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| Infoservice Nr. 57 - Dezember 2001 | ||
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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
hat am 7. Dezember 2001 ein Positionspapier
zum Antiterrorgesetz der Bundesregierung veröffentlicht.
Der Schwerpunkt des Papiers liegt bei den datenschutzrechtlichen Positionen
zum geplanten Einsatz biometrischer Verfahren im Zusammenhang mit den geplanten
neuen Ausweisdokumenten für In- und Ausländer. Kommentiert werden
aber auch Änderungen im Polizei- und Geheimdienstrecht und Änderungen
im Bereich des Ausländerrechts.
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Kai Weber (Niedersächsischer Flüchtlingsrat) und Andrea
Kothen (PRO ASYL)
haben sich in einem Artikel
mit dem Titel "Zuwanderungsgesetz" insbesondere mit den Folgen
auseinandergesetzt, die das geplante Zuwanderungsgesetz für verschiedene
Flüchtlingsgruppen hätte. Der Artikel erscheint demnächst
in der Zeitschrift des niedersächsischen Flüchtlingsrates "Flüchtlingsrat". |
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Anlässlich des EU-Gipfels in Laeken, bei dem eine Zwischenbilanz
der europäischen Migrations- und Asylpolitik auf der Tagesordnung
stand, hat Harald Löhlein für den Paritätischen
Wohlfahrtsverband einen aktuellen Leitfaden
mit dem Titel "update: europäische Asylpolitik
– ein Leitfaden zum aktuellen Diskussionsstand der europäischen Asylpolitik"
erstellt.
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Der Frankfurter Arzt Claus Metz hat in einem Papier
vom 7. Dezember 2001 den derzeitigen Kenntnisstand der Handlungen und
Unterlassungen, die zur Erstickung des sudanesischen Staatsangehörigen
Aamir Ageeb beim Abschiebungsversuch am 28. Mai 1999 geführt
haben, zusammengefasst. Der sich auf den Schlussbericht des Bundeskriminalamts
vom 2. August 2001 beziehende Text enthält eine Vielzahl von Fakten,
die auch in der Presseberichterstattung bislang nicht oder kaum aufgetaucht
sind. Offenbar hat eine Vielzahl einzelner – jeweils für sich schon
problematischer oder gefährlicher – Gewaltmaßnahmen zu einem
"Erstickungs-Overkill" geführt. Auf die strafrechtliche Aufarbeitung
und die Klärung der Verantwortlichkeiten bei der Aktion im Rahmen
der BGS-Befehlskette darf man gespannt sein. |
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In der Antwort auf eine kleine Anfrage der PDS-Fraktion im Bundestag
hat die Bundesregierung Neues zur Anwendung unmittelbaren Zwangs bei
Flugabschiebungen und zum künftigen Helmeinsatz mitgeteilt. Im
Jahr 2000 sind von 32.443 vollzogenen Abschiebungen auf dem Luftweg 3.458
Abschiebungen durch Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder
begleitet worden. In 154 Fällen soll es zu Angriffen von Rückzuführenden
auf Grenzschützer gekommen sein, "die zum Teil mit Verletzungen der
Beamten einhergingen." Um die Bediensteten wirksam vor Verletzungen zu
schützen und den Schutz von Ausländern vor Selbstverletzungen
zu gewährleisten, habe man verschiedene Hilfsmittel zur Durchführung
von Rückführungen gewaltbereiter Ausländer eingeführt.
"Die Bundesregierung wird auch zukünftig alle Schritte ergreifen,
um eine sichere und effektive Rückführung ausreisepflichtiger
Ausländer – erforderlichenfalls auch gegen deren Willen – durchzusetzen."
Zum neuen Abschiebungshelmmodell heißt es: "Der Kopf- und Beißschutz
wurde durch Modifizierungen eines aus dem Sportbereich stammenden Kopfschutzes
im Auftrag des BMI entwickelt. Änderungsbedarf war u.a.:
Zu dem neuen bei Abschiebungen künftig verwendeten Gurtsystem,
über das die Presse bereits berichtet hatte, heißt es: "Das
Gurtsystem ‚Body-Cuff‘ ist ein stufenloses Halte- und Festlegesystem für
Hände und Beine. Es kann abgestimmt auf die Renitenz des Rückzuführenden
eingesetzt werden und ermöglicht verschiedene Bewegungsfreiheiten
ohne Aufgabe der Kontrolle. Hersteller ist die Firma Hoffmann Tactical
Innovations, San Diego, USA. Der ‚Body-Cuff‘ wird in Amerika seit mehreren
Jahren u.a. auch in der Justiz angewendet." Die Beschreibung der einzusetzenden
Zwangsmittel in Katalogsprache als die komfortable Weiterentwicklung sportlicher
Accessoires mit guter Belüftung und verschiedenen Bewegungsfreiheiten
darf als beachtliche Leistung rotgrünen Abschiebungsmanagements gewertet
werden: Der Ottokatalog, Kapitel Abschiebungen. Bei der entschlossenen
Willensbekundung des Bundesinnenministers "auch künftig alle
Schritte" zu ergreifen, um Abschiebungen durchzusetzen, kann man nur hoffen,
dass Schilys taktische Innovationen in den kommenden Jahren keine Opfer
fordern.
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Bundesaußenminister Fischer hat mit Schreiben vom 17. September 2001 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen die Erklärungen nach den Artikeln 21 und 22 des UN-Übereinkommens vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe abgegeben. Damit hat die Bundesregierung der Einführung der Staaten- und Individualbeschwerde zugestimmt. Dies ergibt sich aus einem Schreiben des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Dr. Ludger Volmer, an die PDS-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke. Mit der Abgabe der Erklärung nach Artikel 22 wird es künftig möglich, dass eine Einzelperson sich an den Ausschuss gegen Folter wendet und geltend macht, Opfer einer Verletzung der Rechte aus der Antifolterkonvention durch die Bundesrepublik Deutschland zu sein. Nach der bisherigen Spruchpraxis des Ausschusses liegt eine Verletzung der Rechte sowohl dann vor, wenn Beamte des Vertragsstaates direkt für Folterungen verantwortlich sind, als auch dann, wenn der Beschwerdeführer in einen Staat abgeschoben werden soll, in dem ihm Folter oder eine andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht. Der Referent für Innenpolitik bei der PDS-Bundestagsfraktion, Stefan Kessler, weist darauf hin, dass dies in einigen ausländer- und asylrechtlichen Verfahren künftig von Bedeutung sein kann. |
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Das neue Zuwanderungsgesetz sieht die Möglichkeit der Schaffung
von Ausreiseeinrichtungen vor, die es modellhaft bereits in einigen
Bundesländern gibt. In solchen Ausreiseeinrichtungen wird durch Restriktionen
und regelmäßige Befragungen Druck auf Abzuschiebende ausgeübt,
die angeblich falsche Angaben zu ihrem Herkunftsstaat machen oder auf andere
Weise dafür verantwortlich sein sollen, dass die Abschiebung nicht
durchgeführt werden kann. Eine Maximaldauer für den Aufenthalt
ist im Gesetz nicht vorgesehen. In Bayern hat sich eine neue Gruppe
mit dem Namen Res Publica zusammengetan, um die Einrichtung von Ausreisezentren
in München und in Bayern zu verhindern. Entgegen dem durch den Namen
erweckten Eindruck handelt es sich nicht um einen Zusammenschluss von Lateinlehrern,
sondern um Menschen, die sich moderner Mittel wie des Internets bedienen.
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In welchem Umfang im Rahmen von Einbürgerungsverfahren
Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden abgefragt werden, ist
bislang Ländersache. Als Folge der Terrorismusdiskussion haben offenbar
einige Länder ihre Praktiken verändert. Das Innenministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schnellbrief vom 18. Oktober 2001
an die Bezirksregierungen geregelt, dass für alle Fälle einer
Ermessenseinbürgerung gilt, dass regelmäßig abgefragt wird,
ob Erkenntnisse vorliegen, die Bedenken gegen die beantragte Einbürgerung
begründen können. Bei Anspruchseinbürgerungen ist die Regelanfrage
auf die Angehörigen der nachfolgenden Staaten beschränkt:
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Als Ergänzung zum Zuwanderungsgesetz hat das Saarland einen überraschenden
Vorschlag im Bundesrat eingebracht. Ausländern, die sich in Deutschland
eingegliedert haben, und denen trotzdem Ausreise bzw. Abschiebung droht,
soll künftig eine kommunale Härtefallkommission, bestehend
aus Vertretern der Kommunen und karitativer Organisationen, eine sogenannte
"Integrationsleistung" bescheinigen. Nach einem Entscheid der Härtefallkommission
könnten die betroffenen Ausländer unter Umständen in Deutschland
bleiben. Das Ganze soll zunächst befristet erprobt werden. In der
saarländischen Lokalpresse, bei den Kommunen und anderswo hat der
Vorstoß eher Verwirrung ausgelöst. Wie verhält sich der
Vorstoß des Saarlandes für eine solche Härtefallkommission
zu der Tatsache, dass der aktuelle Zuwanderungsgesetzentwurf keine Härtefallregelung
vorsieht? Auf welcher rechtlichen Grundlage also kann entschieden werden?
Oder macht der saarländische Ministerpräsident Peter Müller
auf diese Weise eher ein Defizit des Zuwanderungsgesetzentwurfes deutlich,
wofür ihm zu danken wäre? Oder versucht man, § 23 des Aufenthaltsgesetzentwurfes,
der die Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden
regelt, kreativ zu interpretieren? Dessen Wortlaut allerdings lässt
dies als schwierig erscheinen.
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Rechtsanwalt Rainer M. Hoffmann aus Aachen hat ein aktualisiertes
Merkblatt zu
Maßnahmen der Passbeschaffung durch das Bundesamt für
die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und ihre Auswirkungen
auf Asylbewerber (Stand: November 2001) vorgelegt. Neben konkreten
Ratschlägen und einer rechtlichen Bewertung schildert es auch lebensnah
die Praktiken des Bundesamtes in diesem Bereich. Bestandteil ist auch ein
Musterschriftsatz an Verwaltungsgerichte. |
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Der Frankfurter Flüchtlingsbeirat hat in seiner Schrift
Asylnachrichten Nummer 113 vom Dezember 2001 davor gewarnt, dass
es in Hessen (wahrscheinlich auch anderswo) über kurz oder lang
zu einem erneuten Unterbringungsnotstand für Asylsuchende kommen
wird. In diesem Jahr wurden wesentlich mehr Asylsuchende registriert
als im Vorjahr. Planungen der Landesflüchtlingsverwaltung Hessens
berücksichtigen dies nicht. Seit zwei Jahren werde von Umstrukturierungen
gesprochen, Personal abgebaut und eine der beiden bestehenden hessischen
Erstaufnahmeeinrichtungen geschlossen. Völlig entgegen der Zahlenentwicklung
heiße es in einer Presseerklärung des Sozialministeriums noch
am 14. November 2001, es sei mit erheblichen Einsparungen im Sozialetat
des Landes zu rechnen "weil der Bedarf zurückgeht – beispielsweise
durch sinkende Asylbewerberzahlen." Die Forderung der Flüchtlingsorganisation:
"Hessen braucht endlich ein durchdachtes Konzept, damit vermieden wird,
dass es jemals wieder obdachlose Asylsuchende in Hessen gibt." |
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In einem Leserbrief an die Frankfurter Rundschau vom 15. November
2001 formuliert ein Einzelentscheider des Bundesamtes für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Bedenken
gegen den vom Zuwanderungsgesetzentwurf vorgesehenen Wegfall der Weisungsunabhängigkeit
der Einzelentscheider. Damit werde aus dem Asylrecht im Kern ein
Gnadenrecht. Dies würde zu einer massiven Entwertung der Verfahren
würden. |
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Das Projekt "Vernetzung von in Abschiebehaft ehrenamtlich Tätigen"
beim Flüchtlingsrat Leipzig plant ein zweites Treffen für
in Abschiebungshaft ehrenamtlich Tätige vom 19. bis 21.
April 2002 in Leipzig. Informationen beim Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
Sternwartenstraße 4, 04103 Leipzig, Tel./Fax: 0341-2577242, e-mail:
. Gemeinsame
Internetseiten der Abschiebehaftgruppen |
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Dass Gesetzgebungshektik problematische Folgen haben kann, zeigte nicht nur der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes und des Terrorismusbekämpfungsgesetzes. Das neuseeländische Parlament hat sogar versehentlich die Prohibition eingeführt. Wir stoßen deshalb mit den Leserinnen und Lesern des Infoservice mit einem virtuellen Sektglas an. Das hat Otto Schily noch nicht verboten. PRO ASYL wünscht allen Surferinnen und Surfern ein gewaltfreies Jahr 2002! |
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| Liste
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| Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. | ||