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| Infoservice Nr. 55 - November 2001 | ||
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Das Terrorismusbekämpfungsgesetz soll im Tempo einer Notstandsgesetzgebung
durchgezogen werden. Am 30. November 2001 findet eine Expertenanhörung
des Innenausschusses des Deutschen Bundestages statt. Zum Teil wurden die
Expertinnen und Experten mit wenigen Tagen Vorlauf geladen. Man darf bezweifeln,
ob es der Bundesregierung wirklich ernst ist, die geplanten Maßnahmen
auf den Prüfstand zu stellen. Rechtsanwalt Hubert Heinhold
(München), Vorstandsmitglied von PRO ASYL,
hat sich in einer Stellungnahme
mit den wichtigsten flüchtlingsrelevanten Regelungen des Entwurfs
des Terrorismusbekämpfungsgesetzes auseinandergesetzt.
Die Tagesordnung des Deutschen Bundestages
sieht für die Sitzungswoche vom 10. bis zum 14. Dezember 2001 unter
anderem die folgenden Punkte vor:
Freitag, 14. Dezember 2001
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Eine weitere Stellungnahme
hat die Deutsche Vereinigung für
Datenschutz am 15. November 2001 veröffentlicht. Der Schwerpunkt
liegt hier bei den Ausländer datenschutzrechtlich besonders betreffenden
Regelungen des Gesetzentwurfes. |
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Die großenteils komplizierten Regelungen des geplanten Artikelgesetzes
hat PRO ASYL
in vereinfachter Form zusammengefasst, soweit sie Ausländer und insbesondere
Flüchtlinge betreffen. Die Argumentationshilfe
wird zur Weiterverwendung in der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung
gestellt. |
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Dass beim Terrorismusbekämpfungsgesetz mit zweierlei Maß
gemessen wird, hat Thilo Weichert, Vorsitzender der Vereinigung
für den Datenschutz, in einem Beitrag für
die taz
vom 26. November 2001 deutlich gemacht. Während die (meisten)
Deutschen von Geheimdiensten (noch) relativ unbehelligt bleiben, werden
Nicht-Deutsche (generell?) dem informationellen Zugriff der Geheimdienste
ausgesetzt. |
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In einem Brief
vom 22. November 2001 hat sich
das Forum Menschenrechte an die Vorsitzenden der im Bundestag vertretenen
Fraktionen und die Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestages
gewendet und Kritik am Gesetzgebungsvorhaben zur Inneren Sicherheit – auch
über den Inhalt des Anti-Terror-Pakets II hinaus – geäußert. |
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Insbesondere - aber nicht nur - den unionsregierten Bundesländern gehen die Vorschläge des Anti-Terror-Paketes II noch nicht weit genug. Dies ergibt sich aus den Beschlussempfehlungen des Unterausschusses "Terrorismusbekämpfung" an den Ausschuss für Innere Angelegenheiten Innenausschusses des Bundesrates zum Sicherheitspaket. Kritisiert wird unter anderem, dass die Übermittlungsregelungen an die Verfassungsschutzbehörden noch zu restriktiv seien. Zwischen dem gewaltfreien oder gewaltbereiten Inlandsextremismus und dem gewaltorientierten Extremismus von Ausländern könne eine trennscharfe Linie nicht gezogen werden. Deshalb müssten Auskunfts- und Übermittlungsrechte erweitert werden. Mit ähnlicher Argumentation wird für eine weitere Verschärfung der Vereinsverbotsbestimmungen eingetreten. Vereinsverbote müssten bereits bei jeder Bestrebung gegen die FDGO in Betracht kommen können. Auch die Regelausweisungstatbestände möchte man nochmals verschärft sehen. "Bereits der Verdacht der Unterstützung des Terrorismus muss regelmäßig zur Ausweisung führen". Extremismus in der genannten Form müsse im Rahmen einer wehrhaften Demokratie regelmäßig das Ende des Aufenthaltsrechts bedeuten. "Es kann hier nicht so lange gewartet werden, bis Übermittlungen im Einzelfall zweifelfrei das genannte Fehlverhalten nachweisen können, da das mit einem solchen Zuwarten verbundene Risiko für die Gesellschaft nicht tragbar ist. (...) Der Begriff des Verdachts wird nicht ausdrücklich verwendet, da es sich dabei um einen strafprozessualen Begriff handelt und im Sicherheitsrecht anderslautende Formulierungen üblich sind. Die Formulierung ‚Tatsachen die Annahme rechtfertigen‘ trägt diesen formalen Einwendungen Rechnung, ohne in der Sache auf die Vorverlegung des Ausweisungstatbestandes zu verzichten." Auch an anderer Stelle finden sich Bestrebungen, die man in den 70er Jahren unter der Überschrift "Vorverlegung des Staatsschutzes" diskutiert hätte. Nachdem im Kabinettsentwurf Artikel 1F GFK zumindest richtig zitiert, wenn auch systematisch falsch in 51 Abs. 3 Ausländergesetz untergebracht wurde, möchte der Bundesratsausschuss mit einem weit von der GFK abweichenden Text vom Flüchtlingsstatus nicht mehr nur diejenigen ausgeschlossen wissen, die Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen u.a. begangen haben, sondern durch die Unterstreichung der Worte "oder geplant" einen zukunftsbezogenen Aspekt einfügen. Besonders interessant ist auch der Vorschlag der Einfügung eines neuen, gegenüber dem Kabinettsentwurf weitergehenden § 57 a AuslG mit der Überschrift "Räumliche Beschränkung, Ausreiseeinrichtung". Aus der Begründung dieses Vorschlages wird die damit verbundene Repressionsvorstellung deutlich. Darüber hinaus wird ein neuer § 47 b AuslG vorgeschlagen, der die sicherheitsbehördliche Überwachung von Ausländern u.a. für den Fall vorsieht, dass ihre Identität oder Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist. Weitergehende Voraussetzungen für die
Verdachtsdatenspeicherung sollen geschaffen werden. Im AZR sollen nun doch
zwingend die Religionszugehörigkeit sowie die ethnische Zugehörigkeit
erfasst und gespeichert werden, darüber hinaus Voraufenthalte in anderen
Staaten und Angaben aus sicherheitsrechtlichen Befragungen. Begründung:
Dies seien wichtige Erkenntnisquellen für die Einschätzung eines
Risikos im Falle der unerwünschten Einreise. |
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Unter dem Titel "Schilys Terrorismusbekämpfungsgesetz: der falsche Weg" haben 19 Bürgerrechtsorganisationen anlässlich der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf Stellung genommen |
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| Liste
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| Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. | ||