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Infomappe Nr. 36 - Juli 2000
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 | Über die aktuellen Flüchtlingsstreiks und andere Aktionen von Flüchtlingen in Sachsen hat die Organisation Kahina e.V. am 9. Juli 2000 informiert. Das Fass zum Überlaufen brachte offenbar ein Erlass des Innenministeriums Sachsen zur Umsetzung von § 2 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz. Auch nach drei Jahren sollen Asylsuchende in Sachsen weiterhin Sachleistungen erhalten. Begründung: Die Gewährung der Leistungen in unterschiedlichen Formen würde in Asylbewerberunterkünften zu sozialem Unfrieden führen. Die Forderungen der Flüchtlinge gehen allerdings über die Abschaffung dieser Behördenpraxis hinaus und richten sich auf eine Verbesserung der unerträglichen Lebensbedingungen insgesamt: Arbeitserlaubnis, Verbesserung der Wohnbedingungen, Abschaffung der Residenzpflicht, Abschaffung der Heimunterbringung, Deutschkurse usw. Die Hintergründe der jüngsten Proteste von Asylbewerbern in der Region Leipzig erläutert ein Text von Dieter Karg im Informationsblatt des Flüchtlingsrates Leipzig e.V. ‚Flucht und Asyl‘ Nummer 13/Juli 2000 mit dem Titel ‚Wie dehnbar ist ein Gesetz?‘.
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 | Mit den leistungsrechtlichen Konsequenzen von § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz beschäftigt sich auch ein Aufsatz von Gerd Goldmann mit dem Titel "Zur Leistungsprivilegierung des Asylbewerberleistungsgesetzes", den die Zeitschrift für das Fürsorgewesen Nummer 6/2000 abdruckt. Folgende Zeilen lesen sich wie ein Kommentar zur sächsischen Praxis: "Hinsichtlich der Leistungsform ist schon aus § 2 Abs. 2 AsylbLG abzuleiten, dass leistungsberechtigte Personen im Geltungsbereich des § 2 AsylbLG außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft Leistungen in der für Sozialhilfe üblichen und rechtmäßigen Form der Geldleistung erhalten müssen. Ein Rückgriff auf Sachleistungen oder unbare Abrechnungen wie Berechtigungs- oder Wertgutscheine dürfte nur in dem Umfang zulässig sein, in dem auch Empfänger von Sozialhilfeleistungen bei direkter Anwendung des BSHG betroffen sein können. Für leistungsberechtigte Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, hat dagegen die Behörde die Form der Leistungen auf Grund der örtlichen Umstände zu bestimmen. Überwiegend wird auch hier die Auffassung vertreten, dass Leistungen in Form der Geldleistung beansprucht werden können. Dieser Auffassung kann ohne größere Bedenken gefolgt werden. Eine Begründung für die Rechtmäßigkeit der Gewährung von Sachleistungen an leistungsberechtigte Personen in Gemeinschaftsunterkünften könnte ohnehin nur schwerlich konstruiert werden. Die Auslegung der Vorschrift im Sinne der Ausnahmeregelung scheint deshalb sachgerecht und im Sinne der gesetzgeberischen Intention zu sein, da hier auch, im Anschluss an den 36-monatigen Bezug von Grundleistungen, ein höheres Bedürfnis nach Integration erkannt werden muss."
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 | Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. hat sich in einem Brief ( 236 KB) an die Fraktionen der im Bundestag vertretenen Parteien für eine Abschaffung der Residenzpflicht eingesetzt. Geschildert werden insbesondere auch die Auswirkungen der in Thüringen zum Teil besonders restriktiven Praxis.
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 | Einen Widerrufsbescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gegen die Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 Absatz 6 AuslG hat das Verwaltungsgericht Magdeburg mit Urteil vom 16. Juni 2000 aufgehoben. Bei einer Gesamtschau der neusten Informationen ergebe sich, dass in Sierra Leone erneut akuter Bürgerkrieg in allen Landesteilen herrsche, wovon insbesondere auch die nähere Umgebung der Hauptstadt Freetown nicht ausgenommen sei. Eine extreme Gefahr für Leib und Leben für die Zivilbevölkerung sei mit der erforderlichen Sicherheit feststellbar (Aktenzeichen: 5 A 248/00 MD). Das Bundesamt hatte sich durch die erneute Zuspitzung der Situation in Sierra Leone nicht gehalten gesehen, von Widerrufsverfahren bis auf weiteres abzusehen (vgl. auch Infonetzausgabe Nummer 33).
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 | Anlässlich des Besuches des iranischen Präsidenten Khatami in Deutschland hat sich der Nationale Geistige Rat der Bahá’í in Deutschland e.V. zur Lage der Bahá’í im Iran ( 326 KB) geäußert. Nicht nur hätten Diskriminierungen von Bahá’í im Iran weiterhin Verfassungsrang, sondern es komme darüber hinaus weiterhin zu Todesurteilen und willkürlichen Verhaftungen sowie zur Beschlagnahme von Eigentum der Bahá’í.
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 | Am 27. Juni 2000 hat das Land Hessen einen Gesetzesantrag ( 255 KB) in den Bundesrat eingebracht, mit dem das Asylbewerberleistungsgesetz erneut geändert werden soll. Ziel ist, die 36-Monats-Frist des § 2 auf 60 Monate auszudehnen. Angeblich müsse einer leistungsrechtlichen Privilegierung, die "zur einer leistungsrechtlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung zwischen den Leistungsberechtigten" führe, entgegengesteuert werden. Die Begründung der Bundesratsdrucksache enthält u.a. die Falschbehauptung, die geforderte Neuregelung entspreche dem Asylkompromiss vom 6. Dezember 1992.
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 | Das Innenministerium Rumäniens hat eine an den Untersuchungsausschuss für Missbräuche und Petitionen des Rumänischen Parlamentes gerichtete Bittschrift des ‚Vereins staatenloser (ehemaliger Rumänen) aus Deutschland‘ beantwortet. Das Rückübernahmeabkommen könne nicht als gesetzliche Grundlage für eine zwangsweise Übernahme von Rumänen gelten, denen die Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit bereits legal vor dem Inkrafttreten des Rückübernahmeabkommens genehmigt worden sei. Von deutschen Behörden für diesen Personenkreis der Ausgebürgerten formulierten Übernahmeanträgen könne nicht entsprochen werden, denn es bestünden zwischen den Ausgebürgerten und dem rumänischen Staat keine juristischen Beziehungen mehr. Allerdings wird in dem Schreiben des Innenministeriums auch deutlich, wie die rumänische Regierung den Interessen der Bundesrepublik Rechnung zu tragen gedenkt. Wörtlich heißt es: "Darüber hinaus präzisieren wir, dass aufgrund des neugefassten Staatsangehörigkeitsgesetzes Nummer 21/1991 die rumänische Staatsangehörigkeit den Personen erteilt wird, die ihr Interesse daran aufgrund ihrer eigenen Willensäußerung bekunden."
Im Klartext: Es wird in Aussicht gestellt, dass Ausgebürgerte, die ihre Wiedereinbürgerung beantragen, die Staatsangehörigkeit erhalten können. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts scheidet somit die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG für diesen Personenkreis aus. Denn mit Urteil vom 24. November 1998 (BVerwG 1C 8.98) hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass ein Ausländer ein Ausreise- oder Abschiebungshindernis grundsätzlich zu vertreten hat, wenn dieses darauf beruht, dass er seine Staatsangehörigkeit freiwillig aufgegeben hat, ohne eine neue Staatsangehörigkeit zu erwerben. Mit Urteil vom 16. Dezember 1998 (BVerwG 1B 105.98) stellte das Gericht weiter fest, es sei Sache des Ausländers, zumutbare Anstrengungen zur Beseitigung der Staatenlosigkeit auf sich zu nehmen.
Hieraus folgt, dass sich die rumänische Seite zwar weiterhin weigern wird, rechtmäßig ausgebürgerte ehemalige rumänische Staatsbürger im Rahmen des Rückübernahmeabkommens zu übernehmen, daraus aber kein Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis in der Bundesrepublik Deutschland abzuleiten ist. Folge: Duldung in Deutschland.
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 | Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche Deutschland hat eine Stellungnahme zum EU-Richtlinienentwurf "Recht auf Familienzusammenführung" als Ausgabe Nummer 04/2000 der Diakonie-Korrespondenz veröffentlicht. Der EU-Richtlinienentwurf enthält u.a. wesentliche Verbesserungen für Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und Flüchtlinge im sogenannten subsidiären Schutz. Der liberale Richtlinienentwurf ist in der einwanderungspolitischen Diskussion in Deutschland sofort unter Beschuss genommen worden, weil ein entsprechend verändertes Recht auf Familienzusammenführung den Korridor für die "erwünschte" – also die aus demographischen oder ökonomischen Gründen zugelassene – Einwanderung verengen würde.
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 | Mit der Praxis des Asylverfahrens, insbesondere der Verfahrenspraxis des Bundesamtes, hat sich SAGA, das Südbadische Aktionsbündnis gegen Abschiebungen, auseinandergesetzt. Die Broschüre unter dem Titel "Asyl- verfahren... – "Ihre angeblichen Probleme interessieren mich nicht mehr!" ist zum Preis von DM 8,- bei SAGA c/o ADW, Postfach 5328, 79020 Freiburg zu bestellen. Nicht alle geschilderten Beispiele und zitierten Bundesamtsprotokolle sind neuesten Baujahres. Dennoch ergibt sich insgesamt ein guter Überblick über Anhörungs- und Entscheidungspraxis der Außenstelle Freiburg des Bundesamtes in den letzten Jahren.
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 | Am 13. Juli 2000 hat das Berliner Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS den Senat aufgefordert, neue Ausführungsvorschriften zur Anwendung des novellierten Asylbewerberleistungsgesetzes zu erlassen. Damit soll die rechtswidrige Politik des Aushungerns von Flüchtlingen durch einige Bezirksämter beendet werden. Nach dem Beschluss sollen auch solche Ausländer, die keinen Asylantrag gestellt haben, medizinische Versorgung, Ernährung, Kleidung, Hygienebedarf, Unterkunft und einen BVG-Fahrschein erhalten. Eine Presseerklärung ( 176 KB) des Berliner Flüchtlingsrates begrüßt die Entschließung.
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 | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Mai 1999 (AZ.:Rs C-262/96 (Sürül)) entschieden, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit türkischer Staatsangehörigkeit aufgrund Artikel 3 Abs. 1 des Assoziationsratsbeschlusses EWG/Türkei Nr. 3/80 Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Gewährung von Familienleistungen haben. Voraussetzung für die Gewährung dieser Leistungen, zu denen auch das Kindergeld gehört, ist nach diesem Urteil allein die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 ARB 3/80. Hingegen kommt es auf den Aufenthaltsstatus nicht an. Die Kindergeldkassen vieler Arbeitsämter verweigern trotz dieses Urteils türkischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Duldung das Kindergeld. Entscheidungen über Kindergeldanträge von Asylbewerbern und –bewerberinnen, die eine Aufenthaltsgestattung haben und Personen mit einer Aufenthaltsbefugnis oder –bewilligung sind z. Zt. ausgesetzt. Die Rechtslage und das Vorgehen, falls Betroffenen das Kindergeld verweigert wird, schildert ein Papier von Bernd Tobiassen ( 405 KB), Koordinationsstelle Migrationssozialarbeit an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg, vom Juni 2000 unter dem Titel "Anspruch auf Kindergeld und Erziehungsgeld für ArbeitnehmerInnen türkischer Staatsangehörigkeit unabhängig vom Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder –berechtigung".
Die Frage nach der Rechtstreue der Bundesanstalt für Arbeit vor dem Hintergrund des Sürül-Urteils des EuGH stellt Rechtsanwalt Rainer M. Hofmann aus Aachen in einem Artikel "Rechtstreue, was ist das? – Der Fall Sürül und die Folgen" im Informationsbrief Ausländerrecht Nummer 6/200 Seite 279 ff.
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 | Der Staatssekretär im Auswärtigen Amt Ludger Volmer hat sich nach einem Besuch in Algerien gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dafür ausgesprochen, die politische Neuorientierung in diesem Land zu unterstützen. Algerien könne als Partner eine tragende Rolle in den Beziehungen der EU zu den südlichen Mittelmeeranrainern übernehmen. Dies berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 5. Juli 2000. Im Auswärtigen Amt steht nach seinen Worten ein neues Regionalkonzept für den Maghreb vor der Fertigstellung, das die Rolle Algeriens als zentraler Partner widerspiegeln solle. Vor allem Zollstreitigkeiten mit Marokko seien nach Angaben Volmers noch ein Hindernis für den Abschluss eines Assoziationsabkommens mit Algerien im Rahmen der EU-Mittelmeerzusammenarbeit. Man darf interpretieren: Wenn es vor allem Zollstreitigkeiten sind, dürften es kaum noch Hindernisse im Menschenrechtsbereich sein. Nach Volmers Auffassung steht die Sicherheitslage jedenfalls einem verstärkten Engagement deutscher Unternehmer in Algerien nicht entgegen. Nur noch vereinzelt gebe es Fälle von Gewaltkriminalität.
Hingegen berichtet der Tagesspiegel vom 9. Juli 2000 darüber, dass sich die Sicherheitslage in den vergangenen Wochen verschlechtert habe und es zu einer Vielzahl von Morden durch mutmaßliche islamistische Terroristen gekommen sei. Das Bild des Hoffnungsträgers Bouteflika wird zumindest relativiert: "Nachdem Bouteflika die oppositionellen Parteien ins Abseits oder in die Bedeutungslosigkeit gedrängt hat, bleiben zur Zeit nur diese (die privaten, Anm. von PRO ASYL) Zeitungen, die es wagen, den Präsidenten öffentlich zu kritisieren. Vor allem die klare Programmlosigkeit des Präsidenten hinsichtlich der Öffnung zur Marktwirtschaft, die sich durch ständige widersprüchliche Aussagen der von ihm ernannten Minister manifestiert, sind Angriffspunkte für die Journalisten."
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 | Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten wird künftig nicht nur bei positiven, sondern auch bei negativen Entscheidungen des BAFl prüfen, ob es aus seiner Sicht geboten erscheint, Rechtsmittel einzulegen. Dies teilte das BMI in einer Pressemeldung vom 20. Juli 2000 mit. In welchem Umfang der Ankündigung eine veränderte Praxis folgt, wird abzuwarten sein. Dennoch handelt es sich um ein völlig neues Rollenverständnis des von PRO ASYL und anderen Nichtregierungsorganisationen als "institutionalisiertes Verfahrenshindernis" titulierten Bundesbeauftragten.
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 | Eine Übersicht über Aufnahme und Rückkehr von Flüchtlingen aus dem Kosovo in und aus den Nachbarstaaten der BR Jugoslawien und anderen Aufnahmeländern liefert Heft 5/2000 der Korrespondenzen des Diakonischen Werks der EKD. Die dokumentierten Zahlen sind ein eindrucksvoller Beleg für die Durchsetzung des Regionalisierungskonzepts der Flüchtlingsaufnahme. Interessant ist weiterhin, dass die Anerkennungsquote des Bundesamtes zwischen 1993 und 1998 von immerhin 5,8 % in 1993 stetig auf zuletzt nur noch 1,2 % in 1998 gesunken ist. Wir erinnern uns nur der Form halber: Spätestens seit März 1998 war laut Presserklärung des Auswärtigen Amtes vom 31. März 1999 deutlich erkennbar, dass das Milosevic-Regime eine Strategie der gezielten Vertreibung gegenüber der ethnisch albanischen Bevölkerung im Kosovo verfolgte.
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 | In seinen Hintergrundinformationen über ethnische Albaner aus dem Kosovo, die nach wie vor des internationalen Rechtsschutzes bedürfen, weist UNHCR darauf hin, dass die bislang von Innenministerien und Ausländerbehörden praktizierte grobschlächtige Unterscheidung zwischen Kosovo-Albanern und Minderheiten aus dem Kosovo der Menschenrechtssituation vor Ort nicht gerecht wird. Beispielhaft nennt UNHCR folgende Gruppen ethnischer Albaner aus dem Kosovo, die weiterhin auf internationalen Schutz angewiesen sind:
- Personen oder Familien von gemischter ethnischer Herkunft.
- Personen, die mit dem serbischen Regime nach 1990 in Verbindung gebracht werden.
- Personen, die sich weigerten, sich der Kosovo-Befreiungsarmee (UÇK) anzuschließen oder desertiert sind.
- Personen, die sich kritisch über die ehemalige UÇK bzw. die frühere selbst ausgerufene "Provisorische Regierung des Kosovo" äußern, und Mitglieder oder Anhänger politischer Parteien, die nicht die Linie der ehemaligen UÇK bzw. der früheren selbst ausgerufenen "Provisorischen Regierung des Kosovo" vertreten.
- Personen, die sich weigern, den Gesetzen und Vorschriften der ehemaligen UÇK bzw. der früheren selbst ausgerufenen "Provisorischen Regierung des Kosovo" Folge zu leisten.
UNHCR weist darauf hin, dass es durchaus weitere Personengruppen geben kann, die im Kosovo ebenfalls mit Verfolgung rechnen müssen. Insbesondere unter Bezug auf die nach § 32a AuslG aufgenommenen 15.000 Flüchtlinge fordert UNHCR, diese Gruppen sollten Zugang zum Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft erhalten. Besondere Sorgfalt sei bei der Prüfung von Anträgen traumatisierter Personen geboten, etwa bei Opfern von Folter oder besonders abscheulicher Formen der Gewalt darauf (zum Beispiel ExHäftlinge oder Frauen, die sexuell missbraucht wurden) oder bei Zeugen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
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 | In einem weiteren Positionspapier zur Rückführung von Kosovo-Albanern empfiehlt UNHCR den Aufnahmeländern nachdrücklich eine Strategie der gestaffelten und koordinierten Rückführung der Flüchtlinge aus dem Kosovo. Eine solche Strategie müsse drei Prinzipien folgen:
- Für alle Rückkehrer müssen angemessene Unterkünfte vorhanden sein.
- Den besonderen Bedürfnissen anfälliger Gruppen muss Rechnung getragen werden.
- Voreilige Maßnahmen, die einen nicht wünschenswerten und nicht steuerbaren Zustrom einer großen Zahl von Rückkehrern auslösen würden, müssen verhindert werden, weil sie zu einer Überlastung des Sozialhilfenetzes und der öffentlichen Dienste im Kosovo führen würden, die sich noch in der Wiederaufbauphase befinden.
Das Positionspapier nimmt im weiteren Verlauf Stellung zu den aktuellen sozialen Parametern (Wirtschaft und Beschäftigung, Sozialfürsorge und öffentliche Dienste, Sicherheits- und Justizsystem, Wiederaufbau von Wohnraum und Unterbringung) im Kosovo. Festgestellt wird z.B. im Hinblick auf den Wiederaufbau von Wohnraum und Unterbringung festgestellt, dass in vielen Gebieten des Kosovo gegenwärtig eine Sättigung der Aufnahmekapazitäten erreicht ist.
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 | Am 4. Juli 2000 hat UNHCR eine ergänzende Position zur zwangsweisen Rückführung abgelehnter Asylsuchender nach Angola veröffentlicht. Insbesondere geht es um die Situation in der Hauptstadt Luanda bzw. der Küstenregion, da nach Ansicht des Amtes die Situation dort zwangsweisen Rückführungen unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten entgegensteht, auch wenn die Gegend von direkten Kampfhandlungen nicht betroffen ist.
Meldungen aus dem europäischen Ausland:
Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf das von uns zum Abonnement empfohlenen Migration News Sheet, Bestelladresse: Migration News Sheet, 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels, Tel & Fax: 32 (2) 230 37 50.
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 | Belgien:
Mehr als 4 Monate nach Auslaufen der dreiwöchigen Frist für Immigrantinnen und Immigranten ohne Papiere, einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis bei den belgischen Behörden zu stellen, hat der belgische Innenminister mitgeteilt, man habe gerade die ersten sieben Akten, darunter drei mit positiven Entscheidungen erhalten. Vertreter zweier an der belgischen Koalitionsregierung beteiligten Parteien (Frankophone Sozialisten und Frankophone Ökologen) haben ausgerechnet, dass es bei diesem Tempo acht Jahre dauern würde, bis alle Anträge behandelt sind. Der Minister selbst geht davon aus, dass der Regularisierungsprozess im Frühjahr 2001 beendet sein wird. Die Nationale Bewegung für die Regularisierung undokumentierter Immigranten demonstriert seit dem 16. Juni ständig vor Gebäuden der Europäischen Kommission. Dem Sekretariat des für die Regularisierung zuständigen Komitees wird vorgeworfen, seine Kompetenzen, die sich auf die Feststellung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die summarische Prüfung der Erfüllung der rechtlichen Bedingungen beschränken soll, permanent zu überschreiten.
Am 27. Juni hat der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im belgischen Parlament entschieden, die Vorlage eines Gesetzes zu verschieben, mit dem "illegalen Immigranten", die einen Aufenthaltstitel beantragt haben, soziale Unterstützung gewährt werden soll. Vier der sechs Regierungsparteien unterstützen die Vorlage. Der sozialistischen Minister für soziale Integration ist persönlich gegen das Gesetz – wegen der finanziellen Folgewirkungen. Belgische Gerichtsentscheidungen haben der betroffenen Personengruppe bereits ein Recht auf Unterstützung zugesprochen. Der Integrationsminister will jedoch eine Entscheidung des obersten belgischen Gerichts herbeiführen.
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 | Dänemark:
Ende Mai ist der zeitweilige Schutz für Flüchtlinge aus dem Kosovo beendet worden. Kosovaren, die geltend machen, nicht zurückkehren zu können, mussten bis zum 15. Juni einen Asylantrag oder einen Antrag auf ein Bleiberecht aus humanitären Gründen stellen. Mit diesem Bleiberecht können insbesondere alleinerziehende Mütter ohne Verwandte im Kosovo, Kinder ohne Eltern, Ältere ohne familiäre Unterstützung, Behinderte und Kranke rechnen. Während der ersten zwei Jahre wird das Bleiberecht regelmäßig überprüft. Danach ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis mit jährlicher Geltungsdauer möglich. Nach drei Jahren kann ein Dauerbleiberecht gewährt werden.
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 | Griechenland:
Obwohl der frühere griechische Arbeitsminister eine zweite Runde der Regularisierung von Immigranten ohne Papiere angekündigt hat, hat sich die sozialistisch geführte Regierung nach den Wahlen vom April 2000 dem Thema noch nicht mit einem Gesetzentwurf gewidmet. Die griechische Regierung und die Bürokratie hatten bezüglich der zeitnahen Bearbeitung einer sechsstelligen Zahl von Anträgen weitgehend versagt.
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 | Großbritannien:
Eine harte Linie gegen kosovarische Flüchtlinge hat die britische Regierung für die Zukunft angekündigt. Großbritannien hatte im letzten Jahr 4.346 Kosovaren aus mazedonischen Flüchtlingslagern evakuiert. Hiervon sind 2.400 freiwillig zurückgekehrt. 1.940 haben entweder einen Asylantrag gestellt oder andere humanitäre Gründe für ein Verbleiben geltend gemacht. Eine Parlamentarierdelegation, die nach einem Besuch aus dem Kosovo am 23. Juni 2000 zurückkehrte, wies auf das Risiko hin, dass die Region durch eine starke Zunahme der Rückkehrerzahlen aus den verschiedensten europäischen Ländern möglicherweise destabilisiert werden könnte. Der britische Flüchtlingsrat wies darauf hin, dass die bisherige Rückkehrrate von über 55% der Aufgenommenen ein Erfolg der freiwilligen Rückkehrprogramme sei.
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 | Irland:
Der irische Justizminister hat Forderungen nach einer weiteren Lockerung der Arbeitsverbote für Asylbewerber zurückgewiesen. Ein irischer Unternehmerverband hatte zuvor gefordert, Asylsuchenden aufgrund des aktuellen Arbeitskräftemangels nach drei Monaten die Arbeitsaufnahme zu erlauben. Man solle die Qualifikationen der Asylsuchenden registrieren und sie dann auf die Regionen verteilen, wo entsprechender Bedarf bestehe. Nach der z. Zt. geltenden Regelung dürfen nur Asylsuchende arbeiten, die vor Juli 1999 gekommen sind und mindestens 12 Monate auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag gewartet haben. Immerhin haben 25% der auf diese Weise zur Arbeitsaufnahme Berechtigten inzwischen einen Job gefunden.
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 | Irland:
Die irische Regierung hat ihren Standpunkt zur Rückführung von Flüchtlingen aus dem Kosovo geändert und entschieden, keine Zwangsrepatriierungen durchzuführen. Alle Anträge auf eine Verlängerung des Aufenthaltes sollen positiv beschieden werden. Vertreter der irischen Regierung haben sich für einen Vorrang der freiwilligen Rückkehr ausgesprochen.
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 | Island:
Kosovarische Flüchtlinge können in Island zwischen dem Flüchtlingsstatus und der Repatriierung wählen. 70 im letzten Sommer aus mazedonischen Flüchtlingslagern nach Island evakuierte Kosovaren haben die Wahl, einen Flüchtlingsstatus zu erhalten oder stattdessen mit finanzieller Unterstützung zurückzukehren. 39 haben sich bereits für eine freiwillige Rückkehr entschieden.
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 | Italien:
Nachdem im Jahre 1999 150.000 undokumentierte Migranten eine Aufenthaltserlaubnis in Italien erhalten haben, sollen weitere 40.000 in diesem Jahr legalisiert werden. Insgesamt sollen 53.000 Anträge nach Angaben des Innenministeriums bis Ende Juli überprüft werden. Die Bedingungen: Einreise vor dem 27. März 1998, Nachweis einer dauerhaften Beschäftigung und Unterkunft sowie ein sauberer Strafregisterauszug.
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 | Niederlande:
43% der in den Niederlanden mit zeitweiligen Schutz lebenden Kosovoflüchtlinge haben sich zur Rückkehr entschlossen. Von 3.000 Kosovaren, die einen Asylantrag gestellt haben, haben bisher allerdings nur sehr wenige ein Bleiberecht erhalten.
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 | Niederlande:
40 nigerianische Staatsangehörige wurden am 7. Juni 2000 an Bord einer Chartermaschine nach Nigeria abgeschoben. Dabei wurden sie von 85 Militärpolizisten begleitet.
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 | Norwegen:
Abgelehnte Asylsuchende können sich auf dem Svalbardarchipel (Spitzbergen) im arktischen Ozean niederlassen. Spitzbergen ist ein autonomes norwegisches Territorium, für das weder das Ausländergesetz noch die Sozialgesetze gelten. Ausländer dürfen deshalb bleiben, wenn sie sich selbst unterhalten können. Eine Reihe von abgelehnten kroatischen und kosovarischen Asylsuchenden haben dort inzwischen Jobs gefunden, insbesondere im Hotelgewerbe. (Bleibt noch die Antarktis als "aufnahmebereiter Drittkontinent", d. Verf.)
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 | Portugal:
Im Juni wurde dem Ministerrat ein Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, einen dauerhaften oder zumindest langfristigen Legalisierungsmechanismus für undokumentierte Immigrantinnen und Immigranten einzuführen, ohne dass dafür das problematische Wort Amnestie verwendet wird. Mit dieser Zielrichtung soll das Ausländergesetz verändert werden. Einerseits soll dabei kein Anreiz geschaffen werden für eine künftige illegale Einwanderung. Andererseits trägt der Regularisierungsprozess dem Arbeitskräftebedarf zum Beispiel im Bausektor Rechnung. Nach dem Vorschlag sollen Personen ohne Papiere eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten können, wenn sie einen Arbeitsvertrag nachweisen können. Die Gültigkeit des Vertrages würde durch die Arbeitsbehörde bestätigt werden müssen. Die befristete Arbeitserlaubnis kann jährlich verlängert werden bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von 5 Jahren. Nach Ablauf der 5 Jahre muss über ein Daueraufenthaltsrecht oder ein Verlassen des Landes entschieden werden. Parallel dazu sollen die Strafen für Unternehmer, die Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigen, verschärft werden. Durch das Gesetz soll auch für andere Ausländergruppen die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, erleichtert werden, darunter für Eltern von in Portugal geborenen Kindern, Langzeitkranke, Personen, die mit Behörden zusammengearbeitet haben oder besondere Befähigungen auf dem Gebiet der Wissenschaft nachgewiesen haben, Inhaber abgelaufener Aufenthaltserlaubnisse, verlassene Kinder und Ausländer, die mit portugiesischen Staatsangehörigen zusammenleben.
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 | Schweden:
Die schwedische Einwanderungsbehörde hat eine geplante Reise in den Irak absagen müssen. Geplant war die Auswahl und Übernahme von 300 sogenannten resettlement-Fällen. Schweden wollte insbesondere Personen aus dem Nordirak übernehmen, die bereits Verwandte in Schweden haben und darüber hinaus UNHCR 200 Plätze für dringende Fälle zur Verfügung stellen. Grund für die Absage der Reise: Die irakischen Behörden verboten Ausreisen aus dem Nordirak. Dies ist ein neuerlicher Hinweis darauf, dass die irakische Regierung weiterhin einen umfassenden Anspruch auf Souveränität im Nordirak erhebt, eine Region, die in der deutschen Rechtsprechung weitgehend umstandslos als "Schutzzone" gehandelt wird.
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 | Schweiz:
32.700 Kosovaren haben sich für eine freiwillige Rückkehr registrieren lassen. Bis zum 13. Juni sind über 26.000 Personen in ihre Heimat zurückgekehrt. Das entsprechende Unterstützungsprogramm wird weit mehr in Anspruch genommen, als dies zuvor erwartet worden war. Bis zum Jahresende sollen weitere 10.500 Flüchtlinge aus dem Kosovo zur Ausreise verpflichtet werden. Tausend Plätze stehen monatlich an Bord von Charterflugzeugen bis Dezember 2000 zur Verfügung, darüber hinaus weitere 70 Plätze täglich auf Linienflügen. Sonderflüge mit Polizeieskorten sind für Fälle geplant, in denen gewalttätiger Widerstand erwartet wird. Es dürfte zu bezweifeln sein, ob für derartig große Rückkehrerzahlen adäquate Aufnahmemöglichkeiten im Kosovo vorhanden sein werden. Freiwillige Rückkehrer werden am Flughafen Pristina von Personal der Internationalen Organisation für Migration (IOM) empfangen, das sich gegebenenfalls um übergangsweise Unterbringung und Versorgung für einige Monate kümmern soll. Seit dem 1. Juni 2000 werden in der Schweiz auch verstärkt Zwangsabschiebungen durchgeführt. Dabei wurden auch Fälle bekannt, in denen Personen aufgegriffen wurden, die längst ihre Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise erklärt hatten.
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 | Schweiz:
Die für Asylsuchende geltende Regelung, der gemäß seit dem 25. August 1999 ein einjähriges Arbeitsverbot existiert, soll nicht verlängert werden. Ab 1. September 2000 möchte die Bundesregierung zu der früheren Regelung zurückkehren, die ein dreimonatiges Arbeitsverbot für Asylsuchende und ein sechsmonatiges für Personen im zeitweiligen Schutzstatus vorsieht. Allerdings beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe von Repräsentanten der Kantone und der Bundesregierung mit weiteren Veränderungen des geltenden Asylgesetzes. Ein Vorschlag zielt dabei darauf, diejenigen Asylsuchenden vom Arbeitsmarkt auszuschließen, die eine Zusammenarbeit mit den Behörden z.B. bei der Identitätsfeststellung verweigern.
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 | Schweiz:
Die Firma VanTx Research SA, der bereits im letzten Jahr vorgeworfen wurde, medizinischen Verfahren an Esten und Polen getestet zu haben, wird nun beschuldigt, Drogenabhängige und Asylsuchende für neue medizinische Tests rekrutiert zu haben. Das Justizministerium des Kantons Basel soll eine entsprechende Untersuchung im Mai eingeleitet haben.
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 | Spanien:
Das Innenministerium hat einen umfassenden Novellierungsvorschlag zum erst im Dezember 1999 verabschiedeten Ausländergesetz vorgelegt. 56 von 63 Artikeln des erst im Februar 2000 in Kraft getretenen Gesetzes sollen revidiert werden. Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass eine permanente Aufenthaltserlaubnis nur nach 5 Jahren Leben und Arbeit in Spanien erlangt werden kann, statt wie bisher nach 2 Jahren. Der Gesetzentwurf zielt weiter insbesondere darauf, den im jetzigen Ausländergesetz enthaltenen automatischen Regularisierungsmechanismus für ‚Illegale‘ abzuschaffen. Der Entwurf sieht stattdessen vor, dass die Behörden befristete Aufenthaltserlaubnisse für diejenigen ausstellen können, die in der Vergangenheit schon einmal über einen Aufenthaltstitel verfügt haben, der nicht verlängert werden konnte und darüber hinaus einen 5-jährigen nicht autorisierten Aufenthalt in Spanien belegen können. Strikte Restriktionen soll es auch bei der Familienzusammenführung geben. Die Verweigerung eines Einreisevisums soll nicht mehr begründet werden müssen. Ausnahme: Fälle der Familienzusammenführungen und Fälle, in denen Personen ein Arbeitsangebot in Spanien haben. Verwässert werden soll auch die Verpflichtung der spanischen Behörden, für ausländische Arbeitskräfte mit befristetem Aufenthalt menschenwürdige und hygienische Unterbringungsbedingungen sowie soziale Unterstützung bereitzustellen. Der Gesetzentwurf schwächt diese Verpflichtung ab.
Verschärft werden soll die Abschiebungs- und Abschiebungshaftpraxis. Wessen Aufenthaltstitel mehr als drei Monate abgelaufen ist, riskiert künftig die sofortige Abschiebung anstelle der bisher üblichen Geldstrafen. Wird die Abschiebung als dringend deklariert, soll sie künftig innerhalb von 72 Stunden durchgeführt werden. Kann die Abschiebung nicht durchgeführt werden, kann Abschiebungshaft für eine Höchstdauer von maximal 40 Tagen verhängt werden. Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, die gegenwärtige Praxis zu verändern, nach der Ausländer, die an der Grenze zurückgewiesen werden sollen, Zugang zu – gegebenenfalls kostenloser – Rechtsberatung haben.
Das Immigrationsforum, zusammengesetzt aus Repräsentanten von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Vertretern lokaler, regionaler und zentraler Behörden hat sich am 23. Juli gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen. Vier Monate Erfahrung mit dem z. Zt. gültigen Ausländergesetz hätten gezeigt, dass dieses durch aktuelle Entwicklungen im Immigrationsbereich nicht obsolet geworden sei. Das spanische Flüchtlingsunterstützungskomitee (CEAR) hält einige Bestimmungen des Gesetzentwurfes für verfassungswidrig. An der diesem Urteil zugrundeliegenden Untersuchung von CEAR haben anonym zwei hochrangige Richter und ein Beamter des Justizministers mitgearbeitet. Der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit richtet sich insbesondere auf den Ausschluss Illegaler von Rechtsberatung und Rechtshilfe und geplante Restriktionen der Versammlungs- und Assoziationsfreiheit.
Die spanischen Sozialisten (PSOE) und die Vereinigte Linke (IU) haben bereits ihre Totalopposition gegen den Gesetzentwurf angekündigt. Kritik kommt aus dem Bereich der Gewerkschaften, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen. Eine wichtige Rolle im parlamentarischen Entscheidungsprozess werden, wie auch schon bei der Verabschiedung des jetzigen Ausländergesetzes, die Regionalparteien spielen. Während die katalanischen Nationalisten vermutlich aufgrund des Arbeitskräftemangels in der Region auf verstärkte Akzente einer Immigrationspolitik drängen werden und entsprechende Ergänzungen des Entwurfes wollen, dürfte insbesondere die Kanarische Koalition mit den restriktiven Aspekten des Gesetzentwurfes übereinstimmen. Die Kanarischen Inseln sind in den letzten Monaten verstärkt Ziel von afrikanischen Zufluchtsuchenden geworden.
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 | Spanien:
Eine von einem spanischen Gericht zu einer Strafe von 50.000 Peseten verurteilte Spanierin hat sich dazu bekannt, auch weiterhin Menschen ohne Papiere beistehen zu wollen. Ein spanisches Gericht hatte zuvor die wegen Unterstützung von undokumentierten Immigrantinnen und Immigranten verhängte Strafe bestätigt. Die Verurteilte hatte sich schuldig bekannt und zugegeben, dass sie vermutet hatte, dass der Unterstützte ein "Illegaler" sei. Ihre Hilfe sei allerdings rein humanitär gewesen.
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 | Europäische Union:
Die Europäische Kommission nimmt sich intensiv des Problems der ‚illegalen Immigration‘ über die Türkei in die Europäische Union an. Dieses Bekenntnis enthält eine schriftliche Antwort von EU-Kommissar Antonio Vitorino vom 14. Juni 2000 auf die Anfrage eines griechischen Europaparlamentariers. Vitorino verwies auf die wichtige Funktion des Aktionsplanes für Irak und die Nachbarregion, den der Rat am 11. Oktober 1999 angenommen hat, und bei "dessen Implementierung die Türkei eine sehr prominente Rolle spielt". Er erwähnte insbesondere ein gemeinsames deutsch-niederländisches Pilotprojekt, das die Installierung eines rund um die Uhr tätigen Dokumentenberatungsbüros auf dem Flughafen Istanbul bereits im Jahre 1999 möglich gemacht hat. Darüber hinaus verwies er auf Maßnahmen mit dem Ziel, der Türkei dabei zu helfen, gefälschte Dokumente zu erkennen, illegale Grenzübertritte zu verhindern, illegale Immigranten zu repatriieren und die türkische Asylpolitik zu verbessern.
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