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Infomappe Nr. 42 - Januar 2001

Erneut Tod in Abschiebungshaft: Am 8. Dezember erhängte sich in der Abschiebungshaftanstalt Langenhagen (Hannover) der tamilische Flüchtling Arumugasamy Subramaniam, der drei Tage später - nach 5-jährigem Aufenthalt in Deutschland - abgeschoben werden sollte. Der Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e.V. beschreibt in einer Presseerklärung vom 12. Dezember 2000 (311 KB) den Hintergrund und fordert politische Konsequenzen.

Bereits am 3. Dezember hat sich ein togoischer Flüchtling in Salzwedel (Sachsen-Anhalt) das Leben genommen. Dem zunächst nach § 51 Absatz 1 Ausländergesetz Anerkannten, Kwuami Aziakou Prempe, hätte vermutlich in einigen Wochen die Abschiebung gedroht. Gegen den anerkennenden Bescheid hatte der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten bereits im August 1996 geklagt. Im September 1998 hatte das VG Magdeburg das "Kleine Asyl" des § 51 Absatz 1 AuslG ebenfalls unanfechtbar abgelehnt. Herr Prempe erhielt vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge am 24. November 2000 die Abschiebungsandrohung. Nach Angaben der Pressestelle des Altmarkkreises Salzwedel waren noch keine konkreten Abschiebungsmaßnahmen eingeleitet. Eine Klage gegen die Ablehnung der Feststellung von Abschiebungshindernissen lief offenbar noch Die African Refugee Association und andere Organisationen riefen anlässlich des Todes von Kwuami Aziakou Prempe zu einer Trauerkundgebung am 19. Dezember 2000 in Magdeburg auf.


Wie geht es weiter mit dem angekündigten Bau einer neuen Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Rhein-Main-Flughafens Frankfurt am Main? Details hierzu wollte die Bundestagsfraktion der PDS in einer Kleinen Anfrage vom 21. November 2000 (BT-Drucksache 14/4478) wissen. Im Vorfeld hatte es widersprüchliche Zeitungsmeldungen zu dem möglichen Standort der Einrichtung und dem wahrscheinlichen Zeitpunkt einer Inbetriebnahme gegeben. Wesentlich präziser ist auch die Antwort der Bundesregierung nicht (BT-Drucksache 14/4702) , wenn es dort heißt, nach den Angaben der für die Planung zuständigen Flughafenaktiengesellschaft (FAG) solle die Unterkunft Ende 2001 fertig gestellt werden. Dies setze aber einen reibungslosen Ablauf der Planungsphase und einen zügigen Bau der Unterkunft voraus. Dass es wirklich die "Gefahr potenzieller Störer von außen" war, die nun zu Umplanungen der Unterkunft Anlass gibt, darf bezweifelt werden. Die wirkliche Macht am Flughafen ist die FAG, die am bisher ins Auge gefassten Standort ein drittes Flughafenterminal errichten will. Die FAG wird sich bei den anstehenden Milliardeninvestitionen in neue Startbahnen und Terminals kaum von Interessen und Zeitplänen des BMI festlegen lassen. Dass Otto Schily seinen Kurs, Flüchtlingskinder weiterhin im Flughafen zu halten, fortsetzt, belegt die Antwort der Bundesregierung ebenfalls. Demnach wird es künftig einen separaten Trakt für Familien und Kinder geben, "so dass neben der jetzt schon speziell für die Kinder am Flughafen bereit gestellte Betreuung zusätzlich auch Familien als Ansprechpartner für die Kinder zur Verfügung stehen." Dies heißt: Unbegleitete Minderjährige werden in diesem Familientrakt ebenfalls untergebracht. 2000 qm Freiflächen sind der Einrichtung der Planung nach direkt angegliedert und sollen künftig tagsüber frei zugänglich sein, was gegenüber dem jetzigen stundenweisen Freigang eine Verbesserung darstellt. Wie viel Freiheitsbedürfnis im Getöse startender und landender Jets bei den Internierten übrig bleiben wird, lässt sich nur vermuten. Über den Wolken ist die Freiheit nämlich grenzenlos und nur durch löchrige Nachtflugverbote eingeschränkt. Wenn es nachts für ein paar Stunden ruhiger wird, sind die Freiflächen aber wohl nicht zugänglich. Wie sicher gestellt werde, dass die neue Unterkunft ohne zubetonierte oder vergitterte Fenster gebaut wird, wollte die PDS weiter wissen. Antwort der Bundesregierung: "Durch eine lnnenhofplanung." Es ergibt sich also das Gesamtbild eines Atrium-Hauses mit angeschlossenem Freigehege und Kinderspielplatz. Die familiengerechte Spezialeinrichtung zur Abschiebungsvorbereitung für Mutter und Kind bekommt Konturen.


Das Kommitee zur Verhinderung von Folter und inhumaner oder erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarates (CPT) hat sich vor kurzem 13 Tage in Deutschland aufgehalten. Bei seinem 4. Besuch seit 1991 hat das CPT unter anderem die Grenzstation Guben, die Abschiebehaftanstalten Büren und Eisenhüttenstadt sowie den Transitbereich des Frankfurter Flughafens besucht. Die gesammelten Informationen sind vertraulich, werden aber - nach bisheriger Erfahrung - in Deutschland zusammen mit einer Stellungnahme der Bundesregierung und mit ihrer Zustimmung nach einigen Monaten veröffentlicht. Zunächst gab es nur einen kurzen Pressetext zum Besuch (256 KB).

Das CPT hatte sich zuletzt im Frühjahr 1998 auf dem Flughafen Frankfurt umgesehen und u.a. eine Reihe von Erwartungen hinsichtlich zu verbessernder baulicher Bedingungen geäußert.

 

Für mehr Transparenz bei Flugabschiebungen setzt sich das Gremium "Forum Flughäfen in NRW" ein. Zu der Arbeitsgruppe gehören Vertreter des Innenministeriums NRW, des Bundesgrenzschutzes, des Deutschen Roten Kreuzes, der Katholischen Kirche, des Arbeitskreises Asyl NRW e.V., des Diakonischen Werkes Rheinland, des UNHCR, von amnesty international und von PRO ASYL. Das von der Evangelischen Kirche im Rheinland einberufene Forum beschränkt sich auf die Behandlung von Themen, die Vollzugsmaßnahmen bei Flugabschiebungen betreffen. Es geht also lediglich um das "wie" der Abschiebung. Unter anderem ist geplant, dass eine von dem Gremium einvernehmlich zu benennende Person berechtigt ist, Abschiebungen am Flughafen Düsseldorf und gegebenenfalls am Flughafen Köln-Bonn zu beobachten und dem Gremium Bericht zu erstatten. Das regional zuständige Grenzschutzpräsidium setzt schon seit einiger Zeit auf mehr Transparenz bei der Durchführung von Abschiebungen und hat bereits mehrmals zum Erfahrungsaustausch eingeladen. Die praktischen Ergebnisse der Arbeit des Gremiums müssen abgewartet werden.

 

Dass solches Streben nach Transparenz keineswegs selbstverständlich ist und der Bundesgrenzschutz möglicherweise offener ist als sein oberster Dienstherr, Bundesinnenminister Schily, belegt das Schreiben des Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern, Claus Henning Schapper an die Ärzteorganisation IPPNW.

Die hatte die seit 1995 immer wieder erhobene Forderung nach einem Zugang von Nichtregierungsorganisationen zum Flughafentransit und zu Gewahrsamsräumen erneut erhoben. In dem Schreiben vom 5. Oktober 2000 heißt es: "Die Tatsache, dass die Gewahrsamsräume des Bundesgrenzschutzes und andere Räumlichkeiten, die für die Rückführung ausländischer Staatsangehöriger genutzt werden, nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind, lässt jedoch nicht den Schluss zu, dass eine Überprüfung des behördlichen Handelns nicht erfolgt. Beispielhaft ist die Tätigkeit des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) zu nennen. Angehörige dieses Ausschusses können jederzeit und ohne Anmeldung Gewahrsamsräume des BGS in einem geregelten Verfahren besichtigen. Feststellungen hieraus werden zusammen mit der Stellungnahme der verantwortlichen Regierung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Tätigkeit des CPT ist rechtstaatlich legitimiert, sachgerecht und allgemein anerkannt, so dass es einer weiteren Kontrolle durch Vereine oder etwaiger Privatpersonen nicht bedarf." Im Klartext: Wir haben doch bereits das CPT, das Commitee for the Prevention of Torture, das alle paar Jahre einmal auch irgendwo in Deutschland unterwegs ist und bei dieser Gelegenheit auch Zugang zu allen Gewahrsams- und Hafteinrichtungen erhalten muss. Das muss genügen. Bei dieser etwas merkwürdigen Instrumentalisierung des CPT muss ein passender Vergleich und die Frage an den Bundesinnenminister erlaubt sein: Wozu brauchen wir eine Polizei - wir haben doch den Weltsicherheitsrat?

 

In einer Kleinen Anfrage erkundigt sich die Bundestagsfraktion der PDS nach Ermittlungen wegen möglicher Übergriffe durch Beamtinnen und Beamte beim Bundeskriminalamt und beim Bundesgrenzschutz im Zeitraum von 1995 und 1999 (BT-Drucksache 14/4110 vom 18. September 2000). Aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 14/4238 vom 10. Oktober 2000) ergeben sich für den Bereich des Bundesgrenzschutzes 238 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Dienstvergehen aufgrund von Übergriffen. Im selben Zeitraum wurden im Bereich des BGS 21 Anklagen wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt erhoben. Es kam zu 7 Verurteilungen, von denen bislang 6 rechtskräftig sind. Maximalstrafe: 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung in drei Fällen, sonst Geldstrafen. Von 56 im selben Zeitraum eingeleiteten Disziplinarverfahren wegen Körperverletzung im Amt wurde die große Mehrzahl eingestellt, weil ein Dienstvergehen nicht festgestellt werden konnte. Dagegen stieg die Zahl der im Bereich des BGS erstatteten Anzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte steil an. Da sich der Bundesgrenzschutz im selben Zeitraum rasant zu einer Universalpolizei des Bundes entwickelt hat, die zunehmend auch im Inland in Situationen in Aktion tritt, in denen die Anwendung unmittelbaren Zwanges in Frage kommt, lässt sich die Statistik nicht so ohne weiteres interpretieren, dass die Gewaltbereitschaft gegenüber dem BGS generell gewachsen wäre.


Leistungskürzungen für eritreische Staatsangehörige gemäß § 1 a Nummer 2 AsylbLG sind nicht zu rechtfertigen. Dies ergibt sich aus der Begründung eines Bescheides vom 7. Dezember 2000, mit dem der Werra-Meißner-Kreis die entsprechende Leistungskürzung für eine eritreische Familie aufgehoben hat. Begründung: Man habe erfahren "dass eine telefonische Anfrage beim hessischen Innenministerium ergeben hat, dass dort die Problematik einer Passbeschaffung über das Konsulat des Staates Eritrea bekannt ist. Nach der im Innenministerium vorherrschenden Ansicht solle die restriktive Haltung der eritreischen Vertretung nicht dem einzelnen ausreisepflichtigen Ausländer angelastet werden. Vielmehr geht man davon aus, dass die Beschaffung von Pässen und auch Heimreisedokumenten bzw. einer Bescheinigung über die Beantragung oder Vorsprache bei der Botschaft derzeit fast unmöglich ist. Aus den genannten Gründen kann die bisherige Auffassung, dass die o.a. Ausländer sich nicht ausreichend um die Ausstellung von Heimreisedokumenten oder entsprechenden Nachweisen bemüht haben, nicht aufrecht erhalten werden."

Mit Erlass vom 6. Dezember 2000 hat das Innenministerium Rheinland-Pfalz einen Abschiebungsstopp für Personen verhängt, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, eine Arbeitserlaubnis besitzen und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss verbindlich erklären, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Mai 2001 fortgesetzt werden soll. Es dürfen zudem keine Ausweisungsgründe nach § § 46 und 47 AuslG vorliegen, wobei geringfügige Straftaten außer acht bleiben. Begründung: Vor dem Hintergrund der aktuellen Zuwanderungsdebatte stoße die Abschiebung dieser Personen auf erheblichen Widerstand von Arbeitgebern. Man könne die Abschiebung dieser ausreisepflichtigen Personen "häufig nur schwer verständlich machen." Der Abschiebungsstopp ist befristet bis zur nächsten Innenministerkonferenz, die voraussichtlich am 8./10. Mai 2001 stattfinden wird. Der Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz hat die Regelung in einer Presseerklärung vom 12. Dezember 2000 begrüßt und die Erwartung geäußert, dass aus dieser vorläufigen Regelung im kommenden Jahr ein bundesweites Bleiberecht für integrierte Flüchtlinge werden möge. Damit würde der Begünstigtenkreis der unzureichenden Altfallregelung von November 1999 erweitert. Der bittere Beigeschmack: Nützlichkeitserwägungen drohen zu einem Hauptkriterium für Abschiebungsentscheidungen zu werden. Und ob sich Betroffene ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über Wasser halten können, hängt von vielen Voraussetzungen ab. In den vergangenen Jahren wurden vielen der Betroffenen in weiten Teilen des Bundesgebietes Arbeitserlaubnisse generell verweigert. Es ist nicht einzusehen, dass ihnen dies nun zum Nachteil gereichen soll.


Doch noch wesentlich verbessert hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung, die mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 15. Dezember 2000 in Kraft getreten ist. Insbesondere entfällt die Wartezeit von einem Jahr für die nach den § § 30, 32, 32a ff sowie 51 Ausländergesetz Aufenthaltsbefugten. Hilfreich ist die vom BMA veröffentlichte Übersicht vom Dezember 2000 unter der Überschrift "Vergleich der Wartezeitregelungen nach bisherigem und neuem Arbeitsgenehmigungsrecht" (147 KB). Den meisten Medien und PRO ASYL hatte bei ersten Anfragen zur Neuregelung nur die vorangegangene Kabinettsvorlage vorgelegen, was zum Teil zu missverständlichen Kommentierungen geführt hat (Infonetz-Ausgabe Nummer 41). Festzuhalten bleibt, dass sich für viele Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und Geduldete nichts ändert, weil sie durch das Sieb der arbeitsmarktlichen Vorrangprüfung fallen. Deren bürokratische Hürden, insbesondere die sechswöchige Prüfungsfrist, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, behalten ihre für potentielle Arbeitgeber abschreckende Wirkung. Ein gleichzeitig mit der Neuregelung angekündigter Erlass zu § 1 Absatz 2 Nummer 1 ArGV (Härtefallregelung für eine Arbeitserlaubnis ohne Arbeitsmarktprüfung), ist noch nicht ergangen.

Das hessische Innenministerium hat mit Erlass vom 27. November 2000 (177 KB) die Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 23./24. November 2000 über Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina sowie ausreisepflichtige Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien (einschließlich Kosovo) interpretiert. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich für folgende Problemgruppen "nicht um eine Bleiberechtsregelung mit Perspektive auf einen Daueraufenthalt" handelt:

  • gemischt-ethnische Familien und Ethnien aus Gebieten aus dem Kosovo, die keinen spezifischen Minderheitenschutz gewährleisten.

  • unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus dem Kosovo, soweit sie Waisen sind oder der Aufenthalt ihrer Eltern nicht feststellbar ist.

  • Zeugen vor dem internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, sofern sich aufgrund einer Stellungnahme des internationalen Strafgerichtshofs eine Gefährdung bei der Rückkehr ergibt. Entsprechendes gilt für deren Familienangehörige.

     

    Ein hochrangiges Ex-Mitglied des irakischen Geheimdienstes hat Haarsträubendes über Menschenrechtsverletzungen im Irak enthüllt, insbesondere über Massaker im Jahre 1998. So seien bei einer "Gefängnisreinigungsaktion" allein 2.000 Gefangene im Abu Ghraib Gefängnis hingerichtet worden. Entsprechende Meldungen waren in der Vergangenheit oftmals als Propaganda irakischer Oppositionskreise abgetan oder als nicht verifizierbar abgetan worden. Dass entsprechende Meldungen nunmehr im Observer vom 6. Dezember 2000 (186 KB) auftauchen und die Transkription des zugrundeliegenden Interviews (373 KB) kursiert, könnte darauf zurückzuführen sein, dass von Seiten der USA Versuchen entgegengetreten werden soll, den Irak nach Aufhebung des Embargos weiter hoffähig zu machen. Weitere Meldungen zum Irak auch bei WADI e.V.

     

    Unter der Überschrift "Flüchtlingsschutz ist Menschenrechtsschutz" (BT-Drucksache 14/4884) hat der Bundestag am 5. Dezember 2000 einen Antrag der Fraktion SPD und Bündnis 90 / Die Grünen angenommen, der die Arbeit des UNHCR unterstützt und gleichzeitig einen Katalog dessen beinhaltet, was zur Gewährleistung des Flüchtlingsschutzes noch getan werden müsste.

     

    Beim DFG-VK ist im Dezember die deutsche Übersetzung einer Broschüre mit dem Titel "Das Militär und Menschenrechtsverletzungen in der Türkei. Ein Panorama aus dem Jahr 1998 über die türkischen Streitkräfte und ihre Methoden" erschienen. Das Buch kann in der Türkei nur illegal vertrieben werden. Es behandelt Menschenrechtsverletzungen der Armee an der Zivilbevölkerung, Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Streitkräfte und das Problem posttraumatischer Störungen, unter dem viele Rekruten leiden. Die Broschüre richtet sich insbesondere an Beratungsstellen der Flüchtlingsarbeit und türkische Asylsuchende, die ihren Antrag u.a. mit der Tatsache begründet haben, dass das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung in der Türkei nicht umgesetzt wird. Die Broschüre kostet 5 DM pro Exemplar + Porto. Bestelladresse: DFG-VK Berlin-Brandenburg, Görlitzer Straße 63, 10997 Berlin, e-mail

    "Flucht und Behinderung" war der Titel einer Konferenz am 8. September 2000 in Marburg, die der Vernetzung zu diesem Thema dienen wollte. Die Tagungsdokumentation liegt inzwischen vor und ist erhältlich bei der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V., Am Schlag 8, 35037 Marburg, Telefon: 06421-6060, Telefax: 06421-606229. Informationen über die Konferenz s. "Flucht und Behinderung" Fotoreportage

     

    Unter dem Titel "650 Jahre Roma-Kultur im Kosovo und ihre Vernichtung: Das Pogrom" hat die Organisation Rom e.V. Material über die Vertreibung von Roma und Aschkali sowie die Plünderung und Zerstörung ihrer Häuser im Kosovo zusammengestellt. Ausführlich wird auch die Vorgeschichte der Katastrophe dargestellt. Die Dokumentation ist zum Preis von 5 DM pro Exemplar beim Rom e.V., Burgstraße 6-8, 50676 Köln zu bestellen. Bei der Abnahme einer größeren Zahl von Exemplaren Staffelpreise auf Anfrage.


    Mit der Situation und Integration von Flüchtlingen aus dem Libanon beschäftigt sich eine umfangreiche Studie von Ralph Ghadban, die unter dem Titel "Die Libanon-Flüchtlinge in Berlin" im Verlag Das arabische Buch erschienen ist. Der Arbeit liegen zwei Felduntersuchungen zugrunde, von denen die erste bereits 1988, die zweite in den Jahren 1994-1995 durchgeführt wurde. Obwohl die zugrundeliegenden Daten nicht mehr ganz taufrisch sind und der Autor dem Leser einen Durchgang durch fast alle Felder der Asyl- und Migrationspolitik nicht erspart hat, enthält das Buch viele interessante Fakten. Dennoch: Liebe empirische Sozialforscherinnen und Sozialforscher und Autorinnen und Autoren künftiger Bücher: Verzichten Sie auf die 250. Darstellung deutscher Asyl- und Migrationspolitik. Ein paar Fußnoten Größe XXL tun es auch. Das Buch ist zum Preis von DM 48,- im Buchhandel erhältlich.


    Die Zeitschrift für Politische Psychologie beschäftigt sich in ihrer Doppelnummer 4/00 + 1/01 mit dem Thema "Politische Traumatisierung: Therapie im Kontext". Der Band wurde herausgegeben von Freiheit Regner und Elise Bittenbinder in Zusammenarbeit mit amnesty international, dem Aktionsnetz der Heilberufe und der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer. Das Doppelheft ist zum Preis von DM 50,- im Buchhandel zu beziehen und enthält eine Reihe zum Teil auch sehr aktueller Beiträge. So beschäftigen sich etwa Torsten Lucas, Birgit Möller und Ulrike Heckl unter dem Titel "Therapeutlnnen, Flüchtlinge und Abschiebung" mit der Funktion und Problematik von Begutachtung bezüglich Traumatisierung und Reisefähigkeit. Dietrich F. Koch und Deidre Winter geben einen Überblick zu Entwicklungen psychotraumatologischer Forschung und deren Relevanz für die gegenwärtige Diskussion und Auseinandersetzung um die zwangsweise Rückführung traumatisierter Flüchtlinge unter dem Titel "Beiträge der Psychotraumatologie zur Menschenrechtsdiskussion im Kontext der psychosozialen Arbeit mit Flüchtlingen".

    Meldungen aus dem europäischen Ausland:

    Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf das von uns zum Abonnement Migration News Sheet, Bestelladresse: Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels, Tel & Fax: 32 (2) 230 37 50.

    Belgien:

    Trotz starker Proteste führt die Regierungskoalition ein restriktiveres Asylrecht ein. Berufungen beim obersten Verwaltungsgerichtshof haben keine aufschiebende Wirkung mehr. Innerhalb von fünf Tagen sollen nun regionale Asylbüros zunächst entscheiden, ob ein Antrag "offensichtlich unbegründet" ist. In diesem Fall hat der Betroffene eine 5-Tages-Frist, um Rechtsmittel einzulegen, über die dann innerhalb von 10 Tagen entschieden wird. Als offensichtlich unbegründet werden auch Asylanträge beurteilt, wenn sich die Asylsuchenden weigern zu kooperieren, womit vermutlich nicht nur Angaben zum Reiseweg gemeint sind. Alle belgischen Nachbarstaaten sind EU-Mitglieder und nach der Dubliner Konvention könnte Belgien alle auf dem Landweg ankommenden Asylsuchenden nach der Rekonstruktion ihres Reiseweges zurückweisen. Offenbar soll dies durch die Einführung zehn grenznaher Registrierungszentren, die rund um die Uhr offen sind, erleichtert werden. Asylsuchende, die auf dem Luftweg ohne gültige Papiere ankommen, werden in einer Gewahrsamseinrichtung in der Nähe des Flughafens Brüssel

    gemeinsam mit irregulären Immigrantlnnen festgehalten. Kinderflüchtlinge werden künftig allerdings nicht mehr in diesem Flughafengewahrsam festgehalten, sondern in anderen Unterkünften für Kinder untergebracht. Eine im europäischen Vergleich besonders problematische Regelung gibt den Behörden die Vollmacht, ein beschleunigtes Verfahren für Angehörige bestimmter Staatsangehörigkeiten durchzuführen, wenn deren Ankunft in großen Zahlen Verdacht erregt. Die Betroffenen müssen dann innerhalb von 5 Tagen belegen, warum ihr Antrag nicht offensichtlich unbegründet ist. Diese Verschärfungen möchte die Regierung zusammen mit Verschlechterungen im Sozialleistungsrecht für Asylsuchende (Sach- statt Barleistungen) Anfang 2001 im Parlament abstimmen lassen.

    Belgien:

    Anlässlich eines Besuches in Bulgarien hat sich der belgische Innenminister besorgt gezeigt über die große Zahl bulgarischer Staatsangehöriger, die in Belgien Asylantrag stellen. Sein bulgarischer Kollege versprach daraufhin, dass sich offizielle Vertreter seines Ministeriums nach Belgien begeben würden, um die Fälle von 1.700 Bulgaren zu untersuchen, die in Belgien Asylantrag gestellt haben. Das bulgarische Interesse an einer solchen schnellen Reaktion erklärt sich damit, dass man unbedingt von der Liste der Staaten gestrichen werden möchte, deren Staatsangehörige ein Einreisevisum für jeden EU-Staat benötigen.

    Dänemark:

    Die dänischen Sozialdemokraten stellen die Genfer Flüchtlingskonvention in Frage mit dem Ziel, ihren Text in eine restriktivere Richtung zu modifizieren. Der Vorsitzende des sozialdemokratischen Komitees für Flüchtlinge und Migranten nannte die GFK, die "größte Heilige Kuh" in der Debatte. Man solle studieren, ob sie geeignet sei, ihren ursprünglichen Zweck zu erreichen. Beifall gab es insbesondere von Rechts, während die dänische Sozialdemokratie in Flüchtlingsfragen inzwischen gespalten ist. Der Vorschlag der sozialdemokratischen Innenministerin Jespersen, Straftäter unter den Asylsuchenden auf einsame Inseln zu deportieren, machte sie in Dänemark über Nacht populär. Andere Sozialdemokraten vertreten die Auffassung, dass sich ein Bekenntnis zu einer restriktiveren Ausländerpolitik keineswegs in Wählerstimmen auszahlen werde und man die Wähler eher in die Arme der Rechten treibe.

    Griechenland
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    Der Entwurf eines neuen Ausländergesetzes, der dem Parlament vorgelegt wurde, ist von Organisationen, die Migrantinnen und Migranten unterstützen, als sehr repressiv kritisiert worden. Hauptsächlich befasse er sich mit der Gewinnung billiger Saisonarbeit. Insbesondere sieht der Gesetzentwurf eine Reihe repressiver Maßnahmen gegen Personen vor, die irreguläre Migrantinnen und Migranten unterstützen oder ihnen Dienstleistungen anbieten, so etwa Ärzte und Vermieter. Das aus den früheren Entwürfen vorgesehene Recht von Kindern irregulärer Migranten auf staatliche Erziehung ist aus dem Gesetzentwurf herausgefallen. Hierzu kommentiert das Innenministerium, es gebe keine internationale Verpflichtung, die Griechenland hier binde. Arbeitgeber, die Ausländer ohne Erlaubnis beschäftigen, riskieren neben Geld- und dreimonatigen Freiheitsstrafen auch befristete Geschäftsschließungen (6 Monate bei einem ersten Verstoß, 1 Jahr bei einem zweiten und auf unabsehbare Zeit bei einem dritten). Menschenrechtsorganisationen kritisieren die durch Sanktionen untermauerte Verpflichtung für Beschäftigte des Gesundheitssystems, "Illegale" zu denunzieren und Krankenbehandlungen zu verweigern. Ausnahmen gelten nur in Notfällen, bis der Zustand der Patienten stabil ist. Bereits auf der Grundlage eines ministeriellen Erlasses für alle staatlichen Hospitäler sind deren Ärzte seit dem 13. Juli 2000 verpflichtet, über die Notversorgung hinausgehende Leistungen zu verweigern. Die Vereinigung der Krankenhausärzte von Athen und Piräus hat den Erlass verurteilt und ihre 8.500 Mitglieder aufgerufen, ihn zu ignorieren und seine Rücknahme zu verlangen. Heftige Kritik gibt es auch von Seiten der nationalen Menschenrechtskommission Griechenlands am geplanten Ausschluss der Kinder irregulärer Migranten vom Recht auf Erziehung. Es handele sich hier um eine Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention, die Griechenland 1992 unterzeichnet hat.

    Griechenland:

    Migranten ohne Papiere haben nun doch eine weitere Chance, ihren Aufenthalt zu legalisieren. Diese überraschende Ankündigung des griechischen Innenministers hat die Kritiker des neuen Ausländergesetzes überrascht, dessen Regelungen keine solche neuerliche Amnestie vorsehen. Organisationen von Arbeitsmigrantinnen und -migranten befürchten jedoch, dass viele der für eine solche Regelung in Frage kommenden Personen bei einer der häufig stattfindenden Razzien aufgegriffen und abgeschoben werden können, wenn nicht der Innenminister eine Amnestieperiode im Vorgriff auf die Regelung verkündet. Wiederum ausgeschlossen sind alle Personen, die nach dem 15. November 1998 nach Griechenland eingereist sind. Eine erste Amnestie im Jahre 1998 führte zu 375.000 Anträgen auf eine Legalisierung; viele der Antragstellerinnen scheiterten jedoch an einer Vielzahl von Vorbedingungen und der extrem schlechten bürokratischen Umsetzung der Regelung. Für zwei Personengruppen ist die Sachlage ganz besonders unklar: Für diejenigen, die bereits wegen illegalen Aufenthaltes inhaftiert sind und sich zuvor länger als zwei Jahre in Griechenland aufgehalten haben und für Asylsuchende. Ob die Menschen in Abschiebungshaft überhaupt Gelegenheit erhalten werden, einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zu stellen, ist unklar. Für Flüchtlinge ist das sehr komplizierte Asylantragsverfahren in Griechenland ein Hindernis. Viele potentielle Antragsteller warten mehr als ein Jahr, um überhaupt als Asylsuchende registriert zu werden. Während dieser Zeit ist ihre Situation prekär und die Abschiebung möglich. Deshalb würden viele der Betroffenen es vorziehen, von vorneherein eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und sich nicht den Unwägbarkeiten des Asylverfahrens auszusetzen.

    Großbritannien:

    Zunehmend werden Lastwagenfahrer und Transportfirmen auch dann drastisch bestraft, wenn sie die Polizei über die Anwesenheit irregulärer Migrantlnnen in ihren Fahrzeugen informieren. Mehrere Transportfirmen haben die Zahlung von Strafen bis zu 34.000 Pfund verweigert, woraufhin die Fahrzeuge konfisziert wurden. Unter Verletzung grundlegender Prinzipien des Strafrechts werden die Fahrer verantwortlich gemacht, ohne dass ihnen eine eigene Schuld nachgewiesen werden muss. Durch strikte Regelungen werden ab 1. Februar 2001 auch für Güterzüge vergleichbare Regelungen eingeführt, d.h. ggfs. gegen die Eisenbahngesellschaften, die Eigentümer der Waggons und die Arbeitgeber der dort Beschäftigten Strafen verhängt. Die französische Eisenbahngesellschaft SNCF hatte sich zuvor geweigert, spezielle Kontrollen in Güterzügen durchzuführen.

    Großbritannien:

    Ein Bericht des law center, einer Nichtregierungsorganisation in Nordirland, kritisiert die Nutzung von normalen Gefängnissen für die Inhaftierung von Asylsuchenden. Die durchschnittliche Dauer der Inhaftierung sei im Untersuchungszeitraum (Januar 1999 bis Juni 2000) sieben Wochen gewesen. Es handele sich zumeist um Fälle, in denen die Zurückweisung der Betroffenen im Rahmen des Dubliner Übereinkommens bevorstand. In Nordirland wie in Schottland gibt es keine speziellen Abschiebungshaftanstalten für Asylsuchende. In Schottland wird allerdings zur Zeit geplant, eine ehemaliges Gefängnis in der Grafschaft Lanakshire in ein Abschiebehaftzentrum umzuwandeln. Der Bericht des law center kritisiert weiter, dass Abschiebungshaft oft in die Trennung von Familien münde und in zwei Fällen Kinder in der Jugendhilfe untergebracht werden mussten, nachdem man die Eltern inhaftiert hatte. Nachdem im April konservative Oppositionsführer vorgeschlagen hatten, alle neu ankommenden Asylsuchenden in Gewahrsam zu nehmen, hat die Schatteninnenministerin den Vorschlag relativiert. Niemand, der bei Trost sei, würde annehmen, dass die Wahl einer konservativen Regierung dazu führen würde, dass am Folgetag 30.000 Asylsuchenden in Haft sitzen, so Ann Wittcombe. Man werde möglicherweise die gesamte Legislaturperiode dazu brauchen. Zunächst würde man nur die aus sicheren Herkunftsstaaten Kommenden, immerhin ein Drittel der Neuantragsteller, in Gewahrsam nehmen. Die wissenschaftlichen Dienste des Unterhauses hatten ausgerechnet, dass 8.000 Unterkunftsplätze für Asylsuchende in Abschiebehafteinrichtungen 1,8 Milliarden Pfund kosten würden. Frau Wittcombe war einmal als Ministerin für Gefängnisse zuständig und meint dies durch die Umwidmung existierender Gebäude billiger schaffen zu können. Außerdem würde, so ihre Einschätzung, möglicherweise bereits eine Politik der Ankündigung der Inhaftierung von Asylbewerbern als Abschreckung wirken. Das Innenministerium hält an eigenen Rechnungen fest, dass Gewahrsamseinrichtungen für 25.000 Asylsuchende 2 Milliarden Pfund kosten würden und jährlich eine weitere Milliarde für Betriebs- und Verwaltungskosten anfallen.

    Irland:

    Auch Irland hat sich nun der zunehmenden Zahl von Staaten angeschlossen, die Transportunternehmen für Einwanderungskontrollen in die Pflicht nehmen und gegebenenfalls Sanktionen gegen Beförderungsunternehmen (carrier sanctions) verhängen. Der irische Justizminister hat einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt.

    Irland:

    Auch in der Nähe des Flughafens Dublin wird ein Aufnahme- und lnternierungszentrum für Asylsuchende eingerichtet. Untergebracht werden sollen dort Asylsuchende, die Irland auf dem Luftweg erreichen ebenso wie diejenigen, deren Anträge bereits abgelehnt wurden und die infolgedessen abgeschoben werden sollen. Nach Ende der Ausschreibungsfrist für die Gebäude soll die neue Einrichtung innerhalb von 6 Monaten errichtet werden.

    Niederlande:

    Am 16. November hat das Parlament über eine Petition von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Kirchen debattiert. Diese hatten die geringe Zahl von Legalisierungen für sogenannte "weiße Illegale" (solche, die gearbeitet und Sozialabgaben gezahlt haben) kritisiert. In vielen Fällen würden entsprechende Anträge überhaupt nicht geprüft. Der stellvertretende Justizminister verteidigte das Verfahren und informierte darüber, dass von 7.900 Anträgen in dieser Kategorie 2.200 positiv beschieden worden seien.

    Russland:

    Ab 2001 wird der Aufenthalt von Ausländern in Russland durch eine Vereinheitlichung der Datenerfassung strenger überwacht. Die Registrierung aller eingereisten Ausländer wird zentral erfolgen.

    Slowenien:

    Innerhalb von neun Monaten wurden in Slowenien 27.000 irreguläre Migranten aufgegriffen - eine Zunahme von 70 % gegenüber dem Vergleichzeitraum des Vorjahres. Die meisten hatten Einreiseversuche aus Kroatien und Ungarn unternommen. Die Regierung hat daraufhin Kroatien zu einem sicheren Drittstaat erklärt. Auch Personen, die einen Asylantrag stellen wollen, werden umgehend nach Kroatien zurückgeschoben. Eine Neuregelung im slowenischen Asylgesetz sieht nun vor, dass Asylsuchende während des Verfahrens nicht mehr die Aufnahmelager verlassen dürfen.

    Spanien:

    Die meisten der irregulären Migrantlnnen, die mit ihrem Antrag auf Legalisierung erfolglos geblieben sind, werden dennoch bleiben dürfen. Die spanische Regierung versprach einen Erlass mit dem Ziel, die Legalisierung auch derjenigen zuzulassen, deren Anträge nur deswegen abgelehnt worden sind, weil sie nicht glaubhaft machen konnten, dass sie vor dem 1. Juni 1999 eingereist sind. Bis Ende Oktober sind von 245.684 Legalisierungsanträge insgesamt 185.663 entschieden worden. Ergebnis: 123.619 positive Entscheidungen, 57.646 Ablehnungen. Kommt der entsprechende Erlass, so wird die große Mehrheit der potentiellen Antragsteller davon profitieren können.

    Spanien:

    Am 18. September hat die Organisation "Ärzte ohne Grenzen" in Tarifa mit der Unterstützung irregulärer Migrantlnnen begonnen. Vertreter der Organisation haben allerdings kritisiert, dass es beschämend sei, dass die ursprünglich mit dem Ziel, die medizinische Versorgung von Bedürftigen in Entwicklungsländern zu verbessern, angetretene Organisation, in Spanien intervenieren müsse. Die Regierung schaue beim Thema der über See ankommenden Migrantlnnen und deren Versorgung einfach weg. Die Zahl der aufgegriffenen "Bootsimmigranten" hat in den ersten zehn Monaten dieses Jahres bereits 12.000 überschritten und sich damit mehr als vervierfacht. Unterstützung erhalten sie meistens von Privatpersonen, Ärzten, Freiwilligen und verständnisvollen Polizeibeamten. Regierungsvertreter haben bislang nur vage angekündigt, dass ein Aufnahmelager irgendwann gebaut werden wird.

    Wie viele Menschen bei dem Versuch ertrunken sind, die Straße von Gibraltar heimlich zu überwinden, wurde auf einem Forum der marokkanischen Menschenrechtsvereinigung im November diskutiert. Offizielle spanische Statistiken gehen von mehreren Hundert pro Jahr aus, wobei hier nur die Zahl der in spanischen Territorialgewässern aufgefunden Leichen erfasst wird. Marokkanische Organisationen gehen davon aus, dass die jährliche Zahl der Toten wesentlich über Tausend liegt. Bei den Schätzungen ergeben sich verschiedene Schwierigkeiten: Marokkanische Familien sind sehr zurückhaltend, Vermisstenmeldungen aufzugeben, da das Verlassen Marokkos ohne Erlaubnis strafbar ist. Viele Tote werden anonym bestattet, da eine Identifizierung mangels Papieren oftmals unmöglich ist und viele der Leichen im Zustand fortgeschrittener Verwesung nur noch über DNA-Tests, die nicht durchgeführt werden, zu identifizieren wären.

    Schweden:

    Die schwedische Einwanderungsbehörde untersucht, warum abgelehnte Asylsuchende eher untertauchen als Schweden zu verlassen. Die Behörde glaubt, dass es möglich sein müsste, Informationen über das dies ermöglichende Netzwerk und Kontakten bereits während der Erstanhörung von Asylsuchenden zu erhalten.

    Schweiz:

    900 Kosovaren standen auf der Liste für Zwangsabschiebungen allein im November - trotz der Appelle des UN-Verwalters im Kosovo, Bernard Kouchner, die Abschiebungen zeitweilig auszusetzen.

    Schweiz:

    Am 10. November 2000 hat die Konferenz der kantonalen Polizeiführungen einem Bundesprojekt zugestimmt, eine zentralisierte Polizeieinheit aufzubauen, die Luftabschiebungen koordinieren soll. Deren Hauptquartier wird am Flughafen Zürich eingerichtet und soll im Sommer 2001 in Betrieb gehen. Zu den Aufgaben gehört die Beratung der Kantone bei der Wahl der Reiserouten, das Check-In von Abzuschiebenden am Flughafen und deren Begleitung zum Flugzeug. In der Schweiz entscheidet das Bundesamt für Flüchtlinge über den Einsatz bestimmter Zwangsmittel bei Abschiebungen, z. .B. Hand- und Fußfesseln oder Helme. Europaweit einzigartig ist der im September diesen Jahres bekannt gewordene Einsatz von Windeln bei als renitent eingestuften Abzuschiebenden.

    Schweiz:

    Hashim Thaci, Führer der UCK im Kosovo hat am 11. Oktober 2000 seinen Flüchtlingsstatus in der Schweiz als Ergebnis eines Widerrufsverfahrens verloren. Thaci war 1996 in der Schweiz anerkannt worden.

    Tschechische Republik:

    Liaisonpersonal britischer Luftverkehrsgesellschaften soll auf dem Flughafen Prag stationiert werden. Sein Auftrag: Asylantragsteller tschechischer Staatsangehörigkeit, in der Regel sind dies Roma, an der Luftwegeinreise nach Großbritannien zu hindern. Offenbar steht die tschechische Regierung unter Druck, nur durch die Zustimmung zu einer solchen Maßnahme die Einführung des Visumszwangs für tschechische Staatsangehörige verhindern zu können.

    Ungarn:

    Eine zunehmende Zahl von Roma flieht nach Kanada. Ungarn steht inzwischen auf dem zweiten Platz der häufigsten Herkunftsländer von in Kanada ankommenden Asylsuchenden, hinter Sri Lanka. Die Anerkennungsquote liegt bei 16 %.

    Liste

     

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