In Istanbul begann am 21.3. ein Prozess gegen kurdische Frauen, die im Juni 2000 auf einem öffentlichen Kongress ihre Folterer der sexuellen Folterung angeklagt hatten. Dies so die Umkehrung der Vorwürfe sei Diffamierung des türkischen Staates, es wurde Anklage gegen die Frauen erhoben.

Bericht des Prozesses vom 21.3.2001

Es war auffällig viel Presse da, selbst die ARD hatte ein Fernsehteam vor Ort. Auffällig war auch, dass 2 Richter und eine Richterin anwesend waren. Der Verhandlungssaal war gerade mal so gross, dass alle angeklagten Frauen dort Platz hatten, beziehungsweise nicht mal alle, weil nicht alle anwesend waren. Das Gericht hat sich nicht dagegen gesträubt, dass die Presse im Raum blieb und auch Filmaufnahmen machte. Die Türe blieb auf, so dass das ganze draußen im Gang noch zu hören war.

Die ZuschauerInnen wurden erstaunlicherweise nicht daran gehindert, auf dem Boden zu sitzen und ein paar von der Delegation saßen aus Platzmangel mit auf der Anklagebank. Das dies vom Gericht nicht unterbunden wurde, ist erfreulich und notwendig: rein rechtlich gesehen, weil das Gericht Öffentlichkeit herstellen muss. Wenn das Gericht bei hohem Interesse nur einen Verhandlungssaal bereitstellt, wo niemand mehr als ZuschauerIn Platz hat, muss es entweder einen anderen Verhandlungsaal bereit stellen oder andere Möglichkeiten eröffnen. Normalerweise interessiert das die türkischen Gerichte jedoch nicht, ob für die Öffentlichkeit ausreichend Platz vorhanden ist.

Das Verfahren begann mit der Verlesung einer Nachtragsanklage: in der bisherigen Anklageschrift waren es 16 Angeklagte, mit der Nachtragsanklage wurden 3 weitere Frauen angeklagt, so dass es insgesamt nunmehr 19 Angeklagte sind (18 Frauen, 1 Mann).

Mit der Nachtragsanklage wurde Frau Fatma Deniz Polattas zur Anklage gebracht. Diese Frau wurde zusammen mit einer 16Jährigen nach der Festnahme schwer gefoltert und vergewaltigt, die 16jährige auf andere Art sexuell gefoltert. Damals wurde gegen Fatma Deniz Polattas ein Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung eröffnet und sie ist zu 12 1/2 Jahren Haft verurteilt worden. Sie befindet sich seit 2 Jahren im Gefängnis. Zur Zeit des Kongresses im Juni 2000, für den sie angeklagt ist, war sie im Gefängnis, kann also überhaupt nicht auf dem Kongress aufgetreten sein. Sie wird aber in der Nachtragsanklage beschuldigt, dort gesprochen zu haben. Sie soll gesagt haben, dass sex. Folter und Vergewaltigung durch Polizei, Militär und Spezialeinheiten systematisch angewandt wird. Die Rechtsanwältin Eren Keskin stellte daraufhin fest, wie "intensiv und korrekt" die Ermittlungsbehörden in diesem Land arbeiten. Der Richter verlas im weiteren Verlauf der Verhandlung einen Beweisbeschluss, der prüfen soll, ob sich diese Frau tatsächlich in Haft befand.

Die Rechtsanwältin Keskin erinnerte daran, das die Vergewaltiger derjenigen Frauen, die auf dem Kongress von selbst erfahrener sex. Folter sprachen, angezeigt wurden und das diese Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Hierzu wurde ein Beweisbeschuss gemacht: es soll festgestellt werden, ob die Verfahren gegen die Vergewaltiger noch anhängig sind. Ein weiterer Beweisbeschluss legt fest, dass der Vater der oben erwähnten 16-jährigen Frau kommissarisch an seiner Wohnstätte vernommen werden soll. Er ist ebenfalls angeklagt, auf dem Kongress gesprochen zu haben.

Es wurde festgestellt, welche der Angeklagten anwesend sind und welche nicht (ein angeklagter Mann und 2 Frauen erschienen nicht, sie sollen zum nächsten Termin geladen werden).

Danach gab es 2 Anträge der Rechtsanwältinnen (es waren insgesamt 5): 1. Zum Hintergrund: 2 Frauen die auf der Anklagebank sitzen sind Anwältinnen. Sie haben ebenfalls auf dem Kongress gesprochen. Die Anwältinnen dieser angeklagten Anwältinnen weisen darauf hin, dass sie in ihrer Funktion als Rechtsanwältinnen aufgetreten sind. Laut Paragraf 58 des Anwaltgesetzes in der Türkei ist vorgesehen, das zur Strafverfolgung einer Anwältin, die während der Ausübung ihres Berufes eine Straftat begeht, eine spezielle Erlaubnis eingeholt werden muss. Diese Spezialerlaubnis wurde nicht eingeholt, deshalb muß das Verfahren gegen diese Frauen eingestellt werden.. 2. Zum Hintergrund: bei Straftaten gegen den Staat und seine Organe muss das zuständige Ministerium um Erlaubnis gefragt werden, ob strafverfolgt werden soll. In diesem Fall ist dies das Justizministerium. Dieses hat zwar seine Zustimmung gegeben, unterschrieben sie jedoch von einem Staatssekretär. Die Anwältinnen stellen fest, das diese Person nicht zeichnungsbefugt ist, der Minister selber hätte unterschieben müssen, deswegen auch hier: nicht korrektes Vorliegen der Strafverfolgungserlaubnis und deswegen zumindest Aussetzung des Verfahrens.

Nach kurzer Beratung hat das Gericht folgenden Beschluss verkündigt: Die beiden angeklagten Anwältinnen haben auf dem Kongress nicht in ihrer Funktion als Anwältinnen, sondern als Individuen gesprochen. Das ergibt sich aus ihren Aussagen auf dem Kongress, deswegen war es nicht nötig, für die Strafverfolgung eine extra Erlaubnis einzuholen. Bezüglich der Strafverfolgungserlaubnis durch das Ministerium sei völlig klar, das der Staatssekretär im Namen des Ministeriums unterschrieben hat, dies entspricht den formellen Anforderungen.

Die einzelnen Angeklagten erhielten Gelegenheit zum rechtlichen Gehör. Als erste sprach Frau Nasle Top. Ihr wird vorgeworfen, dass sie gesagt habe, sie sei 1992 festgenommen worden, sie sei schwerstens gefoltert worden und hat diese Folter näher beschrieben. Sie sei über Tage aufgehängt, mit Elektroschocks gefoltert und anschliessend während der Folter mit einem Stock vergewaltigt worden. Sie hat das alles während des Prozesses wiederholt, sie bestätigte, das ihr das passiert ist. Sie sprach weiter davon, dass sie gegen die Folterer Anzeige erstattet hat, aber dieses Verfahren sei mit Freispruch beendet worden. Dieses Urteil ist auch rechtskräftig. Frau Top sagte, für sie bedeutet der Freispruch des Täters, dass sie damit zur Schuldigen gemacht wurde. Für sie ist es nach wie vor wichtig, über das zu sprechen, was sie erlebt hat. Sie will dazu beizutragen, dass anderen nicht das Gleiche passiert. Die Eröffnung des jetzigen Verfahrens ist für sie ein zweiter Freispruch für die Täter.

Anschliessend hat Frau Fatma Karakas gesprochen: sie ist die Anwältin des Projekts "Rechtliche Hilfe für Frauen, die von staatlichen Sicherheitskräften vergewaltigt oder auf andere Weise sexuell mißhandelt wurden". Sie sagte, das mittlerweile bekannt und durch Dokumente und Urteile des Europäischen Menschengerichtshof belegt ist, das in der Türkei systematisch gefoltert wird und sex. Folter an Frauen dazu gehört. Das was sie auf dem Kongress gesagt hat, war die Darstellung der herrschenden Realität, was mit vielen Dokumenten zu belegen ist. Ihre Absicht war, Realität darzustellen und nicht den Staat zu verunglimpfen. Die Realität ist auch, das insbesondere kurdische Frauen sex. gefoltert werden, weil der Großteil der Frauen, die sich an das Projekt gewandt haben, kurdische Frauen sind. Das war die Grundlage ihrer Ausführungen auf dem Kongress.

Als weitere hat Nahide Kilic gesprochen: sie sagte, das sie weiterhin zu ihren Aussagen steht, nämlich das es systematische sexuelle Folter gibt, insbesondere sind kurdische Frauen betroffen.

Dann sprach Sultan Secil: sie wiederholte, dass sie 1997 von 5-6 Beamten vergewaltigt wurde, damals wurde sie zusammen mit Asiye Güzel festgenommen die auch unter Folter vergewaltigt wurde. Asiye Güzel hat ein psychologisches Gutachten erhalten, daraufhin wurde ein Verfahren gegen die Folterer eingeleitet. Sie warten seit 4 Jahren auf ein Ergebnis, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das was sie erlebt hat, hat sie schon oft erzählt, aber auf dem Kongress nicht, weil sie dort als Gesprächsleiterin tätig war. Was ihr jetzt vorgeworfen wird, nämlich auf dem Kongress darüber geredet zu haben, muss aus anderer Zeit zusammen gesammelt worden sein..

Danach sprach Frau Zeynel Ovaoglu. Sie hat wiederholt, was sie auf dem Kongress gesagt hat. Das alles ist dokumentiert, deswegen gehe sie davon aus, dass das nicht strafbar, ist was sie getan habe.

Eine Angeklagte sagt, sie ist bei der Gewerkschaft und sie weiss, das auch Gewerkschaftlerinnen vergewaltigt werden, wie z.B. Nasli Top.

Auffällig war, dass der Richter die Frauen immer mit meine Tochter angesprochen hat, sowohl die Protokollschreiberin als auch etliche von den Angeklagten, z.B.: "möchtest du noch etwas sagen, meine Tochter".

Dann berichtete Derya Engün: das, was mir zu Last gelegt wird, sind nicht meine eigenen Worte. Ich habe die Information einer in Haft befindlichen Frau, Asiye Güzel, wiedergegeben.

Nachdem manche der Frauen ihre Aussage gemacht haben, hat das Gericht mehrere Beschlüsse gefasst.

Alle Angeklagten sollen zur nächsten Hauptverhandlung geladen werden soll. Nachdem manche der Frauen ihre Aussage gemacht haben, hat das Gericht mehrere Beschlüsse gefasst:

Bezüglich der Organisatorinnen des Kongresses (ohne das dies näher konkretisiert wird): das Gericht beschließt, das die Akte zurück an die Generalstaatsanwaltschaft geschickt wird, um zu klären, was sie als Organisatorinnen konkret getan haben.

Bezüglich der Frau, die in der Nachtragsanklage mit in das Verfahren einbezogen wurde und sich zur Zeit des Kongresses nachweislich in Haft befindet: sie ist zur Zeit verlegt in die Frauenhaftanstalt in Istanbul (Bakirköy), weil sie eine Therapie bekommt, im Psycho-Sozialen Traumazentrum der medizinischen Fakultät Capa. Es wurde angeordnet, dass ihre Aussage aufgenommen werden soll

Bezüglich einer Angeklagten, die nicht anwesend war: es soll ihre Adresse festgestellt werden.

Mehrere Beschlüsse zu Meldeadressen: diese sollen festgestellt werden. Die Angeklagten, die nicht anwesend waren, sollen zur nächsten Hauptverhandlung geladen werden.

Ein weiterer Beschluss: falls es ein Vorstrafenregister der Rechtsanwältin Fatma Karakas gibt, soll dieses festgestellt werden,

Es soll festgestellt werden, ob die Angeklagte Fatma Polattas tatsächlich, wie behauptet, zur Zeit des Kongresses in Haft war.

Beschluss: es sollen Akten beigezogen werden, die sich auf eine Anzeige von 2 Frauen gegen ihre Folterer/Vergewaltiger beziehen. Diese Verfahren gegen die Folterer sind noch nicht beendet.

Es soll festgestellt werden, ob es richtig ist, dass Nasle Top nach der erlebten Folter und Vergewaltigung 1992, tatsächlich die Folterer angeklagt hat und diese im Verfahren freigesprochen wurden.

Alle Angeklagten sollen zur nächsten Hauptverhandlung geladen werden soll. Der Prozess wurde dann auf den 21.6.2001 vertagt.

Der Prozess wurde dann auf den 21.6.2001 vertagt.

Prozessbeobachtung: Feministisches Archiv Freiburg Frauenrechtsbüro gegen sexuelle Folter e.V., Berlin

Auszüge eines Interviews mit Frau Nasli Top, eine der im Prozeß Angeklagten. Geführt wurde das Interview im Anschluss an den Prozeß am 21.03.2001. Sie hat bei dem Kongress im Juni 2000 über selbst erlebte sexuelle Folter berichtet.

Frage: Wie schätzen Sie den Ausgang des Verfahrens ein, rechnen Sie mit einer Verurteilung?

Vorab muss man sagen, das üblicherweise bei derartigen Verfahren in der Türkei, d.h. in Verfahren, in denen es darum geht, dass staatliche Organe verunglimpft oder beleidigt worden sein sollen, es immer wieder zu Verurteilungen kommt. Andere Leute sollen abgehalten werden, sich ähnlich öffentlich zu äussern. In diesem Verfahren kann es auch so kommen. Ich denke, es hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab, von der Öffentlichkeit, die hergestellt werden kann, insbesondere auch im Ausland, und es hängt von der Unterstützung ab. Dann kann es sein, dass die Türkei Kritik aus dem Ausland vermeiden will, so dass sie sich vorsehen und es zum Freispruch kommen kann. Wenn es kaum Öffentlichkeit gibt, kann es gut sein, dass zumindest symbolisch gegen manche von uns Strafen ausgesprochen werden.

Frage: Erfahren Sie als Angeklagte aus Istanbul und innerhalb der Türkei eine breite Unterstützung?

Im Verhältnis zu ähnlichen Verfahren und Situationen in der Vergangenheit muss ich sagen, dass es relativ viel Aufmerksamkeit gibt. Wobei, wenn man sich vor Augen hält, welche Dimension dieses Verfahren hat, läßt die Solidarität zu wünschen übrig. Allerdings muss man das im Zusammenhang mit der generellen politischen Situation in der Türkei sehen. Wenn wir uns z.B. vor Augen führen: die Angriffe auf die Haftanstalten, was an Politik gegen die Gefangene betrieben wird, oder dass heute in Istanbul wieder Newroz1 verboten wurde. Es ist sowieso eine angespannte politische Situation, deshalb verstehe ich auch, dass wir jetzt nicht soviel Unterstützung erhalten haben, sondern hauptsächlich von Frauenkreisen. Man muss beim nächsten Hauptverhandlungstermin schauen, wie sich das weiter entwickelt. Aber im allgemeinen könnte die Unterstützung besser sein.

Frage: Gab es schon einmal Verfahren gegen Frauen die sex. Folter öffentlich angeprangert haben?

Dies ist das erste Mal, dass ein Strafverfahren in diesem Zusammenhang eingeleitet wurde. Ich persönlich spreche seit 1992 darüber, dass ich gefoltert und unter Folter vergewaltigt wurde, ich habe sehr oft darüber geredet. Ich bin deswegen nie angeklagt worden. Was immer wieder passiert ist, dass Frauen, die das veröffentlichen oder Anzeige erstatten, bedroht, auf der Straße verfolgt und erneut festgenommen und gefoltert werden, dass es Hausdurchsuchungen gibt und sie auf diese Art und Weise davon abgebracht werden sollen zu reden. Aber in Form eines Strafverfahrens ist es das erst mal.

Frage: Werden Frauen durch diesen Prozess abgeschreckt oder ermutigt über sexuelle Folter zu sprechen und Täter anzuzeigen?

Bisher traf die Repression die Frauen, die sich individuell gewehrt haben. Das jetzige Strafverfahren ist eine organisierte Form von Einschüchterung. Die Botschaft des Staates ist klar: alle Frauen und Männer, die es wagen, eine Bestrafung der Folterer einzufordern und die Verbrechen zur Sprache bringen, werden ein zweites Mal verletzt, in dem eine Anklage erfolgt. Es ist eine widersprüchliche Situation. Aber ich denke, dass dieses Verfahren auch genau das Gegenteil bewirken kann. Dass es Frauen dazu ermutigen kann, endlich ihr Schweigen zu brechen und die Bestrafung der Täter einzufordern, dass es Frauen den Weg aufweisen kann, indem sie sehen, wie wir uns in diesem Verfahren verhalten. Es kommt sicherlich auf den weiteren Verlauf des Verfahrens an. Insbesondere ob in der Öffentlichkeit eine grosse Unterstützung hergestellt wird. Wenn betroffene Frauen, die bis jetzt noch nicht geredet haben, sehen, sie sind nicht alleine, andere sind da, die hinter und neben ihnen stehen, hier und im Ausland, dann kann es das Gegenteil bewirken.

Frage: Welche Erwartungen haben Sie an uns?

Wir finden es insbesondere wichtig, dass im Ausland Druck auf die eigene Regierung ausgeübt wird. Diese müssen die verantwortlichen Stellen in der Türkei kritisieren. Das Ausland soll nicht immer die staatlichen Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen, sondern das hören, was die Betroffenen von Folter und Vergewaltigung zu sagen haben. Dies soll zur Grundlage der Aussenpolitik gemacht werden. Wir hoffen, dass die offiziellen Stellen im Ausland dieses Verfahren beobachten. Es ist ja nicht so, dass dies ein einzelner herausragender Prozess ist. Er ist Teil einer Gesamtsituation hier in diesem Land. Ich erwähnte ja schon die Lage der Menschen, die in Haftanstalten und nach wie vor im Hungerstreik sind. Während der Verlegung in andere Haftanstalten wurden viele schwer gefoltert und vergewaltigt. Diese Sachen gehören zusammen. Man muss sich auch um die Menschen kümmern, die bis jetzt nicht die Chance hatten, auch nur einen Arzt oder Ärztin zu sehen und sich das attestieren zu lassen, was ihnen in der Zeit nach der Erstürmung der Gefängnisse geschehen ist. Auch dazu sollte im Ausland gearbeitet werden. Wir hoffen auch, das zum nächsten Prozess eine noch größere Delegation kommt.

1 Anm. Newroz ist das kurdische Frühlingsfest, es hat einen politischen Hintergrund

Auszüge eines Interviews mit Frau Sultan Secil, eine der im Prozess Angeklagten.

Geführt wurde das Interview im Anschluss an den Prozess am 21. 03. 2001. Sie hat bei dem Kongress im Juni 2000 moderiert. Frau Secil ist selbst von sexueller Folter betroffen, hat aber während des Kongresses darüber nicht gesprochen. Fälschlicherweise klagt sie das Gericht jedoch deswegen an.

Frage: Wie wird das Verfahren ausgehen?

Ich habe keine individuelle Einschätzung dazu. Es interessiert mich auch eigentlich herzlich wenig, ob wir freigesprochen werden oder nicht. Was hat das schon zur Folge oder was kann das schon heißen?

Ein Freispruch würde heißen, durch ein offizielles staatliches Organ ist bestätigt worden, dass das, was wir auf dem Kongreß gesagt haben, richtig ist. Wenn wir nicht freigesprochen werden, dann hat es eben das Umgekehrte zur Folge. Wir versuchen hier sowieso gegen diese Realität zu kämpfen. Deswegen interessiert mich das Urteil eigentlich sehr wenig. Was ich eigentlich am Wichtigsten finde ist, dass überhaupt so ein Verfahren eröffnet werden konnte. Es wird versucht, auf unserem Rücken allen Betroffenen eine Lektion zu erteilen und alle anderen einzuschüchtern. Das Wichtigste ist, dass überhaupt so ein Verfahren eröffnet wurde. Es ist jetzt schon gar nicht mehr so wichtig, ob wir nun freigesprochen werden oder nicht.

Am Endes des Interviews fügt Frau Secil an:

Nachdem mir das passiert ist und ich das erste Mal darüber gesprochen und Anzeige erstattet habe, habe ich das eigentlich nicht mit dem Gefühl eines Opfers getan. Es war für mich selbstverständlich. Aber im Laufe der Zeit, als ich merkte, das führt gar nicht dazu, dass jetzt wirklich etwas passiert, habe ich mich immer mehr als Opfer gefühlt. Ich möchte gerne sagen, dass es mich wirklich sehr berührt mitzuerleben, dass zu diesem heutigen Prozess auch welche aus dem Ausland kamen. Ich habe die Hoffnung, dass sich über das allgemeine Interesse generell etwas bewegt. Ich möchte sagen, dass ich es wirklich wichtig finde, dass dieses öffentliche Interesse weiter besteht, damit sich die Betroffenen eben nicht als Betroffene, als Opfer sehen müssen. Für mich war es wirklich wichtig, erlebt zu haben, dass es eine solche Solidarität gab und dass ihr, wenn ihr zurückgeht, auch dort weiter berichten und das zum Thema machen werdet.

Ich bedanke mich.