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Infoservice Nr. 53 - Oktober 2001

Mehr als zwölf Bürgerrechtsorganisationen haben am 24. Oktober 2001 bei einer Pressekonferenz in Berlin zu dem Thema "Die falsche Antwort auf den 11. September: Der Überwachungsstaat" ihrer Besorgnis darüber Ausdruck gegeben, dass mit den Sicherheitspaketen I, II und II+ die Balance zwischen staatlich garantierten Freiheitsrechten und den Eingriffsbefugnissen des Staates zugunsten abstrakter Staatssicherheit aufgehoben wird. Die teilnehmenden Organisationen wenden sich u.a. gegen die biometrische Totalerfassung der Bevölkerung, die Auflösung des Trennungsgebotes zwischen Geheimdiensten und Polizei, die Kronzeugenregelung im Strafgesetzbuch und die geplante Ausweitung der §§ 129, 129 a auf Staaten außerhalb der EU und die vorgesehenen Restriktionen gegen Ausländer- und Asylbereich. Zu letzterem hatte sich auch PRO ASYL in einer Presseerklärung vom 17. Oktober 2001 geäußert. Die Papiere der einzelnen Organisationen können bei der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP   abgerufen werden.

Kritisch gegenüber dem Sicherheitspaket äußert sich auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in einem Schreiben vom 16. Oktober 2001 an das Bundesinnenministerium. Demnach hat der Beauftragte "den Eindruck, dass einige (im Paket enthaltene) geplante Maßnahmen zum Teil weit über die Zielsetzung hinausgehen", den internationalen Terrorismus zu bekämpfen "und kaum geeignet erscheinen, den internationelen Terrorismus angemessen zu bekämpfen."
 

In ihrer Koalitionsvereinbarung haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen vereinbart, die Dauer der Abschiebungshaft im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu überprüfen. Dies ist nicht geschehen. Mit einem umfangreichen Positionspapier "Abschiebungshaft – ultima ratio bei Rückkehr und Rückführung?" mahnen der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V., der Deutsche Caritasverband e.V., das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg e.V., der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein und PRO ASYL eine Vielzahl von Veränderungen bei der Abschiebungshaft an. Denn nicht nur deren Dauer ist problematisch. Änderungsbedürftig sind z.B. auch die Voraussetzungen für die Inhaftierung, die Vorgaben bezüglich der Inhaftierung minderjähriger und besonders schutzbedürftiger Personen sowie die Haftbedingungen. Das vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst erarbeitete Positionspapier illustriert die jeweiligen Problembereiche mit einer Vielzahl von Beispielen aus der Praxis. Das Positionspapier liegt auch als Broschüre vor. Bestelladresse: Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Neue Kantstr. 1, 14057 Berlin,Tel.: 030/32 60 25 9-0, Fax: -2, E-Mail: jrsgermany@t-online.de, Kosten: 3,50 DM zuzügl. Versandkosten

Eine Bleiberechtsregelung für ehemalige Asylbewerber, die als alleinstehende Minderjährige eingereist sind  , gibt es in Berlin, nachdem das Bundesinnenministerium am 24. August 2001 sein Einvernehmen zu dieser Regelung gemäß § 32 Ausländergesetz gegeben hat. Eine vergleichbare Regelung müsste im Einvernehmen mit dem BMI auch in anderen Bundesländern möglich sein. Deshalb liegen politische Aktivitäten in dieser Richtung nahe. Eine bundeseinheitliche Regelung scheiterte bislang an der Haltung Hamburgs.
 

Nachdem im Rahmen der deutsch-jugoslawischen Gespräche am 19. und 20. Juni 2001 in Berlin eine Übereinkunft zwischen den jeweiligen Regierungen erzielt wurde, dass die BR Jugoslawien alle Flüchtlinge zurücknimmt, die in den vergangenen Jahren Zuflucht in Deutschland gefunden haben, droht auch den Angehörigen von ethnischen Minderheiten die Abschiebung. Bis zu 100.000 Roma aus Jugoslawien sind akut von Abschiebung bedroht, so ein Appell des Mülheimer Flüchtlingsrates unter der Überschrift "Keine Abschiebung in die Obdachlosigkeit – Für eine Gleichbehandlung aller Flüchtlinge" vom 12. September 2001.
 

Das niedersächsische Innenministerium hat seinen im April 2001 in Reaktion auf die Verhaftung eines aus Niedersachsen abgeschobenen syrischen Kurden verhängten Abschiebungsstopp nach Syrien aufgehoben. Die Begründung ist denkwürdig. Da zwischen erfolgter Abschiebung und Inhaftierung des Betroffenen fast zwei Monate verstrichen seien, so schreibt das niedersächsische Innenministerium an einen CDU-Abgeordneten, sei es nicht sehr wahrscheinlich, dass die Festnahme in direktem Zusammenhang mit Ereignissen stehe, die vor der Abschiebung stattgefunden hätten. Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat mit einer Presseerklärung vom 12. September 2001 reagiert.
 

Schlechte Zeiten für die Kunst und das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit in Freiburg. Ein "Denk-Mal für das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit", mit dem die Residenzpflicht thematisiert werden soll, will die Stadt weder fördern noch ein öffentliches Grundstück für die Plastik zur Verfügung stellen. In einem Schreiben vom 8. August 2001 an das Südbadische Aktionsbündnis gegen Abschiebungen (SAGA) erörtert das zuständige Dezernat sein Kunstverständnis: "Nach intensiver Prüfung hat das Bürgermeisteramt – auch nach Beratung im Kreise der Dezernenten – entschieden, dass die Stadt keinen Anlass sieht, ein Anliegen, das sich gegen die geltenden Gesetze richtet, zu unterstützen. Die Plastik thematisiert das Problem der durch Gesetz eingeschränkten Bewegungsfreiheit für in Deutschland lebende Flüchtlinge und ist damit auch ein Symbol des Protestes gegen die Regelung der Asylgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass diese Einschränkung zulässig ist. Die Stadt Freiburg ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft Teil des Staatengebildes der Bundesrepublik Deutschland und damit diesen gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Wir bitten hierfür um Verständnis."
 

Am 12. September 2001 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zu Mindestnormen für die Flüchtlingsanerkennung und zur Frage des ergänzenden Schutzes vorgelegt.  Unter dem Begriff "Internationaler Schutz" regelt der Vorschlag sowohl die Frage der Flüchtlingseigenschaft nach der GFK als auch die Frage, wer subsidiären bzw. ergänzenden Schutz erhält. Bei der Frage der sozialen Ausgestaltung sieht der Vorschlag weitgehend deckungsgleiche Rechte und Vergünstigungen vor.In dem Vorschlag ist auch die Anerkennung von nichtstaatlicher Verfolgung explizit vorgesehen. In Artikel 11 heißt es, dass der Flüchtlingsstatus auch dann zu gewähren sei, wenn der Herkunftsstaat "nicht in der Lage oder nicht willens ist, wirksamen Schutz zu bieten." In der Begründung wird ausgeführt, es sei unerheblich, von wem die Verfolgung ausgehe. Diese Position entspricht der überwiegenden Staatenpraxis und steht im Widerspruch zur bundesdeutschen. Problematisch ist in diesem Zusammenhang im Hinblick auf Artikel 9, dass staatlicher Schutz auch von internationalen Organisationen und stabilen staatsähnlichen Organisationen gewährt werden kann. Im Begründungstext werden hier internationale Organisationen wie die UN oder die NATO genannt.
Nach Artikel 7 haben die Mitgliedsstaaten auch geschlechts- oder kinderspezifische Formen von Verfolgung zu berücksichtigen. Es ist klargestellt, dass eine Verfolgung im Sinne der GFK "durch Anwendung sexueller Gewalt oder sonstiger geschlechtsspezifischer Übergriffe erfolgen" kann. Kinderspezifische Formen der Verfolgung stellen gemäß dem Kommissionsvorschlag etwa Zwangsrekrutierung, sexuelle Ausbeutung und Zwangsarbeit dar. Diese Aspekte greift die Kommission in Artikel 12 in der Definition des Begriffs der "sozialen Gruppe" auf.

Zu kritisieren am Vorschlag ist die restriktive Verhandlung von Nachfluchtgründen in Artikel 8.

Die Definition des sogenannten Ergänzenden Schutzes im Kommissionsvorschlag stützt sich weitgehend auf bestehende völkerrechtliche Verträge im Bereich der Menschenrechte. Bezug genommen wird hier insbesondere auf Artikel 3 der EMRK, auf Artikel 3 der UN-Antifolterkonvention, sowie auf Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Schutzsuchenden, die unter diese Definition fallen, werden weitgehende soziale Rechte analog zur GFK gewährt, zum Teil aber nach Übergangsfristen.
Nicht geregelt wird in diesem Richtlinienvorschlag der Aspekt der Familienzusammenführung. Diese zentrale Frage wird in einem separaten Richtlinienvorschlag zur Familienzusammenführung behandelt. Aus diesem Vorschlag wurde im Oktober 2000 der Bereich ergänzender Schutz herausgenommen. Unter diesen Voraussetzungen wird die Frage der Familienzusammenführung bei ergänzendem Schutz auf absehbare Zeit nicht europäisch geregelt werden.

Ob der Vorschlag der Kommission Bestand haben oder, wie schon bei vorherigen Kommissionsvorschlägen zum Asylrecht geschehen, restriktiveren Vorstellungen der Innenminister, allen voran dem deutschen, zum Opfer fallen wird, bleibt abzuwarten.
 

Im Juli 2001 legte die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag vor, der künftig die Festlegung von Zuständigkeitsregelungen und die Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedsstaates regeln soll. Damit soll das Dubliner Übereinkommen künftig in die Struktur der EU überführt. Trotz mannigfaltiger Defizite des Dubliner Übereinkommens werden nahezu dieselben Grundsätze in dem Verordnungsvorschlag beibehalten.Die wichtigsten Unterschiede gegenüber dem Dubliner Übereinkommen:
Zum einen verkürzt der Vorschlag die Frist für die Einreichung eines Aufnahmeantrags von sechs Monaten auf 65 Arbeitstage, also auf 13 Wochen. Die Frist für die Durchführung der Überstellung wird auf sechs Monate verlängert. Die Beantwortungsfrist bei Aufnahmegesuchen wird auf einen Monat verkürzt.
Neu ist ein Passus, dass die Zuständigkeit des Mitgliedsstaates erlöscht, wenn sich Asylsuchende zwei Monate lang wissentlich in dem Mitgliedsstaat ohne Aufenthaltsstatus aufgehalten haben. Künftig soll außerdem dem Asylsuchenden eine Begründung der Entscheidung übermittelt werden. Gegen diese Begründung kann auch ein Rechtsbehelf eingelegt werden, der aber keine aufschiebende Wirkung hat. Die Kommission beschreibt dies als eine Form, die Effizienz des Verfahrens zu erhöhen, um eine zügigere Abwicklung zu ermöglichen.
Eine Verbesserung enthält der Verordnungsvorschlag bezüglich der Frage der Einheit der Familie. Die Familienzusammenführung wird ermöglicht, wenn sich jemand noch im regulären Asylverfahren befindet und über diesen Antrag noch nicht in erster Instanz entschieden worden ist. In dem Kommissionsvorschlag gibt es ein zusätzliches Kriterium, das sicher stellen soll, dass unbegleitete Minderjährige und erwachsene Familienangehörige nicht getrennt werden.
Der Kommissionsvorschlag bewegt sich insgesamt in der Logik des alten Konzeptes des Dubliner Übereinkommens. Die Kommission schreibt: "Die glaubwürdigste Alternative bestünde darin, die Zuständigkeit ausschließlich vom Ort der Antragstellung abhängig zu machen. Dieses Konzept könnte sicherlich die Grundlage für ein klares und funktionelles Verfahren darstellen, bei dem eine rasche Abwicklung und die Rechtssicherheit gewährleistet sind, die Abschiebung von Flüchtlingen von einem Mitgliedsstaat zum anderen vermieden wird, das Problem der Mehrfachanträge Berücksichtigung findet und die Einheit der Familie sichergestellt ist."
Auf dieser Grundlage könnte die aktuelle Form der Schutzlotterie in der EU ausgesetzt werden. Genau aber dieses Argument, die divergierenden Verfahrens- und Anerkennungspraktiken in der Europäischen Union, führt die Kommission an, um das System von Dublin beizubehalten. Sie zieht daraus den falschen Schluss, dass erst nach Einführung eines gemeinsamen Verfahrens und eines einheitlichen Status, das heißt in einer späteren Phase der Vergemeinschaftung, ein auf anderen Grundsätzen basierendes System realisiert werden kann. Damit ist eine grundlegende Reform des DÜ auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Die Kommission hat sich in ihrem Beschluss damit dem Druck Deutschlands, Österreichs und Großbritanniens u.a. gebeugt. Deutschland und Österreich hoffen in Zukunft, dass sie aufgrund EURODAC und der Osterweiterung von einem Fortbestand der restriktiven Zuständigkeitsregelung profitieren werden.

Statistische Übersicht zur Durchführung des Dubliner Übereinkommens 1998/1999:
In diesen beiden Jahren wurden insgesamt 655.204 Asylanträge in der EU gestellt. In 39.521 Fällen wurden Anträge an andere Mitgliedsstaaten auf Wiederaufnahme oder Aufnahme im Rahmen des Dubliner Übereinkommens gestellt. Dies entspricht einem Prozentsatz im Vergleich zur Gesamtzahl der Asylanträge in den beiden Jahren von knapp 6 %. 27.588 Anträge auf Aufnahme bzw. Wiederaufnahme wurden positiv entschieden, d.h. wurden angenommen. Dies entspricht im Vergleich zur Gesamtzahl der Asylanträge in den beiden Jahren einem Prozentsatz von 4,2 %. Der letztendliche Prozentsatz, der real durchgeführten Überstellungen im Vergleich zur Gesamtzahl der Asylanträge in den beiden Jahren beträgt aber nur 1,7 %. D.h. aktuell spielt das Dubliner Übereinkommen nur eine äußerst beschränkte Rolle bei der Frage der Asylprüfung in der Europäischen Union. (Quelle: Kommission der EG: Bewertung des DÜ, 13.Juni 2001)

Was das Zahlenverhältnis zwischen den einzelnen Vertragsstaaten im Hinblick auf Aufnahme und Überstellungen von Personen im Rahmen des DÜ angeht, sind Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich deutliche "Verlierer", d.h., diese Staaten haben weit mehr Personen von anderen Staaten übernommen als selbst überstellt. Demgegenüber haben Großbritannien, Schweden, Dänemark und die Niederlande mehr Personen an andere Vertragsstaaten überstellt als aufgenommen.

Lange angekündigt, letztlich doch eine Enttäuschung: Der neue Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei (7/01) ist da. Im Großen und Ganzen gibt es keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zum vorherigen Bericht, geschweige denn Verbesserungen, so stellt der Niedersächsische Flüchtlingsrat in einer ersten Stellungnahme  fest. Besonders problematisch ist der Wegfall einer Passage aus dem Anhang des letzten Berichts, in dem auf die "fast völlige Ausweglosigkeit bestimmter Gruppen...adäquate Behandlungsmethoden/-verfahren in Anspruch nehmen zu können" hingewiesen wurde. Hier waren u.a. traumatisierte Menschen und vergewaltigte Frauen explizit genannt worden. Im neuen Lagebericht heißt es nun: "Die Behandlung psychisch kranker Menschen ist in allen Krankenhäusern mit einer psychiatrischen Abteilung möglich. Die Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen kann durch medikamentöse und psychotherapeutische Therapien erfolgen." Der neue Tenor erscheint angesichts der verfügbaren Informationen zur katastrophalen Versorgungslage in der Türkei und der politischen Bedrängnis, in der sich Ärzte und Folteropferzentrum befinden, völlig unverständlich. Es liegt der Verdacht nahe, dass es sich bei der Kehrtwende im Lagebericht um den Versuch handelt, auf politischem Weg die Gewährung von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 S.1 AuslG zu erschweren.

Auch ein Schreiben des Auswärtigen Amtes an die Länderinnerbehörden vom 18. September 2001 vermag den bestehenden Widerspruch nicht aufzuklären. Darin heißt es: "Ergänzend zu den Ausführungen zur medizinischen Versorgung im Lagebericht Türkei vom 24. Juli 2001 (Ziff. IV3b) können auch weiterhin die Ausführungen hierzu in der Anlage zum Lagebericht Türkei vom 22. Juni 2000 (medizinische Versorgung psychisch kranken Menschen in der Türkei) herangezogen werden. Außerdem steht den mit asyl- und abschiebungsrelevanten Entscheidungen befassten Behörden und Gerichten zusätzlich das Instrument der Einzelanfrage zur Verfügung."
Das Frauenrechtsbüro gegen sexuelle Folter in Berlin hat darauf hingewiesen, dass das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Istanbul noch am 12. März 2001 auf eine Einzelanfrage des Regierungspräsidiums Osnabrück hin "Einschätzungen zur medizinischen Versorgungslage psychisch kranker Menschen abgab, in der die Dominanz krankenhausorientierter Betreuung und der totale Mangel differenzierter ambulanter und komplementärer Versorgungseinrichtungen festgestellt wurde." Das Auswärtige Amt hat inzwischen mitgeteilt, dass eine Aktualisierung der entsprechenden Anlage zum Lagebericht Türkei vom 22. Juni 2000 für den nächsten Lagebericht geplant ist.
 

Nach Niedersachsen, NRW und Rheinland-Pfalz will nun auch Sachsen-Anhalt eine so genannte zentrale Ausreiseeinrichtung für Flüchtlinge schaffen, wie aus einer Presseerklärung (129/01) des Innenministeriums vom 6. September 2001 hervorgeht. Das Ausreisezentrum soll Anfang 2002 eingerichtet werden, das Land plane dies schon seit längerem. Innenminister Püchel preist die bundesweit von Bundesinnenminister Schily geplanten zentralen Ausreiseeinrichtungen als ein gegenüber der Abschiebungshaft "milderes Mittel". Aus der Unterbringung von Flüchtlingen in derartigen Sammellagern eine humanitäre Tat zu machen, funktioniert freilich nur, wenn man die einzige Alternative darin sieht, Tausende von Flüchtlingen ins Gefängnis zu werfen. PRO ASYL sieht in der Unterbringung von Flüchtlingen unter haftähnlichen Bedingungen und permanentem psychologischen und materiellem Vertreibungsdruck ein gegenüber einer dezentralen Unterbringung inhumanes und unsinniges Mittel.
 

Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Betreuung von Abschiebungshäftlingen (145 KB) im Lande aufgelegt. Besonders kurios dürfte die Übersicht über die zuwendungsfähigen Sport- und Freizeitangebote sein, die von interkultureller Sensibilität und Einfühlungsvermögen in die Situation von Abschiebungshäftlingen zeugt. Gefördert werden so gnadenlos: Laubsägearbeiten, Kartoffeldruck, Salzteig- und Gipsarbeiten. Die Einführung der Serviettentechnik in die Demokratische Republik Kongo sowie des Völkerballs in westafrikanische Abschiebezielstaaten dürfte kurz bevorstehen. Zum Servicepaket für Flugabschiebungen dürften Entspannungstechniken und Mandalas gehören. Was aber fängt der Ausreisepflichtige mit Moosgummi an?

Hinweise auf Schläfer gibt es beim BMI. Dass ab dem nächsten Jahr die Sommerzeit auf Dauer eingeführt wird, gehört zu den wenigen unproblematischen Meldungen, die uns zur Zeit aus seinem Geschäftsbereich erreichen.

Meldungen aus dem europäischen Ausland:

Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf das von uns zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet, Bestelladresse: Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels, Tel & Fax: 32 (2) 230 37 50.
 

Bosnien-Herzegowina
Auch sieben Jahre nach dem Ende des Krieges warten noch 70 % der Flüchtlinge im serbisch kontrollierten Landesteil auf eine Möglichkeit, in ihre Wohnungen zurückzukehren, so der Flüchtlingsminister der Republik Srpska Anfang September. Nach UNHCR-Angaben gibt es insgesamt immer noch eine halbe Million Binnenvertriebene in Bosnien. 260.000 Bosnierinnen und Bosnier, die aus dem Land geflohen sind, leben weiterhin im Ausland.

 

Frankreich
Vier Angestellte einer privaten Sicherheitsfirma werden sich vor einem französischen Gericht dafür zu verantworten haben
, dass sie einen 22-jährigen afghanischen Staatsangehörigen angeschossen haben, der sich in einem Güterwagen auf dem Bahnhof von Calais verbergen wollte, um nach England zu gelangen. Der Schütze, der den Afghanen durch einen Schuss ins Bein verletzt hatte, hatte zunächst angegeben, die von dem Sicherheitsdienst verfolgte Gruppe irregulärer Migranten gar nicht gesehen zu haben, als er den Schuss abgab. Später jedoch hatte er zugegeben, auf die Gruppe gefeuert zu haben, weil er über die massive Präsenz irregulärer Migranten auf dem bewachten Gelände "verärgert" gewesen sei.

 

Frankreich
Der Umgang verschiedener europäischer Staaten mit einem terroristischer Aktivitäten verdächtigten algerischen Staatsangehörigen wirft nach dem 11. September 2001 noch mehr Fragen auf als vorher. Am 13. September wurde der algerische Staatsangehörige Ahmed Zaoui von einem Pariser Gericht wegen terroristischer Delikte in Abwesenheit zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt. Zuvor hatte man ihn bereits im November 1995 wegen terroristischer Aktivitäten in Belgien verurteilt. Trotz schwerwiegender strafrechtlicher Vorwürfe gegen ihn hatte man ihn nicht inhaftiert, sondern ihm lediglich eine Wohnsitzauflage und eine Aufenthaltsbeschränkung verordnet. Möglicherweise hat dies damit zu tun, dass belgische Behörden Drohungen von Seiten der GIA erhalten haben sollen. Belgien dürfte deshalb erleichtert gewesen sein, als Zaoui und seine Familie Belgien ohne behördliche Genehmigung verließen und in der Schweiz am 2. November 1997 politisches Asyl beantragten. Einen Auslieferungsantrag stellte Belgien nicht. Im Mai 1998 beschuldigte ein französischer Untersuchungsrichter Zaoui terroristischer Aktivitäten und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Auch Frankreich beantragte offenbar niemals seine Auslieferung. Mit einem Problem konfrontiert, das weder Belgien noch Frankreich lösen wollten, und angesichts der Tatsache, dass eine Abschiebung nach Algerien das Risiko inhumaner Behandlung oder des Todes heraufbeschworen hätte, griff Bern zu einer ungewöhnlichen Maßnahme. Zaoui und seine Familie wurden gegen ihren Willen in einen Drittstaat geschafft und fanden sich am 30. Oktober 1998 in Burkina Faso wieder. Die Aufenthaltskosten übernahm die Schweiz. Die Familie hat Burkina Faso im Januar 2001 mit unbekanntem Ziel verlassen.

Die schweizer Praxis erinnert an die von Otto Schily in einem Zeitinterview (Ausgabe 20. September 2001) geäußerte Überlegung, "Personen, die unter dem Vorwand, sie hätten irgendeinen Flüchtlings- oder Asylstatus" nach Deutschland gekommen sind und "die wegen drohender Gefahr für Leib und Leben nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können", nicht "in andere Weltgegenden" abgeschoben werden können, "wo sie keine Gefahr für die Sicherheit darstellen,wie das hier in dem sehr sicherheitsempfindlichen Deutschland der Fall ist."
 

Großbritannien
Innenminister Rooker hat am 10. Juli erklärt, dass Frauen, die vor Beschneidung fliehen, Anspruch auf Asyl haben. Asyl würde davon unabhängig gewährt, ob die Bedrohung vom Staat oder einem Individuum ausginge.

 

Großbritannien
Am 11. Juli dieses Jahres hat die "Ärztliche Vereinigung für Folteropfer" (Medical Foundation for Victims of Torture) einen Bericht veröffentlicht, der die Regierung beschuldigt, ihre eigene Zusage gebrochen zu haben, gefolterte Asylsuchende nicht zu inhaftieren. "Wir sehen nicht, dass Belege über ärztlich dokumentierte Folter irgendeine Auswirkung darauf haben, wie lange ein Folterüberlebender in Haft behalten wird", sagte die Sprecherin der Organisation, M. Salinsky. Die Medizinerorganisation untersuchte die Fälle von 11 Asylsuchenden, die in Haft gehalten wurden, obwohl sie Folter geltend gemacht und Beweise dafür vorgelegt hatten. Seit der Vorlage der Beweise waren zwischen 3 Wochen und 5 Monaten vergangen.

 

Großbritannien
In einem am 10. Juli veröffentlichten Bericht warnt die "Greater London Authority" die Regierung vor den negativen Folgen der erklärten Absicht, jährlich 30.000 abgelehnte Asylsuchende abzuschieben. "Wenn dieses Ziel ernsthaft verfolgt wird, wird das Personal der Einwanderungsbehörde, unterstützt von Polizeibeamten, gewaltsam in das Zentrum vieler Gemeinden der ethnischen Minderheiten einfallen und unter polizeilicher Anleitung abgelehnte Antragsteller entfernen müssen", warnt die Behörde. "Es muss als ein ernsthaftes Risiko angesehen werden, dass dies ... die harmonischen Beziehungen der Communities in London über den Haufen wirft", ergänzt der Bericht.

Die Zahl der registrierten Flüchtlinge und Asylsuchenden im Großraum London ist erheblich, sie liegt zwischen 352.000 und 422.000 Personen, das sind fast 5 % der Einwohnerzahl der Hauptstadt. Die bisherigen Versuche der Regierung, Asylsuchende in anderen Teilen des Landes unterzubringen, haben bislang noch keinen größeren Effekt erzielt. Neun Monate nach Einführung des neuen Verteilungssystems haben erst 10.850 Asylsuchende es akzeptiert, anderswo zu leben. Das Innenministerium hat vorhergesagt, dass 65.000 Flüchtlinge das System nach einem Jahr akzeptieren würden. Wer das "Angebot" ablehnt, verwirkt sein Recht auf soziale Leistungen (Bargeld und Gutscheine). Es wird geschätzt, dass bis zu 9.500 dies verweigert haben und deshalb wohnungslos sind oder bei Freunden und Verwandten unterkommen. Der Bericht der "Greater-London"-Behörde kritisiert auch das Gutscheinsystem und verweist darauf, dass es nicht zu einer Reduzierung der Zahl von neuen Asylsuchenden geführt hat. Der Bericht hebt weiter hervor, dass die Zahl der Anträge ansteigt, obwohl das Innenministerium bei der Reduzierung des Rückstaus unbearbeiteter Fälle in erster Instanz erfolgreich war, da viele der negativen Entscheidungen aus "verfahrenstechnischen Gründen" erfolgten und inhaltlich nicht geprüft wurden.
Auch in einem am 3. Juli veröffentlichten Bericht des "Royal Institute for International Affairs" wird das regierungsamtliche System der Verteilung von Asylsuchenden über ganz Großbritannien als "gescheitert" bezeichnet. Das System provoziere das Risiko eines zunehmenden Rassismus. Der Report hebt hervor, dass das System nicht zu der beabsichtigten Verteilung geführt hat und eine effektive Dezentralisierung der Wohlfahrtsdienste und der Rechtsberatung für Asylsuchende nicht erfolgt ist.
 

Großbritannien
Einen Rückschlag erlitt die britische Regierungspolitik einer verstärkten Internierung von Asylsuchenden, nachdem ein High Court Richter am 7. September 2001 entschied, dass die Inhaftierung von vier irakischen Asylsuchenden in einer früheren Kaserne in Cambridgeshire ein Verstoß gegen das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit sei. Die vier waren dort während ihres Asylerstverfahrens festgehalten worden. Der britische Innenminister David Blunkett zeigte sich tief verstört über die Implikationen dieser Rechtsprechung und kündigte weitere rechtliche Schritte an. Währenddessen müssen die Türen des Internierungslagers offen bleiben. Der Rechtsanwalt der Iraker macht Schadensersatz geltend. Bei 11.000 Asylsuchenden, die das Internierungszentrum seit seiner Gründung im März 2000 durchlaufen haben, könnte ein hübsches Sümmchen zusammenkommen. Das Innenministerium hatte die Zustände im Oakington-Center bagatellisiert ("a relaxed regime with minimal physical security"). Rechtsanwälte hatten dem die rigiden Regeln im Zentrum entgegengehalten. Dazu gehören: Festgelegte Zeiten, in denen die Schlafräume betreten werden dürfen, Trennung der Väter von ihren Kindern, die in einem eigenen Trakt schlafen müssen, das Öffnen von Privatpost unter Aufsicht von Sicherheitskräften, festgelegte Essenszeiten, Besuchsrestriktionen. Der Richter des High Court entschied, dass die Haftsituation der vier Asylsuchenden ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und nationales Recht sei. Unangemessen sei auch das alleinige Ziel, durch die Inhaftierung zu beschleunigten Entscheidungen zu kommen. Drei der betroffenen Iraker haben inzwischen den Asylstatus in Großbritannien erhalten.

Heftiger Kritik sieht sich auch die erste Abschiebungshaftanstalt für Asylsuchende in South Lanark (Schottland) gegenüber. Dort werden Asylsuchende festgehalten, die eine Straftat begangen haben sowie Personen, denen unterstellt wird, dass sie nach der Ablehnung des Asylantrages untertauchen könnten. Die Einrichtung hat 150 Plätze. Auch Familien sollen dort untergebracht werden. Die Inhaftierten sollen zwar nicht in ihren Zellen eingeschlossen werden, dürfen das Gelände aber nicht ohne eine kaum zu erhaltende Ausnahmegenehmigung verlassen.
 

Irland
Der irische Flüchtlingsrat kritisiert den missbräuchlichen Umgang irischer Asylbehörden mit der Kategorie offensichtlich unbegründeter Asylanträge. Die Autoren einer entsprechenden Studie untersuchten 1956 Akten von Fällen, in denen die Antragsteller als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen worden waren. Die Zahl der als offensichtlich unbegründet eingestuften Asylanträge stieg von 1,7 % im Jahre 1999 auf 18,8 % im Jahr 2000. Einem Teil der Betroffenen wird als Folge der o.u.-Entscheidungen eine mündliche Anhörung verweigert. Rechtsmittel müssen innerhalb von zehn Tagen eingelegt werden.
 

Italien
Ein rigides Vorgehen gegen irreguläre Migrantinnen und Migranten sieht eine italienische Gesetzesvorlage vor, die der Praxis regelmäßiger Amnestien/Regularisierungen ein Ende machen will. Verschärft wird der Umgang mit aufgegriffenen "Illegalen". Der Gesetzentwurf sieht vor, sie zunächst bis zu 60 Tagen in einem Aufnahmezentrum festzuhalten (bislang 30). Wer sich weigert, einer Ausreiseaufforderung nachzukommen, riskiert eine Gefängnisstrafe. Wer zum dritten Mal aufgegriffen wird, soll zukünftig sofort inhaftiert werden und von Gefängnisstrafe bis zu vier Jahren bedroht sein. Auch das in Italien bislang großzügige Recht auf Familienzusammenführung soll künftig auf Ehegatten und ihre minderjährigen Kinder beschränkt werden.
 

Niederlande
Die Stadt Amsterdam hat Nichtregierungsorganisationen finanzielle Unterstützung bei der Versorgung von Flüchtlingen zugesagt, denen jegliche staatliche Hilfe verweigert wird. Es handelt sich bei den betroffenen Flüchtlingen um 100 –200 Menschen, die über einen EU-Staat in die Niederlande eingereist sind und die deshalb dort keinen Asylerstantrag stellen dürfen. Sie haben keinerlei Anspruch auf staatliche Unterstützung. Vor Amsterdam hatten schon andere niederländische Städte ihre "Pflicht zu helfen" erklärt. Im letzten Juni hatten die stellvertretende Justizministerin und die Städtevereinigung erklärt, das den sog. Dublin-Fällen wieder der Zugang zu Wohnheimen eröffnet werden solle. Die Ministerin erklärte außerdem, dass sie zu mehr Flexibilität im Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern bereit sei. Die finanzielle Unterstützung der Städte verstehen diese als Zwischenlösung.
 

Österreich
"Asyl in Not" – ein Unterstützungskomitee für politisch verfolgte Ausländerinnen und Ausländer fordert die sofortige Absetzung des österreichischen Botschafters in Pakistan, Dr. Walter Howadt. Asyl in Not macht Howadt dafür verantwortlich, dass in den vergangenen Tagen Tausende afghanische Flüchtlinge daran gehindert worden sind, in der österreichischen Botschaft in Islamabad Asylanträge zu stellen. Nach dem österreichischen Asylgesetz gebe es die Möglichkeit einer Asylantragstellung in den Auslandsvertretungen. Der Botschafter habe jedoch stattdessen die Botschaft schließen lassen und die Polizei gerufen. Pakistanische Ordnungskräfte hätten daraufhin die Flüchtlinge mit Schlagstöcken von der Botschaft ferngehalten. Die österreichische Außenministerin Benita Ferrero-Waldner hat inzwischen erklärt, dass die Entscheidung, die Botschaft zu schließen, im Einvernehmen mit ihrem Ministerium erfolgt sei.
Innenminister Ernst Strasser kündigte inzwischen in einem Interview mit der Zeitung "Der Standard" vom 25./26. Oktober 2001 an, die derzeitige Asylpraxis dahingehend zu ändern, dass Asylantragstellungen bei österreichischen Auslandsvertretungen nicht mehr möglich seien. Ein Asylantrag könne demnach in Zukunft nur noch bei einer entsprechenden Behörde in Österreich gestellt werden. Gleichzeitig beabsichtigt Strasser eine Bekämpfung des Schlepperwesens. Auf die Frage des Standard, wie Flüchtlinge denn ohne Hilfe eines Schleppers nach Österreich kommen können, war die Antwort Strassers: "Das ist eine internationale, kriminelle Organisationsform geworden, die wir bekämpfen müssen." Bemerkenswert ist in dem Zusammenhang, dass nahezu alle (weit über 5.000) Asylanträge von afghanischen Flüchtlingen, die bislang im Jahr 2001 bei österreichischen Auslandsvertretungen gestellt worden sind, inzwischen eingestellt oder zurückgezogen worden sind. Asylanträge von Afghanen werden aktuell in Österreich gar nicht mehr behandelt. Nach Aussagen des Innenministeriums sei eine Neubewertung der Situation von afghanischen Antragstellern noch im Gange.
 

Österreich
UNHCR Wien hat am 12. September 2001 die Behandlung eines 32-jährigen algerischen Asylsuchenden kritisiert. Obwohl man dessen Asylantrag für zulässig erklärt hatte und er im Besitz eines befristeten Aufenthaltstitels war, hatte man ihn sechs Wochen lang in Abschiebungshaft gehalten. Begründung: Er habe weder Aufenthaltsort noch ausreichendes Einkommen. Der Betroffene war obdachlos geworden, als man ihn nicht in die sogenannte Bundesbetreuung inklusive Unterkunftsgewährung aufgenommen hatte. Nur ca. 1/3 der Asylsuchenden in Österreich erhalten die entsprechende Versorgung. Die UNHCR-Vertreterin Karola Paul kommentierte harsch, dass wohl nur in Österreich
Asylsuchende auf diese Weise in Haft kommen könnten oder einfach auf die Straße gesetzt werden.
 

Rumänien
Im Gegensatz zu Bundeskanzler Schröder, der dem rumänischen Ministerpräsidenten Nastase im Juli 2001 den visumsfreien Zutritt für Rumänen in die EU in Aussicht stellte, schätzt das US-Department die "Fortschritte" der Rumänen bei der Schlepperbekämpfung als relativ gering ein. In einem Bericht vom 12. Juli 2001 zählt das US-Department Rumänien zu den Staaten, die nicht die Minimalstandards in der Schlepperbekämpfung erreichten. Das rumänische Außenministerium zeigte sich von dieser Bewertung "überrascht". Andere Länder auf insgesamt 23 Staaten umfassenden Liste des US-Departments sind Albanien, Weißrussland, Bosnien, Griechenland, Russland und Jugoslawien.
 

Rumänien
Homosexualität ist in Rumänien keine Straftat mehr. Nach harten Verhandlungen mit der orthodoxen Kirche hat sich die Regierung dazu entschlossen, homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen nicht länger unter Strafe zu stellen.
 

Schweden
Im schwedischen Parlament gibt es Widerstand gegen das Vorhaben, Beförderungsunternehmen, die Menschen ohne gültige Papiere befördern, in Haftung zu nehmen und Bußgelder zu verhängen. Das parlamentarische Komitee, das damit beauftragt wurde, einen Vorschlag für die Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgabe in nationales Recht zu machen, hat diese Aufgabe abgelehnt. Mitglieder des Komitees, Angehörige fünf verschiedener Parteien, begründeten ihre Weigerung damit, dass das Vorgehen gegen Beförderungsunternehmen gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstieße. Das Komitee forderte die Regierung auf, nunmehr selbst einen Vorschlag für das Parlament zu machen. Pikant: Migrationsministerin Klingwall hatte die Sanktionen gegen Beförderungsunternehmen den anderen EU-Staaten bereits formell zugesagt. Eine Weigerung des Parlaments, die Sanktionen in nationales Recht umzusetzen, könnte nun eine Beschwerde anderer Mitgliedstaaten oder der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof nach sich ziehen. Dies könnte interessant werden: Bislang hat sich noch kein europäisches Gericht mit der Kollision von Sanktionen gegen Beförderungsunternehmen und der Gewährleistung von Schutz für Flüchtlinge auseinandergesetzt. Dass der Gesetzentwurf in Schweden scheitern wird, ist allerdings nicht wahrscheinlich: Die Komitee-Mitglieder der Sozialdemokraten und Gemäßigten Partei, die im Parlament die Mehrheit besitzen, befürworten die Sanktionen.
 

Schweiz
Im neuen Gesetzentwurf zum Asylrecht taucht die Methode der Altersbestimmung von minderjährigen Flüchtlingen per Röntgenuntersuchung auf, obwohl die Anwendung der umstrittenen Methode bereits beendet schien. Im Gegensatz zum Schweizerischen Bundesamt für Flüchtlinge, das eine Schätzungsfehlermarge bis zu neun Monaten ausmachte, war die Asylrechtskommission für die Bearbeitung von Klagen von Asylsuchenden im September 2000 zu dem Schluss gekommen, dass die Schätzfehlermarge bei den Altersbestimmungen per Röntgen zwischen 2 ½ und 3 Jahren betrage. Der Sprecher des Bundesamtes erklärte, das Ergebnis der Röntgenuntersuchung solle nur eine von mehreren Methoden zur Altersbestimmung darstellen, andere seien die Beurteilung der physischen Erscheinung und eine Untersuchung des Gebisses.
 

Schweiz
Für einen Arzt endete das Strafverfahren zum Tod eines 27-jährigen palästinensischen Flüchtlings im Juli 2001 mit einem Schuldspruch. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Entschädigung von 50.000 Schweizer Franken an die Familie des Opfers verurteilt. Der palästinensische Flüchtling war am 3. März 1999 bei einem Abschiebungsversuch an einem breiten Klebeband erstickt, das ihn am Schreien hindern sollte. Zwei an der Aktion beteiligte Polizisten wurden freigesprochen. Zwar hatte das Gericht keinen Zweifel daran, dass die Polizisten den kritischen Zustand des Flüchtlings wahrgenommen hatten und fahrlässig handelten, indem sie die Entfernung des Klebebands verweigerten. Gleichzeitig führte das Gericht jedoch zu ihrer Entlastung an, sie hätten auf den Arzt vertraut. Außerdem hätte die Knebelung nicht in ihrer Verantwortung gelegen. Das Strafverfahren gegen einen weiteren Polizisten, der die Aktion leitete, wurde vertagt. Die Verurteilung des Arztes ist europaweit die erste im Zusammenhang mit Gewaltmaßnahmen bei der Abschiebung.

Schweiz
Ein inhaftierter algerischer Flüchtling hat sich am Tag seiner bevorstehenden Abschiebung offenbar das Leben genommen. Der Dreißigjährige wurde am Morgen erhängt in seiner Zelle aufgefunden. Zuvor waren bereits zwei Abschiebungsversuche gescheitert, weil der Mann sich gewehrt hatte. Der Menschenrechtsverein Augenauf kritisierte, der Flüchtling sei psychisch schwer angeschlagen gewesen, die Behörden hätten ihn aber trotz Intervention des Gefängnisseelsorgers unter quälenden Bedingungen zwei Monate lang in eine Einzelzelle gesperrt und an der Abschiebung festgehalten. Die Staatsanwaltschaft Graubünden untersucht jetzt den Fall.

Spanien
Die Organisation "Ärzte ohne Grenzen" hat herausgefunden, dass im Mai und Juni gruppenweise abgeschobene nigerianischen Flüchtlinge im "Alagbon Close" in Haft genommen wurden, das sie erst nach einer Zahlung von 250 bis 500 US-Dollar verlassen durften. Angeblich dienten die Beträge, so wurde den Flüchtlingen fälschlicherweise gesagt, zur Teiltilgung der Abschiebungskosten. "Alagbon Close" ist ein Untersuchungsgefängnis für Drogenschmuggel, Frauenhandel und Wirtschaftskriminalität. Die Flüchtlinge mussten im Schnitt zwei bis sieben Tage dort bleiben.

Spanien
Zunehmend werden Charterflüge zur Repatriierung irregulärer Migrantinnen und Migranten eingesetzt. Allein während der letzten Septembertage starteten fünf Charterflüge von den Kanarischen Inseln mit Menschen an Bord, die dorthin auf dem Seeweg gelangt waren. Vier der Flüge hatten die Spanische Enklave Melilla zum Ziel, wo die überwiegend marokkanischen Staatsangehörigen an der Grenze an marokkanische Behörden übergeben wurden. Eine fünfte Chartermaschine brachte am 27. September 25 nigerianische Staatsangehörige nach Lagos, auf die bereits am 9. September eine weitere Gruppe dorthin an Bord eines speziell vom Innenministerium gecharterten Flugzeugs gebracht worden war. Seit Jahresanfang hat es damit allein 36 Charterflüge von den Kanarischen Inseln gegeben. In 26 Fällen war der Zielflughafen Melilla. In sieben Fällen war die Destination Dakar und drei Fällen Lagos.
 

Europäische Union
Der Chef der jugoslawischen Grenzpolizei Grbic hat der französischen Zeitung "Libération" gegenüber gesagt, die von den EU-Ministern für Justiz und Inneres genannte Zahl von 200.000 Chinesen, die in Jugoslawien auf die Möglichkeit einer illegalen Weiterreise nach Westeuropa warteten, sei maßlos übertrieben. Seit dem Erstickungstod von 58 Chinesen, die im letzten Sommer auf dem Weg nach Großbritannien in einem LKW starben, zeigt die EU vermehrtes Interesse daran, die so genannten "Balkanroute" für Flüchtlinge abzuschneiden. Grbic sagte, die illegale Migration von Chinesen über Jugoslawien sei im Verschwinden begriffen. Sie würden von Jugoslawien auch mit Einreisevisum zurückgeschoben, wenn es Zweifel an dem Wahrheitsgehalt des angegebenen Einreisegrundes gäbe. Seit 1996 gab es auf Initiative des damaligen Präsident Milosevic, der von einem schnellwachsenden Chinatown in Belgrad träumte, eine Direktverbindung Peking-Belgrad. Dieser Flug wurde inzwischen wieder abgeschafft. Heute gibt es in Belgrad einen beachtlichen chinesischen Sektor, der chinesische Flüchtlinge auch zum Bleiben in Jugoslawien veranlassen könnte.
 

Europäische Union
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer erst jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 31.5.2001 die Klagen von sechs georgischen Familien yezidischen Glaubens zurückgewiesen. Das Gericht verneinte die Auffassung, eine Abschiebung würde gegen Art. 3 EMRK verstoßen. Zuvor waren die Yeziden, die 1994 bzw. 1996 in Deutschland Asyl beantragt hatten, schon am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der Gerichtshof führte zur Begründung unter anderem aus, die deutschen Gerichte hätten zur Beurteilung bereits unterschiedliche Quellen herangezogen, die Indizien dafür lieferten, dass den Klägern keine schlechtere Behandlung als anderen Yeziden in Georgien drohe. Die Tatsache, dass die georgischen Behörden nicht immer die notwendigen und erfolgreichen Schritte unternommen hätten, um diejenigen, die für Übergriffe gegen Yeziden verantwortlich seien, zu schützen, sei der strukturellen Schwäche des georgischen Staates zuzuschreiben und nicht einer intentionalen Handlung gegen eine religiöse Minderheit.
 

Europarat
Der Menschenrechtskommissar des Europarats Alvaro Gil-Robles hat sich kritisch mit dem Umgang vieler europäischer Staaten mit Asylsuchenden an ihren Grenzen auseinandergesetzt. In seiner Empfehlung, angenommen am 19. September 2001, stellt der Menschenrechtskommissar Alvaro Gil-Robles fest, dass es seit der Annahme der Resolution (99) 50 am 7. Mai 1999 "keine signifikante Verbesserung der Situation" von Ausländern, die in einen Mitgliedsstaat einreisen wollen, gegeben habe. Ihre rechtliche und humanitäre Situation bleibe prekär.
Gil-Robles sagte, dass eine Person, die aus dem Ausland komme "das Recht hat, nicht von Anfang an wie ein Krimineller oder ein Betrüger betrachtet zu werden."

In seiner Empfehlung drängte er darauf, dass Ausländern, denen der Zugang verwehrt wird, das Recht auf die Einlegung von Rechtsmitteln, wie es in Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthalten ist, zugestanden wird. Dieses Recht sollte "nicht nur im Gesetz garantiert, sondern auch in der Praxis gewährt werden, wenn eine Person behauptet, dass die zuständigen Behörden gegen ein Recht nach der EMRK verstoßen haben oder wahrscheinlich verstoßen werden." Dies sei insbesondere der Fall bei Personen, die gegen einen Zurückweisungs- oder Abschiebungsbeschluss vorgehen wollten, "zumindest dann, wenn die Verletzung von Artikel 2 oder 3 der EMRK behauptet wird."

Wenn eine Person eine Zurückweisungsentscheidung oder die Verweigerung von Asyl vorgehe, solle sie die Dienste eines Dolmetschers erhalten "dessen Kosten das Land übernehmen muss, in dem die Person angekommen ist." Der Beauftragte betonte, das die Praxis der Zurückweisung bei der Ankunft "inakzeptabel" sei.

Nach Möglichkeit sollten die Behörden Haft vermeiden und sich für "andere Überwachungsmaßnahmen" entscheiden. Asylsuchende sollten nicht in einer Polizeistation oder in einem Gefängnis festgehalten werden, "außer es gibt keine praktische Alternative" und "unter keinen Umständen dürfen sie gemeinsam mit gewöhnlichen Gefangenen untergebracht sein". "Das gleiche gilt für Ausländer, die auf die Durchsetzung einer Abschiebungsverfügung warten", mit der Ausnahme derjenigen Ausländer, die zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurden oder auf ihre Auslieferung warten.

Der Beauftragte listete einige Kategorien von Personen auf, die nicht in so genannten internationalen Zonen oder Wartezonen (z.B. im Transitbereich von Flughäfen) untergebracht werden sollten, namentlich unbegleitete Minderjährige, schwangere Frauen, Mütter mit kleinen Kindern, ältere Menschen und Behinderte. Darüber hinaus sollten Familien nicht getrennt werden.

Der Beauftragte drängte die Regierungen der Mitgliedsstaaten, was die Methoden der (Untersuchungs-) Haftanstalten angeht, "maximale Transparenz zu garantieren", indem man "zumindest sicherstellt, dass unabhängige nationale Beauftragte, Ombudspersonen, NGOs, Rechtsanwälte und nahe Verwandte von Inhaftierten Zugang zu diesen haben. Darüber hinaus müsste die Haftpraxis "regelmäßig durch die Gerichte überwacht werden".

Die Empfehlung erinnerte daran, dass nach Artikel 4 Protokoll Nr. 4 zur EMRK "Sammelabschiebungen verboten sind".

Nach Auffassung des Menschenrechtsbeauftragten müssten eine Reihe von Praktiken "unterbunden werden", zum Beispiel:

  • das Tragen von Masken von Beamten, die für die Durchführung von gewaltsamen Abschiebungen verantwortlich sind
  • der Gebrauch jeglicher Mittel, die Erstickung verursachen könnten (Klebeband, Knebel, Helme, Kissen etc.)
  • der Gebrauch von wehrlos machendem Gas oder Reizgas
  • der Gebrauch von Zwangsmitteln, die zu haltungsbedingter Erstickung führen könnten
  • der Gebrauch von Beruhigungsmitteln oder Injektionen ohne vorherige medizinische Untersuchung oder ärztliche Verordnung
  • das Anlegen von Handschellen während des Starts und der Landung bei Personen, die Widerstand gegen eine gewaltsame Flugabschiebung leisten.
  • Liste

    Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden.