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Infomappe Nr. 40 - Oktober 2000

Mitte Oktober hat der Bundesgrenzschutz einen Somali, der im Flughafenasylverfahren auf dem Flughafen Rhein-Main rechtskräftig abgelehnt worden war, nach mehreren gescheiterten Abschiebungsversuchen schließlich mit einem Learjet für ca. 75.000 DM nach Berbera / Nordsomalia ausgeflogen. Angesichts des extremen finanziellen Aufwandes bei der Abschiebung einer Person, die nach unseren Informationen kein Straftäter war, muss damit gerechnet werden, dass es sich um einen Präzedenzfall handelt und verstärkt versucht werden wird, nach Nordsomalia abzuschieben. Über die Ereignisse nach der Landung in Berbera / Nordsomalia berichtete die Süddeutsche Zeitung vom 16. Oktober 2000 unter dem Titel "Wo geht es nach Somalia?". Der Autor geht davon aus, dass es sich um eine Abschiebung in das falsche Land gehandelt hat, weil Nordsomalia ("Somaliland") mit dem Rest Somalias relativ wenig zu tun hat. Dass "Somaliland" eine Existenz als Quasi-Staat unterhalb der Ebene der völkerrechtlichen Anerkennung führt, spielt bei Abschiebungsandrohungen des Bundesamtes allerdings keine Rolle. So hatte das Bundesamt im vorliegenden Falle die Abschiebung nach Somalia ohne weitere Unterscheidungen und in jeden anderen aufnahmebereiten Staat angedroht. Damit genügt es dem BGS offenbar, dass er den Abgeschobenen in Berbera loswurde. Alles andere interessierte offenbar nicht, auch nicht die von der Süddeutschen Zeitung zu Recht aufgeworfene Frage, unter welchen Umständen der nicht aus Nordsomalia stammende Mann seine Heimatregion erreichen oder sein Leben fristen kann. Vermutlich hat die Überzeugungsarbeit der im Learjet mitfliegenden Polizeibeamten bei den überraschten lokalen Autoritäten Nordsomalias eine Rolle gespielt.

Nachdem PRO ASYL inzwischen Einzelheiten zur asylrechtlichen Vorgeschichte des Betroffenen erfahren hat, stellt sich das Schicksal des Abgeschobenen noch sehr viel problematischer dar. Er hatte in seinem Verfahren geltend gemacht, er gehöre einem Minderheitenclan in der Region Mogadischu an. Dieser sei von der problematischen Sicherheitslage besonders betroffen, weil man Schutzgelder zahlen müsse, wenn man nicht einem größeren Clan angehöre. Er sei fortwährenden Bedrohungen ausgesetzt gewesen. Das Bundesamt hatte den Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt. In Somalia herrsche Bürgerkrieg. Es existierten weder ein Staat noch staatsähnliche Strukturen, von denen staatliche Verfolgung ausgehen könne. Der Antragsteller habe lediglich aus Furcht vor den Bürgerkriegswirren sein Heimatland verlassen. Die Genfer Flüchtlingskonvention schütze ebenfalls nicht vor Bürgerkriegswirren oder Banditenunwesen, wenn die Öffentliche Ordnung gänzlich zusammengebrochen sei. Einer Abschiebung stehe deshalb auch nichts entgegen, zumal der Betroffene Aufnahme bei Familienangehörigen in Mogadischu finden könne. Die 9. Kammer des VG Frankfurt bestätigte am 22. Mai 2000 die Entscheidung des Bundesamtes. Die vorgetragenen Bedrohungen und Schutzgelderpressungen wertete die Kammer als "ethnisch neutrale, allein in Bereicherungsabsicht getätigte kriminelle Übergriffe", denen er im "Umfeld zusammengebrochener staatlicher Ordnungsstrukturen ausgesetzt war." Mehrfach hob die Kammer in ihrer Entscheidung darauf ab, dass der Antragsteller aus Mogadischu stamme und seine wirtschaftliche Überlebensfähigkeit deshalb gewährleistet sei, weil er auf familiäre Unterstützung zurückgreifen könne. Die Kammer sieht "Nordsomalia" keineswegs als Quasi-Staat, sondern referiert die Einschätzung des UNHCR, dass für Somalia oder Teile des Landes das Bestehen einer Staatsmacht oder einer staatlichen Organisation weiterhin schlichtweg zu verneinen sei. Dass sich nach neueren Lageberichten des Auswärtigen Amtes zur Region zunehmend Verwaltungsstrukturen zu etablieren beginnen, ändere nichts daran, dass der Asylantragsteller nicht politisch verfolgt sei, er stamme ja gar nicht aus dieser Region, sondern aus Mogadischu. Vereinfacht gesagt: Das Gericht sieht "Nordsomalia" nicht als Quasi-Staat an, wenn es um die Frage der politischen Verfolgung geht, reduziert die Gefährdung aufgrund der Clanzugehörigkeit auf die Problematik allgemeinen Banditenunwesens und setzt sich bei der Frage der Existenzmöglichkeit nach einer Abschiebung nicht mit Nordsomalia, sondern mit der Perspektive des Betroffenen in Mogadischu auseinander. Der von der Entscheidung Betroffene landete allerdings weitab der vom Gericht diskutierten Existenzmöglichkeit in Berbera. Sollten Bedienstete des Bundesgrenzschutzes, wie die SZ berichtet, den Abgeschobenen tatsächlich mit erneuter Abschiebungshaft und Abschiebung bedroht haben, für den Fall, dass er wieder nach Deutschland zurückkomme, so dürften sie dabei in der Absicht gehandelt haben, ihn zu entmutigen.

Das Auswärtige Amt sieht in seinem aktuellen Lagebericht zu Somalia vom 3. Februar 2000 weiterhin erhebliche Probleme für Rückführungen. Es gebe zwar eine Welle freiwilliger Rückkehrer, aber weiterhin erhebliche praktische Probleme. Grundsätzlich sei eine Rückkehr nach Somaliland und Nordostsomalia möglich. "Es wird allerdings erwartet, dass die Rückkehrer eine individuelle Eingliederungshilfe in Form eines Geldbetrages mitbringen, wegen der allgemein schwierigen Wirtschafts- und Sicherheitslage sind jedoch die Überlebensmöglichkeiten von Personen in Frage gestellt, die nicht über familiäre Bindungen verfügen und in diesem Rahmen unterstützt werden können." Zwar hätten skandinavische Staaten und die Niederlande bisher ohne großen Erfolg damit begonnen, mit den Behörden im Norden Somalias Vereinbarungen über die Rücknahme von Flüchtlingen auszuhandeln. Die Regierung von Somaliland mache allerdings ihre Zusammenarbeit bei der Rückführung von Unterstützung abhängig. Das Land sehe sich durch die Wirtschaftskrise zur Integration von Rückkehrern außerstande.
Vor dem Hintergrund dieser Aussagen des Auswärtigen Amtes stellt sich die Frage, ob es entsprechende Unterstützungszusagen gegenüber Somalia inzwischen gibt oder ob der BGS Entsprechendes im vorliegenden Fall mit den Lokalautoritäten in Berbera ausgehandelt hat. Gibt es etwa einen Reptilienfonds "Rückkehrhilfe zur individuellen Eingliederung von Rückzuführenden in Nordsomalia"? Und vor allem: Sollen ungeachtet aller Existenz- und Wegerisiken auch Personen nach Nordsomalia abgeschoben werden, die aus ganz anderen Regionen stammen? Wie oft Otto Schilys Minicharterjets zu dem genannten Preis nach Berbera fliegen dürfen, ohne dass der Rechnungshof kritisch nachfragt, ist ungeklärt. Dem erfolgreichen Abschiebungsversuch gingen mehrere gescheiterte voran. Geplant war unter anderem eine Abschiebung über Dubai mit einem Anschlussflug der Daallo-Airlines nach Berbera.

Der Einzelfall ordnet sich ein in eine Abschiebungsstrategie, bei der die häufigere Benutzung kleiner Geschäftsreiseflugzeuge ins Auge gefasst ist. Außerdem existiert seit Jahren ein Arbeitsauftrag der Innenministerkonferenz, die Möglichkeit einer "Abschiebung in Regionen" – also nicht mehr in bestimmte Staaten – zu prüfen. Man könnte dies sarkastisch kommentieren als die Methode: Wir schaffen uns einen aufnahmebereiten Drittstaat. Das Erfolgskriterium deutscher Innenbehörden ist klar: Wenn ein Abgeschobener nicht zurückkommt, war es ein Erfolg. Prekäre substaatliche Gebilde werden zu Schutzalternativen und Partnern im Abschiebebusiness aufgewertet.

Abschiebungen per Charterflug und in Geschäftsreiseflugzeugen waren auch Thema einer schriftlichen kleinen Anfrage (241 KB) der Abgeordneten Susanne Uhl (Regenbogen – für eine neue Linke) in der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 16/4612). Aus der Antwort des Senats wird deutlich, dass die verstärkten Aktivitäten in diesem Bereich auf den Vorschlag der Innenministerkonferenz vom Mai 2000 zurückgehen, Kleinstchartermaschinen und Sammelrückführungen bei Personen einzusetzen, die gewalttätigen Widerstand leisten. Diese Praxis ist Reflex der Tatsache, dass sich Linienfluggesellschaften zunehmend weigern, diesen Personenkreis mitzunehmen. Interessant ist, dass die Abschiebemethoden von Innenbehörden immer wieder mit dem Hinweis auf Mehrfachstraftäter begründet werden, der Senat jedoch in der Antwort auf Frage 4.1. selbst feststellen muss, dass in einer Reihe von Fällen keine Verurteilungen bekannt gewesen sind. Trotz öffentlicher Kritik scheinen sich weiterhin Ärzte auf Honorarbasis zu finden, die sich für ein Honorar von 1.000 DM als Begleitärzte für Abschiebungen missbrauchen lassen. Wie gesundheitsbedingte Abschiebungshindernisse durch den Einsatz von Ärzten überwunden werden können, stellt die Antwort auf Frage 3.3. klar. Eine schlechte körperliche Gesamtverfassung oder die Gefahr epileptischer Anfälle hindern nicht an der Durchführung der Flugabschiebung. Reine Flugkosten für die Charter: Nach Burkina Faso und Togo 115.000 DM; nach Nigeria 83.500 DM; nach Gambia 108.000 DM. Nach einem Bericht der taz vom 9. September 2000 kostete die Abschiebung eines Liberianers nach Monrovia 71.000 DM.

Nach einem Bericht der Welt vom 8. August 2000 hält die Hansestadt Hamburg trotz hoher Kosten an drastischen Abschiebungsmaßnahmen fest. Der Leiter des Einwohnerzentralamtes Bornhöft und der Leiter der Abteilung für Ausländerangelegenheiten Klahn erklärten, worum es aus ihrer Sicht geht. Gewalttätiger Widerstand und die Renitenz Ausreisepflichtiger müssten gebrochen werden. Rechtlich wie politisch hätte alles andere eine verheerende Signalwirkung in die falsche Richtung. Aufrufe vor allem linker Organisationen, wie sich Abschiebehäftlinge gegen die Rückführung wehren können, seien klare Aufrufe zum Widerstand gegen die Staatsgewalt. Es müsse geprüft werden, ob und wie rechtlich gegen solche Anleitungen vorgegangen werden könne. Eine Alternative zu Charterabschiebungen gebe es nicht: "Das hieße der Renitenz nachzugeben und weiter die Kosten für den Aufenthalt zu tragen." Als besonders problematische Gruppe werden nicht nur die Widerstandleistenden angesehen, sondern diejenigen, die sich selbst verletzten, werden von den Hamburger Behördenleitern umstandslos zur Problemgruppe gezählt. Verbreitet sei die große Bereitschaft zur Selbstverletzung, etwa in der Abschiebehaft mit dem Kopf gegen Zellentüren zu rennen oder sich "medizinisch nicht sehr problematische, aber schrecklich anzusehende Platzwunden" beizubringen.

 

Nervöse Spannung herrscht im kurdischen Nordirak seitdem mehrere Staaten angekündigt haben, den Flugverkehr nach Bagdad wiederaufzunehmen. Es mehren sich Gerüchte, dass ein Angriff irakischer Truppen auf das kurdisch kontrollierte Gebiet bevorsteht. Der Gedanke an eine Normalisierung im Umgang mit dem irakischen Regime setzt die Frage nach dem Status der kurdischen Region auf die Tagesordnung. Wie gefährlich diese Tendenzen für irakische Flüchtlinge sein könnten, beschreiben zwei Artikel von Thomas Uwer und Thomas von der Osten-Sacken mit den Titeln Ablass für Saddam" und Bündnis der Outcasts – Im Nordirak soll sich die türkisch-kurdische PKK in eine Allianz mit den Republikanischen Garden Saddam Husseins begeben haben". Wichtig für die Situation irakischer Flüchtlinge ist das sich immer mehr konkretisierende Gerücht, dass sich der Irak gegenüber der Russland zur Rücknahme irakischer Flüchtlinge bereit erklärt haben soll. Besonders groß ist kurzfristig die Gefährdung für diejenigen irakischen Flüchtlinge, die in osteuropäischen Staaten festsitzen. Als "Illegale" aufgegriffen, könnte es ihnen sehr schnell passieren, wider ihren Willen in Bagdad zu landen, wenn Aeroflot dort landet. Die Gefahr von Kettenabschiebungen auch aus westeuropäischen Staaten ins potentielle Verfolgerland nähme zu.

Im Gegensatz zum Auswärtigen Amt sieht der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein zwangsweise in die DR Kongo abgeschobene Personen erheblich gefährdet. Dies geht aus einer Presseinformation vom 13. Oktober 2000 hervor, in der der Flüchtlingsrat Gefährdungseinschätzungen der Menschenrechtsorganisation ASADHO zitiert. Die Frage der Gefährdung Rückkehrender insbesondere bei der Einreise über den Flughafen Kinshasa hatte sich vielen Gerichten vor dem Hintergrund der umfassenden Zeugenaussage eines hochrangigen Aussteigers aus einem kongolesischen Sicherheitsdienst neu gestellt. Die Aussage findet sich auf der Homepage des Informationsverbund Asyl e.V. / ZDWF e.V.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem Urteil vom 19. September 2000 it dem Rechtscharakter der Altfallregelung von 1996 befasst – mit Folgen auch für die aktuelle Diskussion um die restriktive Auslegung der Altfallregelung 1999 in einigen Bundesländern. Erste Anmerkungen dazu hat Rechtsanwalt Hubert Heinhold veröffentlicht.

 

UNHCR Deutschland begrüßt die Bundesratsinitiative Niedersachsens zur Beschleunigung des Asylverfahrens von Familien, mit der gleichzeitig die Familienzusammenführung von Flüchtlingen erleichtert wird, bei denen der Status nach § 51 Absatz 1 AuslG festgestellt wird. Allerdings kritisiert UNHCR in seiner Presserklärung vom 19. Oktober 2000 die Idee, Asylanträge von Kindern unter 16 Jahren dann als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn das Schutzbegehren der Eltern unanfechtbar abgelehnt worden ist. Damit werde die Vermutung gesetzlich verankert, Kinder hätten offensichtlich keine eigenen Asylgründe. (Vgl. auch Stellungnahme des FR Niedersachsen, Infonetz-Ausgabe 39)

Am 30. August 1999 starb der Abschiebehäftling Rachid Sbaai in einer Arrestzelle der Justizvollzugsanstalt Büren. Der Abschlußbericht der Staatsanwaltschaft zum Todesermittlungsverfahren liegt inzwischen vor. Der Verein "Hilfe für Menschen in der Abschiebehaft Büren e.V." nimmt dies in einer Pressemitteilung zum Anlass, Vorwürfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft zu erheben.

UNHCR Deutschland hat in einem Schreiben an PRO ASYL vom 4. Oktober 2000 erneut auf die Problematik der Rückkehr in das Kosovo hingewiesen. Die Sicherheitslage für Angehörige ethnischer Minderheiten bleibe nach wie vor prekär. UNHCR appelliert an die Behörden, sicherzustellen, dass nicht Angehörige von Minderheiten aus dem Kosovo abgeschoben werden. Hingewiesen wurde erneut auch auf das memorandum of understanding als Grundlage jeder Rückführung.

In dem Positionspapier der United Nations Interim Mission in Kosovo (UNMIK) zur Rückführung von Kosovo-Albanern vom Oktober 2000 bittet UNMIK alle Aufnahmeländer, Rückführungen in das Kosovo bis März 2001 wegen fehlender adäquater Unterbringungsmöglichkeiten auszusetzen. UNMIK empfiehlt eine stufenweise und koordinierte Rückkehr erst wieder ab dem nächsten Frühjahr. UNMIK kritisiert darüber hinaus ohne nähere Spezifizierung "einige" Regierungen der Aufnahmeländer, die abgelehnte Asylbewerber aus Serbien, Montenegro, Albanien, Mazedonien oder Bosnien an den Kosovo übergeben haben. UNMIK stellt ausdrücklich dar, das es kein Mandat zur Betreuung dieser Personen hat und die Abschiebung dieser Personen in den Kosovo daher keine akzeptable Lösung sei. Ferner äußert UNMIK Besorgnis über wiederholte Abschiebungen von Angehörigen ethnischer Minderheiten, insbesondere Roma/Aschkali in den Kosovo. Aus dem Positionspapier geht weiterhin hervor, dass bis Ende September etwa 82.000 Personen organisiert aus dem Ausland in den Kosovo zurückgekehrt seien, davon etwa 9.000 Personen in Zuge von Abschiebungen. Weiterhin seien seit Juni diesen Jahres ca. 10.000 Personen spontan zurückgekehrt.

 

Zur Situation der ethnischen Minderheiten im Kosovo im Zeitraum von Juni bis September 2000 haben UNHCR und OSZE eine aktualisierte Einschätzung abgegeben. Danach stellen Mord, Brandstiftung und weniger gewalttätige Formen der Einschüchterung immer noch eine alltägliche Realität für viele Minderheitengruppen dar, deren Angehörige unverhältnismäßig oft Opfer von Verbrechen werden.

In einem Schreiben vom 25. Oktober 2000 weist das Innenministerium Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte darauf hin, dass UNMIK die Aufnahmeländer gebeten habe, die Rückführungen in das Kosovo bis März 2001 wegen fehlender adäquater Unterbringungsmöglichkeiten im Kosovo auszusetzen, "bzw. zumindest zu verlangsamen." Der Zusatz entspricht keineswegs der eindeutigen Bitte von UNMIK, Rückführungen bis zum März 2001 generell auszusetzen. Das Innenministerium weist darauf hin, dass die weitere Verfahrensweise im Zusammenhang mit der Innenministerkonferenz im November festgelegt werden wird.

Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 1. November 2000 dürfen berufstätige Kosovo-Albaner bis zum 31. Juli 2001 in NRW bleiben. Das Innenministerium NRW begründet die Fristverlängerung mit organisatorischen Schwierigkeiten, die die ursprünglich vorgesehene Rückführung der Kosovaren bis zum Ende dieses Jahres nicht zulasse. Voraussetzung für die verlängerte Duldung sind ein seit mindestens einem Jahr bestehendes Arbeitsverhältnis und die Zusage der Arbeitgeber, den Flüchtling bis zum Ausreisetermin weiter zu beschäftigen.

Dagegen kennt die niedersächsische Landesregierung bei der Abschiebung von Albanern in den Kosovo keine Gnade, wie aus der Presseerklärung des Niedersächsischen Flüchtlingsrates vom 1. November hervorgeht.

 

Afghanische Staatsangehörige, die erwägen, einen Folgeantrag zu stellen, müssen dies bis zum 20. November 2000 tun. (3 Monate nach Veränderung der Rechtslage durch die Afghanistan-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes). In jedem Fall muss genau überlegt werden, ob überhaupt ein Asylfolgeantrag gestellt werden soll. Rechtsanwalt Gunter Christ hat entsprechende Hinweise für die Asylverfahren afghanischer Staatsangehöriger erarbeitet.

Der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Buß will sich bei der Innenministerkonferenz im November erneut für ein dauerhaftes Bleiberecht für schwer traumatisierte Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina einsetzen. Er fordert außerdem eine Ausweitung der Altfallregelung für abgelehnte Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland auf Staatsangehörige des ehemaligen Jugoslawiens einschließlich Bosnien und Herzegowina. In einer Presseerklärung vom 12. Oktober 2000 erläutert er seine Haltung.

Der Deutsche Bundestag hat in seinem Beschluss gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt (Bundestagsdrucksache 14/3516 vom 7. Juni 2000) formuliert, Ziel in den von den Rechtsextremen bedrohten Gebieten müsse es sein, "die volle Bewegungsfreiheit auch für Minderheiten oder Gegner der Rechtsextremen wiederherzustellen." So löblich dieses Ziel ist, so fade der Beigeschmack, den die Formulierung von der wiederherzustellenden Bewegungsfreiheit für Minderheiten wie Flüchtlinge haben muss. Denn Asylsuchenden wird vom Gesetzgeber seit langem die Bewegungsfreiheit durch die sogenannte Residenzpflicht weitgehend genommen. Die im Jahre 1982 eingeführte Residenzpflicht wirkt sich in der Praxis nicht als eine Maßnahme zur zügigeren Durchführung der Asylverfahren aus, sondern als eine Schikane, der die Betroffenen oftmals viele Jahre lang ausgesetzt sind. Sie behindert soziale Kontakte, den Zugang zu Beratungsstellen und die politische Betätigung. Flüchtlingsorganisationen mobilisieren deshalb seit einiger Zeit verstärkt gegen die Residenzpflicht. In Thüringen hat sich Cornelius Yufanyi, Aktivist der Organisation "The Voice", geweigert, eine gegen ihn verhängte Strafe wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht zu bezahlen und dies in Interviews offensiv begründet. Die Interviews, ein Prozessbericht und weitere Informationen zur Kampagne finden sich auf der Homepage der "Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten". Die Gerichtsverhandlung gegen Cornelius Yufanyi in Worbis gewährt, so eine Prozessbeobachterin des Niedersächsischen Flüchtlingsrates, Einblicke in den verbeamteten Rassismus.

Die African Refugees Association greift in einer Presseerklärung vom 9. Oktober 2000 die Presseberichterstattung über den Fall zweier Flüchtlingsfrauen an, die am 7. Oktober 2000 aus dem 4. Stock eines Wohnhauses in Hamburg gesprungen sind. Grund für den Sprung der beiden Frauen war die Angst vor der Polizei, die vermeintlich an der Wohnungstür geklingelt hatte. Die Beiden seien von der Presse fälschlich als "Illegale" bezeichnet worden, hätten sich jedoch nur einer Verletzung der Residenzpflicht schuldig gemacht.

Die Organisation algeria-watch hat im Oktober 2000 ihre Infomappe Nummer 13/14 vorgelegt, die sich mit der politischen Lage und den fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen im Lande beschäftigt. Unter dem Titel "Blutiger Frieden" wird eine Zwischenbilanz der Ära Bouteflika gezogen. Anbei kurze Inhaltsangaben in der Infomappe lediglich in französischer Sprache vorliegenden Texte. Bestelladresse: algeria-watch, Postfach 360 164, 10997 Berlin, Telefon 030/627 098 87, Fax: 030/627 098 53, e-mail.

UNHCR Deutschland hat im September eine überarbeitete Stellungnahme ( 127 KB) zur Situation irakischer Schutzsuchender in Jordanien herausgegeben. UNHCR spricht sich eindringlich gegen die Zurückweisung irakischer Schutzsuchender nach Jordanien aus.

Die PDS Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke hat den niedersächsischen Innenminister Heiner Bartling am 24. August 2000 wegen der Abschiebung einer Romafamilie aus Niedersachsen kritisiert und ihn aufgefordert, sich an die Vereinbarung zu halten, die die Innenministerkonferenz in Bezug auf Roma und Aschkali aus dem Kosovo getroffen habe. Ton und Inhalt der Antwort des niedersächsischen Innenministers sind bemerkenswert.

Die Aufklärung von Todesfällen bei Flugabschiebungen geht in ganz Europa offenbar schleppend vor sich. Im September 2000 wies amnesty international London darauf hin, dass seit dem Tod der zwanzigjährigen Nigerianerin Semira Adamu, die am 22. September 1998 wenige Stunden nach einer versuchten Abschiebung in Brüssel starb, viel Zeit verstrichen ist, ohne dass jemand vor Gericht gestellt wurde. Auch warte man vergeblich auf eine Antwort zu Nachfragen, die Misshandlungsvorwürfe bei Abschiebungen betreffen, die der belgischen Regierung im Jahre 1999 übermittelt wurden. Das beharrliche Schweigen des Innenministers wirke um so beunruhigender, weil amnesty auch Misshandlungsvorwürfe erhalten habe, die Abschiebungen im Jahre 2000 betreffen.


Das Südbadische Aktionsbündnis gegen Abschiebungen (SAGA) hat sich mit der Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Mai 2000 zur Abschiebung bei drohender Selbstmordgefahr (AZ.: 11 S 1963/99) auseinandergesetzt. Obwohl das Urteil in der Fachpresse bereits abgedruckt ist, möchten wir auf die Kommentierung von SAGA wegen ihrer Verständlichkeit hinweisen.


Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wird nationale Zentralstelle für die Verwaltung des Europäischen Flüchtlingsfonds, der Maßnahmen bei der Aufnahme von Flüchtlingen, Vertriebenen und Asylbewerbern fördert. Dies hat bei Nichtregierungsorganisationen, die das Bundesamt bisher überwiegend als eine Behörde zur Ablehnung ausländischer Flüchtlinge erlebt haben, Irritationen ausgelöst. Da das Bundesamt mit den integrativen Aspekten der Aufnahme von Flüchtlingen oder mit einer vernünftigen Verfahrensberatung nichts zu tun hatte, steht die Frage im Raum, ob das Bundesamt die geeignete Behörde ist, um mit entsprechenden Anträgen aus dem Nichtregierungsbereich umzugehen. Die europäischen Regierungen haben nie ein Hehl daraus gemacht, dass sie sich aus dem europäischen Flüchtlingsfonds auch bereits existierende Infrastruktur im Flüchtlingsbereich (reception facilities) finanzieren lassen wollen. Von Seiten des BMI ist eine hälftige Verteilung der Mittel auf Anträge der Bundesländer und der Nichtregierungsorganisationen ins Gespräch gebracht worden. Es gibt jedoch weiterhin starke Bestrebungen der Bundesländer, den eigenen Anteil zu erhöhen. Das Bundesamt befindet sich mit seiner neuen Rolle in einer politisch schwierigen Situation, ist doch die Mittelverteilung zwischen Bund und Ländern ein ständiges Konfliktthema. Auch bezüglich der Frage der Flüchtlingsunterbringung haben die Länder des öfteren eine stärkere Beteiligung des Bundes gefordert. Wie sich das Bundesamt in dem politisch schwierigen Gelände bewegt, ist auch deshalb von Interesse, weil der Bundesinnenminister es zunehmend als Kern einer künftigen Einwanderungsbehörde ins Gespräch bringt. Informationen zum europäischen Flüchtlingsfonds finden sich auf der Homepage des Bundesamtes. Auch der europäische Flüchtlingsfonds hat eine eigene Homepage.

In einem Schreiben vom 23. September 2000 informiert das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein über den Stand des Projektes einer multifunktionalen Chipkarte, der sogenannten Asylcard. PRO ASYL hatte dieses Projekt als den Versuch kritisiert, den "gläsernen Asylbewerber" zu schaffen. Nach dem Bekannt werden der Machbarkeitsstudie für eine solche Asylcard und der Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe durch Beschluss der Innenministerkonferenz im November 1999 wurde es in der Öffentlichkeit still um das Projekt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll die Modalitäten eines Pilotversuches erarbeiten und diskutiert offenbar z.Zt. einen Stufenplan des Bundesinnenministeriums (241 KB). In der ersten Stufe wäre die Asylcard nicht mehr als ein die bisherigen Aufenthaltsgestattung ersetzendes Ausweisdokument in Form einer Plastikkarte. In einer zweiten Stufe soll auf die Plastikkarte ein Mikroprozessorchip aufgebracht werden. Die Identifizierung von Asylbewerbern wäre über den digitalisierten Daumenabdruck möglich. Bereits hierfür müsste allerdings eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden. Auf einer dritten Stufe würde durch di¥Einrichtung eines "Hintergrundsystems" eine umfassendere Erfassung und Vernetzung von Daten möglich, die über den Kernbereich des Asylverfahrens und damit des Asylverfahrensgesetzes hinausgehen. Umfassendere weitere Rechtsänderungen wären notwendig. Auf einer 4. Stufe könnten sogenannte optionale Funktionen als Serviceleistungen für Länder und Kommunen installiert werden. Im Rahmen der Diskussion über die Asylcard waren weitgehende Ideen solcher optionaler Funktionen im Gespräch.

Der Bund, so das schleswig-holsteinische Innenministerium, favorisiert einen Pilotversuch auf freiwilliger Basis bis Stufe 2. Dies bringe allerdings nicht mehr als die zweifelsfreie Feststellung der Identität von Asylantragstellern. Vorteile in den Bereichen "Mehrfachantragstellungen" und "Leistungsmissbrauch" seien nicht zu erwarten. Damit stelle sich die Frage nach Kosten und Nutzen bereits des Pilotversuchs. Die abschließende Meinungsbildung steht noch aus.

Über einen angeblichen Millionenbetrug in der Würzburger Erstaufnahmeeinrichtung berichtet die Caritas Flüchtlingsberatung in der Aufnahmeeinrichtung in einer Presseerklärung "Rauschende Feste auf Kosten der Flüchtlinge" . Der Skandal wird zum Anlass genommen, eine Ende der Sachleistungen und die Umstellung auf Barleistungen zu verlangen. Eine Sprecherin der zuständigen Regierung von Unterfranken trat den Vorwürfen der Caritas entgegen. Bei den aufgedeckten millionenschweren Betrügereien habe es sich nicht um Fehler im System gehandelt. Nach Informationen der Lokalpresse haben Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtung Essen und Getränke, die die Regierung von Unterfranken Flüchtlingen kostenlos zur Verfügung stellt, an Asylbewerber verkauft. Beschuldigte sollen mit den Lebensmittelrationen Feste gefeiert oder sie mit nach Hause genommen haben. Geschätzter Schaden: Rund 1 Million Mark. Die Caritas Flüchtlingsberatung ist weiterhin der Meinung, dass die nun durch einen anderen Betreiber fortgesetzte Lebensmittelversorgung in der Würzburger Einrichtung zu Betrug und Manipulation einlädt. Den mit Lebensmitteln versorgten Flüchtlingen sei es nicht möglich, ihre Rationen auf Vollständigkeit zu überprüfen oder gar genau festzustellen, ob Lebensmittel im nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen Durchschnittswert von 254 DM geliefert würden. Untersuchungen hätten belegt, dass die Rationen zumeist 40 DM bis 50 DM weniger wert seien.

Die Zentrale der Ahmadiyya Religionsgemeinschaft in Deutschland (Ahmadiyya Muslim Jamaat e.V.) hat im September einen Bericht über die gegen Ahmadis verübten Gräueltaten in Pakistan für den Zeitraum von 1989 bis 1999 veröffentlicht. Titel: "Plight of Ahmadi Muslims in Pakistan (1989 – 1999). Dieser Bericht ist ebenso wie aktuellere Dokumente zur Verfolgung von Ahmadis in Pakistan zu bestellen bei: Ahmadiyya Muslim Jamaat e.V., Zentrale, Mittelweg 43, 60318 Frankfurt am Main.

Neuigkeiten zur europäischen Asylpolitik liefert ein Service des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Internet unter dem Titel "Update: Europäische Asylpolitik". Aufgelistet werden die Sach- und Diskussionsstände in bestimmten Regelungsbereichen mit kurzen kritischen Anmerkungen.

Meldungen aus dem europäischen Ausland:  

Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf das von uns zum Abonnement empfohlenen Migration News Sheet, Bestelladresse: Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels, Tel & Fax: 32 (2) 230 37 50.

Belgien:
Der Legalisierungsprozess für undokumentierte Migrantinnen und Migranten wird wahrscheinlich nicht bis Juli 2001 abgeschlossen sein. Von 32.000 innerhalb der vorgesehenen Frist, die am 30. Januar 2000 ablief, vorgelegten Anträgen auf Legalisierung, waren 8 Monate später lediglich 350 mit der notwendigen Bestätigung des Innenministers versehen.

Belgien / Frankreich:
Französische Polizisten werden beschuldigt, sich wie Menschenschmuggler verhalten und irreguläre Migranten auf der belgischen Seite der Grenze abgeladen zu haben. Der Bürgermeister der belgischen Küstenstadt La Panne behauptet, dies sei nicht das erste Mal gewesen, dass die französische Polizei irreguläre Migranten mit Zivilfahrzeugen nach Belgien transportiert habe. In früheren Fällen habe es sich allerdings immer nur um drei oder vier Personen gehandelt, jetzt sollen 45 betroffen gewesen sein. Die französische Polizei behauptet, dass die fraglichen Personen in Dünkirchen angekommen seien, verborgen in einem aus Belgien kommenden Lastwagen. Deshalb habe man sie zurückgeschickt, nachdem die belgischen Behörden ihr Einverständnis für die Rückübernahme gegeben hätten. Sie hätten sich dann allerdings nicht an der Grenze für die Übergabe bereit gehalten. Selbstkritischer äußerte sich allerdings das französische Innenministerium, das den Vorfall bestätigte und zugab, dass das korrekte Verfahren nicht voll eingehalten worden sei.

Bosnien-Herzegowina:
Am 31. August starben neun irreguläre Migranten iranischer Herkunft, als sie beim Versuch, kroatisches Gebiet zu erreichen in der Save ertranken. Bosnien-Herzegowina ist weiterhin Durchgangsland für Flüchtlinge und irreguläre Migrantinnen und Migranten. Bosnien kennt keinen Visumzwang für eine Reihe islamischer Länder, die die bosnischen Muslime während des Krieges unterstützt hatten. Am 28. September hat die UN-Mission in Bosnien-Herzegowina verlauten lassen, dass die Innenminister der Förderation und der Republica Srpska ein Abkommen über den Aufbau einer multiethnischen Polizei geschlossen haben, zu deren Hauptaufgaben es gehören soll, die "illegale Immigration und das organisierte Verbrechen" zu bekämpfen. Etwa 15.000 Iraner und Türken, so vermutet man, sind nach Bosnien in diesem Jahr eingereist, ohne in ihr Herkunftsland zurückzukehren.

Frankreich:
Misshandlungsvorwürfe gegen die französische Grenzpolizei. Ein aus der sogenannten Wartezone des Flughafens Paris-Roissy in sein Herkunftsland abgeschobener Kubaner behauptete gegenüber der agence france presse, dass er vor seiner Abschiebung in einen Raum auf dem Flughafen gebracht wurde und dort von mehr als 20 Polizeibeamten geschlagen worden sei. Die französische Grenzpolizei hatte behauptet, dass sich der Kubaner gegen seine Abschiebung in keiner Weise zur Wehr gesetzt hatte. Ein italienischer Passagier untermauerte die Vorwürfe gegenüber der französischen Zeitung Le Monde am 16. September 2000. Das Gesicht des Kubaners sei voll Blut gewesen und er sei von drei Polizeibeamten begleitet worden. Die Polizeibeamten hätten ihn mehrere Male geschlagen. Das Flugzeug sei schließlich mit einstündiger Verspätung gestartet und die Stewardessen seien über die Art der Behandlung des Abgeschobenen schockiert gewesen. Beim Aussteigen in Havanna habe der Betroffene ein geschwollenes Gesicht gehabt. Der Abgeschobene klagt darüber, dass er auf einem Ohr nicht mehr hören könne. Dies sei das Ergebnis eines Trittes gegen die linke Seite seines Kopfes und von daraus resultierenden Folgeblutungen im Innenohr. Bei der Abschiebung handelt es sich wohl um die erste Abschiebung eines abgelehnten kubanischen Asylbewerbers im französischen Flughafenasylverfahren. Inzwischen sind drei weitere kubanische Staatsangehörige, die bei einer Zwischenlandung auf dem Flug von Havanna nach Moskau in Frankreich politisches Asyl beantragt hatten, nach Ablehnung ihrer Asylanträge als offensichtlich unbegründet abgeschoben worden.

Frankreich:
In der Infonetzausgabe 38 berichteten wir über eine Pressekonferenz von Menschenrechtsorganisationen zum Gesetzesprojekt der französischen Regierung, das vorsieht, dass über 16-jährige unbegleitete Minderjährige die ausländerrechtliche Handlungsfähigkeit erlangen. Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen, die sich in Frankreich in einem Bündnis ANAFE (Nationale Organisation zur Unterstützung von Ausländern an den Landesgrenzen) zusammengeschlossen haben, haben inzwischen eine gemeinsame Stellungnahme herausgegeben, die u.a. das Gesetzesprojekt als Verstoß gegen die Internationale Konvention der Kinderrechte kritisiert, von einer prinzipiellen Gefährdung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ausgeht, die Unterbringung von Kindern in den Wartezonen (vergleichbar mit der Flughafenunterkunft für Flüchtlinge in deutschen Flughäfen) generell abschaffen will und kindgemäße Unterbringungseinrichtungen nach der Einreise der Minderjährigen fordert.
In den Medien wird das Thema minderjährige Flüchtlinge allgemein und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge insbesondere in den letzten Monaten verstärkt mit der Schilderung von skandalösen Einzelfällen aufgegriffen, die besonders die nicht kindgerechte Unterbringung von Minderjährigen in der "Wartezone" anprangern. Schockiert von der Tatsache, dass das Jugendgericht von 843 Minderjährigen, die 1999 die Wartezonen der Pariser Flughäfen durchlaufen haben, nur 700 zu Gesicht bekommen hat "Wohin sind die 700 anderen gekommen? Niemand weiß es," so der Jugendrichter Jean-Pierre Rosenczveig, hat das Jugendgericht in Paris zusammen mit der Jugendhilfe und dem Jugendschutz Alternativvorschläge erarbeitet. In den Wartezonen der Flughäfen soll eine spezialisierte Außenstelle eingerichtet werden, in der Juristen, Dolmetscher, Mediziner und Psychologen tätig sind, die herausfinden sollen, welche Kinder verfolgt, welche Kinder gefährdet sind und welche Kinder bei Angehörigen in Frankreich angemessene Bedingungen vorfinden würden. Es sollen Einrichtungen geschaffen werden, die diese Kinder in Notfällen aufnehmen. "Es muss diesen Kindern nach allem, was sie durchgemacht haben, erspart werden, dass sie von Leuten in Uniform und mit Polizeimethoden empfangen werden. Und es muss verhindert werden, dass Entscheidungen von der Flughafenpolizei nach Kriterien getroffen werden, die niemand kennt", so der Jugendrichter Rosenczveig.
Claire Brisset, die seit einigen Monaten die Funktion einer "Verteidigerin von Kindern" ausübt, hat bei einer Pressekonferenz erklärt, dass Kinder in den Wartezonen der Flughäfen nichts zu suchen hätten und die Bestimmungen über die unbegleiteten Minderjährigen reformiert werden müssen. Die "illegalen" Minderjährigen seien per definitionem als gefährdet anzusehen. Sie schlägt vor, dass Minderjährige bis maximal 48 Stunden in Spezialeinrichtungen (wo sie noch nicht als eingereist gelten) untergebracht werden. Jugendrichter und Vormundschaftsrichter müssten sofort eingeschaltet werden. Wenn der Minderjährige nicht in sein Land zurückkehren kann, soll er sofort der Jugendhilfe übergeben werden. Anbei die Zusammenfassung einiger französischer Zeitungsartikel, (Übersetzung: PRO ASYL)

Griechenland:
Zwei irreguläre Migranten wurden Opfer eines Minenfeldes auf der griechischen Seite der türkisch-griechischen Grenze. Griechenland hat sich zwar bereit erklärt, die Minenfelder zu räumen. Dies allerdings wird mehrere Jahre dauern. In den letzten zehn Jahren sind 27 Menschen an dieser Grenze durch Minen getötet worden.

Großbritannien:
Britische Gewerkschaften haben das Gutscheinsystem bei der Versorgung von Asylsuchenden, das seit April gilt, als erniedrigend und stigmatisierend kritisiert. Bill Morris, Generalsekretär der Transport and General Worker’s Union äußerte, dass das Gutscheinsystem Asylsuchende degradiere und in den Supermarktschlangen ausgrenze. Es sei auf diese Weise Öl auf die Wogen (fuel for the ugly face) von Rassismus und Diskriminierung. Die Labourregierung subventioniere durch das Gutscheinsystem Supermärkte. Dies sei nicht die Umverteilung des Reichtums, für die er bei der Wahl der Labourregierung gestimmt habe. Wer immer sich dieses Gutscheinsystem ausgedacht habe, sollte gezwungen werden, ein Jahr von Gutscheinen zu leben. Innenminister Straw und Premierminister Blair scheinen sich der Kritik nicht vollständig zu verschließen. Auch ein vertrauliches Regierungsdokument enthält Kritik am Gutscheinsystem, das den Händlern die Möglichkeit eines Profits auf Kosten der so Versorgten gebe. Wasser auf die Mühlen der Kritiker ist auch ein werbetechnischer Selbstschuss der multinationalen Gutscheinfirma Sodexho. Die hatte den Händlern die Methode schmackhaft gemacht mit dem Text: "Don’t miss this revenue-making opportunity. Vouchers will be the beneficiaries‘ only method of buying essential living products. No change is given, but you will receive the full value of the voucher". Obwohl damit die regierungsamtliche Beutelschneiderei zu Lasten von Asylsuchenden deutlich wurde, hat Premierminister Blair bislang betont, dass er lediglich willig sei, das Gutscheinsystem zu modifizieren, nicht aber zu Bargeldleistungen zurückzukehren.

Niederlande:
Weitere 1877 sogenannte weiße Illegale haben ein Bleiberecht in den Niederlanden erhalten. Es handelt sich um Ausländer, die zwar keine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, aber im Besitz einer Sozialversicherungsnummer sind, in den Niederlanden jahrelang gearbeitet und Steuern gezahlt haben. Viele von etwa 7.600 Personen, die sich für den entsprechenden Regularisierungsprozess angemeldet haben, waren allerdings ausgeschlossen worden. Selbstorganisationen der Betroffenen und Unterstützungskomitees hatten eine Generalamnestie für eine weit größere Zahl verlangt und Protestaktionen durchgeführt. Inzwischen ist es nicht mehr möglich, eine Sozialversicherungsnummer ohne Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Österreich:
Karola Paul, Leiterin des Wiener Regionalbüros von UNHCR hat die österreichische Asylpolitik scharf kritisiert. Es fehle an Bundeskapazitäten zur Aufnahme von Asylsuchenden, was erniedrigende Lebensbedingungen verursache und letztlich die Fairness des Asylverfahrens bedrohe. Obwohl die Zahl der Asylsuchenden in Österreich im ersten Halbjahr um 15% gesunken sei, seien die Kapazitäten des Bundes um 30% reduziert worden, so dass nur noch 2.500 Asylsuchende überhaupt Unterstützung erhielten. Mehr als 2/3 der Asylsuchenden fänden Hilfe nur noch bei Nichtregierungsorganisationen und Kirchen, die überlaufen würden. Das Bundesbüro für Flüchtlinge verletze in eklatanter Weise die Genfer Flüchtlingskonvention, indem man das Asylverfahren für obdachlose Asylsuchende beende. Man habe auch Informationen erhalten, dass in einige Fällen Asylanträge von der Ausländerpolizei nicht an die zuständigen Behörden weitergeleitet worden seien. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gebe es zwar das Recht, sich durch die Jugendbehörden vertreten zu lassen, was aber kein Recht auf Unterkunft und Betreuung einschließe.

Österreich:
Der am 1. Mai 1999 während eines Abschiebungsversuchs nach Bulgarien gestorbene nigerianische Asylsuchende Marcus Omofuma ist nach dem Ergebnis eines weiteren Berichts eines gerichtsmedizinischen Experten durch Erstickung zu Tode gekommen. Der Gutachter Professor Radanov, bereits Erstobduzent im Fall Omufuma, kam erneut zu der Schlussfolgerung Tod durch Ersticken. Er setzt sich damit in Gegensatz zu den Schlussfolgerungen des Gutachtens eines österreichischen Gerichtsmediziners, Professor Reiter, der den Todesfall mit der besonderen Beschaffenheit des Herzens und einer Lungenembolie zugeschrieben hatte. Die Staatsanwaltschaft kann nun eventuell noch einen dritten gerichtsmedizinischen Experten benennen. Der Prozess gegen die drei Polizisten, die Omufuma bei der tödlichen Reise begleiteten, soll im Frühjahr 2001 beginnen. Der Verteidiger der drei Polizisten hat inzwischen seine Argumentationsstrategie gewechselt. Er sieht nunmehr die Verantwortung hauptsächlich beim Flugkapitän der Balkan Air. Wenn man, so der Rechtsanwalt, Herrn Omufuma erstickt habe, dann wäre es die Pflicht des Flugkapitäns gewesen, das Leben seines Passagiers zu schützen. Weder Kapitän noch Crew hätten aber die Fesselung und Knebelung Omufumas verhindert und damit ihre Pflicht verletzt. Dabei bezog sich der Rechtsanwalt auf Regelungen aus einem "Flight Operation Manual" der österreichischen Behörden, die die Fesselung eines Passagiers an seinen Sitz untersagen. Ein Sprecher der Balkan Air wies jede Verantwortung zurück und behauptete nach internationalem Recht sei ein Flugkapitän nicht verantwortlich für das Leben von Passagieren mit speziellem Status, also etwa von Abzuschiebenden. Dieser von Balkan Air vertretene Rechtsstandpunkt könnte erklären, warum Balkan Air wie eine Reihe anderer osteuropäischer Fluggesellschaften als Abschiebungscarrier bei westeuropäischen Behörden recht beliebt sind. Man darf von der anstehenden Gerichtsverhandlung erwarten, dass die Frage der Verantwortlichkeit bei Flugabschiebungen unter Gewaltanwendung näher beleuchtet wird.

Spanien:
Am 9. September haben drei Algerier, die man als illegale Immigranten in einem Aufnahmelager in Melilla festhielt, versucht, Selbstmord zu begehen aus Protest gegen die Entscheidung sie zurückzuschieben. Bereits zuvor war es zu Protestaktionen, Hungerstreiks und der Androhung von Kollektivsuiziden gekommen. Der Vertreter der spanischen Zentralregierung in Melilla erklärte, dass irreguläre Migranten aus Algerien die Möglichkeit hätten, Spanien freiwillig zu verlassen und dann nicht den algerischen Behörden direkt übergeben würden. Die Alternative ist Abschiebungshaft und Abschiebung. Beim zweiten Versuch eines Kollektivsuizids wurde ein Algerier gerade noch rechtzeitig gerettet, als er sich zu erhängen versuchte. Noch während das Personal des Lagers den um den Hals gelegten Strick entfernten, versuchten zwei weitere Landsleute sich an einem Balkon zu erhängen. Sie wurden von Landsleuten gerettet.

Schweden:
Für asylsuchende Kinder in Schweden ist es nunmehr leichter, ein Dauerbleiberecht zu erhalten. Nach einer Entscheidung der Einwanderungsbehörde gilt dies insbesondere für Fälle, in denen die Eltern trotz aller Bemühungen nicht aufgespürt werden können. Auch wenn Kinderflüchtlinge nun eine langfristige Aufenthaltserlaubnis erhalten, werden die Bemühungen, die Eltern zu finden und eine Familienzusammenführung im Herkunftsland zu ermöglichen, fortgesetzt. Auf einer internationalen Konferenz zum Thema unbegleitete Minderjährige in Stockholm haben Kinderschutzorganisationen und UNHCR im September festgestellt, dass die meisten Kinder fliehen, um Folter und Zwangsrekrutierung zu entkommen. Die Zahl derer, die als "Anker" von ihren Eltern in ein Zielland geschickt würden mit dem Ziel, schließlich nachkommen zu können, sei recht gering. Die meisten unbegleiteten Minderjährigen sind im Alter zwischen 14 und 17 Jahren. Der Anteil der weiblichen Jugendlichen wächst und bewegt sich nun etwa in der Größenordnung eines Drittels.

Schweiz:
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe macht auf die neue Rechtsprechung der Schweizerischen Asylrekurskommission zum Thema Nordirak aufmerksam. Vier im September ergangene Grundsatzurteile geben folgendes Gesamtbild:
– Im Nordirak gibt es zwei zur Verfolgung fähige Quasistaaten.
– Quasistaaten bilden keine innerstaatliche Fluchtalternative, wenn sie nicht ein hohes Maß an Schutzfähigkeit und Dauerhaftigkeit bieten oder international abgesichert sind.
– Die Vertreibung von Kurden aus dem irakischen Zentralstaat in den Nordirak, wie sie Bestandteil der irakischen Arabisierungspolitik ist, begründet für sich allein die Flüchtlingseigenschaft nicht. Abschiebungen (Schweizerisch: Wegweisungen) sind aber in der Regel unzumutbar.
– Bei Ausreise aus und Rückkehr ins Kurdengebiet stellt die Stellung eines Asylantrages für sich allein keinen subjektiven Nachfluchtgrund dar.
– Die Rückkehr in den Nordirak ist nicht generell zumutbar.
– Die Rückkehr in den Nordirak ist freiwillig möglich.

Näheres findet sich auf der Länderhomepage der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und auf der Homepage der Asylrekurskommission

Liste

 

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