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Infoservice Nr. 50 - Juli 2001

In Freiburg werden seit einigen Wochen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen die Flüchtlingsinitiative SAGA (Südbadisches Aktionsbündnis gegen Abschiebungen) geführt. Dabei geht es um angebliche Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz. Offenbar haben die Abschiebebehörden beim Regierungspräsidium Freiburg und die lokale Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über längere Zeit hinweg angebliche Belege für die im Raum stehenden Vorwürfe gesammelt. In Freiburg sind es also anders als in den in den letzten Monaten bekannt gewordenen Fällen nicht Rechtsanwaltskammern, die ihre standesrechtlichen oder ökonomischen Interessen verletzt sehen, sondern das von SAGA in Publikationen mehrfach angegriffene Bundesamt. Ziel des Vorgehens ist es offenbar, sich mit dem Vorgehen gegen SAGA missliebiger Kritiker zu entledigen und freie Flüchtlingsinitiativen, die nicht die (begrenzten) Privilegierungen der Wohlfahrtsverbände und Kirchen in Sachen Rechtsberatung genießen, einzuschüchtern. Es fragt sich, ob die Linie der Freiburger Außenstelle des Bundesamtes auch die der Leitung der Nürnberger Zentrale ist. Besser als jeder andere dürfte deren sich liberal profilierender Leiter Dr. Albert Schmidt wissen, dass weder eine effektive Verfahrensberatung in der Bundesrepublik noch – insbesondere als Folge des Asylbewerberleistungsgesetzes – eine effektive rechtliche Vertretung von Asylsuchenden gewährleistet ist. Eine Pressemitteilung von SAGA von Anfang Juli 2001 kommentiert die Vorgänge.

In der Auseinandersetzung zwischen der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und dem Caritasverband Stuttgart e.V. um die Grenzen zulässiger Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch die Caritas in Notfällen liegt inzwischen die Urteilsbegründung des Landgerichts Stuttgart vor, die der Caritas die Unterstützung von Flüchtlingen weitgehend erlaubt. In einer Presseerklärung vom 5. Juli 2001 begrüßt Rechtsanwalt Hubert Heinhold die Entscheidung des Landgerichts.

Auch das Land Thüringen will nun die Leistungsgewährung an Asylbewerber und Asylbewerberinnen mit Chipkarten regeln. Anstelle der bisherigen Gutscheine soll das nicht weniger diskriminierende bargeldlose elektronische Einkaufen treten. In einer Pressemitteilung vom 11. Juli 2001 kritisiert der Flüchtlingsrat Thüringen die Fortschreibung der sozialen Sonderbehandlung von Flüchtlingen mit high-tech-Mitteln.

Neue Sozialhilferegelsätze gelten ab 1. Juli 2001. Damit vergrößert sich der Abstand zwischen dem Niveau der Sozialhilfe und den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erneut. Seit Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes im Jahre 1993 ist die in Form einer Rechtsverordnung vorgesehene Erhöhung Jahr für Jahr versäumt bzw. politisch hintertrieben worden. Allerdings hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Pressemitteilung vom 12. Juli 2001 die Einigung der rot-grünen Koalition verkündet, zu Beginn des Jahres 2002 nunmehr auch die Beträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anzupassen. Dies sei eine soziale und menschenrechtliche Verpflichtung. Ein wenig peinlich an der von Thea Dückert und Cem Özdemir verkündeten Entscheidung ist der Hinweis, was in der Regierung Kohl/Kanther systematisch verschleppt worden sei, hole rot-grün nun endlich nach. Gegen Ende der Legislaturperiode sollte sich die rot-grüne Überraschung, selbst in der Regierungsverantwortung zu stehen, eigentlich längst gelegt haben. Jedenfalls hätte bereits zweimal die Notwendigkeit bestanden, die Asylbewerberleistungen anzupassen. Ob dies nun im erforderli de chen Umfang geschieht, wird man abwarten müssen. Eine Berücksichtigung der Preissteigerungsrate von 1993 bis 2001 würde zum 1. Januar 2002 eine Erhöhung von über 10 % erforderlich machen, eine Anpassung analog zur Erhöhung r Sozialhilfesätze seit 1993 würde eine Erhöhung um 8,8 % bedeuten.

Der Rundbrief des Flüchtlingsrates NRW vom 25. Juni 2001 befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Demokratische Republik Kongo. Einen breiten Rahmen nehmen Gutachten und Texte zur Frage der Gesundheitsversorgung und möglichen gesundheitlichen Risiken in Abschiebungsfällen ein.

Claus Henning Schapper, Staatssekretär im BMI hat sich in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (PDS) vom 15. Juni 2001 zum Sachstand hinsichtlich der von der Innenministerkonferenz befürworteten multifunktionalen Chipkarte für Asylbewerber geäußert. Im Oktober 1999 hatte sich die Innenministerkonferenz für einen Pilotversuch zur Asylcard auf der Basis einer von der Firma Orga Consult GmbH (Paderborn) vorgelegten Machbarkeitsstudie ausgesprochen. Bei zwei Besprechungen mit den Ländern im März und Mai 2000 habe sich gezeigt, so Schapper, "dass auch ein Pilotversuch auf Basis der Machbarkeitsstudie aus fachlichen Gründen so nicht umgesetzt werden konnte. In Ergänzung zur Machbarkeitsstudie waren zusätzliche Anforderungen zu stellen. Aus der Funktion der Asylcard als Ausweis folgt, das die wesentlichen Informationen für Kontrollzwecke, etwa für polizeiliche Kontrollen, aus der Karte selbst visuell ersichtlich sein mussten (z.B. Art des Ausweises, Gestattung/Duldung/Verlängerung etc.). Außerdem musste ein Mindestmass an Fälschungssicherheit vorgesehen werden." Das Projekt geistert also immer noch durch die deutsche Ministerialbürokratie.

Nach der Zahl der Personen, die bis zum Stichtag 29. Februar 2000 einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung nach der Altfallregelung vom November 1999 gestellt bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung auf dieser Basis erhalten haben, fragte die PDS-Abgeordnete Ulla Jelpke im Bundestag. Aus der der Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin im BMI, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast vom 3. April 2000 (Seiten 8 und 9) ergibt sich, dass die Zahl der erteilten Aufenthaltsgenehmigungen noch weit hinter den ohnehin pessimistischen Erwartungen zurück bleibt. Bis zum 29. Februar 2000 wurden, soweit erhoben, 2268 Aufenthaltbefugnisse erteilt.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2001 Anträge mehrerer Bundesländer auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz abgelehnt. Das Gesetz tritt zum 1. August 2001 in Kraft. Die ausländerrechtlich relevanten Teile hat die PDS-Bundestagsfraktion zusammengestellt.

Unter dem Titel "Öl, Diamanten,... Krieg" hat die Kriegsdienstverweigererorganisation Connection e.V. die Dokumentation einer Veranstaltungsreihe zu Angola veröffentlicht, die im Mai 2001 stattfand. Neben einer Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Organisationen Angolas stand im Vordergrund die Unterstützung der selbstorganisierten Initiative angolanischer Kriegsdienstverweigerer, die für ihr Recht kämpfen, Asyl zu erhalten.

Zwangsabgaben für Abschiebehäftlinge hat man in der Justizvollzugsanstalt Büren eingeführt. Unter dem Titel "Existenzsicherung" werden sämtliche Gelder, die Abschiebungshäftlinge bei ihrer Verhaftung bei sich trugen oder die von Angehörigen auf JVA-Konten eingezahlt werden, auf ein Überbrückungsgeldkonto überwiesen. Auf dieses gehen auch Löhne der Gefangenen zu 4/7. In einer Presseinformation  kommentiert der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. die neue Praxis.

Die Organisation algeria-watch hat ihre aktuelle Infomappe Nr. 17/Juli 2001 veröffentlicht. Die Themen: Algerien im Griff des Militärs, die Unruhen in der Kabylei, die ein bezeichnendes Licht auch auf die brutalen und extralegalen Methoden der Sicherheitskräfte werfen, sowie ein vertrauliches Dokument aus der algerischen Armee mit Überlegungen für eine Krisenlösung eigener Art.

Bestelladresse: algeria-watch, Postfach 360 164, 10997 Berlin, Preis: 4,- DM

"Blinde Flecken – eine kritische Auseinandersetzung mit dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Algerien" heisst eine soeben erschienene Broschüre von PRO ASYL. Autorin: Salima Mellah, Mitarbeiterin von algeria-watch. In einer ausführlichen Analyse des Algerien-Lageberichts des Auswärtigen Amtes vom 10. November 2000 werden Fakten präsentiert, die geeignet sind, dem Auswärtigen Amt eine bemerkenswerte Einseitigkeit bei der Darstellung der politischen Lage in Algerien vorzuwerfen. Zu den blinden Flecken des AA gehört insbesondere die fehlende Auseinandersetzung mit Quellen, die den algerischen Militärs eine langjährige Verwicklung in einen beträchtlichen Teil des Terrors vorwerfen. Seit Mitte der 90er Jahre wird jeder Beleg von Seiten des AA ignoriert. Unkritisch werden im Lagebericht stattdessen Aussagen von führenden Militärs wiedergegeben. Transparenz, Quellenbewertung und Ausgewogenheit der Darstellung bleiben unterhalb des Niveaus des vergleichbaren Berichts des US-State-Departments oder der Darstellung der International Crisis Group zurück. Indem das AA den gesamten Terror im Lande nur den islamistischen Gruppen zurechnet, unterstützt es das asylpolitisch relevante Bild, im wesentlichen gebe es in Algerien nur Verfolgung durch nichtstaatliche Gruppen, während der Staat demgegenüber grundsätzlich schutzfähig und –willig sei. Während sich die Qualität der Lageberichte des AA hinsichtlich vieler Staaten verbessert hat, liest sich der zu Algerien wie eine bloße Fortschreibung aus den Zeiten der Vorgängerregierung. Die ließ sich die angeblichen politischen Wahrheiten gern von algerischen Generälen erzählen.
Bestelladresse: PRO ASYL, Postfach 16 06 24, 60069 Frankfurt, Preis der ca. 50 Seiten umfassenden Broschüre: DM 7,- pro Exemplar.

Der Flüchtlingsrat Brandenburg verurteilt in einer Presseerklärung vom 17. Juli 2001, dass die zentrale Ausländerbehörde des Bundeslandes und sein Innenministerium bei ankommenden Asylsuchenden den Zugang zu unabhängigen Informationen über das Asylverfahren verwehrt. Verhindert wurde das Auslegen und das Verteilen einer Informationsbroschüre sowie die Anbringung einer Informationstafel auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt. Zivilgesellschaftliches Engagement für die Rechte von Flüchtlingen sei, so der Flüchtlingsrat, offenbar unerwünscht. Wie das Asylrecht im Lande Brandenburg verstanden wird, zeigt sich schon an der einzigartigen Konstruktion, dass Erstaufnahmeeinrichtung und Abschiebungshaft auf einem Gelände liegen und die Sozialbetreuung von einer Sicherheitsfirma erledigt wird.

Die EU-Kommission hat am 3. April 2001 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedsstaaten vorgelegt. In Artikel 22 schlägt die EU-Kommission vor, in einer ganzen Reihe von Fallkonstellationen Sozialhilfe für Asylsuchende wegen "negativen Verhaltens" einzuschränken oder ganz zu entziehen und zugleich ein Arbeitsverbot zu verfügen. Die Richtlinienvorschläge der EU-Kommission sind restriktiver als das geltende deutsche Recht. Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme vom 13. Juli 2001 ausdrücklich die restriktiven Teile des Richtlinienvorschlags begrüßt und sich damit implizit für eine weitere Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes eingesetzt. Wo der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission gegenüber der deutschen Praxis günstigere Regelungen vorsieht, erwartet der Bundesrat von der Bundesregierung die Vertretung eines abweichenden Standpunkts im Rat der Europäischen Union. So soll es weiterhin zulässig sein, Asylsuchenden den Zugang zur Berufsausbildung zu verwehren. Die von der Kommission vorgeschlagenen spezifischen Behandlungsangebote für psychisch Traumatisierte soll es nach den Vorstellungen des Bundesrates "über den akuten Bedarf hinaus" nicht geben. Beharrt wird auch auf der Residenzpflicht. Den Inhalt des Richtlinienvorschlages und die Reaktion des Deutschen Bundesrates kommentiert Georg Classen.
 

Meldungen aus dem europäischen Ausland:

Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf das von uns zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet, Bestelladresse: Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels, Tel & Fax: 32 (2) 230 37 50.

Belgien
Nach Auskunft der Nichtregierungsorganisation CRACPE ist die belgische Polizei zur Praxis zurückgekehrt, widerständigen Flüchtlingen bei der Abschiebung ein Kissen auf das Gesicht zu drücken. Bei der Abschiebung einer Frau aus Kamerun am 4. Juni sollen Staatsbedienstete der Frau zur Drohung ein Kissen gezeigt haben. Gleiches berichtete ein sierra-leonischer Flüchtling, der nach fünf vergeblichen Abschiebungsversuchen, bei denen er z.T. ernsthaft verletzt wurde, aus der Haft entlassen wurde.
Die Praxis, Kissen zu verwenden, um Abzuschiebende wehrlos zu machen, war nach dem Erstickungstod der 20jährigen Sémira Adamu 1998 gestoppt worden.
 

Griechenland
Eine schlechte Organisation sorgt für Chaos bei der Legalisierung: Die teilweise um Tage verspätete Öffnung mancher Behörden verursachte lange Schlangen von legalisierungswilligen Migranten. Etliche Migranten kamen in den ersten Tagen mangels Bearbeitungskapazitäten umsonst. 
Für Unklarheiten sorgte auch die Ankündigung des Innenministeriums, man werde verschiedene Papiere wie Mietvertrag oder Monatskarte als Nachweis akzeptieren, dass sich die Betreffenden vor dem 2. Juni 2000 in Griechenland aufgehalten hatten. In der Praxis wurden viele Antragsteller zurückgewiesen, weil mehr Nachweise verlangt wurden. Migranten, die ihren einjährigen Aufenthalt nicht nachweisen können, bleibt eine letzte, aber nahezu unbezahlbare Möglichkeit: Sie können rückwirkend für ein Jahr Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Für die Legalisierung müssen die Bewerber dann noch einmal kräftig bezahlen: Neben der Legalisierungsgebühr werden zwei beglaubigte sämtlicher Seiten des Passes, amtliche Übersetzungen der Geburtsurkunde u.a.m. verlangt. Erst nach einigen Tagen der Legalisierungsprozedur wurde die bürokratischen und teuren Anforderungen im Interesse der Betroffenen etwas reduziert.
Bis Ende Juni wurden über 90.000 Anträge eingereicht. Die Antragsfrist läuft bereits am 2. August aus, weshalb Migrantenorganisationen befürchten, dass mehrere Hundertausend Migranten die Legalisierungsmöglichkeit nicht wahrnehmen können. Wiederholt forderten sie eine Verlängerung der Antragsfrist. 
Im Übrigen hat die griechische Bürokratie noch nicht einmal die Altlasten bewältigt: Noch warten in Griechenland einige tausend Menschen auf die Entscheidung ihres Legalisierungsantrags aus der ersten Regelung von 1998.
 

Griechenland / Italien
Ganze viereinhalb Jahre danach ist endlich offiziell, dass am 26. Dezember 1996 tatsächlich ein Flüchtlingsschiff vor der sizilianischen Küste sank. 283 Menschen verloren damals ihr Leben. Dass ein solcher Vorfall überhaupt stattgefunden habe, wurde aber von den italienischen, griechischen und maltesischen Behörden lange bestritten.
Jetzt fand die italienische Zeitung "La Repubblica" heraus, dass die Fischer der sizilianischen Dorfes Porto Palo die grauenvollen Beweise der Katastrophe in ihren Fischernetzen gefunden hatten. Sie warfen jedoch die Leichenteile zurück ins Meer und verschwiegen die Informationen darüber. Sie wollten wohl eine Untersuchung verhindern und kein Verbot des Fischfangs riskieren. Offensichtlich verhinderte ein ganzes Dorf von Mitwissern, 3.300 Menschen einschließlich Priester und Lokalpolizei, dass die Wahrheit ans Licht kam. Die italienischen Behörden fanden – wie die maltesischen – keinerlei Hinweise auf eine Schiffskatastrophe, so die offizielle Version.
Die etwa 480 Flüchtlinge, die sich an Bord des Schiffes befunden hatten, kamen vor allem aus Pakistan, Sri Lanka und Indien. Zwischen Malta und Sizilien sollten Sie in ein anderes Schiff umsteigen, dass kurz darauf vollbesetzt sank. Flüchtlinge, die sich noch auf dem ersten Schiff befanden, wurden heimlich an der griechischen Küste abgesetzt, wo die meisten von der Polizei aufgegriffen und verhaftet wurden. Aber auch die griechischen Behörden machten zunächst keinerlei Anstrengungen, den Informationen der Überlebenden nachzugehen. Nur langsam setzte dort ein Denkprozess ein, im Januar 1997 gab es schließlich erste Ermittlungsverfahren. Ein Teil der Verantwortlichen in Griechenland unterstellte den Überlebenden allerdings nach wie vor, die Geschichte erfunden zu haben, um Mitleid zu erregen. 
 

Österreich
Die Regierung hat ein Gesetz zur Beschleunigung von Asylverfahren gebilligt. Zukünftig sollen die Asylverfahren in der ersten Instanz, so hofft Innenminister Strasser, innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein. In Zukunft sollen Asylbewerber nicht mehr alle drei Monate die Aufenthaltsgenehmigung verlängern müssen. Sie erhalten eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bis zum Ende des Asylverfahrens. Das Gesetz sieht weiter vor, die Volljährigkeitsgrenze von Flüchtlingen von 19 (wie bei Österreicher/innen) auf 18 Jahre zu senken. Außerdem wird die Drittstaatenregelung an die Praxis anderer EU-Staaten angeglichen. NGOs hatten im Vorfeld die bevorstehende Änderung der Drittstaatenregelung scharf verurteilt. Sie schätzen die neue Regelung als die restriktivste in der ganzen EU ein.
 

Österreich
Die oppositionelle grüne Partei hat am Weltflüchtlingstag in einer Presseerklärung die Flüchtlingspolitik scharf angegriffen. Die Lage von Asylbewerbern in Österreich sei nach wie vor beschämend. Von rund 10.300 Asylsuchenden , die bis 30. April registriert worden sind, haben nach Auskunft der Grünen nur 3.000 Sozialleistungen vom Staat erhalten. Die anderen sind auf Wohlfahrtsorganisationen wie die Caritas angewiesen, deren Heime überfüllt sind. Viele Asylsuchenden erhalten nur geringe oder gar keine Unterstützung und sind völlig mittellos. 
 

Schweden
Die schwedische Einwanderungsbehörde (SIV) hat Gerüchte bestritten, nach denen die nordischen Staaten die Rückführung von abgelehnten irakischen Asylsuchenden beschlossen haben. Im Augenblick sind etwa 3.000 Asylverfahren bei der SIV anhängig, 1.300 Anträge wurden letztes Jahr eingereicht. Bislang erhielten irakische Kurden in nahezu allen Fällen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Seit andere EU Staaten restriktiver mit irakischen Kurden umgehen, ist die Zahl irakisch-kurdischer Flüchtlinge in Schweden auf 450 im Monat angewachsen. In den letzten Jahren hat sich auch die SIV zunehmend die Position anderer EU-Staaten zu eigen gemacht, dass Kurden aus dem Nordirak in der Regel keine Asylgründe haben. In einer Stellungnahme von April 2001 berichtet die SIV, dass man weiterhin nach Wegen suche, abgelehnte irakische Flüchtlinge zurückzuschicken.
 

Schweiz
Eine Initiative zur drastischen Beschneidung der medizinischen Versorgung von Asylsuchenden hat nur knapp die parlamentarische Mehrheit verfehlt. Unter Hinweis auf die finanzielle Belastung des staatlichen Budgets für Gesundheit durch Asylsuchende hatte der PDC/TG Abgeordnete Raggenbass deren medizinische Versorgung auf Notfälle beschränken wollen. Die Kosten für die medizinische Versorgung von Asylsuchenden stieg von 83 Mio SFr 1996 auf 250 Mio im Jahr 2000. Gesundheitsministerin Dreifuss hatte das Anliegen von Raggenbass als übertrieben, ungerecht und brutal zurückgewiesen. 
 

Schweiz
Die Besetzung einer Kirche in Fribourg durch 15 Migranten am 4. Juni 2001 hat eine landesweite Debatte über die Legalisierung der rund 150.000 Menschen ohne Papiere in der Schweiz ausgelöst. Bereits im April hatten neun Kosovaren eine Kirche in Lausanne besetzt.
Die Kirchenbesetzer sind abgelehnte Asylbewerber, aber auch ehemalige Arbeitnehmer, die aufgrund einer Gesetzesänderung ihre Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis verloren haben sowie Menschen, die per Touristenvisum einreisten. Die Bundesministerin für Justiz und Polizei, Ruth Metzler, schloss ihre Legalisierung aus Gründen der "Gleichbehandlung" mit den anderen Kosovaren aus, die die Schweiz mehr oder weniger freiwillig verlassen hätten. Sinngemäß meinte sie weiter, Überlegungen hinsichtlich des Arbeitskräftemangels in der Landwirtschaft könne die Regierung zwar treffen, aber nicht unter dem Druck einer Kirchenbesetzung. Eine generelle Legalisierungsregelung nach dem Vorbild anderer europäischer Staaten lehnte die Ministerin ebenfalls ab, da diese nur andere illegale Migranten zur Einreise ermutigen würde. 
Auch der Wirtschaftminister, Pascal Couchepin, sprach sich gegen eine Legalisierung der 150.000 undokumentierten Migranten in der Schweiz aus. Die Regierung könne die Verletzung des Rechts nicht akzeptieren, weil die Betroffenen das wollten, führte der Minister u.a. sinngemäß aus. Dies wäre der "Ruin des demokratischen Systems". Die monarchistische Tradition von Amnestie und Güte durch eine Autorität sei in der Schweiz, wo das Volk die Macht habe, unbekannt. Aufgrund der Anreizwirkung sei eine Legalisierung außerdem zwangsläufig mit einer schärferen Einreisekontrolle und –gesetzen verbunden, was im Endeffekt schlimmere humanitäre Konsequenzen hätte. Zum Thema Arbeitskräftemangel verwies der Minister auf die rund 68.000 im Land befindlichen Asylsuchenden, von denen nur rund 16.000 eine Arbeitserlaubnis hätten.
 

Schweiz
Jean Fattebert, stellvertretender Vorsitzender der Rechtsaußen-Partei UDC, hat öffentlich zugegeben, dass er vor seiner Wahl jahrelang polnische Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt hat. Inzwischen hat diese Anstellung auf der Tabakfarm sein Sohn übernommen. Fattebert bezeichnete die illegale Beschäftigung als "gängige Praxis" nicht nur auf Tabakfarmen, sondern auch auf Obstplantagen und Weinbergen. Wenn er dafür verurteilt würde, laut zu sagen, was jeder weiß, könne erneut eine Mauer des Schweigens errichtet und die Arbeiter würden zu echten heimlichen Migranten werden. Fattebert erhielt Unterstützung von diversen Parlamentariern. Einer von ihnen, Jean-Claude Cornu, plädierte angesichts des Rückgangs von Arbeitskräften aus Spanien und Portugal für die Einführung von kurzfristigen Arbeitserlaubnissen an osteuropäische, insbesondere polnische Migranten. Aber auch die Forderung nach einem Strafverfahren für Fattebert wegen der illegalen Beschäftigung wurde laut. "Wir hätten Verständnis für ihn, wenn Herr Fattebert in einem Komitee für die Legalisierung von undokumentierten Migranten tätig wäre", sagte der Justiz- und Polizeinminister des Kantons Vaud. "Aber als Kopf der UDC tritt er für eine andere Politik ein." 
 

Spanien
Spanien hat erneut Charter-Abschiebungen von nigerianischen Flüchtlingen durchgeführt. Am 6. Juni um 1 Uhr nachts wurden 29 Menschen von Alicante, drei Wochen später 49 Menschen von den Kanarischen Inseln zwangsweise nach Nigeria ausgeflogen. Von der Insel war es die erste Gruppenabschiebung überhaupt. 
Elf der von der Abschiebung bedrohten Flüchtlinge erhielten einstweiligen Rechtsschutz, aber nur einer von ihnen erhielt die Nachricht rechtzeitig. Zwei Nigerianer tauchten unter, einer musste mit Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert werden, nachdem er sich gegen seinen Abtransport gewehrt hatte. Für sieben Flüchtlinge wurde die Unrechtmäßigkeit ihrer Abschiebung zu spät festgestellt: 36 Stunden nach dem Flug.
Wie schon bei der ersten Gruppenabschiebung im Mai (siehe Infoservice Nr. 49) wurden auch diesmal die Flüchtlinge von der bevorstehenden Abschiebung vollkommen überrascht, da sie sich monatelang in EU-geförderten Aufnahmezentren aufhielten, in denen sie in u.a. in Spanisch und IT unterrichtet wurden und auch die sonstigen Maßnahmen auf eine Integration abzielten. Von dort wurden sie in Haft genommen. Dementsprechend war die Polizei bei dem Versuch, weitere Flüchtlinge aus dem Aufnahmezentrum herauszuholen, mit heftiger Gegenwehr konfrontiert. Einige Frauen zogen sich nackt aus, um einen Abtransport zu verhindern. Die Ärzte ohne Grenzen haben das Vorgehen der Polizei bei der Exekution der Gruppenabschiebung in einer Beschwerde an den nationalen Ombudsmann inzwischen scharf kritisiert, insbesondere bezüglich der eingeschränkten Rechtschutzmöglichkeiten.
Der spanische Innnenminister hat bestätigt, dass die Gruppenabschiebungen nach Nigeria fortgesetzt würden. Die Kooperation mit den nigerianischen Behörden bezüglich Identitätsklärung und Passbeschaffung scheint inzwischen reibungslos und in großem Stil zu funktionieren. Am 19. Juni wurde auch das bilaterale Abkommen zwischen Nigeria und Spanien unterzeichnet, in dem die Rückübernahme durch Nigeria geregelt ist sowie ein temporäres Aufenthaltsrecht für Nigerianer in Spanien zur Arbeit in bestimmten Wirtschaftsbereichen.
 

Spanien
Die Zahl der Migranten, die mit Schiffen oder Booten an Spaniens Küsten ankommen, könnte dieses Jahr auf rund 20.000 steigen, schätzt das Einwanderungsministerium. Allein am 26. Juni diesen Jahres wurden mindestens 20 Schiffe auf dem Radarschirm gesichtet, nur neun davon konnten abgefangen werden. An Bord waren insgesamt 300 "Boot-Migranten", einschließlich einer hochschwangeren Frau und einem einjährigen Kind. Rund 800 Menschen blieben an diesem Tag wohl unentdeckt, vermutet die Behörde.
Im letzten Jahr waren es rund 15.000 Menschen, die an der andalusischen Küste aufgegriffen wurden. Die Verschärfung des Ausländergesetzes in Spanien hat offensichtlich keinen Einfluss auf die Zahl der ankommenden "Boot-Migranten".
Dramatisch gestiegen ist die Zahl der Unglücksfälle: Mindestens 30 Schiffe kenterten in den ersten fünf Monaten in spanischen Gewässern, 509 Personen mussten aus Seenot gerettet werden (im Vorjahr 90), auch die Zahl der Toten hat sich gegenüber dem Vorjahr verdoppelt.
 

Spanien
Die im Auftrag des Innenministeriums erfolgte Studie der Universität La Coruña über undokumentierte Migranten hat u.a. ergeben, dass Arbeitslosigkeit nicht das Hauptmotiv für die unerlaubte Einreise nach Spanien darstellt: Zwei Drittel (68%) der undokumentierten Migranten hatten in ihrem Herkunftsland eine Arbeit. Allerdings waren die Jobs meist unsicher und schlecht bezahlt, was vielfach der ausschlaggebende Grund für die Ausreise war. Diese Ergebnisse beruhen auf Interviews mit 3.100 Migranten, die im letzten Jahr eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Legalisierungsregelung beantragt haben.
Ein Drittel der befragten Personen bekundete, "für immer" in Spanien bleiben zu wollen. Rund die Hälfte gab an, ihren Status so schnell wie möglich legalisieren zu wollen, um Familienmitglieder nachholen zu können. 85% der Befragten sagten, sie strebten die spanische Staatsbürgerschaft an.
Die große Mehrheit der befragten Migranten bezeichnete Spanien als ursprüngliches Zielland, rund 30% sagten dagegen, dass ihre Entscheidung durch die spanische Legalisierungspolitik beeinflusst gewesen sei. Regierungsmitglieder haben in der Vergangenheit immer wieder die angebliche Anreizwirkung der Legalisierungspolitik kritisiert.
Interessant ist ein weiteres Ergebnis der Studie: Die Befragten sagten mehrheitlich aus, sie fühlten sich durch die spanische Bevölkerung (am Arbeitsplatz, auf der Straße etc.) stärker diskriminiert als durch Polizei, Behörden oder bei der Inanspruchnahme medizinischer Hilfe. 
Die Studie bestätigte ferner die vielfach getätigte Annahme, dass die zentral im Fokus der Medien stehenden "Boot-Migranten" nur einen kleinen Teil der undokumentierten Migranten ausmachen: Nur eine/r von fünf Befragten hat Spanien unerlaubt betreten, 10% sind über den Seeweg eingereist. Der große Rest hatte eine Einreise- bzw. Aufenthaltserlaubnis, z.B. als Touristen, die später abgelaufen ist.

Liste

Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden.