|

|
|
Translate this page - Suche
|
Infomappe Nr. 40 - Oktober 2000
|
|
|
 | Mitte Oktober hat der Bundesgrenzschutz einen Somali, der im Flughafenasylverfahren auf dem Flughafen Rhein-Main rechtskräftig abgelehnt worden war, nach mehreren gescheiterten Abschiebungsversuchen schließlich mit einem Learjet für ca. 75.000 DM nach Berbera / Nordsomalia ausgeflogen. Angesichts des extremen finanziellen Aufwandes bei der Abschiebung einer Person, die nach unseren Informationen kein Straftäter war, muss damit gerechnet werden, dass es sich um einen Präzedenzfall handelt und verstärkt versucht werden wird, nach Nordsomalia abzuschieben. Über die Ereignisse nach der Landung in Berbera / Nordsomalia berichtete die Süddeutsche Zeitung vom 16. Oktober 2000 unter dem Titel
"Wo geht es nach Somalia?". Der Autor geht davon aus, dass es sich um eine Abschiebung in das falsche Land gehandelt hat, weil Nordsomalia ("Somaliland") mit dem Rest Somalias relativ wenig zu tun hat. Dass "Somaliland" eine Existenz als Quasi-Staat unterhalb der Ebene der völkerrechtlichen Anerkennung führt, spielt bei Abschiebungsandrohungen des Bundesamtes allerdings keine Rolle. So hatte das Bundesamt im vorliegenden Falle die Abschiebung nach Somalia ohne weitere Unterscheidungen und in jeden anderen aufnahmebereiten Staat angedroht. Damit genügt es dem BGS offenbar, dass er den Abgeschobenen in Berbera loswurde. Alles andere interessierte offenbar nicht, auch nicht die von der Süddeutschen Zeitung zu Recht aufgeworfene Frage, unter welchen Umständen der nicht aus Nordsomalia stammende Mann seine Heimatregion erreichen oder sein Leben fristen kann. Vermutlich hat die Überzeugungsarbeit der im Learjet mitfliegenden Polizeibeamten bei den überraschten lokalen Autoritäten Nordsomalias eine Rolle gespielt.
Nachdem PRO ASYL inzwischen Einzelheiten zur asylrechtlichen Vorgeschichte des Betroffenen erfahren hat, stellt sich das Schicksal des Abgeschobenen noch sehr viel problematischer dar. Er hatte in seinem Verfahren geltend gemacht, er gehöre einem Minderheitenclan in der Region Mogadischu an. Dieser sei von der problematischen Sicherheitslage besonders betroffen, weil man Schutzgelder zahlen müsse, wenn man nicht einem größeren Clan angehöre. Er sei fortwährenden Bedrohungen ausgesetzt gewesen. Das Bundesamt hatte den Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt. In Somalia herrsche Bürgerkrieg. Es existierten weder ein Staat noch staatsähnliche Strukturen, von denen staatliche Verfolgung ausgehen könne. Der Antragsteller habe lediglich aus Furcht vor den Bürgerkriegswirren sein Heimatland verlassen. Die Genfer Flüchtlingskonvention schütze ebenfalls nicht vor Bürgerkriegswirren oder Banditenunwesen, wenn die Öffentliche Ordnung gänzlich zusammengebrochen sei. Einer Abschiebung stehe deshalb auch nichts entgegen, zumal der Betroffene Aufnahme bei Familienangehörigen in Mogadischu finden könne. Die 9. Kammer des VG Frankfurt bestätigte am 22. Mai 2000 die Entscheidung des Bundesamtes. Die vorgetragenen Bedrohungen und Schutzgelderpressungen wertete die Kammer als "ethnisch neutrale, allein in Bereicherungsabsicht getätigte kriminelle Übergriffe", denen er im "Umfeld zusammengebrochener staatlicher Ordnungsstrukturen ausgesetzt war." Mehrfach hob die Kammer in ihrer Entscheidung darauf ab, dass der Antragsteller aus Mogadischu stamme und seine wirtschaftliche Überlebensfähigkeit deshalb gewährleistet sei, weil er auf familiäre Unterstützung zurückgreifen könne. Die Kammer sieht "Nordsomalia" keineswegs als Quasi-Staat, sondern referiert die Einschätzung des UNHCR, dass für Somalia oder Teile des Landes das Bestehen einer Staatsmacht oder einer staatlichen Organisation weiterhin schlichtweg zu verneinen sei. Dass sich nach neueren Lageberichten des Auswärtigen Amtes zur Region zunehmend Verwaltungsstrukturen zu etablieren beginnen, ändere nichts daran, dass der Asylantragsteller nicht politisch verfolgt sei, er stamme ja gar nicht aus dieser Region, sondern aus Mogadischu. Vereinfacht gesagt: Das Gericht sieht "Nordsomalia" nicht als Quasi-Staat an, wenn es um die Frage der politischen Verfolgung geht, reduziert die Gefährdung aufgrund der Clanzugehörigkeit auf die Problematik allgemeinen Banditenunwesens und setzt sich bei der Frage der Existenzmöglichkeit nach einer Abschiebung nicht mit Nordsomalia, sondern mit der Perspektive des Betroffenen in Mogadischu auseinander. Der von der Entscheidung Betroffene landete allerdings weitab der vom Gericht diskutierten Existenzmöglichkeit in Berbera. Sollten Bedienstete des Bundesgrenzschutzes, wie die SZ berichtet, den Abgeschobenen tatsächlich mit erneuter Abschiebungshaft und Abschiebung bedroht haben, für den Fall, dass er wieder nach Deutschland zurückkomme, so dürften sie dabei in der Absicht gehandelt haben, ihn zu entmutigen.
|
 |
Das Auswärtige Amt sieht in
seinem aktuellen Lagebericht zu Somalia
vom 3. Februar 2000 weiterhin erhebliche
Probleme für Rückführungen.
Es gebe zwar eine Welle freiwilliger
Rückkehrer, aber weiterhin erhebliche
praktische Probleme. Grundsätzlich
sei eine Rückkehr nach Somaliland
und Nordostsomalia möglich. "Es
wird allerdings erwartet, dass die Rückkehrer
eine individuelle Eingliederungshilfe
in Form eines Geldbetrages mitbringen,
wegen der allgemein schwierigen Wirtschafts-
und Sicherheitslage sind jedoch die Überlebensmöglichkeiten
von Personen in Frage gestellt, die nicht
über familiäre Bindungen verfügen
und in diesem Rahmen unterstützt
werden können." Zwar hätten
skandinavische Staaten und die Niederlande
bisher ohne großen Erfolg damit
begonnen, mit den Behörden im Norden
Somalias Vereinbarungen über die
Rücknahme von Flüchtlingen
auszuhandeln. Die Regierung von Somaliland
mache allerdings ihre Zusammenarbeit
bei der Rückführung von Unterstützung
abhängig. Das Land sehe sich durch
die Wirtschaftskrise zur Integration
von Rückkehrern außerstande.
Vor dem Hintergrund dieser Aussagen des
Auswärtigen Amtes stellt sich die
Frage, ob es entsprechende Unterstützungszusagen
gegenüber Somalia inzwischen gibt
oder ob der BGS Entsprechendes im vorliegenden
Fall mit den Lokalautoritäten in
Berbera ausgehandelt hat. Gibt es etwa
einen Reptilienfonds "Rückkehrhilfe
zur individuellen Eingliederung von Rückzuführenden
in Nordsomalia"? Und vor allem:
Sollen ungeachtet aller Existenz- und
Wegerisiken auch Personen nach Nordsomalia
abgeschoben werden, die aus ganz anderen
Regionen stammen? Wie oft Otto Schilys
Minicharterjets zu dem genannten Preis
nach Berbera fliegen dürfen, ohne
dass der Rechnungshof kritisch nachfragt,
ist ungeklärt. Dem erfolgreichen
Abschiebungsversuch gingen mehrere gescheiterte
voran. Geplant war unter anderem eine
Abschiebung über Dubai mit einem
Anschlussflug der Daallo-Airlines nach
Berbera.
Der Einzelfall ordnet sich ein in eine
Abschiebungsstrategie, bei der die häufigere
Benutzung kleiner Geschäftsreiseflugzeuge
ins Auge gefasst ist. Außerdem
existiert seit Jahren ein Arbeitsauftrag
der Innenministerkonferenz, die Möglichkeit
einer "Abschiebung in Regionen"
– also nicht mehr in bestimmte Staaten
– zu prüfen. Man könnte dies
sarkastisch kommentieren als die Methode:
Wir schaffen uns einen aufnahmebereiten
Drittstaat. Das Erfolgskriterium deutscher
Innenbehörden ist klar: Wenn ein
Abgeschobener nicht zurückkommt,
war es ein Erfolg. Prekäre substaatliche
Gebilde werden zu Schutzalternativen
und Partnern im Abschiebebusiness aufgewertet.
|
 |
Abschiebungen per Charterflug und in Geschäftsreiseflugzeugen
waren auch Thema einer schriftlichen
kleinen Anfrage (241 KB) der Abgeordneten
Susanne Uhl (Regenbogen – für eine
neue Linke) in der Bürgerschaft
der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache
16/4612). Aus der Antwort des Senats
wird deutlich, dass die verstärkten
Aktivitäten in diesem Bereich auf
den Vorschlag der Innenministerkonferenz
vom Mai 2000 zurückgehen, Kleinstchartermaschinen
und Sammelrückführungen bei
Personen einzusetzen, die gewalttätigen
Widerstand leisten. Diese Praxis ist
Reflex der Tatsache, dass sich Linienfluggesellschaften
zunehmend weigern, diesen Personenkreis
mitzunehmen. Interessant ist, dass die
Abschiebemethoden von Innenbehörden
immer wieder mit dem Hinweis auf Mehrfachstraftäter
begründet werden, der Senat jedoch
in der Antwort auf Frage 4.1. selbst
feststellen muss, dass in einer Reihe
von Fällen keine Verurteilungen
bekannt gewesen sind. Trotz öffentlicher
Kritik scheinen sich weiterhin Ärzte
auf Honorarbasis zu finden, die sich
für ein Honorar von 1.000 DM als
Begleitärzte für Abschiebungen
missbrauchen lassen. Wie gesundheitsbedingte
Abschiebungshindernisse durch den Einsatz
von Ärzten überwunden werden
können, stellt die Antwort auf Frage
3.3. klar. Eine schlechte körperliche
Gesamtverfassung oder die Gefahr epileptischer
Anfälle hindern nicht an der Durchführung
der Flugabschiebung. Reine Flugkosten
für die Charter: Nach Burkina Faso
und Togo 115.000 DM; nach Nigeria 83.500
DM; nach Gambia 108.000 DM. Nach einem
Bericht der taz vom 9. September 2000
kostete die Abschiebung eines Liberianers
nach Monrovia 71.000 DM.
Nach einem Bericht der Welt vom 8. August
2000 hält die Hansestadt Hamburg
trotz hoher Kosten an drastischen Abschiebungsmaßnahmen
fest. Der Leiter des Einwohnerzentralamtes
Bornhöft und der Leiter der Abteilung
für Ausländerangelegenheiten
Klahn erklärten, worum es aus ihrer
Sicht geht. Gewalttätiger Widerstand
und die Renitenz Ausreisepflichtiger
müssten gebrochen werden. Rechtlich
wie politisch hätte alles andere
eine verheerende Signalwirkung in die
falsche Richtung. Aufrufe vor allem linker
Organisationen, wie sich Abschiebehäftlinge
gegen die Rückführung wehren
können, seien klare Aufrufe zum
Widerstand gegen die Staatsgewalt. Es
müsse geprüft werden, ob und
wie rechtlich gegen solche Anleitungen
vorgegangen werden könne. Eine Alternative
zu Charterabschiebungen gebe es nicht:
"Das hieße der Renitenz
nachzugeben und weiter die Kosten für
den Aufenthalt zu tragen." Als
besonders problematische Gruppe werden
nicht nur die Widerstandleistenden angesehen,
sondern diejenigen, die sich selbst verletzten,
werden von den Hamburger Behördenleitern
umstandslos zur Problemgruppe gezählt.
Verbreitet sei die große Bereitschaft
zur Selbstverletzung, etwa in der Abschiebehaft
mit dem Kopf gegen Zellentüren zu
rennen oder sich "medizinisch nicht
sehr problematische, aber schrecklich
anzusehende Platzwunden" beizubringen.
|
 |
Nervöse Spannung herrscht im kurdischen
Nordirak seitdem mehrere Staaten
angekündigt haben, den Flugverkehr
nach Bagdad wiederaufzunehmen. Es
mehren sich Gerüchte, dass ein Angriff
irakischer Truppen auf das kurdisch kontrollierte
Gebiet bevorsteht. Der Gedanke an eine
Normalisierung im Umgang mit dem irakischen
Regime setzt die Frage nach dem Status
der kurdischen Region auf die Tagesordnung.
Wie gefährlich diese Tendenzen für
irakische Flüchtlinge sein könnten,
beschreiben zwei Artikel von Thomas
Uwer und Thomas von der Osten-Sacken
mit den Titeln
Ablass für Saddam"
und
Bündnis der Outcasts
– Im Nordirak soll sich die türkisch-kurdische
PKK in eine Allianz mit den Republikanischen
Garden Saddam Husseins begeben haben".
Wichtig für die Situation irakischer
Flüchtlinge ist das sich immer mehr
konkretisierende Gerücht, dass sich
der Irak gegenüber der Russland
zur Rücknahme irakischer Flüchtlinge
bereit erklärt haben soll. Besonders
groß ist kurzfristig die Gefährdung
für diejenigen irakischen Flüchtlinge,
die in osteuropäischen Staaten festsitzen.
Als "Illegale" aufgegriffen,
könnte es ihnen sehr schnell passieren,
wider ihren Willen in Bagdad zu landen,
wenn Aeroflot dort landet. Die Gefahr
von Kettenabschiebungen auch aus westeuropäischen
Staaten ins potentielle Verfolgerland
nähme zu.
|
 | Im Gegensatz zum Auswärtigen Amt sieht der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein zwangsweise in die DR Kongo abgeschobene Personen erheblich gefährdet. Dies geht aus einer Presseinformation vom 13. Oktober 2000 hervor, in der der Flüchtlingsrat Gefährdungseinschätzungen der Menschenrechtsorganisation ASADHO zitiert. Die Frage der Gefährdung Rückkehrender insbesondere bei der Einreise über den Flughafen Kinshasa hatte sich vielen Gerichten vor dem Hintergrund der umfassenden Zeugenaussage eines hochrangigen Aussteigers aus einem kongolesischen Sicherheitsdienst neu gestellt. Die Aussage findet sich auf der Homepage des Informationsverbund Asyl e.V. / ZDWF e.V.
|
 |
Das Bundesverwaltungsgericht hat
sich in einem Urteil vom 19. September
2000 it dem Rechtscharakter der Altfallregelung
von 1996 befasst – mit Folgen auch
für die aktuelle Diskussion um die
restriktive Auslegung der Altfallregelung
1999 in einigen Bundesländern. Erste
Anmerkungen dazu hat Rechtsanwalt
Hubert Heinhold veröffentlicht.
|
 |
UNHCR Deutschland begrüßt die
Bundesratsinitiative Niedersachsens zur
Beschleunigung des Asylverfahrens von
Familien, mit der gleichzeitig die Familienzusammenführung
von Flüchtlingen erleichtert wird,
bei denen der Status nach § 51 Absatz
1 AuslG festgestellt wird. Allerdings
kritisiert UNHCR in seiner Presserklärung
vom 19. Oktober 2000 die Idee, Asylanträge
von Kindern unter 16 Jahren dann als
offensichtlich unbegründet abzulehnen,
wenn das Schutzbegehren der Eltern unanfechtbar
abgelehnt worden ist. Damit werde die
Vermutung gesetzlich verankert, Kinder
hätten offensichtlich keine eigenen
Asylgründe. (Vgl. auch Stellungnahme
des FR Niedersachsen, Infonetz-Ausgabe
39)
|
 | Am 30. August 1999 starb der Abschiebehäftling Rachid Sbaai in einer Arrestzelle der Justizvollzugsanstalt Büren. Der Abschlußbericht der Staatsanwaltschaft zum Todesermittlungsverfahren liegt inzwischen vor. Der Verein "Hilfe für Menschen in der Abschiebehaft Büren e.V." nimmt dies in einer Pressemitteilung zum Anlass, Vorwürfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft zu erheben.
|
 |
UNHCR Deutschland hat in einem
Schreiben an PRO
ASYL vom 4. Oktober 2000 erneut
auf die Problematik der Rückkehr
in das Kosovo hingewiesen. Die Sicherheitslage
für Angehörige ethnischer Minderheiten
bleibe nach wie vor prekär. UNHCR
appelliert an die Behörden, sicherzustellen,
dass nicht Angehörige von Minderheiten
aus dem Kosovo abgeschoben werden. Hingewiesen
wurde erneut auch auf das memorandum
of understanding als Grundlage jeder
Rückführung.
|
 | In dem Positionspapier der United Nations Interim Mission in Kosovo (UNMIK) zur Rückführung von Kosovo-Albanern vom Oktober 2000 bittet UNMIK alle Aufnahmeländer, Rückführungen in das Kosovo bis März 2001 wegen fehlender adäquater Unterbringungsmöglichkeiten auszusetzen. UNMIK empfiehlt eine stufenweise und koordinierte Rückkehr erst wieder ab dem nächsten Frühjahr. UNMIK kritisiert darüber hinaus ohne nähere Spezifizierung "einige" Regierungen der Aufnahmeländer, die abgelehnte Asylbewerber aus Serbien, Montenegro, Albanien, Mazedonien oder Bosnien an den Kosovo übergeben haben. UNMIK stellt ausdrücklich dar, das es kein Mandat zur Betreuung dieser Personen hat und die Abschiebung dieser Personen in den Kosovo daher keine akzeptable Lösung sei. Ferner äußert UNMIK Besorgnis über wiederholte Abschiebungen von Angehörigen ethnischer Minderheiten, insbesondere Roma/Aschkali in den Kosovo. Aus dem Positionspapier geht weiterhin hervor, dass bis Ende September etwa 82.000 Personen organisiert aus dem Ausland in den Kosovo zurückgekehrt seien, davon etwa 9.000 Personen in Zuge von Abschiebungen. Weiterhin seien seit Juni diesen Jahres ca. 10.000 Personen spontan zurückgekehrt.
|
 |
Zur Situation der ethnischen Minderheiten
im Kosovo im Zeitraum von Juni bis
September 2000 haben UNHCR und OSZE
eine
aktualisierte Einschätzung abgegeben.
Danach stellen Mord, Brandstiftung und
weniger gewalttätige Formen der
Einschüchterung immer noch eine
alltägliche Realität für
viele Minderheitengruppen dar, deren
Angehörige unverhältnismäßig
oft Opfer von Verbrechen werden.
|
 |
In einem
Schreiben vom 25. Oktober 2000 weist
das Innenministerium Rheinland-Pfalz
die Kreisverwaltungen und kreisfreien
Städte darauf hin, dass UNMIK die
Aufnahmeländer gebeten habe, die
Rückführungen in das Kosovo
bis März 2001 wegen fehlender adäquater
Unterbringungsmöglichkeiten im Kosovo
auszusetzen, "bzw. zumindest
zu verlangsamen." Der Zusatz
entspricht keineswegs der eindeutigen
Bitte von UNMIK, Rückführungen
bis zum März 2001 generell auszusetzen.
Das Innenministerium weist darauf hin,
dass die weitere Verfahrensweise im Zusammenhang
mit der Innenministerkonferenz im November
festgelegt werden wird.
|
 | Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 1. November 2000 dürfen berufstätige Kosovo-Albaner bis zum 31. Juli 2001 in NRW bleiben. Das Innenministerium NRW begründet die Fristverlängerung mit organisatorischen Schwierigkeiten, die die ursprünglich vorgesehene Rückführung der Kosovaren bis zum Ende dieses Jahres nicht zulasse. Voraussetzung für die verlängerte Duldung sind ein seit mindestens einem Jahr bestehendes Arbeitsverhältnis und die Zusage der Arbeitgeber, den Flüchtling bis zum Ausreisetermin weiter zu beschäftigen.
|
 |
Dagegen kennt die niedersächsische
Landesregierung bei der Abschiebung von
Albanern in den Kosovo keine Gnade,
wie aus der
Presseerklärung des Niedersächsischen
Flüchtlingsrates vom 1. November
hervorgeht.
|
 | Afghanische Staatsangehörige, die erwägen, einen Folgeantrag zu stellen, müssen dies bis zum 20. November 2000 tun. (3 Monate nach Veränderung der Rechtslage durch die Afghanistan-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes). In jedem Fall muss genau überlegt werden, ob überhaupt ein Asylfolgeantrag gestellt werden soll. Rechtsanwalt Gunter Christ hat entsprechende Hinweise für die Asylverfahren afghanischer Staatsangehöriger erarbeitet.
|
 | Der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Buß will sich bei der Innenministerkonferenz im November erneut für ein dauerhaftes Bleiberecht für schwer traumatisierte Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina einsetzen. Er fordert außerdem eine Ausweitung der Altfallregelung für abgelehnte Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland auf Staatsangehörige des ehemaligen Jugoslawiens einschließlich Bosnien und Herzegowina. In einer Presseerklärung vom 12. Oktober 2000 erläutert er seine Haltung.
|
 | Der Deutsche Bundestag hat in seinem Beschluss gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt (Bundestagsdrucksache 14/3516 vom 7. Juni 2000) formuliert, Ziel in den von den Rechtsextremen bedrohten Gebieten müsse es sein, "die volle Bewegungsfreiheit auch für Minderheiten oder Gegner der Rechtsextremen wiederherzustellen." So löblich dieses Ziel ist, so fade der Beigeschmack, den die Formulierung von der wiederherzustellenden Bewegungsfreiheit für Minderheiten wie Flüchtlinge haben muss. Denn Asylsuchenden wird vom Gesetzgeber seit langem die Bewegungsfreiheit durch die sogenannte Residenzpflicht weitgehend genommen. Die im Jahre 1982 eingeführte Residenzpflicht wirkt sich in der Praxis nicht als eine Maßnahme zur zügigeren Durchführung der Asylverfahren aus, sondern als eine Schikane, der die Betroffenen oftmals viele Jahre lang ausgesetzt sind. Sie behindert soziale Kontakte, den Zugang zu Beratungsstellen und die politische Betätigung. Flüchtlingsorganisationen mobilisieren deshalb seit einiger Zeit verstärkt gegen die Residenzpflicht. In Thüringen hat sich Cornelius Yufanyi, Aktivist der Organisation "The Voice", geweigert, eine gegen ihn verhängte Strafe wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht zu bezahlen und dies in Interviews offensiv begründet. Die Interviews, ein Prozessbericht und weitere Informationen zur Kampagne finden sich auf der Homepage der "Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten". Die Gerichtsverhandlung gegen Cornelius Yufanyi in Worbis gewährt, so eine Prozessbeobachterin des Niedersächsischen Flüchtlingsrates, Einblicke in den verbeamteten Rassismus.
|
 |
Die African Refugees Association
greift in einer
Presseerklärung
vom 9. Oktober 2000 die Presseberichterstattung
über den Fall zweier Flüchtlingsfrauen
an, die am 7. Oktober 2000 aus dem
4. Stock eines Wohnhauses in Hamburg
gesprungen sind. Grund für den
Sprung der beiden Frauen war die Angst
vor der Polizei, die vermeintlich an
der Wohnungstür geklingelt hatte.
Die Beiden seien von der Presse fälschlich
als "Illegale" bezeichnet worden,
hätten sich jedoch nur einer Verletzung
der Residenzpflicht schuldig gemacht.
|
 |
Die Organisation algeria-watch
hat im Oktober 2000 ihre Infomappe
Nummer 13/14 vorgelegt, die sich
mit der politischen Lage und den fortgesetzten
Menschenrechtsverletzungen im Lande beschäftigt.
Unter dem Titel "Blutiger Frieden"
wird eine Zwischenbilanz der Ära
Bouteflika gezogen. Anbei
kurze Inhaltsangaben in der
Infomappe lediglich in französischer
Sprache vorliegenden Texte. Bestelladresse:
algeria-watch, Postfach 360 164, 10997
Berlin, Telefon 030/627 098 87, Fax:
030/627 098 53, e-mail.
|
 |
UNHCR Deutschland hat im September eine
überarbeitete Stellungnahme
( 127 KB) zur Situation irakischer Schutzsuchender
in Jordanien herausgegeben. UNHCR
spricht sich eindringlich gegen die Zurückweisung
irakischer Schutzsuchender nach Jordanien
aus.
|
 |
Die PDS Bundestagsabgeordnete
Ulla Jelpke hat den niedersächsischen
Innenminister Heiner Bartling am 24.
August 2000 wegen der Abschiebung einer
Romafamilie aus Niedersachsen kritisiert
und ihn aufgefordert, sich an die Vereinbarung
zu halten, die die Innenministerkonferenz
in Bezug auf Roma und Aschkali aus dem
Kosovo getroffen habe. Ton und Inhalt
der
Antwort des niedersächsischen Innenministers
sind bemerkenswert.
|
 |
Die Aufklärung von Todesfällen
bei Flugabschiebungen geht in ganz Europa
offenbar schleppend vor sich. Im
September 2000 wies
amnesty international London
darauf hin, dass seit
dem Tod der zwanzigjährigen Nigerianerin
Semira Adamu, die am 22. September
1998 wenige Stunden nach einer versuchten
Abschiebung in Brüssel starb, viel
Zeit verstrichen ist, ohne dass jemand
vor Gericht gestellt wurde. Auch warte
man vergeblich auf eine Antwort zu Nachfragen,
die Misshandlungsvorwürfe bei Abschiebungen
betreffen, die der belgischen Regierung
im Jahre 1999 übermittelt wurden.
Das beharrliche Schweigen des Innenministers
wirke um so beunruhigender, weil amnesty
auch Misshandlungsvorwürfe erhalten
habe, die Abschiebungen im Jahre 2000
betreffen.
|
 | Das Südbadische Aktionsbündnis gegen Abschiebungen (SAGA) hat sich mit der Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Mai 2000 zur Abschiebung bei drohender Selbstmordgefahr (AZ.: 11 S 1963/99) auseinandergesetzt. Obwohl das Urteil in der Fachpresse bereits abgedruckt ist, möchten wir auf die Kommentierung von SAGA wegen ihrer Verständlichkeit hinweisen.
|
 | Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wird nationale Zentralstelle für die Verwaltung des Europäischen Flüchtlingsfonds, der Maßnahmen bei der Aufnahme von Flüchtlingen, Vertriebenen und Asylbewerbern fördert. Dies hat bei Nichtregierungsorganisationen, die das Bundesamt bisher überwiegend als eine Behörde zur Ablehnung ausländischer Flüchtlinge erlebt haben, Irritationen ausgelöst. Da das Bundesamt mit den integrativen Aspekten der Aufnahme von Flüchtlingen oder mit einer vernünftigen Verfahrensberatung nichts zu tun hatte, steht die Frage im Raum, ob das Bundesamt die geeignete Behörde ist, um mit entsprechenden Anträgen aus dem Nichtregierungsbereich umzugehen. Die europäischen Regierungen haben nie ein Hehl daraus gemacht, dass sie sich aus dem europäischen Flüchtlingsfonds auch bereits existierende Infrastruktur im Flüchtlingsbereich (reception facilities) finanzieren lassen wollen. Von Seiten des BMI ist eine hälftige Verteilung der Mittel auf Anträge der Bundesländer und der Nichtregierungsorganisationen ins Gespräch gebracht worden. Es gibt jedoch weiterhin starke Bestrebungen der Bundesländer, den eigenen Anteil zu erhöhen. Das Bundesamt befindet sich mit seiner neuen Rolle in einer politisch schwierigen Situation, ist doch die Mittelverteilung zwischen Bund und Ländern ein ständiges Konfliktthema. Auch bezüglich der Frage der Flüchtlingsunterbringung haben die Länder des öfteren eine stärkere Beteiligung des Bundes gefordert. Wie sich das Bundesamt in dem politisch schwierigen Gelände bewegt, ist auch deshalb von Interesse, weil der Bundesinnenminister es zunehmend als Kern einer künftigen Einwanderungsbehörde ins Gespräch bringt. Informationen zum europäischen Flüchtlingsfonds finden sich auf der Homepage des Bundesamtes. Auch der europäische Flüchtlingsfonds hat eine eigene Homepage.
|
 | In einem Schreiben vom 23. September 2000 informiert das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein über den Stand des Projektes einer multifunktionalen Chipkarte, der sogenannten Asylcard. PRO ASYL hatte dieses Projekt als den Versuch kritisiert, den "gläsernen Asylbewerber" zu schaffen. Nach dem Bekannt werden der Machbarkeitsstudie für eine solche Asylcard und der Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe durch Beschluss der Innenministerkonferenz im November 1999 wurde es in der Öffentlichkeit still um das Projekt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll die Modalitäten eines Pilotversuches erarbeiten und diskutiert offenbar z.Zt. einen Stufenplan des Bundesinnenministeriums (241 KB). In der ersten Stufe wäre die Asylcard nicht mehr als ein die bisherigen Aufenthaltsgestattung ersetzendes Ausweisdokument in Form einer Plastikkarte. In einer zweiten Stufe soll auf die Plastikkarte ein Mikroprozessorchip aufgebracht werden. Die Identifizierung von Asylbewerbern wäre über den digitalisierten Daumenabdruck möglich. Bereits hierfür müsste allerdings eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden. Auf einer dritten Stufe würde durch di¥Einrichtung eines "Hintergrundsystems" eine umfassendere Erfassung und Vernetzung von Daten möglich, die über den Kernbereich des Asylverfahrens und damit des Asylverfahrensgesetzes hinausgehen. Umfassendere weitere Rechtsänderungen wären notwendig. Auf einer 4. Stufe könnten sogenannte optionale Funktionen als Serviceleistungen für Länder und Kommunen installiert werden. Im Rahmen der Diskussion über die Asylcard waren weitgehende Ideen solcher optionaler Funktionen im Gespräch.
Der Bund, so das schleswig-holsteinische Innenministerium, favorisiert einen Pilotversuch auf freiwilliger Basis bis Stufe 2. Dies bringe allerdings nicht mehr als die zweifelsfreie Feststellung der Identität von Asylantragstellern. Vorteile in den Bereichen "Mehrfachantragstellungen" und "Leistungsmissbrauch" seien nicht zu erwarten. Damit stelle sich die Frage nach Kosten und Nutzen bereits des Pilotversuchs. Die abschließende Meinungsbildung steht noch aus.
|
 | Über einen angeblichen Millionenbetrug in der Würzburger Erstaufnahmeeinrichtung berichtet die Caritas Flüchtlingsberatung in der Aufnahmeeinrichtung in einer Presseerklärung "Rauschende Feste auf Kosten der Flüchtlinge" . Der Skandal wird zum Anlass genommen, eine Ende der Sachleistungen und die Umstellung auf Barleistungen zu verlangen. Eine Sprecherin der zuständigen Regierung von Unterfranken trat den Vorwürfen der Caritas entgegen. Bei den aufgedeckten millionenschweren Betrügereien habe es sich nicht um Fehler im System gehandelt. Nach Informationen der Lokalpresse haben Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtung Essen und Getränke, die die Regierung von Unterfranken Flüchtlingen kostenlos zur Verfügung stellt, an Asylbewerber verkauft. Beschuldigte sollen mit den Lebensmittelrationen Feste gefeiert oder sie mit nach Hause genommen haben. Geschätzter Schaden: Rund 1 Million Mark. Die Caritas Flüchtlingsberatung ist weiterhin der Meinung, dass die nun durch einen anderen Betreiber fortgesetzte Lebensmittelversorgung in der Würzburger Einrichtung zu Betrug und Manipulation einlädt. Den mit Lebensmitteln versorgten Flüchtlingen sei es nicht möglich, ihre Rationen auf Vollständigkeit zu überprüfen oder gar genau festzustellen, ob Lebensmittel im nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen Durchschnittswert von 254 DM geliefert würden. Untersuchungen hätten belegt, dass die Rationen zumeist 40 DM bis 50 DM weniger wert seien.
|
 |
Die Zentrale der Ahmadiyya Religionsgemeinschaft in Deutschland (Ahmadiyya Muslim Jamaat e.V.) hat im September einen Bericht über die gegen Ahmadis verübten Gräueltaten in Pakistan für den Zeitraum von 1989 bis 1999 veröffentlicht. Titel: "Plight of Ahmadi Muslims in Pakistan (1989 – 1999). Dieser Bericht ist ebenso wie aktuellere Dokumente zur Verfolgung von Ahmadis in Pakistan zu bestellen bei: Ahmadiyya Muslim Jamaat e.V., Zentrale, Mittelweg 43, 60318 Frankfurt am Main.
|
 |
Neuigkeiten zur europäischen Asylpolitik
liefert ein Service des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes im Internet unter
dem Titel "Update:
Europäische Asylpolitik".
Aufgelistet werden die Sach- und Diskussionsstände
in bestimmten Regelungsbereichen mit
kurzen kritischen Anmerkungen.
|
 | Meldungen aus dem europäischen Ausland:
Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf das von uns zum Abonnement empfohlenen Migration News Sheet, Bestelladresse: Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels, Tel & Fax: 32 (2) 230 37 50.
|
 |
Belgien:
Der Legalisierungsprozess für undokumentierte Migrantinnen und Migranten wird wahrscheinlich nicht bis Juli 2001 abgeschlossen sein. Von 32.000 innerhalb der vorgesehenen Frist, die am 30. Januar 2000 ablief, vorgelegten Anträgen auf Legalisierung, waren 8 Monate später lediglich 350 mit der notwendigen Bestätigung des Innenministers versehen.
|
 |
Belgien
/ Frankreich:
Französische Polizisten werden beschuldigt, sich wie Menschenschmuggler verhalten und irreguläre Migranten auf der belgischen Seite der Grenze abgeladen zu haben. Der Bürgermeister der belgischen Küstenstadt La Panne behauptet, dies sei nicht das erste Mal gewesen, dass die französische Polizei irreguläre Migranten mit Zivilfahrzeugen nach Belgien transportiert habe. In früheren Fällen habe es sich allerdings immer nur um drei oder vier Personen gehandelt, jetzt sollen 45 betroffen gewesen sein. Die französische Polizei behauptet, dass die fraglichen Personen in Dünkirchen angekommen seien, verborgen in einem aus Belgien kommenden Lastwagen. Deshalb habe man sie zurückgeschickt, nachdem die belgischen Behörden ihr Einverständnis für die Rückübernahme gegeben hätten. Sie hätten sich dann allerdings nicht an der Grenze für die Übergabe bereit gehalten. Selbstkritischer äußerte sich allerdings das französische Innenministerium, das den Vorfall bestätigte und zugab, dass das korrekte Verfahren nicht voll eingehalten worden sei.
|
 |
Bosnien-Herzegowina:
Am 31. August starben neun irreguläre Migranten iranischer Herkunft, als sie beim Versuch, kroatisches Gebiet zu erreichen in der Save ertranken. Bosnien-Herzegowina ist weiterhin Durchgangsland für Flüchtlinge und irreguläre Migrantinnen und Migranten. Bosnien kennt keinen Visumzwang für eine Reihe islamischer Länder, die die bosnischen Muslime während des Krieges unterstützt hatten. Am 28. September hat die UN-Mission in Bosnien-Herzegowina verlauten lassen, dass die Innenminister der Förderation und der Republica Srpska ein Abkommen über den Aufbau einer multiethnischen Polizei geschlossen haben, zu deren Hauptaufgaben es gehören soll, die "illegale Immigration und das organisierte Verbrechen" zu bekämpfen. Etwa 15.000 Iraner und Türken, so vermutet man, sind nach Bosnien in diesem Jahr eingereist, ohne in ihr Herkunftsland zurückzukehren.
|
 |
Frankreich:
Misshandlungsvorwürfe gegen die französische Grenzpolizei. Ein aus der sogenannten Wartezone des Flughafens Paris-Roissy in sein Herkunftsland abgeschobener Kubaner behauptete gegenüber der agence france presse, dass er vor seiner Abschiebung in einen Raum auf dem Flughafen gebracht wurde und dort von mehr als 20 Polizeibeamten geschlagen worden sei. Die französische Grenzpolizei hatte behauptet, dass sich der Kubaner gegen seine Abschiebung in keiner Weise zur Wehr gesetzt hatte. Ein italienischer Passagier untermauerte die Vorwürfe gegenüber der französischen Zeitung Le Monde am 16. September 2000. Das Gesicht des Kubaners sei voll Blut gewesen und er sei von drei Polizeibeamten begleitet worden. Die Polizeibeamten hätten ihn mehrere Male geschlagen. Das Flugzeug sei schließlich mit einstündiger Verspätung gestartet und die Stewardessen seien über die Art der Behandlung des Abgeschobenen schockiert gewesen. Beim Aussteigen in Havanna habe der Betroffene ein geschwollenes Gesicht gehabt. Der Abgeschobene klagt darüber, dass er auf einem Ohr nicht mehr hören könne. Dies sei das Ergebnis eines Trittes gegen die linke Seite seines Kopfes und von daraus resultierenden Folgeblutungen im Innenohr. Bei der Abschiebung handelt es sich wohl um die erste Abschiebung eines abgelehnten kubanischen Asylbewerbers im französischen Flughafenasylverfahren. Inzwischen sind drei weitere kubanische Staatsangehörige, die bei einer Zwischenlandung auf dem Flug von Havanna nach Moskau in Frankreich politisches Asyl beantragt hatten, nach Ablehnung ihrer Asylanträge als offensichtlich unbegründet abgeschoben worden.
|
 |
Frankreich:
In der Infonetzausgabe 38 berichteten
wir über eine Pressekonferenz von
Menschenrechtsorganisationen zum Gesetzesprojekt
der französischen Regierung, das
vorsieht, dass über 16-jährige
unbegleitete Minderjährige die ausländerrechtliche
Handlungsfähigkeit erlangen.
Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen,
die sich in Frankreich in einem Bündnis
ANAFE (Nationale Organisation zur Unterstützung
von Ausländern an den Landesgrenzen)
zusammengeschlossen haben, haben
inzwischen eine gemeinsame Stellungnahme
herausgegeben, die u.a. das Gesetzesprojekt
als Verstoß gegen die Internationale
Konvention der Kinderrechte kritisiert,
von einer prinzipiellen Gefährdung
unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
ausgeht, die Unterbringung von Kindern
in den Wartezonen (vergleichbar mit der
Flughafenunterkunft für Flüchtlinge
in deutschen Flughäfen) generell
abschaffen will und kindgemäße
Unterbringungseinrichtungen nach der
Einreise der Minderjährigen fordert.
In den Medien wird das Thema minderjährige
Flüchtlinge allgemein und unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge insbesondere
in den letzten Monaten verstärkt
mit der Schilderung von skandalösen
Einzelfällen aufgegriffen, die besonders
die nicht kindgerechte Unterbringung
von Minderjährigen in der "Wartezone"
anprangern. Schockiert von der Tatsache,
dass das Jugendgericht von 843 Minderjährigen,
die 1999 die Wartezonen der Pariser Flughäfen
durchlaufen haben, nur 700 zu Gesicht
bekommen hat "Wohin sind die 700
anderen gekommen? Niemand weiß
es," so der Jugendrichter Jean-Pierre
Rosenczveig, hat das Jugendgericht in
Paris zusammen mit der Jugendhilfe und
dem Jugendschutz Alternativvorschläge
erarbeitet. In den Wartezonen der Flughäfen
soll eine spezialisierte Außenstelle
eingerichtet werden, in der Juristen,
Dolmetscher, Mediziner und Psychologen
tätig sind, die herausfinden sollen,
welche Kinder verfolgt, welche Kinder
gefährdet sind und welche Kinder
bei Angehörigen in Frankreich angemessene
Bedingungen vorfinden würden. Es
sollen Einrichtungen geschaffen werden,
die diese Kinder in Notfällen aufnehmen.
"Es muss diesen Kindern nach allem,
was sie durchgemacht haben, erspart werden,
dass sie von Leuten in Uniform und mit
Polizeimethoden empfangen werden. Und
es muss verhindert werden, dass Entscheidungen
von der Flughafenpolizei nach Kriterien
getroffen werden, die niemand kennt",
so der Jugendrichter Rosenczveig.
Claire Brisset, die seit einigen Monaten
die Funktion einer "Verteidigerin
von Kindern" ausübt, hat bei
einer Pressekonferenz erklärt, dass
Kinder in den Wartezonen der Flughäfen
nichts zu suchen hätten und die
Bestimmungen über die unbegleiteten
Minderjährigen reformiert werden
müssen. Die "illegalen"
Minderjährigen seien per definitionem
als gefährdet anzusehen. Sie schlägt
vor, dass Minderjährige bis maximal
48 Stunden in Spezialeinrichtungen (wo
sie noch nicht als eingereist gelten)
untergebracht werden. Jugendrichter und
Vormundschaftsrichter müssten sofort
eingeschaltet werden. Wenn der Minderjährige
nicht in sein Land zurückkehren
kann, soll er sofort der Jugendhilfe
übergeben werden. Anbei die
Zusammenfassung einiger französischer
Zeitungsartikel,
(Übersetzung: PRO ASYL)
|
 |
Griechenland:
Zwei irreguläre Migranten wurden Opfer eines Minenfeldes auf der griechischen Seite der türkisch-griechischen Grenze. Griechenland hat sich zwar bereit erklärt, die Minenfelder zu räumen. Dies allerdings wird mehrere Jahre dauern. In den letzten zehn Jahren sind 27 Menschen an dieser Grenze durch Minen getötet worden.
|
 |
Großbritannien:
Britische Gewerkschaften haben das Gutscheinsystem bei der Versorgung von Asylsuchenden, das seit April gilt, als erniedrigend und stigmatisierend kritisiert. Bill Morris, Generalsekretär der Transport and General Worker’s Union äußerte, dass das Gutscheinsystem Asylsuchende degradiere und in den Supermarktschlangen ausgrenze. Es sei auf diese Weise Öl auf die Wogen (fuel for the ugly face) von Rassismus und Diskriminierung. Die Labourregierung subventioniere durch das Gutscheinsystem Supermärkte. Dies sei nicht die Umverteilung des Reichtums, für die er bei der Wahl der Labourregierung gestimmt habe. Wer immer sich dieses Gutscheinsystem ausgedacht habe, sollte gezwungen werden, ein Jahr von Gutscheinen zu leben. Innenminister Straw und Premierminister Blair scheinen sich der Kritik nicht vollständig zu verschließen. Auch ein vertrauliches Regierungsdokument enthält Kritik am Gutscheinsystem, das den Händlern die Möglichkeit eines Profits auf Kosten der so Versorgten gebe. Wasser auf die Mühlen der Kritiker ist auch ein werbetechnischer Selbstschuss der multinationalen Gutscheinfirma Sodexho. Die hatte den Händlern die Methode schmackhaft gemacht mit dem Text: "Don’t miss this revenue-making opportunity. Vouchers will be the beneficiaries‘ only method of buying essential living products. No change is given, but you will receive the full value of the voucher". Obwohl damit die regierungsamtliche Beutelschneiderei zu Lasten von Asylsuchenden deutlich wurde, hat Premierminister Blair bislang betont, dass er lediglich willig sei, das Gutscheinsystem zu modifizieren, nicht aber zu Bargeldleistungen zurückzukehren.
|
 |
Niederlande:
Weitere 1877 sogenannte weiße Illegale haben ein Bleiberecht in den Niederlanden erhalten. Es handelt sich um Ausländer, die zwar keine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, aber im Besitz einer Sozialversicherungsnummer sind, in den Niederlanden jahrelang gearbeitet und Steuern gezahlt haben. Viele von etwa 7.600 Personen, die sich für den entsprechenden Regularisierungsprozess angemeldet haben, waren allerdings ausgeschlossen worden. Selbstorganisationen der Betroffenen und Unterstützungskomitees hatten eine Generalamnestie für eine weit größere Zahl verlangt und Protestaktionen durchgeführt. Inzwischen ist es nicht mehr möglich, eine Sozialversicherungsnummer ohne Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
|
 |
Österreich:
Karola Paul, Leiterin des Wiener Regionalbüros von UNHCR hat die österreichische Asylpolitik scharf kritisiert. Es fehle an Bundeskapazitäten zur Aufnahme von Asylsuchenden, was erniedrigende Lebensbedingungen verursache und letztlich die Fairness des Asylverfahrens bedrohe. Obwohl die Zahl der Asylsuchenden in Österreich im ersten Halbjahr um 15% gesunken sei, seien die Kapazitäten des Bundes um 30% reduziert worden, so dass nur noch 2.500 Asylsuchende überhaupt Unterstützung erhielten. Mehr als 2/3 der Asylsuchenden fänden Hilfe nur noch bei Nichtregierungsorganisationen und Kirchen, die überlaufen würden. Das Bundesbüro für Flüchtlinge verletze in eklatanter Weise die Genfer Flüchtlingskonvention, indem man das Asylverfahren für obdachlose Asylsuchende beende. Man habe auch Informationen erhalten, dass in einige Fällen Asylanträge von der Ausländerpolizei nicht an die zuständigen Behörden weitergeleitet worden seien. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gebe es zwar das Recht, sich durch die Jugendbehörden vertreten zu lassen, was aber kein Recht auf Unterkunft und Betreuung einschließe.
|
 |
Österreich:
Der am 1. Mai 1999 während eines Abschiebungsversuchs nach Bulgarien gestorbene nigerianische Asylsuchende Marcus Omofuma ist nach dem Ergebnis eines weiteren Berichts eines gerichtsmedizinischen Experten durch Erstickung zu Tode gekommen. Der Gutachter Professor Radanov, bereits Erstobduzent im Fall Omufuma, kam erneut zu der Schlussfolgerung Tod durch Ersticken. Er setzt sich damit in Gegensatz zu den Schlussfolgerungen des Gutachtens eines österreichischen Gerichtsmediziners, Professor Reiter, der den Todesfall mit der besonderen Beschaffenheit des Herzens und einer Lungenembolie zugeschrieben hatte. Die Staatsanwaltschaft kann nun eventuell noch einen dritten gerichtsmedizinischen Experten benennen. Der Prozess gegen die drei Polizisten, die Omufuma bei der tödlichen Reise begleiteten, soll im Frühjahr 2001 beginnen. Der Verteidiger der drei Polizisten hat inzwischen seine Argumentationsstrategie gewechselt. Er sieht nunmehr die Verantwortung hauptsächlich beim Flugkapitän der Balkan Air. Wenn man, so der Rechtsanwalt, Herrn Omufuma erstickt habe, dann wäre es die Pflicht des Flugkapitäns gewesen, das Leben seines Passagiers zu schützen. Weder Kapitän noch Crew hätten aber die Fesselung und Knebelung Omufumas verhindert und damit ihre Pflicht verletzt. Dabei bezog sich der Rechtsanwalt auf Regelungen aus einem "Flight Operation Manual" der österreichischen Behörden, die die Fesselung eines Passagiers an seinen Sitz untersagen. Ein Sprecher der Balkan Air wies jede Verantwortung zurück und behauptete nach internationalem Recht sei ein Flugkapitän nicht verantwortlich für das Leben von Passagieren mit speziellem Status, also etwa von Abzuschiebenden. Dieser von Balkan Air vertretene Rechtsstandpunkt könnte erklären, warum Balkan Air wie eine Reihe anderer osteuropäischer Fluggesellschaften als Abschiebungscarrier bei westeuropäischen Behörden recht beliebt sind. Man darf von der anstehenden Gerichtsverhandlung erwarten, dass die Frage der Verantwortlichkeit bei Flugabschiebungen unter Gewaltanwendung näher beleuchtet wird.
|
 |
Spanien:
Am 9. September haben drei Algerier, die man als illegale Immigranten in einem Aufnahmelager in Melilla festhielt, versucht, Selbstmord zu begehen aus Protest gegen die Entscheidung sie zurückzuschieben. Bereits zuvor war es zu Protestaktionen, Hungerstreiks und der Androhung von Kollektivsuiziden gekommen. Der Vertreter der spanischen Zentralregierung in Melilla erklärte, dass irreguläre Migranten aus Algerien die Möglichkeit hätten, Spanien freiwillig zu verlassen und dann nicht den algerischen Behörden direkt übergeben würden. Die Alternative ist Abschiebungshaft und Abschiebung. Beim zweiten Versuch eines Kollektivsuizids wurde ein Algerier gerade noch rechtzeitig gerettet, als er sich zu erhängen versuchte. Noch während das Personal des Lagers den um den Hals gelegten Strick entfernten, versuchten zwei weitere Landsleute sich an einem Balkon zu erhängen. Sie wurden von Landsleuten gerettet.
|
 |
Schweden:
Für asylsuchende Kinder in Schweden
ist es nunmehr leichter, ein Dauerbleiberecht
zu erhalten. Nach einer Entscheidung
der Einwanderungsbehörde gilt dies
insbesondere für Fälle, in
denen die Eltern trotz aller Bemühungen
nicht aufgespürt werden können.
Auch wenn Kinderflüchtlinge nun
eine langfristige Aufenthaltserlaubnis
erhalten, werden die Bemühungen,
die Eltern zu finden und eine Familienzusammenführung
im Herkunftsland zu ermöglichen,
fortgesetzt. Auf einer internationalen
Konferenz zum Thema unbegleitete Minderjährige
in Stockholm haben Kinderschutzorganisationen
und UNHCR im September festgestellt,
dass die meisten Kinder fliehen, um Folter
und Zwangsrekrutierung zu entkommen.
Die Zahl derer, die als "Anker"
von ihren Eltern in ein Zielland geschickt
würden mit dem Ziel, schließlich
nachkommen zu können, sei recht
gering. Die meisten unbegleiteten Minderjährigen
sind im Alter zwischen 14 und 17 Jahren.
Der Anteil der weiblichen Jugendlichen
wächst und bewegt sich nun etwa
in der Größenordnung eines
Drittels.
|
 |
Schweiz:
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe macht auf die neue Rechtsprechung der Schweizerischen Asylrekurskommission zum Thema Nordirak aufmerksam. Vier im September ergangene Grundsatzurteile geben folgendes Gesamtbild:
– Im Nordirak gibt es zwei zur Verfolgung fähige Quasistaaten.
– Quasistaaten bilden keine innerstaatliche Fluchtalternative, wenn sie nicht ein hohes Maß an Schutzfähigkeit und Dauerhaftigkeit bieten oder international abgesichert sind.
– Die Vertreibung von Kurden aus dem irakischen Zentralstaat in den Nordirak, wie sie Bestandteil der irakischen Arabisierungspolitik ist, begründet für sich allein die Flüchtlingseigenschaft nicht. Abschiebungen (Schweizerisch: Wegweisungen) sind aber in der Regel unzumutbar.
– Bei Ausreise aus und Rückkehr ins Kurdengebiet stellt die Stellung eines Asylantrages für sich allein keinen subjektiven Nachfluchtgrund dar.
– Die Rückkehr in den Nordirak ist nicht generell zumutbar.
– Die Rückkehr in den Nordirak ist freiwillig möglich.
Näheres findet sich auf der Länderhomepage der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und auf der Homepage der Asylrekurskommission
|
Liste
|
|
Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO
ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler
der Infomappe anzumelden.
|