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Nr. 53 - Oktober 2001 |
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Mehr als zwölf Bürgerrechtsorganisationen haben am
24. Oktober 2001 bei einer Pressekonferenz in Berlin zu dem Thema
"Die
falsche Antwort auf den 11. September: Der Überwachungsstaat"
ihrer Besorgnis darüber Ausdruck gegeben, dass mit den Sicherheitspaketen
I, II und II+ die Balance zwischen staatlich garantierten Freiheitsrechten
und den Eingriffsbefugnissen des Staates zugunsten abstrakter Staatssicherheit
aufgehoben wird. Die teilnehmenden Organisationen wenden sich u.a. gegen
die biometrische Totalerfassung der Bevölkerung, die Auflösung
des Trennungsgebotes zwischen Geheimdiensten und Polizei, die Kronzeugenregelung
im Strafgesetzbuch und die geplante Ausweitung der §§ 129, 129
a auf Staaten außerhalb der EU und die vorgesehenen Restriktionen
gegen Ausländer- und Asylbereich. Zu letzterem hatte sich auch PRO
ASYL in einer Presseerklärung
vom 17. Oktober 2001 geäußert. Die Papiere der einzelnen
Organisationen können bei der Zeitschrift
Bürgerrechte & Polizei/CILIP abgerufen werden.
Kritisch gegenüber dem Sicherheitspaket äußert
sich auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in einem Schreiben
vom 16. Oktober 2001
an das Bundesinnenministerium. Demnach hat der Beauftragte "den Eindruck,
dass einige (im Paket enthaltene) geplante Maßnahmen zum Teil
weit über die Zielsetzung hinausgehen", den internationalen Terrorismus
zu bekämpfen "und kaum geeignet erscheinen, den internationelen
Terrorismus angemessen zu bekämpfen."
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In ihrer Koalitionsvereinbarung haben SPD und Bündnis
90/Die Grünen vereinbart, die Dauer der Abschiebungshaft im Lichte
des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu überprüfen.
Dies ist nicht geschehen. Mit einem umfangreichen Positionspapier "Abschiebungshaft
– ultima ratio bei Rückkehr und Rückführung?"
mahnen der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V., der Deutsche
Caritasverband e.V., das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg e.V., der
Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland, der Republikanische Anwältinnen-
und Anwälteverein und PRO ASYL eine Vielzahl von Veränderungen
bei der Abschiebungshaft an. Denn nicht nur deren Dauer ist problematisch.
Änderungsbedürftig sind z.B. auch die Voraussetzungen für
die Inhaftierung, die Vorgaben bezüglich der Inhaftierung minderjähriger
und besonders schutzbedürftiger Personen sowie die Haftbedingungen.
Das vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst erarbeitete Positionspapier illustriert
die jeweiligen Problembereiche mit einer Vielzahl von Beispielen aus der
Praxis. Das Positionspapier liegt auch als Broschüre vor. Bestelladresse:
Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Neue Kantstr. 1, 14057 Berlin,Tel.: 030/32
60 25 9-0, Fax: -2, E-Mail: jrsgermany@t-online.de,
Kosten: 3,50 DM zuzügl. Versandkosten |
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Eine Bleiberechtsregelung
für ehemalige Asylbewerber, die als alleinstehende Minderjährige
eingereist sind ,
gibt es in Berlin, nachdem das Bundesinnenministerium am 24. August
2001 sein Einvernehmen zu dieser Regelung gemäß § 32 Ausländergesetz
gegeben hat. Eine vergleichbare Regelung müsste im Einvernehmen mit
dem BMI auch in anderen Bundesländern möglich sein. Deshalb liegen
politische Aktivitäten in dieser Richtung nahe. Eine bundeseinheitliche
Regelung scheiterte bislang an der Haltung Hamburgs.
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Nachdem im Rahmen der deutsch-jugoslawischen Gespräche
am 19. und 20. Juni 2001 in Berlin eine Übereinkunft zwischen den
jeweiligen Regierungen erzielt wurde, dass die BR Jugoslawien alle Flüchtlinge
zurücknimmt, die in den vergangenen Jahren Zuflucht in Deutschland
gefunden haben, droht auch den Angehörigen von ethnischen Minderheiten
die Abschiebung. Bis zu 100.000 Roma aus Jugoslawien sind akut
von Abschiebung bedroht, so ein Appell des Mülheimer Flüchtlingsrates
unter der Überschrift "Keine
Abschiebung in die Obdachlosigkeit – Für eine Gleichbehandlung aller
Flüchtlinge" vom 12. September 2001.
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Das niedersächsische Innenministerium hat seinen
im April 2001 in Reaktion auf die Verhaftung eines aus Niedersachsen
abgeschobenen
syrischen Kurden verhängten Abschiebungsstopp nach Syrien aufgehoben.
Die Begründung ist denkwürdig. Da zwischen erfolgter Abschiebung
und Inhaftierung des Betroffenen fast zwei Monate verstrichen seien, so
schreibt das niedersächsische Innenministerium an einen CDU-Abgeordneten,
sei es nicht sehr wahrscheinlich, dass die Festnahme in direktem Zusammenhang
mit Ereignissen stehe, die vor der Abschiebung stattgefunden hätten.
Der
niedersächsische Flüchtlingsrat
hat mit einer Presseerklärung
vom 12. September 2001 reagiert.
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Schlechte Zeiten für die Kunst und das Menschenrecht
auf Bewegungsfreiheit in Freiburg. Ein "Denk-Mal für das Menschenrecht
auf Bewegungsfreiheit", mit dem die Residenzpflicht thematisiert werden
soll, will die Stadt weder fördern noch ein öffentliches Grundstück
für die Plastik zur Verfügung stellen. In einem Schreiben
vom 8. August 2001 an das Südbadische Aktionsbündnis gegen Abschiebungen
(SAGA) erörtert das zuständige Dezernat sein Kunstverständnis:
"Nach intensiver Prüfung hat das Bürgermeisteramt – auch nach
Beratung im Kreise der Dezernenten – entschieden, dass die Stadt keinen
Anlass sieht, ein Anliegen, das sich gegen die geltenden Gesetze richtet,
zu unterstützen. Die Plastik thematisiert das Problem der durch Gesetz
eingeschränkten Bewegungsfreiheit für in Deutschland lebende
Flüchtlinge und ist damit auch ein Symbol des Protestes gegen die
Regelung der Asylgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht
hat entschieden, dass diese Einschränkung zulässig ist. Die Stadt
Freiburg ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft Teil des
Staatengebildes der Bundesrepublik Deutschland und damit diesen gesetzlichen
Bestimmungen verpflichtet. Wir bitten hierfür um Verständnis."
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Am 12. September 2001 hat die Europäische
Kommission
einen Vorschlag
zu Mindestnormen für die Flüchtlingsanerkennung und zur Frage
des ergänzenden Schutzes vorgelegt.
Unter dem Begriff "Internationaler Schutz" regelt der Vorschlag sowohl
die Frage der Flüchtlingseigenschaft nach der GFK als auch die Frage,
wer subsidiären bzw. ergänzenden Schutz erhält. Bei der
Frage der sozialen Ausgestaltung sieht der Vorschlag weitgehend deckungsgleiche
Rechte und Vergünstigungen vor.In dem Vorschlag ist auch die Anerkennung
von nichtstaatlicher Verfolgung explizit vorgesehen. In Artikel 11 heißt
es, dass der Flüchtlingsstatus auch dann zu gewähren sei, wenn
der Herkunftsstaat "nicht in der Lage oder nicht willens ist, wirksamen
Schutz zu bieten." In der Begründung wird ausgeführt, es
sei unerheblich, von wem die Verfolgung ausgehe. Diese Position entspricht
der überwiegenden Staatenpraxis und steht im Widerspruch zur bundesdeutschen.
Problematisch ist in diesem Zusammenhang im Hinblick auf Artikel 9, dass
staatlicher Schutz auch von internationalen Organisationen und stabilen
staatsähnlichen Organisationen gewährt werden kann. Im Begründungstext
werden hier internationale Organisationen wie die UN oder die NATO genannt.
Nach Artikel 7 haben die Mitgliedsstaaten auch geschlechts-
oder kinderspezifische Formen von Verfolgung zu berücksichtigen. Es
ist klargestellt, dass eine Verfolgung im Sinne der GFK "durch Anwendung
sexueller Gewalt oder sonstiger geschlechtsspezifischer Übergriffe
erfolgen" kann. Kinderspezifische Formen der Verfolgung stellen gemäß
dem Kommissionsvorschlag etwa Zwangsrekrutierung, sexuelle Ausbeutung und
Zwangsarbeit dar. Diese Aspekte greift die Kommission in Artikel 12 in
der Definition des Begriffs der "sozialen Gruppe" auf.
Zu kritisieren am Vorschlag ist die restriktive Verhandlung
von Nachfluchtgründen in Artikel 8.
Die Definition des sogenannten Ergänzenden Schutzes
im Kommissionsvorschlag stützt sich weitgehend auf bestehende völkerrechtliche
Verträge im Bereich der Menschenrechte. Bezug genommen wird hier insbesondere
auf Artikel 3 der EMRK, auf Artikel 3 der UN-Antifolterkonvention, sowie
auf Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und
politische Rechte. Schutzsuchenden, die unter diese Definition fallen,
werden weitgehende soziale Rechte analog zur GFK gewährt, zum Teil
aber nach Übergangsfristen.
Nicht geregelt wird in diesem Richtlinienvorschlag
der Aspekt der Familienzusammenführung. Diese zentrale Frage wird
in einem separaten Richtlinienvorschlag
zur Familienzusammenführung
behandelt. Aus diesem Vorschlag wurde im Oktober 2000 der Bereich ergänzender
Schutz herausgenommen. Unter diesen Voraussetzungen wird die Frage der
Familienzusammenführung bei ergänzendem Schutz auf absehbare
Zeit nicht europäisch geregelt werden.
Ob der Vorschlag der Kommission Bestand haben oder,
wie schon bei vorherigen Kommissionsvorschlägen zum Asylrecht geschehen,
restriktiveren Vorstellungen der Innenminister, allen voran dem deutschen,
zum Opfer fallen wird, bleibt abzuwarten.
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Im Juli 2001 legte die Europäische Kommission
einen Verordnungsvorschlag
vor, der künftig die Festlegung von Zuständigkeitsregelungen
und die Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedsstaates regeln soll.
Damit soll das Dubliner Übereinkommen künftig in die Struktur
der EU überführt. Trotz mannigfaltiger Defizite des Dubliner
Übereinkommens werden nahezu dieselben Grundsätze in dem Verordnungsvorschlag
beibehalten.Die wichtigsten Unterschiede gegenüber dem Dubliner
Übereinkommen:
Zum einen verkürzt der Vorschlag die Frist
für die Einreichung eines Aufnahmeantrags von sechs Monaten auf 65
Arbeitstage, also auf 13 Wochen. Die Frist für die Durchführung
der Überstellung wird auf sechs Monate verlängert. Die Beantwortungsfrist
bei Aufnahmegesuchen wird auf einen Monat verkürzt.
Neu ist ein Passus, dass die Zuständigkeit
des Mitgliedsstaates erlöscht, wenn sich Asylsuchende zwei Monate
lang wissentlich in dem Mitgliedsstaat ohne Aufenthaltsstatus aufgehalten
haben. Künftig soll außerdem dem Asylsuchenden eine Begründung
der Entscheidung übermittelt werden. Gegen diese Begründung kann
auch ein Rechtsbehelf eingelegt werden, der aber keine aufschiebende Wirkung
hat. Die Kommission beschreibt dies als eine Form, die Effizienz des Verfahrens
zu erhöhen, um eine zügigere Abwicklung zu ermöglichen.
Eine Verbesserung enthält der Verordnungsvorschlag
bezüglich der Frage der Einheit der Familie. Die Familienzusammenführung
wird ermöglicht, wenn sich jemand noch im regulären Asylverfahren
befindet und über diesen Antrag noch nicht in erster Instanz entschieden
worden ist. In dem Kommissionsvorschlag gibt es ein zusätzliches Kriterium,
das sicher stellen soll, dass unbegleitete Minderjährige und erwachsene
Familienangehörige nicht getrennt werden.
Der Kommissionsvorschlag bewegt sich insgesamt in
der Logik des alten Konzeptes des Dubliner Übereinkommens. Die Kommission
schreibt: "Die glaubwürdigste Alternative bestünde darin,
die Zuständigkeit ausschließlich vom Ort der Antragstellung
abhängig zu machen. Dieses Konzept könnte sicherlich die Grundlage
für ein klares und funktionelles Verfahren darstellen, bei dem eine
rasche Abwicklung und die Rechtssicherheit gewährleistet sind, die
Abschiebung von Flüchtlingen von einem Mitgliedsstaat zum anderen
vermieden wird, das Problem der Mehrfachanträge Berücksichtigung
findet und die Einheit der Familie sichergestellt ist."
Auf dieser Grundlage könnte die aktuelle Form
der Schutzlotterie in der EU ausgesetzt werden. Genau aber dieses Argument,
die divergierenden Verfahrens- und Anerkennungspraktiken in der Europäischen
Union, führt die Kommission an, um das System von Dublin beizubehalten.
Sie zieht daraus den falschen Schluss, dass erst nach Einführung eines
gemeinsamen Verfahrens und eines einheitlichen Status, das heißt
in einer späteren Phase der Vergemeinschaftung, ein auf anderen Grundsätzen
basierendes System realisiert werden kann. Damit ist eine grundlegende
Reform des DÜ auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Die Kommission hat sich in ihrem Beschluss damit
dem Druck Deutschlands, Österreichs und Großbritanniens u.a.
gebeugt. Deutschland und Österreich hoffen in Zukunft, dass sie aufgrund
EURODAC und der Osterweiterung von einem Fortbestand der restriktiven Zuständigkeitsregelung
profitieren werden.
Statistische Übersicht zur Durchführung
des Dubliner Übereinkommens 1998/1999:
In diesen beiden Jahren wurden insgesamt 655.204
Asylanträge in der EU gestellt. In 39.521 Fällen wurden Anträge
an andere Mitgliedsstaaten auf Wiederaufnahme oder Aufnahme im Rahmen des
Dubliner Übereinkommens gestellt. Dies entspricht einem Prozentsatz
im Vergleich zur Gesamtzahl der Asylanträge in den beiden Jahren von
knapp 6 %. 27.588 Anträge auf Aufnahme bzw. Wiederaufnahme wurden
positiv entschieden, d.h. wurden angenommen. Dies entspricht im Vergleich
zur Gesamtzahl der Asylanträge in den beiden Jahren einem Prozentsatz
von 4,2 %. Der letztendliche Prozentsatz, der real durchgeführten
Überstellungen im Vergleich zur Gesamtzahl der Asylanträge in
den beiden Jahren beträgt aber nur 1,7 %. D.h. aktuell spielt das
Dubliner Übereinkommen nur eine äußerst beschränkte
Rolle bei der Frage der Asylprüfung in der Europäischen Union.
(Quelle:
Kommission der EG: Bewertung des DÜ, 13.Juni 2001)
Was das Zahlenverhältnis zwischen den einzelnen Vertragsstaaten
im Hinblick auf Aufnahme und Überstellungen von Personen im Rahmen
des DÜ angeht, sind Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich
deutliche "Verlierer", d.h., diese Staaten haben weit mehr Personen von
anderen Staaten übernommen als selbst überstellt. Demgegenüber
haben Großbritannien, Schweden, Dänemark und die Niederlande
mehr Personen an andere Vertragsstaaten überstellt als aufgenommen.
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Lange angekündigt, letztlich doch eine Enttäuschung:
Der neue Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei (7/01)
ist da. Im Großen und Ganzen gibt es keine wesentlichen Änderungen
im Vergleich zum vorherigen Bericht, geschweige denn Verbesserungen, so
stellt der Niedersächsische Flüchtlingsrat in einer ersten Stellungnahme
fest. Besonders problematisch ist der Wegfall einer Passage aus dem Anhang
des letzten Berichts, in dem auf die "fast völlige Ausweglosigkeit
bestimmter Gruppen...adäquate Behandlungsmethoden/-verfahren in Anspruch
nehmen zu können" hingewiesen wurde. Hier waren u.a. traumatisierte
Menschen und vergewaltigte Frauen explizit genannt worden. Im neuen Lagebericht
heißt es nun: "Die Behandlung psychisch kranker Menschen ist in
allen Krankenhäusern mit einer psychiatrischen Abteilung möglich.
Die Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen kann durch
medikamentöse und psychotherapeutische Therapien erfolgen." Der
neue Tenor erscheint angesichts der verfügbaren Informationen zur
katastrophalen Versorgungslage in der Türkei und der politischen Bedrängnis,
in der sich Ärzte und Folteropferzentrum befinden, völlig unverständlich.
Es liegt der Verdacht nahe, dass es sich bei der Kehrtwende im Lagebericht
um den Versuch handelt, auf politischem Weg die Gewährung von Abschiebungshindernissen
nach § 53 Abs. 6 S.1 AuslG zu erschweren.
Auch ein Schreiben des Auswärtigen Amtes an
die Länderinnerbehörden vom 18. September 2001 vermag den bestehenden
Widerspruch nicht aufzuklären. Darin heißt es: "Ergänzend
zu den Ausführungen zur medizinischen Versorgung im Lagebericht Türkei
vom 24. Juli 2001 (Ziff. IV3b) können auch weiterhin die Ausführungen
hierzu in der Anlage zum Lagebericht Türkei vom 22. Juni 2000 (medizinische
Versorgung psychisch kranken Menschen in der Türkei) herangezogen
werden. Außerdem steht den mit asyl- und abschiebungsrelevanten Entscheidungen
befassten Behörden und Gerichten zusätzlich das Instrument der
Einzelanfrage zur Verfügung."
Das Frauenrechtsbüro gegen sexuelle Folter
in Berlin hat darauf hingewiesen, dass das Generalkonsulat der Bundesrepublik
Deutschland in Istanbul noch am 12. März 2001 auf eine Einzelanfrage
des Regierungspräsidiums Osnabrück hin "Einschätzungen zur
medizinischen Versorgungslage psychisch kranker Menschen abgab, in der
die Dominanz krankenhausorientierter Betreuung und der totale Mangel differenzierter
ambulanter und komplementärer Versorgungseinrichtungen festgestellt
wurde." Das Auswärtige Amt hat inzwischen mitgeteilt, dass eine Aktualisierung
der entsprechenden Anlage zum Lagebericht Türkei vom 22. Juni 2000
für den nächsten Lagebericht geplant ist.
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Nach Niedersachsen, NRW und Rheinland-Pfalz will
nun auch Sachsen-Anhalt eine so genannte zentrale Ausreiseeinrichtung
für Flüchtlinge schaffen, wie aus einer Presseerklärung
(129/01) des Innenministeriums vom 6. September 2001 hervorgeht. Das
Ausreisezentrum soll Anfang 2002 eingerichtet werden, das Land plane dies
schon seit längerem. Innenminister Püchel preist die bundesweit
von Bundesinnenminister Schily geplanten zentralen Ausreiseeinrichtungen
als ein gegenüber der Abschiebungshaft "milderes Mittel". Aus der
Unterbringung von Flüchtlingen in derartigen Sammellagern eine humanitäre
Tat zu machen, funktioniert freilich nur, wenn man die einzige Alternative
darin sieht, Tausende von Flüchtlingen ins Gefängnis zu werfen.
PRO ASYL sieht in der Unterbringung von Flüchtlingen unter haftähnlichen
Bedingungen und permanentem psychologischen und materiellem Vertreibungsdruck
ein gegenüber einer dezentralen Unterbringung inhumanes und unsinniges
Mittel.
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Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
hat Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen
Betreuung von Abschiebungshäftlingen (145 KB) im Lande aufgelegt. Besonders
kurios dürfte die Übersicht über die zuwendungsfähigen
Sport- und Freizeitangebote sein, die von interkultureller Sensibilität
und Einfühlungsvermögen in die Situation von Abschiebungshäftlingen
zeugt. Gefördert werden so gnadenlos: Laubsägearbeiten, Kartoffeldruck,
Salzteig- und Gipsarbeiten. Die Einführung der Serviettentechnik in
die Demokratische Republik Kongo sowie des Völkerballs in westafrikanische
Abschiebezielstaaten dürfte kurz bevorstehen. Zum Servicepaket für
Flugabschiebungen dürften Entspannungstechniken und Mandalas gehören.
Was aber fängt der Ausreisepflichtige mit Moosgummi an? |
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Hinweise auf Schläfer gibt es beim
BMI.
Dass
ab dem nächsten Jahr die Sommerzeit auf Dauer eingeführt wird,
gehört zu den wenigen unproblematischen Meldungen, die uns zur Zeit
aus seinem Geschäftsbereich erreichen.
Meldungen aus dem europäischen Ausland:Meldungen
aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf das
von uns zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet, Bestelladresse:
Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels, Tel &
Fax: 32 (2) 230 37 50.
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Bosnien-Herzegowina Auch sieben Jahre nach
dem Ende des Krieges warten noch 70 % der Flüchtlinge im serbisch
kontrollierten Landesteil auf eine Möglichkeit, in ihre Wohnungen
zurückzukehren, so der Flüchtlingsminister der Republik Srpska
Anfang September. Nach UNHCR-Angaben gibt es insgesamt
immer noch eine
halbe Million Binnenvertriebene in Bosnien. 260.000 Bosnierinnen und
Bosnier, die aus dem Land geflohen sind, leben weiterhin im Ausland.
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Frankreich Vier Angestellte einer privaten Sicherheitsfirma
werden sich vor einem französischen Gericht dafür zu verantworten
haben, dass sie einen 22-jährigen afghanischen Staatsangehörigen
angeschossen haben, der sich in einem Güterwagen auf dem Bahnhof von
Calais verbergen wollte, um nach England zu gelangen. Der Schütze,
der den Afghanen durch einen Schuss ins Bein verletzt hatte, hatte zunächst
angegeben, die von dem Sicherheitsdienst verfolgte Gruppe irregulärer
Migranten gar nicht gesehen zu haben, als er den Schuss abgab. Später
jedoch hatte er zugegeben, auf die Gruppe gefeuert zu haben, weil er über
die massive Präsenz irregulärer Migranten auf dem bewachten Gelände
"verärgert" gewesen sei.
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Frankreich Der Umgang verschiedener europäischer
Staaten mit einem terroristischer Aktivitäten verdächtigten algerischen
Staatsangehörigen wirft nach dem 11. September 2001 noch mehr Fragen
auf als vorher. Am 13. September wurde der algerische Staatsangehörige
Ahmed Zaoui von einem Pariser Gericht wegen terroristischer Delikte in
Abwesenheit zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung
verurteilt. Zuvor hatte man ihn bereits im November 1995 wegen terroristischer
Aktivitäten in Belgien verurteilt. Trotz schwerwiegender strafrechtlicher
Vorwürfe gegen ihn hatte man ihn nicht inhaftiert, sondern ihm lediglich
eine Wohnsitzauflage und eine Aufenthaltsbeschränkung verordnet. Möglicherweise
hat dies damit zu tun, dass belgische Behörden Drohungen von Seiten
der GIA erhalten haben sollen. Belgien dürfte deshalb erleichtert
gewesen sein, als Zaoui und seine Familie Belgien ohne behördliche
Genehmigung verließen und in der Schweiz am 2. November 1997 politisches
Asyl beantragten. Einen Auslieferungsantrag stellte Belgien nicht. Im Mai
1998 beschuldigte ein französischer Untersuchungsrichter Zaoui terroristischer
Aktivitäten und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
Auch Frankreich beantragte offenbar niemals seine Auslieferung. Mit einem
Problem konfrontiert, das weder Belgien noch Frankreich lösen wollten,
und angesichts der Tatsache, dass eine Abschiebung nach Algerien das Risiko
inhumaner Behandlung oder des Todes heraufbeschworen hätte, griff
Bern zu einer ungewöhnlichen Maßnahme. Zaoui und seine Familie
wurden gegen ihren Willen in einen Drittstaat geschafft und fanden sich
am 30. Oktober 1998 in Burkina Faso wieder. Die Aufenthaltskosten übernahm
die Schweiz. Die Familie hat Burkina Faso im Januar 2001 mit unbekanntem
Ziel verlassen.
Die schweizer Praxis erinnert an die von Otto Schily
in einem Zeitinterview (Ausgabe 20. September 2001) geäußerte
Überlegung, "Personen, die unter dem Vorwand, sie hätten irgendeinen
Flüchtlings- oder Asylstatus" nach Deutschland gekommen sind und
"die wegen drohender Gefahr für Leib und Leben nicht in ihr Herkunftsland
abgeschoben werden können", nicht "in andere Weltgegenden"
abgeschoben werden können, "wo sie keine Gefahr für die Sicherheit
darstellen,wie das hier in dem sehr sicherheitsempfindlichen Deutschland
der Fall ist."
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Großbritannien Innenminister Rooker
hat am 10. Juli erklärt, dass Frauen, die vor Beschneidung fliehen,
Anspruch auf Asyl haben. Asyl würde davon unabhängig gewährt,
ob die Bedrohung vom Staat oder einem Individuum ausginge.
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Großbritannien Am 11. Juli dieses Jahres
hat die "Ärztliche Vereinigung für Folteropfer" (Medical Foundation
for Victims of Torture) einen Bericht veröffentlicht, der die Regierung
beschuldigt, ihre eigene Zusage gebrochen zu haben, gefolterte Asylsuchende
nicht zu inhaftieren. "Wir sehen nicht, dass Belege über ärztlich
dokumentierte Folter irgendeine Auswirkung darauf haben, wie lange ein
Folterüberlebender in Haft behalten wird", sagte die Sprecherin der
Organisation, M. Salinsky. Die Medizinerorganisation untersuchte die Fälle
von 11 Asylsuchenden, die in Haft gehalten wurden, obwohl sie Folter geltend
gemacht und Beweise dafür vorgelegt hatten. Seit der Vorlage der Beweise
waren zwischen 3 Wochen und 5 Monaten vergangen.
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Großbritannien In einem am 10. Juli
veröffentlichten Bericht
warnt die "Greater London Authority" die
Regierung vor den negativen Folgen der erklärten Absicht, jährlich
30.000
abgelehnte Asylsuchende abzuschieben. "Wenn dieses Ziel ernsthaft verfolgt
wird, wird das Personal der Einwanderungsbehörde, unterstützt
von Polizeibeamten, gewaltsam in das Zentrum vieler Gemeinden der ethnischen
Minderheiten einfallen und unter polizeilicher Anleitung abgelehnte Antragsteller
entfernen müssen", warnt die Behörde. "Es muss als ein ernsthaftes
Risiko angesehen werden, dass dies ... die harmonischen Beziehungen der
Communities in London über den Haufen wirft", ergänzt der Bericht.
Die Zahl der registrierten Flüchtlinge und
Asylsuchenden im Großraum London ist erheblich, sie liegt zwischen
352.000 und 422.000 Personen, das sind fast 5 % der Einwohnerzahl der Hauptstadt.
Die bisherigen Versuche der Regierung, Asylsuchende in anderen Teilen des
Landes unterzubringen, haben bislang noch keinen größeren Effekt
erzielt. Neun Monate nach Einführung des neuen Verteilungssystems
haben erst 10.850 Asylsuchende es akzeptiert, anderswo zu leben. Das Innenministerium
hat vorhergesagt, dass 65.000 Flüchtlinge das System nach einem Jahr
akzeptieren würden. Wer das "Angebot" ablehnt, verwirkt sein Recht
auf soziale Leistungen (Bargeld und Gutscheine). Es wird geschätzt,
dass bis zu 9.500 dies verweigert haben und deshalb wohnungslos sind oder
bei Freunden und Verwandten unterkommen. Der Bericht der "Greater-London"-Behörde
kritisiert auch das Gutscheinsystem und verweist darauf, dass es nicht
zu einer Reduzierung der Zahl von neuen Asylsuchenden geführt hat.
Der Bericht hebt weiter hervor, dass die Zahl der Anträge ansteigt,
obwohl das Innenministerium bei der Reduzierung des Rückstaus unbearbeiteter
Fälle in erster Instanz erfolgreich war, da viele der negativen Entscheidungen
aus "verfahrenstechnischen Gründen" erfolgten und inhaltlich nicht
geprüft wurden.
Auch in einem am 3. Juli veröffentlichten Bericht
des "Royal Institute for International Affairs" wird das regierungsamtliche
System der Verteilung von Asylsuchenden über ganz Großbritannien
als "gescheitert" bezeichnet. Das System provoziere das Risiko eines zunehmenden
Rassismus. Der Report hebt hervor, dass das System nicht zu der beabsichtigten
Verteilung geführt hat und eine effektive Dezentralisierung der Wohlfahrtsdienste
und der Rechtsberatung für Asylsuchende nicht erfolgt ist.
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Großbritannien
Einen Rückschlag erlitt die britische Regierungspolitik
einer verstärkten Internierung von Asylsuchenden, nachdem ein High
Court Richter am 7. September 2001 entschied, dass die Inhaftierung
von vier irakischen Asylsuchenden in einer früheren Kaserne in
Cambridgeshire
ein Verstoß gegen das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit
sei. Die vier waren dort während ihres Asylerstverfahrens festgehalten
worden. Der britische Innenminister David Blunkett zeigte sich tief verstört
über die Implikationen dieser Rechtsprechung und kündigte weitere
rechtliche Schritte an. Währenddessen müssen die Türen des
Internierungslagers offen bleiben. Der Rechtsanwalt der Iraker macht Schadensersatz
geltend. Bei 11.000 Asylsuchenden, die das Internierungszentrum seit seiner
Gründung im März 2000 durchlaufen haben, könnte ein hübsches
Sümmchen zusammenkommen. Das Innenministerium hatte die Zustände
im Oakington-Center bagatellisiert ("a relaxed regime with minimal physical
security"). Rechtsanwälte hatten dem die rigiden Regeln im Zentrum
entgegengehalten. Dazu gehören: Festgelegte Zeiten, in denen die Schlafräume
betreten werden dürfen, Trennung der Väter von ihren Kindern,
die in einem eigenen Trakt schlafen müssen, das Öffnen von Privatpost
unter Aufsicht von Sicherheitskräften, festgelegte Essenszeiten, Besuchsrestriktionen.
Der Richter des High Court entschied, dass die Haftsituation der vier Asylsuchenden
ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und
nationales Recht sei. Unangemessen sei auch das alleinige Ziel, durch die
Inhaftierung zu beschleunigten Entscheidungen zu kommen. Drei der betroffenen
Iraker haben inzwischen den Asylstatus in Großbritannien erhalten.
Heftiger Kritik sieht sich auch die erste Abschiebungshaftanstalt
für Asylsuchende in South Lanark (Schottland) gegenüber. Dort
werden Asylsuchende festgehalten, die eine Straftat begangen haben sowie
Personen, denen unterstellt wird, dass sie nach der Ablehnung des Asylantrages
untertauchen könnten. Die Einrichtung hat 150 Plätze. Auch Familien
sollen dort untergebracht werden. Die Inhaftierten sollen zwar nicht in
ihren Zellen eingeschlossen werden, dürfen das Gelände aber nicht
ohne eine kaum zu erhaltende Ausnahmegenehmigung verlassen.
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Irland
Der irische Flüchtlingsrat kritisiert den
missbräuchlichen Umgang irischer Asylbehörden mit der Kategorie
offensichtlich unbegründeter Asylanträge. Die Autoren einer entsprechenden
Studie untersuchten 1956 Akten von Fällen, in denen die Antragsteller
als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen worden waren. Die
Zahl der als offensichtlich unbegründet eingestuften Asylanträge
stieg von 1,7 % im Jahre 1999 auf 18,8 % im Jahr 2000. Einem Teil der Betroffenen
wird als Folge der o.u.-Entscheidungen eine mündliche Anhörung
verweigert. Rechtsmittel müssen innerhalb von zehn Tagen eingelegt
werden.
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Italien
Ein rigides Vorgehen gegen irreguläre Migrantinnen
und Migranten sieht eine italienische Gesetzesvorlage vor, die
der Praxis regelmäßiger Amnestien/Regularisierungen ein Ende
machen will. Verschärft wird der Umgang mit aufgegriffenen "Illegalen".
Der Gesetzentwurf sieht vor, sie zunächst bis zu 60 Tagen in einem
Aufnahmezentrum festzuhalten (bislang 30). Wer sich weigert, einer Ausreiseaufforderung
nachzukommen, riskiert eine Gefängnisstrafe. Wer zum dritten Mal aufgegriffen
wird, soll zukünftig sofort inhaftiert werden und von Gefängnisstrafe
bis zu vier Jahren bedroht sein. Auch das in Italien bislang großzügige
Recht auf Familienzusammenführung soll künftig auf Ehegatten
und ihre minderjährigen Kinder beschränkt werden.
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Niederlande
Die Stadt Amsterdam hat Nichtregierungsorganisationen
finanzielle Unterstützung bei der Versorgung von Flüchtlingen
zugesagt, denen jegliche staatliche Hilfe verweigert wird. Es handelt
sich bei den betroffenen Flüchtlingen um 100 –200 Menschen, die über
einen EU-Staat in die Niederlande eingereist sind und die deshalb dort
keinen Asylerstantrag stellen dürfen. Sie haben keinerlei Anspruch
auf staatliche Unterstützung. Vor Amsterdam hatten schon andere niederländische
Städte ihre "Pflicht zu helfen" erklärt. Im letzten Juni hatten
die stellvertretende Justizministerin und die Städtevereinigung erklärt,
das den sog. Dublin-Fällen wieder der Zugang zu Wohnheimen eröffnet
werden solle. Die Ministerin erklärte außerdem, dass sie zu
mehr Flexibilität im Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern bereit sei.
Die finanzielle Unterstützung der Städte verstehen diese als
Zwischenlösung.
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Österreich
"Asyl in Not" – ein Unterstützungskomitee
für politisch verfolgte Ausländerinnen und Ausländer fordert
die sofortige Absetzung des österreichischen Botschafters in Pakistan,
Dr. Walter Howadt. Asyl in Not macht Howadt dafür verantwortlich,
dass in den vergangenen Tagen Tausende afghanische Flüchtlinge daran
gehindert worden sind, in der österreichischen Botschaft in Islamabad
Asylanträge zu stellen. Nach dem österreichischen Asylgesetz
gebe es die Möglichkeit einer Asylantragstellung in den Auslandsvertretungen.
Der Botschafter habe jedoch stattdessen die Botschaft schließen lassen
und die Polizei gerufen. Pakistanische Ordnungskräfte hätten
daraufhin die Flüchtlinge mit Schlagstöcken von der Botschaft
ferngehalten. Die österreichische Außenministerin Benita Ferrero-Waldner
hat inzwischen erklärt, dass die Entscheidung, die Botschaft zu schließen,
im Einvernehmen mit ihrem Ministerium erfolgt sei.
Innenminister Ernst Strasser kündigte
inzwischen in einem Interview mit der Zeitung "Der Standard" vom 25./26.
Oktober 2001 an, die derzeitige Asylpraxis dahingehend zu ändern,
dass Asylantragstellungen bei österreichischen Auslandsvertretungen
nicht mehr möglich seien. Ein Asylantrag könne demnach in Zukunft
nur noch bei einer entsprechenden Behörde in Österreich gestellt
werden. Gleichzeitig beabsichtigt Strasser eine Bekämpfung des Schlepperwesens.
Auf die Frage des Standard, wie Flüchtlinge denn ohne Hilfe eines
Schleppers nach Österreich kommen können, war die Antwort Strassers:
"Das ist eine internationale, kriminelle Organisationsform geworden,
die wir bekämpfen müssen." Bemerkenswert ist in dem Zusammenhang,
dass nahezu alle (weit über 5.000) Asylanträge von afghanischen
Flüchtlingen, die bislang im Jahr 2001 bei österreichischen Auslandsvertretungen
gestellt worden sind, inzwischen eingestellt oder zurückgezogen worden
sind. Asylanträge von Afghanen werden aktuell in Österreich gar
nicht mehr behandelt. Nach Aussagen des Innenministeriums sei eine Neubewertung
der Situation von afghanischen Antragstellern noch im Gange.
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Österreich
UNHCR Wien hat am 12. September 2001 die Behandlung
eines 32-jährigen algerischen Asylsuchenden kritisiert. Obwohl
man dessen Asylantrag für zulässig erklärt hatte und er
im Besitz eines befristeten Aufenthaltstitels war, hatte man ihn sechs
Wochen lang in Abschiebungshaft gehalten. Begründung: Er habe
weder Aufenthaltsort noch ausreichendes Einkommen. Der Betroffene war obdachlos
geworden,
als man ihn nicht in die sogenannte Bundesbetreuung inklusive Unterkunftsgewährung
aufgenommen hatte. Nur ca. 1/3 der Asylsuchenden in Österreich erhalten
die entsprechende Versorgung. Die UNHCR-Vertreterin Karola Paul kommentierte
harsch, dass wohl nur in Österreich
Asylsuchende auf diese Weise in Haft kommen könnten
oder einfach auf die Straße gesetzt werden.
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Rumänien
Im Gegensatz zu Bundeskanzler Schröder, der
dem rumänischen Ministerpräsidenten Nastase im Juli 2001 den
visumsfreien Zutritt für Rumänen in die EU in Aussicht stellte,
schätzt
das US-Department die "Fortschritte" der Rumänen bei der Schlepperbekämpfung
als relativ gering ein. In einem Bericht vom 12. Juli 2001 zählt
das US-Department Rumänien zu den Staaten, die nicht die Minimalstandards
in der Schlepperbekämpfung erreichten. Das rumänische Außenministerium
zeigte sich von dieser Bewertung "überrascht". Andere Länder
auf insgesamt 23 Staaten umfassenden Liste des US-Departments sind Albanien,
Weißrussland, Bosnien, Griechenland, Russland und Jugoslawien.
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Rumänien
Homosexualität ist in Rumänien keine
Straftat mehr. Nach harten Verhandlungen mit der orthodoxen Kirche
hat sich die Regierung dazu entschlossen, homosexuelle Handlungen zwischen
Erwachsenen nicht länger unter Strafe zu stellen.
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Schweden
Im schwedischen Parlament gibt es Widerstand
gegen das Vorhaben,
Beförderungsunternehmen, die Menschen ohne
gültige Papiere befördern, in Haftung zu nehmen und Bußgelder
zu verhängen. Das parlamentarische Komitee, das damit beauftragt
wurde, einen Vorschlag für die Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgabe
in nationales Recht zu machen, hat diese Aufgabe abgelehnt. Mitglieder
des Komitees, Angehörige fünf verschiedener Parteien, begründeten
ihre Weigerung damit, dass das Vorgehen gegen Beförderungsunternehmen
gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstieße. Das Komitee
forderte die Regierung auf, nunmehr selbst einen Vorschlag für das
Parlament zu machen. Pikant: Migrationsministerin Klingwall hatte die Sanktionen
gegen Beförderungsunternehmen den anderen EU-Staaten bereits formell
zugesagt. Eine Weigerung des Parlaments, die Sanktionen in nationales Recht
umzusetzen, könnte nun eine Beschwerde anderer Mitgliedstaaten oder
der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof nach sich ziehen.
Dies könnte interessant werden: Bislang hat sich noch kein europäisches
Gericht mit der Kollision von Sanktionen gegen Beförderungsunternehmen
und der Gewährleistung von Schutz für Flüchtlinge auseinandergesetzt.
Dass der Gesetzentwurf in Schweden scheitern wird, ist allerdings nicht
wahrscheinlich: Die Komitee-Mitglieder der Sozialdemokraten und Gemäßigten
Partei, die im Parlament die Mehrheit besitzen, befürworten die Sanktionen.
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Schweiz
Im neuen Gesetzentwurf zum Asylrecht taucht
die Methode der
Altersbestimmung von minderjährigen Flüchtlingen
per Röntgenuntersuchung auf, obwohl die Anwendung der umstrittenen
Methode bereits beendet schien. Im Gegensatz zum Schweizerischen Bundesamt
für Flüchtlinge, das eine Schätzungsfehlermarge bis zu neun
Monaten ausmachte, war die Asylrechtskommission für die Bearbeitung
von Klagen von Asylsuchenden im September 2000 zu dem Schluss gekommen,
dass die Schätzfehlermarge bei den Altersbestimmungen per Röntgen
zwischen 2 ½ und 3 Jahren betrage. Der Sprecher des Bundesamtes
erklärte, das Ergebnis der Röntgenuntersuchung solle nur eine
von mehreren Methoden zur Altersbestimmung darstellen, andere seien die
Beurteilung der physischen Erscheinung und eine Untersuchung des Gebisses.
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Schweiz
Für einen Arzt endete das Strafverfahren
zum Tod eines 27-jährigen palästinensischen Flüchtlings
im Juli 2001 mit einem Schuldspruch. Er wurde wegen fahrlässiger
Tötung zu fünf Monaten Gefängnis auf Bewährung
und einer Entschädigung von 50.000 Schweizer Franken an die Familie
des Opfers verurteilt. Der palästinensische Flüchtling war am
3. März 1999 bei einem Abschiebungsversuch an einem breiten Klebeband
erstickt, das ihn am Schreien hindern sollte. Zwei an der Aktion beteiligte
Polizisten wurden freigesprochen. Zwar hatte das Gericht keinen Zweifel
daran, dass die Polizisten den kritischen Zustand des Flüchtlings
wahrgenommen hatten und fahrlässig handelten, indem sie die Entfernung
des Klebebands verweigerten. Gleichzeitig führte das Gericht jedoch
zu ihrer Entlastung an, sie hätten auf den Arzt vertraut. Außerdem
hätte die Knebelung nicht in ihrer Verantwortung gelegen. Das Strafverfahren
gegen einen weiteren Polizisten, der die Aktion leitete, wurde vertagt.
Die Verurteilung des Arztes ist europaweit die erste im Zusammenhang mit
Gewaltmaßnahmen bei der Abschiebung. |
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Schweiz
Ein inhaftierter algerischer Flüchtling hat
sich am Tag seiner bevorstehenden Abschiebung offenbar das Leben genommen.
Der Dreißigjährige wurde am Morgen erhängt in seiner Zelle
aufgefunden. Zuvor waren bereits zwei Abschiebungsversuche gescheitert,
weil der Mann sich gewehrt hatte. Der Menschenrechtsverein Augenauf kritisierte,
der Flüchtling sei psychisch schwer angeschlagen gewesen, die Behörden
hätten ihn aber trotz Intervention des Gefängnisseelsorgers unter
quälenden Bedingungen zwei Monate lang in eine Einzelzelle gesperrt
und an der Abschiebung festgehalten. Die Staatsanwaltschaft Graubünden
untersucht jetzt den Fall. |
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Spanien
Die Organisation "Ärzte ohne Grenzen" hat herausgefunden,
dass im Mai und Juni gruppenweise abgeschobene nigerianischen Flüchtlinge
im "Alagbon Close" in Haft genommen wurden, das sie erst nach einer
Zahlung von 250 bis 500 US-Dollar verlassen durften. Angeblich dienten
die Beträge, so wurde den Flüchtlingen fälschlicherweise
gesagt, zur Teiltilgung der Abschiebungskosten. "Alagbon Close" ist ein
Untersuchungsgefängnis für Drogenschmuggel, Frauenhandel und
Wirtschaftskriminalität. Die Flüchtlinge mussten im Schnitt zwei
bis sieben Tage dort bleiben. |
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Spanien
Zunehmend werden Charterflüge zur
Repatriierung irregulärer Migrantinnen und Migranten eingesetzt.
Allein während der letzten Septembertage starteten fünf Charterflüge
von den Kanarischen Inseln mit Menschen an Bord, die dorthin auf dem Seeweg
gelangt waren. Vier der Flüge hatten die Spanische Enklave Melilla
zum Ziel, wo die überwiegend marokkanischen Staatsangehörigen
an der Grenze an marokkanische Behörden übergeben wurden. Eine
fünfte Chartermaschine brachte am 27. September 25 nigerianische Staatsangehörige
nach Lagos, auf die bereits am 9. September eine weitere Gruppe dorthin
an Bord eines speziell vom Innenministerium gecharterten Flugzeugs gebracht
worden war. Seit Jahresanfang hat es damit allein 36 Charterflüge
von den Kanarischen Inseln gegeben. In 26 Fällen war der Zielflughafen
Melilla. In sieben Fällen war die Destination Dakar und drei Fällen
Lagos.
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Europäische Union
Der Chef der jugoslawischen Grenzpolizei Grbic hat
der französischen Zeitung "Libération" gegenüber gesagt,
die von den EU-Ministern für Justiz und Inneres genannte Zahl von
200.000 Chinesen, die in Jugoslawien auf die Möglichkeit einer illegalen
Weiterreise nach Westeuropa warteten, sei maßlos übertrieben.
Seit dem Erstickungstod von 58 Chinesen, die im letzten Sommer auf dem
Weg nach Großbritannien in einem LKW starben, zeigt die EU vermehrtes
Interesse daran, die so genannten "Balkanroute" für Flüchtlinge
abzuschneiden. Grbic sagte, die illegale Migration von Chinesen über
Jugoslawien sei im Verschwinden begriffen. Sie würden von Jugoslawien
auch mit Einreisevisum zurückgeschoben, wenn es Zweifel an dem
Wahrheitsgehalt des angegebenen Einreisegrundes gäbe. Seit 1996 gab
es auf Initiative des damaligen Präsident Milosevic, der von einem
schnellwachsenden Chinatown in Belgrad träumte, eine Direktverbindung
Peking-Belgrad. Dieser Flug wurde inzwischen wieder abgeschafft. Heute
gibt es in Belgrad einen beachtlichen chinesischen Sektor, der chinesische
Flüchtlinge auch zum Bleiben in Jugoslawien veranlassen könnte.
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Europäische Union
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
hat in einer erst jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 31.5.2001
die
Klagen von sechs georgischen Familien yezidischen Glaubens zurückgewiesen.
Das Gericht verneinte die Auffassung, eine Abschiebung würde gegen
Art. 3 EMRK verstoßen. Zuvor waren die Yeziden, die 1994 bzw. 1996
in Deutschland Asyl beantragt hatten, schon am Bundesverfassungsgericht
gescheitert. Der Gerichtshof führte zur Begründung unter anderem
aus, die deutschen Gerichte hätten zur Beurteilung bereits unterschiedliche
Quellen herangezogen, die Indizien dafür lieferten, dass den Klägern
keine schlechtere Behandlung als anderen Yeziden in Georgien drohe. Die
Tatsache, dass die georgischen Behörden nicht immer die notwendigen
und erfolgreichen Schritte unternommen hätten, um diejenigen, die
für Übergriffe gegen Yeziden verantwortlich seien, zu schützen,
sei der strukturellen Schwäche des georgischen Staates zuzuschreiben
und nicht einer intentionalen Handlung gegen eine religiöse Minderheit.
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Europarat
Der Menschenrechtskommissar des Europarats
Alvaro Gil-Robles
hat sich kritisch mit dem Umgang vieler europäischer
Staaten mit Asylsuchenden an ihren Grenzen auseinandergesetzt. In seiner
Empfehlung, angenommen am 19. September 2001, stellt der Menschenrechtskommissar
Alvaro Gil-Robles fest, dass es seit der Annahme der Resolution (99) 50
am 7. Mai 1999 "keine signifikante Verbesserung der Situation" von Ausländern,
die in einen Mitgliedsstaat einreisen wollen, gegeben habe. Ihre rechtliche
und humanitäre Situation bleibe prekär.
Gil-Robles sagte, dass eine Person, die aus dem
Ausland komme "das Recht hat, nicht von Anfang an wie ein Krimineller oder
ein Betrüger betrachtet zu werden."
In seiner Empfehlung drängte er darauf, dass
Ausländern, denen der Zugang verwehrt wird, das Recht auf die Einlegung
von Rechtsmitteln, wie es in Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention
enthalten ist, zugestanden wird. Dieses Recht sollte "nicht nur im Gesetz
garantiert, sondern auch in der Praxis gewährt werden, wenn eine Person
behauptet, dass die zuständigen Behörden gegen ein Recht nach
der EMRK verstoßen haben oder wahrscheinlich verstoßen werden."
Dies sei insbesondere der Fall bei Personen, die gegen einen Zurückweisungs-
oder Abschiebungsbeschluss vorgehen wollten, "zumindest dann, wenn die
Verletzung von Artikel 2 oder 3 der EMRK behauptet wird."
Wenn eine Person eine Zurückweisungsentscheidung
oder die Verweigerung von Asyl vorgehe, solle sie die Dienste eines Dolmetschers
erhalten "dessen Kosten das Land übernehmen muss, in dem die Person
angekommen ist." Der Beauftragte betonte, das die Praxis der Zurückweisung
bei der Ankunft "inakzeptabel" sei.
Nach Möglichkeit sollten die Behörden Haft
vermeiden und sich für "andere Überwachungsmaßnahmen"
entscheiden. Asylsuchende sollten nicht in einer Polizeistation oder in
einem Gefängnis festgehalten werden, "außer es gibt keine
praktische Alternative" und "unter keinen Umständen dürfen
sie gemeinsam mit gewöhnlichen Gefangenen untergebracht sein".
"Das gleiche gilt für Ausländer, die auf die Durchsetzung
einer Abschiebungsverfügung warten", mit der Ausnahme derjenigen
Ausländer, die zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurden oder
auf ihre Auslieferung warten.
Der Beauftragte listete einige Kategorien von Personen
auf, die nicht in so genannten internationalen Zonen oder Wartezonen (z.B.
im Transitbereich von Flughäfen) untergebracht werden sollten, namentlich
unbegleitete Minderjährige, schwangere Frauen, Mütter mit kleinen
Kindern, ältere Menschen und Behinderte. Darüber hinaus sollten
Familien nicht getrennt werden.
Der Beauftragte drängte die Regierungen der
Mitgliedsstaaten, was die Methoden der (Untersuchungs-) Haftanstalten angeht,
"maximale Transparenz zu garantieren", indem man "zumindest sicherstellt,
dass unabhängige nationale Beauftragte, Ombudspersonen, NGOs, Rechtsanwälte
und nahe Verwandte von Inhaftierten Zugang zu diesen haben. Darüber
hinaus müsste die Haftpraxis "regelmäßig durch die Gerichte
überwacht werden".
Die Empfehlung erinnerte daran, dass nach Artikel
4 Protokoll Nr. 4 zur EMRK "Sammelabschiebungen verboten sind".
Nach Auffassung des Menschenrechtsbeauftragten müssten
eine Reihe von Praktiken "unterbunden werden", zum Beispiel: |
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das Tragen von Masken von Beamten, die für die
Durchführung von gewaltsamen Abschiebungen verantwortlich sind
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der Gebrauch jeglicher Mittel, die Erstickung verursachen
könnten (Klebeband, Knebel, Helme, Kissen etc.)
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der Gebrauch von wehrlos machendem Gas oder Reizgas
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der Gebrauch von Zwangsmitteln, die zu haltungsbedingter
Erstickung führen könnten
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der Gebrauch von Beruhigungsmitteln oder Injektionen
ohne vorherige medizinische Untersuchung oder ärztliche Verordnung
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das Anlegen von Handschellen während des Starts
und der Landung bei Personen, die Widerstand gegen eine gewaltsame Flugabschiebung
leisten.
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Liste
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| Sie
haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in
den e-mail-Verteiler
des
Infoservice anzumelden. |