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Infomappe Nr. 37 - August 2000 |
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Eine neue von PRO ASYL herausgegebene
Broschüre
mit dem Titel "...keinen staatlichen
Sanktionen unterworfen" setzt
sich zum zweiten Mal mit einem Lagebericht
des Auswärtigen Amtes zum Irak
und dessen Mängeln auseinander.
Die Autoren, Mitarbeiter der Hilfsorganisation
WADI e.V. weisen nach, dass der Bericht
auch in der aktuellen Version eine Vielzahl
gravierender Mängel aufweist und
auch hinzugefügte Bestandteile –
etwa zu Frauenrechten – neue Ungereimtheiten
enthalten. Größtes Manko hinsichtlich
der Asylrelevanz des Berichts: Obwohl
das Auswärtige Amt behauptet, die
kurdischen Parteien im Nordirak übten
dort in einer "De-facto-Schutzzone"
de facto staatsähnliche Gewalt aus,
wird die Menschenrechtssituation in diesem
Landesteil nicht dargestellt. Die Broschüre
(100 Seiten) kann zum Preis von DM 10,-
zuzüglich Versandkosten bei PRO
ASYL bestellt
werden. |
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Der Dänische
Flüchtlingsrat hat eine überarbeitete
und aktualisierte Auflage seiner Schrift
"Legal
and Social Conditions for Asylum Seekers
and Refugees in Western European Countries"
vorgelegt. Auf mehr als 300 Seiten
werden die rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen
in nunmehr 19 Staaten beschrieben. Desweiteren
hatte der Dänische Flüchtlingsrat
bereits im Januar 1999 einen vergleichbaren
Bericht
über die Situation in mittel- und
osteuropäischen Staaten herausgebracht. |
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Geduldeten Bosniern und Bosnierinnen
steht Kindergeld zu, wenn sie ArbeitnehmerInnen
sind bzw. Arbeitslosengeld oder Krankengeld
beziehen. Dies hat das Bundessozialgericht
mit Urteil
vom 12. April 2000 (AZ: B 14 KG 2/99
R) ( |
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Informationen
zu chronisch traumatisierten Flüchtlingen
aus Bosnien und Herzegowina hat die
Beauftragte der Bundesregierung für
Ausländerfragen, Marie-Luise
Beck, als Zusammenfassung der Ergebnisse
eines Fachgespräches vom 20. Juli
in Berlin ins Internet gestellt. |
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Zwei jugoslawische Deserteure sollen sobald
wie möglich in Rostock Zuflucht
finden. Bereits im April hat die
Bürgerschaft der Stadt beschlossen,
für zwei Kriegsdienstverweigerer
den Aufenthalt in der Hansestadt mit
gegebenenfalls bis zu 32.000 DM jährlich
zu finanzieren, bis sie keine Verfolgung
in ihrer Heimat mehr fürchten müssen.
Zur Zeit leben die Betroffenen in einem
Flüchtlingslager in der ungarischen
Stadt Debrecen. Im Lager Debrecen leben
neben rund 1000 Flüchtlingen aus
40 Ländern 60 jugoslawische Deserteure,
zum Teil mit Kindern. Die Zahl der sich
in Ungarn insgesamt aufhaltenden Deserteure
aus Jugoslawien wird auf etwa 1000 geschätzt. |
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UNCR Deutschland hat sich mit Schreiben
vom 28. Juli 2000 ( |
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Mit Datum vom Juli 2000 hat UNHCR Deutschland
eine Stellungnahme
zur Situation der muslimischen Slawen
im Kosovo ( |
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UNHCR Deutschland hat Hinweise
zur medizinischen Versorgung und zur
Behandlungsmöglichkeit im Kosovo ( |
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Mit Erlass vom 17. Juli 2000 bietet
das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
nach dem Auslaufen der Mittel aus dem
sogenannten GARP-Programm für
rückkehrwillige Flüchtlinge
aus dem Kosovo eine besondere
Hilfe an: Die Ausländerbehörden
können Familien, in denen eine Person
erwerbstätig ist, ein individuelles
Angebot für einen weiteren vorübergehenden
Aufenthalt machen, wenn dafür die
Zusage der freiwilligen Rückkehr
gegeben wird. Absicht: mit dem erzielten
Erwerbseinkommen könne ein Beitrag
zur Neubegründung der Existenz erarbeitet
werden. In diesen Fällen kann der
Ausreisetermin auch in das Jahr 2001
gelegt werden. |
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In einem Aufsatz mit dem Titel "Die
einfache ‚Bordgewalt‘ bei Abschiebungen
auf dem Luftweg als Rechtsproblem"
beschäftigt sich Karsten Baumann
in der Zeitschrift
für Luft- und Weltraumrecht (ZLW)
49. Jg. 2/2000 mit der Kompetenzverteilung
zwischen Polizeivollzugsbeamten/Grenzschützern
und dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer.
Eine Antwort der Bundesregierung auf
die kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla
Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der
PDS (BT-Drucksache 14/1454 vom 27. Juli
1999) hatte bei Pilotenorganisationen
und Fluggesellschaften für erhebliche
Verunsicherung gesorgt. Nach Auffassung
des BMI haben an der Rückführung
beteiligte Polizeivollzugsbeamte mit
dem Schließen der Außentüren
des Flugzeugs keinerlei polizeiliche
Befugnisse mehr und unterliegen dem Kommando
des Piloten. Die Vollzugskräfte
können lediglich infolge einer Ermächtigung
durch den Piloten tätig werden ("Delegationsmodell").
Ob diese Konstruktion einer vom verantwortlichen
Luftfahrzeugführer abgeleiteten
Gewaltbefugnis in der Lage sei, BGS-Begleitern
die erforderliche Rechtsmacht für
zwangsweise Rückführungen zu
verleihen, unterliege Zweifeln, so skizziert
der Autor den Ausgangspunkt seiner Überlegungen.
Sein Fazit: Es zeige sich, dass die polizeilichen
Kompetenzen des Piloten nicht in der
Lage sind "die zur Durchsetzung
einer Abschiebung erforderlichen Gewaltbefugnisse
gegenüber dem Rückzuführenden
für die gesamte Dauer der Flugreise
in rechtlich unbedenklicher Weise zur
Verfügung zu stellen. Zu unterschiedlich
sind bereits der Normzweck des § 29 Abs.
3 LuftVG und die hinter dem Zwangsmitteleinsatz
im Rahmen von Rückführungen
stehende Motivation. Diese Diskrepanz
lässt sich aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten
oftmals auch nicht dadurch überwinden,
dass (vordergründig) zur Aufrechterhaltung
von Bordsicherheit und –ordnung eingeschritten
wird." Das Delegationsmodell
habe sich in den problematischen Fällen
heftigen Widerstands der Rückzuführenden
als eklatante Fehlkonstruktion erwiesen.
Eine spezifizierte Rechtsgrundlage sei
dringend vonnöten, wenn zwangsweise
Abschiebungen auf dem Luftwege durchzuführen
seien. Da der nationale Gesetzgeber alleine
nicht ausreichend tätig werden könne,
bleibe das Handlungsinstrumentarium zur
Durchsetzung von Rückführungen
in Flugzeugen auf unbestimmte Zeit lückenhaft. |
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Bei der Aufnahme von südlibanesischen
Milizionärsfamilien, die sich nach
dem Rückzug der Israelis aus dem
Südlibanon aus Furcht vor Racheakten
nach Israel abgesetzt haben, werde
die historische Verantwortung mit zweierlei
Maß gemessen. Dies kritisiert
der Flüchtlingsrat NRW in einer
Presseerklärung vom 1. August 2000 ( |
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Als Veröffentlichung des Informationsverbunds
Asyl/ZDWF e.V. ist eine völlig überarbeitete
Auflage der Beratungsbroschüre
mit dem Titel "Ratgeber Soziale
Beratung von Asylbewerbern"
erschienen. Der Leitfaden will einen
ersten Überblick über wichtige
Fragen geben, die bei der sozialen Betreuung
von Asylsuchenden entstehen. Auf 48 Seiten
enthält der Ratgeber die wichtigsten
Informationen zum Beispiel zur räumlichen
Aufenthaltsbeschränkung, zu Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
und weiteren sozialen Leistungen sowie
zur medizinischen Versorgung. Basisinformationen
werden auch gegeben zu den Bereichen
Bildung und Ausbildung, Arbeit, Ehe und
Familienrecht sowie praktischen Fragen
der Beratung. Der Ratgeber ist zum Preis
von 14,80 DM bei IBIS e.V., Donnerschweerstr.
12, D-26123 Oldenburg, Fax: 0441-9849606
oder e-mail:
zu beziehen. |
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Interessante Hinweise, die auch für
Asylsuchende in Deutschland relevant
sind, enthält der Verfassungsschutzbericht
1999 ( | |
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Mit der Lebenssituation behinderter
Flüchtlinge, insbesondere mit
deren psychosozialer und gesundheitlicher
Versorgung setzt sich ein EU-Vernetzungsprojekt
mit dem Titel "SIREN – Netzwerk
Flucht und Behinderung" am Beispiel
der drei europäischen Länder
Deutschland, Großbritannien und
Frankreich auseinander. Deutsche Projektpartnerin
ist die Deutsche Blindenstudienanstalt
e.V.
in Marburg. Am 8. September 2000 findet
dort eine Vernetzungskonferenz statt,
zu der insbesondere Fachleute, PraktikerInnen
und Betroffene eingeladen sind, die mit
diesem Thema zu tun haben. |
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Die georgische Nichtregierungsorganisation
United Nations Association of Georgia
, die mit Binnenvertriebenen,
Flüchtlingen und MigrantInnen arbeitet
und dabei mit UNHCR und UN kooperiert,
bietet eine Fülle von Informationen
aus diesem Arbeitsfeld an. |
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Eine Reihe sehr wichtiger Beiträge
enthält das Asylmagazin
Nummer 7-8/2000 .
In einem längeren Aufsatz beschäftigen
sich Rechtsanwalt Dr. Holger Hoffmann
(Bremen) und Manfred Kohler (Bonn)
mit dem schwierigen Thema des Wiederaufgreifens
von Verfahren. Ergänzt wird
dies um eine Schautafel der nach der
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
für die Geltendmachung von Schutzbedürftigkeit
offenstehenden Verfahren. |
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Während die Zahl der Asylanträge
unbegleiteter Minderjähriger
in der Bundesrepublik auf relativ niedrigem
Niveau verharrt, hat ihre Zahl in
den Niederlanden stark zugenommen.
Von 1562 Zugängen im Jahr 1996 stieg
die Zahl der unbegleiteten minderjährigen
Asylsuchenden auf 5009 im Jahr 1999.
Über Zahlen, die Verfahrensdurchführung
bei Minderjährigen in den Niederlanden
und die Debatte um ein restriktiveres
Vorgehen berichtet der Einzelentscheider-Brief
Nummer 7/00 des
Bundesamts für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge. |
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Regularisierungsprozess in Spanien: 150.000
bislang als illegale Einwanderer geltende
Personen erhalten eine befristete Aufenthalts-
und Arbeitserlaubnis. 210.000 Betroffene
hatten einen entsprechenden Antrag gestellt.
Die Behörden hatten lediglich 70.000
bis 100.000 Anträge erwartet. Die
Antragsteller müssen nachweisen
können, dass sie mindestens seit
Juni 1999 in Spanien leben (Quelle: taz
vom 1. August 2000) | |
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