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Infoservice Nr. 57 - Dezember 2001
     

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat am 7. Dezember 2001 ein Positionspapier  zum Antiterrorgesetz der Bundesregierung veröffentlicht. Der Schwerpunkt des Papiers liegt bei den datenschutzrechtlichen Positionen zum geplanten Einsatz biometrischer Verfahren im Zusammenhang mit den geplanten neuen Ausweisdokumenten für In- und Ausländer. Kommentiert werden aber auch Änderungen im Polizei- und Geheimdienstrecht und Änderungen im Bereich des Ausländerrechts.
 

Kai Weber (Niedersächsischer Flüchtlingsrat) und Andrea Kothen (PRO ASYL) haben sich in einem Artikel mit dem Titel "Zuwanderungsgesetz" insbesondere mit den Folgen auseinandergesetzt, die das geplante Zuwanderungsgesetz für verschiedene Flüchtlingsgruppen hätte. Der Artikel erscheint demnächst in der Zeitschrift des niedersächsischen Flüchtlingsrates "Flüchtlingsrat".

Anlässlich des EU-Gipfels in Laeken, bei dem eine Zwischenbilanz der europäischen Migrations- und Asylpolitik auf der Tagesordnung stand, hat Harald Löhlein für den Paritätischen Wohlfahrtsverband einen aktuellen Leitfaden mit dem Titel "update: europäische Asylpolitik – ein Leitfaden zum aktuellen Diskussionsstand der europäischen Asylpolitik" erstellt.
Bestelladresse: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Gesamtverband e.V., Heinrich-Hoffmann-Straße 3, 60528 Frankfurt/Main

Der Frankfurter Arzt Claus Metz hat in einem Papier vom 7. Dezember 2001 den derzeitigen Kenntnisstand der Handlungen und Unterlassungen, die zur Erstickung des sudanesischen Staatsangehörigen Aamir Ageeb beim Abschiebungsversuch am 28. Mai 1999 geführt haben, zusammengefasst. Der sich auf den Schlussbericht des Bundeskriminalamts vom 2. August 2001 beziehende Text enthält eine Vielzahl von Fakten, die auch in der Presseberichterstattung bislang nicht oder kaum aufgetaucht sind. Offenbar hat eine Vielzahl einzelner – jeweils für sich schon problematischer oder gefährlicher – Gewaltmaßnahmen zu einem "Erstickungs-Overkill" geführt. Auf die strafrechtliche Aufarbeitung und die Klärung der Verantwortlichkeiten bei der Aktion im Rahmen der BGS-Befehlskette darf man gespannt sein.

In der Antwort auf eine kleine Anfrage der PDS-Fraktion im Bundestag hat die Bundesregierung Neues zur Anwendung unmittelbaren Zwangs bei Flugabschiebungen und zum künftigen Helmeinsatz mitgeteilt. Im Jahr 2000 sind von 32.443 vollzogenen Abschiebungen auf dem Luftweg 3.458 Abschiebungen durch Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder begleitet worden. In 154 Fällen soll es zu Angriffen von Rückzuführenden auf Grenzschützer gekommen sein, "die zum Teil mit Verletzungen der Beamten einhergingen." Um die Bediensteten wirksam vor Verletzungen zu schützen und den Schutz von Ausländern vor Selbstverletzungen zu gewährleisten, habe man verschiedene Hilfsmittel zur Durchführung von Rückführungen gewaltbereiter Ausländer eingeführt. "Die Bundesregierung wird auch zukünftig alle Schritte ergreifen, um eine sichere und effektive Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer – erforderlichenfalls auch gegen deren Willen – durchzusetzen." Zum neuen Abschiebungshelmmodell heißt es: "Der Kopf- und Beißschutz wurde durch Modifizierungen eines aus dem Sportbereich stammenden Kopfschutzes im Auftrag des BMI entwickelt. Änderungsbedarf war u.a.:
- Verzicht auf eine Kinnbefestigung
– Verzicht auf ein Visier bzw. Schutzgitter
– Gute Belüftung und Gewährleistung der freien Atmung und
– Anbringung eines weit vorgezogenen Beißschutzes.
Hersteller ist die Firma Ehi-Tec aus Ehingen, die schon mehrere Produkte für den Bund geliefert hat."

Zu dem neuen bei Abschiebungen künftig verwendeten Gurtsystem, über das die Presse bereits berichtet hatte, heißt es: "Das Gurtsystem ‚Body-Cuff‘ ist ein stufenloses Halte- und Festlegesystem für Hände und Beine. Es kann abgestimmt auf die Renitenz des Rückzuführenden eingesetzt werden und ermöglicht verschiedene Bewegungsfreiheiten ohne Aufgabe der Kontrolle. Hersteller ist die Firma Hoffmann Tactical Innovations, San Diego, USA. Der ‚Body-Cuff‘ wird in Amerika seit mehreren Jahren u.a. auch in der Justiz angewendet." Die Beschreibung der einzusetzenden Zwangsmittel in Katalogsprache als die komfortable Weiterentwicklung sportlicher Accessoires mit guter Belüftung und verschiedenen Bewegungsfreiheiten darf als beachtliche Leistung rotgrünen Abschiebungsmanagements gewertet werden: Der Ottokatalog, Kapitel Abschiebungen. Bei der entschlossenen Willensbekundung des Bundesinnenministers "auch künftig alle Schritte" zu ergreifen, um Abschiebungen durchzusetzen, kann man nur hoffen, dass Schilys taktische Innovationen in den kommenden Jahren keine Opfer fordern. 
 

Bundesaußenminister Fischer hat mit Schreiben vom 17. September 2001 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen die Erklärungen nach den Artikeln 21 und 22 des UN-Übereinkommens vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe abgegeben. Damit hat die Bundesregierung der Einführung der Staaten- und Individualbeschwerde zugestimmt. Dies ergibt sich aus einem Schreiben des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Dr. Ludger Volmer, an die PDS-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke.

Mit der Abgabe der Erklärung nach Artikel 22 wird es künftig möglich, dass eine Einzelperson sich an den Ausschuss gegen Folter wendet und geltend macht, Opfer einer Verletzung der Rechte aus der Antifolterkonvention durch die Bundesrepublik Deutschland zu sein. Nach der bisherigen Spruchpraxis des Ausschusses liegt eine Verletzung der Rechte sowohl dann vor, wenn Beamte des Vertragsstaates direkt für Folterungen verantwortlich sind, als auch dann, wenn der Beschwerdeführer in einen Staat abgeschoben werden soll, in dem ihm Folter oder eine andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht. Der Referent für Innenpolitik bei der PDS-Bundestagsfraktion, Stefan Kessler, weist darauf hin, dass dies in einigen ausländer- und asylrechtlichen Verfahren künftig von Bedeutung sein kann.

Das neue Zuwanderungsgesetz sieht die Möglichkeit der Schaffung von Ausreiseeinrichtungen vor, die es modellhaft bereits in einigen Bundesländern gibt. In solchen Ausreiseeinrichtungen wird durch Restriktionen und regelmäßige Befragungen Druck auf Abzuschiebende ausgeübt, die angeblich falsche Angaben zu ihrem Herkunftsstaat machen oder auf andere Weise dafür verantwortlich sein sollen, dass die Abschiebung nicht durchgeführt werden kann. Eine Maximaldauer für den Aufenthalt ist im Gesetz nicht vorgesehen. In Bayern hat sich eine neue Gruppe mit dem Namen Res Publica zusammengetan, um die Einrichtung von Ausreisezentren in München und in Bayern zu verhindern. Entgegen dem durch den Namen erweckten Eindruck handelt es sich nicht um einen Zusammenschluss von Lateinlehrern, sondern um Menschen, die sich moderner Mittel wie des Internets bedienen.    

In welchem Umfang im Rahmen von Einbürgerungsverfahren Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden abgefragt werden, ist bislang Ländersache. Als Folge der Terrorismusdiskussion haben offenbar einige Länder ihre Praktiken verändert. Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schnellbrief vom 18. Oktober 2001 an die Bezirksregierungen geregelt, dass für alle Fälle einer Ermessenseinbürgerung gilt, dass regelmäßig abgefragt wird, ob Erkenntnisse vorliegen, die Bedenken gegen die beantragte Einbürgerung begründen können. Bei Anspruchseinbürgerungen ist die Regelanfrage auf die Angehörigen der nachfolgenden Staaten beschränkt:
"Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Bahrain, GUS-Staaten (nur: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und Russland beschränkt auf tschetschenische Volkszugehörige); Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon (einschl. ungeklärter Staatsangehörigkeitsfälle aus dem Libanon), Libyen, Malaysia, Marokko, Mauretanien, Nigeria, Oman, Pakistan, Saudi Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate." Aus dieser Liste, die aussieht, als hätte sie Peter Scholl-Latour verfasst, ergibt sich das aktuelle Bedrohungsszenario. "Eine Entscheidung über die Einbeziehung der Türkei bleibt vorbehalten", so der NRW-Erlass. Wir sind für Informationen dankbar, ob diese nordrhein-westfälische "Schurkenstaatenliste" in anderen Bundesländern anders aussieht.

Als Ergänzung zum Zuwanderungsgesetz hat das Saarland einen überraschenden Vorschlag im Bundesrat eingebracht. Ausländern, die sich in Deutschland eingegliedert haben, und denen trotzdem Ausreise bzw. Abschiebung droht, soll künftig eine kommunale Härtefallkommission, bestehend aus Vertretern der Kommunen und karitativer Organisationen, eine sogenannte "Integrationsleistung" bescheinigen. Nach einem Entscheid der Härtefallkommission könnten die betroffenen Ausländer unter Umständen in Deutschland bleiben. Das Ganze soll zunächst befristet erprobt werden. In der saarländischen Lokalpresse, bei den Kommunen und anderswo hat der Vorstoß eher Verwirrung ausgelöst. Wie verhält sich der Vorstoß des Saarlandes für eine solche Härtefallkommission zu der Tatsache, dass der aktuelle Zuwanderungsgesetzentwurf keine Härtefallregelung vorsieht? Auf welcher rechtlichen Grundlage also kann entschieden werden? Oder macht der saarländische Ministerpräsident Peter Müller auf diese Weise eher ein Defizit des Zuwanderungsgesetzentwurfes deutlich, wofür ihm zu danken wäre? Oder versucht man, § 23 des Aufenthaltsgesetzentwurfes, der die Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden regelt, kreativ zu interpretieren? Dessen Wortlaut allerdings lässt dies als schwierig erscheinen.
 

Rechtsanwalt Rainer M. Hoffmann aus Aachen hat ein aktualisiertes Merkblatt zu Maßnahmen der Passbeschaffung durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und ihre Auswirkungen auf Asylbewerber (Stand: November 2001) vorgelegt. Neben konkreten Ratschlägen und einer rechtlichen Bewertung schildert es auch lebensnah die Praktiken des Bundesamtes in diesem Bereich. Bestandteil ist auch ein Musterschriftsatz an Verwaltungsgerichte.

Der Frankfurter Flüchtlingsbeirat hat in seiner Schrift Asylnachrichten Nummer 113 vom Dezember 2001 davor gewarnt, dass es in Hessen (wahrscheinlich auch anderswo) über kurz oder lang zu einem erneuten Unterbringungsnotstand für Asylsuchende kommen wird. In diesem Jahr wurden wesentlich mehr Asylsuchende registriert als im Vorjahr. Planungen der Landesflüchtlingsverwaltung Hessens berücksichtigen dies nicht. Seit zwei Jahren werde von Umstrukturierungen gesprochen, Personal abgebaut und eine der beiden bestehenden hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen geschlossen. Völlig entgegen der Zahlenentwicklung heiße es in einer Presseerklärung des Sozialministeriums noch am 14. November 2001, es sei mit erheblichen Einsparungen im Sozialetat des Landes zu rechnen "weil der Bedarf zurückgeht – beispielsweise durch sinkende Asylbewerberzahlen." Die Forderung der Flüchtlingsorganisation: "Hessen braucht endlich ein durchdachtes Konzept, damit vermieden wird, dass es jemals wieder obdachlose Asylsuchende in Hessen gibt."

In einem Leserbrief an die Frankfurter Rundschau vom 15. November 2001 formuliert ein Einzelentscheider des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Bedenken  gegen den vom Zuwanderungsgesetzentwurf vorgesehenen Wegfall der Weisungsunabhängigkeit der Einzelentscheider. Damit werde aus dem Asylrecht im Kern ein Gnadenrecht. Dies würde zu einer massiven Entwertung der Verfahren würden.

Das Projekt "Vernetzung von in Abschiebehaft ehrenamtlich Tätigen" beim Flüchtlingsrat Leipzig plant ein zweites Treffen für in Abschiebungshaft ehrenamtlich Tätige vom 19. bis 21. April 2002 in Leipzig. Informationen beim Flüchtlingsrat Leipzig e.V. Sternwartenstraße 4, 04103 Leipzig, Tel./Fax: 0341-2577242, e-mail: . Gemeinsame Internetseiten der Abschiebehaftgruppen 

Dass Gesetzgebungshektik problematische Folgen haben kann, zeigte nicht nur der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes und des Terrorismusbekämpfungsgesetzes. Das neuseeländische Parlament hat sogar versehentlich die Prohibition eingeführt. Wir stoßen deshalb mit den Leserinnen und Lesern des Infoservice mit einem virtuellen Sektglas an. Das hat Otto Schily noch nicht verboten.

PRO ASYL wünscht allen Surferinnen und Surfern  ein gewaltfreies Jahr 2002!

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