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Infoservice Nr. 45 - April 2001
 

Der niedersächsische Innenminister Heiner Bartling hat im März einen Bericht und Vorschläge der Projektgruppe Zuwanderung des niedersächsischen Innenministeriums veröffentlicht. Die Projektgruppe hatte den Auftrag, Eckpunkte für die politische Diskussion über eine Neuregelung der Zuwanderung zu erarbeiten. Dem 49-seitigen Papier hat der niedersächsische Innenminister selbst Eckpunkte zur Neuordnung des Zuwanderungsrechts beigegeben. Er vertritt die Auffassung, es sei z.Zt. kein umfassendes Einwanderungsgesetz erforderlich. Gegenstand einer gesetzlichen Neuregelung solle vielmehr zunächst der Bereich der Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen sein. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, jüdische Emigrantinnen und Emigranten sollten einbezogen werden, da auch ihre Perspektive in einer dauerhaften Existenz in Deutschland liege. Für die übrigen Bereiche (Asylrecht, Familiennachzug, Bürgerkriegsflüchtlinge) gebe es keinen akuten Regelungsbedarf. In Bezug auf die Bereiche Flüchtlinge und Asylrecht spricht sich Bartling für die Beibehaltung des Grundrechts auf Asyl aus und fordert eine Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren mit dem Ziel, dass innerhalb eines Jahres abschließend über ein Asylbegehren zu entscheiden ist. Dass die Asylanerkennungspraxis Gesichtspunkten tagespolitischer Opportunität unterliegt, sagt Herr Bartling mit bemerkenswerter Deutlichkeit: "Der Rückgang der Asylbewerberzahlen eröffnet die Möglichkeit einer großzügigen Entscheidungspraxis des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in problematischen Einzelfällen. Sie dient der Entlastung der Verwaltungsgerichte und ermöglicht eine schnelle Integration."

Obwohl er auf konsequente Aufenthaltsbeendigung drängt, bleibt Bartling hinsichtlich der Grenzen solcher Maßnahmen realistisch. Auch künftig würden nicht mehr als etwa 50 % der eingereisten Asylbewerberinnen und Asylbewerber in ihr Herkunftsland zurückkehren. Die tatsächlichen Probleme bei der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung seien trotz des "Abschlusses von Rückübernahmeabkommen nicht geringer geworden. Die Zuwanderung auf dem Wege über die Asylantragstellung" werde sich künftig durchschnittlich auf 40.000 bis 50.000 Personen belaufen.

Heftig kritisiert hat der Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e.V. in einer Presseerklärung vom 19. März 2001 insbesondere Bartlings Forderung, Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten vom Asylverfahren fernzuhalten. Solche konzeptionellen Überlegungen müssten als Versuche gewertet werden, die Genfer Flüchtlingskonvention zu unterlaufen, denn auch Bürgerkriegsflüchtlinge könnten unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention fallen.

Bartlings Linie, kein umfassendes Einwanderungsgesetz zu wollen, sondern zunächst nur den Bereich der Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen zu regeln, dürfte einen Trend innerhalb der SPD widerspiegeln, für den auch Bundesinnenminister Schily steht. Die Bundestagsfraktion sieht sich offenbar unter dem Druck der politischen Konkurrenz dazu veranlasst, im Bundestag noch in dieser Legislaturperiode etwas vorlegen zu müssen, was sich zumindest als ein größerer Entwurf darstellen lässt als die bisherige dürftige Greencardregelung. Die Ergebnisse der Zuwanderungskommission hingegen dürften sehr viel zukunftsweisender sein und deshalb umfangreiche und in dieser Legislaturperiode kaum noch zu schaffende Konsense und Neuregelungen verlangen. Wie auch Bartlings Eckpunkte zeigen, ist der Bereich "Flüchtlinge und Asyl" ständig in Gefahr, für Gegengeschäfte benutzt zu werden, wenn Konsense im Bereich der "gesteuerten" Zuwanderung gesucht werden.


Furore macht in Berlin wieder einmal die Sozialamtspraxis. Im Sozialamt Tempelhof-Schöneberg müssen Ausländer, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen, einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen. Der beinhaltet nicht nur die sonst für die Gewährung von Sozialhilfe maßgeblichen Fragen. Auskunft will das Sozialamt von Flüchtlingen auch über Einreiseroute, Schlepperkosten und im Heimatland verbliebene Verwandte. Die Kosten für die Übersetzung des Fragenkataloges zahlen die mittellosen Antragsteller. Der Berliner Datenschutzbeauftragte prüft seit Juli 2000. Über erste Zweifel an der Notwendigkeit der von den Betroffenen auch noch geforderten Einverständniserklärung, dass das Sozialamt vollständige Einsicht in die Ausländeramtsakte nehmen darf, ist er noch nicht hinausgekommen.

Der Fragebogen dient erkenntlich dem Zweck, Druck auf Flüchtlinge auszuüben, spekuliert auf erfolgreiche Bauernfängerei, indem Fangfragen gestellt werden, etwa wie ein Flüchtling seinen Lebensunterhalt hierzulande bestreiten wolle. Wer hier die Sozialhilfe ankreuzt, etwa weil er nicht arbeiten darf, riskiert, dass man ihm das als (bedingten) Vorsatz auslegt, Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu wollen.

Die müde örtliche Sozialdemokratie hat das Asylbewerberleistungsgesetz inzwischen verinnerlicht. Die Gesetzeslage zwinge das Sozialamt, solche Fragen zu stellen, behauptet die SPD-Sprecherin Angelika Schöttler laut der Berliner Morgenpost vom 17. März 2001. Dieser Gesetzeslage hat die SPD allerdings Vorschub geleistet und mit der Zustimmung zum Asylbewerberleistungsgesetz im Jahre 1993 Maßstäbe gesetzt hat für die soziale Entrechtung, Ausforschung und Demütigung von Flüchtlingen. Berliner Sozialämter sind seit langem der beste Nährboden für Experimente, wie weit man dabei gehen kann.

Entgegen dem Wortlaut des Einkommenssteuergesetzes können Ausländer aus der Türkei oder dem ehemaligen Jugoslawien (BR Jugoslawien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien), die über eine Duldung, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltsbefugnis oder Aufenthaltsbewilligung verfügen, Kindergeld erhalten – in der auch für Deutsche geltenden Höhe und für diejenigen Zeiträume, in denen sie als Arbeitnehmer in Deutschland mehr als geringfügig tätig waren. Voraussetzung ist, dass die Kinder während dieser Zeit ebenfalls in Deutschland gelebt haben. Waren die Kinder stattdessen im Herkunftsland, kann ein nur geringes so genanntes Abkommenskindergeld beansprucht werden. Unter anderem dies ist Regelungsgegenstand eines Runderlasses der Bundesanstalt für Arbeit vom 19. Februar 2001 an die Landesarbeitsämter und die Kindergeldkassen.
Eine Abschrift des Erlasses ist auf den Seiten des Flüchtlingsrat NRW zu finden.
Leistungsrechtsfachmann Georg Classen weist ergänzend zu dem Erlass darauf hin, dass nach den für das Kindergeld einschlägigen Rechtsvorschriften bei erstmaliger Antragstellung in 2001 gemäß § 52 Absatz 62 Einkommenssteuergesetz (in Verbindung mit § 169 Abgabenordnung) bei Antragstellung (Eingang bei der Kindergeldkasse) Kindergeld noch rückwirkend bis zum 1. Juli 1997 beansprucht werden kann. Der Anspruch für entsprechend in Deutschland verbrachte Zeiten kann innerhalb der genannten Fristen der §§ 52 Absatz 62 Einkommensteuergesetz und 169 Abgabenordnung gegebenenfalls auch nach einer Rückkehr vom Herkunftsland aus geltend gemacht werden.

"Das Wort Asyl steht für ein Trauma der Sozialdemokratie, es steht für die quälenden Jahre des Verrats an einem Grundrecht, den die Genossen schließlich als Notwehr zu entschuldigen versuchten...." Dies schreibt Heribert Prantl unter dem Titel "Gerd Schröder, Asylbewerber – warum die SPD das Flüchtlingsrecht verbessern muss" in der SZ vom 16. März dem Kanzler ins Stammbuch, nachdem der den Grünen-Parteitagsbeschluss zum Asylrecht als "ausgeflippt" kommentiert hatte. Die historische Verantwortung der SPD formuliert Prandtl so: "Wer also, und sei es aus hilfloser politischer Schwäche, Menschen in Gefahr gebracht hat, der hat, wenn er dazu wieder in der Lage ist, die Pflicht, sie aus dieser Gefahr zu befreien. Exakt so ist die Situation im deutschen Asylrecht." Die Grünen hätten auf ihrem Parteitag nichts Verrücktes gefordert, so Prantl: "Sie haben ein wichtiges Anliegen nur ziemlich unklug formuliert: Nicht die Rückkehr zum alten Asylrecht hätten sie fordern sollen, weil diese Forderung nur der CSU wieder Gelegenheit gibt, die alten Bilder aus den frühen 90er Jahren zu reproduzieren (...) richtig tenoriert muss die Forderung so lauten: Das neue deutsche Asylrecht muss den Erfordernissen des europäischen Rechts und des Völkerrechts angepasst werden. Es geht also nicht um Restauration, sondern um eine völkerrechts- und europaverträgliche Form des Asylrechts." Der Artikel findet sich im SZ-Jahresarchiv . Dass das aktuelle bundesdeutsche Asylrecht in zentralen Punkten internationale und anvisierte europäische Standards unterschreitet – darauf hatte PRO ASYL gemeinsam mit anderen Organisationen anlässlich einer Pressekonferenz am 27. März 2001 hingewiesen. Die entsprechende Presseerklärung vom 27. März 2001 verweist auf die Notwendigkeit, einen effektiven Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union zu realisieren.

Der Parteitagsbeschluss von Bündnis 90 /Die Grünen enthält neben der heftig diskutierten Forderung einer Rückkehr zum alten Asylrecht auch andere asylrelevante Bestandteile, die in der Debatte kaum wahrgenommen worden sind, so die nach einer Berücksichtigung nichtstaatlicher Verfolgung in der deutschen Asylpraxis.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski, kritisiert in einer Presseerklärung vom 15. März 2001 die Visapraxis des Auswärtigen Amtes und die angebliche Mitwirkung von Menschenrechtsorganisationen an den Lageberichten des Auswärtigen Amtes. Der Diskurs wird an anderer Stelle sogar als Abstimmung der Lageberichte mit Menschenrechtsorganisationen bezeichnet. Es sei nicht mehr hinzunehmen, dass mehr und mehr Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen die Einreise- und Rückführungspolitik der staatlichen Organe bestimmten. Die Durchsetzung staatlicher Interessen müsse der Klientelpolitik entzogen bleiben.

Man hätte fast glauben können, auch Erwin Marschewski sei der Auffassung, dass die staatlichen Organe ihre Lageeinschätzungen, ihre Asyl- und Rückführungspolitik in einem demokratischen Staat öffentlich zu legitimieren hätten. Die Gesprächsrunden zum Thema Lageberichte, an denen Vertreterinnen und Vertreter von amnesty international und PRO ASYL sowie des UNHCR mehrmals im Jahr teilnehmen, sind guter demokratischer Brauch, wie er in anderen Staaten selbstverständlich ist. Marschewski sehnt offenbar die Zeit zurück, wo Manfred Kanthers Verständnis staatlicher Interessen per Wunschzettel Eingang in die Lageberichte des Auswärtigen Amtes fand. Im Übrigen handelt es sich um Popanz: Trotz aller sachdienlichen Hinweise der Nichtregierungsorganisationen zur Menschenrechtslage in einzelnen Staaten verantwortet das Auswärtige Amt seine Lageberichte allein und die Nichtregierungsorganisationen wollen weiterhin nicht für deren Mängel in die öffentliche Haftung genommen werden.

Welch dicke Bretter in diesen Gesprächen gebohrt werden, zeigt die Tatsache, dass es einer 250-seitigen Mängelanalyse allein zu den Lageberichten des Auswärtigen Amtes zum Irak und langer Zeit bedurfte, bis der neue Lagebericht des Auswärtigen Amtes zum Irak die Qualität aufweist, die der vergleichbare Bericht des US-State-Departments seit langem hat. Auf die Veränderungen hat PRO ASYL in einer Presseerklärung vom 13. März 2001 hingewiesen. Erst jetzt ist auf diesem Sektor die Ära Kanther beendet, der im März 1997 das Auswärtige Amt um Prüfung gebeten hatte, ob der Nordirak für kurdische Flüchtlinge als "inländische Fluchtalternative" angesehen werden könne. Sehr viel schneller als nach dem heutigen Diskurs zwischen Auswärtigem Amt und Nichtregierungsorganisationen entstanden damals Lageeinschätzungen des Auswärtigen Amtes, die mit der Realität im Irak wenig, mit dem erkenntnisleitenden Interesse des damaligen Bundesinnenministers Kanther, die Zugangs- und Anerkennungszahlen von irakischen Asylsuchenden zu senken, viel zu tun hatten.

Zu einer Online-Demonstration gegen das deportation business haben die Organisationen Kein Mensch ist illegal und Libertad! in einer Presseerklärung vom 7. März 2001 aufgerufen. Ein Termin steht noch nicht fest.

Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, THE VOICE Afrikaforum und die Flüchtlingsinitiative Brandenburg rufen unter dem Titel "Come to Berlin" zu Aktionstagen und einer Großdemonstration vom 17. Bis 19. Mai in Berlin auf. Politische Forderung ist die Abschaffung des Residenzpflichtgesetzes für Flüchtlinge und die Herstellung der Bewegungsfreiheit für sie. Kontakte für Rückmeldungen, Fragen, Hinweise usw. bei der:
Antirassistischen Initiative Berlin (ARI), Yorkstr. 59, 10965 Berlin, eMail: e-mail Stichwort "Residenzpflicht", Telefon: 030-785 72 81, Fax: 030-786 99 84 mittwochs 11 bis 17 Uhr und freitags 11 bis 18 Uhr.


Die Angolanische Antimilitaristische Menschenrechtsinitiative (IAADH) hat am 28. Februar 2001 einen Bericht zur aktuellen Lage in Angola und menschenrechtswidrigen Behandlung zurückgekehrter oder abgeschobener AngolanerInnen aus Deutschland vorgestellt. Es handelt sich u.a. um die Ergebnisse einer fast zweijährigen Recherche zu Massenabschiebungen, die am 20. April 1999 und bereits im November 1998 stattgefunden haben. Die Vorwürfe der menschenrechtswidrigen Behandlung beziehen sich nicht nur auf die Erfahrung der Betroffenen nach der Abschiebung sondern auch auf die Umstände vor und während der Abschiebungsflüge. Der Bericht kann bezogen werden bei: I. A. A. D. H., Yorckstrasse 59, D-10965 Berlin, Telefon: 030-785 72 81, Fax: 030-786 99 84, eMail: e-mail

Eine im Juni 2000 eingesetzte internationale Untersuchungskommission für Togo, die den Auftrag hatte, die Richtigkeit der Angabe zu überprüfen, dass es im Jahre 1998 zu Hunderten von außergerichtlichen Hinrichtungen in Togo gekommen sei, hat ihren Bericht vorgelegt. Der Untersuchung liegt eine Kontroverse zugrunde, die durch den Bericht von amnesty international vom 5. Mai 1999 über die Menschenrechtslage in Togo ausgelöst wurde. Dort wurde der Vorwurf erhoben, während des Wahlkampfes für die Präsidentschaftswahlen 1998 nach der Bekanntgabe des Ergebnisses, seien Hunderte von Personen außergerichtlich hingerichtet worden. An den Stränden in Togo und Benin seien Leichen gesehen worden. Im Meer seien Hunderte von Körpern getrieben.

Die Kommission hat vor Ort recherchiert und umfangreiche Zeugenbefragungen durchgeführt. Einer ihrer Schlüsse: "Die Entdeckung von Leichnamen auf dem ‚offenen Meer‘ scheint durch übereinstimmende Zeugenaussagen erhärtet zu werden". Die Kommission kam zu der Überzeugung, "dass die Behauptungen, die in Togo verübten außergerichtlichen Hinrichtungen betreffend, in Betracht gezogen werden sollten. (...) Was die Frage der Verantwortlichkeit für diese Rechtsverletzungen betrifft, so scheint manches deutlich darauf hinzuweisen, dass sie die Tat von Personen sind, die den Sicherheitskräften, der Gendarmerie und Milizen, die mit diesen zusammenarbeiten, angehören". Die Kommission empfiehlt, ein Team von Gerichtsmedizinern einzusetzen, die eine Exhumierung und Untersuchung der angeschwemmten Leichen vornehmen können, die in Togo und Benin bestattet worden sein sollen. Darüber hinaus macht sich die Kommission Sorgen hinsichtlich des Schutzes der Zeugen, die an dieser Untersuchung mitgearbeitet haben und empfiehlt, Verfahrensmechanismen zu entwickeln, um regelmäßig die Situation dieser Zeugen zu verfolgen. Beim Versuch, Zeugen in Benin zu befragen, waren die Mitglieder der Kommission auf die Spuren von Einschüchterungs- und Korruptionsmanövern gegenüber den Fischern, die sie befragen wollte, gestoßen. Der Bericht kann als Kopie oder als pdf-Datei (1,7MB!) bei PRO ASYL e-mail angefordert werden.

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart verklagt den Caritasverband wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz. Die Fälle, in denen das letztlich auf die Nazizeit zurückgehende Rechtsberatungsgesetz benutzt wird, um altruistische und hochqualifizierte Rechtsberatung zu behindern, nehmen offenbar zu. Bundesweit werden immer wieder soziale Einrichtungen und Beratungsstellen, aber auch Einzelpersonen mit Verfahren überzogen. Betroffen sind Flüchtlingsberatungsstellen, Arbeitslosenzentren, Schuldnerberatungsstellen und andere. Unterlassungsklagen richten sich aber auch zum Beispiel gegen Verbraucherschutzsendungen des Fernsehens.

Über das Vorgehen der Anwaltskammer Stuttgart berichten Harald Thome und Julia Niewöhner von Tacheles e.V, Wuppertal. Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin resümiert die Lage unter dem Titel "Obdachlose, Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber künftig vogelfrei – wie Anwaltsverbände versuchen, rechtlichen Schutz gegen Behördenwillkür zu beseitigen". Seine und unsere Forderung: Es ist Zeit, dass Rechtsanwälte sich von solchen Initiativen ihrer Verbände öffentlich distanzieren und es ist Zeit, dass dieses Gesetz endlich ersatzlos abgeschafft wird. Links, Literatur und Materialien zur aktuellen Debatte um das Rechtsberatungsgesetz finden sich ebenfalls bei Georg Classen.

Kein besonderes Problembewusstsein zeigen die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und der örtliche Polizeipräsident in Bezug auf einen Polizeieinsatz in der psychotherapeutischen Beratungsstelle XENION am 24. November 2000. Dass bei dem Einsatz ein Beamter seine Schusswaffe gezogen habe, sei bei der gegenwärtigen Erkenntnislage nicht zu beanstanden. Ein Fehlverhalten von Mitarbeitern der Berliner Polizei, wie es in teilweise unerträglicher Form unterstellt werde, sei derzeit nicht zu erkennen. Man bedauere ausdrücklich, dass sich ein Flüchtling in diesem Zusammenhang schwer verletzt habe. Bei dem Polizeieinsatz war ein Flüchtling in Panik aus dem Fenster gesprungen (ausführlicher: Infoservice-Ausgabe 41).

Ein neues Rechtsgutachten untersucht erstmalig den Rechtsstatus sogenannter "Illegaler" umfassend. Es wurde vom erzbischöflichen Ordinariat in Auftrag gegeben und ist zusammen mit einer gesellschaftspolitischen Studie von Jörg Alt unter dem Titel "Rechtlos? Menschen ohne Papiere" im von Loeper Literaturverlag erschienen. Das Rechtsgutachten setzt sich mit Fragen zu wesentlichen Rechten von Menschen ohne Aufenthaltsrecht und Duldung auseinander sowie mit Fragen nach dem Strafbarkeitsrisiko für Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die beruflich mit Betroffenen zu tun haben. Weiter geht es Fragestellungen wie die Einklagbarkeit von vorenthaltenem Lohn, die Ansprüche auf Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens oder das Recht auf Schulbesuch. Das 230-seitige Buch ist zum Preis von DM 34,- im Buchhandel oder beim Verlag erhältlich.

"Wer eine Politik der Ausgrenzung von Flüchtlingen für selbstverständlich hält, fördert rassistische Strukturen!" Daran erinnert der Flüchtlingsrat Brandenburg anlässlich des Antirassismustages 2001 mit einem Denkanstoß für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ämtern und Behörden. In den letzten Jahren hatte man zur Aufdeckung des strukturellen Rassismus in Brandenburger Behörden und Ämtern Denkzettel an die Verantwortlichen gerichtet. Doch zu viele Geschichten dieser Art gibt es, wie der Flüchtlingsrat Brandenburg in einer Presseerklärung vom 20. März 2001 klarstellt.

Vielerorts werden geduldete Flüchtlinge und Asylbewerber auch nach dreijährigem Bezug geminderter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz rechtswidrig weiterhin mit diesen Minderleistungen abgespeist, obwohl sie in den meisten Fällen Anspruch auf Leistungen entsprechend BSHG hätten. Mit einer entsprechenden Beschwerde hat sich der Flüchtlingsrat NRW an das Innenministerium NRW gewandt und Einzelfälle kommentiert. Gefordert wird eine klare Weisung des Ministeriums, damit Flüchtlingen der Rechtsweg erspart bleibt.

Ausländern mit Aufenthaltsbefugnis kann bei einem Umzug in ein anderes Bundesland die Sozialhilfe am neuen Wohnort versagt werden. Nach § 120 Absatz 5 Satz 2 Bundessozialhilfegesetz haben Ausländer, die im Besitz einer räumlich nicht beschränkten Aufenthaltsbefugnis sind, außerhalb des Bundeslandes, in dem diese erteilt worden ist, Anspruch auf die nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe. Die 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichtes hat eine Verfassungsbeschwerde zu diesem Thema nicht zur Entscheidung angenommen. Beschwerdeführer war eine 6-köpfige Familie aus dem Libanon, die im Januar 1996 in Niedersachsen eine räumlich unbeschränkte Aufenthaltsbefugnis erhalten hatte. In ihrem Fall bestanden Abschiebehindernisse. Später zog die Familie nach Berlin, wo die Aufenthaltsbefugnis zunächst auch verlängert wurde. Dort stellt man einige Zeit danach die Sozialhilfe mit der Begründung ein, dass die Familie das Bundesland verlassen habe, das ihr die Aufenthaltsbefugnis erteilt hatte.

Zur Begründung führte das Verfassungsgericht u.a. aus, die Auslegung des § 120 Absatz 5 Satz 2 BSHG durch die Verwaltungsgericht sei nicht willkürlich. Die Regelung stehe zwar faktisch dem Umzug in ein anderes Bundesland entgegen. Die Betroffenen seien aber sozialhilferechtlich nicht gehindert, innerhalb des Bundeslandes umzuziehen, welches die Aufenthaltsbefugnis erstmals erteilt habe. Vor diesem Hintergrund sei es auch nicht willkürlich, der vom Gesetzgeber verfolgten Zielsetzung, eine Verlagerung von Sozialhilfelasten in andere Bundesländer auszuschließen, Vorrang einzuräumen. Auf diese Weise würden die dauerhaft hohen Sozialhilfeleistungen auf die einzelnen Bundesländer verteilt und die missbräuchliche mehrfache Inanspruchnahme von Sozialhilfe erschwert.

Den Hinweis darauf, dass so angeblich die Integration der Betroffenen erleichtert werde, hätte sich das Bundesverfassungsgericht wirklich sparen können. Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes ist auch deshalb fadenscheinig, weil der Gesetzgeber die Möglichkeit hätte, eine finanzielle Ausgleichsregelung zwischen den einzelnen Bundesländern zu schaffen. Diese Variante verwirft das Bundesverfassungsgericht jedoch mit dem Hinweis auf die Folge eines möglichen zusätzlichen Verwaltungsaufwandes und den auf diese Weise angeblich nicht erreichbaren Zweck, der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Sozialhilfe entgegenzuwirken.

Durch § 120 Absatz 5 Satz 2 BSHG werde das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Artikel 2 Absatz 1 GG, das die freie Wahl des Aufenthaltsortes und des Wohnsitzes in der Bundesrepublik einschließe, verfassungskonform beschränkt. Und dem Gesetzgeber sollte man laut Bundesverfassungsgericht auch noch dankbar sein: Die ihm offenstehende Alternative, so die Pressemitteilung, den räumlichen Geltungsbereich von Aufenthaltsbefugnissen zu beschränken, hätte einen noch weitaus stärkeren Eingriff in die Bewegungsfreiheit der Beteiligten zur Folge gehabt.
Hinweis: Konventionsflüchtlinge (§ 51 Absatz 1 AuslG) sind von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht betroffen.


Meldungen aus dem europäischen Ausland:

Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf das von uns zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet, Bestelladresse: Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels, Tel & Fax: 32 (2) 230 37 50.

Bosnien-Herzegowina:
12 westeuropäische Länder haben Mitte Februar darüber beraten, wie eine effizientere Grenzsicherung in Bosnien-Herzegowina zu erreichen sei. Der britische Premierminister Tony Blair und sein italienischer Kollege Giuliano Amato hatten die EU-Staaten zur Implementierung eines Aktionsplanes aufgerufen, durch den Bosnien-Herzegowina als Durchgangsstation "klandestiner Einwanderung" blockiert werden soll. Vor dem Hintergrund in Großbritannien und Italien anstehender Wahlen wollen sich die beiden Premierminister offensichtlich als effektive Bekämpfer irregulärer Migration präsentieren. In einigen Monaten will man es geschafft haben, dass die bosnische Grenzpolizei wenigstens 60 % der Landesgrenzen effektiv überwachen kann. Ein Sprecher der UN-Mission in Bosnien hatte darauf hingewiesen, dass eine solche Anstrengung technisches Material auf aktuellem Stand erfordern würde und es von großer Wichtigkeit sei, dass die an der Grenze eingesetzten Kräfte so gut bezahlt würden, dass sie korruptiver Versuchung widerstehen könnten.

Dänemark:
Die dänische Regierung hat ein verschärftes Vorgehen gegen Staaten angekündigt, die sich unwillig zeigen, ihre aus Dänemark ausgewiesenen Staatsangehörigen zurückzunehmen. Der dänische Außenminister will Zusicherungen der Botschaften der in Rede stehenden Staaten einholen und im Weigerungsfall finanzielle Unterstützungszusagen in Frage stellen.

Irland:
Die irische Regierung hat angekündigt, dass die Kosovaren, die man aus Flüchtlingslagern in Mazedonien evakuiert hat und die bislang eine freiwillige Rückkehr und die damit verbundenen finanziellen Zuwendungen nicht akzeptiert haben, auf unbestimmte Zeit in Irland bleiben dürfen. Nach 5 Jahren würden sie die Möglichkeit bekommen, die irische Staatsangehörigkeit beantragen zu können. Irland hat im Juni 1999 etwa 1.000 Kosovaren aus Mazedonien aufgenommen und ihnen zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr gewährt. Etwa 140 Personen werden auf der Basis der Neuregelung jetzt bleiben dürfen.

Niederlande:
Unbegleitete minderjährige Asylsuchende stellen 16 % aller Asylsuchenden in den Niederlanden während der letzten zwei Jahre. Allein im Jahr 2000 haben 6.181 unbegleitete Minderjährige einen Asylantrag gestellt. Die Regierungskoalition lässt nun dieses Phänomen untersuchen und stellt Überlegungen an, das Asylverfahren für Minderjährige zu beschleunigen. Überproportional hoch ist die Zahl der unbegleiteten Kinder aus China. Weitere Herkunftsländer sind die Türkei, Angola, Bosnien, der Irak, der Iran, Sierra Leone, Guinea, Somalia und Afghanistan.

Niederlande:
Das Gesundheitszentrum in Amsterdam, das in den letzten 15 Jahren medizinische Versorgung für Menschen ohne rechtmäßigen Aufenthalt angeboten hat, hat seine Schließung angekündigt. Jährlich hat das Amsterdamer Zentrum etwa 1500 "Illegale" behandelt. Einer der Gründe ist die abnehmende Zahl der Ärzte, die auf freiwilliger Basis solche Behandlungen durchführen. Einer der Gründer des Zentrums sagte, es sei an der Zeit, dass Hausärzte die entsprechende Verantwortung für unversicherte Patienten übernehmen. Man hoffe, durch die Schließung einen solchen Effekt auszulösen. Ärzte, die medizinische Hilfe für Illegalisierte anbieten, können in den Niederlanden Kostenerstattung aus einem entsprechenden Nothilfefonds beantragen.

Spanien:
Die katalanische Regionalpartei CiU drängt auf eine weitere Amnestie für MigrantInnen ohne Dokumente. Insbesondere sollen diejenigen eine Chance bekommen, die von der Amnestie des letzten Jahres nicht begünstigt waren. Der Anteil negativer Entscheidungen ist in Barcelona wie in einigen anderen Großstädten besonders hoch gewesen. Allein in Barcelona gibt es 34.000 Personen, deren Legalisierungsantrag abgelehnt worden ist.

Spanien:
Die Zahl der in Spanien beim Versuch der heimlichen Immigration ertrunkenen Menschen wird für das Jahr 2000 mit 58 gegenüber 29 Personen im Jahr 1999 angegeben. 47 Personen werden vermisst. Die Zahl der Ertrunkenen dürfte wesentlich höher liegen, da sich die offizielle Zahl nur auf aufgefundene Leichen bezieht. Seit einiger Zeit versucht eine Nichtregierungsorganisation aus Tanger dabei zu helfen, dass Marokkaner identifiziert werden, die bei dem Versuch nach Spanien zu gelangen, mit dem Leben bezahlt haben. Die meisten der Getöteten führen keinerlei Dokumente mit sich. Des öfteren wurde kritisiert, dass spanische Behörden keinen besonderen Scharfsinn bei der Identifizierung entwickeln und deshalb viele Leichen nicht überführt und den Familien übergeben werden. Am 1. Februar 2001 führte die Nichtregierungsorganisation "Los dos olias" (Die zwei Ufer) aus Tanger die erste Überführung aus Spendenmitteln durch.

Spanien:
700 MigrantInnen ohne Papiere haben am 27. Februar 2001 die Besetzung von 10 Kirchen in Barcelona beendet. Es handelt sich insbesondere um bei der letzten Legalisierungsaktion Abgelehnte. Sie erhielten jetzt die Zusage, dass die katalanischen Behörden ihre Fälle erneut und großzügig prüfen. Es wird vermutet, dass etwa 85 % der Kirchenbesetzer eine Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis haben.

Spanien:
Taxifahrer aus Cadiz protestieren gegen die Verhaftung eines Kollegen, der irreguläre MigrantInnen gefahren hatte. Mit dem Slogan "Wir sind keine Polizisten" wehren sich die Taxifahrer dagegen, dass solche Transporte als Unterstützung der klandestinen Immigration gewertet werden. Taxivereinigungen der Küstenregion haben verschärfte Aktionen wie Straßenblockaden in der Nähe von Flughäfen und größeren Städten angekündigt.

Spanien/Marokko:
Die marokkanische Regierung weigert sich, marokkanische Kinder zurückzunehmen, die in Spanien ohne Verwandte und Aufenthaltsstatus leben. Der Präsident des katalanischen Regionalparlamentes Pujol hat dieses Problem vergeblich bei einem 3-Tages-Besuch in Marokko angesprochen. Die Zahl der marokkanischen Kinder, die allein auf den Straßen von Barcelona unter elende Lebensumständen leben, wird auf ca. 100 geschätzt. Der marokkanische Justizminister weigerte sich, eine Verantwortung der marokkanischen Regierung anzuerkennen und sagte lediglich zu, in zehn Fällen die entsprechenden Unterlagen zu prüfen. Die Regierung von Katalonien hatte zugesagt, für die Ausbildungskosten der Kinder in Marokko aufkommen zu wollen, wenn die Eltern gefunden würden und die Kinder später bei der Jobsuche in Katalonien zu unterstützen und ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zu geben. Darüber hinaus wolle man ein Ausbildungszentrum in Marokko errichten.

Spanien/Marokko:
Die Regierung in Madrid wirft Marokko mangelnde Kooperation bei der Bekämpfung irregulärer Migration vor. Nur ein Jahr nach der Unterzeichnung eines Rückübernahmeabkommens zeigt sich Madrid irritiert über die Weigerung marokkanische Behörden, irreguläre MigrantInnen aus Drittstaaten zurückzunehmen, wenn nicht bewiesen werden kann, dass sie von marokkanischem Territorium aus gestartet sind. Obwohl dies in den meisten Fällen auf der Hand liege, akzeptiere Rabat lediglich eigene Staatsangehörige und weigere sich insbesondere, Personen aus Staaten südlich der Sahara oder Algerier zurückzunehmen. Vorgeworfen wird den marokkanischen Behörden u.a., dass allein an den Küsten Andalusiens im letzten Jahr 15.000 irreguläre MigrantInnen auf dem Seeweg angekommen seien, während demgegenüber nur 2.000 Personen von marokkanischer Seite vor der Abfahrt aufgegriffen wurden.

Schweden:
Nur 2 % aller asylsuchenden Frauen in Schweden geben an, aufgrund geschlechtsspezifischer Gründe verfolgt worden zu sein. In der Widerspruchsinstanz steigt diese Zahl auf 8 %, was bestätigt, dass Frauen oft Schwierigkeiten haben, den entsprechenden Verfolgungshintergrund im Erstverfahren darzustellen.

Liste

 

Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden.