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Infomappe Nr. 41 - Dezember 2000 |
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Nordrhein-Westfalen hat den
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Ausländergesetzes im Bundesrat
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Die Bundestagsfraktion der PDS hat
in einer
kleinen Anfrage |
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Wichtige Entscheidung des Niedersächsischen
Oberverwaltungsgerichts zum Thema analoger
Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz
für Geduldete . Der Sachverhalt:
Einer bosnischen Familie, die seit über
3 Jahren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten hatte, hatte die Behörde
analoge Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz
mit der Begründung verweigert, dass
die fünfköpfige Familie, die
eine Duldung wegen Erkrankung zweier
Familienmitglieder und fehlender Behandlungsmöglichkeiten
in Bosnien und Herzegowina erhalten hatte,
gleichwohl an einer freiwilligen Ausreise
nicht gehindert sei. Denn - so die Argumentation
der Behörde - hinsichtlich der Frage
einer möglichen Ausreise komme es
auf die in § 2 Absatz 1 AsylbLG
genannten Gründe nicht an. Könne
der Flüchtling grundsätzlich
ausreisen, so habe er keinen Anspruch
auf die erhöhten Leistungen. Das
VG hatte jedoch der bosnischen Familie
Recht gegeben und ihr die analogen Leistungen
zugesprochen. Die Vorschriftsei so zu
verstehen, dass die erhöhten Leistungen
den Betroffenen dann zustehen, wenn humanitäre,
rechtliche oder persönliche Gründe
für die Nichtausreise mit ursächlich
sind
(VG Osnabrück, Beschluss vom 18.
Oktober 2000 - 6 B 49/00) |
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Das Bundesarbeitsministerium hat den
Entwurf einer ersten Verordnung zur Änderung
der Arbeitsgenehmigungs- verordnung
(ArGV) |
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Die unmenschliche Berliner Abschiebepolitik
hat eine neue Qualität erreicht.
Am 24. November 2000 stürmte
die Polizei mit gezogenen Waffen die
Berliner Therapieeinrichtung für
Folteropfer Xenion. Ein jugendlicher
kurdischer Flüchtling stürzte
sich aus Angst vor Abschiebung in Panik
aus dem Fenster und erlitt lebensgefährlicheVerletzungen.
Die Vorgänge schildert eine
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Innenministerium und Ausländerbehörden
Brandenburgs versuchen nach Recherchen
der Berliner Zeitung immer wieder,
Asylbewerber im Lande rechtswidrig
unter Druck zu setzen . Die Ausländerbehörden
legen, so ein Artikel
der
BZ vom 15. November 2000, Flüchtlingen
offenbar regelmäßig Anträge
zur Beschaffung von Rückreisedokumenten
vor, die sie noch während ihres
laufenden Asylverfahrens ausfüllen
sollen. Dabei komme es oft zu schriftlichen
Drohungen, man werde gegebenenfalls Vorbereitungshaft
beantragen, wenn Betroffene nicht mitwirkten.
Das Innenministerium des Landes hat die
fehlende Rechtsgrundlage für solche
Verfahrensweisen eingeräumt, wobei
sich seine Sprecherin allerdings zu der
absurden Behauptung verstieg, es könnte
durchaus im Sinne des Asylbewerbers sein,
wenn die Heimatbotschaft feststelle,
woher er komme, denn dann sei die politische
Verfolgung besser zu prüfen. |
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Seit 25 Jahren ist der kirchliche Flughafensozialdienst
am Flughafen Frankfurt am Main präsent.
Ursprünglich aus der Idee einer
Art Bahnhofsmission am Flughafen entstanden,
hat er sich inzwischen u.a. zu einem
Dienst ökumenischer und internationaler
Flüchtlingshilfe entwickelt. Zum
25-jährigen Bestehen haben die
beiden Trägerverbände, der
Evangelische Regionalverband und der
Caritasverband Frankfurt eine Broschüre
herausgegeben, die viele Facetten des
Flüchtlingsalltags am Flughafen
darstellt. Wir dokumentieren |
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Anlässlich einer Veranstaltung zum
25-jährigen Jubiläum des Flughafensozialdienstes
hat Dr. Jürgen Micksch, Vorsitzendervon
PRO ASYL, in einem |
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Kaum war die feierliche Stimmung beim
Jubiläum des Flughafensozialdienstes
vorüber, wurde aus dem Hessischen
Sozialministerium bekannt, dass die Trägerschaft
für die Betreuung von Flüchtlingen
in einer neu entstehenden Unterkunft
im Flughafentransit in Kürze europaweit
ausgeschrieben werde. Laut Frankfurter
Rundschau vom 17. November 2000 behauptete
ein Vertreter des Hessischen Sozialministeriums,
es gebe keine Möglichkeit, die nach
europäischer Gesetzgebung zwingende
Ausschreibung zu umgehen. Die bisherigen
Trägerverbände müssen
sich im Wettbewerb mit der europäischen
(privaten) Konkurrenz um die künftige
Trägerschaft bewerben. So willkommen
dürfte einer hessischen Landesregierung
die europäische Dienstleistungsfreiheit
noch selten gewesen sein, lässt
sich doch die Erwartung hegen, kritische
ökumenische Mahner ganz ökonomisch
durch die kalte Küche abzuservieren. |
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Der Senat der Freien und Hansestadt
Hamburg hat in einer
Mitteilung an die Bürgerschaft
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Wie steht es vor dem Hintergrund der neueren
Entwicklungen in der Bundesrepublik Jugoslawien
um die Deserteure und Kriegsdienstverweigerer?
Wird eine Rückkehr möglich
sein? Welche Hindernisse müssten
ausgeräumt werden? Mit diesen Fragen
beschäftigt sich die
Broschüre "Jugoslawien: Milosevic
abgewählt - und nun?",
die aus
Anlass einer Rundreise der Belgrader
Organisation Frauen in Schwarz von den
Kriegsdienstverweigererorganisationen
Connection e.V. und DFG-VK (Bildungswerk
Hessen) herausgegeben wurde. EinFazit
enthält der einleitende Artikel
"Jugoslawien " Wie steht es für
die Deserteure?"
von Rudi Friedrich. (Bestelladresse:
Connection e.V. Gerberstraße 5,
63065 Offenbach, Tel. 069/82375534, Fax
069/82375535, E-Mail
office@Connection-eV.de
) |
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Der
Rundbrief KDV im Krieg, Ausgabe 6/2000
vom November 2000, herausgegeben von
den obengenannten Kriegsdienstverweigererorganisationen
enthält eine Übersetzung der
vom türkischen Menschenrechtsverein
IHD herausgegebenen Dokumentation
"Soldaten, die unter mysteriösen
Umständen starben"
. |
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Die Abgestimmte
Niederschrift |
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Der polizeiärztliche Dienst in
Berlin wird seit langer Zeit wegen
seiner Rolle in der behördlichen
Abschiebungspolitik und unqualifizierter
Gutachten zu traumatisierten Flüchtlingen
kritisiert. Eine neue Wende nahm der
langwährende Skandal, als die
Berliner
Presse
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Am 14. November 2000 wurde der Abschiebebus
der zentralen Ausländerbehörde
Bielefeld drei Stunden lang vor der
Abschiebehaftanstalt Moers blockiert
. Ein Bündnis "Zivilcourage gegen
Abschiebungen" hatte sich um und auf
dem Bus mit Transparenten und Sprechchören
unter dem Motto "Nazis morden - der Staat
schiebt ab" und "Kein Mensch ist illegal
" Bleiberecht überall" versammelt.
Der Bus fährt jeden Dienstag über
die Station der Abschiebehaftanstalten
Büren, Moers und das Frauenabschiebegefängnis
Neuss zum Düsseldorfer Flughafen.
Am 14. November waren wieder einmal Abschiebungen
mit einem Flugzeug der rumänischen
Gesellschaft TAROM geplant. |
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Endlich einmal ein positives Urteil
zum Thema "vorübergehendes Verlassen
des Aufenthaltsgestattungsbereiches zum
Zweck der politischen Betätigung".
Mit Beschluss vom 6. Oktober 2000
(Az.: 10 L 1218/00.A) verpflichtete das
Verwaltungsgericht Minden den
Landrat des Kreises Minden-Lübbecke,
einem äthiopischen Staatsangehörigen
das vorübergehende Verlassen des
Geltungsbereichs seiner Aufenthaltsgestattung
zu ermöglichen. Der Äthiopier
wollte an der Versammlung eines Komitees
zur Unterstützung der EPRP teilnehmen.
Die ohne Rechtsmittelbelehrung angegangene
Versagung der Erlaubnis beinhalte eine
unbillige Härte. Bei Abwägung
persönlicher Belange gegen das öffentliche
Interesse und im Hinblick auf den gesetzlich
vorgesehenen Zweck der Aufenthaltsbeschränkung
sei die Versagung als unangemessen anzusehen.
"Wer seine Heimat wegen politischer Verfolgung
verlassen hat, wer für seine politische
Überzeugung durch Haft oder Folter
gelitten hat, ist zwangsläufig an
den Verhältnissen im Heimatstaat
brennend interessiert. Versammlungen
dieser Art sind praktisch die einzige
Gelegenheit für den Asylbewerber,
Nachrichten aus der Heimat über
das Schicksal von Familienangehörigen
und politischen Freunden und Leidensgenossen
zu bekommen und auszutauschen. Der Antragsteller
hat unwidersprochen darauf hingewiesen,
dass es ihm nicht möglich ist, seine
politische Meinung im Kreis Minden-Lübbecke
mangels Gesinnungsgenossen kundzutun,
fortzubilden und auszutauschen. (...)
Der Asylbewerber braucht sich nicht generell
darauf verweisen zu lassen, dass er sich
im Bezirk der Aufenthaltsgestattung jederzeit
in Wort, Schrift und Bild frei äußern
kann. Die Verzweiflung politischer Flüchtlinge
über die Lage im Heimatland will
sich verständlicherweise in politische
Aktivitäten umsetzen, was prinzipiell
auch Berücksichtigung verdient."
Eine einfühlsame Entscheidung, die
im Gegensatz steht zu anderen, in denen
die politische Betätigung von Asylsuchenden
nur als marginales Rechtsgut bewertet
oder unterstellt wird, die Aktivitäten
erfolgten allein zum Zwecke der Schaffung
von Nachfluchtgründen. |
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Urkunden des Deutschen Bundestages sollte
man künftig sehr genau lesen.
Man könnte sich sonst geehrt fühlen,
wenn der Bundestag eine Urkunde zum Förderpreis
Demokratie leben verschickt, in
der er darauf hinweist, dass mit dem
Förderpreis bürgerschaftliches
Engagement ausgezeichnet wird, der Urkundenempfänger
aber gar nicht ausgezeichnet werden soll.
Vor einem Jahr erhielt die Hildesheimer
Gutschein-Umtauschinitiative, die sich
mit ihrer Aktion gegen die Sonderbehandlung
von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
wandte, eine solche Urkunde. Die Pressestelle
des Bundestages teilte den Medien zusätzlich
mit, das Projekt werde im Rahmen des
vom Deutschen Bundestag ausgelobten Wettbewerbes
ausgezeichnet. Jetzt möchte man
klargestellt wissen, "dass die Gutschein-Umtauschinitiative
nicht zu den Preisträgern zählte,
sondern im Rahmen der Preisverleihungsveranstaltung
lediglich die Möglichkeit erhielt,
ihr Projekt vorzustellen." In einer ersten
Pressemitteilung des Bundestages hatte
es geheißen: "Durch das Projekt
wird praktische Solidarität gelebt."
Das Ganze war ein Missverständnis,
sagt nun der Pressesprecher. Der Bundestag
habe an der Auswahl der Preisträger
ohnehin nicht mitgewirkt und identifiziere
sich mit den Projekten nicht inhaltlich.
Das Ganze ist nicht nur ein Stück
aus dem Kleinkunsttheater halbherzig
gelebter Demokratie. Der Deutsche Bundestag
steht offenbar dazu, dass Asylsuchende
mit den Mitteln des Asylbewerberleistungsgesetzes
gesetzeskonform, demokratisch und "sachgerecht"
diskriminiert werden. Der Niedersächsische
Flüchtlingsrat hat den Vorgang in
der Presseerklärung
vom 14. November 2000 |
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Apropos Diskriminierung: Die Bundesrepublik
hat am 4. November 2000 den
Text
des 12. Zusatzprotokolls zur Europäischen
Menschenrechtskonvention gezeichnet
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Bundesinnenminister Schily richtet ein
Expertenforum zur Unterstützung
des Informationszentrums Asyl beim Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge ein. Nach einer
Pressemitteilung
des
Bundesinnenministeriums vom 23.
November 2000
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Das Aktionsbündnis gegen Abschiebungen
Rhein-Main will über eine
Demonstration auf dem Frankfurter Flughafen
am 9. Dezember 2000
auf die Opfer deutscher Flüchtlingspolitik
hinweisen und fordert eine Gedenktafel
am Frankfurter Flughafen. Auf dieser
soll an die während ihrer Abschiebung
in Lufthansamaschinen während der
Anwendung des unmittelbaren Zwanges durch
den Bundesgrenzschutz zu Tode gekommenen
Kola Bankole und Aamir Ageeb erinnert
werden sowie an Naimah Hadjar, die sich
aus Angst vor der Abschiebung in der
Flüchtlingsunterkunft des Flughafens
das Leben genommen hat. |
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Die Innenministerkonferenz vom 23.
und 24. November 2000 hat Regelungen
für Bürgerkriegsflüchtlinge
aus Bosnien-Herzegowina und Kosovo, insbesondere
für Traumatisierte aus Bosnien-Herzegowina
beschlossen. Der
Wortlaut des Beschlusses belegt,
dass sich die Innenminister zumindest
hinsichtlich der Situation der Traumatisierten
aus Bosnien-Herzegowina bewegt haben
und die Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen
für einen Großteil der Betroffenen
nunmehr möglich ist. Eine Aufenthaltsbefugnis
soll erteilt werden, sofern |
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- sie vor dem 15. Dezember 1995 als Bürgerkriegsflüchtlinge
in das Bundesgebiet eingereist sind, |
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- sie sich wegen durch Bürgerkriegserlebnisse
hervorgerufene schwere Traumatisierung
bereits mindestens seit dem 01.01.2000
auf der Grundlage eines längerfristig
angelegten Therapieplanes in fachärztlicher
oder psycho-therapeutischer Behandlung
befinden, |
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- sie bislang schon aufgrund landesrechtlicher Regelungen oder Einzelfallentscheidungen wegen geltend gemachter Traumatisierung zumindest geduldet werden. Dass die neuerliche Stichtagsregelung (Behandlung
vor dem 2. Januar 2000) Härten produzieren
kann, haben nur die Bundesländer
Hamburg, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein
bemerkt und zu Protokoll gegeben, dass
dennoch eine Einzelfallprüfung nach
der genannten Frist möglich bleibt.
PRO ASYL hat den Beschluss in
einer
Presseerklärung vom 27. November
2000 kritisch
kommentiert und darauf hingewiesen, dass
einerseits eine relativ große Zahl
von Personen (ca. 15.000) begünstigt
sein könnte, dass andererseits versäumt
worden ist, eine weitergehende und unbürokratische
Abschlussregelung für die noch in
Deutschland lebenden etwa 26.000 Bürgerkriegsflüchtlinge
aus Bosnien zu finden. Zieht man von
der Gesamtzahl, die jetzt durch den Beschluss
Begünstigten ebenso ab, wie die
Menschen, die sich im Weiterwanderungsverfahren
in Drittstaaten befinden, dann stellt
sich die Frage, ob es nicht auch im Sinne
einer Entlastung der Behörden sinnvoll
gewesen wäre, die wenigen Tausend
noch verbleibender Flüchtlinge in
eine wirkliche Abschlussregelung hineinzunehmen.
Immerhin bringt der Beschluss in vieler
Hinsicht weiteren Prüfungsaufwand
für die Behörden mit sich.
Auch die jetzt gefundene Regelung wäre
ohne den intensiven Einsatz vieler Organisationen
und Einzelpersonen für die Betroffenen
nicht zustande gekommen. | ||
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Der Arbeitskreis Asyl Nordrhein-Westfalen
e.V. hat in einem Fax
an das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
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Die Eskapaden des Beauftragten der
Hessischen Landesregierung für die
Rückkehr bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge
und Rückkehr in das Kosovo,
Norbert Winterstein, gehen weiter. Im
Frühjahr 2000 hatte Winterstein
Listen mit "Gesundheits-Zentren" in Bosnien-Herzegowina
an die hessischen Ausländerbehörden
verteilt, in denen angeblich die Möglichkeit
zur Behandlung traumatisierter Rückkehrer
bestünde. Dies geschah, obwohl von
verschiedener Seite klargestellt worden
war, dass die diesbezüglichen Behandlungskapazitäten
in Bosnien-Herzegowina generell und in
diesen "Gesundheitszentren" - die in
der Regel ein oder zweimal pro Woche
für wenige Stunden von Allgemeinärzten
besetzt sind - im speziellen schon für
die in Bosnien-Herzegowina lebenden Traumatisierten
nicht ausreichen. Dennoch wurden unter
Verweis auf die angeblich bestehenden
Behandlungsmöglichkeiten traumatisierte
Flüchtlinge in Hessen zur Ausreise
nach Bosnien-Herzegowina aufgefordert.
Ein Schreiben vom 5. Mai 2000 an
den Frankfurter Arbeitskreis Trauma und
Exil (FATRA) lässt vermuten, dass
der Bosnienbeauftragte der Hessischen
Landesregierung in einiger Hinsicht seltsame
Auffassungen vertritt. Winterstein nimmt
in seinem Schreiben Bezug auf eine Bosnienreise
des hessischen Innenministers Bouffier
im Frühjahr 2000. Im Rahmen dieser
Reise sei es auch zu einem Gespräch
mit dem "Vorsitzenden der Expertengruppe
für mental Kranke in der Republika
Srpska" gekommen. Winterstein fragt FATRA
in diesem Zusammenhang an, ob sich der
Verein an der "Weiterbildung serbischer
Psychiater" in Hessen als Projektpartner
beteiligen könne und wolle. Das
Antwortschreiben
von FATRA vom 7. November 2000
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In der Reihe "Limburger Texte" ist als Heft 24 eine Zusammenschau von Hilfen und Aktionen des Bistums Limburg für Teile des ehemaligen Jugoslawien erschienen. Das Heft trägt den Titel "Partner für den Frieden in Bosnien und Kosovo" und kann bei der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit des Bistums Limburg (Roßmarkt 4, 65549 Limburg/Lahn) angefordert werden. |
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In seinem "Monatsbericht
Oktober"
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Mit Schreiben vom 31. Oktober 2000 stellt der Nordrhein-westfälische Innenminister vor dem Hintergrund eines Urteils des OVG Münster klar, dass Abschiebungshindernisse nach § 55 Abs. 2 AuslG für ethnische Minderheiten aus dem Kosovo fortbestehen, bis es in der Sache zu neuen Vereinbarungen mit UNMIK kommt. Das Innenministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich - entgegen der Auffassung des VG Münster - hierbei nicht um eine Anordnung nach § 54 AuslG handelt, die mangels Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern nach Ablauf der sechsmonatigen Höchstgeltungsdauer keine Rechtsverbindlichkeit mehr besitze. |
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Wohlfahrtsverbände, Neue Richtervereinigung
und Flüchtlingsorganisationen haben
gemeinsam einen
konkreten
Vorschlag zur Änderung des Ausländergesetzes
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Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes
zur Quasi-Staatlichkeit hat das Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge Entscheidungen zu
Afghanistan bis auf weiteres ausgesetzt.
Die Erwartung der Redaktion des Einzelentscheider-Briefs
des Bundesamtes (Nummer 10/00 von Oktober
2000), das Bundesverwaltungsgericht,
an das die Fälle zurückverwiesen
wurden, werde sich voraussichtlich noch
in diesem Jahr zur Problematik äußern,
dürfte sich nicht erfüllen.
Damit stellt sich die Frage, ob die Praxis
der Aussetzung der Entscheidungen sachgerecht
ist. Bei einem Vortrag vor der Rechtsberaterkonferenz
hat der Präsident des Bundesamtes
für diesen Fall ein Überdenken
der Praxis angekündigt. Das Bundesamt
ist in der Vergangenheit heftig dafür
kritisiert worden, Entscheidungen zu
verschiedenen Herkunftsstaaten gerade
dann auszusetzen, wenn die Situation
anerkennende Entscheidungen nahegelegt
hätte. So wurden etwa Entscheidungen
über die Asylanträge von Flüchtlingen
aus Bosnien-Herzegowina während
des Krieges ausgesetzt, obwohl viele
Betroffene als Opfer ethnischer Vertreibung
und Verfolgung Flüchtlinge im Sinne
der Genfer Flüchtlingskonvention
gewesen sind. Auch während des Kosovokonfliktes
hatte das Bundesamt Entscheidungen für
lange Zeit ausgesetzt. |
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Müssen künftig alle Ausländer,
die man aus Deutschland abschieben will,
mit Zwangseinweisung in Lager rechnen?
Die Frage stellt sich, wenn man die Logik
eines Beschlusses des niedersächsischen
OVG vom 14. November 2000 (Az.: 11 M
3160/00) nachzuvollziehen versucht. Zugrunde
lag der Fall eines - nach seinen Angaben
- nepalesischen Volkszugehörigen
aus Bhutan, den man zur Wohnsitznahme
in der Gemeinschaftsunterkunft "Zentrale
Anlaufstelle für Asylbewerberinnen
und Asylbewerber Braunschweig" verpflichtet
hatte. Das Land Niedersachsen hatte bei
zwei zentralen Anlaufstellen im Rahmen
eines Modellprojekts Einrichtungen geschaffen,
in denen ausreisepflichtige Ausländer,
deren Herkunft ungeklärt ist, intensiv
befragt und mit mehr oder minder sanftem
Druck zur Preisgabe der angeblichen oder
verschwiegenen Identität und kzur
Mitwirkung bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten
veranlasst werden sollen. Während
die Lagerunterbringung im Asylverfahrensgesetz
geregelt ist, gibt es für die Wohnsitzauflage
bei abgelehnten Asylbewerbern keine
ohne weiteres entscheidbare gesetzliche
Eingriffsermächtigung. Ganz anders
sieht dies das OVG Niedersachsen.
Nach Ansicht der 11. Kammer bietet §
56 Absatz 3 AuslG eine wirksame Rechtsgrundlage.
Danach können der Duldung, die im
Prinzip auf das Gebiet des Landes beschränkt
ist, weitere Bedingungen und Auflagen
beigefügt werden. Eine solche Auflage
müsse aufenthaltsrechtlich erheblichen
Zwecken dienen, wozu auch öffentliche
Interessen gehören, die durch die
Anwesenheit des Ausländers nachteilig
berührt werden könnten. Dazu
gehörten "neben dem Schutz von finanziellen
Belangen der Bundesrepublik Deutschland
auch die Verhinderung der Verfestigung
des Aufenthaltes und die Vorbereitung
aufenthaltsbeendender Maßnahmen
bei ausreisepflichtigen Ausländern".
Um die Frage, ob die Einführung
freiheitsbeschränkender oder -entziehender
Maßnahmen durch die Hintertür
einer Auflage zur Duldung und ohne klare
gesetzliche Eingriffsermächtigung
im Bereich des Asylrechts verfassungskonform
ist, drückt sich der beschließende
Senat erfolgreich herum. Stattdessen
wird den niedersächsischen "Identitätsklärungslagern"
unter Hinweis auf pragmatische Erwägungen
die Absolution erteilt. Es liege auf
der Hand, dass die für eine Identitätsfeststellung
und Beschaffung von Heimreisedokumenten
notwendigen Kontaktaufnahmen und Betreuungsmaßnahmen
nur möglich seien, wenn die ausreisepflichtigen
Ausländer problemlos erreichbar
und die spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen
der Mitarbeiter der Ausländerbehörden
von Sozialarbeitern und Dolmetschern
unmittelbar vor Ort in einer zentralen
Einrichtung vorhanden seien. Das könne
bei einer dezentralen Unterbringung nicht
geleistet werden. Dem "Modellprojekt"
könne die Eignung nicht abgesprochen
werden, wenn nach der Statistik der Bezirksregierung
Braunschweig die Identität von 37
von insgesamt 142 aufgenommenen Ausländern
endgültig geklärt werden konnte.
Eine "Abtauchquote" von annähernd
50 % scheint offenbar der Eignung der
Unterkunft nicht entgegenzustehen. Die
der Unterbringung zugrunde liegenden
Erlasse seien ohnehin als Verwaltungsvorschriften
keine die Verwaltungsgerichtsbarkeit
bindenden Normen. Der gerichtlichen Prüfung
unterlägen sie nur, so weit sie
sich in einer Ermessensentscheidung im
Einzelfall niedergeschlagen hätten.
Die verfassungsrechtlichen Erwägungen
des Senates beschränken sich auf
einen Satz: "Die mit der Wohnsitznahme
in einer Gemeinschaftsunterkunft typischerweise
verbundenen Beschränkungen sind
auch aus verfassungsrechtlicher Sicht
im übergeordneten öffentlichen
Interesse hinzunehmen, zumal sie vorübergehender
Natur sind." Dass der Betroffene
bereits längere Zeit in Abschiebungshaft
gesessen hatte, ohne dass er von seinen
bisherigen Angaben zur Staatsangehörigkeit
abgerückt war, vermag nach Auffassung
des Gerichtes die Geeignetheit der Wohnsitzauflage
nicht in Frage zu stellen. Die Kammer
zeigt sich offenbar beeindruckt von durchaus
fragwürdigen heimatkundlichen Erwägungen
der Identitätsklärungsspezialisten
bei der Bezirksregierung Braunschweig.
Zwar sei es richtig, dass bislang nicht
mit der erforderlichen Gewissheit festgestellt
werden konnte, dass der Zwangseingewiesene
durch unrichtige Angaben seine wahre
Identität bewusst verschleiert habe,
es erscheine jedoch durchaus möglich,
dass er die nepalesische Staatsangehörigkeit
besitze. So hätten erste Befragungen
im Lager ergeben, "dass es sich um einen
nepalesischen Staatsangehörigen
handeln könnte".Und auch
die pauschale Behauptung der Botschaft
der Bundesrepublik Deutschland in Neu-Delhi
wird ins Feld geführt, "es werde
von allen bisher kontaktierten bhutanischen
Exilorganisationen von aus Südbhutan
stammenden ethnischen Nepals bestätigt,
dass ihnen kein Fall bekannt sei, dass
bhutanische Flüchtlinge den Weg
nach Westeuropa auf sich nehmen würden."
Vermutungen solcher Art genügen
offenbar für die weitere Festhaltungin
der niedersächsischen Spezialunterkunft. Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf das von uns zum Abonnement empfohlenen Migration News Sheet, Bestelladresse: Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels,Tel & Fax: 32 (2) 230 37 50. |
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Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler der Infomappe anzumelden. |
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