 |
In der Auseinandersetzung zwischen der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
und dem Caritasverband Stuttgart e.V. um die Grenzen zulässiger
Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch die Caritas in Notfällen
liegt inzwischen die Urteilsbegründung des Landgerichts Stuttgart
vor, die der Caritas die Unterstützung von Flüchtlingen weitgehend
erlaubt. In einer Presseerklärung vom 5. Juli 2001 begrüßt
Rechtsanwalt Hubert Heinhold die Entscheidung des Landgerichts.
|
 |
Auch das Land Thüringen will nun die Leistungsgewährung
an Asylbewerber und Asylbewerberinnen mit Chipkarten regeln.
Anstelle der bisherigen Gutscheine soll das nicht weniger diskriminierende
bargeldlose elektronische Einkaufen treten. In einer Pressemitteilung
vom 11. Juli 2001 kritisiert der Flüchtlingsrat Thüringen
die Fortschreibung der sozialen Sonderbehandlung von Flüchtlingen
mit high-tech-Mitteln.
|
 |
Neue Sozialhilferegelsätze
gelten ab 1. Juli 2001. Damit vergrößert
sich der Abstand zwischen dem Niveau der Sozialhilfe und den Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erneut. Seit Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes
im Jahre 1993 ist die in Form einer Rechtsverordnung vorgesehene Erhöhung
Jahr für Jahr versäumt bzw. politisch hintertrieben worden. Allerdings
hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Pressemitteilung
vom 12. Juli 2001 die Einigung der rot-grünen Koalition
verkündet, zu Beginn des Jahres 2002 nunmehr auch die Beträge
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anzupassen. Dies sei eine soziale
und menschenrechtliche Verpflichtung. Ein wenig peinlich an der von Thea
Dückert und Cem Özdemir verkündeten Entscheidung ist der
Hinweis, was in der Regierung Kohl/Kanther systematisch verschleppt worden
sei, hole rot-grün nun endlich nach. Gegen Ende der Legislaturperiode
sollte sich die rot-grüne Überraschung, selbst in der Regierungsverantwortung
zu stehen, eigentlich längst gelegt haben. Jedenfalls hätte bereits
zweimal die Notwendigkeit bestanden, die Asylbewerberleistungen anzupassen.
Ob dies nun im erforderli de chen Umfang geschieht, wird man abwarten müssen.
Eine Berücksichtigung der Preissteigerungsrate von 1993 bis 2001 würde
zum 1. Januar 2002 eine Erhöhung von über 10 % erforderlich machen,
eine Anpassung analog zur Erhöhung r Sozialhilfesätze seit 1993
würde eine Erhöhung um 8,8 % bedeuten.
|
 |
Der Rundbrief
des Flüchtlingsrates NRW vom 25. Juni 2001 befasst
sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Demokratische Republik
Kongo. Einen breiten Rahmen nehmen Gutachten und Texte zur Frage der
Gesundheitsversorgung und möglichen gesundheitlichen Risiken in Abschiebungsfällen
ein.
|
 |
Claus Henning Schapper, Staatssekretär im BMI hat sich in einem
Schreiben an die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (PDS) vom 15. Juni 2001
zum Sachstand hinsichtlich der von der Innenministerkonferenz befürworteten
multifunktionalen Chipkarte für Asylbewerber geäußert.
Im Oktober 1999 hatte sich die Innenministerkonferenz für einen Pilotversuch
zur Asylcard auf der Basis einer von der Firma Orga Consult GmbH (Paderborn)
vorgelegten Machbarkeitsstudie ausgesprochen. Bei zwei Besprechungen mit
den Ländern im März und Mai 2000 habe sich gezeigt, so Schapper,
"dass auch ein Pilotversuch auf Basis der Machbarkeitsstudie aus fachlichen
Gründen so nicht umgesetzt werden konnte. In Ergänzung zur Machbarkeitsstudie
waren zusätzliche Anforderungen zu stellen. Aus der Funktion der Asylcard
als Ausweis folgt, das die wesentlichen Informationen für Kontrollzwecke,
etwa für polizeiliche Kontrollen, aus der Karte selbst visuell ersichtlich
sein mussten (z.B. Art des Ausweises, Gestattung/Duldung/Verlängerung
etc.). Außerdem musste ein Mindestmass an Fälschungssicherheit
vorgesehen werden." Das Projekt geistert also immer noch durch die
deutsche Ministerialbürokratie.
|
 |
Nach der Zahl der Personen, die bis zum Stichtag 29. Februar 2000 einen
Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung nach der Altfallregelung vom November
1999 gestellt bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung auf dieser Basis erhalten
haben, fragte die PDS-Abgeordnete Ulla Jelpke im Bundestag. Aus der der Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin im BMI, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast vom 3. April 2000 (Seiten 8 und 9) ergibt sich, dass die Zahl der erteilten
Aufenthaltsgenehmigungen noch weit hinter den ohnehin pessimistischen Erwartungen
zurück bleibt. Bis zum 29. Februar 2000 wurden, soweit erhoben, 2268
Aufenthaltbefugnisse erteilt.
|
 |
Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2001 Anträge mehrerer
Bundesländer auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz
abgelehnt. Das Gesetz tritt zum 1. August 2001 in Kraft. Die ausländerrechtlich
relevanten Teile hat die PDS-Bundestagsfraktion zusammengestellt.
|
 |
Unter dem Titel "Öl,
Diamanten,... Krieg" hat die Kriegsdienstverweigererorganisation
Connection e.V. die Dokumentation einer Veranstaltungsreihe zu
Angola veröffentlicht, die im Mai 2001 stattfand. Neben
einer Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Organisationen Angolas
stand im Vordergrund die Unterstützung der selbstorganisierten Initiative
angolanischer Kriegsdienstverweigerer, die für ihr Recht kämpfen,
Asyl zu erhalten.
|
 |
Zwangsabgaben für Abschiebehäftlinge hat man in der Justizvollzugsanstalt
Büren eingeführt. Unter dem Titel "Existenzsicherung" werden
sämtliche Gelder, die Abschiebungshäftlinge bei ihrer Verhaftung
bei sich trugen oder die von Angehörigen auf JVA-Konten eingezahlt
werden, auf ein Überbrückungsgeldkonto überwiesen. Auf dieses
gehen auch Löhne der Gefangenen zu 4/7. In einer Presseinformation
kommentiert der Verein Hilfe für
Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. die neue Praxis.
|
 |
Die Organisation algeria-watch
hat ihre aktuelle Infomappe Nr. 17/Juli 2001 veröffentlicht.
Die Themen: Algerien im Griff des Militärs, die Unruhen in der Kabylei,
die ein bezeichnendes Licht auch auf die brutalen und extralegalen Methoden
der Sicherheitskräfte werfen, sowie ein vertrauliches Dokument aus
der algerischen Armee mit Überlegungen für eine Krisenlösung
eigener Art.
Bestelladresse: algeria-watch, Postfach 360 164,
10997 Berlin, Preis: 4,- DM
|
 |
"Blinde Flecken – eine kritische Auseinandersetzung mit dem Lagebericht
des Auswärtigen Amtes zu Algerien" heisst eine soeben erschienene
Broschüre von PRO ASYL.
Autorin: Salima Mellah, Mitarbeiterin von algeria-watch. In einer ausführlichen
Analyse des Algerien-Lageberichts des Auswärtigen Amtes vom 10. November
2000 werden Fakten präsentiert, die geeignet sind, dem Auswärtigen
Amt eine bemerkenswerte Einseitigkeit bei der Darstellung der politischen
Lage in Algerien vorzuwerfen. Zu den blinden Flecken des AA gehört
insbesondere die fehlende Auseinandersetzung mit Quellen, die den algerischen
Militärs eine langjährige Verwicklung in einen beträchtlichen
Teil des Terrors vorwerfen. Seit Mitte der 90er Jahre wird jeder Beleg
von Seiten des AA ignoriert. Unkritisch werden im Lagebericht stattdessen
Aussagen von führenden Militärs wiedergegeben. Transparenz, Quellenbewertung
und Ausgewogenheit der Darstellung bleiben unterhalb des Niveaus des vergleichbaren
Berichts des US-State-Departments oder der Darstellung der International
Crisis Group zurück. Indem das AA den gesamten Terror im Lande nur
den islamistischen Gruppen zurechnet, unterstützt es das asylpolitisch
relevante Bild, im wesentlichen gebe es in Algerien nur Verfolgung durch
nichtstaatliche Gruppen, während der Staat demgegenüber grundsätzlich
schutzfähig und –willig sei. Während sich die Qualität der
Lageberichte des AA hinsichtlich vieler Staaten verbessert hat, liest sich
der zu Algerien wie eine bloße Fortschreibung aus den Zeiten der
Vorgängerregierung. Die ließ sich die angeblichen politischen
Wahrheiten gern von algerischen Generälen erzählen.
Bestelladresse: PRO ASYL, Postfach 16 06 24, 60069 Frankfurt, Preis
der ca. 50 Seiten umfassenden Broschüre: DM 7,- pro Exemplar.
|
 |
Der Flüchtlingsrat Brandenburg verurteilt in einer Presseerklärung
vom 17. Juli 2001, dass die zentrale Ausländerbehörde des
Bundeslandes und sein Innenministerium bei ankommenden Asylsuchenden
den Zugang zu unabhängigen Informationen über das Asylverfahren
verwehrt. Verhindert wurde das Auslegen und das Verteilen einer
Informationsbroschüre sowie die Anbringung einer Informationstafel
auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt.
Zivilgesellschaftliches Engagement für die Rechte von Flüchtlingen
sei, so der Flüchtlingsrat, offenbar unerwünscht. Wie das Asylrecht
im Lande Brandenburg verstanden wird, zeigt sich schon an der einzigartigen
Konstruktion, dass Erstaufnahmeeinrichtung und Abschiebungshaft auf einem
Gelände liegen und die Sozialbetreuung von einer Sicherheitsfirma
erledigt wird.
|
 |
Die EU-Kommission hat am 3. April 2001 den Vorschlag für
eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die
Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedsstaaten vorgelegt. In Artikel
22 schlägt die EU-Kommission vor, in einer ganzen Reihe von Fallkonstellationen
Sozialhilfe für Asylsuchende wegen "negativen Verhaltens" einzuschränken
oder ganz zu entziehen und zugleich ein Arbeitsverbot zu verfügen.
Die Richtlinienvorschläge der EU-Kommission sind restriktiver als
das geltende deutsche Recht. Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme
vom 13. Juli 2001 ausdrücklich die restriktiven Teile des Richtlinienvorschlags
begrüßt und sich damit implizit für eine weitere Verschärfung
des Asylbewerberleistungsgesetzes eingesetzt. Wo der Richtlinienvorschlag
der EU-Kommission gegenüber der deutschen Praxis günstigere Regelungen
vorsieht, erwartet der Bundesrat von der Bundesregierung die Vertretung
eines abweichenden Standpunkts im Rat der Europäischen Union. So soll
es weiterhin zulässig sein, Asylsuchenden den Zugang zur Berufsausbildung
zu verwehren. Die von der Kommission vorgeschlagenen spezifischen Behandlungsangebote
für psychisch Traumatisierte soll es nach den Vorstellungen des Bundesrates
"über den akuten Bedarf hinaus" nicht geben. Beharrt wird auch auf
der Residenzpflicht. Den Inhalt des Richtlinienvorschlages und die Reaktion
des Deutschen Bundesrates kommentiert Georg Classen.
|
|
Meldungen aus dem europäischen Ausland:
Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme
auf das von uns zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet, Bestelladresse:
Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels, Tel &
Fax: 32 (2) 230 37 50.
|
 |
Belgien
Nach Auskunft der Nichtregierungsorganisation CRACPE ist die belgische
Polizei zur Praxis zurückgekehrt, widerständigen Flüchtlingen
bei der Abschiebung ein Kissen auf das Gesicht zu drücken. Bei
der Abschiebung einer Frau aus Kamerun am 4. Juni sollen Staatsbedienstete
der Frau zur Drohung ein Kissen gezeigt haben. Gleiches berichtete ein
sierra-leonischer Flüchtling, der nach fünf vergeblichen Abschiebungsversuchen,
bei denen er z.T. ernsthaft verletzt wurde, aus der Haft entlassen wurde.
Die Praxis, Kissen zu verwenden, um Abzuschiebende wehrlos zu machen,
war nach dem Erstickungstod der 20jährigen Sémira Adamu 1998
gestoppt worden.
|
 |
Griechenland
Eine schlechte Organisation sorgt für Chaos bei der Legalisierung:
Die teilweise um Tage verspätete Öffnung mancher Behörden
verursachte lange Schlangen von legalisierungswilligen Migranten. Etliche
Migranten kamen in den ersten Tagen mangels Bearbeitungskapazitäten
umsonst.
Für Unklarheiten sorgte auch die Ankündigung des Innenministeriums,
man werde verschiedene Papiere wie Mietvertrag oder Monatskarte als Nachweis
akzeptieren, dass sich die Betreffenden vor dem 2. Juni 2000 in Griechenland
aufgehalten hatten. In der Praxis wurden viele Antragsteller zurückgewiesen,
weil mehr Nachweise verlangt wurden. Migranten, die ihren einjährigen
Aufenthalt nicht nachweisen können, bleibt eine letzte, aber nahezu
unbezahlbare Möglichkeit: Sie können rückwirkend für
ein Jahr Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Für die Legalisierung
müssen die Bewerber dann noch einmal kräftig bezahlen: Neben
der Legalisierungsgebühr werden zwei beglaubigte sämtlicher Seiten
des Passes, amtliche Übersetzungen der Geburtsurkunde u.a.m. verlangt.
Erst nach einigen Tagen der Legalisierungsprozedur wurde die bürokratischen
und teuren Anforderungen im Interesse der Betroffenen etwas reduziert.
Bis Ende Juni wurden über 90.000 Anträge eingereicht. Die
Antragsfrist läuft bereits am 2. August aus, weshalb Migrantenorganisationen
befürchten, dass mehrere Hundertausend Migranten die Legalisierungsmöglichkeit
nicht wahrnehmen können. Wiederholt forderten sie eine Verlängerung
der Antragsfrist.
Im Übrigen hat die griechische Bürokratie noch nicht einmal
die Altlasten bewältigt: Noch warten in Griechenland einige tausend
Menschen auf die Entscheidung ihres Legalisierungsantrags aus der ersten
Regelung von 1998.
|
 |
Griechenland / Italien
Ganze viereinhalb Jahre danach ist endlich offiziell, dass am 26.
Dezember 1996 tatsächlich ein Flüchtlingsschiff vor der sizilianischen
Küste sank. 283 Menschen verloren damals ihr Leben. Dass ein solcher
Vorfall überhaupt stattgefunden habe, wurde aber von den italienischen,
griechischen und maltesischen Behörden lange bestritten.
Jetzt fand die italienische Zeitung "La Repubblica" heraus, dass die
Fischer der sizilianischen Dorfes Porto Palo die grauenvollen Beweise der
Katastrophe in ihren Fischernetzen gefunden hatten. Sie warfen jedoch die
Leichenteile zurück ins Meer und verschwiegen die Informationen darüber.
Sie wollten wohl eine Untersuchung verhindern und kein Verbot des Fischfangs
riskieren. Offensichtlich verhinderte ein ganzes Dorf von Mitwissern, 3.300
Menschen einschließlich Priester und Lokalpolizei, dass die Wahrheit
ans Licht kam. Die italienischen Behörden fanden – wie die maltesischen
– keinerlei Hinweise auf eine Schiffskatastrophe, so die offizielle Version.
Die etwa 480 Flüchtlinge, die sich an Bord des Schiffes befunden
hatten, kamen vor allem aus Pakistan, Sri Lanka und Indien. Zwischen Malta
und Sizilien sollten Sie in ein anderes Schiff umsteigen, dass kurz darauf
vollbesetzt sank. Flüchtlinge, die sich noch auf dem ersten Schiff
befanden, wurden heimlich an der griechischen Küste abgesetzt, wo
die meisten von der Polizei aufgegriffen und verhaftet wurden. Aber auch
die griechischen Behörden machten zunächst keinerlei Anstrengungen,
den Informationen der Überlebenden nachzugehen. Nur langsam setzte
dort ein Denkprozess ein, im Januar 1997 gab es schließlich erste
Ermittlungsverfahren. Ein Teil der Verantwortlichen in Griechenland unterstellte
den Überlebenden allerdings nach wie vor, die Geschichte erfunden
zu haben, um Mitleid zu erregen.
|
 |
Österreich
Die Regierung hat ein Gesetz zur Beschleunigung von Asylverfahren
gebilligt. Zukünftig sollen die Asylverfahren in der ersten Instanz,
so hofft Innenminister Strasser, innerhalb von vier Wochen abgeschlossen
sein. In Zukunft sollen Asylbewerber nicht mehr alle drei Monate die Aufenthaltsgenehmigung
verlängern müssen. Sie erhalten eine befristete Aufenthaltsgenehmigung
bis zum Ende des Asylverfahrens. Das Gesetz sieht weiter vor, die Volljährigkeitsgrenze
von Flüchtlingen von 19 (wie bei Österreicher/innen) auf 18 Jahre
zu senken. Außerdem wird die Drittstaatenregelung an die Praxis anderer
EU-Staaten angeglichen. NGOs hatten im Vorfeld die bevorstehende Änderung
der Drittstaatenregelung scharf verurteilt. Sie schätzen die neue
Regelung als die restriktivste in der ganzen EU ein.
|
 |
Österreich
Die oppositionelle grüne Partei hat am Weltflüchtlingstag
in einer Presseerklärung die Flüchtlingspolitik scharf angegriffen.
Die Lage von Asylbewerbern in Österreich sei nach wie vor beschämend.
Von rund 10.300 Asylsuchenden , die bis 30. April registriert worden sind,
haben nach Auskunft der Grünen nur 3.000 Sozialleistungen vom Staat
erhalten. Die anderen sind auf Wohlfahrtsorganisationen wie die Caritas
angewiesen, deren Heime überfüllt sind. Viele Asylsuchenden erhalten
nur geringe oder gar keine Unterstützung und sind völlig mittellos.
|
 |
Schweden
Die schwedische Einwanderungsbehörde (SIV) hat Gerüchte bestritten,
nach denen die nordischen Staaten die Rückführung von abgelehnten
irakischen Asylsuchenden beschlossen haben. Im Augenblick sind etwa
3.000 Asylverfahren bei der SIV anhängig, 1.300 Anträge wurden
letztes Jahr eingereicht. Bislang erhielten irakische Kurden in nahezu
allen Fällen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.
Seit andere EU Staaten restriktiver mit irakischen Kurden umgehen, ist
die Zahl irakisch-kurdischer Flüchtlinge in Schweden auf 450 im Monat
angewachsen. In den letzten Jahren hat sich auch die SIV zunehmend die
Position anderer EU-Staaten zu eigen gemacht, dass Kurden aus dem Nordirak
in der Regel keine Asylgründe haben. In einer Stellungnahme von April
2001 berichtet die SIV, dass man weiterhin nach Wegen suche, abgelehnte
irakische Flüchtlinge zurückzuschicken.
|
 |
Schweiz
Eine Initiative zur drastischen Beschneidung der medizinischen Versorgung
von Asylsuchenden hat nur knapp die parlamentarische Mehrheit verfehlt.
Unter Hinweis auf die finanzielle Belastung des staatlichen Budgets für
Gesundheit durch Asylsuchende hatte der PDC/TG Abgeordnete Raggenbass deren
medizinische Versorgung auf Notfälle beschränken wollen. Die
Kosten für die medizinische Versorgung von Asylsuchenden stieg von
83 Mio SFr 1996 auf 250 Mio im Jahr 2000. Gesundheitsministerin Dreifuss
hatte das Anliegen von Raggenbass als übertrieben, ungerecht und brutal
zurückgewiesen.
|
 |
Schweiz
Die Besetzung einer Kirche in Fribourg durch 15 Migranten am
4. Juni 2001 hat eine landesweite Debatte über die Legalisierung
der rund 150.000 Menschen ohne Papiere in der Schweiz ausgelöst.
Bereits im April hatten neun Kosovaren eine Kirche in Lausanne besetzt.
Die Kirchenbesetzer sind abgelehnte Asylbewerber, aber auch ehemalige
Arbeitnehmer, die aufgrund einer Gesetzesänderung ihre Arbeits- und
Aufenthaltserlaubnis verloren haben sowie Menschen, die per Touristenvisum
einreisten. Die Bundesministerin für Justiz und Polizei, Ruth Metzler,
schloss ihre Legalisierung aus Gründen der "Gleichbehandlung" mit
den anderen Kosovaren aus, die die Schweiz mehr oder weniger freiwillig
verlassen hätten. Sinngemäß meinte sie weiter, Überlegungen
hinsichtlich des Arbeitskräftemangels in der Landwirtschaft könne
die Regierung zwar treffen, aber nicht unter dem Druck einer Kirchenbesetzung.
Eine generelle Legalisierungsregelung nach dem Vorbild anderer europäischer
Staaten lehnte die Ministerin ebenfalls ab, da diese nur andere illegale
Migranten zur Einreise ermutigen würde.
Auch der Wirtschaftminister, Pascal Couchepin, sprach sich gegen eine
Legalisierung der 150.000 undokumentierten Migranten in der Schweiz aus.
Die Regierung könne die Verletzung des Rechts nicht akzeptieren, weil
die Betroffenen das wollten, führte der Minister u.a. sinngemäß
aus. Dies wäre der "Ruin des demokratischen Systems". Die monarchistische
Tradition von Amnestie und Güte durch eine Autorität sei in der
Schweiz, wo das Volk die Macht habe, unbekannt. Aufgrund der Anreizwirkung
sei eine Legalisierung außerdem zwangsläufig mit einer schärferen
Einreisekontrolle und –gesetzen verbunden, was im Endeffekt schlimmere
humanitäre Konsequenzen hätte. Zum Thema Arbeitskräftemangel
verwies der Minister auf die rund 68.000 im Land befindlichen Asylsuchenden,
von denen nur rund 16.000 eine Arbeitserlaubnis hätten.
|
 |
Schweiz
Jean Fattebert, stellvertretender Vorsitzender der Rechtsaußen-Partei
UDC, hat öffentlich zugegeben, dass er vor seiner Wahl jahrelang polnische
Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt hat. Inzwischen
hat diese Anstellung auf der Tabakfarm sein Sohn übernommen. Fattebert
bezeichnete die illegale Beschäftigung als "gängige Praxis" nicht
nur auf Tabakfarmen, sondern auch auf Obstplantagen und Weinbergen. Wenn
er dafür verurteilt würde, laut zu sagen, was jeder weiß,
könne erneut eine Mauer des Schweigens errichtet und die Arbeiter
würden zu echten heimlichen Migranten werden. Fattebert erhielt Unterstützung
von diversen Parlamentariern. Einer von ihnen, Jean-Claude Cornu, plädierte
angesichts des Rückgangs von Arbeitskräften aus Spanien und Portugal
für die Einführung von kurzfristigen Arbeitserlaubnissen an osteuropäische,
insbesondere polnische Migranten. Aber auch die Forderung nach einem Strafverfahren
für Fattebert wegen der illegalen Beschäftigung wurde laut. "Wir
hätten Verständnis für ihn, wenn Herr Fattebert in einem
Komitee für die Legalisierung von undokumentierten Migranten tätig
wäre", sagte der Justiz- und Polizeinminister des Kantons Vaud. "Aber
als Kopf der UDC tritt er für eine andere Politik ein."
|
 |
Spanien
Spanien hat erneut Charter-Abschiebungen von nigerianischen Flüchtlingen
durchgeführt. Am 6. Juni um 1 Uhr nachts wurden 29 Menschen von Alicante,
drei Wochen später 49 Menschen von den Kanarischen Inseln zwangsweise
nach Nigeria ausgeflogen. Von der Insel war es die erste Gruppenabschiebung
überhaupt.
Elf der von der Abschiebung bedrohten Flüchtlinge erhielten einstweiligen
Rechtsschutz, aber nur einer von ihnen erhielt die Nachricht rechtzeitig.
Zwei Nigerianer tauchten unter, einer musste mit Verletzungen ins Krankenhaus
eingeliefert werden, nachdem er sich gegen seinen Abtransport gewehrt hatte.
Für sieben Flüchtlinge wurde die Unrechtmäßigkeit
ihrer Abschiebung zu spät festgestellt: 36 Stunden nach dem Flug.
Wie schon bei der ersten Gruppenabschiebung im Mai (siehe Infoservice
Nr. 49) wurden auch diesmal die Flüchtlinge von der bevorstehenden
Abschiebung vollkommen überrascht, da sie sich monatelang in EU-geförderten
Aufnahmezentren aufhielten, in denen sie in u.a. in Spanisch und IT unterrichtet
wurden und auch die sonstigen Maßnahmen auf eine Integration abzielten.
Von dort wurden sie in Haft genommen. Dementsprechend war die Polizei bei
dem Versuch, weitere Flüchtlinge aus dem Aufnahmezentrum herauszuholen,
mit heftiger Gegenwehr konfrontiert. Einige Frauen zogen sich nackt aus,
um einen Abtransport zu verhindern. Die Ärzte ohne Grenzen haben das
Vorgehen der Polizei bei der Exekution der Gruppenabschiebung in einer
Beschwerde an den nationalen Ombudsmann inzwischen scharf kritisiert, insbesondere
bezüglich der eingeschränkten Rechtschutzmöglichkeiten.
Der spanische Innnenminister hat bestätigt, dass die Gruppenabschiebungen
nach Nigeria fortgesetzt würden. Die Kooperation mit den nigerianischen
Behörden bezüglich Identitätsklärung und Passbeschaffung
scheint inzwischen reibungslos und in großem Stil zu funktionieren.
Am 19. Juni wurde auch das bilaterale Abkommen zwischen Nigeria
und Spanien unterzeichnet, in dem die Rückübernahme durch Nigeria
geregelt ist sowie ein temporäres Aufenthaltsrecht für Nigerianer
in Spanien zur Arbeit in bestimmten Wirtschaftsbereichen.
|
 |
Spanien
Die Zahl der Migranten, die mit Schiffen oder Booten an Spaniens
Küsten ankommen, könnte dieses Jahr auf rund 20.000 steigen,
schätzt das Einwanderungsministerium. Allein am 26. Juni diesen Jahres
wurden mindestens 20 Schiffe auf dem Radarschirm gesichtet, nur neun davon
konnten abgefangen werden. An Bord waren insgesamt 300 "Boot-Migranten",
einschließlich einer hochschwangeren Frau und einem einjährigen
Kind. Rund 800 Menschen blieben an diesem Tag wohl unentdeckt, vermutet
die Behörde.
Im letzten Jahr waren es rund 15.000 Menschen, die an der andalusischen
Küste aufgegriffen wurden. Die Verschärfung des Ausländergesetzes
in Spanien hat offensichtlich keinen Einfluss auf die Zahl der ankommenden
"Boot-Migranten".
Dramatisch gestiegen ist die Zahl der Unglücksfälle: Mindestens
30 Schiffe kenterten in den ersten fünf Monaten in spanischen Gewässern,
509 Personen mussten aus Seenot gerettet werden (im Vorjahr 90), auch die
Zahl der Toten hat sich gegenüber dem Vorjahr verdoppelt.
|
 |
Spanien
Die im Auftrag des Innenministeriums erfolgte Studie der Universität
La Coruña über undokumentierte Migranten hat u.a. ergeben,
dass Arbeitslosigkeit nicht das Hauptmotiv für die unerlaubte Einreise
nach Spanien darstellt: Zwei Drittel (68%) der undokumentierten Migranten
hatten in ihrem Herkunftsland eine Arbeit. Allerdings waren die Jobs meist
unsicher und schlecht bezahlt, was vielfach der ausschlaggebende Grund
für die Ausreise war. Diese Ergebnisse beruhen auf Interviews mit
3.100 Migranten, die im letzten Jahr eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen
der Legalisierungsregelung beantragt haben.
Ein Drittel der befragten Personen bekundete, "für immer" in Spanien
bleiben zu wollen. Rund die Hälfte gab an, ihren Status so schnell
wie möglich legalisieren zu wollen, um Familienmitglieder nachholen
zu können. 85% der Befragten sagten, sie strebten die spanische Staatsbürgerschaft
an.
Die große Mehrheit der befragten Migranten bezeichnete Spanien
als ursprüngliches Zielland, rund 30% sagten dagegen, dass ihre Entscheidung
durch die spanische Legalisierungspolitik beeinflusst gewesen sei. Regierungsmitglieder
haben in der Vergangenheit immer wieder die angebliche Anreizwirkung der
Legalisierungspolitik kritisiert.
Interessant ist ein weiteres Ergebnis der Studie: Die Befragten sagten
mehrheitlich aus, sie fühlten sich durch die spanische Bevölkerung
(am Arbeitsplatz, auf der Straße etc.) stärker diskriminiert
als durch Polizei, Behörden oder bei der Inanspruchnahme medizinischer
Hilfe.
Die Studie bestätigte ferner die vielfach getätigte Annahme,
dass die zentral im Fokus der Medien stehenden "Boot-Migranten" nur einen
kleinen Teil der undokumentierten Migranten ausmachen: Nur eine/r von fünf
Befragten hat Spanien unerlaubt betreten, 10% sind über den Seeweg
eingereist. Der große Rest hatte eine Einreise- bzw. Aufenthaltserlaubnis,
z.B. als Touristen, die später abgelaufen ist. |
Liste
|
| Sie
haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in
den e-mail-Verteiler
des Infoservice anzumelden. |