OBDACHLOSE, SOZIALHILFEEMPFÄNGER UND ASYLBEWERBER KÜNFTIG VOGELFREI -
WIE ANWALTSVERBÄNDE VERSUCHEN, RECHTLICHEN SCHUTZ GEGEN BEHÖRDENWILLKÜR
ZU BESEITIGEN
von Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin
Nachdem der Augsburger Anwaltsverein im Wege der Unerlassungsklage einen
Caritas-Flüchtlingsberater seine Tätigkeit wegen Verstoß gegen das
Rechtsberatungsgesetz untersagen lassen wollte - als Verstoß wurde dort
der schlichte 'Antrag auf eine Duldung' sowie die Hilfe beim Ausfüllen
eines polizeilichen Anhörungsbogen wegen einer Residenzpflichtverletzung
gewertet, der Flüchtlingsberater wurde vom Landgericht verurteilt, vom
OLG wurde die Klage inzwischen jedoch abgewiesen - geht nun die
Stuttgarter Anwaltskammer noch einen Schritt weiter:
Anscheinend mit Hilfe einer Analyse von Schriftsätzen aus
Verwaltungsgerichtsverfahren verdächtigt die Stuttgarter Anwaltskammer
nun einen bundesweit renommierten Sozialrechtler sowie dem
Caritasverband der unerlaubten Rechtsberatung für Obdachlose,
Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber. Unter datenschutzrechtlich
fragwürdigen Umständen war den Anwaltsverbänden entsprechendes Material
von der Stadt Augsburg bzw. von Stuttgarter Verwaltungsrichtern
übermittelt worden.
Angeblich stünden Anwälte zur Verfügung, um Obdachlosen,
Sozialhilfeempfängern und Asylbewerbern rechtlichen Beistand zu
gewähren, angeblich würde die Caritas den Anwälten das Geschäft
verderben, so die Argumentation der Anwaltsverbände. Tatsache ist, dass
in der Praxis kein Anwalt bereit ist, derartige Verfahren - wenn
überhaupt - ohne Vorschüsse des Mandanten in Höhe von mehreren 100 DM zu
betreiben - Geld, dass die genannten Personenkreise typischerweise eben
gerade wegen ihrer Hilfebedürftigkeit nicht haben.
Bundesweit teilen Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen,
Sozialhilfe- und Obdachloseninitiativen die Erfahrung: Anwälte, die
bereit sind mittellose Betroffene in Sozialhilfe- oder
Asylangelegenheiten zu vertreten, sind kaum, meistenfalls aber überhaupt
nicht zu finden. Wenn Anwälte dennoch ganz vereinzelt solche Mandate
übernehmen, dann aus humanitärer Hilfsbereitschaft, denn von einem
Honorar von im Ergebnis vielleicht 30 Pfennige die Stunde kann keine
Anwaltskanzlei auf Dauer existieren.
Da aber rechtlicher Schutz - nicht nur Widersprüche, sondern auch
einstweilige Anordnungen und Klagen - aufgrund der Praxis der
Sozialämter vielfach schon für einfachste existenzielle
Sozialhilfeleistungen - etwa den Erhalt eines Krankenscheines oder eines
Platzes in einer Obdachlosenunterkunft - erforderlich ist, sind die
Betroffenen bei der Formulierung ihrer Widersprüche und gerichtlichen
Rechtschutzanträge auf Hilfe angewiesen. Weder durch
Rechtsantragsstellen noch über die Beratungs- und Prozesskostenhilfe
werden in der Praxis die zum Erhalt effektiven rechtlichen Schutzes
erforderlichen Hilfen geleistet.
Jeder - egal ob Sozialarbeiter oder hochqualifizierter Jurist(1) - der
solche Hilfen leistet ohne eine Anwaltszulassung zu besitzen, läuft aber
Gefahr, mit Hilfe eines Nazigesetzes und nun auch von Anwaltsverbänden
kriminalisiert zu werden.
Wenn sich Anwaltsvereine und -kammern mit dieser Kampagne durchsetzen,
sind Obdachlose, Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber bald rechtlich
vogelfrei und jeder Form von Behördenwillkür schutzlos ausgeliefert. Und
die Behörden werden zur rechtswidrigen Sozialhilfeverweigerung geradezu
ermutigt - denn wo kein Kläger, da kein Richter.
o Es ist Zeit, dass Anwälte sich von solch schäbigen Initiativen ihrer
Verbände öffentlich distanzieren,
o und es ist Zeit, dass dieses überflüssige Gesetz endlich ersatzlos
abgeschafft wird!
Ansätze einer selbstkritischen Debatte in der Anwälteschaft sind
festzustellen - so etwa das Positionspapier des Republikanischen
Anwaltsvereins zum "Rechtsberatungsmonopol", oder der Beitrag des
renommierten Anwalts Dr. Kleine-Cosack in der NJW 22/2000 (2).
Allerdings scheint es sich hierbei bislang um Minderheitenpositionen zu
handeln.
Dringend notwendig wären vor allem gesetzgeberische Aktivitäten, um der
Kriminalisierung der Sozialhilfe-, Obdachlosen- und Asylberatung ein
Ende zu bereiten. Allerdings haben wir von diesbezüglichen Rot-Grünen
Initiativen bisher noch nichts gehört...
Anmerkungen:
(1) so wird z.B. versucht, mit Hilfe des Rechtsberatungsgesetzes dem
Richter a.D. am OLG Braunschweig Helmut Kramer, der
Kriegsdienstverweigerer und Naziopfer unterstützt hat, die Hilfe für die
Betroffenen zu untersagen, in dieser Sache ist eine
Verfassungsbeschwerde anhängig, vgl. dazu
http://www.proasyl.de/texte/mappe/2000/39.htm und http://www.dfg-vk.de/4_3/2000_2_a.htm
(2) Kleine-Cosack, M. Vom Rechtsberatungsmonopol zum freien Wettbewerb -
Erosion des Rechtsberatungsgesetzes, in Neue Juristische Wochenschrift
(NJW) 2000, Seite 1593; Republikanischer Anwaltsverein, Das
"Rechtsberatungsmonopol" der deutschen RechtsanwältInnen, online unter http://www.rav.de/monopol.htm