Translate this page - Suche
Infoservice Nr. 49 - Juli 2001

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen hat am 5. Juni 2001 seinen Bericht über die datenschutzrechtlichen Aspekte der Maßnahmen in Essen zur Identitätsfeststellung von Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit (aus dem Libanon oder aus anderen Staaten) vorgelegt. Gerügt wurde unter anderem, dass die Staatsanwaltschaft Essen bei rund 40 Menschen Speichelproben hatte entnehmen lassen, wenn die Ausländerbehörde Zweifel an der behaupteten Herkunft hatte. Das zuständige Amtsgericht hatte in den jeweiligen Ermittlungsverfahren wegen mittelbarer Falschbeurkundung u.a. die Entnahme von Körperzellen und ihre molekulargenetische Untersuchung auf der Basis von § 81a und 81e StPO angeordnet. In Beschlüssen des zuständigen Amtsgerichtes Essen heißt es u.a.: "Die entnommenen Körperzellen sollen zur Klärung der Abstammung molekulargenetisch untersucht werden." In einem anderen wird angeordnet, die gemeinsame Abstammung der Beschuldigten durch einen Vergleich der DNA zu belegen. In einem weiteren Beschluss wird der Zweck der Untersuchung gar nicht mehr angegeben. Der Landesdatenschützer kritisiert, dass die Beweisrelevanz der molekulargenetischen Untersuchungen unzureichend begründet ist und insbesondere offen bleibt, was die Durchführung der beantragten DNA-Untersuchung zur Klärung umstrittener Identität, Herkunft oder Staatsangehörigkeit überhaupt beitragen kann. "Eine molekulargenetische Untersuchung kann zwar Auskünfte über Abstammung einer Person von einer anderen Person geben. Selbst wenn so die Abstammung einer Person von einer anderen festgestellt werden kann, so ist aber damit noch nicht ersichtlich, inwiefern sich daraus hinreichende Rückschlüsse auf die Herkunft der betreffenden Person aus dem Libanon oder einem anderen Staat oder gar auf seine Staatsangehörigkeit ergeben sollen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Wenn mit Hilfe einer molekulargenetischen Untersuchung (‚DNA-Analyse‘) festgestellt würde, dass eine Person, die angibt, libanesische Staatsangehörige zu sein und vor dem nach der Altfallregelung des Innenministeriums maßgeblichen Stichtag des 31.12.1988 aus dem Libanon aus- und in Deutschland eingereist zu sein, tatsächlich von einer anderen Person, die nicht die libanesische Staatsangehörigkeit besitzt, abstammt, besagt dies per se nichts über die Herkunft und Staatsangehörigkeit der untersuchten Person. Denn eine unterschiedliche Herkunft und eine unterschiedliche Staatsangehörigkeit werden dadurch nicht ausgeschlossen. Dies gilt gerade beispielsweise für Personen kurdischer Volkszugehörigkeit, die keine einheitliche Staatsangehörigkeit haben und aus unterschiedlichen Herkunftsgebieten nach Deutschland gekommen sein können, auch wenn sie untereinander miteinander verwandt sind."

Seit etwa einem Jahr sahen sich nicht nur in Essen staatenlose Libanesen einem Generalverdacht ausgesetzt, durch falsche Angaben ihre Identität verschleiert zu haben. Der Essener Ordnungsdezernent Ludger Hinsen hatte eine Kampagne gegen die angeblich "massenhaften Verstöße gegen das Ausländerrecht" losgetreten und von einem riesigen Asylskandal mit einem Millionenschaden durch angeblichen Sozialhilfebetrug gesprochen. In diesem Klima wurden dann in großem Stil Hausdurchsuchungen und Gentests durchgeführt. Hinsen zeigte sich gegenüber der Presse von den Rügen der Datenschützer ungerührt und beharrt auf der Linie der Speicheltests und Hausdurchsuchungen. Professor Michael Krummacher von der Fachhochschule Bochum kritisiert dieses Verhalten Hinsens: Es grenze stark an ideologische Brandstiftung, so die Neue Ruhrzeitung vom 6. Juni 2001. Auch im niedersächsischen Landkreis Northeim gehen die Bemühungen weiter, 90 Mitglieder kurdischer Familien aus dem Libanon in die Türkei abzuschieben. Obwohl eine Reise des Hannoveraner Anwalts Heinrich Freckmann mit einem Vertreter der Ausländerbehörde in Hildesheim in die Türkei und in den Libanon ergeben hat, dass Zweifel an den ins Feld geführten türkischen Registerunterlagen bestehen müssen, zeigt sich die Ausländerbehörde des Landkreises Northeim ungerührt. Beim Kreis lägen "nachweislich echte" türkische Reisepässe und Personenstandsregisterauszüge vor. Was "nachweisliche echt" in diesem Zusammenhang bedeuten soll, bleibt unklar.


Der Einzelentscheider-Brief des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge stellt unter dem Titel "Afghanistan: Quasistaatliche Herrschaft der Taliban?" Ergebnisse eines Bundesamtsworkshops vom 3. Mai 2001 vor.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 1999 und 2000  veröffentlicht. Unter anderem hat sich der Bundesdatenschützer mit dem Verfahren der Sprach- und Textanalyse beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und anderen asyl- und ausländerrechtlichen Aspekten auseinandergesetzt (Hinweis Datei-Rückseite Einzelentscheiderbrief 

Der kurdische Flüchtling Davut K., der aus Angst vor einer Abschiebung im letzten Jahr aus dem Fenster des psychotherapeutischen Beratungsstelle XENION gesprungen war, darf in Deutschland bleiben. Sein Anwalt teilte mit, der Kurde sei nach § 51,1 AuslG als Flüchtling anerkannt worden. Damit korrigierte sich das Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge selbst. Der 17-jährige traumatisierte Davut K. war aus dem Fenster gesprungen, als Polizisten mit gezückter Waffe die Charlottenburger Praxis der psychologischen Beratungsstelle gestürmt hatten. Er hatte sich dabei lebensgefährlich verletzt.

Die Internationale Helsinki-Förderation hat in ihrem Jahresbericht 2000  die Asylpraxis vieler OSZE-Staaten kritisiert. Der Bericht setzt sich auch mit exzessiver Gewaltanwendung bei der Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern aus Deutschland auseinander.

Mit der Keule des Rechtsberatungsgesetzes hat die Rechtsanwaltskammer Stuttgart versucht, gegen den Caritasverband Stuttgart und einen seiner Mitarbeiter vorzugehen. Das Landgericht Stuttgart hat am 21. Juni 2001 die Rechtsauffassung des Caritasverbandes zu weiten Teilen bestätigt, so eine Presseerklärung von Rechtsanwalt Hubert Heinhold vom 22. Juni 2001. Pikant unter anderem: Der Caritasverband hatte im außergerichtlichen Vergleichsverfahren den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Stuttgart angeboten, Rechtsberatung für Hilfsbedürftige in Caritas-Räumen auf der Basis von Beratungs- und Prozesskostenhilfe durchzuführen. Die Stuttgarter Anwaltschaft war jedoch nicht bereit, unter diesen vom Gesetzgeber vorgesehenen unattraktiven Bedingungen tätig zu werden und erwartete von der Caritas ein Stundenhonorar. Das bestätigt nicht nur Vorurteile gegen Teile der Anwaltschaft, sondern belegt auch, dass sich das Rechtsberatungsgesetz als Mechanismus zur Verhinderung anwaltlicher Beratung für mittellose Flüchtlinge auswirkt. Teile der Anwaltschaft lassen sich offenbar für politische Zwecke instrumentalisieren, wenn sie die rechtliche Vertretung für Flüchtlinge unter den gegebenen Bedingungen gar nicht übernehmen wollen und dennoch Grundsatzstreitigkeiten dieser Art vom Zaun brechen.

PRO ASYL-Standpunkt: Das aus der Nazizeit stammende Gesetz muss weg. Anwaltsorganisationen, denen ernsthaft daran gelegen ist, die hilfesuchenden Klienten vor Scharlatanen und falschen Ratschlägen zu bewahren, sollten überlegen, wie ein Qualitätsschutz sachgerecht auf anderer Basis sicher gestellt werden kann. Das Quasi-Monopol der Anwaltschaft ist ein Anachronismus. (Zur Geschichte des Rechtsberatungsgesetzes vgl. Infoservice Ausgabe Nummer 39) 

Die Weiterleitung einer Taufurkunde eines zum Christentum konvertierten iranischen Flüchtlings an die iranische Botschaft durch die zentrale Ausländerbehörde in Chemnitz hält die Bundesregierung in einer Antwort (Drucksache 14/6155) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion für einen "bedauerlichen Einzelfall". Die Antwort der Bundesregierung enthält auch die Information, dass im Jahr 2000 insgesamt 65 iranische Staatsangehörige in den Iran abgeschoben wurden, im Zeitraum von Januar bis März 2001 weitere 25 IranerInnen.

Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat in einem Antwortbrief an den dortigen Flüchtlingsrat   (140 KB) zur Frage der Dauer von Verfahren nach dem Dubliner Übereinkommen Stellung genommen. Unter anderem erklärt das Ministerium, dass die Entlassung aus der Erstaufnahmeeinrichtung und die Verteilung der Betroffenen ungeachtet eines möglicherweise länger andauernden Zuständigkeitsverfahrens seit kurzem nach sechs Monaten vorgenommen wird. 

Die Online-Demo gegen die Lufthansa  am 20.6. war offenbar erfolgreich. Wer zwischen 10 und 12 Uhr versucht hat, auf die Lufthansa-Seite zu gelangen, wurde per Fehlermeldung freundlich darauf aufmerksam gemacht, dass wohl "technische Schwierigkeiten" aufgetreten seien. Die Lufthansa hat eine Beeinträchtigung ihres Angebots öffentlich abgestritten, bei einzelnen Nachfragen aber zugeben müssen, dass der Server aufgrund der Online-Demo überlastet gewesen sei.

Fauxpas: Bundespräsident Rau hat während eines Besuchs in Melbourne am 4. Mai das australische Einwanderungssystem gepriesen. Sein Lob richtete sich vor allem auf die Integrationspolitik, Deutschland könne aber auch von der Einwanderungspolitik des Landes lernen. Offenbar ist dem höchsten deutschen Staatsmann entgangen, dass der australische Umgang mit Flüchtlingen von der vergleichsweise skrupellosesten Art ist: Alle Neuankömmlinge ohne gültige Papiere, ungeachtet der Frage, ob es sich um Asylsuchende handelt, werden umgehend in Haft genommen.

Meldungen aus dem europäischen Ausland, 
wie meistens unter Bezugnahme auf das von uns zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet, Bestelladresse: Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels, Tel & Fax: 32 (2) 230 37 50.

Belgien:
Die Legalisierungsperiode von undokumentierten Migranten in Belgien wird um sechs Monate verlängert. Die neue Frist läuft bis zum 1. Januar 2002. Beobachter wussten schon lange, dass der kurze Zeitraum kaum ausreichen würde, um alle Anträge zu bearbeiten. Bislang sind lediglich zehntausend Fälle abschließend bearbeitet worden. Bis zum ersten Juli, so der Innenminister Duquesne, sollen aber über den Großteil der insgesamt 32.000 Fälle entschieden sein. 

Belgien: 
Der Anwalt der Angehörigen der 1998 bei einem Abschiebungsversuch ums Leben gekommenen Nigerianerin Semira Adamu hat nach drei Privatklagen gegen Polizeibeamte Klagen gegen vier weitere Polizeibeamte und den belgischen Staat angekündigt. Die vier Polizeibeamten sind der Leiter der zum Zeitpunkt des Vorfalls am Flughafen verantwortlichen Polizeieinheit, zwei direkt an der Abschiebung beteiligte Untergebene und der Polizist, der, entsprechend den üblichen Gepflogenheiten, ein Video des gesamten Vorfalls drehte. Er hatte seinen drei Kollegen untätig dabei zugesehen, wie sie die 22-jährige Frau mit einem Kissen auf dem Gesicht niederdrückten und diese dabei erstickte. Da einer der drei direkt Beteiligten bereits einmal der Misshandlung eines ausgewiesenen Migranten für schuldig befunden worden war, so berichtete der Anwalt der Familie, hätte sein Vorgesetzter seine Beteiligung an der Abschiebung von Semira Adamu nicht gestatten dürfen. 
Weiter führte der Anwalt aus, dass das Verhalten der drei Beamten den Anweisungen der Vorgesetzten entsprochen hätte. Die Richtlinien des belgischen Innenministers hätten es erlaubt, Flüchtlingen, die sich ihrer Abschiebung widersetzen, ein Kissen auf das Gesicht zu pressen. Die Klage richtet sich daher auch gegen den belgischen Staat. Die mündliche Verhandlung, die anfangs auf nächsten September terminiert wurde, wurde nach den erneuten Klagen auf unbestimmte Zeit vertagt.

Dänemark:
Das System der Vertreibung von Flüchtlingen mit administrativen Maßnahmen hält auch in Dänemark Einzug: Das Parlament hat eine Gesetzesvorlage gebilligt, nach der Flüchtlinge schon bei geringfügigen Straftaten in einem speziellen Straflager in Sandholm eingesperrt werden. Dort in Haft sollen sie das Ende ihres Asylverfahrens abwarten. Falls ihr Antrag abgelehnt wird, sollen sie von dort umgehend abgeschoben werden. Die verantwortliche Innenministerin Jespersen war auf Nachfrage kritischer Anwälte keineswegs der Ansicht, dass damit eine Ungleichbehandlung etabliert wird, schließlich würden Touristen, die eine Straftat begehen, ebenfalls umgehend des Landes verwiesen. 

Frankreich:
Minderjährige Flüchtlinge haben in Frankreich immer weniger Rechte: Der französische "Cour des Cassation" hat anhand des Falls eines 16jährigen nigerianischen Mädchens entschieden, dass minderjährige unbegleitete Flüchtlinge länger als vier Tage in der so genannten Wartezone festgehalten werden dürfen. Kinderflüchtlinge werden damit Erwachsenen gleichgestellt, für die eine Höchstdauer von insgesamt 20 Tagen Haft in der Wartezone gilt, wenn ihnen die sofortige Einreise in das französische Staatsgebiet aufgrund eines "offensichtlich unbegründeten" Asylantrags zunächst verweigert wurde. In der Regel muss nach vier Tagen ein Richter entscheiden, ob eine weitere Ausdehnung der Haft zulässig ist, um die Zurückschiebung zu ermöglichen. In der Vergangenheit hatte die fehlende rechtliche Handlungsfähigkeit von Minderjährigen häufig dazu geführt, dass die Richter deren Einreise verfügt haben. Sind minderjährige Flüchtlinge einmal ins französische Staatsgebiet eingereist, sind sie gesetzlich geschützt und können nicht ohne Weiteres ausgewiesen werden. Die französische Regierung hatte bereits über die Bestellung eines Ad-hoc-Verwalters in den Wartezonen versucht, die Einreise von Minderjährigen zu erschweren (siehe Infoservice Nr. 48). 
Wie auch in Deutschland hat die französische Politik und Justiz offensichtlich nicht einmal bei den hilflosesten Flüchtlingen Skrupel, ausländerrechtliche Restriktionen durchzusetzen anstatt humanitäre Grundsätze zu beachten. Die Zahl der in diesem Jahr in Frankreich Schutz suchenden Minderjährigen wird auf gerade einmal 1.500 geschätzt.
 

Griechenland: 
Zum zweiten Mal nach 1998 bietet die Regierung irregulären Migranten nun doch die Möglichkeit zur Legalisierung. Verlangt werden der Nachweis eines mindestens einjährigen Aufenthalts, Ausweispapiere und eine Gebühr von 50.000 Drachmen. Die Antragsfrist beträgt ab 2. Juni 2001 weniger als zwei Monate, weshalb die zuständigen Behörden befürchten, dass sie – zumal in den Urlaubsmonaten – mit der hohen Zahl der Antragsteller hoffnungslos überfordert sein werden. Die Zahl der undokumentierten Migranten in Griechenland beträgt schätzungsweise zwischen 500.000 und 700.000. Die Antragsteller erhalten zunächst eine auf sechs Monate befristete Aufenthaltsgenehmigung, die um weitere 12 Monate verlängert wird, wenn die Betroffenen nachweisen können, dass keine Straftaten oder ansteckende Krankheiten vorliegen, ein stabiles Beschäftigungsverhältnis und Sozialversicherung bestehen. Nach zehnjährigem Aufenthalt in Griechenland wird die Aufenthaltsgenehmigung unbefristet erteilt. Für die Zeit der Legalisierungsantragsfrist bis 2. August 2001 hat das Ministerium für öffentliche Ordnung angekündigt, dass auf Straßenkontrollen und Durchsuchungsmaßnahmen gegen Migranten verzichtet wird.

Griechenland: 
Das UN-Komitee gegen Folter (CAT) hat nach einem Besuch im Mai 2001 den Umgang mit Migranten in Griechenland verurteilt. Das CAT kritisierte die generell harten Bedingungen und sah es als erwiesen an, dass die Polizei in Ausübung ihrer Aufgaben exzessiv und ungerechtfertigt Gewalt anwende, insbesondere im Umgang mit ethnischen und nationalen Minderheiten und Fremden. Unter anderem wurde die Langzeitinternierung von undokumentierten Migranten und Asylsuchenden in Polizeistationen und die völlige Überfüllung der Gefängnisse, die die ohnehin mangelhaften Bedingungen weiter verschlechtere, beanstandet. Das CAT forderte die Regierung auf, schnelle Maßnahmen dagegen zu ergreifen und sicherzustellen, dass Polizeibeamte nicht zu diskriminierenden Praktiken greifen können. 100 Migranten, die in Gefängniszellen auf ihre Abschiebung warten, traten anlässlich des Besuchs des CAT in einen Hungerstreik gegen lange Haftzeiten, Überfüllung der Zellen und inhumane und erniedrigende Haftbedingungen. 
Schon im letzten Dezember hatte Human Rights Watch die griechische Praxis des "Warehousing" von Migranten kritisiert, die nicht abgeschoben werden können (Kontakt: www.bienr@htw.org). Seitdem hat sich die Praxis nicht wesentlich verändert. Zwar müssen inzwischen Migranten, die nicht abgeschoben werden können, einem Haftrichter vorgeführt werden, dies betrifft aber nur diejenigen, die eine richterliche Ausreiseaufforderung bzw. Abschiebungsandrohung erhalten haben. Die Mehrzahl der Migranten wurde jedoch aufgrund fehlender Papiere z.B. bei Straßenkontrollen inhaftiert.

Griechenland:
Die Minen an der griechisch-türkischen Grenze haben erneut Flüchtlinge das Leben gekostet: Drei Menschen, wahrscheinlich irakische Kurden, sind am 21.5.2001 bei dem Versuch, illegal nach Griechenland zu gelangen, von einer Mine getötet, ein weiterer Mann schwer verletzt worden. Tags darauf fand man zwei weitere Leichen, die vermutlich drei Wochen zuvor bei der Explosion einer Mine getötet worden waren. Insgesamt starben in den letzten zehn Jahren mehr als 35 Menschen im griechischen Minenfeld. Die Zahl solcher tödlichen "Unfälle" bei der Flucht nimmt in den letzen Jahren zu – auch eine Folge der immer lückenloseren Militarisierung der EU-Außengrenzen zur Abwehr von Flüchtlingen. Zuletzt war im März ein in Deutschland abgelehnter kurdischer Asylsuchender bei einem erneuten Einreiseversuch von einer griechischen Mine getötet worden (siehe Presseerklärung vom Pro Asyl vom 11. April 2001). Griechenland hatte mehrfach erklärt, die Minen beseitigen zu wollen, passiert ist bislang nichts. Das Land hat die Ottawa-Konvention zur Ächtung der Anti-Personen-Minen unterschrieben, bislang aber noch nicht ratifiziert.

Großbritannien: 
Die Strategien der Flüchtlingsabwehr funktionieren: Im April verzeichneten die Behören mit 5.000 Flüchtlingen die niedrigste Antragszahl seit zwei Jahren. Die Verfahrensbearbeitung konnte deutlich beschleunigt werden, so dass von über 100.000 Verfahren 1999 nur noch 34.000 anhängig sind. In 9% der Entscheidungen von April erhielten die Betroffenen einen Flüchtlingsstatus, in weiteren 16% ein "exceptional leave to remain" als anderweitiges Bleiberecht. Von den 74% Ablehnungen sind in der Tat eine Vielzahl den neuen Verfahrensbestimmungen geschuldet: Asylbewerber müssen nämlich ein 19-seitiges Formblatt mit rund 120 Fragen über ihre Fluchtgründe ausfüllen – innerhalb von 14 Tagen und vollständig in Englisch. Falls ein Flüchtling dazu nicht in der Lage ist, hat er/sie Pech gehabt: Der Antrag wird aus formalen Gründen zurückgewiesen. Auch ein korrekt ausgefüllter Fragebogen schützt nicht vor Ablehnung: Nicht selten gehen diese nämlich im Innenministerium verloren. Flüchtlinge tun gut daran, sich rechtzeitig eine Quittung aushändigen zu lassen. Die behördlicherseits installierten Verfahrenshindernisse haben zur Folge, dass die Zahl der aus formalen Gründen abgelehnten Asylsuchenden Rekordhöhe erreichte und etwa die Summe der letzten sieben Jahre umfasste. Die aktuellen Daten hat der inzwischen ins Außenressort gewechselte Innenminister Jack Straw ungeniert in einen wachsenden Erfolg der Abwehrmaßnahmen gegen "Asylmissbrauch" uminterpretiert.

Großbritannien:
Womit sich die deutschen Konservativen nicht durchsetzen konnten, versucht jetzt als scheidender Innenminister der britische Sozialdemokrat Straw: Quoten bei der Flüchtlingsaufnahme. "Es gibt eine Grenze bei der Zahl der Anträge, die man verkraften kann, wie begründet diese auch sein mögen." Diese Grenze müsse "in Tausenden gemessen werden und die Menschen müssen das akzeptieren. ... Die Zahl wird bei wenigen Zehntausend liegen." Unverhohlen definierte er "nicht nur die große Zahl unbegründeter Anträge" zum Problem, sondern auch die große Zahl der "echten" Flüchtlinge: "In dem Moment, in dem Menschen aus begründeter Angst vor Verfolgung fliehen, haben sie ein Recht darauf, Asyl in einem sicheren Staat zu beanspruchen, aber kein Recht darauf, den Staat zu betreten, um dieses Asyl zu beanspruchen. Straw schlug daüber hinaus eine Unterscheidung zwischen ernsten und weniger ernsten Verfolgungsrisiken vor, offensichtlich, um den vor letzteren Flüchtenden die Aufnahme zu verweigern. 

Führende europäische Politiker haben sich sich bei der Rechtfertigung für Flüchtlingsabwehrmaßnahmen immer auf die Bekämpfung des angeblichen Missbrauchs bezogen, und ihre grundsätzliche Bereitschaft, den "wirklich Verfolgten" Schutz zu gewähren, bislang nicht öffentlich in Frage gestellt. Auch die neue britische Innenministerin Ann Widdecombe hat den Vorschlag von Straw als falsch und unmoralisch zurückgewiesen. Angesichts der massiven Flucht- und Einreiseverhinderungsstrategien der europäischen Länder ist Straws Tabubruch nicht mehr und nicht weniger als die unverblümte Rechtfertigung der bislang heimlich wirkenden Quotierung von Flüchtlingen.

Großbritannien: 
Seit kurzem haben Beamte der Grenzbehörden erweiterte Befugnisse, bestimmte Gruppen von Migranten zu diskriminieren, ohne dass sie befürchten müssten, eines rassistischen Verhaltens beschuldigt zu werden. Auf gesetzlicher Grundlage dürfen die Beamten nun Menschen aus bestimmten Herkunftsländern gleich nach der Ankunft intensiv befragen, bevor sie über die Einreiseerlaubnis entscheiden. Das Alibi für die Sonderkontrollen ist wieder einmal die Zurückweisung von "falschen" Flüchtlingen. Diese sollen postwendend wieder in das Flugzeug oder Schiff gesetzt werden, mit dem sie angekommen sind. Die verantwortliche Ministerin für Einwanderung, Roche, erklärte zur Rechtfertigung, dass chinesische Flüchtlinge häufig mit gefälschten malaysischen oder japanischen Pässen einreisten. Die neuen Bestimmungen sollen u.a. für afghanische, tamilische, somalische, kurdische, albanische Reisende und osteuropäische Roma gelten – insgesamt stellen diese Nationalitäten die große Mehrheit aller Asylsuchenden in Großbritannien. Und damit auch genau diese Gruppen erfasst werden, soll die Länderliste jeden Monat angepasst werden. Man darf darauf warten, wie viele legal Reisende mit der unerwünschten Nationalität oder Hautfarbe sich zukünftig unwürdigen und langwierigen Befragungen bei der Einreise ausgesetzt sehen. 

Großbritannien: 
Kein Schutz für Kriegsdienstverweigerer nach der Genfer Konvention: Der britische Court of Appeal hat im Mai 2001 entschieden, es gebe keine Bestimmung oder einen gesetzlichen Grundsatz, wonach die vollständige oder teilweise Verweigerung des Kriegsdienstes einen Schutzstatus nach der Genfer Konvention nach sich zöge. Den einzelnen Regierungen stünde es allerdings frei, Kriegsdienstverweigerer als Flüchtlinge zu behandeln. Damit wies das Gericht die Klage zweier türkischer Kurden ab, die befürchtet hatten, aufgrund ihrer Weigerung, im türkischen Militär zu dienen, umgehend inhaftiert zu werden. Sie hatten ausgeführt, den Dienst an der Waffe nicht prinzipiell abzulehnen, sondern deshalb, weil sie wahrscheinlich gegen kurdische Landsleute eingesetzt würden. Diese Argumentation wurde vom Innenministerium, dem Vertreter des öffentlichen Interesses und dem Immigration Appeal Tribunal (IAT) zurückgewiesen. Es sei nicht ausreichend, so hatte das IAT argumentiert, dass die Kurden erklärten, in die Osttürkei geschickt werden zu können. Vielmehr müssten sie zeigen, dass sie – egal, wo sie ihren Dienst ableisteten – in Aktionen involviert wären, die die Grundregeln menschlichen Verhaltens verletzten. 
Im Verfahren vor dem Court of Appeal beschäftigten sich die Anwälte vor allem mit der Frage, ob es ein grundsätzliches Recht zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gäbe und, falls ja, dieses gleichermaßen für Fälle "vollständiger" wie auch "partieller" Verweigerung gelte. Der Court of Appeal untersuchte auch die Frage, inwieweit die Kriegsdienstverweigerung aus politischen Motiven unter den Schutz der GFK falle. Wäre das der Fall, so das Gericht, würde der Antrag eines Faschisten ebenso aussichtsreich sein wie der eines Liberalen. Andernfalls müsse das Gericht zwischen akzeptablen und inakzeptablen politischen Überzeugungen unterscheiden müssen, und das sei nicht nur schwierig, sondern im Hinblick auf die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Gerichts auch gefährlich. 

Großbritannien: 
Die Bahn-Frachtgesellschaft EWS weigert sich, Bußgelder für den Transport irregulärer Migranten zu bezahlen. Seit März 2001 ist das Transportunternehmen gesetzlich verpflichtet, 2.000 ? für jeden blinden Passagier zahlen, der in den Frachtwaggons gefunden wird. Das Bußgeld wird auch dann verhängt, wenn der eigene Sicherheitsdienst die Personen entdeckt. Insgesamt beläuft sich die Summe, die die EWS zahlen soll, inzwischen auf eine halbe Million ?. Die Gesellschaft begründet ihre Weigerung damit, dass sie kaum etwas gegen die heimlichen Mitreisenden tun kann, da die Kontrollen in Calais von der staatlichen französischen Bahngesellschaft SNCF offensichtlich nachlässig durchgeführt werden und eigene Kontrollen der EWS dort nicht erlaubt sind. 

Irland: 
Unter Hinweis auf steigende Flüchtlingszahlen planen nun auch irische Politiker die Sammelunterbringung: Neben dem Dubliner Flughafen wird demnächst das erste Aufnahmezentrum für Asylsuchende eröffnet. Das neue Lager ist für 400 Menschen ausgerichtet. Nach Angaben des Justizministeriums soll die medizinische Versorgung der Flüchtlinge dort stattfinden und Freizeitangebote gemacht werden. Das Lager ist nur eines von mindestens zehn, die die Regierung landesweit bauen will. Zur Zeit sind in Irland rund 4.000 Asylsuchende in Hotels und Gasthäusern untergebracht. Die Kapazitäten in der Privatunterbringung, so ließ der Sprecher des Ministeriums verlauten, seien nun nahezu erschöpft.

Luxemburg: 
Zum ersten Mal haben Migranten ohne Papiere die Chance, ihren Aufenthalt in Luxemburg legalisieren zu lassen. Damit folgte die Regierung endlich den jahrelangen Forderungen von Gewerkschaften, Migranten-/Wohlfahrtsverbänden und Kirchen. Die Antragsfrist ist allerdings sehr kurz: Sie geht vom 15. Mai bis zum 13. Juli 2001. Unter die Regelung fällt, wer seit Januar 2000 eine Beschäftigung mit einem Einkommen mindestens in der Höhe des gesetzlichen Minimums hat. Diejenigen, die keine reguläre Beschäftigung vorweisen können, können einen Antrag stellen, sofern sie sich seit dem 1. Juli 1998 ununterbrochen in Luxemburg aufhalten. Das Verfahren ist auch offen für diejenigen, die an einer ernsten Krankheit leiden und innerhalb eines Jahres nicht ins Herkunftsland oder in ein Drittland, in dem sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben, zurückkehren können. Auch Familienbindungen werden im Fall folgender Personengruppen berücksichtigt: Menschen ab 65 Jahre, die ein Kind mit einer Aufenthaltsgenehmigung haben; arbeitende Mütter und Väter von Kindern mit einer Aufenthaltsgenehmigung; erwachsene Nachkommen von legal in Luxemburg aufhältigen Migranten; direkte Angehörige von luxemburgischen Bürgern. Die große Mehrheit derjenigen, die für die Legalisierung in Luxemburg infrage kommen, sind lediglich in einem halblegalen Status. Sie behielten nach dem Auslaufen ihrer Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung ihren Job.
Von der Legalisierung ausgeschlossen sind Menschen, die als Studenten, Auszubildende, Unterhaltungskünstler oder spezielle Arbeitnehmer gekommen waren, sowie Menschen, die falsche Dokumente verwendet haben. 

Österreich: 
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt vertritt die Ansicht, dass das Fesseln und Verkleben eines Abschiebungsopfers kein vorsätzliches Quälen oder Misshandeln darstellt. Mit dieser Begründung stellte sie das Verfahren gegen drei Polizisten ein, die 1997 einen chinesischen Flüchtling unter Gewaltanwendung ausgeflogen hatten. Der Chinese war während des gesamten 12-stündigen Fluges geknebelt. Nur dadurch, dass er ein Loch in das Klebeband beißen konnte, gelang es ihm zu überleben, berichtete er nach seiner erneuten Flucht der Wochenzeitung Format. Die skandalöse Entscheidung der Klagenfurter Staatsanwaltschaft wurde von Regierungsseite lediglich mit einem Achselzucken zur Kenntnis genommen. Der FPÖ-Justizminister wies entsprechende Aufforderungen von Rechtsanwälten zurück, die darauf hingewiesen hatten, dass das Verfassungsgericht in mehreren Fällen von Knebelung sehr wohl den Tatbestand der Misshandlung als erfüllt angesehen hatte.

Österreich:
Als "erstaunlichen Erfolg" hat der Direktor der Linzer Polizei das Pilotprojekt "offenes Abschiebungsgefängnis" bezeichnet. Seit einem halben Jahr bleibt ein kompletter Flur des Linzer Zentralgefängnisses unverschlossen – nur nach innen, versteht sich. Die Insassen dürfen sich frei zwischen Zellen, Fernsehraum und Küche bewegen. In der Pilotphase der letzten sechs Monate ist es zu keinem einzigen Vorfall von Gewalt oder zu Protesten (wie die gerade in österreichischen Gefängnissen häufigen Hungerstreiks) gekommen. Angesichts des derartigen Erfolgs wird das neue System jetzt auch in Innsbruck und Bregenz umgesetzt. Die Stadt Linz denkt bereits darüber nach, einen offenen Knast für Frauen einzurichten. Innenminister Strasser (ÖVP) zeigte sich zuversichtlich, mittelfristig die Mehrzahl der Migranten in "offenen" Abschiebegefängnissen einsperren zu können. Jährlich verbringen insgesamt etwa 14.000 illegalisierte Migranten und abgewiesene Flüchtlinge einen Teil ihres Lebens hinter österreichischen Gittern. Das freilich steht angesichts der neuen Heimeligkeit leider weniger im Blickpunkt der Kritik. 

Österreich: 
Zwei Jahre nach dem gewaltsamen Tod des Flüchtlings Marcus Omofuma wurde das dritte forensische Gutachten bekannt, nachdem der Nigerianer während des Abschiebungsversuchs, bei dem er gefesselt und geknebelt war, erstickt ist. Dies war bereits das Ergebnis des ersten Gutachtens des bulgarischen Pathologen Radanov, dem im September 2000 aber ein österreichisches Gutachten widersprochen hatte. Das neueste Gutachten des Münsteraner Rechtsmediziners Brinkmann kommt nun wiederum zu dem eindeutigen Schluss, dass Omofuma aufgrund von Sauerstoffmangel infolge des Verschlusses von Nase und Mund durch Klebeband starb
Der Anwalt der drei an der Abschiebung von Omofuma beteiligten Polizisten bekräftigte nach Bekanntwerden des Gutachtens mit bemerkenswerter Schamlosigkeit seine schon früher geäußerte Schuldzuweisung an die Adresse des Piloten und der Crew. Sinngemäß äußerte er, dass diese für eine ausreichende Sauerstoffversorgung zuständig gewesen seien. Im Übrigen sei der Flüchtling natürlich selbst schuld gewesen, da seine heftige Gegenwehr ihm die Atemluft geraubt habe. Dieses Niveau der Ignoranz und Diffamierung kann allerdings vom Demagogen Haider noch unterschritten werden: Der hatte verkündet, Omofuma sei ohnehin nur ein Dealer gewesen, der österreichischen Kindern Drogen verkaufe. Dafür wurde Haider im April von einem Wiener Gericht wegen Verleumdung verurteilt.

Schengen: 
Die schwedische Datenschutzbehörde erhält vollen Zugang zum Schengener Informationssystem, um zu überprüfen, wie es funktioniert. Darüber hat sich der Polizeichef von Malmö, Sjöstrand, gefreut. Er hat bereits herausgefunden hat, dass einige Länder Informationen über Bagatellstraftaten wie Ladendiebstahl oder Geldbußen wegen Geschwindigkeitsübertretungen im Datensystem speichern. Sjöstrand ist der Ansicht, dass sämtliche Verstöße gegen schwedische Gesetze zum frühestmöglichen Zeitpunkt registriert werden sollten. 

Schweden: 
Der Polizist, der im März einen kurdischen Flüchtling erschossen hatte, wird wegen schwerer Körperverletzung und Totschlags angeklagt. Die Beweissicherung konnte die Behauptung des Beamten, er habe in Selbstverteidigung geschossen, nicht untermauern. Der 57-jährige muss nun mit einer langen Haftstrafe rechnen.
Der Vorfall ereignete sich im Zusammenhang mit einer Fahrzeugkontrolle auf der Straße. Der Kurde, ein abgelehnter Asylbewerber, konnte weder einen Ausweis noch eine Fahrerlaubnis für sein Auto vorweisen. Er wurde daraufhin von den zwei Polizeibeamten zu einer Wohnung begleitet. Offenbar seine Abschiebung befürchtend, hielt der Kurde sich dort ein Küchenmesser an den Hals und drohte sich umzubringen, falls die Beamten ihn mit zur Wache nehmen sollten. Bei einem Fluchtversuch durch das Treppenhaus schoss der Beamte dem kurdischen Mann dann in den Rücken. Später sagte er aus, er habe sich durch das Messer bedroht gefühlt. Die erste offizielle Pressemitteilung der Polizeibehörde gab die Selbstverteidigungsthese wider und berichtete fälschlicherweise von einem Schuss in die Brust. Inzwischen wurde diese Version offiziell korrigiert. 

Schweden:
Mit miesen Tricks arbeiten Schwedens Behörden, um Flüchtlinge leichter festnehmen und abschieben zu können. Oppositionsparteien, kirchliche Würdenträger und Menschenrechtsorganisationen haben ihre Kritik an derartigen Praktiken bekräftigt. Der öffentliche Protest entzündete sich am Fall eines bosnischen Flüchtlings, der von der schwedischen Einwanderungsbehörde SIV angeblich wegen eines Arbeitsangebots vorgeladen wurde. Als er dort ankam, wurde er von der Polizei empfangen, die ihn festnahm und in einen Flieger nach Sarajevo setzte, von wo aus die Behörden ihn zunächst in den Kosovo und von dort nach Mazedonien weiterschoben. 

Dieser Fall war nicht der erste, in dem die SIV mit der Polizei kooperierte. Auch die Idee ist nicht neu: In Gent (Belgien) wurden 1999 in großem Stil Roma aus der Slowakei mit Fehlinformationen zur Polizei bestellt und anschließend inhaftiert und abgeschoben. Vier der abgeschobenen Slowaken klagten daraufhin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der hielt die Beschwerden im März 2001 auf der Grundlage von Art. 5 (1), (2) und (4), Artikel 13 sowie Artikel 4 des Zusatzprotokolls 4 für zulässig, soweit es die behördliche Täuschung selbst und die fehlende Möglichkeit für die Flüchtlinge, Rechtsmittel gegen die Täuschung und die Abschiebung einzulegen, betraf. 

In Schweden hat der öffentliche Druck inzwischen dazu geführt, dass die SIV neue Richtlinien herausgegeben hat. Zukünftig dürfen die Beamten ihre Funktion nicht mehr dazu missbrauchen, der Polizei beim Ausfindigmachen von Flüchtlingen zu helfen. Asylsuchende sollen schriftlich informiert werden, wenn ihr Fall der Polizei übermittelt wird. Derzeit liegt in 760 von 1.970 Fällen abgelehnter Asylsuchender die alleinige Zuständigkeit bei der Polizei. Außerdem wurde die Einrichtung eines Kontrollkomitees, besetzt mit externen Experten, beschlossen.

Spanien:
Die Widersprüchlichkeiten in der spanischen Politik gegenüber Illegalisierten nehmen zu: Obgleich Minister Fernandez-Miranda, verantwortlich für Immigration, wiederholt erklärt hat, es werde keine weitere Legalisierungsregelungen für Migranten geben, geht der Legalisierungsprozess ungebrochen wohl noch für einige Monate weiter. Dies betrifft neben Ecuadorianern und Kolumbianern insbesondere diejenigen, die im letzten Legalisierungsverfahren abgelehnt worden waren und denen eine erneute wohlwollende Prüfung zugesagt worden war. Daneben waren rund 20.000 bis 30.000 undokumentierte Migranten in Kirchenbesetzungen direkt oder indirekt involviert. Ihnen hatte man die Legalisierung für den Fall in Aussicht gestellt, dass sie Arbeit nachweisen können und vor Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes am 23. Januar 2001 nach Spanien gekommen sind. Die Protestbewegung mit Kirchenbesetzungen und Hungerstreiks hält immer noch an. Rechnet man alle Gruppen zusammen, für die eine Legalisierung in Aussicht steht, kommt man auf über 100.000. In diesem Jahr erhielten bereits 80.000 Migranten eine Aufenthaltsgenehmigung, bei der letzten Legalisierungsregelung im Jahr zuvor waren es 137.000 (von 226.000 Anträgen).

Der Tageszeitung "El Mundo" zufolge sollen auch Minderjährige unter 18 Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können. Die Regierung folgt damit den dringenden Appellen von Organisationen, die Minderjährige betreuen. Minderjährige müssen in Spanien in Aufnahmelagern versorgt werden, bis Familienangehörige ausfindig gemacht und die Kinder ihnen zugeleitet werden können. Den Organisationen zufolge verzögern die Behörden häufig die Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen unter dem Vorwand, dass sie Familienangehörige suchen. Mit Erreichen der Volljährigkeit können sie dann auf die Straße gesetzt werden. 
Offenbar will die Regierung eine weitere Bestimmung zugunsten Minderjähriger ins Ausländergesetz aufnehmen: Sie sollen ein Aufenthaltsrecht erwerben, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten ins Herkunftsland zurückkehren können. Darüber hinaus sollen die Behörden die Rückkehr eines Kindes nicht mehr betreiben dürfen ohne sicherzustellen, dass die Familie in der Lage ist, für das Kind zu sorgen. 

Spanien:
Zum ersten Mal seit fünf Jahren ist wieder eine Gruppenabschiebung per Charter durchgeführt worden: 37 Nigerianer, davon 3 Frauen, wurden am 15. Mai um 1 Uhr nachts zwangsweise nach Nigeria ausgeflogen. Der Termin war kurzfristig vorverlegt worden, um Proteste zu verhindern. Dennoch kam es im Vorfeld zu Protesten vor Abschiebegefängnissen u.a. in Malaga, bei denen die Polizei Berichten zufolge mit Gewalt gegen Flüchtlinge und Angehörige von Menschenrechtsorganisationen vorging. Die Aktion rief auch die Kritik der Oppositionsparteien und des Präsidenten des Regionalparlaments von Andalusien, Manuel Chaves, hervor, insbesondere deshalb, weil die Aktion den Abzuschiebenden gesetzeswidrig Schutzmöglichkeiten vorenthielt. Die Menschen hatten sich mehrere Monate im Aufnahmezentrum für Immigranten in Ceuta aufgehalten, wo sie mit Nahrung und Kleidung versorgt wurden und Sprachkurse erhalten hatten. Sie erwarteten, dass sie – wie üblich – nach ihrem Aufenthalt dort eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Spanien erhalten würden. Von ihrer bevorstehenden Abschiebung wurden sie erst einige Tage zuvor informiert. Sie hatten keine Möglichkeit zu klagen. Hätte man das Gesetz korrekt ausgelegt, hätten sie zudem die Chance einer "freiwilligen" Rückkehr erhalten müssen, die ihnen eine legale Wiedereinreise prinzipiell ermöglicht hätte.

Die letzte Gruppenabschiebung aus Spanien fand 1996 mit Militärflugzeugen in einige Länder Afrikas statt und verlief desaströs. Auch damals musste die Regierung trotz anfänglicher Leugnung schwerwiegende Verfehlungen zugeben: Den 103 Afrikanern waren heimlich Beruhigungsmittel verabreicht worden, die meisten der Abschüblinge wurden wissentlich in das falsche Land transportiert. Allein für 50 Menschen wurde die Abschiebung nach Guinea-Bissau von der Regierung erkauft. Auch drei Sicherheitsbeamte tranken versehentlich das Wasser, das die Beruhigungsmittel enthielt, ein weiterer Beamter infizierte sich mit Malaria, wogegen keine präventiven Maßnahmen ergriffen worden waren. Dieses Mal waren die Behörden besser vorbereitet: 87 Polizisten begleiteten die 37 Nigerianer, alle geimpft gegen Malaria und Gelbfieber. Die Sicherheit der Deportierten allerdings wurde offensichtlich kaum höher gewichtet als vor fünf Jahren. 

Der nigerianische Botschafter in Madrid, berichtete gegenüber der Zeitung "El Pais", dass zwischen beiden Ländern Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen stattfänden. Die gruppenweise Zwangsrückführung der Nigerianer sei ein Pilotprojekt für die im Hinblick auf die anstehende Vereinbarung mögliche Abschiebung aller Nigerianer ohne Aufenthaltserlaubnis in Spanien. Das spanische Innenministerium bestätigte die Meldung, ohne ins Detail zu gehen. Der Botschafter führte aus, dass in der Vereinbarung auch eine Klausel vorgesehen sei, nach der nigerianische Arbeitnehmer ein zweijähriges Aufenthaltsrecht in Spanien zur Arbeit in bestimmten Wirtschaftsbereichen erhalten könnten. Außerdem widersprach der Botschafter der Aussage der spanischen Regierung, vor der Gruppenabschiebung seien nigerianische Flüchtlinge nicht zurückgeführt worden, da Lagos sie nicht als nigerianische Staatsbürger akzeptiere. Inoffiziell hätten Abschiebungen von den Kanarischen Inseln über Marokko stattgefunden. 

Spanien: 
Ein Boot mit 22 afrikanischen Flüchtlingen ist am 30. Mai bei einem Abschleppversuch durch die Küstenwache der Kanarischen Inseln gesunken. Nur sieben Flüchtlinge konnten gerettet werden, nachdem einige Insassen aufgestanden waren und das Boot dadurch zum Kentern gebracht hatten. Die 15 anderen Menschen an Bord sind offenbar ertrunken. Der Vorfall ist das größte Schiffsunglück diesen Jahres. Bereits im Januar waren sechs Menschen in der Nähe der Küste von Fuerteventura zu Tode gekommen.

Zypern: 
Am 15. Mai wurden vier Kurden bei einer Auseinandersetzung mit der Polizei verletzt, als sie gegen die Bedingungen protestierten, in denen sie in der souveränen britischen Zone festgehalten wurden. Nach Aussage der zypriotischen Polizei wurde keine Gewalt angewendet, die Verletzungen der Kurden (ein gebrochener Arm, Verletzungen an Kopf, Brust und Unterleib) hätten diese sich selbst beigebracht. Die Kurden gehören zu einer Gruppen von 124 Flüchtlingen, die auf dem britischen Stützpunkt festgehalten werden, bis über ihren Asylantrag entschieden ist. Sie hatten unter anderem gefordert, nach Großbritannien ausreisen zu können. 

Liste

Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden.