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Infoservice Nr. 56 - Dezember 2001
     

Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben am 11. Dezember 2001 einen Änderungsantrag zum Entwurf des Terrorismusbekämpfungsgesetzes vorgelegt. PRO ASYL hat in einer Presseerklärung vom 12. Dezember 2001  hierzu Stellung genommen.
 

Seit dem 19. November 2001 setzt das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die Entscheidung über die Asylverfahren afghanischer Flüchtlinge aus. Nach telefonischen Auskünften des Bundesamtes handelt es sich nicht um einen offiziellen Entscheidungsstopp. Eine Weisung des BMI liege nicht vor. Die Denkpause des Bundesamtes – ein Quasi-Entscheidungsstopp – soll zunächst drei Monate dauern. Erst am 30. Mai 2001 war der 9-monatige Entscheidungsstopp zu Afghanistan aufgehoben worden. Seit diesem Zeitpunkt haben etwa 8.300 Afghaninnen und Afghanen einen Flüchtlingsstatus erhalten. Der jetzige Entscheidungsstop betrifft rund 9.000 anhängige Verfahren. Der Bundestagsabgeordnete Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) hat auf den Entscheidungsstopp mit einer Pressemitteilung vom 27. November 2001 reagiert. Die Verfahren jetzt einzufrieren oder gar Widerrufs- und Rücknahmeverfahren einzuleiten, sei eine völlig unangemessene Reaktion. Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten solle deshalb angewiesen werden, diese Maßnahme zu unterlassen.

Vielen afghanischen Flüchtlingen ist durch die jahrelange verfassungswidrige Entscheidungspraxis des Bundesamtes und der Gerichte in Sachen quasistaatlicher Verfolgung übel mitgespielt worden. Deshalb ist die Forderung nach einer Bleiberechtslösung richtig, hätten doch die Betroffenen in vielen Fällen seit langem einen Flüchtlingsstatus erhalten müssen. Die meisten afghanischen Flüchtlinge sind trotz widriger Umstände längst integriert und viele ihrer Kinder hierzulande aufgewachsen. Von rund 72.000 Afghaninnen und Afghanen, so der Sprecher der Bundesausländerbeauftragten, hätten 42.000 ein unbefristetes Bleiberecht. Für die Anderen müsse eine Altfallregelung angestrebt werden.

Mit der Vertreibung der Taliban von der Macht auf dem ganzen Territorium Afghanistans und der langsamen Herausbildung neuer Strukturen ist zwar grundsätzlich ein Entscheidungsstopp vertretbar. In einer übersichtlichen Umbruchssituation ist eine Verfolgungsprognose schlechterdings nicht möglich. Weniger nachvollziehbar ist allerdings die Wahl des Mittels "informeller Abschiebungsstopp" anstelle einer klaren Weisung des BMI. PRO ASYL fordert in jedem Fall, dass Entscheidungsstopps eine kurzfristige situationsbezogene Lösung bleiben und nicht, wie im Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes vorgesehen, auch noch über ein halbes Jahr hinaus vom Bundesinnenminister verlängert werden können.
 

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterstützt das Anliegen des türkisch-kurdischen Kriegsdienstverweigerers Sedat Baydemir. Die Kriegsdienstverweigererorganisation Connection e.V.  und der Niedersächsische Flüchtlingsrat  hatten im Mai 2001 eine Petition für ihn eingereicht, weil sie ein hohes Risiko sahen, dass Sedat Baydemir bei einer Rückkehr in die Türkei Rekrutierung zum Militärdienst, unmenschliche Behandlung, Folter und Strafverfolgung drohen. In seiner mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS verabschiedeten Empfehlung  führt der Petitionsausschuss zum Risiko der öffentlichen Erklärung der Kriegsdienstverweigerer bei türkischen Staatsangehörigen u.a. aus: "In Art. 155 TCK wird die ‚Distanzierung des Volkes vom Militärdienst‘ mit Haftstrafe bis zu zwei Jahren belegt. Dieser Tatbestand wäre im Fall des Petenten allein durch den öffentlichen Aufruf zur Kriegsdienstverweigerung erfüllt. In den vom Petenten unterschriebenen Aufrufen und in seinem eigenen Brief an das türkische Generalkonsulat in Hannover werden der Krieg in Kurdistan als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet und es wird erklärt, dass linke, demokratische Soldaten oder Kurden beim Militär getötet und diese Todesfälle anschließend als Selbstmorde deklariert würden. Diese Aussagen werden nach der Rechtspraxis der Türkei als Verstoß gegen Art. 159 TCK gewertet, der die ‚Beleidigung des Militärs und der Sicherheitskräfte‘ mit Haftstrafe zwischen einem und sechs Jahren bestraft. Der Gebrauch des Wortes ‚Kurdistan‘ und der Hinweis auf die Unterdrückung ‚des kurdischen Volkes‘ macht darüber hinaus eine Strafverfolgung wegen ‚separatistischer Propaganda‘ nach § 8 des Anti-Terrorgesetzes wahrscheinlich."
 

Das Diakonische Werk der evangelischen Kirche in Deutschland hat sich mit einem Schreiben vom 23. Oktober 2001 an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Neufestsetzung der Asylbewerberleistungen geäußert. Die Anpassung sei völlig unzureichend. Eine seriöse, an dem Bedarf der Hilfeempfänger orientierte Erhöhung von ca. 5 bis 8,5 % wäre nötig, um die Vergrößerung des Abstandes zu den Regelsätzen der Sozialhilfe nicht weiter zu verfestigen.
 

Zum Tag der Menschenrechte 2001 hat PRO ASYL die Praxis der Abschiebungshaft kritisiert und dabei insbesondere auf die Zustände in der Bundeshauptstadt Berlin hingewiesen. Immer wieder werden dort – aber nicht nur dort – auch Minderjährige in Abschiebungshaft genommen. Am 16. November 2001 hatte das Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, Hartwig Berger (Bündnis 90/Die Grünen), nach einem Besuch in der Berliner Abschiebehaft darauf aufmerksam gemacht,  dass inzwischen mehr Minderjährige in Abschiebungshaft sitzen als noch zu Zeiten des Innensenators Werthebach. Der Berliner Flüchtlingsrat  hat eine Mahnwache vor der Berliner Innenverwaltung anlässlich des Tages der Menschenrechte durchgeführt.
 

PRO ASYL und sein Sprecher Heiko Kauffmann sind mit dem Blauen Elefanten für Kinderrechte, einem vom Ravensburger Ratgeber und dem Deutschen Kinderschutzbund verliehenen Preis ausgezeichnet worden. In seiner Dankesrede am 22. November 2001 im Gripstheater in Berlin hat Heiko Kauffmann auf den Hintergrund der so gewürdigten Kinderrechtskampagne  hingewiesen und die Bundesregierung und die Regierungskoalition daran erinnert, dass die Rücknahme der Vorbehaltserklärung und damit die volle Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention noch aussteht.

Anlässlich der Anhörung des Bundestagsinnenausschusses zum sogenannten Sicherheitspaket (Anti-Terror-Paket II) hat das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) Änderungen angemahntDie Ausschlussgründe der Genfer Flüchtlingskonvention (Artikel 1f) müssten korrekt angewendet werden. Dazu gehöre es, die vollständige Flüchtlingsdefinition der GFK einschließlich der Ausschlussgründe in das Asylverfahrensgesetz zu übernehmen. Darüber hinaus mahnt UNHCR an, dass Informationen über schutzbedürftige Flüchtlinge nicht an Behörden des Herkunftslandes gelangen dürften und entsprechende Klarstellungen im Bundesverfassungsschutz- und Bundeskriminalamtsgesetz nötig seien.

In der Diskussion um ein Zuwanderungsgesetz steht unter anderem die geplante Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung, aus Sicht von PRO ASYL eine der wenigen echten Fortschritte im Gesetzentwurf, im Mittelpunkt. Unter seinem sonst gewohnten Niveau bleibt bei dieser Debatte Professor Kay Heilbronner, Lehrstuhlinhaber für öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Universität Konstanz und seines Zeichens so etwas wie der ausländerrechtliche Chefideologe der Ära Kanther und Schily. Gegenüber FAZ.NET äußerte er sich am 6. Dezember 2001 zum Thema nichtstaatliche Verfolgung: "Ich befürchte vor allem, dass diese Regelungen in der praktischen Anwendbarkeit zu riesigen Problemen führen. Was heißt nichtstaatliche Verfolgung? Gilt das etwa auch für den abtrünnigen Drogenhändler, dessen Staat ihn nicht davor schützen kann, dass er durch irgendwelche Drogenkartelle entführt wird? Oder für den Ex-Mafioso? Ich befürchte, dass da um den Begriff der nicht-staatlichen Verfolgung ein Rattenschwanz von Problemen auftaucht. Wird dieses Kriterium jetzt so global ausgedehnt wie geplant, dann haben wir ein Nebenasylrecht, das nicht mehr kontrollierbar ist." Er halte die Regelungen für undifferenziert und viel zu weitgehend. Sie gingen über das hinaus, was in anderen Mitgliedsstaaten praktiziert werde. Nach Auffassung von PRO ASYL handelt es sich dagegen um eine Anpassung an die überwiegende Staatenpraxis. Und die ist durchaus in der Lage, sich mit den von Heilbronner ins Feld geführten Pseudoproblemen differenziert auseinander zu setzen. Das Beispiel Afghanistans macht klar, wie nötig die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung in den letzten Jahren gewesen wäre. Die jahrelange juristische Auseinandersetzung um die Frage der Quasistaatlichkeit der Verfolgung durch die Taliban hat viele Flüchtlinge aus Afghanistan Jahre ihres Lebens gekostet.
 

Während in einer Reihe von Bundesländern ein Abschiebestopp für das Kosovo während der Wintermonate gilt und auf diese Weise der Beschlussrahmen der letzten Innenministerkonferenz umgesetzt wird, schiebt Bayern auch weiterhin ab, zum Teil offenbar über die albanische Hauptstadt Tirana. Der bayerische Flüchtlingsrat hat in einer Presseerklärung vom 28. November 2001 darauf hingewiesen, dass die Betroffenen in eine äußerst angespannte Sicherheitslage, wirtschaftliches Elend und winterliche Obdachlosigkeit abgeschoben werden.

Etwa 200 Demonstrantinnen und Demonstranten haben am 8. Dezember 2001 auf dem Rhein-Main-Flughafen gegen Abschiebungen und gegen das Flughafenasylverfahren demonstriert. Wie schon beim antirassistischen Grenzcamp im Sommer führte dies zu einer weitgehenden Abriegelung des Flughafens. Das Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main  als Veranstalter machte auch publik, dass es am 21. November 2001 drei Männern aus Pakistan, aus Sierra Leone und Somalia gelungen ist, aus der Asylbewerberunterkunft im Flughafen-Transit zu flüchten. Sie hatten das Gitter vor einem Fenster durchgesägt und sich dann mit Betttüchern abgeseilt. Wie auch bei früheren Fällen dieser Art fiel der Bundesgrenzschutz dadurch auf, dass er den Vorfall zunächst einmal verschwiegen hatte.

Das Bundesland Bayern plant in absehbarer Zeit eine zentrale Einrichtung zur Unterbringung ausreisepflichtiger Personen zu schaffen. Das ergibt sich aus der Antwort des Bayerischen Innenministers Beckstein auf eine schriftliche Anfrage der Landtagsabgeordneten Elisabeth Köhler/ Bündnis 90/DIE GRÜNEN.  Wie so oft möchte es die Bayerische Staatsregierung noch etwas schärfer haben: "Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die mit derartigen Einrichtungen experimentiert haben, zielt unsere Planung darauf ab, Betroffene, für die Heimreisedokumente beschafft werden können, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in derartige Unterkünfte unterzubringen. Eine Umsetzung ist bislang wegen einer anderen Schwerpunktsetzung (Ausbau der zentralen Passbeschaffung) noch nicht erfolgt. Zudem bedürfen die konzeptionellen Vorüberlegungen vor dem Hintergrund der Terroranschläge in Amerika einer Überarbeitung unter Sicherheitsgesichtpunkten."
 

Nachtrag zur Innenministerkonferenz vom 7./8. November 2001 in Meisdorf: Aus dem jetzt erst bekannt gewordenen Teil der Beschlussniederschrift  ergibt sich, dass die Länderinnenminister den BMI gebeten haben, den Bundesgrenzschutz anzuweisen, "auf die Vorlage von Flugreisetauglichkeitsbescheinigungen zu verzichten, wenn ein Ausländer seine Mitwirkungspflichten bei der Feststellung der Reisefähigkeit im ausländerrechtlichen Verfahren nicht nachgekommen ist und konkrete Gefahren für Leib oder Leben des Ausländers durch die Flugreise nicht erkennbar sind." Vorgeschlagen wird weiter der überregional zentralisierte Einsatz von Ärzten verschiedener Fachrichtungen, "die durch ihre bedarfsgerechte fachliche Qualifikation einen bundeseinheitlichen Standard bei einer Feststellung der Flugtauglichkeit gewährleisten und darüber hinaus für die Aufklärung medizinischer Fragestellungen kurzfristig zur Verfügung stehen." Dieser Bereitschaftsdienst von Abschiebungsfachärzten wird aber nicht zustande kommen, so eine Protokollnotiz des BMI: "Die Regelungen zur Flugreisetauglichkeit haben sich nach Einschätzung des BMI bewährt. Sie tragen in erheblichem Maße zur Sicherheit bei der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen bei und schützen damit sowohl den Rückzuführenden als auch die Sicherheitsbegleiter des BGS vor den Folgen, die sich aus gesundheitlichen Risiken ergeben können. Sofern sich im praktischen Einzelfall Probleme ergeben, sollten diese bilateral zwischen den zuständigen Landesbehörden und dem Bundesgrenzschutz erörtert werden. Das BMI wird daher an der derzeitigen Regelung zur Flugreisetauglichkeit festhalten."
 

UNHCR Genf hat bereits im September 2001 ein Background Paper on Refugees and Asylum Seekers from Turkey  (2MB) vorgelegt. Das 82-seitige Dokument enthält wichtige Fakten zur Menschenrechtssituation, so zum Beispiel zur Folter, zur Inkommunikado-Haft, zum Verschwindenlassen und zur Straflosigkeit für bestimmte Tätergruppen. Ausführlich befasst sich der Bericht auch mit besonders bedrohten gesellschaftlichen Gruppen.

Wie prekär die Situation von Menschenrechtsorganisationen in der Türkei ist, belegt eine urgent action von amnesty international vom 15. November 2001  zugunsten von Saban Dayanan, eines 33-jährigen Menschenrechtlers und der 41-jährigen Leiterin des Istanbuler Büros des Türkischen Menschenrechtsvereins IHD, Eren Keskin, einer bekannten Rechtsanwältin.

Das Frauenrechtsbüro gegen sexuelle Folter e.V. in Berlin hat am 19. November 2001 eine statistische Übersicht  zu seinem Projekt "Rechtliche Hilfe für Frauen, die von staatlichen Sicherheitskräften vergewaltigt oder auf andere Weise sexuell misshandelt wurden" vorgelegt. Auch hier wird deutlich, dass die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei einem strukturellen Muster folgen.

"Neuruppiner AsylbewerberInnen-Heimleiterin verweigert Schwangeren den Notarzt". So überschrieb die Märkische Allgemeine einen Artikel vom 11. Oktober 2001,  der wieder einmal ein Schlaglicht auf den Umgang mit Flüchtlingen und in Flüchtlingsunterkünften durchgesetzte Ordnungsvorstellungen wirft.

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.  und ein breiter Trägerkreis haben im November über 100 TeilnehmerInnen aus allen Ostseeanrainerländern eine Konferenz "Fluchtweg Ostsee" in die Evangelische Akademie in Bad Segeberg eingeladen. Drei Tage lang wurden die Aufnahme- und Integrationsbedingungen für Flüchtlinge in Polen und Russland sowie in den baltischen und skandinavischen Ländern erörtert. Geplant ist eine dauerhafte Kooperation über die Ländergrenzen hinweg. Der Flüchtlingsrat hat anlässlich der Konferenz ein Sonderheft (Herbst 2001) mit dem Titel "Flüchtlinge in Polen und den baltischen Staaten – ein Reisebericht"  herausgegeben.
Bestelladresse: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Oldenburger Straße 25, 24143 Kiel, Telefon: 0431/735000, Fax: 0431-736077, Preis 2,- DM zuzüglich Versandkosten.

Der Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e.V.  und die Forschungsgesellschaft Flucht und Migration e.V. haben eine Broschüre mit dem Titel "Vom Hätschelkind zum Klassenletzten – Bundesdeutsches Grenzregime und Flüchtlingspolitik in der Tschechischen Republik" herausgegeben (November 2001). Beschrieben werden neben den Praktiken der Flüchtlingsfahndung an der deutschen Ostgrenze der Prozess der Anpassung der Tschechischen Republik an die Festung Europa und die Zustände in tschechischen Abschiebehaftanstalten. Weitere Aufsätze beschäftigen sich mit den Folgen des Rückübernahmeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Tschechien, der Gesamtsituation von Flüchtlingen in der Tschechischen Republik und der Arbeit der tschechischen Nichtregierungsorganisationen im Flüchtlingsbereich.
Bestelladressen: Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e.V. Lessingstraße 1, 31135 Hildesheim, Tel. 05121-15605, Fax: 05121-312609 
oder Forschungsgesellschaft Flucht und Migration e.V., FFM im Mehringhof, Gneisenaustraße 2a, 10961 Berlin, Preis 12,- DM DM zuzüglich Versandkosten.
 

Im November 2001 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen den Migrationsbericht im Auftrag der Bundesregierung vorgelegt. Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung am 8. Juni 2000 aufgefordert, einen jährlichen Migrationsbericht   (2 MB) vorzulegen, der alle Zuwanderungsgruppen einbezieht und einen Überblick über die jährliche Entwicklung der Zu- und Abwanderung gibt. Der Migrationsbericht ist stark statistikorientiert.
Bestelladresse: Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, Mauerstraße 45-52, 10117 Berlin.
 

Frankreich
Die französische Tageszeitung Le Monde berichtet in ihrer Ausgabe vom 28. November 2001 über die kritische Stellungnahme der CNCDH (Nationale beratende Kommission für Menschenrechte) zur geplanten Reform des Territorialasyls (das Territorialasyl wird in Frankreich bei nichtstaatlicher Verfolgung gewährt). Die Reform sieht vor, dass das Ofpra (vergleichbar dem BAFl) jeden Asylantrag in beide Richtungen – konventionelles oder Territorialasyl – überprüft. Bei Ablehnung eines explizit auf das konventionelle Asyl gerichteten Antrags könnte das Ofpra – bei der Realisierung des Reformvorhabens - gleichzeitig auch einen nicht formulierten Antrag auf Territorialasyl ablehnen und damit jeden weiteren Schritt von Antragstellerinnen und Antragsteller in Richtung Territorialasyl erschweren. Die CNCDH betont aber, dass die Voraussetzungen für beide Verfahren nicht identisch sind und eigenständige Überprüfungen verlangen. Außerdem fordert die CNCDH von der Regierung, dass bei beiden Formen des Asyls dieselben Rechtsfolgen (Begründung bei Ablehnung, aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels) und dieselben sozialen Leistungen (finanzielle Zuwendungen und Unterkunft) eingeräumt werden.

Liste

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