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| Infoservice Nr. 54 - November 2001 | ||
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Das Anti-Terror-Paket II, Ergebnis von Verhandlungen zwischen Bündnis 90/Die Grünen und SPD Ende Oktober, hat am 7. November 2001 das Bundeskabinett passiert. Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin hat nach Bekanntwerden des Kompromisses eine kritische Lesehilfe erstellt. Sie macht deutlich, wie tiefgreifend sich der Rechtsstaat verändert, wenn die Vorlage Gesetz wird. Die Deutsche Vereinigung für den Datenschutz schreibt: "Geplant ist nichts weniger als die Grundsteinlegung für einen Geheimdienststaat und insbesondere für die perfektionierte Überwachung unserer nichtdeutschen Mitbürgerinnen und Mitbürger". PRO ASYL hat sich in der Öffentlichkeitsarbeit der letzten Wochen auf die Kritik der vorgesehenen umfassenden Datenübermittlungspflicht vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und den Ausländerbehörden an den Verfassungsschutz sowie den geplanten automatischen Abgleich von Asylbewerberdaten mit polizeilichen Tatortspuren konzentriert. Ebenso problematisch ist aber eine Vielzahl weiterer Regelungen, insbesondere auch die geplante Verschärfung des Ausweisungsrechts. Nicht nur werden neue Regelausweisungsgründe geschaffen, sondern auch der Sofortvollzug der Ausweisung in einer Vielzahl von Fällen erleichtert. Dass die Parteien der Regierungskoalition diesen Rundumschlag gegen Bürgerrechte im Doppelpack mit dem Zuwanderungsgesetz durchs Kabinett geschoben haben und damit das Thema Zuwanderung unwiderruflich mit dem Thema der verschärften Repression gegen Ausländer und Flüchtlinge verknüpft haben, ist Ausdruck eines Klimas, bei dem es offenbar zunehmend weniger Parteien, sondern nur noch Deutsche gibt. Was zu sagen ist, hat Burkhard Hirsch in der Süddeutschen
Zeitung vom 2. November 2001 zum Terrorismusbekämpfungsgesetz gesagt:
"Bei aller Zurückhaltung: Der Gesetzentwurf hat keinen Respekt
vor der Rechtstradition unseres Landes, vor Würde und Privatheit seiner
Bürger. Er verrät totalitären Geist. Keine einzige der in
Schilys Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen wäre geeignet
gewesen, das Attentat von New York zu verhindern. (...) Der Entwurf ist
nicht nur nach seinem Inhalt, sondern auch in seiner gesetzestechnischen
Systematik von erstaunlich schlechter Qualität. Seine Begründungen
sind phrasenhaft und allgemein. Sie ersetzen Tatsachen durch Behauptungen
und verhüllen den Sinn des eigentlich Gewollten. (...) Das Ausländerrecht
rutscht endgültig ab in polizeirechtliche Kategorien. (...) Das alles
stellt uns vor die Frage, ob wir ein demokratischer Rechtsstaat bleiben.
Das ist nicht zu hoch gegriffen. Natürlich ist eine wichtige Aufgabe
des Staates, dem Bürger Sicherheit zu verschaffen. Das bedeutet aber
nicht, dass der Staat seine Bürger behandeln darf wie verdächtige
Straftäter. Niemand darf ihm in den Arm fallen, hat Otto Schily im
Bundestag gerufen. Das ist falsch. Denn der Minister hat die Balance verloren.
Wir wollen eine Regierung, die Augenmaß bewahrt und Haltung. Die
Bürger und das Grundgesetz sind keine Versuchskaninchen. Wir erwarten,
dass der Bundestag einen solchen Gesetzentwurf nur auf der Grundlage einer
sorgfältigen öffentlichen Anhörung berät und über
ihn erst am Ende einer öffentlichen Diskussion entscheidet, nicht
vor ihrem Beginn."
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Anlässlich der Innenministerkonferenz am 7./8. November 2001 in Meisdorf hat PRO ASYL in einer Presseerklärung erneut Hilfsmaßnahmen und konkrete Schritte zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Afghanistan sowie einen Stopp der Kriegshandlungen gefordert. Bereits die vorläufige Tagesordnung der 169. Sitzung der IMK machte jedoch deren Tagungsklima deutlich. Umstandslos wurde dem Tagesordnungspunkt 5 "Terrorismusbekämpfung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA" ein Unterpunkt 5.2 beigegeben: "Flüchtlingsproblematik". Im Klartext: Es geht um Flüchtlingsbekämpfung. Umgeben war dieser Tagesordnungsunterpunkt von den gleichrangigen TOPs "Konsequenzen für die öffentliche Sicherheit in Bund und Ländern und Maßnahmen der Sicherheits- und Ordnungsbehörden", der "Fortschreibung der Konzeption zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität" und der geschärften Waffe "Vereinsverbote". Unter TOP 10 "Gleichmäßige Verteilung von Asylbewerbern aus Problemstaaten" wurden Asylsuchende dann nochmals als Sicherheitsrisiko behandelt. Wie der Spiegel Nummer 45/2001 berichtet, geht es dabei um die gleichmäßige Verteilung von Asylsuchenden aus dem Iran, dem Irak und Afghanistan, damit die Sicherheitsbehörden der Bundesländer nicht überfordert werden. Die Innenministerkonferenz
hat im übrigen beschlossen , dass die Bundesländer die Duldungen
von Minderheiten aus dem Kosovo für sechs Monate verlängern können
und danach eine weitere Prüfung erfolgt. Darüber hinaus hat die
IMK sich mit einem möglichen Bleiberecht für junge volljährige
Ausländer befasst. Es geht dabei um junge Erwachsene, die als minderjährige
Kinder mit ihren Eltern als Asylbewerber eingereist sind und deren Familienangehörige
Abschiebeschutz erhalten haben. Oftmals droht ihnen mit der Volljährigkeit
die Aufenthaltsbeendigung. Die Absichtserklärung der IMK : "Allein
die Tatsache des Hereinwachsens in die Volljährigkeit soll nicht dazu
führen, dass der Aufenthalt des jungen Erwachsenen abweichend vom
Aufenthalt der Restfamilie nicht mehr verlängert werden kann. Bis
zur nächsten Innenministerkonferenz sollen Vorschläge erarbeitet
werden, wie dieser Situation Rechnung zu tragen ist. Bis auf weiteres kann
wegen der besonderen Lage der Betroffenen deren weiterer Aufenthalt geduldet
werden."
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Aufgrund der Ergebnisse der IMK teilt das Innenministerium Rheinland-Pfalz mit
Schreiben
vom 9. November 2001 an die Kreis- und Stadtverwaltungen mit, dass Duldungen
für Personen aus dem Kosovo (ausgenommen Straftäter, die
zu mehr als 50 Tagessätzen verurteilt worden sind) vor dem Hintergrund
der bestehenden örtlichen Unterbringungsprobleme im Kosovo bis
zum 31. März 2002 zu verlängern sind.
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Anlässlich der Innenministerkonferenz hat die Gesellschaft für
bedrohte Völker ein Memorandum mit dem Titel "Minderheit
ohne Stimme – Roma in der Bundesrepublik Jugoslawien – Menschenrechtslage
und Perspektiven für Roma-Rückkehrer" veröffentlicht.
Das Memorandum kann zum Preis von 10,00 DM telefonisch (0551/49906-11),
per e-mail oder postalisch (Postfach
2024, 37010 Göttingen) bestellt werden. |
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Das aktuelle politische Klima eignet sich offenbar auch, härtere
Abschiebungspraktiken umzusetzen, die lange Zeit umstritten waren. So darf
der Bundesgrenzschutz künftig wieder bei Abschiebungen einen
Helm
zusätzlich zur Fesselung einsetzen. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins
DER SPIEGEL Nr. 41/2001 hat das BMI den Helm "jetzt nach langem Zögern
zugelassen". Der rechtsmedizinisch geprüfte Spezialhelm soll laut
BMI "auch in Stresssituationen ein freies Atmen garantieren". Mit
dem Helmeinsatz und der Einführung eines Spezialgurts ("body-cuff")
zum Fesseln "gewaltbereiter ausländischer Staatsangehöriger"
hat das BMI nunmehr die fragwürdigen Lehren aus dem Tod des vor 2
½ Jahren in den Händen des Bundesgrenzschutz erstickten Sudanesen
Aamir Ageeb gezogen.
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Nach einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 12. November 2001 sollen die Leistungen für Asylbewerber nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetz ab dem 1. Januar 2001 um etwa 1,5% erstmalig erhöht werden. Den entsprechenden Entwurf der Verordnung zur Festsetzung der Geldbeträge hat das BMA dem Bundesrat zugeleitet. Daraus ergeben sich folgende monatliche Leistungen: Für den Haushaltsvorstand wird der Beitrag, von 440 DM (224,97 Euro) auf 229 Euro angehoben. Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres bekommen statt 260 DM (132,94 Euro) dann 135 Euro. Vom 8. bis 14. Lebensjahr statt 350 DM (178,95 Euro) dann 182 Euro. Haushaltsangehörige ab Beginn des 15. Lebensjahres erhalten statt 390 DM (199,40 Euro) dann 203 Euro. Diese monatlichen Beträge werden gewährt, soweit nicht Sachleistungen in Betracht kommen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden gesondert übernommen. Mit Umsetzung dieser längst fälligen Erhöhung der Leistungen
für Asylbewerber würden die Empfänger jedoch ein weiteres
Mal um ihr Recht auf Gleichbehandlung geprellt. Stellt man nämlich
die vorgesehene Erhöhung der Asylbewerberleistungen der Fortschreibung
der Sozialhilfe-Regelsätze zwischen 1993 und 2000 um plus 7,24% gegenüber,
werden Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
eindeutig benachteiligt.
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Autofahrerservice als Menschenjagd? Diese Frage stellt sich nach Angaben der Vereinigung deutsch-ausländische Solidarität e.V. aus Rüsselsheim. Nach Berichten dieses Vereins hat der Hessische Rundfunk in Nachrichtensendungen am 8. März 2001 mehrfach die folgende Meldung gebracht: "Die Polizei hat am Morgen in der Nähe von Kaufungen 21 Personen aufgegriffen. Es handelt sich vermutlich um Flüchtlinge aus Afghanistan. Der Bundesgrenzschutz fordert die Bevölkerung auf, keine Anhalter mitzunehmen, da noch mehr Eingeschleuste in diesem Gebiet vermutet werden." Die Vereinigung deutsch-ausländische Solidarität e.V. hat sich daraufhin an den Hessischen Rundfunk mit der Bitte gewandt, derartige Aufforderungen nicht mehr zu verbreiten, weil Flüchtlinge damit in die Nähe gemeingefährlicher Straftäter gerückt würden. Man nehme für sich in Anspruch selbst zu entscheiden, wen man als Anhalter mitnehme. Der hr reagierte nicht. Stattdessen wies der Verein die hr-Chefredaktion
Anfang September auf eine weitere "Verkehrsmeldung" ähnlicher Art
hin, die am 31. August 2001 gebracht wurde: "Die Polizei hat im Raum
Bad Hersfeld Flüchtlinge aufgegriffen, die wie Inder aussehen. Es
wird nach weiteren Flüchtlingen und den Hintermännern gefahndet.
Die Autofahrer werden aufgefordert, keine Anhalter mitzunehmen." Nach
Angaben des Vereins hat der Sendeleiter des hr inzwischen – allerdings
nur telefonisch – erklärt, man habe nicht feststellen können,
dass der hr die behauptete Meldung gebracht habe. Das erste Schreiben sei
ihm nicht zugegangen. Er werde allerdings künftig die Ausstrahlung
solcher Meldungen verhindern.
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Weitere Wendung im Fall des aus Niedersachsen abgeschobenen syrischen Kurden Hussein Daoud (vgl. Info-Service Nummer 53). Nachdem das Niedersächsische Innenministerium Wert auf die Feststellung gelegt hatte, es sei nicht sehr wahrscheinlich, dass Daouds Festnahme in direktem Zusammenhang mit Ereignissen stehe, die vor seiner Abschiebung stattgefunden hätten, weil zwischen Abschiebung und Inhaftierung fast zwei Monate gelegen hätten, hat das Auswärtige Amt der Bundestagsabgeordneten Heidi Lippmann nunmehr folgendes mitgeteilt: "Nach den Informationen, die dem Auswärtigen Amt vorliegen, wurde Herr Daoud nicht erst im Februar 2001, sondern bereits nach seiner Ankunft in Damaskus im Dezember 2000 festgenommen. Hierauf wird das Auswärtige Amt das Niedersächsische Innenministerium hinweisen." Hussein Daoud ist eines der Opfer der modellhaften
Ausreiseeinrichtung in Braunschweig, die nach den Vorstellungen des aktuellen
Entwurfs eines Zuwanderungsgesetzes künftig verstärkt eingerichtet
werden sollen. In der Antwort auf eine kleine Anfrage des fraktionslosen
Abgeordneten Schwarzenholz schildert das Niedersächsische Innenministerium
u.a. diesen Sachverhalt. Daoud sei verpflichtet gewesen, in der Ausreiseeinrichtung
zu wohnen, da er seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sei. Man
habe ihn aufgefordert, seine Familie in Syrien anzuschreiben, um einen
Auszug aus dem Familienstandsregister zu beschaffen. Er habe dies verweigert.
Seine Duldung sei auf das Stadtgebiet Braunschweig und jede Erwerbstätigkeit
untersagt worden. Daoud habe sich zweimal wöchentlich melden müssen
und sei Objekt regelmäßiger Befragungen gewesen (11 Befragungen
mit dem Ziel der Identitätsklärung). Daoud wurde dann mit einem
von der Bezirksregierung Braunschweig beantragten Passersatzpapier der
syrischen Botschaft abgeschoben, nachdem man ihn am 23. November 2000 dort
in Begleitung der zuständigen Sacharbeiter vorgeführt hatte.
Die dürfen auch weiterhin ruhig schlafen, nachdem das Niedersächsische
Innenministerium alle niedersächsischen Beteiligten exkulpiert hat:
"Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass
syrische Staatsangehörige durch eine Passbeantragung gefährdet
werden könnten. Über eine mögliche Gefährdung für
Leib und Leben bei einer Rückkehr ins Heimatland hat das Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Rahmen
des Asylverfahrens zu entscheiden. Niedersächsische und andere Landesbehörden
sind an diese Entscheidung gebunden und haben keine eigene Entscheidungskompetenz."
Wieder einmal: organisierte Verantwortungslosigkeit. |
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In der Beantwortung einer kleinen Anfrage der PDS-Bundestagsfraktion
(BT-Drucksache
14/6746) nimmt die Bundesregierung zur
Problematik von Botschaftsanhörungen Stellung. Die Antwort
vom 26. Juli 2001 ist ein Musterbeispiel für defensives Informationsverhalten
nach dem Motto: Wir lassen uns nur ungern nach dem fragen, was wir ohnehin
nicht wissen möchten. Verstöße gegen den Datenschutz: Keine
solchen Fälle bekannt. Gefährdung Betroffener als Folge der Interviews?
Es soll lediglich die Staatsangehörigkeit festgestellt werden. "Sieht
die Bundesregierung die Gefahr, dass Staaten aus finanziellen Gründen
Reisedokumente auch an Angehörige anderer Staaten ausstellen und ihr
Land somit zum ‚dumping ground‘ für Flüchtlinge machen?"
Antwort: "Nein". Unangenehm, dass der Bundesinnenminister in einem
ZEIT-Interview
nach dem 11. September 2001 die dumping-ground-Problematik selbst als eine
Art Projekt thematisiert hat: "Wenn es sich um Personen handelt, denen
wir aus unseren Sicherheitsinteressen heraus keinen Flüchtlingsstatus
zubilligen, die wir aber zugleich wegen drohender Gefahr für Leib
und Leben nicht in ihr Herkunftsland abschieben können, müssen
wir uns überlegen, ob wir nicht andere Weltgegenden finden, wo sie
keine Gefahr für die Sicherheit darstellen, wie das hier in dem sehr
sicherheitsempfindlichen Deutschland der Fall ist. (...) Es gibt zum Beispiel
viele Personen, die auf jede erdenkliche Weise ihre Abschiebung hintertreiben,
etwa durch falsche Identitätsangabe und sonstige Betrügereien.
Oder das Herkunftsland ist nicht kooperationsbereit. Warum sollte es dann
nicht zulässig sein, diese Personen in ein Drittland abzuschieben,
mit dem wir entsprechende Vereinbarungen abschließen? Das ist doch
besser, als wenn die Personen sich bei uns im Drogen- oder Menschenhandel
tummeln." |
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Mit dem Zustand des Gesundheitswesens in Bosnien und Herzegowina
zum Jahresende 2000 beschäftigt sich eine UNHCR-Broschüre
"Das Gesundheitswesen in Bosnien und Herzegowina
im Kontext der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen",
die im Juli 2001 erschienen ist. Die inoffizielle Übersetzung
kann beim UNHCR-Büro in Berlin, Wallstr. 9-13, 10173 Berlin bezogen
werden. Einige Kernsätze zur Problematik der Rückführung
und möglichen Rückkehrhindernissen: "Abgesehen von diesen
Unklarheiten ist jedoch der Mangel an elementaren Ressourcen das grundlegendste
Hindernis für ein effektives, funktionierendes Gesundheitswesen in
BuH in seiner jetzigen institutionellen Form. Zu diesen Mangelzuständen
zählen das Fehlen fortschrittlicher technischer Ausstattungen auf
dem Land ebenso wie die allgemeine Nichtverfügbarkeit elementarer
Medikamente der WHO-Liste für einen großen Teil der Bevölkerung.
Kurz gesagt, das System der Gesundheitsvorsorge in BuH ist mit den Bedürfnissen
der Bevölkerung des Landes überfordert und der Gesamtzustand
des Gesundheitswesens in BuH hat sich gegenüber 1992 verschlechtert.
Besonders beunruhigend ist der Befund, dass in vielen Fällen Personen
mit Krankheiten, die in einem höher entwickelten Land nur eine geringfügige
Einschränkung des ‚normalen Lebens‘ bedeuten würden, einem ernsthaften
Risiko ausgesetzt sein können, wenn sie auf die medizinische Versorgung
in BuH angewiesen sind. Die Nichtverfügbarkeit einer Reihe von Behandlungen
kann in bestimmten Fällen lebensbedrohlich sein. Damit soll nicht
gesagt werden, dass die Rückkehr nach BuH von derzeit im Ausland befindlichen
Personen nicht ermutigt und unterstützt werden sollte. Es folgt aber
hieraus, dass die Rückführungsmöglichkeiten für chronisch
und lebensbedrohlich kranke Personen genau abgewogen werden müssen.
Es ist hier in jedem individuellen Fall vorher genau zu prüfen, inwiefern
der Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung am Ort der Rückkehr
gewährleistet und somit die Fortführung der notwendigen Behandlung
sichergestellt ist. Eine gründliche Untersuchung der Möglichkeiten
soll dabei nicht nur mit einbeziehen, ob die nötigen Medikamente und
Behandlungsformen am Ort der Rückkehr generell verfügbar sind.
Es muss auch überprüft werden, ob die gesetzlichen und administrativen
Rahmenbedingungen der rückkehrenden Personen tatsächlich den
Zugang zu dieser eventuell vorhandenen Versorgung ermöglichen würden
und welche anderen Faktoren eventuell die Behandlungsmöglichkeiten
beeinflussen könnten."
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Der Einsatz von Kindersoldaten in Afghanistan ist bislang im
Rahmen des Gesamtkonfliktes ein wenig beachtetes Thema. Im Rundbrief
KDV IM KRIEG Nummer 6/2001, herausgegeben
vom Verein Connection e.V., findet sich ein Text der Coalition to Stop
the Use of Child Soldiers mit dem Titel "Kindersoldaten
und die Krise in Asien".
Auch der SPIEGEL
Nr. 45/2001 berichtete über die Kindersoldaten der Nordallianz. |
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Der UNHCR
stellt regelmäßig aktualisierte Berichte über die Lage
in Afghanistan, in Afghanistans Nachbarländern und über die
UNHCR-Hilfsoperationen bereit. |
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Die 34-jährige vietnamesische Asylbewerberin Nguyen Thi
Nga hat sich am 19. Juli 2001 in Mespelbrunn (Bayern) das Leben
genommen, um ihrer Abschiebung zuvorzukommen. Das Wenige, was über
den Tod und seinen Hintergrund bekannt ist, schildert die Septembernummer
des Informationsdienstes "Asyl
am Untermain". |
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Die Negativliste des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen gilt
nicht mehr verbindlich. Im Zuge der sogenannten globalen Arbeitsmarktprüfung
hatte das Landesarbeitsamt NRW bislang eine Liste von Berufsgruppen zusammengestellt,
für die generell – ohne Einzelfallprüfung – keine Arbeitserlaubnis
für Asylbewerber erteilt wurden. Die – in der letzten Fassung 36 –
aufgeführten Berufe umfassten praktisch alle einschlägigen Arbeiten,
die ein Jobsuchender mit Sprachproblemen überhaupt ausüben konnte.
Damit waren Asylsuchende faktisch weitgehend vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen.
Allerdings ist die weitere Anwendung der Liste den lokalen Arbeitsämtern
des Bundeslandes künftig freigestellt. Ohnehin führte nicht bessere
Einsicht zur veränderten Praxis. Man habe feststellen müssen,
dass sich der Sinn der Verordnung in der Öffentlichkeit nicht vermitteln
lasse, so ein Sprecher des Landesarbeitsamtes, und deshalb einen Imageschaden
verhindern wollen.
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Die Einbehaltung von Dokumenten von Asylsuchenden und Besuchern in
thüringischen Gemeinschaftsunterkünften ist unzulässig.
Seit langem ist dies die Auffassung des Flüchtlingsrates Thüringen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Thüringen hat diese
Auffassung nun bestätigt und angekündigt, die Handhabung im Rahmen
von durchzuführenden datenschutzrechtlichen Kontrollen zu überprüfen.
Über den Hintergrund berichtet ein Artikel von
Sandra Jesse im Info Flüchtlingsrat Thüringen
Nummer 3/2001. |
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Mit Rundschreiben an alle
Bayerischen Regierungen, den TÜV und den Landesverband Bayerischer
Fahrlehrer vom 10. Juli 2001 hat das Bayerische Innenministerium mitgeteilt,
dass Personen, die nur eine Aufenthaltsgestattung, Duldung und Grenzübertrittsbescheinigung
besitzen, in der Regel nicht zur Fahrerlaubnisprüfung zugelassen werden.
Nach § 17 V Fahrerlaubnis-Verordnung hat sich der Sachverständige
oder Prüfer vor der praktischen Prüfung durch Einsicht in den
Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Bewerbers zu
überzeugen. Nach diesem Rundschreiben sind praktisch alle Asylbewerber
und Geduldete von der Fahrprüfung ausgeschlossen. "Hierauf hingewiesen",
so teilt Rechtsanwalt Hubert Heinhold mit, "erklärte das Bayerische
Innenministerium telefonisch, man sei sich dieser Konsequenz und der großen
Reichweite der Regelung bewusst. Aus diesem Grunde arbeite man derzeit
;mit Hochdruck´ an einer detaillierten Regelung." |
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Wie das Sozialamt Greiz (Thüringen) einem tschetschenischen Flüchtling,
der beide Arme verloren hat, über Monate hinweg die notwendige prothetische
Versorgung verweigerte, ist ein Lehrstück zum Thema, wie das diskriminierende
und menschenfeindliche Asylbewerberleistungsgesetz durch lokale Verwaltungspraxis
noch verschärft werden kann. Die Vorgänge dokumentiert ein
Artikel von Stefan Kretzschmar. |
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Inzwischen im Bau: Die neue Unterkunft für Asylsuchende im
Flughafenverfahren auf dem Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt. Nachdem
einige Zeit über den endgültigen Standort gerätselt wurde,
ist dieser spätestens nach Veröffentlichung einer Übersichtskarte
zum Flughafenausbau in der Frankfurter Rundschau vom 2. November 2001 klar:
Im letzten Winkel des Flughafens – direkt neben der Kläranlage. Inbetriebnahme
der Unterkunft: Voraussichtlich im Frühjahr 2002. Sollten sich bei
der Debatte um einen weiteren Flughafenausbau die Befürworter der
Südbahnvariante durchsetzen, so dürfte die Asylbewerberunterkunft
eine sehr begrenzte Zukunft vor sich haben. |
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Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat den Amtsarzt und Leiter
des Gesundheitsamtes Paderborn, Dr. Peter Eicker, wegen seines Gutachtens
zur Flug- und Reisefähigkeit des Sprechers des nordrhein-westfälischen
Wanderkirchenasyls Hüseyin Calhan gerügt. Das Gutachten sei
nicht mit der notwendigen Sorgfalt im Sinne der Berufsordnung erstellt
worden. Bundesweit hatte das Gutachten, in dem es u.a. hieß, Calhan
sei Schläge seit seiner Schulzeit gewohnt, Aufsehen erregt. Der Fall
war Anlass für den Aachener Appell. 650 Ärztinnen und Ärzte,
PsychologInnenverbände und Behandlungszentrum für Folteropfer
fordern darin bundesweit verbindliche Richtlinien für ärztliche
Gutachter. Ab Mitte 2002, so die Erwartung des Appells, sollen keine Gutachten
mehr in vergleichbaren Fällen von nicht-zertifizierten Ärzten
erstellt werden.
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Immer wieder wird Asylsuchenden in Brandenburg der Zugang zum Asylverfahren verweigert. Ohne Beratung, ohne Rechtsbeistand werden die Betroffenen einfach abgeschoben. Dies berichtet der Flüchtlingsrat Brandenburg. Brennpunkt der Ereignisse ist die zentrale Aufnahmestelle Eisenhüttenstadt, wo es bislang keine unabhängige Beratungsstelle gibt. Der Flüchtlingsrat hat versucht, wenigstens eine Tafel mit Informationen für Asylbewerber anzubringen. Die wurde ihm vom Innenministerium genauso verwehrt wie der Zugang zu der auf demselben Gelände gelegenen Abschiebungshaft. Über die Situation in Eisenhüttenstadt hat der Tagesspiegel am 14. Oktober 2001 berichtet. |
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| Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. | ||