OBDACHLOSE, SOZIALHILFEEMPFÄNGER UND ASYLBEWERBER KÜNFTIG VOGELFREI -

WIE ANWALTSVERBÄNDE VERSUCHEN, RECHTLICHEN SCHUTZ GEGEN BEHÖRDENWILLKÜR

ZU BESEITIGEN

von Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin

 

Nachdem der Augsburger Anwaltsverein im Wege der Unerlassungsklage einen

Caritas-Flüchtlingsberater seine Tätigkeit wegen Verstoß gegen das

Rechtsberatungsgesetz untersagen lassen wollte - als Verstoß wurde dort

der schlichte 'Antrag auf eine Duldung' sowie die Hilfe beim Ausfüllen

eines polizeilichen Anhörungsbogen wegen einer Residenzpflichtverletzung

gewertet, der Flüchtlingsberater wurde vom Landgericht verurteilt, vom

OLG wurde die Klage inzwischen jedoch abgewiesen - geht nun die

Stuttgarter Anwaltskammer noch einen Schritt weiter:

Anscheinend mit Hilfe einer Analyse von Schriftsätzen aus

Verwaltungsgerichtsverfahren verdächtigt die Stuttgarter Anwaltskammer

nun einen bundesweit renommierten Sozialrechtler sowie dem

Caritasverband der unerlaubten Rechtsberatung für Obdachlose,

Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber. Unter datenschutzrechtlich

fragwürdigen Umständen war den Anwaltsverbänden entsprechendes Material

von der Stadt Augsburg bzw. von Stuttgarter Verwaltungsrichtern

übermittelt worden.

Angeblich stünden Anwälte zur Verfügung, um Obdachlosen,

Sozialhilfeempfängern und Asylbewerbern rechtlichen Beistand zu

gewähren, angeblich würde die Caritas den Anwälten das Geschäft

verderben, so die Argumentation der Anwaltsverbände. Tatsache ist, dass

in der Praxis kein Anwalt bereit ist, derartige Verfahren - wenn

überhaupt - ohne Vorschüsse des Mandanten in Höhe von mehreren 100 DM zu

betreiben - Geld, dass die genannten Personenkreise typischerweise eben

gerade wegen ihrer Hilfebedürftigkeit nicht haben.

Bundesweit teilen Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen,

Sozialhilfe- und Obdachloseninitiativen die Erfahrung: Anwälte, die

bereit sind mittellose Betroffene in Sozialhilfe- oder

Asylangelegenheiten zu vertreten, sind kaum, meistenfalls aber überhaupt

nicht zu finden. Wenn Anwälte dennoch ganz vereinzelt solche Mandate

übernehmen, dann aus humanitärer Hilfsbereitschaft, denn von einem

Honorar von im Ergebnis vielleicht 30 Pfennige die Stunde kann keine

Anwaltskanzlei auf Dauer existieren.

Da aber rechtlicher Schutz - nicht nur Widersprüche, sondern auch

einstweilige Anordnungen und Klagen - aufgrund der Praxis der

Sozialämter vielfach schon für einfachste existenzielle

Sozialhilfeleistungen - etwa den Erhalt eines Krankenscheines oder eines

Platzes in einer Obdachlosenunterkunft - erforderlich ist, sind die

Betroffenen bei der Formulierung ihrer Widersprüche und gerichtlichen

Rechtschutzanträge auf Hilfe angewiesen. Weder durch

Rechtsantragsstellen noch über die Beratungs- und Prozesskostenhilfe

werden in der Praxis die zum Erhalt effektiven rechtlichen Schutzes

erforderlichen Hilfen geleistet.

Jeder - egal ob Sozialarbeiter oder hochqualifizierter Jurist(1) - der

solche Hilfen leistet ohne eine Anwaltszulassung zu besitzen, läuft aber

Gefahr, mit Hilfe eines Nazigesetzes und nun auch von Anwaltsverbänden

kriminalisiert zu werden.

Wenn sich Anwaltsvereine und -kammern mit dieser Kampagne durchsetzen,

sind Obdachlose, Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber bald rechtlich

vogelfrei und jeder Form von Behördenwillkür schutzlos ausgeliefert. Und

die Behörden werden zur rechtswidrigen Sozialhilfeverweigerung geradezu

ermutigt - denn wo kein Kläger, da kein Richter.

o Es ist Zeit, dass Anwälte sich von solch schäbigen Initiativen ihrer

Verbände öffentlich distanzieren,

o und es ist Zeit, dass dieses überflüssige Gesetz endlich ersatzlos

abgeschafft wird!

 

Ansätze einer selbstkritischen Debatte in der Anwälteschaft sind

festzustellen - so etwa das Positionspapier des Republikanischen

Anwaltsvereins zum "Rechtsberatungsmonopol", oder der Beitrag des

renommierten Anwalts Dr. Kleine-Cosack in der NJW 22/2000 (2).

Allerdings scheint es sich hierbei bislang um Minderheitenpositionen zu

handeln.

Dringend notwendig wären vor allem gesetzgeberische Aktivitäten, um der

Kriminalisierung der Sozialhilfe-, Obdachlosen- und Asylberatung ein

Ende zu bereiten. Allerdings haben wir von diesbezüglichen Rot-Grünen

Initiativen bisher noch nichts gehört...

Anmerkungen:

(1) so wird z.B. versucht, mit Hilfe des Rechtsberatungsgesetzes dem

Richter a.D. am OLG Braunschweig Helmut Kramer, der

Kriegsdienstverweigerer und Naziopfer unterstützt hat, die Hilfe für die

Betroffenen zu untersagen, in dieser Sache ist eine

Verfassungsbeschwerde anhängig, vgl. dazu

http://www.proasyl.de/texte/mappe/2000/39.htm und http://www.dfg-vk.de/4_3/2000_2_a.htm

(2) Kleine-Cosack, M. Vom Rechtsberatungsmonopol zum freien Wettbewerb -

Erosion des Rechtsberatungsgesetzes, in Neue Juristische Wochenschrift

(NJW) 2000, Seite 1593; Republikanischer Anwaltsverein, Das

"Rechtsberatungsmonopol" der deutschen RechtsanwältInnen, online unter http://www.rav.de/monopol.htm