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Infoservice Nr. 54 - November 2001
     

Das Anti-Terror-Paket II, Ergebnis von Verhandlungen zwischen Bündnis 90/Die Grünen und SPD Ende Oktober, hat am 7. November 2001 das Bundeskabinett passiert. Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin hat nach Bekanntwerden des Kompromisses eine kritische Lesehilfe erstellt. Sie macht deutlich, wie tiefgreifend sich der Rechtsstaat verändert, wenn die Vorlage Gesetz wird. Die Deutsche Vereinigung für den Datenschutz schreibt: "Geplant ist nichts weniger als die Grundsteinlegung für einen Geheimdienststaat und insbesondere für die perfektionierte Überwachung unserer nichtdeutschen Mitbürgerinnen und Mitbürger". PRO ASYL hat sich in der Öffentlichkeitsarbeit der letzten Wochen auf die Kritik der vorgesehenen umfassenden Datenübermittlungspflicht vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und den Ausländerbehörden an den Verfassungsschutz sowie den geplanten automatischen Abgleich von Asylbewerberdaten mit polizeilichen Tatortspuren konzentriert. Ebenso problematisch ist aber eine Vielzahl weiterer Regelungen, insbesondere auch die geplante Verschärfung des Ausweisungsrechts. Nicht nur werden neue Regelausweisungsgründe geschaffen, sondern auch der Sofortvollzug der Ausweisung in einer Vielzahl von Fällen erleichtert. Dass die Parteien der Regierungskoalition diesen Rundumschlag gegen Bürgerrechte im Doppelpack mit dem Zuwanderungsgesetz durchs Kabinett geschoben haben und damit das Thema Zuwanderung unwiderruflich mit dem Thema der verschärften Repression gegen Ausländer und Flüchtlinge verknüpft haben, ist Ausdruck eines Klimas, bei dem es offenbar zunehmend weniger Parteien, sondern nur noch Deutsche gibt.

Was zu sagen ist, hat Burkhard Hirsch in der Süddeutschen Zeitung vom 2. November 2001 zum Terrorismusbekämpfungsgesetz gesagt: "Bei aller Zurückhaltung: Der Gesetzentwurf hat keinen Respekt vor der Rechtstradition unseres Landes, vor Würde und Privatheit seiner Bürger. Er verrät totalitären Geist. Keine einzige der in Schilys Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen wäre geeignet gewesen, das Attentat von New York zu verhindern. (...) Der Entwurf ist nicht nur nach seinem Inhalt, sondern auch in seiner gesetzestechnischen Systematik von erstaunlich schlechter Qualität. Seine Begründungen sind phrasenhaft und allgemein. Sie ersetzen Tatsachen durch Behauptungen und verhüllen den Sinn des eigentlich Gewollten. (...) Das Ausländerrecht rutscht endgültig ab in polizeirechtliche Kategorien. (...) Das alles stellt uns vor die Frage, ob wir ein demokratischer Rechtsstaat bleiben. Das ist nicht zu hoch gegriffen. Natürlich ist eine wichtige Aufgabe des Staates, dem Bürger Sicherheit zu verschaffen. Das bedeutet aber nicht, dass der Staat seine Bürger behandeln darf wie verdächtige Straftäter. Niemand darf ihm in den Arm fallen, hat Otto Schily im Bundestag gerufen. Das ist falsch. Denn der Minister hat die Balance verloren. Wir wollen eine Regierung, die Augenmaß bewahrt und Haltung. Die Bürger und das Grundgesetz sind keine Versuchskaninchen. Wir erwarten, dass der Bundestag einen solchen Gesetzentwurf nur auf der Grundlage einer sorgfältigen öffentlichen Anhörung berät und über ihn erst am Ende einer öffentlichen Diskussion entscheidet, nicht vor ihrem Beginn."
 

Anlässlich der Innenministerkonferenz am 7./8. November 2001 in Meisdorf hat PRO ASYL in einer Presseerklärung  erneut Hilfsmaßnahmen und konkrete Schritte zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Afghanistan sowie einen Stopp der Kriegshandlungen gefordert. Bereits die vorläufige Tagesordnung der 169. Sitzung der IMK machte jedoch deren Tagungsklima deutlich. Umstandslos wurde dem Tagesordnungspunkt 5 "Terrorismusbekämpfung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA" ein Unterpunkt 5.2 beigegeben: "Flüchtlingsproblematik". Im Klartext: Es geht um Flüchtlingsbekämpfung. Umgeben war dieser Tagesordnungsunterpunkt von den gleichrangigen TOPs "Konsequenzen für die öffentliche Sicherheit in Bund und Ländern und Maßnahmen der Sicherheits- und Ordnungsbehörden", der "Fortschreibung der Konzeption zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität" und der geschärften Waffe "Vereinsverbote". Unter TOP 10 "Gleichmäßige Verteilung von Asylbewerbern aus Problemstaaten" wurden Asylsuchende dann nochmals als Sicherheitsrisiko behandelt. Wie der Spiegel Nummer 45/2001 berichtet, geht es dabei um die gleichmäßige Verteilung von Asylsuchenden aus dem Iran, dem Irak und Afghanistan, damit die Sicherheitsbehörden der Bundesländer nicht überfordert werden.

Die Innenministerkonferenz hat im übrigen beschlossen , dass die Bundesländer die Duldungen von Minderheiten aus dem Kosovo für sechs Monate verlängern können und danach eine weitere Prüfung erfolgt. Darüber hinaus hat die IMK sich mit einem möglichen Bleiberecht für junge volljährige Ausländer befasst. Es geht dabei um junge Erwachsene, die als minderjährige Kinder mit ihren Eltern als Asylbewerber eingereist sind und deren Familienangehörige Abschiebeschutz erhalten haben. Oftmals droht ihnen mit der Volljährigkeit die Aufenthaltsbeendigung. Die Absichtserklärung der IMK : "Allein die Tatsache des Hereinwachsens in die Volljährigkeit soll nicht dazu führen, dass der Aufenthalt des jungen Erwachsenen abweichend vom Aufenthalt der Restfamilie nicht mehr verlängert werden kann. Bis zur nächsten Innenministerkonferenz sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie dieser Situation Rechnung zu tragen ist. Bis auf weiteres kann wegen der besonderen Lage der Betroffenen deren weiterer Aufenthalt geduldet werden."
 

Aufgrund der Ergebnisse der IMK teilt das Innenministerium Rheinland-Pfalz mit Schreiben vom 9. November 2001 an die Kreis- und Stadtverwaltungen mit, dass Duldungen für Personen aus dem Kosovo (ausgenommen Straftäter, die zu mehr als 50 Tagessätzen verurteilt worden sind) vor dem Hintergrund der bestehenden örtlichen Unterbringungsprobleme im Kosovo bis zum 31. März 2002 zu verlängern sind. 
 

Anlässlich der Innenministerkonferenz hat die Gesellschaft für bedrohte Völker ein Memorandum mit dem Titel "Minderheit ohne Stimme – Roma in der Bundesrepublik Jugoslawien – Menschenrechtslage und Perspektiven für Roma-Rückkehrer" veröffentlicht. Das Memorandum kann zum Preis von 10,00 DM telefonisch (0551/49906-11), per e-mail  oder postalisch (Postfach 2024, 37010 Göttingen) bestellt werden.

Das aktuelle politische Klima eignet sich offenbar auch, härtere Abschiebungspraktiken umzusetzen, die lange Zeit umstritten waren. So darf der Bundesgrenzschutz künftig wieder bei Abschiebungen einen Helm zusätzlich zur Fesselung einsetzen. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL Nr. 41/2001 hat das BMI den Helm "jetzt nach langem Zögern zugelassen". Der rechtsmedizinisch geprüfte Spezialhelm soll laut BMI "auch in Stresssituationen ein freies Atmen garantieren". Mit dem Helmeinsatz und der Einführung eines Spezialgurts ("body-cuff") zum Fesseln "gewaltbereiter ausländischer Staatsangehöriger" hat das BMI nunmehr die fragwürdigen Lehren aus dem Tod des vor 2 ½ Jahren in den Händen des Bundesgrenzschutz erstickten Sudanesen Aamir Ageeb gezogen. 
Fragwürdig auch deshalb, weil bereits die Art der Fesselung (unter Verwendung von insgesamt 11 Plastikfesseln, vier Klettbänder und einem 4,90 m langem Seil) die Atmung von Ageeb erheblich behindert habe. Dies berichtet DER SPIEGEL in seiner Ausgabe 47/2001 unter Bezugnahme auf Angaben des Bundeskriminalamtes. Trotz dieser Verschnürung wurde Ageeb, dem man bei seiner Abschiebung einen Motorradhelm aufgesetzt hatte, zusätzlich von den begleitenden BGS-Beamten mit dem Oberkörper auf die Schenkel gedrückt. Laut einer Pressemitteilung der Ärzteorganisation IPPNW vom 17. November 2001 hätte "jedes einzelne Zwangmittel zum Tode (von Ageeb) führen können." Claus Metz, Mitglied von IPPNW, hat die vorliegenden Gutachten und Berichte über die medizinischen Umstände des Todes von Amir Ageeb erneut analysiert und kommt zu Erkenntnissen, die über die Feststellungen des rechtsmedizinischen Gutachtens hinausgehen.

Nach einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 12. November 2001 sollen die Leistungen für Asylbewerber nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetz ab dem 1. Januar 2001 um etwa 1,5% erstmalig erhöht werden. Den entsprechenden Entwurf der Verordnung zur Festsetzung der Geldbeträge hat das BMA dem Bundesrat zugeleitet. Daraus ergeben sich folgende monatliche Leistungen: Für den Haushaltsvorstand wird der Beitrag, von 440 DM (224,97 Euro) auf 229 Euro angehoben. Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres bekommen statt 260 DM (132,94 Euro) dann 135 Euro. Vom 8. bis 14. Lebensjahr statt 350 DM (178,95 Euro) dann 182 Euro. Haushaltsangehörige ab Beginn des 15. Lebensjahres erhalten statt 390 DM (199,40 Euro) dann 203 Euro. Diese monatlichen Beträge werden gewährt, soweit nicht Sachleistungen in Betracht kommen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden gesondert übernommen.

Mit Umsetzung dieser längst fälligen Erhöhung der Leistungen für Asylbewerber würden die Empfänger jedoch ein weiteres Mal um ihr Recht auf Gleichbehandlung geprellt. Stellt man nämlich die vorgesehene Erhöhung der Asylbewerberleistungen der Fortschreibung der Sozialhilfe-Regelsätze zwischen 1993 und 2000 um plus 7,24% gegenüber, werden Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eindeutig benachteiligt.
Fraglich ist auch, ob die bescheidene Leistungserhöhung überhaupt umgesetzt wird, nachdem die bereits für den 1. Januar 2001 vorgesehene Erhöhung von der rot-grünen Regierung bis heute nicht realisiert worden ist.

Autofahrerservice als Menschenjagd? Diese Frage stellt sich nach Angaben der Vereinigung deutsch-ausländische Solidarität e.V. aus Rüsselsheim. Nach Berichten dieses Vereins hat der Hessische Rundfunk in Nachrichtensendungen am 8. März 2001 mehrfach die folgende Meldung gebracht: "Die Polizei hat am Morgen in der Nähe von Kaufungen 21 Personen aufgegriffen. Es handelt sich vermutlich um Flüchtlinge aus Afghanistan. Der Bundesgrenzschutz fordert die Bevölkerung auf, keine Anhalter mitzunehmen, da noch mehr Eingeschleuste in diesem Gebiet vermutet werden." Die Vereinigung deutsch-ausländische Solidarität e.V. hat sich daraufhin an den Hessischen Rundfunk mit der Bitte gewandt, derartige Aufforderungen nicht mehr zu verbreiten, weil Flüchtlinge damit in die Nähe gemeingefährlicher Straftäter gerückt würden. Man nehme für sich in Anspruch selbst zu entscheiden, wen man als Anhalter mitnehme.

Der hr reagierte nicht. Stattdessen wies der Verein die hr-Chefredaktion Anfang September auf eine weitere "Verkehrsmeldung" ähnlicher Art hin, die am 31. August 2001 gebracht wurde: "Die Polizei hat im Raum Bad Hersfeld Flüchtlinge aufgegriffen, die wie Inder aussehen. Es wird nach weiteren Flüchtlingen und den Hintermännern gefahndet. Die Autofahrer werden aufgefordert, keine Anhalter mitzunehmen." Nach Angaben des Vereins hat der Sendeleiter des hr inzwischen – allerdings nur telefonisch – erklärt, man habe nicht feststellen können, dass der hr die behauptete Meldung gebracht habe. Das erste Schreiben sei ihm nicht zugegangen. Er werde allerdings künftig die Ausstrahlung solcher Meldungen verhindern.
 

Weitere Wendung im Fall des aus Niedersachsen abgeschobenen syrischen Kurden Hussein Daoud (vgl. Info-Service Nummer 53).  Nachdem das Niedersächsische Innenministerium Wert auf die Feststellung gelegt hatte, es sei nicht sehr wahrscheinlich, dass Daouds Festnahme in direktem Zusammenhang mit Ereignissen stehe, die vor seiner Abschiebung stattgefunden hätten, weil zwischen Abschiebung und Inhaftierung fast zwei Monate gelegen hätten, hat das Auswärtige Amt der Bundestagsabgeordneten Heidi Lippmann nunmehr folgendes mitgeteilt: "Nach den Informationen, die dem Auswärtigen Amt vorliegen, wurde Herr Daoud nicht erst im Februar 2001, sondern bereits nach seiner Ankunft in Damaskus im Dezember 2000 festgenommen. Hierauf wird das Auswärtige Amt das Niedersächsische Innenministerium hinweisen."

Hussein Daoud ist eines der Opfer der modellhaften Ausreiseeinrichtung in Braunschweig, die nach den Vorstellungen des aktuellen Entwurfs eines Zuwanderungsgesetzes künftig verstärkt eingerichtet werden sollen. In der Antwort auf eine kleine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Schwarzenholz schildert das Niedersächsische Innenministerium u.a. diesen Sachverhalt. Daoud sei verpflichtet gewesen, in der Ausreiseeinrichtung zu wohnen, da er seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sei. Man habe ihn aufgefordert, seine Familie in Syrien anzuschreiben, um einen Auszug aus dem Familienstandsregister zu beschaffen. Er habe dies verweigert. Seine Duldung sei auf das Stadtgebiet Braunschweig und jede Erwerbstätigkeit untersagt worden. Daoud habe sich zweimal wöchentlich melden müssen und sei Objekt regelmäßiger Befragungen gewesen (11 Befragungen mit dem Ziel der Identitätsklärung). Daoud wurde dann mit einem von der Bezirksregierung Braunschweig beantragten Passersatzpapier der syrischen Botschaft abgeschoben, nachdem man ihn am 23. November 2000 dort in Begleitung der zuständigen Sacharbeiter vorgeführt hatte. Die dürfen auch weiterhin ruhig schlafen, nachdem das Niedersächsische Innenministerium alle niedersächsischen Beteiligten exkulpiert hat: "Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass syrische Staatsangehörige durch eine Passbeantragung gefährdet werden könnten. Über eine mögliche Gefährdung für Leib und Leben bei einer Rückkehr ins Heimatland hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Rahmen des Asylverfahrens zu entscheiden. Niedersächsische und andere Landesbehörden sind an diese Entscheidung gebunden und haben keine eigene Entscheidungskompetenz." Wieder einmal: organisierte Verantwortungslosigkeit.

In der Beantwortung einer kleinen Anfrage der PDS-Bundestagsfraktion (BT-Drucksache 14/6746) nimmt die Bundesregierung zur Problematik von Botschaftsanhörungen Stellung. Die Antwort vom 26. Juli 2001 ist ein Musterbeispiel für defensives Informationsverhalten nach dem Motto: Wir lassen uns nur ungern nach dem fragen, was wir ohnehin nicht wissen möchten. Verstöße gegen den Datenschutz: Keine solchen Fälle bekannt. Gefährdung Betroffener als Folge der Interviews? Es soll lediglich die Staatsangehörigkeit festgestellt werden. "Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Staaten aus finanziellen Gründen Reisedokumente auch an Angehörige anderer Staaten ausstellen und ihr Land somit zum ‚dumping ground‘ für Flüchtlinge machen?" Antwort: "Nein". Unangenehm, dass der Bundesinnenminister in einem ZEIT-Interview nach dem 11. September 2001 die dumping-ground-Problematik selbst als eine Art Projekt thematisiert hat: "Wenn es sich um Personen handelt, denen wir aus unseren Sicherheitsinteressen heraus keinen Flüchtlingsstatus zubilligen, die wir aber zugleich wegen drohender Gefahr für Leib und Leben nicht in ihr Herkunftsland abschieben können, müssen wir uns überlegen, ob wir nicht andere Weltgegenden finden, wo sie keine Gefahr für die Sicherheit darstellen, wie das hier in dem sehr sicherheitsempfindlichen Deutschland der Fall ist. (...) Es gibt zum Beispiel viele Personen, die auf jede erdenkliche Weise ihre Abschiebung hintertreiben, etwa durch falsche Identitätsangabe und sonstige Betrügereien. Oder das Herkunftsland ist nicht kooperationsbereit. Warum sollte es dann nicht zulässig sein, diese Personen in ein Drittland abzuschieben, mit dem wir entsprechende Vereinbarungen abschließen? Das ist doch besser, als wenn die Personen sich bei uns im Drogen- oder Menschenhandel tummeln."

Mit dem Zustand des Gesundheitswesens in Bosnien und Herzegowina zum Jahresende 2000 beschäftigt sich eine UNHCR-Broschüre "Das Gesundheitswesen in Bosnien und Herzegowina im Kontext der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen", die im Juli 2001 erschienen ist. Die inoffizielle Übersetzung kann beim UNHCR-Büro in Berlin, Wallstr. 9-13, 10173 Berlin bezogen werden. Einige Kernsätze zur Problematik der Rückführung und möglichen Rückkehrhindernissen: "Abgesehen von diesen Unklarheiten ist jedoch der Mangel an elementaren Ressourcen das grundlegendste Hindernis für ein effektives, funktionierendes Gesundheitswesen in BuH in seiner jetzigen institutionellen Form. Zu diesen Mangelzuständen zählen das Fehlen fortschrittlicher technischer Ausstattungen auf dem Land ebenso wie die allgemeine Nichtverfügbarkeit elementarer Medikamente der WHO-Liste für einen großen Teil der Bevölkerung. Kurz gesagt, das System der Gesundheitsvorsorge in BuH ist mit den Bedürfnissen der Bevölkerung des Landes überfordert und der Gesamtzustand des Gesundheitswesens in BuH hat sich gegenüber 1992 verschlechtert. Besonders beunruhigend ist der Befund, dass in vielen Fällen Personen mit Krankheiten, die in einem höher entwickelten Land nur eine geringfügige Einschränkung des ‚normalen Lebens‘ bedeuten würden, einem ernsthaften Risiko ausgesetzt sein können, wenn sie auf die medizinische Versorgung in BuH angewiesen sind. Die Nichtverfügbarkeit einer Reihe von Behandlungen kann in bestimmten Fällen lebensbedrohlich sein. Damit soll nicht gesagt werden, dass die Rückkehr nach BuH von derzeit im Ausland befindlichen Personen nicht ermutigt und unterstützt werden sollte. Es folgt aber hieraus, dass die Rückführungsmöglichkeiten für chronisch und lebensbedrohlich kranke Personen genau abgewogen werden müssen. Es ist hier in jedem individuellen Fall vorher genau zu prüfen, inwiefern der Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung am Ort der Rückkehr gewährleistet und somit die Fortführung der notwendigen Behandlung sichergestellt ist. Eine gründliche Untersuchung der Möglichkeiten soll dabei nicht nur mit einbeziehen, ob die nötigen Medikamente und Behandlungsformen am Ort der Rückkehr generell verfügbar sind. Es muss auch überprüft werden, ob die gesetzlichen und administrativen Rahmenbedingungen der rückkehrenden Personen tatsächlich den Zugang zu dieser eventuell vorhandenen Versorgung ermöglichen würden und welche anderen Faktoren eventuell die Behandlungsmöglichkeiten beeinflussen könnten."
 

Der Einsatz von Kindersoldaten in Afghanistan ist bislang im Rahmen des Gesamtkonfliktes ein wenig beachtetes Thema. Im Rundbrief KDV IM KRIEG Nummer 6/2001, herausgegeben vom Verein Connection e.V., findet sich ein Text der Coalition to Stop the Use of Child Soldiers mit dem Titel "Kindersoldaten und die Krise in Asien".  Auch der SPIEGEL Nr. 45/2001 berichtete über die Kindersoldaten der Nordallianz.

Der UNHCR stellt regelmäßig aktualisierte Berichte über die Lage in Afghanistan, in Afghanistans Nachbarländern und über die UNHCR-Hilfsoperationen bereit. 

Die 34-jährige vietnamesische Asylbewerberin Nguyen Thi Nga hat sich am 19. Juli 2001 in Mespelbrunn (Bayern) das Leben genommen, um ihrer Abschiebung zuvorzukommen. Das Wenige, was über den Tod und seinen Hintergrund bekannt ist, schildert die Septembernummer des Informationsdienstes "Asyl am Untermain".

Die Negativliste des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen gilt nicht mehr verbindlich. Im Zuge der sogenannten globalen Arbeitsmarktprüfung hatte das Landesarbeitsamt NRW bislang eine Liste von Berufsgruppen zusammengestellt, für die generell – ohne Einzelfallprüfung – keine Arbeitserlaubnis für Asylbewerber erteilt wurden. Die – in der letzten Fassung 36 – aufgeführten Berufe umfassten praktisch alle einschlägigen Arbeiten, die ein Jobsuchender mit Sprachproblemen überhaupt ausüben konnte. Damit waren Asylsuchende faktisch weitgehend vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Allerdings ist die weitere Anwendung der Liste den lokalen Arbeitsämtern des Bundeslandes künftig freigestellt. Ohnehin führte nicht bessere Einsicht zur veränderten Praxis. Man habe feststellen müssen, dass sich der Sinn der Verordnung in der Öffentlichkeit nicht vermitteln lasse, so ein Sprecher des Landesarbeitsamtes, und deshalb einen Imageschaden verhindern wollen.
 

Die Einbehaltung von Dokumenten von Asylsuchenden und Besuchern in thüringischen Gemeinschaftsunterkünften ist unzulässig. Seit langem ist dies die Auffassung des Flüchtlingsrates Thüringen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Thüringen hat diese Auffassung nun bestätigt und angekündigt, die Handhabung im Rahmen von durchzuführenden datenschutzrechtlichen Kontrollen zu überprüfen. Über den Hintergrund berichtet ein Artikel von Sandra Jesse im Info Flüchtlingsrat Thüringen Nummer 3/2001.

Mit Rundschreiben an alle Bayerischen Regierungen, den TÜV und den Landesverband Bayerischer Fahrlehrer vom 10. Juli 2001 hat das Bayerische Innenministerium mitgeteilt, dass Personen, die nur eine Aufenthaltsgestattung, Duldung und Grenzübertrittsbescheinigung besitzen, in der Regel nicht zur Fahrerlaubnisprüfung zugelassen werden. Nach § 17 V Fahrerlaubnis-Verordnung hat sich der Sachverständige oder Prüfer vor der praktischen Prüfung durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Bewerbers zu überzeugen. Nach diesem Rundschreiben sind praktisch alle Asylbewerber und Geduldete von der Fahrprüfung ausgeschlossen. "Hierauf hingewiesen", so teilt Rechtsanwalt Hubert Heinhold mit, "erklärte das Bayerische Innenministerium telefonisch, man sei sich dieser Konsequenz und der großen Reichweite der Regelung bewusst. Aus diesem Grunde arbeite man derzeit ;mit Hochdruck´ an einer detaillierten Regelung.

Wie das Sozialamt Greiz (Thüringen) einem tschetschenischen Flüchtling, der beide Arme verloren hat, über Monate hinweg die notwendige prothetische Versorgung verweigerte, ist ein Lehrstück zum Thema, wie das diskriminierende und menschenfeindliche Asylbewerberleistungsgesetz durch lokale Verwaltungspraxis noch verschärft werden kann. Die Vorgänge dokumentiert ein Artikel von Stefan Kretzschmar.

Inzwischen im Bau: Die neue Unterkunft für Asylsuchende im Flughafenverfahren auf dem Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt. Nachdem einige Zeit über den endgültigen Standort gerätselt wurde, ist dieser spätestens nach Veröffentlichung einer Übersichtskarte zum Flughafenausbau in der Frankfurter Rundschau vom 2. November 2001 klar: Im letzten Winkel des Flughafens – direkt neben der Kläranlage. Inbetriebnahme der Unterkunft: Voraussichtlich im Frühjahr 2002. Sollten sich bei der Debatte um einen weiteren Flughafenausbau die Befürworter der Südbahnvariante durchsetzen, so dürfte die Asylbewerberunterkunft eine sehr begrenzte Zukunft vor sich haben.

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat den Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes Paderborn, Dr. Peter Eicker, wegen seines Gutachtens zur Flug- und Reisefähigkeit des Sprechers des nordrhein-westfälischen Wanderkirchenasyls Hüseyin Calhan gerügt. Das Gutachten sei nicht mit der notwendigen Sorgfalt im Sinne der Berufsordnung erstellt worden. Bundesweit hatte das Gutachten, in dem es u.a. hieß, Calhan sei Schläge seit seiner Schulzeit gewohnt, Aufsehen erregt. Der Fall war Anlass für den Aachener Appell. 650 Ärztinnen und Ärzte, PsychologInnenverbände und Behandlungszentrum für Folteropfer fordern darin bundesweit verbindliche Richtlinien für ärztliche Gutachter. Ab Mitte 2002, so die Erwartung des Appells, sollen keine Gutachten mehr in vergleichbaren Fällen von nicht-zertifizierten Ärzten erstellt werden.
 

Immer wieder wird Asylsuchenden in Brandenburg der Zugang zum Asylverfahren verweigert. Ohne Beratung, ohne Rechtsbeistand werden die Betroffenen einfach abgeschoben. Dies berichtet der Flüchtlingsrat Brandenburg. Brennpunkt der Ereignisse ist die zentrale Aufnahmestelle Eisenhüttenstadt, wo es bislang keine unabhängige Beratungsstelle gibt. Der Flüchtlingsrat hat versucht, wenigstens eine Tafel mit Informationen für Asylbewerber anzubringen. Die wurde ihm vom Innenministerium genauso verwehrt wie der Zugang zu der auf demselben Gelände gelegenen Abschiebungshaft. Über die Situation in Eisenhüttenstadt hat der Tagesspiegel am 14. Oktober 2001 berichtet.

Liste

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