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Infomappe Nr. 41 - Dezember 2000

Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes im Bundesrat (434 KB) eingebracht (Bundesratsdrucksache 706/00 vom 8. November 2000). Ziel ist die Einführung einer Regelung zur Verteilungunerlaubt einreisender Ausländer, die keinen Asylantrag stellen. In das Ausländergesetz eingefügt werden soll ein § 56a als Rechtsgrundlage für die Verteilung dieser Personengruppe, die " anders als Asylbewerber " von einer Verteilungsregelung bislang nicht erfasst sind. Bei der Aufnahme von Kosovo-Flüchtlingen,die keinen Asylantrag stellen, hatten sich die Innenminister der Länder am 11. Juni 1999 darauf geeinigt, die später illegal Einreisenden nach dem für Asylbewerber geltenden Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer zu verteilen. Teile der Rechtsprechung hatten jedoch darauf hingewiesen, dass es hierfür einer gesetzlichen Regelung bedürfe.

Die Bundestagsfraktion der PDS hat in einer kleinen Anfrage erneut die Umsetzung der sogenannten Altfallregelung für Flüchtlinge in den Bundesländern thematisiert (Bundestagsdrucksache 14/4341 vom 12. Oktober 2000). Die Antwort der Bundesregierung (96 KB) macht deutlich, wie unterschiedlich die Umsetzungspraxis der einzelnen Bundesländer ist. Ob die von den Innenministern beim Beschluss der Regelung geschätzten 23.000 Aufenthaltsbefugnisse im Rahmen der Altfallregelung erreicht werden, ist unklar, da nicht bekannt ist, wie aussichtsreich die noch nicht bearbeiteten Fälle sind und statistisch aussagekräftigere Daten zur Altfallregelung nicht erhoben werden.


Wichtige Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zum Thema analoger Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz für Geduldete . Der Sachverhalt: Einer bosnischen Familie, die seit über 3 Jahren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten hatte, hatte die Behörde analoge Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz mit der Begründung verweigert, dass die fünfköpfige Familie, die eine Duldung wegen Erkrankung zweier Familienmitglieder und fehlender Behandlungsmöglichkeiten in Bosnien und Herzegowina erhalten hatte, gleichwohl an einer freiwilligen Ausreise nicht gehindert sei. Denn - so die Argumentation der Behörde - hinsichtlich der Frage einer möglichen Ausreise komme es auf die in § 2 Absatz 1 AsylbLG genannten Gründe nicht an. Könne der Flüchtling grundsätzlich ausreisen, so habe er keinen Anspruch auf die erhöhten Leistungen. Das VG hatte jedoch der bosnischen Familie Recht gegeben und ihr die analogen Leistungen zugesprochen. Die Vorschriftsei so zu verstehen, dass die erhöhten Leistungen den Betroffenen dann zustehen, wenn humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe für die Nichtausreise mit ursächlich sind (VG Osnabrück, Beschluss vom 18. Oktober 2000 - 6 B 49/00) (685 KB). Das Verwaltungsgericht hatte auch darauf hingewiesen, dass die Vorschrift regelmäßig leer laufen würde, sähe man jede Ausreisemöglichkeit als anspruchsvernichtend an. Eine solche Interpretation sei auch gegen die Absicht des Gesetzgebers. Das Niedersächsische OVG hat mit Beschluss vom 16. November 2000 (4 M 3921/00) (384 KB) diese Auslegung bestätigt. Im Ergebnis führt die Entscheidung dazu, dass die Sozialämter keine sie sowieso überfordernde gesonderte ausländerrechtliche Prüfung vorzunehmen haben. Der Besitz einer Duldung basiert auf humanitären, rechtlichen oder persönlichen Gründen. Andernfalls würde nur eine Grenzübertrittsbescheinigung erteilt. Die Vorlage einer Duldung müsste deshalb zur Gewährung der günstigeren Leistungen führen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine weitere Kommentierung der Urteile findet sich auch in Georg Classens Update der Rechtssprechungsübersicht zum Flüchtlingssozialrecht ( 440 KB).

Das Bundesarbeitsministerium hat den Entwurf einer ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitsgenehmigungs- verordnung (ArGV) (171 KB) vorgelegt (Stand: 19. Oktober 2000).
Wer von der neuen Arbeitsgenehmigungsverordnung eine Rückkehr zum Status quo ante, d.h. vor der Einführung des absoluten Arbeitsverbots für neueinreisende Asylsuchende nach dem Erlass vom Mai 1997 erwartet hat, sieht sich enttäuscht. Zwar fällt das absolute Arbeitsverbot. Es wird jedoch ersetzt durch eine einjährige Wartezeitregelung, die auch eine Personengruppe trifft, die vom sogenannten Clever-Erlass zum Arbeitsverbot gar nicht betroffen war: die Inhaber von Aufenthaltsbefugnissen. Auch sie sollen nunmehr einer einjährigen Wartefrist unterliegen. Die Regelung wäre absurd, da zur Personengruppe sowohl diejenigen gehören, denen nach § 30 ein Aufenthalt aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen ermöglicht worden ist, als auch diejenigen, denen das "kleine Asyl" nach § 51 Ausländergesetz zugesprochen worden ist. Widersprüchlich: Denen steht nach § 2 Absatz 1 Ziffer 2 ArGV sogar die Arbeitsberechtigung zu.
Bis zum Clever-Erlass vom Mai 1997 unterlagen darüber hinaus die Inhaber von Duldungen keiner Wartezeit. Bei Asylbewerbern galt das Verbot der Arbeitsaufnahme nach § 61 AsylVfG vor dem Erlass nur für die Dauer der Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, also maximal 3 Monate.

Die unmenschliche Berliner Abschiebepolitik hat eine neue Qualität erreicht. Am 24. November 2000 stürmte die Polizei mit gezogenen Waffen die Berliner Therapieeinrichtung für Folteropfer Xenion. Ein jugendlicher kurdischer Flüchtling stürzte sich aus Angst vor Abschiebung in Panik aus dem Fenster und erlitt lebensgefährlicheVerletzungen. Die Vorgänge schildert eine Presseerklärung von Xenion vom 27. November 2000.

Innenministerium und Ausländerbehörden Brandenburgs versuchen nach Recherchen der Berliner Zeitung immer wieder, Asylbewerber im Lande rechtswidrig unter Druck zu setzen . Die Ausländerbehörden legen, so ein Artikel der BZ vom 15. November 2000, Flüchtlingen offenbar regelmäßig Anträge zur Beschaffung von Rückreisedokumenten vor, die sie noch während ihres laufenden Asylverfahrens ausfüllen sollen. Dabei komme es oft zu schriftlichen Drohungen, man werde gegebenenfalls Vorbereitungshaft beantragen, wenn Betroffene nicht mitwirkten. Das Innenministerium des Landes hat die fehlende Rechtsgrundlage für solche Verfahrensweisen eingeräumt, wobei sich seine Sprecherin allerdings zu der absurden Behauptung verstieg, es könnte durchaus im Sinne des Asylbewerbers sein, wenn die Heimatbotschaft feststelle, woher er komme, denn dann sei die politische Verfolgung besser zu prüfen.

Seit 25 Jahren ist der kirchliche Flughafensozialdienst am Flughafen Frankfurt am Main präsent. Ursprünglich aus der Idee einer Art Bahnhofsmission am Flughafen entstanden, hat er sich inzwischen u.a. zu einem Dienst ökumenischer und internationaler Flüchtlingshilfe entwickelt. Zum 25-jährigen Bestehen haben die beiden Trägerverbände, der Evangelische Regionalverband und der Caritasverband Frankfurt eine Broschüre herausgegeben, die viele Facetten des Flüchtlingsalltags am Flughafen darstellt.
Die Broschüre kann beim Flughafen-Sozialdienst / Flüchtlingsdienst (Hausbriefkasten 174, 60549 Frankfurt am Main) bestellt werden.

Wir dokumentieren Texte (569 KB) zum Langzeitaufenthalt von Flüchtlingen im Transit , zum Einzelfall einer irakischen Familie, die nach 74 Tagen im Transit einreisen durfte und zu Extremreaktionen von Flüchtlingen im Jahr 2000..

Anlässlich einer Veranstaltung zum 25-jährigen Jubiläum des Flughafensozialdienstes hat Dr. Jürgen Micksch, Vorsitzendervon PRO ASYL, in einem Grußwort die schwierige Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FSD gewürdigt.

Kaum war die feierliche Stimmung beim Jubiläum des Flughafensozialdienstes vorüber, wurde aus dem Hessischen Sozialministerium bekannt, dass die Trägerschaft für die Betreuung von Flüchtlingen in einer neu entstehenden Unterkunft im Flughafentransit in Kürze europaweit ausgeschrieben werde. Laut Frankfurter Rundschau vom 17. November 2000 behauptete ein Vertreter des Hessischen Sozialministeriums, es gebe keine Möglichkeit, die nach europäischer Gesetzgebung zwingende Ausschreibung zu umgehen. Die bisherigen Trägerverbände müssen sich im Wettbewerb mit der europäischen (privaten) Konkurrenz um die künftige Trägerschaft bewerben. So willkommen dürfte einer hessischen Landesregierung die europäische Dienstleistungsfreiheit noch selten gewesen sein, lässt sich doch die Erwartung hegen, kritische ökumenische Mahner ganz ökonomisch durch die kalte Küche abzuservieren.

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat in einer Mitteilung an die Bürgerschaft (81KB) eine umfassende Darstellung der hamburgischen Abschiebungspraxis geliefert (Bürgerschaftsdrucksache 16/4911 vom10. Oktober 2000). Die Koalitionspartner SPD und GAL hatten sich nach heftiger Kritik an der hamburgischen Abschiebungspraxis am 9. Juli 1999 auf eine "politische Verständigung" geeinigt, die Maßstäbe setzen wollte. Das Senatspapier behauptet nun, die hamburgische Abschiebungspraxis werde diesenVorgaben gerecht. Mehrere Organisationen, darunter der Flüchtlingsrat Hamburg, haben die Darstellung in einem offenen Brief an die GAL (Grüne/Bündnis 90) (310 KB) heftig kritisiert.

Wie steht es vor dem Hintergrund der neueren Entwicklungen in der Bundesrepublik Jugoslawien um die Deserteure und Kriegsdienstverweigerer? Wird eine Rückkehr möglich sein? Welche Hindernisse müssten ausgeräumt werden? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Broschüre "Jugoslawien: Milosevic abgewählt - und nun?", die aus Anlass einer Rundreise der Belgrader Organisation Frauen in Schwarz von den Kriegsdienstverweigererorganisationen Connection e.V. und DFG-VK (Bildungswerk Hessen) herausgegeben wurde. EinFazit enthält der einleitende Artikel "Jugoslawien " Wie steht es für die Deserteure?" von Rudi Friedrich. (Bestelladresse: Connection e.V. Gerberstraße 5, 63065 Offenbach, Tel. 069/82375534, Fax 069/82375535, E-Mail office@Connection-eV.de )

Der Rundbrief KDV im Krieg, Ausgabe 6/2000 vom November 2000, herausgegeben von den obengenannten Kriegsdienstverweigererorganisationen enthält eine Übersetzung der vom türkischen Menschenrechtsverein IHD herausgegebenen Dokumentation "Soldaten, die unter mysteriösen Umständen starben" .

Die Abgestimmte Niederschrift (378 KB) der 10. Sitzung des Gemeinsamen Expertenausschusses zum deutsch/bosnisch-herzegowinischen Rückübernahmeabkommen, die vom 12. bis 13. Oktober 2000 in München stattfand, liegt vor. Zur Frage der traumatisierten Flüchtlinge wies die bosnisch-herzegowinische Seite darauf hin, dass sich die Situation in Bosnien und Herzegowina seit der letzten Sitzung nicht verbessert habe und vorhandene Therapiekapazitäten weitgehend ausgelastet seien. Der mögliche Ausbau von Behandlungskapazitäten werde durch fehlende Geldmittel und den erst begonnen Aufbau eines neuen Gesundheitswesens erheblich behindert. Das bosnisch-herzegowinische Büro für Repatriierungen stellt zum 31. Dezember 2000 seine Tätigkeit ein. Die bosnisch-herzegowinische Seite bat um die Ergänzung der bisherigen humanitären Hilfe durch wirtschaftliche Hilfe, zum Beispiel durch den Einsatz deutscher Unternehmen im Bausektor. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass 62 % der jungen Menschen in Bosnien nach Umfragen beabsichtigen, zu emigrieren, um bessere berufliche Perspektiven zu haben. Anwerbungen Hochbegabter durch Industriestaaten werden mit Sorge gesehen. Die Leiterin der deutschen Delegation bat die bosnische Seite, über die Möglichkeiten einer verstärkten Einreisekontrolle sowie die Einführung von Visumpflichten nachzudenken. Der Flughafen Sarajevo sei "zu einem Brennpunkt für die Einreise Drittstaatsangehöriger in die europäische Union" geworden. Die bosnisch-herzegowinische Seite bat sofort um Ausstattungshilfe zur Unterstützung der eigenen Grenzpolizei.

Der polizeiärztliche Dienst in Berlin wird seit langer Zeit wegen seiner Rolle in der behördlichen Abschiebungspolitik und unqualifizierter Gutachten zu traumatisierten Flüchtlingen kritisiert. Eine neue Wende nahm der langwährende Skandal, als die Berliner Presse und das Fernsehmagazin Kennzeichen D über den Fall einer psychisch labilen Ärztin berichteten, die in einer Vielzahl von Fällen begutachtet hat, in denen die Frage der Traumatisierung im Raume stand. Die Ärztin soll in vielen Fällen ihr eigenes Schicksal mit dem der traumatisierten Flüchtlinge vermengt haben. Die Gutachtenpraxis des polizeiärztlichen Dienstes ist vorläufig gestoppt. Nach Auskunft der Innenverwaltung liegen die Gründe "in einer personellen Einzelangelegenheit, über die aus fürsorgerischen Gründen weitere Auskünfte nicht möglich sind, sowie dem Fehlen sonstiger ausreichender personeller Ressourcen". Das klingt nicht nach substantiierter Selbstkritik.

Am 14. November 2000 wurde der Abschiebebus der zentralen Ausländerbehörde Bielefeld drei Stunden lang vor der Abschiebehaftanstalt Moers blockiert . Ein Bündnis "Zivilcourage gegen Abschiebungen" hatte sich um und auf dem Bus mit Transparenten und Sprechchören unter dem Motto "Nazis morden - der Staat schiebt ab" und "Kein Mensch ist illegal " Bleiberecht überall" versammelt. Der Bus fährt jeden Dienstag über die Station der Abschiebehaftanstalten Büren, Moers und das Frauenabschiebegefängnis Neuss zum Düsseldorfer Flughafen. Am 14. November waren wieder einmal Abschiebungen mit einem Flugzeug der rumänischen Gesellschaft TAROM geplant.


Endlich einmal ein positives Urteil zum Thema "vorübergehendes Verlassen des Aufenthaltsgestattungsbereiches zum Zweck der politischen Betätigung". Mit Beschluss vom 6. Oktober 2000 (Az.: 10 L 1218/00.A) verpflichtete das Verwaltungsgericht Minden den Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, einem äthiopischen Staatsangehörigen das vorübergehende Verlassen des Geltungsbereichs seiner Aufenthaltsgestattung zu ermöglichen. Der Äthiopier wollte an der Versammlung eines Komitees zur Unterstützung der EPRP teilnehmen. Die ohne Rechtsmittelbelehrung angegangene Versagung der Erlaubnis beinhalte eine unbillige Härte. Bei Abwägung persönlicher Belange gegen das öffentliche Interesse und im Hinblick auf den gesetzlich vorgesehenen Zweck der Aufenthaltsbeschränkung sei die Versagung als unangemessen anzusehen. "Wer seine Heimat wegen politischer Verfolgung verlassen hat, wer für seine politische Überzeugung durch Haft oder Folter gelitten hat, ist zwangsläufig an den Verhältnissen im Heimatstaat brennend interessiert. Versammlungen dieser Art sind praktisch die einzige Gelegenheit für den Asylbewerber, Nachrichten aus der Heimat über das Schicksal von Familienangehörigen und politischen Freunden und Leidensgenossen zu bekommen und auszutauschen. Der Antragsteller hat unwidersprochen darauf hingewiesen, dass es ihm nicht möglich ist, seine politische Meinung im Kreis Minden-Lübbecke mangels Gesinnungsgenossen kundzutun, fortzubilden und auszutauschen. (...) Der Asylbewerber braucht sich nicht generell darauf verweisen zu lassen, dass er sich im Bezirk der Aufenthaltsgestattung jederzeit in Wort, Schrift und Bild frei äußern kann. Die Verzweiflung politischer Flüchtlinge über die Lage im Heimatland will sich verständlicherweise in politische Aktivitäten umsetzen, was prinzipiell auch Berücksichtigung verdient." Eine einfühlsame Entscheidung, die im Gegensatz steht zu anderen, in denen die politische Betätigung von Asylsuchenden nur als marginales Rechtsgut bewertet oder unterstellt wird, die Aktivitäten erfolgten allein zum Zwecke der Schaffung von Nachfluchtgründen.

Urkunden des Deutschen Bundestages sollte man künftig sehr genau lesen. Man könnte sich sonst geehrt fühlen, wenn der Bundestag eine Urkunde zum Förderpreis Demokratie leben verschickt, in der er darauf hinweist, dass mit dem Förderpreis bürgerschaftliches Engagement ausgezeichnet wird, der Urkundenempfänger aber gar nicht ausgezeichnet werden soll. Vor einem Jahr erhielt die Hildesheimer Gutschein-Umtauschinitiative, die sich mit ihrer Aktion gegen die Sonderbehandlung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wandte, eine solche Urkunde. Die Pressestelle des Bundestages teilte den Medien zusätzlich mit, das Projekt werde im Rahmen des vom Deutschen Bundestag ausgelobten Wettbewerbes ausgezeichnet. Jetzt möchte man klargestellt wissen, "dass die Gutschein-Umtauschinitiative nicht zu den Preisträgern zählte, sondern im Rahmen der Preisverleihungsveranstaltung lediglich die Möglichkeit erhielt, ihr Projekt vorzustellen." In einer ersten Pressemitteilung des Bundestages hatte es geheißen: "Durch das Projekt wird praktische Solidarität gelebt." Das Ganze war ein Missverständnis, sagt nun der Pressesprecher. Der Bundestag habe an der Auswahl der Preisträger ohnehin nicht mitgewirkt und identifiziere sich mit den Projekten nicht inhaltlich. Das Ganze ist nicht nur ein Stück aus dem Kleinkunsttheater halbherzig gelebter Demokratie. Der Deutsche Bundestag steht offenbar dazu, dass Asylsuchende mit den Mitteln des Asylbewerberleistungsgesetzes gesetzeskonform, demokratisch und "sachgerecht" diskriminiert werden. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat den Vorgang in der Presseerklärung vom 14. November 2000 kommentiert.

Apropos Diskriminierung: Die Bundesrepublik hat am 4. November 2000 den Text des 12. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention gezeichnet (190 KB). Artikel 1 und 2 dieses Protokolls sollen künftig als Zusatzartikel zur Konvention gelten. Alle Bestimmungen der Konvention sind dementsprechend anzuwenden. Artikel 1 enthält ein generelles Diskriminierungsverbot :
"(1) Der Genuss eines jeden auf Gesetz beruhenden Rechtes ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.
(2) Niemand darf, insbesondere aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe, von einer Behörde diskriminiert werden."

Noch offen ist, ob und wann die Bundesrepublik Deutschland dieses Zusatzprotokoll ohne jeden Vorbehalt ratifizieren wird.

Bundesinnenminister Schily richtet ein Expertenforum zur Unterstützung des Informationszentrums Asyl beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ein. Nach einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 23. November 2000 hat sich das Gremium am selben Tag zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen. Die Installierung des Expertengremiums hatte der Präsident des Bundesamtes bei verschiedenen öffentlichen Auftritten zuvor bereits angekündigt. Überraschend an der jetzigen Konstruktion eines Expertenforums "Zur Unterstützung des Informationszentrums Asyl beim Bundesamt" ist der Schwerpunkt auf einer Verbesserung der Qualität der Dokumentation, ist doch unter den Berufenen niemand, der/die als Fachperson für Herkunftsländerdokumentationen gelten kann, wie die Mitgliederliste des Expertenforums ausweist. Die hochkarätigen Mitglieder des Forums werden sich in ihrer wertvollen Arbeitszeit kaum über die Qualität einzelner Herkunftsländerdokumente und die Qualität der Bundesamtsdokumentation auseinandersetzen wollen. Zu hoffen ist stattdessen, dass das Bundesinnenministerium den versammelten Sachverstand der Expertinnen und Experten nutzt, um zu fairen und zielgenauen Asylverfahren beim Bundesamt zu kommen. Aus Sicht von PRO ASYL gehören zum Beispiel Qualitätsfragen der Anhörung, der Protokollierung und der Entscheidungsbegründung ebenso auf den Prüfstand wie das bislang fragwürdige Zusammenspiel des Bundesamtes und des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten.

Das Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main will über eine Demonstration auf dem Frankfurter Flughafen am 9. Dezember 2000 auf die Opfer deutscher Flüchtlingspolitik hinweisen und fordert eine Gedenktafel am Frankfurter Flughafen. Auf dieser soll an die während ihrer Abschiebung in Lufthansamaschinen während der Anwendung des unmittelbaren Zwanges durch den Bundesgrenzschutz zu Tode gekommenen Kola Bankole und Aamir Ageeb erinnert werden sowie an Naimah Hadjar, die sich aus Angst vor der Abschiebung in der Flüchtlingsunterkunft des Flughafens das Leben genommen hat.


Die Innenministerkonferenz vom 23. und 24. November 2000 hat Regelungen für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und Kosovo, insbesondere für Traumatisierte aus Bosnien-Herzegowina beschlossen. Der Wortlaut des Beschlusses belegt, dass sich die Innenminister zumindest hinsichtlich der Situation der Traumatisierten aus Bosnien-Herzegowina bewegt haben und die Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen für einen Großteil der Betroffenen nunmehr möglich ist. Eine Aufenthaltsbefugnis soll erteilt werden, sofern

 

- sie vor dem 15. Dezember 1995 als Bürgerkriegsflüchtlinge in das Bundesgebiet eingereist sind,

 

- sie sich wegen durch Bürgerkriegserlebnisse hervorgerufene schwere Traumatisierung bereits mindestens seit dem 01.01.2000 auf der Grundlage eines längerfristig angelegten Therapieplanes in fachärztlicher oder psycho-therapeutischer Behandlung befinden,

 

- sie bislang schon aufgrund landesrechtlicher Regelungen oder Einzelfallentscheidungen wegen geltend gemachter Traumatisierung zumindest geduldet werden.

Dass die neuerliche Stichtagsregelung (Behandlung vor dem 2. Januar 2000) Härten produzieren kann, haben nur die Bundesländer Hamburg, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bemerkt und zu Protokoll gegeben, dass dennoch eine Einzelfallprüfung nach der genannten Frist möglich bleibt. PRO ASYL hat den Beschluss in einer Presseerklärung vom 27. November 2000 kritisch kommentiert und darauf hingewiesen, dass einerseits eine relativ große Zahl von Personen (ca. 15.000) begünstigt sein könnte, dass andererseits versäumt worden ist, eine weitergehende und unbürokratische Abschlussregelung für die noch in Deutschland lebenden etwa 26.000 Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien zu finden. Zieht man von der Gesamtzahl, die jetzt durch den Beschluss Begünstigten ebenso ab, wie die Menschen, die sich im Weiterwanderungsverfahren in Drittstaaten befinden, dann stellt sich die Frage, ob es nicht auch im Sinne einer Entlastung der Behörden sinnvoll gewesen wäre, die wenigen Tausend noch verbleibender Flüchtlinge in eine wirkliche Abschlussregelung hineinzunehmen. Immerhin bringt der Beschluss in vieler Hinsicht weiteren Prüfungsaufwand für die Behörden mit sich. Auch die jetzt gefundene Regelung wäre ohne den intensiven Einsatz vieler Organisationen und Einzelpersonen für die Betroffenen nicht zustande gekommen.

Der Arbeitskreis Asyl Nordrhein-Westfalen e.V. hat in einem Fax an das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen  (155 KB) auf Problembereiche bzw. -gruppen hingewiesen, die sich aus der Regelung ergeben.

Die Eskapaden des Beauftragten der Hessischen Landesregierung für die Rückkehr bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge und Rückkehr in das Kosovo, Norbert Winterstein, gehen weiter. Im Frühjahr 2000 hatte Winterstein Listen mit "Gesundheits-Zentren" in Bosnien-Herzegowina an die hessischen Ausländerbehörden verteilt, in denen angeblich die Möglichkeit zur Behandlung traumatisierter Rückkehrer bestünde. Dies geschah, obwohl von verschiedener Seite klargestellt worden war, dass die diesbezüglichen Behandlungskapazitäten in Bosnien-Herzegowina generell und in diesen "Gesundheitszentren" - die in der Regel ein oder zweimal pro Woche für wenige Stunden von Allgemeinärzten besetzt sind - im speziellen schon für die in Bosnien-Herzegowina lebenden Traumatisierten nicht ausreichen. Dennoch wurden unter Verweis auf die angeblich bestehenden Behandlungsmöglichkeiten traumatisierte Flüchtlinge in Hessen zur Ausreise nach Bosnien-Herzegowina aufgefordert. Ein Schreiben vom 5. Mai 2000 an den Frankfurter Arbeitskreis Trauma und Exil (FATRA) lässt vermuten, dass der Bosnienbeauftragte der Hessischen Landesregierung in einiger Hinsicht seltsame Auffassungen vertritt. Winterstein nimmt in seinem Schreiben Bezug auf eine Bosnienreise des hessischen Innenministers Bouffier im Frühjahr 2000. Im Rahmen dieser Reise sei es auch zu einem Gespräch mit dem "Vorsitzenden der Expertengruppe für mental Kranke in der Republika Srpska" gekommen. Winterstein fragt FATRA in diesem Zusammenhang an, ob sich der Verein an der "Weiterbildung serbischer Psychiater" in Hessen als Projektpartner beteiligen könne und wolle. Das Antwortschreiben von FATRA vom 7. November 2000 (470 KB) bemüht sich, Herrn Winterstein in aller Deutlichkeit die erhebliche Problematik der sprachlichen Wendung "serbische Psychiater" im Zusammenhang mit Fachärzten aus Bosnien-Herzegowina zu erklären.

In der Reihe "Limburger Texte" ist als Heft 24 eine Zusammenschau von Hilfen und Aktionen des Bistums Limburg für Teile des ehemaligen Jugoslawien erschienen. Das Heft trägt den Titel "Partner für den Frieden in Bosnien und Kosovo" und kann bei der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit des Bistums Limburg (Roßmarkt 4, 65549 Limburg/Lahn) angefordert werden.


In seinem "Monatsbericht Oktober" (292 KB) berichtet die Informationsstelle der Deutschen Caritas und Diakonie in Pristina über den Stand der Wintervorbereitung 2000. Der Bericht weist darauf hin, das am Ende des Jahre noch ca. 35.000 Familien im Kosovo in inadäquaten Behausungen untergebracht sein werden.

Mit Schreiben vom 31. Oktober 2000 stellt der Nordrhein-westfälische Innenminister vor dem Hintergrund eines Urteils des OVG Münster klar, dass Abschiebungshindernisse nach § 55 Abs. 2 AuslG für ethnische Minderheiten aus dem Kosovo fortbestehen, bis es in der Sache zu neuen Vereinbarungen mit UNMIK kommt. Das Innenministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich - entgegen der Auffassung des VG Münster - hierbei nicht um eine Anordnung nach § 54 AuslG handelt, die mangels Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern nach Ablauf der sechsmonatigen Höchstgeltungsdauer keine Rechtsverbindlichkeit mehr besitze.


Wohlfahrtsverbände, Neue Richtervereinigung und Flüchtlingsorganisationen haben gemeinsam einen konkreten Vorschlag zur Änderung des Ausländergesetzes veröffentlicht , der von dem Münchener Ausländerrechtsspezialisten, Rechtsanwalt Hubert Heinhold, erarbeitet wurde. Humanitäre Lösungen scheitern oftmals an der zu engen Konstruktion des Ausländergesetzes. Petitionsausschüsse, Ausländerbeauftragte, Härtefallkommissionen (in einigen Bundesländern) und sogar Ausländerbehörden wissen, wie viel menschliche Tragödien das unvertretbar starre Ausländerrecht im Alltag auslöst. In vielen Fällen sehen gerade auch die Ausländerbehörden die Berechtigung des humanitären Anliegens. Da das Gesetz aber keine Lösungsmöglichkeiten vorsieht, müssen sie trotz aller Gewissensnöte die entsprechenden Abschiebungen vollziehen. Eine humanitäre Härtefallregelung muss der Tatsache Rechnung tragen, dass zu berücksichtigende persönliche Härtegründe auch dann vorliegen können, wenn es anderweitige rechtliche Abschiebungshindernisse nicht gibt. Da sich schwerwiegende humanitäre Gründe im Ausländergesetz nicht abschließend aufzählen lassen, schlagen die Verbände die Einführung einer allgemeinen Härtefallklausel vor.

Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes zur Quasi-Staatlichkeit hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Entscheidungen zu Afghanistan bis auf weiteres ausgesetzt. Die Erwartung der Redaktion des Einzelentscheider-Briefs des Bundesamtes (Nummer 10/00 von Oktober 2000), das Bundesverwaltungsgericht, an das die Fälle zurückverwiesen wurden, werde sich voraussichtlich noch in diesem Jahr zur Problematik äußern, dürfte sich nicht erfüllen. Damit stellt sich die Frage, ob die Praxis der Aussetzung der Entscheidungen sachgerecht ist. Bei einem Vortrag vor der Rechtsberaterkonferenz hat der Präsident des Bundesamtes für diesen Fall ein Überdenken der Praxis angekündigt. Das Bundesamt ist in der Vergangenheit heftig dafür kritisiert worden, Entscheidungen zu verschiedenen Herkunftsstaaten gerade dann auszusetzen, wenn die Situation anerkennende Entscheidungen nahegelegt hätte. So wurden etwa Entscheidungen über die Asylanträge von Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina während des Krieges ausgesetzt, obwohl viele Betroffene als Opfer ethnischer Vertreibung und Verfolgung Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gewesen sind. Auch während des Kosovokonfliktes hatte das Bundesamt Entscheidungen für lange Zeit ausgesetzt.


Müssen künftig alle Ausländer, die man aus Deutschland abschieben will, mit Zwangseinweisung in Lager rechnen? Die Frage stellt sich, wenn man die Logik eines Beschlusses des niedersächsischen OVG vom 14. November 2000 (Az.: 11 M 3160/00) nachzuvollziehen versucht. Zugrunde lag der Fall eines - nach seinen Angaben - nepalesischen Volkszugehörigen aus Bhutan, den man zur Wohnsitznahme in der Gemeinschaftsunterkunft "Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerberinnen und Asylbewerber Braunschweig" verpflichtet hatte. Das Land Niedersachsen hatte bei zwei zentralen Anlaufstellen im Rahmen eines Modellprojekts Einrichtungen geschaffen, in denen ausreisepflichtige Ausländer, deren Herkunft ungeklärt ist, intensiv befragt und mit mehr oder minder sanftem Druck zur Preisgabe der angeblichen oder verschwiegenen Identität und kzur Mitwirkung bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten veranlasst werden sollen. Während die Lagerunterbringung im Asylverfahrensgesetz geregelt ist, gibt es für die Wohnsitzauflage bei abgelehnten Asylbewerbern keine ohne weiteres entscheidbare gesetzliche Eingriffsermächtigung. Ganz anders sieht dies das OVG Niedersachsen. Nach Ansicht der 11. Kammer bietet § 56 Absatz 3 AuslG eine wirksame Rechtsgrundlage. Danach können der Duldung, die im Prinzip auf das Gebiet des Landes beschränkt ist, weitere Bedingungen und Auflagen beigefügt werden. Eine solche Auflage müsse aufenthaltsrechtlich erheblichen Zwecken dienen, wozu auch öffentliche Interessen gehören, die durch die Anwesenheit des Ausländers nachteilig berührt werden könnten. Dazu gehörten "neben dem Schutz von finanziellen Belangen der Bundesrepublik Deutschland auch die Verhinderung der Verfestigung des Aufenthaltes und die Vorbereitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei ausreisepflichtigen Ausländern". Um die Frage, ob die Einführung freiheitsbeschränkender oder -entziehender Maßnahmen durch die Hintertür einer Auflage zur Duldung und ohne klare gesetzliche Eingriffsermächtigung im Bereich des Asylrechts verfassungskonform ist, drückt sich der beschließende Senat erfolgreich herum. Stattdessen wird den niedersächsischen "Identitätsklärungslagern" unter Hinweis auf pragmatische Erwägungen die Absolution erteilt. Es liege auf der Hand, dass die für eine Identitätsfeststellung und Beschaffung von Heimreisedokumenten notwendigen Kontaktaufnahmen und Betreuungsmaßnahmen nur möglich seien, wenn die ausreisepflichtigen Ausländer problemlos erreichbar und die spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiter der Ausländerbehörden von Sozialarbeitern und Dolmetschern unmittelbar vor Ort in einer zentralen Einrichtung vorhanden seien. Das könne bei einer dezentralen Unterbringung nicht geleistet werden. Dem "Modellprojekt" könne die Eignung nicht abgesprochen werden, wenn nach der Statistik der Bezirksregierung Braunschweig die Identität von 37 von insgesamt 142 aufgenommenen Ausländern endgültig geklärt werden konnte. Eine "Abtauchquote" von annähernd 50 % scheint offenbar der Eignung der Unterkunft nicht entgegenzustehen. Die der Unterbringung zugrunde liegenden Erlasse seien ohnehin als Verwaltungsvorschriften keine die Verwaltungsgerichtsbarkeit bindenden Normen. Der gerichtlichen Prüfung unterlägen sie nur, so weit sie sich in einer Ermessensentscheidung im Einzelfall niedergeschlagen hätten. Die verfassungsrechtlichen Erwägungen des Senates beschränken sich auf einen Satz: "Die mit der Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft typischerweise verbundenen Beschränkungen sind auch aus verfassungsrechtlicher Sicht im übergeordneten öffentlichen Interesse hinzunehmen, zumal sie vorübergehender Natur sind." Dass der Betroffene bereits längere Zeit in Abschiebungshaft gesessen hatte, ohne dass er von seinen bisherigen Angaben zur Staatsangehörigkeit abgerückt war, vermag nach Auffassung des Gerichtes die Geeignetheit der Wohnsitzauflage nicht in Frage zu stellen. Die Kammer zeigt sich offenbar beeindruckt von durchaus fragwürdigen heimatkundlichen Erwägungen der Identitätsklärungsspezialisten bei der Bezirksregierung Braunschweig. Zwar sei es richtig, dass bislang nicht mit der erforderlichen Gewissheit festgestellt werden konnte, dass der Zwangseingewiesene durch unrichtige Angaben seine wahre Identität bewusst verschleiert habe, es erscheine jedoch durchaus möglich, dass er die nepalesische Staatsangehörigkeit besitze. So hätten erste Befragungen im Lager ergeben, "dass es sich um einen nepalesischen Staatsangehörigen handeln könnte".Und auch die pauschale Behauptung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Neu-Delhi wird ins Feld geführt, "es werde von allen bisher kontaktierten bhutanischen Exilorganisationen von aus Südbhutan stammenden ethnischen Nepals bestätigt, dass ihnen kein Fall bekannt sei, dass bhutanische Flüchtlinge den Weg nach Westeuropa auf sich nehmen würden." Vermutungen solcher Art genügen offenbar für die weitere Festhaltungin der niedersächsischen Spezialunterkunft.

Damit zurück auf die provozierende Eingangsfragestellung. Wenn § 56 Absatz 3 AuslG eine wirksame Rechtsgrundlage für die Inhaftierung dieser Ausländergruppe sein soll, dann stellt sich die Frage, wo die Praxis der Zwangseinweisung in solche Unterkünfte über die Erteilung von Auflagen zur Duldung ihre Grenze finden soll. Dass es sich nach der Vorstellung des Gerichts um ein lediglich vorübergehendes Wohnen handelt, kann nicht beruhigen, denn im vorliegenden Fall hält dieser vorübergehende Zustand bereits seit 1. August 2000 an und soll offenbar so lange dauern, wie die Bezirksregierung Braunschweig geltend machen kann, es werde noch an der Identitätsklärung gearbeitet. Faktisch handelt es sich um eine Maßnahme, die sich mit zunehmender Dauer immer mehr einer Art Beugehaft annähert, auch wenn die Wohnverpflichteten nicht am Verlassen der Unterkunft gehindert werden.


Meldungen aus dem europäischen Ausland:

Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf das von uns zum Abonnement empfohlenen Migration News Sheet, Bestelladresse: Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels,Tel & Fax: 32 (2) 230 37 50.


Belgien:
Am 12. Oktober kam ein albanischer Staatsangehöriger bei einem Versuch, gemeinsam mit acht anderen Personen aus einem Haftzentrum in der Nähe des Brüsseler Flughafens zu entkommen, ums Leben. Seine Abschiebung war für den nächsten Tag geplant. Todesursache sei, so der belgische Innenminister Duquesne, ein Sturz bei dem Ausbruchsversuch gewesen. Von den Medien befragt musste Duquesne bestätigen, dass der Verletzte in Einzelhaft starb, die als Sanktion verhängt worden war. Er beeilte sich darauf hinzuweisen, dass der Albaner nicht allein gewesen sei und das Personal alle drei Minuten nach ihm gesehen habe. Augenzeugen haben eine andere Darstellung der Ereignisse gegeben. Die Staatspolizei habe den Albaner nach dem Sturz verletzt aufgegriffen. Anstatt ihn eiligst ins Hospital zu bringen, habe man ihm Handschellen angelegt und ihn in einem Polizeiwagen zu dem Haftzentrum "Centre 127 bis" gebracht. Vom Eingang des Zentrums aus hätten die Staatspolizisten den Verletzten an seinen Beinen zu den Einzelzellen gezogen und dabei dessen Schmerzschreie ignoriert. Als man schließlich einen Vertreter des medizinischen Personals geholt habe, sei es bereits zu spät gewesen. Die Erstobduktion hat keine Aufschlüsse ergeben. Der gerichtsmedizinische Experte fand weder innere noch äußere Verletzungen, keine Brüche, nicht einmal Zeichen, dass der Verstorbene gefallen sei. Der belgische Innenminister sieht die offizielle Version der Vorgänge durch dieses Ergebnis bestätigt.


Belgien:
Die belgische Regierung plant Sachleistungen für bestimmte Flüchtlingsgruppen. Betroffen sein sollen Asylsuchende während der Zulässigkeitsprüfung ihrer Anträge, sowie diejenigen, die sich gegen negative Entscheidungen im Klageverfahren befinden. Die Betroffenen sollen in speziellen Lagern mit Sachleistungsverpflegung untergebracht werden. Der sozialistische Minister für soziale Integration Johann Vande Lanotte möchte 10.000 Unterkunftsplätze europaweit ausschreiben. Bei der Ankündigung seiner Pläne wies er allerdings darauf hin, dass die Privatisierung lediglich den Bau und den Betrieb der Unterkünfte betreffe. Die Verwaltungsaufgaben werde man Nichtregierungsorganisationen anbieten.


Belgien:
Am 13. Oktober war ein Flugzeug der belgischen Linie Sabena zu einer Zwischenlandung in Malaga gezwungen, weil einer der beförderten Passagiere, der zwangsweise in Begleitung zweier Polizisten in die Elfenbeinküste ausgeflogen werden sollte, durch sein aggressives Verhalten plötzlich eine Gefahr für die Flugsicherheit dargestellt haben soll.


Europäische Union:
Die Regierungschefs Italiens und Spaniens haben im Oktober angekündigt, eine multinationale Polizeitruppe zum Schutz der Grenzen der europäischen Union aufstellen zu wollen. Die ins Auge gefasste Polizeikooperation könnte sich an einem im September letzten Jahres zwischen Deutschlandund Italien beschlossenen Vertrag orientieren, verlautbarte der italienische Premierminister Amato. Bei einem Treffen in Korfu bezog sich der italienische Innenminister Bianco ebenfalls auf die deutsch-italienische Polizeikooperation und äußerte seine Erwartung, dass Griechenland, Albanien und Spanien eingebunden werden könnten. Die Nennung Albaniens macht deutlich, dass es auch um die Einbeziehung von Vorfeldstaaten der europäischen Union geht. In diesem Zusammenhang lobte der italienische Innenminister die Verabschiedung eines Gesetzes in Albanien, das drastische Strafen gegen "Menschenschmuggler" vorsieht. Schon bald werden erste deutsche Grenzschutzeinheiten in Italien stationiert und gemeinsam mit ihren italienischen Partnern die apulische Küste überwachen.Im Gegenzug werden italienische Polizeikräftemit dem deutschen Grenzschutzan der polnischen Grenze zusammenarbeiten.


Frankreich:
Eine junge Sierra Leonerin hat die französische Grenzpolizei einer Misshandlung mit Todesfolge und unterlassener Hilfeleistung bezichtigt. Die Frau war am 28. Juli hochschwanger auf dem Flughafen Roissy in Paris zwischengelandet und wegen des Besitzes angeblich falscher Dokumente am Weiterflug gehindert und zu einer Polizeistation auf dem Flughafen gebracht worden. Ihre Bitte, einen Arzt zu kontaktieren, habe man erst nach 3 ½ Stunden erfüllt. Der Arzt bestätigte in der Folge, dass ihr physischer Zustand nicht besorgniserregend sei. Gegen einen Abschiebungsversuch wehrte sich die Frau. Nach ihren Angaben wurde sie bei dem Versuch, sie an Bord eines Flugzeugszu bringen, von Polizisten geschlagen. Nachdem man sie am Nachmittag des fraglichen Tages ins Krankenhaus gebracht habe, habe man sie bis 2 Uhr früh des Folgetages trotz ernsthafter Schmerzen nicht medizinisch behandelt. Dann hätten Ärzte festgestellt, dass das Herz des ungeborenen Kindes nicht mehr schlage.


Frankreich:
Das Vorhaben der französischen Regierung zur Neuregelung der Abschiebungshaft , das kurz vor der Verabschiedung steht, hat den Protest von Menschenrechtsorganisationen in Frankreich ausgelöst. Der Protest entzündet sich an zwei inhaltlichen Punkten:
- Der Einführung eines Zweiklassensystems von Abschiebungshafteinrichtungen und
- der beabsichtigten Ausschaltung der Flüchtlingsorganisation Cimade bei der Betreuung von Flüchtlingen in Einrichtungen der Abschiebungshaft.
In Frankreich gibt es 13 "reguläre" Abschiebehaftzentren,in denen Abzuschiebende bis zu 12 Tagen (durchschnittliche Dauer 1999: 5,1Tage) festgehalten werden können. Darüber hinaus existieren "improvisiert bei Bedarf - ca. 100 weitere Räumlichkeiten in Polizeikommissariaten und Präfekturen, in denen Abzuschiebende untergebracht sind". Wobei letztere schlechter ausgestattet sind und außerdem NGOs dort keinen Zutritt haben, so dass die hier Untergebrachten weitaus weniger Möglichkeiten haben, zu ihrem Recht zu kommen. Diese bis dahin gängige Praxis soll jetzt mit dem erwähnten Erlass gesetzlich fixiert werden.
Die Cimade betreut seit 1984 Ausländer in Abschiebungshaft, wobei die Betreuung sowohl den sozialen als auch den juristischen Bereich umfasst. Nach der beabsichtigten Neuregelung sollen die Ausländer in Abschiebungshaft nur noch sozial betreut werden und diese soziale Betreuung soll dem OMI (Amt für internationale Migration), einer quasi-staatlichen Behörde, übertragen werden. "Dieses Projekt ist aber nicht nur ein Einschnitt in die Fortschritte, die in den letzten Jahren erreicht wurden, sondern es kann auch eine Rückkehr zu dem Mantel des Schweigens bedeuten, der bis dahin über die Abschiebung von Ausländern gelegt wurde." (So Cimade in einem Kommuniqué von Ende September / Anfang Oktober 2000).

Im November 2000 wurde der
Bericht des Abgeordneten Louis Mermaz , den er im Auftrag der Regierung zum Polizeibudget verfasst hatte, veröffentlicht. Mermaz prangert dort die Bedingungen in den Wartezonen und Abschiebungshafteinrichtungen als "Schrecken der Republik" an. Gleichzeitig empfiehlt Mermaz, den Kampf gegen "illegale" Einreise und Aufenthalt nicht nachzulassen. Die Kontrolle der Migrationsströme sei auch eine Bedingung für die Integration von Ausländern, die sich regulär auf französischem Boden befinden. In einer E-Mail auf der Website der sans-papiers wird der doppelbödige Bericht von Mermaz wie folgt kommentiert: "Es scheint, dass die Anprangerung der Unmenschlichkeit in den Wartezonen und den Abschiebungshaftzentren im besten Fall nur eine Art Kompromiss ist, um ein gutes Gewissen zu haben, im schlimmsten Fall aber ein Köder, der den von Grund auf repressiven Tenor dieses Berichts und damit der aktuellen Politik vergessen lassen soll".


Frankreich:
Eine Gruppe ungarischer Roma hat mit der Begründung, aus ethnischen Gründen in Ungarn verfolgt zu sein, einen Asylantrag in Frankreich gestellt und sich an den europäischen Menschenrechtsgerichtshof gewandt. In der Regel werden Asylanträge von Ungarn in Frankreich nicht zugelassen, weil Ungarn als sicheres Herkunftsland gilt. Mit der Unterstützung einer Nichtregierungsorganisation wurden die Asylanträge der 52 Roma jedoch zugelassen. Die Antragsteller machten geltend, sie seien in Ungarn Opfer permanenter Verfolgung, von Attacken, Todesdrohungen und Vandalismus geworden. Zweimal habe man sie gezwungen, ihren Wohnsitz zu verlassen. Im Falle einer Asylanerkennung würde Frankreich faktisch anerkennen, dass eine ethnische Minderheit in einem Staat verfolgt wird, der immerhin die EU-Mitgliedschaft beantragt hat.


Jugoslawien:
Es wird erwartet, dass Jugoslawiens neuer Präsident Kostunica sehr schnell unter Druck der EU-Staaten geraten wird, sich an der Verhinderung irregulärer Immigration zu beteiligen. Insider erwarten, dass weitere Tranchen der von der EU offerierten Soforthilfe an politische Zugeständnisse gebunden werden, insbesondere an eine Zusage, den Zustrom von chinesischen Staatsangehörigen über Jugoslawien in die EU zu verhindern. Die Größeder chinesischen Bevölkerungsgruppe in Jugoslawien wird auf 100.000 Personen geschätzt, wovon sich 10.000 bis 20.000 mit Dauerperspektive insbesondere in Belgrad niedergelassen haben sollen. Die Zunahme chinesischer Staatsangehöriger in Jugoslawien begann erst vor wenigen Jahren, insbesondere nach einem Besuch Milosevics in Peking.


Österreich:
Der österreichische Innenminister Strasser (ÖVP) hat einen Erlass zur Verbesserung der Haftbedingungen für Minderjährige veröffentlicht. Nach dessen Regelungen haben Minderjährige das Anrecht auf einen rechtlich kompetenten Vormund, der in der Regel ein Amtsvormund des Jugendamtes sein wird. Dieser muss innerhalb von 12 Stunden nach der Inhaftierung eines Minderjährigen informiert werden. Die Ausländerpolizei muss Minderjährige über ihr Recht auf einen Rechtsbeistand informieren. Aus dem selben Erlass wird deutlich, dass in Österreich weiter die Altersbestimmung per Röntgenaufnahmen durchgeführt wird. Dort heißt es nämlich, dass im Zweifel zugunsten des Minderjährigen entschieden werden soll, wenn die Altersbestimmung per Röntgenaufnahme keine klare Entscheidung ermöglicht.


Spanien:
Die spanische Regierung hat bei ihren Vorarbeiten zu einem neuen Ausländergesetz der Opposition einige Konzessionen gemacht, um einen Konsens zu erreichen. Die spanischen Sozialisten (PSOE) hatten zuvor einige ihrer wesentlichen Forderungen aufgegeben. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die regierende Partido Popular die absolute Mehrheit im Parlament hat und auf die Stimmen der PSOE nicht angewiesen ist. Zu den Forderungen, die die PSOE fallen ließ, gehören:
- die Begründungspflicht in Fällen der Visaverweigerung,
- die Festsetzung einer jährlichen Immigrationsquote,
- das Recht der Familienzusammenführung für de facto Partner von in Spanien lebenden Ausländern.

Die PSOE setzt sich allerdings weiterhin für die Garantie grundlegender Rechte für irreguläre Migranten ein, wozu die Versammlungsfreiheit, die Assoziationsfreiheit, das Recht auf Mitgliedschaft in Gewerkschaftenund zum Streik gehören. Diese Forderung ist der gemeinsame Nenner fast aller Oppositionsparteien, auch derer, die sich überwiegend der Regierungslinie angenähert haben. Die Kanarische Regionalpartei CC allerdings möchte die Gewerkschaftsmitgliedschaft auf diejenigen beschränkt wissen, die eine Aufenthaltserlaubnis haben und das Streikrecht für diejenigen reservieren, die eine Arbeitserlaubnis haben. Selbst die CC ist der Auffassung, dass Kindern irregulärer Migranten der Zugang auch zu nicht obligatorischer Bildung ermöglicht werden sollte. Dies betrifft Kinder bis zu 3 Jahren und Jugendliche zwischen und 16 und 18 Jahren. Die Regierung hingegen findet es im Prinzip absurd, Rechte denjenigen zu gewähren, die sich nach ihrer Vorstellung illegal im Land aufhalten, möchte allerdings den Kindern dieser Gruppe zumindest Zugang zu elementarer und obligatorischer Bildung gewähren. Das für deutsche Verhältnisse geradezu unglaublich fortschrittliche Niveau in der Frage des Umgangs mit irregulären Migranten findet seinen Widerhall auch in demoskopischen Befragungen der spanischen Bevölkerung. Zwar sprechen sich 49,4 % bei einer Meinungsumfrage im Auftrag der TV-Station SER für Verschärfungen des bislang liberalen Ausländergesetzes aus. Gleichzeitig vertreten 77,2 % der Befragten, dass jeder in Spanien ankommende Migrant dieselben Grundrechte wie spanische Bürger haben sollte. 88,4% der Befragten sprachen sich für den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" aus.


Spanien:
Heftige Kritik üben die spanischen Oppositionsparteien an der Praxis, Abschiebungen im Laderaum von Fähren durchzuführen. Ein Sprecher der spanischen Sozialisten nannten die gefährliche Methode eine Barbarei, die einer zivilisierten Nation unangemessen sei. Peinlich dabei: In den Zeiten der absoluten PSOE-Mehrheit waren genau dieselben Methoden angewandt worden. Zum Zwecke der Abschiebung werden insbesondere Nordafrikaner, die beim Versuch des illegalen Grenzübertritts aufgegriffen worden sind,in verschlossenen Polizeifahrzeugen an Bord der Fähren gebracht und müssen während der Fährüberfahrt in den Fahrzeugen bleiben. Die spanischen Behörden argumentierten u.a. damit, dass es viel gefährlicher sei, den "Illegalen" zu erlauben, an Deck zu gehen. Man würde ihnen dort Handfesseln anlegen müssen und Gefahr laufen, dass sie über Bord sprängen. Noch in den ersten Oktobertagen betraf diese Transportpraxis nach Angaben eines Artikels der Zeitung El Pais mehrere Hundert Marokkaner. Einen Tag nach der Veröffentlichung wiesen die Hafenbehörden von Algeciras die Kapitäne aller Fähren an, Transporte von Menschen auf dem Parkdeck zu verweigern. Es handele sich um eine Verletzung internationalen Seerechts. Mitte Oktober kam es zu einem Abkommen der Regierungen mit den Reedereien. Seitdem hat jedes Schiff eine gesonderte Sektion für den Rücktransport irregulärer Migranten. Zuvor hatte man drei Alternativen erwogen: Deportation an Bord von Schiffen der spanischen Marine, an Bord von Schiffen der Staatspolizei oder eine Ausschreibung des Deportationsgeschäfts unter bestimmten Bedingungen.Langfristig könnte es noch zur Ausschreibungsvariante kommen. Die Idee, eine komplette Fähre für Abschiebungszwecke zu chartern, schied als zu teuer aus. Seit dem Untergang der Fähre Estonia im Jahre 1997 ist es nach internationalen Bestimmungen untersagt, während der Fahrt auf dem Parkdeck von Fähren zu bleiben. Die Parkdecks müssen verriegelt werden.


Spanien:
Mehr als 42.000 Personen haben einen Antrag zur Regularisierung ihres Aufenthaltes in Spanien im Rahmen des spanischen Amnestiegesetzes, dessen Antragsschluss der 31. Juli 2000 war, gestellt. Mit Stand vom 13. Oktober 2000 waren mehr als 166.000 Anträge bearbeitet. Hiervon wurden mehr als 124.000 positiv beschieden. Nach offiziellen Schätzungen werden vermutlich mehr als 61.000 Antragsteller abgelehnt werden.


Schweiz:
Im Gegensatz zu Österreich gilt das Röntgen der Handwurzelknochen nicht mehr als verlässliche Methode zur Alterbestimmung von Minderjährigen und Heranwachsenden. Eine entsprechende Entscheidung der Schweizer Asylrekurskommission dürfte der Praxis ein Ende gesetzt haben. Mit einer Fehlermarge zwischen 2 ½ und 3 Jahren sei die Methode kein verlässlicher Altersbeweis. Im Jahre 1999 wurden Altersbestimmungen durch Röntgen in 344 Fällen durchgeführt.

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