Bayerischer Flüchtlingsrat

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P R E S S E E R K L Ä R U N G

 

München, 28. November 2001

 

 

Abschiebungen ins Krisengebiet Kosovo/a:

Bayern führt auch im Winter weiter Massenabschiebungen durch

Bayerischer Flüchtlingsrat fordert dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und einen Abschiebestopp über den Winter zu erlassen

 

Ungeachtet des strengen Winters im Krisengebiet Kosovo/a und obwohl auf dem Flughafen in Pristina wegen Schnee und Eis zeitweise kaum bzw. gar keine Starts und Landungen möglich sind, hält das Bayerische Innenministerium an seiner gnadenlosen Praxis der Massenabschiebungen fest. So wurden am vergangenen Freitag knapp 100 Flüchtlinge mit einer Chartermaschine der Air Bosna von München aus abgeschoben. Da eine Landung in Pristina witterungsbedingt nicht durchführbar war, wurde als Flugziel die albanische Hauptstadt Tirana festgelegt. Dort mussten die Menschen dann tagelang auf einen Flug nach Pristina warten. In der früheren Heimat erwartete die Flüchtlinge dann eine nach wie vor äußerst angespannte Sicherheitslage, das wirtschaftliche Elend und – mitten im strengsten Winter - die drohende Obdachlosigkeit.

Nicht nur Menschenrechtsorganisationen warnen vor der katastrophalen Situation: Auch der Lage-bericht des Auswärtigen Amtes vom 4. September bezeichnet die Sicherheitslage als "instabil und prekär" und konstatiert eine "erhebliche Gefährdung" durch "Minen und anderen Kampfmittel". Die "Unterbringungsmöglichkeiten" seien "vor dem Hintergrund der großen Zahl der Rückkehrer im Jahr 2000 und 2001 nun größtenteils erschöpft", die Bevölkerung bleibt "auf die Lebensmittelversorgung durch internationale Hilfsorganisationen angewiesen".

Andere Bundesländer reagierten auf die Menschenrechtslage in Kosovo/a mit einem wenigstens vorübergehenden Abschiebungstopp. So haben die Bundesländer Sachsen – Anhalt und Rheinland-Pfalz bis zum 31. März die Abschiebungen ausgesetzt. Rheinland-Pfalz beruft sich in einem Erlass des Innenministeriums dabei ausdrücklich auf die Ergebnisse der Innenministerkonferenz vom 7./ 8. November: "Vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden örtlichen Unterbringungsproblematik sind bis zum 31. März 2002 in das Kosovo nur noch Abschiebungen von Straftätern (Verurteilungen wegen vorsätzlicher Straftaten von mehr als 50 Tagessätzen) zu veranlassen".

In Bayern wird der IMK-Beschluss vom 10. Mai 2001 zur Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge aus Restjugoslawien-Kosovo/a in einer Art und Weise umgesetzt, dass nur ein Bruchteil der betroffenen Menschen eine Aufenthaltsbefugnis erteilt bekommt. Die Gewährung wird von Bedingungen abhängig gemacht, die wegen asyl- und ausländerrechtlicher Regelungen nur sehr schwer erfüllbar sind. In Mecklenburg-Vorpommern haben die Flüchtlinge dagegen durch eine realistischere Auslegung der Beschlüsse der Innenministerkonferenz weitaus mehr Chancen auf ein Bleiberecht.

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert daher:

Gez.

Christian Wunner

(Geschäftsführer)

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