhebungen vor. Logisch: Eine Auswertung aller Einzelakten wäre unverhältnismäßig. Wie viele Amtsvormundschaften gibt es im Land für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge? Sie werden nicht gesondert erfasst. Wir ahnen es: Eine Einzelauswertung wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Was vor diesem Hintergrund noch an Daten und Wissen bei der sächsischen Landesregierung vorhanden ist, genügt immerhin, um auch dieser Landesregierung vollkommene Ignoranz im Umgang mit Kinderflüchtlingen zu bescheinigen. Welche Unterstützung erhalten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beim Stellen des Asylantrages? Antwort: Spezielle Formen der Unterstützung gibt es nicht. Der Gesetzgeber habe für diesen Personenkreis keinen gesonderten Handlungsbedarf gesehen. Ab dem Alter von 16 Jahren werden die unbegleiteten Minderjährigen regelmäßig in den Asylbewerberheimen mit Erwachsenen untergebracht. Dabei ist die Personengruppe in Sachsen überschaubar. Lediglich 124 Asylanträge von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unter 16 Jahren wurden von 1995 bis zum 15. Oktober 2001 insgesamt registriert.

Gelegentlich haben Menschen, deren Asylverfahren noch anhängig ist, Probleme, neugeborene Kinder bei den deutschen Behörden registrieren zu lassen. UNHCR Deutschland hat in einer Stellungnahme vom 31. Januar 2002 darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Registrierung von Kindern, die sich aus Artikel 24 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 ("Zivilpakt") sowie aus der UN-Kinderrechtskonvention ergibt, auch dann besteht, wenn die Eltern des Neugeborenen die nach dem deutschen Personenstandsgesetz erforderlichen Dokumente für die Anmeldung der Geburt nicht beschaffen können. UNHCR: "Die Registrierung dient der Sicherung der Rechte des Kindes und darf daher nicht als Sanktion auf eine möglicherweise fehlende Kooperation der Eltern verweigert werden."

Über Probleme der Behandlung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in der Landesaufnahmestelle Karlsruhe berichtet Angelika von Loeper vom Freundeskreis Asyl Karlsruhe e.V. in der Zeitschrift AK Asyl Heft 1/Januar 2002 des Landesflüchtlingsrates. Die Vorwürfe: Geben die Kinder ein Alter unter 16 Jahren an, so werden sie in der Regel per "Inaugenscheinnahme" auf 16 Jahre geschätzt und dann wie Erwachsene behandelt. Aber auch für die unter 16-jährigen ist eine angemessene Unterbringung und Begleitung nicht garantiert. Dieselbe Ausgabe von AK Asyl dokumentiert mehrere Artikel aus der Badischen Zeitung vom 9. Juli 2001, die sich mit dem Thema der Altersbestimmung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beschäftigen. Die Badische Zeitung hatte drei Ärzte zum Test gebeten und ihnen sieben ausländische Kinder vorgestellt. Es zeigte sich, dass die Mediziner nicht in der Lage waren, dass Alter von Jugendlichen zuverlässig zu schätzen. Die Mediziner lagen bei dem Experiment lediglich in zwei Fällen richtig und fünf mal falsch. Dennoch ist die Praxis der Inaugenscheinnahme nach wie vor die vielerorts bevorzugte Methode der Altersbestimmung.

Etwa 20 Mitglieder verschiedener antirassistischer Initiativen protestierten am 25. Februar 2002 am Institut der Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Eppendorf (Hamburg) gegen Altersfeststellungen junger unbegleiteter Flüchtlinge. Nach einem Bericht der taz vom 26. Februar 2002 richtete sich der Protest insbesondere gegen den Leiter des Instituts, Klaus Püschel, der Altersfeststellungen an Kinderflüchtlingen im Auftrag der Ausländerbehörde durchführen lasse. Dabei werde den Betroffenen regelmäßig ein Alter von über 16 Jahren attestiert, mit den entsprechenden ausländerrechtlichen Nachteilen. Püschel, der sich zwar einer Diskussion mit den Protestierenden gegenüber verschloß, hatte kein Problem damit zuzugeben: "Ältermachen ist mein Dienstauftrag."

Eine Arbeitsgemeinschaft "Illegalisierte Menschen in Schleswig-Holstein" ist am 27. Februar 2002 in Kiel gegründet worden. Sie will sich den Problemen von Menschen ohne Aufenthaltsrecht und ohne Papiere widmen. Ziel der Arbeitgemeinschaft – so eine gemeinsame Presseerklärung des Caritasverbandes Schleswig-Holstein e.V. und des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e.V. vom 1. März 2002 – ist es, die menschlich dramatische Situation dieser schutzlosen Personen in das öffentliche Bewusstsein zu rücken und Lösungsmöglichkeiten zu erörtern, um Illegalität zu vermeiden bzw. eine Legalisierung zu erreichen.

Unter dem Titel "Zur Lage der Flüchtlinge in Deutschland" hat Professor Dr. Peter Kühne (Dortmund) eine Expertise vorgelegt, die sich umfassend nicht nur mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Flüchtlingslebens in der Bundesrepublik, sondern auch mit den Mechanismen interner Ausgrenzung, die es prägen, beschäftigt. Wie auch in der gemeinsam mit Harald Rüßler erarbeiteten empirischen Vorgängerstudie "Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland" (FFM/New York 2000) gilt Kühnes besonderes Interesse den desintegrativen Aspekten der Ausgrenzung von Flüchtlingen aus dem Arbeitsmarkt. Auch der Blick der Flüchtlinge selbst kommt zu seinem Recht, indem die Studie zusammenfasst, was Flüchtlinge in 32 biographisch angelegten Intensivinterviews mitzuteilen hatten. Die Studie mündet in die Forderung, die bisherige Politik der Zurückweisung und Integrationsverweigerung durch eine Politik der Anerkennung und sozialen Integration zu ersetzen und nennt sechs grundlegende Optionen für eine solche Flüchtlingspolitik anderer Art. Zu diesen gehören:
– die Rückkehr zu den internationalen Standards des Asylrechts
– die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen im subsidiären Schutz und ihre Einbeziehung in Integrationsmaßnahmen
– die Normalisierung der Lebensverhältnisse von Flüchtlingen im Zeitraum bis zur asylrechtlichen Anerkennung, z.B. durch den Zugang zu elementaren Sprachkursen, den Wegfall der Residenzpflicht und der Sachleistungsversorgung
– die Verbesserung der Integrationsangebote für Asylberechtigte und ihre Ergänzung z.B. um Elemente des fachsprachlichen Lernens für bestimmte Personengruppen und besondere Angebote für Hochqualifizierte
– die Verbesserung der schulischen Förderung von Flüchtlingskindern und Jugendlichen und die Einbeziehung der Jugendlichen aller Statuskategorien in das duale System der Berufsausbildung sowie eine grundlegende Veränderung des Umgangs mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention
– Einbeziehung der Menschen "ohne Papiere" in das Gesamtkonzept. Anerkennung und Unterstützung von Nothilfestrukturen.

Die Studie wurde herausgegeben vom wirtschafts- und sozialpolitischen Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Arbeit und Sozialpolitik, D-51370 Bonn. Sie ist dort kostenlos zu beziehen.

Im Irak leben ca. 150.000 Yeziden, die seit 1965 Opfer einer Vertreibungs- und Umsiedlungspolitik des Regimes sind. Man versucht u.a., sie zwangsweise zu arabisieren. Unter den Flüchtlingen, die aus dem Irak nach Europa fliehen, befinden sich auch Yeziden. Mit der Situation der Personengruppe befasst sich die Orientalistin Irene Dulz in ihrem Buch "Die Yeziden im Irak - Zwischen ‚Modelldorf‘ und Flucht". Das im LIT Verlag als Band 8 der Studien zur Zeitgeschichte des Nahen Ostens und Nordafrikas erschienene und vom Förderverein PRO ASYL geförderte Buch ist im Buchhandel zum Preis von 17,90 € zu beziehen.

Endlich in deutsch erschienen ist das Buch "Schmutziger Krieg in Algerien" von Habib Souaïdia. Es handelt sich um den Bericht eines Ex-Offiziers der Spezialkräfte der algerischen Armee, der im Jahr 2000 nach Frankreich geflüchtet ist. Als Angehöriger der Spezialkräfte wurde Souaïdia Zeuge von Folter und Massakern an der Zivilbevölkerung. Er berichtet über die zynischen Kalküle der algerischen Generalität. "Vielen Algeriern wie auch ausländischen Beobachtern erscheint die Lage sehr undurchsichtig und verworren. Diese Verwirrung ist gewollt und wird auch von den hochrangigen Offizieren planmäßig herbeigeführt. Seit 1992 führen die Generäle einen ‚geheimen Krieg‘ mit falschen Maquis, psychologischer Kriegsführung, Manipulation und Infiltration der islamistischen bewaffneten Gruppen. Mit dieser Verschleierungstaktik konnten sie ungestraft einen unglaublich grausamen Krieg führen." Die von Souaïdia geschilderten Vorkommnisse allerdings liegen Jahre zurück, da Souaïdia selbst vier Jahr lang (1995 bis 1999) in algerischen Gefängnissen verbrachte und zum Schweigen verurteilt war. Das Buch ist erschienen im Chronos Verlag Zürich und zum Preis von 19,00 € erhältlich.

Eine mit einem Foto versehene Duldungsbescheinigung genügt nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht als Identitätsnachweis bei einer Fahrprüfung. Dies ergibt sich aus einem Beschluss vom 26. Februar 2002 (AZ.: 11 CE 02.225). Das VG München als Vorinstanz hatte dies noch anders gesehen. Der im vorliegenden Fall Betroffene – und wie er viele andere – haben erkleckliche Beträge in Fahrstunden investiert. Nach Verstreichen einer Frist von mehr als 12 Monaten nach bestandener theoretischer Fahrprüfung muss diese wiederholt werden. Schlimmer aber ist, dass nach diesem Beschluss unklar ist, wie die Inhaber solcher Duldungen oder Aufenthaltsgestattungen überhaupt eine Führerscheinprüfung ablegen können. Der Bayerische VGH hat sich in seiner kurz gehaltenen Begründung als staatstragender Interpretator gesetzgeberischer Strenge geriert. Die strikte Anknüpfung der Identitätsprüfung des Fahrprüfers an Personalausweis oder Pass sei sachgerecht. "Diese Strenge ist sachgerecht, weil beispielsweise ohne weiteres denkbar ist, dass die auf einer schlichten Duldung näher bezeichnete Person die Identität eines Dritten ‚angenommen‘ hat und sich für diesen dem Fahrerlaubnisverfahren unterzieht."


Die bayerische Rechtspraxis zur Handhabung der Abnahme von Fahrerlaubnisprüfungen von Asylbewerbern geht offensichtlich auf eine Bund-Länder-Fachausschusssitzung "Fahrerlaubnisrecht" zurück, in der beschlossen worden war, dass als für die Fahrerlaubnisprüfung erforderliche Identitätsnachweise Aufenthaltsgestattungen, Grenzüberschrittsbescheinigungen und Duldungen nicht ausreichen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat in einem Erlass vom 17. Dezember 2001 die Ergebnisse der Fachausschusssitzung entsprechend umgesetzt. Da die oben genannten Dokumente keinen ausreichenden Nachweis über Ort und Tag der Geburt erbrächten, seien die Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde entsprechend zurückzuweisen.
Im Klartext bedeutet dies, dass zahlreiche Asylsuchende und Geduldete, die aus nicht selbst verschuldeten Gründen keine Möglichkeit haben, sich über ihre Botschaften entsprechende Identitätsnachweise zu besorgen, zusätzlich zu ihrer ohnehin schon schwierigen Lebenssituation hiermit ein weiteres Mal diskriminiert und ausgegrenzt werden. Verschiedene Beispiele aus Hessen zeigen, dass der Erlass bereits umgesetzt wird.

Psychologische oder ärztliche Gutachter haben in aufenthaltsrechtlichen Antrags- und Klageverfahren in der Regel Fragen nach eventuell bei Antragstellern oder Klägern bestehenden psychisch reaktiven Traumafolgen zu beantworten. Die Erfahrung der letzten Jahre hat jedoch gezeigt, dass Auftraggeber, Ausländerbehörden, Verwaltungsgerichte und selbst Gutachter nicht über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit extremtraumatisierten Personen verfügen. Aus diesem Grunde haben sich erfahrene Gutachter, die auf den Gebieten der Traumatherapie und Traumaforschung tätig sind, zu einer Projektgruppe zusammengeschlossen und einen Leitfaden mit dem Titel "Standards zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Klageverfahren"  verfasst.

In einem Vortrag mit dem Titel "Psychiatrische Begutachtung von MigrantInnen und Flüchtlingen. Qualitätskriterien für die interkulturelle Begutachtung" setzt sich Professor Dr. med. Joachim Gardemann vom Kompetenzzentrum Humanitäre Hilfe der Fachhochschule Münster kritisch mit den Problemen auseinander, mit denen sich Ärztinnen und Ärzte konfrontiert sehen, wenn sie als Gutachterinnen und Gutachter von Flüchtlingen und Migranten eingesetzt werden. Besonders beleuchtet werden darin Fragen im Hinblick auf die gutachterlichen Tätigkeiten von Ärztinnen und Ärzten im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Besonders bei der "migrationsspezifischen Begutachtung" befinden sich ärztliche Gutachterinnen und Gutachter häufig im Spannungsfeld zwischen den Erwartungen der auftraggebenden Dienststelle einerseits und denen der Migranten und ihrer Unterstützergruppen andererseits.

Der Informationsverbund Asyl / ZDWF e.V. hat die zweite Auflage der Materialmappe zur Begleitung im Asylverfahren  herausgegeben. Die Materialmappe ist ein nützlicher Leitfaden für alle, die in der Flüchtlingsberatung aktiv sind. Sie kann zum Preis von 11,00 € (ermässigte Ausgabe für berechtigte Organisationen 7,50 €) bei IBIS e.V. (IBIS Interkulturelle Arbeitsstelle e.V. - Alexanderstrasse 48 - D 26121 Oldenburg Tel.: +49 +441 884016 - Fax: +49 +441 9849606) bestellt werden.


Nachrichten aus Europa:

Frankreich
Artikel aus Le Monde vom 27. Februar 2002 (Übersetzung PRO ASYL)
"Ein Bericht der Aufsichtsbehörde für soziale Angelegenheiten empfiehlt eine komplette Reform der Asylpolitik in Frankreich
[...]
Vier Generalinspektoren für soziale Angelegenheiten (IGAS) haben soeben Elisabeth Guigou (Ministerin für Arbeit und Solidarität in Frankreich, d.Ü.) eine Studie über die sozialen Leistungen für Asylbewerber übergeben. Angesichts der krisenhaften Situation, die von Verbänden immer wieder angeprangert wurde, hat die Regierung Ende Dezember eine allgemeine Überprüfung der Bestimmungen veranlasst. Das Ministerium für Arbeit und Solidarität war Protesten zuvorgekommen (s. Infoservice Nummer 59), als es im April eine Evaluationsstudie über die sozialen Hilfen für Asylbewerber anordnete. Das Ergebnis: Erste schonungslose Feststellungen über das existierende System und gewagte Reformvorschläge.

Erster Vorwurf: Der Mangel an Unterkunftsmöglichkeiten (für Asylbewerber, d.Ü.) "bildet nur die sichtbare Spitze des Eisbergs" der "schweren Krise" im sozialen Leistungssystem. Während jeder Bewerber um den Status der Genfer Konvention theoretisch Anspruch auf Unterkunft in den Aufnahmezentren für Asylbewerber (CADA) hat, haben effektiv weniger als 15 % dort Zugang. Mit ungefähr 7.400 Plätzen "weisen [die Aufnahmeeinrichtungen] alle Zeichen völliger Überlastung auf": die durchschnittliche Aufenthaltsdauer wird immer länger und die Zahl der eingereisten Asylbewerbern, die nicht untergebracht werden konnten, erreichte im Jahr 2000 einen Stand von 5.000 Personen. Der massive Rückgriff auf Sozialunterkünfte hat "eine besorgniserregende Prekarisierung" von Ausländern mit sich gebracht. [...] Die beträchtliche Erhöhung der Anzahl der Asylbewerber seit drei Jahren (von 22.375 in 1998 auf 46.493 in 2001) ist keine ausreichende Erklärung, so die Einschätzung des Berichtes. [...] Mit der extremen Zentralisierung der Aufnahmeeinrichtungen gelinge es nicht, die Antragsteller im ganzen Land zu verteilen. So wird das Funktionieren der nationalen Kommission für die Aufnahme (in den CADA, d.Ü.), die von Paris aus alle verfügbaren Plätze in den Unterkünften verwaltet, in Frage gestellt: vage Aufnahmekriterien, Mangel an einer genauer Aufstellung lokaler Aufnahmen, die nationale Datei der Anträge ist uneffektiv... Auch Verbände, die mit der Verwaltung der Einrichtungen befasst sind, werden von der Kritik nicht ausgespart, insbesondere France terre d’asile (FTDA), die das Sekretariat der Kommission wahrnimmt. FTDA ist nicht nur Verwalter von mehreren CADA, sondern auch in dem Verteilungssystem tätig. Eine Rolle, "die nicht mit der Ausübung einer so heiklen Aufgabe des öffentlichen Dienstes vereinbar ist" urteilt der Bericht.

"Äußerst lange Fristen"
Der zweite Hauptmangel, der im Bericht der IGAS hervorgehoben wird, ist die "Unzulänglichkeit" der Sozialleistungen, auf die Ausländer Anspruch haben. Für sie gibt es zwei Formen von Beihilfen: die eine bis zur Abgabe des Antrags (305 € im Monat) , die andere, die die Zeit abdeckt, in der der Antrag von der Ofpra (vergleichbar BAFl) geprüft wird (höchstens ein Jahr lang 281 € im Monat). Diese Beihilfen, von denen die ausgeschlossen sind, die Antrag auf Territorialasyl gestellt haben, (sie haben auch keinen Anspruch auf Unterbringung) sind in den Augen der Inspektoren nicht gerecht. "Es gibt große Ungleichheiten zwischen denen, die untergebracht werden, und den anderen."

Hauptgrund für diese Dysfunktion sind in den Augen der Berichterstatter: "Die äußerst langen Fristen für die Antragstellung und die Überprüfung des Asylantrags", die "das System der Sozialleistungen verstopfen". Von der Einreichung des Antrags in der Präfektur bis zur Entscheidung der Ofpra bzw. der Rechtsmittelkommission vergehen durchschnittlich 21 Monate, manchmal sogar 55 Monate. Diese Situation, die erhebliche Kosten für den Staat bedeutet, beinhaltet ein "soziales Risiko" für Ausländer: Arbeitsverbot und niedrige Beihilfen treiben sie zur Schwarzarbeit und zur Prostitution und verursachen eine "Auflösung sozialer Strukturen". Deshalb halten die Berichterstatter eine allgemeine Reform der Asylpolitik für dringend; Reduzierung der Fristen für die gesamte Bearbeitung der Anträge auf "maximal sechs Monate"; Schaffung von 6.000 bis 9.000 Plätzen in den Aufnahmezentren; Dezentralisierung der Aufnahme und Verwaltung der nationalen Einrichtungen durch das Amt für internationale Migration (OMI); einheitliche Beihilfen mit einem Betrag, der dem RMI (Mindesteinkommen) entspricht; konventionelles Asyl und Territorialasyl sollen zu einem Status verbunden werden; Schaffung einer beratenden nationalen Kommission für Asylbewerber... die Vorschläge sind zahlreich. Die größte Neuerung beinhaltet allerdings der Vorschlag das "Recht auf einen Arbeitsvertrag spätestens sechs Monate nach dem ersten Asylantrag" wiedereinzuführen. Diese Wiedereinführung der Arbeitserlaubnis, die 1991 abgeschafft wurde, hätte laut IGAS den Vorteil, den Rückgriff auf illegale Arbeit zu begrenzen und die Belastungen der Allgemeinheit zu verringern.
Sylvia Zappi


Spanien
Seit Human Rights Watch seinen ausführlichen Bericht über die menschenunwürdige Unterbringungs- und rechtliche Situation von Flüchtlingen auf den Kanarischen Inseln Fuerteventura und Lanzarote veröffentlicht hat (siehe Infoservice Ausgabe 60), hat die spanische Regierung kontinuierlich ihr Missfallen über die Rechercheergebnisse der Menschenrechtsorganisation geäußert und diese dementiert. Der spanische Regierungsbeauftragte für Ausländer und Immigration, Enrique Fernández-Miranda erklärte vor dem Abgeordnetenhaus des Kongress´ am 26. Februar 2002, er halte den Report für ungenau und unrichtig. Ankommenden Migranten und Flüchtlingen würden keinesfalls grundlegende Rechte verweigert und ihre Behandlung sei "ideal". Ganz anders äußerte sich die Ombudsfrau des Abgeordnetenhauses, María Luisa Cava de Llano nach ihrem Besuch des Flüchtlingslagers auf Fuerteventura am selben Tag. Die Zustände in der Einrichtung seien erschreckend und entsprächen denen der 3. Welt. Besonders besorgt zeigte sie sich darüber, dass die dort einsitzenden Migranten keinen Zugang zu angemessener rechtlicher Vertretung und Dolmetschern hätten.
Bis heute ist Menschenrechtsgruppen und humanitären Organisationen– außer dem Roten Kreuz - der Zugang zu den Einrichtungen verwehrt.

Liste

Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden.