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Infoservice Nr. 45 - April 2001 |
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Der niedersächsische Innenminister Heiner Bartling hat im März
einen Bericht und Vorschläge der Projektgruppe Zuwanderung des
niedersächsischen Innenministeriums veröffentlicht. Die
Projektgruppe hatte den Auftrag, Eckpunkte für die politische Diskussion
über eine Neuregelung der Zuwanderung zu erarbeiten. Dem 49-seitigen
Papier hat der niedersächsische Innenminister selbst Eckpunkte
zur Neuordnung des Zuwanderungsrechts beigegeben. Er vertritt
die Auffassung, es sei z.Zt. kein umfassendes Einwanderungsgesetz erforderlich.
Gegenstand einer gesetzlichen Neuregelung solle vielmehr zunächst
der Bereich der Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen sein. Spätaussiedlerinnen
und Spätaussiedler, jüdische Emigrantinnen und Emigranten sollten
einbezogen werden, da auch ihre Perspektive in einer dauerhaften Existenz
in Deutschland liege. Für die übrigen Bereiche (Asylrecht, Familiennachzug,
Bürgerkriegsflüchtlinge) gebe es keinen akuten Regelungsbedarf.
In Bezug auf die Bereiche Flüchtlinge und Asylrecht spricht sich
Bartling für die Beibehaltung des Grundrechts auf Asyl aus und fordert
eine Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren mit dem Ziel, dass innerhalb
eines Jahres abschließend über ein Asylbegehren zu entscheiden
ist. Dass die Asylanerkennungspraxis Gesichtspunkten tagespolitischer
Opportunität unterliegt, sagt Herr Bartling mit bemerkenswerter Deutlichkeit:
"Der Rückgang der Asylbewerberzahlen eröffnet die Möglichkeit
einer großzügigen Entscheidungspraxis des Bundesamtes für
die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in problematischen
Einzelfällen. Sie dient der Entlastung der Verwaltungsgerichte und
ermöglicht eine schnelle Integration." |
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Furore macht in Berlin wieder einmal die Sozialamtspraxis.
Im Sozialamt Tempelhof-Schöneberg müssen Ausländer, die
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen, einen umfangreichen
Fragebogen ausfüllen. Der beinhaltet nicht nur die sonst für
die Gewährung von Sozialhilfe maßgeblichen Fragen. Auskunft
will das Sozialamt von Flüchtlingen auch über Einreiseroute,
Schlepperkosten und im Heimatland verbliebene Verwandte. Die Kosten
für die Übersetzung des Fragenkataloges zahlen die mittellosen
Antragsteller. Der Berliner Datenschutzbeauftragte prüft seit Juli
2000. Über erste Zweifel an der Notwendigkeit der von den Betroffenen
auch noch geforderten Einverständniserklärung, dass das Sozialamt
vollständige Einsicht in die Ausländeramtsakte nehmen darf,
ist er noch nicht hinausgekommen. |
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Entgegen dem Wortlaut des Einkommenssteuergesetzes können Ausländer
aus der Türkei oder dem ehemaligen Jugoslawien (BR Jugoslawien,
Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien), die über eine Duldung,
Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltsbefugnis oder Aufenthaltsbewilligung
verfügen, Kindergeld erhalten – in der auch für Deutsche
geltenden Höhe und für diejenigen Zeiträume, in denen sie
als Arbeitnehmer in Deutschland mehr als geringfügig tätig waren.
Voraussetzung ist, dass die Kinder während dieser Zeit ebenfalls
in Deutschland gelebt haben. Waren die Kinder stattdessen im Herkunftsland,
kann ein nur geringes so genanntes Abkommenskindergeld beansprucht werden.
Unter anderem dies ist Regelungsgegenstand eines Runderlasses der Bundesanstalt
für Arbeit vom 19. Februar 2001 an die Landesarbeitsämter
und die Kindergeldkassen. |
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"Das Wort Asyl steht für ein Trauma der Sozialdemokratie,
es steht für die quälenden Jahre des Verrats an einem Grundrecht,
den die Genossen schließlich als Notwehr zu entschuldigen versuchten...."
Dies schreibt Heribert Prantl unter dem Titel "Gerd Schröder,
Asylbewerber – warum die SPD das Flüchtlingsrecht verbessern muss"
in der SZ vom 16. März dem Kanzler ins Stammbuch, nachdem der den
Grünen-Parteitagsbeschluss zum Asylrecht als "ausgeflippt"
kommentiert hatte. Die historische Verantwortung der SPD formuliert Prandtl
so: "Wer also, und sei es aus hilfloser politischer Schwäche,
Menschen in Gefahr gebracht hat, der hat, wenn er dazu wieder in der Lage
ist, die Pflicht, sie aus dieser Gefahr zu befreien. Exakt so ist die
Situation im deutschen Asylrecht." Die Grünen hätten
auf ihrem Parteitag nichts Verrücktes gefordert, so Prantl: "Sie
haben ein wichtiges Anliegen nur ziemlich unklug formuliert: Nicht die
Rückkehr zum alten Asylrecht hätten sie fordern sollen, weil
diese Forderung nur der CSU wieder Gelegenheit gibt, die alten Bilder
aus den frühen 90er Jahren zu reproduzieren (...) richtig tenoriert
muss die Forderung so lauten: Das neue deutsche Asylrecht muss den Erfordernissen
des europäischen Rechts und des Völkerrechts angepasst werden.
Es geht also nicht um Restauration, sondern um eine völkerrechts-
und europaverträgliche Form des Asylrechts." Der Artikel
findet sich im SZ-Jahresarchiv
. Dass das aktuelle bundesdeutsche Asylrecht in zentralen Punkten
internationale und anvisierte europäische Standards unterschreitet
– darauf hatte PRO ASYL gemeinsam mit anderen Organisationen anlässlich
einer Pressekonferenz am 27. März 2001 hingewiesen. Die entsprechende
Presseerklärung
vom 27. März 2001 verweist auf die Notwendigkeit, einen effektiven
Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union zu realisieren. |
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Der Parteitagsbeschluss
von Bündnis 90 /Die Grünen enthält neben der heftig
diskutierten Forderung einer Rückkehr zum alten Asylrecht auch andere
asylrelevante Bestandteile, die in der Debatte kaum wahrgenommen worden
sind, so die nach einer Berücksichtigung nichtstaatlicher Verfolgung
in der deutschen Asylpraxis. |
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Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin
Marschewski, kritisiert in einer Presseerklärung
vom 15. März 2001 die Visapraxis des Auswärtigen Amtes
und die angebliche Mitwirkung von Menschenrechtsorganisationen an den
Lageberichten des Auswärtigen Amtes. Der Diskurs wird an anderer
Stelle sogar als Abstimmung der Lageberichte mit Menschenrechtsorganisationen
bezeichnet. Es sei nicht mehr hinzunehmen, dass mehr und mehr Menschenrechts-
und Flüchtlingsorganisationen die Einreise- und Rückführungspolitik
der staatlichen Organe bestimmten. Die Durchsetzung staatlicher Interessen
müsse der Klientelpolitik entzogen bleiben. |
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Zu einer Online-Demonstration gegen das deportation business
haben die Organisationen Kein Mensch ist illegal und Libertad!
in einer Presseerklärung vom
7. März 2001 aufgerufen. Ein Termin steht noch nicht fest. |
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Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen,
THE VOICE Afrikaforum und die Flüchtlingsinitiative Brandenburg rufen
unter dem Titel "Come to Berlin" zu Aktionstagen
und einer Großdemonstration vom 17. Bis 19. Mai in Berlin auf.
Politische Forderung ist die Abschaffung des Residenzpflichtgesetzes
für Flüchtlinge und die Herstellung der Bewegungsfreiheit für
sie. Kontakte für Rückmeldungen, Fragen, Hinweise usw. bei der: |
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Die Angolanische Antimilitaristische Menschenrechtsinitiative (IAADH)
hat am 28. Februar 2001 einen Bericht zur aktuellen Lage in Angola und
menschenrechtswidrigen Behandlung zurückgekehrter oder abgeschobener
AngolanerInnen aus Deutschland vorgestellt. Es handelt sich u.a. um
die Ergebnisse einer fast zweijährigen Recherche zu Massenabschiebungen,
die am 20. April 1999 und bereits im November 1998 stattgefunden haben.
Die Vorwürfe der menschenrechtswidrigen Behandlung beziehen sich
nicht nur auf die Erfahrung der Betroffenen nach der Abschiebung sondern
auch auf die Umstände vor und während der Abschiebungsflüge.
Der Bericht kann bezogen werden bei: I. A. A. D. H., Yorckstrasse 59,
D-10965 Berlin, Telefon: 030-785 72 81, Fax: 030-786 99 84, eMail: e-mail |
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Eine im Juni 2000 eingesetzte internationale Untersuchungskommission
für Togo, die den Auftrag hatte, die Richtigkeit der Angabe zu
überprüfen, dass es im Jahre 1998 zu Hunderten von außergerichtlichen
Hinrichtungen in Togo gekommen sei, hat ihren Bericht vorgelegt.
Der Untersuchung liegt eine Kontroverse zugrunde, die durch den Bericht
von amnesty international vom 5. Mai 1999 über die Menschenrechtslage
in Togo ausgelöst wurde. Dort wurde der Vorwurf erhoben, während
des Wahlkampfes für die Präsidentschaftswahlen 1998 nach der
Bekanntgabe des Ergebnisses, seien Hunderte von Personen außergerichtlich
hingerichtet worden. An den Stränden in Togo und Benin seien Leichen
gesehen worden. Im Meer seien Hunderte von Körpern getrieben. |
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Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart verklagt den Caritasverband wegen
Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz. Die Fälle, in denen
das letztlich auf die Nazizeit zurückgehende Rechtsberatungsgesetz
benutzt wird, um altruistische und hochqualifizierte Rechtsberatung zu
behindern, nehmen offenbar zu. Bundesweit werden immer wieder soziale
Einrichtungen und Beratungsstellen, aber auch Einzelpersonen mit Verfahren
überzogen. Betroffen sind Flüchtlingsberatungsstellen, Arbeitslosenzentren,
Schuldnerberatungsstellen und andere. Unterlassungsklagen richten sich
aber auch zum Beispiel gegen Verbraucherschutzsendungen des Fernsehens. |
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Kein besonderes Problembewusstsein zeigen die Berliner Senatsverwaltung
für Inneres und der örtliche Polizeipräsident in Bezug
auf einen Polizeieinsatz in der psychotherapeutischen Beratungsstelle
XENION am 24. November 2000. Dass bei dem Einsatz ein Beamter seine Schusswaffe
gezogen habe, sei bei der gegenwärtigen Erkenntnislage nicht zu beanstanden.
Ein Fehlverhalten von Mitarbeitern der Berliner Polizei, wie es in teilweise
unerträglicher Form unterstellt werde, sei derzeit nicht zu erkennen.
Man bedauere ausdrücklich, dass sich ein Flüchtling in diesem
Zusammenhang schwer verletzt habe. Bei dem Polizeieinsatz war ein Flüchtling
in Panik aus dem Fenster gesprungen (ausführlicher: Infoservice-Ausgabe
41). |
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Ein neues Rechtsgutachten untersucht erstmalig den Rechtsstatus sogenannter
"Illegaler" umfassend. Es wurde vom erzbischöflichen
Ordinariat in Auftrag gegeben und ist zusammen mit einer gesellschaftspolitischen
Studie von Jörg Alt unter dem Titel "Rechtlos? Menschen ohne
Papiere" im von Loeper Literaturverlag erschienen. Das Rechtsgutachten
setzt sich mit Fragen zu wesentlichen Rechten von Menschen ohne Aufenthaltsrecht
und Duldung auseinander sowie mit Fragen nach dem Strafbarkeitsrisiko
für Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die beruflich mit Betroffenen
zu tun haben. Weiter geht es Fragestellungen wie die Einklagbarkeit von
vorenthaltenem Lohn, die Ansprüche auf Leistungen des staatlichen
Gesundheitswesens oder das Recht auf Schulbesuch. Das 230-seitige Buch
ist zum Preis von DM 34,- im Buchhandel oder beim Verlag erhältlich. |
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"Wer eine Politik der Ausgrenzung von Flüchtlingen für
selbstverständlich hält, fördert rassistische Strukturen!"
Daran erinnert der Flüchtlingsrat Brandenburg anlässlich des
Antirassismustages 2001 mit einem Denkanstoß für alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in Ämtern und Behörden. In den letzten Jahren
hatte man zur Aufdeckung des strukturellen Rassismus in Brandenburger
Behörden und Ämtern Denkzettel an die Verantwortlichen gerichtet.
Doch zu viele Geschichten dieser Art gibt es, wie der Flüchtlingsrat
Brandenburg in einer Presseerklärung
vom 20. März 2001 klarstellt. |
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Vielerorts werden geduldete Flüchtlinge und Asylbewerber auch
nach dreijährigem Bezug geminderter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
rechtswidrig weiterhin mit diesen Minderleistungen abgespeist,
obwohl sie in den meisten Fällen Anspruch auf Leistungen entsprechend
BSHG hätten. Mit einer entsprechenden Beschwerde
hat sich der Flüchtlingsrat
NRW an das Innenministerium NRW gewandt und Einzelfälle kommentiert.
Gefordert wird eine klare Weisung des Ministeriums, damit Flüchtlingen
der Rechtsweg erspart bleibt. |
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Ausländern mit Aufenthaltsbefugnis kann bei einem Umzug in ein
anderes Bundesland die Sozialhilfe am neuen Wohnort versagt werden. Nach
§ 120 Absatz 5 Satz 2 Bundessozialhilfegesetz haben Ausländer, die
im Besitz einer räumlich nicht beschränkten Aufenthaltsbefugnis
sind, außerhalb des Bundeslandes, in dem diese erteilt worden ist,
Anspruch auf die nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe. Die
1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichtes hat eine Verfassungsbeschwerde
zu diesem Thema nicht zur Entscheidung angenommen. Beschwerdeführer
war eine 6-köpfige Familie aus dem Libanon, die im Januar 1996 in
Niedersachsen eine räumlich unbeschränkte Aufenthaltsbefugnis
erhalten hatte. In ihrem Fall bestanden Abschiebehindernisse. Später
zog die Familie nach Berlin, wo die Aufenthaltsbefugnis zunächst
auch verlängert wurde. Dort stellt man einige Zeit danach die Sozialhilfe
mit der Begründung ein, dass die Familie das Bundesland verlassen
habe, das ihr die Aufenthaltsbefugnis erteilt hatte. Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme
auf das von uns zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet, Bestelladresse:
Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels, Tel &
Fax: 32 (2) 230 37 50. |
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Bosnien-Herzegowina: |
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Dänemark: |
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Irland: |
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Niederlande: |
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Niederlande: |
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Spanien: |
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Spanien: |
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Spanien: |
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Spanien/Marokko: |
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Schweden: | |
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