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Der Einzelentscheider-Brief
des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
stellt unter dem Titel "Afghanistan: Quasistaatliche Herrschaft
der Taliban?" Ergebnisse eines Bundesamtsworkshops vom 3. Mai 2001
vor.
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Der Bundesbeauftragte
für den Datenschutz hat seinen Tätigkeitsbericht für
die Jahre 1999 und 2000 veröffentlicht.
Unter anderem hat sich der Bundesdatenschützer mit dem Verfahren
der Sprach- und Textanalyse beim Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge und anderen asyl- und ausländerrechtlichen
Aspekten auseinandergesetzt (Hinweis Datei-Rückseite Einzelentscheiderbrief
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Der kurdische Flüchtling Davut K., der aus Angst vor einer
Abschiebung im letzten Jahr aus dem Fenster des psychotherapeutischen Beratungsstelle
XENION gesprungen war, darf in Deutschland bleiben. Sein Anwalt teilte
mit, der Kurde sei nach § 51,1 AuslG als Flüchtling anerkannt
worden. Damit korrigierte sich das Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge selbst. Der 17-jährige traumatisierte
Davut K. war aus dem Fenster gesprungen, als Polizisten mit gezückter
Waffe die Charlottenburger Praxis der psychologischen Beratungsstelle gestürmt
hatten. Er hatte sich dabei lebensgefährlich verletzt.
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Die Internationale
Helsinki-Förderation hat in ihrem Jahresbericht
2000 die Asylpraxis vieler OSZE-Staaten kritisiert. Der
Bericht setzt sich auch mit exzessiver Gewaltanwendung bei der Abschiebung
von abgelehnten Asylbewerbern aus Deutschland auseinander.
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Mit der Keule des Rechtsberatungsgesetzes hat die Rechtsanwaltskammer
Stuttgart versucht, gegen den Caritasverband Stuttgart und einen seiner
Mitarbeiter vorzugehen. Das Landgericht Stuttgart hat am 21. Juni 2001
die Rechtsauffassung des Caritasverbandes zu weiten Teilen bestätigt,
so eine Presseerklärung
von
Rechtsanwalt Hubert Heinhold vom 22. Juni 2001. Pikant unter anderem: Der
Caritasverband hatte im außergerichtlichen Vergleichsverfahren den
Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Stuttgart angeboten, Rechtsberatung
für Hilfsbedürftige in Caritas-Räumen auf der Basis von
Beratungs- und Prozesskostenhilfe durchzuführen. Die Stuttgarter Anwaltschaft
war jedoch nicht bereit, unter diesen vom Gesetzgeber vorgesehenen unattraktiven
Bedingungen tätig zu werden und erwartete von der Caritas ein Stundenhonorar.
Das bestätigt nicht nur Vorurteile gegen Teile der Anwaltschaft, sondern
belegt auch, dass sich das Rechtsberatungsgesetz als Mechanismus zur Verhinderung
anwaltlicher Beratung für mittellose Flüchtlinge auswirkt. Teile
der Anwaltschaft lassen sich offenbar für politische Zwecke instrumentalisieren,
wenn sie die rechtliche Vertretung für Flüchtlinge unter den
gegebenen Bedingungen gar nicht übernehmen wollen und dennoch Grundsatzstreitigkeiten
dieser Art vom Zaun brechen.
PRO ASYL-Standpunkt: Das aus der Nazizeit stammende
Gesetz muss weg. Anwaltsorganisationen, denen ernsthaft daran gelegen ist,
die hilfesuchenden Klienten vor Scharlatanen und falschen Ratschlägen
zu bewahren, sollten überlegen, wie ein Qualitätsschutz sachgerecht
auf anderer Basis sicher gestellt werden kann. Das Quasi-Monopol der Anwaltschaft
ist ein Anachronismus. (Zur Geschichte des Rechtsberatungsgesetzes vgl.
Infoservice
Ausgabe Nummer 39)
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Die Weiterleitung einer Taufurkunde eines zum Christentum konvertierten
iranischen Flüchtlings an die iranische Botschaft durch die
zentrale Ausländerbehörde in Chemnitz hält die Bundesregierung
in einer Antwort (Drucksache
14/6155) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion für
einen "bedauerlichen Einzelfall". Die Antwort der Bundesregierung enthält
auch die Information, dass im Jahr 2000 insgesamt 65 iranische Staatsangehörige
in den Iran abgeschoben wurden, im Zeitraum von Januar bis März 2001
weitere 25 IranerInnen.
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Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat in einem Antwortbrief
an den dortigen Flüchtlingsrat
(140 KB) zur Frage der Dauer von Verfahren nach dem Dubliner Übereinkommen
Stellung genommen. Unter anderem erklärt das Ministerium, dass die
Entlassung aus der Erstaufnahmeeinrichtung und die Verteilung der Betroffenen
ungeachtet eines möglicherweise länger andauernden Zuständigkeitsverfahrens
seit kurzem nach sechs Monaten vorgenommen wird.
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Die Online-Demo
gegen die Lufthansa
am 20.6. war offenbar erfolgreich. Wer zwischen 10 und 12
Uhr versucht hat, auf die Lufthansa-Seite zu gelangen, wurde per Fehlermeldung
freundlich darauf aufmerksam gemacht, dass wohl "technische Schwierigkeiten"
aufgetreten seien. Die Lufthansa hat eine Beeinträchtigung ihres Angebots
öffentlich abgestritten, bei einzelnen Nachfragen aber zugeben müssen,
dass der Server aufgrund der Online-Demo überlastet gewesen sei.
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Fauxpas: Bundespräsident Rau hat während eines Besuchs
in Melbourne am 4. Mai das australische Einwanderungssystem gepriesen.
Sein Lob richtete sich vor allem auf die Integrationspolitik, Deutschland
könne aber auch von der Einwanderungspolitik des Landes lernen. Offenbar
ist dem höchsten deutschen Staatsmann entgangen, dass der australische
Umgang mit Flüchtlingen von der vergleichsweise skrupellosesten Art
ist: Alle Neuankömmlinge ohne gültige Papiere, ungeachtet der
Frage, ob es sich um Asylsuchende handelt, werden umgehend in Haft genommen.
Meldungen aus dem europäischen Ausland,
wie meistens unter Bezugnahme auf das von uns zum Abonnement empfohlene
Migration News Sheet, Bestelladresse: Migration News Sheet, 172-174, rue
Joseph II, B-1000 Brussels, Tel & Fax: 32 (2) 230 37 50.
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Belgien:
Die Legalisierungsperiode von undokumentierten Migranten in
Belgien wird um sechs Monate verlängert. Die neue Frist läuft
bis zum 1. Januar 2002. Beobachter wussten schon lange, dass der kurze
Zeitraum kaum ausreichen würde, um alle Anträge zu bearbeiten.
Bislang sind lediglich zehntausend Fälle abschließend bearbeitet
worden. Bis zum ersten Juli, so der Innenminister Duquesne, sollen aber
über den Großteil der insgesamt 32.000 Fälle entschieden
sein.
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Belgien:
Der Anwalt der Angehörigen der 1998 bei einem Abschiebungsversuch
ums Leben gekommenen Nigerianerin Semira Adamu hat nach drei Privatklagen
gegen Polizeibeamte Klagen gegen vier weitere Polizeibeamte und den
belgischen Staat angekündigt. Die vier Polizeibeamten sind der
Leiter der zum Zeitpunkt des Vorfalls am Flughafen verantwortlichen Polizeieinheit,
zwei direkt an der Abschiebung beteiligte Untergebene und der Polizist,
der, entsprechend den üblichen Gepflogenheiten, ein Video des gesamten
Vorfalls drehte. Er hatte seinen drei Kollegen untätig dabei zugesehen,
wie sie die 22-jährige Frau mit einem Kissen auf dem Gesicht niederdrückten
und diese dabei erstickte. Da einer der drei direkt Beteiligten bereits
einmal der Misshandlung eines ausgewiesenen Migranten für schuldig
befunden worden war, so berichtete der Anwalt der Familie, hätte sein
Vorgesetzter seine Beteiligung an der Abschiebung von Semira Adamu nicht
gestatten dürfen.
Weiter führte der Anwalt aus, dass das Verhalten der drei Beamten
den Anweisungen der Vorgesetzten entsprochen hätte. Die Richtlinien
des belgischen Innenministers hätten es erlaubt, Flüchtlingen,
die sich ihrer Abschiebung widersetzen, ein Kissen auf das Gesicht zu pressen.
Die Klage richtet sich daher auch gegen den belgischen Staat. Die mündliche
Verhandlung, die anfangs auf nächsten September terminiert wurde,
wurde nach den erneuten Klagen auf unbestimmte Zeit vertagt.
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Dänemark:
Das System der Vertreibung von Flüchtlingen mit administrativen
Maßnahmen hält auch in Dänemark Einzug: Das Parlament hat
eine Gesetzesvorlage gebilligt, nach der Flüchtlinge schon bei
geringfügigen Straftaten in einem speziellen Straflager in Sandholm
eingesperrt werden. Dort in Haft sollen sie das Ende ihres Asylverfahrens
abwarten. Falls ihr Antrag abgelehnt wird, sollen sie von dort umgehend
abgeschoben werden. Die verantwortliche Innenministerin Jespersen war auf
Nachfrage kritischer Anwälte keineswegs der Ansicht, dass damit eine
Ungleichbehandlung etabliert wird, schließlich würden Touristen,
die eine Straftat begehen, ebenfalls umgehend des Landes verwiesen.
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Frankreich:
Minderjährige Flüchtlinge haben in Frankreich immer weniger
Rechte: Der französische "Cour des Cassation" hat anhand
des Falls eines 16jährigen nigerianischen Mädchens entschieden,
dass minderjährige unbegleitete Flüchtlinge länger als
vier Tage in der so genannten Wartezone festgehalten werden dürfen.
Kinderflüchtlinge werden damit Erwachsenen gleichgestellt, für
die eine Höchstdauer von insgesamt 20 Tagen Haft in der Wartezone
gilt, wenn ihnen die sofortige Einreise in das französische Staatsgebiet
aufgrund eines "offensichtlich unbegründeten" Asylantrags zunächst
verweigert wurde. In der Regel muss nach vier Tagen ein Richter entscheiden,
ob eine weitere Ausdehnung der Haft zulässig ist, um die Zurückschiebung
zu ermöglichen. In der Vergangenheit hatte die fehlende rechtliche
Handlungsfähigkeit von Minderjährigen häufig dazu geführt,
dass die Richter deren Einreise verfügt haben. Sind minderjährige
Flüchtlinge einmal ins französische Staatsgebiet eingereist,
sind sie gesetzlich geschützt und können nicht ohne Weiteres
ausgewiesen werden. Die französische Regierung hatte bereits über
die Bestellung eines Ad-hoc-Verwalters in den Wartezonen versucht, die
Einreise von Minderjährigen zu erschweren (siehe
Infoservice
Nr. 48).
Wie auch in Deutschland hat die französische
Politik und Justiz offensichtlich nicht einmal bei den hilflosesten Flüchtlingen
Skrupel, ausländerrechtliche Restriktionen durchzusetzen anstatt humanitäre
Grundsätze zu beachten. Die Zahl der in diesem Jahr in Frankreich
Schutz suchenden Minderjährigen wird auf gerade einmal 1.500 geschätzt.
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Griechenland:
Zum zweiten Mal nach 1998 bietet die Regierung irregulären Migranten
nun doch die Möglichkeit zur Legalisierung. Verlangt werden
der Nachweis eines mindestens einjährigen Aufenthalts, Ausweispapiere
und eine Gebühr von 50.000 Drachmen. Die Antragsfrist beträgt
ab 2. Juni 2001 weniger als zwei Monate, weshalb die zuständigen Behörden
befürchten, dass sie – zumal in den Urlaubsmonaten – mit der hohen
Zahl der Antragsteller hoffnungslos überfordert sein werden. Die Zahl
der undokumentierten Migranten in Griechenland beträgt schätzungsweise
zwischen 500.000 und 700.000. Die Antragsteller erhalten zunächst
eine auf sechs Monate befristete Aufenthaltsgenehmigung, die um weitere
12 Monate verlängert wird, wenn die Betroffenen nachweisen können,
dass keine Straftaten oder ansteckende Krankheiten vorliegen, ein stabiles
Beschäftigungsverhältnis und Sozialversicherung bestehen. Nach
zehnjährigem Aufenthalt in Griechenland wird die Aufenthaltsgenehmigung
unbefristet erteilt. Für die Zeit der Legalisierungsantragsfrist bis
2. August 2001 hat das Ministerium für öffentliche Ordnung angekündigt,
dass auf Straßenkontrollen und Durchsuchungsmaßnahmen
gegen Migranten verzichtet wird.
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Griechenland:
Das UN-Komitee gegen Folter (CAT) hat nach einem Besuch im Mai
2001 den Umgang mit Migranten in Griechenland verurteilt. Das CAT
kritisierte die generell harten Bedingungen und sah es als erwiesen an,
dass die Polizei in Ausübung ihrer Aufgaben exzessiv und ungerechtfertigt
Gewalt anwende, insbesondere im Umgang mit ethnischen und nationalen Minderheiten
und Fremden. Unter anderem wurde die Langzeitinternierung von undokumentierten
Migranten und Asylsuchenden in Polizeistationen und die völlige Überfüllung
der Gefängnisse, die die ohnehin mangelhaften Bedingungen weiter verschlechtere,
beanstandet. Das CAT forderte die Regierung auf, schnelle Maßnahmen
dagegen zu ergreifen und sicherzustellen, dass Polizeibeamte nicht zu diskriminierenden
Praktiken greifen können. 100 Migranten, die in Gefängniszellen
auf ihre Abschiebung warten, traten anlässlich des Besuchs des CAT
in einen Hungerstreik gegen lange Haftzeiten, Überfüllung der
Zellen und inhumane und erniedrigende Haftbedingungen.
Schon im letzten Dezember hatte Human Rights Watch die griechische
Praxis des "Warehousing" von Migranten kritisiert, die nicht abgeschoben
werden können (Kontakt: www.bienr@htw.org).
Seitdem hat sich die Praxis nicht wesentlich verändert. Zwar müssen
inzwischen Migranten, die nicht abgeschoben werden können, einem Haftrichter
vorgeführt werden, dies betrifft aber nur diejenigen, die eine richterliche
Ausreiseaufforderung bzw. Abschiebungsandrohung erhalten haben. Die Mehrzahl
der Migranten wurde jedoch aufgrund fehlender Papiere z.B. bei Straßenkontrollen
inhaftiert.
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Griechenland:
Die Minen an der griechisch-türkischen Grenze haben
erneut Flüchtlinge das Leben gekostet: Drei Menschen, wahrscheinlich
irakische Kurden, sind am 21.5.2001 bei dem Versuch, illegal nach Griechenland
zu gelangen, von einer Mine getötet, ein weiterer Mann schwer verletzt
worden. Tags darauf fand man zwei weitere Leichen, die vermutlich drei
Wochen zuvor bei der Explosion einer Mine getötet worden waren. Insgesamt
starben in den letzten zehn Jahren mehr als 35 Menschen im griechischen
Minenfeld. Die Zahl solcher tödlichen "Unfälle" bei der Flucht
nimmt in den letzen Jahren zu – auch eine Folge der immer lückenloseren
Militarisierung der EU-Außengrenzen zur Abwehr von Flüchtlingen.
Zuletzt war im März ein in Deutschland abgelehnter kurdischer Asylsuchender
bei einem erneuten Einreiseversuch von einer griechischen Mine getötet
worden (siehe Presseerklärung vom Pro Asyl vom 11. April 2001). Griechenland
hatte mehrfach erklärt, die Minen beseitigen zu wollen, passiert ist
bislang nichts. Das Land hat die Ottawa-Konvention zur Ächtung der
Anti-Personen-Minen unterschrieben, bislang aber noch nicht ratifiziert.
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Großbritannien:
Die Strategien der Flüchtlingsabwehr funktionieren: Im April verzeichneten
die Behören mit 5.000 Flüchtlingen die niedrigste Antragszahl
seit zwei Jahren. Die Verfahrensbearbeitung konnte deutlich beschleunigt
werden, so dass von über 100.000 Verfahren 1999 nur noch 34.000 anhängig
sind. In 9% der Entscheidungen von April erhielten die Betroffenen einen
Flüchtlingsstatus, in weiteren 16% ein "exceptional leave to remain"
als anderweitiges Bleiberecht. Von den 74% Ablehnungen sind in der Tat
eine Vielzahl den neuen Verfahrensbestimmungen geschuldet: Asylbewerber
müssen nämlich ein 19-seitiges Formblatt mit rund 120 Fragen
über ihre Fluchtgründe ausfüllen – innerhalb von 14 Tagen
und vollständig in Englisch. Falls ein Flüchtling dazu nicht
in der Lage ist, hat er/sie Pech gehabt: Der Antrag wird aus formalen Gründen
zurückgewiesen. Auch ein korrekt ausgefüllter Fragebogen schützt
nicht vor Ablehnung: Nicht selten gehen diese nämlich im Innenministerium
verloren. Flüchtlinge tun gut daran, sich rechtzeitig eine Quittung
aushändigen zu lassen. Die behördlicherseits installierten Verfahrenshindernisse
haben zur Folge, dass die Zahl der aus formalen Gründen abgelehnten
Asylsuchenden Rekordhöhe erreichte und etwa die Summe der letzten
sieben Jahre umfasste. Die aktuellen Daten hat der inzwischen ins Außenressort
gewechselte Innenminister Jack Straw ungeniert in einen wachsenden Erfolg
der Abwehrmaßnahmen gegen "Asylmissbrauch" uminterpretiert.
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Großbritannien:
Womit sich die deutschen Konservativen nicht durchsetzen konnten, versucht
jetzt als scheidender Innenminister der britische Sozialdemokrat Straw:
Quoten
bei der Flüchtlingsaufnahme. "Es gibt eine Grenze bei der Zahl
der Anträge, die man verkraften kann, wie begründet diese auch
sein mögen." Diese Grenze müsse "in Tausenden gemessen werden
und die Menschen müssen das akzeptieren. ... Die Zahl wird bei wenigen
Zehntausend liegen." Unverhohlen definierte er "nicht nur die große
Zahl unbegründeter Anträge" zum Problem, sondern auch die große
Zahl der "echten" Flüchtlinge: "In dem Moment, in dem Menschen aus
begründeter Angst vor Verfolgung fliehen, haben sie ein Recht darauf,
Asyl in einem sicheren Staat zu beanspruchen, aber kein Recht darauf, den
Staat zu betreten, um dieses Asyl zu beanspruchen. Straw schlug daüber
hinaus eine Unterscheidung zwischen ernsten und weniger ernsten Verfolgungsrisiken
vor, offensichtlich, um den vor letzteren Flüchtenden die Aufnahme
zu verweigern.
Führende europäische Politiker haben sich sich bei der Rechtfertigung
für Flüchtlingsabwehrmaßnahmen immer auf die Bekämpfung
des angeblichen Missbrauchs bezogen, und ihre grundsätzliche Bereitschaft,
den "wirklich Verfolgten" Schutz zu gewähren, bislang nicht öffentlich
in Frage gestellt. Auch die neue britische Innenministerin Ann Widdecombe
hat den Vorschlag von Straw als falsch und unmoralisch zurückgewiesen.
Angesichts der massiven Flucht- und Einreiseverhinderungsstrategien der
europäischen Länder ist Straws Tabubruch nicht mehr und nicht
weniger als die unverblümte Rechtfertigung der bislang heimlich wirkenden
Quotierung von Flüchtlingen.
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Großbritannien:
Seit kurzem haben Beamte der Grenzbehörden erweiterte Befugnisse,
bestimmte Gruppen von Migranten zu diskriminieren, ohne dass sie befürchten
müssten, eines rassistischen Verhaltens beschuldigt zu werden. Auf
gesetzlicher Grundlage dürfen die Beamten nun Menschen aus bestimmten
Herkunftsländern gleich nach der Ankunft intensiv befragen, bevor
sie über die Einreiseerlaubnis entscheiden. Das Alibi für
die Sonderkontrollen ist wieder einmal die Zurückweisung von "falschen"
Flüchtlingen. Diese sollen postwendend wieder in das Flugzeug oder
Schiff gesetzt werden, mit dem sie angekommen sind. Die verantwortliche
Ministerin für Einwanderung, Roche, erklärte zur Rechtfertigung,
dass chinesische Flüchtlinge häufig mit gefälschten malaysischen
oder japanischen Pässen einreisten. Die neuen Bestimmungen sollen
u.a. für afghanische, tamilische, somalische, kurdische, albanische
Reisende und osteuropäische Roma gelten – insgesamt stellen diese
Nationalitäten die große Mehrheit aller Asylsuchenden in Großbritannien.
Und damit auch genau diese Gruppen erfasst werden, soll die Länderliste
jeden Monat angepasst werden. Man darf darauf warten, wie viele legal Reisende
mit der unerwünschten Nationalität oder Hautfarbe sich zukünftig
unwürdigen und langwierigen Befragungen bei der Einreise ausgesetzt
sehen.
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Großbritannien:
Kein Schutz für Kriegsdienstverweigerer nach der Genfer Konvention:
Der britische Court of Appeal hat im Mai 2001 entschieden, es gebe
keine Bestimmung oder einen gesetzlichen Grundsatz, wonach die vollständige
oder teilweise Verweigerung des Kriegsdienstes einen Schutzstatus nach
der Genfer Konvention nach sich zöge. Den einzelnen Regierungen stünde
es allerdings frei, Kriegsdienstverweigerer als Flüchtlinge zu behandeln.
Damit wies das Gericht die Klage zweier türkischer Kurden ab, die
befürchtet hatten, aufgrund ihrer Weigerung, im türkischen Militär
zu dienen, umgehend inhaftiert zu werden. Sie hatten ausgeführt, den
Dienst an der Waffe nicht prinzipiell abzulehnen, sondern deshalb, weil
sie wahrscheinlich gegen kurdische Landsleute eingesetzt würden. Diese
Argumentation wurde vom Innenministerium, dem Vertreter des öffentlichen
Interesses und dem Immigration Appeal Tribunal (IAT) zurückgewiesen.
Es sei nicht ausreichend, so hatte das IAT argumentiert, dass die Kurden
erklärten, in die Osttürkei geschickt werden zu können.
Vielmehr müssten sie zeigen, dass sie – egal, wo sie ihren Dienst
ableisteten – in Aktionen involviert wären, die die Grundregeln menschlichen
Verhaltens verletzten.
Im Verfahren vor dem Court of Appeal beschäftigten sich die Anwälte
vor allem mit der Frage, ob es ein grundsätzliches Recht zur Kriegsdienstverweigerung
aus Gewissensgründen gäbe und, falls ja, dieses gleichermaßen
für Fälle "vollständiger" wie auch "partieller" Verweigerung
gelte. Der Court of Appeal untersuchte auch die Frage, inwieweit die Kriegsdienstverweigerung
aus politischen Motiven unter den Schutz der GFK falle. Wäre das der
Fall, so das Gericht, würde der Antrag eines Faschisten ebenso aussichtsreich
sein wie der eines Liberalen. Andernfalls müsse das Gericht zwischen
akzeptablen und inakzeptablen politischen Überzeugungen unterscheiden
müssen, und das sei nicht nur schwierig, sondern im Hinblick auf die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Gerichts auch gefährlich.
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Großbritannien:
Die Bahn-Frachtgesellschaft EWS weigert sich, Bußgelder für
den Transport irregulärer Migranten zu bezahlen. Seit März
2001 ist das Transportunternehmen gesetzlich verpflichtet, 2.000 ? für
jeden blinden Passagier zahlen, der in den Frachtwaggons gefunden wird.
Das Bußgeld wird auch dann verhängt, wenn der eigene Sicherheitsdienst
die Personen entdeckt. Insgesamt beläuft sich die Summe, die die EWS
zahlen soll, inzwischen auf eine halbe Million ?. Die Gesellschaft begründet
ihre Weigerung damit, dass sie kaum etwas gegen die heimlichen Mitreisenden
tun kann, da die Kontrollen in Calais von der staatlichen französischen
Bahngesellschaft SNCF offensichtlich nachlässig durchgeführt
werden und eigene Kontrollen der EWS dort nicht erlaubt sind.
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Irland:
Unter Hinweis auf steigende Flüchtlingszahlen planen nun auch
irische Politiker die Sammelunterbringung: Neben dem Dubliner Flughafen
wird demnächst das erste Aufnahmezentrum für Asylsuchende
eröffnet.
Das neue Lager ist für 400 Menschen ausgerichtet. Nach Angaben des
Justizministeriums soll die medizinische Versorgung der Flüchtlinge
dort stattfinden und Freizeitangebote gemacht werden. Das Lager ist nur
eines von mindestens zehn, die die Regierung landesweit bauen will. Zur
Zeit sind in Irland rund 4.000 Asylsuchende in Hotels und Gasthäusern
untergebracht. Die Kapazitäten in der Privatunterbringung, so ließ
der Sprecher des Ministeriums verlauten, seien nun nahezu erschöpft.
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Luxemburg:
Zum ersten Mal haben Migranten ohne Papiere die Chance, ihren Aufenthalt
in Luxemburg legalisieren zu lassen. Damit folgte die Regierung endlich
den jahrelangen Forderungen von Gewerkschaften, Migranten-/Wohlfahrtsverbänden
und Kirchen. Die Antragsfrist ist allerdings sehr kurz: Sie geht vom 15.
Mai bis zum 13. Juli 2001. Unter die Regelung fällt, wer seit Januar
2000 eine Beschäftigung mit einem Einkommen mindestens in der Höhe
des gesetzlichen Minimums hat. Diejenigen, die keine reguläre Beschäftigung
vorweisen können, können einen Antrag stellen, sofern sie sich
seit dem 1. Juli 1998 ununterbrochen in Luxemburg aufhalten. Das Verfahren
ist auch offen für diejenigen, die an einer ernsten Krankheit leiden
und innerhalb eines Jahres nicht ins Herkunftsland oder in ein Drittland,
in dem sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben, zurückkehren können.
Auch Familienbindungen werden im Fall folgender Personengruppen berücksichtigt:
Menschen ab 65 Jahre, die ein Kind mit einer Aufenthaltsgenehmigung haben;
arbeitende Mütter und Väter von Kindern mit einer Aufenthaltsgenehmigung;
erwachsene Nachkommen von legal in Luxemburg aufhältigen Migranten;
direkte Angehörige von luxemburgischen Bürgern. Die große
Mehrheit derjenigen, die für die Legalisierung in Luxemburg infrage
kommen, sind lediglich in einem halblegalen Status. Sie behielten nach
dem Auslaufen ihrer Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung ihren Job.
Von der Legalisierung ausgeschlossen sind Menschen, die als Studenten,
Auszubildende, Unterhaltungskünstler oder spezielle Arbeitnehmer gekommen
waren, sowie Menschen, die falsche Dokumente verwendet haben.
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Österreich:
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt vertritt die Ansicht, dass
das Fesseln und Verkleben eines Abschiebungsopfers kein vorsätzliches
Quälen oder Misshandeln darstellt. Mit dieser Begründung
stellte sie das Verfahren gegen drei Polizisten ein, die 1997 einen chinesischen
Flüchtling unter Gewaltanwendung ausgeflogen hatten. Der Chinese war
während des gesamten 12-stündigen Fluges geknebelt. Nur dadurch,
dass er ein Loch in das Klebeband beißen konnte, gelang es ihm zu
überleben, berichtete er nach seiner erneuten Flucht der Wochenzeitung
Format. Die skandalöse Entscheidung der Klagenfurter Staatsanwaltschaft
wurde von Regierungsseite lediglich mit einem Achselzucken zur Kenntnis
genommen. Der FPÖ-Justizminister wies entsprechende Aufforderungen
von Rechtsanwälten zurück, die darauf hingewiesen hatten, dass
das Verfassungsgericht in mehreren Fällen von Knebelung sehr wohl
den Tatbestand der Misshandlung als erfüllt angesehen hatte.
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Österreich:
Als "erstaunlichen Erfolg" hat der Direktor der Linzer Polizei das
Pilotprojekt
"offenes Abschiebungsgefängnis" bezeichnet. Seit einem halben
Jahr bleibt ein kompletter Flur des Linzer Zentralgefängnisses unverschlossen
– nur nach innen, versteht sich. Die Insassen dürfen sich frei zwischen
Zellen, Fernsehraum und Küche bewegen. In der Pilotphase der letzten
sechs Monate ist es zu keinem einzigen Vorfall von Gewalt oder zu Protesten
(wie die gerade in österreichischen Gefängnissen häufigen
Hungerstreiks) gekommen. Angesichts des derartigen Erfolgs wird das neue
System jetzt auch in Innsbruck und Bregenz umgesetzt. Die Stadt Linz denkt
bereits darüber nach, einen offenen Knast für Frauen einzurichten.
Innenminister Strasser (ÖVP) zeigte sich zuversichtlich, mittelfristig
die Mehrzahl der Migranten in "offenen" Abschiebegefängnissen einsperren
zu können. Jährlich verbringen insgesamt etwa 14.000 illegalisierte
Migranten und abgewiesene Flüchtlinge einen Teil ihres Lebens hinter
österreichischen Gittern. Das freilich steht angesichts der neuen
Heimeligkeit leider weniger im Blickpunkt der Kritik.
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Österreich:
Zwei Jahre nach dem gewaltsamen Tod des Flüchtlings Marcus
Omofuma wurde das dritte forensische Gutachten bekannt, nachdem
der Nigerianer während des Abschiebungsversuchs, bei dem er gefesselt
und geknebelt war, erstickt ist. Dies war bereits das Ergebnis des ersten
Gutachtens des bulgarischen Pathologen Radanov, dem im September 2000 aber
ein österreichisches Gutachten widersprochen hatte. Das neueste Gutachten
des Münsteraner Rechtsmediziners Brinkmann kommt nun wiederum zu dem
eindeutigen
Schluss, dass Omofuma aufgrund von Sauerstoffmangel infolge des Verschlusses
von Nase und Mund durch Klebeband starb.
Der Anwalt der drei an der Abschiebung von Omofuma beteiligten Polizisten
bekräftigte nach Bekanntwerden des Gutachtens mit bemerkenswerter
Schamlosigkeit seine schon früher geäußerte Schuldzuweisung
an die Adresse des Piloten und der Crew. Sinngemäß äußerte
er, dass diese für eine ausreichende Sauerstoffversorgung zuständig
gewesen seien. Im Übrigen sei der Flüchtling natürlich selbst
schuld gewesen, da seine heftige Gegenwehr ihm die Atemluft geraubt habe.
Dieses Niveau der Ignoranz und Diffamierung kann allerdings vom Demagogen
Haider noch unterschritten werden: Der hatte verkündet, Omofuma sei
ohnehin nur ein Dealer gewesen, der österreichischen Kindern Drogen
verkaufe. Dafür wurde Haider im April von einem Wiener Gericht wegen
Verleumdung verurteilt.
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Schengen:
Die schwedische Datenschutzbehörde erhält vollen Zugang
zum Schengener Informationssystem, um zu überprüfen, wie
es funktioniert. Darüber hat sich der Polizeichef von Malmö,
Sjöstrand, gefreut. Er hat bereits herausgefunden hat, dass einige
Länder Informationen über Bagatellstraftaten wie Ladendiebstahl
oder Geldbußen wegen Geschwindigkeitsübertretungen im Datensystem
speichern.
Sjöstrand ist der Ansicht, dass sämtliche Verstöße
gegen schwedische Gesetze zum frühestmöglichen Zeitpunkt registriert
werden sollten.
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Schweden:
Der Polizist, der im März einen kurdischen Flüchtling
erschossen hatte, wird wegen schwerer Körperverletzung und Totschlags
angeklagt. Die Beweissicherung konnte die Behauptung des Beamten, er
habe in Selbstverteidigung geschossen, nicht untermauern. Der 57-jährige
muss nun mit einer langen Haftstrafe rechnen.
Der Vorfall ereignete sich im Zusammenhang mit einer Fahrzeugkontrolle
auf der Straße. Der Kurde, ein abgelehnter Asylbewerber, konnte weder
einen Ausweis noch eine Fahrerlaubnis für sein Auto vorweisen. Er
wurde daraufhin von den zwei Polizeibeamten zu einer Wohnung begleitet.
Offenbar seine Abschiebung befürchtend, hielt der Kurde sich dort
ein Küchenmesser an den Hals und drohte sich umzubringen, falls die
Beamten ihn mit zur Wache nehmen sollten. Bei einem Fluchtversuch durch
das Treppenhaus schoss der Beamte dem kurdischen Mann dann in den Rücken.
Später sagte er aus, er habe sich durch das Messer bedroht gefühlt.
Die erste offizielle Pressemitteilung der Polizeibehörde gab die Selbstverteidigungsthese
wider und berichtete fälschlicherweise von einem Schuss in die Brust.
Inzwischen wurde diese Version offiziell korrigiert.
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Schweden:
Mit miesen Tricks arbeiten Schwedens Behörden, um Flüchtlinge
leichter festnehmen und abschieben zu können. Oppositionsparteien,
kirchliche Würdenträger und Menschenrechtsorganisationen haben
ihre Kritik an derartigen Praktiken bekräftigt. Der öffentliche
Protest entzündete sich am Fall eines bosnischen Flüchtlings,
der von der schwedischen Einwanderungsbehörde SIV angeblich wegen
eines Arbeitsangebots vorgeladen wurde. Als er dort ankam, wurde er von
der Polizei empfangen, die ihn festnahm und in einen Flieger nach Sarajevo
setzte, von wo aus die Behörden ihn zunächst in den Kosovo und
von dort nach Mazedonien weiterschoben.
Dieser Fall war nicht der erste, in dem die SIV mit der Polizei kooperierte.
Auch die Idee ist nicht neu: In Gent (Belgien) wurden 1999 in großem
Stil Roma aus der Slowakei mit Fehlinformationen zur Polizei bestellt und
anschließend inhaftiert und abgeschoben. Vier der abgeschobenen Slowaken
klagten daraufhin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Der hielt die Beschwerden im März 2001 auf der Grundlage von Art.
5 (1), (2) und (4), Artikel 13 sowie Artikel 4 des Zusatzprotokolls 4 für
zulässig, soweit es die behördliche Täuschung selbst und
die fehlende Möglichkeit für die Flüchtlinge, Rechtsmittel
gegen die Täuschung und die Abschiebung einzulegen, betraf.
In Schweden hat der öffentliche Druck inzwischen dazu geführt,
dass die SIV neue Richtlinien herausgegeben hat. Zukünftig
dürfen die Beamten ihre Funktion nicht mehr dazu missbrauchen, der
Polizei beim Ausfindigmachen von Flüchtlingen zu helfen. Asylsuchende
sollen schriftlich informiert werden, wenn ihr Fall der Polizei übermittelt
wird. Derzeit liegt in 760 von 1.970 Fällen abgelehnter Asylsuchender
die alleinige Zuständigkeit bei der Polizei. Außerdem wurde
die Einrichtung eines Kontrollkomitees, besetzt mit externen Experten,
beschlossen.
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Spanien:
Die Widersprüchlichkeiten in der spanischen Politik gegenüber
Illegalisierten nehmen zu: Obgleich Minister Fernandez-Miranda, verantwortlich
für Immigration, wiederholt erklärt hat, es werde keine weitere
Legalisierungsregelungen für Migranten geben, geht der Legalisierungsprozess
ungebrochen wohl noch für einige Monate weiter. Dies betrifft
neben Ecuadorianern und Kolumbianern insbesondere diejenigen, die im letzten
Legalisierungsverfahren abgelehnt worden waren und denen eine erneute wohlwollende
Prüfung zugesagt worden war. Daneben waren rund 20.000 bis 30.000
undokumentierte Migranten in Kirchenbesetzungen direkt oder indirekt involviert.
Ihnen hatte man die Legalisierung für den Fall in Aussicht gestellt,
dass sie Arbeit nachweisen können und vor Inkrafttreten des neuen
Ausländergesetzes am 23. Januar 2001 nach Spanien gekommen sind. Die
Protestbewegung mit Kirchenbesetzungen und Hungerstreiks hält immer
noch an. Rechnet man alle Gruppen zusammen, für die eine Legalisierung
in Aussicht steht, kommt man auf über 100.000. In diesem Jahr erhielten
bereits 80.000 Migranten eine Aufenthaltsgenehmigung, bei der letzten Legalisierungsregelung
im Jahr zuvor waren es 137.000 (von 226.000 Anträgen).
Der Tageszeitung "El Mundo" zufolge sollen auch Minderjährige
unter 18 Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können. Die
Regierung folgt damit den dringenden Appellen von Organisationen, die Minderjährige
betreuen. Minderjährige müssen in Spanien in Aufnahmelagern versorgt
werden, bis Familienangehörige ausfindig gemacht und die Kinder ihnen
zugeleitet werden können. Den Organisationen zufolge verzögern
die Behörden häufig die Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen
unter dem Vorwand, dass sie Familienangehörige suchen. Mit Erreichen
der Volljährigkeit können sie dann auf die Straße gesetzt
werden.
Offenbar will die Regierung eine weitere Bestimmung zugunsten Minderjähriger
ins Ausländergesetz aufnehmen: Sie sollen ein Aufenthaltsrecht erwerben,
sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten ins Herkunftsland zurückkehren
können. Darüber hinaus sollen die Behörden die Rückkehr
eines Kindes nicht mehr betreiben dürfen ohne sicherzustellen, dass
die Familie in der Lage ist, für das Kind zu sorgen.
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Spanien:
Zum ersten Mal seit fünf Jahren ist wieder eine Gruppenabschiebung
per Charter durchgeführt worden: 37 Nigerianer, davon 3
Frauen, wurden am 15. Mai um 1 Uhr nachts zwangsweise nach Nigeria ausgeflogen.
Der Termin war kurzfristig vorverlegt worden, um Proteste zu verhindern.
Dennoch kam es im Vorfeld zu Protesten vor Abschiebegefängnissen u.a.
in Malaga, bei denen die Polizei Berichten zufolge mit Gewalt gegen Flüchtlinge
und Angehörige von Menschenrechtsorganisationen vorging. Die Aktion
rief auch die Kritik der Oppositionsparteien und des Präsidenten des
Regionalparlaments von Andalusien, Manuel Chaves, hervor, insbesondere
deshalb, weil die Aktion den Abzuschiebenden gesetzeswidrig Schutzmöglichkeiten
vorenthielt. Die Menschen hatten sich mehrere Monate im Aufnahmezentrum
für Immigranten in Ceuta aufgehalten, wo sie mit Nahrung und Kleidung
versorgt wurden und Sprachkurse erhalten hatten. Sie erwarteten, dass sie
– wie üblich – nach ihrem Aufenthalt dort eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
für Spanien erhalten würden. Von ihrer bevorstehenden Abschiebung
wurden sie erst einige Tage zuvor informiert. Sie hatten keine Möglichkeit
zu klagen. Hätte man das Gesetz korrekt ausgelegt, hätten sie
zudem die Chance einer "freiwilligen" Rückkehr erhalten müssen,
die ihnen eine legale Wiedereinreise prinzipiell ermöglicht hätte.
Die letzte Gruppenabschiebung aus Spanien fand 1996 mit Militärflugzeugen
in einige Länder Afrikas statt und verlief desaströs. Auch damals
musste die Regierung trotz anfänglicher Leugnung schwerwiegende Verfehlungen
zugeben: Den 103 Afrikanern waren heimlich Beruhigungsmittel verabreicht
worden, die meisten der Abschüblinge wurden wissentlich in das falsche
Land transportiert. Allein für 50 Menschen wurde die Abschiebung nach
Guinea-Bissau von der Regierung erkauft. Auch drei Sicherheitsbeamte tranken
versehentlich das Wasser, das die Beruhigungsmittel enthielt, ein weiterer
Beamter infizierte sich mit Malaria, wogegen keine präventiven Maßnahmen
ergriffen worden waren. Dieses Mal waren die Behörden besser vorbereitet:
87 Polizisten begleiteten die 37 Nigerianer, alle geimpft gegen Malaria
und Gelbfieber. Die Sicherheit der Deportierten allerdings wurde offensichtlich
kaum höher gewichtet als vor fünf Jahren.
Der nigerianische Botschafter in Madrid, berichtete gegenüber der
Zeitung "El Pais", dass zwischen beiden Ländern Verhandlungen über
ein Rückübernahmeabkommen stattfänden. Die gruppenweise
Zwangsrückführung der Nigerianer sei ein Pilotprojekt für
die im Hinblick auf die anstehende Vereinbarung mögliche Abschiebung
aller Nigerianer ohne Aufenthaltserlaubnis in Spanien. Das spanische Innenministerium
bestätigte die Meldung, ohne ins Detail zu gehen. Der Botschafter
führte aus, dass in der Vereinbarung auch eine Klausel vorgesehen
sei, nach der nigerianische Arbeitnehmer ein zweijähriges Aufenthaltsrecht
in Spanien zur Arbeit in bestimmten Wirtschaftsbereichen erhalten könnten.
Außerdem widersprach der Botschafter der Aussage der spanischen Regierung,
vor der Gruppenabschiebung seien nigerianische Flüchtlinge nicht zurückgeführt
worden, da Lagos sie nicht als nigerianische Staatsbürger akzeptiere.
Inoffiziell hätten Abschiebungen von den Kanarischen Inseln über
Marokko stattgefunden.
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Spanien:
Ein Boot mit 22 afrikanischen Flüchtlingen ist am 30. Mai
bei einem Abschleppversuch durch die Küstenwache der Kanarischen Inseln
gesunken.
Nur sieben Flüchtlinge konnten gerettet werden, nachdem einige Insassen
aufgestanden waren und das Boot dadurch zum Kentern gebracht hatten. Die
15 anderen Menschen an Bord sind offenbar ertrunken. Der Vorfall ist das
größte Schiffsunglück diesen Jahres. Bereits im Januar
waren sechs Menschen in der Nähe der Küste von Fuerteventura
zu Tode gekommen.
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Zypern:
Am 15. Mai wurden vier Kurden bei einer Auseinandersetzung mit der
Polizei verletzt, als sie gegen die Bedingungen protestierten, in denen
sie in der souveränen britischen Zone festgehalten wurden. Nach Aussage
der zypriotischen Polizei wurde keine Gewalt angewendet, die Verletzungen
der Kurden (ein gebrochener Arm, Verletzungen an Kopf, Brust und Unterleib)
hätten diese sich selbst beigebracht. Die Kurden gehören zu einer
Gruppen von 124 Flüchtlingen, die auf dem britischen Stützpunkt
festgehalten werden, bis über ihren Asylantrag entschieden ist. Sie
hatten unter anderem gefordert, nach Großbritannien ausreisen zu
können. |
Liste
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haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in
den e-mail-Verteiler
des
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