An alle Ämter, Flüchtlingsberatungsstellen,
Parteien und andere interessierte Vereinigungen und Einzelpersonen

Forderungen der Leipziger Flüchtlinge aus allen Asylheimen (Juli 2000 ?)

1. Allgemeine Arbeitserlaubnis für alle Flüchtlinge

Begründung: Dies ist die wichtigste Forderung, um die Menschenwürde der

Flüchtlinge wiederherzustellen, deren Tagesablauf sich gegenwärtig auf

Essen und Schlafen beschränkt. Die Erfüllung dieser Forderung löst viele

andere Probleme der Flüchtlinge, die nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen

wären, wenn die die Möglichkeit zur legalen Arbeit erhalten würden.

Außerdem waren die Flüchtlinge nicht mehr zu unterbezahlter Schwarzarbeit

gezwungen.

2. Alle, die keine Arbeit finden, sollen Sozialhilfe gemäß

Bundessozialhilfegesetz (wie Deutsche) erhalten. Diese Leistung soll in

Bargeld ausgezahlt werden. Keine Pakete oder Gemeinschafts- bzw.

Magazinverpflegung.

3. Verbesserung der Wohnbedingungen für alle Flüchtlinge: keine

Überbelegung der Heime, Renovierung der Zimmer, keine Unterbringung von

Ledigen und Familien bzw. alleinstehenden Frauen in einer Wohneinheit.

4. Abschaffung der Pflicht zum Aufenthalt in einer bestimmten Stadt oder

einem Landkreis für alle - Freizügigkeit innerhalb der gesamten BRD.

5. Verbesserung der sozialen Situation: freie Arztwahl auch für Flüchtlinge

6. Fakultative kostenlose Deutschkurse für alle Flüchtlinge. Auch Kurse,

die der Integration dienen, sollen angeboten werden.

7. Da die Abschaffung der Heimunterbringung gegenwärtig unrealistisch

erscheint, fordern wir Asylheime, in denen nicht mehr als 30 Personen

untergebracht sind, um eine Konzentration von Flüchtlingen an bestimmten

Orten zu verhindern.

8. Alle Punkte beziehen sich auf Asylbewerber und Personen mit Duldung. Die

Unterscheidung zwischen Personen mit Duldung und Aufenthaltsgestattung ist

ungerechtfertigt.

6.7.2000

Protest- und Forderungsschreiben der Flüchtlinge die in der Stadt Leipzig

und in Landkreisen Leipziger Land und Delitzsch leben

Wir die Flüchtlinge aus Afghanistan, Iran, Irak, dem geteilten Kurdistan,

Bosnien, Kosovo, Nigeria, Zaire, Palästina, Tunesien, Äthiopien, Sudan und

aus anderen Ländern fordern die verantwortlichen Behörden auf, folgendes

nicht außer Acht zu lassen:

Wie Sie wissen, befinden wir uns seit mehr als einem Monat in einem

unbefristeten Hungerstreik. Die Verantwortlichen besonders das

Regierungspräsidium Leipzig hat uns gezwungen, unsere heutige Demonstration

durchzuführen. Wir freuen uns, dass an der Demonstration sich viele

Leipziger Bürger beteiligen. Die Politik der heutigen Regierung ist Folge

der unmenschlichen Politik der alten Regierung gegenüber Flüchtlingen und

Immigranten. Hier werden die Werte des Menschenrechtes, der Europäischen

Menschenrechtsbeschlüsse und der Genfer Flüchtlingskonvention völlig außer

Acht gelassen. Besonders in Sachsen wird die Politik der sächsischen

Regierung auf brutale Art und Weise gegen die Flüchtlinge durchgesetzt.

Dies verletzt nicht nur unsere Würde, sondern auch gegen Grundwerte der

Menschlichkeit gerichtet ist.

Im § 23 der UN-Menschenrechtscharta wird das Recht auf Arbeit für jeden

garantiert. Aber leider wird nicht nur uns das Recht auf Arbeit verweigert,

sondern die sächsische Regierung entscheidet, was wir Essen müssen. Wenn

wir arbeiten dürften, würde kein Bedürfnis entstehen, gegen Fresspakete zu

demonstrieren.

In §13 dieses Beschlusses wird das recht auf Freizügigkeit garantiert. Aber

wir dürfen nicht bestimmte Gebiete, wo wir wohnen müssen verlassen. Zum

Beispiel wenn ein Asylbewerber aus Leipzig nach Taucha fährt macht er sich

strafbar. Wenn wir Anträge auf Besuch von Familienangehörigen, die an

anderen Orten in Deutschland leben, stellen, werden solche Anträge

grundsätzlich abgelehnt.

Im § 25 dieses Beschlusses ist das Recht auf medizinische Betreuung,

Wohnung, Essen und Kleidung festgeschrieben . Besonders auch der Schutz des

Kindes wird garantiert. Wir erhalten aber leider in Sachsen medizinische

Betreuung nur in Notfällen. Weil wir monatlich 80.-DM als Taschengeld

erhalten, werden damit unsere Kinder die in Kindergarten und Schule gehen

benachteiligt. Wir können weder Essengeld noch Schulsachen bezahlen.

Im § 30 dieses Beschlusses ist festgelegt, dass jeder Staat verpflichtet

ist die Menschenrechtsbeschlüsse nicht nur in Bezug auf die eigenen Bürger,

sondern auch in Bezug auf die in dem Land lebenden Ausländer auch

durchzusetzen. Die unmenschlichen gesetzlichen Bestimmungen, wie das

Ausländergesetz, das Asylverfahrens- und das Asylbewerberleistungsgesetzes

verstoßen gegen diese Menschenrechtsnormen.

In der Ergänzung zum Asylbewerberleistungsgesetz, die am 1.6.1997 in Kraft

getreten ist, wurde gesetzlich die Zuteilung von Fresspaketen auf 3 Jahre

begrenzt. Deshalb wird diese ergänzende Reglung ab 1.6.2000 wirkungslos. In

diesen 3 Jahren konnten wir die Lebensmittel per Bestellung oder in

Magazinen erhalten, die sich in den Asylheimen befinden. Diese Lebensmittel

sind sehr überteuert. Tausende Mark werden damit von uns geklaut und in die

Tasche der profitierenden Firmen gewirtschaftet. Die neueste Entscheidung

des Regierungspräsidiums und der Stadt Leipzig, die am 5.7.2000 in der

Leipziger Volkszeitung veröffentlicht war, besteht darin das alle

Asylbewerber nur noch Pakete erhalten.

Wir haben keine Geduld mehr und wollen nicht mehr als Menschen 2. Klasse

betrachtet werden. Im Namen der Menschlichkeit und der Gleichberechtigung

aller Menschen fordern wir sie auf, sich dafür einzusetzen, dass die

ungültige Ergänzung des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht mehr

willkürlich durch Behörden angewandt wird.