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| Infoservice Nr. 56 - Dezember 2001 | ||
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Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben am 11.
Dezember 2001 einen Änderungsantrag
zum Entwurf des Terrorismusbekämpfungsgesetzes vorgelegt.
PRO ASYL hat in einer Presseerklärung
vom 12. Dezember 2001
hierzu Stellung genommen.
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Seit dem 19. November 2001 setzt das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die Entscheidung über die Asylverfahren afghanischer Flüchtlinge aus. Nach telefonischen Auskünften des Bundesamtes handelt es sich nicht um einen offiziellen Entscheidungsstopp. Eine Weisung des BMI liege nicht vor. Die Denkpause des Bundesamtes – ein Quasi-Entscheidungsstopp – soll zunächst drei Monate dauern. Erst am 30. Mai 2001 war der 9-monatige Entscheidungsstopp zu Afghanistan aufgehoben worden. Seit diesem Zeitpunkt haben etwa 8.300 Afghaninnen und Afghanen einen Flüchtlingsstatus erhalten. Der jetzige Entscheidungsstop betrifft rund 9.000 anhängige Verfahren. Der Bundestagsabgeordnete Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) hat auf den Entscheidungsstopp mit einer Pressemitteilung vom 27. November 2001 reagiert. Die Verfahren jetzt einzufrieren oder gar Widerrufs- und Rücknahmeverfahren einzuleiten, sei eine völlig unangemessene Reaktion. Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten solle deshalb angewiesen werden, diese Maßnahme zu unterlassen. Vielen afghanischen Flüchtlingen ist durch die jahrelange verfassungswidrige Entscheidungspraxis des Bundesamtes und der Gerichte in Sachen quasistaatlicher Verfolgung übel mitgespielt worden. Deshalb ist die Forderung nach einer Bleiberechtslösung richtig, hätten doch die Betroffenen in vielen Fällen seit langem einen Flüchtlingsstatus erhalten müssen. Die meisten afghanischen Flüchtlinge sind trotz widriger Umstände längst integriert und viele ihrer Kinder hierzulande aufgewachsen. Von rund 72.000 Afghaninnen und Afghanen, so der Sprecher der Bundesausländerbeauftragten, hätten 42.000 ein unbefristetes Bleiberecht. Für die Anderen müsse eine Altfallregelung angestrebt werden. Mit der Vertreibung der Taliban von der Macht auf
dem ganzen Territorium Afghanistans und der langsamen Herausbildung neuer
Strukturen ist zwar grundsätzlich ein Entscheidungsstopp vertretbar.
In einer übersichtlichen Umbruchssituation ist eine Verfolgungsprognose
schlechterdings nicht möglich. Weniger nachvollziehbar ist allerdings
die Wahl des Mittels "informeller Abschiebungsstopp" anstelle einer klaren
Weisung des BMI. PRO ASYL fordert in jedem Fall, dass Entscheidungsstopps
eine kurzfristige situationsbezogene Lösung bleiben und nicht, wie
im Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes vorgesehen, auch noch über ein
halbes Jahr hinaus vom Bundesinnenminister verlängert werden können.
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Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterstützt das
Anliegen des türkisch-kurdischen Kriegsdienstverweigerers Sedat Baydemir.
Die Kriegsdienstverweigererorganisation Connection
e.V. und der Niedersächsische
Flüchtlingsrat hatten
im Mai 2001 eine Petition
für ihn eingereicht, weil sie ein hohes Risiko sahen, dass Sedat Baydemir
bei einer Rückkehr in die Türkei Rekrutierung zum Militärdienst,
unmenschliche Behandlung, Folter und Strafverfolgung drohen. In seiner
mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS verabschiedeten
Empfehlung
führt der Petitionsausschuss zum Risiko der öffentlichen
Erklärung der Kriegsdienstverweigerer bei türkischen Staatsangehörigen
u.a. aus: "In Art. 155 TCK wird die ‚Distanzierung des Volkes vom Militärdienst‘
mit Haftstrafe bis zu zwei Jahren belegt. Dieser Tatbestand wäre im
Fall des Petenten allein durch den öffentlichen Aufruf zur Kriegsdienstverweigerung
erfüllt. In den vom Petenten unterschriebenen Aufrufen und in seinem
eigenen Brief an das türkische Generalkonsulat in Hannover werden
der Krieg in Kurdistan als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet
und es wird erklärt, dass linke, demokratische Soldaten oder Kurden
beim Militär getötet und diese Todesfälle anschließend
als Selbstmorde deklariert würden. Diese Aussagen werden nach der
Rechtspraxis der Türkei als Verstoß gegen Art. 159 TCK gewertet,
der die ‚Beleidigung des Militärs und der Sicherheitskräfte‘
mit Haftstrafe zwischen einem und sechs Jahren bestraft. Der Gebrauch des
Wortes ‚Kurdistan‘ und der Hinweis auf die Unterdrückung ‚des kurdischen
Volkes‘ macht darüber hinaus eine Strafverfolgung wegen ‚separatistischer
Propaganda‘ nach § 8 des Anti-Terrorgesetzes wahrscheinlich."
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Das Diakonische Werk der evangelischen Kirche in Deutschland
hat sich mit einem Schreiben vom 23. Oktober 2001 an das Bundesministerium
für Arbeit und Sozialordnung zur Neufestsetzung der Asylbewerberleistungen
geäußert. Die Anpassung sei völlig unzureichend. Eine seriöse,
an dem Bedarf der Hilfeempfänger orientierte Erhöhung von ca.
5 bis 8,5 % wäre nötig, um die Vergrößerung des Abstandes
zu den Regelsätzen der Sozialhilfe nicht weiter zu verfestigen.
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Zum Tag der Menschenrechte 2001 hat PRO
ASYL die Praxis der Abschiebungshaft kritisiert und
dabei insbesondere auf die Zustände in der Bundeshauptstadt Berlin
hingewiesen. Immer wieder werden dort – aber nicht nur dort – auch Minderjährige
in Abschiebungshaft genommen. Am 16. November 2001 hatte das Mitglied des
Berliner Abgeordnetenhauses, Hartwig Berger (Bündnis 90/Die Grünen),
nach einem Besuch in der Berliner Abschiebehaft darauf aufmerksam
gemacht, dass inzwischen mehr Minderjährige in Abschiebungshaft
sitzen als noch zu Zeiten des Innensenators Werthebach. Der Berliner
Flüchtlingsrat hat eine
Mahnwache vor der Berliner Innenverwaltung anlässlich des Tages der
Menschenrechte durchgeführt.
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PRO ASYL und sein Sprecher Heiko Kauffmann sind mit dem Blauen Elefanten
für Kinderrechte, einem vom Ravensburger Ratgeber und dem Deutschen
Kinderschutzbund verliehenen Preis ausgezeichnet worden. In seiner
Dankesrede
am 22. November 2001 im Gripstheater
in Berlin hat Heiko Kauffmann auf den Hintergrund der so gewürdigten
Kinderrechtskampagne
hingewiesen und die Bundesregierung und die Regierungskoalition
daran erinnert, dass die Rücknahme der Vorbehaltserklärung und
damit die volle Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention noch aussteht. |
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Anlässlich der Anhörung des Bundestagsinnenausschusses
zum sogenannten Sicherheitspaket (Anti-Terror-Paket II) hat das
UN-Flüchtlingskommissariat
(UNHCR) Änderungen angemahnt. Die
Ausschlussgründe der Genfer Flüchtlingskonvention (Artikel 1f)
müssten korrekt angewendet werden. Dazu gehöre es, die vollständige
Flüchtlingsdefinition der GFK einschließlich der Ausschlussgründe
in das Asylverfahrensgesetz zu übernehmen. Darüber hinaus mahnt
UNHCR an, dass Informationen über schutzbedürftige Flüchtlinge
nicht an Behörden des Herkunftslandes gelangen dürften und entsprechende
Klarstellungen im Bundesverfassungsschutz- und Bundeskriminalamtsgesetz
nötig seien. |
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In der Diskussion um ein Zuwanderungsgesetz steht unter
anderem die geplante Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer
Verfolgung, aus Sicht von PRO ASYL eine der wenigen echten Fortschritte
im Gesetzentwurf, im Mittelpunkt. Unter seinem sonst gewohnten Niveau bleibt
bei dieser Debatte Professor Kay Heilbronner, Lehrstuhlinhaber für
öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Universität
Konstanz und seines Zeichens so etwas wie der ausländerrechtliche
Chefideologe der Ära Kanther und Schily. Gegenüber FAZ.NET äußerte
er sich am 6. Dezember 2001 zum Thema nichtstaatliche Verfolgung: "Ich
befürchte vor allem, dass diese Regelungen in der praktischen Anwendbarkeit
zu riesigen Problemen führen. Was heißt nichtstaatliche Verfolgung?
Gilt das etwa auch für den abtrünnigen Drogenhändler, dessen
Staat ihn nicht davor schützen kann, dass er durch irgendwelche Drogenkartelle
entführt wird? Oder für den Ex-Mafioso? Ich befürchte, dass
da um den Begriff der nicht-staatlichen Verfolgung ein Rattenschwanz von
Problemen auftaucht. Wird dieses Kriterium jetzt so global ausgedehnt wie
geplant, dann haben wir ein Nebenasylrecht, das nicht mehr kontrollierbar
ist." Er halte die Regelungen für undifferenziert und viel zu
weitgehend. Sie gingen über das hinaus, was in anderen Mitgliedsstaaten
praktiziert werde. Nach Auffassung von PRO ASYL handelt es sich dagegen
um eine Anpassung an die überwiegende Staatenpraxis. Und die ist durchaus
in der Lage, sich mit den von Heilbronner ins Feld geführten Pseudoproblemen
differenziert auseinander zu setzen. Das Beispiel Afghanistans macht klar,
wie nötig die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer
Verfolgung in den letzten Jahren gewesen wäre. Die jahrelange juristische
Auseinandersetzung um die Frage der Quasistaatlichkeit der Verfolgung durch
die Taliban hat viele Flüchtlinge aus Afghanistan Jahre ihres Lebens
gekostet.
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Während in einer Reihe von Bundesländern ein Abschiebestopp
für das Kosovo während der Wintermonate gilt und auf diese Weise
der Beschlussrahmen der letzten Innenministerkonferenz umgesetzt wird,
schiebt Bayern auch weiterhin ab, zum Teil offenbar
über die albanische Hauptstadt Tirana. Der bayerische Flüchtlingsrat
hat in einer Presseerklärung
vom 28. November 2001 darauf hingewiesen,
dass die Betroffenen in eine äußerst angespannte Sicherheitslage,
wirtschaftliches Elend und winterliche Obdachlosigkeit abgeschoben werden. |
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Etwa 200 Demonstrantinnen und Demonstranten haben am 8. Dezember
2001 auf dem Rhein-Main-Flughafen gegen Abschiebungen und gegen das
Flughafenasylverfahren demonstriert. Wie schon beim antirassistischen
Grenzcamp im Sommer führte dies zu einer weitgehenden Abriegelung
des Flughafens. Das Aktionsbündnis
gegen Abschiebungen Rhein-Main als Veranstalter machte auch publik,
dass es am 21. November 2001 drei Männern aus Pakistan, aus Sierra
Leone und Somalia gelungen ist, aus der Asylbewerberunterkunft im Flughafen-Transit
zu flüchten. Sie hatten das Gitter vor einem Fenster durchgesägt
und sich dann mit Betttüchern abgeseilt. Wie auch bei früheren
Fällen dieser Art fiel der Bundesgrenzschutz dadurch auf, dass er
den Vorfall zunächst einmal verschwiegen hatte. |
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Das Bundesland Bayern plant in absehbarer Zeit eine zentrale Einrichtung
zur Unterbringung ausreisepflichtiger Personen zu schaffen. Das ergibt
sich aus der Antwort
des Bayerischen Innenministers Beckstein auf eine schriftliche Anfrage
der Landtagsabgeordneten Elisabeth Köhler/ Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
Wie so oft möchte es die Bayerische Staatsregierung noch etwas schärfer
haben: "Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die mit derartigen
Einrichtungen experimentiert haben, zielt unsere Planung darauf ab, Betroffene,
für die Heimreisedokumente beschafft werden können, zu einem
möglichst frühen Zeitpunkt in derartige Unterkünfte unterzubringen.
Eine Umsetzung ist bislang wegen einer anderen Schwerpunktsetzung (Ausbau
der zentralen Passbeschaffung) noch nicht erfolgt. Zudem bedürfen
die konzeptionellen Vorüberlegungen vor dem Hintergrund der Terroranschläge
in Amerika einer Überarbeitung unter Sicherheitsgesichtpunkten."
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Nachtrag zur Innenministerkonferenz vom 7./8. November 2001 in Meisdorf:
Aus dem jetzt erst bekannt gewordenen Teil der Beschlussniederschrift
ergibt sich, dass die Länderinnenminister den BMI gebeten haben, den
Bundesgrenzschutz anzuweisen, "auf die Vorlage von Flugreisetauglichkeitsbescheinigungen
zu verzichten, wenn ein Ausländer seine Mitwirkungspflichten bei der
Feststellung der Reisefähigkeit im ausländerrechtlichen Verfahren
nicht nachgekommen ist und konkrete Gefahren für Leib oder Leben des
Ausländers durch die Flugreise nicht erkennbar sind." Vorgeschlagen
wird weiter der überregional zentralisierte Einsatz von Ärzten
verschiedener Fachrichtungen, "die durch ihre bedarfsgerechte fachliche
Qualifikation einen bundeseinheitlichen Standard bei einer Feststellung
der Flugtauglichkeit gewährleisten und darüber hinaus für
die Aufklärung medizinischer Fragestellungen kurzfristig zur Verfügung
stehen." Dieser Bereitschaftsdienst von Abschiebungsfachärzten
wird aber nicht zustande kommen, so eine Protokollnotiz des BMI: "Die
Regelungen zur Flugreisetauglichkeit haben sich nach Einschätzung
des BMI bewährt. Sie tragen in erheblichem Maße zur Sicherheit
bei der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen bei
und schützen damit sowohl den Rückzuführenden als auch die
Sicherheitsbegleiter des BGS vor den Folgen, die sich aus gesundheitlichen
Risiken ergeben können. Sofern sich im praktischen Einzelfall Probleme
ergeben, sollten diese bilateral zwischen den zuständigen Landesbehörden
und dem Bundesgrenzschutz erörtert werden. Das BMI wird daher an der
derzeitigen Regelung zur Flugreisetauglichkeit festhalten."
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UNHCR Genf hat bereits im September 2001 ein Background
Paper on Refugees and Asylum Seekers from Turkey
(2MB) vorgelegt. Das 82-seitige Dokument
enthält wichtige Fakten zur Menschenrechtssituation, so zum Beispiel
zur Folter, zur Inkommunikado-Haft, zum Verschwindenlassen und zur Straflosigkeit
für bestimmte Tätergruppen. Ausführlich befasst sich der
Bericht auch mit besonders bedrohten gesellschaftlichen Gruppen. |
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Wie prekär die Situation von Menschenrechtsorganisationen in
der Türkei ist, belegt eine urgent
action von amnesty international vom 15. November 2001 zugunsten
von Saban Dayanan, eines 33-jährigen Menschenrechtlers und der 41-jährigen
Leiterin des Istanbuler Büros des Türkischen Menschenrechtsvereins
IHD, Eren Keskin, einer bekannten Rechtsanwältin. |
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Das Frauenrechtsbüro gegen sexuelle Folter e.V. in Berlin
hat am 19. November 2001 eine statistische
Übersicht zu seinem Projekt
"Rechtliche Hilfe für Frauen, die von staatlichen Sicherheitskräften
vergewaltigt oder auf andere Weise sexuell misshandelt wurden" vorgelegt.
Auch hier wird deutlich, dass die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei
einem strukturellen Muster folgen. |
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"Neuruppiner AsylbewerberInnen-Heimleiterin verweigert Schwangeren
den Notarzt". So überschrieb die Märkische
Allgemeine einen Artikel vom 11. Oktober 2001, der wieder einmal
ein Schlaglicht auf den Umgang mit Flüchtlingen und in Flüchtlingsunterkünften
durchgesetzte Ordnungsvorstellungen wirft. |
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Der Flüchtlingsrat
Schleswig-Holstein e.V.
und ein breiter Trägerkreis haben
im November über 100 TeilnehmerInnen aus allen Ostseeanrainerländern
eine Konferenz "Fluchtweg Ostsee" in die Evangelische Akademie in
Bad Segeberg eingeladen. Drei Tage lang wurden die Aufnahme- und Integrationsbedingungen
für Flüchtlinge in Polen und Russland sowie in den baltischen
und skandinavischen Ländern erörtert. Geplant ist eine dauerhafte
Kooperation über die Ländergrenzen hinweg. Der Flüchtlingsrat
hat anlässlich der Konferenz ein Sonderheft (Herbst 2001) mit
dem Titel "Flüchtlinge
in Polen und den baltischen Staaten – ein Reisebericht"
herausgegeben.
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Der Förderverein Niedersächsischer
Flüchtlingsrat e.V.
und die Forschungsgesellschaft
Flucht und Migration e.V. haben eine Broschüre mit dem
Titel "Vom Hätschelkind zum Klassenletzten – Bundesdeutsches Grenzregime
und Flüchtlingspolitik in der Tschechischen Republik" herausgegeben
(November 2001). Beschrieben werden neben den Praktiken der Flüchtlingsfahndung
an der deutschen Ostgrenze der Prozess der Anpassung der Tschechischen
Republik an die Festung Europa und die Zustände in tschechischen Abschiebehaftanstalten.
Weitere Aufsätze beschäftigen sich mit den Folgen des Rückübernahmeabkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Tschechien, der Gesamtsituation
von Flüchtlingen in der Tschechischen Republik und der Arbeit der
tschechischen Nichtregierungsorganisationen im Flüchtlingsbereich.
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Im November 2001 hat die Beauftragte der Bundesregierung für
Ausländerfragen den Migrationsbericht im Auftrag der Bundesregierung
vorgelegt. Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung am 8. Juni
2000 aufgefordert, einen jährlichen Migrationsbericht
(2 MB) vorzulegen, der alle Zuwanderungsgruppen einbezieht und
einen Überblick über die jährliche Entwicklung der Zu- und
Abwanderung gibt. Der Migrationsbericht ist stark statistikorientiert.
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Frankreich
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| Liste
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| Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. | ||