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Flüchtlingsfonds gefördert
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Infoservice Nr. 58 - Januar 2002

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am 16. Januar 2002 eine öffentliche Expertenanhörung zum Zuwanderungsgesetzentwurf durchgeführt. Aus diesem Anlass hat PRO ASYL – obwohl nicht zur Anhörung geladen – am 10. Januar 2002 eine ausführliche Stellungnahme zum Zuwanderungsgesetz vorgelegt. Viele gesellschaftliche Gruppen haben sich von einem Zuwanderungsgesetz die Ablösung des Ausländerrechts als Fremdenabwehrrecht durch offene Zuwanderungsregelungen erhofft. Gemessen an diesem Anspruch bleibt dieser Regierungsentwurf Stückwerk. Große Teile des bisherigen Ausländerrechts wurden übernommen und mit neuen Etiketten versehen. Das geplante Zuwanderungsgesetz muss im Licht der rechtsstaatlichen Verluste beurteilt werden, die das Terrorismusbekämpfungsgesetz für Ausländerinnen und Ausländer mit sich bringt. Für Asylsuchende, im Asylverfahren Abgelehnte und viele der bislang Geduldeten wird das geplante Gesetz erhebliche Verschlechterungen mit sich bringen. Den vielen Mängeln steht als einziger unbezweifelbarer Fortschritt die Berücksichtigung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung gegenüber. Der Bundesrat hat weitere Verschärfungen des Entwurfes vorgeschlagen. Die ursprüngliche Absicht des Gesetzentwurfes verkehrt sich immer mehr in ihr Gegenteil.
 

Ebenfalls anlässlich der Expertenanhörung hat amnesty international am 14. Januar 2002 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurfvorgelegt. U.a. heißt es dort: "Leider bedeutet der Gesetzentwurf in anderer Hinsicht eine Verschlechterung des in Deutschland gewährten Schutzes von politisch Verfolgten und Flüchtlingen, die nicht im Einklang mit völkerrechtlichen Vorgaben steht. Insofern bedarf der Entwurf der Nachbesserung. Darüber hinaus ist amnesty international enttäuscht, dass im Rahmen der erstmaligen Schaffung eines Zuwanderungsgesetzes die Chance nicht genutzt wird, Defizite im Asylverfahren, bei der Regelung von Härtefällen und bei dem Schutz von traumatisierten Flüchtlingen zu beheben."

"Ein zukunftsweisendes Integrationsförderkonzept fehlt" im Gesetzentwurf, formuliert das Diakonische Werk der EKD in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes (Januar 2002) und macht eine Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen in diesem Bereich. Harsche Kritik erntet der Regierungsentwurf beim Thema des Ausweisungsschutzes für in Deutschland geborene oder aufgewachsene Kinder, Jugendliche und Heranwachsende aus Migrantenfamilien. Diese erhalten nach den Vorstellungen des Entwurfes weiterhin keinen absoluten Ausweisungsschutz. Das Diakonische Werk: "Damit kommt Deutschland aus unserer Sicht weiterhin seiner Verantwortung für alle in Deutschland aufgewachsenen Kinder und Jugendlichen nicht nach."

Der Bundesvorstand des DGB erkennt in seiner Stellungnahmean, dass der Kabinettsentwurf wesentliche Verbesserungen gegenüber dem im August vorgelegten Referentenentwurf beinhalte. Für die Bewertung des Entwurfes sei aber maßgeblich, ob er den Anforderungen an ein modernes Einwanderungsrecht genüge. Trotz der vorgeschlagenen Verbesserungen erfülle der Entwurf insbesondere wegen seiner Konzentration auf die aufenthaltsrechtlichen Fragen eben nicht die Anforderungen an ein modernes Einwanderungsrecht. Eine der Forderungen des DGB: die Klärung der Situation von Migranten ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus. Kritisch äußert sich der DGB auch zu den Regelungen des Gesetzentwurfes, die den humanitären Bereich und den Familiennachzug betreffen. Erfreulich ist, dass auch der DGB den Gesetzentwurf im Lichte der Neuregelungen aus dem Terrorismusbekämpfungsgesetz kritisch bewertet.
 

Eine Stellungnahme der deutschen Vertretung von UNHCR zum Zuwanderungsgesetz mit Datum vom 14. Januar 2002 konzentriert sich auf Forderungen zur vollständigen Umsetzung des Flüchtlingsbegriffs der Genfer Flüchtlingskonvention, die verbesserte Rechtsstellung von Konventionsflüchtlingen und Fragen des ergänzenden Schutzes.
 

Der Berliner Flüchtlingsrat hat sich in einer Stellungnahme vom 14. Januar 2002 vor allem zu folgenden Aspekten um Zuwanderungsgesetzentwurf positioniert: "humanitäre Aufenthaltstitel, Bescheinigung und Illegalisierung für bisher geduldete Flüchtlinge, Kriegsflüchtlinge und Flüchtlinge, die unter die Altfallregelung fallen, ausländerrechtliche Restriktionen wie Umverteilung, Residenzpflicht, Sammellager, Ausreisezentren, Abschiebehaft usw., Recht auf Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz, Zugang zu weiteren Sozialleistungen".
 

Die Auseinandersetzung um die Berücksichtigung der nichtstaatlichen Verfolgung im Gesetzentwurf der Bundesregierung wird einer der Punkte sein, die das weitere Gesetzgebungsverfahren und die politischen Diskussionen prägen. In diesem Zusammenhang ist es interessant, dass eine Bundesratsentschließung zur europäischen Asylpolitik vorsehen möchte, dass politisch Verfolgter nur sein kann, "wer durch den Staat oder staatsähnliche Herrschaftsgefüge oder Billigung oder Duldung des Staates Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt ist oder wenn solche unmittelbar bevorstehen." Bei der Ressortabstimmung im Niedersächsischen Landeskabinett war diese Formulierung auf die Kritik des Justizministers gestoßen, weil dies eine Rechtsfrage berühre, die von den Gerichten zu entscheiden sei. Das Innenministerium jedoch möchte, so Rundblick/Nordreport vom 14. Januar 2002 an dieser Formulierung festhalten. "Sie sei eine Kompromissformel in der aktuellen Diskussion um die Einführung der nichtstaatlichen Verfolgung im Entwurf der Bundesregierung zum Zuwanderungsgesetz." Wenn dies die Kompromissformel sein soll, dann folgt dies der Logik: Auch eine Beerdigung ist eine Form der Erdarbeit.

UNHCR Deutschland hat im Januar 2002 eine überarbeitete Stellungnahme zur Situation nichteuropäischer Schutzsuchender in der Türkei vorgelegt. Verstöße gegen das Nonrefoulementgebot der Genfer Flüchtlingskonvention kommen weiterhin vor.
 

Noch immer fallen Bomben auf Teile Afghanistans. Bereits jetzt aber machen sich offenbar einige Innenminister Gedanken über den künftigen Umgang mit afghanischen Flüchtlingen. In einem Schreiben an den Arbeitskreis Asyl Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2001 teilt das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, man sehe vor dem Hintergrund des aktuellen Geschehens in Afghanistan keinen Anlass für eine Altfallregelung. Eine Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen bzw. die Verlängerung existierender werde bei einem zukünftigen Wegfall des Abschiebungshindernisses nicht möglich sein. Wenn z.B. durch die Einbeziehung afghanischer Flüchtlinge, bei denen Abschiebungshindernisse bisher nicht festgestellt worden seien, in weiteren Fällen eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werde, dann könne diese Aufenthaltsfestigung zu einer "auch im Zusammenhang mit der Sicherheitsdebatte nicht anzustrebenden Umorientierung von Flüchtlingsströmen führen." Im Klartext: Künftige afghanische Flüchtlinge werden als Sicherheitsrisiko gesehen.
 

Der UN-Sonderberichterstatter der Menschenrechtskommission hat einen Zwischenbericht zur Situation der Menschenrechte im Irak vorgelegt. Er befasst sich darin u.a. mit Menschenrechtsverletzungen an Frauen, Verfolgung aufgrund der Religionszugehörigkeit, Folter oder grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung, extralegalen Tötungen und willkürlichen Hinrichtungen, ungerechtfertigten Verurteilungen zur Todesstrafe aufgrund von Bagatelldelikten, Verfolgung wegen politischer Meinung, Arabisierungspolitik, willkürliche Fest- und Inhaftnahmen sowie das Fehlen fairer Gerichtsverfahren.

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der PDS (BT-Drucksache 14/7951) hat die Bundesregierung Auskunft über Abschiebungen auf dem Luftweg im Jahre 2001 gegeben. Für den Zeitraum von Januar bis November 2001 sei in 416 Fällen eine Rückführungsmaßnahme aufgrund des Widerstandes der Betroffenen abgebrochen worden. Überraschenderweise werden jedoch keine statistischen Aufzeichnungen über Gewaltanwendung durch Beamte des BGS oder der Länderpolizeien, durch Sicherheitskräfte der Zielstaaten und der Luftverkehrsgesellschaften geführt. Die Bundesregierung sieht hierfür keine Notwendigkeit. In einer Anlage finden sich die auf deutschen Flughäfen gescheiterten Rückführungen, für die Sicherheitsbedenken des Personals der Luftfahrtunternehmen Anlass waren. Dass sich die Lufthansa, die inzwischen verblichene belgische Sabena und KLM weit vorne in der Rangliste finden, könnte auf einen Erfolg der Deportation Class-Kampagne bei der Sensibilisierung des fliegenden Personals hindeuten. Allerdings relativiert sich diese Tatsache wieder im Hinblick auf die vergleichsweise häufige Inanspruchnahme der Airline bei Flugabschiebungen.

Ausländerbehörden prüfen das Alter von jungen Flüchtlingen offenbar verstärkt mit zweifelhaften Methoden. Darauf weist ein Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 8. Januar 2002 hin. Anhand der Hamburger Praxis weist die dortige Ausländerbeauftragte darauf hin, dass die Tendenz dahin geht, die Jugendlichen älter zu machen. Der neue Innensenator Roland Schill sehe Handlungsbedarf. Eine Facharbeitsgruppe prüfe, wie man das Verfahren der Altersfeststellung optimieren könne. Methoden, die bislang nur in strafrechtlichen Verfahren angewendet werden dürfen, sollen notfalls mit einem neuen Gesetz installiert werden. Das Röntgen der Epiphysenfugen der Handwurzelknochen, das vor einigen Jahren nach heftiger Kritik abgeschafft worden ist, soll zur Altersfeststellung wieder eingeführt werden. 
In der Stellungnahme des Bundesrates zum Zuwanderungsgesetz (BR-Drucksache 921/01 – Beschluss - ) vom 4. Januar 2002 findet sich das Vorhaben unter Nr.38 (Änderung von § 49 Aufenthaltsgesetz). In der Begründung heißt es: "Da in der ausländerbehördlichen Praxis in erheblichem Umfang mit offenkundig falschen Altersangaben nicht zuletzt auch über die aufenthalts- und asylverfahrensrechtliche Handlungsfähigkeit getäuscht wird, sollten in die Aufzählung der Maßnahmen zur Feststellung und Sicherung der Identität auch Maßnahmen zur medizinischen Altersfeststellung aufgenommen werden. Dabei wird durch die ausdrückliche Nennung der Anwendung von Röntgenstrahlen die erforderliche gesetzliche Ausnahme von den Anwendungsbeschränkungen des § 24 Röntgenverordnung geschaffen, um die für eine verlässliche Altersfeststellung gebotene Untersuchung der Handwurzelknochen sowie ggf. des Zahnstandes zu ermöglichen.
Die Ergänzung in Abs. 4 Satz 2,2 Halbsatz stellt klar, dass bei Zweifeln, ob das 14. Lebensjahr vollendet ist, maßgeblich auf die Einschätzung der zuständigen Behörden abzustellen ist." Damit wird entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse angeregt, das Röntgen der Handwurzelknochen sei eine verlässliche Altersbestimmungsmethode. Kinder sollen aus nicht-medizinischen Gründen Röntgenstrahlen ausgesetzt werden. Auf die Reaktion der Ärzteschaft darf man gespannt sein.
Identitätsfeststellende Maßnahmen sind bei Ausländern zulässig, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bisher gilt dies für die Aufnahme von Lichtbildern und Fingerabdrücken. Der Zuwanderungsgesetzentwurf (§ 49 Abs. 4) sieht auch die "Vornahme von Messungen und ähnlichen Maßnahmen" vor. Dahinter verbergen sich die Röntgenaufnahmen und sonstige ärztliche Altersuntersuchungen, die der Bundesrat explizit aufgeführt sehen will. Schilys Ministerialbürokratie hatte dagegen in der Begründung zum Gesetzentwurf noch die Tarnung im Paragraphengestrüpp vorgezogen: "Absatz 4 enthält die nach § 81b der Strafprozessordnung möglichen und zulässigen Maßnahmen".
 

Mit der Begründung die seit 1. November 1993 unverändert geltenden Grundleistungsbeträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seien weiterhin "auskömmlich" hat der Bundesrat am 20. November 2001 die von der Bundesregierung vorgeschlagene Erhöhung der Leistungen um ca. 1,4 % abgelehnt und lediglich eine Aufrundung auf den nächsten vollen Euro vorgeschlagen (Bundesratsdrucksache 956/1/01). Mit der Kreation des leistungsrechtlich bis dahin nicht bekannten Begriffes der "Auskömmlichkeit" wird die Abkehr von der Bedarfsdeckung auch terminologisch weiter festgeschrieben. Die Bundesregierung hatte die Auffassung vertreten, dass eine Anpassung für die vergangenen Jahre nichtig sei. Allerdings sollten zum 1. Januar 2002 die Grundleistungen um 1,4 % angehoben werden, weil allein in 2001 die Preise um ca. 2,9 % gestiegen seien. Die höhere Regierungsmathematik ist nicht nachvollziehbar.
 

Auch Niedersachsen hat eine Liste von Ländern erstellt, bei denen erhöhte Sicherheitsbedenken bei Einbürgerungsanträgen bestehen können. Die niedersächsische "Schurkenstaatenliste" weicht von der nordrhein-westfälischen ab (vgl. Infoservice Nr. 57).

Der Überbietungswettbewerb der Parteien für den Bundestagswahlkampf unter dem Motto "Innere Sicherheit ist verschärfte Repression gegen Ausländer" hat längst eingesetzt. Der bayerische Innenminister Günter Beckstein bietet laut Südwestpresse online vom 10. Januar 2002 mit und fordert die Identitätsfeststellung bei Zuwanderern, vor allem bei Asylbewerbern mittels des genetischen Fingerabdrucks und verknüpft dies damit, dass sämtliche Straftäter – also auch Bagatellstraftäter – in einer Gendatenbank zu erfassen seien. Für radikale Islamisten sei in Deutschland kein Platz. Die Südwestpresse mit der gebotenen Ironie: "Wie solche Extremisten zu erkennen sind, verriet Beckstein anhand des Selbstmordattentäters Mohamed Atta. Dieser, einer der Terroristen des 11. September, sei nach einem Aufenthalt in Ägypten und im Sudan ‚wie ein Islamist gekleidet‘ nach Deutschland zurückgekehrt ‚mit Riesenbart und Pluderhosen‘". Nach diesem krachledernen Rasterfahndungskonzept sind in Deutschland Anfang Dezember in großer Zahl leicht erkennbare Extremisten mit Riesenbart und Pluderhosen zu erwarten. Einreise auf dem Luftweg. Vermutliches Datum der zu erwartenden Aktion: der 6. Dezember.

Panne beim Bundesgrenzschutz am Flughafen Düsseldorf: Dessen Chef wollte nach Presseberichten schneller in Urlaub kommen und nutzte seinen Dienstausweis, um Kontrollen zu vermeiden. Sein Ziel erreichte er auf diese Weise schneller und dauerhafter als gedacht. Er wurde abgelöst. Die BGS-Inspektion wird nun erstmals von einer Frau geleitet.

Nach Zeitungsberichten haben sich Tausende von Asylsuchenden auch durch ein staatlich unterstütztes Abschreckungsvideo nicht davon abschrecken lassen, die Einreise nach Großbritannien zu versuchen. Das von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Genf im Rahmen eines Projektes entwickelte Video zeigt Großbritannien als ein Land des Schreckens: Verbrechen, schlechtes Wetter, Eisenbahnerstreiks. Vergessen wurden offenbar das schlechte Essen und der britische Innenminister. Das britische Innenministerium hat die Kampagne mit über 226.000 Euro unterstützt. Sie zielt auf Tausende von Flüchtlingen, die im Lager Sangatte in Nordfrankreich auf eine der Fluchtmöglichkeiten nach Großbritannien warten. Angeblich hat das Video auf 17 Personen seine abschreckende Wirkung ausgeübt, die die Rückreise angetreten haben sollen. Ein IOM-Sprecher kommentierte das gescheiterte Projekt mit den Worten: "Es war kein ausgesprochener Erfolg." Nach dieser Einschätzung mit Augenmaß erwarten wir ungeduldig weitere Produktionen der IOM Horrorstudios. Mit typisch britischem Humor trug das Flopvideo übrigens den Titel "Würde oder Ausbeutung – es ist Ihre Entscheidung".

Die Zustände im Lager Sangatte waren während der Weihnachtsfeiertage erneut in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten, als mehrere Hundert Flüchtlinge eine nächtliche Flucht durch den Euro-Tunnel versuchten. Dabei hatten die überwiegend aus Afghanistan, der Türkei und dem Iran stammenden Flüchtlinge versucht, in zwei Wellen den Eurotunnel zu erreichen. Die erste Welle von etwa 130 Personen versuchte mit Haken und Decken, die Elektro- und Stacheldrahtzäune zu überwinden und überwältigte dabei 18 Sicherheitskräfte, die sie daran zu hindern versuchten hatten. Wie vermutlich von den Flüchtlingen vorausgesehen, wurden sie jedoch von der französischen Polizei am Eingang des Tunnels aufgegriffen. Wenige Stunden später versuchte eine zweite weitaus größere Gruppe von etwa 400 Personen, in einer zweiten Welle durch die noch offenen Zäune zu brechen. Die französische Polizei zwang sie jedoch auch diesmal unter Einsatz von erheblichen Mengen an Tränengas zurück.
 

"Die IOM – eine Agentur für transnationales Migrationsmanagement" – unter diesem Titel beschreibt Frank Düvell vom Antirassismus-Büro Bremen (ARAB) die Rolle von IOM in der Zeitschrift OFF LIMITS/Dezember 2001. Die durchaus fragwürdige "Vielseitigkeit" der Aktivitäten von IOM wird zutreffend beschrieben. Wenn der Autor allerdings schreibt: "Die IOM hat vielfach politisch motivierte Migrationsbewegungen gefördert, ethnischen Säuberungen Vorschub geleistet, die Durchsetzung ethnischer Nationalstaaten ermöglicht oder gar zur Eindämmung von Fluchtbewegungen beigetragen," dann sollte er Belege nennen, knüpft er doch hieran die These, dass IOM vermutlich das bedeutendste Instrument globaler Bevölkerungs- und Sozialtechnik sei. Außerdem insinuiert die Wortwahl, Rückführungen durch IOM seien in der Regel zwangsweise Rückführungen. Praktiker aus der Flüchtlingsarbeit wissen um die Janusköpfigkeit der Organisation, die in konkreten Fällen durchaus auch zu flüchtlingsfreundlichen und kreativen Lösungen fähig ist. Einig sind wir uns mit dem Autor bei seinem Fazit: "Zur Arbeit der IOM bleiben jedoch noch viele Fragen offen."

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