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Infoservice Nr. 48 - Juni 2001

Der Verteilungsschlüssel für Asylsuchende nach dem Asylverfahrensgesetz soll geändert werden. Der entsprechende Gesetzesantrag (BR-Drucksache 359/01) der Länder Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sieht eine Dynamisierung in Anlehnung an die Entwicklung der Bevölkerungszahl der Länder vor. Alle zwei Jahre sollen die Quoten neu festgesetzt werden. In der jetzt neuen Festsetzung ergeben sich für die ostdeutschen und einige andere Bundesländer bis zu einem Prozent geringere Quoten als bisher. Berlins Sollanteil steigt am stärksten, um fast zwei Prozent. Im Einzelnen: 
neu
bisher
Veränderung
Baden-Württemberg
12,7
12,2
+0,5
Bayern
14,8
14,0
+0,8
Berlin
4,1
2,2
+1,9
Brandenburg
3,1
3,5
-0,4
Bremen
0,8
1,0
-0,2
Hamburg
2,1
2,6
-0,5
Hessen
7,3
7,4
-0,1
Mecklenburg-Vorpommern
2,2
2,7
-0,5
Niedersachsen
9,6
9,3
+0,3
Nordrhein-Westfalen
21,9
22,4
-0,5
Rheinland-Pfalz
4,9
4,7
+0,2
Saarland
1,3
1,4
-0,1
Sachsen
5,5
6,5
-1,0
Sachsen-Anhalt
3,3
4,0
-0,7
Schleswig-Holstein
3,4
2,8
+0,6
Thüringen
3,0
3,3
-0,3

     

Geduldeten staatenlosen Rumänen, die sich zuvor hatten ausbürgern lassen, droht die Abschiebung. Betroffen sind dabei nach Einschätzung des BMI etwa 760 Personen. Nachdem deren Zwangsrückführung jahrelang allein deshalb nicht möglich war, weil der rumänische Staat ihre Rücknahme verweigerte bzw. die entsprechende Vereinbarung von 1998 kaum umsetzte, hat die Deutsche Regierung jetzt offenbar genug Unterstützungsleistungen erbracht, um die Bereitschaft der rumänischen Regierung anzuregen. In der Pressemitteilung des BMI heißt es, die "Missverständnisse der Vergangenheit" hätten ausgeräumt werden können und die "abschließende Lösung der Staatenlosenproblematik sei in greifbare Nähe gerückt". Deutschland "sei bereit, Rumänien wie bisher zu unterstützen". Und weil die Rumänen erfolgreich an der Abschottung der künftigen EU-Außengrenze arbeiten, durfte sich der rumänische Innenminister zur Belohnung auch die neueste Technik des Bundesgrenzschutzes ansehen. (zur Vorgeschichte vgl. Infoservice Ausgabe Nr. 36 / Juli 2000) In einer Erklärung der rumänischen Botschaft an das hessische Innenministerium vom 11. Mai 2001 heißt es: "Die rumänischen Behörden erklären sich mit dem visafreien Zutritt auf dem Territorium Rumäniens, der legal abgeschobenen Personen (...) aufgrund von Reisedokumenten, die seitens der deutschen Behörden ausgestellt werden, einverstanden.

Die PDS beantragt die Abschaffung der Residenzpflicht. Ein entsprechender Gesetzesänderungsantrag (BT-Drucksache 14/6129) zum Asylverfahrensgesetz und anderer Vorschriften steht für Freitag, den 22. Juni 2001 zur ersten Beratung auf der Tagesordnung des Bundestages. Zu hoffen ist, dass dieser Antrag nicht ebenso sang- und klanglos untergeht wie der letzte auf Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Insbesondere die Grünen sollten sich unter Druck gesetzt fühlen: Schließlich hat die Bundesdelegiertenkonferenz im Frühjahr ihre Abgeordneten aufgefordert, sich für die Abschaffung der Residenzpflicht und des AsylbLG einzusetzen. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Wiefelspütz hat laut taz (14.5.2001) schon erklärt, er halte die Residenzpflicht für "unverzichtbar". Er räume zwar ein, dass die Bestimmung wie eine Schikane wirke, sie sei es aber nicht. Pech also für die Flüchtlinge, aber gut für das Gewissen der Parteien, insbesondere der grünen, die zwar an der Regierung ist, aber manchmal einfach nicht so wirkt.

Das Bundesamt referiert im Einzelentscheiderbrief Nummer 5/01 den Sachstand zum Thema Sprach- und Textanalyse. Seit 1998 werden in zunehmendem Umfang Sprach- und Textanalyseverfahren beim Bundesamt eingesetzt, im Jahr 2000 in 649 Fällen. Das Verfahren soll künftig auf frankophone und portugiesischsprachige Herkunftsländer ausgeweitet werden. Das Verfahren beruht auf der Hypothese, dass jeder Mensch ein persönliches Sprecherprofil besitzt, das er durch seine Sozialisation und Aufenthalte in bestimmten Sprachgemeinschaften erworben hat. "Im persönlichen Sprecherprofil schlagen sich im Prinzip die sprachlichen Erfahrungen aus den Sprachen und Dialekten nieder, in denen jemand in seinem Leben gewöhnlich kommuniziert hat, insbesondere in seiner Kindheit und Jugend. Auch in späteren Lebensabschnitten kann ein längerer Aufenthalt in einem anderen Sprach- und Dialektgebiet das persönliche Sprecherprofil noch nachhaltig prägen." Dankenswerterweise gibt das Bundesamt selbst Auskunft über die Grenzen der Methode: "Diese Methoden der Zuordnung erlauben jedoch noch keinen unmittelbaren Aufschluss auf die tatsächliche Staatsangehörigkeit des Betroffenen, da Sprachen und Dialekte oftmals staatenübergreifend gesprochen werden. Vielmehr sind die Ergebnisse der Sprach- und Textanalyse im Rahmen einer Gesamtschau aller Erkenntnisse zu würdigen. Auch können die sprachlichen Indizien sowie das Sprecherprofil auf einen längeren Aufenthalt in einem Land hindeuten, ohne dass der Sprecher dessen Staatsangehörigkeit besitzt." Damit dürfte sich das Geheimnis der Herkunftslandzuordnung, wie das Ergebnis der jeweiligen Gutachten im Bundesamtsjargon heißt, darauf reduzieren, den Verwaltungsgerichten ein mögliches Abschiebungszielland schmackhaft machen zu können und den Ausländerbehörden bei Botschaftsvorführungen zur Erlangung von Rückreisedokumenten "wissenschaftliche" Argumente an die Hand zu können.

Im Januar 2000 hat die Bundesregierung den 4. Bericht zur Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte dem zuständigen UNO-Ausschuss in Genf vorgelegt. In der Vergangenheit hatte der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte immer wieder die mangelnde Umsetzung der im Pakt verankerten Menschenrechte insbesondere für Asylsuchende kritisiert. Die Bundesregierung findet jedoch im neuen Bericht die "Besorgnisse des Ausschusses ... unbegründet" und rechtfertigt die Sonderregelungen für Flüchtlinge mit den bekannten Argumenten "vorübergehender Aufenthalt", "Schlepperbekämpfung", "Abschreckung". Das Forum Menschenrechte hat jetzt einen Parallelberichtveröffentlicht, der sich kritisch mit den von der Bundesregierung getroffenen Äußerungen auseinandersetzt und Verstöße gegen die Bestimmungen des Paktes nachweist. Im August 2001 wird sich der zuständige UNO-Ausschuss mit dem Regierungsbericht und dem Parallelbericht befassen.

Der nordirakische Kurdenführer Barzani (KDP) hat sich bei einem Treffen mit europäischen Botschaftern in Ankara gegen Massenabschiebungen von Kurden aus Europa ausgesprochen. Stattdessen bat er die EU-Staaten um politische Anerkennung und ökonomische Unterstützung für den Nordirak. Anstatt Geld für Flüchtlinge in Europa zu verschwenden, sollten die Staaten lieber Projekte gegen die Arbeitslosigkeit im Nordirak finanzieren.

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der PDS-Abgeordneten Ulla Jelpke (BT-Drucksache 14/5870) zur Bezahlung von Abschiebungskosten Stellung genommen. Darin bekräftigt die Bundesregierung, dass Abgeschobene grundsätzlich für die Kostentragung herangezogen werden, wenn sie Jahre später wieder einreisen und ggf. ein Aufenthaltsrecht erwerben. Hinsichtlich der hohen Kosten insbesondere so genannter "begleiteter" Abschiebungen äußert die Bundesregierung lapidar: "Soweit eine Sicherheitsbegleitung für die Abschiebung eines Ausländers erforderlich ist, liegt dies allein in seinem Verhalten oder Umständen begründet, die er selbst zu vertreten hat." Fraglich ist diese Aussage insbesondere im Hinblick auf algerische Flüchtlinge, die regelmäßig den algerischen Sicherheitskräften übergeben werden. Im Jahr 2000 wurden rund 30 % aller Flugabschiebungen mit "Begleitservice" durchgeführt.

Algeria watchhat im April 2001 die Infomappe Nr. 16 veröffentlicht. Darin werden die Presse-Berichterstattung zum "schmutzigen Krieg" des algerischen Militärs und die öffentlichen Reaktionen darauf dokumentiert: Der Bericht des geflohenen algerischen Offiziers Souaidia über die Verantwortung der Armee für Folterungen und Massaker hatte in Frankreich eine breite Diskussion ausgelöst, hierzulande bleibt das Interesse eher verhalten. Ein Artikel beschäftigt sich mit dem Buch des ebenfalls nach Frankreich geflohenen Algeriers Nesroulah Yous, der 1997 das Massaker von Bentalha überlebte und die Vorfälle dort darstellt. Interessant ist ein Interview mit General Nezzar aus der Veröffentlichung der "La nouvelle république" vom 21./22. April 2001, mit dem sich erstmals einer der Verantwortlichen zu Wort meldet. Der General war verantwortlich für den Abbruch der Wahlen 1992 und leitete den Krieg gegen die Islamisten. Er bestreitet jede Verwicklung der "vorbildlichen Armee" in Massaker, tut die Beschreibungen von Souaidia als "Betrug" ab und wähnt die Islamisten an der Entstehung des Buches beteiligt.
Ein anderer General beschäftigt unterdessen mit seiner schonungslosen und zynischen Offenheit die französische Öffentlichkeit: General Aussaresses, der schon im Herbst letzten Jahres mit dem Eingeständnis an die Öffentlichkeit trat, dass französische Truppen im Algerienkrieg 1954 – 1962 mit Billigung der französischen Regierung systematisch Gefangene gefoltert und hingerichtet hätten. Jetzt hat der hochdekorierte Folterer, der nichts bereut, sondern sich daran "gewöhnt hat", seine Erinnerungen in Buchform veröffentlicht.
Weiter enthält die Infomappe von Algeria Watch Berichte über neue Menschenrechtsverletzungen, insbesondere wird über Unruhen und Massaker in der Kabylei informiert. (Bezugsadresse: algeria watch....)

Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine erfreuliche Erklärung zur Illegalität von Menschen abgegeben. In ihrem Papier "Leben in der Illegalität in Deutschland – eine humanitäre und pastorale Herausforderung" fordern die Bischöfe unter anderem soziale Mindeststandards für Illegalisierte, wie Zugang zu schulischer und beruflicher Bildung von Kindern, Zugang zu medizinischen Leistungen ohne die Gefahr der Anzeige, den Schutz von Ehe und Familie, die Durchsetzbarkeit von Lohnansprüchen und Notaufnahmeeinrichtungen. Überdies müssten "ernsthafte Überlegungen zur Legalisierung bestimmter Gruppen und einzelner Personen angestellt werden". Die Kirche übernehme eine Anwaltsfunktion für Illegalisierte. Deshalb dürften auch engagierte Helfer/innen für Illegalisierte nicht kriminalisiert werden. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz Karl Lehmann fordert in seinem Statement  "alle Verantwortlichen in der Politik auf kommunaler, Landes- und Bundesebene dringend auf, Lösungen zu suchen, die den betroffenen Menschen mehr gerecht werden." In der Frage der Illegalisierten haben die deutschen Bischöfe übrigens keinen Dissens mit dem Papst. Der hatte schon 1995 erklärt: "Der Status der Ungesetzlichkeit rechtfertigt keine Abstriche bei der Würde des Migranten, der mit unveräußerlichen Rechten versehen ist, die weder verletzt noch unbeachtet gelassen werden dürfen."

Der so genannte "Solidaritätsflug" von Frankfurt nach Bagdad ist, offenbar auf nationalen und internationalen Druck hin, abgesagt worden. Das Deutsch-Arabische Friedenswerk, die Deutsch-Arabische Gesellschaft und ein Mitarbeiter des Hamburger Orient-Instituts, in seiner Kuntion als Generalsekretär der deutsch-irakischen Gesellschaft und Vorsitzender der irakischen Initiative für Gerechtigkeit und Völkerverständigung, hatten dazu aufgerufen, "die grausame Isolation des Iraks zu überwinden" und "Solidarität mit der schwerstgeprüften irakischen Bevölkerung" zu demonstrieren. Die Organisationen setzen sich für die Beendigung des Embargos gegen den Irak ein. Dahinter stand offenbar weniger die Sorge um das Wohlergehen der Bevölkerung als die Rehabilitierung des Regimes Saddam Husseins und wirtschaftliche Interessen. Die Teilnehmer des Fluges sollten ihr Besuchsprogramm als "Gäste der irakischen Regierung" absolvieren. Unterschiedliche menschenrechtlich orientierte Gruppen und Einzelpersonen waren dem Aufruf gefolgt und hatten damit z.T. unabsichtlich dem Interesse der Veranstalter gedient, seriöse Vorstöße zur Beendigung des Embargos für die eigenen Zwecke zu instrumentalisieren.

PRO ASYL hatte in der Presseerklärung vom 29.Mai 2001 gemeinsam mit Medico International, IMK und WADI die zwielichtige Haltung des Deutschen Orient-Instituts gegenüber der erschreckenden Menschenrechtslage im Irak angeprangert und insbesondere auf die Nähe seines Mitarbeiters Alkazaz zum irakischen Regime hingewiesen. Professor Udo Steinbach, Leiter des deutschen Orientinstituts, beruft sich im Gegenzug gegenüber der Zeitung Die Welt vom 31. Mai 2001 auf die Meinungsfreiheit und die wissenschaftliche Reputation von Alkazaz. Steinbach räumte ein, dass Alkazaz hinsichtlich des Irak die wissenschaftliche Distanz fehle. Er sei in seiner Haltung gegenüber dem Diktator Saddam Hussein "etwas blauäugig", wenn es um deutsche Interessen gehe, nach Steinbachs Ansicht allerdings patriotischer als er selbst. Die taz vom 1. Juni 2001 hat den gescheiterten Solidaritätsflug jedenfalls als das bezeichnet, was er sein sollte: Sightseeing auf Kosten des irakischen Volkes, im besten Falle Naivität und im schlimmeren ein perfides politisches Spiel mit dem Hunger in Bagdad.

Meldungen aus Europa: 

     

Frankreich:
Anlässlich der Prüfung des Gesetzesprojektes zur sozialen Modernisierung durch den Senat hat die französische Regierung einen Änderungsantrag eingebracht, der die Ad-hoc-Bestellung eines "Verwalters" (Administrateur) für unbegleitete ausländische Minderjährige, die an den französischen Grenzen ankommen und in den Wartezonen festgehalten werden, vorsieht. (In den frz. Wartezonen, die als internationales Territorium gelten, wird zunächst überprüft, ob der Asylantrag "offensichtlich unbegründet" ist. Nur andernfalls dürfen Asylbewerber einreisen.) Zur Begründung führt die Regierung an, dass "Minderjährige nicht in den Genuss der Garantien [dieses Gesetzes] kommen" und fügt hinzu, dass "diese Situation Richter dazu veranlasst, sie faktisch in das französische Staatsgebiet einreisen zu lassen." Der landesweite Verein zur Unterstützung von Ausländern an den Grenzen ANAFE hat an diesem Vorhaben scharfe Kritik geübt. Die Regierung scheine die Einreise von Minderjährigen zu bedauern und wolle über den Gesetzentwurf ihre Abschiebung ermöglichen. Der Verein wies darauf hin, dass vielfältige Organisationen, u.a. auch der UNHCR, seit Jahren die Festhaltung von Minderjährigen in der Wartezone kritisieren. 

Österreich:
Die Zahl der Asylanträge hat sich im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Von den insgesamt rund 7.500 Asylanträgen wurden mehr als die Hälfte von afghanischen Flüchtlingen gestellt. Eine Gruppenanerkennung lehnt der Leiter des Bundesasylamtes, Taucher, ab. Einzelfallprüfungen hielte er für gerechter, so Taucher zur Zeitung "Der Standard".
Die Alpenrepublik geht offensichtlich großzügiger mit minderjährigen Flüchtlingen um als Deutschland. Der Leiter des Asylbundesamtes führt im selben Artikel aus, dass es kaum Probleme mit der Glaubwürdigkeit behaupteter Minderjährigkeit gebe: "Im Zweifel anerkennen wir die Minderjährigkeit." Die medizinische Altersfeststellung lehnt er als unverlässige Methode ab.

Schweiz:
Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) erwägt die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung als asylbegründend. Der stellvertretende Direktor des BFF hat in der Aargauer Zeitung vom 21.5.01 zugegeben, dass die Schweiz in dieser Frage unter Druck stehe. Künftig soll die Anerkennung also nicht vom Verursacher der Verfolgung abhängen, sondern davon, "ob eine Person effektiv Schutz braucht". Wenn die Schweiz ihre Anerkennungspraxis ändert, gäbe es in Europa nur noch drei Staaten, in denen die hinsichtlich der Staatlichkeit der Verfolgung eine restriktive Linie gefahren wird: Neben Deutschland sind das Italien und Frankreich.

Schweiz:
In Sachen frauenspezifischer Verfolgung hat die Schweiz wohl ebenfalls noch Nachholbedarf: Zwar werde seit der Veränderung des Asylgesetzes 1999 frauenspezifischen Fluchtgründen Rechnung getragen. Asylgesuche, die Genitalverstümmelung als Fluchtgrund geltend machen, würden bisher jedoch in der Regel mangels Glaubwürdigkeit abgelehnt, berichtet eine Mitarbeiterin vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) laut Neue Zürcher Zeitung vom 23.Mai 2001.

Schweiz:
Hier dürfen Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr in Abschiebungshaft genommen werden. Die Kinderrechtskonvention verlange zwar die Trennung von den Erwachsenen, aber in der Abteilung Abschiebungshaft des Flughafengefängnisses komme man dem nicht unbedingt nach, berichtet die Neue Zürcher Zeitung vom 22.Mai 2001. Im letzten Jahr gab es in der Schweiz 727 Asylgesuche von Minderjährigen. Über 90 % von ihnen sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.

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