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Infoservice Nr. 51 - August 2001 |
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Rückführungen jugoslawischer Staatsangehöriger in die Bundesrepublik Jugoslawien sind ab sofort wieder möglich. Dies teilt das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Erlass vom 11. Juli 2001 mit. Grundlage hierfür ist vorläufig noch das Rückübernahmeabkommen aus dem Jahre 1996 mit einigen Modifikationen, die Ergebnis einer neuen Runde deutsch-jugoslawischer Gespräche zu Fragen der Rückführung und Rückübernahme ausreisepflichtiger deutscher und jugoslawischer Staatsangehöriger, die vom 19. bis 20. Juni 2001 in Berlin stattgefunden hat, sind. Jugoslawische Staatsangehörige mit noch gültigen Nationalpässen können ohne spezielles Rücknahmeersuchen zurückgeführt werden. In Fällen, in denen eine Rückübernahmezusage bereits vorliegt (aus der Zeit vor Beginn des Flugembargos) gibt es nur noch ein auf möglichst 7 Tage verkürztes Prüfungsverfahren durch die diplomatisch-konsularischen Vertretungen. Rückführungen können künftig mit deutschen und jugoslawischen Verkehrsunternehmen, mit Charter- und Linienflügen, mit und ohne Begleitung erfolgen. Vor dem Flugembargo hatte das Monopol hierfür die jugoslawische Fluggesellschaft JAT.
Bis auf weiteres gelten für Rückführungen
in den Kosovo die bisherigen Erlasse. |
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Durch den Bericht der Zuwanderungskommission ist die Debatte um die nichtstaatliche Verfolgung wieder einmal in den Blickpunkt gerückt. Während Otto Schily erklärt, die insbesondere von den Nichtregierungsorganisationen festgestellte Schutzlücke gebe es überhaupt nicht, spricht der EU-Kommissar für Justiz und Inneres, Antonio Vitrino an dieser Stelle von "gesunden Meinungsverschiedenheiten" mit der Bundesregierung und verweist darauf, dass die meisten Mitgliedsstaaten der EU der Auffassung sind, dass auch die nichtstaatliche Verfolgung durch die Genfer Flüchtlingskonvention abgedeckt ist. Die auch schon nicht mehr ganz neue Rückzugslinie der Verteidiger des Ist-Zustandes: Es gebe vielleicht eine Statuslücke, aber keine Schutzlücke. Im Rahmen des § 53 Ausländergesetz erhielten die Betroffenen den benötigten Schutz. Wer so argumentiert, dem geht es um die Besetzung von Begriffen anstelle politischer Problemlösungen. Wer jede magere kurzfristige Duldung, die nichts anderes ist als die vorläufige Aussetzung einer Abschiebung, als wirksamen Schutz anpreist, der will nicht wirksam schützen. Zum Thema ist vor einigen Monaten eine Broschüre mit dem Titel
"Nichtstaatliche Verfolgung – Untersuchung der Tragweite der Schutzlücke
im deutschen Asylrecht" von Rechtsanwältin Kerstin Müller (Köln),
beim Informationsverbund Asyl/ZDWF e.V. erschienen. Dort wird dargestellt,
in welchen Fallkonstellationen die Schutzlücke besteht. Aus dem Vorwort
von Manfred Kohler: Die Tragweite der Schutzlücke bei nicht-staatlicher Verfolgung
hängt einerseits von den sich verändernden Abschiebemöglichkeiten
ab. So wissen wir, dass sich der Bundesgrenzschutz (BGS) seit einigen
Jahren bemüht, Abschiebewege nach Afghanistan aufzutun. Sollte dem
BGS dies gelingen, wären hundert, möglicherweise jedoch auch
tausend derzeit nur geduldete Afghanen von Abschiebung bedroht. Andererseits
spielen die Verhältnisse in den Herkunftsländern zum jeweiligen
Zeitpunkt eine entscheidende Rolle. Nicht-staatliche Verfolgung war
Anfang/Mitte der 90er Jahre vermutlich relativ häufiger als heute:
Algerien (Gefährdung durch die Terror-Gruppen GIA, MIA, AIS, aber
auch para-staatliche Todesschwadrone), Bosnien und Herzegowina (z.B. Verfolgung
von Muslimen durch serbische oder kroatische Nachbarn), Somalia (Vertreibung
durch Clan-Milizen) seien als zahlenmäßig bedeutsame Beispiele
der jüngeren Vergangenheit genannt. Die derzeit sehr angespannte
Lage im Kosovo legt nahe, dass der Kreis der von der Schutzlücke
betroffenen Personen auch zukünftig schnell in die Tausende gehen
kann." |
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"Unter dem Schatten Deiner Flügel..." – unter diesem Titel hat
die Ökumenische
Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche
eine empirische Untersuchung über den Erfolg und Misserfolg von
Kirchenasyl vorgelegt. Wolf-Dieter Just und Beate Sträter haben
dabei die Entwicklung der Kirchenasyle im Zeitraum von 1995 bis 2000 unter
die Lupe genommen und politische Forderungen der Kirchenasylbewegung formuliert.
Hauptziel war die Klärung der Frage nach Erfolg und Misserfolg von
Kirchenasylen. Die Antwort ist eindeutig: In etwa 73 % der Kirchenasylfälle
konnten Abschiebungen dauerhaft oder zumindest vorläufig verhindert
werden. Angesichts der durch die Kirchenasylbewegung deutlich gemachten
Schutzlücke ist es kritisch zu sehen, dass sich die Zuwanderungskommission
bei ihrer Befassung mit dem Thema Härtefallregelungen zu keinerlei
konstruktiven Vorschlägen durchringen konnte. Bemerkenswert ist,
wie bei der im Jahre 1996 erschienenen Vorgängerstudie, die weiterhin
sehr hohe Zahl von Kurden aus der Türkei, die im Kirchenasyl Zuflucht
finden. Gerade bei Kurden, so die Autoren, sind Kirchenasyle oft erfolgreich,
weil die negativen Entscheidungen des Bundesamtes und der Verwaltungsgerichte
näherer Prüfung nicht standhalten. Schlussfolgerung: Die Gefährdung
von politisch aktiven Kurden wird offensichtlich unterschätzt.
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Der Deutsche Caritasverband und das Diakonische Werk
der Evangelischen Kirche in Deutschland haben einen gemeinsamen Vorschlag
für eine neue Härtefallregelung im Ausländergesetz |
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"Thesen
und Vorschläge zu Beschleunigungsmöglichkeiten im Asylverfahren"
hat die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen
am 19. Juli 2001 vorgelegt. Das Papier enthält eine Menge undogmatischer
Gedanken. So kritisiert die Bundesausländerbeauftragte, dass häufig
undifferenziert ein reines "Vollzugsdefizit" im Bereich der Abschiebung
beklagt werde. Dieses Vollzugsproblem nach abgeschlossenen Asylverfahren
werde in vielen Fällen jedoch erst dadurch geschaffen, dass ein Schutzgesuch
trotz offensichtlicher Schutzbedürftigkeit abgelehnt wurde und der
Betreffende gerade wegen der bestehenden offensichtlichen Schutzbedürftigkeit
dann nicht abgeschoben werden könne. Unter anderem deshalb müsse
zu einem angemessenen Asylverfahren auch die angemessene Berücksichtigung
nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung zählen. Darüber
hinaus setzt sich die Ausländerbeauftragte für eine sachkundige
und neutrale Erstberatung von Asylantragstellern ein. Dies soll, anders
als dies die Zuwanderungskommission forderte, nicht nur für traumatisierte
Flüchtlinge gelten. Auch verfrühte Widerrufsverfahren (Beispiel:
Sierra Leone, wo es nach einer verfrühten Einleitung von Widerrufsverfahren
zu einem Entscheidungsstop bei den Widerrufsverfahren kam) binden unnötig
Energien beim Bundesamt. Angeregt wird weiter die Änderung und Streichung
von |
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Seit der erste sogenannte Aktionsplan Irak
zur Bekämpfung irakischer Flüchtlinge im Frühjahr 1998
auf den Weg gebracht wurde, streben die Mitgliedsstaaten der EU danach,
Flüchtlinge aus dem Irak (und kurdischen Nordirak) nicht nur
an den Außengrenzen abzuwehren, sondern auch jene, die Europa bereits
erreicht haben, "rückführbar" zu machen. Es konnte
beobachtet werden, wie in allen europäischen Ländern die Anerkennungsquoten
gegenüber dieser Flüchtlingsgruppe binnen kurzer Zeit massiv
sanken - in Deutschland 1998 von nahezu 90 % auf rund 30 %, in Holland
von 71 % auf 4,1 % (in Deutschland ist die Anerkennungsquote nach massiver
Kritik an der Lageberichts- und Anerkennungspraxis nach jüngsten
Statistiken wieder auf rund 50 % gestiegen). Ein Rückgang der zentral
mit der Definition des kurdischen Nordirak als "inländische Fluchtalternative"
zu begründen ist. Während aufgrund des anhaltenden internationalen
Embargo gegen den Irak und der Weigerung der Türkei, eine Durchschiebung
abgelehnter irakischer Asylbewerber zu gestatten, derzeit eine zwangsweise
Rückführung nicht möglich ist, wirkt sich die sinkende
Anerkennungsquote zu aller erst auf die Lebenssituation der Flüchtlinge
innerhalb Europas aus, deren Zugriffsmöglichkeiten auf Sozialleistungen
und Bewegungsrechte mit sinkendem Status eingeschränkt werden - mit
dem Ziel, sie zu einer "freiwilligen" Rückkehr zu bewegen. Diese
von Flüchtlingsinitiativen als "policy of starvation" (Aushungerungspolitik)
kritisierte Politik hat in den Niederlanden einen neuen Höhepunkt
erreicht. Seit April dieses Jahres ist dort ein neues Ausländergesetz
in Kraft, das letztinstanzlich abgelehnten Asylbewerbern den legalen Aufenthaltsstatus
entzieht (ein mit der Duldung vergleichbares ausländerrechtliches
Institut existiert nicht) und diese faktisch illegalisiert. Damit einher
geht der vollständige Verlust aller Ansprüche auf Sozialleistungen
oder medizinische Versorgung. Die größte Gruppe der Betroffenen
stellen die irakischen Kurden - Flüchtlingsinitiativen gehen von
mindestens 4.800 und bis zu 9.000 Betroffenen innerhalb der nächsten
Zeit aus. Flankierend hat das niederländische Außenministerium
einen länderspezifischen Bericht zum kurdischen Nordirak vorgelegt,
der die Region als sicher zur Rückführung von Flüchtlingen
beschreibt. Der Bericht, der zwischenzeitlich vom Parlament angenommen
wurde, weist eine Reihe grundsätzlicher Fehleinschätzungen auf.
Nur eine Woche nach Annahme des Berichts ist das neue Ausländergesetz
gegenüber der ersten kurdischen Familie aus dem Nordirak von den
Ausländerbehörden umgesetzt worden: Sie wurde von der Polizei
aus der Flüchtlingsunterkunft geworfen. Thomas Uwer hat zur Expertenanhörung
im niederländischen Parlament einen Beitrag
verfasst, der sich kritisch mit der Lageberichterstattung auseinandersetzt.
Thomas Uwer ist Mitautor der von Pro Asyl veröffentlichten Analysen
deutscher Lageberichte zum Irak und arbeitet im von Pro Asyl mitbegründeten
und geförderten Netzwerk ICON (Iraq/Kurdistan Co-Ordination Network)
mit, das zur Koordination und Sammlung von Informationen über/für
irakische Flüchtlinge im Mai dieses Jahres ins Leben gerufen wurde.
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Auf dem Rhein-Main-Flughafen Frankfurt hat vor
einigen Wochen der Neubau einer Unterkunft für Flüchtlinge im
Flughafenasylverfahren begonnen. Die von
Seiten des hessischen Sozialministeriums geäußerte Erwartung,
bereits Anfang nächsten Jahres solle die Unterkunft mit 100 Betten
auf dem Gelände der ehemaligen US-Airbase eröffnet werden, wird
sich wohl kaum erfüllen lassen. Ungeklärt ist weiter auch, ob
im Rahmen des Neubaus auch Abschiebehaftplätze entstehen werden.
Im April hatten Agenturen gemeldet, der Bund und das Land Hessen hätten
sich grundsätzlich über eine neue Zurückweisungshaft auf
dem Frankfurter Flughafen geeinigt. Hessen sei bereit, die Kosten für
ein neues Abschiebegefängnis mit rund 100 Haftplätzen zu übernehmen.
Die Bundesausländerbeauftragte Marieluise Beck hatte darauf mit Kritik
reagiert. Die Einigung habe weder den Segen des BMI, noch sei sie umsetzbar,
weil sie u.a. Koalitionsabsprachen zuwiderlaufe. Die von Beck geforderten
Gespräche der Koalitionsfraktionen mit dem BMI über Nachbesserungen
haben bislang kein sichtbares Ergebnis gebracht. Man darf annehmen, dass
das Thema von den Koalitionsfraktionen aus der Befürchtung heraus
verschleppt wird, eine Lösung, die eine klare Höchstgrenze für
den Aufenthalt im Asylverfahren abgelehnter Menschen im Transit beinhaltet,
sei Wasser auf die Mühlen der Union. |
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Bei der Kategorisierung Staatenloser aus Rumänien
wird im Bundesinnenministerium mit Adjektiven nicht gespart. Da gibt es
"sogenannte echte, falsche und nicht identifizierbare Staatenlose". Die
echten unterfallen nochmals "in auffällig gewordene" und "nicht auffällig
gewordene". Dass es nicht ganz unerheblich ist, welcher Kategorie man
zugeschlagen wird, ergibt sich aus einem Schreiben
des Ministerialdirektors im BMI, Dr. Gerold Lehnguth an die Innenministerien
der Länder vom 4. Mai 2001, betreffend die Rückübernahme
von staatenlosen Personen ehemals rumänischer Staatsangehörigkeit
durch Rumänien |
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Nach seinem jüngsten Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der DR Kongo vom 5. Mai 2001 geht das Auswärtige Amt von einer weitgehend unübersichtlichen und desolaten Lage der Menschenrechts- und wirtschaftlichen Situation in dem afrikanischen Staat aus. So komme es beispielsweise seitens der Regierung nach wie vor zu zahlreichen Repressionsmaßnahmen gegenüber aktiven Oppositionsmitgliedern, Journalisten, regierungskritischen Geistlichen und Menschenrechtsaktivisten. Es könne auch nach der Amtsübernahme von Joseph Kabila derzeit noch nicht beurteilt werden, ob es zu einer politischen Öffnung kommen wird. Eine unabhängige, funktionierende Justiz existiere in allen Landesteilen ebensowenig, wie ein rechtstaatliches Polizeiwesen. Die "besorgniserregende Struktur und Rechtsprechung des Militärgerichtshofes" habe zur Vollstreckung zahlreicher Todesurteile – auch an vielen Deserteuren - geführt. In den von der Regierungsallianz kontrollierten Landesteilen gingen die verschiedenen zivilen und militärischen Nachrichten- und Sicherheitsdienste "weitgehend eigenmächtig vor". In diesem Zusammenhang komme es häufig zu willkürlichen Verhaftungen und Folter sowie extralegalen Tötungen an Gefangenen, die ohne strafrechtliche Folgen für die Täter blieben.
Erstmalig erwähnt im Lagebericht des Auswärtigen Amtes sind zunehmende Fälle von Sippenhaft und Bedrohung von Familienangehörigen von gesuchten oder inhaftierten Oppositionellen durch Militär und Sicherheitsorgane. Es ist zu begrüßen, dass das Auswärtige Amt auf die – in jeder Hinsicht -verschärfte Situation in der DR Kongo in seinem jüngsten Lagebericht etwas detaillierter eingeht, bzw. die Nicht-Kalkulierbarkeit der zukünftigen Entwicklung der menschenrechtlichen Lage im Vergleich zum Lagebericht vom März 2000 klar betont. Auffällig ist, dass das Auswärtige Amt mitten im "Herz der Finsternis" Inseln der Überschaubarkeit findet, nämlich wenn es um die Rückkehrgefährdung abgelehnter Asylbewerber geht. Die haben, jedenfalls keine für das Auswärtige Amt sichtbaren, Probleme. Hingewiesen wird im Lagebericht darauf, dass Mitarbeiter verschiedener europäischer Botschaften sowie Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen am Flughafen in Kinshasa die Einreise kongolesischer Rückkehrpflichtiger beobachten. In "besonders gelagerten Fällen" würden zurückgekehrte Personen auch nach wenigen Wochen an ihren Wohnadressen aufgesucht. Dass dem AA bislang kein Fall von staatlicher Repression oder Behelligung solcher Personen bekannt geworden ist, reicht ihm offensichtlich aus, um eine Rückkehrgefährdung auszuschließen. Hinweise zum Bezug von Lageberichten finden sich im Editorial des Asylmagazin 4/2000.
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In Beantwortung einer Anfrage des VGH Baden-Württemberg
hat die Grenzschutzdirektion Koblenz eine Statistik
zu Rückführungen in die Demokratische Republik Kongo im Zuständigkeitsbereich
des BGS für die Jahre von 1994 bis Mai 2001 vorgelegt. |
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Unter dem Titel "Reden über sexuelle Folter
kann strafbar sein – Gerichtsverfahren in der Türkei" haben das
Feministische Archiv e.V. (Freiburg) und das Frauenrechtsbüro gegen
sexuelle Folter e.V. (Berlin) eine Dokumentation
über ein Verfahren vor dem Istanbuler Strafgericht
vorgelegt. Dort sind 18 Frauen und ein Mann angeklagt, den türkischen
Staat und die Sicherheitsorgane verunglimpft und verleumdet zu haben.
Vorgeworfen wird ihnen, im Juni 2000 einen Kongress zum Thema sexuelle
Folter organisiert, dort als Betroffene berichtet, im Namen von Betroffenen
gesprochen oder als Rechtsanwältinnen deren Interessen vertreten
zu haben. Die Anklageschrift, ein Bericht über den Prozessbeginn
und Interviews mit mehreren Angeklagten finden sich in der Dokumentation,
die zum Preis von DM 6,- pro Exemplar zu bestellen ist bei: Feministisches
Archiv e.V., Adlerstraße 12, 79098 Freiburg, e-mail:
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Unter dem Titel "Mit Leib und Seele – Lebensbedingungen und Behandlung traumatisierter Flüchtlinge" ist die Dokumentation der auch von PRO ASYL unterstützten Fachtagung der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer und Refugio erschienen, die im Oktober 2000 stattfand. Die Dokumentation enthält verschiedene Beiträge zur Bedeutung, Verarbeitung und Behandlung traumatischer Erfahrungen bei Flüchtlingen. Der Schwerpunkt liegt bei der Wiederherstellung von Körperlichkeit der Betroffenen im therapeutischen Prozess. Die Dokumentation ist kostenlos gegen Porto und Verpackung bei Refugio, Gothaer Straße 19, 28215 Bremen, Fax 0421-3760722, e-mail: zu bestellen. |
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Frankreich |
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