1. Allgemeine Arbeitserlaubnis für alle Flüchtlinge
Begründung: Dies ist die wichtigste Forderung, um die Menschenwürde der
Flüchtlinge wiederherzustellen, deren Tagesablauf sich gegenwärtig auf
Essen und Schlafen beschränkt. Die Erfüllung dieser Forderung löst viele
andere Probleme der Flüchtlinge, die nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen
wären, wenn die die Möglichkeit zur legalen Arbeit erhalten würden.
Außerdem waren die Flüchtlinge nicht mehr zu unterbezahlter Schwarzarbeit
gezwungen.
2. Alle, die keine Arbeit finden, sollen Sozialhilfe gemäß
Bundessozialhilfegesetz (wie Deutsche) erhalten. Diese Leistung soll in
Bargeld ausgezahlt werden. Keine Pakete oder Gemeinschafts- bzw.
Magazinverpflegung.
3. Verbesserung der Wohnbedingungen für alle Flüchtlinge: keine
Überbelegung der Heime, Renovierung der Zimmer, keine Unterbringung von
Ledigen und Familien bzw. alleinstehenden Frauen in einer Wohneinheit.
4. Abschaffung der Pflicht zum Aufenthalt in einer bestimmten Stadt oder
einem Landkreis für alle - Freizügigkeit innerhalb der gesamten BRD.
5. Verbesserung der sozialen Situation: freie Arztwahl auch für Flüchtlinge
6. Fakultative kostenlose Deutschkurse für alle Flüchtlinge. Auch Kurse,
die der Integration dienen, sollen angeboten werden.
7. Da die Abschaffung der Heimunterbringung gegenwärtig unrealistisch
erscheint, fordern wir Asylheime, in denen nicht mehr als 30 Personen
untergebracht sind, um eine Konzentration von Flüchtlingen an bestimmten
Orten zu verhindern.
8. Alle Punkte beziehen sich auf Asylbewerber und Personen mit Duldung. Die
Unterscheidung zwischen Personen mit Duldung und Aufenthaltsgestattung ist
ungerechtfertigt.
6.7.2000
Protest- und Forderungsschreiben der Flüchtlinge die in der Stadt Leipzig
und in Landkreisen Leipziger Land und Delitzsch leben
Wir die Flüchtlinge aus Afghanistan, Iran, Irak, dem geteilten Kurdistan,
Bosnien, Kosovo, Nigeria, Zaire, Palästina, Tunesien, Äthiopien, Sudan und
aus anderen Ländern fordern die verantwortlichen Behörden auf, folgendes
nicht außer Acht zu lassen:
Wie Sie wissen, befinden wir uns seit mehr als einem Monat in einem
unbefristeten Hungerstreik. Die Verantwortlichen besonders das
Regierungspräsidium Leipzig hat uns gezwungen, unsere heutige Demonstration
durchzuführen. Wir freuen uns, dass an der Demonstration sich viele
Leipziger Bürger beteiligen. Die Politik der heutigen Regierung ist Folge
der unmenschlichen Politik der alten Regierung gegenüber Flüchtlingen und
Immigranten. Hier werden die Werte des Menschenrechtes, der Europäischen
Menschenrechtsbeschlüsse und der Genfer Flüchtlingskonvention völlig außer
Acht gelassen. Besonders in Sachsen wird die Politik der sächsischen
Regierung auf brutale Art und Weise gegen die Flüchtlinge durchgesetzt.
Dies verletzt nicht nur unsere Würde, sondern auch gegen Grundwerte der
Menschlichkeit gerichtet ist.
Im § 23 der UN-Menschenrechtscharta wird das Recht auf Arbeit für jeden
garantiert. Aber leider wird nicht nur uns das Recht auf Arbeit verweigert,
sondern die sächsische Regierung entscheidet, was wir Essen müssen. Wenn
wir arbeiten dürften, würde kein Bedürfnis entstehen, gegen Fresspakete zu
demonstrieren.
In §13 dieses Beschlusses wird das recht auf Freizügigkeit garantiert. Aber
wir dürfen nicht bestimmte Gebiete, wo wir wohnen müssen verlassen. Zum
Beispiel wenn ein Asylbewerber aus Leipzig nach Taucha fährt macht er sich
strafbar. Wenn wir Anträge auf Besuch von Familienangehörigen, die an
anderen Orten in Deutschland leben, stellen, werden solche Anträge
grundsätzlich abgelehnt.
Im § 25 dieses Beschlusses ist das Recht auf medizinische Betreuung,
Wohnung, Essen und Kleidung festgeschrieben . Besonders auch der Schutz des
Kindes wird garantiert. Wir erhalten aber leider in Sachsen medizinische
Betreuung nur in Notfällen. Weil wir monatlich 80.-DM als Taschengeld
erhalten, werden damit unsere Kinder die in Kindergarten und Schule gehen
benachteiligt. Wir können weder Essengeld noch Schulsachen bezahlen.
Im § 30 dieses Beschlusses ist festgelegt, dass jeder Staat verpflichtet
ist die Menschenrechtsbeschlüsse nicht nur in Bezug auf die eigenen Bürger,
sondern auch in Bezug auf die in dem Land lebenden Ausländer auch
durchzusetzen. Die unmenschlichen gesetzlichen Bestimmungen, wie das
Ausländergesetz, das Asylverfahrens- und das Asylbewerberleistungsgesetzes
verstoßen gegen diese Menschenrechtsnormen.
In der Ergänzung zum Asylbewerberleistungsgesetz, die am 1.6.1997 in Kraft
getreten ist, wurde gesetzlich die Zuteilung von Fresspaketen auf 3 Jahre
begrenzt. Deshalb wird diese ergänzende Reglung ab 1.6.2000 wirkungslos. In
diesen 3 Jahren konnten wir die Lebensmittel per Bestellung oder in
Magazinen erhalten, die sich in den Asylheimen befinden. Diese Lebensmittel
sind sehr überteuert. Tausende Mark werden damit von uns geklaut und in die
Tasche der profitierenden Firmen gewirtschaftet. Die neueste Entscheidung
des Regierungspräsidiums und der Stadt Leipzig, die am 5.7.2000 in der
Leipziger Volkszeitung veröffentlicht war, besteht darin das alle
Asylbewerber nur noch Pakete erhalten.
Wir haben keine Geduld mehr und wollen nicht mehr als Menschen 2. Klasse
betrachtet werden. Im Namen der Menschlichkeit und der Gleichberechtigung
aller Menschen fordern wir sie auf, sich dafür einzusetzen, dass die
ungültige Ergänzung des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht mehr
willkürlich durch Behörden angewandt wird.