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Infoservice Nr. 55 - November 2001
     

Das Terrorismusbekämpfungsgesetz soll im Tempo einer Notstandsgesetzgebung durchgezogen werden. Am 30. November 2001 findet eine Expertenanhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages statt. Zum Teil wurden die Expertinnen und Experten mit wenigen Tagen Vorlauf geladen. Man darf bezweifeln, ob es der Bundesregierung wirklich ernst ist, die geplanten Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen. Rechtsanwalt Hubert Heinhold (München), Vorstandsmitglied von PRO ASYL, hat sich in einer Stellungnahme mit den wichtigsten flüchtlingsrelevanten Regelungen des Entwurfs des Terrorismusbekämpfungsgesetzes auseinandergesetzt. 

Die Tagesordnung des Deutschen Bundestages sieht für die Sitzungswoche vom 10. bis zum 14. Dezember 2001 unter anderem die folgenden Punkte vor:
Donnerstag, 13. Dezember 2001
1. Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die
Grünen eingebrachten Entwurfs eines Zuwanderungsgesetzes
Drucksache 14/7387
i. V. m.
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Drucksache 14/7465 
i. V. m.
Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU
Umfassendes Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung sowie
zur Förderung der Integration jetzt vorlegen
Drucksache 14/6641
i. V. m.
Beratung des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zu dem Antrag der Fraktion der PDS
Anerkennung geschlechtsspezifischer Fluchtursachen als Asylgrund
Drucksache 14/1083, 14/.... 
2. "Menschenrechtsdebatte"
>> vor allem zu den Themen Frauenhandel, Genitalverstümmelung, Gewalt
gegen Frauen, sexuelle Ausbeutung von Kindern <<

Freitag, 14. Dezember 2001
3. Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und Bündnis
90/Die Grünen eingebrachten Entwurfs eines
Terrorismusbekämpfungsgesetzes
i.V.m.
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Terrorismusbekämpfungsgesetzes
- Drucksachen 14/7386, 14/...., 14/.... -

Eine weitere Stellungnahme hat die Deutsche Vereinigung für Datenschutz am 15. November 2001 veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt hier bei den Ausländer datenschutzrechtlich besonders betreffenden Regelungen des Gesetzentwurfes.

Die großenteils komplizierten Regelungen des geplanten Artikelgesetzes hat PRO ASYL in vereinfachter Form zusammengefasst, soweit sie Ausländer und insbesondere Flüchtlinge betreffen. Die Argumentationshilfe wird zur Weiterverwendung in der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt.

Dass beim Terrorismusbekämpfungsgesetz mit zweierlei Maß gemessen wird, hat Thilo Weichert, Vorsitzender der Vereinigung für den Datenschutz, in einem Beitrag für die taz vom 26. November 2001 deutlich gemacht. Während die (meisten) Deutschen von Geheimdiensten (noch) relativ unbehelligt bleiben, werden Nicht-Deutsche (generell?) dem informationellen Zugriff der Geheimdienste ausgesetzt.

In einem Brief vom 22. November 2001 hat sich das Forum Menschenrechte an die Vorsitzenden der im Bundestag vertretenen Fraktionen und die Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestages gewendet und Kritik am Gesetzgebungsvorhaben zur Inneren Sicherheit – auch über den Inhalt des Anti-Terror-Pakets II hinaus – geäußert.

Insbesondere - aber nicht nur - den unionsregierten Bundesländern gehen die Vorschläge des Anti-Terror-Paketes II noch nicht weit genug. Dies ergibt sich aus den Beschlussempfehlungen des Unterausschusses "Terrorismusbekämpfung" an den Ausschuss für Innere Angelegenheiten Innenausschusses des Bundesrates  zum Sicherheitspaket. Kritisiert wird unter anderem, dass die Übermittlungsregelungen an die Verfassungsschutzbehörden noch zu restriktiv seien. Zwischen dem gewaltfreien oder gewaltbereiten Inlandsextremismus und dem gewaltorientierten Extremismus von Ausländern könne eine trennscharfe Linie nicht gezogen werden. Deshalb müssten Auskunfts- und Übermittlungsrechte erweitert werden. Mit ähnlicher Argumentation wird für eine weitere Verschärfung der Vereinsverbotsbestimmungen eingetreten. Vereinsverbote müssten bereits bei jeder Bestrebung gegen die FDGO in Betracht kommen können.

Auch die Regelausweisungstatbestände möchte man nochmals verschärft sehen. "Bereits der Verdacht der Unterstützung des Terrorismus muss regelmäßig zur Ausweisung führen". Extremismus in der genannten Form müsse im Rahmen einer wehrhaften Demokratie regelmäßig das Ende des Aufenthaltsrechts bedeuten. "Es kann hier nicht so lange gewartet werden, bis Übermittlungen im Einzelfall zweifelfrei das genannte Fehlverhalten nachweisen können, da das mit einem solchen Zuwarten verbundene Risiko für die Gesellschaft nicht tragbar ist. (...) Der Begriff des Verdachts wird nicht ausdrücklich verwendet, da es sich dabei um einen strafprozessualen Begriff handelt und im Sicherheitsrecht anderslautende Formulierungen üblich sind. Die Formulierung ‚Tatsachen die Annahme rechtfertigen‘ trägt diesen formalen Einwendungen Rechnung, ohne in der Sache auf die Vorverlegung des Ausweisungstatbestandes zu verzichten."

Auch an anderer Stelle finden sich Bestrebungen, die man in den 70er Jahren unter der Überschrift "Vorverlegung des Staatsschutzes" diskutiert hätte.

Nachdem im Kabinettsentwurf Artikel 1F GFK zumindest richtig zitiert, wenn auch systematisch falsch in 51 Abs. 3 Ausländergesetz untergebracht wurde, möchte der Bundesratsausschuss mit einem weit von der GFK abweichenden Text vom Flüchtlingsstatus nicht mehr nur diejenigen ausgeschlossen wissen, die Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen u.a. begangen haben, sondern durch die Unterstreichung der Worte "oder geplant" einen zukunftsbezogenen Aspekt einfügen. Besonders interessant ist auch der Vorschlag der Einfügung eines neuen, gegenüber dem Kabinettsentwurf weitergehenden § 57 a AuslG mit der Überschrift "Räumliche Beschränkung, Ausreiseeinrichtung". Aus der Begründung dieses Vorschlages wird die damit verbundene Repressionsvorstellung deutlich. 

Darüber hinaus wird ein neuer § 47 b AuslG vorgeschlagen, der die sicherheitsbehördliche Überwachung von Ausländern u.a. für den Fall vorsieht, dass ihre Identität oder Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist. 

Weitergehende Voraussetzungen für die Verdachtsdatenspeicherung sollen geschaffen werden. Im AZR sollen nun doch zwingend die Religionszugehörigkeit sowie die ethnische Zugehörigkeit erfasst und gespeichert werden, darüber hinaus Voraufenthalte in anderen Staaten und Angaben aus sicherheitsrechtlichen Befragungen. Begründung: Dies seien wichtige Erkenntnisquellen für die Einschätzung eines Risikos im Falle der unerwünschten Einreise.

Unter dem Titel "Schilys Terrorismusbekämpfungsgesetz: der falsche Weg" haben 19 Bürgerrechtsorganisationen anlässlich der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf Stellung genommen

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