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vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
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| Infoservice Nr. 58 - Januar 2002 | ||
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Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am 16. Januar 2002
eine öffentliche Expertenanhörung zum Zuwanderungsgesetzentwurf
durchgeführt. Aus diesem Anlass hat PRO ASYL – obwohl nicht zur Anhörung
geladen – am 10. Januar 2002 eine ausführliche Stellungnahme
zum Zuwanderungsgesetz vorgelegt. Viele gesellschaftliche Gruppen haben
sich von einem Zuwanderungsgesetz die Ablösung des Ausländerrechts
als Fremdenabwehrrecht durch offene Zuwanderungsregelungen erhofft. Gemessen
an diesem Anspruch bleibt dieser Regierungsentwurf
Stückwerk. Große Teile des bisherigen Ausländerrechts
wurden übernommen und mit neuen Etiketten versehen. Das geplante Zuwanderungsgesetz
muss im Licht der rechtsstaatlichen Verluste beurteilt werden, die das
Terrorismusbekämpfungsgesetz für Ausländerinnen und Ausländer
mit sich bringt. Für Asylsuchende, im Asylverfahren Abgelehnte und
viele der bislang Geduldeten wird das geplante Gesetz erhebliche Verschlechterungen
mit sich bringen. Den vielen Mängeln steht als einziger unbezweifelbarer
Fortschritt die Berücksichtigung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer
Verfolgung gegenüber. Der Bundesrat hat weitere Verschärfungen
des Entwurfes vorgeschlagen. Die ursprüngliche Absicht des Gesetzentwurfes
verkehrt sich immer mehr in ihr Gegenteil.
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Ebenfalls anlässlich der Expertenanhörung hat amnesty international am 14. Januar 2002 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurfvorgelegt. U.a. heißt es dort: "Leider bedeutet der Gesetzentwurf in anderer Hinsicht eine Verschlechterung des in Deutschland gewährten Schutzes von politisch Verfolgten und Flüchtlingen, die nicht im Einklang mit völkerrechtlichen Vorgaben steht. Insofern bedarf der Entwurf der Nachbesserung. Darüber hinaus ist amnesty international enttäuscht, dass im Rahmen der erstmaligen Schaffung eines Zuwanderungsgesetzes die Chance nicht genutzt wird, Defizite im Asylverfahren, bei der Regelung von Härtefällen und bei dem Schutz von traumatisierten Flüchtlingen zu beheben." |
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"Ein zukunftsweisendes Integrationsförderkonzept fehlt" im Gesetzentwurf, formuliert das Diakonische Werk der EKD in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes (Januar 2002) und macht eine Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen in diesem Bereich. Harsche Kritik erntet der Regierungsentwurf beim Thema des Ausweisungsschutzes für in Deutschland geborene oder aufgewachsene Kinder, Jugendliche und Heranwachsende aus Migrantenfamilien. Diese erhalten nach den Vorstellungen des Entwurfes weiterhin keinen absoluten Ausweisungsschutz. Das Diakonische Werk: "Damit kommt Deutschland aus unserer Sicht weiterhin seiner Verantwortung für alle in Deutschland aufgewachsenen Kinder und Jugendlichen nicht nach." |
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Der Bundesvorstand des DGB erkennt in seiner Stellungnahmean,
dass der Kabinettsentwurf wesentliche Verbesserungen gegenüber dem
im August vorgelegten Referentenentwurf beinhalte. Für die Bewertung
des Entwurfes sei aber maßgeblich, ob er den Anforderungen an ein
modernes Einwanderungsrecht genüge. Trotz der vorgeschlagenen Verbesserungen
erfülle der Entwurf insbesondere wegen seiner Konzentration auf die
aufenthaltsrechtlichen Fragen eben nicht die Anforderungen an ein modernes
Einwanderungsrecht. Eine der Forderungen des DGB: die Klärung der
Situation von Migranten ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.
Kritisch äußert sich der DGB auch zu den Regelungen des Gesetzentwurfes,
die den humanitären Bereich und den Familiennachzug betreffen. Erfreulich
ist, dass auch der DGB den Gesetzentwurf im Lichte der Neuregelungen aus
dem Terrorismusbekämpfungsgesetz kritisch bewertet.
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Eine Stellungnahme
der deutschen Vertretung von UNHCR zum Zuwanderungsgesetz mit
Datum vom 14. Januar 2002 konzentriert sich auf Forderungen zur vollständigen
Umsetzung des Flüchtlingsbegriffs der Genfer Flüchtlingskonvention,
die verbesserte Rechtsstellung von Konventionsflüchtlingen und Fragen
des ergänzenden Schutzes.
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Der Berliner Flüchtlingsrat hat sich in einer Stellungnahme
vom 14. Januar 2002 vor allem
zu folgenden Aspekten um Zuwanderungsgesetzentwurf positioniert: "humanitäre
Aufenthaltstitel, Bescheinigung und Illegalisierung für bisher geduldete
Flüchtlinge, Kriegsflüchtlinge und Flüchtlinge, die unter
die Altfallregelung fallen, ausländerrechtliche Restriktionen wie
Umverteilung, Residenzpflicht, Sammellager, Ausreisezentren, Abschiebehaft
usw., Recht auf Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge, Sozialhilfe
und Asylbewerberleistungsgesetz, Zugang zu weiteren Sozialleistungen".
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Die Auseinandersetzung um die Berücksichtigung der nichtstaatlichen Verfolgung im Gesetzentwurf der Bundesregierung wird einer der Punkte sein, die das weitere Gesetzgebungsverfahren und die politischen Diskussionen prägen. In diesem Zusammenhang ist es interessant, dass eine Bundesratsentschließung zur europäischen Asylpolitik vorsehen möchte, dass politisch Verfolgter nur sein kann, "wer durch den Staat oder staatsähnliche Herrschaftsgefüge oder Billigung oder Duldung des Staates Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt ist oder wenn solche unmittelbar bevorstehen." Bei der Ressortabstimmung im Niedersächsischen Landeskabinett war diese Formulierung auf die Kritik des Justizministers gestoßen, weil dies eine Rechtsfrage berühre, die von den Gerichten zu entscheiden sei. Das Innenministerium jedoch möchte, so Rundblick/Nordreport vom 14. Januar 2002 an dieser Formulierung festhalten. "Sie sei eine Kompromissformel in der aktuellen Diskussion um die Einführung der nichtstaatlichen Verfolgung im Entwurf der Bundesregierung zum Zuwanderungsgesetz." Wenn dies die Kompromissformel sein soll, dann folgt dies der Logik: Auch eine Beerdigung ist eine Form der Erdarbeit. |
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UNHCR Deutschland hat im Januar 2002 eine überarbeitete
Stellungnahme zur Situation nichteuropäischer Schutzsuchender in
der Türkei vorgelegt. Verstöße gegen das Nonrefoulementgebot
der Genfer Flüchtlingskonvention kommen weiterhin vor.
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Noch immer fallen Bomben auf Teile Afghanistans. Bereits jetzt aber
machen sich offenbar einige Innenminister Gedanken über den künftigen
Umgang mit afghanischen Flüchtlingen. In einem Schreiben an
den Arbeitskreis Asyl Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2001 teilt das
Innenministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen, man sehe vor dem Hintergrund des aktuellen
Geschehens in Afghanistan keinen Anlass für eine Altfallregelung.
Eine Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen bzw. die Verlängerung existierender
werde bei einem zukünftigen Wegfall des Abschiebungshindernisses nicht
möglich sein. Wenn z.B. durch die Einbeziehung afghanischer Flüchtlinge,
bei denen Abschiebungshindernisse bisher nicht festgestellt worden seien,
in weiteren Fällen eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werde, dann könne
diese Aufenthaltsfestigung zu einer "auch im Zusammenhang mit der Sicherheitsdebatte
nicht anzustrebenden Umorientierung von Flüchtlingsströmen führen."
Im Klartext: Künftige afghanische Flüchtlinge werden als Sicherheitsrisiko
gesehen.
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Der UN-Sonderberichterstatter der Menschenrechtskommission hat einen Zwischenbericht zur Situation der Menschenrechte im Irak vorgelegt. Er befasst sich darin u.a. mit Menschenrechtsverletzungen an Frauen, Verfolgung aufgrund der Religionszugehörigkeit, Folter oder grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung, extralegalen Tötungen und willkürlichen Hinrichtungen, ungerechtfertigten Verurteilungen zur Todesstrafe aufgrund von Bagatelldelikten, Verfolgung wegen politischer Meinung, Arabisierungspolitik, willkürliche Fest- und Inhaftnahmen sowie das Fehlen fairer Gerichtsverfahren. |
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In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der PDS (BT-Drucksache 14/7951) hat die Bundesregierung Auskunft über Abschiebungen auf dem Luftweg im Jahre 2001 gegeben. Für den Zeitraum von Januar bis November 2001 sei in 416 Fällen eine Rückführungsmaßnahme aufgrund des Widerstandes der Betroffenen abgebrochen worden. Überraschenderweise werden jedoch keine statistischen Aufzeichnungen über Gewaltanwendung durch Beamte des BGS oder der Länderpolizeien, durch Sicherheitskräfte der Zielstaaten und der Luftverkehrsgesellschaften geführt. Die Bundesregierung sieht hierfür keine Notwendigkeit. In einer Anlage finden sich die auf deutschen Flughäfen gescheiterten Rückführungen, für die Sicherheitsbedenken des Personals der Luftfahrtunternehmen Anlass waren. Dass sich die Lufthansa, die inzwischen verblichene belgische Sabena und KLM weit vorne in der Rangliste finden, könnte auf einen Erfolg der Deportation Class-Kampagne bei der Sensibilisierung des fliegenden Personals hindeuten. Allerdings relativiert sich diese Tatsache wieder im Hinblick auf die vergleichsweise häufige Inanspruchnahme der Airline bei Flugabschiebungen. |
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Ausländerbehörden prüfen das Alter von jungen Flüchtlingen
offenbar verstärkt mit zweifelhaften Methoden. Darauf weist ein Artikel
der Süddeutschen Zeitung vom 8. Januar 2002 hin. Anhand der Hamburger
Praxis weist die dortige Ausländerbeauftragte darauf hin, dass die
Tendenz dahin geht, die Jugendlichen älter zu machen. Der neue Innensenator
Roland Schill sehe Handlungsbedarf. Eine Facharbeitsgruppe prüfe,
wie man das Verfahren der Altersfeststellung optimieren könne. Methoden,
die bislang nur in strafrechtlichen Verfahren angewendet werden dürfen,
sollen notfalls mit einem neuen Gesetz installiert werden. Das Röntgen
der Epiphysenfugen der Handwurzelknochen, das vor einigen Jahren nach heftiger
Kritik abgeschafft worden ist, soll zur Altersfeststellung wieder eingeführt
werden.
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Mit der Begründung die seit 1. November 1993 unverändert
geltenden Grundleistungsbeträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
seien weiterhin "auskömmlich" hat der Bundesrat am 20. November
2001 die von der Bundesregierung vorgeschlagene Erhöhung der Leistungen
um ca. 1,4 % abgelehnt und lediglich eine Aufrundung auf den nächsten
vollen Euro vorgeschlagen (Bundesratsdrucksache
956/1/01). Mit der Kreation des leistungsrechtlich bis dahin nicht
bekannten Begriffes der "Auskömmlichkeit" wird die Abkehr von der
Bedarfsdeckung auch terminologisch weiter festgeschrieben. Die Bundesregierung
hatte die Auffassung vertreten, dass eine Anpassung für die vergangenen
Jahre nichtig sei. Allerdings sollten zum 1. Januar 2002 die Grundleistungen
um 1,4 % angehoben werden, weil allein in 2001 die Preise um ca. 2,9 %
gestiegen seien. Die höhere Regierungsmathematik ist nicht nachvollziehbar.
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Auch Niedersachsen hat eine Liste
von Ländern erstellt,
bei denen erhöhte Sicherheitsbedenken bei Einbürgerungsanträgen
bestehen können. Die niedersächsische "Schurkenstaatenliste"
weicht von der nordrhein-westfälischen ab (vgl.
Infoservice Nr. 57). |
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Der Überbietungswettbewerb der Parteien für den Bundestagswahlkampf
unter dem Motto "Innere Sicherheit ist verschärfte Repression gegen
Ausländer" hat längst eingesetzt. Der bayerische Innenminister
Günter
Beckstein bietet laut Südwestpresse online vom 10. Januar 2002
mit und fordert die Identitätsfeststellung bei Zuwanderern,
vor allem bei Asylbewerbern mittels des genetischen Fingerabdrucks
und verknüpft dies damit, dass sämtliche Straftäter – also
auch Bagatellstraftäter – in einer Gendatenbank zu erfassen
seien. Für radikale Islamisten sei in Deutschland kein Platz. Die
Südwestpresse mit der gebotenen Ironie: "Wie solche Extremisten
zu erkennen sind, verriet Beckstein anhand des Selbstmordattentäters
Mohamed Atta. Dieser, einer der Terroristen des 11. September, sei nach
einem Aufenthalt in Ägypten und im Sudan ‚wie ein Islamist gekleidet‘
nach Deutschland zurückgekehrt ‚mit Riesenbart und Pluderhosen‘".
Nach diesem krachledernen Rasterfahndungskonzept sind in Deutschland Anfang
Dezember in großer Zahl leicht erkennbare Extremisten mit Riesenbart
und Pluderhosen zu erwarten. Einreise auf dem Luftweg. Vermutliches Datum
der zu erwartenden Aktion: der 6. Dezember. |
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Panne beim Bundesgrenzschutz am Flughafen Düsseldorf: Dessen Chef
wollte nach Presseberichten schneller in Urlaub kommen und nutzte seinen
Dienstausweis, um Kontrollen zu vermeiden. Sein Ziel erreichte er auf diese
Weise schneller und dauerhafter als gedacht. Er wurde abgelöst. Die
BGS-Inspektion wird nun erstmals von einer Frau geleitet. |
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Nach Zeitungsberichten haben sich Tausende von Asylsuchenden auch durch ein staatlich unterstütztes Abschreckungsvideo nicht davon abschrecken lassen, die Einreise nach Großbritannien zu versuchen. Das von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Genf im Rahmen eines Projektes entwickelte Video zeigt Großbritannien als ein Land des Schreckens: Verbrechen, schlechtes Wetter, Eisenbahnerstreiks. Vergessen wurden offenbar das schlechte Essen und der britische Innenminister. Das britische Innenministerium hat die Kampagne mit über 226.000 Euro unterstützt. Sie zielt auf Tausende von Flüchtlingen, die im Lager Sangatte in Nordfrankreich auf eine der Fluchtmöglichkeiten nach Großbritannien warten. Angeblich hat das Video auf 17 Personen seine abschreckende Wirkung ausgeübt, die die Rückreise angetreten haben sollen. Ein IOM-Sprecher kommentierte das gescheiterte Projekt mit den Worten: "Es war kein ausgesprochener Erfolg." Nach dieser Einschätzung mit Augenmaß erwarten wir ungeduldig weitere Produktionen der IOM Horrorstudios. Mit typisch britischem Humor trug das Flopvideo übrigens den Titel "Würde oder Ausbeutung – es ist Ihre Entscheidung". Die Zustände im Lager Sangatte waren während der Weihnachtsfeiertage
erneut in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten, als mehrere Hundert
Flüchtlinge eine nächtliche Flucht durch den Euro-Tunnel versuchten.
Dabei hatten die überwiegend aus Afghanistan, der Türkei und
dem Iran stammenden Flüchtlinge versucht, in zwei Wellen den Eurotunnel
zu erreichen. Die erste Welle von etwa 130 Personen versuchte mit Haken
und Decken, die Elektro- und Stacheldrahtzäune zu überwinden
und überwältigte dabei 18 Sicherheitskräfte, die sie daran
zu hindern versuchten hatten. Wie vermutlich von den Flüchtlingen
vorausgesehen, wurden sie jedoch von der französischen Polizei am
Eingang des Tunnels aufgegriffen. Wenige Stunden später versuchte
eine zweite weitaus größere Gruppe von etwa 400 Personen, in
einer zweiten Welle durch die noch offenen Zäune zu brechen. Die französische
Polizei zwang sie jedoch auch diesmal unter Einsatz von erheblichen Mengen
an Tränengas zurück.
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"Die IOM – eine Agentur für transnationales Migrationsmanagement" – unter diesem Titel beschreibt Frank Düvell vom Antirassismus-Büro Bremen (ARAB) die Rolle von IOM in der Zeitschrift OFF LIMITS/Dezember 2001. Die durchaus fragwürdige "Vielseitigkeit" der Aktivitäten von IOM wird zutreffend beschrieben. Wenn der Autor allerdings schreibt: "Die IOM hat vielfach politisch motivierte Migrationsbewegungen gefördert, ethnischen Säuberungen Vorschub geleistet, die Durchsetzung ethnischer Nationalstaaten ermöglicht oder gar zur Eindämmung von Fluchtbewegungen beigetragen," dann sollte er Belege nennen, knüpft er doch hieran die These, dass IOM vermutlich das bedeutendste Instrument globaler Bevölkerungs- und Sozialtechnik sei. Außerdem insinuiert die Wortwahl, Rückführungen durch IOM seien in der Regel zwangsweise Rückführungen. Praktiker aus der Flüchtlingsarbeit wissen um die Janusköpfigkeit der Organisation, die in konkreten Fällen durchaus auch zu flüchtlingsfreundlichen und kreativen Lösungen fähig ist. Einig sind wir uns mit dem Autor bei seinem Fazit: "Zur Arbeit der IOM bleiben jedoch noch viele Fragen offen." |
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