Arabische Kommission für Menschenrechte

Arab Commission for Human Rights

Commission Arabe des Droits Humains

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Paris, 13.08.2001

An das Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte Mary Robinson,

Damen und Herren der Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen.

Palast der Nationen, Genf, Schweiz

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Arabische Kommission für Menschenrechte möchte die Aufmerksamkeit Ihres Büros und der Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen auf die schwierigen Bedingungen lenken, unter denen die politischen Häftlinge in den syrischen Gefängnissen leiden. Nach den Freilassungen, die Syrien am 16.08.2000 bekanntgegeben hatte und die ungefähr 600 Häftlinge betrafen, von denen die meisten ihre Strafe bereits verbüßt oder beinahe verbüßt hatten und von denen sich ein großer Teil in schlechtem gesundheitlichen Zustand befand, gab unsere Kommission ihrer Sorge über das Schicksal einiger Dutzend Häftlinge Ausdruck, die in schlechtem Gesundheitszustand im Gefängnis verblieben waren, und forderte die Freilassung aller politischen Häftlinge im Rahmen einer Generalamnestie, sowie die Schließung des Gefängnisses Tadmor (Palmyra), das einen schlimmen Ruf hat.

Seit jenem Datum ist die Welle der Freilassungen fast vollständig abgeebbt, mit Ausnahme einiger Einzelfälle, wie die der Herren Nizar Nayyouf und Ziad Ahmed Kassab und sieben weiterer Häftlinge aus der Region Aleppo. Indessen wurden seit dem 26.07.2001 sieben Personen in der Stadt Zabadany (nahe Damaskus) festgenommen, nämlich die Herren Ihssan Mostafa al-Azmeh (35 Jahre, verheiratet, fünf Kinder), Mohamed Ibrahim al-Khatib (25 Jahre, verheiratet, drei Kinder), Samir Mostafa al-Azmeh (37 Jahre, verheiratet, sechs Kinder), Ahmed Kenaan (30 Jahre, verheiratet), Abdel Salam Dalati (verheiratet, drei Kinder), Khaled Fawwaz (42 Jahre, verheiratet, fünf Kinder) und Hossein Abdallah Aga. Sie wurden nach Far' Filastin überführt, ihr weiteres Schicksal blieb unbekannt, obwohl die Vereinigung für Menschenrechte in Syrien ihren Fall verfolgt hat. Weiterhin weckt die Verhaftung des Abgeordneten Mohamed Mamoun al-Homsi (45 Jahre) Befürchtungen seitens unserer Organisation, daß die früheren Willkürmethoden wiederaufgenommen werden, gegen die die syrischen Demokraten gekämpft haben und noch immer kämpfen.

 

Der Fall von Mamoun al-Homsi

Am Morgen des 09.08.2001 ungefähr um acht Uhr (Ortszeit Damaskus) fuhren neun Fahrzeuge eines Sicherheitsdienstes zum Büro des unabhängigen Abgeordneten Mohamed Mamoun al-Homsi. Es stiegen etwa dreißig Beamte und höhere Offiziere aus, verhafteten Mamoun al-Homsi und brachten ihn zum Justizpalast. Dort sprach der Präsident der siebten Untersuchungskammer einen Haftbefehl ohne Angabe von Gründen aus, woraufhin der Abgeordnete direkt ins Gefängnis von 'Adra nördlich von Damaskus gebracht wurde. Es ist darauf hinzuweisen, daß Herr al-Homsi, trotz einer Diabeteserkrankung, vor zwei Tagen einen Hungerstreik begonnen hat. Hieraus wird deutlich ersichtlich, wie bedrohlich die Art des Umgangs der Sicherheitsdienste mit den Bürgern ist.

Unterdessen erhoben die syrischen Behörden folgende Anschuldigungen gegen den unabhängigen Abgeordneten: Verunglimpfung der Verfassung, Systemfeindlichkeit und Informationsaustausch mit feindlichen ausländischen Stellen. Das Innenministerium gab auf dem Weg über die syrische Nachrichtenagentur eine Mitteilung über die Anklage an die Presse, woraufhin die systemtreuen Zeitungen sich daran machten, Meldungen über eine von Menschenrechtsorganisationen und dem Abgeordneten Mohamed Mamoun al-Homsi gemeinsam geplante Verschwörung zu verbreiten, die zum Ziel gehabt habe, in Syrien Unruhe zu stiften. Es begann eine breit angelegte Verleumdungskampagne gegen Herrn al-Homsi.

Die parlamentarische Immunität, die der Abgeordnete al-Homsi genoß, wurde teileise aufgehoben, nachdem der Parlamentspräsident einen handschriftliches Brief an den Justizminister gerichtet hatte, in dem er von diesem die Aufhebung der Immunität forderte. Ebenfalls wurde al-Homsi verboten, Besuche zu empfangen. Auch wurde ihm die Verlegung ins Krankenhaus zum Zweck einer Behandlung und einer Magenspiegelung verweigert, welche wegen der Verschlechterung seines Zustands infolge des Hungerstreiks nötig geworden sind. Darüber hinaus verweigern die Sicherheitsdienste dem Anwalt al-Homsis den Zugang zu seinem Klienten, obwohl jener das Einverständnis des Staatsanwalts erhalten hat. Dies geschieht mit dem Argument, es gebe diesbezüglich strikte Anweisungen des Justizministers.

Wir weisen darauf hin, daß Herr al-Homsi in der Erklärung zu seinem Humgerstreik fordert, die Unantastbarkeit der Verfassung zu respektieren, den Ausnahmezustand zu beenden und die Kriegsrechtsdekrete aufzuheben. Weiter fordert er, dem Zugriff der Sicherheitsdienste auf die politischen Institutionen einen Riegel vorzuschieben und die Tätigkeit der zentralen Zensur- und Überwachungskommission zu beenden, welche zunehmend zu einem Mittel geworden ist, Angst zu verbreiten und Rechnungen zu begleichen, und welche mit ihren Aktivitäten ihren gesetzlichen Auftrag überschreitet.

Die Arabische Kommission für Menschenrechte betrachtet die Verhaftung des Abgeordneten al-Homsi als willkürlich und fordert die Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen auf, sich seines Falles anzunehmen.

 

Fälle von Häftlingen in kritischem Gesundheitszustand

Vor ungefähr einem Monat wurden 284 Insassen des Gefängnisses Tadmor in das Gefängnis Sednaya verlegt, wobei Gerüchte von der nahe bevorstehenden Freilassung der politischen Häftlinge kursierten. Von ihnen waren 34 sehr schwer erkrankt, in 20 Fällen besteht absolut keine Hoffnung auf Heilung mehr. Als die Ärztekommission sie Ende Juli 2001 aufsuchte, wurden sie auf Decken herbeigebracht. Es handelt sich dabei um:

Unvollständige Liste der Häftlinge in syrischen Gefängnissen, die zu sterben drohen:

1. Mohamed Lotfi Kalla, 2. Emad Eddine Rinko, 3. Issam Zaybac, 4. Issam Dawara, 5. Johnie Srour, 6. Matab Choufi, 7. Ali Obeid al-Moussa, 8. Ammar Hayani, 9. Mostapha Kojok, 10. Mostapha Chatti, 11. Abdel Razak Omar Razouk, 12. Ossama Hamra, 13. Jehad Mohamed Ali Abduh, 14. Adel Lokji, 15. Mohamed Wahid Essahem, 16. Fayez Mardini, 17. Abdel Karim Bazenjan, 18. Zakaria Rahal, 19. Khaled Khabbaz, 20. Abdel Salam Taqiya, 21. Mohamed Sanoun, 22. Adel Hablas, 23. Mounir Kahlaoui, 24.Nasser Hammoud Essaleh, 25. Omar Chafiq al-Omar, 26. Fayez Ahmad al-Omar, 27. Ziad Kassas, 28. Chehadeh Dahbour, 29. Mahmoud Ossman al-Hassan, 30. Mohamed Mordi Saleh, 31. Zaki Mohamed Kamel Assi, 32. Mohieddine Khalaf Chikhani, 33. Saleh Barbouri, 34. Yasser Jamous.

Zu dieser Liste sind drei Mitglieder der Arabischen Kommunistischen Organisation hinzuzufügen, die seit 1975 in den Haftanstalten festgehalten werden. Zu ihrem Gesundheitszustand ist folgendes zu sagen:

- Haytham Naal: Leidet an einer beidseitigen Vergrößerung der Lunge, einer Blockierung der Harnwege, Flüssigkeitsmangel und an einem chronischen Magengeschwür.

- Fares Morad: Leidet an einer Wirbelentzündung, Flüssigkeitsmangel und erhöhtem Blutdruck.

- Imad Chiha: Leidet an chronischen Darmerkrankungen und an Schmerzen in seinem linken Bein, die wahrscheinlich von einem Defekt an der Wirbelsäule herrühren.

Es gibt keine rechtliche Rechtfertigung für den Verbleib dieser Häftlinge in den Gefängnissen. Berücksichtigt man darüber hinaus den Gesundheitszustand der Häftlinge, so kann in ihrer fortdauernden Inhaftierung nichts als ein unmenschlicher Racheakt erblickt werden. Wir haben bereits vorher in einer Anzahl von Berichten und Briefen auf ihre Lage aufmerksam gemacht.

 

Die Häftlinge im Gefängnis Sednaya

Die Quellen der Arabischen Kommission für Menschenrechte schätzen die Gesamtzahl der Häftlinge im Gefängnis Sednaya auf 871, die sich folgendermaßen zusammensetzt:

- 411 Muslimbrüder,

- 123 Mitglieder der irakischen Baath-Partei,

- 69 Häftlinge, denen Kollaboration und Spionage zur Last gelegt werden (unter ihnen

befinden sich Libanesen, Iraner, Palästinenser, Syrer, Iraker und andere. Sie werden der

Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Seiten bezichtigt: Irak, Israel, Türkei, usw.),

- 20 Anhänger der Fatah-Organisation (Yasir Arafat),

- 118 Mitglieder der Islamischen Befreiungspartei,

- 8 Mitglieder der PKK (Kurdische Arbeiterpartei),

- 9 Mitglieder der Kommunistischen Arbeiterpartei,

- 3 Mitglieder der Arabischen Kommunistischen Organisation,

- 1 Mitglied der Demokratischen Baath-Partei,

- 109 Häftlinge, denen unterschiedliche Verbrechen zur Last gelegt werden (Tötungsdelikte, Drogen, Schmuggel, illegaler Grenzübertritt usw.).

Der Anteil der gerichtlich Verurteilten beträgt ungefähr 80%, von diesen wurden 60% - u.a. die Angehörigen des Militärs und Mitglieder der Islamischen Befreiungspartei - durch Kriegsgerichte verurteilt.

 

 

 

Die Häftlinge im Gefängnis Tadmor

- 150 Muslimbrüder,

- 56 Mitglieder der irakischen Baath-Partei,

- 10 Häftlinge, denen Kollaboration und Spionage zur Last gelegt werden,

- 20 Fatah-Anhänger (Arafat),

- 53 mit unbekannten Anklagen.

Alle Häftlinge wurden von Kriegsgerichten verurteilt. Es gibt unter ihnen keine Fälle von bereits abgelaufenen Haftstrafen.

 

Die Häftlinge in den Verhörzentren

Unsere Organisation schätzt die Zahl der aus politischen Gründen in Verhörzentren Inhaftierten auf mehr als einhundert Syrer und andere Araber, die sich auf mehrere Zentren verteilen, darunter Far' Filastin.

 

Läßt man die Häftlinge, die wegen Verbrechen nach allgemeinem Recht verurteilt sind, außen vor, beträgt die Zahl der aus politischen Gründen in syrischen Gefängnissen Inhaftierten, von denen man sicher weiß, daß sie noch leben, heute mehr als 1200.

 

Die Tragödie des Gefängnisses Tadmor

Das Gefängnis Tadmor ist für tausende Familien in Syrien zum tragischen Symbol geworden. In dem Gefängnis wurden (nach Schätzungen ehemaliger Häftlinge) zwischen 1980 und 1985 annähernd 5000 Gefangene zu Tode gefoltert. Ungefähr 400 starben an Krankheiten. Am 27.06.1980 kam es hier zu dem berüchtigten Blutbad von Tadmor, das die Saraya al-Difa' anführten, an deren Spitze Rifaat al-Assad stand, und in dessen Verlauf selbst nach zurückhaltenden Schätzungen mehr als 700 Gefangene kaltblütig ermordet wurden - ohne jedes Gerichtsverfahren und ohne auch nur die Identität der Opfer festzustellen.

In früheren Untersuchungen haben wir bereits auf die schwierigen Haftbedingungen hingewiesen, die bei einer großen Zahl von Häftlingen zu sehr ernsten Erkrankungen geführt haben. Es gibt keinen Grund mehr für die Existenz dieses Gefängnisses, das heute als das schlimmste in der arabischen Welt anzusehen ist. Deshalb fordern wir seine sofortige Schließung.

Wir wenden uns mit diesem Brief an Sie, um Ihre Aufmerksamkeit auf das Problem der willkürlichen Verhaftungen in Syrien zu lenken. Gleichzeitig fordern wir Sie auf, schnellstens zu intervenieren und auf die unverzügliche Freilassung der besonders gefährdeten Fälle hinzuwirken, von denen wir eine Liste mit 37 Namen vorgelegt haben. Außerdem fordern wir Sie auf, Druck auf die syrischen Behörden auszuüben, sodaß diese Gefängnisse geschlossen und die übrigen Gefangenen, die nur wegen ihrer Überzeugung festgehalten werden, freigelassen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, nehmen Sie bitte die aufrichtigen Grüße der Arabischen Menschenrechtskommission entgegen!

Dr. Violette Daguerre

Präsidentin der Kommission

[Unterschrift]