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Infoservice Nr. 51 - August 2001

Rückführungen jugoslawischer Staatsangehöriger in die Bundesrepublik Jugoslawien sind ab sofort wieder möglich. Dies teilt das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Erlass vom 11. Juli 2001 mit. Grundlage hierfür ist vorläufig noch das Rückübernahmeabkommen aus dem Jahre 1996 mit einigen Modifikationen, die Ergebnis einer neuen Runde deutsch-jugoslawischer Gespräche zu Fragen der Rückführung und Rückübernahme ausreisepflichtiger deutscher und jugoslawischer Staatsangehöriger, die vom 19. bis 20. Juni 2001 in Berlin stattgefunden hat, sind. Jugoslawische Staatsangehörige mit noch gültigen Nationalpässen können ohne spezielles Rücknahmeersuchen zurückgeführt werden. In Fällen, in denen eine Rückübernahmezusage bereits vorliegt (aus der Zeit vor Beginn des Flugembargos) gibt es nur noch ein auf möglichst 7 Tage verkürztes Prüfungsverfahren durch die diplomatisch-konsularischen Vertretungen. Rückführungen können künftig mit deutschen und jugoslawischen Verkehrsunternehmen, mit Charter- und Linienflügen, mit und ohne Begleitung erfolgen. Vor dem Flugembargo hatte das Monopol hierfür die jugoslawische Fluggesellschaft JAT.


Bei einer weiteren Gesprächsrunde bereits im August/September 2001 in Belgrad soll ein neues Rückübernahmeabkommen abgeschlossen werden. "Im Rahmen dieser Gespräche soll auch der Frage näher getreten werden, ob jugoslawische Staatsangehörige aus dem Kosovo, insbesondere nicht-albanische Volkszugehörige, auch in das übrige Gebiet der Bundesrepublik Jugoslawien zurückgeführt werden können." (Aus dem NRW-Erlass)

Bis auf weiteres gelten für Rückführungen in den Kosovo die bisherigen Erlasse.
Hier die abgestimmte Niederschrift der deutsch-jugoslawischen Rückführungsgespräche im Wortlaut  (212 KB)

Durch den Bericht der Zuwanderungskommission ist die Debatte um die nichtstaatliche Verfolgung wieder einmal in den Blickpunkt gerückt. Während Otto Schily erklärt, die insbesondere von den Nichtregierungsorganisationen festgestellte Schutzlücke gebe es überhaupt nicht, spricht der EU-Kommissar für Justiz und Inneres, Antonio Vitrino an dieser Stelle von "gesunden Meinungsverschiedenheiten" mit der Bundesregierung und verweist darauf, dass die meisten Mitgliedsstaaten der EU der Auffassung sind, dass auch die nichtstaatliche Verfolgung durch die Genfer Flüchtlingskonvention abgedeckt ist. Die auch schon nicht mehr ganz neue Rückzugslinie der Verteidiger des Ist-Zustandes: Es gebe vielleicht eine Statuslücke, aber keine Schutzlücke. Im Rahmen des § 53 Ausländergesetz erhielten die Betroffenen den benötigten Schutz. Wer so argumentiert, dem geht es um die Besetzung von Begriffen anstelle politischer Problemlösungen. Wer jede magere kurzfristige Duldung, die nichts anderes ist als die vorläufige Aussetzung einer Abschiebung, als wirksamen Schutz anpreist, der will nicht wirksam schützen.

Zum Thema ist vor einigen Monaten eine Broschüre mit dem Titel "Nichtstaatliche Verfolgung – Untersuchung der Tragweite der Schutzlücke im deutschen Asylrecht" von Rechtsanwältin Kerstin Müller (Köln), beim Informationsverbund Asyl/ZDWF e.V. erschienen. Dort wird dargestellt, in welchen Fallkonstellationen die Schutzlücke besteht. Aus dem Vorwort von Manfred Kohler:
"1. Die wichtigsten Fallkonstellationen, in denen die Schutzlücke besteht, sind:
- Amtswalterexzesse
- Fehlen einer staatlichen oder quasi-staatlichen Struktur,
- Verfolgung durch nicht-staatliche Dritte.
2. § 53 Abs. 6 Ausländergesetz kompensiert nur teilweise die durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu §§ 51 Abs. 1, 53 Abs. 4 Ausländergesetz (Staatlichkeitskriterium) geöffnete Schutzlücke. Es gibt tatsächlich Fälle der nicht-staatlichen Verfolgung, in denen aufgrund der tendenziell restriktiven Rechtsprechung des BVerwG zu §§ 51 Abs. 1, 53 Abs. 4 Ausländergesetz (Staatlichkeitskriterium) sowie zu § 53 Abs. 6 Ausländergesetz (extrem hoher Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wenn zugleich eine Gruppe betroffen ist) kein rechtlicher Abschiebeschutz gewährt wird.
3. Durch die neueste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur quasi-staatlichen Verfolgung (Afghanistan) wird die Schutzlücke nur für eine der verschiedenen Fallkonstellationen nicht-staatlicher Verfolgung und dort vermutlich auch nur ansatzweise geschlossen.
4. Die Schutzlücke wird außerhalb des Flughafenverfahrens teilweise durch faktische Abschiebehindernisse in dem Sinne verdeckt, als die Betroffenen nicht unmittelbar von Abschiebung in den Verfolgerstaat bedroht sind. In anderen Fallkonstellationen bestehen keine faktischen Abschiebehindernisse, so dass effektiv Abschiebung und erneute Verfolgung im Heimatland drohen; das gilt für alle in der Untersuchung genannten Länder mit Ausnahme von Afghanistan und Somalia.
5. Die unter 2. bezeichnete Rechtsprechung führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit:

Die Tragweite der Schutzlücke bei nicht-staatlicher Verfolgung hängt einerseits von den sich verändernden Abschiebemöglichkeiten ab. So wissen wir, dass sich der Bundesgrenzschutz (BGS) seit einigen Jahren bemüht, Abschiebewege nach Afghanistan aufzutun. Sollte dem BGS dies gelingen, wären hundert, möglicherweise jedoch auch tausend derzeit nur geduldete Afghanen von Abschiebung bedroht. Andererseits spielen die Verhältnisse in den Herkunftsländern zum jeweiligen Zeitpunkt eine entscheidende Rolle. Nicht-staatliche Verfolgung war Anfang/Mitte der 90er Jahre vermutlich relativ häufiger als heute: Algerien (Gefährdung durch die Terror-Gruppen GIA, MIA, AIS, aber auch para-staatliche Todesschwadrone), Bosnien und Herzegowina (z.B. Verfolgung von Muslimen durch serbische oder kroatische Nachbarn), Somalia (Vertreibung durch Clan-Milizen) seien als zahlenmäßig bedeutsame Beispiele der jüngeren Vergangenheit genannt. Die derzeit sehr angespannte Lage im Kosovo legt nahe, dass der Kreis der von der Schutzlücke betroffenen Personen auch zukünftig schnell in die Tausende gehen kann."
Bestelladresse: IBIS – Interkulturelle Arbeitsstelle e.V., Alexanderstraße 48, 26121 Oldenburg, Tel: 0441-884016, Fax: 0441-9849606


"Unter dem Schatten Deiner Flügel..." – unter diesem Titel hat die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche  eine empirische Untersuchung über den Erfolg und Misserfolg von Kirchenasyl vorgelegt. Wolf-Dieter Just und Beate Sträter haben dabei die Entwicklung der Kirchenasyle im Zeitraum von 1995 bis 2000 unter die Lupe genommen und politische Forderungen der Kirchenasylbewegung formuliert. Hauptziel war die Klärung der Frage nach Erfolg und Misserfolg von Kirchenasylen. Die Antwort ist eindeutig: In etwa 73 % der Kirchenasylfälle konnten Abschiebungen dauerhaft oder zumindest vorläufig verhindert werden. Angesichts der durch die Kirchenasylbewegung deutlich gemachten Schutzlücke ist es kritisch zu sehen, dass sich die Zuwanderungskommission bei ihrer Befassung mit dem Thema Härtefallregelungen zu keinerlei konstruktiven Vorschlägen durchringen konnte. Bemerkenswert ist, wie bei der im Jahre 1996 erschienenen Vorgängerstudie, die weiterhin sehr hohe Zahl von Kurden aus der Türkei, die im Kirchenasyl Zuflucht finden. Gerade bei Kurden, so die Autoren, sind Kirchenasyle oft erfolgreich, weil die negativen Entscheidungen des Bundesamtes und der Verwaltungsgerichte näherer Prüfung nicht standhalten. Schlussfolgerung: Die Gefährdung von politisch aktiven Kurden wird offensichtlich unterschätzt.
Bestelladresse der Broschüre: Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" e.V., Berliner Freiheit 16, 53111 Bonn, e-mail: , Preis pro Exemplar DM 7,-, ab 10 Stück 5,- DM + Porto

Der Deutsche Caritasverband und das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland haben einen gemeinsamen Vorschlag für eine neue Härtefallregelung im Ausländergesetz vorgelegt. Die beiden Verbände fordern ausdrücklich eine gesetzliche Regelung, da die Verwaltungsvorschriften die gesetzlichen Lücken nicht schließen können. Gefordert werden Änderungen der §§ 30 Absatz 2 und 55 Absatz 4 Ausländergesetz sowie eine Anpassung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften.

"Thesen und Vorschläge zu Beschleunigungsmöglichkeiten im Asylverfahren" hat die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen am 19. Juli 2001 vorgelegt. Das Papier enthält eine Menge undogmatischer Gedanken. So kritisiert die Bundesausländerbeauftragte, dass häufig undifferenziert ein reines "Vollzugsdefizit" im Bereich der Abschiebung beklagt werde. Dieses Vollzugsproblem nach abgeschlossenen Asylverfahren werde in vielen Fällen jedoch erst dadurch geschaffen, dass ein Schutzgesuch trotz offensichtlicher Schutzbedürftigkeit abgelehnt wurde und der Betreffende gerade wegen der bestehenden offensichtlichen Schutzbedürftigkeit dann nicht abgeschoben werden könne. Unter anderem deshalb müsse zu einem angemessenen Asylverfahren auch die angemessene Berücksichtigung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung zählen. Darüber hinaus setzt sich die Ausländerbeauftragte für eine sachkundige und neutrale Erstberatung von Asylantragstellern ein. Dies soll, anders als dies die Zuwanderungskommission forderte, nicht nur für traumatisierte Flüchtlinge gelten. Auch verfrühte Widerrufsverfahren (Beispiel: Sierra Leone, wo es nach einer verfrühten Einleitung von Widerrufsverfahren zu einem Entscheidungsstop bei den Widerrufsverfahren kam) binden unnötig Energien beim Bundesamt. Angeregt wird weiter die Änderung und Streichung von
§ 30 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz und damit für eine Beschränkung der Ablehnung als "offensichtlich unbegründet" auf Mißbrauchsfälle. Eine Verfahrensbeschleunigung könnte im übrigen auch durch die Entlastung des Bundesamtes und der Gerichte aufgrund politischer Entscheidungen erreicht werden. Die Instrumente seien mit den §§ 32 AuslG, 32a AuslG, 54 AuslG vorhanden. Probleme habe es in der Vergangenheit allerdings wegen der hohen politischen Konsenshürden gegeben, die im Bund-Länder-Verhältnis oder aus Parteiraison nicht hätten übersprungen werden können. Es wird angeregt, über Gesetzesänderungen nachzudenken, um diese Hürde leichter überwindbar zu machen.

Seit der erste sogenannte Aktionsplan Irak zur Bekämpfung irakischer Flüchtlinge im Frühjahr 1998 auf den Weg gebracht wurde, streben die Mitgliedsstaaten der EU danach, Flüchtlinge aus dem Irak (und kurdischen Nordirak) nicht nur an den Außengrenzen abzuwehren, sondern auch jene, die Europa bereits erreicht haben, "rückführbar" zu machen. Es konnte beobachtet werden, wie in allen europäischen Ländern die Anerkennungsquoten gegenüber dieser Flüchtlingsgruppe binnen kurzer Zeit massiv sanken - in Deutschland 1998 von nahezu 90 % auf rund 30 %, in Holland von 71 % auf 4,1 % (in Deutschland ist die Anerkennungsquote nach massiver Kritik an der Lageberichts- und Anerkennungspraxis nach jüngsten Statistiken wieder auf rund 50 % gestiegen). Ein Rückgang der zentral mit der Definition des kurdischen Nordirak als "inländische Fluchtalternative" zu begründen ist. Während aufgrund des anhaltenden internationalen Embargo gegen den Irak und der Weigerung der Türkei, eine Durchschiebung abgelehnter irakischer Asylbewerber zu gestatten, derzeit eine zwangsweise Rückführung nicht möglich ist, wirkt sich die sinkende Anerkennungsquote zu aller erst auf die Lebenssituation der Flüchtlinge innerhalb Europas aus, deren Zugriffsmöglichkeiten auf Sozialleistungen und Bewegungsrechte mit sinkendem Status eingeschränkt werden - mit dem Ziel, sie zu einer "freiwilligen" Rückkehr zu bewegen. Diese von Flüchtlingsinitiativen als "policy of starvation" (Aushungerungspolitik) kritisierte Politik hat in den Niederlanden einen neuen Höhepunkt erreicht. Seit April dieses Jahres ist dort ein neues Ausländergesetz in Kraft, das letztinstanzlich abgelehnten Asylbewerbern den legalen Aufenthaltsstatus entzieht (ein mit der Duldung vergleichbares ausländerrechtliches Institut existiert nicht) und diese faktisch illegalisiert. Damit einher geht der vollständige Verlust aller Ansprüche auf Sozialleistungen oder medizinische Versorgung. Die größte Gruppe der Betroffenen stellen die irakischen Kurden - Flüchtlingsinitiativen gehen von mindestens 4.800 und bis zu 9.000 Betroffenen innerhalb der nächsten Zeit aus. Flankierend hat das niederländische Außenministerium einen länderspezifischen Bericht zum kurdischen Nordirak vorgelegt, der die Region als sicher zur Rückführung von Flüchtlingen beschreibt. Der Bericht, der zwischenzeitlich vom Parlament angenommen wurde, weist eine Reihe grundsätzlicher Fehleinschätzungen auf. Nur eine Woche nach Annahme des Berichts ist das neue Ausländergesetz gegenüber der ersten kurdischen Familie aus dem Nordirak von den Ausländerbehörden umgesetzt worden: Sie wurde von der Polizei aus der Flüchtlingsunterkunft geworfen. Thomas Uwer hat zur Expertenanhörung im niederländischen Parlament einen Beitrag  verfasst, der sich kritisch mit der Lageberichterstattung auseinandersetzt. Thomas Uwer ist Mitautor der von Pro Asyl veröffentlichten Analysen deutscher Lageberichte zum Irak und arbeitet im von Pro Asyl mitbegründeten und geförderten Netzwerk ICON (Iraq/Kurdistan Co-Ordination Network) mit, das zur Koordination und Sammlung von Informationen über/für irakische Flüchtlinge im Mai dieses Jahres ins Leben gerufen wurde.

Auf dem Rhein-Main-Flughafen Frankfurt hat vor einigen Wochen der Neubau einer Unterkunft für Flüchtlinge im Flughafenasylverfahren begonnen. Die von Seiten des hessischen Sozialministeriums geäußerte Erwartung, bereits Anfang nächsten Jahres solle die Unterkunft mit 100 Betten auf dem Gelände der ehemaligen US-Airbase eröffnet werden, wird sich wohl kaum erfüllen lassen. Ungeklärt ist weiter auch, ob im Rahmen des Neubaus auch Abschiebehaftplätze entstehen werden. Im April hatten Agenturen gemeldet, der Bund und das Land Hessen hätten sich grundsätzlich über eine neue Zurückweisungshaft auf dem Frankfurter Flughafen geeinigt. Hessen sei bereit, die Kosten für ein neues Abschiebegefängnis mit rund 100 Haftplätzen zu übernehmen. Die Bundesausländerbeauftragte Marieluise Beck hatte darauf mit Kritik reagiert. Die Einigung habe weder den Segen des BMI, noch sei sie umsetzbar, weil sie u.a. Koalitionsabsprachen zuwiderlaufe. Die von Beck geforderten Gespräche der Koalitionsfraktionen mit dem BMI über Nachbesserungen haben bislang kein sichtbares Ergebnis gebracht. Man darf annehmen, dass das Thema von den Koalitionsfraktionen aus der Befürchtung heraus verschleppt wird, eine Lösung, die eine klare Höchstgrenze für den Aufenthalt im Asylverfahren abgelehnter Menschen im Transit beinhaltet, sei Wasser auf die Mühlen der Union.

Bei der Kategorisierung Staatenloser aus Rumänien wird im Bundesinnenministerium mit Adjektiven nicht gespart. Da gibt es "sogenannte echte, falsche und nicht identifizierbare Staatenlose". Die echten unterfallen nochmals "in auffällig gewordene" und "nicht auffällig gewordene". Dass es nicht ganz unerheblich ist, welcher Kategorie man zugeschlagen wird, ergibt sich aus einem Schreiben des Ministerialdirektors im BMI, Dr. Gerold Lehnguth an die Innenministerien der Länder vom 4. Mai 2001, betreffend die Rückübernahme von staatenlosen Personen ehemals rumänischer Staatsangehörigkeit durch Rumänien  (122 KB). Die Ausgangssituation: Der neue rumänische Innenminister Rus hat Bundesinnenminister Schily nicht nur die Bereitschaft erklärt, alle ehemaligen rumänischen Staatsangehörigen entsprechend einer Regelung vom 9. Juni 1998 zurückzunehmen, sondern auch keine zusätzlichen Voraussetzungen zur Bedingung zu machen. Für "auffällig gewordene echte Staatenlose" steht die kurzfristige Bearbeitung von Rückübernahmeanträgen durch Rumänien bevor. Auffällig geworden ist man im Sinne der deutsch-rumänischen Vereinbarungen bereits bei einer illegalen Einreise. Überraschend ist die Kompromissbereitschaft des BMI hinsichtlich der "zahlenmäßig eher kleinen Gruppe der im Sinne der abgestimmten Niederschrift nicht auffällig gewordenen echten Staatenlosen". Die rumänische Seite hatte hier die Bereitschaft der deutschen Seite erfragt, zu einer Bleibemöglichkeit zu kommen. Im Interesse einer zügigen Rückführung der übrigen Staatenlosen ist das BMI geneigt, den Wünschen der rumänischen Seite zu entsprechen.
Möglicherweise jedoch erweist sich das Ganze bei näherem Hinsehen als ein generöses Nullsummenspiel. Nach einer Auskunft aus dem Hessischen Innenministerium gibt es in Hessen etwa 300 Fälle staatenloser Personen ehemals rumänischer Staatsangehörigkeit. Bei einer strikten Orientierung an den Vorgaben erfüllt diese voraussichtlich niemand, denn die meisten sind als illegal Eingereiste aktenkundig. Die, die es nicht gibt, dürfen also bleiben.

Nach seinem jüngsten Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der DR Kongo vom 5. Mai 2001 geht das Auswärtige Amt von einer weitgehend unübersichtlichen und desolaten Lage der Menschenrechts- und wirtschaftlichen Situation in dem afrikanischen Staat aus. So komme es beispielsweise seitens der Regierung nach wie vor zu zahlreichen Repressionsmaßnahmen gegenüber aktiven Oppositionsmitgliedern, Journalisten, regierungskritischen Geistlichen und Menschenrechtsaktivisten. Es könne auch nach der Amtsübernahme von Joseph Kabila derzeit noch nicht beurteilt werden, ob es zu einer politischen Öffnung kommen wird. Eine unabhängige, funktionierende Justiz existiere in allen Landesteilen ebensowenig, wie ein rechtstaatliches Polizeiwesen. Die "besorgniserregende Struktur und Rechtsprechung des Militärgerichtshofes" habe zur Vollstreckung zahlreicher Todesurteile – auch an vielen Deserteuren - geführt. In den von der Regierungsallianz kontrollierten Landesteilen gingen die verschiedenen zivilen und militärischen Nachrichten- und Sicherheitsdienste "weitgehend eigenmächtig vor". In diesem Zusammenhang komme es häufig zu willkürlichen Verhaftungen und Folter sowie extralegalen Tötungen an Gefangenen, die ohne strafrechtliche Folgen für die Täter blieben.


Nach wie vor finden Zwangsrekrutierungen von Kindersoldaten statt. Einer Rückführung von unbegleiteten Minderjährigen steht jedoch nach Ansicht des AA grundsätzlich nichts entgegen, da es ausreichend kirchliche und Nicht-Regierungsorganisationen gebe, die elternlose Kinder vor Ort betreuen.

Erstmalig erwähnt im Lagebericht des Auswärtigen Amtes sind zunehmende Fälle von Sippenhaft und Bedrohung von Familienangehörigen von gesuchten oder inhaftierten Oppositionellen durch Militär und Sicherheitsorgane.

Es ist zu begrüßen, dass das Auswärtige Amt auf die – in jeder Hinsicht -verschärfte Situation in der DR Kongo in seinem jüngsten Lagebericht etwas detaillierter eingeht, bzw. die Nicht-Kalkulierbarkeit der zukünftigen Entwicklung der menschenrechtlichen Lage im Vergleich zum Lagebericht vom März 2000 klar betont. Auffällig ist, dass das Auswärtige Amt mitten im "Herz der Finsternis" Inseln der Überschaubarkeit findet, nämlich wenn es um die Rückkehrgefährdung abgelehnter Asylbewerber geht. Die haben, jedenfalls keine für das Auswärtige Amt sichtbaren, Probleme. Hingewiesen wird im Lagebericht darauf, dass Mitarbeiter verschiedener europäischer Botschaften sowie Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen am Flughafen in Kinshasa die Einreise kongolesischer Rückkehrpflichtiger beobachten. In "besonders gelagerten Fällen" würden zurückgekehrte Personen auch nach wenigen Wochen an ihren Wohnadressen aufgesucht. Dass dem AA bislang kein Fall von staatlicher Repression oder Behelligung solcher Personen bekannt geworden ist, reicht ihm offensichtlich aus, um eine Rückkehrgefährdung auszuschließen. Hinweise zum Bezug von Lageberichten finden sich im Editorial des Asylmagazin 4/2000.

 

In Beantwortung einer Anfrage des VGH Baden-Württemberg hat die Grenzschutzdirektion Koblenz eine Statistik zu Rückführungen in die Demokratische Republik Kongo im Zuständigkeitsbereich des BGS für die Jahre von 1994 bis Mai 2001 vorgelegt. 

Unter dem Titel "Reden über sexuelle Folter kann strafbar sein – Gerichtsverfahren in der Türkei" haben das Feministische Archiv e.V. (Freiburg) und das Frauenrechtsbüro gegen sexuelle Folter e.V. (Berlin) eine Dokumentation über ein Verfahren vor dem Istanbuler Strafgericht  vorgelegt. Dort sind 18 Frauen und ein Mann angeklagt, den türkischen Staat und die Sicherheitsorgane verunglimpft und verleumdet zu haben. Vorgeworfen wird ihnen, im Juni 2000 einen Kongress zum Thema sexuelle Folter organisiert, dort als Betroffene berichtet, im Namen von Betroffenen gesprochen oder als Rechtsanwältinnen deren Interessen vertreten zu haben. Die Anklageschrift, ein Bericht über den Prozessbeginn und Interviews mit mehreren Angeklagten finden sich in der Dokumentation, die zum Preis von DM 6,- pro Exemplar zu bestellen ist bei: Feministisches Archiv e.V., Adlerstraße 12, 79098 Freiburg, e-mail:

Unter dem Titel "Mit Leib und Seele – Lebensbedingungen und Behandlung traumatisierter Flüchtlinge" ist die Dokumentation der auch von PRO ASYL unterstützten Fachtagung der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer und Refugio erschienen, die im Oktober 2000 stattfand. Die Dokumentation enthält verschiedene Beiträge zur Bedeutung, Verarbeitung und Behandlung traumatischer Erfahrungen bei Flüchtlingen. Der Schwerpunkt liegt bei der Wiederherstellung von Körperlichkeit der Betroffenen im therapeutischen Prozess. Die Dokumentation ist kostenlos gegen Porto und Verpackung bei Refugio, Gothaer Straße 19, 28215 Bremen, Fax 0421-3760722, e-mail:  zu bestellen.


  Meldungen aus dem europäischen Ausland

Frankreich
Die Zeitung Le Monde berichtet in ihrer Ausgabe vom 10. Juli unter dem Titel "Schlechtes Asylland" von einer kritischen Stellungnahme der Nationalen beratenden Kommission für Menschenrechte (CNCDH) zur Asylpolitik der französischen Regierung. Die CNCDH, eine regierungsnahe Institution, die beim Premierminister angesiedelt ist, nimmt den 50. Jahrestag der Genfer Flüchtlingskonvention zum Anlass einer harschen Kritik an der französischen Politik, was die Aufnahme von Asylbewerbern und die Gewährung des Flüchtlingsstatus angeht und schlägt eine "globale Umgestaltung" dieser Praktiken vor.
Gewalttätigkeiten in den Wartezonen der Flughäfen, wo Flüchtlinge untergebracht sind, die keine Einreiseerlaubnis erhalten, von Polizisten nicht registrierte Asylanträge, Langsamkeit bei der Überprüfung der Anträge, fehlende Anhörung bei der Mehrzahl der Asylkandidaten, restriktive Kriterien bei der Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention, schläfrige Richter bei der "Rekurskommission", unzureichende Unterbringungsmöglichkeiten... Die Liste der festgestellten Funktionsmängel ist lang. Die CNCDH missbilligt ein System, wo sich zahlreiche Verwaltungen – Grenzpolizei, Ofpra (vergleichbar mit BAFl), das dem Außenministeriums untergeordnet ist, Aufnahmezentren, die vom Sozialministerium finanziert werden – überschneiden und schlägt eine "unabhängige Verwaltungsbehörde" vor. Diese Instanz, deren Personal vom Premierminister benannt werden soll, wäre mit einer umfassenden Kompetenz auszustatten.

Frankreich
Über einen Text mehrerer humanitärer Organisationen, sowie der SAMU (Rettungsdienste) und des Philosophen Paul Virilio zur Situation der sans-abri (Obdachlosen) in Frankreich, zu denen auch immer mehr ‚sans-papiers‘ gehören, berichtet die französische Tageszeitung Le Monde in einem Artikel vom 31. Juli 2001. Dieser Text, der sich als "Notruf" versteht und am 24. Juli veröffentlicht wurde, fordert die französische Regierung zum Handeln auf, um eine "unerträgliche Situation" zu beenden. In dem Text heisst es u.a.: "Die Anstrengungen humanitärer Organisationen, von Sozialarbeitern und Institutionen, Obdachlose aus ihrer Notsituation herauszuholen, werden stark beeinträchtigt, weil Personen ‚sans papiers‘, die keinerlei Rechte haben, die Zahl der Leute, die auf der Strasse sind, ansteigen lassen und dort in der Falle sitzen, da sie illegaler Arbeit und Schiebern jeder Art ausgeliefert sind."
Seit 5 Jahren – so Le Monde - ist die Zahl der Anwärter auf den Flüchtlingsstatus immer weiter gewachsen: 17.000 waren es 1996, 23.000 im Jahr 1998 und fast 40.000 in 2000, im ersten Halbjahr 2001 wurden bereits 23.239 Asylanträge gestellt. Die Aufnahmezentren für Asylbewerber (CADA) sind überfüllt, am schlimmsten ist es in Paris. Folge davon: viele Asylantragsteller und abgelehnte Asylbewerber leben auf der Strasse.
Die Zahl der obdachlosen Kinder hat sich im Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Fast 3.000 Kinder lebten mit ihren Eltern auf der Straße, zusätzlich 180 Kinder ohne Eltern. Dieses Anwachsen ist auf die erhöhte Zahl von Asylbewerbern aus Osteuropa und Afrika zurückzuführen.
Die Organisation Médecins du monde ist über die schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit der sans abris beunruhigt. Bei Hitze treten Austrocknung, Temperaturschocks (wegen des Temperaturunterschiedes zwischen Nacht und Tag) und Hautprobleme auf. Das gilt für alle sans-abri, für die sans-papiers bedeutet das auch: "Da sie kein Recht auf Arbeit haben, werden sie zur Beute von Sklavenhändlern, von illegale Netzen, die ihre Hand- oder Kopfarbeit zu einem lächerlichen Preis ausbeuten", analysiert Patrick Rouyer, Direktor der Organisation ‚Nationale Förderation der Organisationen für Aufnahme und soziale Integration‘. Die Vertreterin einer anderen humanitären Organisation, die Prostituierte aus Westafrika und Osteuropa betreut, weist darauf hin, dass die Frauen besonders gefährdet sind. Da diese Frauen keine Papiere haben, ist für sie die Prostitution oft die einzige Lösung.
Die Unterzeichner des Aufrufs vom 24. Juli fordern deshalb von der Regierung, "eine wirkliche Aufnahmepolitik auszuarbeiten und den sans-papiers das Recht zuzusprechen in Frankreich zu leben und zu arbeiten".
Allerdings hat die Regierung es noch einmal im Januar kategorisch abgelehnt, Asylbewerbern eine Arbeitserlaubnis zu geben.

Frankreich/Algerien
Zu den wenigen Organisationen, die sich um die Situation afrikanischer Migranten und Flüchtlinge vor den Toren Europas in Nordafrika kümmern und deren Anliegen auch veröffentlichen, gehört die Organisation Rencontre et développement – CCSA, die in Algier vertreten ist und von kirchlichen Wohlfahrtsverbänden in Frankreich sowie der Caritas in Algerien finanziert wird. Der von ihr verbreitete Text "Afrikanische Migration in den Mittelmeerraum" (Übersetzung: PRO ASYL) beleuchtet die elenden Lebensumstände der Menschen, für die inzwischen der ganze südliche Rand des Mittelmeers eine Sackgasse geworden ist, nachdem nun die Europäische Union dabei ist, ihre südliche Grenze nach Nordafrika zu verlagern.

Spanien
Der Verband der spanischen Gastarbeiter in Spanien (ATIME) schätzt, dass innerhalb der vergangenen 5 Jahre etwa 4.000 Marokkaner bei dem Versuch ertrunken sind, illegal Spanien über das Meer zu erreichen. ATIME stützt sich auf Informationen von Nichtregierungsorganisationen in Marokko und spanische Statistiken. Allein im Jahr 2001 seien bislang schon 680 Marokkanerinnen und Marokkaner in der Meerenge von Gibraltar ertrunken, so ATIME.

Liste

Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden.