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Flüchtlingsfonds gefördert

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Infoservice Nr. 59 - Februar 2002



In Mecklenburg-Vorpommern musste – nach Angaben der Jungen Welt vom 22. Januar 2002 erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik – ein Flüchtling eine Haftstrafe antreten, weil er mehrmals gegen die Residenzpflicht verstoßen und den ihm zugewiesenen Landkreis ohne Erlaubnis verlassen hat. In der Jungen Welt begründet der mecklenburgische SPD-Innenexperte Siegried Friese die Haltung seiner Partei gegen die Aufhebung der Residenzpflicht mit den "Erfahrungen von Rostock-Lichtenhagen 1991": "die (die Ausländer, PRO ASYL) fahren natürlich alle in die Zentren, da fühlt man sich als Ausländer am wohlsten, und das wollen wir nicht; auch aus den Erfahrungen von Rostock-Lichtenhagen 1991. Wir sind ja noch nicht so weit wie in den westlichen Bundesländern, wo sie schon jahrelang Ausländer kennen. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir, wenn man so will, ein Ausländerproblem, ohne dass wir viele Ausländer haben. Wir wollen keine Brennpunkte schaffen, wo Ausländer ein Problem für ihre Umwelt werden." Abgesehen davon, dass Friese offenbar die Verpflichtung zur Wohnsitznahme an einem bestimmten Ort mit der Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf den Landkreis verwechselt, wenn er von der Residenzpflicht spricht, ist es bemerkenswert, wie mit dem Pogrom von Rostock-Lichtenhagen rückblickend umgegangen wird. Motto: Real existierende Ausländer sind potentiell selber schuld, wenn sie überfallen werden

In der Debatte um das Zuwanderungsgesetz bringen nun auch CDU-Politiker eine Härtefallregelung ins Gespräch. Fast gleichzeitig taten dies Brandenburgs Innenminister Schönbohm und die saarländische Innenministerin Kramp-Karrenbauer. Kramp-Karrenbauers Darstellung dessen, was hier angeregt wird, ist allerdings höchst problematisch, wie ein Interview deutlich macht mit dem Spiegel Nummer 5/2002. Zwar soll es den Ländern ermöglicht werden, Härtefallkommissionen einzurichten, die bei der drohenden Abschiebung "von integrierten Ausländern auf Antrag intervenieren können". Ein Härtefall liegt allerdings vor "etwa dann, wenn eine ausländische Familie ihren Lebensunterhalt selbst sichert, voll integriert ist und trotzdem, bloß weil eine bürokratische Frist versäumt wurde, abgeschoben werden muss." Selbst der "Härtefall" muss also seine Existenz sichern können. Damit nicht eine unterschiedliche Härtefallpraxis in den Bundesländern entsteht, sollen zunächst 3 bis 5 Jahre lang unterschiedliche Konzepte getestet werden. Danach soll ein bundeseinheitliches Verfahren festgelegt werden.

Das Ganze klingt eher wie ein Versuch, in die Debatte zum Zuwanderungsgesetz einen zusätzlichen Aspekt einzubringen, die Lippen begrifflich zu spitzen, ohne ausländerrechtlich pfeifen zu müssen. Der Sprecher des Arbeitskreises Asyl Saarland, Bernward Hellmanns, und der Koordinator der Aktion 3. Welt Saar, Roland Röder, haben bereits am 9. Januar 2002 darauf hingewiesen,  dass der dem saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller vorauseilende Ruf, ausländerrechtlich liberale Positionen zu vertreten, im Saarland selbst nicht eingelöst werde. Seit dem Regierungswechsel 1999 werde im Saarland unter Müller und seiner Innenministerin Kramp-Karrenbauer schneller, öfter und brutaler abgeschoben. Der saarländische Rechtsanwalt Nobart zog das Fazit: "In Sachen Asylpolitik geht es im Saarland inzwischen zu wie sonst nur in Bayern." Die harte Linie der Landespolitik untermauerten die beiden Organisationen mit Zahlen. Während in Rheinland-Pfalz im Jahre 2001 von etwa 4.500 Anträgen auf ein Bleiberecht nach der Härtefallregelung nur etwa 200 abgelehnt worden seien, habe man im Saarland von 1.833 Anträgen 760 abgelehnt. Im Saarland sei unter der Regierung Müller keine einzige Landtagspetition für ein Bleiberecht erfolgreich gewesen. Die Initiativen sprechen sich für ein Abschiebemoratorium, eine Korrektur des Altfallerlasses und die Installation einer Härtefallkommission aus. Sie meinen aber offenbar etwas ganz anderes als Frau Kramp-Karrenbauer.

Wie die Zeitschrift rundblick – NORD-REPORT in ihrer Ausgabe Nr.008 vom 16. Januar 2002 berichtet, ist die Bundesratsinitiative der Länder zur Asyl-, Flüchtlings- und Zuwandererpolitik von der Tagesordnung des niedersächsischen Landeskabinetts genommen worden. Ursprünglich sollte die Initiative von Bayern und Niedersachsen gemeinsam in den Bundesrat eingebracht werden. "Offensichtlich gibt es Befürchtungen, dass die geänderte ´Großwetterlage´ im Parteiengefüge es zurzeit nicht zulässt, mit dem Kanzlerkandidaten der Union gemeinsame Sache zu machen. Inhaltlich gibt es dies allerdings nicht her. Der Entschließungsantrag der Länder ist kein Alleingang von Bayern und Niedersachsen, sondern entspricht der Beschlusslage aller Länder." Ein Änderungsantrag aus Nordrhein-Westfalen konkretisiert wohl die nichtstaatliche Verfolgung, die Diktion des Gesamtantrages bleibt jedoch – so heißt es - wesentlich unberührt. Man rechnet weiterhin damit, "dass der Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht wird – aus optischen Gründen aber möglicherweise nicht gemeinsam mit Bayern."

Zum Thema nichtstaatliche Verfolgung hat sich auch der brandenburgische Ministerpräsident Manfred Stolpe in einem Interview mit der Märkischen Allgemeinen vom 1. Februar 2002 geäußert. Auf die Frage nach seiner Forderung, nichtstaatliche Verfolgung auch weiterhin nicht als Asylgrund anzuerkennen, antwortete er: "Ich habe die Sorge, dass nichtstaatliche Verfolgung ein Begriff ist, der angesichts der schwierigen Lage in vielen Ländern der Welt kaum zu definieren ist. Wenn wir nichtstaatliche Verfolgung als Asylgrund anerkennen, könnte es für viele Menschen einen zusätzlichen Anreiz geben, sich auf den Weg nach Deutschland zu machen."

Stolpes Befürchtungen scheinen angesichts der Anerkennungspraxis in der Mehrzahl der europäischen Staaten und der Kanadas und der USA, unbegründet. In diesen Staaten wird nichtstaatliche Verfolgung schon seit längerer Zeit als Asylgrund im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt, was jedoch - auch nach Aussagen des UNHCR - nicht zu einem sogenannten Pull-Faktor geführt hat. Deutschland tut sich als beinahe einziger Staat in Europa jedoch nach wie vor schwer, die GFK in vollem Umfang umzusetzen und seinen Schutz auch auf Opfer nichtstaatlicher Verfolgung auszuweiten. Für die Anwendung der GFK sind nicht die Verursacher von Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen ausschlaggebend, sondern die Schutzbedürftigkeit der Opfer. Was - nach Herrn Stolpe - "die schwierige Lage in vielen Ländern der Welt" betrifft, dürften diese Voraussetzungen sicherlich gegeben sein

In seiner Ausgabe 6/2002 berichtet Der Spiegel, dass Otto Schily im Gespräch mit Kanzler Schröder und den Ministerpräsidenten der SPD-regierten Länder in Bezug auf die anstehende Entscheidung über das Zuwanderungsgesetz verkündet habe, Zugeständnisse seinerseits an seinen brandenburgischen Kollegen Schönbohm seien ebensowenig ein Problem wie die letztliche Zustimmung der Grünen zu seinem Entwurf. Offensichtlich hat Schily dabei übersehen, sich auch um die Zustimmung der PDS zu bemühen, die immerhin in zwei Bundesländern in der Regierung vertreten. Einige wichtige PDS-Kritikpunkte am Zuwanderungsgesetz decken sich mit Anliegen von Grünen, Kirchenvertretern oder auch Vorschlägen aus der EU-Kommission und weichen umso mehr von den Forderungen der CDU ab. So legt sich die PDS beispielsweise beim Nachzugsalter für Kinder auf 18 Jahre fest. Der Forderungskatalog der Partei enthält des Weiteren die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund sowie einen besseren Flüchtlingsschutz und ein Konzept für den Umgang mit Illegalen. Die Vizevorsitzende Petra Pau hatte bereits geäußert, sie wolle einen schlechten Kompromiss zwischen Schily und Schönbohm verhindern. Vielleicht ziehen am Ende doch nicht alle mit, wie von Otto Schily so selbstsicher prognostiziert?

Unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf unerlaubte Zuwanderung und unerlaubten Aufenthalt hat Jörg Alt vom Jesuiten Flüchtlingsdienst in München anlässlich der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Bundestages am 16. Januar 2002 eine Stellungnahme zum Zuwanderungsgesetzentwurf vorgelegt.

In einer ansonsten relativ freundlichen Besprechung des von PRO ASYL herausgegebenen Buches von Hubert Heinhold "Recht für Flüchtlinge" im Einzelentscheider-Brief des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge / Januar 2002, sieht sich BAFl-Mitarbeiter Dr. Roland Bell veranlasst, mahnend den Zeigefinger zu heben – oder ein bisschen damit zu drohen: "Aufgrund des primären Adressatenkreises ‚Rechtslaien‘ fragt sich, ob in solchen Formularmustern und Ratschlägen nicht – trotz eines relativierenden Appells (S. 28) – eine Anregung zu unzulässiger Rechtsberatung liegen könnte. Dies um so mehr, als an anderer Stelle auf die geringen Folgen bei Verstößen hingewiesen (S.223) und an ‚Verantwortungsbewusstsein und Mut eines jeden Einzelnen‘ (S. 224) appelliert wird." Wuff, Herr Dr. Bell, fragt sich, ob in solchen Formulierungen nicht – trotz vorsichtiger Formulierung – eine Anregung an die Staatsanwaltschaften liegt, die ja in letzter Zeit vermehrt, allerdings zumeist von Rechtsanwälten, wegen angeblicher Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz in Marsch gesetzt werden. Der so von Dr. Bell verpetzte Hubert Heinhold hat sich mit dem Thema zuletzt im Info Also 4/2001 unter dem Titel "Rechtsberatung und Sozialarbeit – ein Scheinkonflikt?" auseinandergesetzt. Er skizziert dort nochmals praxisnah das Problemfeld für die Situation von Asylbewerbern und ausreisepflichtigen Ausländern: "Meist sind sie mittellos, leben in Gemeinschaftsunterkünften, sprechen nicht deutsch, sind mit den deutschen Bestimmungen nicht vertraut und einer Vielzahl von Restriktionen ausgesetzt. Sie benötigen umfassende Hilfe, die von Rechtsanwälten schon aus finanziellen Gründen nicht geleistet werden kann. Der erforderliche Beratungsaufwand wird durch die Beratungshilfe nicht abgedeckt, Prozesskostenhilfe wird meistens nicht gewährt,... . Die Rechtsschutzlücke, die sich für die Betroffenen auftut, wird von Sozialarbeitern oder ehrenamtlich Tätigen geschlossen."

Die neuere Literatur zum Rechtsberatungsgesetz nimmt ständig zu. Dies ist Ausdruck der heftigen Debatte um das aus der Nazizeit stammende Gesetz, zu dem eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist. Man darf optimistisch sein, dass das Gesetz in der jetzt geltenden Fassung keine große Zukunft mehr hat. Es wird schon intensiv nachgedacht über die Zeit danach, etwa in einem Aufsatz des vorsitzenden Richters am OLG Brandenburg, Dr. Hartmut König, in der Zeitschrift Rechtspolitik Heft 9/2001, S. 409 ff. Der rät dem Gesetzgeber bereits jetzt, dringend Vorkehrungen zu treffen, um den Schutzzwecken des Gesetzes in verfassungsmäßigem Rahmen weiter Geltung zu verschaffen, zugleich aber die unentgeltliche Rechtsbesorgung gänzlich vom Verbot freizustellen.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 13. Dezember 2001 mit einer Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes auseinandergesetzt. In der Beschlussempfehlung werden überwiegend alte Positionen referiert. Demnach handelt es sich angeblich um ein Verbraucherschutzgesetz, mit dem verhindert werden soll, dass Rechtssuchende durch fehlerhafte und unqualifizierte Beratung nicht wiedergutzumachende Schäden erleiden und die Rechtspflege reibungslos abläuft. Das Recht sei eine sehr umfangreiche und komplizierte Materie, eine verlässliche Beratung könne nur von ausgebildeten Fachleuten übernommen werden. Eine Abschaffung des Gesetzes sei deshalb nicht angezeigt. Im Folgenden jedoch zeigt sich eine leichte Aufweichung der Positionen: "Die Petition zeigt jedoch auch, dass sich das Anwaltsmonopol nach seiner derzeitigen Ausgestaltung im Rechtsberatungsgesetz und seiner Anwendung durch Behörden und Gerichte hemmend und nachteilig auf bürgerschaftliches Engagement auswirken kann. Nach Auffassung der Enquetekommission sollte sichergestellt sein, dass sachkundige, unentgeltliche und altruistische Rechtsberatung durch das Rechtsberatungsgesetz oder andere Vorschriften nicht über Gebühr eingeschränkt wird. Dieser Auffassung schließt sich der Petitionsausschuss an. Allerdings kann die Enquetekommission nach dem derzeitigen Stand ihrer Arbeiten keine abschließende Abwägung zwischen dem Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an einer zuverlässigen und qualitativ hochwertigen Rechtsberatung einerseits und dem Interesse an einer unbeschränkten Ausübung von Rechtsberatung im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement vornehmen. Sie wird im Frühjahr 2002 einen Abschlußbericht vorlegen."

Dass es sich bei dem Rechtsberatungsgesetz von 1935 um einen höchst problematischen Anachronismus handelt, hat Dr. Helmut Kramer, Richter am Oberlandesgericht a.D., in einem Beitrag für die Vierteljahresschrift "Vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik" Heft 155, unter dem Titel "Das Rechtsberatungsgesetz von 1935 – ein Anachronismus gegen den Altruismus" dargestellt.

Vom selben Autor stammt eine Übersicht, was durch das Rechtsberatungsgesetz alles verboten ist: Unter der Überschrift "Zur unentgeltlichen (altruistischen) Rechtsberatung: Fallgestaltungen, bei denen nach herrschender Meinung jede rechtliche Hilfestellung verboten ist" finden sich die Absurditäten, zu denen das Gesetz führt.

Mal gibt Brandenburgs Innenminister Schönbohm den good guy und fordert eine Härtefallregelung, mal lässt er den Sheriffstern für law and order blitzen. So will er künftig alle Kirchenasylfälle auf ihre strafrechtliche Relevanz hin überprüfen lassen und kündigte vor dem Landtag an, dass er auch Pfarrer die Schärfe des Gesetzes spüren lassen wolle. Eine pauschale Aussage dazu, ob sich Pfarrer beim Kirchenasyl strafbar machten, sei gegenwärtig allerdings nicht möglich, beantwortete Schönbohm eine parlamentarische Anfrage. Landesbischof Wolfgang Huber bekräftigt die Position der evangelischen Kirche: "Nothilfe für Menschen, die sich existentiell bedroht fühlen, ist keine kriminelle Handlung. Die Gemeinden hatten nie die Absicht, Recht zu brechen, sondern wollten umgekehrt das Recht wahren," so der Berliner Kurier vom 21. Januar 2002. Schönbohms neue Politik könnte gegen sein Interesse auch Märtyrer schaffen. So erklärte der Gubener Pfarrer Zörner, dessen Gemeinde einer vietnamesischen Familie erfolgreich Kirchenasyl gewährt hatte: "Ich gehe auch gerne ins Gefängnis, denn das würde der Sache nur dienen. Wir freuen uns über die öffentliche Aufmerksamkeit, die wir dadurch bekommen."

Die deutsche Vertretung des UNHCR hat im Januar 2002 eine aktuelle Stellungnahme zur Verfolgungssituation Homosexueller in der islamischen Republik Iran vorgelegt. Darin heißt es unter anderem: "Die Anwendung bzw. die Häufigkeit der Anwendung der Todesstrafe für homosexuelle Handlungen in Iran ist somit nicht ausschlaggebend, sondern das Fortbestehen dieser Gesetze, die die Anwendung drakonischer Strafen jederzeit ermöglichen". Nach Ansicht von UNHCR sollte Homosexuellen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe der Flüchtlingsstatus unter Artikel 1 A (2) der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt werden, wenn sie glaubhaft eine derartige Neigung sowie eine begründete Furcht vor Verfolgung unter den obengenannten Gesichtspunkten darlegen können.

Mit fast allen Mitteln versucht die Bremer Ausländerbehörde mit politischer Rückendeckung gegen staatenlose Libanesen vorzugehen. Einer der Präzedenzfälle für ein Vorgehen ohne Pardon ist der Fall der Familie El-Zein, der die taz Bremen am 23. Januar 2002 zu der konsequenten Überschrift veranlasste: "15-jähriger Bremer in Geiselhaft".  Ein Bremer ist der 15-jährige Abdulkadir El-Zein, für den die Innenbehörde Abschiebegewahrsam beantragte, und dessen Familie untergetaucht ist, mehr als alles andere. Aktualitäten vom Bremer Vorgehen bieten die Internetseiten der Bremer Initiative zum Schutz abschiebebedrohter Kinder und Jugendlicher aus dem Libanon

Das Bundesland Schleswig-Holstein schickt ausreisepflichtige Personen zum Teil nach Eisenhüttenstadt, Brandenburg, in Abschiebungshaft, wenn in Schleswig-Holstein keine Haftplätze zur Verfügung stehen. Die Abschiebungshaftanstalt in Eisenhüttenstadt hat den Ruf, zu den problematischsten Abschiebungshaftanstalten in der Bundesrepublik zu gehören (sofern Abschiebungshaftanstalten überhaupt "unproblematisch" sein können). Der Betrieb der Haftanstalt Eisenhüttenstadt wurde im Jahr 2000 privatisiert. Das Innenministerium Brandenburg hat einen Betreibervertrag mit der Firma BOSS geschlossen, die sonst im Personal- und Wachschutz tätig ist. BOSS ist für alles außer der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zuständig. Stundenweise soziale Beratung im Abschiebegewahrsam wird durch Beschäftigte von BOSS angeboten. Eine Rechtsberatung ist nicht vorgesehen. In einem Haftbeschluss vom 24. Januar 2002 lehnte das Kieler Amtsgericht den Antrag auf Abschiebehaft gegen einen Albaner in Eisenhüttenstadt ab. Eine rechtliche Grundlage für den Vollzug der Abschiebungshaft in Eisenhüttenstadt gebe es nicht, da "hier die Abschiebungshaft zwar nach § 57 AuslG durchzuführen wäre, allerdings der Vollzug der Abschiebungshaft nicht gesetzlich geregelt ist. Es besteht lediglich eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern Schleswig-Holstein und Brandenburg. Dies ist für den Vollzug der Haft nicht ausreichend." Nach Presseberichten will die Ausländerbehörde allerdings in vergleichbaren Fällen vor das Landgericht ziehen.

Der Hintergrund der Auseinandersetzung: Jeder Grundrechtseingriff bei Gefangenen darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer gesetzlichen Grundlage. Eine Grundlage für den beabsichtigten Haftvollzug in einem anderen Bundesland gibt es nicht. Die schleswig-holsteinische Praxis wirft die Frage auf, ob es zulässig ist, einen Abschiebegefangenen willkürlich in irgendeiner JVA irgendwo in der Bundesrepublik einzusperren, weil dem Lande selbst keine Haftplätze zur Verfügung stehen und damit sämtliche sozialen Kontakte des Betroffenen unmöglich zu machen. Die Vorgänge um die Rechtsgrundlage für die Verschubung lagen jedenfalls bei der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Kiel im Dunkeln. Die angebliche Verwaltungsvereinbarung zwischen Schleswig-Holstein und Brandenburg lag nicht vor, während die Ausländerbehörde zunächst sogar davon ausgegangen war, es handele sich um einen Staatsvertrag. Über das schleswig-holsteinische Problem hinaus zeigt sich eine der Grundproblematiken der Abschiebungshaft in Deutschland: Fehlende gesetzliche Grundlagen werden durch windige Analogienbildung zur Untersuchungs- und Strafhaft ersetzt. Die Rechte der Abschiebungshäftlinge bleiben unklar. Neben Eisenhüttenstadt belegt Schleswig-Holstein noch die JVA Glasmoor (Hamburg) mit Abschiebungshäftlingen. In Rendsburg ist eine eigene Abschiebungshaftanstalt des Landes mit 55 Plätzen in Planung, die zum 1.11.2002 in Betrieb genommen werden soll. Hier ist das Land im intensiven Austausch auch mit dem Flüchtlingsrat, Kirche, Menschenrechts-gruppen und Verbänden bemüht, Richtlinien zu erarbeiten. Erste Entwürfe signalisieren mehr Sensibilität und Bereitschaft zu Transparenz und Kooperation. als die Landesregierung Schleswig-Holstein bei der Inanspruchnahme von Eisenhüttenstadt beweist.

In einem Artikel für die Zeitschrift Forum Jugendhilfe Nummer 3/2001 hat sich Norman Weiß mit dem Thema "Ein Individualbeschwerdeverfahren auch im Rahmen der Kinderrechtskonvention?" auseinandergesetzt. Hintergrund ist eine Initiative der Kindernothilfe, die den Prozess zur Einleitung eines Individualbeschwerdeverfahrens als zusätzliches Kontrollinstrument zur UN-Kinderrechtskonvention auf den Weg bringen möchte. Bislang gibt es lediglich Staatenberichte an den UN-Ausschuss als Kontrollmechanismus. Die National Coalition – ein breites Bündnis von Nichtregierungsorganisationen zur Durchsetzung von Kinderrechten – hat auf ihrer Mitgliederversammlung im Mai 2001 beschlossen, sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene politisch dafür einzusetzen.

In einem interessanten Artikel mit dem Titel "Kräfte messen zwischen Fundamentalismus und Volksislam" warnt der frühere Botschafter Somalias in Deutschland Abdurahman Aden vor einem verstärkten Einfluss des islamischen Fundamentalismus auf die bislang lediglich gemäßigt islamisch geprägte Nomadengesellschaft Somalias. In der Frankfurter Rundschau vom 28. Januar 2002 weist Aden auch auf einige Aspekte hin, die man als gefährliche Parallelen zur Situation in Afghanistan vor der Machtübernahme der Taliban deuten könnte. Der Islamismus schlage Kapital aus der allgemein herrschenden Frustration und dem langanhaltenden Kriegszustand. "Das Anwachsen ihrer Macht, so meinten die meisten Somalis, müsse man in Kauf nehmen nach dem Motto: ‚Lieber den islamischen Fundamentalismus, als weiterhin in tödlicher Anarchie leben.‘ Bis zur Etablierung staatlicher Strukturen sehen Viele in der Scharia eine unersetzliche Zwischenlösung. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die Fundamentalisten ihren Einfluss in jeder Weise erweitern. Wie im Wildwuchs bilden sich landesweit autonome Patronate, die als Gerichte agieren, deren Legitimation und Kompetenz aber äußerst fraglich sind. Ein undurchschaubares Geflecht von Interessen ist im Entstehen." Adens Artikel ist keineswegs ein Plädoyer für neue Interventionen. Er beschreibt die Versuche der somalischen Übergangsregierung, den Einfluss der Scharia-Anhänger zu begrenzen.

Die 9. aktualisierte Auflage der Dokumentation "Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen" – 1993 bis 2001 – ist erschienen. Auf den Inhalt und die Bezugsbedingungen weist die Antirassistische Initiative e.V. in Berlin hin.

Der Flüchtlingsrat Thüringen hat in Kooperation mit einem Projekt der Fachhochschule Erfurt und dem Flüchtlingsrat Brandenburg eine Informationsbroschüre für Asylbewerber in Thüringen herausgegeben. Die Broschüre dient als Orientierungshilfe und soll in erster Linie Flüchtlingen dabei helfen, sich in der deutschen Asylgesetzgebung zurechtzufinden und sich über ihre (sozialen) Rechte zu informieren. Die Broschüre, die in den Sprachen Englisch, Russisch, Arabisch und Deutsch erhältlich ist, ist übersichtlich gegliedert und enthält viele nützlich Tipps und Erklärungen. Zu beachten ist allerdings, dass viele davon sich lediglich auf Regelungen in Thüringen beziehen. Die "Flüchtlingsbroschüre für Asylbewerber in Thüringen" kann – gerne gegen Spende - bestellt werden beim Flüchtlingsrat Thüringen e.V., Warsbergstr. 1, 99092 Erfurt, Tel.: 0361/2172720.

Meldungen aus dem europäischen Ausland

Frankreich:

Jean Pierre Lafon, Direktor der Abteilung, Franzosen im Ausland und Ausländer in Frankreich‘ im Außenministerium, Vorsitzender des Rates der OFPRA (Französisches Amt zum Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen, mit BAFl vergleichbar) hat in einem Artikel der französischen Wochenzeitschrift L’Express vom 10. Januar 2002 die Asylgesetzgebung und -praxis in Frankreich heftig kritisiert.

In der Presseerklärung von amnesty international vom 11. Januar 2002 zu diesem Artikel (siehe unten) heißt es, Jean Pierre Lafon sei ein "hoher Beamter des Außenministeriums ... von Bedeutung in der französischen Asyllandschaft. Seine Dienststellen geben Stellungnahmen für das Innenministerium ab sowohl hinsichtlich der Einreiseerlaubnis nach Frankreich als auch der Gewährung des Territorialasyls. ... Darüber hinaus ist Monsieur Lafon wie Beamte mehrerer anderer Ministerien mit Arbeiten zur Annäherung der zukünftigen Asylpolitik in Europa beschäftigt".

In der Einleitung zu seinem Artikel "Entgleisungen des Asylrechts, Bestandsaufnahme" nennt Lafon Zahlen, die von einem "beträchtlichem Ansteigen" der Asylbewerberzahlen in Frankreich sprechen:

Bei der OFPRA wuchs die Zahl der Asylanträge von 1999 bis 2000 um 17,12 %, an den Grenzen für den gleichen Zeitraum um 53,44 %. (1996: 526 Anträge, 2000: 7.392 Anträge.

Die Zahl der Anträge auf Territorialasyl stieg von 1999 bis 2000 um 69 % (1998: 1.339 Anträge; 1999: 6.984 Anträge; 2000: 11.810 Anträge).

Lafon behauptet, nicht politische Krisen in den Herkunftsländern seien verantwortlich für das Anwachsen der Asylanträge, sondern zum großen Teil illegale Schleuseraktivitäten, die von den Schwächen der Asylgesetzgebung und –praxis in Frankreich profitierten. Er nennt fünf solcher Schwachpunkte.

An der Grenze werden nicht mehr die offensichtlich unbegründeten Asylanträge herausgefiltert

Das zeige sich daran, dass 95 % der Asylantragsteller 2001 einreisen durften, das Außenministerium aber nur bei 38 % eine positive Stellungnahme abgegeben hat. Vier Faktoren seien für diese Situation verantwortlich:

- Die gesetzlichen Grenzen für die Überprüfung der Anträge.

Sie würden nur noch nach dem Kriterium "offensichtlich unbegründet" überprüft. Andere Kriterien für eine Ablehnung seien aufgegeben worden, nämlich Inlandsfluchtalternative, Transit durch ein sicheres Drittland, gefälschte Dokumente. Es erfolge nur noch eine Wahrscheinlichkeitsprüfung des Gesamtsvortrags des Antragstellers.

– Die Benutzung gefälschter Dokumente weite sich aus und die Mitwirkung der Antragsteller sei mangelhaft

Die Asylantragsteller würden ihre Reisedokumente vernichten, um jede Möglichkeit zur Feststellung ihrer Nationalität und ihrer Herkunftsregion auszuschließen. "Einige Ausländer bauen Hindernisse auf, um die Überprüfung ihres Antrags zu verzögern. (Es gibt eine Tendenz zu immer häufigeren Fällen, wo Ausländer sich weigern, zur Anhörung zu gehen und dabei vorgeben, nur sehr seltene Sprachen zu verstehen, oder wo sie sehr spezialisierte medizinische Behandlungen fordern.) und setzen so auf die Fristen und Mängel des Verfahrens, um vom Richter aus den Wartezonen entlassen zu werden."

– Das Festhalten in der Wartezone von Roissy (Flughafen) werde immer willkürlicher.

Es gebe widersprüchliche Entscheidungen einzelner Gerichte. Mit unterschiedlichsten Begründungen würden die Gerichte Entscheidungen gegen ein Festhalten in der Wartezone treffen: Überschreiten der Aufnahmekapazitäten, Fehlen eines Dolmetschers, Überlastung der Gerichtsverfahren, fehlende Anhörung mit dem Beamten des Außenministeriums, Nichtbeachtung der vorgesehen regulären Fristen, Unmöglichkeit innerhalb der Fristen Abschiebungsmaßnahmen durchzuführen.

"Während 80 % der Ausländer, die keine Einreiseerlaubnis erhalten und keinen Asylantrag stellen, sofort in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden, erscheint das Asylverfahren an der Grenze wie eine offene Tür ... zur irregulären Einwanderung. Diese Lücke ist von Ausländern, die nicht auf französisches Territorium zugelassen werden, schnell bemerkt worden ... und offenbar von einigen vor allem afrikanischen Fluggesellschaften, wie Air Afrique und Cameroon Airlines, auch Air Mali, bei denen einige Flüge auf den Transport von falschen Asylbewerbern spezialisiert sind, ... ausgenutzt worden.

Der Staat kann in dieser Situation nicht mehr handeln, er schafft es nicht, bei Hunderten von Asylbewerbern pro Tag für anständige Notunterkünfte zu sorgen. Das Problem wird noch besorgniserregender, wenn es Minderjährige betrifft und das Risiko entsteht, dass sie den Aktivitäten mafioser Netze ausgesetzt sind (die Verbände schätzen, dass das Schicksal von 713 von 843 Minderjährigen, die 1999 eingereist waren, bei keiner zuständigen Behörde bekannt ist).

[...]

Der Anteil der Entscheidungen des OFPRA, die von der Rechtsmittelkommission für Flüchtlinge (CRR) annulliert werden, wächst.

[... ]

In der jüngsten Zeit haben die Rechtsmittelinstanzen immer höhere Ansprüche an die Begründungen von Ablehnungen, die vom Direktor des OFPRA vorgelegt wurden, gestellt. ... Im Zweifelsfall ist es Praxis der (Rechtsmittel)Kommission, dem Asylbewerber Recht zu geben, selbst bei Verdacht auf Kriminalität, Terrorismus und Genozid. Die Frage, die sich hier stellt ist, welche Hilfestellungen neben den Spezialdiensten diplomatische und konsularische Stellen dem OFPRA bei der Prüfung vorgebrachter Fakten und von Dokumenten oder auch bei der Identifikation von kriminellen Handlungen geben können.

Sobald der Flüchtlingsstatus vom CRR gewährt wird, ... ist die Möglichkeit eines Entzugs des Status praktisch nicht gegeben. Da der Status oft aufgrund von betrügerischen Erklärungen erhalten wurde, die das OFPRA nicht überprüfen kann ..., gibt es Schwierigkeiten bei dem Verfahren des Flüchtlings zur Familienzusammenführung, für die das Departement, das vor allem auf die Tatsächlichkeit der familiären Beziehungen bedacht ist, seine Zustimmung zum Visum für Familienmitglieder geben muss, die falsche standesamtliche Dokumente vorlegen. Im Streitfall tendiert die Rechtsprechung dahin, die Wahrung des Privat- und Familienlebens gegenüber der Vorschriftsmäßigkeit der Urkunden zu privilegieren, und beruft sich dabei auf das Prinzip der konstanten und nicht widersprüchlichen Erklärungen.

Schließlich praktiziert die Rechtssprechung eine immer (für den Asylbewerber) günstigere Auslegung der Genfer Konvention. ... Die jüngsten Beschlüsse der CRR vom 7. Dezember 2001, die Frauen den Flüchtlingsstatus verliehen haben, die aus ihrem Land flohen, um sich selbst oder ihre Töchter der Klitorisbeschneidung zu entziehen, können zahlreiche Asylanträge von Frauen oder Minderjährigen aus Schwarzafrika nach sich ziehen. Der Staatsrat hat z.B. die Möglichkeit gestrichen, die Urheber terroristischer Straftaten auf französischem Boden vom Flüchtlingsstatus auszuschließen. Diese Entscheidungen können übrigens Frankreich in eine schwierige Position bei der Anwendung der Texte bringen, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in dieser Sache angenommen wurden.

Das Territorialasyl ist ein einfaches Mittel geworden, auf französischem Territorium zu bleiben.

Das Territorialasyl, das mit Gesetz vom 11. Mai 1998 eingeführt und anfänglich für Algerier konzipiert wurde, ist auf alle Nationalitäten ausgeweitet worden. Das Verfahren enthält sehr protektionistische Aspekte (quasi automatischer Zugang zum Aufenthalt, Präsenz eines Beraters während der Anhörung in der Präfektur, Übersetzung zu Lasten der Verwaltung...) Die Verbände prangern die Anhörungen, die nicht von auf Flüchtlingsschutz spezialisierten Beamten durchgeführt werden, das Fehlen der Begründung der Entscheidungen des Innenministeriums und die Nichtöffentlichkeit der Entscheidungskriterien an.

In diesem Zusammenhang gibt es zwei Klippen für das Territorialasyl:

Die Verstopfung des Verfahrens. Dieses Verfahren wird inzwischen von 89 Nationalitäten beantragt und die Zahl der Antragsteller steigt unaufhörlich, von 10.000 im Jahr 2000 auf voraussichtlich 16.000 im Jahr 2001. Die Untersuchungsfristen sind besonders lang, sie können in einigen Präfekturen bis zu zwei Jahren dauern. Diese Situation schafft einen Freiraum für die Kandidaten auf eine irreguläre Einwanderung, besonders für Algerier und in geringerem Ausmaß für rumänische, türkische und srilankische Staatsbürger, die so für die Dauer der Überprüfung ihres Antrags vor Ausweisungsmaßnahmen geschützt sind.

Die Anerkennungsraten beim Territorialasyl sind sehr niedrig. Die angewandten Kriterien sind weiterhin die Kriterien, die für das Asyl gelten (festgelegte Merkmale, persönliche und schwere Verfolgung oder Bedrohung, die erlitten wurde oder die bei Rückkehr drohen würde). Fälle, wo Antragsteller Opfer von allgemeinen Unruhen sind (Afghanistan, Somalia) oder nicht ausgewiesen werden können (Iran, Irak), entsprechen nicht diesen Kriterien.

Die schwachen Punkte des Territorialasyls werden natürlich von Schleusernetzen ausgenutzt:

Es gibt keinerlei Mechanismus, um missbräuchliche, verzögernde oder betrügerische Anträge zurückzuweisen,... da in Frankreich das Prinzip herrscht, jeden Antrag zu überprüfen. ...

Es gibt nur begrenzte Mittel, gegen mehrere Antragstellungen in verschiedenen Präfekturen vorzugehen: die Präfekturen haben keinen Zugriff auf zentralisierte Daten, um die Fingerabdrücke abzugleichen ...

In jüngster Zeit haben die zuständigen Behörden einen nie gekannten Anstieg von Anträgen auf Territorialasyl beobachtet, die von jungen, alleinstehenden Algeriern, vor allem aus der Kabylei, gestellt wurden, für die keine Strukturen außer denen für sozial schwache Personen bereit stehen. Wenn sich diese Situation fortschreibt, ist das Risiko einer Destabilisierung des Systems für die Aufnahme von Ausländern in Frankreich nicht ausgeschlossen.

Das Verfahren zur Familienzusammenführung ist eine Quelle des Missbrauchs

... Das Verfahren entbindet alle, die in den Genuss des Asyls und des Territorialasyls gekommen sind, von einem (bei diesem Verfahren sonst üblichen, Anm.d.Ü.) Nachweis ihres Einkommens und ihrer Unterkunft.

Die Überprüfung von Familienstandsurkunden hat bei den meisten westafrikanischen Ländern und in zahlreichen asiatischen Ländern (Bangladesh, Indien, Sri Lanka) kaum Sinn. Allein zahlreiche von der OFPRA ausgestellte Familienstandsurkunden werden auf der Basis von Erklärungen verfasst. Die Praktiken von Dokumentenbetrug und Korruption lassen es kaum zu, gegen die widerrechtliche Aneignung von Identitäten oder lügenhafte Erklärungen, vor allem bezüglich des Alters der Antragsteller vorzugehen. Im Unterschied zu einigen unserer europäischen Partner (Deutschland, Niederlande) sind unsere konsularischen Stellen nicht befugt, im Zweifelsfall Knochen- oder DNA-Tests zu verlangen, um das Alter oder die Abstammung der Antragsteller zu überprüfen.

[...]

Maßnahmen zur Ausweisung von abgelehnten Asylbewerbern werden selten umgesetzt

Man muss zwei mögliche Fälle unterscheiden, einmal wenn der Ausländer sich in der internationalen Zone eines Flughafens befindet, zum anderen, wenn er sich schon auf französischem Territorium befindet: An der Grenze ist die Verwaltung mit mehreren Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie innerhalb der vorgegebenen Fristen Ausländer, die nicht zum Asylverfahren zugelassen werden, weil ihr Antrag als offensichtlich unbegründet beschieden wurde, abschieben wollen:

- Die Weigerung, an Bord zu gehen: durch ihren Widerstand können die Ausländer leicht die Abschiebungsmaßnahmen durchkreuzen [...]. Abgesehen von Artikel 27 b des Erlasses vom 2. Dezember 1945 gibt es kein Gesetz, das die Situationen regelt, die durch wiederholte Weigerung an Bord zu gehen geschaffen werden. Wir wenden das existierende Strafrecht nicht an und greifen nicht zu Maßnahmen physischer Gewalt, die einige unserer Partner benutzen (Benutzung eines Gurts in Deutschland).

- Die kommerziellen Strategien der Flughäfen von Paris und der Fluggesellschaften, einschließlich Air France, bevorzugen insbesondere eine flüssige Abwicklung des Passagierverkehrs gegenüber Kontrollen an den Flugzeugtüren und ihr Markenimage gegenüber einer Kooperation mit der französischen Polizei, was das Thema Dokumentenbetrug angeht. Die Fluggesellschaften sind nicht unbedingt interessiert daran, fristgerecht (innerhalb 48 Stunden) die Listen und die Kopien der Dokumenten, die sich in ihrem Besitz befinden, und die die Identität und die Herkunft eines nicht zugelassenen Reisenden belegen könnten, weiterzuleiten.

Die personellen und materiellen Mittel der Flughafen- und Grenzpolizei.

Die Organisation von Anhörungen für konsularische laisser-passer und die Weigerung an Bord zu gehen erfordern immer größere Polizeieskorten. Wegen der Unzulänglichkeit der Mittel und angesichts extrem kurzer Fristen für den Verfahrensverlauf, sieht die Flughafenpolizei sich nicht mehr in der Lage, nicht-zugelassene Ausländer, die keine Reisepapiere haben, bei deren Konsulaten vorzuführen (die Deutschen zögern an diesem Punkt nicht, die ausländischen Konsularbeamten holen zu lassen) und sie verzichtet darauf, das Ausweisungsverfahren in Gang zu setzen.

Ausländer, die eingereist sind und deren Asylantrag abgelehnt wurde, erhalten auf dem Postweg die Aufforderung, das Territorium zu verlassen. Ausweisungsmaßnahmen sind im Endeffekt ziemlich selten aufgrund des Zusammenspiels mehrerer Faktoren:

Die Instruktionen, die 1995 der Staatsanwaltschaft gegeben und 1998 bestätigt wurden, keine Verfolgungsmaßnahmen bei lediglich irregulärem Aufenthalt in Gang zu setzen:

Die Rigidität der Fristen für Abschiebungshaft (zwei Tage, plus zweimal fünf Tage), Fristen die oft genug nicht reichen, um konsularische Laisser-passer Dokumente zu erhalten, wenn man berücksichtigt, dass häufig bei den ausländischen Konsularbeamten wenig Wille zur Kooperation besteht.

Der Mangel an Anreizen für eine freiwillige Rückkehr.

[...] Diese Feststellungen sind aufschlussreich genug, um sich Kommentare zu sparen. Vor dieser Anhäufung von Fakten drängt sich ein Überdenken der Bestimmungen und Verfahren des Asylrechts auf.

 

Stellungnahme von amnesty international, SECTION FRANCAISE:

Presseerklärung vom 11. Januar 2002: Der Schock über einen Bericht zum Asyl

[...] Jean-Pierre Lafon fordert ein Überdenken der Asylgesetzgebung in Frankreich. [...]So wird ein Dialog möglich. Über die Presse. Seit mehreren Monaten gab es zahlreiche Initiativen, um die Regierung wegen dieser Frage zu alarmieren, aber es gab nur wenige ernstzunehmende Antworten. Im Juli 2001 verfasste die Nationale konsultative Organisation für Menschenrechte (CNCDH) einen vollständigen Bericht und machte dem Premierminister konkrete Vorschläge. Sie wartet immer noch auf eine Antwort. Im Oktober 2001 gaben 15 Verbände der Koordination für das Asylrecht (CDA) 10 Empfehlungen ab. Antwort Matignon: Eine Überprüfung ist im Gang, wenden Sie sich an die Prüfer. Heute also der Dialog mit Jean-Pierre Lafon. Über die Presse.

Jean-Pierre Lafon ist ein hoher Beamter von Bedeutung in der französischen Asyllandschaft. Seine Dienststellen geben Stellungnahmen für das Innenministerium ab sowohl hinsichtlich der Einreiseerlaubnis nach Frankreich als auch der Gewährung des Territorialasyls. Darüber hinaus ist er Vorstand des Rates der OFPRA. Das Bild, das er sich von den Asylbewerbern macht und verbreitet, ist daher beunruhigend: "Urkundenbetrug und Mangel an Mitwirkung weiten sich aus", "die Antragsteller verdrücken sich", "Kriminalität, Terrorismus oder Genozid", "betrügerische Erklärungen, falsche Personenstandsdokumente", "widerrechtliche Aneignung von Identitäten oder lügenhafte Erklärungen". Diese Tatsachen existieren, leugnen wir es nicht. Sicher benutzen Ausländer an den Grenzen und auf dem Territorium das Asylverfahren bei dem Versuch, sich in Frankreich niederzulassen. Aber lasst uns auch kein falsches Bild vom Asylbewerber zeichnen. Die zitierten Länder sind bekannt für Menschenrechtsverletzungen: Algerien, Afghanistan, Somalia, Iran, Irak, Bangladesh, Indien, Sri Lanka.

Die Zahl der Asylanträge ist in den letzten drei Jahren in Frankreich stark angestiegen. Von 22.000 in 1998 auf 48.000 in 2001. Allerdings sind diese Zahlen überhaupt nicht vergleichbar mit den Millionen Afghanen, die sich im Iran oder in Pakistan aufhalten, mit den Hundertausenden Sierra Leoner, die nach Guinea geflüchtet sind oder den Zehntausenden von Kosovaren, die vor noch gar nicht langer Zeit innerhalb weniger Wochen überstürzt nach Mazedonien oder Albanien flohen. Länder, die weitaus weniger reich als Frankreich sind. Sicher ist es für die Regierung nicht einfach, ihre Mittel zu erhöhen, wenn die Zahl der Anträge sich in einigen Jahren verdoppelt hat.

Dennoch: kann man es akzeptieren, wenn die viertstärkste Macht der Welt Männer, Frauen und Kinder so behandelt? An den Grenzen haben die täglichen Kämpfe der Organisationen, der Anwälte, des UNHCR einige Verbesserungen nach sich gezogen. Heute hindert die Rechtssprechung Frankreich tatsächlich daran, einen Ausländer in ein Land zurückzuschicken aus dem einzigen Grund, dass er dort durchgereist ist. Ein Zurückschicken aufs Gratewohl ist normalerweise unmöglich. Was ist schlecht daran? Muss man deswegen beunruhigt sein? Gewiss nicht. Mag Herr Lafon sich beruhigen, dieses Zurückschicken, das mit Risiken verbunden ist, und von der Rechtssprechung vertrieben wurde, wird vielleicht morgen aufgrund einer Entscheidung der Fünfzehn im Rahmen der Annäherung der Asylpolitik innerhalb der Europäischen Union wiederkommen.

Dieser hohe Beamte, der natürlich gut informiert ist, bedauert auch Entscheidungen der Richter, einige Ausländer nicht mehr während der vom Gesetz vorgesehen 20 Tage in den Wartezonen an der Grenze festzuhalten. Unsere Organisationen haben erst kürzlich wieder die Bedingungen in Roissy beschrieben: 200 Ausländer in Räumlichkeiten ohne direkten Zugang zu Toiletten, ohne Telefon, über das sie Kontakt mit ihren Famillien oder ihrem Anwalt aufnehmen könnten. Ist es zu bedauern, dass ein Ausländer – bevor eine Entscheidung getroffen wird - einen Dolmetscher haben kann und dass ein Minimum an Vorsichtsmaßnahmen besteht, wenn man weiss, dass es keine Korrekturen gibt, keine Rechtsmittel, bevor er wieder in ein Flugzeug gebracht wird?

Niemand denkt daran, die mafiosen Schleusernetze zu ermutigen, die alle diese Ausländer ausbeuten, die vor der Gewalt fliehen oder ein besseres Leben suchen und die sie großen Risiken aussetzen. Aber sehen wir trotzdem auch, dass die von den Staaten ergriffenen Maßnahmen zur Einschränkung des legalen Zugangs zu ihrem Territorium , insbesondere in der Europäischen Union, diese Leute in die Arme dieser Netze treiben. Die Europäische Kommission selbst gibt das zu. Dass man sich nur nicht im Ziel irrt! Werfen wir es nicht den Ausländern vor, die keine Ausweispapiere mehr haben, dass sie so ausgebeutet werden. Lafon wirft auch den Fluggesellschaften wie Cameroun Airlines vor, "sich auf den Transport von falschen Asylbewerbern zu spezialisieren". Wie kann er sicher sein, dass es "falsche" Asylbewerber sind? Nach unseren Informationen finden die Kontrollen am Ende dieser Flüge "an der Flugzeugtür" statt und die Grenzpolizei hindert manche Passagiere ohne Papiere daran, das Flugzeug zu verlassen. Wer kann also sagen, was diese Passagiere wollten? Wer kann garantieren, dass sie bei ihrer Rückkehr nichts riskieren? Eine andere Idee hält sich hartnäckig: die Ausländer, die an der Grenze Asyl beantragen, verdrücken sich danach. In Wirklichkeit verschwinden diese Unglücklichen nicht. Wahrscheinlich könnte man die meisten in den Asylverfahren anderer europäischer Länder wiederfinden. Lafon gibt zu, dass in Frankreich "der Staat nicht die Beherbergung von mehreren hundert Antragstellern pro Tag vorsieht". Daher ziehen diese Personen es vor, zu ihren Familien oder ihren Kommunitäten in einen anderen Land zu gehen. Und die, die den Kanal nicht überqueren können, bleiben in Sangatte blockiert.

In Frankreich werden wenige Antragsteller als Flüchtlinge anerkannt. Lafon findet, dass es noch zu viele sind. Die Rechtsmittelkommission, die durch "betrügerische Erklärungen" getäuscht würde, würde zu oft die ablehnenden Bescheide des OFPRA aufheben. Eine überraschende Behauptung. Vor allem, wenn man weiss, dass der Direktor des OFPRA selbst vor kurzem zugab, dass es "ein anomales Ungleichgewicht zwischen dem Amt und der kontrollierenden Rechtssprechung" gibt: 10 % der Ablehnungen wurden 2000 aufgehoben gegenüber nur 4 % 1995. Der Direktor kündigte "strikte Anweisungen, ein System der Qualitätskontrolle und fortlaufende Weiterbildung" an. [...]

In Frankreich ist die Rate für die Gewährung des Territorialasyls "sehr niedrig". Lafon zitiert einige Kritikpunkte gegen dieses Verfahren. Er vergisst in seiner Liste, dass der Antragsteller überhaupt keine Hilfe und keine Arbeitserlaubnis während des als "besonders lang" bezeichneten Verfahrens erhält, und dass es im Fall der Ablehnung nicht viel nützt, Rechtsmittel einzulegen, weil dies keine aufschiebende Wirkung hat. Es fällt einem schwer, ihm zu folgen, wenn er versichert, dass dies "ein einfaches Mittel ist, um auf französischem Territorium zu bleiben"!

Eine Debatte über diese Fragen ist unabdingbar, ein "Überdenken" wird auch seit langem von zahlreichen Organisationen, darunter amnesty international, gefordert. Überdies ist Lafon, wie Beamte anderer Ministerien mit Arbeiten zur Annäherung der Asylpolitik in Europa befasst. Diese Beamten bereiten heute die Asylverfahren, die Aufnahmebedingungen, die Interpretation internationaler Texte von morgen vor."

 

 

In einer Erklärung vom 17. Januar 2002 kritisieren 13 Menschenrechts- bzw. Flüchtlingsorganisationen, die in der ‚Koordination für das Recht auf Asyl‘ zusammengeschlossen sind, in aller Schärfe den Artikel von Jean-Pierre Lafon, der am 10. Januar 2002 in L’Express veröffentlicht wurde. Sie weisen darauf hin, dass die Koordination seit mehr als einem Jahr versucht, die Aufmerksamkeit der Regierung auf die Gefährdung des Asylrechts in Frankreich zu lenken (siehe unten, 10-Punkte-Katalog der Koordination) und sind empört, dass ihnen jetzt eine offizielle Antwort in Form eines lügenhaften und die Asylbewerber diffamierenden Textes zugeht. Nach dem Artikel von Jean-Pierre Lafon, der einer Anklageschrift gleiche, sei Frankreich das Opfer von immer zahlreicheren Horden von Asylbetrügern, die Frankreichs laxe Gesetzgebung dazu benutzen würden, über die Grenze zu kommen, sich missbräuchlich auf französischem Boden aufzuhalten und sich jeder Abschiebung zu entziehen. Diese Betrüger – darunter auch Kriminelle und Terroristen – würden die Komplizenschaft von wohlwollenden Richtern und der Rechtsmittelkommission genießen und damit unberechtigt den Flüchtlingsstatus erhalten, um sich dann eifrig darum zu bemühen, andere "Betrüger" unter Missbrauch der Familienzusammenführung nachzuholen. Neben einer ähnlichen Kritik, wie sie schon von amnesty international in der Presseerklärung vom 11. Januar 2002 geäußert wurde, weist die Koordination außerdem darauf hin, dass das Asylrecht in den letzten zehn Jahren immer mehr ausgehöhlt wurde. Sie betont, dass die wachsende Zahl der Asylbewerber Ergebnis der Zunahme von Konflikten auf der Welt ist und weist darauf hin, dass Ende der 80er Jahre weitaus mehr Asylanträge gestellt wurden.

Die Koordination erinnert daran, dass das Asylrecht ein in der Verfassung verankertes Grundrecht ist. Wenn die Regierung die rote Alarmfahne des Betrugs schwenke, dann sei das eine erhebliche Verletzung des Asylrechts und die Regierung trage die schwere Verantwortung, angesichts der bevorstehenden Wahlen xenophobische Reaktionen hervorzurufen. Auch die Koordination spricht sich für eine Reform des Asylrechts aus, aber in eine andere Richtung: größeren Schutz für die, die keinen anderen Ausweg als die Flucht aus ihrem Land gefunden haben.

(u.a. ACAT, ai, Cimade, Gisti, France Terre d’asile, Ligue des droits de l’homme; MRAP, ...)

10 Minimalpunkte für ein wirkliches Asylrecht in Frankreich hatte die Koordination im Oktober 2001 dem Premierminister Lionel Jospin mit einem Schreiben vorgelegt. In einer Einleitung äußern sie sich u.a. zum europäischen Vergemeinschaftungsprozess im Hinblick auf das Asylrecht. Während die 15 in Tampere ihr Festhalten an der Genfer Flüchtlingskonvention bekräftigten, würden sie Maßnahmen einführen, die das internationale Schutzsystem schwächen. Während in Tampere noch von einer "absoluten Achtung vor dem Recht, Asyl zu beantragen" die Rede gewesen sei, zielten die ersten Texte nach Tampere darauf, die Fluchtbewegungen stärker zu kontrollieren und damit den Zugang zum Asylverfahren für viele Flüchtlinge zu erschweren (Bestrafung von Transporteuren, Netz von Verbindungsbeamten). Außerdem würden Begriffe wie "temporärer" oder "subsidiärer" Schutz im Fall von massiven Fluchtbewegungen dahin tendieren, einen Rabattstatus zum Normalzustand zu machen. Eine Verbesserung des Asylrechts in Frankreich könne nur im Rahmen der Europäischen Union gemacht werden. Dafür fordert die Koordination Transparenz und warnt vor dem Absenken der Garantien, die in den Vorschlägen der Europäischen Kommission enthalten sind.

Die 10 Punkte (stichpunktartig)

Der Schutz muss Priorität in jeder Asylpolitik haben. Zugang von Asylbewerbern zum französischen Territorium muss die Regel sein und ein aufschiebendes Rechtsmittel im Fall der Verweigerung vorgesehen sein. Asylbewerber dürfen nicht bestraft werden für fehlende Reisedokumente oder bei Bestrafung der Transporteure. Beim Festhalten in den Wartezonen müssen die Personen und ihre Rechte geachtet werden.

Frankreich muss die vollständige Flüchtlingsdefinition der Genfer Flüchtlingskonvention übernehmen, vor allem was den Urheber der Verfolgung angeht.

Das System der Dubliner Konvention muss verändert werden: der Antrag muss in dem Land überprüft werden, wo er gestellt wurde.

Die Funktionsstörungen in jedem Stadium der Asylverfahren verlangen nach einer tiefgreifenden Revision. In jedem Verfahrensschritt muss der Antragsteller angehört werden, eine Beratung und einen Dolmetscher haben; eine Ablehnung muss begründet sein und das Rechtsmittel aufschiebende Wirkung haben. Dauer der Überprüfung nur ausnahmsweise über 6 Monate. Ein Aufenthaltsrecht muss beim ersten Schritt des Asylantrages gewährt werden.

Die Unterbringung muss der Antragsteller frei wählen können (Gemeinschaftsunterkunft oder individuelle Lösung). Dafür ist nötig ausreichende Zahl von Gemeinschaftsunterkünften, sozialjuristische Begleitung, Zugang zu medizinischer Versorgung und allgemein Hilfen für das Alltagsleben.

Finanzielle Hilfen müssen ein Niveau haben, das die Würde jeder Person beachtet (mindestens Equivalent zum Mindesteinkommen – RMI -); Übernahme von Anwaltskosten.

Kommunikation und Autonomie der Antragsteller müssen mit Beginn des Verfahrens beachtet werden: Übersetzungen, Erlernen der Sprache, Beziehungen zur Umgebung, sofortiger Zugang zu Ausbildung und Arbeit.

Soziale und juristische Begleitung muss jedem Asylbewerber für das Verfahren und den Alltag ermöglicht werden. Juristische Hilfe muss unabhängig von der Irregularität der Einreise gewährt werden.

Für abgewiesene Asylbewerber, die nicht abgeschoben werden können, müssen bessere Lösungen gefunden werden.

Die Ministerien, die mit diesen Fragen befasst sind, müssen sich koordinieren.

(Übersetzungen von PRO ASYL vom 10. Januar 2002)

 

Liste


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