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vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
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| Infoservice Nr. 61 - März 2002 | ||
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Rekonstruktion
eines Skandals,
der wieder einmal ein bezeichnendes Licht auf die Zustände in den
Abschiebungs- haftanstalten wirft, durch den Flüchtlingsrat Berlin.
Am 2. Dezember 2001 erlitt ein 27-jähriger
Kosovo-Albaner im Abschiebungsgewahrsam Köpenick einen Herzinfarkt.
Die diensthabenden Sanitäter maßen seinen Beschwerden nicht
die ihnen zukommende Bedeutung bei, verabreichten falsche Medikamente,
informierten weder die zuständige Polizeiärztin noch den ärztlichen
Notdienst von Feuerwehr oder kassenärztlicher Vereinigung in Berlin.
Erst nach einer Intervention des Anstaltspfarrers, einem Notruf des Kranken
an die Polizei außerhalb der Gefängnismauern und der Drohung
des Betroffenen, durch Legen von Feuer auf seinen desolaten Zustand aufmerksam
zu machen, wurde er 24 Stunden nach dem Infarkt mit auf dem Rücken
gefesselten Händen in der Notaufnahme einer Klinik vorgeführt.
Ein gesichertes Aufenthaltsrecht für den Zeitraum bis zum Abschluss
der notwendigen ärztlichen Behandlungen wurde durch die Berliner Ausländerbehörde
bislang nicht eingeräumt. Stattdessen sollte mit dem polizeiärztlichen
Dienst diejenige Stelle, die Reise- und Flugfähigkeit des Betroffenen
für seine Abschiebung prüfen, die in die Mangelversorgung maßgeblich
involviert war.
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Aus Anlass der Anhörung der Kinderkommission
des Deutschen Bundestages zur Lage der Flüchtlingskinder in Deutschland
hat der Flüchtlingsrat Berlin e.V. am
25. Februar 2002
erneut darauf hingewiesen,
dass (nicht nur) dort Minderjährige weiterhin in Abschiebungshaft
sitzen. Mit der Inhaftierungspraxis setzt sich der Senat bislang über
einen Beschluss des Abgeordnetenhauses vom September 2001 hinweg, demgemäss
auf die Inhaftierung Minderjähriger verzichtet werden sollte. Zwei
Jugendliche, die dem Flüchtlingsrat bekannt sind, befinden sich seit
etwa 6 Monaten in Abschiebungshaft.
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Auch in Sachsen gibt es Minderjährige
in Abschiebungshaft. Dies ist eine der Tatsachen, die sich aus der
Beantwortung einer Großen Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen
Landtag (Landtagsdrucksache
3/4944) (über Recherche Drucksache) durch die sächsische Landesregierung
ergibt. Die PDS-Fraktion hatte in ihrer umfangreichen Anfrage nach den
Themenkomplexen statistische Angaben, Unterbringungssituation, Versorgung,
medizinische und psychosoziale Betreuung, soziale Betreuung und Bildung,
Arbeitssituation, Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge,
rechtsradikale Übergriffe, Ausländerbeauftragte, Verlassen des
zugewiesenen Aufenthaltsbereiches, Abschiebungen, Abschiebungshaft und
Perspektiven gefragt. Zu vielen Bereichen sind die Antworten unergiebig,
insbesondere weil Statistiken nicht geführt, Angaben nicht erhoben
werden oder die Landesregierung darauf hinweist, dass die Durchsicht von
Akten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre.
Besonders auffällig ist das so zustande gekommene Nichtwissen der
sächsischen Staatsregierung beim Thema der Betreuung unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge. Welche Verfahren der Altersfeststellung
werden angewendet und wie viele? Der sächsischen Staatsregierung liegen
keine Informationen vor. Für wie viele unbegleitete Minderjährige
wurden Duldungen erteilt? Eine Auswertung aller Einzelakten wäre unverhältnismäßig.
Auch über die Anzahl von abgeschobenen unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen, die über 16 Jahre alt sind, liegen keine statistischen
Erhebungen vor. Logisch: Eine Auswertung aller Einzelakten wäre unverhältnismäßig.
Wie viele Amtsvormundschaften gibt es im Land für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge? Sie werden nicht gesondert erfasst. Wir ahnen es: Eine
Einzelauswertung wäre mit einem unverhältnismäßig
hohen Aufwand verbunden. Was vor diesem Hintergrund noch an Daten und Wissen
bei der sächsischen Landesregierung vorhanden ist, genügt immerhin,
um auch dieser Landesregierung vollkommene Ignoranz im Umgang mit Kinderflüchtlingen
zu bescheinigen. Welche Unterstützung erhalten unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge beim Stellen des Asylantrages? Antwort: Spezielle Formen
der Unterstützung gibt es nicht. Der Gesetzgeber habe für diesen
Personenkreis keinen gesonderten Handlungsbedarf gesehen. Ab dem Alter
von 16 Jahren werden die unbegleiteten Minderjährigen regelmäßig
in den Asylbewerberheimen mit Erwachsenen untergebracht. Dabei ist die
Personengruppe in Sachsen überschaubar. Lediglich 124 Asylanträge
von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unter 16 Jahren
wurden von 1995 bis zum 15. Oktober 2001 insgesamt registriert.
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Gelegentlich haben Menschen, deren Asylverfahren
noch anhängig ist, Probleme, neugeborene Kinder bei den deutschen
Behörden registrieren zu lassen. UNHCR Deutschland hat in einer
Stellungnahme vom 31. Januar 2002
darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung
zur Registrierung von Kindern, die sich aus Artikel 24 des Internationalen
Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember
1966 ("Zivilpakt") sowie aus der UN-Kinderrechtskonvention ergibt, auch
dann besteht, wenn die Eltern des Neugeborenen die nach dem deutschen Personenstandsgesetz
erforderlichen Dokumente für die Anmeldung der Geburt nicht beschaffen
können. UNHCR: "Die Registrierung dient der Sicherung der Rechte
des Kindes und darf daher nicht als Sanktion auf eine möglicherweise
fehlende Kooperation der Eltern verweigert werden."
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Über Probleme der Behandlung unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge in der Landesaufnahmestelle Karlsruhe
berichtet Angelika von Loeper vom
Freundeskreis Asyl Karlsruhe e.V. in der Zeitschrift AK Asyl Heft 1/Januar
2002 des Landesflüchtlingsrates. Die Vorwürfe: Geben die Kinder
ein Alter unter 16 Jahren an, so werden sie in der Regel per "Inaugenscheinnahme"
auf 16 Jahre geschätzt und dann wie Erwachsene behandelt. Aber auch
für die unter 16-jährigen ist eine angemessene Unterbringung
und Begleitung nicht garantiert. Dieselbe Ausgabe von AK Asyl dokumentiert
mehrere Artikel aus der Badischen Zeitung vom 9. Juli 2001, die sich mit
dem Thema der Altersbestimmung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
beschäftigen. Die Badische Zeitung hatte drei Ärzte zum Test
gebeten und ihnen sieben ausländische Kinder vorgestellt. Es zeigte
sich, dass die Mediziner nicht in der Lage waren, dass Alter von Jugendlichen
zuverlässig zu schätzen. Die Mediziner lagen bei dem Experiment
lediglich in zwei Fällen richtig und fünf mal falsch. Dennoch
ist die Praxis der Inaugenscheinnahme nach wie vor die vielerorts bevorzugte
Methode der Altersbestimmung.
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Etwa 20 Mitglieder verschiedener antirassistischer
Initiativen protestierten am 25. Februar 2002 am Institut der Rechtsmedizin
des Universitätsklinikums Eppendorf (Hamburg) gegen Altersfeststellungen
junger unbegleiteter Flüchtlinge. Nach einem Bericht der taz vom
26. Februar 2002 richtete sich der Protest insbesondere gegen den Leiter
des Instituts, Klaus Püschel, der Altersfeststellungen an Kinderflüchtlingen
im Auftrag der Ausländerbehörde durchführen lasse. Dabei
werde den Betroffenen regelmäßig ein Alter von über 16
Jahren attestiert, mit den entsprechenden ausländerrechtlichen Nachteilen.
Püschel, der sich zwar einer Diskussion mit den Protestierenden gegenüber
verschloß, hatte kein Problem damit zuzugeben: "Ältermachen
ist mein Dienstauftrag."
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Eine Arbeitsgemeinschaft "Illegalisierte
Menschen in Schleswig-Holstein" ist am 27. Februar 2002 in Kiel
gegründet worden. Sie will sich den Problemen von Menschen ohne
Aufenthaltsrecht und ohne Papiere widmen. Ziel der Arbeitgemeinschaft –
so eine gemeinsame Presseerklärung
des Caritasverbandes Schleswig-Holstein e.V. und des Flüchtlingsrates
Schleswig-Holstein e.V. vom 1. März 2002 – ist es, die menschlich
dramatische Situation dieser schutzlosen Personen in das öffentliche
Bewusstsein zu rücken und Lösungsmöglichkeiten zu erörtern,
um Illegalität zu vermeiden bzw. eine Legalisierung zu erreichen.
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Unter dem Titel "Zur
Lage der Flüchtlinge in Deutschland" hat Professor Dr.
Peter Kühne (Dortmund) eine Expertise vorgelegt, die
sich umfassend nicht nur mit den rechtlichen Rahmenbedingungen
des Flüchtlingslebens in der Bundesrepublik, sondern auch mit
den Mechanismen interner Ausgrenzung, die es prägen, beschäftigt.
Wie auch in der gemeinsam mit Harald Rüßler erarbeiteten empirischen
Vorgängerstudie "Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland"
(FFM/New York 2000) gilt Kühnes besonderes Interesse den desintegrativen
Aspekten der Ausgrenzung von Flüchtlingen aus dem Arbeitsmarkt. Auch
der Blick der Flüchtlinge selbst kommt zu seinem Recht, indem die
Studie zusammenfasst, was Flüchtlinge in 32 biographisch angelegten
Intensivinterviews mitzuteilen hatten. Die Studie mündet in die Forderung,
die bisherige Politik der Zurückweisung und Integrationsverweigerung
durch eine Politik der Anerkennung und sozialen Integration zu ersetzen
und nennt sechs grundlegende Optionen für eine solche Flüchtlingspolitik
anderer Art. Zu diesen gehören:
Die Studie wurde herausgegeben vom wirtschafts-
und sozialpolitischen Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung,
Abteilung Arbeit und Sozialpolitik, D-51370 Bonn. Sie ist dort kostenlos
zu beziehen.
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Im Irak leben ca. 150.000 Yeziden,
die seit 1965 Opfer einer Vertreibungs- und Umsiedlungspolitik des Regimes
sind. Man versucht u.a., sie zwangsweise zu arabisieren. Unter den Flüchtlingen,
die aus dem Irak nach Europa fliehen, befinden sich auch Yeziden. Mit
der Situation der Personengruppe befasst sich die Orientalistin Irene Dulz
in ihrem Buch "Die Yeziden im Irak - Zwischen ‚Modelldorf‘ und Flucht".
Das im LIT Verlag als Band 8 der Studien zur Zeitgeschichte des Nahen Ostens
und Nordafrikas erschienene und vom Förderverein PRO ASYL geförderte
Buch ist im Buchhandel zum Preis von 17,90 €
zu beziehen.
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Endlich in deutsch erschienen ist das
Buch "Schmutziger Krieg in Algerien" von Habib Souaïdia. Es handelt
sich um den Bericht eines Ex-Offiziers der Spezialkräfte der algerischen
Armee, der im Jahr 2000 nach Frankreich geflüchtet ist. Als Angehöriger
der Spezialkräfte wurde Souaïdia Zeuge von Folter und Massakern
an der Zivilbevölkerung. Er berichtet über die zynischen Kalküle
der algerischen Generalität. "Vielen Algeriern wie auch ausländischen
Beobachtern erscheint die Lage sehr undurchsichtig und verworren. Diese
Verwirrung ist gewollt und wird auch von den hochrangigen Offizieren planmäßig
herbeigeführt. Seit 1992 führen die Generäle einen ‚geheimen
Krieg‘ mit falschen Maquis, psychologischer Kriegsführung, Manipulation
und Infiltration der islamistischen bewaffneten Gruppen. Mit dieser Verschleierungstaktik
konnten sie ungestraft einen unglaublich grausamen Krieg führen."
Die von Souaïdia geschilderten Vorkommnisse allerdings liegen Jahre
zurück, da Souaïdia selbst vier Jahr lang (1995 bis 1999) in
algerischen Gefängnissen verbrachte und zum Schweigen verurteilt war.
Das Buch ist erschienen im Chronos Verlag Zürich und zum Preis von
19,00 € erhältlich.
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![]() | Eine mit einem Foto versehene Duldungsbescheinigung genügt nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht als Identitätsnachweis bei einer Fahrprüfung. Dies ergibt sich aus einem Beschluss vom 26. Februar 2002 (AZ.: 11 CE 02.225). Das VG München als Vorinstanz hatte dies noch anders gesehen. Der im vorliegenden Fall Betroffene – und wie er viele andere – haben erkleckliche Beträge in Fahrstunden investiert. Nach Verstreichen einer Frist von mehr als 12 Monaten nach bestandener theoretischer Fahrprüfung muss diese wiederholt werden. Schlimmer aber ist, dass nach diesem Beschluss unklar ist, wie die Inhaber solcher Duldungen oder Aufenthaltsgestattungen überhaupt eine Führerscheinprüfung ablegen können. Der Bayerische VGH hat sich in seiner kurz gehaltenen Begründung als staatstragender Interpretator gesetzgeberischer Strenge geriert. Die strikte Anknüpfung der Identitätsprüfung des Fahrprüfers an Personalausweis oder Pass sei sachgerecht. "Diese Strenge ist sachgerecht, weil beispielsweise ohne weiteres denkbar ist, dass die auf einer schlichten Duldung näher bezeichnete Person die Identität eines Dritten ‚angenommen‘ hat und sich für diesen dem Fahrerlaubnisverfahren unterzieht."
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Psychologische oder ärztliche Gutachter
haben in aufenthaltsrechtlichen Antrags- und Klageverfahren in der Regel
Fragen nach eventuell bei Antragstellern oder Klägern bestehenden
psychisch reaktiven Traumafolgen zu beantworten. Die Erfahrung der letzten
Jahre hat jedoch gezeigt, dass Auftraggeber, Ausländerbehörden,
Verwaltungsgerichte und selbst Gutachter nicht über ausreichende Kenntnisse
und Erfahrung im Umgang mit extremtraumatisierten Personen verfügen.
Aus diesem Grunde haben sich erfahrene Gutachter, die auf den Gebieten
der Traumatherapie und Traumaforschung tätig sind, zu einer Projektgruppe
zusammengeschlossen und einen Leitfaden mit dem Titel "Standards
zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen
Klageverfahren" verfasst.
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In einem Vortrag mit dem Titel "Psychiatrische
Begutachtung von MigrantInnen und Flüchtlingen. Qualitätskriterien
für die interkulturelle Begutachtung" setzt sich Professor
Dr. med. Joachim Gardemann vom Kompetenzzentrum Humanitäre Hilfe
der Fachhochschule Münster kritisch mit den Problemen auseinander,
mit denen sich Ärztinnen und Ärzte konfrontiert sehen, wenn sie
als Gutachterinnen und Gutachter von Flüchtlingen und Migranten eingesetzt
werden. Besonders beleuchtet werden darin Fragen im Hinblick auf die gutachterlichen
Tätigkeiten von Ärztinnen und Ärzten im Öffentlichen
Gesundheitsdienst. Besonders bei der "migrationsspezifischen Begutachtung"
befinden sich ärztliche Gutachterinnen und Gutachter häufig im
Spannungsfeld zwischen den Erwartungen der auftraggebenden Dienststelle
einerseits und denen der Migranten und ihrer Unterstützergruppen andererseits.
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![]() | Der Informationsverbund Asyl / ZDWF e.V. hat die zweite Auflage der Materialmappe zur Begleitung im Asylverfahren herausgegeben. Die Materialmappe ist ein nützlicher Leitfaden für alle, die in der Flüchtlingsberatung aktiv sind. Sie kann zum Preis von 11,00 € (ermässigte Ausgabe für berechtigte Organisationen 7,50 €) bei IBIS e.V. (IBIS Interkulturelle Arbeitsstelle e.V. - Alexanderstrasse 48 - D 26121 Oldenburg Tel.: +49 +441 884016 - Fax: +49 +441 9849606) bestellt werden.
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Frankreich
Erster Vorwurf: Der Mangel an Unterkunftsmöglichkeiten (für Asylbewerber, d.Ü.) "bildet nur die sichtbare Spitze des Eisbergs" der "schweren Krise" im sozialen Leistungssystem. Während jeder Bewerber um den Status der Genfer Konvention theoretisch Anspruch auf Unterkunft in den Aufnahmezentren für Asylbewerber (CADA) hat, haben effektiv weniger als 15 % dort Zugang. Mit ungefähr 7.400 Plätzen "weisen [die Aufnahmeeinrichtungen] alle Zeichen völliger Überlastung auf": die durchschnittliche Aufenthaltsdauer wird immer länger und die Zahl der eingereisten Asylbewerbern, die nicht untergebracht werden konnten, erreichte im Jahr 2000 einen Stand von 5.000 Personen. Der massive Rückgriff auf Sozialunterkünfte hat "eine besorgniserregende Prekarisierung" von Ausländern mit sich gebracht. [...] Die beträchtliche Erhöhung der Anzahl der Asylbewerber seit drei Jahren (von 22.375 in 1998 auf 46.493 in 2001) ist keine ausreichende Erklärung, so die Einschätzung des Berichtes. [...] Mit der extremen Zentralisierung der Aufnahmeeinrichtungen gelinge es nicht, die Antragsteller im ganzen Land zu verteilen. So wird das Funktionieren der nationalen Kommission für die Aufnahme (in den CADA, d.Ü.), die von Paris aus alle verfügbaren Plätze in den Unterkünften verwaltet, in Frage gestellt: vage Aufnahmekriterien, Mangel an einer genauer Aufstellung lokaler Aufnahmen, die nationale Datei der Anträge ist uneffektiv... Auch Verbände, die mit der Verwaltung der Einrichtungen befasst sind, werden von der Kritik nicht ausgespart, insbesondere France terre d’asile (FTDA), die das Sekretariat der Kommission wahrnimmt. FTDA ist nicht nur Verwalter von mehreren CADA, sondern auch in dem Verteilungssystem tätig. Eine Rolle, "die nicht mit der Ausübung einer so heiklen Aufgabe des öffentlichen Dienstes vereinbar ist" urteilt der Bericht. "Äußerst lange Fristen"
Hauptgrund für diese Dysfunktion sind
in den Augen der Berichterstatter: "Die äußerst langen Fristen
für die Antragstellung und die Überprüfung des Asylantrags",
die "das System der Sozialleistungen verstopfen". Von der Einreichung des
Antrags in der Präfektur bis zur Entscheidung der Ofpra bzw. der Rechtsmittelkommission
vergehen durchschnittlich 21 Monate, manchmal sogar 55 Monate. Diese Situation, die erhebliche Kosten für
den Staat bedeutet, beinhaltet ein "soziales Risiko" für Ausländer:
Arbeitsverbot und niedrige Beihilfen treiben sie zur Schwarzarbeit und
zur Prostitution und verursachen eine "Auflösung sozialer Strukturen".
Deshalb halten die Berichterstatter eine allgemeine Reform der Asylpolitik
für dringend; Reduzierung der Fristen für die gesamte Bearbeitung
der Anträge auf "maximal sechs Monate"; Schaffung von 6.000 bis 9.000
Plätzen in den Aufnahmezentren; Dezentralisierung der Aufnahme und
Verwaltung der nationalen Einrichtungen durch das Amt für internationale
Migration (OMI); einheitliche Beihilfen mit einem Betrag, der dem RMI (Mindesteinkommen)
entspricht; konventionelles Asyl und Territorialasyl sollen zu einem Status
verbunden werden; Schaffung einer beratenden nationalen Kommission für
Asylbewerber... die Vorschläge sind zahlreich. Die größte
Neuerung beinhaltet allerdings der Vorschlag das "Recht auf einen Arbeitsvertrag
spätestens sechs Monate nach dem ersten Asylantrag" wiedereinzuführen.
Diese Wiedereinführung der Arbeitserlaubnis, die 1991 abgeschafft
wurde, hätte laut IGAS den Vorteil, den Rückgriff auf illegale
Arbeit zu begrenzen und die Belastungen der Allgemeinheit zu verringern.
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Spanien
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Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. |
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